Ein Verbundsystem der Wohnungslosenhilfe in … · reichbarkeit insbesondere für Behörden (ARGE,...

15
Ein Verbundsystem der Wohnungslosenhilfe in Saarbrücken Caritasverband für Saarbrücken und Umgebung e.V. Diakonisches Werk an der Saar gGmbH Herberge zur Heimat – Öffentliche Stiftung des privaten Rechts

Transcript of Ein Verbundsystem der Wohnungslosenhilfe in … · reichbarkeit insbesondere für Behörden (ARGE,...

Ein Verbundsystem der Wohnungslosenhilfein Saarbrücken

Caritasverband für Saarbrücken und Umgebung e.V.

Diakonisches Werk an der Saar gGmbH

Herberge zur Heimat – Öffentliche Stiftung des privaten Rechts

2 3

Einleitung

Wohnräume unterliegen den Gesetzen von Angebot und Nach-frage. Auch bei zahlenmäßig ausreichendem Wohnraumange-bot gibt es einen Mangel an preiswertem, menschenwürdigem Wohnraum. Segregations- und Spaltungstendenzen in den Ge-meinden und Städten verstärken derzeit wieder diese Entwick-lung. Deshalb und aufgrund von Ereignissen im Lebenslauf sowie persönlichen Dispositionen kommt es immer wieder zur Lebens-lage „Wohnungslosigkeit“. Hier setzt die Wohnungslosenhilfe mit ihren Hilfen an, soweit wie möglich präventiv.

Zur weiteren Optimierung der Wohnungslosenarbeit haben sich der Caritasverband für Saarbrücken (CV) und Umgebung, das Diakonische Werk an der Saar (DWSAAR) und die Herberge zur Heimat entschlossen, in einem Verbundsystem ihre Kompeten-zen darzustellen und zu verdeutlichen. Aufeinander abgestimm-te Systeme ermöglichen zeitnahe, differenzierte und passge-naue Hilfen für Personen in besonderen sozialen Schwierigkei-ten.

Die Entwicklung des Verbundsystems basiert auf der Fachdis-kussion der Träger der freien Wohlfahrtspflege und in der Steu-erungsgruppe Wohnungslosenhilfe des Ministeriums für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes (MiJAGS). Die Finanzierung der Angebote erfolgt durch das MiJAGS/Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, Eigenmittel der Träger und Spenden sowie die Kassenärztliche Vereinigung des Saarlandes. In bestimmten Fällen besteht die Zuständigkeit auswärtiger Kostenträger.

Inhalt

Einleitung

1. Wohnungslosenhilfe

1.1 Allgemeine Grundsätze unserer Zusammenarbeit 1.2 Zielgruppe 1.3 Zielsetzung

2. Verbundsystem

2.1 Ambulante Wohnungslosenhilfe2.1.1 Fachberatungsstelle für Wohnungslose2.1.2 Aufsuchende Soziale Arbeit2.1.3 Medizinische Grundversorgung/ Praxis für Wohnungslose2.1.4 Ambulantes betreutes Wohnen

2.2 Stationäre Wohnungslosenhilfe2.2.1 Herberge zur Heimat 2.2.2 Bruder-Konrad-Haus 2.2.2.1 Saarbrücken 2.2.2.2 Altenkessel 2.2.2.3 Betreutes Einzelwohnen

2.3 Synergien durch andere Fachdienste der Träger

3. Zusammenarbeit im Netzwerk

4. Ausblick

4 5

1. Wohnungslosenhilfe

1.1 Allgemeine Grundsätze unserer Zusammenarbeit

Alle Menschen sind Geschöpfe Gottes mit einer unantastbaren Würde. Mit unseren individuellen Fähigkeiten übernehmen wir die Verantwortung für die Gestaltung unseres Lebens und der Welt. Unser Hilfeverbund, bestehend aus dem Diakonischen Werk an der Saar gGmbH, der Herberge zur Heimat als Stiftung des öffentlichen Rechts und dem Caritasverband für Saarbrücken und Umgebung e. V., versteht sich als tätiger und lebendiger Teil der Kirche. Wir bieten aus christlicher Verantwortung fachliche Hilfen für wohnungslose Menschen in multiplen Notlagen an. Unser christliches Leitbild wird gelebt in der Achtung der Würde und in der Wertschätzung jedes Menschen sowie in einer positiven Konfliktkultur von Fairness, die die Würde der Person achtet, die Spannungen austrägt und den persönlichen Austausch fördert. Wir setzen auf die Übernahme von Verantwortung, wir bauen auf die Ressourcen und die Potenziale jedes Hilfesuchenden und weisen keine Schuld zu. Ziel unserer Zusammenarbeit ist es, eine lebensnahe und nach-haltige Hilfe anzubieten.

1.2 Zielgruppe

Die Angebote richten sich überwiegend an Männer, die ambu-lanten Angebote (2.1.1 bis 2.1.4) auch an Frauen, deren Le-bensweise mit besonderen sozialen Schwierigkeiten verbunden ist (gemäß § 67 SGB XII). Es handelt sich um Menschen, die wohnungslos beziehungsweise von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben und aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, ihre sozialen Schwierigkei-ten zu überwinden. Hierzu gehören auch Menschen, die sich überwiegend im öffentlichen Raum aufhalten und in der Regel nicht in der Lage sind, herkömmliche Zugangswege der Regel-versorgung aufzusuchen und zu nutzen. Die eigene, von Verlust und Frustrationen geprägte Lebensgeschichte sowie Negativer-lebnisse im Umgang mit Behörden und öffentlichen Einrichtun-gen schränken sie in ihrer Handlungsfähigkeit stark ein. Hoff-nungslosigkeit und nicht zuletzt physische und psychische Krankheiten sind im Alltag der Menschen oft festzustellen.

Die Situation der Zielgruppe ist gekennzeichnet durch:

• Wohnungslosigkeit• Prekäre Wohnverhältnisse• Beschäftigungs- und Arbeitslosigkeit• Zugehörigkeit zu einer Szene• Suchtmittel, insbesondere Alkohol-/Drogenmissbrauch • Körperliche Beeinträchtigungen (akute/chronische

Krankheiten, ggf. Behinderung)• Psychische Beeinträchtigungen (Suizidgefährdung,

Depressionen, Aggressionen)• Gewalterfahrung • Fehlende familiäre Bindung

6 7

1.3 Zielsetzung

Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Frauen und Männer sollen bei uns Hilfen erhalten, die sich nach dem individuellen Bedarf richten und im Rahmen der jeweiligen Zu-ständigkeiten und Möglichkeiten realisierbar sind.

Konkret bedeutet dies:

• Persönliche Zuwendung statt Ausgrenzung.• Unterstützung, die zur Verbesserung der Lebenssituation

bis hin zur dauerhaften Wiedereingliederung führt. Dies sind beispielsweise nachhaltige Hilfen im medizinischen und persönlichen Bereich, die darauf ausgerichtet sind vorhandene Ursachen, Schäden und Folgen der Woh-nungslosigkeit zu beseitigen oder soweit wie möglich zu lindern.

• Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Lebenslagen und Erfahrungen.

• Beratung und Bereitstellung ambulanter und stationärer weiterführender Hilfen, die die Existenz und das Überle-ben sichern helfen. Hierzu gehören beispielsweise die kontinuierliche Beratung, die Möglichkeit überbrückender Angebote in den Bereichen Wohnen, Arbeit und soziale Absicherung sowie des längeren Aufenthaltes in dafür vorgesehenen Einrichtungen, wenn erforderlich.

Ungeachtet der konkreten sozialen Situation und der be-stehenden Schwierigkeiten betrachten wir die Hilfesu-chenden als handlungsfähige und selbst bestimmte Menschen, die nicht als Objekte behandelt werden dür-fen. Zentrales Ziel, Aufgabe und Inhalt der Arbeit ist es, die Würde des Menschen zu wahren oder wieder aufzu-bauen.

2. Verbundsystem

Wohnungslose Menschen haben meist multiple Problemlagen. Deswegen brauchen sie entsprechend ihrem Bedarf von unter-schiedlichen ambulanten und stationären Diensten Hilfe. Hier liegt die Chance unseres Verbundsystems: die Einrichtungen können die Hilfe aufeinander abstimmen und kombinieren – und zwar zeitnah.

Unsere externe Vernetzung mit Kliniken, anderen Vereinen, so-zialen Einrichtungen oder Selbsthilfegruppen gewährleistet, dass über die Möglichkeiten des Verbundsystem hinausgehende Hilfen bedarfsorientiert und kombiniert zur Verfügung stehen. Zu unserem Verbund gehören folgende Dienste und Einrichtungen:

2.1 Ambulante Wohnungslosenhilfe

2.1.1 Fachberatungsstelle für Wohnungslose

Das Angebot der Fachberatungsstelle für Wohnungslose richtet sich an Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, die wohnungslos sind oder waren, von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder in unzureichenden Wohnverhältnissen leben.

8 9

In einer Clearingfunktion ist die Fachberatungsstelle oft Erstbe-ratungsstelle und stellt somit ein Bindeglied zu anderen Einrich-tungen, Fachdiensten oder Ämtern dar. Angeboten wird eine niedrigschwellige Beratung in einer offenen Sprechstunde oder nach Terminvereinbarung.

Bei Bedarf werden längerfristige, persönliche Hilfen zur Bewäl-tigung umfassender Probleme angeboten, wie Unterstützung

• bei der Wohnungssuche beziehungsweise dem Wohnungserhalt• bei materieller und finanzieller Absicherung• bei Problemen mit Energieversorgung• in Krisensituationen• durch das Führen von Postadressen zur Herstellung und Er-

reichbarkeit insbesondere für Behörden (ARGE, Bundesagen-tur, Amt für soziale Angelegenheiten, Krankenkassen, Ange-hörige, Gerichte und Polizei)

• die Auszahlung finanzieller Hilfen (Tagessätze) im Auftrag der ARGE

• bei finanziellen Problemen (Schuldenregulierung) • bei der Arbeitssuche und Beschäftigungssuche• beim Aufbau von sozialen Kontakten / Freizeitgestaltung• bei Kontakten zu Ämtern, Gerichten oder anderen Ein-

richtungen • bei der Vermittlung in Einrichtungen der Wohnungslosen-

hilfe oder andere geeignete Hilfeangebote des Verbund-systems oder andere Träger. Es besteht eine enge Zu-sammenarbeit mit der Aufsuchenden Sozialen Arbeit und dem Ambulant betreuten Wohnen (DWSAAR).

• durch die Bereitstellung von Telefon oder Computer (E-Mail und Internet, etwa zu Recherchen bei der Woh-nungs- und Arbeitssuche).

Im präventiven Bereich wird durch frühzeitige Maßnahmen dro-hender Wohnungslosigkeit entgegengewirkt. Auf der Basis oft langjähriger Kontakte ist so eine frühzeitige Intervention zur Vermeidung des Drehtüreffekts möglich.

2.1.2 Aufsuchende Soziale Arbeit (gemäß Leistungstyp A8)

Aufsuchende Soziale Arbeit wendet sich an Frauen und Männer, die aus unterschiedlichen Gründen von gesellschaftlichen Integrations-bemühungen nicht mehr erreicht werden (wollen) und für die der öffentliche Raum zum überwiegenden Lebensort geworden ist. Ursache dafür sind Prozesse sozialer Benachteiligung und Ausgren-zung. Dadurch sind die Menschen zusätzlich betroffen von Stigma-tisierung und Kriminalisierung. Oft schließen sie sich mit gleicher-maßen Betroffenen zu Gruppen, Cliquen oder Szenen zusammen.

Aufsuchende Soziale Arbeit arbeitet auf der Basis von Vertrauen und persönlicher Beziehung. Voraussetzung ist die Kenntnis und Akzeptanz unterschiedlicher Szenen und ihrer individuellen Le-bensstile und –welten. Außerdem erfordert der Aufbau von ar-beitsfähigen Beziehungen Sensibilität, Verlässlichkeit und konti-nuierliche Präsenz in der Szene. Mit spezifischen Angeboten, die problemlagen- und lebensweltbezogen sind, werden die stets betroffenen Sozialräume aktiv mit einbezogen.

Aufsuchende Soziale Arbeit will auch zwischen den verschiedenen Nutzern des öffentlichen Raumes vermitteln. So soll Ausgrenzungs-mechanismen entgegengewirkt werden, die sich durch die zuneh-

mende Verregelung und Privatisie-rung des öffentlichen Raums erge-ben. Der öffentliche Raum ist für alle Menschen ein legitimer Ort mit un-terschiedlicher Nutzung. Einer ein-seitigen Nutzung, bei der Personen mit „besonderen Verhaltensweisen“ ausgeschlossen werden, wider-spricht Aufsuchende Soziale Arbeit parteilich und weist fachlich fundiert im Dialog mit Geschäftsleuten, Ver-waltung oder Polizei auf die negati-ven Folgen für alle hin.

10 11

Aufsuchende Soziale Arbeit verfolgt das Ziel, Ausgrenzung und Stigmatisierung zu verhindern oder zu verringern und bietet lebensfeldnahe soziale Dienstleistungen an, die die soziale Inte-gration der Adressaten fördern soll.

Daraus ergeben sich folgende Aufgaben

• Förderung der Akzeptanz beziehungsweise die Verbes-serung bestehender Lebenswelten

• Erweiterung der sozialen Handlungskompetenz der Klienten• Erschließung gesellschaftlicher (Fremdhilfepotenzial) und

individueller Ressourcen (Selbsthilfepotenzial)• Entwicklung und Unterstützung bei der Umsetzung von

Lebensperspektiven• Reduzierung und Vermeidung gesellschaftlicher Benach-

teiligungen und Diskriminierungen• Entwicklung inhaltlich-fachlicher und sozialpolitischer Ein-

mischungsstrategien• Vertretung der Interessen von Gruppen, Cliquen und Szenen• Erschließen, Erhalten und Zurückgewinnen von öffentli-

chen Räumen• Orientierungshilfen bei verschiedenen Lebensfragen• Begleitung, Beratung und Vermittlung

Aufsuchende Soziale Arbeit orientiert sich an folgenden Arbeits-prinzipien: Aufsuchen, Niedrigschwelligkeit und Flexibilität der Angebote, Bedürfnis-, Lebenswelt- und Alltagsorientierung, Freiwilligkeit und Akzeptanz, Vertrauensschutz und Anonymität, Parteilichkeit und Transparenz, Verbindlichkeit und Kontinuität.

2.1.3 Medizinische Grundversorgung für Wohnungslose

Ziel der medizinischen Grundversorgung für Wohnungslose ist es, insbesondere Wohnungslosen und Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten durch entsprechende Hilfen den Zu-gang zu einer medizinischen Versorgung zu ermöglichen und zu erleichtern. Meist werden von der Personengruppe medizini-sche Regelsysteme nur unzureichend oder zu spät in Anspruch genommen. Ursachen dafür sind unter anderem negative Er-fahrungen bei Inanspruchnahme des Regelsystems, Scham oder auch finanzielle Gründe. Interdisziplinär wirken Sozialar-beiter und Ärzte zusammen, um einen niedrigschwelligen Zu-gang zur Grundversorgung zu ermöglichen oder die Vorausset-zung für die Inanspruchnahme des Regelsystems zu schaffen.

Die Schwerpunkte der Sozialarbeit liegen in folgenden Berei-chen:

• Motivation der Betroffenen, medizinische Hilfen in An-spruch zu nehmen

• Vermittlung des Patient-Arzt-Kontaktes in der Praxis der Medizinischen Grundversorgung, durch Kontakte „unter der Brücke“ / auf öffentlichen Plätzen oder in der Bera-tungsstelle,

• Klärung von Versicherungsverhältnissen bei Krankenkassen, Hilfen bei der Antragstellung bei Sozialämtern oder der ARGE, Vermittlung bei Abrechnungsproblemen mit Arztpraxen

12 13

• Mitwirkung bei Krankenhauseinweisungen oder der Über-weisung zu Fachärzten und Therapieeinrichtungen

• Versorgung mit Medikamenten und Hilfsmitteln• Begleitung zu Ärzten und Krankenhäusern• Mitwirkung bei der Unterkunft/Wohnung/Versorgung• Vermittlung in Einrichtungen• Kurzfristige Sicherstellung der Lebensgrundlage• Materielle Hilfen• Anbindung an das Regelsystem der medizinischen Ver-

sorgung

In einer festen Sprechstunde stellen Ärzte unterschiedlicher Fachrichtung die medizinische Grundversorgung in einer eigens dafür eingerichteten Praxis unter der Federführung der Kassen-ärztlichen Vereinigung des Saarlandes sicher. Die Praxis befin-det sich im Diakonischen Zentrum Saarbrücken. Der niedrig-schwellige Zugang wird durch die Behandlung im vertrauten Umfeld der ambulanten Wohnungslosenarbeit ermöglicht, bei Bedarf durch Medical Streetwork, durch Hausbesuche und durch Aufsuchen in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Auch für Nichtversicherte, Patienten mit ungeklärtem Versiche-rungsverhältnissen beziehungsweise Personen, die aus finanzi-ellen Gründen das Regelsystem nicht in Anspruch nehmen, wird der Zugang zur medizinischen Versorgung sichergestellt.

Die Praxis ist mit Geräten zur medizinischen Grundversorgung nach üblichen Standards ausgerüstet: dies sind unter anderem Notfallkoffer, Verbandsmaterialien, Ultraschallgerät, EKG und Lungenfunktionsmessgerät. Die Praxis verfügt über eine Anbin-dung an ein Labor, so dass alle notwendigen Labordaten und Untersuchungen durchführbar sind. Die Ärzte arbeiten ehren-amtlich.

Träger der ambulanten Wohnungslosenhilfe ist das Diakoni-sche Werk an der Saar – bei der Praxis in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung.

2.1.4 Ambulantes betreutes Wohnen (gemäß Leistungstyp A 11)

Aufgrund von Erfahrungen, die einen erweiterten Beratungs- und Begleitungsbedarf im eigenständig genutzten Wohnraum und zur Abwendung von Wohnungslosigkeit aufzeigen, wurde das „Am-bulant betreute Wohnen“ entwickelt. Im Vordergrund steht das Ziel einer selbstständigen und eigenverantwortlichen Lebensfüh-rung durch die Anmietung, selbstständige Sicherung und den Erhalt des Wohnraumes. Außerdem gehören dazu Hilfen zur All-tagsbewältigung und Stabilisierung im Wohnumfeld, zur Aufnah-me und Gestaltung sozialer Beziehungen sowie die nachhaltige Integration in übliche Wohn- und Arbeitsverhältnisse bezie-hungsweise Beschäftigungsmöglichkeiten. Basis ist jeweils die individuelle Lebenslage und der hieran orientierte Hilfeplan. Die Leistung wird in Form eines zeitlich festgelegten, bei Bedarf mit-telfristigen ambulanten Beratungs- und Begleitungsprozesses erbracht. Die individuell angemessene und vereinbarte Beratung/ Begleitung erfolgt durch Hausbesuche, jedoch auch durch Hilfen zur Tagesstrukturierung oder bei bürokratischen Anforderungen.

Schwerpunkt ist darüber hinaus die Vermittlung bei Konflikten mit Nachbarn oder Vermietern.

Das ambulante betreute Wohnen schließt eine bestehende Lücke zwischen den bisherigen Angebo-ten ambulanter und stationärer Einrichtungen. Die Hilfeform er-öffnet neue Möglichkeiten ziel-führender Hilfen mit einer Geh-struktur. Das ambulante betreute Wohnen vor stationärer Unter-bringung findet seine Entspre-chung im ambulant betreuten Wohnen nach stationärer Unter-bringung (siehe 2.2.2.3.).

14 15

����������������������������������������

�������������

���������������������

����������

������������������������������������������

���������������������

�������������������������

��������������������������������������������������������

������������������������������������������������

�����������������������������������������������������������������

��������������������������������������������

����������������������������������������������������

������������������������������������������������������������������

���������������������������

�����������������

���������������

����������������������������������������������������������

��������������������������������������

���������������������������������������

���������������������

������������������������������������������������������

���������������������������������

��������������

��������������������������������

�����������������������������������������������

������������������������

�����������������������

������������������

�������������������

���������������������

����������������������������������������������

���������������������������

����������������������������������������

������������������������������������

������������������������������

������������������������������������

�����������������������������������������

��������������

�������������������������������������������������

�����������������������������������

�����������������������������

����������������������������

�����������������������

�������������������

16 17

2.2 Stationäre Wohnungslosenhilfe

Im Bruder-Konrad-Haus und der Herberge zur Heimat, den stationären Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in Saarbrü-cken, werden männliche Personen aus dem Personenkreis der §§ 67 und 35 SGB XII betreut, die angeleitet und unterstützt werden müssen und, zumindest in Teilbereichen, die Übernah-me von Tätigkeiten der täglichen Versorgung benötigen. Insgesamt stehen damit 100 Plätze mit unterschiedlichen in-haltlichen Gewichtungen zur Verfügung. Die Hilfe orientiert sich an den im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen, die zur Über-windung der besonderen Lebensverhältnisse und den damit verbundenen sozialen Schwierigkeiten nötig sind. Ziel der Hilfe, ist die Befähigung zu einem eigenständigen Le-ben außerhalb einer Einrichtung in üblichen Wohn- und Arbeits-verhältnissen. Auf der Basis der Einzelfallorientierung wird ein Hilfeplan erstellt, in welchem der Hilfebedarf ermittelt und fest-gestellt wird.

Betreuungs- und Beratungsangebote

• Erstellung und Fortschreibung des Hilfeplans• Hilfen in persönlichen Angelegenheiten• Hilfen in finanziellen Angelegenheiten• Hilfen bei Straffälligkeit• Hilfen bei der Wohnraumbeschaffung • Hilfen bei Suchterkrankungen• Hilfen bei der Arbeitssuche• Freizeitangebote• Arbeitsgelegenheiten • Nachbetreuung nach Auszug

2.2.1 Herberge zur Heimat

Die Herberge zur Heimat steht grundsätzlich jedem volljähri-gen, Hilfe suchenden Mann offen. Eine Aufnahme ist zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich. Philosophie des Hauses ist es, offen zu sein für jedermann, der Hilfe sucht. Sollte nach Klärung der Umstände ein weiterer Aufenthalt nicht möglich sein, wer-den alternative Möglichkeiten gesucht.

Für die Betreuung und Beratung der Bewohner zur Wiederein-gliederung in das gesellschaftliche Leben steht engagiertes Fachpersonal zur Verfügung.

Derzeitiges Angebot

• 25 Plätze in 1-2 Bettzimmern• Duschen, Badewanne, Waschmaschine und Trockner• Kleiderkammer• Bewohnerküche• Gemeinschaftsräume• Vollverpflegung • Besetzung der Einrichtung rund um die Uhr• Beschäftigung

18 19

Neben den zentralen Aufgaben einer individuellen Beratung, Begleitung und Betreuung der Bewohner auf dem Weg zu ei-nem selbstbestimmten, eigenständigen Leben bietet die Her-berge zur Heimat, den Bewohnern die Möglichkeit zu einer Be-schäftigung – und dies möglichst von Beginn an.

Dazu stehen hausintern fünf Arbeitsgelegenheiten zur Verfü-gung, in denen die Bewohner, je nach Neigung und Fähigkeiten, in den Bereichen Küche/Hauswirtschaft, bei kleineren Renovie-rungsarbeiten und im Garten-/Grünbereich eingesetzt werden. Für Bewohner, die nicht durch die ARGE gefördert werden, übernimmt das Land die Finanzierung. Ziel ist zum einen die persönliche Stabilisierung, zum zweiten die Reintegration in den Arbeitsmarkt. Im Rahmen eines Stu-fenplans findet eine enge Zusammenarbeit mit den zuständi-gen Mitarbeitern der ARGE statt, um den Bewohnern möglichst passgenaue Hilfen durch berufliche Praktika, externe Qualifizie-rungs- oder AGH-Maßnahmen zu bieten.

Der Beschäftigungsbereich wird als wesentlicher Aufgabenbe-reich betrachtet und soll in Zukunft weiterentwickelt und ausge-baut werden. Ersten Ausdruck fand dies bereits in einer Koope-ration mit der Kirchengemeinde Brebach.

Träger

Träger der Einrichtung ist die öffentliche Stiftung des privaten Rechts “Herberge zur Heimat”. Die 1881 gegründete Stiftung wird von einem Kuratorium verwaltet und geführt.

Die Stiftung ist Mitglied im Diakonischen Werk der Evangeli-schen Kirche im Rheinland.

{

2.2.2 Bruder-Konrad-Haus

Das Stammhaus Saarbrücken, die Dependance in Altenkessel und das betreute Einzelwohnen bilden das „3-Säulenmodell“ des Hilfekonzeptes des Bruder-Konrad-Hauses.

Saarbrücken: 17 Zimmer mit 45 Betten3-Säulenmodell Altenkessel: 22 Zimmer mit 22 Betten Betreutes Einzelwohnen: 8 Plätze

Das Bruder-Konrad-Haus befindet sich in Trägerschaft des Cari-tasverbandes für Saarbrücken und Umgebung e.V.

2.2.2.1 Saarbrücken

Derzeitiges Angebot

- 1- 4 Bettzimmer (zum Teil mit Waschgelegenheiten)- Duschen, Waschmaschine und Trockner (auch für Perso-

nen außerhalb der Einrichtung), Kleiderkammer

20 21

- Freizeiträume mit diversen Freizeitgeräten- Bistro, Bewohnerküche, Bibliothek- Aufenthaltsmöglichkeiten auf verschiedenen Etagen- Hundezwinger, Fahrradabstellplätze- Vollverpflegung, Diätküche möglich - Pforte ist 24 Stunden besetzt- Beschäftigung in AGH-Maßnahme (ähnlich wie in der

Herberge zur Heimat, jedoch mit 7 Plätzen)

Clearing für psychisch Auffällige

Mit der Einrichtung der Clearingstelle für psychisch Auffällige reagierte der Träger 2005 auf den hohen Anteil psychisch auf-fälliger Wohnungsloser. Diese Personen leiden entweder an ei-ner Suchtproblematik (Alkohol, Medikamente, Drogen), an ei-ner affektiven oder schizophrenen Erkrankung, einer organi-schen Symptomatik oder einer Persönlichkeitsstörung. Aktueller und anhaltender Alkoholkonsum, erhöhter Pflegebedarf, Dop-pel- und Mehrfachdiagnosen, geringe Krankheitseinsicht sowie keine Veränderungsbereitschaft beziehungsweise Therapiewil-ligkeit erschweren den Zugang zu den psychiatrischen Einrich-tungen. Hinzu kommt die Beschränkung der traditionellen Psy-chiatrie auf Akutversorgung. Ziel der Clearingstelle ist es, ge-meinsam mit den Klienten individuelle Wohn- und Lebenspers-pektiven zu entwickeln, sowie die hierzu nötigen Kompetenzen zu fördern. Weitervermittlung wird angestrebt. Psychisch Kran-ken, bei denen eine Weitervermittlung nicht möglich ist, steht das Bruder-Konrad-Haus auch als Dauerwohneinrichtung zur Verfügung, um das erforderliche Maß an Lebensqualität, Ver-mittlung in medizinischer Betreuung und persönliche Zuwen-dung zu garantieren. Das Bruder-Konrad-Haus nimmt insofern eine Brückenfunktion zwischen den § 67 und § 53 SGB XII wahr, um diesem veränderten Hilfebedarf gerecht zu werden und die vorhandene Versorgungslücke zu schließen.

2.2.2.2 Altenkessel

Seit 1989 werden Bewohner der Stammeinrichtung in die Depen-dance Altenkessel vermittelt, die aufgrund ihrer persönlichen Fähigkeiten nicht oder nicht mehr in der Lage sind, einen eigenen Hausstand zu führen oder noch nicht in ein Alten- und Pflegeheim wollen. Dort werden die bereits im Stammhaus eingeleiteten Maßnahmen fortgeführt. Für dauerhaft heimbetreuungsbedürftig eingestufte Hausbewohner ist auch die Möglichkeit der Beheima-tung gegeben (§ 35 SGB XII). Konzeptionell unterscheidet sich die Dependance hinsichtlich folgender Merkmale:

- volle Schlüsselgewalt für die Bewohner- kein Pfortenbetrieb- kein Alkoholverbot- ganztägige Öffnung- nur Einzelzimmer

Das Bruder-Konrad-Haus Altenkessel nimmt überdies hinaus die Schnittstellenfunktion bezüglich des Betreuten Einzelwohnens nach stationärem Aufenthalt wahr.

22 23

2.2.2.3 Betreutes Einzelwohnen (gemäß Leistungstyp E 16)

Ein Aufenthalt im Bruder-Kon-rad-Haus hat grundsätzlich das Ziel, den Hilfesuchenden auf ein selbstständiges Leben in einer eigenen Wohnung vorzubereiten. Dies üben die Bewohner während des statio-nären Aufenthalts. Dabei wurde jedoch festgestellt, dass in der Einrichtung Fähigkeiten und Kompetenzen, die in einer spä-teren eigenen Wohnung benö-tigt (regelmäßige Mietzahlun-gen, Führen eines Haushaltes) werden, nur bedingt einzuüben sind. Überdies hinaus kommt es häufig zu Anpassungsschwierig-

keiten und Eingewöhnungsproblematiken, die es zu bewältigen gilt. Durch die Dezentralisierung des Hilfeangebotes wird für den Klienten ein eigenverantwortliches Umfeld geschaffen. Bei Problemen besteht die Möglichkeit der kurzfristigen Interventi-on. Nach rund zwei Jahren (gegebenenfalls auch früher) wer-den dem Betroffenen, je nach individueller Bedürftigkeit, zwei Möglichkeiten offeriert: 1.: In Vereinbarung mit dem Vermieter kann der bestehende Untermietvertrag in einen Hauptmietvertrag umgewandelt wer-den. Dies hat den Vorteil, dass der Betreute sein mittlerweile vertrautes „neues“ Wohnumfeld nicht mehr verlassen muss2.: Der Betroffene zieht nach seinem Aufenthalt in „unserer Wohnung“ in eine neu anzumietende Wohnung um. Dort findet in der Anfangszeit weiterhin eine dosierte Betreuung im Rah-men der Nachbetreuung statt.

Zielsetzung und Aufgabenstellung im Angebot „Betreutes Wohnen“:

• Regelmäßige, kontinuierliche Betreuung der Bewohner im Rahmen der Einzelfallhilfe

• Durch ein höheres Maß an Normalität und die Einbindung in ein „normales“ Wohnumfeld werden Stärken und Res-sourcen besser eingebracht. Individuelle Problemlagen können adäquater bearbeitet werden.

• Für den Bewohner wird es einfacher, eigene Fähigkeiten und selbst gesteckte Ziele einer selbstständigen Lebens-führung zu überprüfen. Insbesondere gehören hierzu: Geldeinteilung, Haushaltsführung, Körperpflege.

• Sollte sich bei der Betreuung herausstellen, dass der Be-wohner mit der Situation überfordert ist, kann jederzeit ein Wiedereinzug in die Einrichtung erfolgen.

• Beseitigung der vorhandenen Wohnungslosigkeit durch eine eigene mietrechtlich abgesicherte Wohnung

• Verkürzung der Verweildauer im stationären Hilfesystem

24 25

2.3 Synergien durch andere Fachdienste von Caritas und Diakonie

Die Träger der Wohnungslosenhilfe in Saarbrücken wirken nicht nur in einem Verbundsystem, sondern stellen innerhalb ihrer jeweiligen Strukturen zahlreiche Dienste zur Verfügung, welche die Arbeit des Verbundsystems Wohnungslosenhilfe unterstüt-zen und ergänzen.Exemplarisch zu nennen sind die Insolvenz- und Schuldnerbera-tungsstellen des Caritasverbandes Saarbrücken und des DW-SAAR sowie die in gemeinsamer Trägerschaft geführte Psycho-soziale Beratungs- und Behandlungsstelle in Saarbrücken.So entstehen Synergien, die dem Klientel unmittelbar von Nut-zen sind. Dies gilt sowohl für die direkte Unterstützung im Sinne der Übernahme von Klienten in die anderen Beratungsangebote (natürlich immer vor dem Hintergrund der Durchlässigkeit zwi-schen den im Netzwerk beteiligten Trägern) als auch für die indirekte Unterstützung im Sinne von fachlichem Austausch und kollegialer Beratung auf kurzen Wegen.Auch andere Einrichtungen, die wohnungslose Menschen nut-zen werden gemeinsam getragen oder unterstützt, etwa die Bahn-hofsmission sowie die Wärmestube in Saarbrücken.In diesem Sinne stellen die bestehenden Synergien ein umfang-reiches Angebot zur Verfügung, welches nicht durch die Zustän-digkeit für eine bestimmte Klientel gekennzeichnet ist, sondern vom Hilfe- und Unterstützungsbedarf der Menschen ausgeht.

3. Zusammenarbeit im Netzwerk

Darüber hinaus arbeiten die im Verbundsystem der Wohnungs-losenhilfe in Saarbrücken organisierten freien Träger in einem umfassenden Netzwerk mit, in welchem sich sowohl klientenbe-zogen als auch institutionell die Arbeit mit wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen abbildet.

In dieses Netzwerk einbezogen sind sowohl freie Träger als auch öffentliche Träger und die verschiedensten Institutionen auf kommunaler, auf Landes- und Bundesebene.

Das eingefügte Schaubild (Seite 14 und 15) gibt eine Übersicht über dieses Netzwerk, welches sich aus der praktischen Arbeit mit dem betroffenen Personenkreis ableitet. Es unterliegt dabei keiner übergreifenden Regelung oder Organisationsform zwi-schen den beteiligten Institutionen und Akteuren.

26 27

4. Ausblick

Die Hilfe für wohnungslose Menschen und von Wohnungslosig-keit bedrohten Menschen ist eine dringende soziale Aufgabe, der wir uns als christliche Wohlfahrtsverbände besonders ver-pflichtet sehen. Das bedeutet für uns auch, die Zusammenar-beit mit anderen Trägern und Verbänden zu suchen und herzu-stellen. Wir achten darauf, dass die von uns erbrachten Hilfen und an-geregten Maßnahmen fachlich qualifiziert durchgeführt oder begleitet werden. Fachlich qualifiziert heißt, dass auf der Basis aktueller Konzepte mit für die jeweilige Aufgabe befähigtem Personal nach anerkannten fachlichen Standards gearbeitet wird. Wir achten darauf, dass die Rahmenbedingungen in räumlicher, technischer, finanzieller und administrativer Weise den gestell-ten Aufgaben und Anforderungen gerecht werden.Wir achten darauf, dass haupt- sowie ehrenamtliche Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter die notwendigen Schulungen, Fortbil-dungen und Begleitung erfahren, damit sie den gestellten Auf-gaben in qualifizierter Weise gerecht werden können.Wir achten darauf, dass wir sich verändernde Bedingungen rechtzeitig erkennen und uns darauf einstellen. Unsere Konzep-tionen werden regelmäßig überprüft und mehrere Projekte an-gegangen, soweit sie geeignet erscheinen, die erforderlichen Hilfen zu geben.

Statistische Daten werden abgestimmt und ausgewertet. Sie dienen zum Nachweis der geleisteten Hilfen, sind aber auch Grundlage zur politischen Diskussion und zur Weiterentwick-lung notwendiger Hilfen.

Impressum | Kontakt:

Caritasverband für Saarbrücken und Umgebung e.V.

Bruder-Konrad-Haus SaarbrückenFichtestraße 5-7 | 66111 Saarbrücken 06 81/9 38 13 - 0 | 06 81/9 38 13 - 22 | @ [email protected]

Dependance Altenkessel / Betreutes EinzelwohnenKirchstraße 13-17 | 66126 Saarbrücken-Altenkessel 0 68 98/8 18 13 | 0 68 98/8 52 00 - 80 | @ [email protected]

Diakonisches Werk an der Saar gGmbH

Diakonisches Zentrum SaarbrückenAlte Kirche St. Johannn | Ev.-Kirch-Straße 29 | 66111 Saarbrücken 06 81/38 9 83 - 30 | 06 81/38 9 83 - 40 | @ dzs@dwsaar-de

Fachberatung für Wohnungslose 06 81/38 9 83 - 22 | @ [email protected]

Aufsuchende Soziale Arbeit 06 81/38 9 83 - 32 /-42 | @ [email protected] | @ [email protected]

Ambulant Betreutes Wohnen 06 81/38 9 83 - 44 /-45 /-22@ [email protected] | @ [email protected] | @ [email protected]

Medizinische Grundversorgung / Praxis für Wohnungslose 06 81/38 9 83 - 10 /-22 /-11 | 06 81/38 9 83 - 13 | @ [email protected]

Herberge zur Heimat – Öffentliche Stiftung des privaten Rechts

Herberge zur Heimat, Am Ludwigsplatz 9, 66117 Saarbrücken 06 81/5 28 01 | 06 81/58 20 02 | @ [email protected]

Redaktion:Öffentlichkeitsarbeit des DWSAAR, Helmut Paulus

Layout:Brunner Werbung GmbH /Harald Hoos