E R G E B N I S B E R I C H T · e r g e b n i s b e r i c h t arbeitsbesprechungen der abt. i/9...

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E R G E B N I S B E R I C H T ARBEITSBESPRECHUNGEN DER ABT. I/9 BMUKK MIT DEN LANDESREFERENT/INN/EN FÜR SCHULPSYCHOLOGIE-BILDUNGBERATUNG von 19. bis 21. November 2012 in Wien sowie am 23. Jänner 2013 in Salzburg

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  • E R G E B N I S B E R I C H T ARBEITSBESPRECHUNGEN DER ABT. I/9 BMUKK

    MIT DEN LANDESREFERENT/INN/EN FÜR SCHULPSYCHOLOGIE-BILDUNGBERATUNG

    von 19. bis 21. November 2012 in Wien sowie am 23. Jänner 2013 in Salzburg

  • Ort: 1010 Wien, Freyung 1, Zi.Nr. 110 (Sitzungszimmer), 1. Stock Zeit: Montag, 19.11.12, 14.30 bis 18.00 Uhr Dienstag, 20.11.12, 9.00 bis 12.30 Uhr / 14.00 bis 17.30 Uhr Mittwoch, 21.11.12, 9.00 bis 12.30 Uhr Teilnehmer/innen BMUKK: SC Kurt Nekula, M.A. (Mo, 19.11.)

    Dr. Gerhard Krötzl Mag. Georg Koenne

    MR Kurz Rötzer (Di, 20.11.) Mag. Renée Langer (Di, 20.11) ADir. Johann Pauxberger (Di, 20.11) Mag. Dietmar Stockinger (Di, 20.11)

    Landesreferent/inn/en B: Dr. Elfriede Jud K: Dr. Gert Lach NÖ: DDr. Andrea Richter OÖ: MMag. Andreas Girzikovsky S: Mag. Helene Mainoni-Humer St: Dr. Josef Zollneritsch T: Dr. Hans Henzinger V: Dr. Maria Helbock W: Dr. Mathilde Zeman

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    INHALT

    Seite

    Tagesordnung 4 Kurzzusammenfassung der Ergebnisse 5 Nähere Informationen zu ausgewählten Tagesordnungspunkten 13 Empfehlungen des Rechnungshofes 13 Personalfragen 29 Stand aktueller Projekte 30

    Kooperationen mit Multiplikatorensystemen 63 Die Rolle der Schulpsychologie in der Schule der Zukunft (Steuerungsfragen) 71

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    TAGUNGSPROGRAMM

    ZEIT

    THEMA

    Montag, 19. November

    14.30 bis 18.00 Uhr

    Mit SC Kurt Nekula, M.A.(ab 15.30 h) Empfehlungen des Rechnungshofes

    Schärfung der Kategorien im quantitativen Jahresbericht

    Angebote im Bereich Bildungsberatung überdenken und präzisieren

    Evidenzbasierte strategische Steuerung Weiterentwicklung der Indikatoren und Zielwerte

    Dienstag 20. November

    9.00 bis 12.30 Uhr 14.00 bis 17.30 Uhr

    Personalfragen, Aufnahmestopp

    Verfahren für Nachbesetzungsanträge im Einzelfall Prioritätensetzungen und Umstrukturierungen Integrationsfragen

    mit MR Rötzer (Abt. III/9), VertreterInnen des ZA und des BÖSS Stand aktueller Projekte

    Schulentwicklung, SQA, Bildungsstandards Schülerberatung/IBOBB Koordination (Vbg.) Gewaltprävention Legasthenie LEA (Stmk.)

    teilw. mit MR Mag. Renée Langer, Sektion I Kooperationen mit Multiplikatorensystemen

    Schüler- und BildungsberaterInnen Schulsozialarbeit Beratungslehrer/innen und Psychagog/inn/en Jugendcoaching Schulärzte/Schulärztinnen Peer Learning und Peer Mediation

    Mittwoch, 21. November

    9.00 bis 12.30 Uhr

    Die Rolle der Schulpsychologie in der Schule der Zukunft

    Beratung, Coaching, Diagnostik …. ? Inklusion (Bgld.)

    Planungen für 2013

    Fortbildungen Arbeitsgruppen Projekte

    Allfälliges

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    Ergebnisse Landesreferent/innentagung November 2012 Kurzzusammenfassung und TODOs

    Empfehlungen des Rechnungshofes

    Der Rechnungshof überprüfte im BMUKK, in den Landesschulräten für Oberösterreich und

    Salzburg sowie im SSR für Wien den schulärztlichen sowie den schulpsychologischen Dienst.

    Ziel dieser Gebarungsprüfung war jeweils die Beurteilung der Rechtsgrundlagen, der

    Aufgabenerfüllung, der Organisation sowie der Qualitätssicherung. Der gesamte

    Rechnungshofbericht ist unter http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/gesundheit-

    der-schueler-schulaerztlicher-dienst-und-schulpsychologischer-dienst.html downloadbar.

    Insgesamt wurde die Schulpsychologie-Bildungsberatung im Hinblick auf die genannten

    Kriterien durchwegs positiv beurteilt. Als Hauptergebnis erging die Empfehlung, die beim

    Österreichischen Zentrum für psychologische Gewaltprävention (ÖZPGS) im Schulbereich

    beschäftigten PsychologInnen als SchulpsychologInnen in ein Bundesdienstverhältnis

    überzuführen und das ÖZPGS aufzulösen. Dies ist aufgrund der gesetzlichen

    Planpostenvorgaben jedoch (derzeit) nicht möglich.

    Weitere Empfehlungen und dazu vereinbarte Maßnahmen:

    Evaluierung des Aufgabenprofils, verstärkte Delegation der Bildungsberatung an

    Schüler- und BildungsberaterInnen:

    o Die Fortführung der Organisationsentwicklungsprozesse zur Positionierung, Profilschärfung und Weiterentwicklung bzw. Adaptation des Aufgabenprofils soll

    für die Schulpsychologie-Bildungsberatung bundesweiter Jahresschwerpunkt

    2013 sein. Entsprechende Maßnahmenplanungen siehe TOP „Die Rolle der

    Schulpsychologie in der Schule der Zukunft“.

    o Bildungsberatung stellt seit je her einen wichtigen Kernbereich schulpsychologischer Arbeit dar, was auch in der Bezeichnung der Einrichtung

    zum Ausdruck kommt. Es ist jedoch notwendig, die Rolle der Schulpsychologie-

    Bildungsberatung im Rahmen der Bildungsberatung zu überdenken, vor dem

    Hintergrund veränderter Bedürfnisse und Angebote zu präzisieren und im

    Rahmen der Einzelfallarbeit noch mehr auf notwendige, qualitativ hochwertige

    psychologische Unterstützung zu fokussieren. Zu berücksichtigen ist dabei, dass

    „Bildungsberatung“ oft eine Schiene der Kontaktanbahnung für andere

    schwerwiegende Problemlagen darstellt. Es besteht insbesondere oft ein enger

    Konnex zu Lernproblemen. Ebenso umfasst Bildungsberatung die Unterstützung

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    der Neuorientierung von Drop-Outs. Im Sinne von Persönlichkeitsbildung und

    Prävention im Rahmen von Schulentwicklung wäre auch ein verstärktes

    Engagement von SchulpsychologInnen bei der Beratung von Schulen im Hinblick auf

    die Entwicklung eines standortbezogenen IBOBB-Konzeptes anzudenken.

    Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Bildungsberatung“ zur Entwicklung eines

    neuen Tätigkeitsprofils in diesem Bereich unter Berücksichtigung neuer

    Konzepte und Entwicklungen. Auftaktveranstaltung mit Fortbildungscharakter.

    Nominierungen für die Arbeitsgruppe bis Ende März 2013 (TODO 1 – BMUKK, alle LREF)

    Dokumentationsvorgaben und strategische Steuerung

    o Fragen zur Definition der Kategorien für die Fallstatistik bzw. die Einordnung bestimmter Fragestellungen wurden bei Implementierung des einheitlichen

    Dokumentationssystems bereits vor über 10 Jahren in der betreffenden

    bundesweiten Arbeitsgruppe erörtert und festgelegt, neu auftretende Fragen in

    der Folge im Rahmen der LandesreferentInnentagungen behandelt. Durch

    zwischenzeitlich eingetretene personelle Änderungen und Verschiebungen im

    Aufgabenspektrum ist es in letzter Zeit vermehrt zu Unsicherheiten in der

    Kategorisierung gekommen. Es ist daher geplant, eine Arbeitsgruppe damit zu

    beauftragen, hier - den Empfehlungen des RH entsprechend - Nachschärfungen

    vorzunehmen. Dabei soll auch eine verbesserte Abbildung der Tätigkeiten im

    Rahmen der systembezogenen Arbeit außerhalb der Einzelfallarbeit überlegt

    werden. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des RH ist geplant, die

    entsprechenden Indikatoren und Zielwerte im Sinne einer wirkungsorientierten

    Verwaltungsführung auch in Zukunft laufend weiterzuentwickeln.

    Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Dokumentation und Indikatoren“ zur

    Schärfung der Definitionen im Tätigkeitsbericht und der Weiterentwicklung

    der Indikatoren. Diskussion der genauen Zielsetzung im Rahmen der

    nächsten LandesreferentInnentagung im April 2013 (TODO 2 – BMUKK, alle LREF)

    o Seit 2012 werden – den Empfehlungen des RH entsprechend – umfangreichere, auch vermehrt die Bundesländer vergleichende Analysen aus den Daten der

    bundesweiten Fallstatistik erstellt und im Rahmen der LeiterInnentagung intensiv

    im Hinblick auf die strategische Steuerung und Ausrichtung der

    Schulpsychologie-Bildungsberatung diskutiert.

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    Weiters werden bundeslandspezifische Auswertungen erstellt, die den jährlich

    stattfindenden Bilanz- und Zielgesprächen zwischen dem Leiter der Abt. I/9 und

    den LandesreferentInnen zugrunde gelegt werden.

    Schulpsychologische Aufgaben in der Qualitätsentwicklung (Gespräch mit SC Nekula)

    Eine noch stärkere Positionierung der Schulpsychologie-Bildungsberatung bei

    Konzepterstellungen und im Rahmen der LehrerInnenberatung ist anzustreben

    Ein SQA-Workshop für LandesreferentInnen sowie eine Einbindung der

    Schulpsychologie in die SQA-Landescercles sollte überlegt werden.

    SchulpsychologInnen können wichtige Partner für die Schulen bei der Erstellung von

    Entwicklungsplänen – speziell im Bereich Prävention – sein.

    Auch im Bereich der Konzeptentwicklung für die LehrerInnenbildung NEU sollten

    Vorschläge der Schulpsychologie beim Entwicklungsrat eingebracht werden.

    Die Vernetzung mit der Schulaufsicht ist wichtig. Daher wäre zu überlegen, ob man auch

    einmal die LandesreferentInnentagung zeitlich und örtlich mit der LSI-Tagung

    zusammenlegt und gemeinsame Arbeitsphasen einplant.

    Personalfragen

    (Teilnahme von MinR Rötzer, ADir Haumer – beide BMUKK, Abt. III/9; ADir. Pauxberger, Dr.

    Rothschedl – beide ZA; Mag. Stockinger – BÖSS)

    Die Situation rund um den Aufnahmestopp für den Bundesdienst wurde eingehend

    erörtert. Sämtliche Nachbesetzungen, nicht nur solche im Fall von Pensionierung sind

    davon grundsätzlich, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß betroffen: Grundsätzlich

    ist auch für jede genehmigte Nachbesetzung zuerst eine bundesinterne Suche

    durchzuführen. Erst wenn diese nicht zum Erfolg geführt hat, kann der Antrag auf

    Einstellung von externen Kräften erfolgen. Dies hat zur Folge, dass auch scheinbar

    „einfache“ Nachbesetzungen, wie z.B. im Falle einer Karenzvertretung länger dauern.

    Sektion III ist jedenfalls bemüht, Nachbesetzungen im Bereich der Schulpsychologie-

    Bildungsberatung zu bewirken. Die Dringlichkeit ist bekannt. Es hat hier ja auch schon

    Erfolge in etlichen Einzelfällen gegeben. Eine Abänderung des Aufnahmestopps ist

    leider nicht möglich, da es sich hierbei um einen Beschluss der ganzen

    Bundesregierung handelt, zu dem sich alle MinisterInnen verpflichtet haben.

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    Im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, klare Belege für die Dringlichkeit von

    Nachbesetzungsanträgen vorzulegen, sind die Versorgungsziele der Schulpsychologie-

    Bildungsberatung klar zu formulieren und auch zu quantifizieren. Eine Berechnung von

    entsprechenden Kennzahlen ergibt, dass österreichweit rund 200 Planposten

    (Vollzeitäquivalente) im Bereich der Schulpsychologie-Bildungsberatung zur Erreichung

    des Versorgungsziels notwendig wären. Diese Rechnung beruht auf folgenden

    Zielparametern:

    Es sollen folgende Leistungen sichergestellt werden

    o Schulpsychologische Einzelfallhilfe im Ausmaß von durchschnittlich 2,5 Stunden (Untersuchung, Beratung der Beteiligten) für

    3% der SchülerInnen im Primarbereich

    2% der SchülerInnen im SekI-Bereich

    1% der SchülerInnen im SekII-Bereich

    o Zusätzlich 8 Stunden komplexere Betreuung, Behandlung) für 1% der SchülerInnen

    o Für SchülerInnen mit anderer Erstsprache als Deutsch ist von einem doppelt so hohen Unterstützungsbedarf auszugehen (die entsprechenden Prozentsätze

    werden hier doppelt so hoch veranschlagt)

    o Schulpsychologische Unterstützung von Schulen (Systemarbeit) wie LehrerInnenberatung bzw. –coaching, Mitarbeit bei Präventionsprojekten,

    Unterstützung beim Krisenmanagement etc. im Ausmaß von durchschnittlich

    10 Stunden für alle Grundschulen (inkl. Sonderschulen)

    30 Stunden für alle Sekundarschulen

    Für Fahrtzeiten innerhalb der Dienstzeit, Bürotätigkeiten (Erstellung von Konzepten und

    Gutachten, Planungen, Verwaltungstätigkeiten), Dienstbesprechungen, Arbeitsgruppen

    und Fortbildungen werden 15% Overhead veranschlagt.

    Seitens des Berufsverbandes Österreichischer SchulpsychologInnen und

    Schulpsychologen (BÖSS) wurde auch das Gehaltsschema (VB v1) für

    SchulpsychologInnen, die als Vertragsbedienstete beschäftigt sind, thematisiert. Es

    wurde aufgezeigt, dass hier eine deutliche Schlechterbezahlung gegenüber einer

    vergleichbaren kollektivvertraglichen Einstufung (BAGS 9) und einer fast durchgehenden

    Schlechterbezahlung gegenüber beamteten SchulpsychologInnen (A1/1) und AHS-

    VertragslehrerInnen vorliegt. Selbst VS-LehrerInnen mit unbefristetem Vertrag (I 2a 2)

    würden ab der 14. Gehaltsstufe deutlich mehr verdienen.

    Unabhängig von damit verbundenen gewerkschaftlichen Fragen und Zielsetzungen ist

    allgemein anerkannt, dass sich das Tätigkeitsprofil der SchulpsychologInnen in den

    letzten Jahrzehnten stark verändert hat und die damit verbundenen Anforderungen

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    gestiegen sind. So verfügen praktisch alle in den letzten Jahren neu aufgenommenen

    SchulpsychologInnen über postgraduale Zusatzqualifikationen (meist

    Gesundheitspsychologie und Klinische Psychologie, teilweise auch Psychotherapie). Die

    aktuellen Arbeitsplatzbeschreibungen bilden die tatsächliche Tätigkeit mittlerweile nur

    mehr unzureichend ab. Eine Aktualisierung – speziell die Aktualisierung der im Jahr

    2003 erstellten Musterarbeitsplatzbeschreibungen – soll daher erfolgen. Die neuen

    Arbeitsplatzbeschreibungen könnten in der Folge dem BKA zur Neubewertung vorgelegt

    werden.

    Durchsicht der derzeit im Bundesland verwendeten

    Arbeitsplatzbeschreibungen von SchulpsychologInnen auf Aktualität und

    Abweichungen von den Musterarbeitsplatzbeschreibungen. Diskussion im

    Rahmen der nächsten LandesreferentInnentagung im April 2013 (TODO 3 – alle LREF)

    Stand aktueller Projekte

    Zu mehreren aktuellen Projekten des BMUKK (SQA, Bildungsstandards, IBOBB,

    Gewaltprävention, Legasthenie, LEA) erfolgten Information und Diskussionen. Weitere

    Informationen dazu finden sich im Anhang.

    Kooperationen mit Multiplikatorensystemen

    Der Ausbau von Kooperationen mit Multiplikatorensystemen ist aus mehreren Gründen von höchster Bedeutung:

    Da in den letzten Jahren im Bereich der psychosozialen Unterstützung immer neue Angebote entstanden sind, ergibt sich für Schulen manchmal eine unübersichtliche Situation. Es ist daher wichtig zu klären wer für was mit welcher Qualifikation zuständig ist. Als im Schulsystem auch auf allen Hierarchieebenen fest verankerte Beratungseinrichtung kommt der Schulpsychologie-Bildungsberatung hier eine entscheidende Rolle der Klärung, Koordination und Qualitätssicherung zu. Diese sollte in Zukunft noch stärker wahrgenommen werden. Unter Federführung des BMUKK, Abt. I/9 werden hier im Jahr 2013 einige Initiativen gesetzt werden, um einerseits allgemein den fachlichen Austausch zwischen den im Feld Schule tätigen psychosozialen Unterstützungseinrichtungen zu fördern und zu einer besseren Abstimmung zu gelangen. Andererseits soll die Einrichtung von Kooperations-, Koordinations- und Qualitätssicherungsmechanismen auf Bezirks- und Landesebene unter Federführung von Schulaufsicht und Schulpsychologie-Bildungsberatung angeregt und unterstützt werden.

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    Insbesondere folgende Bereiche sollten dabei einbezogen werden: o Schüler- und BildungsberaterInnen o Schulsozialarbeit o BeratungslehrerInnen, BetreuungslehrerInnen und PsychagogInnen o Jugendcoaching o Schulärzte/Schulärztinnen o Peer Learning und Peer Mediation

    Auch im Hinblick auf das Leistungsangebot der Schulpsychologie-Bildungsberatung selbst ist die Weiterentwicklung dieser Kooperationen von großer Bedeutung: Aufgrund der beschränkten Personalressourcen sind Aufgaben zu identifizieren, die in Zukunft – möglichst qualitätsgesichert – an diese Einrichtungen delegiert bzw. in Kooperation gemeinsam übernommen werden können.

    Die Rolle der Schulpsychologie in der Schule der Zukunft (Steuerungsfragen)

    Die Schulpsychologie-Bildungsberatung befindet sich seit einigen Jahren in einem ambitionierten Veränderungs- und Entwicklungsprozess: Die an sie herangetragenen Anforderungen steigen, intensivieren und verlagern sich auch teilweise. Der Ausbau der Unterstützungsangebote für Schulen unabhängig von akuten Problemlagen einzelner SchülerInnen ist zwar eindrucksvoll gelungen (siehe Verlaufsstatistiken aus den Jahresberichten), diese dynamische Entwicklung wird aber durch Personalengpässe bzw. noch mehr durch den infolge des Aufnahmestopps drohenden Personalrückgangs aktuell konterkariert. Einige Engpässe lassen sich zwar durch kurzfristige Maßnahmen etwas abfangen bzw. mildern, wie z.B. Zusammenlegung von Beratungsstellen, größere Flexibilität der Diensteinteilung und definierten Zuständigkeiten, deren Wirksamkeit sind aber enge Grenzen gesetzt. Es ist daher notwendig, in grundsätzlicher Weise ein bundesweit weitgehend einheitliches Vorgehen zu erarbeiten, welche Aufgaben in Hinkunft nicht mehr erfüllt bzw. reduziert werden sollen, welche (an wen) delegiert werden könnten, welche auf alle Fälle beibehalten werden sollen und in welchen Bereichen trotz aller Schwierigkeiten trotzdem unbedingt ein Ausbau erfolgen sollte. Diese Fragen wurden in einer zusätzlichen außerordentlichen Dienstbesprechung am 23. Jänner 2013 in Salzburg weiter behandelt. Die Ergebnisse sind in einem Strategiepapier festgehalten, das – nach zwischenzeitlicher Diskussion in den Ländern mit den MitarbeiterInnen - im Rahmen der nächsten LandesreferentInnentagung im April 2013 weiter konkretisiert und in der Folge umgesetzt werden soll.

    Diskussion des Strategiepapiers „Das Leistungsangebot der

    Schulpsychologie Bildungsberatung - Strategische Überlegungen zur

    Adaptierung und Weiterentwicklung“ mit den MitarbeiterInnen. Diskussion im

    Rahmen der nächsten LandesreferentInnentagung im April 2013 (TODO 4 – alle LREF)

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    Planungen für 2013

    Im Kalenderjahr 2012 werden wieder statt einer bundesweiten großen Fortbildungstagung

    mehrere spezifische Fortbildungsseminare durchgeführt, die der gezielten Personalentwicklung

    für die strategische Schwerpunktsetzung zum Ausbau der Systemarbeit und des

    LehrerInnencoachings sowie der Kompetenzerweiterung im Bereich Krisenmanagement

    dienen.

    Folgende Fortbildungsmaßnahmen sind für 2013 geplant:

    Fortführung WISK: Lehrgang mit 48 Präsenzeinheiten (verteilt auf 3-4 Termine),

    durchgeführt von Uni Wien (Ziel: Ausbildung zur/zum WISK-Begleiter/in -

    Schulentwicklungsberatung im Bereich Gewaltprävention)

    Fortführung Bindungsgeleitete Intervention: Lehrgang mit 6 Modulen, 2012-2013,

    durchgeführt von Prof. Julius, Univ. Rostock (Ziel: Expert/in für LehrerInnencoaching)

    Supervision: Seminar mit 16 Einheiten (3 Kalendertage) lt. Fortbildungscurriculum der

    Schulpsychologie-Bildungsberatung, durchgeführt ev. von DiplPsych. Claudius Henning,

    Schulpsychologie Tübuingen

    Krisenmanagement – Vertiefung : Seminar mit 16 Einheiten (3 Tage) lt.

    Fortbildungscurriculum der Schulpsychologie-Bildungsberatung, durchgeführt von Prof.

    Dr. Barbara Juen, Univ. Innsbruck

    Fortführung Onlinetraining gegen Schüchternheit/Prüfungsangst/soziale Angst – zwei

    3tägige Seminare, durchgeführt von Dr. Stetina & Mag. Lehenbauer, Univ. Wien (Ziel:

    Methodik der Onlineberatung, Einsatz des Onlinetrainings mit Schwerpunkt Sek II)

    Folgende Arbeitsgruppen sind für 2013 geplant:

    Arbeitsgruppe Legasthenie: Fertigstellung der Neuauflage der Handreichung sowie

    Implementierung in Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht

    Studienwahlberatung/Studienchecker:

    Strategieworkshop mit Beteiligung von SchulpsychologInnen zur grundsätzlichen

    Reflexion des aktuellen Konzeptes (24./25. Jän 2013) sowie Planungsworkshop mit

    allen Landesverantwortlichen der Schulpsychologie und der Beratungsstellen für

    Studierende (25. Juni 2013)

    Arbeitsgruppe Bildungsberatung: Präzisierung/Weiterentwicklung der

    schulpsychologischen Konzepte und Aufgaben im Bereich Bildungsberatung (Termin

    voraussichtlich am 21./22.10.2013 in Wien – in Kombination mit der Euroguidance-

    Fachtagung 2013)

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    Arbeitsgruppe „Dokumentation und Indikatoren“ : Schärfung der Definitionen im

    Tätigkeitsbericht und der Weiterentwicklung der Indikatoren im Hinblick auf

    wirkungsorientierte Verwaltungsführung und strategische Steuerung

    Weitere Termine 17.-18.1.2013 Bundesweite Vernetzungstagung zur Schulsozialarbeit

    22.-24.4.2013 LandesreferentInnentagung im Landesschulrat für Vorarlberg, Bregenz

    21.10.2013 Euroguidance-Fachtagung in Wien (Guidance in Zeiten der Krise:

    Methoden der Face to Face Beratung zur Erreichung von Zielgruppen,

    die vor besonderen Herausforderungen stehen / Building the Evidence

    Base)

    18.-20.11.2013 LandesreferentInnentagung in Wien

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    NÄHERE INFORMATIONEN ZU AUSGEWÄHLTEN

    TAGESORDNUNGSPUNKTEN

    Empfehlungen des Rechnungshofes Rechnungshof; Gesundheit der Schüler; Schulärztlicher Dienst und Schulpsychologischer Dienst; Prüfungsergebnis; Auszug aus der Ressortstellungnahme

    Schulpsychologischer Dienst

    Zu TZ 17: Aufgaben der Abt. I/9: Das BMUKK weist darauf hin, dass die Agenden der Abt. I/9 außer der Zuständigkeit für die Schulpsychologie-Bildungsberatung noch weitere Bereiche, wie z.B. die Grundsatz-angelegenheiten für Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf, die Gesund-heitsförderung sowie die allgemeine Schulinformation umfassen. Dies kommt in der aktuellen Unterteilung in vier Referate zum Ausdruck. Zu TZ 18 und 19: Freie Dienstnehmer im Bereich des Stadtschulrates für Wien: Die angeführte Zahl von 15 freien DienstnehmerInnen im Bereich des Stadtschulrates für Wien beinhaltet Personalfluktuationen. Tatsächlich waren niemals mehr als 12 DienstnehmerInnen gleichzeitig beschäftigt. Zu TZ 19 und Punkt 9 und 10 der Schlussempfehlungen: Um alle im schulpsycho-logischen Dienst eingesetzten Psychologen im Personalaufwand des Bundes auszu-weisen, wären die Vereinspsychologen als Schulpsychologen in den Bundesdienst zu überführen. Der Verein „Österreichisches Zentrum für psychologische Gewaltprävention im Schulbereich“ wäre aufzulösen: Die Auflösung des Vereins „Österreichisches Zentrum für psychologische Gewaltprävention im Schulbereich“ und gleichzeitige Übernahme der DienstnehmerInnen des Vereins in ein privat-rechtliches Dienstverhältnis zum Bund ist mangels vorhandener Planstellen auf Grund der bundesfinanzgesetzlichen Vorgaben im Personalplan nicht möglich. Darüber hinaus legt der Vortrag an den Ministerrat 133/16 hinsichtlich des Aufnahmestopps für die Jahre 2012 bis 2014 fest, dass im Bereich des Verwaltungspersonals keinerlei Neuauf-nahmen von Bediensteten in den Bundesdienst zulässig sind. Auch wenn naturgemäß die Teilnahme der MitarbeiterInnen des ÖZPGS an der Grundaus-bildung für den höheren schulpsychologischen Dienst nicht vorgesehen ist, wurde seitens des ÖZPGS eine eigene Ausbildungsreihe für deren MitarbeiterInnen eingerichtet, die auf das Tätig-

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    keitsfeld im Rahmen der psychologischen Gewaltprävention fokussiert und vom Umfang her etwa 50 % des Ausbildungslehrganges der Schulpsychologie entspricht. Zu TZ 20 und Punkt 11 der Schlussempfehlungen: Zur Erhöhung der Effizienz des schul-psychologischen Dienstes wäre das Aufgabenprofil zu evaluieren und an die aktuellen Bedürfnisse anzupassen. Insbesondere könnte die Beratung bei Bildungs-entscheidungen künftig verstärkt von Schüler- und Bildungsberatern durchgeführt werden: Die Grundlagen zur Evaluierung des Aufgabenprofils sind bereits erfolgt (siehe Anmerkungen zu TZ 25), Fragen der weiteren strategischen Ausrichtung werden regelmäßig in den LeiterInnentagungen sowie den Bilanz- und Zielgesprächen des Leiters der Abt. I/9 mit den LandesreferentInnen besprochen. Weiters ist vorgesehen, die Rolle der Schulpsychologie-Bildungsberatung im Rahmen der Bildungsberatung zu überdenken und vor dem Hintergrund veränderter Bedürfnisse und Angebote zu präzisieren und im Rahmen der Einzelfallarbeit noch mehr auf notwendige, qualitativ hochwertige psychologische Unterstützung zu fokussieren. Dies erfolgt im Zusammenhang mit den Bestrebungen des BMUKK hier verstärkt auf Kompetenzentwicklung (Orientierungs- und Entscheidungskompetenzen bzw. “Career Management Skills“ im Sinne der einschlägigen Empfehlungen des EU-Bildungsministerrates zu Lifelong Guidance) als gesamt-hafte Aufgabe von Schule zu setzen und die Kooperation mit externen Partnern (AMS, Sozialpartner) zu fördern. Zu TZ 21 sowie Punkt 12 und 13 der Schlussempfehlungen: Die Dokumentationsvorgaben für den schulpsychologischen Dienst wären so zu gestalten, dass die Tätigkeiten den einzelnen Kategorien klar abgrenzbar zugeordnet werden können. Erforderlichenfalls wären die verwendeten Kategorien zu überarbeiten. Das BMUKK sollte jährlich einen österreichweiten Gesamtbericht über die Leistungen des schulpsychologischen Dienstes erstellen und den Landesreferenten zugänglich machen. In diesem Bericht wäre – bis zur Überführung der Vereinspsychologen in den schulpsychologischen Dienst – zweckmäßigerweise auch die Tätigkeit der Vereins-psychologen zu berücksichtigen. Dies würde quantifizierbare Vergleiche der Aufgaben-erfüllung des schulpsychologischen Dienstes ermöglichen und zur Transparenz beitragen: Fragen zur Definition der Kategorien für die Fallstatistik bzw. die Einordnung bestimmter Frage-stellungen wurden bei Implementierung dieses Dokumentationssystems bereits vor über 10 Jahren in der betreffenden bundesweiten Arbeitsgruppe erörtert und festgelegt, neu auftretende Fragen in der Folge stets im Rahmen der halbjährlichen LeiterInnentagungen behandelt. Es ist geplant, eine Arbeitsgruppe damit zu beauftragen, hier – den Empfehlungen des RH entsprechend – Nachschärfungen vorzunehmen. Weiters ist geplant, den bestehenden jährlichen kurzen Gesamtbericht in Zukunft ausführlicher zu gestalten. Zu TZ 22 und Punkt 14 der Schlussempfehlungen: Die vorhandenen Daten aus den Tabellenblättern zu den Fallstatistiken, den Jahresberichten der Landesreferenten sowie

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    aus den Ergebnisberichten wären künftig noch stärker zur strategischen Ausrichtung der inhaltlichen Tätigkeit des schulpsychologischen Dienstes heranzuziehen: Seit 2012 werden – den Empfehlungen des RH entsprechend – umfangreichere, auch vermehrt die Bundesländer vergleichende Analysen aus den Daten der bundesweiten Fallstatistik erstellt und im Rahmen der LeiterInnentagung intensiv im Hinblick auf die strategische Steuerung und Ausrichtung der Schulpsychologie-Bildungsberatung diskutiert. Weiters werden bundeslandspezifische Auswertungen erstellt, die den jährlich stattfindenden Bilanz- und Zielgesprächen zwischen dem BMUKK und den LandesreferentInnen zugrunde gelegt werden. Zu TZ 23 und Punkt 15 der Schlussempfehlungen: Im Hinblick auf das Verhältnis zwischen laufenden und Projektausgaben sowie den beschränkt zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln wäre die Notwendigkeit der Projekte künftig kritisch zu hinterfragen: Die abgewickelten Projekte betrafen und betreffen in der Mehrzahl Materien, die über den Bereich der Schulpsychologie hinausgehen und grundsätzliche Anliegen des BMUKK betreffen. Das wäre z.B. auch das Projekt „Weiße Feder“ (Gewaltprävention), das eine Vielzahl von Bereichen (z.B. LehrerInnenbildung, Schulpartnerschaft, Kooperation mit anderen Institutionen wie z.B. auch der Exekutive, Kulturvermittlung, Schulsozialarbeit etc.) betrifft. Zu TZ 24 und Punkt 16 der Schlussempfehlungen: Im Rahmen der Qualitätssicherung sollte das BMUKK weiterhin auf das Erreichen der Zielwerte hinwirken und die Indikatoren in regelmäßigen Abständen aktualisieren: In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des RH ist geplant, die Indikatoren und Zielwerte im Sinne einer wirkungsorientierten Verwaltungsführung auch in Zukunft laufend weiterzu-entwickeln. Zu TZ 25 und Punkt 17 der Schlussempfehlungen: Aufgrund der im BMUKK ausreichend vorhandenen Information und Fachkompetenz wäre die Notwendigkeit der externen Vergabe von Evaluationen in jedem Einzelfall kritisch zu prüfen: Die angeführten externen Beauftragungen lieferten zusätzliche Befunde aus Befragungen von Abnehmer/innen schulpsychologischer Leistungen, die dem BMUKK so nicht vorlagen und mit den zur Verfügung stehenden Personalressourcen auch nicht erhoben hätten werden können. Dass die sich daraus ergebenden Empfehlungen weitgehend ident waren mit den Ergebnissen interner strategischer Überlegungen ist aus Leitungssicht zu begrüßen und sichert diese ab. Außerdem war die Durchführung einer externen Evaluation explizit im Regierungsprogramm vorgesehen. Weitere externe Beauftragungen sind in diesem Zusammenhang zurzeit nicht vorgesehen.

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    Leistungen der Schulpsychologie-Bildungsberatung Auszug aus den Tätigkeitsberichten des Schuljahres 2011/12

    Die in den bundesweit 76 schulpsychologischen Beratungsstellen tätigen Schulpsychologinnen

    und Schulpsychologen (132 Dienstposten) sowie die diese im Bereich Gewaltprävention

    unterstützenden 48 Psychologinnen und Psychologen des Österreichischen Zentrums für

    psychologische Gewaltprävention im Schulbereich (ÖZPGS) erbrachten im Schuljahr 2011/12

    folgende psychologische Leistungen für die österreichische Schule:

    172.749 Beratungsgespräche mit Schüler/innen, Lehrer/innen, Erziehungsberechtigten, Schulaufsichtsbeamt/innen und anderen Kooperationspartnern.

    28.482 Schüler/innen wurden psychologisch untersucht bzw. behandelt. 4.988 Lehrer/innen wurden bezüglich deren eigener Probleme beraten. 2.539 Personen wurden längerfristig psychologisch behandelt. 8.560 andere schulpsychologische Tätigkeiten wurden direkt an Schulen verrichtet (z.B.

    Vorträge, Moderationen, Sprechtage, Seminare, psychologische Expertise bei Lehrer/innenkonferenzen).

    73.070 Stunden leisteten Schulpsycholog/innen im Rahmen von 17.676 Schulbesuchen direkte Unterstützungen an Schulen vor Ort.

    1.189 psychologische Informationsbeiträge für die Öffentlichkeit wurden geleistet (z.B. Broschüren, Artikel, Interviews).

    Der Vergleich zum Jahresbericht 2010/11 zeigt eine Zunahme in fast allen Leistungsbereichen.

    Ein besonders deutlicher Anstieg ist – den aktuellen bundesweiten Zielsetzungen der

    Schulpsychologie-Bildungsberatung entsprechend - im Bereich Beratung und Coaching von

    Lehrer/innen sowie bei der Systemarbeit zu verzeichnen.

    Das dies möglich war, ist vor allem auf den Einsatz der seit April 2011 beim Österreichischen

    Zentrum für psychologische Gewaltprävention (ÖZPGS) beschäftigten Psychologinnen und

    Psychologen zurückzuführen. Durch diese zusätzliche Unterstützung für den Bereich

    Gewaltprävention konnten auch die schulpsychologischen Leistungen in anderen

    Aufgabengebieten ausgeweitet werden.

  • - 17 -

    Einige Detailergebnisse:

    Im Rahmen der Einzelfallberatung nahmen sich die Schulpsycholog/innen der Probleme von insgesamt 28.482 Schüler/innen an.

    Bildungs-beratung

    Lern- u. Verhaltensschwierigkeiten, Krisen (LVK) Summe

    Lernen Verhalten Lernen+Verh. Krise Summe

    LVK Schulart Emotionales Vorschulbereich 1.390 411 122 351 8 892 2.282VS (1.-4.SST) 1.469 5.630 1.577 2.771 182 10.160 11.629SO 54 160 109 154 13 436 490HS/NMS 2.673 1.456 1.533 1.516 260 4.765 7.438PTS 57 14 79 46 18 157 214BS 53 150 229 178 58 615 668AHS/U 1.048 504 479 941 179 2.103 3.151AHS/O 255 254 171 277 142 844 1.099BMS 53 54 73 68 47 242 295BHS 189 198 185 391 158 932 1.121Sonstige 29 33 15 13 5 66 95

    SUMME 7.270 8.864 4.572 6.706 1.070 21.212 28.482Vergl.zu 2010/11 405 -158 492 1.395 245 1.974 2.379

    +5,9% -1,7% +11,4% +26,1% +25,8% +10,0% +8,9% Die in obiger Tabelle angeführten Thematiken stellen den Grund der Kontaktaufnahme mit der

    Schulpsychologie dar. Oftmals ergeben sich im Laufe der Beratung auch andere

    Fragestellungen. Dies trifft besonders häufig beim Vorstellungsgrund „Bildungsberatung“, bei

    dem es um Fragen zu Bildungs- und Laufbahnentscheidungen (z.B. Einschulung, Umschulung,

    Schulwahl, Begabungsförderung, Studienwahl etc.) geht.

    Fragestellungen zum Themenbereich „Lernen“ können sich auf bestimmte Lernschwierigkeiten

    beziehen, wie z.B. Lese-/Rechtschreibschwäche oder Rechenschwäche oder auch auf

    allgemeine psychologische Fragen zum Lernen bzw. zu Lernvoraussetzungen.

    Unter „Verhalten“ sind Fragestellungen subsumiert, bei denen Schwierigkeiten im Verhalten

    bzw. sozialen Kontakt Ursache der Kontaktaufnahme mit der Schulpsychologie waren.

    Oftmals ist gleich bei der Anmeldung klar, dass die Problemlage mehrdimensional ist. Dies trifft

    auf die Kategorie „Lernen, Verhalten, Emotionales“ zu, z.B. bei Schulangst, Hyperaktivität,

    belastenden familiären Situationen, die sich auf Schule und Lernen auswirken.

    Unter „Krise“ sind schulpsychologische Interventionen in akuten Krisenfällen angeführt.

  • - 18 -

    Einzelfallarbeit (Gespräche)

    Schüler Innen

    Erzieh-ungsb.

    Lehrer-Innen

    Schulauf-sicht Ärzte

    Dipl. Sozialarb. Sonst. Summe

    Anmeldegrund Bildungsberatung 5.049 4.709 3.091 1.995 55 59 1.208 16.166Lernen 10.248 10.457 9.515 2.560 104 209 1.487 34.580Verhalten 5.744 5.314 7.308 985 334 453 1.416 21.554Lernen+Verhalten 9.280 8.273 8.766 1.907 257 509 2.262 31.254Krise 2.341 1.243 1.944 260 146 76 329 6.339Summe 32.662 29.996 30.624 7.707 896 1.306 6.702 109.893

    Schulart Kindergarten 1.536 1.936 941 757 58 47 553 5.828Vorschulstufe 797 814 950 319 34 41 174 3.129VS 12.906 14.771 16.292 4.937 209 543 3.286 52.944SO 523 477 814 187 17 63 165 2.246HS/NMS 7.008 6.369 7.026 1.167 130 503 1.444 23.647PTS 259 234 268 43 8 21 101 934BS 1.015 171 1.112 22 29 41 357 2.747AHS/Unterstufe 4.514 3.213 1.621 130 148 16 339 9.981AHS/Oberstufe 1.320 811 456 58 60 7 99 2.811BMS 557 266 219 25 20 10 51 1.148BHS 2.107 840 889 58 181 8 92 4.175Sonstige 120 94 36 4 2 6 41 303

    SUMME 32.662 29.996 30.624 7.707 896 1.306 6.702 109.893Vergl.zu 2010/11 1.477 790 3.740 1.920 203 259 841 9.230

    +4,8% +2,8% +14,0% +29,9% +34,5% +21,6% +14,0% +9,2%

    Im Rahmen der Einzelfallarbeit werden Gespräche mit den beteiligten Personen, in der Regel

    mit der/dem Schüler/in selbst, den Erziehungsberechtigten und Lehrer/innen, aber in vielen

    auch anderen wichtigen Kooperationspartnern wie Beamt/innen der Schulaufsicht, Ärzt/innen,

    Sozialarbeiter/innen und noch vielen anderen verschiedenen Unterstützungseinrichtungen und

    betroffenen Personen (z.B. Kindergärtner/innen, Sozialpädagog/innen, Therapeut/innen, soziale

    Einrichtungen etc.) geführt.

    Neben der klassischen umfassenden Einzelfallarbeit werden auch Kurzberatungen (z.B.

    Telefonberatungen, Beratungen und Auskünfte bei Bildungsmessen, Sprechtagen) durch:

    Kurzberatungen mit… Erziehungsberechtigten Lehrer/innen Schüler/innen Sonstigen SUMME

    Anzahl 13.731 20.269 7.694 10.910 52.604

    Die Schulpsychologie-Bildungsberatung unterstützt auch Lehrer/innen unabhängig von

    Problemen mit konkreten Schüler/innen durch Beratung, Coaching und Supervision.

  • - 19 -

    Separate Lehrer/innenberatungen

    Anz.

    Lehrer/innen Anz.

    KontakteVS 1.507 2.872SO 315 374HS/NMS 1.014 2.005PTS 83 105BS 302 453AHS 733 1.706BMHS 515 934Σ Lehrer 4.469 8.449Schulaufsicht 206 849Sonstige 313 954 Summe 4.988 10.252Vergl.zu 2010/11 1.521 872 +48,8% +10,8%

    Es gibt mehrere Orte des schulpsychologischen Wirkens. Während für Einzelberatungen die

    außerhalb der Schule gelegene Beratungsstelle viele Vorteile bietet, ist es bei umfassenden

    Fragestellungen, besonders dann, wenn sie mehrere Personen betreffen, unumgänglich direkt

    an der Schule tätig zu werden. Neben den psychologischen Tätigkeiten rund um die

    Einzelfallarbeit im engeren Sinn, leistet die Schulpsychologie-Bildungsberatung hier in

    verschiedenen Formen Unterstützung. Dies und die stärkere Fokussierung auf Coaching und

    Beratung von Lehrer/innen ist eine wichtige strategische Zielsetzung für die Weiterentwicklung

    der Schulpsychologie-Bildungsberatung. Die Vergleichszahlen zum Vorjahr zeigen, dass die

    angestrebte Entwicklung hier sehr erfolgreich verläuft.

    Systemarbeit (meist direkt an Schulen)

    Moderation Konflikt-

    bearbeitung

    Konferenz, Schulentw.-

    beratung SprechtagVortrag

    Seminar

    Gewalt-präv. in

    KlassenKrisen-

    intervention Sonstiges SUMMESchulart VS 252 465 204 99 96 50 101 1.267SO 53 193 148 26 25 6 78 529HS/NMS 517 434 275 131 297 66 227 1.947PTS 28 90 104 11 13 7 11 264BS 84 149 118 7 34 31 128 551AHS 310 72 482 77 280 68 163 1.452BMHS 207 77 880 284 121 44 34 1.647Sonstige 61 347 11 90 34 15 345 903 Summe 1.512 1.827 2.222 725 900 287 1.087 8.560

    Vergl zu 466 145 87 203 1.163 2.0632010/11 +23,6% 7,3% 3,8% +21,9% +33,8% 19,4%

  • - 20 -

    Die in obiger Tabelle aufgelisteten Kategorien sind wichtige psychologische Beiträge zur

    Schulentwicklung und Steigerung der Problemlösefähigkeit am Schulstandort.

    Moderation: Leitung von Gesprächs- und Arbeitsgruppen zu pädagogisch-psychologischen

    Themen, z.B. im Rahmen der Schulpartnerschaft

    Konfliktbearbeitung: Psychologische Unterstützung bei der Bearbeitung und Lösung von

    Konflikten zwischen Lehrer/innen, Schüler/innen, Erziehungsberechtigten

    Konferenzteilnahme: Einbringung schulpsychologischer Expertise in pädagogische

    Konferenzen, Konferenzen über disziplinäre Entscheidungen, Verhaltensvereinbarungen,

    Erstellung von Förderkonzepten etc.

    Schulentwicklungsberatung: Beratung von Schulen bei der Planung präventiver Maßnahmen

    Sprechtag: Schulpsychologische Sprechtage an Schulen – ein niederschwelliges Angebot für

    Schüler/innen, Lehrer/innen und Erziehungsberechtigte

    Vortrag, Seminar: Vorträge Seminare für Lehrer/innen, Erziehungsberechtigte, Schüler/innen

    Gewaltprävention in Klassen: Psychologische Präventionsprojekte mit Schulklassen

    Krisenintervention: Psychologische Unterstützung von Schulen beim Krisenmanagement,

    insbesondere nach Notfällen und traumatischen Ereignissen

    Unter Sonstiges sind vor allem Tätigkeiten im Zusammenhang mit Konzeption und der

    Umsetzung von weiteren Projekten (z.B. im Rahmen der psychologischen

    Gesundheitsförderung) Schulentwicklung etc.) auf schulischer oder regionaler Ebene angeführt.

    Weitere Informationen und Daten: www.schulpsychologie.at

  • - 21 -

    Standards und Indikatoren der Schulpsychologie-Bildungsberatung

    (Neuer Stand 2012) Ausgewogenheit - Adressaten Standard 1: Ausgewogenheit der schulpsychologischen Versorgung durch anteilsmäßige Ausbalancierung der Adressaten schulpsychologischer Dienstleistungen. Die dadurch in bisher überrepräsentierten Bereichen sich ergebenden Versorgungsreduktionen sind durch entsprechende Methoden aufzufangen (Sprechtage, -stunden, Telefonpräsenz, Kurzberatungen, Gruppentests bei bestimmten Vorstellungsgründen wie etwa Laufbahnberatungen..). Siehe auch die Balance zwischen Tiefen - und Breitenwirkung beim 2. Aufgabenbereich. Nichterfüllung bei Überhang einer bestimmten Adressatengruppe oder Dienstleistung (z.B. Diagnostik) Indikatoren Ziel/Erfüllung/Richtwert

    Reichweite in jeweiliger Zielgruppe (Schulart, Alter, Region)

    • 3% Primarbereich • 2% Sekundarb. I • 1% Sekundarb. II (neu)

    Verteilung LVEK/BB bei Fallarbeit Bandbreite LVEK:BB

    • 60% < LVEK < 80% • 20% < BB < 40%

    Kontakte pro Fall (Durchschnitt bei Zielgruppen und Fragestellungen)

    Richtwert für Durchschnitt • LVEK: 4-5 Kontakte • BB: höchstens 3 Kontakte

    Reichweite: Anteil der – bezogen auf ein Jahr - untersuchten/beratenen Schüler/innen an der Grundgesamtheit der jeweiligen Schulart. LVEK: Vorstellungsgrund Lernen/Verhalten/Emotionales/Krise BB: Bildungsberatung Tiefen- und Breitenwirkung Standard 2: Ausgewogenheit von Tiefen- und Breitenwirkung durch

    • Einhaltung einer Obergrenze von Kontakten pro Fall, • sowie durch Nutzung von Mehrpersonen-Settings

    (z.B. Gruppensitzungen/beratungen, systemische Ansätze). Nichterfüllung wenn bei einem Schulpsychologen/ einer Schulpsychologin ausschließlich

    • einmalige Kurzkontakte pro Fall vorliegen • oder eine ausschließlich hochfrequente

    (d.h. sehr viele Kontakte pro Fall aufweisende) Beschäftigung mit Einzelfällen zu verzeichnen ist.

  • - 22 -

    Indikatoren Ziel/Erfüllung/Richtwert

    Kontakte pro Fall (Durchschnitt)

    Richtwert für Durchschnitt • LVEK: 4-5 Kontakte • BB: höchstens 3 Kontakte

    Anteil Anzahl Behandlungen an Fallzahlen

    Richtwert für Durchschnitt 5% - 15%

    Kooperationen Standard 3: Kooperation unter Wahrung der Eigenständigkeit und im Rahmen einer geforderten psychologischen (ev. auch psychotherapeutischen) Kompetenz. Nichterfüllung bei Beitragsleistungen, die

    • keine explizite psychologische (ev. auch psychotherapeutische) Kompetenz erfordern

    (dazu gehört zwar nicht die Erstellung fundierter Interview- oder Assessment-Arrangements, sehr wohl aber die durchaus delegierbare Durchführung der Auswahlverfahren in Analogie zur Schultestkonzeption und Testvorgabe in der Schule),

    • bzw. bei Kooperationen, die die Besonderheit schulpsychologischer Mitwirkung ignorieren.

    Indikatoren Ziel/Erfüllung/Richtwert

    Schulaufsichts-konferenzen (Teilnahme)

    Teilnahme LREF/Stellv. an BSI-Konferenz • Mindestens 1x pro Jahr

    Persönl. Gesprächs-kontakte mit BSI

    Jede/r SchulpsychologIn: • Mindestens 1x pro Jahr

    Systemarbeit erfolgt in allen Schularten

    Pro Bundesland und Schulart: Anz. Tätigkeiten zu Anz. der Schulen mindestens 25% neues langfristiges Ziel: 200% VS, 600% Sekundarschulen

    Anteil Kontakte mit Lehrern, Schulaufsicht und „Sonstigen“ an Gesamtkontaktanzahl

    Pro Bundesland: • Gleichverteilung d. Kontakte

    mit SchülerInnen-Eltern-Sonstigen: mind. jeweils 25% der Kontakte entfallen auf SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen

  • - 23 -

    Forschung/Systemrückmeldungen Standard 4: Wahrnehmung der Systemberatung durch Rückmeldungen an das System

    betreffend Grundlagen-, Anwendungsforschung und Feldbeobachtungen sowie Tätigkeitsreflexionen (letztere können z.B. problemorientiert sein – etwa Fragen zur Dyskalkulie - oder entwicklungsorientiert – etwa Fragen zur Begabungsförderung)

    unter weitgehender Berücksichtigung der unter den gegebenen Bedingungen gesetzten

    wissenschaftlichen Grenzen der Aussagefähigkeit (z.B. Stichprobengrößen, Aufwand, Messinstrumente..).

    Indikatoren Ziel/Erfüllung/Richtwert

    Teilnahme an bundesweiten Projekten

    Pro Bundesland: • Teilnahme an mindestens

    einer bundesweiten ArGe pro Jahr

    Forschungs- bzw. Entwicklungs-projekte im Bundesl.

    Pro Bundesland: • mind. ein Projekt pro Jahr

    neue Zielsetzung: pro Bundesland pro Jahr und pro 4 Vollzeitäquivalente ein Projekt, im Intranet veröffentlicht

    Multiplikator(inn)enfortbildung Standard 5: Mitwirkung an Konzepten der

    Multiplikator(inn)enausbildung (z.B. Schüler-, Bildungsberatung) sowie begleitende, stützende Aktivitäten (Supervision, Coaching..)

    Indikatoren Ziel/Erfüllung/Richtwert

    Kooperation mit dem PI betreffend Aus- und Weiter-bildung der Schülerberater und anderer Lehrer

    Pro Bundesland: • Mitwirkung bei Erstellung /

    Implementierung eines Akademielehrganges

    Mitwirkung bei Schüler- und Bildungsberater(innen)-fortbildung

    Pro Bundesl./Beratungsstelle: • Präsenz bzw. aktive

    Mitwirkung bei ArGe- Veranstaltungen der Schüler- und Bildungsber.

  • - 24 -

    Personalentwicklung Standard 6:

    • Ausreichende Schulung und ausreichendes Training on the job (Indikator z.B. die Qualität der Fallarbeiten bei Ausbildungs- lehrgängen für den schulpsychologischen Dienst);

    • Regelmäßiger Fachaustausch im Team, • Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen

    der Schulpsychologie. Als Fachaustausch im Team sind anzusehen: Dienstbesprechung, Intervision, themenbezogene Arbeitsgruppe Als schulpsychologiespezifische Fortbildungsveranstaltungen sind anzusehen:

    • Bundesweite Fortbildungsveranstaltungen der Abt. V/4, • im Land organisierte Fortbildungsveranstaltungen der Schulpsychologie-

    Bildungsberatung, • „Training on the job“ bei Schülerberaterseminaren.

    Die Landesreferentin / der Landesreferent kann spezielle Fortbildungsveranstaltungen anderer Anbieter als schulpsychologiespezifische Fortbildungsveranstaltung anerkennen. Indikatoren Benchmark

    Existenz und Anzahl von Teambesprechungen

    Pro Schulpsych.: • Teilnahme an mind. 6

    dem fachl. Austausch dienenden Teamsitzungen pro Jahr

    Teilnahme an schulpsychologie-spezifischen Fortbildungsveranstaltungen

    Pro Schulpsych.: • mind. 4 Halbtage

    (16 Einheiten zu 45 Min.) im Zeitraum von 2 Jahren

    Richtwert lt. PE-Konzept: 10 Tage pro MA/Jahr

    Ergänzung: Bundesweites Fortbildungskonzept: Das BMUKK bietet pro Jahr ca. 2400 Teilnehmer/innenstunden (= im Durchschnitt 2 Tage / 16 Stunden pro Schulpsycholog/in) bundesweite Fortbildung an, wodurch im Durchschnitt 50% der unter Indikator 2 genannten Zielwerte abgedeckt werden. Berichtswesen, Verfahren Standard 7: Einhaltung der für die interne Evaluation nötigen Dokumentation und Berichtlegung in übersichtlicher zusammengefasster Form und vorgesehener Zeit (Quartalsberichte) bzw. vereinheitlichter Datenerfassung (Tätigkeitsbericht); Einhaltung des Dienstweges bei Weitergabe fachbezogener Informationen (z.B. Schreiben von Landesreferenten an über das jeweilige Bundesland hinausgehende Adressaten betreffend z.B. Struktur der Schulpsychologie bzw. Qualität und

  • - 25 -

    Schwerpunktsetzungen schulpsychologischer Arbeit haben über die fachaufsehende Abt.V/4 zu ergehen). Indikatoren Ziel/Erfüllung/Richtwert

    Dokumentation, Berichtlegung lt. bundeseinheitl. Vorgaben

    Pro Bundesland: • Quartalsberichte • Tätigkeitsbericht

    Info d. Mitarbeiter/innen über wichtige Zielsetzungen, Strategien, Projekte, neue gesetzliche Regelungen und bundesweite Anliegen

    Pro Schulpsych.: • gesicherter Kenntnisstand

    Individuelle Dokumentation Pro Schulpsych.: • Diensttagebuch bzw. • elektronisches

    Dokumentationssystem

    Aktuelle Datenbanken (Schulpsychologie und Schülerberatung)

    Pro Bundesland: • Aktuelle Verzeichnisse über

    Adress- und Namensdaten

    Öffentliche Aussagen Standard 8: Veröffentlichungen haben den Copyright- Bestimmungen, der korrekten Zitatweise zu entsprechen und orientieren sich in ihren Aussagen explizit oder implizit an wissenschaftlichen Ergebnissen, sofern sie nicht als Meinungskundgaben deklariert werden. Aussagen über die Schulpsychologie müssen dem jeweiligen Verantwortungsrahmen angepasst sein (z.B. Aussagen aus einem Bundesland betreffen die jew. regionale Perspektive und sind deutlich in dieser Eingrenzung zu deklarieren, sofern nicht ein Konsensbeschluss im Rahmen einer vorgängigen Tagung der Landesreferent/inn/en mit dem BMUKK gegeben ist). Weiters sind ethische Kriterien (z.B. klare Trennung von Meinungen und Tatbeständen) und der konstruktive Ansatz (Kritik mit Suche nach Lösungen verbunden) zu berücksichtigen. Nichterfüllung bei unklarem Umgang mit Fakten und Behauptungen, Herausreißen von Zitaten aus dem Kontext, Problemaufrissen ohne Lösungsvorschläge etc. Indikatoren Ziel/Erfüllung/Richtwert Medienarbeit (in Absprache mit LSR-Präs.)

    Pro Bundesland (LREF): Auskunftsbereitschaft gegenüber Medien bei schulpsych. Themen

    Vorliegen breitenwirksamer Aktivitäten

    Pro Schulpsych.: • durchschnittl. mind. 3 Beiträge

    Öffentliche Information über Schulpsychologie-Bildungsberatung

    Pro Bundesland: • Existenz eines Folders • Homepage

    Darstellung entspricht bundeseinheitl. Rahmen

  • - 26 -

    Ergebnisse Indikatoren für Schuljahr 2011/12 Ausgewogenheit - Adressaten

    Tiefen- und Breitenwirkung

    Definitionsunterschiede bei der Zuordnung von „Behandlung“

  • - 27 -

    Kooperationen

    Qualitative Indikatoren , und erfüllt (im Rahmen von Mitarbeitergesprächen thematisieren) Personalentwicklung

  • - 28 -

    Öffentliche Aussagen

  • - 29 -

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    Personalfragen

    Kennzahlen für Berechnung Planpostenerfordernisse im Bereich der Schulpsychologie-

    Bildungsberatung

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    Stand aktueller Projekte

    Über SQA „SQA – Schulqualität Allgemeinbildung“ ist eine Initiative des BMUKK. Sie will durch pädagogische Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung zu bestmöglichen Lernbedingungen für Schüler/innen an allgemein bildenden Schulen beitragen. Das eigenständige Lernen von Schüler/inne/n, unterstützt durch wertschätzende, sachlich fundierte Begleitung von Lehrer/innen, soll zur weiteren Anhebung des Bildungsniveaus führen.

    SQA beruht auf einer Novellierung des § 18 Bundes-Schulaufsichtsgesetz, die am 1. September 2012 in Kraft getreten ist. Darin werden die Eckpunkte eines Nationalen Qualitätsrahmens definiert, die für das allgemein bildende Schulwesen als „SQA – Schulqualität Allgemeinbildung“ in einem partizipativen Prozess weiter konkretisiert werden. § 18 Bundes-Schulaufsichtsgesetz und § 56 Schulunterrichtsgesetz, der schulisches Qualitätsmanagement als eine der Aufgaben der Schulleitung definiert, bilden die rechtlichen Grundlagen der Initiative.

    Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung dürfen nie Selbstzweck sein, sie stehen immer im Dienst eines Zieles. Als Rahmenzielvorgabe für den Zeitraum 2012/13 bis 2015/16 definiert das BMUKK die Weiterentwicklung des Lernens und Lehrens in Richtung Individualisierung und Kompetenzorientierung. SQA versteht sich dabei als organisatorischer Rahmen und Werkzeug zur Zielerreichung.

    In einem koordinierten Zusammenspiel aller Ebenen des Schulsystems sollen durch SQA Entwicklungsprozesse etabliert werden, die in Form einer Aufwärtsspirale von der Bedürfnis-formulierung und Ist-Stand-Analyse über Zielvereinbarungen, Umsetzungsmaßnahmen und Erfolgsüberprüfungen zu Konsequenzen und weiterführenden Vorhaben führen. Dabei soll es immer um konkrete, bedarfsorientierte Entwicklungsvorhaben gehen, welche die Schüler/innen auch tatsächlich erreichen.

    SQA soll dazu ermutigen, Gelungenes zu verstärken, vorhandene Gestaltungsmöglichkeiten auszuschöpfen und die Ergebnisverantwortung für das eigene Handeln stärker in den Blick zu rücken. Klärung der Rollen und Aufgaben, konsequente Wahrnehmung von Führungsfunktionen und Leadership, Partizipationsmöglichkeiten für alle Beteiligten und externe Unterstützungsan-gebote sind notwendige Voraussetzungen.

    SQA definiert zwei tragende Strukturelemente auf bzw. zwischen allen Ebenen des Schulsystems: Entwicklungspläne (EP) und periodische Bilanz- und Zielvereinbarungsge-spräche (BZG). Besonders in Letzteren materialisieren sich dialogische Führung und Vereinbarungskultur. Sie sind von einem Klima grundsätzlicher Wertschätzung geprägt und erfolgen auf Augenhöhe. Verbindlichkeit wird durch Verschriftlichung hergestellt. Grundlage der BZG sind die Entwicklungspläne sowie weitere relevante Unterlagen, die den Führungs-personen vorab zur Verfügung gestellt werden.

    Mit 1. September 2012/13 startete das SQA-Pilotjahr, ab dem Schuljahr 2012/13 wird SQA im allgemein bildenden Schulwesen flächendeckend umgesetzt.

    Das Webportal www.sqa.at bietet Ihnen alle wesentlichen Informationen und umfangreiche Unterstützungsangebote zur Initiative „SQA – Schulqualität Allgemeinbildung“.

    Quelle: www.sqa.at

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    Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

    Geschäftszahl: BMUKK-36.400/0003-I/Päd.Ang./2012 SachbearbeiterIn: MR Mag. Renée Langer Abteilung: I/Päd.Ang. E-Mail: [email protected] Telefon/Fax: +43(1)/53120-4382

    +43(1)/438253120-814382 Ihr Zeichen:

    Antwortschreiben bitte unter Anführung der Geschäftszahl.

    Rundschreiben: Richtlinien des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur für den Umgang mit den Rückmeldungen der Bildungsstandardsüberprüfung

    Rundschreiben Nr. 6/2012 Verteiler: VIII Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten Inhalt: Neue Regelung: Richtlinien für den Umgang mit den Rückmeldungen der Bildungsstandardsüberprüfung durch das BIFIE Gesetzliche Grundlage: SchUG 17 Abs. 1a; Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über Bildungsstandards im Schulwesen Geltung: Ab Schuljahr 2012/13, unbefristet Grundsätzliches und wichtige Voraussetzungen: Bildungsstandards sind ein Instrument der Qualitätsentwicklung Im Jahr 2009 wurden in Österreich die Bildungsstandards eingeführt1, im Mai 2012 beginnt der Zyklus der Überprüfungen durch das BIFIE, und zwar mit Mathematik auf der 8. Schulstufe, für Dezember 2012 ist die Rückmeldung der Ergebnisse vorgesehen. Die Art und Weise, wie diese Ergebnisse angenommen und interpretiert werden und welche Konsequenzen daraus gezogen werden, entscheidet über den Nutzen, den die einzelnen Schulen und unser Schulwesen daraus ziehen können. In den vergangenen Jahren hat sich das Verständnis von Lernen und Schule stark gewandelt. Lernen wird als zutiefst persönlicher, aktiver und individueller Prozess erkannt, welcher unter verschiedensten Umständen, mit unterschiedlichen Ausgangsbedingungen, auf eigenen Wegen, mit vielfältigen Ergebnissen stattfindet. Schule wird zunehmend als Ort der

    1 Per Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über Bildungsstandards im Schulwesen (BGBl. II 1/2009), beruhend auf SchUG § 17 Abs. 1a (geändert durch BGBl. I 117/2008).

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    Lern- und Entwicklungsbegleitung begriffen, wo sich alle Schülerinnen und Schüler gemäß ihrer Persönlichkeit und ihren Voraussetzungen selbst aktiv und zunehmend eigenständig entfalten können. Vordringliches Ziel ist der Erwerb von Kompetenzen, während die bloße Wiedergabe von Faktenwissen an Bedeutung verloren hat. Bildungsstandards stellen eine systematische Auswahl grundlegender Kompetenzen dar, die im Unterricht nachhaltig zu entwickeln sind und die für die weitere schulische und berufliche Bildung – auch im Sinne des Lebenslangen Lernens – von zentraler Bedeutung sind. Sie erfüllen drei Funktionen: Orientierungsfunktion, Förderungsfunktion, Evaluationsfunktion. Die Rückmeldungen der Überprüfungsergebnisse leisten einen Beitrag zu einer systematischen, insgesamt für Schüler und Schülerinnen förderlichen Schul- und Unterrichtsentwicklung. Der Anspruch geht dahin, dass die Ergebnisse der externen Überprüfung von den jeweiligen Adressaten und Adressat/innen (Lehrer/innen, Schulleiter/innen, Schulaufsicht) angenommen und genutzt werden, in der Erwartung, dass sie ein produktiver Beitrag für die Entwicklungsprozesse am jeweiligen Standort sind. Dafür bedarf es einer wertschätzenden Feedback-Kultur, in der Vertrauen und Zutrauen die Basis für ein konstruktives Miteinander bilden. Regelung: Richtlinien des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur für den Umgang mit den Rückmeldungen der Bildungsstandardsüberprüfung: 1. Eigenverantwortung und dialogische Führung Unser Schulwesen ist im Begriff, den Wandel von einer Weisungs- zu einer Vereinbarungskultur zu vollziehen. Dies folgt der Erkenntnis, dass Qualitätsentwicklung motivierte, ihre Verantwortung bewusst wahrnehmende Akteurinnen und Akteure braucht. Lehrer/innen, Schulleiter/innen, Schulaufsichtspersonen und Verantwortliche im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur kommen an den Schnittstellen ihrer Verantwortungsbereiche zusammen um zu beraten und Vereinbarungen zu treffen – auf Augenhöhe. Im Sinne einer solchen „dialogischen Führung“ ist es auch die erklärte Absicht, dass die Ergebnisberichte immer nur die Detailergebnisse der jeweils unmittelbar darunterliegenden Organisationsebene beinhalten. Somit bekommt nur die Schulleitung die Ergebnisse der einzelnen Klassen oder Unterrichtsgruppen, nicht jedoch die Schulaufsicht. Bei Bedarf kann sie im Zuge von z.B. Bilanz- und Zielvereinbarungsgesprächen mit der Schulleitung allerdings auch näher auf Detailergebnisse eingehen. 2. Die Schule als Ganzes In den Ergebnisberichten sind keine Darstellungen enthalten, die dazu verleiten eine Rangreihe nach einem plakativen Testwert zu erstellen. Dies geschieht nicht deshalb, um Konkurrenz oder Wettbewerb auszuschließen, sondern damit keine schnellen und oberflächlichen Schlüsse daraus gezogen werden. Um die tatsächlichen Leistungen einer Schule beurteilen zu können, bedarf es eines wesentlich tieferen Blicks auf die jeweiligen Rahmenbedingungen, in die schulinterne Kultur, die konkreten Ansprüche und Zielsetzungen am jeweiligen Schulstandort. Dabei sind alle Qualitätsbereiche einzubeziehen. Die Überprüfung der fachlichen Leistungen in ausgewählten Unterrichtsgegenständen am Ende eines Bildungsgangs bietet die Möglichkeit für

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    eine Reihe von Rückschlüssen, eine umfassende Aussage über die Qualität einer ganzen Schule stellt sie nicht dar. Auch wenn das Ergebnis einer Schule erfreulich ausgefallen ist, ist es aus Sicht des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur nicht im Sinne einer seriösen Auseinandersetzung mit Schulentwicklung, wenn die Schulleitung oder Mitglieder der Schulpartnerschaftsgremien damit an die Öffentlichkeit gehen. Überprüfungsergebnisse, die letztere im Rahmen ihrer Tätigkeit in Schulforum bzw. Schulgemeinschaftsausschuss erhalten, sind vertraulich zu behandeln. 3. Schulen weiterentwickeln Für die Schulen besteht die Verpflichtung, sich mit den Ergebnissen auseinanderzusetzen und nötigenfalls konkrete Qualitätsentwicklungsmaßnahmen zu setzen. Die Verordnung über Bildungsstandards im Schulwesen legt fest, dass Maßnahmen der Qualitätsentwicklung zu dokumentieren und periodisch zu evaluieren sind. Die Initiative SQA („Schulqualität Allgemeinbildung“) sieht dafür zwei konkrete Instrumente vor: Entwicklungspläne sowie Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche. In den Erläuterungen der Verordnung werden darüber hinaus genannt: Pädagogische Konferenzen, Fachkonferenzen, die Ausarbeitung methodisch-didaktischer Konzepte, Weiterbildungskonzepte für Lehrerinnen und Lehrer, methodisch-didaktischer Erfahrungsaustausch sowie die Bildung von bzw. Teilnahme an Netzwerken. Die Aufgabe der Schulaufsicht ist es, die für eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung relevanten Landesergebnisse in geeigneter Weise mit den Pädagogischen Hochschulen zu kommunizieren, damit diese die schulische Entwicklungsarbeit unterstützen können. 4. Umfassender Kompetenzbegriff Manche Lehrer/innen haben auf die herannahende erste Überprüfung und die Unsicherheit, welche Aufgabenstellungen dabei zu lösen sein werden, mit erhöhtem „Stoffdruck“ reagiert. Dies ist in mehrerer Hinsicht eine ungünstige und unerwünschte Entwicklung. Nachhaltiger Kompetenzaufbau bedarf einer ganz anderen Vorgehensweise; außerdem soll jener Teil der Kompetenzen, der im Testdesign überprüfbar ist, kein so großes Gewicht erhalten. Die als fachliche Standards konzipierten Bildungsstandards bilden nur einen Ausschnitt dessen ab, worauf sich Schule und Unterricht ausrichten sollen. Nach wie vor soll genug Raum bleiben für die Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz, für fachliche Vertiefung und Erweiterung, für eine ganzheitliche Herangehensweise! Darüber hinaus dürfen die Überprüfungsergebnisse auch nicht als Grundlage für die Leistungsbeurteilung von Schülerinnen und Schülern herangezogen werden.

    5. Information und Einbeziehung der Schulpartner Die Rückmeldung an die Schule besteht aus zwei klar getrennten Teilen: dem eigentlichen Schulbericht und einer zusätzlichen Ergänzung als Information für die Schulleitung. Der eigentliche Schulbericht ist von der Schulleitung innerhalb einer angemessenen Frist den Mitgliedern von Schulgemeinschaftsausschuss bzw. Schulforum zu übergeben und in den Gremien zu besprechen.

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    Die Ergebnisse der einzelnen Unterrichtsgruppen, welche in der Ergänzung zum Schulbericht enthalten sind, sind mit den Lehrern und Lehrerinnen zu besprechen. Sie sind allerdings nicht für eine dienstrechtliche Leistungsbewertung der Lehrerinnen und Lehrer heranzuziehen. Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass Entwicklungsprozesse vor allem dann angeregt werden, wenn die Ergebnisse von den Erwartungen abweichen. Wichtig ist zu gewährleisten, dass bei abweichenden Ergebnissen keine Abwehrhaltung entwickelt wird, sondern ein konstruktiver Umgang mit den Diskrepanzen stattfindet. Dies ist in erster Linie Aufgabe der Schulleitung. Es wird ersucht, dieses Rundschreiben allen von der Überprüfung der Bildungsstandards (4. und 8. Schulstufe) betroffenen Schulen und deren Lehrerinnen bzw. Lehrern nachweislich zur Kenntnis zu bringen und seine Umsetzung zu unterstützen.

    Wien, 19. April 2012 Die Bundesministerin: Dr. Claudia Schmied

    Elektronisch gefertigt

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    Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

    An alle LSR/SSR für Wien Geschäftszahl: BMUKK-36.400/0021-I/2012

    SachbearbeiterIn: Mag. Renée Langer Abteilung: I E-Mail: [email protected] Telefon/Fax: +43(1)/53120-4382/53120-814382 Ihr Zeichen:

    Antwortschreiben bitte unter Anführung der Geschäftszahl.

    RUNDSCHREIBEN Nr. 17 / 2012

    Verteiler: VIII Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten Inhalt: Neue Regelung: Maßnahmenkatalog im Bereich Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf (IBOBB) in der 7. und 8. Schulstufe Gesetzliche Grundlage: SchOG §3 Abs.1; § 10 (Volksschuloberstufe); § 16 Abs.1 Zi. 2 (Hauptschule); § 21b Abs.1 Zi. 2 (Neue Mittelschule); § 23 (Allgemeine Sonderschule); § 39 Abs.1a (AHS); SchUG §62 Abs.1; BGBl. II, Nr. 133 und 134/2000 i.d.F. BGBl. II, Nr. 283/2003 (Lehrpläne für Hauptschule und AHS); BGBl. II, Nr. 185/2012 (Lehrplan der Neuen Mittelschule); BGBl. II, Nr. 137 bzw. 290/2008 (Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule)

    Geltung: Ab Schuljahr 2012/13 unbefristet Dieses Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben 17/2009, welches hiermit außer Kraft gesetzt wird.

    Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf (IBOBB) – Grundsätzliches und wichtige Voraussetzungen: Gut reflektierte Entscheidungen erweitern die Handlungsspielräume von Mädchen und Buben und erhöhen die Chancen auf Erfolg. Anhand gut begleiteter erster Bildungs- und Berufsentscheidungsprozesse werden Grundkompetenzen – wie die Fähigkeit, Entscheidungen vorbereiten, treffen und umsetzen zu können sowie über eigene Stärken und Schwächen Bescheid zu wissen, sich Ziele zu setzen und zu verfolgen – erworben und gefestigt. Ebenso wichtig ist es, Wissen durch gezielte Informationssuche erweitern, Informationen bewerten und auf persönliche Relevanz prüfen zu können. Die Entwicklung dieser sogenannten „Career Management Skills“ im Unterricht wird ergänzt durch einschlägige Information und Beratung sowie die Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln.

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    Es ist Aufgabe und Verantwortung jeder Schule, diese Lern- und Entwicklungsprozesse zu unterstützen und zu begleiten. Dazu müssen auch – wie gesetzlich bzw. in den entsprechenden Verordnungen vorgesehen – entsprechend qualifizierte Schülerberater/innen mit Abschluss eines dafür vorgesehenen Lehrgangs (zuletzt geregelt in Rundschreiben Nr. 15/2008) in vollem Umfang tätig sein. Maßnahmenkatalog im Bereich Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf (IBOBB) in der 7. und 8. Schulstufe Die folgenden Maßnahmen dienen den Lern- und Entwicklungsprozessen der Schülerinnen und Schüler, stärken deren Entscheidungskompetenzen für die weitere Berufs- und Bildungswahl und verdeutlichen, wie IBOBB an allen Schulen umgesetzt werden soll. Insbesondere das prozesshafte Zustandekommen der Entscheidungen der Schülerinnen und Schüler ist durch ein koordiniertes Zusammenwirken aller Maßnahmen zu unterstützen. Allgemeine Prinzipien: 1. Standortbezogenes Umsetzungskonzept Schulleiter/innen haben in Wahrnehmung Ihrer Gesamtverantwortung für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit auf ein koordiniertes Zusammenwirken aller Ansätze und Maßnahmen im Bereich IBOBB zu achten. Für diesen Zweck ist ein standortbezogenes Umsetzungskonzept zu erstellen und den Schulpartnern zu kommunizieren. Die Evaluation der bisherigen Umsetzung von Maßnahmen im Bereich IBOBB legt folgende Aspekte für die Gestaltung des standortspezifischen Umsetzungskonzepts nahe: Zeitliches und inhaltliches Zusammenwirken der Beiträge der einzelnen

    Unterrichtsgegenstände sowie der einschlägigen Projekte und Schulveranstaltungen bzw. allenfalls schulbezogener Veranstaltungen, sodass der notwendige Prozesscharakter zum Tragen kommt, (bei Integration der verbindlichen Übung Berufsorientierung in andere Unterrichts-gegenstände: ergänzt durch die Zuteilung der einzelnen Lehrplaninhalte der Verbindlichen Übung zu den jeweiligen Unterrichtsgegenständen)

    Zusammenwirken der beteiligten Personen: Lehrer/innen, Schülerberater/innen, externe Fachleute, …

    Formen der Koordination der Maßnahmen in den einzelnen Klassen und in der Schule insgesamt

    Maßnahmen der gebotenen Differenzierung und Individualisierung/Personalisierung Zeitpunkt und Form der Präsentation des Konzeptes für Schüler/innen und Eltern Dokumentation und Evaluation: auf Schüler-, Lehrer- und Schulebene benötigte zusätzliche Qualifikationen: Erwerb und Sicherstellung des Transfers ins

    Kollegium Einbindung der Eltern: als Informationssuchende, als Mitwirkende, … Die Erstellung und kontinuierliche Weiterentwicklung eines standortspezifischen Umsetzungskonzepts ist bei Beachtung entsprechender Qualitätsmerkmale auch geeignet, im Rahmen der Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche zwischen Schulleitung und Schulaufsicht als Teil der schulischen Qualitätsentwicklung (im Rahmen von SQA) betrachtet zu werden.

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    2. Breite Umsetzung Die Maßnahmen müssen auf mehreren Ebenen und auf verschiedene Arten ansetzen: Im Unterricht der Pflichtgegenstände durch die Förderung von Grundkompetenzen für das

    Treffen von selbstverantwortlichen Bildungs- und Berufsentscheidungen. Das sind vor allem: o Fähigkeit zur Selbstreflexion (insbesondere hinsichtlich der eigenen Interessen, Stärken/

    Schwächen und Wünsche) o Fähigkeit, eigene Ziele definieren und verfolgen zu können o Kenntnis von Methoden der Informationsrecherche und -Bewertung o Entscheidungsfähigkeit (inklusive Fähigkeit zur Gestaltung von Entscheidungsprozessen

    und Umgang mit mehrdimensionalen, teils auch widersprüchlichen Entscheidungs-grundlagen).

    In der verbindlichen Übung „Berufsorientierung“ in der 7. und 8. Schulstufe: Unabhängig von der jeweiligen Umsetzungsform (eigenes Fach, integrativ, projektorientiert) ist darauf zu achten, dass der Lehrplan sowohl in inhaltlicher als auch in zeitlicher Hinsicht erfüllt wird.

    Zusätzlich kann die unverbindliche Übung/der Freigegenstand „Berufsorientierung“ ganzjährig, kursmäßig oder geblockt geführt und auf Interessen und Bedürfnisse der Schüler/innen ausgerichtet werden.

    Im Rahmen von Projekten und Realbegegnungen. Durch Information und Beratung seitens der Schüler- bzw. Bildungsberater/innen. Das Mit- und Zusammenwirken möglichst vieler Lehrer/innen ist erforderlich, ergänzt durch die Schülerberater/innen und allfällige externe Fachkräfte (z.B. Jugendcoaches). Die Umsetzung muss den Prozesscharakter der Berufsorientierung berücksichtigen und hat den Anspruch, allen Schüler/innen in ihrer individuellen Situation gerecht zu werden. 3. Koordination von IBOBB-Maßnahmen Insbesondere im Bereich des Berufsorientierungsunterrichtes ist Koordination unerlässlich, um das nötige Zusammenwirken der unterschiedlichen Maßnahmen zu gewährleisten. Die Verantwortung dafür liegt bei der Schulleitung; diese kann auch – im Einvernehmen – eine entsprechend qualifizierte Lehrkraft mit der Koordinationsaufgabe beauftragen. Diese Aufgabe ist nicht ident mit der Schülerberatung. Es ist wünschenswert, dass an jeder Schule mindestens eine Lehrkraft über eine einschlägige Qualifikation zur Berufsorientierungs-Koordination verfügt. Entsprechende Lehrgänge werden an den Pädagogischen Hochschulen angeboten. Weitere Aspekte: 4. Hinweise zu verbindlichen Realbegegnungen Die im Berufsorientierungs-Lehrplan verankerten Realbegegnungen umfassen berufspraktische Tage bzw. Wochen, Betriebserkundungen, Exkursionen zu Bildungseinrichtungen im sekundären und tertiären Bereich sowie den Besuch von Informations- und Beratungszentren. Derartige Veranstaltungen bieten die Möglichkeit für persönliche Erfahrungen und Eindrücke, die ein wichtiger Faktor in der Entscheidungsfindung sind. (a) Gemeinsam organisiert (als Schulveranstaltung): Ein Umfang von insgesamt 30 Unterrichtseinheiten in der 7. und 8. Schulstufe wird

    empfohlen. Jede Schülerin und jeder Schüler soll einmal – in der 7. oder 8. Schulstufe – ein

    BerufsInfoZentrum der Sozialpartner oder des Arbeitsmarktservice besuchen.

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    (b) Individuelle Berufs(bildungs)orientierung lt. §13b SchUG: Bis zu 5 Tage in der 8. Schulstufe sind möglich.

    5. Bewerbungstrainings Bewerbungstrainings bzw. die Vorbereitung auf Bewerbungen (Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Vorstellungsgespräch, ....) unterstützen die Umsetzung der Entscheidung. 6. Begleitende Dokumentation Geeignete Formen der Dokumentation unterstützen die Schüler/innen darin, das beabsichtigte Zusammenwirken der Maßnahmen und die Prozesshaftigkeit der Berufsorientierung zu erkennen. Mögliche Instrumente sind z.B. Portfolio, BO-Mappe o.Ä. (siehe: http://www.bmukk.gv.at/bo unter „Begleitende Dokumentation“). Auf Schulebene ist eine nachvollziehbare und begleitende Dokumentation der koordinierten Umsetzung zu führen. 7. Einbeziehung der Eltern / Erziehungsberechtigten als Partner Auf die wichtige Rolle der Eltern bei Bildungs- und Berufsentscheidungen soll Bedacht genommen werden. (a) Bereits beim Eintritt in die NMS/HS bzw. AHS, jedoch spätestens am Beginn der

    7. Schulstufe: Information der Eltern über das standortbezogene Umsetzungskonzept, die Art und das Zusammenwirken der geplanten Unterstützungsmaßnahmen (z.B. im Rahmen von Elternabenden).

    (b) Information der Eltern spätestens am Beginn der 8. Schulstufe über: die Bildungsangebote nach der 8. Schulstufe, die Möglichkeiten der dualen Berufsausbildung, die Möglichkeit der individuellen Berufsorientierung gemäß §13b SchUG und den

    organisatorischen Ablauf dazu. (c) Hinweise auf Informationsveranstaltungen im regionalen Umfeld:

    Informationsveranstaltungen (z.B. Tage der offenen Tür) von Bildungsanbietern, Bildungs- und Berufsinformationsmessen, Informationsveranstaltungen an Berufsinformationszentren.

    (d) Einbeziehung von Eltern als Berufspraktiker/innen in Berufsorientierungsmaßnahmen. 8. Informationstätigkeit der Schülerberaterin / des Schülerberaters

    In den Grundsatzerlässen zur Schüler- und Bildungsberatung für die einzelnen Schularten (siehe RS Nr. 34 und 36/1993) ist als Kernaufgabe der Schüler- und Bildungsberatung die Information der Schülerinnen und Schüler über weitere Bildungswege als Orientierungshilfe und Entscheidungsvorbereitung festgelegt. Da Bildungsberatung Teil der Bildungsaufgabe von Schule ist und zu den Pflichten des Schulleiters bzw. der Schulleiterin sowie aller Lehrpersonen gehört, sind die Schülerberater/innen bei dieser Tätigkeit entsprechend zu unterstützen. Informationen für Schüler/innen erfolgen im Ausmaß von jeweils mindestens einer Unterrichtsstunde, im Zusammenwirken mit den Klassenvorständen und weiteren Lehrerinnen und Lehrern (a) im ersten Semester der 7. Schulstufe: Erklärung des Prozesscharakters von Bildungsentscheidungen, schulische und außerschulische Hilfestellungen und Angebote,

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    Vorstellung der grundsätzlichen Optionen für Bildungs- und Berufswege nach der 8. Schulstufe;

    (b) im ersten Semester der 8. Schulstufe: detaillierte Information über mögliche Bildungswege nach der 8. Schulstufe

    (weiterführende Schulen, duale Ausbildung, integrative Berufsausbildung, Teilqualifizierungslehre),

    Information über entsprechende Bildungsstätten im regionalen Umfeld, Information über Quellen und Methoden von Bildungs- und Berufsinformations-

    recherchen (Internet, Informations- und Beratungsmöglichkeiten). Um Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit individueller Informationsrecherchen an der Schule zu bieten, soll nach Möglichkeit (z.B. im Rahmen der Schulbibliothek) eine „Informationsecke“ zur Bildungs- und Berufsplanung mit entsprechenden Büchern und Broschüren sowie Computern mit Internetzugang eingerichtet werden.

    9. Beratungstätigkeit der Schülerberaterin / des Schülerberaters

    Im Schulorganisationsgesetz (§3, Abs. 1) ist festgelegt, dass Schülerinnen und Schüler jeweils über den nach ihren Interessen und Leistungen empfehlenswerten weiteren Bildungsweg zu beraten sind. Diese grundsätzliche Aufgabe von Schule betrifft jede Schulart und als allgemeine Bildungsaufgabe von Schule grundsätzlich alle Lehrer/innen. (a) Information über die Beratungsmöglichkeit: Schüler/innen und deren Eltern sind Zeit und

    Ort der Beratungsmöglichkeiten nachweislich und in geeigneter Weise bekanntzugeben. (b) Sicherstellung des niederschwelligen Zugangs: Die Beratungszeiten sind so

    anzusetzen, dass sie potenziell von allen Schüler/innen ohne Barrieren wahrgenommen werden können.

    (c) Rahmenbedingungen und Infrastruktur: Für die Beratungen soll ein eigenes Zimmer mit geeigneter Infrastruktur (Computer mit Internetzugang) zur Verfügung stehen.

    Die Schüler- bzw. Bildungsberater/innen haben zur Erfüllung dieser Aufgabe eine in den genannten Grundsatzerlässen verankerte spezielle Weiterbildung und einen entsprechenden Auftrag. In der Schule sind die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.

    Die Umsetzung von IBOBB wird durch zwei Websites unterstützt, die eine Fülle an Anregungen, Tipps und Materialien bieten: http://www.bmukk.gv.at/bo sowie http://www.schule.at/gegenstand/ibobb/ Dort ist auch das Grundsatzpapier des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur zum Ausbau der Berufsorientierung und Bildungsberatung zu finden, in dem das Grundanliegen der Orientierungskompetenz und aktuelle Initiativen dargestellt werden. Es wird ersucht, dieses Rundschreiben allen Schulen mit 7. / 8. Schulstufen und deren Lehrer/innen nachweislich zur Kenntnis zu bringen und seine Umsetzung zu unterstützen.

    Wien, 10. September 2012 Die Bundesministerin: Dr. Claudia Schmied

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    Bullying and Cyberbullying: The Interface between Science and Practice

    Joint Conference COST Action IS0801 on Cyberbullying

    Austrian Federal Ministry for Education, the Arts and Culture Faculty of Psychology, University of Vienna

    October 19th, 2012 Aula der Wissenschaften (Hall of Sciences)

    Wollzeile 27a 1010 Vienna, Austria

    Download der Tagungsunterlagen unter http://www.gemeinsam-gegen-gewalt.at/vernetzung/vernetzungstreffen-2012/

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    Inhaltsverzeichnis der neuen Legasthenie-Handreichung

     1. Grundsätzliche Informationen………………………………………….……………....…... 5 1.1. Die Bedeutung des Lese- und (Recht)schreiberwerbs……………………………….... 5

    1.2. LRS – Definition und Prävalenz……………………………………………………….….. 6

    1.3. Typische Symptome und Entwicklungsverlauf bei LRS……………………….…….…. 6

    1.4. LRS bei Kindern mit mangelnder Kompetenz in der Unterrichtssprache Deutsch……7

    1.5. Typische Komorbiditäten bei LRS…………………… …………………………………… 8

    1.6. Die Verantwortung der Schule………………………………….……………………….… 8

    1.7. Grundprinzipien der evidenzbasierten Förderung…………….………………………….. 9

    2. Schulische Förderung…….……………………………………………………………….... 11 2.1. Teilkompetenzen des Lesens und Rechtschreibens………………………….……..… 11

    2.2. Unterschiede zwischen gesprochener und geschriebener Sprache……….….…..…..15

    2.3. Strukturelle Rahmenbedingungen schulischer Förderung……….…………………..…18

    2.4. Richtlinien für die LRS-Förderdiagnostik…………..………………………………..…… 20

    2.5. Frühzeitiges Erkennen von Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten (1. Klasse)……..22

    3. LehrerInnenaus-, fort- und –weiterbildung…………..………………………….……..… 39 3.1. Qualitätsstandards des Lese-Rechtschreibunterrichts und der LRS-Förderung….…..39

    3.2. Rahmencurriculum LRS-Förderung im allgemeinen Unterricht sowie in besonderen

    schulischen Fördermaßnahmen………………….………………………………………. 40

    4. Leistungsbeurteilung………..……………………………………………………………..… 45 4.1. Prinzipien der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung bei Lese-Rechtschreib-

    Schwäche…………..……………………………………………………………………..… 45

    4.2. Rundschreiben (Nr. 32/2001) des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft

    und Kultur zur Leistungsbeurteilung bei Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) bzw.

    Legasthenie…………………………………………………………………………………..46

    4.3. Die Legasthenie-Richtlinien der Bundesländer………………..………………………... 50

    5. Hinweise für Eltern 5.1. Möglichkeiten der häuslichen Förderung………..………………………………………..51

    5.2. Qualitätskritieren für außerschulische Förderangebote……………..…………………. 55

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    Leistu ngsf

    Positionspapier, Februar 2012

    Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung Deutsch und Fremdsprachen Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung bei Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten

    Ausgangslage

    Die Häufigkeitsangaben für Lese-Rechtschreibstörungen liegen zwischen 2 und 6%. Im Laufe der Schulzeit haben aber ca. 20 % der Schüler und Schülerinnen gravierende Schwierigkeiten mit dem Lesen und der Rechtschreibung, wobei Burschen häufiger betroffen sind als Mädchen. Für die Entwicklung von Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten wird ein Zusammenwirken individueller Faktoren (Defizite in der sprachlichen Informationsverarbeitung, genetische Disposition und Umweltfaktoren) als Ursache gesehen.

    Laut LVBO § 16, Absatz 1 sind für die Beurteilung von Schularbeiten in der Unterrichtssprache Inhalt, Ausdruck, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit maßgebend.

    Schülerinnen und Schüler mit einer LRS haben trotz Rundschreiben Nr. 32/2001 keine Rechtssicherheit, dass Schularbeiten nicht ausschließlich wegen Art und Anzahl der Rechtschreibfehler negativ beurteilt werden.

    Zielsetzung

    Chancengleichheit und Vermeidung von Diskriminierung (Ermöglichung eines begabungsadäquaten Schulabschlusses) durch

    1. Reduzierung der Wertigkeit der Rechtschreibung als Beurteilungskriterium bei Schularbeiten und schriftlichen Leistungsfeststellungen.

    2. Kompensationsmöglichkeiten wie z.B. Verwendung von Hilfsmitteln wie PC oder Wörterbuch.

    3. Herstellung einer Übereinstimmung mit den Bildungsstandards und der kompetenzorientierten Reifeprüfung.

    4. Rechtzeitiges Erkennen der LRS durch Lehrerinnen und Lehrer auf der Basis standardisierter und normierter Verfahren.

    5. Wissen über adäquate Förderung und Fördermaßnahmen in allen Schulen.

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    Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterstützen

    eine Änderung der LBVO § 16, Absatz 1 in Hinblick auf die Reduzierung der Wertigkeit der Rechtschreibung und Hinweise auf Kompensationsmöglichkeiten. Dadurch benötigen Schülerinnen und Schüler mit Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten keine Bestätigung (Gutachten) über eine LRS, um die oben genannte Chancengleichheit zu erhalten.

    die Streichung des Begriffes „hirnorganische Störung“ im Zusammenhang mit Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten im Rundschreiben Nr. 32/2001. LRS ist eine umschriebene Entwicklungsstörung des Erlernens von Lesen und Rechtschreiben und keine hirnorganische Störung.

    die Förderung der Schülerinnen und Schüler durch innere Differenzierung und einer zielgerichteten Förderung, die eine begleitende Förderdiagnostik erforderlich macht. Die Ausgrenzung von Schülerinnen und Schüler mit Lese- und Rechtschreibstörungen durch einen Vermerk im Zeugnis verhindert nachhaltig eine mögliche Verbesserung der Lese-Rechtschreibleistung.

    die frühmöglichste Förderung aller Schülerinnen und Schüler mit Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten durch Vertiefung, Ergänzung und Ausweitung des Erstlese- und Schreibunterrichts: Empirische Befunde zeigen, dass Schülerinnen und Schüler mit Rechtschreibschwierigkeiten sich nur in der Menge, nicht aber in der Art der Fehler von anderen Kindern unterscheiden.

    die qualitätsgesicherte Aus- und Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer, um eine optimale schulische Förderung im Klassenverband und im schulinternen Förderunterricht gewährleisten zu können. Dafür werden gerade Qualitätsstandards von der Schulpsychologie - Bildungsberatung in Kooperation mit Expertinnen und Experten ausgearbeitet.

    Verwendete Literatur:

    Bundesländererlässe, Burgenland, Kärnten, Niederösterreich (2007), Oberösterreich (2001), Salzburg (2003), Steiermark (2011), Tirol (2009), Vorarlberg (2008), Wien (2002 AHS, 2010 APS)

    BMUKK (2008). Die schulische Behandlung der Lese-Rechtschreibschwäche

    Klipcera, C., Schabmann, A.& Gasteiger-Klipcera, B. (2010). Legasthenie - LRS. Reinhardt UTB

    Kubinger, K. (2006). Psychologische Diagnostik. Theorie und Praxis psychologischen Diagnostizierens. Hogrefe

    Moll, K. & Landerl, K. (2010), SLRT – II. Lese- und Rechtschreibtest, Weiterentwicklung des Salzburger Lese- und Rechtschreibtests (SLRT). Hogrefe

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    Die Leadership Academy geht in die 10. Generation Kurzbericht der Ergebnisse zur Weiterentwicklung der LEA

    Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Minoritenplatz 5 1014 Wien BMUKK, Stabstelle I/Berufsbegleitende Professionalisierung von Führungskräften im Bildungsbereich in Kooperation mit Doujak Corporate Development mit Beiträgen von VertreterInnen aller Ebenen des Bildungssystems, der wissenschaftlichen Leitung und dem wissenschaftlichen Team der LEA sowie der LEA-NetzwerkkoordinatorInnen Wien, im Oktober 2012

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