EGENHAUSEN MITTEILUNGSBLATT Aktuell · 2019. 1. 11. · Am 06.11.2018 fand eine öffentliche...

7
EGENHAUSEN Mittwoch, 9. Januar 2019 • Nummer 1/2 MITTEILUNGSBLATT www.egenhausen.de Aktuell Sport- und Gesangverein laden ein zur Jahresfeier in die Silberdistelhalle am Samstag den 12. Januar 2019 ab 19:30 Uhr (Saalöffnung um 18:00 Uhr) Die Zopflerbühne Egenhausen spielt für Sie Oiner spennt emmeres gibt eine große Tombola mit wertvollen Preisen und auch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt Eintrittskarten sind ab dem 12.12.2018 im Vorverkauf bei der Sparkasse und der Volksbank in Egenhausen erhältlich Vorverkauf 9// Abendkasse 10Weitere Aufführungen: Seniorennachmittag am 13.01.2019 | Bewirtung: TTC Egenhausen Theaterabend am 19.01.2019 (Karten sind ebenfalls ab dem 12.12.18 beim Vorverkauf zu erwerben) | Bewirtung: 1.FC Egenhausen & Frauenturnen

Transcript of EGENHAUSEN MITTEILUNGSBLATT Aktuell · 2019. 1. 11. · Am 06.11.2018 fand eine öffentliche...

Page 1: EGENHAUSEN MITTEILUNGSBLATT Aktuell · 2019. 1. 11. · Am 06.11.2018 fand eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt, bei der folgende Themen beraten wurden: TOP 1 – Bürgerfragerunde

EgEnhausEnMittwoch, 9. Januar 2019 • Nummer 1/2

MittEilungsblatt

www.egenhausen.de

AktuellSport- und Gesangverein

laden ein zur Jahresfeier in die Silberdistelhalle

am Samstag den 12. Januar 2019 ab 19:30 Uhr

(Saalöffnung um 18:00 Uhr) Die Zopflerbühne Egenhausen

spielt für Sie

„Oiner spennt emmer“

es gibt eine große Tombola mit wertvollen Preisen und auch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt

Eintrittskarten sind ab dem 12.12.2018 im Vorverkauf bei der Sparkasse und der Volksbank in Egenhausen erhältlich Vorverkauf 9€ // Abendkasse 10€

Weitere Aufführungen:

Seniorennachmittag am 13.01.2019 | Bewirtung: TTC Egenhausen Theaterabend am 19.01.2019 (Karten sind ebenfalls ab dem 12.12.18 beim Vorverkauf zu

erwerben) | Bewirtung: 1.FC Egenhausen & Frauenturnen

Page 2: EGENHAUSEN MITTEILUNGSBLATT Aktuell · 2019. 1. 11. · Am 06.11.2018 fand eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt, bei der folgende Themen beraten wurden: TOP 1 – Bürgerfragerunde

Nummer 1/2 | Mittwoch | 9. Januar 2019EgEnhausEnAktuell

2

Amtliche Bekanntmachungen

Statistik aus dem Einwohnermelde- und StandesamtBevölkerung am 31.12.2018 2.016 PersonenZuzüge 2018 124 PersonenWegzüge 2018 122 PersonenGeburten 2018 18 PersonenSterbefälle 2018 12 Personen

Insgesamt 181 Personen haben darüber hinaus noch einen Ne-benwohnsitz in der Gemeinde.

Gemeinde EgenhausenBürgermeisteramt

Bekanntmachung der SanierungssatzungSatzung

der Gemeinde Egenhausen über die förmliche Festlegung des Sa-nierungsgebiets „Egenhausen I“ vom 18.12.2018.

Aufgrund des § 142 Abs. 3 Satz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und von § 4 Abs. 1 der GemO für Baden-Württem-berg hat der Gemeinderat der Gemeinde Egenhausen in seiner Sitzung am 18.12.2018 folgende Satzung beschlossen:

§ 1Festlegung des Sanierungsgebietes

1) Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet (siehe Plan) lie-gen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbes-sert oder umgestaltet werden. Das insgesamt 20,78 ha um-fassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung „Egenhausen I“.

2) Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch Grund-stückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilun-gen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmun-gen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.

3) Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grund-stücksteile innerhalb des im Lageplan (Maßstab M1:3.000, DIN A3) der Planungsgesellschaft Künster vom 18.12.2018, in Abstimmung mit dem Gemeinderat, abgegrenzten Fläche. Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung. Er kann während der allgemeinen Dienstzeit im Rathaus von jedermann eingese-hen werden.

Diese Ausgabe erscheint auch unter www.eblättle.de online

ArztNotfallpraxis am Klinikum NagoldRöntgenstraße 20, 72202 Nagold

Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag von 8 bis 22 UhrPatienten können ohne Voranmeldung in die Praxis kommen.Zentrale Rufnummer, unter der in der Nacht und an den Wochenenden und Feiertagen der Dienst habende Arzt zu erreichen ist: 01805 19292 158.In den sprechstundenfreien Zeiten, Freitag, 19.00 Uhr, bis Montag, 8.00 Uhr: Über die Rufnummer: 01805 19292-155.

Bitte beachten:geänderte Rufnummer zur Anforderung eines Kran-kentransportes im Landkreis Calw:Telefon: 07051 19222

KinderarztIn den sprechstundenfreien Zeiten, Freitag, 19.00 Uhr, bis Montag, 8.00 Uhr: Über die Rufnummer: 01805 19292-160.

AugenarztAn Wochenenden und Feiertagen: Über die Rufnummer: 01805 19292-123.

Hals- Nasen- und OhrenarztIn den sprechstundenfreien Zeiten und an Feiertagen, Freitag, 19.00 Uhr, bis Montag, 7.00 Uhr: Über die Rufnummer: 01805 19292-127.

Zahnarzt

Samstag, 12. - 13. Januar 2019Dr/Univ. Belgrad M. Bulatovic, D. Bulatovic, M. BulatovicIm Frauenhof 18,72224 Ebhausen,Tel: 07458/72 83

ApothekeSamstag, 12. - 13. Januar 2019Linden-Apotheke, Hauptstraße 6, 72285 Pfalzgrafenweiler, Tel. 07445 81212Spitzweg Apotheke, Weiherplatz Str. 13, 72186 Empfingen, Tel. 07485 210

TierarztSamstag - Sonntag, 12. - 13. Januar 2019 Dr. Schenk, Talstraße 3, 72218 Wildberg, Tel. 07054 5237

(dienstbereit ab Samstag, 12.00 Uhr, jedoch nur, wenn der Haustierarzt nicht erreichbar ist)

NOTDIENSTE

Page 3: EGENHAUSEN MITTEILUNGSBLATT Aktuell · 2019. 1. 11. · Am 06.11.2018 fand eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt, bei der folgende Themen beraten wurden: TOP 1 – Bürgerfragerunde

Nummer 1/2 | Mittwoch | 9. Januar 2019EgEnhausEnAktuell

3

§ 2Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme „Egenhausen I“ wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Vorschrif-ten des 3. Abschnittes über die besonderen sanierungsrechtli-chen Vorschriften im Baugesetzbuch (§§ 152 bis 156 BauGB) wer-den deshalb ausgeschlossen. Für die Dauer der Sanierung (ca. 15 Jahre) wird in die Grundbücher der betroffenen Grundstücke ein Sanierungsvermerk eingetragen.

§ 3Genehmigungspflichten

Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung.

§ 4Inkrafttreten

Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekannt-machung rechtsverbindlich.

Egenhausen, den 09.01.2019 Sven HolderBürgermeister

Hinweise:Diese Satzung kann während der üblichen Dienstzeiten beim Bürgermeisteramt Egenhausen, Hauptstraße 19, 72227 Egenhau-sen eingesehen werden. Jedermann kann diese Satzung einse-hen und über den Inhalt Auskunft verlangen.Die privaten Förderrichtlinien, sowie die vorbereitende Unter-suchung zu Sanierungsgebiet „Egenhausen I“ können auf der homepage der Gemeinde Egenhausen eingesehen werden.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) bezeichneten Ver-fahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o. g. Verfahrens- und Formvorschriften nicht in-nerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBI. S. 581) zuletzt geändert durch Ar-tikel 1 des Gesetzes vom 19.07.2018, (GBI. S. 221) gilt die Satzung - sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvor-schriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeinde-ordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht,wenn:1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge-nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor-den sind; 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeord-nung wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechts-aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verlet-zung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Ge-meinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Egenhausen, den 09.01.2019 Sven HolderBürgermeister

0 m 200 m100 m50 m 150 m

N

S

W O

Die Katastergrundlage wurde vom Landesvermessungsamt Dezember Stand 2016 zur Verfügung gestellt

öffentliche Gebäude

Hauptgebäude

Nebengebäude

Sanierungsgebiet

Gebietsabgrenzung

K 4340

GV

L 352

K 4340

GV

L 352

Spielberger Straße

Bömb

achw

eg

Spielberger Straße

Haup

tstraß

e

Im Br

ühl

Eisgäßle

Bergweg

In den Reutäckern

Gräb

enstr

aße

Obere Schelmenwiesen

Wiesenweg

In den Gärten

Kirchg

asse

Gräbenstraße

Breite

Altensteiger Straße

Trostweg

Linde

nstra

ße

Schulweg

Wagenrain

Sommerstraße

In den Gärten

Im Br

ühl

Lindenstraße

Brückenäcker

Im hinter

en Tü

rle

Hanfgartenweg

Hinteres Türle

Hafnergäßle

Sonn

enreu

te

Kapfweg

Winterstraße

Hauptstraße

Bömbachweg

Im G

ängle

Brücken

weg

Die Katastergrundlage wurde vom Landesvermessungsamt Baden-WürttembergStand Dez 2016 zur Verfügung gestellt.

1

A1 M 1 : 1.500

0976Index BMH

GEMEINDE EGENHAUSENVORBEREITENDE UNTERSUCHUNGSANIERUNGSGEBIET

18.12.2018

H/B = 594.0 / 841.0 (0.50m²)

KÜNSTER Architektur und Stadtplanung

Dipl.-Ing.Clemens KünsterRegierungsbaumeisterFreier Architektund Stadtplaner SRLUlm Reutlingen

Bismarckstraße 2572764 ReutlingenTel 07121 9499-50Fax 07121 [email protected]

Gemeinde Egenhausen

Sanierungsgebiet "Egenhausen I"

A3 M 1 : 3.000

Vorbereitende Untersuchung

Sanierungsgebiet

Größe desGebietes: ca. 20,78 haEinwohner ca. 565

Page 4: EGENHAUSEN MITTEILUNGSBLATT Aktuell · 2019. 1. 11. · Am 06.11.2018 fand eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt, bei der folgende Themen beraten wurden: TOP 1 – Bürgerfragerunde

Nummer 1/2 | Mittwoch | 9. Januar 2019EgEnhausEnAktuell

4

Um diese Jahreszeit finden wieder die Hauptversammlungen der Vereine statt.Um unsere Vereinsanschriften immer auf dem neuesten Stand zu halten, bitten wir uns jede Änderung in der Vorstandschaft mitzuteilen.

Auch bitten wir Terminänderungen rechtzeitig mitzuteilen.

Herzlichen Dank, Ihre Gemeindeverwaltung

Was tun beim Auffinden eines Fundtieres?Fundtiere gelten rein rechtlich gesehen als „Fundsachen“ und fallen damit zunächst in die Zuständigkeit der Gemeinde als Fundbehörde. Diese ist grundsätzlich verpflichtet, Fundtiere ent-gegenzunehmen und entsprechend zu verwahren.Da es der Gemeinde in der Regel nicht möglich sein wird, Tiere artgemäß unterzubringen und zu versorgen, werden sie einer ge-eigneten und zuverlässigen Person oder Stelle übergeben.In der Gemeinde Egenhausen hat sich erfreulicherweise Frau Annette Rudel-Kreeb, Ölmühle 1, zur Aufnahme von Fundtieren bereit erklärt. Ablauf/Vorgehensweise:Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie baldmöglichst mit unserem Bürgerbüro (07453/95700) Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. Sollten Sie bei der Gemeinde niemanden erreichen so wenden Sie sich bitte an die von uns beauftragte Person bei der Versorgung von Fundtieren, Frau Annette Rudel-Kreeb (0176/70018659).Die Gemeinde nimmt das Fundtier dann in Verwahr bzw. über-gibt es an Frau Annette Rudel-Kreeb. Dort bleibt das Tier solange bis sich der Finder gemeldet hat. Sofern sich der Eigentümer ei-nes Tieres nicht spätestens nach vier Woche gemeldet hat, kann in der Regel angenommen werden, dass er die Suche nach dem Tier aufgegeben hat und das Tier herrenlos geworden ist. Damit endet dann auch die Versorgungspflicht der Gemeinde und das Tier kann entweder dem Finder oder einer geeigneten Stelle (z.B. einem Tierheim) zur weiteren Betreuung überlassen werden. Bitte beachten:· Die Gemeinden sind nur für Fundtiere und nicht für herrenlo-

se Tiere zuständig!· Für herrenlose Tiere ist die Gemeinde nur dann zuständig, wenn

diese Tiere die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden. In diesem Fall wird die Gemeinde als Ortspolizeibehörde tätig.

· Die Abgrenzung von Fundtieren und herrenlosen Tieren ist oft sehr schwierig. Zur Unterscheidung: Als Fundtier gilt ein Tier das besitzerlos aber nicht herrenlos ist. Kennzeichnend für ein Fundtier ist: guter Ernährungszustand, Halsband, Kennzeichnungen, Zutraulichkeit.

· Eine Erstattungspflicht der Gemeinden für die Kosten einer tierärztlichen Behandlung verletzter oder krank aufgefunde-ner Tiere in den Fällen, in denen der Finder das Tier nicht bei der Gemeinde oder einem von der Gemeinde mit der Unter-bringung und Betreuung Beauftragten abgibt, sondern un-mittelbar zu einem Tierarzt bringt, setzt voraus, dass die Be-handlung des Tieres unaufschiebbar ist und der Finder seiner Anzeigepflicht nach § 965 BGB nachgekommen ist. Kommt der Finder seiner Anzeigepflicht nicht unverzüglich nach, hat er anfallende Kosten selbst zu tragen.

· Bei herrenlosen Tieren besteht kein Anspruch auch Kostenerstattung/-übernahme gegenüber der Gemeinde.

WehrdienstberatungDie Wehrdienstberatung Karlsruhe berät junge Frauen und Män-ner über den Wehrdienst und die aktuellen Laufbahnmöglichkei-ten sowie Studien- und Ausbildungschancen bei der Bundeswehr.Diese Informationsveranstaltung findet am Donnerstag, 10. Ja-nuar 2019, von 11.00 bis 15.00 Uhr, im Berufsinformationszen-trum (BIZ) der Agentur für Arbeit in Nagold statt. Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich.Der Ansprechpartner ist Herr Hauptfeldwebel Erik Ulsamer,Tel. 0721/69242652.

Gemeinde EgenhausenSprechzeiten der Gemeindeverwaltung Bürgermeisteramtmontags 8.00 - 12.00 und

15.00 - 16.30 Uhrdienstags 8.00 - 12.00 und

15.00 - 16.30 Uhrmittwochs 8.00 - 12.00 Uhrdonnerstags 8.00 - 12.00 und

15.00 - 18.00 Uhrfreitags 8.00 - 12.30 Uhr

Es wird gebeten, diese Sprechzeiten zu beachten.Wichtige Rufnummern:

Telefon TelefaxRathaus: 9570-0 7117Bauhof: 2427Grundschule: 8860Kindergarten Spatzennest:Schulweg 2 aFrau Wenz 957190Frau Spittler 957191Frau Kuckel 957192Frau Dengler 0176 92204514

Kinderkrippe WunderkinderAllmandweg 2Frau Wurster 3239

Benutzung Back- und SchlachthausAnmeldung bei Familie Stroh, Im Brühl 1Telefon 07453 930522montags und donnerstags jeweils 8.00 - 9.00 Uhr,freitags 18.00 - 19.00 Uhr

Freiwillige Feuerwehr

In KW 03 finden folgende Termine statt:Mo, 14.01.2019: Jährliche KontrolleUm pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

Aus dem Gemeinderat

Am 06.11.2018 fand eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt, bei der folgende Themen beraten wurden:

TOP 1 – BürgerfragerundeFrau Waltraud Knorpp informiert über den Wasserrohrbruch in der Straße „Bei den Eichen“. Es fehlt hier noch der Asphaltbelag. Der Vorsitzende antwortet, dass dieser in den nächsten Wochen eingebaut werden soll.Herr Franz-Josef Stelte fragt an, ob es angedacht sei, im Zuge des geplanten Sanierungsverfahrens, den Kreisverkehr an der Ortsdurchfahrtstraße von Egenhausen, wieder zurückzubauen. Der Vorsitzende informiert, dass sich dieser Kreisverkehr auf ei-ner Landesstraße befindet. Dieser Kreisverkehr wurde im Zuge der Neubaugebietserschließung „In den Gärten“ vor vier Jahren erstellt und von der Gemeinde Egenhausen finanziert. Er kann sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorstellen hier eine Änderung vorzunehmen.

Page 5: EGENHAUSEN MITTEILUNGSBLATT Aktuell · 2019. 1. 11. · Am 06.11.2018 fand eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt, bei der folgende Themen beraten wurden: TOP 1 – Bürgerfragerunde

Nummer 1/2 | Mittwoch | 9. Januar 2019EgEnhausEnAktuell

5

Herr Enis Savanovic informiert, dass verstärkt über den Stauch-berg bis zur Freudenstädter Straße (L353) gefahren wird. Der Vor-sitzende dankt für den Hinweis und führt aus, dass eine Durchfahrt an dieser Stelle aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht zulässig ist und sich diesbezüglich mit dem Gemeindebauhof abstimmen wird.Es werden keine weiteren Anfragen aus dem Kreis der Zuhörer gestellt.

TOP 2 – Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg Sanierungsgebiet „Egenhausen I“ – Zwischenbericht zur vorbereitenden UntersuchungHerr Bürgermeister Holder begrüßt Herrn Clemens Künster vom Büro Künster zu diesem Tagesordnungspunkt. Er führt aus, dass es nun in die finale Phase geht um den Rahmen für das Sanie-rungsverfahren mit der Gebietsabgrenzung sowie den privaten Förderrichtlinien vorzugeben.In der Gemeinderatssitzung vom 17.07.2018 wurde der formale Beschluss zur Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 1 BauGB gefasst.Im Zeitraum vom 02.08.2018 bis 14.09.2018 wurden alle Be-wohner und Eigentümer die innerhalb des im Lageplan vom 17.07.2018 abgegrenzten Gebiets leben und wohnen zur Abga-be des zugesandten Fragebogens gebeten. Insgesamt wurden 318 Fragebogen versandt. Die Rücklaufquote lag bei 33%. Insge-samt haben 55 Personen angegeben im Rahmen des Sanierungs-programmes entweder eine Modernisierung/Erneuerung oder Umbau/Umnutzung durchführen zu wollen. Im selben Zeitraum wurden auch die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belan-ge nach § 141 Abs. 4 BauGB eingeholt.Aufgrund der Ergebnisse der Fragebogenaktion und der fachli-chen Einschätzung der Verwaltung und des Sanierungsbeauf-tragten wird empfohlen, dass Sanierungsgebiet in der Abgren-zung vom 17.07.2018, aufgrund einer konkreten Maßnahme in der Hauptstraße zu ergänzen. Weitere Anpassungen des Sanie-rungsgebietes ergeben sich derzeit aus Sicht der Verwaltung und des Sanierungsbeauftragten nicht.Aufgrund der Vielzahl an angemeldeten privaten Maßnahmen wird der Gemeindeverwaltung und dem Gemeinderat emp-fohlen in die privaten Förderrichtlinien maximale Obergrenzen aufzunehmen. Der Sanierungsbeauftragte hat hierzu in Ab-stimmung mit der Gemeindeverwaltung einen umfassenden Vorschlag erarbeitet. Für die Modernisierung und Instandset-zung liegt der maximale Förderhöchstbetrag bei 40.000 €. Der prozentuale Fördersatz hängt dabei davon ab, wie hoch die Ge-samtkosten bezogen auf die Wohn- bzw. Gewerbefläche sind. Bei Abbruchmaßnahmen liegt der maximale Förderhöchstbetrag bei 30.000 €. Förderungen unter 2.000 € werden nicht gewährt.Der Gemeinderat nimmt die vorgebrachten Informationen zum Verfahren sowie die Rückmeldungen (Fragebögen) aus der Öf-fentlichkeitsbeteiligung der betroffenen Eigentümer und Bewoh-ner und die Trägerbeteiligung zur Kenntnis. Der Gemeinderat stimmt der Anpassung des Sanierungsgebietes zu. Der Gemein-derat nimmt die Empfehlung zur Aufstellung von privaten För-derrichtlinien zur Kenntnis.

TOP 3 – Maßnahmenplan für den Haushalt 2019Bürgermeister Holder stellt den Maßnahmenplan für das Jahr 2019 vor und berichtet, dass bei einzelnen Maßnahmen bereits ein Baubeschluss durch den Gemeinderat gefasst wurde. Um den Haushaltsplan für das Jahr 2019 vorzubereiten, hat die Gemein-deverwaltung einen Maßnahmenplan für das Haushaltsjahr 2019 erstellt. Es sind u. a. folgende Maßnahmen:Die Resterschließung im Gommertweg und die Sanierung des Kanals und Wasserleitungen im Rosen-/ und Bernecker Weg. Die Feuerwehr benötigt Digitalfunk, um für die Einsätze sach- und fachgerecht ausgestattet zu sein. Ebenso ist es angedacht ein neues MTW-Fahrzeug zu erwerben, da das alte bereits sehr alt ist und nicht mehr durch den TÜV kommen wird. Ferner ist ge-plant die Leuchtkoffer der Straßenbeleuchtung in einigen Berei-chen auf die energiesparende LED-Technik umzurüsten und die Abbrucharbeiten der Gebäude in der Hauptstraße 38-42 sollen im Jahr 2019 durchgeführt werden sowie eine E-Lade-Säule im Bereich der Ortsmitte installiert werden.

Des Weiteren informiert Herr Bürgermeister Holder das Gremium über die anstehenden Aufgaben und Arbeiten in der Kämmerei. Die Bewertung der Vermögensgegenstände der Gemeinde ist im vollen Gange und soll Ende November abgeschlossen sein. Der Gemeinderat erhält dann die Möglichkeit sich mit der Bewer-tung auseinanderzusetzen und wird über die Auswirkungen der Bewertung informiert. Nach Beschluss der Bewertungsrichtlinie der Gemeinde Egenhausen und der Eröffnungsbilanz für das Jahr 2017 wird der Jahresabschluss 2017 erstellt. Im Anschluss wird der Haushaltsplan für das Jahr 2019 fertig gestellt und dem Ge-meinderat zur Beratung vorgelegt.Gemeinderat Hans Kern führt aus, dass für das Jahr 2019 Mittel für das städtebauliche Sanierungsverfahren bereitgestellt wer-den. Damit können sowohl Privatmaßnahmen als auch Maßnah-men der Gemeinde gefördert werden. Er bittet darum, dass für die weitere Nutzung und Entwicklung des Wolf-Areals, welches ebenfalls Teil des Sanierungsgebiets ist, ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 250.000 € eingestellt werden soll. Herr Bürgermeister Holder verweist vor der Beschlussfassung auf den vorgelegten Maßnahmenplan und schlägt vor, dass dieser auf Anregung von GR Hans Kern um das Projekt „Wolf-Areal“ mit einer Höhe von 250.000 € ergänzt werden soll. Der Gemeinderat Egenhausen be-schließt einstimmig dem Maßnahmenplan, wie vorgeschlagen, zuzustimmen.

TOP 4 – Ersatzanschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für die Freiwillige Feuerwehr EgenhausenDie Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Egenhausen benötigt zeitnah einen neuen Mannschaftstransportwagen (MTW). Das Fahrzeug wird insbesondere für den Bedarfs- und Einsatzfall benötigt um die Feuerwehrkameraden zum Einsatzort zu be-fördern. Der bisherige MTW ist mittlerweile 27 Jahre alt (Baujahr 1991). Dieses Fahrzeug ist in die Jahre gekommen und hat ent-sprechende Beschädigungen. Seit Jahren nehmen die jährlichen Reparaturkosten zu. Der TÜV läuft im Jahr 2019 ab. Es ist davon auszugehen, dass dieses Fahrzeug nicht mehr durch den TÜV kommen wird. Aufgrund der regelmäßigen Wartung und Pflege unserer Feuerwehrkameraden konnte das Fahrzeug über diese vielen Jahre in Betrieb sein.Bei dem neuen MTW wurden bereits erste Angebote (Listenprei-se) und Fahrzeugtypen (u.a. Ford, Mercedes, Opel, VW) angefragt. Es sollen Finanzierungsmittel in Höhe von 70.000 € für das Haus-haltsjahr 2019 bereitgestellt werden.Herr Feuerwehrkommandant Ingo Waßilowski informiert den Ge-meinderat darüber, dass der jetzige Mannschaftstransportwagen in die Jahre gekommen ist und daher durch ein neues Fahrzeug zu ersetzen ist. Das neue Fahrzeug soll für die Verwendung und Nutzung der Feuerwehr Egenhausen sinnvoll und zweckmäßig sein. Ein Zuschuss ist nicht möglich. Der Gemeinderat Egenhau-sen beschließt einstimmig die Anschaffung eines neuen Mann-schaftstransportwagens (MTW) für die Freiwillige Feuerwehr Egenhausen. Der zu erwartende Anschaffungspreis beträgt inkl. der erforderlichen Ausstattung etwa 70.000 €. Die Gemeinde-verwaltungwird ermächtigt, nach Einholung und Vorliegen ver-gleichbarer Angebote, den Auftrag zu erteilen.

TOP 5 – Forstreform – Organisation Kommunalwaldbewirt-schaftung in EgenhausenDer Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12.06.2018 die Unter-sagungsverfügung des Bundeskartellamts wieder aufgehoben. Dieses Urteil bringt somit weitergehende Optionen mit sich, u.a. dass das bekannte Einheitsforstamt fortgeführt werden kann. In der Gemeinde Egenhausen haben wir aktuell folgende Waldflä-chen:Staatswald 51,4 haGemeinde Egenhausen 111,6 haPrivatwald 126,6 haSonstige 1,2 haSumme Waldbesitzer insg. 290,9 haDamit gehört die Gemeinde Egenhausen zu den Kommunen im Landkreis Calw mit den kleinsten Kommunalwaldflächen. Die ge-samte Markungsfläche der Gemeinde Egenhausen beträgt 1.001 ha.Für die Gemeinde Egenhausen bedeutet dies mit unserer ge-meindeeigenen Waldfläche und den vorhandenen Privatwald-

Page 6: EGENHAUSEN MITTEILUNGSBLATT Aktuell · 2019. 1. 11. · Am 06.11.2018 fand eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt, bei der folgende Themen beraten wurden: TOP 1 – Bürgerfragerunde

Nummer 1/2 | Mittwoch | 9. Januar 2019EgEnhausEnAktuell

6

fläche, dass wir uns einem Partner/Verbund anschließen müssen. Eine eigene Bewirtschaftung ist nicht möglich bzw. sinnvoll. Die Gemeindeverwaltung kann sich daher eine landkreisweite Lö-sung, wie von Herrn Landrat Riegger und den Fachämtern des Landratsamts vorgeschlagen und empfohlen, grundsätzlich gut vorstellen und stehen einer gemeinsamen Lösung sehr positiv gegenüber. Dies wurde gegenüber der Landkreisverwaltung so bereits signalisiert.Die Landkreisverwaltung hat daraufhin die Kostenauswirkungen für die Gemeinde Egenhausen zusammengestellt. Gegenüber dem bisherigen Forstverwaltungskostenbeitrag sind jährliche Kostensteigerungen von rund 30 % zu erwarten. Die Waldbe-wirtschaftung ist in Egenhausen, aus rein wirtschaftlichen Ge-sichtspunkten und im Vergleich der umliegenden waldreicheren Kommunen, eher untergeordnet zu betrachten. Dies zeigen auch unsere durchschnittliche Jahresergebnisse (Gewinne) zwischen 5.000 und 15.000 € pro Jahr. Derzeit prüfen alle Kommunalwaldeigentümer des Landkreises Calw, ob eine eigene Bewirtschaftung möglich und vor allem wirtschaftlich ist oder auch künftig die Kommunalwaldbewirt-schaftung an den Landkreis Calw übertragen wird. Nach Mittei-lung aller Kommunen wird die Landkreisverwaltung die einge-gangenen Erklärungen prüfen und mögliche Reviereinteilungen vornehmen und diese anschließend den Kommunen mitteilen. Sollte keine sinnvolle Revieraufteilung und Abgrenzung durch das LRA möglich sein, dann wird der Gemeinderat Egenhausen entsprechend informiert. Die Gemeindeverwaltung Egenhausen ist mit der Forstbewirtschaftung unseres Kommunalwaldes durch das Landratsamt Calw zufrieden und empfiehlt daher auch dem Gemeinderat diese Zusammenarbeit, wie von der Kreisverwal-tung angeboten, fortzuführen. Dies hat für die Gemeinde Egen-hausen den Vorteil, dass die bestehenden Förster und Ansprech-

partner weiterhin gleich bleiben. Der Vorteil für das Landratsamt und das vorhandene Personal wäre, dass die Einrichtungen und das Personal weiterhin bestehen und beschäftigt werden kann.Der Gemeinderat Egenhausen beschließt einstimmig die Forst-bewirtschaftung des Kommunalwaldes der Gemeinde Egenhau-sen weiterhin durch die Landkreisverwaltung durchführen zu lassen.

TOP 6 – Anfragen und Anregungen Aus der Mitte des Gemeinderats werden keine Anfragen gestellt.

TOP 7 – Bekanntgaben

1. Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung Bürgermeister Sven Holder gibt bekannt, dass in der letzten

nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung der Verkauf des Bau-platzes Flst.Nr. 301/9 im Neubaugebiet „In den Gärten“ be-schlossen wurde.

b) Des Weiteren informiert der Vorsitzende, dass die Rathaus-mitarbeiterin Frau Elvira Kelmendi die Gemeinde Egenhau-sen auf eigenen Wunsch zum 31.12.2018 verlassen wird. Die derzeitige Auszubildende Frau Manuela Krämer wird die freiwerdende Stelle im Standesamt, nach Beendigung der Aus- bildung im Februar 2019, übernehmen.

nsveranstaltung in der Halle statt.

2. Bebauungsplanverfahren Spielberger Straße/HafnergäßleBürgermeister Sven Holder informiert, dass in den nächsten Ta-gen bei den bestehenden und genehmigten Gewerbebetrieben im o.g. Verfahrensgebiet verschiedene Lärmwertmessungen durchgeführt werden. Zudem soll der tägliche Betriebsablauf festgestellt werden. Diese Untersuchungen werden benötigt um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

Kurse für KinderNr. 900591k Babymassage: Wohlgefühl für Mama und Baby (2 bis 6 Monate)Leitung: Birte ConzelmannBeginn: Mo, 14.01.2019, 10:00 - 11:00 Uhr, 4-malOrt: Villa Kunterbunt, Allmandweg 2, Kinderkrippe, EgenhausenGebühr: 31,00 EUR, erm. 24,80 EUR

Vorträge – in Kooperation mit De IgnisNr. 941152v Die Beziehung zu mir selbst: SelbstannahmeLeitung: Marie-Luise KestingBeginn: Mi, 30.01.2019, 19:30 - 21:00 Uhr, 1-malOrt: de‘ignis-Gesundheitszentrum, Sommerstr. 1, Egenhausengebührenfrei

Kurse– allgemeines Programm / mehrwöchige KurseNr. 900583k Rückhalt-Ganzheitliche RückenschuleLeitung: Rita KönigBeginn: Mi, 09.01.2019, 14:30 - 15:30 Uhr, 12-malOrt: Silberdistelhalle, Gräbenstr. 21, EgenhausenGebühr: 47,40 EUR, erm. 38,10 EUR

Nr. 900593k Hatha-YogaLeitung: Claudia Keck LopezBeginn: Mi, 16.01.2019, 18:00 - 19:30 Uhr, 10-malOrt: Silberdistelhalle, Gräbenstr. 21, EgenhausenGebühr: 71,00 EUR, erm. 57,00 EUR

VOLKSHOCHSCHULE OBERES NAGOLDTALKursprogramm Januar – Februar 2019

** Das neue Programm ist online – die komplette Übersicht finden Sie im nächsten Amtsblatt **Eine Anmeldung zu allen VHS-Kursen kann im Rathaus Egen-

hausen unter der Tel-Nr. 07453 – 95 70 14 erfolgen oder unter [email protected] und www.vhs-nagold.deBitte denken Sie daran sich rechtzeitig zu Ihrem gewünschten Kurs anzumelden. Bei zu geringer Teilnehmeranzahl wird der Kurs 3 Werktage vor Kursbeginn abgesagt.

ImpressumAmtsblatt der Gemeinde EgenhausenHerausgeber: Gemeinde Egenhausen - Druck und Verlag: NUSSBAUM MedIen Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax-Nr. 07033 2048. www.nussbaum-medien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bür-germeister Sven Holder, Hauptstraße 19, 72227 Egenhausen, Tel. 07453 9570-0 - für “Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt - Bezugspreis: halbjährlich € 18,45. Anzeigenannahme: [email protected]. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail: [email protected], Internet: www.gsvertrieb.de

Page 7: EGENHAUSEN MITTEILUNGSBLATT Aktuell · 2019. 1. 11. · Am 06.11.2018 fand eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt, bei der folgende Themen beraten wurden: TOP 1 – Bürgerfragerunde

Nummer 1/2 | Mittwoch | 9. Januar 2019EgEnhausEnAktuell

7

Nachrichten aus den Schulen

Grundschule Egenhausen

Schach:Beim Weihnachts-Kinder-turnier im Vereinsraum der Stadthalle waren 17 Kindern im Alter von 5 bis 10 Jahren am Start. Die Kinder kamen vom Schachklub Nagold, von der Grundschule Haiterbach, sowie von den Schach-AGs an der Wiestalschule Nagold und der Grundschule Egenhausen. Turniersieger wurde der erst 6-jährige Eduard Rau (5 Punk-te) vor Alexander Dammer (4 Punkte). Robin Knittler aus Egenhausen, der die Schach-AG an der Grundschule be-sucht, belegte bei seinem ers-ten Schachturnier den 14.Platz.Bei der Siegerehrung gab es

für den Erstplatzierten einen Pokal und für alle Kinder Medaillen und eine Überraschungstüte.Klaus Lindörfer