Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- …¼fun… · Rechnungsabgrenzung nötig sein...
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Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation
Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Rechnungswesen Aufgabe 1 Finanzbuchhaltung
Prüfungszeit 1 ½ Stunden
Punktzahl 21 von 100
Beachten Sie bitte folgende Punkte: 1. Kontrollieren Sie, ob dieser Aufgabensatz vollständig ist. Er umfasst nebst dem Deckblatt
insgesamt 8 Seiten.
2. Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Kandidatennummer auf jedes Lösungsblatt. 3. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt bei den dafür vorgesehenen Stellen in der
Aufgabenstellung. 4. Berechnungen stellen Sie bitte übersichtlich und nachvollziehbar dar.
5. Legen Sie die Lösungsblätter und allfällige Notizblätter in die Umschlagmappe.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Rechnungswesen, Aufgabe 1
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Für alle Teilaufgaben gelten folgende Rundungsregeln:
- Ergebnisse in absoluten Zahlen sind auf ganze Einheiten zu runden.
- Prozentzahlen sind auf eine Nachkommastelle zu runden.
Die Teilaufgaben 1 und 2 basieren auf den nachfolgenden Informationen zur Burger AG, können jedoch unabhängig voneinander gelöst werden. Informationen zur Burger AG Basis zur Lösung der Aufgaben bilden die am Ende der Aufgaben (im Anhang) abgedruckten
Bilanzen und Erfolgsrechnungen der Burger AG. Für Buchungen sind ausnahmslos die dort aufgeführten Konten zu verwenden. Die angegebenen Beträge (mit Ausnahme von Prozentwerten) verstehen sich in TCHF (tausend
Schweizer Franken). Die Zahl der Buchungslinien muss nicht mit der Zahl Ihrer Buchungen übereinstimmen. Falls nichts Spezielles erwähnt wird, sind die Mehrwertsteuer sowie die Verrechnungssteuer zu
berücksichtigen. Es wird keine Offen-Posten-Buchhaltung geführt.
Teilaufgabe 1: Jahresabschluss der Burger AG (14 Punkte) a) Die Hypothek ist eine Festzinshypothek. Sie ist mit 5% pro Jahr zu verzinsen. Der Zins wird viertel-
jährlich geschuldet, erstmals im Kalenderjahr jeweils per Ende Februar. Das Konto „Finanzaufwand“ setzt sich einzig aus Zinsen für das verzinsliche Fremdkapital (Bank- und Hypothekarschulden) zu-sammen. Bankspesen u.ä. sind zu vernachlässigen.
a1) Wie hoch ist der durchschnittliche Zinssatz (in %) auf den kurzfristigen Bankschulden im Jahr 2,
wenn die Berechnung auf Basis des per Anfang und Ende Jahr ermittelten Durchschnittsbe-stands der kurzfristigen Bankschulden ermittelt wird? – Zeigen Sie den Lösungsweg zu Ihren Berechnungen auf.
a2) Wie hoch sind die per Ende Jahr 2 aufgrund der Hypothek nötigen Rechnungsabgrenzungen? –
Kreuzen Sie zudem an, um welche Art der Rechnungsabgrenzung es sich handelt. Falls keine Rechnungsabgrenzung nötig sein sollte, so vermerken Sie „keine Rechnungsabgrenzung nötig“.
0 Aktive Rechnungsabgrenzung 0 Passive Rechnungsabgrenzung 0 Keine Rechnungsabgrenzung nötig
Betrag:
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b) Die Burger AG vermietet Ladenflächen an Dritte. Mieter Frank Rutz bezahlt im Dezember Jahr 1 bereits die Miete für Januar und Februar des Jahres 2. Um welche Art der Rechnungsabgrenzung handelt es sich bei der Burger AG im Jahresabschluss per Ende Jahr 1? – Kreuzen Sie die richtige Antwort an; es ist nur eine Antwort richtig.
0 Aufwandsvortrag 0 Ertragsvortrag 0 Aufwandsnachtrag 0 Ertragsnachtrag 0 Keine der aufgeführten Antworten ist richtig
c) Für die Reparatur am Firmengebäude der Burger AG ist per Ende Jahr 2 noch eine Rechnung des die Reparaturen durchführenden Bauunternehmens ausstehend. Der Rechnungsbetrag inkl. Mehr-wertsteuer von 8% wurde auf 5‘200 geschätzt. Verbuchen Sie die dazu nötige Rechnungsabgren-zung. Runden Sie die Beträge kaufmännisch auf ganze Zahlen.
Soll Haben Betrag
d) Die Rechnungsabgrenzungen für die Hypotheken werden als Transitkonto geführt. Zu Beginn des
Jahres 3 wird das System umgestellt; die Kontenführung der Rechnungsabgrenzungen erfolgt ins-künftig in Form eines sog. „Ruhenden Kontos“. Wie lautet die per 1.1. Jahr 3 nötige Buchung (nur Angabe der Konten im Soll und Haben, ohne Betrag)? – Falls keine Buchung nötig ist, so vermerken Sie „keine Buchung nötig“.
Soll Haben Betrag
e) Auf den fakturierten Verkäufen an Grosskunde Weber (22‘000 exkl. MWST von 8%) sind per Ende
Jahr 2 die mutmasslichen Umsatzrabatte von 4‘320 (inkl. MWST von 8%) noch nicht abgerechnet worden. Grosskunde Weber werden die Rabatte via Bankzahlung gutgeschrieben. Verbuchen Sie die Abgrenzung. Die Mehrwertsteuer ist nicht zu berücksichtigen.
Soll Haben Betrag
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f) Die Burger AG stellt einem Kunden für die Lieferung von Waren im Juli des Jahres 2 einen Betrag von 5‘000 (exkl. MWST von 8%) in Rechnung. Ende Jahr 2 ist keine Zahlung eingetroffen; Mahnun-gen blieben ohne Erfolg. Die Burger AG beschliesst deshalb, auf der Forderung eine Einzelwert-berichtigung von 50% vorzunehmen.
f1) Verbuchen Sie diese Einzelwertberichtigung.
Soll Haben Betrag
f2) Im Weiteren wird darüber diskutiert, für die Risiken aus Garantieleistungen von Kunden Rückstel-
lungen im Umfang von 3% des im Jahr 2 in der Erfolgsrechnung ausgewiesenen Umsatzes erst-mals zu bilden (die bisher ausgewiesenen Rückstellungen wurden für Restrukturierung gebildet). Die Bildung der Rückstellung soll als Umsatzminderung ausgewiesen werden.
Beurteilen Sie, mit Angabe des entsprechenden Gesetzesartikels des OR in der Fassung seit
1.1.2013 (ohne Nennung des relevanten Absatzes), ob eine solche Rückstellung zulässig wäre und verbuchen Sie diese (unabhängig von Ihrer Beurteilung bezüglich Zulässigkeit).
Beurteilung
Buchung
Soll Haben Betrag
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g) Im Rahmen der Gewinnausschüttung im Jahr 3, auf Basis der Zahlen per 31.12. Jahr 2, wird auch die Zuweisung an die gesetzlichen Reserven analysiert. Der Verwaltungsrat schlägt vor, dass eine Divi-dende von 2‘000 ausgeschüttet wird. Begründen Sie, ob eine Zuweisung an die gesetzliche Reserve zwingend nötig wäre, wenn diesbezüglich statutarisch nichts Besonderes vorgesehen ist (ohne Nen-nung der massgeblichen Gesetzesartikel).
h) Der ausserordentliche Ertrag des Jahres 1 entstand aufgrund der Veräusserung von Sachanlagen;
er ist somit als Auflösung stiller Reserven zu verstehen. Begründen Sie – falls dies im Jahr 1 die ein-zige Auflösung stiller Reserven war und keine neuen stillen Reserven gebildet wurden – ob dies im Anhang zur Jahresrechnung des Jahres 1 zwingend offen gelegt werden muss (ohne Angabe des massgebenden Gesetzesartikels).
i) Wie hoch war die im Jahre 2 aufgrund des Gewinnes des Jahres 1 ausgeschüttete Dividende? –
Zeigen Sie den Lösungsweg zu Ihren Berechnungen auf.
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Teilaufgabe 2: Lagerbuchhaltung und Wertschriftenverwaltung der Burger AG (7 Punkte) a) Im Jahr 2 hat die Burger AG weder Wertschriften gekauft noch verkauft. Die Wertschriften sind alle-
samt börsenkotierte Aktien, welche die Burger AG zum Marktwert bewertet.
Welche der nachfolgenden Aussage(n) ist (sind) richtig? – Es kann eine oder mehrere Aussage(n) richtig sein.
0 Im Jahr 2 wurden die Wertschriften aufgewertet. 0 Die Position Wertschriften hat im Jahr 2 den Bruttogewinn negativ beeinflusst. 0 Gemäss Obligationenrecht in der Fassung seit 1.1.2013 dürften die Wertschriften auch zu einem
unter dem Marktwert liegenden Wert bewertet werden. 0 Gemäss Obligationenrecht in der Fassung seit 1.1.2013 dürfen nur Wertschriften zum Marktwert
bewertet werden, andere Aktiven nicht. 0 Die im Jahr 2 vorgenommene Höherbewertung der Wertschriften hat den EBIT positiv beein-
flusst. b) Die Vorräte setzen sich Ende Jahr 1 zu 45% aus dem Artikel „Alpha“ zusammen; Ende Jahr 2 sind
vom Artikel „Alpha“ TCHF 13‘300 an Lager, der Rest setzt sich aus weiteren Artikeln zusammen.
Verbuchen Sie die Bestandesänderung des Artikel „Alpha“, wenn die Dreikontenmethode ohne lau-fende Inventur verwendet wird (falls keine Buchung nötig ist, vermerken Sie „keine Buchung nötig“).
Soll Haben Betrag
c) Im Rahmen einer Inventur wurde festgestellt, dass Waren im Umfang von TCHF 20 fehlen; eine Er-
klärung für den Schwund wurde nicht gefunden. Verbuchen Sie das Manko bei der Anwendung der Dreikontenmethode mit laufender Inventur (falls keine Buchung nötig ist, so vermerken Sie „keine Buchung nötig“).
Soll Haben Betrag
d) Im Rahmen einer Rücksendung (die Kunden sandten die einwandfreien Waren im Rahmen der
vertraglich vereinbarten Rücksendungsfrist zurück) erhielt die Burger AG Waren zum Verkaufspreis von 250 (inkl. MWST) zurück. Die Waren wurden mit einem Bruttogewinnzuschlag von 50% verkauft. Verbuchen Sie die Rücksendung, wenn die Dreikontenmethode mit laufender Inventur verwendet wird. Runden Sie kaufmännisch auf ganze Zahlen.
Soll Haben Betrag
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e) Bis dato wurden auf dem Warenlager stille Reserven im Umfang von 20% des effektiven betriebswirt-schaftlich gerechtfertigten Wertes erfasst. Für das Jahr 2 soll die steuerlich maximal mögliche Quote von 33 1/3% ausgenutzt werden. Verbuchen Sie die nötige Korrektur für das Jahr 2, wenn davon ausgegangen wird, dass die Unterbewertung von 20% im Jahre 1 und 2 schon gebucht wurde.
Soll Haben Betrag
f) Im Rahmen weitergehender Überlegungen wird die Frage diskutiert, ob ein Teil der Vorräte auch zum
Marktwert bewertet werden könnte. Es handelt sich dabei um Rohstoffe, die an einer Warenbörse gehandelt werden; ein aktueller Marktpreis kann dafür täglich ermittelt werden. Begründen Sie, unter Angabe des massgeblichen Artikels des Obligationenrecht in der Fassung seit 1.1.2013 (ohne Nen-nung des relevanten Absatzes), ob dies möglich wäre.
Begründung
Gesetzesartikel
g) Zu Beginn des Jahres 3, vor Fertigstellung des Jahresabschlusses, wird ein Gebäude bei einem Brand beschädigt und muss eventuell sogar abgerissen werden. Begründen Sie, unter Angabe des massgebenden Gesetzesartikels inkl. Absatz und ggf. Ziffer (OR in der Fassung seit 1.1.2013), wel-che Information dazu im Anhang zur Jahresrechnung des Jahres 2 offen gelegt werden muss.
Begründung
Gesetzesartikel
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Basis für die Teilaufgaben 1 und 2
Erfolgsrechnung Jahr 1 und Jahr 2 Burger AG (in 1’000 CHF [TCHF])
Jahr 1 Jahr 2
TCHF TCHF
Warenertrag 219’870 226’500
Debitorenverluste -2’170 -2’500
Warenaufwand -121’800 -128’100
Übriger Ertrag 900 600
Bruttogewinn 96‘800 96‘500
Personalaufwand -50’500 -55’500
Raumaufwand -14’000 -16’600
Unterhalts- und Reparaturaufwand -1’700 -1’900
Verwaltungsaufwand -6’600 -6’200
Verkaufs- und Werbeaufwand -7’000 -5’200
Übriger Betriebsaufwand -100 -100
Abschreibungen -9’400 -14’120
Betriebsgewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT) 7‘500 -3‘120
Finanzertrag 1’700 3’900
Finanzaufwand -4’100 -4’000
Ertrag Vermietung Ladenflächen an Dritte 11’800 11’700
Ausserordentlicher Ertrag 100 800
Ausserordentlicher Aufwand -200 -1’400
Gewinn vor Steuern 16’800 7’880
Steuern -4’200 -1’950
Jahresgewinn 12’600 5’930
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Bilanzen per 31. Dezember der Burger AG (in 1’000 CHF [TCHF])
31.12. Jahr 1 31.12. Jahr 2
TCHF TCHF
Aktiven
Flüssige Mittel 23’000 22’780
Wertschriften 20’000 20’200
Andere Forderungen und aktive Rechnungsabgrenzung 10’070 11’020
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9’400 9’000
Delkredere -1‘000 8‘400 -2‘000 7‘000
Debitor Mehrwertsteuer 5‘100 2‘800
Vorräte 24’200 25’400
Umlaufvermögen 90’770 89’200
Grundstücke und Gebäude 80’900 79’600
Einrichtungen und Mobilien 25’000 27’200
Finanzanlagen 1’000 4’000
Anlagevermögen 106’900 110’800
Total Aktiven 197’670 200’000
Passiven
Lieferantenschulden 4’000 500
Bankschulden 10’200 13’500
Kreditor Mehrwertsteuer 5’000 10’200
Andere Schulden und passive Rechnungsabgrenzung 8’300 10’800
Rückstellungen (kurzfristig) 900 500
Kurzfristiges Fremdkapital 28’400 35’500
Hypothekarschulden 65’000 65’000
Rückstellungen (langfristig) 7’000 1’300
Langfristiges Fremdkapital 72’000 66’300
Fremdkapital 100’400 101’800
Aktienkapital 40’000 40’000
Gesetzliche Gewinnreserve 26’000 26’000
Freiwillige Gewinnreserve 18’670 26’270
Jahresgewinn 12’600 5’930
Eigenkapital 97’270 98’200
Total Passiven 197’670 200’000
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Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Rechnungswesen Aufgabe 2 Kostenrechnung
Prüfungszeit 1 ½ Stunden
Punktzahl 21 von 100
Beachten Sie bitte folgende Punkte: 1. Kontrollieren Sie, ob dieser Aufgabensatz vollständig ist. Er umfasst nebst dem Deckblatt
insgesamt 8 Seiten.
2. Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Kandidatennummer auf jedes Lösungsblatt. 3. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt bei den dafür vorgesehenen Stellen in der
Aufgabenstellung. 4. Berechnungen stellen Sie bitte übersichtlich und nachvollziehbar dar.
5. Legen Sie die Lösungsblätter und allfällige Notizblätter in die Umschlagmappe.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Rechnungswesen, Aufgabe 2
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Für alle Teilaufgaben gelten folgende Rundungsregeln:
- Ergebnisse in absoluten Zahlen sind auf ganze Einheiten zu runden.
- Prozentzahlen sind auf eine Nachkommastelle zu runden.
Die Teilaufgaben 1 bis 3 basieren auf den nachfolgenden Informationen zur AluAuto AG. Die ein-zelnen Teilaufgaben können unabhängig voneinander gelöst werden.
Informationen zur AluAuto AG
Die AluAuto AG mit Sitz in Siders produziert Karosserieteile aus Aluminium für verschiedene Au-tohersteller in Deutschland und in Frankreich.
Die Margen in dieser Branche wurden immer geringer. Zur besseren Analyse der Kosten hat die AluAuto AG eine Standard-Kostenrechnung aufgebaut.
Fertigungs-Prozess
Die Herstellung der Karosserieteile erfolgt tagfertig in folgenden Schritten:
Material-Kostenstellen
Die Materialstellen sind für die termingerechte Beschaffung und Bereitstellung des erforderlichen Einzelmaterials verantwortlich.
Die Leistungsverrechnung der Materialstellen erfolgt mithilfe eines Standard-Zuschlags im Verhält-nis zum Standard-Einzelmaterialverbrauch.
Kostenstelle Walzwerk
Im Kalt-Walzwerk werden die eingekauften Aluminiumbänder für die einzelnen Aufträge auf die gewünschte Dicke gewalzt. Dazu wird das Aluminiumband mehrere Male (je nach gewünschter Dicke) in kaltem Zustand durch zwei riesige und sehr teure Tragwalzen gezogen. Bei jedem Durchgang wird die Dicke des Aluminiumbandes halbiert und die Länge verdoppelt.
Nach Abschluss des Walzprozesses werden die Aluminiumplatten in der geforderten Dicke und Länge an die Kostenstelle Formerei überführt.
Die Leistungsverrechnung des Walzwerks erfolgt mithilfe eines Standard-Maschinen-Kostensatzes je Stunde.
Kostenstelle Formerei
In der Formerei werden die Aluminiumplatten mithilfe von Robotern in die von den Kunden ge-wünschten Dimensionen geformt. Für das Formen der einzelnen Karosserieteile werden unter-schiedliche Pressformen in die Roboter eingesetzt.
Am Ende des Formprozesses erfolgt die Qualitätskontrolle durch Mitarbeitende der Formerei.
Die Leistungsverrechnung der Formerei erfolgt mithilfe eines Standard-Maschinen-Kostensatzes je Stunde.
Verwaltungs- und Vertriebs-Kostenstellen
Eine wichtige Aufgabe der Verwaltungs- und Vertriebs-Kostenstellen ist die Auslieferung der Ka-rosserieteile. Dabei ist es wichtig, dass Transportschäden vermieden werden.
Die Leistungsverrechnung erfolgt mithilfe eines Standard-Kostensatzes je verkauftem Kotflügel resp. je verkaufter Kühlerhaube.
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Teilaufgabe 1 : Planung Jahr 20_1 (2 Punkte)
Die Planung für das Jahr 20_1 erfolgt auf einer Produktions- und Verkaufsmenge von 120‘000 Kot-flügeln (KF) sowie von 60‘000 Kühlerhauben (KH).
a) Berechnen Sie auf Basis der Stücklisten sowie der Daten aus dem Artikelstamm die Standard-Einzelmaterial-Kosten je Fabrikat.
Stückliste Kotflügel (KF) Stückliste Kühlerhaube (KH)
Art-Nr. Bezeichnung Einheit Menge Art-Nr. Bezeichnung Einheit Menge
1000 Blech 0.7 mm m2 0.2 1000 Blech 0.7 mm m
2 0.5
2000 Rostschutz Zentiliter 2.5 2000 Rostschutz Zentiliter 5.0
3000 Schlussanstrich Zentiliter 5.0 3000 Schlussanstrich Zentiliter 12.0
4000 Kleinteile KF Set 1.0 4001 Kleinteile KH Set 1.0
Artikelstamm
Art-Nr. Bezeichnung Einheit Preis je Einheit
1000 Blech 0.7 mm m2 800
2000 Rostschutz Liter 1‘200
3000 Schlussanstrich Liter 2‘000
4000 Kleinteile Kotflügel Set 100
4001 Kleinteile Kühlerhaube Set 150
Berechnung der Standard-Einzelmaterial-Kosten je Fabrikat in Fr.
Einzelmaterial je Kotflügel Einzelmaterial je Kühlerhaube
Bezeichnung Menge Preis Wert Bezeichnung Menge Preis Wert
Blech 0.7 mm Blech 0.7 mm
Rostschutz Rostschutz
Schlussanstrich Schlussanstrich
Kleinteile KF Kleinteile KH
Total Total
b) Berechnen Sie auf Basis folgender Standard-Zeiten die Grundplan-Stunden für die Kostenstel-len Walzwerk und Formerei.
Standard-Fertigungszeiten
Walzwerk Formerei
Kotflügel 1 Stunde je m2 20 Minuten je Kotflügel
Kühlerhauben 1 Stunde je m2 10 Minuten je Kühlerhaube
Berechnung der Grundplanstunden für den Plan-Output des Jahres 20_1
Walzwerk Formerei
Kotflügel
Kühlerhauben
Total
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Teilaufgabe 2: Betriebsabrechnung Jahr 20_3 (10 Punkte)
Aufgrund des starken Frankens sowie der schwachen Automobilindustrie musste der Plan-Output verringert werden. Die Grundpläne sowie die Standards je Produkt für das Jahr 20_3 basieren auf einem Plan-Output von 108‘000 Kotflügeln sowie von 57‘000 Kühlerhauben.
Die Standard-Fertigungszeiten sind im Jahr 20_3 gegenüber dem Jahr 20_1 unverändert.
a) Berechnen Sie die Standards je Kotflügel für das Jahr 20_3 auf Basis der folgenden Grundplä-ne. Die Einzelmaterialkosten sowie die Standards je Kühlerhaube sind bereits vorgegeben.
Grundpläne der Gemeinkosten für das Jahr 20_3 in TFr.
Material-Stellen
Walzwerk Formerei Verw.-/ Vertrieb
Fix Fix Variabel Total Fix Variabel Total Fix
Personalkosten 4‘800 10‘250 25‘050 35‘300 7‘500 45‘500 53‘000 7‘150
Diverse Gemeinkosten 3‘757 4‘000 4‘000 4‘750 4‘750 2‘150
Abschreibungen 500 10‘800 10‘800 10‘500 10‘500 600
Total 9‘057 25‘050 25‘050 50‘100 22‘750 45‘500 68 ‘250 9‘900
Standards je Stück für das Jahr 20_3 in Fr.
Kalkulationssätze Je Kotflügel Je Kühlerhaube
Einzelmaterialkosten 390 850
Material-Gemeinkosten In % der Einzelmaterialkosten 85
Walzwerk-Gemeinkosten Kostensatz je Stunde 500
Formerei-Gemeinkosten Kostensatz je Stunde 250
Herstellkosten 1‘685
Verw.-/Vertriebs-Gemeinkosten Kostensatz je Fabrikat 60
Selbstkosten 1‘745
Gewinn 215
Netto-Verkaufspreis 1‘372 1‘960
Erlösminderungen 2% des Brutto-VP 28 40
Brutto-Verkaufspreis (ohne MWST) 1‘400 2‘000
b) Erstellen Sie die Betriebsabrechnung für das Jahr 20_3 zu Standard-Kosten.
Die Verrechnung der Einzelmaterialkosten sowie die Leistungsverrechnung der Kostenstellen erfolgt auf Basis der vorgegebenen Standards (Standard-Menge • Standard-Preis).
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Kosten- und Ertragsarten des Jahres 20_3
Einzelmaterialkosten
Die tatsächlichen Einstandspreise waren im Jahr 20_3 gegenüber den Standard-Preisen um Fr. 4 401 000.- tiefer. Bei der Inventur wurde ein Überschuss im Wert von Fr. 500‘000 festgestellt. Preisdifferenzen und Inventardifferenzen werden sachlich abgegrenzt.
Die FIBU erhöhte die stillen Reserven auf dem Materialvorrat um 2 Mio. Franken. Die stillen Reserven auf dem Materialvorrat betragen immer 20% des Anschaffungswertes.
Gemeinkosten
Die stillen Reserven auf den Sachanlagen wurden um 6,6 Mio. Franken auf 50 Mio. Franken erhöht. Die Aufteilung der Gemeinkosten auf die Kostenstellen ist wie folgt:
Zuordnung der Gemeinkosten in TFr.
Mat-Stellen Walzwerk Formerei Verw.-/Vertrieb Total
Personalkosten 4‘700 34‘000 52‘000 7‘100 97‘800
Diverse Gemeinkosten 3‘700 4‘000 4‘500 2‘000 14‘200
Abschreibungen 500 10‘800 10‘500 600 22‘400
Total 8‘900 48‘800 67‘000 9‘700 134‘400
Bestandesänderungen
Die stillen Reserven auf den fertigen Fabrikaten betragen immer 20% der Standard-Herstellkosten.
Erlösminderungen
Die durch die Finanzbuchhaltung erfassten Erlösminderungen betrugen 7,0 Mio. Franken.
Produktions- und Verkaufsdaten für das Jahr 20_3
Kotflügel Kühlerhauben
Fertig gestellte Erzeugnisse 108‘000 Stück 54‘000 Stück
Verkaufte Erzeugnisse 100‘000 Stück 50‘000 Stück
Ist-Stunden Walzwerk 21‘500 h 26‘800 h
Standard-Stunden Walzwerk
Ist-Stunden Formerei 36‘500 h 9‘500 h
Standard-Stunden Formerei
Betriebsabrechnung für das Jahr 20_3 in TFr.
Sachliche Abgrenzungen in TFr.
Sachl. Abgrenzung Einzelmaterial Sachl. Abgrenzung BÄ fertige Fabrikate
Bestandesänderungen BEBU
Saldo
Saldo
Sachl. Abgrenzung Abschreibungen Sachl. Abgrenzung Erlösminderungen
Saldo Saldo
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Kostenstellen in TFr. Kostenträger in TFr.
Material-Kostenstellen Fertige Kotflügel
Ist Fixes Budget Einzelmaterialkosten
Personalkosten Material-GK
Diverse GK Walzwerk-GK
Abschreibungen Formerei-GK
Total Kosten Herstellkosten Verkauf
Leistungs-Verrechnung Bestandesänderung Fabrikate
Saldo Saldo
Walzwerk Fertige Kühlerhauben
Ist Flex. Budget Einzelmaterialkosten
Personalkosten Material-GK
Diverse GK Walzwerk-GK
Abschreibungen Formerei-GK
Total Kosten Herstellkosten Verkauf
Leistungs-Verrechnung Bestandesänderung Fabrikate
Saldo Saldo
Formerei Verkaufte Kotflügel
Ist Flex. Budget Herstellkosten Verkauf
Personalkosten Verw.-/Vertriebs-GK
Diverse GK Selbstkosten
Abschreibungen Fakturierte Erlöse
Total Kosten Erlösminderungen
Leistungs-Verrechnung Standard-Erfolg
Saldo
Verwaltungs- und Vertriebsstellen Verkaufte Kühlerhauben
Ist Fixes Budget Herstellkosten Verkauf
Personalkosten Verw.-/Vertriebs-GK
Diverse GK Selbstkosten
Abschreibungen Fakturierte Erlöse
Total Kosten Erlösminderungen
Leistungs-Verrechnung Standard-Erfolg
Saldo
c) Teilen Sie die Volumenabweichung der Kostenstelle Formerei in eine Beschäftigungs- und eine Leistungsabweichung auf.
Volumenabweichung: Fr.
Beschäftigungsabweichung: Fr.
Leistungsabweichung: Fr.
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Teilaufgabe 3: Analyse der Betriebsabrechnung Jahr 20_5 (5,5 Punkte)
Der Plan-Output wurde aufgrund verbesserter Wirtschafts-Indikatoren auf 180‘000 Kotflügel sowie 120‘000 Kühlerhauben erhöht. Die Produktionsmenge verteilt sich gleichmässig auf die 12 Monate.
Diese Grundpläne und Standardkalkulationen wurden für das Jahr 20_5 definiert:
Budget gesamt Kalkulationssätze Je Kotflügel Je Kühlerhaube
Einzelmaterialkosten 180‘000‘000 Gem. Stückliste 400 900
Material-GK 18‘000‘000 10% des Einzelmaterials 40 90
Walzwerk-GK 86‘400‘000 Fr. 900 je Stunde 180 450
Formerei-GK 129‘600‘000 Fr. 1‘620 je Stunde 540 270
Herstellkosten 414‘000‘000 1‘160 1‘710
Verw-/Vertriebs-GK 18‘600‘000 Fr. 62 Zuschlag je Stück 62 62
Selbstkosten 432‘600‘000 1‘222 1‘772
Gewinn 23‘100‘000 101 41
Netto-Verkaufspreis 455‘700‘000 1‘323 1‘813
Erlösminderungen 9‘300‘000 2% des Verkaufspreises 27 37
Brutto-Verkaufspreis 465‘000‘000 1‘350 1‘850
Nachfolgend finden Sie die Betriebsabrechnung für den Monat Januar 20_5.
Betriebsabrechnung Januar 20_5 in TFr.
Überleitung Arten Kostenstellen Kostenträger
FIBU
SA
BEBU
Material-Stellen
Walzwerk
Formerei
Verw.-/ Vertrieb
Kotflügel
Kühlerhaube
Einzelmaterial 15‘200 -200 15‘000 6‘000 9‘000
Personalkosten 15‘460 15‘460 760 5‘000 8‘800 900
Diverse Gemeinkosten 2‘250 2‘250 600 600 800 250
Abschreibungen 2‘780 100 2‘880 80 1‘230 1‘450 120
Total 35‘690 -100 35‘590 1‘440 6‘830 11‘050 1‘270 6‘000 9‘000
Material-GK -1‘500 600 900
Walzwerk-GK -7‘200 2‘700 4‘500
Formerei-GK -10‘800 8‘100 2‘700
HK fertige Fabrikate 17‘400 17‘100
Bestandesänd. FF -440 -110 -550 1‘160 -1‘710
HK verkaufte Fabrikate 18‘560 15‘390
Verw.-/Vertriebs-GK -1‘550 992 558
Fakturierte Erlöse -38‘250 -38‘250 -21‘600 -16‘650
Erlösminderungen 900 -135 765 432 333
Salden -2‘100 -345 -2‘445 -60 -370 250 -280 -1‘616 -369
a) Erstellen Sie auf der Folgeseite die Produktions-Erfolgsrechnung (Typ Kostenstelle) für den Monat Januar 20_5 in TFr.
Deckungsdifferenzen und sachliche Abgrenzungen können je in einer Zeile zusammengefasst werden.
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Produktions-Erfolgsrechnung Januar 20_5 (Typ Kostenstelle) in TFr.
Kotflügel Kühlerhauben Total
Nettoerlöse
Produktionsertrag
Standard-Bruttogewinn
Standard-Gewinn
Ist-Gewinn BEBU
Betriebsgewinn FIBU
b) Wie viele Kotflügel wurden im Januar 20_5 fertig gestellt?
c) Wie viele Kotflügel wurden im Januar 20_5 verkauft?
d) Wie viele Standard-Stunden des Walzwerks beinhalten die im Januar 20_5 produzierten Kühlerhauben?
e) Im Januar 20_5 wurden von der Kostenstelle Walzwerk 7‘800 Ist-Stunden rapportiert. Wie hoch ist war der Beschäftigungsgrad im Januar 20_5?
f) Wie hoch ist der Leistungsgrad der Formerei-Kostenstelle im Januar 20_5? Im Januar 20_5 wurden 6‘800 Ist-Stunden rapportiert.
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Teilaufgabe 4: Kalkulationen (3,5 Punkte)
In der Schreinerei Rocabois SA werden Tische und Stühle hergestellt.
Folgende Kennzahlen des Jahres 20_7 bilden die Basis für alle Kalkulationsaufgaben.
Tische Stühle
Variable Kosten je Stück
Fixe Kosten Total
Variable Kosten je Stück
Fixe Kosten Total
Einzelmaterial 800 80
Material-Gemeinkosten 300'000 250'000
Fertigungs-Gemeinkosten 400 500'000 100 600'000
Verw.-/Vertriebs-GK 500'000 400'000
Total 1'200 1'300'000 180 1'250'000
Produktions- und Verkaufsdaten für das Jahr 20_7
Tische Stühle
Fertigungszeit je Stück 8 Stunden 2 Stunden
Verkaufspreis je Stück Fr. 2'000 Fr. 400
a) Wie hoch ist die Deckungsbeitrags-Marge (auf eine Nachkommastelle) für Tische.
b) Wie hoch ist die mengenmässige Gewinnschwelle für Stühle.
c) Wie hoch ist die Preisuntergrenze für einen Tisch bei Überbeschäftigung, falls dadurch die Pro-duktion von Stühlen reduziert werden muss.
d) Im Falle einer Vollbeschäftigung besteht die Möglichkeit, das Produktionsvolumen um 100 Stunden zu erhöhen, wodurch lediglich die variablen Fertigungs-Gemeinkosten je Stück um 25% steigen. Welches Produkt favorisieren Sie während der zusätzlichen 100 Stunden.
Wie hoch ist der Ergebnisvorteil der gewählten Variante während dieser 100 Stunden in Fr.
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Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Rechnungswesen Aufgabe 3 Geldflussrechnung
Bilanz- und Erfolgsanalyse Investitionsrechnung
Prüfungszeit 1 ½ Stunden
Punktzahl 21 von 100
Beachten Sie bitte folgende Punkte: 1. Kontrollieren Sie, ob dieser Aufgabensatz vollständig ist. Er umfasst nebst dem Deckblatt
insgesamt 9 Seiten.
2. Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Kandidatennummer auf jedes Lösungsblatt. 3. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt bei den dafür vorgesehenen Stellen in der
Aufgabenstellung. 4. Berechnungen stellen Sie bitte übersichtlich und nachvollziehbar dar.
5. Legen Sie die Lösungsblätter und allfällige Notizblätter in die Umschlagmappe.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
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Aufgabe 1: Geldflussrechnung (7 Punkte)
Zur Sesam AG liegen folgende Angaben vor (alles Kurzzahlen):
Eröffnungsbilanz 1.1.20_2
Flüssige Mittel 4 Kreditoren (Materiallieferanten) 14
Debitoren (Kunden) 29 PRA aufgelaufene Zinsen 3
ARA vorausbezahlte Mietzinse 2 PRA aufgelaufene Ferienguthaben 5
Materialvorrat 15 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 90
Unfertige und fertige Erzeugnisse 20 Rückstellungen 12
Sachanlagen 260 Aktienkapital 50
./. WB Sachanlagen -90 Kapitalreserven 17
Gewinnreserven 40
Gewinnvortrag 9
240 240
WB = Wertberichtigung / ARA und PRA = Aktive und passive Rechnungsabgrenzung
Erfolgsrechnung 20_2
Fakturierter Verkaufserlös (Fabrikateertrag) 280
+ Bestandesänderung unfertige und fertige Erzeugnisse 5
./. Materialaufwand -92
./. Personalaufwand -104
./. Mietaufwand -20
./. Abschreibungen Sachanlagen -26
./. Sonstiger Betriebsaufwand -31
./. Zinsaufwand -5
+ Gewinn aus Veräusserung von Sachanlagen 3
./. Direkter Steueraufwand (= Zahlungen) -2
= Gewinn 8
Rückstellungsspiegel 20_2
Anfangsbestand 12
+ Bildung 4
./. Auflösung -2
./. Verwendung -3
= Schlussbestand 11
Zusätzliche Angaben zum Jahr 20_2
Die Bildung und Auflösung von Rückstellungen erfolgte über den sonstigen Betriebsaufwand.
Es wurde eine Aktienkapitalerhöhung von nominal 10 mit einem Agio von 4 durchgeführt. Die Liberierung erfolgte durch eine Sacheinlage.
Die Finanzverbindlichkeiten wurden um 12 getilgt.
Es wurden Sachanlagen mit einem Anschaffungswert von 21 gegen Barzahlung erworben und Sachanlagen mit einem Anschaffungswert von 7 gegen Barzahlung verkauft.
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Fortsetzung von Aufgabe 1
Erstellen Sie die Geldflussrechnung nach Swiss GAAP FER mit direktem Nachweis des Geldflus-ses aus Betriebstätigkeit sowie die Schlussbilanz. Nebst den Zahlen werden auch aussagekräftige Texte verlangt. Die Zinsen gehören zur Betriebstätigkeit. Die Anzahl Hilfszeilen entspricht nicht der Musterlösung.
Geldflussrechnung 20_2
Geldfluss aus Betriebstätigkeit
Zahlungen von Kunden
Geldfluss aus
Geldfluss aus
=
Schlussbilanz 31.12.20_2
Flüssige Mittel Kreditoren (Materiallieferanten) 22
Debitoren (Kunden) 31 PRA aufgelaufene Zinsen 2
ARA vorausbezahlte Mietzinse 5 PRA aufgelaufene Ferienguthaben 7
Materialvorrat 11 Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Unfertige und fertige Erzeugnisse Rückstellungen
Sachanlagen Aktienkapital
./. WB Sachanlagen -112 Kapitalreserven
Gewinnreserven 44
Gewinnvortrag 9
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Aufgabe 2: Bilanz- und Erfolgsanalyse (8 Punkte)
Die Jahresrechnung 20_5 der Somnia AG enthält für Analysezwecke zusammengefasst folgende Informationen (alle Beträge sind Kurzzahlen): Schlussbilanz 31.12.20_5
Flüssige Mittel 5 Kreditoren (Verbindlichkeiten aus L+L) 10
Debitoren (Forderungen aus L+L) 20 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 40
Warenvorrat 15 Aktienkapital 20
Anlagevermögen 100 Kapitalreserven 6
./. WB Anlagevermögen -40 Gewinnreserven 24
100 100
L+L = Lieferungen und Leistungen WB = Wertberichtigung
Erfolgsrechnung 20_5
Warenertrag* 200
./. Warenaufwand* -150
./. Zinsaufwand -2
./. Sonstiger Betriebsaufwand -33
./. Direkter Steueraufwand -3
= Gewinn 12
* Die Ein- und Verkäufe von Waren erfolgen auf Kredit.
Operativer Cashflow 20_5
Gewinn 12
+ Abschreibungen 8
+ Debitorenveränderung 2
./. Warenvorratsveränderung -1
./. Kreditorenveränderung -3
= Cashflow 18
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Fortsetzung von Aufgabe 2
Die folgenden Aussagen beziehen sich grundsätzlich auf die Jahresrechnung 20_5 auf der vorheri-gen Seite, oder es handelt es sich um allgemein gültige Aussagen. Sofern nicht besonders ver-merkt (zum Beispiel mit dem Wort «durchschnittlich»), ist für die Berechnung von Kennzahlenwer-ten jeweils die Schlussbilanz massgeblich.
Kreuzen Sie alle richtigen Antworten an (eine Antwort aus den vier Auswahlmöglichkeiten ist je-weils richtig).
a) Der Debitorenbestand per 1.1.20_5 betrug
18
20
22
Ein anderer Betrag
b) Der Selbstfinanzierungsgrad beträgt
12%
48%
60%
Ein anderer Prozentwert
c) Die Gesamtkapitalrendite ist
12%
14%
17%
Ein anderer Prozentwert
d) Die Bruttogewinnmarge beträgt
25,0%
33,3%
75,0%
Ein anderer Prozentwert
e) Der Zinsdeckungsfaktor ist
6
9
10
Ein anderer Wert
f) Die durchschnittliche Kreditorendauer beträgt (1 Jahr 365 Tage)
20,5 Tage
27,8 Tage
28,0 Tage
Ein anderer Wert
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Fortsetzung von Aufgabe 2
g) Der Verschuldungsfaktor ist
50%
2,8
250%
Ein anderer Wert
h) Die Eigenkapitalrendite beträgt
12%
24%
50%
Ein anderer Wert
i) Der Zinsfuss für das Fremdkapital ist
2%
4%
5%
Ein anderer Wert
j) Der Kapitalumschlag beträgt
100%
2,0
0,5
Ein anderer Wert
k) Der Anlagedeckungsgrad 2 ist
66,7%
120%
150%
Ein anderer Wert
l) Mit steigender Intensität des Anlagevermögens verändert sich die Kostenremanenz tendenziell wie folgt:
Sie nimmt zu.
Sie nimmt ab.
Sie verändert sich nicht.
Eine Aussage ist nicht möglich.
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Fortsetzung von Aufgabe 2
m) Unter dem finanziellen Leverage-Effekt versteht man, dass sich die
Gesamtkapitalrendite durch den Einsatz von Eigenkapital steigern lässt, sofern die Dividen-denrendite über dem Zinsfuss für das Fremdkapital liegt.
Gesamtkapitalrendite durch den Einsatz von Fremdkapital steigern lässt, sofern die Eigen-kapitalrendite über dem Zinsfuss für das Fremdkapital liegt.
Eigenkapitalrendite durch den Einsatz von Fremdkapital steigern lässt, sofern der Zinsfuss für das Fremdkapital unter der Eigenkapitalrendite liegt.
Eigenkapitalrendite durch den Einsatz von Fremdkapital steigern lässt, sofern die Gesamt-kapitalrendite höher als der Zinsfuss für das Fremdkapital ist.
n) Bei der DuPont-Pyramide (DuPont-Kennzahlensystem) gilt folgendes:
Die Spitze der Pyramide bildet die Gesamtkapitalrendite, die als Produkt aus Gewinnmarge und Kapitalumschlag ermittelt wird.
An der Spitze ist die Eigenkapitalrendite, die sich als Produkt aus Gewinnmarge und Kapital-umschlag ergibt.
Der Deckungsbeitrag abzüglich variabler Kosten geteilt durch den Umsatz ergibt die EBIT-Marge.
Keine der obigen Aussagen ist richtig.
o) Aus Sicht der Kredit gebenden Bank ist die Bonität des Kunden höher, wenn
der Zinsdeckungsfaktor hoch ist.
der Verschuldungsfaktor hoch ist.
der Fremdfinanzierungsgrad hoch ist.
Keine der obigen Aussagen ist richtig.
p) EBITDA beträgt gemäss der vorliegenden Jahresrechnung
14
17
25
EBITDA lässt sich aufgrund der Angaben nicht berechnen.
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Aufgabe 3: Investitionsrechnungen (6 Punkte)
Eine Investorengruppe prüft den Kauf eines Wasserparks (das ist ein Vergnügungspark mit Wasser-Rutschbahnen und Erlebnis-Bädern).
Der Investitionsentscheid soll Anfang 20_1 stattfinden. Im Falle eines Kaufs per Anfang 20_1 müssten anschliessend Renovationsarbeiten vorgenommen werden, die bis Ende 20_1 abgeschlossen sein soll-ten. Die Inbetriebnahme des Parks ist auf Anfang 20_2 vorgesehen.
Es ist mit folgenden Grössen zu planen (Beträge in Kurzzahlen):
Kaufpreis Anfang 20_1 (Ausgabe) 5 000
Renovationsbedarf 20_1 (Ausgabe Ende 20_1) 2 000
Jährliche Betriebseinnahmen ab 20_2 (Eintritte, Sponsoring, Werbung) 1 800
Jährliche Betriebsausgaben ab 20_2 800
Nutzungsdauer (ab Inbetriebnahme) 10 Jahre
Restwert am Ende der Nutzungsdauer (Einnahme) 5 000
Kalkulatorischer Zinsfuss 8%
Es ist vereinfachend davon auszugehen, dass die jährlichen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben jeweils Ende Jahr erfolgen. Die Zinseszinsrechnungen sind mithilfe der Tabellen auf der übernächsten Seite durchzuführen. Die Anzahl Hilfszeilen entspricht nicht der Musterlösung. Alle Berechnungen sind auf Anfang 20_1 (Zeitpunkt des Investitionsentscheids bzw. des Kaufs) auf ganze Kurzzahlen bzw. Jah-re genau durchzuführen.
a) Berechnen Sie den Kapitalwert (Net Present Value).
Text Berechnung Ergebnis
= Net Present Value
b) Da noch andere Unternehmen ein Interesse am Kauf des Wasserparks bekunden, soll zur Vorberei-tung der Kaufverhandlungen berechnet werden, wie hoch der Kaufpreis höchstens sein dürfte, so-dass der Net Present Value gerade 0 beträgt?
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Fortsetzung von Aufgabe 3
c) Berechnen Sie im Sinne einer Sensitivitäts-Analyse, wie hoch der jährliche betriebliche Cashflow (Annuität) sein müsste, um gerade einen Net Present Value von 0 zu erzielen.
d) Ermitteln Sie die dynamische Pay-back-Dauer. Das Ergebnis ist entweder mithilfe der folgenden Tabelle zu ermitteln oder auf andere Weise zu belegen.
Text Ausgaben und Ein-nahmen (Barwert)
Nicht amortisierter Restbetrag (Barwert)
Kaufpreis Anfang 20_1 -5 000 -5 000
./. Renovation Ende 20_1 -1 852 -6 852
+ Cashflow 20_2
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Zinseszins-Tabellen
2% 4% 5% 6% 7% 8% 9% 10% 11% 12% 13% 14% 15% 16% 17% 18% 20%
1 0.980 0.962 0.952 0.943 0.935 0.926 0.917 0.909 0.901 0.893 0.885 0.877 0.870 0.862 0.855 0.847 0.833
2 0.961 0.925 0.907 0.890 0.873 0.857 0.842 0.826 0.812 0.797 0.783 0.769 0.756 0.743 0.731 0.718 0.694
3 0.942 0.889 0.864 0.840 0.816 0.794 0.772 0.751 0.731 0.712 0.693 0.675 0.658 0.641 0.624 0.609 0.579
4 0.924 0.855 0.823 0.792 0.763 0.735 0.708 0.683 0.659 0.636 0.613 0.592 0.572 0.552 0.534 0.516 0.482
5 0.906 0.822 0.784 0.747 0.713 0.681 0.650 0.621 0.593 0.567 0.543 0.519 0.497 0.476 0.456 0.437 0.402
6 0.888 0.790 0.746 0.705 0.666 0.630 0.596 0.564 0.535 0.507 0.480 0.456 0.432 0.410 0.390 0.370 0.335
7 0.871 0.760 0.711 0.665 0.623 0.583 0.547 0.513 0.482 0.452 0.425 0.400 0.376 0.354 0.333 0.314 0.279
8 0.853 0.731 0.677 0.627 0.582 0.540 0.502 0.467 0.434 0.404 0.376 0.351 0.327 0.305 0.285 0.266 0.233
9 0.837 0.703 0.645 0.592 0.544 0.500 0.460 0.424 0.391 0.361 0.333 0.308 0.284 0.263 0.243 0.225 0.194
10 0.820 0.676 0.614 0.558 0.508 0.463 0.422 0.386 0.352 0.322 0.295 0.270 0.247 0.227 0.208 0.191 0.162
11 0.804 0.650 0.585 0.527 0.475 0.429 0.388 0.350 0.317 0.287 0.261 0.237 0.215 0.195 0.178 0.162 0.135
12 0.788 0.625 0.557 0.497 0.444 0.397 0.356 0.319 0.286 0.257 0.231 0.208 0.187 0.168 0.152 0.137 0.112
13 0.773 0.601 0.530 0.469 0.415 0.368 0.326 0.290 0.258 0.229 0.204 0.182 0.163 0.145 0.130 0.116 0.093
14 0.758 0.577 0.505 0.442 0.388 0.340 0.299 0.263 0.232 0.205 0.181 0.160 0.141 0.125 0.111 0.099 0.078
15 0.743 0.555 0.481 0.417 0.362 0.315 0.275 0.239 0.209 0.183 0.160 0.140 0.123 0.108 0.095 0.084 0.065
16 0.728 0.534 0.458 0.394 0.339 0.292 0.252 0.218 0.188 0.163 0.141 0.123 0.107 0.093 0.081 0.071 0.054
17 0.714 0.513 0.436 0.371 0.317 0.270 0.231 0.198 0.170 0.146 0.125 0.108 0.093 0.080 0.069 0.060 0.045
18 0.700 0.494 0.416 0.350 0.296 0.250 0.212 0.180 0.153 0.130 0.111 0.095 0.081 0.069 0.059 0.051 0.038
19 0.686 0.475 0.396 0.331 0.277 0.232 0.194 0.164 0.138 0.116 0.098 0.083 0.070 0.060 0.051 0.043 0.031
20 0.673 0.456 0.377 0.312 0.258 0.215 0.178 0.149 0.124 0.104 0.087 0.073 0.061 0.051 0.043 0.037 0.026
2% 4% 5% 6% 7% 8% 9% 10% 11% 12% 13% 14% 15% 16% 17% 18% 20%
1 0.980 0.962 0.952 0.943 0.935 0.926 0.917 0.909 0.901 0.893 0.885 0.877 0.870 0.862 0.855 0.847 0.833
2 1.942 1.886 1.859 1.833 1.808 1.783 1.759 1.736 1.713 1.690 1.668 1.647 1.626 1.605 1.585 1.566 1.528
3 2.884 2.775 2.723 2.673 2.624 2.577 2.531 2.487 2.444 2.402 2.361 2.322 2.283 2.246 2.210 2.174 2.106
4 3.808 3.630 3.546 3.465 3.387 3.312 3.240 3.170 3.102 3.037 2.974 2.914 2.855 2.798 2.743 2.690 2.589
5 4.713 4.452 4.329 4.212 4.100 3.993 3.890 3.791 3.696 3.605 3.517 3.433 3.352 3.274 3.199 3.127 2.991
6 5.601 5.242 5.076 4.917 4.767 4.623 4.486 4.355 4.231 4.111 3.998 3.889 3.784 3.685 3.589 3.498 3.326
7 6.472 6.002 5.786 5.582 5.389 5.206 5.033 4.868 4.712 4.564 4.423 4.288 4.160 4.039 3.922 3.812 3.605
8 7.325 6.733 6.463 6.210 5.971 5.747 5.535 5.335 5.146 4.968 4.799 4.639 4.487 4.344 4.207 4.078 3.837
9 8.162 7.435 7.108 6.802 6.515 6.247 5.995 5.759 5.537 5.328 5.132 4.946 4.772 4.607 4.451 4.303 4.031
10 8.983 8.111 7.722 7.360 7.024 6.710 6.418 6.145 5.889 5.650 5.426 5.216 5.019 4.833 4.659 4.494 4.192
11 9.787 8.760 8.306 7.887 7.499 7.139 6.805 6.495 6.207 5.938 5.687 5.453 5.234 5.029 4.836 4.656 4.327
12 10.575 9.385 8.863 8.384 7.943 7.536 7.161 6.814 6.492 6.194 5.918 5.660 5.421 5.197 4.988 4.793 4.439
13 11.348 9.986 9.394 8.853 8.358 7.904 7.487 7.103 6.750 6.424 6.122 5.842 5.583 5.342 5.118 4.910 4.533
14 12.106 10.563 9.899 9.295 8.745 8.244 7.786 7.367 6.982 6.628 6.302 6.002 5.724 5.468 5.229 5.008 4.611
15 12.849 11.118 10.380 9.712 9.108 8.559 8.061 7.606 7.191 6.811 6.462 6.142 5.847 5.575 5.324 5.092 4.675
16 13.578 11.652 10.838 10.106 9.447 8.851 8.313 7.824 7.379 6.974 6.604 6.265 5.954 5.668 5.405 5.162 4.730
17 14.292 12.166 11.274 10.477 9.763 9.122 8.544 8.022 7.549 7.120 6.729 6.373 6.047 5.749 5.475 5.222 4.775
18 14.992 12.659 11.690 10.828 10.059 9.372 8.756 8.201 7.702 7.250 6.840 6.467 6.128 5.818 5.534 5.273 4.812
19 15.678 13.134 12.085 11.158 10.336 9.604 8.950 8.365 7.839 7.366 6.938 6.550 6.198 5.877 5.584 5.316 4.843
20 16.351 13.590 12.462 11.470 10.594 9.818 9.129 8.514 7.963 7.469 7.025 6.623 6.259 5.929 5.628 5.353 4.870
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Aufgabe 4 Swiss GAAP FER Sanierung Prüfungszeit 1 Stunden Punktzahl 16 von 100 Beachten Sie bitte folgende Punkte: 1. Kontrollieren Sie, ob dieser Aufgabensatz vollständig ist. Er umfasst nebst dem Deckblatt
insgesamt 7 Seiten.
2. Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Kandidatennummer auf jedes Lösungsblatt. 3. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt bei den dafür vorgesehenen Stellen in der
Aufgabenstellung. 4. Berechnungen stellen Sie bitte übersichtlich und nachvollziehbar dar.
5. Legen Sie die Lösungsblätter und allfällige Notizblätter in die Umschlagmappe.
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Teilaufgabe 1: Swiss GAAP FER (10 Punkte)
Teilaufgaben 1.1 und 1.2 können unabhängig voneinander gelöst werden.
1.1: Abschluss nach Swiss GAAP FER Die Alpha AG erstellt für die Steuerbehörden eine externe Bilanz nach OR. Das Aktionariat fordert, dass zusätzlich ein Abschluss nach Grundsätzen von Swiss GAAP FER erstellt wird.
Für die Erstellung der Jahresrechnung 2013 nach FER-Grundsätzen liegen folgende Informationen vor. Entwicklung der stillen Reserven im Jahr 2013:
Werte Finanzbuchhaltung 2013
gemäss OR (Steuerabschluss)
Stille Reserven 2013
Bestand per 1.1.
Zu- gänge 2013
Ab- gänge 2013
Abschrei-bungen
2013
Bestand 31.12.
per 1.1.
Zu-/Ab- nahme 2013
per
31.12.
ANLAGE-VERMÖGEN
Maschinen 440 260 -100 -150 450 140 +40 180
Mobilien 260 40 - -50 250 110 +10 120
Immobilien 1 500 - - -100 1 400 310 +60 370
TOTAL 2 200 300 -100 -300 2 100 560 +110 670
GARANTIERÜCKSTELLUNGEN 1 500 310 +100 410
VORRÄTE 900 420 -120 300
TOTAL STILLE RESERVEN (vor Steuern) 1 290 +90 1 380
Die Immobilien werden ausschliesslich für betriebliche Zwecke genutzt.
Der Steuersatz für die latenten Steuern beträgt 20% vom Gewinn nach Steuern.
Aufgaben: 1.1.1 Erstellen Sie die Bilanz per 31.12.2013 und die Erfolgsrechnung 2013 nach FER Grundsätzen. Lösungsblatt auf Seite 2 1.1.2 Vervollständigen Sie den Anlagespielgel 2013 (alle Werte gemäss Swiss GAAP FER). Hinweis: Bei den Abgängen im Anlagevermögen 2013 wurden weder Veräusserungsgewinne noch Veräusserungsverlust erzielt. Zum Zeitpunkt des Verkaufs wies die entsprechende Maschine Anschaffungskosten von 500 und kumulierte Abschreibungen von 400 auf. Lösungsblatt auf Seite 3
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Lösungsblatt Aufgabe 1.1.1 BILANZ der Alpha AG per 31.12.2013 (verkürzt dargestellt)
Steuer-abschluss
2013
Bereinigungen (= Lösungshilfe / diese Spalten werden
nicht bewertet)
Bilanz der Alpha AG per 31.12.13
nach FER Aktiven Passiven Soll Haben Aktiven Passiven
Flüssige Mittel 1 500
Kurzfristige Forderungen 2 300
Vorräte 900
Maschinen 450
Mobilien 250
Immobilien 1 400
Diverses Fremdkapital 2 300
Garantierückstellungen 1 500
Latente Steuerrückstellungen
Aktienkapital 1 000
Gesetzliche Gewinnreserven 500
Freie Gewinnreserven 600
Gewinnreserven
Gewinn 900
6 800 6 800
ERFOLGSRECHNUNG der Alpha AG 31.12.2013 (verkürzt dargestellt)
Steuer-abschluss
2013
Überleitung (= Lösungshilfe /
diese Spalten werden nicht bewertet)
Erfolgsrechnung der Alpha AG per 31.12.13
nach FER
Nettoerlös aus Lief. u. Leist. 14 400
Warenaufwand -7 800
Bruttogewinn 6 600
Personalaufwand -3 200
Abschreibungen auf Sachanlagen -300
Andere betriebl. Aufwendungen -1 970
Betriebliches Ergebnis 1 130
Finanzergebnis -50
Gewinn vor Ertragssteuern 1 080
Ertragssteuern -180
Gewinn 900
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Lösungsblatt Aufgabe 1.1.2
SACHANLAGESPIELGEL 2013 der Alpha AG (Swiss GAAP FER-Werte)
Maschinen Mobilien Immobilien
Nettobuchwert 1.1.2013
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2013 1 130 620 2 010
Zugänge 2013
Abgänge 2013
Stand 31.12.2013
Kumulierte Wertberichtigungen
Stand 01.01.2013
Abschreibungen 2013
Abgänge 2013
Stand 31.12.2013
Nettobuchwert 31.12.2013
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1.2: Bewertung Sachanlagen
Die Druckerei Beta AG hat den Jahresabschluss 2013 nach Swiss GAAP FER beinahe fertig erstellt. Die Abschreibungen für das Jahr 2013 wurden bereits verbucht.
Aus der Anlagebuchhaltung liegen die Daten von drei verschiedenen Druckmaschinen vor. Die Anlagen werden zur Nutzung gehalten (alle Werte = Kurzzahlen):
Druck-
maschine
Anschaf-fungs- datum
Anschaf-fungs- wert
kumulierte Abschrei- bungen
Wertbe- einträchti- gungen
Nut-zungs- dauer
Restwert am Ende Nutzungs-
dauer
Nutzwert 31.12.13
Netto- Marktwert 31.12.13
1 01.01.2008 240 -150 - 8 Jahre 40 100 80
2 01.07.2010 360 -210 - 6 Jahre 0 130 140
3 01.01.2011 450 -145 -35 9 Jahre 0 340 320
= ohne Wertbeeinträchtigungen = die Wertbeeinträchtigung wurde am 31.12.2012 vorgenommen und gebucht.
Aufgabe:
Sie werden beauftragt, die verbuchten Abschreibungen zu kontrollieren und allfällige Wertbeeinträchtigun-gen oder Aufwertungen auf den drei oben aufgeführten Druckmaschinen vorzunehmen.
Lösung: Es sind nur Zahlen in diejenigen Felder einzutragen, bei denen eine Korrektur bzw. ein Nachtrag per 31.12.2013 vorzunehmen ist:
Korrektur Abschreibungen
Vorzunehmende Wertbeeinträchtigung
per 31.12.2013
Vorzunehmende Aufwertung per
31.12.2013
Druckmaschine 1
Druckmaschine 2
Druckmaschine 3
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Teilaufgabe 2: Sanierung (6 Punkte)
Teilaufgaben 2.1 bis 2.3 können unabhängig voneinander gelöst werden.
2.1: Unterbilanz und Überschuldung Die Bilanz der Leidig AG präsentiert sich per 31.12.2013 wie folgt:
Bilanz der Leidig AG per 31.12.2013
Aktiven Passiven
Diverse Aktiven 3 900 Diverses Fremdkapital 3 000
Aktienkapital 1 000
Gesetzliche Gewinnreserven 500
Kumulierte Verluste -600
3 900 3 900
Beurteilen Sie, ob die nachfolgenden Aussagen zur Bilanz der Leidig AG per 31.12.2013 richtig oder falsch sind.
Richtig Falsch
1. Die Bilanz der Leidig AG per 31.12.2013 zeigt eine
Unterbilanz mit Überschuldung
2. Die Unterbilanz der Leidig AG per 31.12.2013 ist unecht.
3. Die Unterbilanz der Leidig AG per 31.12.2013 hat keine gesetzlichen Folgen.
2.2: Aussagen zum Thema Sanierung Beurteilen Sie, ob die nachfolgenden Aussagen zum Thema Sanierung richtig oder falsch sind.
Richtig Falsch
1. Eine Aktiengesellschaft haftet mit ihrem Eigenkapital.
2. Wenn das Fremdkapital durch das Gesellschaftsvermögen
nicht mehr gedeckt ist, muss der Richter benachrichtigt
werden.
3. Man spricht von einem Kapitalschnitt, wenn alle Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten.
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2.3: Finanzielle Sanierung der Flaute AG Finanzielle Sanierungsmassnahmen
Die Exportfirma Flaute AG ist durch verschiedene Umstände (Konkurrenzsituation, hoher Frankenkurs) in die Verlustzone geraten. Über einen gewissen Zeitraum hinweg konnte dieser Abstieg mittels Auflösung der früher gebildeten stillen Reserven verschleiert werden. Bereits vor zwei Jahren wurde eine Sanierung vorgenommen. Heute zeigt sich, dass eine weitere Sanierung unumgänglich ist um den Konkurs abzuwenden. Die Flaute AG soll durch finanzielle und organisatorische Massnahmen saniert werden. Zudem wird die Firmenstrategie grundsätzlich geändert. Die Bilanz vor Sanierung ist auf dem Lösungsblatt auf der folgenden Seite aufgeführt. Folgende Massnahmen werden an der Generalversammlung der Flaute AG beschlossen und umgesetzt: 1 Herabsetzung des Aktienkapitals um 40%. 2 Aktienkapitalerhöhung im Nominalwert von TCHF 250. Ausgabepreis 100%. Die neuen Aktien werden bar liberiert. Allfällige Kosten für die Kapitalerhöhung sind nicht zu berücksichtigen. 3 Die gesetzlichen Gewinnreserven werden mit dem Verlustvortrag verrechnet. 4 Alle Lieferanten verzichten auf 20% ihrer Forderungen. 5 Die in der Bilanz ausgewiesene Beteiligung ist nicht betriebsnotwendig. Diese Beteiligung wird für TCHF 550 gegen Barzahlung verkauft. Die bei der letzten Sanierung gebildete Aufwertungs- reserve von TCHF 100 auf dieser Beteiligung muss aufgelöst werden. Ein allfälliger Gewinn bzw. Verlust ist mit dem Sanierungserfolg zu verrechnen. 6 Der Sanierungserfolg ist wie folgt zu verwenden a) Deckung des Verlustvortrages b) Ein allfälliger Rest: zusätzliche Abschreibungen auf den Sachanlagen. Aufgabe Erstellen Sie die Bilanz der Flaute AG nach den oben aufgeführten Sanierungsmassnahmen auf der nachfolgenden Seite.
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Lösung Teilaufgabe 2.3
Bilanz der Flaute AG
VOR den Sanierungs-
massnahmen
Sanierungsmassnahmen (= Lösungshilfe / diese Spalten werden
nicht bewertet)
Bilanz der Flaute AG
NACH den Sanierungs-
massnahmen
Aktiven Passiven Soll Haben Aktiven Passiven
Umlaufvermögen 1 200
Sachanlagen 800
Beteiligung 400
Verbindlichkeiten aus L+L 800
Finanzverbindlichkeiten 900
Rückstellungen 300
Aktienkapital 750
Gesetzliche Gewinnreserven 150
Aufwertungsreserven 100
Kumulierte Verluste -600
2 400 2 400
Diverse Berechnungen:
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Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Rechnungswesen Aufgabe 5 Konzernabschluss
Prüfungszeit 1 ½ Stunden
Punktzahl 21 von 100
Beachten Sie bitte folgende Punkte: 1. Kontrollieren Sie, ob dieser Aufgabensatz vollständig ist. Er umfasst nebst dem Deckblatt
insgesamt 7 Seiten.
2. Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Kandidatennummer auf jedes Lösungsblatt. 3. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt bei den dafür vorgesehenen Stellen in der
Aufgabenstellung. 4. Berechnungen stellen Sie bitte übersichtlich und nachvollziehbar dar.
5. Legen Sie die Lösungsblätter und allfällige Notizblätter in die Umschlagmappe.
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Die einzelnen Teilaufgaben sind unabhängig voneinander und können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden.
Teilaufgabe 1: Goodwill-Accounting (4 Punkte)
Anfang 20_1 erwarb die Holding AG mit Sitz in Zug 80% der Aktien der Filia SA mit Sitz in Lugano zum Kaufpreis von 155. Das Eigenkapital der Filia SA betrug im Erwerbszeitpunkt 150.
a) Berechnen Sie die Konzern-Eigenkapitalrendite per 31.12.20_1 nach folgenden Varianten:
Variante 1: Der Goodwill wird aktiviert und nicht abgeschrieben (IFRS). Zur Vereinfachung ist das Konzerneigenkapital per 31.12.20_1 in der Lösung vorgegeben.
Variante 2: Der Goodwill wird aktiviert und über 5 Jahre abgeschrieben (Swiss GAAP FER).
Variante 3: Der Goodwill wird mit dem Eigenkapital verrechnet (Wahlrecht Swiss GAAP FER).
Eigenkapital (HB 2) per 31.12.20_1
Holding AG Filia SA
Aktienkapital 200 100
Kapitalreserven 50 50
Gewinnreserven 30
Gewinn 20 10
Total 300 160
Lösung (auf eine Nachkommastelle):
Variante 1 Variante 2 Variante 3
Konzerneigenkapital 31.12.20_1 340
Konzerngewinn 20_1
Eigenkapitalrendite 20_1
b) Kreuzen Sie die zutreffenden Aussagen zum Goodwill nach Swiss GAAP FER an:
Nr. Aussage Richtig
1 Der Goodwill entspricht dem Überschuss der Erwerbskosten über die anteiligen neubewerteten Nettoaktiven der übernommenen Gesellschaft.
2 Die Abschreibungsdauer für den gekauften Goodwill beträgt höchstens 5 Jahre.
3 Der Goodwill kann in der Bilanz oder im Anhang ausgewiesen werden.
4 Falls der Goodwill im Kaufzeitpunkt mit dem Eigenkapital verrechnet wurde, erfolgt im Verkaufszeitpunkt eine erfolgsneutrale Aufrechnung.
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Teilaufgabe 2: Handelsbilanz 1 und 2 (6 Punkte)
Nachdem die Holding AG Anfang 20_1 eine 80%-ige Beteiligung an der Filia SA erworben hatte, kaufte sie Anfang 20_2 zum Kaufpreis von 186 ein Aktienpaket von 60% der Participation SA mit Sitz in Sier-re. Das Eigenkapital (HB 1) der Participation SA betrug im Erwerbszeitpunkt 200 (Aktienkapital 150, gesetzliche Gewinnreserve 50).
Die Holding AG besitzt Ende 20_2 folgende Beteiligungen:
Beteiligungen der Holding AG am 31.12.20_2
Erwerb Kaufpreis Aktienkapital Kapitalanteil
Filia SA 01.01.20_1 155 100 80%
Participation SA 01.01.20_2 186 150 60%
Bereinigen Sie die nach obligationen- und steuerrechtlichen Vorschriften erstellte Handelsbilanz (HB 1) der Participation SA per 31.12.20_3 auf der Folgeseite mithilfe dieser Angaben:
Seit Erwerb gab es bei der Participation SA keine Veränderung des Aktienkapitals sowie der gesetz-lichen Gewinnreserve.
Der Gewinn des Jahres 20_2 wurde vollständig thesauriert (einbehalten).
Die Warenvorräte sind in der HB 1 konsequent zu 2/3 des Anschaffungswertes bewertet:
Erwerbszeitpunkt Ende 20_2 Ende 20_3
Warenvorräte gemäss HB 1 40 60 50
Im Einzelabschluss der Participation SA musste das Darlehen gegenüber der Filia SA im Jahr 20_2 um 25 und im Jahr 20_3 um weitere 25 wertberichtigt werden.
Die stillen Reserven auf den Sachanlagen haben sich wie folgt entwickelt:
Erwerbszeitpunkt Ende 20_2 Ende 20_3
Stille Reserven auf Sachanlagen 24 24 16
Die Garantie-Rückstellungen werden gemäss HB 1 konsequent mit 4% des Warenertrags ermittelt. Statistiken belegen, dass tatsächlich lediglich 2% notwendig wären.
Erwerbszeitpunkt Ende 20_2 Ende 20_3
Garantie-RST gemäss HB 1 32 34 36
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Bereinigungstabelle für Participation SA per 31.12.20_3
Bilanz HB 1 Bereinigung HB 2 01.01.20_2 31.12.20_2 31.12.20_3 Aktiven Passiven Soll Haben Soll Haben Soll Haben Aktiven Passiven
Diverse Aktiven 250
Warenvorrat 50
Darlehen an Filia SA 100
WB Darlehen Filia SA 50
Sachanlagen 200
WB Sachanlagen 120
Diverses Fremdkapital 169
Garantie-Rückstellung 36
Aktienkapital 150
Ges. Gewinnreserve 50
Freiwillige Gewinnreserven 15
Kapitalreserven
Gewinnreserven
Gewinn Bilanz 10
600 600
Erfolgsrechnung HB 1 Bereinigung HB 2 31.12.20_3 Aufwand Ertrag Soll Haben Aufwand Ertrag
Warenertrag 900
Anpassung Garantie-RST 2
Finanzertrag 6
Warenaufwand 600
Abschreibungen 20
Finanzaufwand 30
Diverser Aufwand 244
Gewinn ER 10
906 906
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Teilaufgabe 3: Konsolidierung 20_4 (7 Punkte)
Die Holding AG besitzt Ende 20_4 folgende Beteiligungen:
Beteiligungen der Holding AG am 31.12.20_4
Erwerb Kaufpreis Aktienkapital Kapitalanteil
Filia SA 01.01.20_1 155 100 80%
Participation SA 01.01.20_2 186 150 60%
Verbuchen Sie die ausgesuchten Geschäftsfälle, und tragen Sie die entsprechenden Beträge im Kon-solidierungsbogen ein. Verwenden Sie die vorgegebenen Konten (siehe Folgeseite).
Die Zwischengewinne werden gemäss Aktionärsstruktur des Empfängers eliminiert.
Die Anzahl der Hilfszeilen entspricht nicht der Musterlösung.
Konsolidierungsbuchungen per 31.12.20_4
Nr. Text Soll Haben Betrag
1 Führen Sie für die Filia SA die Kapi-talkonsolidierung sowie die Umbu-chung der Minderheitsanteile durch.
2 Der Goodwill der Filia SA ist nach Swiss GAAP FER über 5 Jahre line-ar abzuschreiben.
3 Dividendenausschüttungen 20_4: Holding AG 20 Filia SA 5 Participation SA 20
4 Die Participation SA gewährte der Filia SA am 30.06.20_1 ein Darle-hen, welches jährlich per 30.06. zu 6% zu verzinsen ist.
5 Die Filia SA lieferte der Participation SA Handelswaren für 210 (Konzern-Einstand 140) zum Weiterverkauf an Dritte.
Die Bruttogewinnmarge bei der Filia SA ist konstant.
Der Warenvorrat aus IC-Lieferungen bei der Participation SA betrug: Ende 20_3: 45 Ende 20_4: 30
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Konsolidierungsbogen per 31.12.20_4 (HB 2)
Bilanzen HB 2 Holding Filia Participation Konsolidierungsbuchungen Aktiven Passiven Aktiven Passiven Aktiven Passiven Soll Haben
Diverse Aktiven 139 330 350
Warenvorrat 60 90
Aktive RA 20 10 10 Darlehen an Filia SA 100 WB Darlehen Filia SA
Beteiligung an Filia 155
Beteiligung an Partic. 186
Goodwill Diverses Fremdkapital 155 110 205
Passive RA 25 10 15
Darlehen von Partic. 100
Garantie-Rückstellung 20
Aktienkapital 200 100 150
Kapitalreserven 50 50 110
Gewinnreserven 40 25 30
MAK (Minderheiten)
Gewinn Bilanz 30 5 20
MAG Bilanz (Minderheiten)
500 500 400 400 550 550
Erfolgsrechnungen HB 2 Holding Filia Participation Konsolidierungsbuchungen Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Soll Haben
Warenertrag 500 800 1 000
Anpassung Garantie-RST 1
Dienstleistungsertrag 44
Finanzertrag 36 10
Warenaufwand 320 520 670
Abschreibungen SA 5 25 30
Goodwill-Abschreibung
Finanzaufwand 15 7 4 Diverser Aufwand 210 243 285
Gewinn ER 30 5 20
MAG ER (Minderheiten)
580 580 800 800 1 010 1 010
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Teilaufgabe 4: Konzern-Eigenkapitalnachweis 20_5 (2 Punkte)
Die Holding AG besitzt Ende 20_5 folgende Beteiligungen:
Beteiligungen der Holding AG am 31.12.20_5
Erwerb Kaufpreis Aktienkapital Kapitalanteil
Filia SA 01.01.20_1 155 100 80%
Participation SA 01.01.20_2 186 150 60%
Es liegen folgende Informationen vor:
Konzerneigenkapital per 31.12.
20_4 20_5
Aktienkapital 200 250
+ Kapitalreserven 50 70
+ Gewinnreserven 70 80
= Den Holdingaktionären zurechenbares Eigenkapital 320 400
+ Minderheitsanteile am Eigenkapital 165 170
= Total Eigenkapital 485 570
Gewinn 20_5
Konzerngewinn (total) 43
Gewinnausschüttungen 20_5
Dividendenauszahlung der Holding AG 30
Dividendenauszahlung der Filia SA 10
Dividendenauszahlung der Participation SA 15
Erstellen Sie den Eigenkapitalnachweis für das Jahr 20_5.
Eigenkapitalnachweis 20_5
Aktienkapital Kapital-
Reserven Gewinn-Reserven
Holding-Aktionäre
Minderheits-Aktionäre
Total Eigenkapital
Anfangsbestand
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Teilaufgabe 5: Equity-Bewertung 20_7 (2 Punkte)
Anfang 20_6 erwarb die Holding AG für einen Kaufpreis von 90 einen Anteil von 40% an der assoziier-ten Gesellschaft Assi SA, mit Sitz in Genf. Das bereinigte Eigenkapital der Assi SA betrug im Erwerbs-zeitpunkt 200 (Aktienkapital 120, Reserven 80).
Im Einzelabschluss wird die Beteiligung an der Assi SA zum Anschaffungswert bilanziert, im Konzern erfolgt die Bewertung zum Equity-Wert. Der Equity-Wert beinhaltet auch den Goodwill, der nicht abge-schrieben wird.
Diese zusätzlichen Informationen über die Assi SA stehen zur Verfügung:
20_6 20_7
Kapitalerhöhung (Aktienkapital 40, Agio 10) 50 0
Jahresgewinn 20 15
Dividendenausschüttung 10 20
Nennen Sie die notwendigen Buchungen für die Equity-Bewertung der Assi SA im Konzernabschluss per Ende 20_7.
Verwenden Sie sinnvolle Kontenbezeichnungen.
Die Anzahl der Hilfszeilen entspricht nicht der Musterlösung.
Konsolidierungsbuchungen 31.12.20_7
Soll Haben Betrag
Aufdeckung der früheren Anpas-sungen des Equity-Werts
Anpassung des Equity-Werts Ende 20_7
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Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Steuern Aufgabe 1 Mehrwertsteuer
Prüfungszeit 1 ½ Stunden
Punktzahl 50 von 100
Beachten Sie bitte folgende Punkte: 1. Kontrollieren Sie, ob dieser Aufgabensatz vollständig ist. Er umfasst nebst dem Deckblatt
insgesamt 14 Seiten.
2. Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Kandidatennummer auf jedes Lösungsblatt. 3. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt in die dafür vorgesehenen Lücken in der
Aufgabenstellung. 4. Berechnungen stellen Sie bitte übersichtlich und nachvollziehbar dar.
5. Legen Sie die Lösungsblätter und allfällige Notizblätter in die Umschlagmappe.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
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Wo in den Aufgaben von Steuern, steuerlicher Belastung usw. die Rede ist, betrifft dies nur die Mehrwertsteuer.
Sämtliche Geschäftsfälle sind nach dem seit 1.1.2010 gültigen MWSTG bzw. der MWSTV zu lösen und bei sämtlichen Lösungen sind die aktuellen, seit dem
1. Januar 2011 gültigen Steuersätze anzuwenden.
Sofern eine in der Fragestellung verlangte Begründung der Lösung fehlt, wird diese - auch wenn richtig - als falsch bewertet.
Fall 1 (6,5 Punkte) Handelt es sich um eine Lieferung nach Art. 3 Bst. d MWSTG oder um eine Dienstleistung nach Art. 3 Bst. e MWSTG? Alle Leistungserbringer sind im schweizerischen MWST-Register eingetragen. Der Sitz aller Un-ternehmen ist, wenn nichts Anderes vermerkt ist, im Inland. Kein Leistungserbringer optiert für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen. Kreuzen Sie in der entsprechenden Spalte an, ob es sich um eine Lieferung oder um eine Dienst-leistung handelt. Ergänzen Sie zudem die Spalte „Steuerliche Behandlung“ mit folgenden Begrif-fen; pro Geschäftsfall ist nur ein Begriff aufzuführen: 8,0 % = zum Normalsatz steuerbar 2,5 % = zum reduzierten Satz steuerbar 3,8 % = zum Sondersatz steuerbar Nicht-Entg. = Nicht-Entgelte ausg. = von der Steuer ausgenommene Leistung 0 % = von der Steuer befreite Leistung Ausl. = Leistung im Ausland
Lieferung Dienst-leistung
Steuerliche Behand-
lung
a) Die EDV AG verkauft und versendet eine CD-ROM an ein Unternehmen mit Sitz in Padova (I).
X
0 %
b) Die EDV AG vermietet EDV-Material an die Internati-onal AG mit Sitz in Zug.
X
8 %
c) Ein Restaurant in Genf bewirtet im eigenen Lokal eine Gruppe Gäste und fakturiert diese Essenskonsumati-on an ein Unternehmen mit Sitz in Annecy (F).
X 8 %
d) Die Carlis AG vermietet ein Fahrzeug ab Standort Zü-rich an eine inländische Privatperson, welche das Fahrzeug überwiegend im Inland nutzt.
X
8 %
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Lieferung Dienst-leistung
Steuerliche Behand-
lung
e) Ein Softwarehersteller verkauft via Datenleitung (In-ternet-Download) Standardsoftware an einen Kunden mit Sitz in München (D).
X Ausl.
f) Die Haus AG vermietet eine Immobilie in Luzern an die Versicherungs AG mit Sitz in Stuttgart (D).
X
ausg.
g) Ein Tierarzt behandelt die Kuh im Stall eines Schwei-zer Bauern in Wildhaus.
X
2.5 %
h) Eine Speditionsfirma befördert im Auftrag eines Han-delsunternehmens mit Sitz in Bern einen Gegenstand von Zürich nach Lugano.
X 8 %
i) Analyse der stofflichen Zusammensetzung eines Ge-genstandes für ein Unternehmen mit Sitz in Wiesba-den (D).
X Ausl.
j) Die Omega Holding AG in Zug vereinnahmt Dividen-den von ihrer Tochtergesellschaft in Zürich.
Nicht-Entg.
k) Das Halbpensionsarrangement (Übernachtung CHF 435, Hauptmahlzeit CHF 145) des Hotel Palace in Gstaad kostet für die chinesischen Gäste CHF 580. In der Rechnung des Hotels wird nur der Gesamtbetrag ausgewiesen.
X 3,8 %
l) Die Maschinenfabrik Müller AG in St. Gallen hat infol-ge Hochwasser einen beträchtlichen Schaden an ih-rem Maschinenpark erlitten. Sie ist dafür versichert und erhält von ihrer Versicherung mit Sitz in Lausanne für die Reparatur ihrer Maschinen einen Betrag von CHF 40‘000.
Nicht-Entg.
m) Die Alpiq AG verkauft Elektrizität via Hochspannungs-leitung an die Vanwatt BV mit Sitz in Rotterdam (NL).
X
Ausl.
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Fall 2 (6 Punkte) Befindet sich der Ort der Leistung im Inland oder im Ausland? Bestimmen Sie den Ort, indem Sie in der Spalte „Ort“ entweder „Inland“ oder „Ausland“ vermerken. Definieren Sie zudem bei jeder Inlandleistung, unabhängig von der Steuerpflicht des Leistungs-erbringers, ob es sich um eine steuerbare (s) / befreite (f) oder ausgenommene (a) Leistung han-delt. Dazu setzen Sie ein „X“ in eine der drei Spalten.
Ort s f a
a) Die Firma Wohnbau GmbH mit Sitz in München (D) erbringt Architekturleistungen an Herrn Moser, wohn-haft in Italien. Das Grundstück befindet sich im Enga-din.
Inland X
b) Die Handels AG mit Sitz in Bern liefert einem Kunden ein Möbelstück nach Campione d’Italia (I).
Inland X
c) Im Zusammenhang mit einem Transport von der Schweiz nach Deutschland fallen Kosten für das Zwi-schenlagern und Verpacken der Gegenstände in der Schweiz an. Das Logistikunternehmen mit Sitz in Ba-sel stellt dafür dem Auftraggeber mit Sitz in Zürich Rechnung.
Inland
X
d) Die Wohnbaugenossenschaft St. Gallen vermietet ei-ne Ferienwohnung in Bregenz (Österreich) an eine Familie mit Wohnsitz in der Schweiz.
Ausland
e) Die Sportwagen AG mit Sitz in Aarau verkauft einen Personenwagen an einen ausländischen Abnehmer. Das Auto wird durch die Sportwagen AG direkt ins Ausland verbracht.
Inland
X
f) Die Müller Autovermietung AG mit Sitz in Kreuzlingen (CH) vermietet einem Schweizer Kunden ab Standort Kreuzlingen ein Fahrzeug. Das Auto wird nachgewie-senermassen überwiegend in Deutschland genutzt.
Inland
X
g) Die österreichische Haarschneiderei GmbH in Feld-kirch (A) frisiert eine Kundin aus dem Fürstentum Liechtenstein.
Ausland
h) Der weltweit tätige Konzern Education AG bietet die Mitarbeitenden der ausländischen Tochtergesellschaf-ten zu jährlichen Schulungen an ihren Hauptsitz in der Schweiz auf. Die in Zug anfallenden Verpflegungs- und Übernachtungskosten werden den Konzernge-sellschaften mit Sitz im Ausland in Rechnung gestellt.
Inland X
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Ort s f a
i) Das Cateringunternehmen Zellweger AG mit Sitz in Basel liefert der Moser GmbH in Weil am Rhein (D) Essen und Getränke für das Firmenjubiläum. Die Speisen werden in den Räumlichkeiten des Kunden durch Mitarbeiter der Zellweger AG zubereitet.
Ausland
j) Ein Detailhandelsgeschäft in Samnaun (CH) verkauft Frau Huber, die ferienhalber dort weilt, Wein und Kosmetikartikel.
Ausland
k) Die Engadin Event AG führt für die Feriengäste Ten-nis-Grundkurse in Pontresina (CH) durch.
Inland
X
l) Die Kongress AG mit Sitz in Biel (CH) organisiert An-lässe jeglicher Art. Eine Chemiefirma mit Sitz in Deutschland will ein Managerseminar in der Schweiz durchführen und beauftragt dafür die Kongress AG mit der Organisation. Die Kongress AG stellt Rechnung für ihr Honorar (Erstellen des Konzepts und des Rah-menprogramms, Sekretariatsarbeiten).
Inland X
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Fall 3 (8 Punkte) Beurteilen Sie folgende Geschäftsfälle der Sportgarage AG mit Sitz in Chur. Die Sportgarage AG ist im MWST-Register eingetragen und rechnet nach der effektiven Methode ab. Ist ein Vorsteuerabzug zulässig? Wenn ja, berechnen Sie den abzugsfähigen Vorsteuerbetrag. a) 17.01.2012 Rechnung für den Kauf eines Offroaders PX für 80‘000 US Dollars bei einem
Autohändler mit Sitz in den USA (Umrechnungskurs 0.97). Das Fahrzeug wird durch die Sportgarage AG im eigenen Namen in die Schweiz eingeführt. Das Fahrzeug wurde ordnungsgemäss verzollt.
Kauf des Fahrzeugs im Ausland, Rechnung ohne Mehrwertsteuer, somit kein Vorsteuerabzug möglich. CHF 0.00
b) 28.01.2012 Im Zusammenhang mit dem Kauf vom 17.01.2012 stellt die Oberzolldirektion
folgende Beträge in Rechnung: Einfuhrsteuer CHF 6‘464; Automobilsteuer CHF 3‘520 für den Offroader PX.
OZD (Einfuhrsteuer), Vorsteuerabzug gemäss Beleg. CHF 6‘464.00
c) 02.02.2012 Rechnung für den Kauf eines gebrauchten Personenwagens von einer Privatper-
son für CHF 30‘000. Das Fahrzeug wird durch die Sportgarage AG als Mietfahr-zeug eingesetzt.
Fahrzeugkauf; Fiktiver Vorsteuerabzug, da für Lieferung (Art. 3 Bst. d Ziff. 3 MWSTG) verwendet 8 % von (108 %) CHF 30‘000. CHF 2‘222.20
d) 28.02.2012 Pauschalspesen Geschäftsführer CHF 1‘000 im Monat.
Pauschalspesen; kein Vorsteuerabzug. CHF 0.00
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e) 28.02.2012 Der Geschäftsführer der Sportgarage AG ist Mitglied des lokalen Golfklubs.
Rechnung des Golfclubs für den Mitgliederbeitrag für das Jahr 2012 CHF 1‘500 (exkl. MWST). Der Golfklub optiert für die Versteuerung der Mitgliederbeiträge. Dieser Betrag wird im Lohnausweis des Geschäftsführers ausgewiesen.
Der Vorsteuerabzug ist geschäftsmässig begründet. Wenn die Mitgliedschaft dem privaten Bereich zuzuordnen ist, wird sie im Lohnausweis aufgeführt und ist somit entgeltlich (die Umsatz- steuer darauf ist gemäss Art. 47 Abs. 2 MWSTV geschuldet). 8 % von (100 %) CHF 1‘500 = CHF 120.00
f) 01.03.2012 Anlässlich einer Lieferung eines Neuwagens wird ein gebrauchtes Fahrzeug im
Wert von CHF 20‘000 von einer Privatperson an Zahlung genommen. Dieses Fahrzeug wird nach entsprechendem Umbau endgültig als Servicefahrzeug verwendet.
Fahrzeugkauf; nicht für den Wiederverkauf. CHF 0.00
g) 05.03.2012 Rechnung für den Kauf eines gebrauchten Sportwagens von einer nicht steu-
erpflichtigen Unternehmung für CHF 60‘000. Das Fahrzeug ist für den Wie-derverkauf bestimmt.
Fahrzeugkauf, fiktiver Vorsteuerabzug, da für Lieferung (Art. 3 Bst. d Ziff. 3 MWSTG) verwendet 8 % von (108 %) CHF 60‘000. CHF 4‘444.45
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Fall 4 (9 Punkte) Die Immo GmbH mit Sitz in Zug wurde am 01.01.2013 gegründet. Sie ist spezialisiert auf das Verwalten von Liegenschaften. Im Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit kann noch nicht bestimmt werden, ob die Um-satzlimite von CHF 100'000 erreicht wird (obligatorische Steuerpflicht). Auf eine freiwillige Eintra-gung im Register der steuerpflichtigen Personen wird vorerst verzichtet. Per 31.03.2013 weist die Buchhaltung der Immo GmbH folgende Zahlen aus: Verwaltung von im Inland gelegenen Immobilien für Personen mit Wohnsitz im Ausland
CHF
18'500.00
Verwaltung von im Ausland gelegenen Immobilien für Personen mit Wohn-sitz im Inland
CHF
6'000.00
Verwaltung von im Inland gelegenen Immobilien für Personen mit Wohnsitz im Inland
CHF
7‘000.00
Angefallene Vorsteuern auf Büroeinrichtungen, Fahrzeug usw. CHF 4'200.00 Angefallene Vorsteuern auf Umbau Büroliegenschaft CHF 2'800.00 Angefallene Vorsteuern auf laufenden Aufwendungen. CHF 450.00 a) Berechnen und begründen Sie den für die Prüfung der obligatorischen Steuerpflicht massge-
benden Umsatz der Immo GmbH. Nach Art. 8 Abs. 2 Bst. f MWSTG gelten Dienstleistungen in Zusammenhang mit einem Grundstück als am Ort der gelegenen Sache erbracht, unabhängig davon, wo der Leis-tungsempfänger seinen Wohnsitz hat. Verwaltung von im Inland gelegenen Immobilien für Personen mit Sitz im Ausland CHF 18'500.00 Verwaltung von im Inland gelegenen Immobilien für Personen mit Sitz im Inland CHF 7'000.00 Total massgebender Umsatz für 3 Monate CHF 25'500.00 Total massgebender Umsatz hochgerechnet auf 12 Monate CHF 102'000.00
b) Welches sind die gesetzlichen Bedingungen für die obligatorische Steuerpflicht? Nennen Sie mindestens zwei der Bedingungen. Obligatorisch steuerpflichtig ist, wer:
unabhängig von Rechtsform, Zweck und Gewinnabsicht ein Unternehmen betreibt;
auf die nachhaltige Erzielung von Einnahmen aus Leistungen ausgerichtete beruf-liche oder gewerbliche Tätigkeit selbstständig ausübt;
unter eigenem Namen nach aussen auftritt; und
im Inland innerhalb eines Jahres mindestens 100 000 Franken Umsatz aus steuerba-ren Leistungen erzielt;
nicht von der Steuerpflicht befreit ist.
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c) Gehen Sie davon aus, dass die Immo GmbH aufgrund der Buchhaltung per 31.3.2013, un-
abhängig von den vorherigen Fragen a-b, den massgebenden Umsatz für die obligatorische Steuerpflicht erreicht. Welche Wahlmöglichkeiten ergeben sich aus diesem Sachverhalt? Geben Sie die möglichen Eintragungsdaten ins MWST-Register an.
Die Immo GmbH hat nun die Möglichkeit, sich rückwirkend auf den 01.01.2013 oder aber erst auf den 01.04.2013 eintragen zu lassen (Art. 11 Abs. 3 MWSTV).
d) Berechnen und vergleichen Sie, unabhängig von Teilaufgabe a - c, die Steuerforderungen
unter Berücksichtigung von Art. 11 Abs. 3 MWSTV.
Variante Eintragung auf den 01.01.2013: Ertrag aus der Verwaltung von im Inland gelegenen Immobilien für Personen mit Sitz im In- und Ausland CHF 25'500.00 Nachbelastung Umsatzsteuer (8 % von 108 %) CHF 1'888.90 Vorsteuern auf Büroeinrichtungen, Fahrzeug usw.- - CHF 4'200.00 Vorsteuern auf Umbau Büro - CHF 2'800.00 Vorsteuer auf laufenden Kosten- - CHF 450.00
Total Steuerforderung (Guthaben) - CHF 5‘561.10 Variante Eintragung auf den 01.04.2013: Bei einer Eintragung auf den 01.04.2013 muss die Immo GmbH bereits eine erste Ab-schreibung auf den Vorsteuern vornehmen, da diese in Gebrauch genommen wurden. Vorsteuern auf Büroeinrichtungen, Fahrzeug usw.- - CHF 4'200.00 wovon Abschreibung von 20 % CHF 840.00 Vorsteuern auf Umbau Büro- - CHF 2'800.00 wovon Abschreibung von 5 % CHF 140.00
Total Steuerforderung (Guthaben)- - CHF 6‘020.00 Lässt sich die Immo GmbH rückwirkend auf den 1.1.2013 eintragen, hat sie ein Steu-erguthaben von CHF 5'561.10. Lässt sie sich hingegen auf den 1.4.2013 eintragen, hat sie ein Steuerguthaben von CHF 6‘020.00.
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Fall 5 (7 Punkte) Kreuzen Sie an, ob eine Vorsteuerkorrektur vorgenommen werden muss. Ist in den folgenden Fällen eine pauschale Vorsteuerkorrektur gestützt auf Art. 66 MWSTV oder andere Bestimmun-gen für die gemischt verwendete allgemeine Infrastruktur notwendig? Berechnen Sie gegebenenfalls die notwendige Vorsteuerkorrektur und begründen Sie Ihre Ant-wort (z.B. auf Grund von welcher Publikation der Eidg. Steuerverwaltung erfolgt die pauschale Vorsteuerkorrektur und werden die dafür massgebenden Bedingungen erfüllt). a) Herr Sutter ist selbständiger Architekt im Raum Zürich. Sein Atelier ist spezialisiert auf
„Energieeffizientes Bauen und Sanieren“. Zu diesem Thema hält er an Fachtagungen Refe-rate, auf welche er sich jeweils in seinem Atelier vorbereitet. Letztes Jahr erzielte er als Re-ferent Honorare von insgesamt CHF 25'000 (darin enthalten CHF 4‘000 als Spesenentschä-digung).
Vorsteuerkorrektur Ja Nein
Berechnung: Honorar inkl. Spesen CHF 25‘000 * 1 % CHF 250 Begründung: Die Honorare für die Referententätigkeit inkl. Spesen betragen mehr als CHF 5‘000 pro Jahr. Somit ist eine Vorsteuerkorrektur für die gemischt verwendete Infrastruktur im Umfang von CHF 250 vorzunehmen (MI09 Ziff. 4.3.4).
b) Die Haupttätigkeit der Bau AG ist das Erstellen und die Renovation von Liegenschaften. Da-
neben vermietet sie noch 10 eigene Wohnungen, die sie selber verwaltet, an Privatpersonen. Die jährlichen Mieteinnahmen betragen CHF 250'000. Dazu kommen Einnahmen aus Ne-benkosten von CHF 50'000.
Vorsteuerkorrektur Ja Nein
Berechnung: Bruttomieteinnahmen inkl. Nebenkosten CHF 300‘000 * 0.07 % CHF 210 Begründung: Die Bruttomieteinnahmen (inkl. Nebenkosten) betragen mehr als CHF 10‘000 pro Jahr. Somit ist für die gemischt verwendete Infrastruktur eine Vorsteuerkorrektur CHF 210 vorzunehmen (MI09 Ziff. 4.3.3).
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c) Herr Imhof ist Gesellschafter der Kollektivgesellschaft Imhof & Partner. Zudem ist er im Stif-
tungsrat einer Vorsorgestiftung. Für diese Tätigkeiten erhält er jährlich Stiftungsratshonorare von CHF 15'000 und zusätzlich Spesenentschädigungen von CHF 3'000. Die anfallenden Arbeiten für die Stiftung führt Imhof in den Räumlichkeiten der Kollektivgesellschaft aus.
Vorsteuerkorrektur Ja Nein
Berechnung: Stiftungsratshonorare inkl. Spesen CHF 18‘000 * 1 % CHF 180 Begründung: Die Stiftungsratshonorare betragen mehr als CHF 5‘000 pro Jahr, somit ist für die ge-mischt verwendete Infrastruktur eine Vorsteuerkorrektur von CHF 180 vorzunehmen (MI09 Ziff.4.3.5).
d) Der Umsatz gemäss Erfolgsrechnung der Maler GmbH betrug im Jahr 2013 CHF 525'000
(exkl. allfälliger MWST). Darin enthalten sind Zinserträge von CHF 10‘480 und Dividendener-träge von CHF 20‘000.
In diesem Umsatz nicht enthalten ist hingegen der Erlös von CHF 15‘000 aus dem Verkauf von Bankaktien. Das Geld wurde im gleichen Umfang in einen Anlagefonds reinvestiert.
Vorsteuerkorrektur Ja Nein
Berechnung: Massgebender Gesamtumsatz: CHF 520‘000 100.0% (CHF 525‘000 – CHF 20‘000 + CHF 15‘000) Zinsertrag+ Erlös Verkauf Aktien CHF 25‘480 4.9% (CHF 10‘480 + CHF 15‘000) Begründung: Die Dividendenerträge sind nicht zu berücksichtigen. Die Zinserträge sowie der Erlös aus Verkauf von Wertschriften machen zusammen lediglich 4.9 % des massgebenden Gesamtumsatzes aus, somit ist keine Vorsteuerkorrektur erforderlich (MI09 Ziff. 4.3.2).
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Fall 6 (6 Punkte) Herr Moser ist Inhaber eines Treuhandbüros (Einzelfirma, im MWST-Register eingetragen, effek-tive Abrechnung) in Bern. Vor vier Jahren hat er einen Leasingvertrag für das Auto PW1 abgeschlossen, Wert gemäss Leasingvertrag CHF 93‘000 (exkl. MWST). Per 30. Juni 2013 ist der Vertrag abgelaufen und Herr Moser konnte den PW1 für einen Restwert von CHF 30‘000 übernehmen. Für seine Assistentin hat Herr Moser vor 3 Jahren einen Occasionsauto PW2 für CHF 18‘000 (exkl. MWST) gekauft. Beide Fahrzeuge werden überwiegend geschäftlich, aber auch privat genutzt. Es werden keine Fahrtenbücher geführt und die Privatanteile wurden nicht verbucht. a) Bitte berechnen Sie für das Jahr 2013 die Privatanteile und die zu deklarierenden Steuerbe-
träge für die beiden Fahrzeuge. Äussern Sie sich auch dazu, ob die Privatanteile als
pauschale oder effektive Ermittlung
entgeltliche Leistung (Umsatzsteuer)
Vorsteuerkorrektur
Vorsteuerkürzung
abzurechnen sind.
Da keine Fahrtenbücher geführt werden, ist der Privatanteil pauschal zu ermitteln. Der Ansatz beträgt 0.8 % auf dem Kaufpreis exkl. MWST, mindestens jedoch CHF 150 pro Monat. Der so errechnete Ansatz versteht sich inkl. MWST. Für die Berechnung des Privatanteils des PW1 ist auf den Wert gemäss Leasingver-trag abzustellen. Dieser Wert ist auch nach der Fahrzeugübernahme Grundlage für die pauschale Berechnung:
Leasingwert (exkl. MWST) CHF 93‘000.00 davon 0.8 % pro Monat CHF 744.00 Privatanteil (inkl. MWST) pro Jahr (Mindestbetrag CHF 1‘800) CHF 8‘928.00
Vorsteuerkorrektur 2013: 8 % von CHF 8‘928 (108 %) CHF 661.35 Art. 30 Abs. 2 MWSTG und Art. 31 Abs. 4 MWSTG Die Berechnung des Privatanteils für den PW2 der Assistentin sieht wie folgt aus:
Kaufpreis (exkl. MWST) CHF 18‘000.00 davon 0.8 % pro Monat CHF 144.00 Privatanteil (inkl. MWST) pro Jahr CHF 1‘728.00 Mindestbetrag (inkl. MWST) CHF 1‘800.00
Umsatzsteuer 2013: 8 % von CHF 1‘800 (108 %) CHF 133.35 Art. 47 Abs. 2 MWSTV
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b) Wie sind die Privatanteile zu ermitteln, wenn Herr Moser mit der Saldosteuersatzmethode
(anzuwendender Saldosteuersatz: 6.1 %) abrechnet?
Mit Anwendung der Saldosteuersatzmethode ist der Privatanteil für den Inhaber der Einzelfirma abgegolten (Art. 92 MWSTV). Hingegen gilt der auf dem Lohnausweis zu deklarierende Privatanteil für das Fahrzeug der Assistentin als entgeltlich erbracht und ist abzurechnen:
Privatanteil (inkl. MWST) pro Jahr CHF 1‘800.00
Umsatzsteuer 2013; 6.1 % von CHF 1‘800 (108 %) CHF 109.80
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Fall 7 (7,5 Punkte) Die steuerpflichtige Stiftung BEWERK mit Sitz in Brig beschäftigt behinderte Menschen, welche einfachere Arbeiten für diverse Unternehmen in der Region ausführen. Die behinderten Men-schen benötigen während ihrer Arbeit besondere Einrichtungen und Betreuung, die zusätzliche Kosten verursachen. Damit die Leistungen zu konkurrenzfähigen Preisen angeboten werden können, ist sie auf Subventionen angewiesen. Für das Jahr 2013 sind folgende Zahlen (in CHF und exkl. 8 % MWST) bekannt: Bilanz 31.12.2012 31.12.2013 Aktiven Flüssige Mittel 35'000 42'000 Debitoren 25'000 33'000 Angefangene Arbeiten 15‘000 22‘000 Einrichtungen 250‘000 230‘000 Passiven Darlehen 100'000 97'000 Vorauszahlungen von Kunden 25'000 30'000 Stiftungskapital 200'000 200'000 Erfolgsrechnung 2013 Ertrag Umsatz 670'000 Ertrag aus Verkauf Einrichtungen 5‘000 Spenden 136‘000 Subventionen zur Deckung des Betriebsdefizits 225'000 Zinsertrag 220 Aufwand Personalaufwand 668'500 Allgemeiner Aufwand (exkl. 8 % MWST) 270'000 Allgemeiner Aufwand ohne Vorsteuer 45'000 Zinsaufwand 2‘720 Abschreibung Einrichtungen 50‘000 Zusätzliche Informationen: Die BEWERK rechnet nach der effektiven Methode und nach vereinnahmten Entgelten ab. Die Investitionen in die Einrichtungen sind mit 8 % Mehrwertsteuer belastet und berechtigen zum Vorsteuerabzug. Die im Jahr 2013 verkauften Einrichtungen waren bereits seit 2011 vollumfäng-lich auf null abgeschrieben Die Subvention für das Vorjahr erfolgte in einem ähnlichen Umfang, weshalb keine Nutzungsän-derung zu berücksichtigen ist. Aufgabe: Berechnen Sie die Steuerforderung (Steuerschuld oder Steuerguthaben) der Stiftung BEWERK für die ganze Steuerperiode 2013. Die angefangenen Arbeiten wurden über das Umsatzkonto abgegrenzt.
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1. Berechnung des steuerbaren Umsatzes nach vereinnahmten
Entgelten 2013
Umsatz gemäss Erfolgsrechnung 670‘000 + a.o. Ertrag aus Verkauf Einrichtungen 5‘000 + Debitoren anfangs Jahr 25'000 - Debitoren Ende Jahr (noch nicht vereinnahmt) - 33'000 + angefangene Arbeiten anfangs Jahr 15'000 - angefangene Arbeiten Ende Jahr - 22'000 - Vorauszahlungen anfangs Jahr - 25'000 + Vorauszahlungen Ende Jahr 30'000 Vereinnahmtes Entgelt exkl. MWST 665‘000 Hiervon 8 % MWST 53‘200
2. Berechnung der Vorsteuerkürzung aufgrund der
Subventionen zur Deckung des Betriebsdefizits 2013
Umsatz gem. Erfolgsrechnung (exkl. MWST) 675'000 Subventionen zur Deckung des Betriebsdefizits 225'000 Massgebender Gesamtumsatz* 900‘000 Subvention in % des massgebenden Gesamtumsatzes 25 %
Die Spenden sind für die Berechnung der Vorsteuerkürzung nicht zu berücksichtigten.
3. Ermittlung der Höhe der Investitionen in Einrichtungen 2013
Bestand Einrichtungen 31.12.2013 230‘000 + Abschreibungen 2013 auf den Einrichtungen 50‘000 - Bestand Einrichtungen 31.12.2012 - 250‘000 Investitionen in Einrichtungen per 2013 30‘000
Die verkauften Einrichtungen waren bereits seit 2011 voll- ständig abgeschrieben und sind somit nicht relevant.
4. Berechnung der abzugsberechtigten Vorsteuer 2013
Vorsteuer auf allgemeinem Aufwand 8 % von CHF 270‘000 (100 %) 21'600 Vorsteuer auf Investitionen in Einrichtungen gem. Ziff. 3 (8 % von CHF 30‘000 (100 %) 2‘400 Total Vorsteuer 24‘000 Kürzung um 25 % - 6‘000 Zulässiger Vorsteuerabzug 18‘000
Die Zinserträge führen zu keiner Vorsteuerkorrektur, da sie die Limite von 5 % des Gesamtumsatzes nicht überschreiten.
5. Berechnung der Steuerforderung (Steuerschuld) 2013
Umsatzsteuer gem. Ziff. 1 53‘200 - Vorsteuer gem. Ziff. 4 - 18‘000 Steuerforderung (Steuerschuld) 35‘200
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Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Steuern Aufgabe 2 Direkte Steuern Verrechnungssteuer Prüfungszeit 1 ½ Stunden Punktzahl 50 (davon Direkte Steuern 38 und Verrechnungssteuer 12) von 100
Beachten Sie bitte folgende Punkte: 1. Kontrollieren Sie, ob dieser Aufgabensatz vollständig ist. Er umfasst nebst dem Deckblatt
insgesamt 17 Seiten. 2. Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Kandidatennummer auf jedes Lösungsblatt. 3. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt bei den dafür vorgesehenen Stellen in der
Aufgabenstellung. 4. Berechnungen stellen Sie bitte übersichtlich und nachvollziehbar dar.
5. Legen Sie die Lösungsblätter und allfällige Notizblätter in die Umschlagmappe. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Berufsprüfung für Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Steuern, Aufgabe 2
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Aufgabenteil A Direkte Steuern
Die Aufgaben sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt wird, ausschliesslich nach dem Bundessteuerrecht (DBG) zu lösen, und alle Fragen beziehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt wird, auf in der Schweiz ansässige (unbeschränkte Steuerpflicht in der Schweiz) natürliche und juristische Personen. Fall 1 (2.50 Punkte)
a) Das Ehepaar Hugentobler ist am 1. Juli 2007 aus dem Ausland in die Gemeinde XY
zugezogen. Die Gemeinde XY hat es unterlassen, die Ehegatten Hugentobler per Zuzug in die Schweiz in das Steuerregister aufzunehmen. Der neue Steuerregisterführer hat dies erst am 1. März 2013 festgestellt. Er möchte nun von ihnen folgendes wissen: Ab wann kann das Veranlagungsverfahren eröffnet werden?
b) Wären die Ehegatten Hugentobler von sich aus verpflichtet gewesen, dem Gemeinde-
steueramt eine Steuererklärung einzureichen? Antworten Sie mit JA oder NEIN. Sofern eine Verpflichtung besteht, ist der entsprechende Gesetzesartikel (Artikelnummer mit allfälligen Absätzen und/oder Buchstaben) zu nennen.
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Fall 2 (2.0 Punkte)
Frau Kerner beantragt im Februar 2014 eine Revision der rechtskräftigen Steuer-veranlagung für das Steuerjahr 2012. Als Grund führt sie aus, dass die im Jahr 2012 erfolgten Zahlungen an die gebundene Selbstvorsorge Säule 3a nicht berücksichtigt worden sind. Die Zahlungsbelege habe sie im Januar 2014 bei der Durchsicht ihrer Unterlagen gefunden, daher möchte sie eine Korrektur der Veranlagung für das Jahr 2012. Die folgenden Fragen sind voneinander unabhängig zu beantworten (keine Folgefehler): a) In welchem Artikel ist die Revision geregelt? Der entsprechende Gesetzesartikel
(Artikelnummer mit allfälligen Absätzen und/oder Buchstaben) ist aufzuführen.
b) Wird der Antrag von Frau Kerner gutgeheissen und die Veranlagung für das Jahr 2012 korrigiert? Diese Frage ist entweder mit JA oder mit NEIN zu beantworten.
c) Aus welchem Grund wird im vorliegenden Sachverhalt dem Antrag auf Revision stattgegeben bzw. nicht stattgegeben?
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Fall 3 (1.0 Punkte)
Der vermögende Hans Meulier (Alter 55 Jahre) übt keine Erwerbstätigkeit aus. Er ist aber bei einer gemeinnützigen Hilfsorganisation, die in Entwicklungsländern humanitäre Hilfe leistet, als freiwilliger Mitarbeiter tätig. Er erhält für das Kalenderjahr 2013 weder einen Lohn noch Spesenentschädigung. Im Jahr 2013 zahlt er CHF 3’000 auf ein Vorsorgekonto der Säule 3a bei der Bank ein. Diesen Beitrag zieht er in der Steuererklärung ab. Begründen Sie, aus welchem Grund / welchen Gründen der Abzug von der Steuerbehörde verweigert wird.
Fall 4 (1.0 Punkte)
Mit 39 Jahren unterzeichnet ein unselbständig Erwerbstätiger eine Vorsorgeversicherung. Die Vertragsdauer beträgt 26 Jahre. Die Prämie wird jährlich bezahlt. Nach 26 Jahren wird ihm von der Versicherung das angesparte Kapital ausbezahlt. Wie wird die Auszahlung steuerlich erfasst, wenn es sich bei der Versicherung a) um eine rückkaufsfähige Versicherung der Säule 3b,
oder b) um eine Versicherung der Säule 3a handelt? Als Lösung ist für a) und b) entweder „Nicht steuerbar“ oder „Steuerbar“ oder die ent-sprechenden Gesetzesartikel (Artikelnummer mit allfälligen Absätzen und/oder Buchstaben) aufzuführen. Antwort zu a) Antwort zu b)
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Fall 5 (2,0 Punkte)
Beurteilen Sie die nachfolgenden Aussagen 1 bis 3 auf deren Richtigkeit (Richtig oder Falsch). Im Lösungsschema, das Sie im Anschluss an die zu beurteilenden Aussagen fin-den, sind die Aussagen abschliessend zu beurteilen.
Nr. Aussagen
1 Der Kapitalgewinn aus Verkauf von Geschäftsvermögen ist steuerfrei.
2 Auf dem gewillkürten Geschäftsvermögen realisierte Verluste können durch den Steuerpflichtigen einkommensteuerrechtlich in Abzug gebracht werden (Hinweis: die Verlustverrechnung bei Teilbesteuerung ist nicht zu beachten).
3 Eine buchmässige Aufwertung (es sind keine versteuerten stillen Reserven vorhanden) von Geschäftsvermögen ist einkommenssteuerfrei.
Aufgabe Kreuzen Sie im nachstehenden Lösungsschema den Buchstaben mit der richtigen Lösung an. Achten Sie darauf, dass nur ein Buchstabe die richtige Antwort beinhaltet. Werden zwei oder mehrere Felder angekreuzt, so gilt die Antwort als falsch.
Ankreuzen, Buchstabe Lösungsvarianten
A Die Aussage 2 ist richtig und die Aussagen 1 und 3 sind falsch.
B Die Aussagen 1 und 3 sind richtig und die Aussage 2 ist falsch.
D Alle Aussagen sind richtig.
E Alle Aussagen sind falsch.
Fall 6 (4.50 Punkte)
Aufgrund der nachfolgenden Angaben sind die Bestandteile des steuerbaren Einkommens von Xaver Meier für die Steuerperiode 2013 zu berechnen. Sämtliche Vermögenswerte qualifizieren sich steuerrechtlich als Privatvermögen von Xaver Meier; seine Beteiligungs-quote an der Pharma AG beträgt 100 %. Die Berechnungen für die Ermittlung des steuerbaren Einkommens sind detailliert und übersichtlich im nachfolgenden Schema in der Spalte „Steuerbares Einkommen“ darzustellen (nicht genannte einkommensbildende bzw. -mindernde Faktoren sind nicht zu berück-sichtigen). Beachten Sie bitte: Wo aus Ihrer Sicht kein steuerbares Einkommen vorliegt, ist in der Spalte „Steuerbares Einkommen“ 0 einzusetzen. Leere Felder werden nicht bewertet. Gehen Sie im Weiteren davon aus, dass eine allfällige Verrechnungssteuer ordnungsgemäss entrichtet und überwälzt wird.
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Bezeichnung Einnahmen/Ausgaben mit Bemerkungen Vorgabe Steuerbares Einkommen
Nettolohn gemäss Lohnausweis der Pharma AG. Abzüglich steuerlich anerkannte Berufsauslagen Steuerbar
400‘000
10‘000
Brutto-Dividende aus der Pharma AG Darauf lastender Verrechnungssteuerabzug von 35% Steuerbar
100'000
Brutto-Dividenden aus Streubesitz (Quote < 10 %)
Darauf lastender Verrechnungssteuerabzug von 35%. Steuerbar
30'000
Ausschüttung aus steuerlich anerkannten Kapitaleinlagereserven Steuerbar
20‘000
Steuerlich anerkannte Vermögensverwaltungskosten Abzug
3‘000
Bruttomietertrag aus einem Mehrfamilienhaus Steuerlich anerkannte werterhaltende Kosten Steuerlich anerkannte wertvermehrende Kosten Steuerbar
40'000
10'000
20‘000
Bezahlte Schuldzinsen in Höhe von CHF 200‘000 betreffend einer Hypothek und einem Bankdarlehen für den seinerzeitigen Kauf der Beteiligung Pharma AG Steuerlich abzugsfähige Schuldzinsen
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Fall 7 (2.5 Punkte)
a) Peter Müller verkaufte am 30.6.2013 über die Börse seine im Privatvermögen gehaltene 2%-Obligation der Georg Fischer AG von nominell CHF 100'000 zum Kurs von 101 %. Er hat den Titel seinerzeit aus der Emission zu pari erworben. Die Obligation hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Der jährliche Zinstermin ist auf den 31. März fixiert. Die Rückzahlung ist gemäss Emissionsprospekt nach Ablauf der vollen Laufzeit zum Kurs von 102% vorgesehen. Die entsprechende Verkaufspreisberechnung lautet wie folgt (CHF): Verkauf nominell CHF 100'000 zu 101 % 101'000 Marchzins für 90 Tage: 2 % à CHF 100'000 500 Verkaufspreis 101'500
b) Die von Peter Müller seinerzeit aus Emission zu 100% erworbene 2%-Obligation von nominell CHF 100'000 wird von der Schuldnerin, der Georg Fischer AG, vorzeitig per 30.6.2013 gekündigt. Die Rückzahlung erfolgt, da vorzeitig, lediglich zu 101 % zuzüglich eines Bruchzinses von CHF 500. Somit gelangte per 30.6.2013 ein Bruttobetrag von 101'500 zur Auszahlung.
Beurteilen Sie die nachfolgenden Aussagen 1 bis 4 zu der Aufgabenstellung unter a) und b) auf deren Richtigkeit. Beachten Sie, dass für die Aufgabe a) und b) jeweils nur eine Aussage richtig ist. Im Lösungsschema, das Sie im Anschluss an die zu beurteilenden Aussagen finden, sind die Aussagen abschliessend zu beurteilen.
Nr. Aussagen zu Frage 7 a) und 7 b)
1 Der Zins von CHF 500 unterliegt bei Peter Müller nicht der Einkommenssteuer; jedoch der Überpari - Gewinn von CHF 1'000 wird einkommenssteuerlich erfasst.
2 Der Überpari-Gewinn von CHF 1'000 unterliegt bei Peter Müller nicht der Einkommenssteuer (steuerfreier Kapitalgewinn); jedoch der Zins von CHF 500 wird einkommenssteuerrechtlich erfasst.
3 Sowohl der Zins als auch der Überpari-Gewinn von gesamthaft CHF 1‘500 unterliegen bei Peter Müller nicht der Einkommenssteuer (steuerfreier Kapitalgewinn).
4
Sowohl der Zins als auch der Überpari-Gewinn von gesamthaft CHF 1‘500 unterliegen bei Peter Müller der Einkommenssteuer.
Kreuzen Sie nun im nachstehenden Lösungsschema unter der Spalte „Richtig“ oder der Spalte „Falsch“ nur die für Sie richtige Aussage für den Aufgabenteil unter a) und unter b) an. Werden für den Aufgabenteil a) oder b) zwei oder mehrere Felder angekreuzt, so gilt die Antwort als falsch.
Aufgabe 7 a) Aufgabe 7 b)
Nr. Richtig Falsch Richtig Falsch Punkte
1
2
3
4
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Fall 8 (3,5 Punkte)
Der selbständigerwerbende Peter Müller hat seine Jahresrechnung bisher jeweils auf den 30.6. abgeschlossen. Aus sachlichen Gründen möchte er nun sein Geschäftsjahr dem Kalenderjahr angleichen (steueramtlich bewilligt) und somit neu auf den 31.12. abschliessen (erstmals per 31.12.2013). Er hat die folgenden Geschäftsergebnisse realisiert:
Selbständiges Erwerbseinkommen Steuerperiode 2012
Steuerperiode 2013
Ordentliches Einkommen 1.7.2011 - 30.06.2012 80'000
Ordentliches Einkommen 1.7.2012 - 31.12.2013 Kapitalgewinn aus Maschinenverkauf per 30.09.2013
150'000 100'000
Ermitteln Sie für die Steuerperiode 2012 und 2013 das steuerbare sowie das satzbestim-mende Einkommen. Steuermindernde Faktoren sind zu vernachlässigen. Stellen Sie Ihre Berechnung detailliert und übersichtlich dar und begründen Sie Ihre Lösung in bemes-sungsrechtlicher Hinsicht. Sie können Ihre Lösung im nachfolgenden Schema eintragen.
Text Steuerperiode
2012 2013
Steuerbar
Satz
Steuerbar
Satz
Ordentliches Einkommen
Kapitalgewinn aus Maschinenverkauf
Steuerbares Einkommen
Satzbestimmendes Einkommen
Begründung in bemessungsrechtlicher Hinsicht:
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Fall 9 (3.0 Punkte)
Beantworten Sie folgenden Fragen (Ziffer 9.1. – 9.6.), indem Sie im freien Feld unterhalb der entsprechenden Frage Ihre Lösung notieren.
9.1. Was ist Gegenstand der Gewinnsteuer?
Lösung zu 9.1.:
9.2. Für welchen Zeitraum wird die Gewinnsteuer festgesetzt und erhoben?
Lösung zu 9.2.:
9.3. Beschreiben Sie detailliert die gewinnsteuerliche Behandlung der Vorjahresverluste.
Lösung zu 9.3.:
9.4. Erklären Sie den Begriff „wirtschaftliche Doppelbelastung“.
Lösung zu 9.4.:
9.5. In welchem Bundesgesetz und in welcher massgebenden Gesetzesnorm (Artikelnummer mit allfälligen Absätzen und/oder Buchstaben) finden Sie die steuerrechtlichen Bestimmungen über das kantonale Holdingprivileg?
Lösung zu 9.5.:
9.6. Kann auf der Substanzdividende der Beteiligungsabzug gewährt werden? Begründen Sie Ihre Antwort (Hinweis auf DBG-Artikel mit Absatz genügt). Ergänzender Hinweis: Die ausschüttende Gesellschaft ist bei der Muttergesellschaft vor Ausschüttung zum Verkehrswert in der Bilanz aufgeführt. Dieser Verkehrswert hat sich seit der Anschaffung (Kauf der Beteiligung) bis zur Ausschüttung nicht verändert.
Lösung zu 9.6.:
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Fall 10 (2.0 Punkte)
Die Meier AG weist im Geschäftsjahr 2012 einen Gewinn von CHF 400‘000 (nach Verbuchung des provisorischen Steuerbezuges) aus. Die Abschlussbuchungen wurden bis auf die korrekte zeitliche Abgrenzung des Steueraufwandes vorgenommen. Die provisorische Steuerrechnung für die Steuerperiode 2012 in Höhe von CHF 50‘000 wurde bezahlt und unter dem Steueraufwand verbucht. Der massgebende Steuersatz beträgt für die kantonalen Steuern sowie die direkte Bun-dessteuer gesamthaft 20 % auf dem steuerbaren Reingewinn. Ermitteln Sie unter Beachtung des steuerrechtlich abzugsfähigen Steueraufwands den steuerbaren Reingewinn. Die Berechnung ist detailliert und nachvollziehbar darzustellen.
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Fall 11 (3,0 Punkte)
Der im Kanton Zürich wohnhafte Werner Wannemann besitzt ein Ferienhaus im Kanton Tessin und eine Einzelunternehmung im Kanton Schaffhausen. Zudem ist er an einer Kollektivgesellschaft im Kanton Luzern beteiligt. Beurteilen Sie die nachfolgenden Aussagen 1 bis 3 auf deren Richtigkeit (Richtig oder Falsch). Im Lösungsschema, das Sie im Anschluss an die zu beurteilenden Aussagen finden, sind die Aussagen abschliessend zu beurteilen.
Nr. Aussagen
1 Der Kanton Zürich kann für die Kollektivgesellschaft im Kanton Luzern einen angemessenen Lohn für sich in Anspruch nehmen.
2 Das Kapital der Kollektivgesellschaft wird objektmässig dem Kanton Luzern zugewiesen.
3 Die Schuldzinsen der Einzelunternehmung werden wie die privaten Schuld-zinsen quotenmässig (in Prozenten der Aktiven) auf alle Steuerdomizile mit Ausnahme von Luzern verteilt.
Kreuzen Sie im nachstehenden Lösungsschema den Buchstaben mit der für Sie richtigen Lösung an. Achten Sie darauf, dass nur ein Buchstabe die richtige Antwort beinhaltet. Werden zwei oder mehrere Felder angekreuzt, so gilt die Antwort als falsch.
Ankreuzen
Buchstabe
Lösungsvarianten
A Die Aussagen 1 und 2 sind richtig, und die Aussage 3 ist falsch.
B Alle Aussagen sind richtig.
C Alle Aussagen sind falsch.
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Fall 12 (3,0 Punkte) Die Lala AG, ein Handelsbetrieb, hat ihren Sitz im Kanton Uri. Im Kanton Glarus betreibt sie eine Betriebsstätte. Folgende Zahlen (Frankenbeträge in Tausend Franken sind bekannt:
Gesamt Kanton Uri Kanton Glarus
Lokalisierte Aktiven 900 700 200
Mobile Konten 100 50 50
Steuerbares Kapital 300
Umsatzquoten 100% 70% 30%
Betriebsstättenresultate 400 500 -100
Hinweis: (positive Zahlen = Gewinne, negative Zahlen = Verluste)
Die interkantonale Steuerausscheidung wird nach der indirekten Methode vorgenommen. Dem Sitzkanton ist ein zusätzlicher Gewinnanteil (Präzipuum) von TCHF 80 zuzuweisen. Beurteilen Sie die nachfolgenden Aussagen 1 bis 4 auf deren Richtigkeit (Richtig oder Falsch). Im Lösungsschema, das Sie im Anschluss an die zu beurteilenden Aussagen finden, sind die Aussagen abschliessend zu beurteilen.
Nr. Aussage:
1 Das steuerbare Kapital für den Kanton Uri beträgt 225
2 Das steuerbare Kapital für den Kanton Uri beträgt 240
3 Der steuerbare Gewinn für den Kanton Uri beträgt 304
4 Der steuerbare Gewinn für den Kanton Uri beträgt 400
Kreuzen Sie im nachstehenden Lösungsschema den Buchstaben mit der für Sie richtigen Lösung an. Achten Sie darauf, dass nur ein Buchstabe die richtige Antwort beinhaltet. Wer-den zwei oder mehrere Felder angekreuzt, so gilt die Antwort als falsch.
Ankreuzen,
Buchstabe
Lösungsvarianten
A Die Aussagen 1 und 4 sind richtig, und die übrigen Aussagen sind falsch.
B Die Aussagen 2 und 3 sind richtig, und übrigen die Aussagen sind falsch.
C Die Aussage 1 ist richtig, und die übrigen Aussagen sind falsch.
D Die Aussage 4 ist richtig, und die übrigen Aussagen sind falsch.
Berufsprüfung für Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Steuern, Aufgabe 2
Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 12 von 17
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Fall 13 (5.0 Punkte)
Der 49-jährige Marc Boulanger führt eine Einzelunternehmung. Die Schlussbilanz (Steuerbilanz) per 31. Dezember 2013 stellt sich wie folgt dar (in Tausend CHF):
Aktiven Beträge Passiven Beträge
Umlaufvermögen 100 Fremdkapital 1‘500
Mobilien/Maschinen 800 Eigenkapital 500
Liegenschaft 1’100
Total 2’000 2’000
Hinweis zu der Steuerbilanz:
Die Mobilien/Maschinen enthalten stille Reserven in Höhe von TCHF 300
Der Verkehrswert der Liegenschaft beträgt TCHF 1‘800, die Anlagekosten betrugen TCHF 1‘500.
Bei der Liegenschaft handelt es sich um eine Kapitalanlageliegenschaft, die unbestritten Geschäftsvermögen darstellt.
Per 1.1.2014 erfolgt die Umwandlung der Einzelunternehmung in eine von Marc Boulanger zu 100% im Privatvermögen gehaltene Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). a) Ergeben sich aus dem Sachverhalt zum Zeitpunkt der Umwandlung Steuerfolgen, unter
der Annahme, dass Herr Marc Boulanger alle Aktiven und Passiven in die GmbH überträgt und sämtliche Anteile an der GmbH nach sieben Jahren an einen Dritten veräussert? Beantworten Sie die Frage mit JA oder NEIN und begründen Sie Ihre Antwort.
Berufsprüfung für Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Steuern, Aufgabe 2
Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 13 von 17
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b) Gehen Sie vom gleichen Sachverhalt wie unter der Teilaufgabe a) beschrieben aus,
ausser dass die Liegenschaft nicht in die GmbH eingebracht wird, sondern Marc Boulanger die Liegenschaft im eigenen Vermögen behält. Beschreiben Sie die Steuerfolgen und begründen Sie Ihre Antwort auch zahlenmässig mit einer detaillierten und nachvollziehbaren Darstellung.
Berufsprüfung für Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Steuern, Aufgabe 2
Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 14 von 17
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Fall 14 (3.0 Punkte)
Herr Gilbert Vauclair ist seit mehreren Jahren Alleinaktionär der Trèfle AG. Die Handels-bilanz per 31. Dezember 2013 weist folgende Zahlen (in Tausend CHF) aus:
Aktiven Betrag Passiven Betrag
Umlaufvermögen 1’200 Fremdkapital 2’300
Anlagevermögen (keine Liegenschaften) 2’800 Aktienkapital 500
Reserven 1’200
Total 4’000 Total 4’000
Hinweis zur Bilanz: Es bestehen keine Kapitaleinlagereserven Am 1. Februar 2014 wird die Trèfle Holding AG gegründet. Sie übernimmt das gesamte Aktienkapital der Trèfle AG. Als Gegenleistung erhält Herr Gilbert Vauclair alle Aktien der Trèfle Holding AG. Die Trèfle Holding AG weist nach Gründung und Kauf der Trèfle AG folgende Zahlen (in Tausend CHF) in der Handelsbilanz aus:
Aktiven Betrag Passiven Betrag
Beteiligung Trèfle AG 1’700 Darlehen G. Vauclair 1’200
Aktienkapital 500
Total 1’700 Total 1’700
Beurteilen Sie die nachfolgenden Aussagen 1 bis 3 auf deren Richtigkeit (Richtig oder Falsch). Im Lösungsschema, das Sie im Anschluss an die zu beurteilenden Aussagen finden, sind die Aussagen abschliessend zu beurteilen.
Nr. Aussagen
1 Der Übertrag der Trèfle AG in die Trèfle Holding AG führt zu keinerlei Steuerfolgen, da die Reserven in der Trèfle AG unverändert (CHF 1'200) bleiben.
2 Die Übertragung der Aktien der Trèfle AG in die Trèfle Holding AG gilt nicht als Veräusserungsgewinn, sondern als Vermögensumschichtung. Gilbert Vauclair realisiert einen steuerbaren Vermögensertrag von CHF 1'200.
3 Die Differenz zwischen dem Einbringungswert von CHF 1‘700 und dem Nominal-wert der Trèfle AG von CHF 500 stellt einen steuerfreien Kapitalgewinn auf Privatvermögen dar.
Kreuzen Sie im nachstehenden Lösungsschema den Buchstaben mit der für Sie richtigen Lösung an. Achten Sie darauf, dass nur ein Buchstabe die richtige Antwort beinhaltet. Werden zwei oder mehrere Felder angekreuzt, so gilt die Antwort als falsch.
Ankreuzen
Buchstabe
Lösungsvarianten
A Die Aussage 1 ist richtig die anderen Aussagen sind falsch.
B Die Aussage 2 ist richtig die anderen Aussagen sind falsch.
C Die Aussagen 1 und 3 sind richtig die Aussage 2 ist falsch.
D Alle Aussagen sind falsch.
Berufsprüfung für Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Steuern, Aufgabe 2
Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 15 von 17
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Aufgabenteil B Eidg. Verrechnungssteuer
Die Aufgaben sind ausschliesslich entsprechend der jeweiligen Fragestellung nach dem Bundesgesetz und der Verordnung über die Verrechnungssteuer (VStG und VStV) zu lösen.
Fall 15 (5 Punkte)
Prüfen Sie das Wertschriftenverzeichnis des Jahres 2012 von Maya Oberli, wohnhaft in St. Gallen.
Beurteilen Sie die einzelnen Positionen (Ziffern 1 bis 5) und begründen Sie Ihre Antwort - sofern verlangt – zwingend mit dem entsprechenden Gesetzesartikel. Wird der verlangte Gesetzesartikel nicht genannt, gilt die Begründung als falsch beantwortet.
WERTSCHRIFTENVERZEICHNIS RÜCKERSTATTUNGSANTRAG für Fälligkeiten 2012
Antragsteller
Maya Oberli St. Gallen
a) Werte mit Verrechnungssteuerabzug Total Nennwert Zins Genaue Bezeichnung Steuerwert Bruttoertrag Anzahl Aktien % 31.12.2012 (ohne jeden Abzug) 2012
1. 100'000 2 Obl. Schweiz. 100'000 2‘000 CS Group Zürich 20.09.12 – 20.09.17
2. 100'000 1,5 Festgeld CS Genève 0 750 16.07.11 – 15.01.12
3. 5‘000 Aktionärssparkonto St. Galler Kantonalbank AG 5‘000 150
4. 100'000 Dividende der UBS AG 1'118’000 10'000 Zürich (bezahlt aus Reserve aus Kapitaleinlagen)
5. 10‘000 Dividende der Siemens AG 1‘320‘000 36‘000 D-München
Berufsprüfung für Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Steuern, Aufgabe 2
Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 16 von 17
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b) Werte ohne Verrechnungssteuerabzug
Keine
Ziffer 1 Rückforderung ist in Ordnung □ Rückforderung ist nicht in Ordnung □ Begründung mit Artikel inkl. Absatz: …………………………………………..
Ziffer 2 Rückforderung ist in Ordnung □ Rückforderung ist nicht in Ordnung □ Begründung: …………………………………………..
Ziffer 3 Rückforderung ist in Ordnung □ Rückforderung ist nicht in Ordnung □ Begründung mit Artikel inkl. Absatz, Buchstabe: …………………………………
Ziffer 4 Rückforderung ist in Ordnung □ Rückforderung ist nicht in Ordnung □ Begründung mit Artikel inkl. Absatz: …………………………………………..
Ziffer 5 Rückforderung ist in Ordnung □ Rückforderung ist nicht in Ordnung □ Begründung: …………………………………………..
Fall 16 (7 Punkte)
a) In welchen Artikeln ist die verdeckte Gewinnausschüttung (geldwerte Leistung) geregelt?
VStG (inkl. Absatz, Buchstabe): …………………………….................. VStV (inkl. Absatz): …………………………………………
b) Die Celerina AG erwirbt von ihrem Aktionär (natürliche Person mit Wohnsitz in Italien) ein Ferienhaus zum Preis von CHF 6‘000‘000. Gemäss einem Bewertungsgutachten wird der Wert dieses Ferienhauses auf CHF 10‘000‘000 geschätzt.
Liegt eine geldwerte Leistung vor? Ja □ Nein □
Berufsprüfung für Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Steuern, Aufgabe 2
Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 17 von 17
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c) Welche nachstehenden Positionen können verrechnungssteuerfrei an die Aktionäre zurückbezahlt werden?
Gewinnvortrag □
Gesetzliche Reserven □
Darlehen Aktionär □
Einbezahltes Aktienkapital □
Offene Reserven □
Reserve aus Kapitaleinlagen □
d) Die Brenner AG kaufte von einem ihrer Aktionäre im Mai 2007 5 % eigene Aktien, d.h. 500 Aktien à nom. CHF 100 zum Verkehrswert von CHF 1‘100 pro Aktie zurück. Per 31.12.2013 bilanzierte die Brenner AG die Aktien noch mit CHF 550‘000.
Liegt eine steuerbare Leistung vor? Ja □ Nein □
Wenn ja, wieviel beträgt die steuerbare Leistung und welcher Gesetzesartikel kommt zur Anwendung (inkl. Absatz)? ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
e) Sie haben anlässlich der Ziehung vom Samstag, 27.04.2013 den Betrag von CHF 800 im Schweizer Zahlenlotto gewonnen.
1) Welcher Betrag wurde Ihnen ausbezahlt?
……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
2) In welchem Gesetzesartikel (inkl. Absatz) ist dies geregelt? ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
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Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Löhne und Sozialversicherungen Prüfungszeit 1 Stunde
Punktzahl 50
Beachten Sie bitte folgende Punkte: 1. Kontrollieren Sie, ob dieser Aufgabensatz vollständig ist. Er umfasst nebst dem Deckblatt
insgesamt 16 Seiten.
2. Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Kandidatennummer auf jedes Lösungsblatt. 3. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt bei den dafür vorgesehenen Stellen in der
Aufgabenstellung. 4. Berechnungen stellen Sie bitte übersichtlich und nachvollziehbar dar.
5. Legen Sie die Lösungsblätter und allfällige Notizblätter in die Umschlagmappe.
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Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Löhne & Sozialversicherungen
Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 1 von 15
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Teil A: Sozialversicherungen Aufgabe 1: (1 Punkt) Nennen Sie den Sozialversicherungszweig, welcher die Risiken Alter, Tod und Invalidität versi-chert. ………………………………………………………………………………………………………………….. Aufgabe 2: (2 Punkte) In der AHV gibt es den Begriff „plafonierte Altersrente“. Was verstehen Sie unter diesem Begriff? ………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………….. Aufgabe 3: (2 Punkte) Frau Breitenmoser hat in ihrer Pensionskasse ein Altersguthaben von CHF 350'000. Berechnen Sie die Altersrente, welche sie monatlich erhält, bei einem Umwandlungssatz von 6,8 %. Der Betrag ist auf einen Franken genau zu runden. ………………………………………………………………………………………………………………….. Aufgabe 4: (3 Punkte) Eine Pensionskasse muss den Wert der Austrittsleistung einer Person bei bestimmten Vorgängen berechnen. Nennen Sie drei solche Vorgänge. ………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………….. Aufgabe 5: (2 Punkte) Bezüge aus der beruflichen Vorsorge zur Finanzierung von Wohneigentum müssen in der Regel zurückbezahlt werden, sofern das Wohneigentum wieder verkauft wird. Nennen Sie zwei Vor-kommnisse, bei welchen die Gelder nicht zurückbezahlt werden müssen. ………………………………………………………………………………………………………………….. …………………………………………………………………………………………………………………..
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Aufgabe 6: (7 Punkte) Sie sind an der Bearbeitung der AHV-Jahresabrechnung für das Jahr 2013 der Firma Gallus-System AG. Berechnen Sie den AHV-pflichtigen Bruttolohn der folgenden Personen anhand der nachfolgenden Angaben. Mario Reutter (Geschäftsinhaber): Geburtsdatum: 16. Juli 1967 (2 Punkte) Herr Mario Reutter bezieht ein Monatsgehalt von CHF 6'000 sowie Kinderzulagen von CHF 1'200 pro Monat. Im Dezember 2013 wurde der 13. Monatslohn ausbezahlt. Herr Reutter erhält für das Jahr 2013 zusätzlich ein Bonus von CHF 15'000, welcher im 2014 ausbezahlt wird. Dieser Bonus wird im Abschluss 2013 dem Kontokorrent von Herrn Reutter gutgeschrieben. Im 2. Quartal 2013 hatte Herr Reutter einen Unfall. Aus diesem sind dem Betrieb CHF 12'500 Taggelder gutgeschrie-ben worden. Diese wurden mit dem ordentlichen Lohn verrechnet. Die AHV-pflichtige Bruttolohnsumme beträgt: CHF __________ Karl Reutter: Geburtsdatum: 12. April 1941 (1 Punkt) Herr Karl Reutter bezieht ein Monatsgehalt von CHF 2'000. Er erhielt keinen 13. Monatslohn und keinen Bonus. Die AHV-pflichtige Bruttolohnsumme beträgt: CHF __________ Miriam Schneider: Geburtsdatum: 2. Dezember 1996 (1 Punkt) Frau Schneider ist am 1. August 2013 als Lehrtochter in Ihren Betrieb eingetreten und hat einen Monatslohn von CHF 450. Die AHV-pflichtige Bruttolohnsumme beträgt: CHF __________ Heidi Bräm: Geburtsdatum: 8. Mai 1968 (1 Punkt) Frau Bräm ist Sekretärin und verantwortlich für die Lehrtochter. Sie verdient gemäss Vertrag CHF 45'600 brutto pro Jahr. Aufgrund ihrer guten Leistung hat sie im 2013 einen Bonus von CHF 10'000 erhalten sowie im Dezember einen Einkaufsgutschein von CHF 600. Die AHV-pflichtige Bruttolohnsumme beträgt: CHF __________ Karl Metzger: Geburtsdatum: 13. Februar 1958 (2 Punkte) Herr Metzger ist Aussendienstmitarbeiter und hat ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung. Er ver-dient CHF 8'000 pro Monat brutto und erhielt im Dezember einen 13. Monatslohn. Das Geschäfts-fahrzeug kann er auch privat benutzen. Der Kaufpreis des Fahrzeuges betrug CHF 48'000, exkl. Mehrwertsteuer. Er ist ledig und hat keine Kinder. Die AHV-pflichtige Bruttolohnsumme beträgt: CHF __________
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Aufgabe 7: (14 Punkte) Sie wurden von der Göko GmbH beauftragt, den Jahresabschluss per 31.12.2013 zu erstellen. Damit dieser erstellt werden kann, müssen Sie unter anderem auch die Konten des Personalauf-wandes abschliessen. Auf den Seiten 6 bis 10 sind die für die Lösung der Aufgabe notwendigen Kontoblätter ersichtlich. Berechnen Sie detailliert auf der Seite 4 das Total der Schlussabrechnun-gen für das Jahr 2013 der Ausgleichskasse, der Unfallversicherung sowie der Krankentaggeldver-sicherung anhand der weiteren Angaben. Bei den einzelnen Kontenblättern sind die notwendigen Buchungen für die Bonusverbuchungen (siehe weitere Angaben) am 31.12.2013 einzutragen. Die Zeilen „Total“ auf den Kontoblättern sind ebenfalls zu ergänzen. Die für die Bonusverbuchung not-wendigen Buchungssätze sind auf der Seite 5 einzutragen. Die auf der Seite 5 aufgeführten Linien müssen nicht unbedingt mit der notwendigen Anzahl Buchungen übereinstimmen. Sämtliche Be-rechnungen sind auf zwei Dezimalen und auf Rappen genau zu runden. Weitere Angaben: Es sind drei Personen angestellt, welche jünger als 60 Jahre sind. Frau Meier arbeitet im Stunden-lohn durchschnittlich 4 Stunden pro Woche. Der Stundenlohn des abgelaufenen Monats wird an-fangs des nächsten Monats berechnet und ausbezahlt, mit Ausnahme der Dezemberstunden, wel-che jeweils noch im aktuellen Geschäftsjahr ausbezahlt werden. Sie erhält für das Jahr 2013 zu-sätzlich einen Bonus von CHF 5'000 brutto, welcher im Jahr 2013 verbucht werden muss. In der Berufsunfallversicherung wird seitens der Unfallversicherung dem Arbeitgeber die Minimalprämie von CHF 100 verrechnet, sofern die effektive Prämie nicht höher ausfällt. Die Nichtberufsunfallver-sicherung wird zu 100 % auf das Personal überwälzt. Die Krankentaggeldversicherungsprämien werden paritätisch geteilt. Herr Lanter hat einen Jahreslohn von brutto CHF 15'000 bezogen, wel-cher monatlich zu gleichen Teilen ausbezahlt wurde. Er erhält zusätzlich einen Bonus von CHF 4'000 brutto, welcher im Jahr 2013 verbucht werden muss. Der restliche Lohnaufwand betrifft eine weitere Frau, welche im Montalslohn angestellt ist. Die Prämiensätze lauten wie folgt: AHV-/ALV-/IV-/EO-Prämien: gemäss Gesetz Verwaltungskosten der AHV-/ALV-/IV-/EO-Prämien: 3 % FAK-Beitrag: 1,5 % BU-Prämie: 0,092 % NBU-Prämie: 1.248 % Krankentaggeld Männer: 0,673 % Krankentaggeld Frauen: 0.913 % Auszug aus dem Kontoplan der Göko GmbH: 1150 Forderung gegenüber Unfallversicherung 1155 Forderung gegenüber Verrechnungssteuer 2005 Übrige Verbindlichkeiten 2010 Verbindlichkeiten gegenüber Ausgleichskasse 2011 Verbindlichkeiten gegenüber Pensionskasse 2012 Verbindlichkeiten gegenüber Krankentaggeldversicherung 2019 Durchlaufkonto Löhne Für die Abgrenzungen dürfen keine anderen Bilanzkonten verwendet werden, als die vorerwähn-ten.
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Berechnungen zur Aufgabe 7: AHV-/IV-/EO-/ALV-/FAK-Beitragsberechnung: Berechnung der Unfallversicherungsprämien: Berechnung der Krankentaggeldversicherungsprämien:
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Buchungssätze zu den Abgrenzungen für Aufgabe 7: Soll: Haben: Betrag:
……………………….. ……………………… ………………… Soll: Haben: Betrag:
……………………….. ……………………… ………………… Soll: Haben: Betrag:
……………………….. ……………………… ………………… Soll: Haben: Betrag:
……………………….. ……………………… ………………… Soll: Haben: Betrag:
……………………….. ……………………… ………………… Soll: Haben: Betrag:
……………………….. ……………………… ………………… Soll: Haben: Betrag:
……………………….. ……………………… ………………… Soll: Haben: Betrag:
……………………….. ……………………… ………………… Soll: Haben: Betrag:
……………………….. ……………………… ………………… Soll: Haben: Betrag:
……………………….. ……………………… ………………… Soll: Haben: Betrag:
……………………….. ……………………… ………………… Soll: Haben: Betrag:
……………………….. ……………………… …………………
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Aufgabe 7: Kontendetails der Göko GmbH
Konto 5200 Löhne
01.01.2013 - 31.12.2013
Datum Gkto Buchungstext Mwst Soll Haben Saldo CHF
-
25.01.2013 Löhne 01.13 2'000.00 2'000.00
01.02.2013 Stundenlöhne 01.13 1'298.40 3'298.40
25.02.2013 Löhne 02.13 2'000.00 5'298.40
01.03.2013 Stundenlöhne 02.13 1'144.05 6'442.45
25.03.2013 Löhne 03.13 2'000.00 8'442.45
01.04.2013 Stundenlöhne 03.13 1'106.00 9'548.45
24.04.2013 Löhne 04.13 2'000.00 11'548.45
02.05.2013 Stundenlöhne 04.13 681.05 12'229.50
25.05.2013 Löhne 05.13 2'000.00 14'229.50
03.06.2013 Stundenlöhne 05.13 1'077.00 15'306.50
25.06.2013 Löhne 06.13 2'000.00 17'306.50
01.07.2013 Stundenlöhne 06.13 710.15 18'016.65
25.07.2013 Löhne 07.13 4'500.00 22'516.65
02.08.2013 Stundenlöhne 07.13 406.00 22'922.65
23.08.2013 Löhne 08.13 2'500.00 25'422.65
02.09.2013 Stundenlöhne 08.13 564.80 25'987.45
25.09.2013 Löhne 09.13 2'500.00 28'487.45
01.10.2013 Stundenlöhne 09.13 503.25 28'990.70
25.10.2013 Löhne 10.13 2'500.00 31'490.70
04.11.2013 Stundenlöhne 10.13 686.65 32'177.35
25.11.2013 Löhne 11.13 2'500.00 34'677.35
02.12.2013 Stundenlöhne 11.13 445.10 35'122.45
23.12.2013 Löhne 12.13 8'000.00 43'122.45
30.12.2013 Stundenlöhne 12.13 676.60 43'799.05
31.12.2013
31.12.2013
Total
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Aufgabe 7: Kontendetails der Göko GmbH
Konto 2010 Verbindlichkeiten ggü. Ausgleichskasse
01.01.2013 - 31.12.2013
Datum Gkto Buchungstext Mwst Soll Haben Saldo CHF
-
25.01.2013 Löhne 01.13 286.18 -286.18
01.02.2013 Stundenlöhne 01.13 185.79 -471.97
25.02.2013 Löhne 02.13 286.18 -758.15
01.03.2013 Stundenlöhne 02.13 163.70 -921.85
07.03.2013 Ausgleichskasse RG 2013 0001 1'384.45 462.60
25.03.2013 Löhne 03.13 286.18 176.42
01.04.2013 Stundenlöhne 03.13 158.26 18.16
24.04.2013 Löhne 04.13 286.18 -268.02
02.05.2013 Stundenlöhne 04.13 97.45 -365.47
25.05.2013 Löhne 05.13 286.18 -651.65
03.06.2013 Stundenlöhne 05.13 154.11 -805.76
11.06.2013 Ausgleichskasse RG 2013 0002 1'384.45 578.69
25.06.2013 Löhne 06.13 286.18 292.51
01.07.2013 Stundenlöhne 06.13 101.62 190.89
25.07.2013 Löhne 07.13 643.91 -453.02
02.08.2013 Stundenlöhne 07.13 58.09 -511.11
23.08.2013 Löhne 08.13 357.73 -868.84
02.09.2013 Stundenlöhne 08.13 80.82 -949.66
10.09.2013 Ausgleichskasse RG 2013 0003 1'384.45 434.79
25.09.2013 Löhne 09.13 357.73 77.06
01.10.2013 Stundenlöhne 09.13 72.01 5.05
25.10.2013 Löhne 10.13 357.73 -352.68
04.11.2013 Stundenlöhne 10.13 98.25 -450.93
25.11.2013 Löhne 11.13 357.73 -808.66
02.12.2013 Stundenlöhne 11.13 63.69 -872.35
10.12.2013 Ausgleichskasse RG 2013 0004 1'384.45 512.10
23.12.2013 Löhne 12.13 1’144.72 -632.62
30.12.2013 Stundenlöhne 12.13 96.81 -729.43
31.12.2013
31.12.2013
Total
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Aufgabe 7: Kontendetails des Göko GmbH
Konto 2011 Verbindlichkeiten ggü. Pensionskasse
01.01.2013 - 31.12.2013
Datum Gkto Buchungstext Mwst Soll Haben Saldo CHF
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Total - - -
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Löhne & Sozialversicherungen
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Aufgabe 7: Kontendetails der Göko GmbH
Konto 1150 Forderung ggü. Unfallversicherung
01.01.2013 - 31.12.2013
Datum Gkto Buchungstext Mwst Soll Haben Saldo CHF
143.20 -143.20
01.01.2013 TA Unfallversicherung Prämie 2013 374.60 231.40
25.01.2013 Löhne 01.13 28.00 203.40
31.01.2013 Unfallversicherung, def. Prämie 2012 143.20 346.60
25.02.2013 Löhne 02.13 27.85 318.75
25.03.2013 Löhne 03.13 27.82 290.93
24.04.2013 Löhne 04.13 27.43 263.50
25.05.2013 Löhne 05.13 27.79 235.71
25.06.2013 Löhne 06.13 27.45 208.26
25.07.2013 Löhne 07.13 60.67 147.59
23.08.2013 Löhne 08.13 34.02 113.57
25.09.2013 Löhne 09.13 33.96 79.61
25.10.2013 Löhne 10.13 34.13 45.48
25.11.2013 Löhne 11.13 33.91 11.57
23.12.2013 Löhne 12.13 107.82 -96.25
31.12.2013
31.12.2013
Total
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Aufgabe 7: Kontendetails der Göko GmbH
Konto 2012 Verbindlichkeiten ggü. Krankentaggeld versicherung
01.01.2013 - 31.12.2013
Datum Gkto Buchungstext Mwst Soll Haben Saldo CHF
218.25 -218.25
01.01.2013 TA Krankentaggeldvers., Prämie 2013 250.00 31.75
25.01.2013 Löhne 01.13 15.26 16.49
31.01.2013 Zürich, Def. Prämien 2012 Krankentaggeld 218.25 234.74
01.02.2013 Stundenlöhne 01.13 11.85 222.89
25.02.2013 Löhne 02.13 15.26 207.63
01.03.2013 Stundenlöhne 02.13 10.45 197.18
25.03.2013 Löhne 03.13 15.26 181.92
01.04.2013 Stundenlöhne 03.13 10.10 171.82
24.04.2013 Löhne 04.13 15.26 156.56
02.05.2013 Stundenlöhne 04.13 6.22 150.34
25.05.2013 Löhne 05.13 15.26 135.08
03.06.2013 Stundenlöhne 05.13 9.83 125.25
25.06.2013 Löhne 06.13 15.26 109.99
01.07.2013 Stundenlöhne 06.13 6.48 103.51
25.07.2013 Löhne 07.13 38.09 65.42
02.08.2013 Stundenlöhne 07.13 3.71 61.71
23.08.2013 Löhne 08.13 19.83 41.88
02.09.2013 Stundenlöhne 08.13 5.16 36.72
25.09.2013 Löhne 09.13 19.83 16.89
01.10.2013 Stundenlöhne 09.13 4.60 12.29
25.10.2013 Löhne 10.13 19.83 -7.54
04.11.2013 Stundenlöhne 10.13 6.27 -13.81
25.11.2013 Löhne 11.13 19.83 -33.64
02.12.2013 Stundenlöhne 11.13 4.06 -37.70
23.12.2013 Löhne 12.13 70.04 -107.74
30.12.2013 Stundenlöhne 12.13 6.18 -113.92
31.12.2013
31.12.2013
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Teil B Aufgabe 8: (13 Punkte) Die Risi & Co. ist eine Beratungsgesellschaft. Sie sind dort verantwortlich für das Personalwesen. Eine Mitarbeitende konnte eine Lohnabrechnung für den März 2014 nicht selbständig erledigen. Bitte erstellen Sie auf der Seite 12 die Abrechnung für Frau Angelika Hutter (Sekretariat) unter Berücksichtigung des Auszuges aus dem Arbeitsvertrag auf der Seite 13 sowie der folgenden An-gaben: Jahresarbeitszeit: 2'184 Stunden (entspricht 42 Stunden/Woche)
AHV/ALV/IV/EO: gesetzliche Abzüge
Krankentaggeld: Prämien werden durch die Arbeitgeberin getragen
Unfallversicherung: Prämie BU 0,22% / Prämie NBU 1,33% / Abzüge gem. Gesetz Die NBU-Prämien werden voll durch die Arbeitnehmerin getragen. BVG/Pensionskasse: Arbeitnehmeranteil 50%
13. Monatslohn: Bei ganzjähriger Anstellung wird jeweils im November ein voller zusätzlicher Monatslohn ausbezahlt.
Rundungsregeln: CHF-Beträge auf 5 Rappen, Ferien auf ½-Tage, Übriges auf zwei Nachkommastellen runden
Frau Hutter ist seit dem 01.08.2013 für die Risi & Co. tätig. Während den Skiferien in Arosa ist sie am 01.02.2014 auf der Piste gestürzt und hat sich dabei einen komplizierten Bruch im linken Oberschen-kel zugezogen. Sie konnte bis Ende März 2014 die Arbeit nicht wieder aufnehmen und wird auch wei-terhin ausfallen. Am 14.03.2014 haben Sie von der Suva eine Zwischenabrechnung über CHF 4'545 (inkl. 1% Vergütung an die Arbeitgeberin für die Bevorschussung) erhalten. Das Unfalltaggeld ist auf der Lohnabrechnung separat aufzuführen. Die gesamte BVG-Jahresprämie für Frau Hutter beträgt CHF 5'760. Per 28.02.2014 betrug der Gleit-stundensaldo + 27,25 Stunden, das Ferienguthaben 24,50 Tage.
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Risi & Co. - Scheuergasse 32 - 5210 Windisch
Angelika Hutter
Dorfstrasse 147
5417 Untersiggenthal
31.03.2014
Lohnabrechnung März 2014
Monatslohn CHF
Lohnkürzung bei Unfall (80%) CHF
Unfalltaggeld CHF
CHF
Bruttolohn CHF
AHV/IV/EO von CHF CHF CHF
ALV von CHF CHF CHF
Nichtberufsunfallversicherung von CHF CHF CHF
Pensionskasse CHF CHF
Total Abzüge CHF
Auszahlung
CHF
Gleitstunden Stunden
Ferienguthaben Tage
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Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 13 von 15
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Auszug aus dem Arbeitsvertrag von Angelika Hutter
Art. 2 Lohn
Der Lohn beträgt CHF 5'500 im Monat, zahlbar 13 x jährlich (angebrochene Jahre = 13. Monats-lohn pro rata). Die gesetzlichen und reglementarischen Beiträge an die Sozial- und Vorsorgeinstitutionen werden anteilmässig vom Lohn abgezogen.
Art. 3 Spesen
Die Spesenvergütung erfolgt laut dem jeweils aktuellen Spesenreglement.
Art. 4 Ferien
Die Arbeitnehmerin hat folgenden Anspruch auf Ferien: 5 Wochen je Kalenderjahr (entsprechend 25 Arbeitstagen), bei Ein- oder Austritt während des Jah-res pro rata. Vorbehalten bleibt die Ferienkürzung nach Art. 329 b OR.
Art. 5 Sozialleistungen
Berufliche Vorsorge: Obligatorische Mindestversicherung nach BVG Unfallversicherung: Versicherung für Berufsunfälle und -krankheiten: bei der Suva Versicherung für Nichtberufsunfälle: bei der Suva
Krankentaggeldversicherung: Kollektivtaggeld-Versicherung für 80 % des Lohnes für max. 720 innerhalb 900 Tagen.
Bei Unfall bzw. ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit wird im 1. Dienstjahr der volle Lohn während einem Monat ausgerichtet, ab dem 2. Dienstjahr voller Lohn während drei Monaten. Danach werden 80% des Lohnes weiterbezahlt. Ab dem 3. Unfall- bzw. Krank-heitstag ist ein ärztliches Zeugnis abzugeben.
Die Arbeitnehmerin anerkennt ausdrücklich, dass damit sämtliche Pflichten der Arbeitgeberin laut Art. 324a/b OR abgegolten sind.
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Aufgabe 9: (6 Punkte) Der ledige und kinderlose Schweizer Jonas Schmidinger arbeitet seit dem 01.09.2007 unbefristet und in ungekündigter Vollzeit-Anstellung üblicherweise als Berater ohne Kaderfunktion im Aussen-dienst bei Kunden oder in der Vor- und Nachbearbeitung der Kontakte im Büro der Risi & Co. Am Sonntag, 16.03.2014 um 09.15 Uhr, hatte er einen Unfall. Er ist mit dem Fahrrad gestürzt, als er sich am Kiosk an der Hauptstrasse in Hausen AG die Sonntagszeitung holen wollte. Obwohl er unbemerkt und ohne Hilfe wieder aufstehen und weiterhumpeln konnte, musste er am nächsten Tag seinen Hausarzt, Herrn Dr. Ernst Flicker, Lilienstrasse 23, 5212 Hausen AG, aufsu-chen. Wie sich herausstellte, hatte sich Herr Schmidinger beim Unfall das rechte Knie geprellt und konnte die Arbeit erst am 26.03.2014 wieder aufnehmen. Bitte füllen Sie anhand dieser Angaben sowie der Lohnabrechnung auf der Seite 15 die Schadenmeldung an die Suva (Anhang 1) für Herrn Schmidinger aus. Neben den Leistungen durch die Suva bestehen keine weiteren Ansprü-che aus diesem Unfall. Folgende Angaben benötigen Sie ausserdem für die korrekte Meldung: Kunden-Nr. Risi & Co.: 911-2548.7
Telefon-Nr. Risi & Co.: 056 789 00 00
Adresse der Risi & Co.: Risi & Co. Scheuergasse 32 5210 Windisch Telefon-Nr. J. Schmidinger: 056 987 65 43
Geburtsdatum J. Schmidinger: 28.05.1980
AHV-Nr. J. Schmidinger: 756.1372.2731.54
Arbeitszeit J. Schmidinger: Für Herrn Schmidinger besteht keine separate Arbeitszeitre-gelung. Am Freitag arbeitet er jeweils bis um 17.00 Uhr.
Adresse von J. Schmidiner: Jonas Schmidinger Titlisstrasse 17 5212 Hausen AG
Jahresarbeitszeit: 2'184 Stunden (entspricht 42 Stunden/Woche)
13. Monatslohn: Bei ganzjähriger Anstellung wird jeweils im November ein voller zusätzlicher Monatslohn ausbezahlt.
Provision: Die zu erwartende jährliche Provision beträgt ca. CHF 15'000 und ist unregelmässig über die einzelnen Monate ver-teilt.
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Risi & Co. - Scheuergasse 32 - 5210 Windisch
Jonas Schmidinger
Titlisstrasse 17
5212 Hausen AG
31.03.2014
Lohnabrechnung für den Monat März 2014
Monatslohn CHF 4'500.00
Provision März 2014 CHF 2'150.00
Bruttolohn CHF 6'650.00
1. Arbeitgeber Name und Adresse mit Postleitzahl Tel.-Nr. Kunden-Nr. Betriebsteil
Üblicher Arbeitsplatz des/der Verletzten (Betriebszweig)
2. Verletzte/r Name und Vorname Geburtsdatum AHV-Nummer
Strasse Tel.-Nr. (sofern bekannt) Staatsangehörigkeit
PLZ Wohnort Zivilstand
3. Anstellung Datum der Anstellung Ausgeübter Beruf
Stellung: � Höheres Kader � Mittleres Kader � Angestellte/r / Arbeiter/in � Lehrling � Praktikant/in
Verhältnis: � unbefristeter Arbeitsvertrag � befristeter Arbeitsvertrag � Arbeitsverhältnis gekündigt
Arbeitszeit des/der Verletzten: (Stunden je Woche) Vertraglicher Beschäftigungsgrad: Prozent
Betriebsübliche Vollarbeitszeit: (Stunden je Woche) Arbeitseinsatz: � unregelmässig � Kurzarbeit
4. Schaden- Tag Monat Jahr Zeit (Stunden, Minuten)datum
5. Unfallort Ort (Name oder PLZ) und Stelle (z. B. Werkstatt, Strasse)
Tätigkeit zur Zeit des Unfalles; Unfallhergang, beteiligte Gegenstände, Fahrzeuge
Beteiligte Person(en):
Besteht ein Polizeirapport? � Ja � Nein � Unbekannt
7. Berufsunfall Beteiligte Gegenstände (z. B. Maschine, Werkzeug, Fahrzeug, Arbeitsstoff; bitte genaue Bezeichnung)
8. Nicht- Bis wann hat der/die Verletzte vor dem Unfall letztmals im Betrieb gearbeitet (Wochentag, Datum, Zeit)?berufsunfall bis: Grund der Absenz:
9. Verletzung Betroffener Körperteil: � links � rechts � unbestimmt
Art der Schädigung:
10. Arbeits- Arbeit zufolge Unfalles ausgesetzt? � Ja � Nein Wenn ja, ab wann?unfähigkeit Voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit Falls Arbeit wieder aufgenommen:
länger als 1 Monat � Ab wann? � ganz � teilweise
11. Arzt- Erstbehandelnder Arzt bzw. Spital/Klinik Nachbehandelnder Arzt bzw. Spital/Klinikadressen
12. Lohn CHF pro Stunde Monat Jahr
Vertraglicher Grundlohn inkl. Teuerungszulage (brutto)
Kinder-/Familienzulagen
Ferien-/Feiertagsentschädigung in % oder
Gratifikation/13. Monatslohn (und weitere) in % oder
Andere Lohnzulagen (z. B. Akkord/Provision/Naturallohn/Schichtzulage)
Bezeichnung:
13. Sonderfälle � Freiwillige Unternehmerversicherung � Familienmitglied, Gesellschafter
� weitere(r) Arbeitgeber:
Hat der/die Versicherte bereits Anspruch auf Taggeld oder Rente bei: Krankenversicherung, Suva oder anderer obligato-rischer Unfallversicherung, Invalidenversicherung, Alters- und Hinterlassenenversicherung, Berufliche Vorsorgeeinrichtung,
Militärversicherung, Arbeitslosenkasse?Wenn ja, wo?
Bitte mit Schreibmaschine ausfüllen oder direkt auf www.suva.ch/schadenmeldung
Wird von der
Versicherung
ausgefüllt
Kinder bis 18 Jahre oderin Ausbildung bis 25 Jahre
Anzahl � Keine
Ge
St
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Stellung
Art
B/N/F
Verletzung
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09.d
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004
Suva Telefon 052 265 71 71
Lagerhausstrasse 15 Telefax 052 265 70 91
Postfach 398 Postkonto 84-230-5
Suva Winterthur 8401 Winterthur www.suva.ch
Ort und Datum Stempel und Unterschrift
Geht an: Suva
Schaden-NummerSchadenmeldung UVG
� Unfall ��Zahnschaden� Berufskrankheit ��Rückfall
6. Sachverhalt(Unfallbe-schreibung,Verdacht aufBerufs- krankheit)
14. AndereSozialver-sicherungs-leistungen
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Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Recht
Prüfungszeit 1 Stunde
Punktzahl 50
Beachten Sie bitte folgende Punkte: 1. Kontrollieren Sie, ob dieser Aufgabensatz vollständig ist. Er umfasst nebst dem Deckblatt
insgesamt 6 Seiten Aufgabenstellung und 2 Seiten Anhang.
2. Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Kandidatennummer auf jedes Lösungsblatt. 3. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt bei den dafür vorgesehenen Stellen in der
Aufgabenstellung. 4. Berechnungen stellen Sie bitte übersichtlich und nachvollziehbar dar.
5. Legen Sie die Lösungsblätter und allfällige Notizblätter in die Umschlagmappe.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Recht
Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 1 von 6
Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation
Hinweis: Für ein blosses „ja“ oder „nein“ als Antwort werden keine Punkte erteilt. Ebenfalls keine Punkte werden erteilt bei richtigem „ja“ oder „nein“, aber falscher Begründung.
1. Personenrecht / OR Allgemeiner Teil / Vertragsrecht Gesellschaftsrecht / Strafrecht
1.1. Sachverhalt: Herr und Frau Zehnder haben in der Zeitung gelesen, dass in den Wäldern rund um ihren
Wohnort grosse Zeckengefahr besteht. Deshalb beschliessen sie, die vierköpfige Familie beim Haus-arzt gegen Zeckenbiss impfen zu lassen (FSME-Impfung). Der 17-jährige Daniel weigert sich, sich einer Zeckenimpfung zu unterziehen, weil er sich vor den Nebenfolgen fürchtet. Die Mutter erklärt Daniel, das sei Unsinn. Als Mutter sei sie für seine Gesundheit verantwortlich. Deshalb verlange sie von ihm, dass er sich der Zeckenimpfung unterzieht.
a) Entscheiden Sie mit Hilfe der Artikel 19 ff. ZGB, ob die Mutter von Daniel die Zeckenimpfung gegen
seinen Willen verlangen kann. Die Antwort ist zu begründen. Sie müssen auch den Gesetzesartikel angeben, auf den Sie sich bei Ihrer Antwort gestützt haben.
2
b) Stellt sich das gleiche Problem bei Alina, der 4-jährigen Schwester von Daniel? Die Antwort ist zu
begründen.
2
1.2. Sachverhalt: Bauer Luginbühl hat am 12. März 2014 seinen ausgemusterten Traktor John Deere 3030 für Fr. 11'200.-- verkauft. Mit dem Käufer wurde vereinbart, der Traktor werde am 15. März bei Lugin-bühl abgeholt. In der Nacht vom 13. auf den 14. März brannte die Scheune von Luginbühl infolge eines Blitzeinschlags vollständig nieder und der Traktor wurde total zerstört. Luginbühl meldete den Verlust des Traktors seiner Versicherung. Als diese erfuhr, dass der Traktor vor dem Schadensereignis ver-kauft wurde, verweigerte sie die Zahlung von Schadenersatz mit der Begründung, Luginbühl habe gar keinen Schaden erlitten, weil er gemäss Obligationenrecht vom Käufer den Kaufpreis fordern könne.
a) Beschreiben Sie, wie die Versicherungsgesellschaft höchst wahrscheinlich argumentiert, um ihre Ansicht zu begründen, Luginbühl könne vom Käufer den Kaufpreis fordern und nennen Sie auch den massgeblichen Gesetzesartikel.
3
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Recht
Name, Vorname, Kandidatennummer Seite 2 von 6
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Annahme: Ein anderer Kunde hätte bei Luginbühl am 12. März 2014 telefonisch 100 kg Äpfel der Sorte Gravensteiner bestellt und diese auch am 15. März abholen sollen. Weil beim Brand der ganze Vorrat an Äpfeln vernichtet wurde, konnte Luginbühl die bestellten 100 kg Äpfel nicht mehr in Säcke abfüllen und für den Kunden bereitstellen.
b) Wäre in diesem Fall die Rechtslage die gleiche, wie beim Traktor, der nicht mehr geliefert werden
konnte? Die Antwort ist zu begründen. 2
1.3. Sachverhalt: Julia K. hat bei der Garage Özgür Pamuk in Kriens einen 4-jährigen Honda Civic für Fr. 14'900.-- gekauft. Fünf Wochen nach dem Kauf erscheint die Polizei bei ihr und verbietet ihr den Wagen weiter zu benutzen, weil sich herausgestellt hat, dass das Fahrgestell des Wagens ohne erfor-derliche Bewilligung des Strassenverkehrsamtes tiefer gelegt wurde. Dies war für Julia nicht ersichtlich, weil der Fahrzeugausweis entsprechend gefälscht worden war.
Als Julia K. den Kaufvertrag anfechten und rückabwickeln will, erklärt ihr der Garagist Pamuk: Er habe
die unerlaubte Tieferlegung nicht erkannt und habe sie somit nicht absichtlich getäuscht. a) Kann sich Julia K. auf einen anderen Anfechtungsgrund stützen? Wenn ja, auf welchen? 2
Annahme: Julia K. hat den Kaufvertrag erfolgreich angefochten. b) Ergänzen Sie die fehlenden Worte im nachfolgenden Satz: „Jetzt kann Julia K. den bezahlten Kaufpreis zurückverlangen, weil eine Obligation aus entstanden ist.“ 1
c) Nennen Sie zwei Straftatbestände im Sinne des Schweizerischen Strafgesetzbuches, denen sich
der Dieb, der den Honda Civic dem Garagisten Pamuk verkauft hat, schuldig gemacht hat.
2
Annahme: Der Vorbesitzer, der den Honda Civic tiefergelegt und dem Garagisten Pamuk verkauft hat, hat die Fahrzeugpapiere so dilettantisch gefälscht, dass jedes Kind die Fälschung hätte erkennen kön-nen, und somit auch der Garagist, wenn er die Aufmerksamkeit aufgewendet hätte, die man von ihm verlangen durfte.
d) Der Vorbesitzer hätte dann einen der oben erwähnten Straftatbestände nicht erfüllt, weil ein objek-tives Tatbestandsmerkmal nicht erfüllt ist. Welches?
2
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1.4. Sachverhalt: Lucien Favre hat ein zu 6% verzinsliches Darlehen über Fr. 10'000.-- aufgenommen. Rückzahlbar in 5 Jahren; Zinstermin 5. April.
a) Begründen Sie, warum mit jeder Zinszahlung die Verjährungsfrist des Darlehens unterbrochen
wird. 2
b) Beschreiben Sie, welche Wirkung die Unterbrechung einer Verjährungsfrist hat.
1
1.5. Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer hat am 4. März 2013 eine Stelle mit einem Jahreslohn von Fr. 104‘000.-- angetreten. Am 17. Januar 2014 erkrankt er und wird vom Arzt bis zum 30. April 2014 zu 100% arbeitsunfähig geschrieben.
a) Während welcher Zeit seiner krankheitsbedingten Abwesenheit hat er Anspruch auf Lohnzahlung,
wenn das OR zur Anwendung kommt? Sie müssen den oder die Zeitabschnitte der Lohnzahlung benennen. Die Angabe in Wochen oder Monaten genügt.
Hinweis: Im betreffenden Kanton kommt die Berner Skala zur Anwendung, wonach ein Arbeitneh-
mer im 2. Dienstjahr während eines Monats Lohnanspruch hat. 2
b) Würde die Frage des Lohnfortzahlungsanspruchs gleich zu beantworten, wenn der Arbeitnehmer
am 17. Januar 2014 nicht erkrankt, sondern am Arbeitsplatz verunfallt wäre? Die Antwort ist zu begründen.
1
1.6. Entscheiden Sie durch Ankreuzen, welche der folgenden Aussagen zur Aktiengesellschaft richtig bzw. falsch sind.
richtig falsch
Eine Aktiengesellschaft mit mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt ist ge-
setzlich zu einer ordentlichen Revision verpflichtet.
Die Statuten können eine persönliche Haftung der Aktionäre vorsehen. 3
Die Statuten können vorsehen, dass der Verwaltungsrat die Revisionsstelle wählt.
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1.7. Sachverhalt: Die Baufirmen „Max Huber GmbH, Hoch- und Tiefbau“, Arben Shala, Kundenmaurerei und Svetlana Ivanovic, Ingenieurbüro, schliessen sich zur „Arbeitsgemeinschaft Neubau Schulhaus Beau Rivage, Biel“ zusammen. Gemäss dem Vertrag über die Errichtung der „Arbeitsgemeinschaft Neubau Schulhaus Beau Rivage, Biel“ sind Max Huber, der Inhaber der Max Huber GmbH, Arben Sha-la und Svetlana Ivanovic Geschäftsführer der Gesellschaft und vertreten diese mit Einzelunterschrift. Die „Arbeitsgemeinschaft Neubau Schulhaus Beau Rivage, Biel“ erhält von der Schulbehörde den Auftrag für den Bau dieses Schulhauses zum Pauschalpreis von 13 Millionen Franken.
a) Wie ist diese Arbeitsgemeinschaft rechtlich zu qualifizieren? 1
b) Warum kann die Arbeitsgemeinschaft keine Kollektivgesellschaft sein? Die Antwort ist zu begrün-
den mit Angabe des Gesetzesartikels. 2
Sachverhalt: Max Huber mietet im Namen der „Arbeitsgemeinschaft Neubau Schulhaus Beau Rivage,
Biel“ bei der Kran AG einen Baukran für Fr. 8‘000.--/Monat, ohne Arben Shala und Svetlana Ivanovic zu konsultieren. Svetlana Ivanovic ärgert sich sehr, hat sie doch Beziehungen zu einer anderen Kranfirma, wo sie den gleichen Kran für Fr. 6‘500.--/Monat hätte mieten können.
c) Entscheiden Sie durch Ankreuzen, wer der Kran AG für die Kranmiete haftet. Nur eine Antwort ist
richtig. die „Arbeitsgemeinschaft Neubau Schulhaus Beau Rivage, Biel“ nur die „Max Huber GmbH Hoch- und Tiefbau“ 3 nur Max Huber „Max Huber GmbH Hoch- und Tiefbau“, Arben Shala, Svetlana Ivanovic solidarisch Max Huber, Arben Shala, Svetlana Ivanovic solidarisch
2. Ehe- und Erbrecht
2.1. Sachverhalt: Marie hat beim Tod ihres Vaters ein Aktiendepot im Wert von Fr. 120'000.-- geerbt.
Anlässlich der güterrechtlichen Auseinandersetzung weist das Depot einen Wert von Fr. 180'000.-- auf. Die Wertsteigerung ist einzig auf Kurssteigerungen zurückzuführen. Die Dividenden von insge-samt Fr. 17'000.-- wurden Marie auf einem separaten Privatkonto gutgeschrieben. Dieses Konto weist im Zeitpunkt der güterrechtlichen Auseinandersetzung noch einen Wert von Fr. 1'000.-- auf.
Bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung müssen der Wert der Aktien und die Erträge daraus auf
die Errungenschaft und das Eigengut von Marie verteilt werden. Setzen Sie nachfolgend die entspre-chenden Beträge als Totalbetrag ein. Es sind also maximal zwei Beträge anzugeben.
Errungenschaft: Fr. Eigengut: Fr. 2
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Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation
2.2. Sachverhalt: Die Familienverhältnisse der ledig und kinderlos verstorbenen Angela sehen wie folgt aus: Vater und Mutter sind vorverstorben. Die Grossmutter Emma mütterlicherseits lebt noch. Es lebt noch der Halbbruder Mirko aus erster Ehe der Mutter sowie der Bruder Matteo. Grossmutter Emma Grossvater (vorverstorben) Mutter Vater (beide vorverstorben) Mirko Angela Matteo
a) Weil Angela kein Testament errichtet hat, wird der Nachlass nach Gesetz verteilt. Geben Sie in Bruchteilen an, welche Personen welchen Anteil am Nachlass erhalten.
2
b) Wie wäre der Nachlass zu verteilen, wenn der kinderlose Matteo vorverstorben wäre? Nennen
Sie auch den Gesetzesartikel inklusive Absatz, auf den Sie sich bei Ihrem Entscheid gestützt haben.
2
Annahme: Angela lebte in einer eingetragenen Partnerschaft mit Sonja, und Matteo und Mirko lebt
noch. c) Welchen Bruchteil ihres Nachlasses könnte Angela testamentarisch der Organisation „Ärzte ohne
Grenzen“ vermachen? Aus Ihrer Antwort muss die Berechnung der freien Quote nachvollziehbar sein.
3
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3. Schuldbetreibung und Konkurs
3.1. Sachverhalt: In den nachfolgend umschriebenen Betreibungsverfahren hat der Schuldner jeweils Rechtsvorschlag erhoben. Kreuzen Sie jenes Gerichtsverfahren an, das der Gläubiger aufgrund der ihm zur Verfügung stehenden Beweismittel mit Aussicht auf Erfolg wählen kann, um den Rechtsvor-schlag am schnellsten zu beseitigen.
Ordentlicher
Zivilprozess
provisorische Rechtsöffnung
definitive Rechtsöffnung
a) Gemäss rechtskräftigem Urteil des Mietge-
richts schuldet der ehemalige Mieter dem Vermieter drei Monatsmietzinse, weil er die Wohnung ausserterminlich gekündigt hat und ausgezogen ist, ohne einen zumutbaren Ersatzmieter zu stellen.
b) Ein Möbelhaus betreibt einen Kunden, der
den Kaufpreis für ein Ledersofa nicht be-zahlt, den er gemäss schriftlichem Kaufver-trag schuldet. Es liegt eine vom Kunden unterzeichnete Lieferbestätigung vor.
6
c) Der Inhaber eines Pfändungsverlustscheins
betreibt den Schuldner für die Verlust-scheinsforderung, weil der Schuldner eine Erbschaft gemacht hat und wieder über pfändbares Vermögen verfügt.
3.2. Nennen Sie eine Voraussetzung, die erfüllt sein muss, damit ein Konkursverfahren infolge einer Insol-venzerklärung durchgeführt werden kann.
2
3.3. Sachverhalt: Ihr Bekannter Pfister hat vor 16 Jahren mit seiner Einzelunternehmung Konkurs ge-macht. Es sind noch Konkursverlustscheine im Betrag von Fr. 80'000.-- im Umlauf. Seit dem Konkurs hat Pfister eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt und bei der Personalvorsorgestiftung sei-nes Arbeitgebers ein Alterskapital von Fr. 300'000.-- angespart. Nun beabsichtigt er, ein Startup-Unternehmen zu gründen und zu diesem Zweck das Alterskapital der 2. Säule zu beziehen. Sie raten ihm davon ab. Mit welcher Begründung?
2
Anhang
1
Auszug aus dem Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) Dritter Teil: Begriffe
Art. 110 1 Angehörige einer Person sind ihr Ehegatte, ihre eingetragene Partnerin oder ihr eingetragener
Partner, ihre Verwandten gerader Linie, ihre vollbürtigen und halbbürtigen Geschwister, ihre
Adoptiveltern, ihre Adoptivgeschwister und Adoptivkinder. 2 Familiengenossen sind Personen, die in gemeinsamem Haushalt leben. 3 Als Beamte gelten die Beamten und Angestellten einer öffentlichen Verwaltung und der Rechts-
pflege sowie die Personen, die provisorisch ein Amt bekleiden oder provisorisch bei einer öffent-
lichen Verwaltung oder der Rechtspflege angestellt sind oder vorübergehend amtliche Funktionen
ausüben. 3bis Stellt eine Bestimmung auf den Begriff der Sache ab, so findet sie entsprechende Anwendung
auf Tiere. 4 Urkunden sind Schriften, die bestimmt und geeignet sind, oder Zeichen, die bestimmt sind, eine
Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen. Die Aufzeichnung auf Bild- und Datenträgern
steht der Schriftform gleich, sofern sie demselben Zweck dient. 5 Öffentliche Urkunden sind Urkunden, die von Mitgliedern einer Behörde, Beamten und Perso-
nen öffentlichen Glaubens in Wahrnehmung hoheitlicher Funktionen ausgestellt werden. Nicht als
öffentliche Urkunden gelten Urkunden, die von der Verwaltung der wirtschaftlichen Unter-
nehmungen und Monopolbetriebe des Staates oder anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften
und Anstalten in zivilrechtlichen Geschäften ausgestellt werden.
Zweiter Titel: Strafbare Handlungen gegen das Vermögen
Art. 137 Unrechtmässige Aneignung
1. Wer sich eine fremde bewegliche Sache aneignet, um sich oder einen andern damit unrecht-
mässig zu bereichern, wird, wenn nicht die besonderen Voraussetzungen der Artikel 138–140
zutreffen, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2. Hat der Täter die Sache gefunden oder ist sie ihm ohne seinen Willen zugekommen,
handelt er ohne Bereicherungsabsicht oder
handelt er zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen,
so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.
Art. 138 Veruntreuung
1. Wer sich eine ihm anvertraute fremde bewegliche Sache aneignet, um sich oder einen andern
damit unrechtmässig zu bereichern,
wer ihm anvertraute Vermögenswerte unrechtmässig in seinem oder eines anderen Nutzen
verwendet,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Die Veruntreuung zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag
verfolgt.
2. Wer die Tat als Mitglied einer Behörde, als Beamter, Vormund, Beistand, berufsmässiger
Vermögensverwalter oder bei Ausübung eines Berufes, Gewerbes oder Handelsgeschäftes, zu der
er durch eine Behörde ermächtigt ist, begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder
Geldstrafe bestraft.
Anhang
2
Art. 146 Betrug 1 Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch
Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum
arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst
oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
Geldstrafe bestraft. 2 Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder
Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft. 3 Der Betrug zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag
verfolgt.
Art. 158 Ungetreue Geschäftsbesorgung
1. Wer aufgrund des Gesetzes, eines behördlichen Auftrages oder eines Rechtsgeschäfts damit
betraut ist, Vermögen eines andern zu verwalten oder eine solche Vermögensverwaltung zu
beaufsichtigen, und dabei unter Verletzung seiner Pflichten bewirkt oder zulässt, dass der andere
am Vermögen geschädigt wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Wer als Geschäftsführer ohne Auftrag gleich handelt, wird mit der gleichen Strafe belegt.
Handelt der Täter in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, so kann auf
Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren erkannt werden.
2. Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, die ihm durch das
Gesetz, einen behördlichen Auftrag oder ein Rechtsgeschäft eingeräumte Ermächtigung,
jemanden zu vertreten, missbraucht und dadurch den Vertretenen am Vermögen schädigt, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
3. Die ungetreue Geschäftsbesorgung zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen
wird nur auf Antrag verfolgt.
Elfter Titel: Urkundenfälschung
Art. 251 Urkundenfälschung
1. Wer in der Absicht, jemanden am Vermögen oder an andern Rechten zu schädigen oder sich
oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen,
eine Urkunde fälscht oder verfälscht, die echte Unterschrift oder das echte Handzeichen eines
andern zur Herstellung einer unechten Urkunde benützt oder eine rechtlich erhebliche Tatsache
unrichtig beurkundet oder beurkunden lässt,
eine Urkunde dieser Art zur Täuschung gebraucht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2. In besonders leichten Fällen kann auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe erkannt
werden.
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Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Fallstudie
Prüfungszeit 2 Stunden
Punktzahl 100
Beachten Sie bitte folgende Punkte: 1. Kontrollieren Sie, ob dieser Aufgabensatz vollständig ist. Er umfasst nebst dem Deckblatt
insgesamt 15 Seiten.
2. Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Kandidatennummer auf jedes Lösungsblatt. 3. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt bei den dafür vorgesehenen Stellen in der
Aufgabenstellung. 4. Berechnungen stellen Sie bitte übersichtlich und nachvollziehbar dar.
5. Legen Sie die Lösungsblätter und allfällige Notizblätter in die Umschlagmappe.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Fallstudie
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Allgemeine Angaben
Alle Berechnungsresultate sind grundsätzlich auf ganze Zahlen resp. ganze Kurzzahlen zu runden (vorbehalten anderslautende Rundungsregeln in den Aufgabenstellungen). Dabei sind die kauf-männischen Rundungsregeln anzuwenden.
Sämtliche Franken-Beträge verstehen sich ohne anderslautenden Hinweis in Tausend Franken (TCHF).
Die Anzahl Buchungslinien muss nicht mit der Lösung übereinstimmen.
Alle Teilaufgaben sind unabhängig voneinander zu lösen.
Gemeinsame Ausgangslage der Teilaufgaben Die Onda Bike AG stellt E-Bikes (Elektrofahrräder) her. Dabei werden die Rahmen und Elektro-motoren selbst hergestellt, alle anderen Komponenten von Zulieferern eingekauft und verbaut. Die beiden gefertigten Modelle “Street-R” (mit Nabenmotor) und “Flight-S” (mit Tretlagermotor) werden in der ganzen Schweiz über Vertriebspartner verkauft, die zum Teil auf eigene Rechnung noch Servicepackages mitverkaufen. Die Unternehmung hat Ihren Sitz in Huttwil BE.
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Fallstudie
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Teilaufgabe 1: Normalkostenrechnung (23 Punkte) Die Onda Bike AG führt ihre Kostenrechnung in Form einer Normalkostenrechnung. Sämtliches Einzelmaterial wird direkt in den Produktionsprozess angeliefert (just-in-time). Kostenstellen: Produktion Rahmen In dieser Kostenstelle wird das Aluminium als Einzelmaterial angeliefert. Für die Rahmenprodukti-on wird diverses Hilfsmaterial benötigt, welches direkt an die Kostenstelle angeliefert und dieser belastet wird. Die Weiterverrechnung erfolgt mithilfe eines Zuschlages von 5% zum Aluminium-verbrauch. Der Normalkostensatz für Produktionsstunden beträgt CHF 55/h. Produktion Motoren Die beiden Motoren sind eine patentierte Eigenanfertigung der Onda Bike AG. In die Kostenstelle „Produktion Motoren“ wird diverses Elektromaterial (alles Einzelmaterial) angeliefert und zusam-mengebaut sowie leistungsoptimal parametrisiert. Der Normalkostensatz beträgt CHF 65/h. Montage Hier werden sämtliche Materialien eingekauft, die nicht selbst hergestellt werden. Zudem wird das komplette Fahrrad zusammengebaut und die Schlusskontrolle ausgeführt. Hier beträgt der Normalkostensatz CHF 80/h inkl. Hilfsmaterial. Ein Fertigfabrikatelager existiert nicht, da alle E-Bikes umgehend nach Fertigstellung ausgeliefert werden. Verwaltung und Vertrieb Die Verwaltung wird nach dem Tragfähigkeitsprinzip auf die beiden Produkte überwälzt. Der Normal-Zuschlagssatz beträgt 23% der Herstellkosten. Produktionsdaten:
Street-R Flight-S
Einzelmaterialverbrauch Aluminium 620‘000 CHF 260‘000 CHF
Einzelmaterialverbrauch Elektromaterial 425‘000 CHF 200‘000 CHF
Produktionsstunden Rahmen gemäss Rapporten 21‘200 Std. 15‘363 Std.
Produktionsstunden Motoren gemäss Rapporten 16‘246 Std. 9‘000 Std.
Montagestunden gemäss Rapporten 6‘550 Std. 5‘550 Std.
Verkaufserlöse 4‘800‘000 CHF 3‘550‘000 CHF
Bestandesänderungen angefangene Fahrräder Zunahme 253‘000 CHF
Abnahme 343‘000 CHF
Sachliche Abgrenzungen:
- Die stillen Reserven auf dem immateriellen Anlagevermögen haben um 20‘000 zugenommen.
- Die Rückstellung für Lohnfortzahlungen bei Krankheit (in Fibu nicht vorhanden) hat um 10‘000 abgenommen.
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Aufgabe 1.1 Betriebsabrechnungsbogen
Vervollständigen Sie mittels vorstehender Angaben den Betriebsabrechnungsbogen.
In TCHF Überleitung Kostenarten Kostenstellen Kostenträger
FIBU Abgren-zung
BEBU Produktion
Rahmen
Produktion
Motoren
Montage Verw./
Vertrieb
Street- R Flight-S
Einzelmaterial Aluminium
Einzelmaterial Elektro
Personalkosten 4‘175 1‘240 779 760
Abschreibungen 830 220 100 140
Übrige Gemeinkosten
1‘250 1‘250 360 250 60 580
Total 1‘710 939 1‘480
Verrechnung Rahmen
Verrechnung Hilfsmaterial
Verrechnung Motoren
Verrechnung Montage
HK Produktion
Bestandesänd.
Angef. Arbeiten +30
HK Verkauf
Verrechnung
Verw./Vertrieb
Selbstkosten
Verkaufserlöse -8‘350 -8‘350
Salden
Bezeichnung
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Aufgabe 1.2 Kostenstellenanalyse
Vervollständigen Sie zusätzlich zum Betriebsabrechnungsbogen die Analyse der Kostenstelle „Produktion Motoren“.
Plan-Beschäftigung: 25‘692 Stunden
IST Budget Abweichung
Personalkosten 1‘240 1‘200 +40
Abschreibungen 220 230 -10
Übrige Gemeinkosten
250 240 +10
Total 1‘710 1‘670 +40
Leistungsverrechnung
Deckungsdifferenz (- = Überdeckung)
Teilen Sie nach Vervollständigung der Kostenstellenanalyse die Deckungsdifferenz betragsmässig in eine Verbrauchs- und eine Volumenabweichung auf und geben Sie einen kurzen Kommentar ab was die beiden Grössen hier konkret bedeuten.
Aufgabe 1.3 Kalkulation nach Swiss GAAP FER
Die Geschäftsleitung will von Ihnen wissen, ob für die Bewertung der angefangenen Arbeiten nach Swiss GAAP FER grundsätzlich eine Normalkostenrechnung verwendet werden kann? Begründen Sie Ihre Antwort mit Hinweis auf den entsprechenden FER-Standard mit Ziffer.
Antwort
Standard, Ziffer
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Teilaufgabe 2: Bewertung nach Swiss GAAP FER (32 Punkte)
Nach einigen Jahren ist im Bereich der Elektrofahrräder eine gewisse Marktsättigung erreicht und eine Konsolidierung in der Branche ist unausweichlich geworden. Der Verwaltungsrat der Onda Bike AG hat deshalb Verhandlungen mit der Bike Fly AG aufge-nommen. Es wird über einen möglichen Zusammenschluss der beiden Unternehmen diskutiert. Als Basis für die Unternehmensbewertung der Onda Bike AG soll der obligationenrechtliche Abschluss in einen True-and-fair-Abschluss umbewertet werden. Die Onda Bike AG entscheidet, dafür die Bewertungsgrundlagen und -grundsätze von Swiss GAAP FER zu verwenden.
Aufgabe
Tragen Sie in den beiden Spalten „Korrektur Vorjahre“ und „Korrektur 2013“ die Bewertungsdiffe-renzen ein und erstellen Sie daraus die bereinigte Swiss GAAP FER-Bilanz und -Erfolgsrechnung. Die Positionen, die keine Änderungen erfahren sind in der FER-Bilanz und FER-Erfolgsrechnung bereits eingetragen. Die Bilanz und Erfolgsrechnung müssen bezüglich Darstellung/Struktur FER 3 entsprechen. Beachten Sie die Zusatzhinweise zur Bewertung. Schreiben Sie Ihre allfälligen Berechnungen direkt unter die jeweiligen Zusatzangaben.
Bilanzen Bilanz OR 31.12.2013
Korrektur Vorjahre
Korrektur 2013
Bilanz FER 31.12.2013
Liquide Mittel 1'420 - - 1'420
Forderungen L&L 740
./. Delkredere -37
Arbeitgeberbeitragsreserve PK 50
Langfristige Aufträge 1‘760
Vorrat Verbrauchsmaterial 210 - - 210
Einrichtungen/Maschinen 3'100 - - 3'100
./. WB Einrichtungen/Maschinen -810
EDV 1'900 - - 1'900
./. WB EDV -640
Geschäftsliegenschaft 3'500 - - 3'500
./. WB Geschäftsliegenschaft -160
Kapitalanlageliegenschaft 1'800
Total Aktiven 12‘833
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Verbindlichkeiten L&L 770 - - 770
Passive Rechnungsabgrenzungen 280 - - 280
Bankdarlehen 4'000 - - 4'000
Garantierückstellungen 360 - - 360
Rückstellung Latente Steuern
Aktienkapital 5'000 - - 5'000
Gewinnreserven/Vortrag 1'300
Jahresgewinn 1'123
Total Passiven 12'833
Erfolgsrechnungen ER OR 2013
Korrektur 2013
ER FER 2013
Materialaufwand 5'700 - - 5'700
Personalaufwand 14'962 -
Raumaufwand/Unterhalt und Reparatur 480 - - 480
Verwaltungsaufwand 2‘285 - - 2‘285
Abschreibungen 3'120 -
Finanzerfolg 70 - - 70
Betriebsfremder Aufwand 0 -
Laufender Steueraufwand 230 - - 230
Latenter Steueraufwand - -
Jahresgewinn 1'123 -
Total Aufwand 27'970 -
Ertrag Verkäufe 29'235 - - 29'235
Verkaufsprovisionen Vertriebspartner -2'935 - - -2'935
Veränderung langfristige Aufträge 1‘760 -
Übrige Erlösminderungen -380 - - -380
Veränderung Halbfabrikate 290 - - 290
Betriebsfremder Ertrag 0 -
Total Erträge 27'970 -
Zusatzangaben
Delkredere Dessen Höhe entspricht dem betriebswirtschaftlich notwendigen Delkredere.
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Arbeitgeberbeitragsreserve/Vorsorgeverpflichtungen Die Vorsorgeverpflichtungen wurden im OR-Abschluss nie berücksichtigt. Die Verpflichtungen infolge Unterdeckung der Pensionskasse betragen 40 Ende 2012 und 60 Ende 2013. Die Arbeit-geberbeitragsreserve PK wird dafür mit Verwendungsverzichten belegt.
Langfristiger Auftrag
Mit einer grösseren öffentlichen Verwaltung wurde Anfang 2013 ein Festpreisauftrag zur Lieferung von 350 E-Bikes abgeschlossen. Der Verkaufspreis ist aus folgender Kalkulation ersichtlich:
Beträge TCHF
Produktion Motoren 430
+ Produktion Rahmen 400
+ Fremdmaterial/Montage 315
= Herstellkosten 1‘145
+ Allg. Verwaltungskosten 115
= Selbstkosten 1‘260
+ Gewinn 140
= Verkaufspreis 1‘400
Folgende Restschätzungen in TCHF für die Herstellkosten wurden per 31.12.2013 erstellt:
Produktion Motoren 150
Produktion Rahmen 0 (alle Rahmen sind fertig)
Fremdmaterial/Montage 200
In der OR-Jahresrechnung sind die bisher angefallenen Kosten von TCHF 760 in der Position „Langfristige Aufträge“ aktiviert worden (die anderen TCHF 1‘000 der Position sind bereits korrekt bewertet).
Der Fertigstellungsgrad wird nach der Units of delivery-Methode berechnet. Per 31.12.2013 sind bereits 250 E-Bikes fertiggestellt und an den Auftraggeber abgeliefert worden.
Notieren Sie Ihre Berechnungsresultate für den Auftrag direkt in die nachfolgende Tabelle:
Fertigstellungsgrad (auf eine Dezimalstelle genau)
Ertrag aus Umsatz 2013 (mit exaktem Fertigstellungsgrad)
Rückstellung für langfristige Aufträge
Ergebniskorrektur 2013
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Sachanlagen (Kapitalanlageliegenschaft siehe nächster Hinweis) Aus folgender Tabelle sind die Bestände und Veränderungen der stillen Reserven ersichtlich.
Bilanzposition Bestand 31.12.12 Veränderung 2013 Bestand 31.12.13
WB Einrichtungen/Maschinen 30 +50 80
WB EDV 0 +190 190
WB Geschäftsliegenschaft 18 -18 0
Kapitalanlageliegenschaft Diese ist zum Kaufpreis in der Bilanz erfasst. Nach Swiss GAAP FER soll diese zum aktuellen Wert erfasst werden. Dieser betrug
- Ende 2012: 1‘900 - Ende 2013: 2‘100
Steuern
Der Steuersatz beträgt 17% auf dem Ergebnis vor Steuern (für laufende und latente Ertragssteu-ern). Der laufende Steueraufwand ist bereits betriebswirtschaftlich abgegrenzt. Berechnen und verbuchen Sie noch die latente Steuerabgrenzung.
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Teilaufgabe 3: Fusion mit Steuerfolgen (20 Punkte)
Die Verwaltungsräte Onda Bike AG und der Bike Fly AG (Sitz in Uster) haben dem Zusammen-schluss zugestimmt. Die Art des Zusammenschlusses bleibt aber noch offen. Aufgrund der True and fair-Abschlüsse beider Gesellschaften besteht folgende Ausgangslage:
Beträge in CHF
Grösse Onda Bike AG Bike Fly AG
Effektives Eigenkapital 8‘000‘000 12‘500‘000
Anzahl Aktien / Nennwert 50‘000 / 100 CHF 10‘000 / 100 CHF
Nachhaltiger Zukunftsgewinn 1‘250‘000 1‘050‘000
Kapitalisierungszinssatz 10% 12%
Aufgabe 3.1 Unternehmensbewertung
Berechnen Sie in nachfolgender Tabelle je den Unternehmenswert für die beiden Firmen nach der Praktikermethode (doppelte Gewichtung des Ertragswertes).
Onda Bike AG Bike Fly AG
Aufgabe 3.2 Aktienumtausch
- Bestimmen Sie den inneren Wert pro Aktie für beide Gesellschaften. - Schlagen Sie anhand Ihres Resultats ein sinnvolles Umtauschverhältnis vor mit der erfor-
derlichen Wertanpassung, wobei für die Erreichung des Umtauschverhältnisses nur eine Herabsetzung des Aktienwertes vorgenommen werden kann.
- Nennen Sie zwei mögliche Massnahmen zur Herabsetzung des Aktienwertes.
Innerer Wert Onda Bike-Aktie Innerer Wert Bike Fly-Aktie
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Vorschlag Umtauschverhältnis mit Anpassung
Zwei Massnahmen zur Herabsetzung des Aktienwertes
Neue Ausgangslage
Die Onda Bike AG und die Bike Fly AG haben sich entschlossen den Zusammenschluss als Vermögensübertragung (symmetrische Abspaltung) durchzuführen. Die Bike Fly AG überträgt ihre Produktionssparte zu Steuerwerten auf die Onda Bike AG, die damit ihr Angebot vergrössert (Vertrieb bleibt in der Bike Fly AG). Die berechnete Mehrwertsteuer auf dem Verkaufspreis beträgt CHF 450‘000. Die Aktionäre der Bike Fly AG erhalten dafür Aktien der Onda Bike AG. Die Abspaltung der Produktionssparte soll steuerneutral durchgeführt werden. Aufgabe 3.3 Direkte Steuer Beurteilen Sie anhand des DBG, ob alle notwendigen Voraussetzungen für eine steuerneutrale Abspaltung erfüllt sind. Nennen Sie auch den massgeblichen Artikel mit Absatz.
Antwort
Artikel, Absatz
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Aufgabe 3.4 Mehrwertsteuer
Wie ist die Vermögensübertragung (Abspaltung) bezüglich Mehrwertsteuer zu handhaben? Nennen Sie den massgeblichen Artikel des MWSTG.
Antwort
Artikel
Wie ist die Haftung für alte Mehrwertsteuerschulden in diesem konkreten Fall geregelt? Nennen Sie den/die massgeblichen Artikel des MWSTG.
Antwort
Artikel
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Teilaufgabe 4: Ferienkürzung (4 Punkte)
Eine Verwaltungsmitarbeiterin der Onda Bike AG hat am 30.11.2013 ihr erstes Kind zur Welt gebracht. Am 10.02.2014 hat sie ihre Arbeit nach dem 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub wieder aufgenommen. Vor der Geburt war die Mitarbeiterin während den letzten drei Wochen zu 100% arbeitsunfähig. Der Personalverantwortliche der Onda Bike AG hat dieser Mitarbeiterin den Ferienanspruch nun um 4/12 gekürzt. Aufgabe Ist diese Ferienkürzung richtig? Wenn nein, wie hoch darf die Ferienkürzung maximal sein?
Antwort
Max. Kürzung, falls Antwort Nein
Teilaufgabe 5: Kündigung (7 Punkte)
Anfang 2014 stellt die Onda Bike AG fest, dass in der übernommenen Produktionssparte grössere Restrukturierungen notwendig sind. Der Produktionsleiter muss entlassen werden.
Dessen Arbeitsvertrag ist mit einer Kündigungsfrist von 3 Monate jeweils auf ein Monatsende beidseitig kündbar. Die Kündigung wird am 20. Januar 2014 auf den 30. April 2014 rechtsgültig schriftlich vorgenommen.
Dieser Produktionsleiter ist seit dem 1. Januar 2013 im Unternehmen angestellt. Aufgabe 5.1 Der Produktionsleiter bleibt infolge bescheinigter psychischer Krankheit ab 15. Februar 2014 der Arbeit fern auf unbestimmte Zeit. Wann endet das Arbeitsverhältnis wenn Sie von einer Arbeitsunfähigkeit von 70 Tagen ausgehen? Geben Sie auch die Dauer der Kündigungssperrfrist für den Produktionsleiter sowie den mass-gebenden Gesetzesartikel an.
OR-Artikel
Dauer der Kündigungssperrfrist
Neues Enddatum des Arbeitsverhältnisses
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Aufgabe 5.2 In der besagten Produktionssparte ist eine Mitarbeiterin angestellt, die der Unternehmensleitung des Öfteren ungemütlich wurde, weil sie einer aufsässigen Gewerkschaft angehört. Die Onda Bike AG möchte ihr Arbeitsverhältnis deshalb auflösen. Wie beurteilen Sie diese Absicht? Welches könnten die schlimmsten Folgen für die Onda Bike AG sein? (Gesetzesartikel sind nicht verlangt)
Beurteilung
Schlimmste Folgen
Teilaufgabe 6: Schuldbetreibung und Konkurs (4 Punkte)
Die Onda Bike AG hat im Jahr 2013 einen Vertriebspartner betrieben für die Forderung aus einer Lieferung von E-Bikes. Bisher wurden folgende weitere Schritte unternommen:
- Der Kunde hat Rechtsvorschlag erhoben.
- Die Onda Bike AG hat die provisorische Rechtsöffnung mit einer Schuldanerkennung verlangt.
- Der Kunde machte glaubhaft geltend, seine Unterschrift auf der Schuldanerkennung sei gefälscht.
Aufgabe
Welches Rechtsmittel steht der Onda Bike AG noch zur Verfügung um den Kunden zur Zahlung zu verpflichten? Nennen Sie den massgeblichen Gesetzesartikel des SchKG (Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz)
Rechtsmittel
Artikel SchKG
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Teilaufgabe 7: Derivative Finanzinstrumente (10 Punkte)
Der Onda Bike AG wird der Schweizer Absatzmarkt allmählich zu eng. Deshalb überlegt sie sich ihre E-Bikes auch ins benachbarte Ausland zu verkaufen. Die Produktionstätigkeit soll aber vollum-fänglich in der Schweiz bleiben inkl. Materialeinkauf.
Die Verkäufe in Fremdwährung erfolgen ausschliesslich in Euro (EUR).
Gemäss Budget für das zweite Halbjahr 2014 rechnet die Onda Bike AG mit Auslandverkäufen von EUR 4 Mio.
Aufgabe 7.1
Beschreiben Sie die Unterschiede zwischen der Kursabsicherung beim Euro mittels Terminge-schäft und mittels Devisenoption.
Unterschiede
Aufgabe 7.2
Die Onda Bike AG hat zur Absicherung ihrer EUR-Verkäufe Anfang 2014 einen Devisentermin-verkauf zu 1,23 bei ihrer Hausbank getätigt. Das Kontraktvolumen beträgt EUR 4 Mio. (gemäss budgetierten Verkäufen), Erfüllungszeitpunkt ist Ende April 2015.
Die Auslandkunden erhalten eine Zahlungsfrist von 120 Tagen. Daher wird damit gerechnet, dass die EUR-Zahlungen alle erst im Jahr 2015 eintreffen und die Forderungen von EUR 4 Mio. per 31.12.2014 noch offen sind (alle mit Buchkurs von 1,24 verbucht).
Die offenen Forderungen und das Termingeschäft sind getrennt zu bewerten und zu verbuchen. Der Wert des Termingeschäftes ist mittels Ausübungsbewertung (innerer Wert des Termingeschäf-tes) anzusetzen.
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Szenario 1:
Nehmen Sie die notwendigen Buchungen (Konten aus Teilaufgabe 2 verwenden, für Termin-geschäft sinnvolles neues Konto) mit Betrag per 31.12.2014 vor, wenn der massgebliche EUR-Terminkaufkurs auf Ende April 2015 bei 1,25 liegt und der Bilanzkurs am 31.12.2014 bei 1,26.
Datum Soll Haben Betrag CHF
31.12.
31.12.
Berechnungen:
Szenario 2:
Nehmen Sie die notwendigen Buchungen (Konten aus Teilaufgabe 2 verwenden, für Termin-geschäft sinnvolles neues Konto) mit Betrag per 31.12.2014 vor, wenn der massgebliche EUR-Terminkaufkurs auf Ende April 2015 bei 1,21 liegt und der Bilanzkurs am 31.12.2014 bei 1,22.
Datum Soll Haben Betrag CHF
31.12.
31.12.
Berechnungen: