ehlers-ehlers-und-partner.deehlers-ehlers-und-partner.de/.../2018/04/EEP-Newsletter …  · Web...

26
EEP-Nachrichten Aktuelle Informationen aus dem Medizinrecht/Life Science Law Sehr geehrte Damen und Herren, die 18. Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu und wir alle freuen uns auf erholsame Sommertage. Viele Vorhaben im Koalitionsvertrag wurden aufgegriffen und umgesetzt. Sicherlich wurden nicht alle und nicht zur vollständigen Zufriedenheit aller Beteiligten realisiert. Das war aber auch nicht zu erwarten. Gerade durch das kürzlich ergangene Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 26.07.2017 zum Thema „Mischpreisbildung für Arzneimittel“ wurde wieder deutlich, dass die Nutzenbewertung von Arzneimitteln und die sich anschließende Preisfindung uns immer wieder vor „neue“ Herausforderungen stellt. Auch im Bereich Pflege, Pflegeausbildung oder Nutzenbewertung von Medizinprodukten sind Fragen offen, denen sich der nächste Bundestag, der am 24. September gewählt werden wird, stellen muss. Am 1. Dezember 2017 wird die Rechtsanwaltsgesellschaft Ehlers, Ehlers & Partner 30 Jahre alt. 30 Jahre, in denen wir Ihnen seit dem Gesundheitsreformgesetz (GRG) 1989 unter Norbert Blüm oder dem Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) 1993 unter Horst Seehofer bis heute mit Rat und Tat zur Verfügung stehen durften. Das System hat sich seit damals stark gewandelt und die Herausforderungen sind nicht kleiner geworden. Wir möchten uns an dieser Stelle bei Ihnen für Ihr immerwährendes Vertrauen in uns bedanken und freuen uns, auch weiterhin stets zur Verfügung stehen zu dürfen. Nun aber wünschen wir Ihnen erholsame Sommertage und verbleiben mit freundlichen Grüßen

Transcript of ehlers-ehlers-und-partner.deehlers-ehlers-und-partner.de/.../2018/04/EEP-Newsletter …  · Web...

EEP-NachrichtenAktuelle Informationen aus dem Medizinrecht/Life Science Law

Sehr geehrte Damen und Herren, die 18. Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu und wir alle freuen uns auf erholsame Sommertage. Viele Vorhaben im Koalitionsvertrag wurden aufgegriffen und umgesetzt. Sicherlich wurden nicht alle und nicht zur vollständigen Zufriedenheit aller Beteiligten realisiert. Das war aber auch nicht zu erwarten. Gerade durch das kürzlich ergangene Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 26.07.2017 zum Thema „Mischpreisbildung für Arzneimittel“ wurde wieder deutlich, dass die Nutzenbewertung von Arzneimitteln und die sich anschließende Preisfindung uns immer wieder vor „neue“ Herausforderungen stellt. Auch im Bereich Pflege, Pflegeausbildung oder Nutzenbewertung von Medizinprodukten sind Fragen offen, denen sich der nächste Bundestag, der am 24. September gewählt werden wird, stellen muss. Am 1. Dezember 2017 wird die Rechtsanwaltsgesellschaft Ehlers, Ehlers & Partner 30 Jahre alt. 30 Jahre, in denen wir Ihnen seit dem Gesundheitsreformgesetz (GRG) 1989 unter Norbert Blüm oder dem Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) 1993 unter Horst Seehofer bis heute mit Rat und Tat zur Verfügung stehen durften. Das System hat sich seit damals stark gewandelt und die Herausforderungen sind nicht kleiner geworden. Wir möchten uns an dieser Stelle bei Ihnen für Ihr immerwährendes Vertrauen in uns bedanken und freuen uns, auch weiterhin stets zur Verfügung stehen zu dürfen. Nun aber wünschen wir Ihnen erholsame Sommertage und verbleiben mit freundlichen Grüßen

EHLERS, EHLERS & PARTNERRECHTSANWALTSGESELLSCHAFT MBBBei Rückfragen: [email protected] 

Inhaltsverzeichnis 

Beiträge Abbruch der Preisverhandlungen und Durchführung des Schiedsverfahrens während der SechsmonatsfristBei Rückfragen: [email protected] Alles neu bei AMNOG-Preisverhandlungen: LSG Berlin-Brandenburg hegt Zweifel nicht nur am Mischpreis.Bei Rückfragen: [email protected] Never-ending story: Fakten versus Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen ArzneimittelnBei Rückfragen: [email protected] Cannabis: Erleichterte Verschreibungs- und Erstattungsmöglichkeiten aufgrund von § 31 Abs. 6 SGB V?Bei Rückfragen: [email protected] Erste Bewertungsverfahren nach § 137h SGB V abgeschlossenBei Rückfragen: [email protected] Die Klassifizierung von Medical Apps als MedizinprodukteBei Rückfragen: [email protected]   

Neuigkeiten in eigener Sache Berichte über Tagungen und Veranstaltungen Vorankündigungen Awards und Rankings 

Besondere Veröffentlichungen

1. Beiträge 

Abbruch der Preisverhandlungen und Durchführung des Schiedsverfahrens während der Sechsmonatsfrist  §130b Abs. 4 Satz 1 SGB V regelt, dass eine Vereinbarung nach Absatz 1 oder 3 innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung des Beschlusses nach §35a Abs. 3 oder nach §35b Abs. 3 zustande kommen muss, anderenfalls hat die Schiedsstelle nach Abs. 5 den Vertragsinhalt festzusetzen. So stellt sich die Frage, ob ein pharmazeutischer Unternehmer Vertragsverhandlungen mit dem Spitzenverband beispielsweise bereits vor dem vierten respektive fünften Verhandlungstermin scheitern lassen kann und dies innerhalb der Sechsmonatsfrist, um damit frühzeitig ein Schiedsverfahren beantragen zu können. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn die Verhandlungen bis zum entsprechenden Zeitpunkt haben erkennen lassen, dass eine Einigung und damit Vereinbarung ausgeschlossen ist. Der Ablauf des Sechsmonatszeitraums ist keine Voraussetzung, um die Schiedsstelle anzurufen. Der sechsmonatige Verhandlungszeitraum gibt den Vertragsparteien lediglich einen sicheren Rahmen vor, innerhalb dessen sie zu einer Vertragseinigung kommen müssen. Ein Verhandlungszwang bis

zum Ende dieses Zeitraums ist weder im Gesetz noch in der Schiedsstellenverordnung vorgesehen. Ein Antrag kann also auch vor Ende des Zeitraumes gestellt werden. Die Rechtfertigung hierfür ergibt sich aus verschiedenen Erwägungen, die sich nicht zuletzt auch aus der Schiedsstellenverordnung ableiten lassen. Wichtig ist aber auch, dass der Verlauf der Verhandlungen zeigt, dass es keine Grundlage für eine Einigung gibt. Ob die Vertragsverhandlungen gescheitert sind, kann von einer Partei einseitig erklärt werden. Gerade die negative Vertragsfreiheit schließt auch die Möglichkeit für jede Partei ein, von laufenden Vertragsverhandlungen Abstand zu nehmen. Zudem ist hierbei auch Sinn und Zweck des Schiedsverfahrens zu berücksichtigen. Das Schiedsverfahren soll einer beschleunigten Festlegung eines allseits akzeptierbaren Erstattungsbetrages dienen. Ist eine Differenz nicht überwindbar, so gilt nach Auffassung des Gesetzgebers (siehe amtliche Gesetzesbegründung): „Erfolgt keine Einigung, entscheidet eine zentrale Schiedsstelle innerhalb von drei Monaten“ (Bundestagsdrucksache 17/2413, S. 15 und auch 17/2413, S. 31). Ziel ist es letztendlich, spätestens ein Jahr nach der Markteinführung einen GKV-Erstattungsbetrag für das Arzneimittel als Rabatt auf den Abgabepreis eines pharmazeutischen Unternehmers zu vereinbaren (Bundestagsdrucksache 17/2413, S. 20). Und dieses Ziel wird eben gerade dann erreicht, wenn ein Erstattungsbetrag so frühzeitig wie möglich festgesetzt ist. Gerne stehen wir für Rückfragen zur Verfügung. Bei Rückfragen: [email protected]

Alles neu bei AMNOG-Preisverhandlungen: LSG Berlin-Brandenburg hegt Zweifel nicht nur am Mischpreis.  Nicht nur das kürzlich verabschiedete Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG), sondern nicht zuletzt die Rechtsprechung sorgen aktuell für erheblichen Klärungsbedarf und dadurch für Verunsicherung. Die dadurch aufgeworfenen Fragen werden in erheblicher Weise Einfluss auf künftige Verfahren der frühen Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V und die sich daran anschließenden Preisverhandlungen haben, wenngleich die genauen Auswirkungen und die Reichweite der Änderungen noch nicht absehbar sind. Interessant ist dabei ein nicht zuletzt aktueller Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 22.02.2017 (Aktenzeichen L 9 KR 437/16 ER), der in einem Eilverfahren ergangen ist und in der Hauptsache (vgl. Az.: L 9 KR 213/16 KL sowie auch das Parallelverfahren L 9 KR 72/16 KL) nunmehr am 28.06.2017 inhaltlich weitgehend bestätigt wurde. Hintergrund des Verfahrens ist (u.a.) die seit langem schwelende Diskussion, ob in jenen Fällen, in denen ein Zusatznutzen durch den G-BA nur für eine Teilpopulation festgestellt wurde, während in einer anderen Teilpopulation kein Zusatznutzen gesehen wird, die Wirtschaftlichkeit des Erstattungsbetrages insgesamt gegeben ist (Mischpreiskalkulation). Das LSG hat nunmehr beiden Klagen stattgegeben und die Schiedssprüche aufgehoben, da diese schon wegen eines Begründungsmangels rechtswidrig seien. Grundsätzlich nämlich müssen die durch die Schiedsstelle erfolgende Bildung des Erstattungsbetrages und der ihm zugrundeliegende Rechenweg und die dazu führenden Annahmen nachvollziehbar und transparent sein. In diesem Zusammenhang hat das Gericht im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes sehr deutlich, im Hauptsacheverfahren teilweise im Rahmen eines sog. obiter dictums folgende Feststellungen getroffen:

1.   Unzulässigkeit der Mischpreisbildung   Entgegen der bisherigen Praxis soll die Vereinbarung eines Mischpreises unzulässig sein, wenn dies dazu führt, dass der Mischpreis für jene Subpopulation(en), für die kein Zusatznutzen festgestellt wurde, oberhalb der Jahrestherapiekosten der wirtschaftlichsten zweckmäßigen Vergleichstherapie liegt. Hierin sei ein Verstoß gegen § 130b Abs. 3 SGB V zu sehen. Im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der bisherigen Praxis bestehen jedenfalls nach Auffassung des Gerichts Bedenken. 

2. Der Erstattungsbetrag muss – ausgehend von den derzeit geltenden rechtlichen Bestimmungen und der Rahmenvereinbarung gemäß § 130b Abs. 9 SGB V – als relativer Aufschlag auf den Preis der zVT ausgestaltet sein. 

3. Aufschlag / Höhe Auch zur Höhe eines möglichen Aufschlages und damit zum Wert des Zusatznutzens hat das Gericht Stellung genommen hat. Nach Auffassung des Landessozialgerichts ist im Falle eines etwa geringen Zusatznutzens in der Regel nur ein Aufschlag in Höhe von 100% auf die Kosten der zweckmäßigen Vergleichstherapie gerechtfertigt. Höhere Zuschläge müssten umfassend begründet werden und seien gerichtlich voll überprüfbar. Problematisch ist hierbei sicherlich, dass die Kosten der zVT stark variieren können und insbesondere in Fällen einer zVT in Form des beobachtenden Abwartens oder auch im Falle einer generischen zVT erhebliche Probleme in der Praxis entstehen werden.

Nach Auffassung des LSG Berlin-Brandenburg sollen im Hinblick auf die Festsetzung und Herleitung des Erstattungsbetrages zudem generell umfassende Begründungspflichten gelten. Bislang kann nicht abgeschätzt werden, wie umfassend derartige Begründungspflichten nach Auffassung des LSG bestehen sollen und welche Fälle diese betreffen bzw. inwieweit die bisherige Verfahrensweise hierzu in Widerspruch steht. 

4. Verordnungsausschluss / Therapiehinweise In den Fällen, in denen für Subpopulationen kein Zusatznutzen festgestellt wurde, hat der Gemeinsame Bundesauschuss nach Auffassung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg regelhaft einen Verordnungsausschluss oder zumindest einen Therapiehinweis zu prüfen. Inwieweit dies vor dem Hintergrund des AM-VSG noch Geltung beansprucht, bleibt jedoch abzuwarten. 

Die Argumentation des LSG überzeugt insgesamt nicht und gibt berechtigten Anlass zur Kritik, zumal sie sich teilweise in Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung setzt und nicht zuletzt vor dem Hintergrund des geltenden Rechtsrahmens Fragen aufwirft. Vor dem Hintergrund der Zweifel des Gerichts an der bisherigen Praxis der Mischpreisbildung hält das Gericht eine gesetzliche Regelung für erforderlich, so dass die weitere Entwicklung abzuwarten bleibt. Gleichwohl aber lässt sich festhalten, dass künftig sicherlich mehr als bisher das Thema Werthaltigkeit des Zusatznutzens zu problematisieren sein wird, zumal die seit längerem geführte kontroverse Diskussion um die Frage der Zulässigkeit der Mischpreiskalkulation und der dabei preisbildenden Faktoren keinen Abschluss gefunden hat. Die Revision zum Bundessozialgericht wurde in beiden Verfahren zugelassen. Wir beraten Sie gern! Bei Rückfragen: [email protected]

 

Never-ending story: Fakten versus Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln  Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.10.2016, C-148/15, besteht Handlungsbedarf. Bekanntlich hat der EuGH eine Beschränkung des freien Warenverkehrs im Sinne von Art. 34 AEUV aufgrund der Geltung der Arzneimittelpreisverordnung für Versandhandelsapotheken mit Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat der EU angenommen. Der EuGH hat einer Rechtfertigung der Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel „zum Schutze der Gesundheit und des Lebens von Menschen“ im Sinne von Art. 36 AEUV eine Absage erteilt. Angesichts der Anforderungen des EuGH an die Darlegungs- und Beweislast als Grundlage des Beurteilungsspielraums von Mitgliedsstaaten ist angesichts der gegenwärtigen Datenlage zu bezweifeln, dass ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln überhaupt in Betracht kommt. Denn in der vielbeachteten Entscheidung hat der EuGH regelmäßig ausgeführt, dass seitens der deutschen Regierung „keine Belege“ bzgl. der Notwendigkeit eines Gesundheitsschutzes der Bevölkerung bzw. zur Gefährdung der  „flächendeckenden und gleichmäßigen Versorgung“ beigebracht worden seien und „das Bestehen einer tatsächlichen Gefahr für die menschliche Gesundheit nicht anhand allgemeiner Überlegungen, sondern auf der Grundlage von relevanten wissenschaftlichen Untersuchungen zu beurteilen ist“. An den tatsächlichen Grundlagen, die dem Urteil des EuGHs vom 19.10.2016 zugrunde liegen, dürfte mangels neuer Entwicklungen und/oder neuer Erhebungen, die andere Schlüsse rechtfertigen würden, keine Änderung eingetreten sein. Die Fakten sprechen also beim gegenwärtigen Stand der Dinge gegen ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Es besteht allerdings dringender Handlungsbedarf, da derzeit im Bereich der verschreibungspflichtigen Arzneimittel ein Nachteil für hier ansässige Offizin- und Versandhandelsapotheken besteht. Die Lösung kann unter

anderem in einem Höchstpreissystem liegen, wie es im Rahmen der 16. Wahlperiode schon einmal im „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ vom 24.10.2006 (Drucks. 16/3100) „angedacht“ worden ist. Bei Rückfragen: [email protected]

Cannabis: Erleichterte Verschreibungs- und Erstattungsmöglichkeiten aufgrund von § 31 Abs. 6 SGB V?  Mit dem Cannabisgesetz ist § 31 Abs. 6 SGB V eingeführt worden. Darin werden Cannabis-Rezepturen in Form von Blüten und Extrakten mit zulassungspflichtigen Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon zumindest dem Wortlaut nach gleichgestellt. Aus systematischen Gründen stellt sich die Frage, ob hinsichtlich der zugelassenen Arzneimittel mit den vorgenannten Wirkstoffen der Anwendungsbereich von § 31 Abs. 6 SGB V nicht auf den off-label-use dieser Arzneimittel beschränkt ist. Dem Wortlaut nach erfasst § 31 Abs. 6 SGB V die vorgenannten Arzneimittel innerhalb und außerhalb der zugelassenen Indikation. Damit aber werden diese Arzneimittel, sofern die Verordnung innerhalb der zugelassenen Indikation erfolgt, schlechter gestellt als vor der Gesetzesänderung, da zusätzliche Voraussetzungen für die Verordnung und Erstattung aufgestellt werden. Umgekehrt erfahren diese Arzneimittel im Falle einer Verordnung außerhalb der zugelassenen Indikation eine Besserstellung, da die von der Rechtsprechung aufgestellten Erfordernisse zum off-label-use und einer positiven Bewertung durch Expertengruppen nach § 35c Abs. 1 Satz 1 SGB V „abgesenkt“ werden. In der Praxis hat diese Frage erhebliche Auswirkungen. Muss bei der Erstverschreibung auch bei einer Verordnung zugelassener Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon innerhalb der Indikation eine Genehmigung der Krankenkassen eingeholt und eine Begleiterhebung durchgeführt werden? Oder ist der Anwendungsbereich von § 31 Abs. 6 SGB V auf den off-label-use dieser Arzneimittel beschränkt? Bei Rückfragen: [email protected]

 

Erste Bewertungsverfahren nach § 137h SGB V abgeschlossen  Das Bewertungsverfahren für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse wurde mit dem Ziel eingeführt, bei risikogeneigten neuen Methoden den Patientenschutz zu verbessern. Wenn eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode maßgeblich auf dem Einsatz von Medizinprodukten hoher Risikoklasse beruht und ein neues theoretisch-wissenschaftliches Konzept aufweist, muss der G-BA feststellen, ob der Nutzen der Methode belegt ist oder ob sie zumindest das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative bietet. Krankenhäuser haben die Pflicht, zu Methoden, bei welchen Medizinprodukte mit besonders invasivem Charakter zum Einsatz kommen, dem G-BA Informationen zur Bewertung des Nutzens und des Potentials der Methode vorzulegen. Methoden mit Potential werden sodann einer Nutzenbewertung unterzogen; Methoden ohne Potential vom Leistungskatalog ausgeschlossen. Die Zeitvorgaben für das Bewertungsverfahren und die sich daran anschließenden Folgeentscheidungen des G-BA  sind eng gefasst. Bei nur zwei der bisher acht untersuchten Methoden hat der G-BA das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative festgestellt. Die betroffenen Krankenhäuser und auch Medizinproduktehersteller müssen sich im Klaren darüber sein, dass sie hinsichtlich der einzureichenden Unterlagen und Studienergebnisse eine „Bringschuld“ haben. Ein plausibles Wirkprinzip allein reicht nicht aus, um der Methode ein Potenzial zuzuerkennen. Ein Potenzial wird anerkannt, wenn die Methode aufgrund des Wirkprinzips und der bisher vorliegenden Erkenntnisse mit der Erwartung verbunden ist, dass andere aufwändigere, für den Patienten invasivere oder bei bestimmten Patienten nicht erfolgreiche Methoden ersetzt werden können. Es muss mithin anhand nachvollziehbarer Daten dargelegt werden, dass die Methode Potenzial hat. Fallserien alleine sind dabei nicht ausreichend, wenn keine Daten zum Verlauf der Erkrankung ohne den Einsatz der Methode eingereicht werden. Das mit dem Bewertungsverfahren betraute Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wird die Studiendaten jedenfalls nicht ermitteln. Auch der G-BA hat keine Amtsermittlungspflicht gemäß § 137 h Abs. 1 S. 4 SGB V i.V.m. § 34 Abs. 4 S.1 VerfO G-BA.

 Es handelt sich – wie bei der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln –um ein lernendes System, das weitreichende Mitwirkungspflichten der Beteiligten erfordert. Für Rückfragen: [email protected]

 

Die Klassifizierung von Medical Apps als Medizinprodukte  In der digitalisierten Welt des 21. Jahrhunderts sind Mobiltelefone ständiger Begleiter, sei es im Beruf oder in der Freizeit. Die diversen Apps, die auf den Mobiltelefonen aufgespielt sind, sollen dabei den Alltag weiter vereinfachen. So gibt es Apps zur Erfassung der Fitness, Erinnerung der Einnahme von Arzneimitteln oder zur Dosisberechnung von Arzneimitteln oder zur Erfassung und Analyse von Blutzucker- oder Blutdruckwerten. Dies ist nur eine kleine Auswahl. Die Anzahl der Apps im medizinischen Bereich steigt kontinuierlich an. Mitunter können diese Apps rechtlich als Medizinprodukte eingeordnet werden mit den im Medizinproduktegesetz verbundenen Verpflichtungen, wie beispielsweise der Zertifizierung als Medizinprodukt durch eine Benannte Stelle. Die Abgrenzung von einem zertifizierungspflichtigen Medizinprodukt zu einer einfachen Informations- oder Wellnessanwendung ist jedoch im Einzelfall nicht ohne Weiteres vorzunehmen. Sofern eine Anbindung an ein Messgerät möglich ist, handelt es sich um ein Medizinprodukt. Maßgeblich ist, in Übereinstimmung mit § 3 Nr. 10 MPG, die Zweckbestimmung. Insofern dürften beispielsweise Apps, die anatomisches Wissen vermitteln oder bei der Arztsuche vor Ort unterstützen, keine Medizinprodukte, sondern vielmehr Informationsanwendungen darstellen. Um die Abgrenzung für die Hersteller zu vereinfachen, hat das BfArM auf seiner Homepage eine „Orientierungshilfe Medical Apps“ veröffentlicht, die weitere Anhaltspunkte und Hinweise für die Abgrenzung beinhaltet. Aus rechtlicher Sicht ist zu beachten, dass Apps, die dem Medizinproduktegesetz unterfallen, gem. § 6 Abs. 1 MPG über eine CE-Zertifizierung verfügen und die weiteren Bestimmungen des MPG berücksichtigen müssen. Für die Abgrenzung, ob ein Medizinprodukt vorliegt, kann stets die Legaldefinition des § 3 Nr.1 MPG herangezogen werden, die Software als Medizinprodukt mitumfasst. Handelt es sich um ein Medizinprodukt, ist die Einordnung in die jeweilige Risikoklasse vorzunehmen. Diese erfolgt gemäß der subjektiven und objektiven Zielsetzung. Zu beachten ist, dass jegliche Form der Einflussnahme auf Daten oder Informationen durch die App auf eine Einordnung als Medizinprodukt hindeutet. Grundlage für die Klassifizierung bildet § 13 Abs. 1 MPG i.V.m. der Richtlinie 93/42/EWG. Die Mehrzahl der mecial Apps dürfte indes als Risikoklasse I zu kategorisieren sein. Bei medical Apps, die beispielsweise Vitalfunktionen kontrollieren, kann es sich auch um Produkte der Risikoklasse IIa oder IIb handeln. Die Frage, ob eine Zertifizierung als Medizinprodukt erforderlich ist, ist dem Verantwortungsbereich des Herstellers zuzuordnen. Aus diesem Grunde sollten frühzeitig, d.h. bei der Entwicklung und Programmierung der medical App, die notwendigen rechtlichen Schritte vorgenommen und eine Benannte Stelle konsultiert werden.  Bei Rückfragen: [email protected]

 

2. Neuigkeiten in eigener Sache 

Berichte über Tagungen, Veranstaltungen: Teilweise werden in diesem Teil des Newsletters auch Kurzberichte abgedruckt, die parallel zu den jeweiligen Veranstaltungen über unsere sozialen Netzwerke wie Facebook, Linkedin, Xing, Twitter, Instragram, Google+ oder auf unserem Blog (life-sciences-law-blog.com) sowie unserer Homepage (www.eep-law.de) gepostet wurden. Wir laden Sie ein, uns auch dort zu folgen, beispielsweise unserem Senior Partner Prof. Dr. Dr. A. P. F. Ehlers. 

EBS, Oestrich-Winkel

(gepostet 18.01.2017) EBS Universität für Wirtschaft und Recht/EBS Executive Education GmbH, 18.01.17, Oestrich-Winkel: Heute unterrichtet unser Seniorpartner, Prof. Ehlers, wieder an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht im Intensivstudium Market Access, 6. Jahrgang. Der Schwerpunkt des Blockunterrichts liegt auf den Grundlagen des pharmazeutischen und medizintechnischen Rechts. Dabei wird ein Reigen vom Zulassungsrecht bis zur Arzneimittelnutzenbewertung gespannt.

 

Neujahrsempfang der deutschen Ärzteschaft, Berlin(gepostet 20.01.2017) Berlin, 19.01.2017, Neujahrsempfang der deutschen Ärzteschaft: Gestern hatten Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Bundesärztekammer, KV Berlin und Ärztekammer Berlin zum traditionellen Neujahrsempfang der deutschen Ärzteschaft eingeladen. Im vollbesetzten Wintergarten des KaDeWe´s gaben sich die Partner im Gesundheitswesen ein „Stelldichein“. Dr. Gassen, Vorstandsvorsitzender KBV, Prof. Montgomery, Präsident Bundesärztekammer und Bundesgesundheitsminister Gröhe gingen in ihren Ansprachen auf die erreichten Erfolge in der zu Ende gehenden Legislaturperiode ein. Dabei wurde allerdings seitens der Selbstverwaltung nicht mit Kritik am Entwurf des Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes gespart. Unser Seniorpartner, Prof. Ehlers, äußerte sich in vielen Gesprächen zu seiner Bundestagskandidatur. Es bleibt spannend.

Kongress Pflege 2017, Berlin(gepostet 20.01.2017) Berlin, 20.& 21.01.2017, Kongress Pflege 2017: Unter großer Beteiligung wurde heute Morgen der Kongress Pflege 2017 von Springer Pflege eröffnet. In seiner Begrüßungsansprache betonte Falk H. Miekley, Direktor Professional Care, Springer Pflege, die Bedeutung der Pflege. In einem mit großem Applaus bedachten Grußwort zeigte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, die Herausforderung und Lösungsansätze der Politik für eine moderne Pflege auf. Prof. Ehlers, Seniorpartner Ehlers, Ehlers & Partner, hob in Diskussionen hervor, dass die Aufwertung der Pflegeberufe, die Verbesserung der Rahmenbedingungen von Aus-, Weiter- und Fortbildung und die Sicherung der Pflege für Jung und Alt zentrale Aufgaben auch in Zukunft bleiben werden. 

BMC-Kongress 2017(gepostet 25.01.2017)

 BMC-Kongress 2017, 24. – 25.01.2017, Berlin: Der Bundesverband Managed Care (BMC), dessen Gründungsväter Dr. Meyer-Lutterloh und unser Seniorpartner Professor Ehlers sind, feiert in diesem Jahr 20. Geburtstag. Er ist zu einem bedeutenden Verband im Gesundheitssystem herangewachsen. Wir gratulieren von ganzem Herzen dem Verband, seinen Mitgliedern, dem Vorstandsvorsitzenden Professor Amelung und dem ganzen Team! Auch in diesem Jahr hat der BMC-Kongress mit mehr als 600 Teilnehmern einen Rekord aufgestellt. Bereits der erste Tag wartete mit vielen Vortragshighlights auf. Hochinteressant war die Nachmittagssession „Versorgung gestalten – innovative Versorgungsmodelle aus den Vereinigten Staaten, Dänemark und der Schweiz“. Die Präsentation von Dr. Kathleen Frisbee, Executive Director Connected Health, Office of Connected Care, Veterans Health Administration (VHA), zeigte, welche Möglichkeiten moderne Informations- und Kommunikationstechnologien für eine bessere Versorgung eröffnen. Begeisterung löste auch Nanna Skovgaard, Leiterin Abteilung Gesundheitsökonomie, Dänisches Gesundheitsministerium, mit ihrem Referat zum „Danish Super Hospital Programme“ aus. Mit einem zentralen Masterplan baut Dänemark die gesamte Krankenhauslandschaft um. In der sich anschließenden Diskussionsrunde waren die zentralen Diskussionsthemen von Managed Care zu Connected Health Care, Patient Generated Data, Masterpläne für eine bessere Versorgung mit der Zentrierung auf den Patienten oder auch die Auflösung von Sektorengrenzen. Zum Abschluss präsentierte Wolfgang Klitzsch, Ehrenmitglied und kooperiertes Vorstandsmitglied, den Film „20 Jahre BMC“, der beim Speakers-Dinner hoch gelobt wurde.  

1. Charity Gala 2017 der Heilberufe(gepostet 06.02.2017) 4. Februar 2017, 1. Charity Gala 2017 der Heilberufe, Hotel Vier Jahreszeiten München: Unter der Schirmherrschaft von Staatsministerin Melanie Huml fand am 4. Februar 2017 im Hotel Vier Jahreszeiten in München die 1. Charity Gala 2017 der Heilberufe statt. Mehr als 300 Gäste verbrachten einen stimmungsvollen Abend bei guten Gesprächen, "Netzwerken" und Tanz. Unser Senior Partner Professor Ehlers, Vorsitzender des Beirates der Gala, und Axel Ludwig, Generaldirektor des Hotels Vier Jahreszeiten, beide Initiatoren der Veranstaltung, zeigten sich von der erzielten Spendensumme für die drei bedachten Stiftungen begeistert. Ein besonderer Dank gilt Axel Ludwig und seinem Team, die für diesen Ball der Extraklasse verantwortlich zeichneten. Ein besonderer Dank natürlich auch allen Gästen, die diesen Ball zu einem Ereignis unter Freunden machten. Wir freuen uns auf die zweite Gala am 26. Januar 2018. 

MCC Kassengipfel 2017(gepostet 13.02.2017) 

13.02.2017, Kassengipfel 2017, 1. Kongresstag, Berlin: Mit mehr als 25 % mehr Teilnehmern startete heute der Kassengipfel 2017 in Berlin in den ersten Tag. Mit einer schwungvollen Einführung begrüßten Hartmut Löw, Geschäftsführender Partner MCC, und unser Seniorpartner, Prof. Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers, Moderator des Kassengipfels, die Teilnehmer. Die Schwerpunkte des Vormittags lagen auf "Analyse des Status Quos der Kassenlandschaft in Deutschland" durch Prof. Dr. Jürgen Wasem, "Medizin 4.0 Digitalisierung aus Sicht der Krankenkassen" von Andreas Storm und "Endbürokratisierung" durch Dr. Thomas Kriedel. Zwei Diskussionsrunden zur Digitalisierung einerseits und Evaluation der Gesundheitsreformen andererseits vertieften die Analyse. So forderte Andreas Storm einen Masterplan zur Digitalisierung in der nächsten Legislaturperiode mit kontinuierlichen Fortschrittsberichten. In der politischen Diskussionsrunde wurde eine "Konvergenz der Versicherungssysteme" für die nächste Legislaturperiode breit erörtert. Wir berichten weiter.  

MCC Kassengipfel 2017 und BPI-Ausschuss InnFo(gepostet 14.02.2017) 13./14.02.2017, Berlin, MCC Kassengipfel und BPI Ausschusssitzung Innovation und Forschung (InnoFo): Am Nachmittag des ersten Kongresstages des MCC Kassengipfels moderierte unser Seniorpartner Professor Ehlers zu den Themen „Neue Geschäftsfelder in der PKV“ und „AMNOG“. In einer spannenden Abschlussdiskussionsrunde diskutierte Prof. Ehlers mit Dr. Antje Haas, GKV-Spitzenverband, Dr. Markus Speck, VfA, und Dr. Frank Wild, WIP, den "Spagat zwischen Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems und Innovationsinteresse der Industrie". Am heutigen Tage trug Prof. Ehlers zu „Die Akquisition von Arzneimitteln mit bekannten Wirkstoffen - Risiken für die Preisgestaltung" vor dem BPI-Ausschuss InnoFo vor.  

GRPG Berlin, 16.02.2017(gepostet 17.02.2017)

16.02.17, Präsidiumssitzung, Mitgliederversammlung und Wissenschaftspreisverleihung der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen e. V. (GRPG) in Berlin: Unser Seniorpartner Prof. Alexander Ehlers, Ehrenpräsident der GRPG, nahm an der ausgezeichnet besuchten Mitgliederversammlung teil. Wichtige Entscheidungen wurden für 2017 getroffen. Es schloss sich die Verleihung des 21. Wissenschaftspreises der GRPG an. In diesem Jahr hatte sich die GRPG

entschieden, nicht nur einen Preisträger zu küren, sondern auf Grund der hohen Anzahl herausragender eingereichter Arbeiten erstmalig zwei weitere Preise zu vergeben. Die drei Preisträger (Dr. Anika Magdalena Klafki „Risiko und Recht – Risiken und Katastrophen im Spannungsfeld von Effektivität, demokratischer Legitimation und rechtstaatlichen Grundsätzen am Beispiel von Pandemien“, Dr. Christina M. Berchtold „Der Wandel genetischer Information – Personalisierte Medizin zwischen Informations- und Verschwiegenheitsinteressen“ und Dr. Stefan Werner „Schließung und Insolvenz gesetzlicher Krankenkassen – Eine vergleichende Betrachtung unter besonderer Berücksichtigung der Absicherungsverfahren für Gläubiger und Kassenbeschäftigte“) hielten viel beachtete Vorträge. Es schloss sich die Dinner Speech von Professor Dr. mult. Eckhard Nagel, Institut für Medizinmanagement und Gesundheitswissenschaften, Universität Bayreuth, mit dem provokanten Titel „Wie viel Geld darf im Gesundheitswesen verdient werden?“ an. Diese Dinner Speech führte zu intensivsten Diskussionen bis spät in die Nacht. Wir berichten weiter. 

GRPG Berlin, 17.02.2017(gepostet 17.02.2017) 17.02.17, heute moderiert unser Seniorpartner Prof. Alexander Ehlers das wissenschaftliche Symposion der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen e. V.  (GRPG) „Was gehört auf die gesundheitspolitische Agenda der neuen Bundesregierung?“. Hochkarätige Referenten (Prof .Dr.Boris Augurzky ,GF Münch Stiftung ,Dr. Jens Baas, Vorsitzender des Vorstands, Techniker Krankenkasse, Hamburg, Prof. Dr. Frank-Ulrich Fricke, Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm, Dr. Volker Leienbach, Verbandsdirektor und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V., Köln, Ingmar Streese, Leiter Geschäftsbereich Verbraucherpolitik, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) e. V., Berlin, Prof. Dr. Eberhard Wille, Universität Mannheim, Vizepräsident GRPG e.V.) erläuterten auf der Basis eines Rückblickes auf die zu Ende gehende Legislaturperiode die TO DO s in der nächsten Legislaturperiode. Wie zu erwarten standen vor allen Dingen die Themen Finanzierung, Digitalisierung, Morbi RSA ,Qualität und sektorenübergreifende Versorgung im Mittelpunkt der Betrachtung. Zum Abschluss der Tagung fasste unser Seniorpartner Prof. Ehlers die Ergebnisse in einem beachteten Statement zusammen. 

Kloster Andechs, 24.02.2017(gepostet 27.02.2017)

 24.02.17, 16. Bayerisches Gesundheitsforum "Medizin 4.0 - Zukunft der Medizin in der digitalen Welt. Auswirkungen auf medizinische Berufsbilder, Patienten“, Kloster Andechs: Knapp 100 Gäste fanden sich in der alten Bibliothek des Klosters Andechs zum 16. Bayerischen Gesundheitsforum ein. Pater Valentin Ziegler begrüßte die Gäste und wies darauf hin, dass die Benediktusregel auch im Zusammenhang mit der heutigen Thematik ihre Bedeutung habe. Unser Seniorpartner, Prof. Ehlers, der erneut mit großer Freude die Moderation übernommen hatte, dankte zunächst den Sponsoren Novartis, MSD, Daiichi-Sankyo und GlaxoSmithKline, ohne die eine solche Veranstaltung nicht möglich gewesen wäre. Er erläuterte den bevorstehenden Paradigmenwechsel und forderte einen "Masterplan" für die Politik ein. Es folgten drei Grundsatzreferate von Staatsministerin a.D. Christa Stewens, Prof. Arno Elmer und Prof. Georg Marckmann zu Chancen, Risiken und Rahmenbedingungen einer "MEDIZIN 4.0". Vor einer hochinteressanten Diskussion wurden die Positionen durch Statements von Claudia Küng (Health Care Bayern), Dr. Wolfgang Rechl (Bayerische Landesärztekammer) und Sophie Schwab (DAK Gesundheit) ergänzt. Nach dem Abschlussstatement von Prof. Ehlers diskutierten die Teilnehmer noch lange im Bräustüberl. Ein großer Dank nochmals an die Veranstalter - wir freuen uns auf 2018! 

Bündnis für Prävention in Bayern(gepostet 20.03.2017) 20.03.2017, Residenz München: Unter großer Beteiligung wurde in der Residenz München eine erste Zwischenbilanz nach einem Jahr „Bündnis für Prävention in Bayern“ gezogen. Die Bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege, Melanie Huml, MdL, betonte bei der Eröffnung die Bedeutung von Prävention in Bayern nicht nur im Kindesalter oder auch am Arbeitsplatz, sondern auch im Alter und für alle in gleicher Weise. Die Ergebnisse der Partnerbefragung im Bündnis für Prävention wurden durch Prof. Wildner, Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, dargestellt. Anschließend unterzeichneten neunzehn neue Bündnispartner die Beitrittsurkunden. Unser Seniorpartner, Prof. Ehlers, unterzeichnete als Vorstandsvorsitzender der Paul Nikolai Ehlers-Stiftung den Beitritt für dieselbe. Wir freuen uns sehr! 

Deutsch-Russisches Forum e.V.(gepostet 22.03.2017) 20.03.17, Festveranstaltung anlässlich der Jahresmitgliederversammlung des Deutsch-Russischen

Forums e.V., Berlin: Nach der Mitgliederversammlung hatte das Deutsch-Russische Forum zur Festveranstaltung mit Verleihung des Dr. Friedrich Joseph Haass-Preises für deutsch-russische Verständigung in den Palaissaal des Hotels Adlon geladen. In seiner Festansprache machte der ehemalige bayerische Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber deutlich, dass die Verbesserung des Dialoges zwischen Russland und Deutschland zwingend erforderlich sei. Die Sanktionen seien nicht die richtige Lösung. Den Dr. Friedrich Joseph Haass-Preis erhielt in diesem Jahr Professor Ferdinand Pleitgen. Der langjährige Intendant des Westdeutschen Rundfunks, hochdekorierter Journalist und Ehrenvorsitzender des Lew Kopelew Forums betonte in seiner Dankesansprache, dass Instrumente, die nicht wirken (Sanktionen), nicht weiter eingesetzt werden sollten. Auch er hielt die umgehende Verbesserung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen Europa und Russland für unverzichtbar, um den Frieden nachhaltig zu sichern. In Gesprächen am Rande des Empfangs bestätigte unsere Senior Partner, Professor Ehlers, Mitglied des Petersburger Dialogs, diese Auffassung und verwies auf seine Erfahrungen und Statements.

d!conomy Healthcare N°7(gepostet 22.03.2017) 22.03.2017, CEBIT Hannover, d!conomy Healthcare N°7: Erstmals nahm unser Seniorpartner, Professor Ehlers, als Bundestagskandidat der CSU, an einer politischen Podiumsdiskussion im Rahmen des CEBIT Digital Summits mit Professor Karl Lauterbach, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD, und Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, stellvertretende Bundesvorsitzende der FDP, teil. In einer ausgezeichneten durch Professor Matthias Schönermark, SKC Beratungsgesellschaft mbH, moderierten Diskussion ging es um die Frage, wie die Politik die Potentiale von Digital Healthcare in der nächsten Legislaturperiode heben will. Professor Ehlers wies darauf hin, dass wir trotz des grundlegenden Paradigmenwechsels von analoger Medizin hin zu einem digitalisierten Gesundheitswesen uns nicht allein von den Risiken und der „German-Angst“ leiten lassen sollten. Vielmehr waren sich die Diskussionspartner einig darüber, dass wir die Chancen dieser Digitalisierung erkennen sollten (Verbesserung der Versorgung in Deutschland, Qualitätsverbesserung, Effizienzsteigerung, Transparenz, Partizipation der Patienten, Nutzung von „Smart Data“ zur Entwicklung von neuen Diagnose- und Therapiemöglichkeiten) ohne das informationelle Selbstbestimmungsrecht und den Datenschutz zu vernachlässigen.  

ebs LAW II März 2017(gepostet 24.03.2017) 23./24.03.2017, Wiesbaden: Am Do. und Fr. unterrichtet unser Seniorpartner Prof. Ehlers nach einem spannenden Tag auf der CEBIT in Hannover im Rahmen des Executive MBA Health Care Management Studienganges LAW II an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Oestrich-Winkel. Gestern Abend referierte er zudem noch zum Thema „Kanzleimarketing – Wie sieht das Marketing einer Anwaltskanzlei aus?“ im Rahmen der Lehrveranstaltung „Service Marketing for Lawyers“ im Rahmen des juristischen Zusatzstudiums „Master in Business for Legal Professionals“. 

5. Bayerischer Tag der Telemedizin(gepostet 28.03.2017) 28.03.17, München, 5. Bayerischer Tag der Telemedizin: „Vernetzte Zukunft“: Nach einer interessanten Eröffnungsveranstaltung und der Begrüßung durch Prof. Jörg-Christian Tonn, stellv. Ärztlicher Direktor und Direktor der Neurochirurgie, LMU Klinikum der Universität München Campus Großhadern, München, wurden aktuelle Fragen der Telemedizin in Roundtables und Foren hochkarätig diskutiert. Unser Senior Partner, Prof. Alexander Ehlers, stand neben anderen Experten am Vormittag für ein Speeddating zur Verfügung, in dem zukunftsweisende Projekte vorgestellt und beraten wurden. Nach weiteren Nachmittagssitzungen stellten sich Dr. Stefan Bales (Bundesministerium für Gesundheit), Prof. Alexander Ehlers (Ehlers, Ehlers & Partner), Dr. Wolfgang Rechl (Bayerischen Landesärztekammer), Nanna Skovgaard (Ministry of Health, Dänemark) und Zuoqian XIE (Botschaft der Volksrepublik China in der Bundesrepublik Deutschland) der Podiumsdiskussion „Was Deutschland von anderen Ländern lernen kann“. Mit knapp 800 Teilnehmern war der 5. Bayerische Tag der Telemedizin wieder ein großer Erfolg. Ein großes Dankeschön an Prof. Siegfried Jedamzik, Geschäftsführer, Bayerische TelemedAllianz und seinen Mitarbeitern.  

12. Kongress für Gesundheitsnetzwerker(gepostet 30.03.2017) 29.03.2017, Berlin, 12. Kongress für Gesundheitsnetzwerker "Vernetzung: Weiterdenken": Mit großer Freude moderierte unser Seniorpartner, Prof. Ehlers, auch in diesem Jahr wieder die Verleihung des Preises für Gesundheitsnetzerker am gestrigen Vormittag im Rahmen des 12. Kongresses für Gesundheitsnetzwerker. Gemeinsam mit der Juryvorsitzenden, Frau Gudrun Schaich-Walch, Staatsekretärin a. D., stellten sich die diesjährigen Preisträger und ihre Projekte vor. Der Preis für Gesundheitsnetzwerker wird an Ideen für integrierte Versorgungsprojekte oder bereits erfolgreich umgesetzte Versorgungsnetze vergeben. Die Jury vergibt insgesamt 20.000 Euro. Wir gratulieren den diesjährigen Preisträgern: Preisträger Bereich Idee ist das "MyDoks – Patient Empowerment durch eine gemeinsam geführte Patientenakte", Gesundes Kinzigtal GmbH / Preisträger im Bereich Umsetzung ist der Qualitätsverbund Geriatrie Nord-West-Deutschland / Preisträger des Sonderpreises der Jury ist der Impfbus der Charité, Charité Universitätsmedizin Berlin. Es sind sehr spannende Projekte und man kann nur zu diesen Initiativen gratulieren. Am Nachmittag nahm Prof. Ehlers an der Diskussionsrunde "Rechtsfragen digitaler Medizin: Wo ist das Licht im Dschungel?" teil. Zusammen mit Prof. Dr. Bernd Halbe, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Sebastian Vorberg, LL.M. Vorstandssprecher des Bundesverbandes Internetmedizin und dem Moderator Christian Lautner, Co-Founder und Managing Partner von FLYING HEALTH Incubator, wurden einige rechtlichen Streitfragen des digitalen Wandels in der Medizin heiß diskutiert - wir stehen erst am Anfang. Wir danken dem Veranstalter und freuen uns schon auf 2018. 

Veranstaltung zum Thema „Pflege“(gepostet 24.04.2017) Am Freitag, 21. April 2017, hatte unser Seniorpartner und Bundestagskandidat, Prof. Dr. Dr. Alexander Ehlers, seinen ersten Auftritt im Rahmen des Wahlkampfes auf der Veranstaltung von Senioren-Union (SEN) und Gesundheits-und Pflegepolitischem Arbeitskreis (GPA) der CSU zum Thema „Pflege“. Laut einer aktuellen Umfrage stehe das Thema „Pflege“ bei der Wahlentscheidung des Wählers an zweiter Stelle, sogar vor dem Thema „Sicherheit“, so Prof. Ehlers. Die Pflege müsse und werde auch ein zentrales Thema bei der Bundestagswahl werden. In einer spannenden Diskussion zum Thema „Wie wollen wir wohnen, leben und gepflegt werden?“ diskutierten Claus Fussek (Sozialpädagoge & Pflegekritiker), Benedikt Lika (Vorsitzender des Forums „Menschen mit Behinderung“ in der CSU, Stadtrat von Augsburg) und unser Seniorpartner. Vielen Dank an die Veranstalter. Wir berichten weiter. 

Veranstaltung zum Thema „Schmerz- und Palliativmedizin – Wie versorgen wir Menschen am Ende ihres Lebens?“(gepostet 03.05.2017) Am Freitag, 28. April 2017, hatte unser Seniorpartner und Bundestagskandidat, Prof. Dr. Dr. Alexander Ehlers, erneut einen Auftritt im Rahmen des Wahlkampfes auf der Veranstaltung der Jungen Union (JU) und des Gesundheits- und Pflegepolitischen Arbeitskreises (GPA) der CSU zum Thema „Schmerz- und Palliativmedizin – Wie versorgen wir Menschen am Ende ihres Lebens?“. Stephan Pilsinger, Arzt und Bundestagskandidat, und Prof. Ehlers diskutierten in der Isarpost in München mit Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, dem Hauptreferenten des Abends, über die Schmerz- und Palliativmedizin. Bei einem Empfang fand der Abend einen diskussionsreichen und interessanten Ausklang. Vielen Dank an alle Mitwirkenden.  

20.05.2017, München, Wahlkampfveranstaltung(gepostet 23.05.2017) 20.05.2017, München, Wahlkampfveranstaltung, Café Dupont: In einer gut besuchten Veranstaltung setzten sich Stephan Pilsinger, Direktkandidat München-West/Mitte, Dr. Georg Nüßlein, stv. Vorsitzender der CDU/CSU-Bundesfraktion, und unser Seniorpartner, Prof. Ehlers, Spitzenkandidat des GPA für den Bundestag und Bundestagskandidat für die CSU auf der Landesliste mit der

Thematik „Wie verhindern wir den Pflegenotstand?“ auseinander. Einig waren sich die drei Politiker in der Einschätzung, dass die Pflege auch in Zukunft eine noch viel größere Rolle spielen wird. Viele Bürger werden direkt oder indirekt von dieser Thematik betroffen sein. In der letzten Legislaturperiode seien mit den drei Pflegestärkungsgesetzen große Fortschritte erzielt worden, die allerdings bei weitem nicht ausreichend sein werden. Weiterer Nachsteuerungsbedarf besteht. In einer langen Diskussion mit den Zuhörern zeichneten Dr. Nüßlein, Hr. Pilsinger und Prof. Ehlers die nächsten notwendigen Schritte auf. Wir berichten weiter.  

Erinnerung(gepostet 30.05.2017) Bei der Landesdelegiertenversammlung der CSU zur Aufstellung der Landesliste zur Bundestagswahl am 06.05.2017 in Germering durfte unser Seniorpartner, Prof. Ehlers, unseren Staatsminister Joachim Herrmann treffen. Es war ihm eine große Freude. Hier eine Erinnerung.  

 Abendessen 18.06.2017(gepostet 19.06.2017) Am Sonntag, den 18.06., nahm unsere Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, auf Einladung von Frau Professor Susanne Porsche an einem Abendessen im Kempinski Hotel Vier Jahreszeiten in München teil. Unser Seniorpartner Professor Ehlers gehörte zu den geladenen Gästen. Entspannt und gut gelaunt äußerte sich die Bundeskanzlerin zu einem Strauß von politischen Themen, ohne dabei Wahlkampf zu betreiben. Beim Thema Europa würdigte sie die Verdienste des am Freitag verstorbenen Altbundeskanzlers Dr. Helmut Kohl. Es war ein ganz besonderer Abend, für den wir Frau Professor Porsche und dem General Manager des Hotels Vier Jahreszeiten, Axel Ludwig, besonders danken.  

London 2017(gepostet 29.06.2017) 28.-30.06.2017, London: Gestern reiste unser Seniorpartner Prof. Ehlers zur jährlichen Frühsommerkonferenz der conférence bleue European Lawyers' Conference on Pharmaceutical and Healthcare Affairs nach London. Die Konferenz wird sich mit Fragen von „Pricing and reimbursement devlopements“, „Unlicensed medicines“, „Major regulatory EU and national developments“ bis zur „Patient support programmes“ auseinandersetzen. Nach ersten Meetings heute beginnt der offizielle Teil abends mit einem Eröffnungsdinner. Prof. Ehlers wird zu "Update on the amendments of the early benefit assessment of medicinal products in Germany” sprechen. Wir berichten weiter. 

(gepostet 30.06.2017) London, 30.06.2017, 3. Tag: Pünktlich begann das London-Seminar der conference bléue vor dem größten Auditorium innerhalb der letzten zwanzig Jahre. Die beiden neuen Publikationen zum Thema „Pricing and reimbursement developments 2017“ (3. Ausgabe) und „Unlicensed Medicines 2017 (1. Ausgabe)“ wurden summarisch vorgestellt und fanden großen Anklang. Außerordentlich interessant danach die Diskussion über „Exessive Pricing“ nach dem entsprechend betitelten Vortrag von Tim Frazer, Arnold & Porter Kaye Scholer. Am Nachmittag gab unser Seniorpartner Prof Ehlers einen Überblick über die Modifikationen des AMNOG-Prozesses durch die neueste Gesetzgebung, die Auswirkungen der LSG-Entscheidung Berlin-Brandenburg zu Mischpreisen im Hauptsacheverfahren und zu erwartende gesetzgeberische Maßnahmen nach der Wahl im September. Mit großer Freude erwarten die Mitglieder der conference bléue die Geburtstagsfeier der Organisation anlässlich des zwanzigjährigen Bestehens im November 2017 in Brüssel. 

Vorträge und Moderationen:

 Vorträge 2017: 26. September 2017: Süddeutsche Zeitung Fachkongress „Digital Health – Gesundheit neu denken. Wie Vernetzung das Gesundheitswesen verändert“, Podiumsdiskussion „Telemedizin: Fehldiagnose, Fernbehandlungsverbot vs. orts- und zeitunabhängiger“ (Arbeitstitel), Teilnehmer Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers 27. September 2017: Debatte / Podiumsdiskussion zur integrativen Medizin, Skeptiker Schweiz, Details folgen, Teilnehmer Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers 06. Oktober 2017: Summer School für Medizinstudierende, HELIOS Kliniken in NRW, Details folgen, Referent Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers 16. November 2017: AR-Gala 2017 in Wien, Speed-Interview, Details folgen, Teilnehmer Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers

Awards und Rankings: In diesem Zusammenhang möchten wir uns bei unseren Mandanten, Kolleginnen und Kollegen für die positiven Empfehlungen und Bewertungen im Rahmen der Recherchen für die jeweiligen Awards bedanken. Nachstehend führen wir Awards und Rankings auf, bei denen Ehlers, Ehlers & Partner und/oder ein Partner/Associate gelistet ist: 

„The Legal 500 – Deutschlands führende Kanzleien – Das Handbuch für Mandanten“: Ehlers, Ehlers & Partner ist im Branchenfokus „Gesundheit“ (S.62/65/66), hier im Besonderen unsere Partner Prof. Alexander Ehlers, Dr. Christian Rybak und Gräfin Karin von Strachwitz, gelistet. 

Ehlers, Ehlers & Partner ist in der Kategorie Medical Law - Law Firm of the Year in Germany für den Corporate Intl Magazine 2017 Global Awards gelistet. Wir drücken die Daumen. 

Unser Seniorpartner Prof. Dr. Dr. Ehlers ist für den 2017 Annual International Awards (Global Business Magazine (GBM) and the Professional Sector Network (PSN)) vorgeschlagen. 

Unser Seniorpartner Prof. Dr. Dr. Ehlers hat in der Kategorie „Pharmaceutical, Biotechnology and Medical Devices – Lawyer of the Year – Germany” den Finance Monthly Law Awards 2017 gewonnen. 

Unser Seniorpartner Prof. Dr. Dr. Ehlers hat in der Kategorie “Life Sciences within Germany” den   International Advisory Experts Awards 2017 gewonnen. 

Unsere Partner Prof. Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers (Life Science, S. 76/78), Karin Gräfin von Strachwitz-Helmstatt (Life Science, S. 76/78) und Dr. P. Nikolai Ehlers (Transport, S. 115/116) sind im aktuellen Verzeichnis „Who’s Who Legal WWL: Germany 2017 gelistet. Hier ein Auszug: „….Founding partner Alexander Ehlers of Ehlers, Ehlers & Partner is once again recognised for his "peerless knowledge of pharmaceutical law“…..” 

Ehlers, Ehlers & Partner gewann den Corporate LiveWire M&A Award 2017 in der Kategorie „Best in Life Science Law”. 

JUVE German Commercial LAW FIRMS 2017: Ehlers, Ehlers & Partner München und Berlin sind in den Bereichen Pharmaceuticals and Healthcare (S. 57/110) sowie Pharmaceuticals and Medical Products (S. 386) gelistet. Auf S. 388 werden besonders unsere Partner Prof. Dr. Dr. Ehlers und Dr. Rybak aufgeführt. 

Ehlers, Ehlers & Parter ist gelistet in der “2017 edition of The Legal 500 Europe, Middle East and Africa” in der Rubrik “Industry focus – Healthcare and life sciences”. 

Prof. Ehlers ist gelistet als “Leading Individual” in der “2017 edition of The Legal 500 Europe, Middle East and Africa” in der Rubrik “Leading lawyers - Industry focus - Healthcare and life sciences - Leading individuals”. Ebenfalls sind nochmals Professor Ehlers sowie Dr. Christian Rybak und Karin von Strachwitz in der Rubrik “ Industry focus - Healthcare and life sciences” gelistet. 

Unsere Partner Prof. Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers ist im aktuellen Verzeichnis „Who’s Who Legal WWL: Life Sciences 2017 gelistet. Er ist nominiert als “one of the world´s leading practitioners in this field” im Bereich Regulatory/Directory (S. 78). 

Handelsblatt und Best Lawyers „Deutschlands Beste Anwälte 2017“: Ehlers, Ehlers & Partner gleich doppelt vertreten. Im Bereich Pharmarecht unser Seniorpartner Prof. Ehlers und im Bereich Luftverkehrsrecht unser Partner Dr. Ehlers. 

Ehlers, Ehlers & Partner konnte beim Worldwide Financial Advisor Awards Magazine Continental Awards 2017 in der Kategorie “Medical Law Firm of the Year – Germany” überzeugen. 

Prof. Ehlers überzeugte beim Voting des The Lawyers Worldwide Award Magazine Innovative Lawyers 2017 in der Kategorie Innovative Lawyers. 

Ehlers, Ehlers & Partner hat in der Kategorie „International Pharmaceutical Law Firm of the Year – Germany” und “Healthcare Law Firm of the Year – Germany” beim Worldwide Financial Advisor Awards Magazine Superior Lawyers 2017 gewonnen. 

Prof. Ehlers gewann bei den FINANCE MONTHLY GLOBAL AWARDS 2017 in der Kategorie „Pharmaceutical Lawyer of the Year Germany” 

3. Besondere Veröffentlichungen 

Zu zahlreichen interessanten und aktuellen Themen veröffentlichen wir regelmäßig in der Tagespresse und in Fachzeitschriften juristische Beiträge und Aufsätze. Bei Interesse finden Sie eine Übersicht dieser Veröffentlichungen auf unserer Homepage (hier). Eine Auswahl der Veröffentlichungen möchten wir Ihnen unter der Rubrik „Besondere Veröffentlichungen“ präsentieren, damit Sie immer aktuell informiert sind. Dabei handelt es sich in dieser Newsletter Ausgabe um:    „Bekannte Wirkstoffe akquirieren – welche strategischen Optionen hat der neue pharmazeutische Unternehmer? in: pharmind, Nr. 10, 2016, 1478-1479, Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers „Ein Paukenschlag für die Apotheken: die deutsche Arzneimittelpreisbindung ist rechtswidrig“, in: pharmind, Nr. 11, 2016, 1628-1629, Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers in Zusammenarbeit mit Marion Bickmann „Was kann die Gesundheitswirtschaft von den Staatshilfen des „Euro-Rettungsschirms“ lernen?“, in: Neuvermessung der Gesundheitswirtschaft, Hrsg. David Matusiewitz & Marco Muhrer-Schwaiger, SpringerGabler, 2017, 321 – 329, Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers in Zusammenarbeit mit Dr. A. Moroder Life Sciences 2017, (published in November 2016; contributing editor: Prof. Dr. Dr. Alexander Ehlers, Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbB). For further information please visit gettingthedealthrough.com/area/43/life-sciences-2017  „Die Vierte Hürde steht ante portas“, Interview mit Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers, in: market access & health policy, 07/17, Seiten 5 – 9

Unter diesem Link finden Sie den wirklich sehr gelungenen Film „BMC 20 Jahre - Der Film“ youtu.be/88YzGMccCsk. Unser Seniorpartner, Prof. Ehlers, hat auch aktiv mitgewirkt. In der ÄrzteZeitung, 30.01.2017, Seite 5, finden Sie ein spannendes Interview unserer beiden Partner, Prof. Ehlers und Dr. Rybak, zum Thema „Keine Eingriffe in die Therapiefreiheit“. „Darf der Betreuer in eine ambulante Zwangsbehandlung einwilligen?“, Experten-Anfrage in: Medical Tribune, 52. Jahrgang, Nr. 6, 2017, Seite 31, Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers „Irreführende Arzneimittelwerbung: Rechtliche Anforderungen an die Werbung mit der „Wirtschaftlichkeit“ eines Arzneimittels“, in: pharmInd, Nr. 2, 2017, 254-256, Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers in Zusammenarbeit mit Christopher J. Geier

 

„Erhebliche Belastung für die Industrie“ – Kurzzusammenfassung des Vortrages „Umsetzung des Pharmadialoges – Zusammenfassung und Bewertung des AMNOG 2.0“, Jahrestreffen der DFGMA in Berlin, in: market access & health policy, 02/17, S. 111, Prof. Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers „Anforderungen an kindergesicherte Arzneimittelverpackungen“, in: pharmInd, Nr, 3, Ind. 79, 2017, 388-389, Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers in Zusammenarbeit mit Marion Bickmann „Commercialisation of healthcare in Germany:overview”, in: Practical Law, Global Gude 2016/17, Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander Ehlers in Zusammenarbeit mit Dr. Christian Rybak und Dr. Anke Moroder „Etabliertes System auf den Kopf gestellt“, in: market access & health policy, 03/17, DFGMA e.V., 12/13, Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers in Zusammenarbeit mit Marion Bickmann „Der Europäische Gerichtshof hat jüngst zugunsten des Klinikpersonals entschieden. Dynamische Vertragsklauseln gelten auch bei Betriebsübergang“, Rechtskolumne in: kma Das Gesundheitswirtschaftsmagazin, 22. Jg, Juni 2017, Seite 8, Dr. Christian Rybak „Quo vadis Mischpreis?“, in: pharmInd 79, Nr. 5, Seite 685-686, Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers in Zusammenarbeit mit Marion Bickmann, LL.M. Neue Publikationen: conference bleue European Lawyers’ Conference on Pharmaceutical and Health Care Affaires „Access To Unlicensed Medicines – April 2017” und “Pricing and Reimbursement Questions – 2017”.  „Alles neu bei AMNOG-Preisverhandlungen? LSG Berlin-Brandenburg hegt Zweifel nicht nur am Mischpreis“, in: pharmInd Nr. 6, 2017, 841-844, Dr. Christian Rybak

Ein Service derEHLERS, EHLERS & PARTNERRECHTSANWALTSGESELLSCHAFT MBB

Bei Rückfragen: [email protected]

 

Ansprechpartner Standort München

Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. EhlersTelefonnummer: 089 / 21 09 69 - 12

Karin Gräfin von Strachwitz-HelmstattTelefonnummer: 089 / 21 09 69 - 34

Dr. iur. Christian RybakTelefonnummer: 089 / 21 09 69 - 81

Dr. iur. Horst BitterTelefonnummer: 089 / 21 09 69 - 13

Eda ZhulekuTelefonnummer: 089 / 21 09 69 - 80

Marion BickmannTelefonnummer: 089 / 21 09 69 - 25

Ansprechpartner Standort Berlin

Dr. iur. Melanie ArndtTelefonnummer: 030 / 88 71 26 - 0

Carsten Gundel-ArndtTelefonnummer: 030 / 88 71 26 - 0

David DittbernerTelefonnummer: 030 / 88 71 26 - 0

Ansprechpartner Standort Düsseldorf

Dr. iur. Christian RybakTelefonnummer: 0211 / 583 357 - 425

Disclaimer Die EHLERS, EHLERS & PARTNER RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT MBB übernimmt für die Vollständigkeit und

die Richtigkeit des Inhaltes dieser Nachrichten keinerlei Haftung. Die in diesen Nachrichten enthaltenen Inhalte sind ausschließlich zur Information bestimmt. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Die Nachrichten sind nur für die persönliche Information bestimmt. Die EHLERS, EHLERS & PARTNER RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT MBB haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Handlungen die ausgehend von den auf dieser oder einer der nachfolgenden Seiten enthaltenen Informationen durchgeführt werden.

Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften (BRAO, BORA, FAO, und BRAGO) finden Sie unter der Rubrik (Angaben gemäß § 6 TDG) auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir für die Inhalte externer Links keine Haftung. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Verantwortlich für den Inhalt: EHLERS, EHLERS & PARTNERRECHTSANWALTSGESELLSCHAFT MBB

Widenmayerstraße 2980538 München 

Copyright © 2017 EHLERS, EHLERS & PARTNERRECHTSANWALTSGESELLSCHAFT MBB,

All rights reserved.

Our mailing address is:EHLERS, EHLERS & PARTNER RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT MBB

Widenmayerstr. 29München 80538

Germany