Ein Heißgetränk sorgt für heiße Diskussionen - wko.at · 3 | MEINE TRAFIK Oktober 2018...
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Ein Heißgetränk sorgt
für heiße Diskussionen Lesen Sie dazu mehr auf den Seiten 7-8
Zeitung des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten Österreichs
Ausgabe 3/18 | Oktober 2018
2 | MEINE TRAFIK September | Oktober 2018
EDITORIAL
Liebe Trafikantin! Lieber Trafikant!
Mit dieser Oktober-Ausgabe der MEINE TRAFIK Zeitung möchten wir Sie wieder über die aktu-ellen Themen unserer Branche informieren.
Im Fokus stehen Themen wie Hanf, die Lotte-rien und die Umrüstung der Zigarettenautoma-ten auf die NFC-Technologie, die mit Jahres-ende abgeschlossen sein muss. Automaten ohne Altersabfrage 18+ sind ab dem 1.1.2019 außer Betrieb zu nehmen.
Seit September gibt es die Möglichkeit, in un-seren Trafiken Kaffee zum Mitnehmen anzubie-ten. Dazu passend wurden nun Werbemittel wie z.B. Fahnen erstellt, die wir Ihnen auf Seite 8 gerne vorstellen möchten.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre!
Ihr Bundesgremium
Josef Prirschl | Andreas Schiefer | Otmar Schwarzenbohler
DIE FRAGE DES QUARTALS
Verkaufen Sie COFFEE TO GO in Ihrer Trafik?
a) Ja!
b) Nein!
c) Ich warte noch ab und beobachte, wie sich
die Verkäufe bei den Kollegen entwickeln.
Dann entscheide ich für meine Trafik.
Senden Sie Ihre Antwort oder gerne auch Ihre Anmerkun-
gen oder Erfahrungen zum COFFEE TO GO bis zum
30.10.2018 bitte an: [email protected]
INHALT
Editorial, Umfrage, Offenlegung 2
Top-Thema der Branche 3
Das Bundesgremium berichtet 4-6
Aus dem Ausland 6
Rückblick 6-7
Titelthema: Kaffee aus der Trafik 7-8
FOTOS | BILDER
Seite 4: Österreichische Lotterien Seite 7: NÖN | Thomas Werth Alle anderen: © WKO | Bundesgremium der Tabaktrafikanten
IMPRESSUM
Medieninhaber, Herausgeber, Verleger:
Bundesgremium der Tabaktrafikanten
WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH
1045 Wien | Wiedner Hauptstraße 63
www.tabaktrafikanten.at
Redaktion:
Bundesgremium der Tabaktrafikanten (Josef Prirschl, Andreas
Schiefer, Otmar Schwarzenbohler) | Sonja Janour-Reingrabner
PR & Kommunikation, Ulmenweg 47, 7142 Illmitz
OFFENLEGUNG
Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz: Medieninhaber (Verle-
ger): Bundesgremium der Tabaktrafikanten | WIRTSCHAFTS-
KAMMER ÖSTERREICH | 1045 Wien | Wiedner Hauptstraße 63,
www.tabaktrafikanten.at. Aufgaben: Betreuung der Mitglieder
der Gremien der Tabaktrafikanten und Lottokollektanten; Be-
rufszugangsfragen; Ausbildungsfragen; Tabakmonopolgesetz;
Tabaksteuergesetz; Tabakgesetz; Standesregeln des Berufs-
standes der Tabaktrafikanten, Zusatzkollektivvertrag der Ta-
baktrafikanten; Trafiknebenartikel; Berufsausbildung Fach-
richtung Trafikwaren; Tabakwarengroßhändler; Briefmarken;
Tabakwerbung. Grundlegende Richtung: „MEINE TRAFIK–Zei-
tung“ richtet sich an TrafikantInnen in Österreich und infor-
miert über Themen der Tabakbranche in Österreich.
3 | MEINE TRAFIK Oktober 2018
TOP-THEMA DER BRANCHE
Umrüstung Automaten auf NFC-Technik bis zum 31.12.2018
Am 1. Jänner 2019 tritt die Altersgrenze für
den Verkauf von Tabakwaren mit 18+ in Kraft
und entsprechend muss die Altersabfrage am
Zigarettenautomaten ab diesem Stichtag si-
chergestellt sein.
Andere Modelle wie z.B. Führerschein, E-card
oder Fingerscan sind aus strategischen Grün-
den derzeit keine Alternative zur Abfrage via
NFC oder sind nicht hinreichend genug erprobt.
Außerdem sind die Kunden die Freischaltung
per Bankkarte gewohnt.
Viele haben das NFC-Modul für die Altersab-
frage schon bestellt oder dieses wurde bereits
montiert. Alle anderen sind aufgerufen, sich
schnellstmöglich mit ihrer Automatenfirma in
Verbindung zu setzen.
TIPPS & TRICKS:
Wenn keine Kreditkarten-Zahlung am Zigarettenautomaten gewünscht wird, muss dieser
Passus im Vertrag gestrichen werden!
Bei Vertragsunterfertigung mit SIX nicht vergessen „Trafik“ anzukreuzen!
Wird die Einstellung von „DUAL Kauf“ bei einer Zahlung mittels per NFC Karte gewählt, ver-
ringern sich die Spesen!
Erinnern Sie Ihre KundInnen mit einem Aufkleber/Zettel an den „DUAL-Kauf“!
An Kosten für die Umrüstung und den laufenden Betrieb der Automaten fallen an:
Tobaccoland Unterkofler Miet- und Service-Vertrag € 5,- zusätzliche Servicegebühr pro Monat € 90,- Einbaupauschale (einmalig) Kauf- und Servicevertrag € 5,- zusätzliche Servicegebühr pro Monat € 690,- NFC-Modul inkl. Einbau (einmalig)
Bei Kunden von Mietautomaten: € 0,20 .— pro NFC Modul pro Tag Zusatzkosten bei ei-nem Mietvertrag von 5 Jahren Einbaupauschale: Bei 1 Gerät: € 60.— Bei 2 Geräte pro Gerät: € 50.— Bei 3 Geräte pro Gerät: € 40.—
Privatgerät (W, NÖ, Bgld.) € 990,- NFC-Modul inkl. Einbau (einmalig) Die Preise für Privatgeräte in den anderen Bundesländern werden von den Servicefirmen direkt mit den Trafikanten verhandelt.
Bei Kunden mit Eigengeräten (Kauf): NFC Modul: € 990.— Einbaupauschale: Bei 1 Gerät: € 60.— Bei 2 Geräte pro Gerät: € 50.— Bei 3 Geräte pro Gerät: € 40.—
An Kosten für die Altersabfrage und die Zahlung per Karte werden von SIX Payment Services (Austria)
GmbH verrechnet:
pro Altersabfrage* 0,016 € (exkl. USt) *unabhängig in welcher Form die Abfrage stattfindet (insbesondere
unabhängig, ob im Zuge einer Bezahltransaktion oder als eigene Transaktion)
pro Transaktion
0,02 € *plus Disagio (z.B. 0,29%) Für TrafikantInnen, die sowohl im Geschäft als auch an den Automaten das SIX-Zahlungssystem anbie-ten, konnte das Bundesgremium einen Sonderrabatt von 50 % ausverhandeln.
Ansonsten: 0,04 € plus Disagio (z.B. 0,29%)
Von den Automatenanbietern wurde eine Merkfunktion eingerichtet:
Während dieser Zeitspanne (Tobaccoland 1 Minute, Unterkofler 30 Sekunden) erfolgt auch
bei mehrmaligen Käufen oder Altersabfragen nur eine einmalige Verrechnung der Abfrage!
4 | MEINE TRAFIK Oktober 2018
DAS BUNDESGREMIUM BERICHTET
Hanf | Cannabis light
Es ist nun absehbar, dass Aroma- oder Hanfpro-
dukte jedenfalls vorerst NICHT als Nebenarti-
kel zum Verkauf in den Trafiken zugelassen
werden. Bei Abstimmungsgesprächen durch die
MVG wurde ihr klar mitgeteilt, dass dies nicht
im Sinne des Regierungsprogrammes wäre.
Ungeachtet dessen vertritt das Bundesgremium
weiterhin die Rechtsmeinung, wonach – ent-
sprechend der Regelung im Tabaksteuergesetz
- alle legalen, rauchbaren Produkte unter das
Tabakmonopol fallen und daher nach Freigabe
durch das Finanzministerium in den Trafiken
verkauft werden können.
Möglich ist natürlich auch, dass die Bundesre-
gierung ihr Vorhaben laut Regierungsprogramm
umsetzt und ein Verbot des Verkaufs von Hanf-
samen und Hanfpflanzen erlässt.
Österreichische Lotterien
Im Mai 2018 wurde dem Bundesgremium von den Lotterien das sogenannte „UM-SATZFO-KUSSIERTE PROVISIONSMODELL“ vorgestellt, welches ab September 2018 zur Anwendung kommen sollte. Nachdem dieses Modell eine Verschlechterung sowohl für bestehende als auch für künftige TrafikantInnen bedeutet hätte, war der Widerstand entsprechend groß.
Das Bundesgremium hat die Kritikpunkte nicht nur zum Thema einer Sonderaus-gabe des MEINE TRAFIK_kompakt-Newsletters gemacht, sondern auch über die Fachmedien und in ei-nem Interview mit der KRONEN ZEITUNG auf die Gefahren eines solchen Modells hingewie-sen.
Nach Gesprächen mit dem Vorstand, der Ge-schäftsbereichsleitung und dem Vertriebsteam der Österreichischen Lotterien wurde dieser Vorschlag zurückgezogen und ein 5-Punkte-Programm zur Stärkung der Partnerschaft prä-sentiert.
Alle Details wurden von den Lotterien in einer Presseaussendung kommuniziert, die unter fol-gendem Link abrufbar ist:
https://www.lotterien.at/pressemittei-lung/artikel/trafikanten-und-lotterien-besie-geln-neue-allianz/
ÖLG Vorstandsdirektorin Bettina Glatz-Kremsner mit BGO Josef Prirschl
Track & Trace
In der Tabakprodukterichtlinie TPD2 sieht die EU Maßnahmen zur Bekämpfung des Zigaret-tenschmuggels vor und zwar mithilfe eines Kontrollsystems, dem Track & Trace. Ab Mai 2019 soll damit der Weg jeder Zigarettenpa-ckung von der Produktion bis zum Verbraucher nachverfolgbar sein.
Nun droht uns hier in Österreich ein Szenario bei der Umsetzung, bei dem die Trafiken die Ware zusätzlich erfassen bzw. für die Gastro-nomie oder Tankstellen extra erfassen müss-ten. Denn während in anderen EU-Ländern die Nachvollziehbarkeit des Kaufes von Tabakpro-dukten beim Einzelhändler endet, soll es in Ös-terreich weiter gehen: nämlich bis hin zu den Automaten sowie Tankstellen bzw. Gastrono-mie als letzte Verkaufsstellen zum Kunden.
In der Umsetzung würde dies bedeuten, dass wir Trafikanten nicht nur Einzelhändler, son-dern gleichzeitig auch Großhändler sind. Ein rechtlich gar nicht möglicher Zustand, der auch die Schwachstelle dieser Auslegung verdeut-licht.
Im Sinne des ursprünglichen Gedankens der Schmuggelbekämpfung müssen wir Trafikanten als die in der Verordnung festgelegte „erste Verkaufsstelle“ definiert werden, wo die Auf-zeichnungspflicht endet.
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Alles andere wären überschießende Maßnah-men und eine Übererfüllung von EU-Mindest-standards, also GOLD PLATING.
Für uns Trafikanten würde dies einen kaum be-wältigbaren Zusatzaufwand bedeuten!!
Die Fakten
• Die Richtlinie 2014/40/EU verlangt die Errich-tung eines EU-weiten Rückverfolgbarkeitssys-tems für Tabakprodukte bis vor die erste Ver-kaufsstelle.
• Die Europäischen Kommission hat mitgeteilt, dass die Definition der ersten Verkaufsstelle den Mitgliedsstaaten obliegt.
• Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Ge-sundheit und Konsumentenschutz präsentiert im April 2018 eine Überinterpretation:
o Nicht die Trafiken würden als erste Ver-kaufsstelle angesehen, sondern Zigaretten-automaten, Restaurants, Bars, Hotels und Tankstellen.
o Diese Zuteilung macht Österreich als einzi-ges EU-Mitgliedsland.
Rauchverbot auf Trafikantenmesse
Bei der ‚Feuer & Rauch‘-Messe im Herbst 2016 wurden wir erstmals mit der Situation eines Rauchverbotes auf einer Fachveranstaltung der Trafikanten konfrontiert.
Seitdem führt das Bundesgremium als Berufs-vertretung Gespräche mit den relevanten Ent-scheidungsträgern, jedoch wurde bis dato keine aus unserer Sicht der Trafikanten posi-tive Entscheidung gefällt.
Entsprechend hoch ist auch der Unmut unter den Trafikanten, dass die auf der Fachmesse präsentierten Tabakprodukte nicht vor Ort ver-kostet werden können und dies nur außerhalb der Messehalle möglich ist.
Die Messen werden als geschlossene Veranstal-tung mit Zutrittskontrolle nur für das Fachpub-likum konzipiert, schließen also branchen-fremde Teilnehmer aus.
Daher wäre eine Gesetzesänderung auch leicht umsetzbar, ein entsprechender Gesetzesvor-schlag liegt bereits vor.
Das Bundesgremium fordert daher die Politik weiter auf, endlich zu handeln, damit den Tra-fikantInnen bei künftigen Branchenveranstal-tungen ein Verkosten der Tabakprodukte wie-der ermöglicht wird.
Ein Rauchverbot auf einer Tabakfachmesse ist ein Widerspruch in sich!
Tabakfachgeschäfte Ablöse NEU
Am 25.9.2018 wurde vom Bundesgremium ge-meinsam mit der Monopolverwaltung den Fach-medien das neue Ablösemodell präsentiert, welches Mitte September schon den Obleuten sowie Fraktionsführern vorgestellt wurde.
Dieses neue Ablösemodell basiert auf dem Rechtsgutachten von Herrn o. Univ.Prof. Dr. Romuald Bertl, dem Leiter des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation der Kam-mer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, der auch persönlich die Erklärung des neuen, standardisierten Bewertungsverfahrens vor-nahm.
Die Ausgangslage war eine sehr schwierige: Ne-ben der Möglichkeit der Ausschreibung durch die MVG wurden zwei Berechnungsmöglichkei-ten für die Ablöse herangezogen, im Westen Österreichs die Sachwerte bzw. im Osten und Süden Österreichs ein Näherungswert von 10 Prozent vom Tabakumsatz. Wobei für Trafiken in Gemeindegebäuden ebenfalls nur Sachwerte abgegolten wurden.
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Mit dem nun vorliegenden Gutachten konnte ein faires und gerechtes System für alle erar-beitet werden. Nun werden nämlich für den Monopolbereich Sachwerte zur Bemessung her-angezogen und der Unternehmenswert für den Nicht-Monopolbereich.
Das Gutachten sowie die Präsentation mit wei-terführenden Erklärungen sind auf der Website der MVG abrufbar.
Aus Sicht des Bundesgremiums enthält das Gut-achten die folgenden wesentlichen Kriterien:
• Ein österreichweit einheitliches, transpa-rentes und faires System für den Trafikabge-ber und den Trafiknachfolger, das ab sofort als Grundlage für die Bewertung von Nach-besetzungen herangezogen wird.
• Die Ertragslage einer Trafik wird nunmehr berücksichtigt, was bei der bisher üblichen Ablöse in Höhe von 10 Prozent des Bruttota-bakumsatzes eines Jahres nicht der Fall war.
• Zusätzlich werden im Modell Ablöse NEU auch die Sachwerte in jedem Fall abgelöst - davon profitieren jene Trafiken, bei denen nach der Berücksichtigung des Unterneh-merlohns kein Unternehmenswert auf-scheint.
• NEU ist nun die Berechnung eines Unterneh-menswertes für den Nicht-Monopol Bereich unter Berücksichtigung der Ertragslage der Trafik. Getätigte Investitionen und die er-folgreiche Führung der Trafik werden somit finanziell abgegolten.
Bundesgremialobmann Josef Prirschl: „Die Ab-löse NEU ist ein sowohl von allen Landesgre-mien, den Vertretern der Fraktionen als auch von den Branchengutachtern akzeptiertes Mo-dell. Für mich ist damit ein großer Schritt zu Einheitlichkeit und Fairness getan und das komplexe Thema kann jetzt mit einem relativ einfachen, aber auf jedem Fall nachvollziehba-ren Berechnungsmodell dargestellt werden.“
AUS DEM AUSLAND
RÜCKBLICK
Fachgruppentag Kärnten
Am 12. August 2018 fand in Pörtschach der Fachgruppentag der Kärntner Trafikantinnen und Trafikanten statt.
Bei strahlend schönem Hochsommerwetter wurden den Besuchern eine umfangreiche Fachausstellung, interessante Diskussions-runden und als Höhepunkt eine Schifffahrt am Wörthersee geboten.
BGO-Stv. Andreas Schiefer (r.) mit Melitta-Verkaufsleiter Südösterreich Hans Peter Gruber
BGO-Stv. Andreas Schiefer (l.) mit CWL Geschäftsführer Nikolaus Gutjahr
Aktuelle Infos vom Europäischen
Verband der Tabakeinzelhändler
gibt es auf www.CEDT.eu !
7 | MEINE TRAFIK Oktober 2018
Protestrauchen auf der Feuer&Rauch-Messe
Ein deutliches Statement gegen das Rauchverbot auf der Messe setzte LGO Peter Schweinschwaller und lud zum Protestrauchen in der Messehalle. Darüber berichteten nicht nur die Fachmedien sondern auch die Salzburger Nachrichten und die Kronen Zeitung.
v.l.n.r.: Harald Zefferer, Erwin Kerschbaummayr, Peter Schweinschwaller, Karl Schlager,
Martin Wacker, Klaus Hinterer
Salzburger Nachrichten, 1.9.2018
Kronen Zeitung, 1.9.2018
KAFFEE AUS DER TRAFIK
BGO-Stv. Otmar Schwarzenbohler agiert sei-
tens des Bundesgremium als Verantwortlicher
für den gesamten Ausschreibungsprozess und
die Umsetzung des Projektes „Coffee to Go“.
BGO-Stv. Otmar Schwarzenbohler
Schon im Vorfeld des tatsächlichen Verkaufs-
startes 1. September 2018 kam es durch die
Kritik der Wiener Kaffeehausbetriebe zu einem
großen medialen Interesse, welches „Coffee to
Go“ aus der Trafik einer breiten Öffentlichkeit
bekannt machte.
8 | MEINE TRAFIK Oktober 2018
WERBEMITTEL ZUM KAFFEE AUS DER TRAFIK
Für Informationen zu den Kosten und Bestell-
möglichkeiten der Werbemittel wenden Sie
sich bitte direkt an die BRANDNEU Werbe-
agentur KG.
Für sämtliche Fragen steht Ihnen Herr Freund
unter Tel. 0660/57 77 569 oder per Email an
[email protected] zur Verfügung!