EBPP Ma –g ss gf ei D stleister...nungssteller konzentriert.Swisscom Fixnetbrachte dann den...

16
Informationen zu den Schweizer Zahlungsverkehrssystemen EBPP-Markt – gross genug für zwei Dienstleister Geldwäschereiverordnung: Erfahrungen mit Art. 15 SEPA und die EU-Neulinge AUSGABE 21 | September 2004

Transcript of EBPP Ma –g ss gf ei D stleister...nungssteller konzentriert.Swisscom Fixnetbrachte dann den...

Page 1: EBPP Ma –g ss gf ei D stleister...nungssteller konzentriert.Swisscom Fixnetbrachte dann den Durchbruch, hatte doch damitnun jeder poten-zielle Endkunde 2-3 mögliche Rech-nungssteller

Informationen zu den Schweizer Zahlungsverkehrssystemen

EBPP-Markt – gross genug für zwei Dienstleister

Geldwäschereiverordnung: Erfahrungen mit Art. 15

SEPA und die EU-Neulinge

AUSGABE 21 | September 2004

Page 2: EBPP Ma –g ss gf ei D stleister...nungssteller konzentriert.Swisscom Fixnetbrachte dann den Durchbruch, hatte doch damitnun jeder poten-zielle Endkunde 2-3 mögliche Rech-nungssteller

Inhalt ClearIT, Ausgabe 21

2

EDITORIAL 3

DER EBPP-MARKT IST GROSS GENUG FÜR ZWEI DIENSTLEISTER 4

Mit den Systemen PayNet und yellowbill teilen sich zwei Anbieter den Schweizer Markt

für Electronic Bill Presentment and Payment (EBPP). Ein Gespräch mit Martin Frick, PayNet,

und Adrian Sem, PostFinance, über Doppelspurigkeiten, Marktbearbeitung und Wettbewerb

zwischen beiden Systemen.

PayNet – DIE BEQUEMSTE ART RECHNUNGEN ZU BEZAHLEN 7

Netzwerk, Basisfunktionalität, Besonderheiten und Ausblick – eine Standortbestimmung.

yellowbill – DIE B2C-LÖSUNG FÜR ELEKTRONISCHE RECHNUNGEN 8

Schritt für Schritt zur elektronischen Rechnung.

GELDWÄSCHEREIVERORDNUNG ART. 15 – ANGABE DER AUFTRAGGEBERBEI ZAHLUNGSAUFTRÄGEN 10

Erfahrungen von Schweizer Finanzinstituten mit der überarbeiteten Verordnung und der

Empfehlungen der Eidgenössische Bankenkommission.

EU-ERWEITERUNG 12

Wie gut sind die zehn neuen EU-Mitglieder im Hinblick auf den einheitlichen

Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area) gerüstet?

EINSTELLUNG DER ZENTRALEN CHECKVERARBEITUNG 13

Ab nächstem Jahr bietet Telekurs Services lediglich Archivdienstleistungen rund ums

Checkwesen an.

VEREINFACHTES EINHOLEN VON BELASTUNGSERMÄCHTIGUNGEN IM LSV 14

Kürzere Wege, weniger Fehler und Korrekturen sind die Ziele der neuen Abläufe.

LEHREN AUS DER ÜBERMITTLUNGSSTÖRUNG VOM 30. JUNI 2004 15

Der Ausfall der IP-Verbindungen eines Carriers in der Schweiz ist auch für die Systeme

von Swiss Interbank Clearing nicht ohne Auswirkungen geblieben.

Page 3: EBPP Ma –g ss gf ei D stleister...nungssteller konzentriert.Swisscom Fixnetbrachte dann den Durchbruch, hatte doch damitnun jeder poten-zielle Endkunde 2-3 mögliche Rech-nungssteller

Ist Regulation im Zahlungsverkehr nötig?

Die vorliegende Ausgabe von ClearIT nimmt zwei Themen auf, die mit Innovationen im Zahlungsverkehr zu tun haben: Electronic Bill Presentment

and Payment (EBPP) und Single Euro Payments Area (SEPA). Beim EBPP handelt es sich um ein völlig neues Produkt, eine neue Basis wie Kunden

ihren Zahlungsverkehr abwickeln können. Beim SEPA geht es darum, dass Kunden Vorteile, vor allem die günstigen Preise des inländischen Zah-

lungsverkehrs, auch im ganzen Euro-Raum nutzen können. Beide Themen befassen sich mit Innovation im Zahlungsverkehr, und doch können die

Umstände, unter denen sich die Banken ihrer annehmen, nicht unterschiedlicher sein.

Eine Bank kann nur in den seltensten Fällen Zahlungsverkehr «alleine anbieten». Es gehört zu den vorgegebenen Strukturen im Zahlungsverkehr,

dass der oder die Zahlende («Auftraggeber») in den meisten Fällen die Bankgeschäfte bei einer anderen Bank ausführen lässt als die Zahlungs-

empfänger. Betrieb und innovative Weiterentwicklung des Zahlungsverkehrs erfordern somit die Zusammenarbeit und Absprache unter den Ban-

ken, die zugleich konkurrierende Anbieter sind. Eine gewisse Gemeinsamkeit ist Basis des Zahlungsverkehrs. Erst aufbauend auf dieser Gemein-

samkeit können sich die Wettbewerber im Konkurrenzkampf unterscheiden.

Beim EBPP haben Konkurrenzdruck und Rationalisierungsstreben dazu geführt, dass die Entwicklung von den Banken aktiv an die Hand genom-

men worden ist. Der Nutzen für die Banken (Kostensenkung im Bereich des nicht besonders rentablen Inlandzahlungsverkehrs) lag auf der Hand.

Selbst die Einstellung eines noch nicht erfolgreichen Pilotprojekts in der Schweiz konnte die Entwicklung nicht aufhalten. Heute ist in der Schweiz

eine Infrastruktur für EBPP vorhanden, auf deren Basis sich Banken und PostFinance erfolgreich um Kunden bemühen können.

Ganz anders beim SEPA. Das Thema lag lange Zeit auf dem Tisch. Lange Diskussionen zwischen Banken, Bankverbänden und EU-Behörden führ-

ten zu keinem Ergebnis. Markttests der EU-Behörden mit Live-Zahlungen von EU-Land zu EU-Land ergaben vernichtende Resultate: Der grenzüber-

schreitende Zahlungsverkehr innerhalb der EU war teuer, langsam und unzuverlässig. Und Verbesserungen ergaben sich auch über die Jahre hin-

weg kaum. Mit der Einführung des Euro verstärkte sich der Druck. Verbesserungen im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr derselben Wäh-

rungszone waren unausweichlich. Aber erst das Eingreifen des Gesetzgebers brachte Bewegung. Heute laufen intensive Entwicklungsarbeiten bei

den europäischen Banken, um die regulatorischen Anforderungen von SEPA zu erfüllen.

Wann schaffen die Banken somit Innovationen im Zahlungsverkehr auf freiwilliger Basis, und wann brauchen sie dazu den mehr oder weniger sanf-

ten Druck von Regulatoren und Politikern? Eine allgemein gültige Antwort auf diese Frage ist schwierig. Mit Sicherheit lässt sich nur sagen, dass es

beides braucht. In vielen Fällen kann ohne weiteres auf die Marktkräfte vertraut werden. In anderen Fällen braucht es aktive Unterstützung seitens

der Regulatoren. Neben SEPA ist Continuous Linked Settlement (CLS) ein gutes Beispiel dafür – ohne Initiative der Regulatoren hätten die Banken

weltweit wohl noch lange keine Lösung für die grossen Settlement-Risiken im Forex-Geschäft entwickelt. Den Behörden, auch den schweizerischen,

ist das nötige Augenmass zu wünschen, in welchen Fällen und in welchem Umfang Eingriffe ihrerseits zur Innovation des Zahlungsverkehrs erfor-

derlich sind.

Fritz T. Klein, Präsident des Verwaltungsrats CLS Group Holdings, Zürich, und CLS Bank International, New York

Editorial

3

LIEBE LESERINNEN UND LESER

Page 4: EBPP Ma –g ss gf ei D stleister...nungssteller konzentriert.Swisscom Fixnetbrachte dann den Durchbruch, hatte doch damitnun jeder poten-zielle Endkunde 2-3 mögliche Rech-nungssteller

EBPP ClearIT, Ausgabe 21

4

ClearIT: In der Schweiz konkurrenzie-ren sich zwei EBPP-Systeme. Wiekam es zu dieser Doppelspurigkeit?

Adrian Sem: PostFinance war von

Beginn weg bei der Entwicklung von

PayNet dabei. Der von der Telekurs

beschlossene Projektabbruch 2001

kam für uns unerwartet und wir stan-

den vor einem Scherbenhaufen. Es

galt damals, die getätigten Investi-

tionen, die aufgebauten Ressourcen

und das vorhandene Know-how nicht

zu verlieren. Schnell haben wir ein

offenes EBPP-System in eigener Regie

aufgebaut, da wir an die Zukunft von

EBPP glaubten. Während SAP bei Pay-

Net einstieg und das Projekt neu lan-

ciert wurde, war yellowbill bereits in

der Pilotphase und am Markt platz-

iert. Vereinbarungen mit Billern

waren bereits getätigt. Es war demzu-

folge zu spät, unser Zelt abzubre-

chen. Zudem ist yellowbill von Anfang

an «bankentauglich» entwickelt wor-

den – der Direktanschluss der Hypo-

thekarbank Lenzburg ist ein konkre-

tes Beispiel dafür. Aufgrund unseres

Erfolges werden wir unsere Lösung

weiter ausbauen und sehen eine

gesunde Konkurrenz als marktför-

dernd. Der EBPP-Markt ist gross

genug für zwei Dienstleister.

Martin Frick: Das ursprüngliche

gemeinsame Konzept ist damals im

Zuge des weltweiten E-Commerce-

Einbruchs gestoppt worden. Das

EBPP-System wurde mit internatio-

nalen Ambitionen aufgebaut, da eine

Eigenentwicklung nur für die Schweiz

als zu teuer beurteilt wurde. SAP hat

in der Folge im November 2001 die

Software übernommen, welche wir

nun heute als Lizenznehmer nutzen.

PayNet hat darauf Ende 2002 mit

EBPP-Dienstleistungen im Bereich

B2B begonnen und die elektronische

Rechnung für E-Banking-Kunden erst

dieses Jahr lanciert. Dies aus einem

ganz einfachen Grund: PayNet hat im

Gegensatz zur PostFinance, welche

EBPP-MARKT IN DER SCHWEIZ:GROSS GENUG FÜR ZWEI DIENSTLEISTER

eine Doppelrolle als Systembetreiber

und als Finanzinstitut mit eigenem

E-Banking hat, kein eigenes E-Ban-

king-Portal. PayNet musste daher

zuerst die Banken überzeugen und

mit der Lancierung warten, bis die

Banken die entsprechenden Projekte

zur Anbindung an das PayNet-Netz-

werk abgeschlossen hatten. Das

benötigte einige Zeit, so dass die Ein-

führung erst im Juni 2004 breit

gestartet werden konnte. Damit

haben wir nun zwei Systeme in der

Schweiz und müssen sehen, wie sich

diese in der Zukunft entwickeln.

Adrian Sem (links), Leiter Billing Solutions, PostFinance, und Martin Frick, PayNet-Geschäfts-führer, im Gespräch mit ClearIT.

Foto: Fritz Hammer

Page 5: EBPP Ma –g ss gf ei D stleister...nungssteller konzentriert.Swisscom Fixnetbrachte dann den Durchbruch, hatte doch damitnun jeder poten-zielle Endkunde 2-3 mögliche Rech-nungssteller

5

EBPP

Wie unterscheiden sich die beidenSysteme?

M.F.: Die Grundfunktion beider

Systeme ist sehr ähnlich: Die Präsen-

tation der elektronischen Rechnun-

gen innerhalb eines E-Banking-Por-

tals mit der Möglichkeit die Rechnun-

gen zur Zahlung freizugeben. Im

Detail unterscheiden sich die beiden

Systeme jedoch deutlich, da PayNet

einige wichtige Zusatzfunktionen bie-

tet. Für die Rechnungssteller liegt ein

wichtiger Hauptunterschied darin,

welche Endkunden er über welches

EBPP-Netzwerk auf der Seite der

E-Banking-Kunden erreichen kann.

Die Privatkunden realisieren den

Unterschied meistens gar nicht. Sie

sind an yellowbill oder PayNet ange-

schlossen. Denn ein durchschnitt-

licher Privatkunde hat zwar oft bei

verschiedenen Finanzinstituten Kon-

ten, für den Zahlungsverkehr benützt

er aber in der Regel immer dasselbe.

So ist es ihm im Grunde genommen

egal, ob es ein oder mehrere Systeme

gibt – Hauptsache seine Hausbank

ist daran angeschlossen.

A.S.: In yellowbill haben wir uns ganz

bewusst auf zwingend notwendige

Funktionen und schlanke Prozesse

konzentriert. Damit können wir nun

eine kostengünstige und effiziente

Dienstleistung anbieten. Schritt für

Schritt erweitern wir nun selber das

System aufgrund von Kundenbedürf-

nissen. Die bisherigen Erfahrungen

mit unseren Kunden zeigen, dass die-

ses flexible Vorgehen sehr geschätzt

wird.

M.F.: Wir haben durch das bereits vor-

her bestehende Software-Produkt

von SAP einen grösseren Funktions-

umfang als yellowbill, den wir aber

nicht voll ausschöpfen. Wir haben

uns gut überlegt, welche Funktionen

unsere Kunden benötigen und sind

überzeugt, dass wir keine überflüs-

sigen Funktionen anbieten. So erach-

ten wir z.B. eine Rückmeldung an den

Rechnungssteller bei einer Ableh-

nung der Rechnung durch den Kun-

den keineswegs als Luxus. Ob PayNet

zuviel oder yellowbill zuwenig Funk-

tionen anbietet, wird die Zukunft wei-

sen.

Um EBPP unter die Leute zu bringen,ist viel Aufklärungsarbeit nötig, ins-besondere zur Überzeugung derPrivatkunden. Wie erfolgt die Markt-bearbeitung?

A.S.: Da sprechen Sie die Huhn-und-

Ei-Problematik an. Soll man zuerst

auf die Endkunden zugehen oder

Rechnungssteller gewinnen? Wir

haben uns auf die grössten Rech-

nungssteller konzentriert. Swisscom

Fixnet brachte dann den Durchbruch,

hatte doch damit nun jeder poten-

zielle Endkunde 2-3 mögliche Rech-

nungssteller im System verfügbar.

Danach galt es in einem zweiten

Schritt unsere yellownet-Kunden

anzusprechen. Heute erhält jeder

Kunde beim elektronischen Bezahlen

einer Rechnung eines yellowbill-Rech-

nungsstellers direkt einen Hinweis,

dass diese Rechnung mittels yellow-

bill elektronisch erhältlich wäre. Als

nächstes werden nun die Internet-

Benutzer und anschliessend die rest-

lichen Postkunden angepeilt.

Marketingtechnisch erarbeiten wir

gemeinsam mit den Rechnungsstel-

lern entsprechende Kommunikations-

Mit PayNet und yellowbill treten zwei unabhängige EBPP-Systeme(Electronic Bill Presentment and Payment) am Schweizer Markt auf.Beide wollen der elektronischen Rechnungsstellung und -begleichungim Zahlungsverkehr zum Durchbruch verhelfen.ClearIT sprach mit Martin Frick, PayNet, und Adrian Sem, PostFinance,über Doppelspurigkeiten, Marktbearbeitung und Wettbewerb zwischenbeiden Systemen.

Page 6: EBPP Ma –g ss gf ei D stleister...nungssteller konzentriert.Swisscom Fixnetbrachte dann den Durchbruch, hatte doch damitnun jeder poten-zielle Endkunde 2-3 mögliche Rech-nungssteller

EBPP ClearIT, Ausgabe 21

6

massnahmen. Wir können heute

deutlich sehen, dass jede Kommuni-

kationswelle einen direkten Einfluss

auf die Nutzerzahlen hat. Dabei spielt

es übrigens keine grosse Rolle, ob

die Werbung nun von yellowbill oder

PayNet initiiert wird. Es geht primär

um die Verbreitung der EBPP-Bot-

schaft.

M.F.: Absolut einverstanden. Eine

Marketingmassnahme des einen

Systems hat immer auch einen posi-

tiven Nutzen für die elektronische

Rechnung und damit auch für das

andere System. Beim Thema Vermark-

tung an E-Banking-Kunden sehen wir

wieder den bereits vorher erwähnten

Unterschied: Die PostFinance kann

direkt auf die Endkunden zugehen,

PayNet nicht. Bei PayNet sind die

Banken für das Marketing von E-Ban-

king-Kunden zuständig, PayNet ist für

die allgemeine Aufklärung über die

elektronische Rechnung sowie für die

Akquisition der Rechnungssteller ver-

antwortlich.

A.S.: Wobei wir wegen einer hohen

Penetration unseres Konzerns in der

Firmenwelt Wettbewerbsvorteile

geniessen. Wir können alles aus

einer Hand anbieten.

Welches sind Ihre kurz- und lang-fristigen Ziele?

M.F.: Oberstes Ziel ist eine hohe

Zufriedenheit unserer Endkunden,

denn zufriedene Kunden sind dank

der Mund-zu-Mund-Propaganda die

beste Marketingmassnahme. Für eine

hohe Kundenzufriedenheit ist es

wichtig, dass einerseits die PayNet-

Dienstleistung vom Rechnungssteller

bis zum E-Banking einwandfrei und

einheitlich funktioniert und ander-

seits PayNet den E-Banking-Kunden

viele Rechnungen elektronisch liefern

kann. Um die Attraktivität von PayNet

weiter zu steigern, wollen wir die

Anzahl der Rechnungssteller und

damit der verfügbaren Rechnungen

noch stark ausbauen. Daneben geht

es darum, weitere Banken ans Pay-

Net-Netzwerk anzuschliessen und die

Dienstleistung kontinuierlich zu opti-

mieren.

A.S.: Das Kundenfeedback ist heute

durchwegs positiv. Als kurzfristiges

Ziel haben wir uns vorgenommen,

eine flächendeckende Verbreitung

bei unseren Endkunden zu erreichen.

Des Weiteren wollen wir unsere Soft-

warepartner dazu bewegen, in ihren

Systemen einen Anschluss an yellow-

bill zu realisieren, damit auch klei-

nere Rechnungssteller ihren Kunden

die elektronische Rechnung anbieten

können. Grössere Rechnungssteller,

welche vor einem Jahr noch sehr

zurückhaltend waren, sind heute

bereits viel offener.

M.F.: Dies kann ich bestätigen. Wir

haben neuerdings auch Anrufe von

Rechnungsstellern erhalten, welche

sich spontan für PayNet interessiert

haben.

Was muss geschehen, damit sichEBPP in der Schweiz auf breiter Frontdurchsetzt?

A.S.: Die elektronische Rechnung

muss gleich selbstverständlich wer-

den wie das Bezahlen mit der Kredit-

karte. Die Akzeptanz dieses Zah-

lungsmittels brauchte seine Zeit.

Auch das Natel C war sicherlich nicht

gleich profitabel wie die heutigen

Netze. Unsere heutige Zielkundschaft

sind die rund 1,5 Millionen E-Ban-

king-Benutzer. Die nächste Ziel-

gruppe, nämlich jene Menschen, die

eine niedrigere oder keine Affinität

zur elektronischen Welt haben, und

ihren Zahlungsverkehr am Postschal-

ter abwickeln, wird sicherlich viel

schwieriger zu erreichen sein.

M.F.: Es gibt bei EBPP klare Anzei-

chen für einen schnelleren Durch-

bruch als dies beispielsweise bei den

Kreditkarten der Fall war. Den

genauen Zeitpunkt vorauszusagen,

ist aber schwierig. Ich bin überzeugt,

dass EBPP in einigen Jahren genau so

gut akzeptiert sein wird wie dies

heute die Kreditkarten sind. Der

bereits sichtbare Trend, papiergebun-

dene Prozesse kostenpflichtig zu

machen, wird uns dabei unterstützen.

Je breiter sich dieser durchsetzt,

desto schneller wird sich der effizien-

tere Weg der elektronischen Rech-

nung durchsetzen.

Gabriel Juri,

Swiss Interbank Clearing AG,

[email protected]

André Gsponer,

Enterprise Services AG,

[email protected]

Page 7: EBPP Ma –g ss gf ei D stleister...nungssteller konzentriert.Swisscom Fixnetbrachte dann den Durchbruch, hatte doch damitnun jeder poten-zielle Endkunde 2-3 mögliche Rech-nungssteller

7

EBPP

Umfassende BasisfunktionalitätPayNet ermöglicht den Rechnungsstellern und Kun-

den eine vollständige Umstellung auf die elektro-

nische Rechnungsstellung, da nicht nur der Normal-

fall abgedeckt wird:

n Das PayNet-Netzwerk unterstützt neben Rech-

nungen auch Mahnungen und Avisierungen in

elektronischer Form. Als Avisierungen werden

bei PayNet Gutschriften oder Abrechnungen zu

LSV-Einzügen bezeichnet. Ihr Einsatz ist für ver-

schiedene Branchen wichtig und kann am Bei-

spiel der Elektrizitätswerke (EW) erklärt werden:

– Gutschriften entstehen bei einem EW, wenn

der effektive Verbrauch unter dem Wert der

Akontozahlung gelegen ist. In diesem Fall

erhält der Kunde über PayNet eine elektro-

nische Gutschrift.

– Die Abrechnung kann bei Kunden zum Ein-

satz kommen, welche die Rechnungen per

LSV bezahlen. Das EW informiert den Kun-

den in diesem Fall mittels der elektroni-

schen Abrechnung über die Herleitung des

mittels LSV eingezogenen Betrages.

– Avisierungen können nicht bezahlt werden,

die entsprechende E-Banking-Funktion ist

gesperrt.

n PayNet unterstützt neben der Freigabe auch die Ablehnung

einer Rechnung. Der Rechnungssteller wird in diesem Fall von

PayNet über die Ablehnung informiert und kann sich sofort

mit dem Kunden in Verbindung setzen. Es ist für den Rech-

nungssteller wichtig, den Grund der Ablehnung möglichst

rasch zu klären und zu beseitigen. Erst dann wird der Kunde

bereit sein, seine Ablehnung aufzuheben und die Rechnung

zur Zahlung freizugeben. Es kann aber auch vorkommen, dass

die Rechnung wirklich falsch war. In diesem Fall kann der

Rechnungssteller eine neue Rechnung einliefern und die alte

damit automatisch stornieren.

Mit PayNet können alle diese im täglichen Leben oft vorkommen-

den Spezialfälle ebenfalls vollständig elektronisch abgewickelt

werden.

BesonderheitenPayNet unterstützt neben dem beschriebenen B2C-Szenario

bereits seit Ende 2002 den Bereich B2B. Diese Kombination

erlaubt einem Rechnungssteller über ein Netzwerk all seinen

Privat- und Firmenkunden mehrwertsteuerkonforme elektronische

Rechnungen zustellen zu können.

AusblickDas PayNet-Netzwerk wird in diesem Jahr noch um die Bank Leu

erweitert. Nächstes Jahr werden die zur Unicible gehörenden Kan-

PayNet – DIE BEQUEMSTE ARTRECHNUNGEN ZU BEZAHLEN

PayNet ist ein offenes EBPP-Netzwerk, das auf einer Lösung von SAP basiert. Mit heute 83angeschlossenen Finanzinstituten, mehreren Vertriebspartnern sowie der Unterstützung durchverschiedene ERP-Anbieter und Integrationspartner ist PayNet das grösste EBPP-Netzwerk inder Schweiz. Insgesamt können über 1 Million E-Banking-Kunden die elektronische Rechnungmit PayNet nutzen. Obwohl die breite Vermarktung erst im Juni 2004 gestartet wurde, nutzenbereits mehr als 14’000 E-Banking-Kunden die Vorteile der elektronischen Rechnung überPayNet. Auch die wichtigsten Rechnungssteller in der Schweiz haben sich für eine Teilnahmean PayNet entschieden.

Page 8: EBPP Ma –g ss gf ei D stleister...nungssteller konzentriert.Swisscom Fixnetbrachte dann den Durchbruch, hatte doch damitnun jeder poten-zielle Endkunde 2-3 mögliche Rech-nungssteller

EBPP ClearIT, Ausgabe 21

8

B2B (Business to Business) steht für

(elektronische) Kommunikationsbeziehun-

gen zwischen Unternehmen

B2C (Business to Customer) steht für

(elektronische) Kommunikationsbeziehun-

gen zwischen Unternehmen und Privatper-

sonen (Konsumenten)

BSP (Biller Service Provider): Dienstleister,

der für Unternehmen verschiedene Leistun-

gen im Prozess der Rechnungsstellung

übernimmt. Der Umfang dieser Dienste ist

nicht exakt abgegrenzt und reicht vom

GLOSSARtonalbanken dazu stossen. PayNet

will aber auch noch weitere Banken

für einen Anschluss im 2005 gewin-

nen. Neben der Erweiterung des Netz-

werkes um zusätzliche Banken sollen

möglichst viele weitere Rechnungs-

steller angeschlossen werden, um die

Attraktivität des Netzwerkes zu stei-

gern.

Weitere Informationen zur Anmel-

dung und den aktuellen Stand finden

Sie unter www.paynet.ch.

Martin Frick,

PayNet (Schweiz),

[email protected]

Druck und Versand der Rechnungen bis zum

elektronischen Präsentieren.

ERP (Enterprise Ressource Planning): kom-

plexe Applikationssoftware, die in Grossun-

ternehmen eingesetzt wird. Mit ERP-Syste-

men werden Waren und Produktionsmittel

verwaltet und Geschäftsprozesse unter-

schiedlicher Abteilungen in ein gemeinsa-

mes System integriert. ERP-Systeme stellen

zur Zeit das administrative Rückgrat vieler

Grossunternehmen dar.

yellowbill – DIE B2C-LÖSUNGFÜR ELEKTRONISCHE RECHNUNGEN

Mit yellowbill hat PostFinance eine Plattform geschaffen, die es Rechnungsstellern (Biller)erlaubt, Rechnungen elektronisch und medienbruchfrei an ihre Kunden (Customer) zu über-mitteln. Bei der Entwicklung von yellowbill wurde darauf geachtet, mit der geringst möglichenKomplexität die grösstmögliche Effektivität zu erreichen.

Schritt für Schritt zur elektro-nischen RechnungDie zentrale Einheit von yellowbill ist

vergleichbar mit einem elektro-

nischen Postfach für virtuelle Einzah-

lungsscheine. Zusätzlich werden

Informationen abgelegt über den Ort,

wo Rechnungsdetails betrachtet wer-

den können.

1. Um elektronische Rechnungen zu

erhalten, muss der Customer

zuerst eine eBill-account-Nummer

(elektronisches Postfach) lösen.

Dies geschieht online durch eine

entsprechende Anmeldung.

2. Danach kann er sich beim

gewünschten Biller registrieren,

das heisst, er teilt diesem seine

eBill-account-Nummer mit, ana-

log einer Adressänderung. Der

Registrierprozess kann entweder

beim Biller selber oder mit dem

Registrier-Tool von yellowbill erfol-

gen.

3. Der Biller kann nun die benötig-

ten Daten einer Rechnung (virtuel-

ler Einzahlungsschein) an yellow-

bill senden.

4. Dem Customer werden nach dem

Login die Anzahl offener Rechnun-

gen angezeigt. Mit einem Klick

gelangt er von dort auf die tabel-

larische Rechnungsübersicht, wel-

che folgende Funktionen anbietet:

n Rechnungsdetails anzeigen.

Page 9: EBPP Ma –g ss gf ei D stleister...nungssteller konzentriert.Swisscom Fixnetbrachte dann den Durchbruch, hatte doch damitnun jeder poten-zielle Endkunde 2-3 mögliche Rech-nungssteller

9

EBPP

n Rechnung bezahlen. Die

Zahlungsdaten werden in

einen Online-Zahlungs-

auftrag übertragen. Die-

ser kann unter den pen-

denten Zahlungen wieder

aufgerufen, gelöscht

oder mutiert werden.

n Rechnung ablehnen. Der

Customer wird darauf

aufmerksam gemacht,

dass der Biller durch yel-

lowbill nicht über die Ab-

lehnung informiert wird.

Eine abgelehnte Rech-

nung kann nach wie vor

bezahlt werden.

5. Die Anzeige der Rechnungs-

details kann entweder beim

Biller selber, bei einem BSP

oder direkt im System yel-

lowbill erfolgen.

Aufschaltung neuer BillerBei der Aufschaltung müssen

der Registrierungsprozess, die

Präsentationsart der Rechnungsde-

tails und die Art der Datenübermitt-

lung gelöst werden. Die eigentliche

Programmierung der für yellowbill

benötigten Schnittstelle beansprucht

nicht mehr als 2-4 Personentage.

Sofern der Biller mit einer für yellow-

bill getesteten Standardsoftware

arbeitet, reduzieren sich die Arbeiten

auf die Parametrisierung im yellow-

bill-System. Eine Integration ist in

diesem Fall nicht notwendig, sondern

es werden lediglich einige Standard-

tests durchgeführt. Der Aufwand

dafür beträgt 1-3 Personentage.

AusblickPostFinance ist überzeugt, dass EBPP

nur als Netzwerk funktioniert. Daraus

sind Bestrebungen zur Vernetzung

von yellowbill mit E-Banking-Applika-

tionen der Schweizer Banken sowie

mit weiteren EBPP-Systemen und

BSPs abzuleiten.

Zurzeit wird yellowbill B2B entwickelt.

Damit wird es möglich sein, elektro-

nische Rechnungen in strukturierter

Form an Firmenkunden zu übermit-

teln, die sie nahtlos in ihre Kredito-

renapplikation integrieren können.

Die ersten produktiven Kunden wer-

den im 3. Quartal 2004 aufgeschal-

tet.

Im Weiteren werden sowohl yellowbill

B2C wie auch yellowbill B2B laufend

aufgrund von Kundenfeedbacks

bedürfnisorientiert weiterentwickelt.

Informationen zu yellowbill finden Sie

unter www.postfinance.ch/yellowbill.

Adrian Sem,

PostFinance,

[email protected]

Page 10: EBPP Ma –g ss gf ei D stleister...nungssteller konzentriert.Swisscom Fixnetbrachte dann den Durchbruch, hatte doch damitnun jeder poten-zielle Endkunde 2-3 mögliche Rech-nungssteller

Compliance ClearIT, Ausgabe 21

10

GELDWÄSCHEREIVERORDNUNG ART. 15 –ERFAHRUNGEN VON SCHWEIZER FINANZINSTITUTENAls Folge der Terroranschläge in den USA vom September 2001 wurden im Rahmen derFinancial Action Task Force (FATF) die sog. «Special Recommendations on Terrorist Financing»(FATF SR) erlassen. Insbesondere FATF SR VII betrifft den Zahlungsverkehr und verlangt, dassalle Zahlungsaufträge ins Ausland Angaben über die auftraggebende Vertragspartei enthalten.

Gestützt auf diese Empfehlungen ver-

öffentlichte die Eidgenössische Ban-

kenkommission (EBK) am 17. Januar

2003 die Geldwäschereiverordnung

(GwV EBK), welche per 1. Juli 2003 –

zum Teil mit einer Übergangsfrist von

12 Monaten – in Kraft getreten ist.

Art. 15 GwV EBK setzt die Regelung

von FATF SR VII in schweizerisches

Recht um.

Auch die Selbstregulierungsorganisa-

tion Post revidierte ihr Reglement in

enger Anlehnung an die neue GwV

EBK und die Vereinbarung über die

Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der

Banken 03. Es trat am 1.1.2004 in

Kraft und setzt in Art. 22 dieselben

Pflichten wie Art. 15 GwV EBK fest.

Empfehlungen der SBVgEine Analyse der Situation des grenz-

überschreitenden Zahlungsverkehrs

durch eine Arbeitsgruppe der Schwei-

zerischen Bankiervereinigung (SBVg)

zeigte, dass bereits seit Mitte 2002

Zahlungen ohne Angabe des Aufrag-

gebers von gewissen Banken im Aus-

land nicht mehr abgewickelt wurden.

Als Schlussfolgerung daraus formu-

lierte die SBVg-Empfehlungen an ihre

Mitgliedbanken.

Die Schweizerische Post ihrerseits

orientierte sich bei der Umsetzung

des Art. 22 SRO Reglement grund-

sätzlich an diese Empfehlungen.

AnpassungsbedarfDurch den Umstand, dass die Mit-

gliedsländer der FATF bezüglich Inhalt

und Umsetzungstermin der Anpas-

sungen in den nationalen Gesetzge-

bungen weitgehend frei waren, häuf-

ten sich sowohl bei der Credit Suisse,

bei PostFinance wie auch bei der UBS

AG bereits ab Mitte 2002 die Anzahl

von Rückweisungen bzw. Rückfragen

von ausländischen Finanzinstituten

infolge fehlenden oder unvollstän-

digen Auftraggeberangaben. So ver-

zeichnete die UBS AG bereits Ende 1.

Quartal 2003 eine Liste von 124 Ban-

ken aus 46 Ländern, welche zu die-

sem Zeitpunkt keine Zahlungen mehr

ohne Nennung des Auftraggebers

akzeptierten. Zudem wurden für

Rückfragen von ausländischen

Finanzinstituten immer häufiger bis

zu CHF 150.- in Rechnung gestellt.

Um diesem Missstand und den Anfor-

derungen der GwV EBK Art. 15 gerecht

zu werden, mussten in kürzester Zeit

folgende organisatorische wie auch

technische Anpassungen vorgenom-

men werden:

Nebst der laufenden Aktualisierung

und internen Kommunikation der

Liste mit Finanzinstituten, welche

keine Zahlungen ohne Nennung des

Auftraggebers akzeptierten, musste

eine Vielzahl von Betriebsabläufen

und Weisungen überarbeitet werden.

Ein Schwergewicht wurde auf die Aus-

und Weiterbildung der Mitarbeiten-

den gelegt. Mitte 2003 informierten

sowohl CS wie UBS ihre Kunden über

die regulatorischen Änderungen im

Auslandszahlungsverkehr.

Im Oktober 2003 bzw. Februar 2004

wurden aufwändige Systemanpas-

sungen vorgenommen. Diese Mass-

nahmen haben dazu geführt, dass

ARTIKEL 15 GwV EBK

Art. 15 Angabe der Auftraggeber bei Zahlungsaufträgen1 Der Finanzintermediär gibt bei allen Zahlungsaufträgen ins Ausland den Namen,die Kontonummer und das Domizil der auftraggebenden Vertragspartei oder denNamen und eine Identifizierungsnummer an.2 Der Finanzintermediär kann aus berechtigten Gründen, wie bei Daueraufträgen,von diesen Angaben absehen. Er klärt diese Gründe ab und dokumentiert sie.

Page 11: EBPP Ma –g ss gf ei D stleister...nungssteller konzentriert.Swisscom Fixnetbrachte dann den Durchbruch, hatte doch damitnun jeder poten-zielle Endkunde 2-3 mögliche Rech-nungssteller

11

InhaltCompliance

bei beiden Banken per Ende 1. Quar-

tal 2004 sichergestellt wurde, dass

noch vor dem verbindlichen Umset-

zungstermin der EBK für sämtliche

Auslandszahlungen der Auftraggeber

genannt wurden.

Auch PostFinance hat in den letzten

Monaten Anpassungen vorgenom-

men, damit sie die Anforderung von

Art. 22 SRO Reglement zeitgerecht

erfüllen kann.

GwV als KostenfaktorDie Regulierungsdichte im Finanzsek-

tor hat in den letzten Jahren stark

zugenommen. Ein Ende dieser Ent-

wicklung ist kaum abzusehen. Die

Geldwäschereibekämpfung bzw. die

Verhinderung der Terrorismusfinan-

zierung sind nur einzelne der vielen

Bereiche, aufgrund derer die Finanz-

institute gezwungen sind, laufend

organisatorische und technische

EMPFEHLUNGEN DER SBVg VOM 20. JUNI 2003

fahren in Einklang zu bringen. Län-

gere Verarbeitungszeiten und höhere

Transaktionskosten sind die Folge.

Vor- und Nachteile für denFinanzplatz SchweizDie Schweizer Finanzinstitute konn-

ten die – zu Beginn nur schwer zu

überwindenden – regulatorischen

Anforderungen im Zusammenhang

mit der FATF SR VII rechtzeitig auf

eine sehr professionelle und effi-

ziente Art umsetzen. Dies ist nicht

zuletzt dem rechtzeitigen Vorliegen

der EBK-Verordnung und der Unter-

stützung durch die SBVg zu verdan-

ken.

Roger D. Meyer, UBS AG,

[email protected]

Manuela Spieler, Credit Suisse,

[email protected]

Ruedi Fischer, PostFinance,

[email protected]

1. Zur Einhaltung der GwV Art. 15 empfehlen wir die Angabe des Namens, Vornamens

(Firma) der auftraggebenden Vertragspartei der Zahlung (Kontoinhaber) und die Angabe

der Transaktionsnummer (im dafür vorgesehen Feld 20 der SWIFT Meldung). Die Beigabe

der Kontonummer wird wegen Risikoüberlegungen nicht empfohlen.

2. Im Interesse gut funktionierender grenzüberschreitender Zahlungssysteme empfehlen

wir den Banken, die Empfehlung gemäss Ziff. 1 so bald als möglich umzusetzen und

nicht bis zum letztmöglichen Zeitpunkt gemäss GwV EBK (30.06.04) zuzuwarten.

3. Die Angabe des Kundennamens darf nicht ohne zumindest konkludentes Einverständnis

des Kunden erfolgen; dies bedeutet, dass die Bank vor Ausführung von Zahlungsaufträ-

gen ins Ausland den Kunden darauf hinweist, dass der Name grundsätzlich angegeben

werden muss. Dies gilt für sämtliche Arten von Konti und ist bereits heute die Regel bei

Zahlungen ab Namenkonti.

4. Gemäss Abs. 2 von Art. 15 GwV EBK kann ausnahmsweise auf die Angabe des Namens

verzichtet werden, wenn berechtigte Gründe vorliegen und dokumentiert sind. Dabei ist

das Risiko zu beachten, dass eine solche Zahlung von ausländischen Banken refusiert

wird und damit den Empfänger nicht erreicht.

5. Art. 15 GwV verpflichtet die Bank nicht zur Überprüfung eingehender Zahlungen. Man-

gelhafte Angaben auf solchen könnten jedoch als Anhaltspunkte für Geldwäscherei eine

Rolle spielen.

Anpassungen vorzunehmen.

Die Finanzinstitute stehen zuneh-

mend vor dem Dilemma, die ständig

wachsenden Compliance-Auflagen

mit Straight-Through-Processing-Ver-

Page 12: EBPP Ma –g ss gf ei D stleister...nungssteller konzentriert.Swisscom Fixnetbrachte dann den Durchbruch, hatte doch damitnun jeder poten-zielle Endkunde 2-3 mögliche Rech-nungssteller

SEPA ClearIT, Ausgabe 21

12

Die Übernahme der Gemeinschafts-

währung setzt eine mindestens zwei-

jährige Teilnahme am so genannten

Wechselkursmechanismus (WKM) II

voraus, innerhalb dessen Zielkorri-

dore die Währungen sich zu halten

haben. Zudem müssen die übrigen

Konvergenzkriterien (Preisstabilität,

Finanzlage der öffentlichen Hand und

langfristige Zinssätze) des Maast-

richt-Vertrages erfüllt werden.

Ende Juni 2004 traten Estland (EE),

Litauen (LT) und Slowenien (SL) dem

WKM II bei. Zypern (CY) will noch in

diesem Jahr dem Trio folgen; Lettland

(LV) plant den gleichen Schritt Anfang

2005. Auch Malta (MT) dürfte im

nächsten Jahr die WKM-II-Mitglied-

schaft anpeilen. Für diese kleineren

Länder ist die Einführung des Euro in

2007 realistisch. Für die grösseren

EU-Neulinge Ungarn (HU), Polen (PL),

Tschechien (CZ) und Slowakei (SK)

werden die Hürden der Konvergenz-

kriterien langsamer zu nehmen sein.

Anschluss an TARGEToder an TARGET2Jedem neuen EU-Mitgliedsland steht

es frei, neben seinem bestehenden

RTGS-System in nationaler Währung

ein eigenes RTGS-System in Euro zu

betreiben und dieses ans heutige

TARGET anzubin-

den. Neben der

Option eines

Direktanschlusses

ans europaweite

Grosszahlungs-

system gibt es

weitere Anbin-

dungsvarianten.

Polen entwickelt

beispielsweise

sein SORBNET-

EURO-System und

erhält damit

bereits im näch-

sten Jahr über

einen TARGET-Teil-

nehmer (ähnlich

wie euroSIC über

RTGSplus) Zugang

zu TARGET. Die Slowenische National-

bank ihrerseits plant einen indirekten

Anschluss via EUR-Konto bei einem

der TARGET-Teilnehmer auf den

November 2004. Die Anbindung ans

TARGET2-System, das voraussichtlich

in 2007 TARGET ablöst, wird auch für

die neuen EWU-Länder zwingend

sein. Die Zentralbanken von Zypern,

Lettland und Tschechien beispiels-

weise wollen sich erst nach dem

EWU-Beitritt dem europäischen Zah-

lungsverkehrssystem anschliessen.

STEP2Gemäss der Euro Banking Associa-

tion (EBA) war die Hellenic Bank aus

Zypern das erste Finanzinstitut der

neuen EU-Staaten, das am 23. April

2004 der EBA beitrat. Seit Juli sind 44

Banken aus den zehn neuen EU-Län-

dern indirekte Teilnehmer des euro-

päischen Massenzahlungsverkehrs-

systems STEP2. Über die Oesterrei-

chischen Nationalbank, des zweit-

grössten aller direkten STEP2-Teilneh-

mer, erhielten beispielsweise die

Tochtergesellschaften der ERSTE

Bank Ceska Sporitelna, Slovenska

Sporitelna und ERSTE Bank Ungarn

Zugang zur pan-europäischen Zah-

lungsplattform.

Gabriel Juri,

Swiss Interbank Clearing AG,

[email protected]

EU-ERWEITERUNG – DIE 10 NEULINGE IM SEPA

Seit 1. Mai 2004 sind zehn neue Mitglieder politisch in der EU integriert. Bevor sie aber auchder Euro-Zone beitreten können, sind verschiedene Hürden zu nehmen. Wie gut sind sie imBereich des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs für Gross- und Kleinbeträge im Hinblickauf den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area) gerüstet?

Page 13: EBPP Ma –g ss gf ei D stleister...nungssteller konzentriert.Swisscom Fixnetbrachte dann den Durchbruch, hatte doch damitnun jeder poten-zielle Endkunde 2-3 mögliche Rech-nungssteller

13

News

Das Ende des europaweiten euro-

cheque-Verfahrens haben die euro-

päischen Banken vor über fünf Jahren

eingeläutet. Der Entscheid, per

1. Januar 2002 die Kartengarantie auf

den eurocheque in allen Ländern auf-

zuheben, beruhte in erster Linie auf

dem deutlichen Rückgang der Nut-

zung dieses Zahlungsmittels und in

der Folge den stark gestiegenen

Stückkosten bei dessen Abwicklung.

Neuer DienstleistungsvertragIn Anpassung an diese globalen Ent-

wicklungen wurden auch in der

Schweiz die Konsequenzen gezogen.

Im Juni 2004 wurde der Dienstleis-

tungsvertrag betreffend Einheits-

check-Verarbeitung durch Telekurs

Services fristgerecht gekündigt. Die

letzte Verarbeitung findet folglich am

31. Dezember 2004 statt. Checks,

welche nach diesem Zeitpunkt ein-

treffen, werden unverarbeitet an die

einreichende Bank retourniert. Ab 1.

Januar 2005 müssen die Schweize-

rischen Einheitschecks wie alle ande-

ren Nicht-Einheitschecks im Direkt-

Inkasso mit der jeweiligen bezogenen

Bank abgerechnet werden.

Bis Ende Januar 2005 nimmt Telekurs

Services Protestierungsaufträge von

Checks, welche in der Checkzentrale

archiviert sind, entgegen. Danach

muss der Checkprotest direkt durch

den Bezogenen oder durch eine

öffentliche Urkunde erfolgen.

Alle bei Telekurs Services gespeicher-

ten Einträge von Checksperrungen

und kontoindividuellen Check-Auslie-

ferungen werden im Januar 2005

gelöscht. Hingegen bleiben die Daten

aus der Checkverarbeitung auch nach

deren Einstellung im Auftrag der Ban-

ken bis 2014 für Nachforschungen

verfügbar. Diese kostenpflichtigen

Archiv- und Retrieval-Services durch

Telekurs Services werden in einem

neuen Dienstleistungsvertrag gere-

gelt, der allen betroffenen Finanzin-

stituten im Herbst 2004 zugestellt

wird.

Gabriel Juri,

Swiss Interbank Clearing AG,

[email protected]

ENDGÜLTIGER ABSCHIED VON BEETHOVEN

Ende Jahr verlieren die letzten ec-Karten mit dem Beethoven-Hologramm im Alltag ihre Gültig-keit. Zugleich stellt Telekurs Services die zentrale Checkverarbeitung ein und bietet den Bankenab nächstem Jahr lediglich Archivdienstleistungen rund ums Checkwesen an.

LEISTUNGEN DERTELEKURS SERVICES

Stetiger Rückgang aller Checkarten (Quelle: Telekurs Group)

Im Auftrag der Banken übernimmt Telekurs

Services folgende Aufgaben:

– Verantwortung für die ordnungsgemässe,

gesetzliche Aufbewahrung der Checkda-

ten aus den Verarbeitungen vor dem

1.1.2005

– (Elektronische) Archivierung der Daten

während 10 Jahren ab Verarbeitungs-

datum (inkl. laufende Anpassung an

technologische Neuerungen)

– (Physische) Archivierung von Original-

checks während 8 Monaten ab Verarbei-

tungsdatum

– Aufrechterhalten eines Retrieval-Ser-

vices: Originalchecks und Checkkopien

können bei Telekurs Services AG inner-

halb der heute gültigen Fristen angefor-

dert werden.

Page 14: EBPP Ma –g ss gf ei D stleister...nungssteller konzentriert.Swisscom Fixnetbrachte dann den Durchbruch, hatte doch damitnun jeder poten-zielle Endkunde 2-3 mögliche Rech-nungssteller

Die Bank des Zahlungspflichtigen

prüft vor jeder Belastung, ob eine

entsprechende Ermächtigung vorhan-

den ist, so dass nur die autorisierten

Rechnungssteller das Kundenkonto

belasten können. Dies ist übrigens

ein markantes Unterscheidungsmerk-

mal gegenüber anderen Direktbelas-

tungsverfahren im In- und Ausland,

bei welchen die Autorisierung des

Rechnungsstellers nicht geprüft wird.

Bei allen LSV-Verfahren mit Wider-

spruchsrecht kann der Kunde inner-

halb von 30 Tagen die Belastung

durch einfache Rücksendung der

Belastungsanzeige an seine Bank

zurückfordern. Dadurch ist der Kunde

vor irrtümlichen Belastungen ge-

schützt.

Das Einholen von Belastungsermäch-

tigungen erfolgt heute noch weitge-

hend papiergebunden. Eine Arbeits-

gruppe prüft zurzeit, ob Empfang und

Weiterleitung dieser Daten in elektro-

nischer Form zweckmässig ist. Es ist

vorstellbar, dass ein Zahlungspflich-

tiger seiner Bank die Ermächtigung

zukünftig via E-Banking einreichen

kann. Etwas anspruchsvoller dürfte

die Lösung für eine einheitliche, stan-

dardisierte Weiterleitung der Daten

auf einem gesicherten elektronischen

Kanal an den Zahlungsempfänger

sein.

Gottfried Keller,

Swiss Interbank Clearing AG,

[email protected]

News ClearIT, Ausgabe 21

14

Neu soll der Zahlungspflichtige auf

Gesuch des Zahlungsempfängers

(Punkt 1 in der Grafik) die in Papier-

form oder elektronisch zur Verfügung

gestellte Belastungsermächtigung

direkt an seine Bank senden (2). Der

Umweg über den Zahlungsempfänger

entfällt. Die Bank des Zahlungspflich-

tigen überprüft die Belastungser-

mächtigung und ergänzt, wo nötig,

Daten wie die richtige BC-Nummer

und die Konto-Nummer im standar-

disierten IBAN-Format. Danach leitet

sie eine Kopie der Ermächtigung an

den Zahlungsempfänger weiter (4).

Im Falle von kombinierten Ermäch-

tigungen (z.B. Kreditkartenvertrag)

muss zwingend das Original an die

Bank eingereicht werden, welches an

den Zahlungsempfänger retourniert

wird. Durch die Verwendung des IBAN

(21 Stellen) kann die Bank-Konto-

nummer bereits bei der ersten Erfas-

sung auf Richtigkeit geprüft werden.

Der Zahlungsempfänger hat bei Erhalt

dieser Ermächtigungs-Kopie die

Sicherheit, dass der «LSV-Dauerauf-

trag» bei der Bank (3) erfasst ist, und

er die Kundenstammdaten (5) voll-

ständig und korrekt abspeichert.

Somit kann vermieden werden, dass

nach dem erstmaligen Auslösen einer

Belastung eine Rücklastschrift erfolgt

mit der Begründung «Keine Bela-

stungsermächtigung vorhanden». Der

Zahlungsempfänger erhält dank kor-

rekter Erfassung keine «Fehlermel-

dungen LSV» und er erspart sich

damit nachträgliche Korrekturen und

Ergänzungen seiner Stammdaten.

BELASTUNGSERMÄCHTIGUNGEN EINFACHER EINHOLEN

Am 1. Juli 2004 traten neue Abläufe zum Einholen von Belastungsermächtigungen im Last-schriftverfahren (LSV) in Kraft. In den einschlägigen Regelwerken wurde damit nachvollzogen,was bei Kunden und Banken bereits seit längerem Praxis ist.

Page 15: EBPP Ma –g ss gf ei D stleister...nungssteller konzentriert.Swisscom Fixnetbrachte dann den Durchbruch, hatte doch damitnun jeder poten-zielle Endkunde 2-3 mögliche Rech-nungssteller

News

TECHNISCHE RISIKEN IM ZAHLUNGSVERKEHR –LEHREN AUS DER ÜBERMITTLUNGSSTÖRUNG VOM 30. JUNI 2004

Der grossflächige, lang andauernde Ausfall der IP-Verbindungen eines Carriers in der Schweizist am 30. Juni 2004 auch für die Systeme von Swiss Interbank Clearing nicht ohne Auswirkun-gen geblieben und hat die zunehmende Abhängigkeit von standardisierter IT-Infrastruktur vorAugen geführt.

Insgesamt haben sich die Vorberei-

tungen zur Katastrophenabwehr im

Finance IPNet wie auch in der SIC-

Dienstleistung bewährt. Der zweit-

wichtigste Valutatag des Jahres im

SIC konnte dank flankierenden Mass-

nahmen ordnungsgemäss abge-

schlossen werden. Trotzdem hat auch

dieses Ereignis klar gezeigt, dass die

Teilnehmer die gleichen Normen bei

den Sicherheitsvorkehren anwenden

müssen und dass die vorbereiteten

Backup-Verfahren immer wieder,

auch unter erschwerten Bedingun-

gen, überprüft und allenfalls ange-

passt werden müssen. Mit einer von

der Schweizerischen Nationalbank

bewilligten Verschiebung des Clea-

ringstopp-1 um eine Stunde konnte

die Tagesverarbeitung ordnungsge-

mäss mit 1,766 Mio. ausgeführten

Zahlungsaufträgen abgeschlossen

werden. Allerdings mussten Finanzin-

stitute, die nur über die gestörte SIC-

Verbindung verfügten, teilweise

gewisse Massenaufträge auf den Fol-

getag verschieben (ca. 250’000 –

300’000 Zahlungen).

Aus dem Ereignis sind folgendeLehren zu ziehen:n Die Standardisierung der moder-

nen Kommunikationsinfrastruktur

Im Laufe des späteren Abends vom 29. Juni

registrierte Swisscom Enterprise Solutions

Störungen in einzelnen Kundennetzen.

Während der Nacht auf den 30. Juni ver-

stärkte sich dieser Trend. Am Morgen waren

Kundennetze in den Regionen Zürich, Ost-

schweiz und Tessin von den IP-Netzwerk-

Störungen massiv betroffen. Um ca. 11 Uhr

war das Netz wieder voll verfügbar.

STÖRUNG IM DATEN-NETZ– HERGANG

15

stellt ein zunehmend hohes Klum-

penrisiko dar. Partielle Ausfälle

lassen sich auch bei höchstem

Qualitätsstandard bei den Sy-

stembetreibern nie ganz vermei-

den. Um die Auswirkungen von

potenziellen Störungen zu mil-

dern, hat die Telekurs Group beim

Design des Finance IPNet von An-

fang an eine Multi-Vendor-Strate-

gie verfolgt. Aus diesem Grund

wird auch den Kunden empfoh-

len, sich über zwei Carrier ans SIC-

System anzuschliessen. Jene SIC-

Teilnehmer, die über zwei Kom-

munikationsdienste verfügen,

hatten keine negativen Auswir-

kungen auf ihre Dienstleistungen

zu beklagen.

n Auch bei redundanten, räumlich

diversifizierten Verbindungen

sind grössere Ausfälle nicht aus-

geschlossen. Mit allen Teilneh-

mern ist vertraglich geregelt, dass

bei solchen Störungen «Backup-

Verfahren» mit physischen Daten-

trägern angewendet werden soll.

Dies setzt voraus, dass diese Ver-

fahren beim Kunden nicht nur ein-

gerichtet, sondern auch unter

Echtzeitbedingungen eingeübt

sind. Die Übermittlungsstörung

vom 30. Juni hat leider gezeigt,

dass diese Voraussetzungen bei

einigen SIC-Teilnehmern verbes-

serungsfähig sind.

n Damit im Krisenfall die richtigen

Massnahmen rasch ergriffen wer-

den können, ist ein eingespieltes

Krisenmanagement unabdingbar.

Der SIC/euroSIC-Krisenstab unter

der Leitung der Schweizerischen

Nationalbank, dem die wichtig-

sten Finanzinstitute und die Tele-

kurs Group angehören, hat sich

bewährt. Allerdings muss die Ver-

stärkung dieses Gremiums um

weitere Dienstleister (wie z.B.

Carrier und Rechenzentren) ge-

prüft werden.

Thomas Grütter,

Swiss Interbank Clearing AG,

[email protected]

Page 16: EBPP Ma –g ss gf ei D stleister...nungssteller konzentriert.Swisscom Fixnetbrachte dann den Durchbruch, hatte doch damitnun jeder poten-zielle Endkunde 2-3 mögliche Rech-nungssteller

16

HERAUSGEBERSwiss Interbank Clearing AG, Hardturmstrasse 201,

CH-8021 Zürich

BESTELLUNGEN/FEEDBACK – [email protected]

AUSGABE – Nr. 21 – September 2004

Erscheint regelmässig,

Auflage Deutsch (1300 Exemplare) und

Französisch (400 Exemplare) sowie

Englisch (nur elektronisch auf www.ClearIT.ch)

FACHBEIRATAndré Bamat, Geschäftsführer, Swiss Interbank Clearing AG, Christian Bieri,

RBA, Armin Brun, PostFinance, Susanne Eis, SECB, Andreas Galle, Swiss Inter-

bank Clearing AG, André Gsponer (Leiter), Enterprise Services AG, Gabriel Juri,

Swiss Interbank Clearing AG, Peter Kunz, Credit Suisse, Michael Montoya, UBS

AG, Ueli Strüby, BCV, Andy Sturm, SNB

REDAKTIONAndré Gsponer, Enterprise Services AG, Andreas Galle, Gabriel Juri (Leiter) und

Christian Schwinghammer, Swiss Interbank Clearing AG

IMPRESSUM

ÜBERSETZUNGFranzösisch: Word + Image, Englisch: HTS

GESTALTUNG – Mirjam Steiner Werbeagentur

DRUCK – Verlag Binkert AG, Laufenburg

KONTAKTESIC-Zentrale +41 1 279 4200,

euroSIC-Zentrale +41 1 279 4700,

Product Management +41 1 279 4747,

SECB-Zentrale +49 69 97 98 98 0,

Customer Service SECB +49 69 97 98 98 35

Weitere Informationen zu den Schweizer Zahlungsverkehrssystemen finden Sie imInternet unter www.sic.ch.

Anschaulich präsentiert Swiss Interbank Clearing in ihrer Guided Tour auf www.sic.ch die Welt des schweizerischen Zahlungsverkehrs