Ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein glückliches, gesundes und erfolgreiches neues ... · 2017....

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349 69. Jahrgang · Nummer 51 · Donnerstag, 21. Dezember 2017 Ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein glückliches, gesundes und erfolgreiches neues Jahr wünschen Ihnen allen im Namen des Stadtrats und der Stadtverwaltung Renate Schroff 2. Bürgermeisterin Dr. German Hacker Erster Bürgermeister Georgios Halkias 3. Bürgermeister Foto: Helmut Fischer VHS-Ferienbetrieb Die vhs-Geschäftsstelle ist während der Weihnachtsferien von Samstag, 23. De- zember 2017, bis einschließlich Sonntag, 7. Januar 2018, geschlossen. Öffnungszeiten in den Weihnachtsferien Das Jugendhaus rabatz und das Genera- tionen.Zentrum haben von Samstag, 23. Dezember 2017, bis Sonntag, 7. Januar 2018, geschlossen. Öffnungszeiten in den Weihnachtsferien An den Feiertagen und Silvester ist die Bücherei geschlossen. An allen anderen Werktagen ist sie zu den üblichen Zeiten geöffnet.

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69. Jahrgang · Nummer 51 · Donnerstag, 21. Dezember 2017

Ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein glückliches, gesundes und erfolgreiches neues Jahr

wünschen Ihnen allen im Namen des Stadtrats und der StadtverwaltungRenate Schroff2. Bürgermeisterin

Dr. German HackerErster Bürgermeister

Georgios Halkias3. Bürgermeister

Foto: Helmut Fischer

VHS-FerienbetriebDie vhs-Geschäftsstelle ist während der

Weihnachtsferien von Samstag, 23. De-zember 2017, bis einschließlich Sonntag, 7. Januar 2018, geschlossen.

Öffnungszeiten in den WeihnachtsferienDas Jugendhaus rabatz und das Genera-

tionen.Zentrum haben von Samstag, 23. Dezember 2017, bis Sonntag, 7. Januar 2018, geschlossen.

Öffnungszeiten in den WeihnachtsferienAn den Feiertagen und Silvester ist die

Bücherei geschlossen. An allen anderen Werktagen ist sie zu den üblichen Zeiten geöffnet.

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Die Stadt Herzogenaurach sucht

Die vollständigen Stellenausschreibungen finden Sie im Internet unter www.herzogenaurach.de (Suche: „Stellenangebote“). Für Ihre Bewerbung beachten Sie bitte auch die allgemeinen Hinweise, die Bestandteil der Ausschreibung sind.Bitte bewerben Sie sich über www.mein-check-in.de/herzogenaurachbis spätestens Donnerstag, 18. Januar 2018.

zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Es handelt sich um eine unbefristete Stelle in Vollzeit.

Sachgebietsleiter Tiefbau (m/w)

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Es handelt sich um eine unbefristete Stelle in Vollzeit.

Mitarbeiter (m/w) für die Anwendung des neuen kommunalen Finanzwesens (KommHV Doppik) für die Finanzverwaltung

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Es handelt sich um eine unbefristete Stelle in Vollzeit.

Sozialpädagogen als Leiter des Generationen.Zentrums (m/w)

„hin&herzo Projektpreis“

- Jetzt bewerben!

Im Rahmen der ab 2018 jährlich statt-findenden Veranstaltung „hin&herzo – das Kulturfestival“ verleiht die Stadt Herzogenaurach im Jahr 2018 erst-mals den „hin&herzo Projektpreis“.Der „hin&herzo Projektpreis“ soll künstlerische oder kulturelle Projekte würdigen, anerkennen und unterstüt-zen. Er ist offen für alle Genres der Kunst und Kultur (Musik, Literatur, Bil-dende oder Darstellende Künste, Film und Medien, Performance, „Crossover“, usw.). An dem Wettbewerb können einzelne Personen oder Gruppen teilnehmen. Für die Teilnahme muss das Projekt bis Mittwoch, 28. Februar 2018, bei der Stadt Herzogenaurach eingereicht werden. Dabei ist die Abgabe eines aussagekräftigen und anschaulichen Entwurfs, eine Zeichnung, ein Text (Prosa, Lyrik usw.) oder ein Modell aus-reichend. Das Projekt muss das Thema des Festivals 2018 – „REVOLUTION“ – behandeln und durch den Künstler, die Künstlerin bzw. die teilnehmende Gruppe während des Festivals präsen-tiert werden.Der „hin&herzo Projektpreis“ ist mit 1.000 EUR dotiert. Im Einzelfall wird entschieden, ob darüber hinaus bei einer künstlerischen Darbietung (z. B. bei Musik, Lesung o. Ä.) auf dem hin&herzo-Kulturfestival ein Honorar entrichtet wird. Über den Ankauf oder die Beauftragung zur Herstellung des Werkes, für das ein Entwurf bzw. Kon-zept eingereicht wurde, entscheidet der Kulturausschuss des Stadtrats. Der Preis ist nicht teilbar. Eine Al-tersgrenze ist nicht vorgesehen. Die Verleihung erfolgt im Rahmen von „hin&herzo – das Kulturfestival“, das von Donnerstag, 27. bis Sonntag, 30. September 2018, staffindet.Weitere Informationen bei der Stadt Herzogenaurach, Sachgebiet Kultur, Marktplatz 11, 91074 Herzogenau-rach.E-Mail: [email protected],Tel. 09132 / 901-120.

Bewerbungen bitte per Post oder E-Mail an die oben aufgeführte Adresse.

Generalversammlung der FFW Hauptendorf e.V.

Freitag, 12. Januar 2018, um 20.00 Uhr im Feuerwehrhaus.

Tagesordnung:1. Begrüßung, 2. Bericht des Schrift-

führers, 3. Bericht des 1. Vorsitzenden, 4. Bericht des 1. Kommandanten, 5. Kas-senbericht des Kassiers, 6. Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstands, 7. Neuwahl des Vereinswartes, 8. Verschiedenes (Anträge und Ausspra-che).

| ANZEIGEN

Generalversammlung der FFW Haundorf-Beutelsdorf

Samstag, 6. Januar 2018, um 19.30 Uhr im Feuerwehrheim.

Tagesordnung1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsit-

zenden, 2. Verlesen des Protokolls durch den Schriftführer, 3. Bericht des 1. Kom-mandanten, 4. Bericht des Jugendwarts, 5. Kassenbericht des Kassiers, 6. Bericht des Heimausschussvorsitzenden, 7. Sat-zungsänderung, 8. Verschiedenes und Aussprache.

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Informationsveranstaltung Wiedereinstieg in den Beruf. Ihr „Comeback!“

Ihre Bewerbungen führen nicht zu einem Vorstellungsgespräch? Dann checken Sie mit regionalen Personal-Entscheiderinnen Ihre eigene Bewerbungsmappe, ganz vertraulich.

Empfinden Sie den Wiedereinstieg als kräftezehrend, oder sind Sie bei Bewerbungsgesprächen aufgeregt? Dann kommen Sie und lernen in einem Workshop, die eigene Stimme bei Aufregung zu kontrollieren. Oder „kurbeln“ Sie in einem weiteren Workshop Ihre Motivation und Durchhaltevermögen an.

Impulsvortrag, Mappen-Check, Workshops, Networking, dies alles bietet die Informationsveranstaltung „Comeback“ für Ihren beruflichen Wiedereinstieg. Gehen Sie gestärkt und motiviert nach Hause und starten in Ihre berufliche Zukunft.

Kostenfrei. Bitte melden Sie sich an. Mittwoch, 17. Januar 2018, 8.30 – 12.00 Uhrvhs Herzogenaurach, Badgasse 4,91074 Herzogenaurachwww.vhs-herzogenaurach.deInfos und Anmeldung:Dr. Fabienne Geißdörfer, Tel. 09132 / 901-324

Agenda 21

Arbeitskreis EnergieTreffen am Dienstag, 9. Januar 2018, 19.30 Uhr.Arbeitskreis Mobilität und VerkehrTreffen am Mittwoch, 10. Januar 2018, 16.15 Uhr. Ort beider Sitzungen: Generationen.Zentrum, Zimmer 1.

Leichte Wanderung für Senioren mit EinkehrmöglichkeitenTreffpunkt: Mittwoch, 10. Januar 2018, 13.30 Uhr, am Atlantis-

Parkplatz.Gutes Schuhwerk wird empfohlen.

Vorankündigung: Computer-Kurse für die Generation „50 +“Ab Montag, 22. Januar 2018, starten neue PC-Kurse des Senio-

renbüros. Interessierte erwartet ein breites Angebot.Persönliche oder telefonische Beratung und Anmeldung: diens-

tags 9.00 – 11.00 Uhr; donnerstags 15.30 – 17.30 Uhr im Senio-renbüro, Hintere Gasse 32 , Tel. 09132 / 737169.

Tanznachmittag für SeniorenDie Stadt Herzogenaurach lädt ein zum Tanznachmittag für

Senioren am Donnerstag, 11. Januar 2018, um 15.00 Uhr, im Saal des Pfarrzentrums St. Otto, Theodor-Heuss-Str. 14.

Filmabende 60plusAm Donnerstag, 11. Januar 2018, wird der Film „Die eiserne

Lady“ zu sehen sein.Ort: Generationen.Zentrum, Erlanger Straße 16. Einlass: ab 17.30

Uhr, Filmstart um 18.00 Uhr. Eintritt frei.

Oma-Opa-Kids-Singen:Auch im kommenden Jahr laden die Musikschule und das Ge-

nerationen.Zentrum alle Omas, Opas und deren Enkelkinder im Alter von 5 – 10 Jahren zum gemeinsamen Singen ein. Neben einem abwechslungsreichen Liedangebot, vom Kinderlied bis zu Pop- und Rocksongs, stehen auch Bastelspaß, knifflige Rätsel und Bewegungsspiele mit auf dem Programm. Los geht es am Montag, 22. Januar 2018, in zweiwöchigem Rhythmus, insgesamt sieben Mal, jeweils von 16.00 – 17.00 Uhr im Generationen.Zentrum, Erlanger Straße 16. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Anmeldung bis Montag,15. Januar 2018, unter www.herzo-genaurach.feripro.de.

Kurs: Balance und Kraft für den Alltag mit BewegungEinkaufen, Haushalt, mit dem Enkel spielen, „Garteln“ oder ein

Waldspaziergang – für vieles im Alltag ist körperliche Kraft und Gleichgewichtssinn notwendig. Im Kurs werden durch gezielte Übungen Muskelkraft und Balance gestärkt.

Insgesamt 15 Kurseinheiten, jeweils donnerstags Beginn: Donnerstag, 15. Februar 2018, 9.30 – 10.30 Uhr Kosten: 30,00 EUR Ort: Generationen.Zentrum, Erlanger Straße 16. Anmeldung bis

Mittwoch, 31. Januar 2018, unter Tel. 09132 / 734170 oder unter www.herzogenaurach.feripro.de.

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ISEK HERZOGENAURACH 2030PLUS

Auftakt für die Bürgerbeteiligung zur Erarbeitung des Inte-grierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts

Die Stadtverwaltung Herzogenaurach hat gemeinsam mit dem Leipziger Planungsbüro „Büro für urbane Projekte“ nach Beschluss durch den Stadtrat im Sommer 2017 den Prozess zur Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts für die Stadt Herzogenaurach – kurz: ISEK Herzogenaurach 2030plus – begonnen.

Das ISEK stellt eines der zentralen Planungsinstrumente für die Entwicklung unserer Stadt dar. Dafür gilt es, gemeinsam konsi-stente Entwicklungsziele aufzustellen und eine stimmige Vision von dem zu erarbeiten, was und wie Herzogenaurach im Jahr 2030 und darüber hinaus sein soll.

Die Stadtverwaltung legt dabei besonderen Wert auf einen dialogorientierten Prozess. Das heißt, dass den Bürgerinnen und Bürgern sowie Partnern und Akteuren der Stadtentwicklung die Gelegenheit gegeben wird, sich aktiv in die Erstellung der Entwick-lungskonzeption einzubringen.

Hierfür lädt die Stadt Herzogenaurach Bürgerinnen und Bürger herzlich zur Mitwirkung in öffentlichen Veranstaltungen und Be-teiligungsangeboten ein:

Erstes öffentliches ForumDen Startschuss bildet das erste öffentliche Forum, das am

Donnerstag, 25. Januar 2018, ab 19.00 Uhr im Jugendhaus rabatz (Erlanger Str. 56a) stattfinden wird. In dieser ersten Veranstaltung geht es sowohl um die Vorstellung der Inhalte und Methodik des ISEK Herzogenaurach 2030plus als auch um die Darstellung und Diskussion von ersten Erkenntnissen und Thesen zur Stadtent-wicklung.

„Ideen-Amt“Die Stadtverwaltung wird gemeinsam mit dem beauftragten

Planungsbüro ein „Ideen-Amt“ in der Hauptstraße 45 (ehemals Wein & Fein bzw. Turmkämmerla) am Freitag, 26., Samstag, 27. und Montag, 29. Januar 2018, (jeweils von 9.00 – 19.00 Uhr) betreiben. In diesem Zeitraum können Bürgerinnen und Bürger ihre Ideen für die Entwicklung der Altstadt und erweiterten Innenstadt einbringen. Dafür liegen ab Freitag, 19. Januar 2018, sogenannte „Ideen-Zettel“ in den Läden der Altstadt sowie in öffentlichen Einrichtungen der Stadt aus.

Daneben können sich alle Interessierten im „Ideen-Amt“ über den Stand der im bisherigen ISEK-Prozess erarbeiteten Analysen informieren. Zudem möchte die Stadtverwaltung im Rahmen eines Mitmach-Angebotes ein Meinungsbild zur Situation und Perspek-tive der Altstadt und erweiterten Innenstadt erfragen. Über das genaue Programm der drei Tage wird noch im Amtsblatt und auf der Internetseite der Stadt Herzogenaurach (www.herzogenau-rach.de/isek) informiert.

Öffentliche DenkwerkstättenDie im Zuge des „Ideen-Amtes“ gewonnenen Erkenntnisse bil-

den die Grundlage für die gemeinsame Arbeit in zwei öffentlichen Denkwerkstätten. Diese Beteiligungsformate werden am Don-nerstag, 22. Februar 2018, und Dienstag, 6. März 2018, jeweils um 19.00 Uhr im Jugendhaus rabatz (Erlanger Str. 56a) stattfinden. Im Zuge dessen wird mit Bürgerinnen und Bürgern über die kon-zeptionelle Ausrichtung der Altstadt- und erweiterten Innenstadt-

entwicklung diskutiert. Zudem möchte sich die Stadtverwaltung gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern Herzogenaurachs über Ideen zu Maßnahmen und Projekten austauschen.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich zur Mitwirkung eingeladen. Eine Anmeldung zum öffentlichen Forum und zum Besuch des „Ideen-Amtes“ ist nicht erforderlich. Für eine Teilnahme an den beiden öffentlichen Denkwerkstätten wird um eine kurze Anmeldung (per E-Mail bis Freitag,16. Februar 2018, an [email protected] oder telefonisch unter 09132 / 901-244) gebeten.

Weitere Informationen zum ISEK Herzogenaurach 2030PLUS erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Herzogenaurach unter www.herzogenaurach.de/isek.

Kontakt für RückfragenStadt Herzogenaurach, Amt für Planung, Natur und Umwelt,

Tel. 09132 / 901-244, E-Mail: [email protected].

Das nächste Amtsblatt erscheint am Donnerstag, 11. Januar 2018.

Die Redaktion des Amtsblattes wünscht allen Leserinnen und Lesern ein frohes Weihnachtsfest und für das Jahr 2018 viel Glück, Erfolg und Gesundheit!

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Mitarbeiter (m/w) für die Veranstaltungsorganisation

Die Stadt Herzogenaurach sucht für das Amt für Stadtmarketing und Kultur zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Es handelt sich um eine unbefristete Stelle in Teilzeit (75 v.H.).

Ihr Aufgabengebiet umfasst u. a.:

· Die Planung, Organisation und Durchführung städtischer Veranstaltungen (Schwerpunkt: Kulturveranstaltungen und Festivitäten);

· Die Erstellung von Publikationen sowie Planung und Organisation weiterer Marketingmaßnahmen für städtische Veranstaltungen;

· Die Mitarbeit in der Tourist-Information (Beratung und Service); · Allgemeine administrative Tätigkeiten im Amt für Stadtmarketing und Kultur.

Bei allen Tätigkeiten arbeiten Sie eng mit lokalen Akteuren aus Verwaltung, Bürgerschaft und Kultur zusammen.

Wir erwarten:

· Eine erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Ausbildung als Veranstaltungskauffrau/-mann, Eventkauffrau/-mann oder einen vergleichbaren Bildungsabschluss;

· Erfahrungen in den o. g. Aufgabengebieten, insbesondere in der Veranstaltungsorganisation, -durchführung; · Sehr gute Deutschkenntnisse sowie gute Englischkenntnisse; · Sicherheit im Verfassen von Texten; · Gute MS-Office-Kenntnisse; InDesign-Kenntnisse sind von Vorteil; · Organisatorische Kompetenzen, Serviceorientierung, Teamfähigkeit sowie sicheres Auftreten; · Flexibilität bei der Arbeitszeit (auch nachmittags, am Wochenende oder abends).

Wir bieten:

· Eine interessante und vielseitige berufliche Aufgabenstellung; · Eine Vergütung entsprechend der Qualifikation und Berufserfahrung bis EG 7 TVöD-VKA; · Eine attraktive betriebliche Altersvorsorge.

Bitte bewerben Sie sich über www.mein-check-in.de/herzogenaurach bis spätestens Donnerstag, 25. Januar 2018.

Für Ihre Bewerbung beachten Sie bitte auch die allgemeinen Hinweise unter www.herzogenaurach.de (Suche: „Stellenange-bote“), die Bestandteil der Ausschreibung sind.

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Datum Beginn Veranstaltung Ort/Treffpunkt Veranstalter

Do., 4.1., 8.18 Wanderung: Nbg.-Reichelsdorf bis Südfriedhof Busbahnhof Fränk. AlbvereinMo., 8.1., 14.00 VdK-Sprechtag Rathaus, Zi. 27 VdK-+Kreisverband ERH 14.45 Feierabendkreis „Jahreslosung“ M.-L.-Haus Ev.-Luth. Kirchengem. 15.30 FreiRaum: Mahlzeit auf Asiatisch rabatz rabatzDi., 9.1., 14.30 Werkstatt geöffnet rabatz rabatz 19.30 Agenda 21: Sitzung des AK Energie Gen.Zentrum Agenda 21 19.30 „Limbi - Der Weg zum Glück führt durchs Gehirn“ Ev. Kirche Ev.-Luth. Kirchengem.Mi., 10.1., 15.00 Bücherbärchen Stadtbücherei Stadtbücherei 16.15 Agenda 21: Sitzung des AK Mobilität und Verkehr Gen.Zentrum Agenda 21 18.30 Movienight rabatz rabatz 19.00 Vortrag: Durchblick im Altersvorsorge-Dschungel vhs, Raum 5 vhsDo., 11.1., 7.53 Wanderung: Iphofen - Mainberheim - Kitzingen Busbahnhof Fränk. Albverein 15.00 Tanz am Nachmittag 60plus Pfarrz. St. Otto Gen.Zentrum 16.00 Vorlesestunde Stadtbücherei Stadtbücherei 18.00 Filmabend 60plus Gen.Zentrum Gen.ZentrumFr., 12.1., 20.00 Punkrock-A-Gogo live – Konzert mit 3 Bands rabatz rabatzSa., 13.1., 7.07 Wanderung: Spardorf bis Bräuningshof Busbahnhof Fränk. Albverein 11.30 Stadtführung: Bewegt durch die Zeit Schusterbrunnen herzo-Gästeführer 15.00 Kinderkino rabatz rabatzSo., 14.1., 10.00 Stadtführung „Städtebauliche Entwicklung seit dem MA“ Schusterbrunnen HeimatvereinMo., 15.1., 15.30 FreiRaum: BastelBude rabatz rabatz 19.30 Vortrag: Gesunde Ernährung vhs vhsDi., 16.1., 14.30 Werkstatt geöffnet rabatz rabatz 19.30 Montessori: Informationsabend für Eltern Monte.schule Montessori TrägervereinMi., 17.1., 8.30 Comeback! Wiedereinstieg in den Beruf vhs vhsDo., 18.1., 8.35 Wanderung: Großenseebach bis Herzogenaurach Busbahnhof Fränk. Albverein 18.00 Offene Führung durch die Schausammlung Stadtmuseum Stadtmuseum 19.00 Infoveranstaltung: Entwicklungsgebiet Reihenzach Rathaus Stadt HerzogenaurachFr., 19.1., 20.00 Kollegstufenparty, FreiRaum ab 15.30 Uhr rabatz rabatzSa., 20.1., 8.04 Wanderung: Buckenhof bis Dormitz-Weiher Busbahnhof Frän. Albverein 14.00 Kinderspiele von einst und jetzt Gen.Zentrum Gen.Zentrum 17.00 HERZOBASKET: Heimspiel der Shorthorns Gymn., Sporthalle HERZOBASKETMo., 22.1., 14.00 VdK-Sprechtag Rathaus, Zi. 27 VdK-Kreisverband ERHDi., 23.1., 14.30 Die fünfte Jahreszeit: Faschingstreiben, Büttenreden Pfarrz. St. Otto Pfarrgemeinde St. Otto 19.30 Vortrag: Die Schilddrüse vhs, Raum 2 vhsMi., 24.1. 17.00 Bauausschuss Rathaus Stadt Herzogenaurach 18.30 vhs-Kurs: Deko-Objekte für Bücherfreunde Stadtbücherei vhs 19.30 Vortrag für Eltern: „Die ersten Jahre sind entscheidend“ M.-L.-Haus Ev.-Luth. Kirchengem. 20.00 Offener Frauentreff: „Gesünder ins neue Jahr“ Ev. Kirche Ev.-Luth. Kirchengem.Do., 25.1., 8.38 Wanderung: Fischbach-Baggerloch-Ostring Busbahnhof Fränk. Albverein 15.00 Ökum. Gesprächskreis für Trauernde und Pflegende Ev. Kirche Ev.-Luth. Kirchengem. 16.00 Vorlesestunde Stadtbücherei Stadtbücherei 18.00 A Guided tour through 1000 fascinating years Town Museum Town Museum 19.00 ISEK: Öffentliches Forum rabatz rabatz 19.30 Elternfortbildung: „Der mathematische Geist“ Monte.schule Montessori Trägerverein 19.30 UMPS – United Music Power Session Saal Musikschule MusikschuleFr., 26.1., 9.00 ISEK: Ideen-Amt (auch Sa.,27.1. und Mo., 29.1.) Hauptstr. 45 Stadt Herzogenaurach 15.00 Erzählcafé für Senioren „Winterleiden, Winterfreuden“ Pfarrz. Ev. Kirche Ev.-Luth. Kirchengem. 16.00 Trauercafé Hospizverein Hospizverein 19.00 Faschingsball Turnerschaft Obst- u. Gartenbauverein 19.30 Jam Session, offene Bühne & Speaker‘s Corner rabatz rabatzSa., 27.1., 18.00 Faschingsfeier Gasthof Schuh Schlesische Spinnstube 19.00 Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus, Vortrag Rathaus Stadt HerzogenaurachSo., 28.1., 13.00 Senioren-Prunksitzung Vereinshaus KarnevalsclubMo., 29.1., 17.00 Billard-Workshop mit dem BC‘97 e.V. rabatz rabatzDi., 30.1., 14.30 Werkstatt geöffnet rabatz rabatzMi., 31.1., 18.00 „Play!“ – Der Competition Club rabatz rabatz

Veranstaltungskalender für Januar 2018

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Die Christbäume können von Donnerstag, 4. Januar, bis Dienstag, 9. Januar 2018, an folgende Sammelplätze angeliefert werden:

• „Alter Friedhof“ (Containerstandort) • Haydnstraße (Fuß- und Radweg) • Karlsbader Straße (Containerstandort) • Lohhof: Friedhof • Parkplatz An der Schütt: Bereich Ausfahrt zur Bahnhof-

straße • Parkplatz SC Nord • Parkplatz Weihersbach • „Reha-Klinik“ (Containerstandort) • Wiwa-Weiher Bushaltestelle • Beutelsdorf: Containerstandort • Burgstall: Spielplatz • Dondörflein: Containerstandort • Hammerbach: Lenzenbergstraße (Grünzug) • Haundorf: Containerstandort • Hauptendorf: Hutweg beim Bahnübergang • Herzo Base: Trafostation Athenstraße • Höfen: Containerstandort • Niederndorf: Am Gemeindeweiher (Parkplatz) • Niederndorf: Am Stockberg • Niederndorf: Festplatz hinter der Cunz-Reyther-Grund-

schule (Christbäume bitte nicht am Containerstandort Lohhofer Straße ablegen)

• Steinbach: Bushaltestelle • Welkenbach: Containerstandort • Zweifelsheim: Spielplatz

In Haundorf und Beutelsdorf bietet die Freiwillige Feuerwehr wieder einen Christbaumsammeldienst an. Die Christbäume wer-den am Samstag, 13. Januar 2018, ab ca. 10.00 Uhr vor dem Haus abgeholt. Um eine kleine Spende für einen guten Zweck wird gebe-ten. Kontakt: Tanja Hengl und Alfons Frötsch, Tel. 09132 / 772753.

In Hammerbach und Welkenbach werden am Samstag, 13. Januar 2018, ab 9.30 Uhr die abgeschmückten und am Straßenrand be-reitgestellten Christbäume von der Kinder- und Jugendfeuerwehr Hammerbach sowie der Jugend des Hammerbacher Sportvereins abgeholt.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Christbaum kosten-los am Wertstoffhof Herzogenaurach abzugeben.

Bitte beachten Sie:

• Die Christbäume dürfen nur an den markierten Stellen (meist mit Trassierband gekennzeichnete Flächen) abge-legt werden, damit ein reibungsloser Abtransport erfolgen kann.

• Bitte bringen Sie Ihren Christbaum nur zu den angegebenen Tagen an die Sammelplätze.

• An den Christbäumen darf keinerlei Schmuck und kein Lametta hängen. Die Christbäume werden verfeuert oder kompostiert, und insbesondere Lametta würde diese sinnvolle Verwendung der Christbäume unmöglich machen.

• Es dürfen nur Christbäume abgelagert werden. Strauch- und Baumschnitt aus dem Garten, Rasenschnitt, Blätter, Abfall aller Art, haben auf den Sammelplätzen nichts zu suchen. Sie erschweren die Verwertung oder machen sie ganz unmöglich. Bitte bedenken Sie: Absichtlich oder gedankenlos abgelagerter Abfall erfordert einen hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand für Ihre Stadt, um die-sen Müll dann zu trennen und zu entsorgen. Ein Aufwand, den letztendlich wieder jede Bürgerin und jeder Bürger zahlen muss.

• Teilen Sie uns bitte Verschmutzungen oder andere Pro-bleme an den Sammelplätzen mit.

Auskünfte zur Christbaumentsorgung erteilt auch der Baube-triebshof unter Tel. 09132 / 901-301 oder -302.

Christbaumabfuhr 2018 über Sammelplätze

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Christbaumfeuer in Hammerbach

Nach der Christbaumabholung am Samstag, 13. Januar 2018, findet ab 18.00 Uhr ein Christbaumfeuer mit Glühwein und Kin-derpunsch beim Hammerbacher Sportverein statt. Über Spen-den freuen sich die Kinder- und Jugendfeuerwehr Hammerbach sowie die Jugend des Hammerbacher Sportvereins.

Informationsabend der Grundschule Liebfrauen-haus für Eltern von Schulanfängern

Alle bereits angemeldeten und interessierten Eltern sind zu einem Informationsabend am Donnerstag, 18. Januar 2018, um 19.00 Uhr in der Aula der Schule eingeladen. Es wird über das Schulprofil, die pädagogische Arbeit, den Ablauf der Schulanmel-dung und -einschreibung sowie die Betreuungsmöglichkeiten im angeschlossenen Hort informiert.

Die eigentliche Schuleinschreibung findet dann im Zeitraum vom 19. – 23. Februar 2018 statt. Informationen unter Tel. 09132 / 836620, www.liebfrauenhaus.de oder per E-Mail: [email protected].

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Kleiderkammer vorübergehend geschlossen

Die Kleiderkammer der Pfarrgemeinde St. Magdalena, Reyther-straße 7, ist von Samstag, 23. Dezember 2017, bis einschließlich Samstag, 6. Januar 2018, geschlossen.

Online melden: Veranstaltungen für 2018

Veranstalter haben die Möglichkeit, kostenlos Termine im Online-Veranstaltungskalender der Stadt Herzogenaurach unter www.herzogenaurach.de/login-veranstaltungskalender selbst einzutragen. Öffentliche Termine von Herzogenauracher Vereinen, Verbänden und sonstigen Veranstaltungsorganisatoren werden im Vormonat auszugsweise im Amtsblatt angekündigt.

Bei Fragen oder Problemen rund um die Termineintragung steht Felicitas Fischer gerne unter Tel. 09132 / 901-126 oder per E-Mail [email protected] zur Verfügung.

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Der Stadtrat Herzogenaurach hat in seiner Sitzung vom Donnerstag, 30. Novem-ber 2017, den Entwurf der Flächennut-zungsplan-Änderung im Abschnitt Nr. 14 „Entwicklungsgebiet Reihenzach“ mit Be-gründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 27. Oktober 2017 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich der Flächennut-zungsplan-Änderung umfasst eine Ge-samtfläche von ca. 11,5 ha und ist aus dem nachstehenden Lageplan (ohne Maßstab) ersichtlich.

Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung und die Begründung einschließ-lich Umweltbericht sowie die wesentlichen, umweltbezogenen Informationen liegen

von Montag, 8. Januar, bis einschließlich Freitag, 9. Februar 2018,

im Rathaus, Schlossgebäude, 2. Stock (Flurbereich zum Zimmer 207) während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öf-fentlich aus: Montag und Mittwoch: 8.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, Dienstag: 7.30 – 12.30 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr, Donnerstag: 8.30 – 12.30 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr, Freitag: 8.30 – 12.30 Uhr.

Über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden.

Folgende umweltbezogene Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

1. Planblatt (P)2. Begründung (BG) zur Änderung des

Flächennutzungsplanes im Abschnitt Nr. 14 (Teil A der Begründung)

3. Umweltbericht (UB) zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Abschnitt Nr. 14 (Teil B der Begründung)

4. Eingegangene Stellungnahmen (ST) aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

5. Standort- und Wettbewerbsuntersu-chung, Stadthalle Herzogenaurach (SWU), ConTech GmbH Real Estate Management, 2015

Die o. a. Unterlagen enthalten umwelt-bezogene Informationen zu den folgenden Themenfeldern:

Übergeordnete Vorgaben: • Vorgaben der Landes- und Regio-

nalplanung (Landesentwicklungs-programm, Regionalplan 7 des Pla-nungsverbandes Industrieregion Mittelfranken – UB, BG sowie ST Planungsverband Region Nürnberg und ST Regierung vom Mittelfranken, Höhere Landesplanungsbehörde

• Aussagen aus dem Arten- und Bio-topschutzprogramm (ABSP) für den Landkreis Erlangen-Höchstadt zur Lage des Plangebiets im Naturraum sowie zu naturschutzfachlichen Zielen – UB

• Aussagen zu Schutzgebieten und sonstigen Schutzobjekten – UB

• landschaftsplanerische Zielvorgaben aus dem wirksamen Flächennut-zungs- und Landschaftsplan – BG und UB

Schutzgut Tiere: • Aussagen zu Fundorten der Arten-

schutzkartierung, zum Arteninventar laut spezieller artenschutzrechtli-cher Prüfung, zur Lebensraum-qualität und zu Auswirkungen der geplanten Nutzungsänderung auf Tierarten, Ergebnis der saP zum Än-derungsbereich – UB

Schutzgut Pflanzen: • Kurzbeschreibung des Vegetations-

bestandes – UB • Aussagen zu Auswirkungen der

geplanten Bebauung auf die vorhan-dene Vegetation – UB

Schutzgut Boden: • Aussagen zu Bodenart und Geologie

sowie zu den Auswirkungen der ge-planten Bebauung auf das Schutzgut Boden – UB, ST des Bayerischen Landesamtes für Umwelt

• Aussagen zu Flächennutzung und Erschließung – BG, ST Herzo Werke GmbH

Schutzgut Wasser: • Aussagen zu Wasserschutzgebieten,

Überschwemmungsgebieten, Ober-flächengewässern, Grundwasser und zu den Auswirkungen der Planung auf Gewässer und Wasserhaushalt– UB

Schutzgut Klima/Luft: • Aussagen zu Kaltluftabflussbahnen,

Schadstoffimmissionen und klein-klimatischen Auswirkungen der Planung – UB

Schutzgut Kultur- und Sachgüter: • Aussagen zu Bodendenkmälern im

Plangebiet – UB und ST des Baye-rischen Landesamtes für Denkmal-pflege

Schutzgut Landschaftsbild: • Aussagen zum Landschafts- und

Ortsbild sowie zu den Auswirkungen der Planung bzgl. dieses Schutzguts – BG, UB

Bekanntmachung: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) – Änderung des Flächennutzungsplanes im Abschnitt Nr. 14 „Entwicklungsgebiet Reihenzach“ – Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

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Schutzgut Mensch: • Aussagen zu Vorbelastungen (Immis-

sionen), zur vorhandenen Erholungs-nutzung, zu Fuß- und Radwegen sowie zu den Auswirkungen der Planung bzgl. Immissionsbelastung und Erholung – UB, BG

Sonstige umweltrelevante Informationen

• Darlegung der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern – UB

• Empfehlungen zur Grünordnung so-wie zu Flächen und Maßnahmen zur Kompensation – UB, ST Amt für Er-nährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth, ST Bayerisches Landesamt für Umwelt

• Prognose des Umweltzustands unter Berücksichtigung der Durchführung der Planung und einer Null-Variante – UB

• Prüfung alternativer Standorte für die Planung, auch hinsichtlich der jewei-ligen Umweltauswirkungen – UB, BG, SWU, ST Öffentlichkeit Nr. 1

Allen Personen ist die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung im Abschnitt Nr. 14 „Entwicklungsgebiet Rei-henzach“ bei der Stadt Herzogenaurach abgegeben werden.

Nach § 4 a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerechte Stellungnahmen bei der Be-schlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Hinweise:Da der Auslegungsort keinen barriere-

freien Zugang hat, können Personen, die aufgrund einer Behinderung den Ort der Auslegung nicht erreichen können, unter Tel. 09132 / 901-231 eine Möglichkeit der Einsichtnahme und eventuellen Abgabe einer Stellungnahme vereinbaren.

Die Planunterlagen können während des Auslegungszeitraums auch im Internet unter www.herzogenaurach.de, Stichwort „Aktuelle Bauleitplanung“, eingesehen werden.

InformationsveranstaltungZusätzlich findet am Donnerstag, 18. Ja-

nuar 2018, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine Informationsveran-staltung statt.

Der Stadtrat Herzogenaurach hat in seiner Sitzung vom Donnerstag, 30. November 2017, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 47 „Entwicklungsgebiet Reihenzach“ mit integriertem Grünordnungsplan sowie die Begründung einschließlich Umweltbe-richt in der Fassung vom 27. Oktober 2017 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch-zuführen.

Das Entwicklungsgebiet Reihenzach liegt im Nordosten des Stadtgebietes von Herzogenaurach. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird durch den Hans-Ort-Ring im Norden, der Straße „Zum Flughafen“ im Osten, der Ringstraße im Süden und der Nutzungsstraße im Westen begrenzt. Mit der Billigung des Bebauungs-plan-Entwurfes stimmte der Stadtrat der Erweiterung des Geltungsbereiches zu. Der Umgriff des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von ca. 14,8 ha und ist aus dem nachstehenden Lageplan (ohne Maßstab) ersichtlich.

Der Bebauungsplan-Entwurf und die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen

von Montag, 8. Januar 2018, bis Freitag, 9. Februar 2018,

im Rathaus, Schlossgebäude, 2. Stock (Flurbereich zum Zimmer 207) während der

Dienststunden zu jedermanns Einsicht öf-fentlich aus: Montag und Mittwoch: 8.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, Dienstag: 7.30 – 12.30 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr, Donnerstag: 8.30 – 12.30 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr, Freitag: 8.30 – 12.30 Uhr.

Über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden.

Folgende umweltbezogene Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

1. Planblatt und textliche Festsetzungen (P)

2. Begründung (BG) zum Bebauungsplan (Teil A der Begründung)

3. Umweltbericht (UB) zum Bebauungs-plan (Teil B der Begründung)

4. Eingegangene Stellungnahmen (ST) aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

5. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), BföS Büro für ökologische Studien GdbR, 2016

6. Baugrunduntersuchung und Baugrund-gutachten/Geotechnischer Bericht (BU), Geotechnik Prof. Dr. Gründer GmbH, 2017

7. Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung zur Bauleitplanung (SB), Büro IBAS, 2017

Die o. a. Unterlagen enthalten umwelt-bezogene Informationen zu den folgenden Themenfeldern:

Bekanntmachung: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) – Be-bauungsplan Nr. 47 „Entwicklungsgebiet Reihenzach“ mit inte-griertem Grünordnungsplan – Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

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Übergeordnete Vorgaben: • Vorgaben der Landes- und Regional-

planung (Landesentwicklungspro-gramm Bayern, Regionalplan 7 des Planungsverbandes Industrieregion Mittelfranken - UB, BG sowie ST Planungsverband Region Nürnberg und ST Regierung von Mittelfranken, Höhere Landesplanungsbehörde

• Aussagen aus dem Arten- und Bio-topschutzprogramm (ABSP) für den Landkreis Erlangen-Höchstadt zur Lage des Plangebiets im Naturraum sowie zu naturschutzfachlichen Zielen – UB

• landschaftsplanerische Zielvorgaben aus dem wirksamen Flächennut-zungs- und Landschaftsplan – BG und UB

• Aussagen zu Flächen der amtlichen Biotopkartierung und der Arten-schutzkartierung Bayern – UB

Schutzgut Tiere: • Aussagen zu tatsächlichen und

potentiellen Artvorkommen im Gel-tungsbereich – UB, saP

• Aussagen zu den Planungsauswir-kungen auf Tierarten und zu vor-gezogenen artenschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen (Feldlerche) im Hinblick auf die im Rahmen der saP kartierten Arten – UB, saP, P

Schutzgut Pflanzen: • Aussagen zur vorhandenen Vegeta-

tion – UB und BG • Aussagen zu Auswirkungen der

geplanten Bebauung auf die vorhan-dene Vegetation – UB

• Aussagen zu geplanten Bepflan-zungen – P, BG, UB

• Aussagen zu Anforderungen an Baumpflanzungen im Bereich von Telekommunikationslinien – ST der Deutschen Telekom Technik GmbH

Schutzgut Boden: • Aussagen zu Bodenart, Geologie, Ein-

stufung nach Bodenschätzungskarte bzw. nach Acker-/ Grünlandzahlen, Bodenuntersuchungen, Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und Bewertung/Einstufung der geplanten Bebauung – UB, BG, BU, ST des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt IV. Gesundheitswesen, ST des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg

• Aussagen zu Flächenverbrauch und Neuversiegelung durch die Planung – UB

• Aussagen zu Flächennutzung und Erschließung – BG

Schutzgut Wasser: • Aussagen zu Wasserschutzgebieten,

Oberflächengewässern, Grundwas-ser und Bewertung/Auswirkungen der Planung - UB, BG, ST des Landes-fischereiverbandes Mittelfranken e.V.

• Aussagen zu Wasserabfluss und Alt-lasten – ST des Landratsamtes Er-langen-Höchstadt, Gesundheitswe-sen, ST des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg

• Aussagen zur Versorgung des Bau-gebietes mit Trink-, Brauch- und Löschwasser, zur Regelung der Ent-sorgung von Ab- und Niederschlags-wasser sowie zu wasserrechtlichen Genehmigungen – BG, UB, BU, P, ST des Staatl. Bauamtes Nürnberg, Fachbereich Straßenbau, ST des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg, ST der Herzo Werke GmbH

Schutzgut Klima/Luft: • Aussagen zu Kaltluftabflussbahnen,

Schadstoffimmissionen und Bewer-tung/Auswirkungen der Planung – UB

• Aussagen zum zukünftigen Ver-kehrsaufkommen – BG, UB

• Aussagen zur Nutzung oberflä-chennaher Geothermie, Fernwärme und Photovoltaik – BG, UB, ST des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg, ST der Herzo Werke GmbH, ST Öf-fentlichkeit Nr. 2

Schutzgut Kultur- und Sachgüter: • Aussagen zu Bodendenkmälern im

Plangebiet und Bewertung/Auswir-kungen der Planung – UB und ST des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege

Schutzgut Landschaftsbild: • Aussagen zum Landschafts- und

Ortsbild – BG, UB und ST des Bundes Naturschutz in Bayern e.V. KG Höchstadt-Herzogenaurach

• Aussagen zur Einbindung der Bau-flächen in die Landschaft – UB, BG

Schutzgut Mensch: • Aussagen zu Lärmeinwirkungen

aus dem Straßenverkehr und aus benachbarter gewerblicher Nutzung – BG, UB, ST des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt, Immissions-schutz, SB

• Aussagen zu Lärmemissionen aus dem geplanten Baugebiet – SB, BG, UB, ST des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt / Immissionsschutz

• Aussagen zu erforderlichen Schall-schutzmaßnahmen – SB, P, BG, UB

• Aussagen zu Vorbelastungen, beste-henden Planungen für die Erholungs-

nutzung und zu Auswirkungen der Planung bzgl. Erholung - UB

Sonstige umweltrelevante Informationen

• Darlegung der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern – UB

• Prognose des Umweltzustands unter Berücksichtigung der Durchführung der Planung und im Falle einer „Null-Variante“; Diskussion anderer geprüfter Bauvarianten im Hinblick auf die Umweltauswirkungen – UB

• Beschreibung der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung des Eingriffs (v. a. Eingrünung, Baumpflanzungen, Regenwasserrückhalt, Verwendung versickerungsfähiger Beläge) – P, UB, BG

• Ermittlung der Eingriffsintensität durch Erhebung des Vegetationsbe-standes, der faunistischen Ausstat-tung sowie der Zustände der übrigen Schutzgüter und Überlagerung mit geplanten Nutzungen – BG

• Beschreibung der geplanten Aus-gleichsmaßnahmen (interne und externe Ausgleichsflächen) und der vorgezogenen (artenschutzfach-lichen) Ausgleichsmaßnahmen in Text- und Kartenform – P, BG, UB, ST des Amtes für Ernährung, Land-wirtschaft und Forsten Fürth, ST des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, ST der Gesellschaft für Do-kumentationserstellung und- pflege mbH, ST des Landesfischereiver-bandes Mittelfranken e.V.,

• Hinweise zum Monitoring – UB

Allen Personen ist die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Be-bauungsplanentwurf bei der Stadt Herzo-genaurach abgegeben werden.

Nach § 4 a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerechte Stellungnahmen bei der Be-schlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit damit Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öf-fentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

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Hinweise:Da der Auslegungsort keinen barriere-

freien Zugang hat, können Personen, die aufgrund einer Behinderung den Ort der Auslegung nicht erreichen können, unter Tel. 09132 / 901-231 eine Möglichkeit der Einsichtnahme und eventuellen Abgabe einer Stellungnahme vereinbaren.

Die Planunterlagen können während des Auslegungszeitraums auch im Internet unter www.herzogenaurach.de, Stichwort „Aktuelle Bauleitplanung“, eingesehen werden.

InformationsveranstaltungZusätzlich findet am Donnerstag, 18. Ja-

nuar 2018, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine Informationsveran-staltung statt.

Sicherheitswacht: Interessierte gesucht

Nachdem der Stadtrat im Oktober 2017 der Einrichtung einer Sicherheitswacht in Herzogenaurach zugestimmt hat, werden nun Bewerber gesucht.

Die Sicherheitswacht ist bereits in zahl-reichen bayerischen Städten unterwegs, um das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Sie soll vor allem Vandalismus sowie anderen Ordnungsstörungen entgegenwirken. Fuß- und Radstreifen verbessern durch ihre Präsenz die Sicherheitslage.

Für die Sicherheitswacht können sich Frauen und Männer bewerben, die 18 - 62 Jahre alt sind; durch Zeugnis eine abge-schlossene Schul- oder Berufsbildung nachweisen können; Zuverlässigkeit und Verantwortungsbereitschaft beweisen und einen guten Ruf besitzen; mindestens 5 Stunden/Monat zur Verfügung stehen; am Einsatzort oder in der näheren Umgebung wohnen; bereit sind, auch Nachtdienst zu leisten.

Die Sicherheitswacht arbeitet für das Gemeinwohl. Vor ihrem Einsatz erfolgt eine umfassende Ausbildung, die 40 Stunden dauert. Eine Pauschale von 8,00 EUR/Stunde soll den persönlichen Aufwand ausgleichen. Interessierte richten ihre schriftliche Bewerbung bis spätestens Mittwoch, 31. Januar 2018, an:

PI Herzogenaurach, Bahnhofstraße 2, 91074 Herzogenaurach.

Information unter: www.polizei.bayern.de/wir/sicherheitswacht.

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Bei Glatteis auf Gehwegen ist der Streu-pflichtige zum Schadenersatz verpflichtet, wenn es durch seine Nachlässigkeit zu einem Unfall kommt. Nach unserem Zivil-recht muss jeder, der für eine Gefahren-quelle verantwortlich ist, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze Dritter treffen. Die Stadt Herzogenaurach erinnert deshalb daran, dass den „Verkehrssicherungs-pflichtigen“, wie es im Juristendeutsch heißt, im Winter auch die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen trifft.

Die Stadt hat diese Verpflichtung auf-grund einer Verordnung, die für das ge-samte Stadtgebiet gilt (also auch für alle umliegenden Ortsteile), auf die Eigentümer der Grundstücke übertragen, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentlichen Straßen angrenzen oder von diesen über einen privaten Weg zugänglich sind.

Die Eigentümer bleiben auch verpflichtet, wenn sie ihre Aufgabe auf einen Mieter oder Hausverwalter vertraglich übertragen haben. Dies gilt jedenfalls für die Verpflich-tung nach der Gemeindeverordnung und bei Verstoß gegen deren Bestimmungen.

Der Umfang der Räum- und Streupflicht bemisst sich nach den Erfordernissen, die zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, ins-besondere zur Sicherung des Verkehrs, notwendig sind. An Werktagen haben die Verpflichteten ab 7.00 Uhr und an Sonn-

tagen ab 8.00 Uhr dafür Sorge zu tragen, dass nach einem Schneefall unverzüglich die Gehwege oder, wenn keine Gehwege vorhanden sind, die von den Fußgängern benutzten Teile am Rand der öffentlichen Straße in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (1 Meter) vom Schnee freigemacht werden. Diese Sicherungs-maßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen wie sie erforderlich sind. Ent-sprechendes gilt nach dem Einsetzen von Winterglätte. Hier haben die Verpflichteten unverzüglich die Gehwege oder öffentli-chen Straßen in der erforderlichen Breite mit Sand oder sonstigen abstumpfenden Mitteln (nicht Asche, Schlacke oder ätzende Stoffe) zu bestreuen und gegebenenfalls Schnee- oder Eisplatten zu entfernen. Auch nach Eintritt der Dunkelheit müssen die dann noch begangenen Fußwege gestreut werden.

Auch wenn Sie selbst problemlos auf verschneiten oder glatten Wegen gehen können – viele andere Menschen, ob jung oder alt, können es nicht.

Hinweis:Der Schnee darf nicht auf die Fahrbahn

geräumt werden. Insbesondere Zugänge zu Bushaltestellen dürfen nicht durch Schnee blockiert werden.

Hinweise und Informationen zur Räum- und Streupflicht

Wärmebildaufnahmen für Neu- und Bestandsbauten durch Arbeitskreis Energie

Der Arbeitskreis (AK) Energie der Agenda 21 in Herzogenaurach bietet auch diesen Winter wieder maximal acht Hausbesitzern die Möglichkeit, ihr Gebäude mit einer Wär-mebildkamera auf thermische Schwachstellen untersuchen zu lassen. Die Untersuchung umfasst bis zu acht Wärmebildaufnahmen, die thermische Schwachstellen eines Gebäu-des sichtbar machen. Ein Bericht ergänzt die Untersuchung und hält Auffälligkeiten fest, die in einem Gespräch erläutert werden.

Die Wärmebilder werden ehrenamtlich von geschulten AK-Mitgliedern aufgenommen. Der Unkostenbeitrag beträgt 60,00 EUR, inkl. einer Spende von 20,00 EUR für gemein-nützige Zwecke. Die Anmeldung für eine Thermografie-Untersuchung erfolgt beim Umweltamt der Stadt Herzogenaurach unter Tel. 09132 / 901-246 oder per E-Mail an [email protected] und wird in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. E³-Kunden können sich die Kosten (gegen Vorlage der Quittung) von den HerzoWerken erstatten lassen.

Friedhofssingen am Heiligen Abend

Mit dem traditionellen Fried hofssingen an der Kapelle auf dem Alten Friedhof lädt der Liederkranz am Sonntag, 24. Dezember 2017, um 16.45 Uhr die Bevölkerung zu einer besinnlichen, musikalischen Einstimmung auf Weihnachten ein.

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Anfragen der CSU-StadtratsfraktionWalter Drebinger erläuterte die Anfragen

seiner Fraktion von Montag, 20. November 2017, in denen die CSU den Umgang der Stadt mit den innerstädtischen Geschäften bei Festivitäten und die Informationspolitik der Stadt gegenüber der vom Wohngebiet „In der Reuth“ betroffenen Eigentümer kritisierte. Er bemängelte zunächst die Platzierung der Buden zur Martinikirchweih und eine seiner Meinung nach fehlende Ansprache betroffener Geschäftsinhaber und Hausbesitzer. Auch die Baumaßnah-men „An der Schütt“ hätte man pünktlich zur Martinikirchweih abschließen können. Drebinger: „Wir wollen, dass einiges besser läuft.“

Bürgermeister Dr. Hacker entgegnete, es sei hier in erster Linie die Frage, wie man miteinander umgehe. Es werde öffentlich kritisiert, statt zum Telefon zu greifen oder das direkte Gespräch zu suchen. Die CSU habe angeklagt statt angefragt und in der Tagespresse zugleich einen Artikel voller Beschwerden ausgelöst. Die erhobenen Vorwürfe seien alle unzutreffend.

Die Martinikirchweih werde nicht vom Amt für Stadtmarketing und Kultur or-ganisiert, das die CSU in der Tagespresse genannt hatte, sondern vom Ordnungs-amt. Dieses hatte wie die Jahre zuvor per Amtsblatt informiert, dass die Lagepläne

einsehbar seien, was jedoch nicht genutzt wurde. Außerdem könne, so unterstrich auch Ordnungsamtsleiter Gerd Lorenz, we-gen Stromanschlüssen, Laternenmasten oder auch fest installierter Abfalleimer nicht an jedem freien Platz ein Fahrge-schäft oder ein Marktstand stehen. Er verwies auf eine große Beratungsrunde im Jahr 2011, als entschieden wurde, an der Martinikirchweih festzuhalten und sie um Marktstände zu erweitern.

Stadträte, Schausteller, Bürger, Anwoh-ner und Geschäftsleute seien damals ein-gebunden gewesen, so Dr. German Hacker, und alle Anregungen in den Folgejahren so gut wie möglich umgesetzt worden. Beim Aufbau der Stände seien die Mitarbeiter des Ordnungsamts natürlich vor Ort und jederzeit ansprechbar, die Vorwürfe seien daher unzutreffend.

Die mit den Straßenbauarbeiten beauf-tragte Firma habe, so der Bürgermeister, letztendlich über drei Wochen früher abschließen können als geplant. Zum Zeit-punkt der Martinikirchweih sei eine Frei-gabe aus Sicherheitsgründen jedoch noch nicht möglich gewesen, da noch wichtige Arbeiten (Markierungen, Pflasterarbeiten etc.) zu erledigen waren.

Zur von der CSU kritisierten Informati-onspolitik beim Baugebiet „In der Reuth“ vertrat Bernhard Schwab den Standpunkt,

Fortsetzung des Berichts über die Stadtratssitzung vom Donnerstag, 30. November 2017

von den Maßnahmen betroffene Eigentü-mer seien sofort zu informieren, wenn ihr Grundstück beplant werde, und bei den Planungen „mitzunehmen“. Details dürften sie nicht erst aus der Tagespresse erfahren. Dies sei nicht bürgerfreundlich und werde von der CSU nicht mitgetragen.

Bürgermeister Dr. Hacker konterte, Schwab habe die bisher übliche Vorge-hensweise bei der Südumgehung und beim Baugebiet „Reihenzach“ nicht angemahnt. Es handle sich um ein völlig normales Vor-gehen. Dass sich einzelne Eigentümer im Verfahren „nicht mitgenommen“ fühlten, sei bedauerlich und ernst zu nehmen, liege aber eher an der Dauer der nötigen Planungen bis hin zu den nun in der Stadt-ratssitzung gefassten Beschlüssen und nicht an der Vorgehensweise an sich. Es sei zunächst erst eine formale Beschlusslage nötig, um mit Eigentümern über Details sprechen zu können. Diese Beschlusslage werde heute erstmals geschaffen, so der Bürgermeister.

Wenn sich Bürger gegenüber infor-mierten Stadträten äußerten, sollten diese entweder aufklären und an die Stadt verweisen oder gleich der Verwaltung Be-scheid geben. Sofern es der Datenschutz zulasse, werde auch gerne außer der Reihe über aktuelle Stände informiert. q

Heckenpflege im Stadtgebiet

Im Januar und Februar werden im ge-samten Stadtgebiet wieder zahlreiche Hecken einem Pflegeschnitt unterzogen. Dabei werden die Gehölze abschnittweise „auf Stock gesetzt“, das heißt bodennah zurückgeschnitten. In der Regel erfolgt der Stockhieb in Abschnitten von ca. 10 m Breite, über maximal ein Drittel der He-ckenlänge.

Wichtiger LebensraumZiel der Pflege ist es, einen dichten

Strauchwuchs anzuregen und die Hecke zu verjüngen. Nur mit einer regelmäßigen Pflege können Hecken ihre vielfältigen Funktionen erfüllen. Hecken stellen wich-tige Lebens- und Nisträume für Vögel und viele andere Tierarten dar, bereichern die Erholungslandschaft, verhindern Boden-erosion und bremsen den Wind.

Geplante MaßnahmenHeckenpflegemaßnahmen sind im Ein-

zelnen geplant in den landwirtschaftlichen Fluren bei Zweifelsheim, zwischen Burg-stall und Steinbach sowie In der Reuth, entlang der Hans-Maier-Straße und entlang der Erlanger Straße, am Parkplatz Aurachwiese, im Lohhofgebiet und Auf der Nutzung.

„Engagier‘ dich“ Neues aus der Ehrenamtsbörse

Die Lebenshilfe Herzogenaurach sucht Freizeitassistenten zur Begleitung jeweils einer Person zu verschiedenen Aktivitäten. Das vollständige Angebot sowie über 30 weitere Möglichkeiten, sich ehrenamtlich zu engagieren, sind zu finden unter: www.herzogenaurach.de/ehrenamtsboerse.

Erneuern: Bewohner-Parkausweise

Die Bewohner-Parkausweise für das Jahr 2017 in den Gebieten Altstadt I (G), Altstadt II (D) sowie Südstadt (C) werden mit Ablauf des Monats Dezember ungültig.

Für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 werden neue Parkli-zenzen für Bewohner erteilt, die in den Straßen dieser Lizenzbereiche tatsächlich wohnen, dort mit Hauptwohnung amtlich gemeldet sind und ein Kraftfahrzeug halten oder ständig benutzen.

Jeder Bewohner kann jeweils nur für ein Kraftfahrzeug eine Sonderparkberechti-gung erhalten. Garagen- und Stellplatz-besitzern wird keine Parkerlaubnis erteilt.

Antragsformulare sind im Rathaus, Amt für Bauordnung und Verkehrswesen, 3. Stock, Zimmer 41, erhältlich.

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Bürgerbegehren gegen den Bau des Bürgerzentrums mit Tiefgarage auf dem Hubmann-Parkplatzgelände

Einstimmig stellte der Stadtrat fest, dass das Bürgerbegehren gegen den Bau des Bürgerzentrums mit Tiefgarage auf dem Hubmann-Parkplatzgelände (Rathausparkplatz) in Herzogenaurach zulässig ist.

Ebenso einstimmig stellte das Gremium weiter fest, dass sich das Bürgerbegehren aufgrund der Beschlussfassung des Stadt-rates vom 19. Oktober 2017 erledigt hat, da alle Planungen bereits gestoppt sind und Bautätigkeiten nicht stattfinden.

Für den Fall, dass sich das Bürgerbegeh-ren nicht bereits durch die Beschlussfas-sung vom 19. Oktober 2017 erledigt hat, beschloss der Stadtrat einstimmig, dass die Planung bzw. der Bau des Bürger-zentrums auf dem Hubmann-Parkplatz-Gelände sowie der Tiefgaragenanschluss an das Rathaus gestoppt wird.

Bürgermeister Dr. German Hacker infor-mierte den Stadtrat darüber, dass am 30. November 2017 eine Unterschriftenliste für ein Bürgerbegehren gegen den Bau des Bürgerzentrums mit Tiefgarage auf dem Hubmann-Parkplatzgelände eingereicht wurde. Das Bürgerbegehren sei von 2.839 Personen unterschrieben worden. Das Ordnungsamt habe bereits die Gültigkeit der Unterschriften geprüft und festge-stellt, dass 178 davon ungültig seien, weil die Unterzeichner z. B. nicht wahlberech-tigte Bürgerinnen und Bürger seien, mit Phantasienamen unterschrieben hätten oder nicht in Herzogenaurach wohnten. Innerhalb von vier Wochen müsse sich der Stadtrat lt. Gemeindeordnung nun mit dem Bürgerbegehren befassen oder zumindest zur Sitzung geladen werden. Ein turnusmäßiger Termin sei 2017 nicht mehr vorgesehen gewesen, auch wegen der bevorstehenden Feiertage finde die Stadtratssitzung deshalb zum heutigen Termin statt. Dr. Hacker stellte fest, dass das in der Gemeindeordnung vorgesehene Quorum von 8 % der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger bei 1.462 Unter-schriften liege und diese Anzahl „locker überschritten“ wurde.

Der Bürgermeister stellte den Beschluss wie oben formuliert vor und wies darauf hin, dass die Rechtsaufsicht ihn auf Anfra-ge der Stadt Herzogenaurach für zulässig

befunden und eine getrennte Abstimmung in zwei Teilen empfohlen habe.

„Ganz unkommentiert“ wollte Bernhard Schwab, Fraktionsvorsitzender der CSU, den Beschluss nicht stehen lassen. Das Bürgerbegehren habe gezeigt, dass den Herzogenauracherinnen und Herzo-genaurachern ihr Schlossgraben und ihre Innenstadt am Herzen liegen und dass sie zu wenig in die Planungen einbezogen wurden.

Schwab wies auch darauf hin, dass die CSU die Kubatur des Gebäudes abgelehnt und ein umfassenderes Konzept für das Areal und die Einbindung in die Innenstadt gefordert habe. Für ihn ergaben sich nun mehrere Fragen: Wie lange gilt der Be-schluss? Ist das Bürgerzentrum ganz vom Tisch? Was ist mit der Tiefgarage? Was passiert mit der Stadtbücherei und wie geht es nun weiter?

Gerhard Höfler, Leiter des Hauptamts, informierte über die Formalien, nach de-nen es gegenüber den im Oktober vom Stadtrat gefassten Beschlüsse faktisch keine Änderungen gebe. Dieser Beschluss verschiebe eine Entscheidung über das Bürgerzentrum bis nach der Vollendung des Rathausneubaus also für ca. vier Jahre. Das Bürgerbegehren sei für ein Jahr bindend.

Bürgermeister Dr. Hacker ergänzte, dass der Seniorenbeirat und die Stadtbücherei während des Rathausneubaus mit der Stadtverwaltung ausgelagert und danach wieder an die ursprünglichen Standorte zu-rückziehen werde. Er erinnerte noch einmal daran, dass der Stadtrat wegen der hohen Kosten für den Rathausneubau und des Bürgerzentrums im Oktober „die Reißleine gezogen habe“. Die Parkplatzsituation sei nach wie vor ein ungelöstes Problem, Dr. Hacker warnte aber vor einem „Schnell-schuss“, z. B. dem Bau eines Parkdecks an anderer Stelle. Das Altlastenproblem auf dem Hubmann-Parkplatz müsse trotzdem angegangen und gelöst werden, dies werde auch Geld kosten.

Curd Blank, Fraktionsvorsitzender der SPD, hielt fest, dass „die Fakten für sich sprechen“. Die SPD habe nichts gegen Bürger, die ihre Meinung artikulieren, die vorgelegten Unterschriften dürften aber nicht mit dem Bürgerwillen gleichgesetzt werden.

Der Stadtrat habe ja bereits im Oktober aufgrund der hohen Baukosten reagiert

und sei somit schneller gewesen als das Bürgerbegehren.

Retta Müller-Schimmel (Bündnis '90/DIE GRÜNEN) stimmte Blank zu, sprach den Bürgerinnen und Bürgern aber auch ihre Anerkennung für das Engagement aus. Das Thema sei überaus emotional besetzt.

Auch Walter Drebinger (CSU) unterstrich, dass der Stadtrat dem Bürgerbegehren nicht im Wege stehen werde, der Bürger-wille könnte aber ein anderer sein. Auch er frage sich, wie es denn nun weitergehe, z. B. beim Bau des Rathauses müsse die Stadt Herzogenaurach – wie alle Bau-herren entsprechend der Stellplatzsatzung – Parkplätze nachweisen.

Kurt Zollhöfer (CSU) ergänzte, dass es auch offen sei, wie es mit dem Bürgerzen-trum nach vier bis fünf Jahren weitergeht. Ein Baustopp sei nicht gleichzusetzen mit einem Bauverzicht, und die Bürgerinitiative habe vielleicht den Eindruck, dass durch den Baustopp lediglich versucht werde, die Initiative auszuhebeln.

Konrad Körner (CSU) hielt fest, dass der vorgelegte Beschluss formaljuristisch si-cherlich in Ordnung sei, aber dennoch einen Beigeschmack habe, der Baustopp sei ja nicht aus grundsätzlichen Erwägungen heraus erfolgt, sondern aus Kostengrün-den, und „wir entziehen uns einem Bürger-entscheid“, unterstrich Körner.

Bürgermeister Dr. Hacker ging auf weitere Fragen ein. Beim Rathausneubau werde die Stadt wohl die nicht realisierbaren Parkplätze, wie in der Stellplatzsatzung vorgesehen, „ablösen“ müssen.

Das vom Stadtrat einstimmig beschlos-sene Raumkonzept gehe von einem Volu-men aus, das für eine weiter wachsende Stadt u. U. mit größerem Stadtrat, größerer Stadtverwaltung und einem Zeithorizont von 50 Jahren ausreichend sei. Diese ein-geplanten Kapazitäten würden aber nicht in den ersten Jahren nach der Fertigstellung notwendig sein, somit wäre auch für die Stadtbücherei zunächst genug Platz vor-handen. Wie es mit dem Bürgerzentrum in vier bis fünf Jahren weitergeht, müsse heute noch nicht entschieden werden, unterstrich Dr. German Hacker.

Weitere Fragen und Stellungnahmen befassten sich vor allem mit den Park-plätzen und den künftigen Räumen für die Stadtbücherei und den Seniorenbeirat. q

Bericht über die Stadtratssitzung vom Dienstag, 12. Dezember 2017

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Ehrung der Stadt für besondere VerdiensteBürgermedaillen und Ehrennadeln

Foto: Richard Sänger

In festlicher Atmosphäre hatte die Stadt Herzogenaurach am Donnerstag, 14. Dezember 2017, zu einem Ehrungsabend geladen. Erster Bürgermeister Dr. German Hacker überreichte an Herzogenauracher Persönlichkeiten Auszeichnungen für deren langjähriges Engagement und den damit verbundenen Verdiensten für die Stadt. Zu Beginn des Ehrungsabends gab Dr. German Hacker einen Rückblick auf die Ereignisse der Stadtentwicklung und des gesellschaftlichen Lebens in Her-zogenaurach im Jahr 2017, bevor er die Unternehmer Josef Breun, Manfred Czepl, Wolfgang Ebster und Wolfgang Seel für ihre herausragenden Leistungen auf dem Gebiet der Wirtschaft mit der Ehrennadel auszeichnete. Im Anschluss erhielten Mi-chael Baltz, Bärbel Gundermann und Gerd Müller für ihr außerordentliches ehrenamt-liches ‚Engagement die Bürgermedaille.

Josef Breun, der krankheitsbedingt nicht anwesend sein konnte, erhielt die Ehren-nadel der Stadt Herzogenaurach für seine herausragenden Leistungen auf dem Ge-biet der Wirtschaft. Die Erfolgsgeschichte der Saatzucht Josef Breun GmbH & Co. KG begann bereits im Jahr 1906. Über 40 Jahre lang, von 1964 bis 2007 , führte er den von seinem Großvater gegründeten Betrieb überaus erfolgreich fort. Maßgeblich sorgte er dafür das Unternehmen weiter auszu-bauen, sowohl mit neuen, bedeutsamen Zuchterfolgen vor allem im Bereich der Braugerste als auch in der Standorterwei-terung nach der Deutschen Wiederverei-nigung in den neuen Bundesländern. Auch international entwickelte sich der Betrieb unter der Führung von Josef Breun weiter und darf heute zu Recht als hochinnova-tives, global agierendes mittelständisches Unternehmen mit festen lokalen Wurzeln bezeichnet werden.

Manfred Czepl und Wolfgang Ebster wurden ebenfalls für ihre herausragenden Leistungen auf dem Gebiet der Wirtschaft jeweils mit der Ehrennadel der Stadt Her-zogenaurach ausgezeichnet. Sie gründeten 1986 die Firma ProLeiT Gesellschaft für technologieorientierte Prozessleit- und Steuerungssoftware mbH. Die Idee dafür entstand 1983 in Spanien, während der In-betriebnahme einer Brauerei für Siemens, bei der sich Manfred Czepl und Wolfgang Ebster kennenlernten. Nach den Anfängen

in Erlangen erfolgte bereits 1992 der Um-zug der Firma nach Herzogenaurach. 1997 kam man zu dem Entschluss, in der Ein-steinstraße ein eigenes Firmengebäude zu errichten. Durch die Führung der beiden zu Ehrenden wuchs die ursprüngliche „Zwei-Mann-Firma“ in über 30 Jahren zu einem großen mittelständischen Unternehmen mit heute knapp 400 Mitarbeiter/-innen weltweit an. ProLeiT ist überaus erfolg-reich im Bereich der Prozessleittechnik und Automatisierungslösungen, in der Brauereibranche sogar Weltmarktführer und ebenso in vielen weiteren Branchen u. a. im Bereich der Nahrungsmittel (Groß-bäckereien), Getränke, Pharmazie etc. tätig. Der Hauptsitz ist in Herzogenaurach, zusätzlich gibt es vier nationale sowie elf internationale Niederlassungen und Toch-tergesellschaften.

Ebenfalls die Ehrennadel der Stadt Herzogenaurach erhielt Wolfgang Seel für seine herausragenden Leistungen auf dem Gebiet der Wirtschaft. Er konnte die Auszeichnung jedoch nicht persönlich entgegennehmen. Seel gründete bereits 1985 die Firma VIPA GmbH in Erlangen als Systemhaus für Automatisierungstechnik. Zuerst mit Produkten, die u. a. Ergän-zungen für bestehende Siemens-Systeme waren. Längst hat sich das Unternehmen vom Komponentenhersteller zum Lie-feranten für komplette Systeme (SPS – speicherprogrammierbare Steuerungen) entwickelt. Seit über 30 Jahren ist sie sehr

erfolgreich hier in Franken tätig. Die Firma ist aber auch in über 60 Ländern weltweit vertreten. Im Jahr 2000 erfolgte der Umzug nach Herzogenaurach, wo bereits 2009 der Erweiterungsbau eröffnet wurde und seit Beginn an starkes Wachstum den Standort prägt. Mittlerweile arbeiten fast 300 Mitarbeiter/-innen für das Unterneh-men, das seit 2012 zur Yaskawa-Gruppe gehört. 1999 gründete Wolfgang Seel darüber hinaus das Tochterunternehmen profichip GmbH. Unter der Leitung von Wolfgang Seel erhielt VIPA zahlreiche Auszeichnungen.

Michael Baltz erhielt die Bürgermedaille der Stadt Herzogenaurach für seine eh-renamtliche Arbeit als Vorsitzender des Seniorenbeirates von 2007 bis 2016. Er war maßgeblich bei zahlreichen Projekten während seiner drei Amtsperioden im Seniorenbeirat u. a. bei der Weihnachts-päckchen-Aktion oder der Beratung pfle-gender Angehöriger beteiligt. Michael Baltz engagiert sich auch über seine Tätigkeit hinaus nach wie vor für die Belange älterer Menschen in Herzogenaurach.

Für ihre ehrenamtliche Mitarbeit als Pro-grammchefin und „Motor“ von Herzo TV wurde Bärbel Gundermann ebenfalls mit der Bürgermedaille der Stadt Herzogenau-rach geehrt. Bärbel Gundermann war 2002 noch als Lehrerin für Englisch und Sport am Gymnasium Herzogenaurach tätig und dort Betreuerin der Mediengruppe, als sie an

Dr. German Hacker mit den Geehrten: (von links:) Wolfgang Ebster, Manfred Czepl, Bärbel Gundermann, Gerd Müller und Michael Baltz

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ApothekennotdienstPharmacies on duty / Pharmacie de gardeDienstbereitschaft: 8.00 – 8.00 Uhr Folgetag www.lak-bayern.notdienst-portal.de

Do., 21.12.: Apotheke am Markt, Kirchenplatz 1, Tel. 09132 / 3434Fr., 22.12.: Beyschlag‘sche Apotheke, Hauptstr. 31, Tel. 09132 / 3012 Sa., 23.12.: Herz-Apotheke, Ohmstr. 6, Tel. 09132 / 7415959 So., 24.12.: Kloster-Apotheke, Königstr. 10, Münchaurach, Tel. 09132 / 62982Mo., 25.12.: Lohhof-Apotheke, Schützengraben 62, Tel. 09132 / 63283 Di., 26.12.: Sonnen-Apotheke, Hauptstr. 26, Tel. 09132 / 5019 Mi., 27.12.: Stadt-Apotheke, Hauptstr. 36, Tel. 09132 / 8000Do., 28.12.: Sternen-Apotheke, Niederndorfer Hauptstr. 25, Tel. 09132 / 7384083Fr., 29.12.: Apotheke am HerzogsPark, Haydnstr. 23, Tel. 09132 / 7384010Sa., 30.12.: Linden-Apotheke, Veitsbronner Str. 21, Obermichelbach, Tel. 0911 / 97596600 So., 31.12.: Apotheke am Markt, Kirchenplatz 1, Tel. 09132 / 3434Mo., 1.1.: Beyschlag‘sche Apotheke, Hauptstr. 31, Tel. 09132 / 3012 Di., 2.1.: Herz-Apotheke, Ohmstr. 6, Tel. 09132 / 7415959 Mi., 3.1.: Kloster-Apotheke, Königstr. 10, Münchaurach, Tel. 09132 / 62982Do., 4.1.: Lohhof-Apotheke, Schützengraben 62, Tel. 09132 / 63283 Fr., 5.1.: Sonnen-Apotheke, Hauptstr. 26, Tel. 09132 / 5019 Sa., 6.1.: Stadt-Apotheke, Hauptstr. 36, Tel. 09132 / 8000So., 7.1.: Sternen-Apotheke, Niederndorfer Hauptstr. 25, Tel. 09132 / 7384083Mo., 8.1.: Apotheke am HerzogsPark, Haydnstr. 23, Tel. 09132 / 7384010Di., 9.1.: Linden-Apotheke, Veitsbronner Str. 21, Obermichelbach, Tel. 0911 / 97596600 Mi, 10.1.: Apotheke am Markt, Kirchenplatz 1, Tel. 09132 / 3434Do., 11.1.: Beyschlag‘sche Apotheke, Hauptstr. 31, Tel. 09132 / 3012

Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Herzogenaurach e.V.

Am Freitag, 19. Januar 2018, findet um 19.00 Uhr die Mitglie-derversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Herzogenaurach e.V. im Feuerwehrgerätehaus statt.

Tagesordnung:1. Begrüßung, 2. Berichte, 3. Ehrungen, 4. Wahl der Kassenprüfer, 5. Verschiedenes.

Anträge zur Tagesordnung sind bis Mittwoch, 10. Januar 2018, beim 1. Vorsitzenden T. Geiger im Feuerwehrgerätehaus abzu-geben.

| ANZEIGElässlich des 1000-jährigen Stadtjubiläums der Meinung war, dass die produzierten Beiträge dauerhaft festgehalten werden sollten. Dies war die Geburtsstunde des lokalen Fernsehsenders Herzo TV, dessen Aufbau maßgeblich von Bärbel Gundermann geprägt wurde und bei dem sie nach wie vor überaus aktiv ist.

Gerd Müller wurde mit der Bürgermedaille der Stadt Herzo-genaurach für sein langjähriges ehrenamtliches Engagement bei der Erlanger Tafel, Ausgabestelle Herzogenaurach, geehrt. Er unterstützt die Tafel in Herzogenaurach bereits seit 2002 in verschiedenen Funktionen, u. a. als Fahrer, im Ausgabeteam und von 2011 bis 2016 als Ansprechpartner und Organisator. Er war stets eine tragende Säule der Tafel und ist aus gesundheitlichen Gründen 2016 aus dem offiziellen Dienst ausgeschieden.

Mit persönlichen Worten bedankten sich die Geehrten. Bei einem Imbiss mit musikalischer Begleitung klang dieser feierliche Abend aus. Die gesamte Rede, inklusive der ausführlichen Laudationes, können Sie im Internet nachlesen unter www.herzogenaurach.de (Aktuelles, Nachrichten).

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Die Stelle ist durch den Bezirk Mittelfranken zunächst zum 31.07.2018 befristet, eine Verlängerung des Beschäftigungs-verhältnisses wird aber angestrebt.

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Samstag/Sonntag, 23./24. Dezember 2017: Dr. Friedrich Kohlhase, Am Weißen Berg 12, Weisendorf, Tel. 09135 / 8233Montag/Dienstag, 25./26. Dezember 2017: Dr. Andrea Flierl, Auracher Bergstr. 4, Weisendorf, Tel. 09135 / 8519Mittwoch/Donnerstag, 27./28. Dezember 2017: Dr. Christof Fischer, Burgstaller Weg 25, Tel. 09132 / 733141Freitag/Samstag, 29./30. Dezember 2017: Jens Heukelbach, Zeckerner Hauptstr. 4, Hemhofen, Tel. 09195 / 7062Sonntag/Montag, 31. Dezember 2017/1. Januar 2018: Dr. Tobias Kamm, Würzburger Str. 15a, Tel. 09132 / 7320810Dienstag/Mittwoch, 2./3. Januar 2018: Markus Mickoleit, Schulstr. 2a, Wachenroth, Tel. 09548 / 981790Donnerstag/Freitag, 4./5. Januar 2018: Stefan Bieger, Rath-geberstr. 39, Tel. 09132 / 40004Samstag/Sonntag, 6./7. Januar 2018: Dr. Christian Adamek, Kirchenplatz 5, Tel. 09132 / 796950www.notdienst-zahn.de

Hilfe - Gewalt gegen Frauen Tel. 08000116016Help - Violence against womenAide - Violence envers les femmes

Notrufe und NotdiensteEmergency services / Services d‘urgence et d‘accident

Herausgeber: Stadt Herzogenaurach - V.i.S.d.P.: Dr. German Hacker, Erster BürgermeisterRedaktion: Helmut Biehler, Brinja Goltz, Verena Narriman, Tel. 09132 / 901-122, E-Mail: [email protected]: L/M/B Druck GmbH Mandelkow, Tel. 09132 / 78330

Feuerwehr Tel. 112Fire department Sapeurs-pompiers

Giftnotruf Berlin Tel. 030/19240Poison emergency number, Berlin / Centre antipoison de Berlin

Bürgerbüro: Abholung beantragter DokumentePersonalausweise, die vom 27. November 2017 bis 1. Dezem-

ber 2017 beantragt worden sind, und Reisepässe, die vom 13. bis 17. November 2017 beantragt worden sind, können abge-holt werden. Ausweispapiere müssen persönlich oder mit einer schriftlichen Vollmacht abgeholt werden (gilt auch für Ehegat-ten und Kinder ab 16). Diese vorgeschriebene Abholvollmacht für den neuen Personalausweis ist unter www.herzogenaurach.de, Stichwort „Ausweis- und Passdokumente“, zu finden bzw. im Bürgerbüro erhältlich.

Der neue Personalausweis kann nur nach Erhalt des PIN-Briefes abgeholt werden. Bei der Abholung sind die alten Dokumente (Personalausweis/Reisepass) zwingend vorzulegen. Auskünfte unter Tel. 09132 / 901-176.

Polizei Tel. 110Police Police

Notarzt und Rettungsdienst Tel. 112Krankentransport Tel. 112Doctor on emergency call / Médecin d'urgence

Zahnärztlicher NotdienstDentist on duty / Dentiste de gardeSprechzeiten: 10.00 – 12.00 / 18.00 – 19.00 Uhr

| ANZEIGEN

Pflege- und DemenzberatungSprechstunde des ASB Erlangen-Höchstadt, donnerstags

15.00 – 18.00 Uhr, Rathaus, Zi. 27, Tel. 09193 / 5033191.

I MPRESS U M

Hospizverein Herzogenaurach e.V.Bereitschaftstelefon: 0179 / 9292888Bürodienst: mittwochs 10.30 – 12.00 [email protected]

Erreichbarkeit:Mo., Di. und Do. 18.00 – 8.00 Uhr am Folgetag; Mi. 13.00 – Do. 8.00 Uhr; Fr. 13.00 – Mo. 8.00 Uhr;vom Vorabend eines Feiertages 18.00 Uhr bis zum nachfolgenden Werktag 8.00 Uhr.

Ärztlicher Notdienst Tel. 116 117(bundesweit gebührenfrei)Emergency medical service / Permanence médical

Notdienste der HerzoWerke bei StörungenStand-by duty, HerzoWerke Service d'urgence, HerzoWerke

Erdgasversorgung: Tel. 09132 / 904-53 Trinkwasserversorgung: Tel. 09132 / 904-54 Stromversorgung: Tel. 09132 / 904-55 Fernwärmeversorgung: Tel. 09132 / 904-56 Telekommunikationsdienste der Herzo Media Störungsannahme 8.00 – 20.00 Uhr: Tel. 09132 / 904-57

VdK-SprechtagMontag, 8. Januar 2018, von 14.00 – 16.30 Uhr, Zi. 27, Rat-

haus, Terminvergabe unter Tel. 09131 / 7191580.

Herzlichen Glückwunsch!An dieser Stelle wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen

eine Änderung gegenüber der Druckversion vorgenommen. Der amtliche Teil des Amtsblattes ist unverändert.