E1-ZERTIFIZIERUNG · Perforator-Methode DIN EN 120 Gasanalyse-Methode DIN EN 717-2 Flaschenmethode...

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Fraunhofer-Institut für Holzforschung Wilhelm-Klauditz-Institut WKI Bienroder Weg 54 E 38108 Braunschweig Ansprechpartner Oliver Meistring Telefon +49 531 2155-305 [email protected] www.wki.fraunhofer.de WKI ist eine eingetragene Marke der Fraunhofer-Gesellschaft 2015/09 (werkseigene Produktionskontrolle WPK) mit entsprechender Datenaufzeichnung Qualifizierungsprüfung (zur Bestätigung der Einhaltung des Referenzverfahrens) Inspektionen Nachdem ein Herstellwerk die Anforderung der Qualifizierungsprüfung bestanden hat, sind periodische Überwachungen notwen- dig, um die Bestätigung der Einhaltung aller Anforderungen gemäß der oben genannten Richtlinie zu dokumentieren. Hierzu ist die Durchsicht aller Qualitätssi- cherungsmaßnahmen erforderlich. Häufigkeit und Durchführung Diese Inspektionen werden halbjährlich durchgeführt. Eine Kooperation des Her - stellers ist daher in allen Aspekten dieser Inspektion erforderlich, inklusive: Durchsicht der Aufzeichnungen zur Eigenüberwachungsprüfung Überwachung von unbeschichteten und beschichteten Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz nach der »Richtlinie über die Klassifizierung und Überwachung von Holzwerkstoffplatten bezüglich der Formaldehydabgabe (DIBt-Richtlinie 100)« in der Fassung vom Juni 1994 bzw. der ChemikalienVerbotsVerordnung (ChemVerbotsV) Anhang § 1, Abschnitt 3, in Verbindung mit der Veröffentlichung des Bundesgesundheitsamtes im »Bundesge- sundheitsblatt« vom Oktober 1991. Für Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen gelten bezüglich Formaldehyd die Emissionsklassen gemäß EN 13986 Anhang B. Voraussetzungen im Herstellwerk Hauptanforderungen: Angemessene Einrichtungen zur Qualitätskontrolle und Personal (z. B. Qualitätshandbuch) Einrichtung und Betrieb einer Methode zur Qualitätskontrolle der Werkstoffe E1-ZERTIFIZIERUNG FRAUNHOFER-INSTITUT FÜR HOLZFORSCHUNG, WILHELM-KLAUDITZ-INSTITUT WKI

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Fraunhofer-Institut für

Holzforschung

Wilhelm-Klauditz-Institut WKI

Bienroder Weg 54 E

38108 Braunschweig

Ansprechpartner

Oliver Meistring

Telefon +49 531 2155-305

[email protected]

www.wki.fraunhofer.de

WKI ist eine eingetragene Marke der Fraunhofer-Gesellschaft

2015/09

(werkseigene Produktionskontrolle WPK)

mit entsprechender Datenaufzeichnung

�� Qualifizierungsprüfung (zur Bestätigung

der Einhaltung des Referenzverfahrens)

Inspektionen

Nachdem ein Herstellwerk die Anforderung

der Qualifizierungsprüfung bestanden hat,

sind periodische Überwachungen notwen-

dig, um die Bestätigung der Einhaltung

aller Anforderungen gemäß der oben

genannten Richtlinie zu dokumentieren.

Hierzu ist die Durchsicht aller Qualitätssi-

cherungsmaßnahmen erforderlich.

Häufigkeit und Durchführung

Diese Inspektionen werden halbjährlich

durchgeführt. Eine Kooperation des Her-

stellers ist daher in allen Aspekten dieser

Inspektion erforderlich, inklusive:

�� Durchsicht der Aufzeichnungen zur

Eigenüberwachungsprüfung

Überwachung von unbeschichteten und

beschichteten Spanplatten, Faserplatten

und Sperrholz nach der »Richtlinie über

die Klassifizierung und Überwachung

von Holzwerkstoffplatten bezüglich der

Formaldehydabgabe (DIBt-Richtlinie

100)« in der Fassung vom Juni 1994

bzw. der ChemikalienVerbotsVerordnung

(ChemVerbotsV) Anhang § 1, Abschnitt 3,

in Verbindung mit der Veröffentlichung des

Bundesgesundheitsamtes im »Bundesge-

sundheitsblatt« vom Oktober 1991.

Für Holzwerkstoffe zur Verwendung im

Bauwesen gelten bezüglich Formaldehyd

die Emissionsklassen gemäß

EN 13986 Anhang B.

Voraussetzungen im Herstellwerk

Hauptanforderungen:

�� Angemessene Einrichtungen zur

Qualitätskontrolle und Personal (z. B.

Qualitätshandbuch)

�� Einrichtung und Betrieb einer Methode

zur Qualitätskontrolle der Werkstoffe

E1-ZERTIFIZIERUNG

F R A U N H O F E R - I N S T I T U T F Ü R H O L Z F O R S C H U N G , W I L H E L M - K L A U D I T Z - I N S T I T U T W K I

1 Späne und Spanplatte.

2 Fasern und Faserplatte.

3 Strands und OSB-Platte.

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�� Durchsicht des Handbuches der Quali-

tätssicherung

�� Auswahl von Materialproben zur Prüfung

im Rahmen des bestehenden Überwa-

chungsvertrags

�� Überprüfung der Methode zur Eigen-

überwachung hinsichtlich Formaldehyd

�� Überprüfung der Mitarbeiter, die im

Rahmen der Qualitätskontrolle tätig sind

Einrichtungen zur Qualitätskontrolle

und Personal

�� Geräte und Ausrüstung müssen gemäß

den Vorgaben des Qualitätshandbuchs

kalibriert sein

�� Dokumentation aller Kalibrieraufzeich-

nungen sind aufzubewahren

Einrichtung der Prüfmethode zur

Eigenüberwachung

Folgende Prüfmethoden sind für die Eigen-

überwachung im Labor des Herstellwerks

zugelassen:

Referenzverfahren

�� Kammerprüfung gemäß DIN EN 717-1

Abgeleitete Prüfmethoden

�� Perforator-Methode DIN EN 120

�� Gasanalyse-Methode DIN EN 717-2

�� Flaschenmethode DIN EN 717-3*

* (sofern eine geeignete Korrelation zum

Referenzverfahren nachgewiesen ist)

Qualifizierungsprüfung

Das Material muss den Anforderungen

der Richtlinie über die Klassifizierung und

Überwachung von Holzwerkstoffplatten

bezüglich der Formaldehydabgabe (DIBt-

Richtlinie 100) genügen, die Grenzwerte

sind in Tabelle 1 der Richtlinie dargestellt.

Gemäß Absatz 3 »Klassifizierung« der DIBt-

Richtlinie 100 sind für Klassifizierung von

Holzwerkstoffen mit Bezug auf die in der

Veröffentlichung des BGA im Bundesge-

sundheitsblatt 34, 10 (1991), S. 488-489,

genannten Verfahren anzuwenden.

Für Roh-, Span- und Faserplatten ist neben

der Referenzprüfung im Prüfraum auch die

Klassifizierung gemäß EN 120 genannt, für

unbeschichtete Sperrhölzer, beschichtete

Span- und Faserplatten sowie OSB auch die

Gasanalysemethode EN 717-2.

Abweichend zu den für die jeweiligen

Holzwerkstoffarten genannten Prüfme-

thoden zur Klassifizierung dürfen gemäß

Absatz 4.6 der DIBt-Richtlinie 100 »Kor-

relationen der Prüfverfahren« auch von

den bereits genannten Methoden andere

Prüfverfahren angewandt werden. Hierzu

sind jedoch Prüfungen zur Ermittlung von

Umrechnungsfaktoren (Korrelation zum

Referenzverfahren) erforderlich.

Nach Wahl des Herstellers dürfen zur

Eingrenzung von Prüf- und Bewertungs-

kollektiven folgende Dickenbereiche

unterschieden werden:

�� bis 12 mm,

�� über 12 mm bis 25 mm,

�� über 25 mm bis 40 mm,

�� über 40 mm bis 60 mm,

�� über 60 mm.