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Einbauanleitung www.aquaroc.de [email protected] Seite 1 Einbauanleitung für Betonbehälter in monolithischer Bauweise und Ringbauweise

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    Einbauanleitung für Betonbehälter in monolithischer

    Bauweise und Ringbauweise

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    Allgemeine Hinweise

    Die Aquaroc Betonbehälter der Baureihe Solid Stone, Step by Step, Dreikammer, ASR usw…. bestehen aus Stahlbeton der Güte C35/45. Unsere Behälter sind stabil, langlebig und unverwüstlich - ohne besonderen

    Wartungs- und Pflegeaufwand – und dabei oft preisgünstiger als Kunststoffbehälter.

    Prüfnummer

    Prüfbericht KKA Nr.: 0992 – B 31.14.125.01 [MFPA Weimar]

    Unsere Behälter entsprechen folgenden Normen: DIN EN 12566-3:2009-07, DIN EN 12390-3:2002-04, DIN EN 206-1:2001-07, DIN EN 12566-3:2005-05,

    DIN EN 12566-1, DIN 4261-1 und DIN 4261-2 [siehe Prüfbericht MFPA unter www.aquaroc.de]

    Beachten Sie die nachfolgenden Einbauhinweise bereits schon bei der Planung und dem Einbau von Betonbehälter. Nur bei einer gründlichen Planung kann eine Verzögerung im Bauablauf verhindert werden. Wir empfehlen immer die Beauftragung einer Sach- / Fachkundigen Firma für den Einbau von Betonbehältern bzw. Kleinkläranlagen.

    Die Allgemeinen Hinweise gelten für den Einbau und das Versetzen von Behältern in monolithischer Bauweise und in Ringbauweise (gemäß DIN und Normen).

    Die Betonbehälter in monolithischer Bauweise sowie in Ringbauweise werden entsprechend den aktuellen

    gültigen Normen sowie nach den Allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt sowie durch

    Eigen-und Fremdkontrollen geprüft.

    Betonbehälter in 2 Bauweisen

    monolithische Bauweise bestehend aus: Unterteil, Konus, Übergangsstück, Abdeckung

    optional:

    Niveauanpassung

    Abdeckungen befahrbar [5to, Kl.B oder Kl.D]

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    Ringbauweise bestehend aus: Die Ringbauweise besteht aus mehreren Einzelbetonelementen.

    Die Basisausführung besteht aus einem Beton – Ein bis Mehrkammerring mit Boden. Dieser ist in zwei

    Bauhöhen erhältlich.

    1 Kammer Bodenteil Bauhöhe 500 mm [ca. 2,0 to] und 980 mm [ca. 3,0 to]

    2 Kammer Bodenteil Bauhöhe 500 mm [ca. 2,1 to]

    3 Kammer Bodenteil Bauhöhe 500 mm [ca. 2,2 to] und 980 mm [ca. 3,7 to]

    Die Basisausführung besteht weiterhin aus Ein – bis Mehrkammerringen mit 3 verschiedenen Bauhöhen,

    630 mm, 800 mm und 930 mm,

    sowie eine Konus mit Bauhöhe von ca. 590 mm [ca. 1,3o to],

    Übergangsstück 80 mm, und

    Abdeckung begehbar mit Bauhöhe: 80mm, Abdeckung 5to befahrbar mit Bauhöhe: 80mm, Abdeckung Kl.B

    12,5 to befahrbar mit Bauhöhe: 130mm und Abdeckung Kl.D 40,0 to mit Bauhöhe: 160mm. Weitere Abdeckungsmöglichkeiten auf Anfrage möglich (z.B. Flache Abdeckung).

    Um die Funktionssicherheit der Behälter sicherzustellen müssen für die Anlieferung (Transport), die Lagerung vor Ort sowie den Einbau bestimmte Hinweise zu den unten aufgeführten Punkten berücksichtigt werden. (Dies gilt auch für Kompaktanlagen (Kleinkläranlagen))

    • Planung, vor der Lieferung

    • Einbaubestimmungen und –voraussetzungen

    • Lieferung

    • Einbau und Versetzen in die Baugrube

    • Anlieferung, Transport und Lagerung

    • Baugrube herstellen, verfüllen

    • Verfüllen mit entsprechenden Materialien (Bodenabhängig)

    Das Abladen, Versetzen, das Lagern, sowie der Einbau des Behälters vor Ort muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (Vorschriften) und den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgen.

    Einbauvoraussetzung!

    Mit dem Einbau und Versetzen in die Baugrube, sollten nur qualifizierte Fachfirmen beauftragt werden, die

    über die geeignete fachliche Erfahrung, sowie Geräte und entsprechendes Fachpersonal verfügt. Die

    Einbaustelle bzw. der Standort der Behälter bzw. Kläranlage ist so zu wählen, dass eine Zugänglichkeit möglich ist und der anfallende Schlamm bzw. Abwasser entsorgt und die Kläranlage durch einen Fachbetrieb gewartet

    werden kann.

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    Baugrube

    Die Baugrube sollte durch einen Fachbetrieb unter Beachtung

    der Ausschachtmaße sowie die Höhen

    für Zu- und Abläufe (entsprechend Behälterzeichnung)

    erfolgen.

    Der Ausschachtwinkel richtet sich nach der örtlichen

    Bodenbeschaffenheit. Unsere Behälterdurchmesser

    betragen aussen 2,50 bei monolithischen Behältern und 2,53 m bei ringbauweise.

    Das Ausschachtmaß (G) sollte min. 3,50 m betragen.

    Hinweis! D aussen 2,00 m G = 3,00 m

    D aussen 2,50 m G = 3,50 m

    D aussen 2,53 m G = 3,60 m

    D aussen 2,70 m G = 3,70 m

    Auf den tragfähigen Untergrund bringen Sie eine Sauberkeitssicht von ca. 10cm Feinsand auf.

    Als Verdichtungsanforderung gilt überschlägig Proctordichte Dpr = 1,0

    Es verändert sich die Behälterhöhe und damit die Ausschachtmaße sowie die Höhen für Einlauf, Ablauf bei

    unterschiedlichen Abdeckungen (siehe Technische Zeichnungen/Angaben), und für die Mörtelfuge bei den

    Abdeckungen müssen ca. 1-2 cm eingerechnet werden.

    Bei Mehrbehälteranlagen ist eine

    optimaler Abstand zu wählen um

    problemlos Zu-, Ablauf und

    Behälterverbindungen herzustellen. Ein min. Abstand der Behälter von

    40-50 cm wird empfohlen.

    Arbeitsraum min. 0,50 m

    In der Baugrube sollte ein

    Arbeitsraum entsprechend den

    gültigen Normen eingehalten

    werden.

    Bei Problemen mit den Baugrund kann ein Bodenaustausch oder ein Unterbau zB. Magerbetonschicht

    erforderlich sein.

    Auf der Baugrubesohle darf kein Grund- und Schichtenwasser stehen, geeignete Maßnahmen

    sind bei Grund- und Schichtenwasser durchzuführen (zB. Grundwasserabsenkung)

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    Die Baugrube ist nach DIN 4124 und DIN 18300 unter Beachtung der gültigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV/BGV/HVBG, ..) anzulegen.

    Baugrube nach DIN 18300 und DIN 4124

    Allgemeine Regeleinbauskizzen, Technische Änderungen vorbehalten! Einbehälteranlagen

    Trag-/Feinschicht min. 100 mm!

    Mit den Einbau und Versetzen in die Baugrube, sollten nur qualifizierte Firmen/Personen beauftragt werden, die über die geeignete fachliche Erfahrung, sowie geeignete Geräte,

    Einrichtungen und Personal verfügen! Fugenhöhe/Fugenanzahl beachten und hinzurechnen!

    Der Untergrund der Baugrube muss ausreichend tragfähig sein. Auf die tragfähige, verdichtete

    Baugrubensohle wird eine Bettungsschicht aus Sand 0/4 oder Feinsplitt 2/5, 10 cm dick eingebracht, auf

    Lehre abgezogen und ebenfalls ausreichend verdichtet.

    Der Behälter wird auf die vorbereitete Sohle gestellt und die notwendigen vorbereiteten Rohrverbindungen

    für die Gebäude-, Grund- und Anschlussleitungen hergestellt. Der Einbau und die Verdichtung sind

    gleichmäßig über den gesamten Umfang mit großer Sorgfalt durchzuführen.

    Ist der Boden nicht tragfähig – so ist ein Austauschboden einzubringen!

    Beim Einbau einer Bodenplatte muss diese min. um 40 cm größer sein als der Aussendurchmesser des

    gelieferten Behälters.

    ( Hinweis Bodenplatte + Bewehrung - gültige Normen beachten!)

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    Trag-/Feinschicht min. 100 mm

    Geländeoberkante

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    Allgemeine Regeleinbauskizzen, Technische Änderungen vorbehalten! Einbehälteranlagen mit Betonplatte

    Betonplatte muss 30 - 40 cm größer sein im Durchmesser als der Behälteraußendurchmesser!

    Betonplatte B25 oder C25/30 mit Bewehrung!

    Feinschicht aus Sand/Feinkies

    Höhe der Stahlbetonplatte:

    min. Höhe/Stärke 150 mm [Hinweis diese Höhe ist zur Einbautiefe hinzuzurechnen!]

    Betonplatte mit Bewehrung und Feinschicht gemäß gültigen DIN 1045 und Normwerke!

    Fragen Sie hierzu Ihren Fachbetrieb (Sach-/Fachkundige).

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    Trag-/Feinschicht min. 100 mm

    Betonplatte

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    Hinweis:

    Bei mehreren Zulaufleitungen empfehlen wir vor dem Behälter einen Verteilerschacht einzubauen und die

    Leitungen Normgerecht zusammenzuführen!

    Verfüllung

    Die Baugrube von Betonbehälter kann mit steinfreien und verdichtungsfähigen Erdaushub wieder verfüllt

    werden. (Wichtig sind die Bodenverhältnisse vor Ort - Fragen Sie hier Ihren Einbau- bzw. Fachbetrieb).

    Verfüllung erst nach Prüfungen (z.B. Dichtigkeit!, …. ) und die Fugen verfestigt sind (ca. 24-48 Stunden).

    Allerdings ist die Setzungsempfindlichkeit (Verkehrs)-Belastung der darüber liegenden Flächen zu

    berücksichtigen. Einbringung in kleinen Lagen, auf Verdichtung achten. Achtung! Verfüllung und Verdichtung

    im Bereich der Anschlussleitungen beachten!

    Montage, Wartung (bei Betonbehälter / Kläranlagen)

    Die Montage der Betonteile erfolgt in Eigenleistung durch eine Fachfirma, bzw. bei Versetzhilfe in

    Zusammenarbeit mit unseren Anlieferfahrer. (siehe auch hier unter Vermörtelung) Montage der Techniken

    (vollbiologischen Anlagen) - Systemabhängig und Angebotsabhängig. (siehe Einbauanleitung -

    Systemhersteller) Wartung von vollbiologischen Kleinkläranlagen - hierfür muss durch den Betreiber ein Wartungsvertrag abgeschlossen werden, mit einen entsprechenden zertifizierten Fachbetrieb. Die

    Wartungshäufigkeit entnehmen Sie aus der bauaufsichtlichen Zulassung bzw. aus der wasserrechtlichen

    Erlaubnis. (Fragen Sie hier Ihre zuständige Wasserbehörde oder Abwasserverband)

    Vermörtelung

    Die Vermörtelung von Betonringen (bei ringbauweise) und von Konen, sowie

    Abdeckungen erfolgt z.B. mit Zementmörtel MG III, PCI Repafix 50 oder

    gleichwertigem Material.

    Material und Personal muss bauseits bereitgestellt werden.

    Fragen Sie hier entsprechend Ihren beauftragten Fachbetrieb.

    Fugen / Stöße von innen, aussen und zwischen den Fugen – verfugen!

    Hinweis! Fugenhöhen beachten und hinzurechnen!

    Anschlüsse, Planung

    Wichtige Punkte bei der Planung beachten!

    - Rohrleitungen vom und zum Haus, sowie Ablaufleitungen müssen beachtet werden

    - Rohrleitungsgefälle beachten

    - Leerrohr ist steigend zum Haus zu verlegen (bzw. zum Standort der Steuereinheit/Steuerung) - Die Rückstauebene ist zu beachten (Fragen Sie hier Ihren Fachbetrieb der den Einbau durchführt)

    - Standort des Behälters, Höhen Zu- & Ablauf, Grundwasser, Freileitungen

    Geeignete Materialien - verwenden!

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    Dichtigkeitsprüfung

    Dichtigkeitsprüfung entsprechend gültiger Normen durch zertifizierte Fachfirmen, nach den Einbau der Behälter, evtl. Länder-, Kreis- und Verbandsregelungen sind zu beachten.

    Eine werksseitige Prüfung der Dichtigkeit unser Betonunterteile - Baureihe Solid Stone wird in regelmäßigen

    Abständen durchgeführt - im Rahmen der Eigen- und Fremdkontrolle.

    Aufschwimmsicherheit

    Behälterhöhen Baugrubentiefe Typ Aufschwimmsicherheit

    H (mm) T (mm) MB / ASM W (mm)

    von bis von bis Behältetyp wenn Konus aufgesetzt!

    1590 1720 1690 1820 SM.. 1350

    1730 1950 1830 2050 SM..

    1440

    1960 2180 2060 2280 MB 4

    1530

    2250 2430 2350 2530 SMJ/MB 8

    1620

    2530 2780 2630 2880 SMK

    1720

    2820 3040 2920 3140 SMS/MB 12

    1810

    3120 .. 3220 … SMG, SM Big

    1910

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    (W)

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    Grundwasser und Schichtenwasser

    Bei Grund- & Schichtenwasser in der Baugrube muss die " Auftriebsgefahr von Behältern " berücksichtigt werden. Auf der Baugrubensohle darf kein Grund- und Schichtenwasser stehen, geeignete Maßnahmen sind

    bei der Grund- und Schichtenwasser durchzuführen (z.B. Grundwasserabsenkung).

    Es sollte durch eine Fachkundige Firma geprüft werden ob der Betonbehälter eine Auftriebssicherung

    benötigt, in der Regel wird der Behälter an einer Auftriebssicherung (Betonplatte,…) kraftschlüssig verankert

    bzw. verbunden.

    Als Auftriebssicherung werden Platten, Ringe, Auftriebskanten oder auch bauseits erstellte Bodenplatten

    verwendet.

    Weitere Maßnahmen sind auch zB. der Bau von Drainagen um den Behälter…... Fragen Sie hier auch Ihre

    ausführende Bau-, Tief- bzw Einbaufirma - welche Maßnahme in Ihrer Region möglich ist.

    Wir die Firma Aquaroc Betonwerke verweisen auf unsere Aufschwimmsicherheit entsprechend Datenblatt

    aus unsere Serie – Solid Stone mit den Typen: MB und ASM.

    Zur bauseits erstellten Auftriebssicherung werden Platten verwendet, die kraftschlüssig mit dem Boden des Behälters verbunden werden!

    Anker/Schrauben und Spannseil sind nicht im Lieferumfang enthalten – diese müssen bauseits bereitgestellt werden! Fragen Sie hierzu Ihren Einbau- und Fachbetrieb.

    Sicherheitshinweise Allgemein

    Beim Einbau von Betonbehältern oder Kläranlagen sind die allgemein gültigen Unfallverhütungsvorschriften

    sowie Sicherheitsregeln der zuständigen Berufsgenossenschaft zu beachten und einzuhalten.

    Während dem Abladen und Versetzen sind zwei Hilfskräfte bauseits bereit zu stellen. (Kosten- und

    Zeitersparnis bei der Entladung bzw. Versetzen)

    WICHTIG! Keine Personen unter schwebenden Lasten!

    Baugrubenwände müssen sicher ausgeführt sein und vor betreten in Augenschein genommen werden und

    evtl. Sicherungsmaßnahmen sind einzuhalten. Die Baugrube ist nach DIN 4124 und DIN 18300 unter

    Beachtung der gültigen Unfallverhütungsvorschriften anzulegen.

    Vor der Lieferung

    Die Abmessungen der Baugrube wie Durchmesser, Sicherheitsabstand Behälter / der Einzelelemente zu den

    Baugrubenwänden und die Ausschachtungstiefe sind unter Berücksichtigung der Einbaumaße zu prüfen. Die Anschlüsse für den Ein- und Auslauf müssen vorhanden sein und die Anschlussmaße bekannt sein.

    Wichtig! Behältermaße vor dem Einbau prüfen und nachmessen! Wir verweisen auf 3% Hersteller-Toleranz!

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    Wichtig! Abstand zu Gebäuden und Grundstücken beachten!

    Halten Sie für das Versetzen und den Einbau der Betonbehälter die Einbauzeichnung bzw. Einbauskizze und

    den Lageplan aus der wasserrechtlichen Erlaubnis bereit (alternativ Planungsunterlagen).

    Für den Anschluss der Zulauf- und Ablaufleitung im monolithischen Unterteil ist gemäß der DIN 4261-1/-2

    darauf zu achten, dass die Rohrleitungen min. 10 cm in den Behälter hineinragen.

    Wichtig!

    - Fugenhöhen beachten (AQUAROC gibt nur Materialhöhen an – die Fugenhöhen sind selbstständig

    hinzuzurechnen (Fugengröße ca. 10-20 mm bzw. nach eigenen Ermessen)

    Lieferung und Mängel

    Lieferumfang auf Vollständigkeit und Schäden bzw. Mängel prüfen. Die Ausführung gemäß technischer Unterlagen / Zeichnung prüfen – Toleranzangabe von 3% beachten und Fugenhöhen und Fugenanzahl

    beachten!

    Wichtig!

    - Beschädigte und Mangelhafte Ware darf nicht eingebaut werden!

    - Mängel oder Schäden sind dem Hersteller sofort anzuzeigen (unter: [email protected] oder

    Tel. 0700/50150150), sowie auf dem Lieferschein zu vermerken! - Mängelansprüche bestehen nicht, wenn Schäden durch natürliche Abnutzung oder Schäden die

    infolge fehlerhafter Verwendung, Montage und Behandlung durch den Kunden entstanden sind.

    - Mängel in der Optik werden nicht akzeptiert da es sich bei unserem Produkt um Naturstoffe handelt.

    (z.B. Ausblühungen, Farbschwankungen, Grate, Poren, Lunker,…)

    - In Betonteilen können nicht immer vermeidbare kleine Risse auftreten. Diese, sowie kleine

    Einschlüsse oder Luftporen stellen keine Mängel dar.

    Kreuzen Versorgungsleitungen die Straße, ist sicher zu stellen, dass die Erdüberdeckung und der Abstand zu

    Freileitungen ausreichend ist und es nicht zu Beschädigungen durch den LKW/Kran kommt. Brücken,

    Unterführungen, Zufahrtswege sowie Oberleitungen müssen berücksichtigt werden.

    Versetzen in die Baugrube

    Fugenmaterial, Werkzeug und Personal zum setzen des Behälters oder der Einzelelemente muss bauseits

    gestellt werden. Verzögerungen (Warte-/Standzeiten LKW/Kran etc.) aller Art gehen zu Lasten des

    Auftraggebers. Beschädigungen an den Betonteilen durch Punkt- und Kantenbelastung hat der Auftraggeber zu verantworten.

    Warte und Standzeiten, sowie Entlade- und Versetzzeiten werden je angefangene ¼ Stunde abgerechnet.

    Maßgeblich hierfür ist der Gesamtaufenthalt auf der Baustelle. Das Abkoppeln des Anhängers, die Rangierzeit

    und evtl. Umladen eines Behälters vom Anhänger auf die Zugmaschine zählt zur Entlade- und Versetzzeit.

    - Die Gesamtzeit wird vom Fahrer auf dem Lieferschein notiert! Der Auftraggeber und eine berechtigte

    Person zeichnet dieses gegen.

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    Zufahrt, Entladung und Versetzen

    Die Auslieferung von unseren Betonbehältern erfolgt mittels normaler 3-achsiger Fahrzeuge mit Anhänger

    bzw. alternativ mit Sattelzügen/Tieflader.

    Fahrzeuge sind teilweise mit Kran ausgestattet für die Entladung und das Versetzen.

    Für die Fahrzeuge muss eine geeignete befestigte und ebene Zufahrtsmöglichkeit [LKW befahrbar]

    bis ca. 3,50 m an die Baugrube gegeben sein.

    Die Straße/Zuwegung für die Anlieferung zur Baugrube oder einer anderen Abladestelle muss eine

    wetterunabhängige tragfähige Oberfläche haben und für max. SLW 60 (40 t-LKW/Tieflader) geeignet sein.

    Die Straße/Zuwegung muss so befestigt sein, dass ein Festfahren des LKW/Kranfahrzeuges ausgeschlossen ist

    und eine ausreichende Breite hat, so dass auch Kurvenfahrten möglich sind.

    Für das Fahrzeug ist ein Arbeitsraum von 6x11 m erforderlich.

    Freileitungen (Strom, Telefon usw. beachten - Mindestabstände entsprechend gültiger Normen beachten zum Kranausleger! (Fragen Sie unsere Anlieferungsfahrer!)

    Für die vor Ort Entladung ist der Fahrer verantwortlich und trägt die Entscheidung!

    Arbeitssicherheit bei Entladung, Versetzen

    Das Versetzen bzw. der Einbau des/der Behälter und deren Einzelelemente in die Baugrube muss von einer

    qualifizierten Fachfirma ausgeführt werden. Hierfür ist geeignetes und zugelassenes Hebewerkzeug zu

    verwenden. Die eingesetzten Hebewerkzeuge müssen die notwendige Tragfähigkeit besitzen.

    Bauteilegewichte und zulässige Lasten / Gewichte prüfen und mit Hebehilfen abstimmen. Nur Hebemittel und Hilfen verwenden die unbeschädigt und geprüft, sowie zugelassen sind. Ketten (Gehänge) - Länge und Winkel beachten !!

    Es ist darauf zu achten das in Abhängigkeit vom maximalen

    Neigungswinkel der Kette (Tragfähigkeit) und des Durchmessers des

    Behälters, Ketten mit entsprechender Länge einzusetzen sind. Bei zu

    kurzer Kettenlänge wird der Neigungswinkel überschritten und es kommt zu unzulässigen Kräften die zur Beschädigung bzw. zur Zerstörung des

    Behälter bzw. der Behälterteile führen.

    Während der Einbau- und Versetzarbeiten ist darauf zu achten, dass die Hände nicht in den Setzbereich der

    Betonteile kommen (Verletzungsgefahr).

    Sollte der Behälter / die Behältereinzelelemente durch unseren Spediteur direkt in die Baugrube versetzt

    werden, geschieht dies auf Kosten und Gefahr des Bestellers, Bauherrn bzw. seines Beauftragten.

    Für die Montage und das Versetzen des Behälters in monolithischer oder Ringbauweise sind

    zwei Hilfskräfte vor Ort vom Auftraggeber bereit zu stellen.

    (Hilfskräfte vor Ort - Kosten sparen bei der Entladung und Versetzen in die Baugrube)

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    Versetzen durch Auftraggeber / Bauherr (Eigenleistung)

    Wichtig! - Seite 11 beachten! Arbeitssicherheit bei Entladung und Versetzen!

    Kann der Behälter / die Betonelemente nicht versetzt oder abgeladen werden, so wird an einem geeigneten

    Platz neben der Baugrube oder Lagerplatz abgeladen. Später kann durch den Bauherrn oder dessen

    Auftragnehmer die Betonteile (Behälter) bauseitig versetzt werden. Wir empfehlen unseren Kunden dies

    durch einen Fachbetrieb durchführen zu lassen.

    Transport und Lagerung

    Sollte eine Lagerung der Betonteile vor dem Einbau in der Baugrube notwendig sein,

    so muss der Lageruntergrund eben, frei von scharfkantigen Gegenständen und statisch geeignet sein.

    Gegebenenfalls muss der Untergrund entsprechend hergestellt werden.

    Hilfsmittel für die Lagerung - wie Bohlen/Kanthölzer sind bauseits bereitzuhalten

    Belüftung von Betonbehältern/Klärbehältern!

    Eine Belüftung der Kleinkläranlage muss sichergestellt sein und erfolgt über das Ab- und Zulaufrohr.

    Sollte der Ablauf durch einen Pumpschacht oder zu lange Rohr Wege in seiner Lüftungsfunktion untauglich

    sein, so ist eine direkte Belüftung durch den Einbau eines zusätzlichen Rohres am Ablaufrohr des Behälters

    notwendig. Funktioniert diese Belüftung nicht, so ist die Dauerhaftigkeit

    für die Kleinkläranlage nicht gewährleistet.

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    Den rechtlichen Hintergrund für den Betrieb von Kleinkläranlagen bildet das Wasserhaushaltgesetz.

    Demnach dürfen abwassertechnische Anlagen nur nach den allgemein

    anerkannten Regeln der Technik errichtet, unterhalten und betrieben

    werden. Die jeweiligen Wassergesetzgebungen der Bundesländer konkretisieren die gesetzlichen Vorgaben des Bundes in Form von Landeswassergesetzen und Verordnungen – auch für die Wartung

    und den Betrieb von Kleinkläranlagen. Die Folgen sind weitreichend wenn Behälter nicht

    ausreichend Be- und Entlüftet, bzw. nach den gültigen Normen nicht betrieben werden:

    zB. verunreinigte Gewässer durch Überschreitung von vorgegebenen Grenzwerten für

    abwasserrelevante Parameter im Ablauf der Anlage, Boden- und Grundwasserverunreinigungen

    infolge von Undichtigkeiten, Gefährdung der Standsicherheit durch Korrosionsschäden

    Erdüberdeckung

    Maximale Erdüberdeckung bei Betonbehältern - hierbei sind die Örtlichen Bodenverhältnisse einzubeziehen.

    Fragen Sie hierzu Ihren beauftragten Fachbetrieb!

    bis 1,20 m mittels Niveauanpassung, gültige Normen beachten!

    Behältererhöhung / Niveauanpassung: Schachtring 800/250 und 800/500 (gültige Normen beachten) Handelsübliche Ausgleichsringe

    Schachterhöhungen z.B. mit Steigeisen

    Aquaroc – Zwischenringe 1 Kammer z.B. Schachtring 2300/600 bzw. auf Anfrage

    Bis 1,20 m

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    Allgemeine Bemerkung:

    In diesem Merkblatt und Einbauanleitung gemachten Angaben und Hinweise erfolgen aufgrund unserer

    Erfahrungen nach bestem Wissen, jedoch sind diese unverbindlich.

    Sie sind auf die jeweiligen Bauvorhaben und Objekte, sowie Verwendungszwecke und die besonderen

    örtlichen Beanspruchungen und Gegebenheiten abzustimmen. Dies vorausgesetzt, haften wir

    für die Richtigkeit dieser Angaben im Rahmen unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen.

    In jedem Fall sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik und gültige Normen und

    Vorschriften einzuhalten.

    Bahnhof 2-10 • D-55483 Hirschfeld/Bhf.

    Telefon: 0700-501 501 50 • Telefax: 0700-501 501 51

    [email protected] | www.aquaroc.de

    Stand 01-2017