Ehrenamt und Verantwortung Joachim Rück Amt Landschaft Sylt / Gemeinde Sylt-Ost.

30
Ehrenamt und Verantwortung Joachim Rück Amt Landschaft Sylt / Gemeinde Sylt-Ost

Transcript of Ehrenamt und Verantwortung Joachim Rück Amt Landschaft Sylt / Gemeinde Sylt-Ost.

Page 1: Ehrenamt und Verantwortung Joachim Rück Amt Landschaft Sylt / Gemeinde Sylt-Ost.

Ehrenamt und Verantwortung

Joachim RückAmt Landschaft Sylt / Gemeinde Sylt-Ost

Page 2: Ehrenamt und Verantwortung Joachim Rück Amt Landschaft Sylt / Gemeinde Sylt-Ost.

Goethes Faust

Die Entscheidung ist frei,danach bist Du Sklave

Page 3: Ehrenamt und Verantwortung Joachim Rück Amt Landschaft Sylt / Gemeinde Sylt-Ost.

Bürgermeister / Vorsitzende

• § 37 Pflicht zur Verhandlungsleitung (Bgm.)

• Analog für Ausschussvorsitzende gem. § 46 Abs. 12 GO

• Keine andere Person!

Page 4: Ehrenamt und Verantwortung Joachim Rück Amt Landschaft Sylt / Gemeinde Sylt-Ost.

Aufgaben Bgm. / Vors.

• § 50 GO

• Vorbereitung der Beschlüsse

• Sachliche Erledigung der Aufgaben

• Anordnung dringender Maßnahmen (Eilentscheidungen) - Pflicht!!!!

Page 5: Ehrenamt und Verantwortung Joachim Rück Amt Landschaft Sylt / Gemeinde Sylt-Ost.

Vorbereitung?

• Nicht die verwaltungsmäßige Vorbereitung

• Aber: im Rahmen der politischen Kompetenz und Notwendigkeit

• Entwicklung von Initiativen und Ideen

• Verbindungen zu anderen Gremien

• Aufstellung der Tagesordnung

Page 6: Ehrenamt und Verantwortung Joachim Rück Amt Landschaft Sylt / Gemeinde Sylt-Ost.

Verhältnis zum Amt

• § 3 Amtsordnung

• Amt bereitet im Einvernehmen mit dem Bgm. vor

• Führt nach den Beschlüssen durch

• Trennung von Willensbildung (Gemeinde) und Durchführung (Amt)

• Verantwortung für Verwaltung: Amtsvorst.

• Aber: Bgm. muss überwachen!

Page 7: Ehrenamt und Verantwortung Joachim Rück Amt Landschaft Sylt / Gemeinde Sylt-Ost.

Einladung / Tagesordnung

Verantwortlich für:

• Aufstellen der Tagesordnung• Vollständigkeit (politisch)• Alleinige Zuständigkeit Bgm.• Einhalten der Fristen• Öffentliche Bekanntmachung• Vorlagen

Page 8: Ehrenamt und Verantwortung Joachim Rück Amt Landschaft Sylt / Gemeinde Sylt-Ost.

Fristen

• 1 Woche

• Unterschreitung nur in „begründeten Ausnahmen“ möglich

• Abwehrrecht: 1/ 3 der gesetzlichen GV

• Verstoss: Rechtswidrigkeit des Beschlusses

Page 9: Ehrenamt und Verantwortung Joachim Rück Amt Landschaft Sylt / Gemeinde Sylt-Ost.

Änderungen der Tagesordnung

• Verlangen 1/3 der GV oder einer Fraktion oder Ausschuss: vor der Sitzung

• Problem während der Sitzung…

• Erweiterung mit 2/3 der ges. GV und:

• Dringende Angelegenheit

• Spätere Erörterung hat wesentliche Nachteile

• Kumulativ

Page 10: Ehrenamt und Verantwortung Joachim Rück Amt Landschaft Sylt / Gemeinde Sylt-Ost.

Öffentlichkeit der Sitzungen

• Höchstes Prinzip in einer Demokratie: Öffentlichkeit

• Setzt wirksame und rechtzeitige Bekanntmachung voraus

• Vertraulichkeit von TOP ist Rechtspflicht

Page 11: Ehrenamt und Verantwortung Joachim Rück Amt Landschaft Sylt / Gemeinde Sylt-Ost.

Beschlussfähigkeit

• Überprüfung ist Aufgabe des Vorsitzenden

• Mehr als die Hälfte der gesetzlichen GV

• Feststellung zu Beginn

• Pflicht: Feststellung der Beschlussunfähigkeit bei weniger als 1/3

• Sonderregelung bei § 22 GO

Page 12: Ehrenamt und Verantwortung Joachim Rück Amt Landschaft Sylt / Gemeinde Sylt-Ost.

Geschäftsordnung

• Überwachung der Einhaltung durch Vors.

• Geschäftsordnung gilt auch für Ausschüsse

• Verstösse: kein Rechtsverstoss

Page 13: Ehrenamt und Verantwortung Joachim Rück Amt Landschaft Sylt / Gemeinde Sylt-Ost.

Beschlussfassungen

• Ordnungsmässigkeit obliegt dem Vors.• Also:

• Nur offen• Nur Ja- und Nein-Stimmen• Namentliche Abstimmung…?

Page 14: Ehrenamt und Verantwortung Joachim Rück Amt Landschaft Sylt / Gemeinde Sylt-Ost.

Niederschrift

• Muss zwingend erstellt werden

• Verantwortung: Vors. und Protokollführer

• Mindestinhalte: § 41 GO

Page 15: Ehrenamt und Verantwortung Joachim Rück Amt Landschaft Sylt / Gemeinde Sylt-Ost.

Widerspruchspflicht

• § 43 GO: Pflicht zum Widerspruch

• Frist : 2 Wochen nach Beschlussfassung

• Vergaberecht, Satzungen, sogar „Ermessen“

• Folgen bei Pflichtverletzung….?

• § 839 BGB

Page 16: Ehrenamt und Verantwortung Joachim Rück Amt Landschaft Sylt / Gemeinde Sylt-Ost.

Ist-Vorschrift muss zwingend beachtet werden

§ 33 GO

Der Bürgermeister „hat“ einem rechtswidrigen Beschluss zu widersprechen

Page 17: Ehrenamt und Verantwortung Joachim Rück Amt Landschaft Sylt / Gemeinde Sylt-Ost.

Ist- EntscheidungenIst- Entscheidungen

Bürger hat einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Entscheidung

Vorsicht: Bei fehlerhaften Entscheidungen

grundsätzlich Gefahr von Ansprüchen!

Page 18: Ehrenamt und Verantwortung Joachim Rück Amt Landschaft Sylt / Gemeinde Sylt-Ost.

Soll-Vorschrift

Entspricht der „Ist-Vorschrift“

Im Regelfall muss die Vorschrift umgesetzt werden

Ausnahme:besondere Umstände

rechtfertigen ein Abweichen

Page 19: Ehrenamt und Verantwortung Joachim Rück Amt Landschaft Sylt / Gemeinde Sylt-Ost.

Ermessensentscheidungen

Hohes Maß an Entscheidungsfreiheit

Ermessen muss aber sachgerecht / pflichtgemäß ausgeübt werden

§ 73 Landesverwaltungsgesetz

Page 20: Ehrenamt und Verantwortung Joachim Rück Amt Landschaft Sylt / Gemeinde Sylt-Ost.

Beispiel:

• § 34 GO

• Die Gemeindevertretung soll mindestens einmal im Vierteljahr einberufen werden

Page 21: Ehrenamt und Verantwortung Joachim Rück Amt Landschaft Sylt / Gemeinde Sylt-Ost.

Kann - Vorschrift

• Die Vertretung hat freies Ermessen bei der Entscheidung

• Das Ermessen muss aber „pflichtgemäß“ ausgeübt werden

• Objektiv und sachbezogen

Page 22: Ehrenamt und Verantwortung Joachim Rück Amt Landschaft Sylt / Gemeinde Sylt-Ost.

Ortsgestaltungssatzung

Von der vorgeschriebenen Reetbedachung kann bei Gebäuden in zweiter Baureihe abgewichen

werden….

Page 23: Ehrenamt und Verantwortung Joachim Rück Amt Landschaft Sylt / Gemeinde Sylt-Ost.

Heutige Rechtsgrundlage § 839 Abs. 1 BGB

„Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder

fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber

obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten

den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen“

Page 24: Ehrenamt und Verantwortung Joachim Rück Amt Landschaft Sylt / Gemeinde Sylt-Ost.

Beamtenbegriff des § 839 BGB

• Beamter im haftungsrechtlichen Sinne des § 839 BGB ist grundsätzlich jeder, der ein öffentliches Amt / Aufgabe innehat;

• Also auch der Gemeindevertreter / Mitglied des Ausschusses und z.B.

• Gemeindewehrführer• Schiedsmann• Wahlhelfer• Ortsbeiräte

Page 25: Ehrenamt und Verantwortung Joachim Rück Amt Landschaft Sylt / Gemeinde Sylt-Ost.

Historischer Ursprung der Haftung desStaates für rechtswidriges Verhalten

• Wer ein Amt übernimmt muss auf die pflichtgemäße Führung desselben die genaueste Aufmerksamkeit widmen.

• Jedes dabei begangene Versehen, welches bei gehöriger Aufmerksamkeit und nach den Kenntnissen, die bei der Verwaltung des Amtes erforderlich werden, hätte vermieden werden können und sollen, muss er vertreten.

Das allgemeine preußische Landrecht von 1794Das allgemeine preußische Landrecht von 1794

Doch was bedeutet dies?

Page 26: Ehrenamt und Verantwortung Joachim Rück Amt Landschaft Sylt / Gemeinde Sylt-Ost.

Welche Pflichten können im Ehrenamt verletzt werden.

• Keine direkte Aufzählung in der GO

• Verstreut in vielen Einzelvorschriften

• Entwicklung durch Rechtsprechung

• Wichtig ist jedoch: Unkenntnis schützt nicht vor Haftung!Unkenntnis schützt nicht vor Haftung!

Page 27: Ehrenamt und Verantwortung Joachim Rück Amt Landschaft Sylt / Gemeinde Sylt-Ost.

Beispiele für Amtspflichten

Fehlerfreie ErmessensausübungKann-Vorschrift wird nicht beachtet oder das

Ermessen fehlerhaft ausgeübt z.B. durch sachfremde Erwägungen

Ordnungsgemäße AuskünfteDer Bürgermeister gibt in einer Bausache

eine falsche Auskunft /Abbrennen von Reet…!

Page 28: Ehrenamt und Verantwortung Joachim Rück Amt Landschaft Sylt / Gemeinde Sylt-Ost.

Beispiele für Amtspflichten

Verschwiegenheitspflicht

Im Finanzausschuss wird ein Stundungsantrag eines Gewerbetreibenden behandelt, darüber

plaudert ein GV. Die Bank lehnt daraufhin dem Gewerbetreibenden die Verlängerung

eines Kredit ab

Page 29: Ehrenamt und Verantwortung Joachim Rück Amt Landschaft Sylt / Gemeinde Sylt-Ost.

Beispiele für Amtspflichten

• Zuständigkeit– Der Bauausschussvorsitzende erklärt einem

Bürger, er habe Anspruch auf Genehmigung einer Garage und erteilt ihm schriftlich die Genehmigung

• Schnelle Sachentscheidung– Unbegründetes Zurückstellen eines

Bauantrags im BauA und der durch die Verzögerung entstandene Verzugsschaden.

Page 30: Ehrenamt und Verantwortung Joachim Rück Amt Landschaft Sylt / Gemeinde Sylt-Ost.

Wer haftet denn letztendlich?

• Zunächst der „Beamte“

• Für diesen tritt nach Art 34 GG die Gemeinde ein

• Diese hat ein Rückgriffsrecht, aber nur….

• Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz!

• Gemeinde ist versichert beim KSA

• Dieser kann satzungsgemäß nur bei Vorsatz Rückgriff nehmen!