E-Voting endlich beim VfGH!

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Pressekonferenz der Grünen und der GRAS, 02.07.2010 E-Voting endlich beim VfGH! Grüne & GRAS machen ernst und bringen Verfassungsbeschwerde ein mit Eva Pentz, Beschwerdeführerin und Aktivistin der GRAS Daniela Musiol, NR-Abgeordnete, Verfassungs- und Familiensprecherin, Die Grünen Die Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft 2009 zeichneten sich vor allem durch Chaos und mutwilliges Aufs-Spiel-Setzen des freien, geheimen und persönlichen Wahlrechts sowie der Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz aus. Eine kurze Zusammenstellung der Probleme: Fehlerhafte Stimmzettel : Falsche Fraktionsbezeichnungen, fehlende Kurzbezeichnungen. Verletzung der demokratischen Grundsätze: keine geheime, freie, persönliche Wahl, keine Transparenz mangels Möglichkeit zur Zweitauszählung. Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz: fehlende rechtliche Grundlage, mangelhafter Datenschutz beim E-Voting Probleme bei der Auszählung : Zusammenführung der elektronischen mit den Papierwahlstimmen funktionierte nicht richtig. Elektronisches WählerInnenverzeichnis: äußerst fehlerhaft, zu langsamer Datenabgleich, viele Personen konnten ihr Wahlrecht nicht bzw. doppelt ausüben. Der Evaluierungsbericht ging auf keinen der genannten Punkte ein. Bemerkenswert ist, dass die Evaluierung von demselben durchgeführt wurde, der das Projekt initiiert, beworben, aufgebaut und durchgeführt hat. Erfolge – E-Voting ist tot! Die GRAS und die Grünen setzten nach der ÖH-Wahl alle ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel gegen E-Voting ein. Diese zeigten bereits Erfolge. Anfechtungen gewonnen! Zwei der 13 von der GRAS durchgeführten Anfechtungen haben wir bereits in erster Instanz gewonnen: An der Uni Wien und der Uni Salzburg wurden die ÖH-Wahlen aufgehoben. In den übrigen Fällen erhoben wir Berufung und warten nun die

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Grüne & GRAS machen ernst und bringen Verfassungsbeschwerde ein. Pressekonferenz der Grünen und der GRAS, 02.07.2010

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Pressekonferenz der Grünen und der GRAS, 02.07.2010

E-Voting endlich beim VfGH!

Grüne & GRAS machen ernst und bringen Verfassungsbeschwerde ein

mit

Eva Pentz, Beschwerdeführerin und Aktivistin der GRAS

Daniela Musiol, NR-Abgeordnete, Verfassungs- und Familiensprecherin, Die Grünen

Die Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft 2009 zeichneten sich vor allem durch Chaos und mutwilliges Aufs-Spiel-Setzen des freien, geheimen und persönlichen Wahlrechts sowie der Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz aus.

Eine kurze Zusammenstellung der Probleme:

• Fehlerhafte Stimmzettel : Falsche Fraktionsbezeichnungen, fehlende Kurzbezeichnungen.• Verletzung der demokratischen Grundsätze: keine geheime, freie, persönliche Wahl, keine

Transparenz mangels Möglichkeit zur Zweitauszählung.• Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz: fehlende rechtliche Grundlage, mangelhafter

Datenschutz beim E-Voting• Probleme bei der Auszählung : Zusammenführung der elektronischen mit den

Papierwahlstimmen funktionierte nicht richtig.• Elektronisches WählerInnenverzeichnis: äußerst fehlerhaft, zu langsamer Datenabgleich,

viele Personen konnten ihr Wahlrecht nicht bzw. doppelt ausüben.

Der Evaluierungsbericht ging auf keinen der genannten Punkte ein. Bemerkenswert ist, dass die Evaluierung von demselben durchgeführt wurde, der das Projekt initiiert, beworben, aufgebaut und durchgeführt hat.

Erfolge – E-Voting ist tot!

Die GRAS und die Grünen setzten nach der ÖH-Wahl alle ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel gegen E-Voting ein. Diese zeigten bereits Erfolge.

• Anfechtungen gewonnen! Zwei der 13 von der GRAS durchgeführten Anfechtungen haben wir bereits in erster Instanz gewonnen: An der Uni Wien und der Uni Salzburg wurden die ÖH-Wahlen aufgehoben. In den übrigen Fällen erhoben wir Berufung und warten nun die

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Entscheidung des BMWF ab.

• E-Voting wird nicht mehr eingesetzt! Die Wissenschaftsministerin Beatrix Karl verlautbarte, dass E-Voting bei der nächsten ÖH-Wahl nicht mehr eingesetzt würde.

• Elektronisches WählerInnenverzeichnis eingestampft! Erst letzte Woche erfuhren die Wahlkommissionen, dass auch das fehlerhafte elektronische WählerInnenverzeichnis eingestampft wurde. Ein weiteres Eingeständnis des völligen Flops dieses demokratiepolitisch zweifelhaften Experiments.

E-Voting goes VfGH!

GRAS und Grüne wollten von Anfang an E-Voting vor den Verfassungsgerichtshof bringen, um ein für alle Mal dessen Verfassungswidrigkeit festzustellen. Nun ist es soweit.Parallel zu den Anfechtungen hat die GRAS bereits im November 2009 auch eine Beschwerde an die Datenschutzkommission wegen Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz gerichtet. Diese wurde abgewiesen. Die Datenschutzkommission begründete dies mit ihrer Unzuständigkeit für die Beurteilung der Verfassungskonformität von E-Voting. Außerdem argumentierte die Datenschutzkommission, dass laut Wahlkommissionsvorsitzenden die Wahl korrekt abgelaufen sei.

Gegen diesen Bescheid der Datenschutzkommission wendet sich nun die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof. Die Hauptpunkte der Beschwerde sind:• die mangelhafte Datenverwendungsbefugnis: Jede Person hat Anspruch auf

Geheimhaltung ihrer personenbezogenen Daten, speziell wenn es sich um besonders sensible Daten wie zB das Wahlverhalten handelt. Ein Eingriff in dieses Grundrecht ist nur mit entsprechend detaillierter gesetzlicher Grundlage zulässig. Diese liegt bei E-Voting nicht vor.

• kein legitimer Datenverwendungszweck : E-Voting ist kein legitimer Zweck für die Verwendung personenbezogenen Daten, da die verfassungsrechtlichen Wahlgrundsätze dabei nicht eingehalten werden.

Bisherige Bemühungen, E-Voting beim VfGH anzufechten, blieben erfolglos, weil der VfGH diese mangels Klagslegitimation einfach zurückwies und inhaltlich nicht behandelte. In unserem Fall besteht eindeutig Klagslegitimation, da wir einen abgewiesenen Bescheid der DSK bekämpfen und der VfGH sich daher mit unserer Argumentation inhaltlich auseinandersetzen muss.