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GUV-I 8569 Oktober 1996 • aktualisierte Fassung November 2005 Informationen Arbeitsschutz beim Straßenunterhaltungsdienst Ein Tag beim Winterdienst

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GUV-I 8569 Oktober 1996 • aktualisierte Fassung November 2005

InformationenArbeitsschutz beimStraßenunterhaltungsdienstEin Tag beim Winterdienst

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HerausgeberDeutsche GesetzlicheUnfallversicherung (DGUV)

Mittelstraße 5110117 BerlinTel.: 030 288763800Fax: 030 288763808E-Mail: [email protected]: www.dguv.de

Erstellt von Dipl.-Ing. Thomas Neeser, überarbeitet durch die Fachgruppe „Verkehr“.

Ausgabe Oktober 1996, aktualisierte Fassung November 2005

Bestell-Nr. GUV-I 8569, zu beziehen bei Ihrem zuständigenUnfallversicherungsträger. Die Adressen finden Sie unter www.dguv.de

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InformationenArbeitsschutz beimStraßenunterhaltungsdienstEin Tag beim Winterdienst

Begleitbroschu ̈re zum Film

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• Be- und Entladen der Fahrzeuge

Beladen eines Winterdienstfahrzeuges mit demFörderband

Der Betrieb in der Streustofflagerhalleund beim „Tanken“ von Sole für dieFeuchtsalzstreuung stellen hier dieZentralthemen dar.

• Winterdienst von Hand und mit Kleingeräten

Einsatz einer mitgängergeführten Kleinschneefräse

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1.1 Einführung

In der vorliegenden Abhandlung werdenHintergründe und Zusammenhänge dar-gestellt, die im Film ihren Niederschlaggefunden haben. Folgende vier wesent-liche Bereiche des Winterdienstes werdenbehandelt:

• Rüsten der Fahrzeuge

Aufbau eines Streuautomaten auf einen LKW

Hier wird die Montage einschließlich eini-ger Fehlermöglichkeiten von Streuauto-mat, Schneepflug und Antriebswelle derSchneeschleuder dargestellt.

GUV-I 869Unfallverhütung beim Straßenunterhaltungsdienst –

Ein Tag beim Winterdienst

In diesem Abschnitt geht es um Themen,die vorwiegend Kommunen betreffen, wiez.B. um das Abstreuen von Treppen, dasFreiräumen von Bushaltestellen und umden Einsatz von Kleinmaschinen.

• Winterdienst mit Fahrzeugen

Autobahnräumfahrzeug im Einsatz

Im vierten Abschnitt werden der prakti-sche Einsatz von größeren Winterdienst-geräten und die damit verbundenenProbleme, wie z.B. die Überladung derTrägerfahrzeuge und die Belastung derBeschäftigten während der Einsätze dargestellt.

1.2 Allgemeines Unfallgeschehen

Bekanntermaßen weist das Unfallgesche-hen im Winterdienst wenig spektakuläreEreignisse auf. Jedoch wird die Tätigkeitgeprägt von teilweise großen psychischenBelastungen, denen die Beschäftigten

durch Stoßbetrieb, Nachtarbeit und extre-me Witterungsverhältnisse ausgesetztsind.

Sehr häufig sind beim Winterdienst-einsatz Unfälle durch Abrutschen oderUmknicken beim Aussteigen aus den Füh-rerhäusern der LKW oder Geräteträger.Dies liegt u.a. an den im Allgemeinen er-gonomisch ungünstig angebrachten Tritt-brettern und Haltegriffen, die es meistenserforderlich machen, rückwärts die Tritteherunterzusteigen.

Weiterhin sind Unfälle durch Ausrutschenbeim Streuen und Schneeräumen vonHand sehr häufig. Dagegen hilft nur, dassdie Beschäftigten Schuhe tragen, derenSohlenprofil für die Winterglätte geeignetist. Bewährt haben sich für diesen Ein-satzbereich vor allem feingliedrige Kettenoder Gummibänder mit Spikes oderZacken, die über die Sohlen ähnlich denSchneeketten bei Fahrzeugen gezogenwerden können.

Bei Schneeschleudern und Schneefräsen,aber auch bei mitgängergeführten Gerä-ten kann ein gehörschädigender Lärmpe-gel von mehr als 80 dB(A) auftreten. Des-halb sollen beim Einsatz dieser Gerätegrundsätzlich Gehörschutzmittel verwen-det werden. Der Bundesminister für Ver-kehr hat mit einem entsprechendenSchreiben darauf hingewiesen, dassGehörschutzmittel auch in Fahrzeugengetragen werden können, wenn derenSignaldurchlässigkeit durch die zuständi-ge Berufsgenossenschaft bestätigt wurde.

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Bei der Herstellung von Sole-Lösungenfür die Feuchtsalzstreuung treten gesund-heitliche Beeinträchtigungen nur dannauf, wenn manuell Granulat in den Misch-behälter eingefüllt werden muss. DiesesVerfahren sollte deswegen nur noch inAusnahmefällen angewendet werden.Bewährt hat sich dagegen die Anlieferungfertiger Sole mittels Tankfahrzeug, diedann nur noch auf das erforderliche Maßverdünnt werden muss.

Eine akute Gefahr für die Gesundheit derBeschäftigten durch den Kontakt mit Cal-ciumchlorid-Staub konnte bisher nichtnachgewiesen werden, wobei jedoch eine- wenn auch ungefährliche - Reizung derSchleimhäute auftreten kann. Deshalbsollten für den Mischvorgang alleempfindlichen Hautpartien abgedecktwerden, also z.B. die Hände mitGummihandschuhen und die Augen mitKorbschutzbrillen.

1.3 Rüsten der Fahrzeuge

1.3.1 Streuautomat

Streuautomaten werden auf verschiede-nen Vorrichtungen abgestellt, von denenaus die Montage beim Rüsten erfolgt.Neben Rampen, die von den Trägerfahr-zeugen unterfahren werden, und ein-klappbaren Stützen aus dem Roll-ON–Roll-OFF-Betrieb sind einsteckbare Stüt-zen weit verbreitet.

Beim Rüsten der Fahrzeuge muss insbe-sondere mit folgenden Gefahren gerech-net werden:

Entfernen der Stützen eines Streuautomaten

• Beim Herausziehen der einzelnenStützfüße aus den Vierkantaufnahme-rohren am Streuautomat besteht dieGefahr, dass durch das schlagartigauftretende Gewicht dem betreffendenBeschäftigten durch ungeschickteHandhabung die Stütze entgleitet undumfällt. Beim Anheben sowie beimTransport von Hand ist insbesondereauf richtige Körperhaltung zu achten.

• Sollte der Streuautomat mittels eines Kranes auf die Ladefläche des Träger-fahrzeuges gehoben werden, istbesondere Vorsicht beim Positionierengeboten. Hierbei besteht die Gefahr,dass die Hand des den Streuerausrichtenden Beschäftigten von dereventuell pendelnden Last gegen festeTeile des Fahrzeugaufbaues gedrücktund dort eingequetscht wird.

• Beim Abklappen des Streutellers vonsolchen Streuautomaten, die mit einerFeuchtsalzeinrichtung ausgestattetsind, können sich in den Leitungennoch Solereste befinden. Diese sprit-

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zen bei ungünstigem Standort in dieAugen desjenigen, der den Streuteller bewegt.

Beim Einsatz und bei der Wartung vonStreugeräten muss mit folgenden Gefähr-dungen gerechnet werden:

• Erfasst werden von bewegten Teilenwie z.B. von Förderschnecken, Förder-bändern oder sich drehenden Streutel-lern. Diese Unfälle ereignen sich insbe-sondere beim Beseitigen vonStörungen.Bei laufender Fördereinrichtung darfnie versucht werden, mit der Handoder dem Fuß verklemmte oder zu-sammengebackene Streumittel-brocken zu entfernen.

• Sich quetschen, stoßen oder reißenbei Montage- oder Instandhaltungs-maßnahmen.Die Unfälle bei der Montage von Auf-satz-Streugeräten ähneln denen beiden Schneepflügen. Wesentlich häufi-ger jedoch sind Unfälle bei der jährli-chen Instandsetzung der Geräte nachdem Wintereinsatz. Dabei verletzensich die Beschäftigten bei der Hand-habung von Werkzeugen meist anscharfen Ecken und Kanten. Währenddes Betriebes kommen dagegen Unfäl-le beim Betätigen hochschwenkbarerEinrichtungen wie z.B. Streustoff-verteiler oder Steigleitern vor. Dabeikommt es dann zu Quetschungen zwi-schen dem bewegten Teil und demStreugerät.

Folgende Arbeitsschutzmaßnahmen sinddeshalb zu beachten:

Allgemein:

Grundsätzlich ist darauf zu achten, dassalle nach den einschlägigen Vorschriftennotwendigen sicherheitstechnischen Ein-richtungen vorhanden und in funktions-fähigem Zustand sind.

Das Heben und Tragen von schwerenStützfüßen der Streuautomaten muss mit der richtigen Technik erfolgen.

Bei Verwendung eines Kranes darf sichniemand unter der schwebenden Last auf-halten. Pendeln von Lasten ist mit Hilfegeeigneter Einrichtungen zu vermeiden.

Schneckenfördereinrichtungen:

• Die Abdeckung des Streustoffbehäl-ters (Gitter) darf nicht entfernt werden.Zum Beseitigen von Verstopfungensind geeignete Werkzeuge (z.B. Holz-stiel) zu verwenden.

Bandfördereinrichtungen:

• Die Auflaufstellen des Förderbandesauf Antriebs- und Spanntrommelnmüssen seitlich und von untenverdeckt sein. Dies gilt auch beiWartungsarbeiten, wie z.B. demNachstellen und Einjustieren derBandführungen.

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Anhänge-Streugeräte sollten grundsätz-lich eine höhenverstellbare Stütze – odernoch besser ein Stützrad – haben, dahierdurch das An- und Abkuppeln sicherausgeführt werden kann. Die ansonstenhäufig anzutreffende Verletzungsgefahrdurch das Herunterfallen der Deichselkann dadurch vermieden werden. Außer-dem ist darauf zu achten, dass Anhänge-Streuer in keinem Beladungszustandnach hinten kippen dürfen, was teilweiseeine weitere Abstützung erforderlichmachen kann.

1.3.2 Schneepflug

Einweisen zum Anbau eines Schneepfluges

Beim An- und Abbau von Schneepflügenmuss hauptsächlich mit folgenden Situa-tionen gerechnet werden:

• Hand- und Fingerverletzungen ereig-nen sich häufig beim An- oder Abbausowie beim Anziehen oder Lösen vonSchrauben. Meist müssen diese Arbei-ten in ungünstiger Körperhaltungdurchgeführt werden, oder der Schrau-benschlüssel rutscht ab.

Leiter eines Streuautomaten

Hoch gelegene Standflächen:

• Die Sprossen von Steigleitern müssenmindestens 20 mm tief und rutsch-hemmend (z.B. aus Lochblechen mithochgezogenen Lochrändern) sein, da-mit Eis und Schnee oder auch Schmutzdurchfallen oder durchgetreten wer-den kann.

• Standflächen müssen ebenfalls aus geeigneten Rosten oder Lochprofilenbestehen. Außerdem müssen dieStandflächen geeignete Festhaltemög-lichkeiten haben wie z.B. hochgezoge-ne Leiterholme oder Griffe am Streu-behälter.

Zur Beseitigung der Quetschgefahr beimBetätigen der Streueinrichtung sind übli-cherweise bereits vom Hersteller geeigne-te Einrichtungen vorgesehen worden, wiez.B. die Gewichtsentlastung für den an-hebbaren Streuteller. Zusätzlich könnennoch griffgünstig platzierte Griffe anStreutellerabdeckung bzw. Rutsche ange-bracht werden.

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• Besondere Vorsicht ist geboten, wennim letzten Augenblick bemerkt wird,dass sich einer der Schwenkbolzenzwischen Anbaueinrichtung des Pflu-ges und Anbauplatte des Fahrzeugesbefindet. Die Versuchung, im letztenMoment, bevor das Trägerfahrzeug dieAnbaueinrichtung berührt, den Bolzenmit der Hand in die vorgesehene Posi-tion zu rücken, ist sehr groß. Hierbeibesteht akute Quetschgefahr für dieFinger.

Folgende Maßnahmen erleichtern dengefahrlosen An- und Abbau:

• Verwendung von geeigneten Stützein-richtungen, mit denen Schneepflügestandsicher zu Montage- oder War-tungsarbeiten abgestellt oder auchverfahren werden können.

• Verwendung von Schnellwechselein-richtungen, die auf die genormtenLKW-Anbauplatten abgestimmt sind.Mit solchen Einrichtungen wird die ma-nuelle Arbeit auf ein Mindestmaß re-duziert und dadurch die Gefährdungverringert.

• Abkuppeln der Hydraulikschläucheerst, nachdem der Schneepflug stand-sicher auf die Stützeinrichtungen ab-gesetzt und die Anbaueinrichtung ent-lastet wurde.

• Rechtzeitiges Austauschen beschä-digter Teile wie z.B. Bolzen, Mutternund Hydraulikschläuche.

1.3.3 Schneeschleuder

Der An- und Abbau einer Schneeschleu-der erfolgt in gleicher Weise, wie der desSchneepfluges. Als Besonderheit ist hierjedoch auf die Gelenkwelle zu achten, diedie Kraftübertragung von der Zapfwelledes Geräteträgers herstellt. Da der Zapf-wellen-Anschluss konstruktiv bedingtschlecht zu erreichen ist, kann sich dasfreie Ende der Gelenkwelle bei unachtsa-mer Handhabung lösen. Wenn beideWellenteile – wie dies meistens der F allist – nicht gegen Auseinandergleiten ge-sichert sind, kann das herunterfallendeWellenteil die Füße eines Beschäftigtentreffen.

Zapfwellenanschluss einer Anbauschneeschleuder

1.3.4 Seitenpflug

Der Seitenpflug wird in erster Linie aufAutobahnen und ähnlich ausgebautenStraßen eingesetzt. Die Montage erfolgthauptsächlich in der Halle auf ebenem,tragfähigen Untergrund.

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Da der Pflug bei der Montage zum F ahr-zeug hin bewegt werden muss, ist der An-bau etwas umständlich. Eine Gefährdungist insbesondere deswegen während desMontagevorganges gegeben, weil die An-bauplatte des Trägerfahrzeuges unterhalbder Ladefläche montiert ist. Beim Festzie-hen der Schwenkschrauben besteht dieGefahr von Handverletzungen durch Ab-rutschen mit schräg angesetztem Schrau-benschlüssel.Deshalb sollen die Beschäftigten bei der-artigen Arbeiten unbedingt Handschuhetragen und darauf achten, dass einwand-freies Werkzeug verwendet wird. Beschä-digte Muttern müssen unverzüglich aus-getauscht werden.

1.4 Arbeiten an Schneepflügen

Auswechseln der Schürfleisten an einem Schnee-pflug

Beim Wechseln der Schürfleisten vonSchneepflügen werden die Beschäftigtennicht selten vom umkippenden Schnee-pflug oder von Anbauteilen getroffen.

Dies kommt dadurch zustande, dass derSchneepflug oder Anbauteile nicht gegenKippen oder herunterfallen gesichertsind.

Folgende Maßnahmen sind u.a. für dasgefahrlose Arbeiten an Schneepflügennotwendig:

• Auswechseln von Scherbolzen alterPflüge nur bei zuverlässig unterstütz-tem oder abgesetztem Pflug.

• Auswechseln der Schürfleisten bei an-gebautem Pflug nur, wenn die Leer-fahrtsicherung (Transportsicherung)eingelegt, oder der Pflug mit einemHebezeug angehoben ist. Bei einigenPflügen können diese Arbeiten auchunter Verwendung der Stützen durch-geführt werden.

• Bei nicht angebautem Pflug sind gege-benenfalls zusätzliche Maßnahmen ander Abstützvorrichtung zu treffen, da-mit der Pflug nicht umkippen kann. Dieveränderte Schwerpunktlage bei abge-nommenen Schürfleisten kann bei ei-nigen Abstützvorrichtungen zu instabi-len Gleichgewichtszuständen führen.

1.5 Be- und Entladen der Fahrzeuge

1.5.1 Streugut

Das Beladen der Winterdienstfahrzeugeerfolgt mit abstumpfenden (Splitt) und/oder auftauenden Mitteln (Salz), gege-benenfalls unter Benetzung mit Sole(„Feuchtsalzstreuung“). Das Streugut

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befindet sich hierzu in Streustofflagerhal-len oder in Silos. Die Sole wir d in Tanksbereitgestellt.

Zum Beladen mit Streugut aus den Lager-hallen werden bislang im wesentlichennoch Salzladeförderbänder verwendet,wobei sich in letzter Zeit auch Radladerdurchzusetzen beginnen.

Die gebräuchlichsten Förderbänder sindzur Streugutaufnahme mit Schneckenoder Becherwerken ausgerüstet.

Gefährdungen entstehen, wenn z.B. ne-ben dem Becherwerk mit der Schaufelliegen gebliebenes Streugut entferntwird, damit das Förderband nicht auf demStreugut aufklettert. Hierbei kann der Be-schäftigte beim Schwenken des Becher-werkes umgestoßen werden und mit denFüßen ins Becherwerk geraten.

Salzladeförderband mit Becherwerk

Beim Schneckenförderer kann der Schau-felnde von der auf der Arbeitsseite freilaufenden Schnecke erfasst werden.

Schließlich besteht die Gefahr, dass dieSchaufel oder dgl. von der Löseeinrich-

tung (Becher oder Schnecke) erfasst undweggeschleudert wird.

In jedem Falle ist darauf zu achten, dassder „Böschungswinkel“ des Streuguteswährend der Entnahme nicht zu steilwird. Hier droht die Gefahr, dass ein Teilschlagartig abrutscht und den Arbeits-bereich verschüttet.

Wenn die Fördereinrichtung elektrisch an-getrieben wird, ist darauf zu achten, dassdie Stromzuführung ausreichend abgesi-chert und vor Beschädigungen geschütztgeführt wird. Bewährt hat sich ein Fehler-stromschutzschalter mit einem Nenn-Aus-lösestrom von höchstens 30 mA, sowiedie Führung des Kabels so, dass es vonFahrzeugen nicht überrollt werden kann,also am besten die Aufhängung imBereich der Hallendecke.

Während des Einfahrens der Winter-dienstfahrzeuge in die Halle ist unbedingtdarauf zu achten, dass keine Personendas Hallentor passieren, da in den meis-ten Fällen durch die geringen Freiräumebeidseitig des Pfluges Quetschgefahr be-steht.

Müssen die vollen Streuautomaten in derStreustofflagerhalle wieder entleert wer-den, sollten sich während des VorgangesPersonen nur so lange aufhalten, als diesunumgänglich ist. Besitzt das Streugerätnämlich keinen Fremdantrieb, muss dieFördereinrichtung durch den Fahrzeug-motor betrieben werden. Die dabei auf-tretende Verqualmung der Halle (z.B. Die-selabgase) kann beträchtliche Ausmaße

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annehmen. Gesundheitsschädigungdurch Abgase sind dadurch zu vermeiden,dass entweder eine Absauganlage oderausreichende Be- und Entlüftungsmög-lichkeit vorhanden ist.

Beladen eines Winterdienstfahrzeugs aus einem Silo

Bei Einsatz von Silos zur Bevorratung vonStreusalz ist bei der Aufstellung darauf zuachten, dass die Streufahrzeuge ohne zurangieren durchfahren können. Ist diesaus Platzgründen nicht möglich, mussz.B. durch die Montage von Verkehrsspie-geln und ausreichender Beleuchtungdafür Sorge getragen werden, dass derFahrer des Streufahrzeugs beim Zurück-setzen den Bereich hinter dem Fahrzeugeinsehen kann.

1.5.2 Sole

Beim Betanken von Solebehältern ist dar-auf zu achten, dass bei niedrigen Tempe-raturen die Schlauchleitungen brüchigwerden können. Sind bereits Risse er-kennbar, müssen die Schläuche ausge-tauscht werden.

Weiterhin muss darauf geachtet werden,dass die Grenzwertgeber, die den Maxi-malfüllstand der Tanks signalisieren sol-len, funktionsfähig bleiben. Bei defektenFüllstandgebern besteht die Gefahr, dassdie Kunststofftanks durch Überfüllungbersten können.

1.6 Winterdienst von Hand und mit Kleingeräten

Muss der Winterdienst von Hand durch-geführt werden, ist es besonders wichtig,dass die Beschäftigten Warnkleidungnach DIN EN 471 „Warnkleidung“ tragen.Dies gilt insbesondere dann, wenn dieArbeit im Verkehrsbereich von Straßendurchgeführt werden muss.

Freiräumen einer Haltestelle von Hand

Kleinschlepper, die zum Schneeräumenhäufig im innerörtlichen Bereich einge-setzt werden, neigen durch ihre geringeSpurweite zum Umkippen. Deshalb solltedas Überfahren von Bordsteinen mög-lichst vermieden werden. Erforderlichen-falls muss darauf geachtet werden, dass

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der Bordstein möglichst im stumpfenWinkel oder sogar rechtwinkelig angefah-ren wird.

Beim Einsatz handgeführter Winterdienst-geräte ereignen sich Verletzungen auchbeim Anfahren an Hindernisse. Betroffenhiervon sind vor allem mitgängergeführteSchneepflüge sowie Kleinschlepper mitangebautem Schneepflug, wenn Überlast-sicherungen wegen ungenügender War-tung schlecht ansprechen oder gänzlichfehlen.

Einsatz des Stößels zum Beseitigen von Schneeverstopfungen

Unfälle mit Kleingeräten können insbe-sondere vermieden werden durch folgen-de Maßnahmen:

• Die rotierenden Werkzeuge(Schleuder- oder Fräseinrichtungen)mitgängergeführter Geräte müssenbeim Loslassen der Stellteile durch„Totmannschaltung“ innerhalb 10 secstillgesetzt werden.

• Schneeverstopfungen sind mit denmitgelieferten Werkzeugen zu besei-

tigen, die zu diesem Zweck an der Maschine angebracht sind.

• Durch regelmäßige Wartung bzw. Instandsetzung ist sicherzustellen, dass vorhandene Sicherheitseinrichtungen zuverlässig funktionieren.

1.7 Winterdienst mit Fahrzeugen

Beim Einsatz von Winterdienstfahrzeugenereignen sich die meisten Unfälle beimEin- und Aussteigen sowie beim Auf- undAbsteigen bei Kontrollen am Streugerätereignen.

Dabei spielen Abstürze von hoch gelege-nen Stellen wie z.B. Trittbrettern, Lade-flächen oder Steigleitern eine besondereRolle. Durch Eis und Schnee sind die Auf-tritte und Standflächen oft weitgehendzugesetzt. Häufig fehlen auch geeigneteAufstiegsmöglichkeiten. Dadurch werdendie Beschäftigten, die zur Kontrolle desStreustoffbehälters oder zum Beseitigenvon Störungen hochsteigen müssen, zugewagten Klettereien veranlasst. Hierbeirutschen sie häufig ab und fallen herun-ter.

Beim Einsatz von Schneeschleudern undSchneefräsen muss mit der Gefahr vonFinger- bzw. Handverletzungen beimBeseitigen von Verstopfungen durch dieSchleuder- oder Fräseinrichtung gerech-net werden. Solche Unfälle ereignen sichinsbesondere dann, wenn die Auswurf-einrichtung durch Schnee verstopft ist

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und versucht wird, die Störung bei lau-fendem Antrieb zu beseitigen.

Zur Verhütung von Unfällen beim Ein- oderAussteigen sowie beim Auf- oder Absteigensind folgende Maßnahmen geeignet:

Aussteigen aus dem Führerhaus

• Nicht aus dem Führerhaus auf den Bo-den springen, sondern unter Verwen-dung der Haltegriffe über die vorhan-denen Trittstufen aus dem Führerhaussteigen. Dabei sind unbedingt Schnee-und Eisreste mit dem Fuß so weit wiemöglich abzustreifen.

• Zur Kontrolle des Salzvorrates grund-sätzlich die vorhandene Steigleiter be-nutzen. Auch sie ist unbedingt vordem Besteigen von Schnee und Eis zubefreien.

• Das Übersteigen vom Führerhausdirekt auf die Ladefläche ist zu unter-lassen, da hierfür normalerweise keinegeeigneten Tritte und Festhalte-möglichkeiten vorhanden sind.

Gegen Unfälle durch das Erfasstwerdenvon dem Werkzeug der Maschine sindfolgende Maßnahmen zu treffen:

• Die Auswurfeinrichtung von Schnee-schleudern oder Schneefräsen mussnormgerecht ausgeführt sein. Dies be-deutet, dass der Auswurfkamin entwe-der entsprechend lang ist oder durchfest angebrachte Stäbe ein Hindurch-greifen bis in das rotierende Werkzeugverhindert wird.

• Schneeverstopfungen sind mit denmitgelieferten Werkzeugen zu besei-tigen, die zu diesem Zweck an der Ma-schine angebracht sind.

1.8 Leerfahrtsicherung

Anbaugeräte für die Frontmontage sindmit einer so genannten „Leerfahrtsiche-rung“ ausgerüstet. Dabei wird z.B. miteinem Drahtseil, das parallel zum Hubzy-linder des Anbaugerätes eingehängt wird,verhindert, dass sich das Gerät währendeiner Überführungsfahrt selbsttätig ab-senkt und Bodenkontakt bekommt. Kon-struktiv bedingt sind die Einrichtungenhierfür oft schlecht zu erreichen, weshalbdie Besatzung der Winterdienstfahrzeugezuweilen die Sicherungseinrichtung nichtbenutzt. Deshalb ist unbedingt darauf zuachten, dass die Leerfahrtsicherung beijeder Überführungsfahrt sowie bei Fahr-ten zu weiter auseinander liegenden Ein-satzorten eingelegt wird.

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In Zeiten gewaltiger Einsparungen imHaushalt öffentlicher Kassen gewinnenÜberlegungen zum Personalabbau zu -nehmend an Bedeutung. In diesem Zu -sammenhang werden die Unfallversiche -rungsträger immer wieder zu Stellung-nahmen aufgefordert, ob Winterdienst-fahrzeuge mit einem Beifahrer besetztsein müssen. Hierzu wird folgende Mei-nung vertreten:

Derzeit gibt es keine verbindliche Vor -schrift, die einen Unternehmer verpflich-tet, Winterdienstfahrzeuge mit einem Bei-fahrer zu besetzen.

Einige Vorschriften enthalten jedochAussagen, wann ein Einweiser notwendigwerden kann, wie z.B.:

• § 9 Abs. 5 StVO: Beim Abbiegen in einGrundstück, beim Wenden und beimRückwärtsfahren muss sich der Fahr-zeugführer darüber hinaus so verhal-ten, dass eine Gefährdung andererVerkehrsteilnehmer ausgeschlossenist; erforderlichenfalls hat er sich ein-weisen zu lassen.

• § 10 StVO: Wer aus einem Grund stück,aus einem Fußgängerbereich, aus ei-nem verkehrsberuhigten Be reich aufdie Straße oder von anderen Straßen-teilen oder über einen abgesenktenBordstein hinweg auf die Fahrbahneinfahren oder vom Fahr bahnrand an-fahren will, hat sich dabei so zuverhalten, dass eine Gefährdung ande-rer Verkehrsteilnehmer ausgeschlos-

sen ist; erforderlichen falls hat er sich ein-weisen zu lassen.

• § 46 Abs. 1 UVV Fahrzeuge (BGV/GUV-V D 29): Der Fahrzeugführerdarf nur rückwärts fahren oder zurück-setzen, wenn sichergestellt ist, dassPersonen nicht gefährdet werden;kann dies nicht sichergestellt werden,hat er sich durch einen Einweiser ein-weisen zu lassen.

Ob und wann in den zitierten bzw. in an-deren Situationen ein Beifahrer einzuset-zen ist, muss im Einzelfall entschiedenwerden. Dabei sind die örtlichen undtopographischen Verhältnisse, die Artund der Umfang der verwendeten Gerätesowie die üblicherweise herrschendenVerkehrs verhältnisse zu berücksichtigen.

Einweiser für das Vorbei-Lotsen an einem havarierten Fahrzeug

Fälle, in denen die Mitnahme eines Bei-fahrers angezeigt erscheint, können z.B.sein:

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Besetzung von Winterdienst fahrzeugen mit Beifahrer

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• Einsatz der Winterdienstfahrzeuge indicht bebauten Gebieten mit engenoder unübersichtlichen Straßen. DerBeifahrer wird zum Einweisen beimRückwärtsfahren und Einfahren in vor-fahrtsberechtigte Straßen benötigt.

• Einsatz der Winterdienstfahrzeugeaußerhalb geschlossener Ortschaftenin bergigem Gelände. Der Beifahrerkann den Fahrer bei der Bedienung derGeräte, beim Funksprechverkehr undbeim Führen von Aufzeichnungen ent-lasten.

• Einsatz der Winterdienstfahrzeuge aufStraßen mit hohem Verkehrsaufkom-men. Der Beifahrer kann für dasBewältigen von Verkehrsproblemen,wie z.B. das Einweisen beim Wendenbzw. Durchschleusen des Fahrzeugesdurch Stauungen benötigt werden.Außerdem kann er den Fahrer beimBedienen der Geräte entlasten.

• Einsatz von Fahrzeugen mit überbrei-ten Schneepflügen (auch Seiten-schneepflügen) in Verbindung mitgroßen Streugeräten. Der Beifahrerkann notwendig werden, wenn derFahrer das Fahrzeug nicht mehr inallen Situationen voll überblicken und gleichzeitig die Geräte bedienenkann.

• Unabhängig von regionalen Bedin-gungen als Hilfestellung für den Fahrerdes Winterdienstfahrzeugs beim Ersatzzu Bruch gegangener Scherbolzen,zum Auflegen von Gleitschutzketten

bei Glatteis, zum Befreien der Gerätevon Vereisungen während des Einsat-zes usw..

Der Fahrer eines Winterdienstfahrzeugesträgt während der Einsatzfahrt allein dieVerantwortung dafür, wenn er unmittelbaroder mittelbar Verkehrsunfälle mit ande-ren Verkehrsteilnehmern verursacht. ImRahmen seiner Fürsorgepflicht soll des-halb der Unternehmer den Fahrer in kriti-schen Fällen, wie oben beispielhaft auf-geführt, durch einen Beifahrer unter-stützen.

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Wiegung eines Winterdienstfahrzeuges

Im Bereich des Straßenunterhaltungs-dienstes werden in Betrieben der öffent-lichen Hand Fahrzeuge und Zugmaschi-nen eingesetzt, die durch Montage ver-schiedenster An- und Aufbaugeräte denjeweiligen Einsatzbedingungen angepasstwerden.

Diese Geräteträger sind z.B.• mit Vorbauschneepflug, Seitenräum-

pflug mit Gegengewicht, • Aufsatzstreuautomat und Soletank,• mit Randstreifenmäher,

Böschungsmäher, Absauggebläse undGrasfanganhänger,

• mit Vorbauschneepflug und Aufsatz-streuautomat,

• mit Randstreifenmäher und Gegen-gewicht,

oder• mit Frontlader, Gegengewicht, Rahmen-

seilwinde und Tandemachsanhängerausgerüstet.

Bei Überprüfungen durch die zuständigenUnfallversicherungsträger wurde festge-stellt, dass viele der eingesetzten Träger-

fahrzeuge den Gewichtsbelastungen, diesich als Folge der genannten An- und Auf-baugerätekombinationen ergeben, nichtentsprechend ausgerüstet sind.

Im einzelnen bedeutet dies, dass• die zulässigen Achslasten und die Ge-

samtgewichte nach § 34 der Straßen-verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) überschritten werden,

• die Bremsanlagen für derartige Fahr-zeuggewichte zu schwach dimensio-niert sind,

• die zulässigen Vorbaumaße nach § 35 b Abs. 2 (StVZO) bzw. Ziffer 10 der„Richtlinien für die Sicht aus Kraftfahr-zeugen“ zu § 35 b Abs. 2 (StVZO) überschritten werden,

• gewichtsbedingte Geschwindigkeits-beschränkungen – weil nicht bekannt –eingehalten werden,

• das Mitführen von Anhängern aufGrund der Auslastung des Zugfahr-zeuges nicht mehr zulässig ist

und• Bereifungen verwendet werden, die für

die vorhandenen Gewichtsbelastungenungeeignet sind.

Hinzu kommt, dass durch einseitige Mon-tage schwerer Anbaugeräte in Einzelfällendie Fahrstabilität so beeinträchtigt wird,dass Achsen während der Fahrt und ins-besondere auch beim Bremsen vomBoden abheben oder gar Fahrzeuge um-kippen.

Im Interesse eines wirksamen Arbeits-schutzes und der Betriebssicherheit istdeshalb notwendig, dass die für den

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Gewichtsprobleme beim Einsatz vonFahrzeugen und Zugmaschinen als Geräteträger

jeweiligen Betriebsdienst des Straßen-baulastträgers Verantwortlichen und ins-besondere die Fahrer• die zulässigen Achslasten und zulässi-

gen Gesamtgewichte ihrer als Geräte-träger eingesetzten Fahrzeuge undZugmaschinen sowie deren Anhängerkennen und einhalten,

• die tatsächlichen Gewichte von Gerä-teträgern und Anhängern in betriebs-fähigem Zustand (nach verkehrsrecht-lichen Vorschriften ausgerüstet, Geräteangebaut, Tank voll, mit Fahrer/Beifah-rer besetzt) – wenn nötig durch Probe-wiegungen – ermitteln,

• durch geeignete Maßnahmen (z.B.durch Verringerung der Anzahl der An- und Aufbaugeräte, geringere Bela-dung, Verzicht auf Anhängerbetrieb)gewährleisten, dass die zulässigenAchslasten und Gesamtgewichte vonGeräteträgern und/oder Anhängernnicht überschritten werden,

• dafür sorgen, dass die je nachBetriebsart, Belastung und Bereifungzulässige Höchstgeschwindigkeit nichtüberschritten wird

und• veranlassen, dass die zulässigen Vor-

baumaße, z.B. durch gesondertenTransport bestimmter Anbaugeräte auföffentlichen Straßen, eingehalten wer-den.

Bei der Beschaffung von Fahrzeugen, Ma-schinen und Geräten ist diesem Umstandunbedingt entsprechend Rechnung zutragen.

Um den sicheren Einsatz bereits vorhan-dener als Geräteträger eingesetzter Fahr-zeuge und Zugmaschinen zu gewährleis-ten, wird es für notwendig gehalten,• dass vom Betreiber für die betroffenen

Fahrzeuge und Zugmaschinen ein Lastenheft erstellt wird, in dem dieMöglichkeiten der An- und Aufbau-gerätekombinationen von Geräten (un-ter Berücksichtigung der zulässigenGesamtgewichte, der Vorbaumaße undeiner sinnvollen Lastenverteilung aufVorder- und Hinterachse) und die da-bei jeweils zulässigen maximalen Ge-schwindigkeiten aufgezeigt werden,wobei die Angaben sich auf die übli-chen Fahrzeuge, Zugmaschinen sowieAn- und Aufbaugerätekombinationenbeschränken können,

• bei der Auswahl der Fahrer die verän-derten Bedingungen (z.B. Führerscheinder Klasse C) zu berücksichtigen, ent-sprechende Informationen für die Un-terweisung der Leiter von Bauhöfensowie für die Fahrer von zentralerDienststelle aus zusammenstellen

und• eine Liste mit Möglichkeiten für die

Überprüfung der Verkehrs- und Be-triebssicherheit derartiger Geräteträ-ger und Geräteträger – Züge zu erstel-len und dem Betroffenen (Fahrer undderen Vorgesetzte) bekannt zu machen.

Für bereits vorhandene Fahrzeuge undZugmaschinen bieten die Hersteller mitt-lerweile auch Umrüstungen auf höherezulässige Achslasten und Gesamtgewich-te an.

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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

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