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weisbare Eingriffe des Menschen in die Natur. Der Mensch legte erste Steinbrüche an, bau te Häuser und Werkzeuge aus Stein oder Holz. Auf dem Kreis - verkehr bei Gröna ist das Bernburger Ringheiligtum nachempfunden, welches durch den Menschen und deren erste Stein- und Holzbe arbei - tung entstand. Einen Abschluss dieses historischen Zeitablaufes wird die Gestaltung des Kreisverkehrs an der Kalistraße bilden. Hier soll die Neuzeit mit dem industriellen Abbau der natür- lichen Ressourcen und deren Wei - terverarbeitung zu Produkten dargestellt werden.“ Y + + Jahrgang 19 - 06 / 15 Lfd.-Nummer 217 Bernburg (Saale), 4. Juni 2015 Weshalb sind die Kreisel in Bernburg so gestaltet, wie sie aussehen? In Über- einstimmung mit der Stadt hat das Büro Grünplan ein Gestaltungskonzept erar- beitet, das die bisher drei vorhandenen Kreisverkehre berücksicht und den künf- tigen vierten am „Krakauer Berg“ eben- falls einschließt. „Die Kreisverkehre im Süden Bernburgs setzen sich mit der Geologie und dem Eingriff des Menschen in das Land - schaftsbild auseinander. Mit der Gestaltung des Kreisverkehrs am Louis Braille Platz hat es begonnen. Auf diesem Kreisverkehr soll die Urzeit symbolisch dargestellt werden. Die unberührte Natur und anstehende Felsen stehen im Mittelpunkt der Gestaltung. Auf dem Kreisverkehr in Peissen ist die Land schaftssveränderung durch die Eiszeit nachempfunden. Das Land - schaftsbild wurde durch die Kräfte der Natur geprägt - eine Moränenlandschaft entstand und soll auf diesem Kreis - verkehr dargestellt werden. Geht man in der Zeitgeschichte weiter, stößt man in der Steinzeit auf erste nach- Eine runde Sache - das Gestaltungskonzept der Kreisverkehre in Bernburg Steinzeit in Bernburg, so die Gestal- tungsplanung des im Bau befindlichen Kreisverkehrs am Krakauer Berg. Die Fertigstellung des Kreisverkehrs ist für Ende November dieses Jahres vorgese- hen. Zeichnung: Büro Grünplan, Bernburg Urzeit im Zentrum des Kreisels am Louis-Braille-Platz (links). Die Eiszeit soll die Gestaltung des Kreisverkehrs in Peißen symbo- lisieren (rechts). Fotos: Jeske

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weisbare Eingriffedes Menschen indie Natur. DerMensch legte ersteSteinbrüche an,bau te Häuser undWerkzeuge ausStein oder Holz.Auf dem Kreis -verkehr bei Grönaist das BernburgerR i n g h e i l i g t umnachempfunden,welches durch denMenschen undderen erste Stein-und Holzbe arbei -tung entstand.

Einen Abschlussdieses historischen Zeitablaufes wird dieGestaltung des Kreisverkehrs an derKalistraße bilden. Hier soll die Neuzeitmit dem industriellen Abbau der natür-lichen Ressourcen und deren Wei -terverarbeitung zu Produkten dargestelltwerden.“

Y

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Jahrgang 19 - 06 / 15 Lfd.-Nummer 217Bernburg (Saale), 4. Juni 2015

Weshalb sind die Kreisel in Bernburg sogestaltet, wie sie aussehen? In Über -einstimmung mit der Stadt hat das BüroGrünplan ein Gestaltungskonzept erar-beitet, das die bisher drei vorhandenenKreisverkehre berücksicht und den künf-tigen vierten am „Krakauer Berg“ eben-falls einschließt.„Die Kreisverkehre im Süden Bernburgssetzen sich mit der Geologie und demEingriff des Menschen in das Land -schaftsbild auseinander. Mit der Gestaltung des Kreisverkehrs amLouis Braille Platz hat es begonnen. Aufdiesem Kreisverkehr soll die Urzeitsymbolisch dargestellt werden. Dieunberührte Natur und anstehende Felsenstehen im Mittelpunkt der Gestaltung. Auf dem Kreisverkehr in Peissen ist dieLand schaftssveränderung durch dieEiszeit nachempfunden. Das Land -schaftsbild wurde durch die Kräfte derNatur geprägt - eine Moränenlandschaftentstand und soll auf diesem Kreis -verkehr dargestellt werden.Geht man in der Zeitgeschichte weiter,stößt man in der Steinzeit auf erste nach-

Eine runde Sache - das Gestaltungskonzeptder Kreisverkehre in Bernburg

Steinzeit in Bernburg, so die Gestal -tungsplanung des im Bau befindlichenKreisverkehrs am Krakauer Berg. DieFertigstellung des Kreisverkehrs ist fürEnde November dieses Jahres vorgese-hen.

Zeichnung: Büro Grünplan, Bernburg

Urzeit im Zentrum des Kreisels am Louis-Braille-Platz (links). Die Eiszeit soll die Gestaltung des Kreisverkehrs in Peißen symbo-lisieren (rechts). Fotos: Jeske

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Bernburg (Saale) Amtsblatt 06 / 15- 2 -

Wir gratulieren allenGeburtstagskindern dieses Monats,vor allem unseren älteren Jubilaren

und wünschen ihnen Glück und Gesundheit!

Schiedsstelle der Stadt Bernburg (Saale)

Der Zuständigkeitsbereich der Schiedsstelle der StadtBernburg (Saale) ist das gesamte Gemeindegebiet.

Die Schiedsstelle ist erreichbar über die Geschäftsstelle imRechtsamt, Frau Jäntsch, Rathaus I, Zimmer 211,

Tel. 03471 659-425, E-Mail: [email protected]

oder per Post an:

Stadtverwaltung Bernburg (Saale)Schiedsstelle Bernburg (Saale)

Schlossgartenstraße 1606406 Bernburg (Saale)

Die Sprechstunde der Schiedsstelle der Stadt Bernburg(Saale) findet jeden 1. Dienstag im Monat von 17:00 bis17:30 Uhr im Rathaus IV, Schlossgartenstraße 16 a, Zimmer34, statt.

SitzungskalenderJuni/Juli

Bau- u. Sanierungsausschuss:Mittwoch, 10.06., RH II.

Schul-, Kultur- u. Sportausschuss:Donnerstag, 11.06., RH I.

Planungs- u. Umweltausschuss:Dienstag, 16.06., RH II.

Hauptausschuss:Donnerstag, 18.06., RH I.

Stadtrat:Donnerstag, 02.07., RH I.

Impressum

„Amtsblatt der Stadt Bernburg (Saale)“

Herausgeber: Stadt Bernburg (Saale), Schlossgartenstr. 16, 06406 Bernburg (Saale)Verantwortlich: Der Oberbürgermeister

Redaktion: Reinhard Jeske, Telefon: 03471 659153

Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster

Verantwortlich für den Anzeigenteil:Stadt Bernburg (Saale)

Bildnachweise: Stadt Bernburg (Saale)

Das Amtsblatt erscheint monatlich in einer Auflage von 19.200 undwird kostenlos an die Haushalte im Stadtgebiet Bernburg (Saale)und Gröna verteilt. Einzelexemplare sind zum Preis von 1,50 EURpro Exemplar, zuzüglich Versandkosten, über den Verlag oder überdie Stadtverwaltung Bernburg (Saale), Schlossgartenstr. 16, Presse-und Öffentlichkeitsarbeit, zu beziehen.

Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder andererEreignisse sind alle Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz,ausdrücklich ausgeschlossen.

Alle Rechte, insbesondere das Recht auf Vervielfältigung,Mikrokopie und zur Einspeicherung in elektronische Datenbankenbleiben dem Herausgeber vorbehalten.Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung desOberbürgermeisters.

Trauercafé „Lebensquelle“im „Friederikestübchen“Das Trauercafé „Lebensquelle“ der Kanzlervon Pfau´schen Stiftung (Kustrenaer Straße 2)

ist jeden ersten Mittwoch im Monat in der Zeitvon 15:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.

Kontakt üb. Tel. 03496 4154240 o. 0151 18822202,im Internet: www.kanzlerstiftung.de

Blutspendetermine des DRKBernburg: 8. Juni, Rathaus I, 10:00 bis 14:00 Uhr,11. Juni, Blutspenden-Mobil, E.-Solvay-Str. 3, 16:00 bis20:00 Uhr.Baalberge: 15. Juni, „Zur alten Karosse“,Kleinwirschlebener Str. 40, 16:00 bis 20:00 Uhr.

Kammerspiel in Waldauer KircheAm Sonnabend, 6. Juni, um 17:00 Uhr wird in der AltenWaldauer Kirche das Kammerspiel „Die Tischreden derKatharina Luther“ aufgeführt.Die Schauspielerin Elisabeth Haug schlüpft in die Rolle derehemaligen Nonne Katharina von Bora als Ehefrau des großenReformators. Gebildet und des Lateins mächtig stellt sie selbst-bewusst und feinsinnig ihre weibliche Sicht auf dasZeitgeschehen dar. Als lebenskluge Partnerin und aus einer fun-damentalen Lebenspraxis heraus zeigt sie eine natürlicheGeistigkeit und tiefe weibliche Urteilskraft, wenn sie gleichsambeim Suppe-Rühren über Armut, Gehorsam oder das Werkihres Mannes sinniert.Das Kammerspiel basiert auf dem Buch “Wenn Du geredet hät-test Desdemona - Ungehaltenen Reden ungehaltener Frauen“von Christine Brückner.Der Gitarrist Jacob David Pampuch umrahmt die Aufführungmit Gitarrenklängen.

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Amtlicher Teil Bekanntmachung

Stadt Bernburg (Saale)Planungsamt

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Kleingartenentwicklungskonzeptsder Stadt Bernburg (Saale)

Die Stadt Bernburg (Saale) verfolgt dasZiel, gemeinsam mit dem „Regional -verband der Gartenfreunde Bernburgund Umgebung e. V.“ die künftigeEntwicklung des Kleingartenwesens inder Stadt Bernburg (Saale) zu steuern. Das vorliegende Kleingartenentwick -lungs konzept soll insbesondere für dieStadtverwaltung und den Regionalver -band eine wesentliche Orientierungs-und Entscheidungshilfe für den Umgangmit den aktuellen und perspektivisch zuerwartenden Bedarfs- und Leerstands -ent wick lungen sein.Dieser vom Stadtrat der Stadt Bernburg(Saale) in der Sitzung am 30.04.2015gebilligte und zur Auslegung bestimmteEntwurf des Kleingartenentwicklungs -kon zepts der Stadt Bernburg (Saale) liegtvom

15. Juni

bis einschließlich 17.Juli 2015

in der StadtverwaltungBernburg (Saale),Rathaus II, Schlossstraße 11, imPlanungsamt, Zimmer127 während folgenderZeitenMontag bis Freitag,09:00 bis 12:00 Uhr,Dienstag, 14:00 bis 18:00 Uhr,Donnerstag, 14:00 bis 16:00 Uhr,zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist kannjedermann Anregungen zu dem Entwurfschrift lich oder während der Dienst -stunden zur Niederschrift vorbringen.

Bernburg (Saale), 05. Mai 2015

Hen r y S c h ü t z eOberbürgermeister

1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bernburg (Saale)über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger

PräambelAufgrund der §§ 8, 35, 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) vom 17.06.2014(GVBl. LSA S. 288), hat der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) in seiner Sitzung am 30.04.2015 folgende Satzung zur Änderungder Entschädigungssatzung beschlossen:

Artikel 1§ 4 Absatz 1 Satz 4 der Entschädigungssatzung wird durch Folgendes ersetzt:

4Bis zum Ablauf der Wahlperiode als ehrenamtlicher Bürgermeister oder bis zum Ausscheiden aus dem Ehrenamt inner-halb dieser Zeit werden für die folgenden Ortsbürgermeister monatliche pauschale Aufwandsentschädigungen in folgender Höhe gewährt:

Ortsbürgermeister der Ortschaft Betrag in EuroBaalberge 818Gröna 500Peißen 400Poley 614Preußlitz 614Wohlsdorf 563

Artikel 2Diese Satzung tritt rückwirkend zum 04.10.2014 in Kraft.

Bernburg (Saale), 5. Mai 2015

(Siegel)

Hen r y S c h ü t z eOberbürgermeister

Die öffentliche Bekanntmachung der vorstehendenSatzung kann auch in dem im Internet unter

www.bernburg.de eingestellten Amtsblatt der StadtBernburg (Saale) eingesehen werden.

Die Veröffentlichung im Internet ersetzt nicht dieamtliche Bekanntmachung in der Druckfassung des

Amtsblatts der Stadt Bernburg (Saale).

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Amtlicher Teil Bekanntmachung

Geplanter „Neubau der Verbindungsleitung UGS Katharina - JAGAL (FGL 910)“ inden Gemarkungen: Peißen, Preußlitz (Stadt Bernburg (Saale)), Cörmigk (StadtKönnern), Dohndorf, Wülknitz, Baasdorf, Arensdorf (Stadt Köthen (Anhalt)),Gröbzig, Edderitz, Großbadegast, Libehna, Meilendorf, Hinsdorf, Zehbitz, Cosa(Stadt Südliches Anhalt), Salzfurtkapelle, Zörbig (Stadt Zörbig) und Bobbau (Stadt

Bitterfeld-Wolfen) in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und Salzlandkreis

Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamtes vom 27.04.2015 Az.: 308.5.3-32342-1-F3.13

1. Der o. g. Planfeststellungsbeschluss (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) liegt mit einer Ausfertigung der festgestell-ten Planunterlagen in der Zeit

vom 8. Juni 2015 bis einschließlich 22. Juni 2015 während der Dienststunden

Montag, 07:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr,Dienstag, 07:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr,Mittwoch, 07:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr,Donnerstag, 07:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr,Freitag, 07:00 - 12:00 Uhr,

in der Stadtverwaltung Bernburg (Saale), 06406 Bernburg (Saale), Rathaus II, Schlossstraße 11, Planungsamt, im Zimmer 127 zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

2. Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt.

3. Mit dem Ende der vorgenannten Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss (gemäß § 1 Abs. 1 VwVfG LSA i. V. m. § 74 Abs. 4 VwVfG) auch den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt.

(Siegel)

Henry SchützeOberbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Gewässermahd an Gewässern 2. OrdnungEntsprechend der Festlegungen in den§§ 52/54 und 66 des WassergesetzesLSA in der aktuellen Fassung, derSatzung des Verbandes §§ 2 und 4 in deraktuellen Fassung teilt der Unterhal -tungsverband „Westliche Fuhne/Ziethe“Peißen mit, dass in der Zeit

voraussichtlich Mitte Juni bis zum Ende Dezember 2015

die erforderlichen Gewässerunterhal -tungs arbeiten an den Gewässern 2.Ordnung im Verbandsgebiet durchge-führt werden. Die Unterhaltungsarbeitenführt der Verband mit eigenem Personal -bestand durch.Hinweise:1. Anlieger und Hinterlieger haben zudulden, dass der Unterhaltungspflichtigedie Grundstücke betritt, vorübergehendbenutzt, (...)!

2. Anlieger und Hinterlieger haben lt.WG LSA ebenso zu dulden, dass derAushub auf ihren Grundstücken einge-ebnet wird, sofern es die bisherigeNutzung nicht dauernd beeinträchtigt.3. Der Unterhaltungszeitraum umfasstalle Unterhaltungsarbeiten in allenMitgliedsgemeinden. Es besteht absolutkein Grund zur Beunruhigung undBesorgnis, wenn im August oder Sep -tember noch nicht alle Gewässer unter-halten worden sind. Eine Mahd aus reinoptischen Gesichtspunkten erfolgt nicht!4. Generell ist die Gewässerunterhaltungimmer eine vorausschauende Maßnah -me, d. h., mit den Arbeiten wird diehydraulische Leistungsfähigkeit fürmögliche Starkabflüsse im Herbst undinsbesondere im folgenden Frühjahrgesichert.

Jährlich wiederkehrende (Böschungs -mahd und Sohlkrautung) werden erst zuBeginn der Arbeiten aufgrund der tat-sächlichen Bedingungen (hydraulischeSchwerpunkte, Erreichbarkeit, Witte -rung, technologische Fragen) zeitlichdurch den verantwortlichen Verband ein-geordnet.

Für Rückfragen und erforderlicheAbstimmungen stehen Ihnen alsAnsprechpartner zur Verfügung:Herr Hendrich und Herr Hummel vomUHV „Westliche Fuhne/Ziethe“ in06406 Bernburg (Saale), OT Peißen, Tel.03471 310-840.

Peißen, 30. April 2015

gez. M. Lösel D. Hendrich

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Amtlicher Teil Bekanntmachung

Stadt Bernburg (Saale)Planungsamt

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplansder (ehemaligen) Gemeinde Peißen mit dem Kennwort: „Gewerbliche Bauflächen imPlangebiet Flanschenwerk zwischen Bebitz und Leau an der Landesstraße L 149“

Der vom Stadtrat der Stadt Bernburg(Saale) in der Sitzung am 30.04.2015gebilligte und zur Auslegung bestimmteVorentwurf der 2. Änderung desFlächennutzungsplans der (ehemaligen)Gemeinde Peißen mit dem Kennwort:„Gewerbliche Bauflächen im PlangebietFlanschenwerk zwischen Bebitz undLeau an der Landesstraße L 149“ sowiedie Begründung mit Umweltbericht mitAussagen zu den Schutzgütern Tiere undPflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima,Landschaft, Mensch und seine Gesund -heit, Kulturgüter und sonstige Sachgüterliegen vom

15. Juni bis einschließlich 17. Juli 2015

in der Stadtverwaltung Bernburg (Saale),Rathaus II, Schlossstraße 11, imPlanungsamt, Zimmer 127 während fol-gender ZeitenMontag bis Freitag, 09:00 bis 12:00 Uhr,Dienstag, 14:00 bis 18:00 Uhr,Donnerstag, 14:00 bis 16:00 Uhr,zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Öffentlichkeit wird während dergenannten Zeiten über die allgemeinenZiele und Zwecke sowie die voraussicht-lichen Auswirkungen der Planung unter-richtet. Der Öffentlichkeit wird währendder frühzeitigen Unterrichtung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)Gelegenheit zur Äußerung und Erör -terung gegeben, jedermann kann Anre -gungen zum Vorentwurf schriftlich oderwährend der Dienststunden zur Nie -derschrift vorbringen. Nicht fristgerechtabgegebene Stellungnahmen können beider Beschlussfassung über die Flä chen -

Geltungsbereiche der 2. Änderung des Flächennutzungsplansder (ehemaligen) Gemeinde Peißen

Kartengrundlage: Geobasisdaten/Juli 2014© GeoBasis-DE/LVermGeo LSA, 2014, A18-224-2009-7

nutzungsplanänderung unberücksichtigtbleiben.Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungs -gerichtsordnung ist unzulässig, soweitmit ihm Einwendungen geltend gemachtwerden, die vom Antragsteller im Rah -men der Auslegung nicht oder verspätetgeltend gemacht wurden, aber hätten

geltend gemacht werden können.

Bernburg (Saale), 05. Mai 2015

Hen r y S c h ü t z eOberbürgermeister

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnungund Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben- Flurbereinigungsbehörde -

Aktenzeichen: 32.2 – 611 B12 - 0305 SBK 03

Öffentliche BekanntmachungSchlussfeststellung

In dem Flurneuordnungsverfahren nach § 87 ff. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) „Flurbereinigung Brumby/Glöthe BAB A14,

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Landkreis Schönebeck 03“, wird hiermit nach § 149 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) i. d. gültigen Fassung, dieSchlussfeststellung erlassen und folgendes festgestellt:1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im vorliegenden Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt

werden müssen.3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Brumby/Glöthe BAB A 14,

Landkreis Schönebeck“ sind abgeschlossen.Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurneuordnungsverfahren been-det und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Gründe:Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 FlurbG liegen vor.Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Die öffentlichen Bücher sindberichtigt.Die gemeinschaftlichen Anlagen sind entsprechend ihrer Zweckbestimmung in dem festgelegten Umfang ordnungsgemäß ausge-baut. Ihre laufende Unterhaltung ist auf die Unterhaltungspflichtigen übergegangen. Verbindlichkeiten der Teilnehmergemeinschaftbestehen nicht mehr.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte,Außenstelle Wanzleben, Ritterstraße 17 - 19, 39164 Wanzleben, oder beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und ForstenMitte, Große Ringstraße, 38820 Halberstadt, oder beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle/Saale, einzulegen.Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs wird die Rechtsbehelfsfrist nur gewahrt, wennder Widerspruch bis zum Ablauf der angegebenen Frist bei einer der vorgenannten Behörden eingegangen ist.Gegen die Schlussfeststellung steht gemäß § 149 Abs. 1 Satz 3 FlurbG auch dem Vorstandder Teilnehmergemeinschaft der Widerspruch an die obere Flurbereinigungsbehörde, dasLandesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle/Saale, zu.

Hinweis zur öffentlichen BekanntmachungDie öffentliche Bekanntmachung dieser Schlussfeststellung erfolgt gemäß Hauptsatzungen der betroffenen Städte und Gemeindenund dem Flurbereinigungsgesetz.

Wanzleben, 11. Mai 2015

(Siegel)

Im AuftragMathias Arnold

Amtlicher Teil Bekanntmachung

Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses für das Umlegungsverfahren„Wohngebiet Südwest“

Die Umlegungsstelle im Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt hat am 13.05.2015 folgendenUmlegungsbeschluss gefasst:

„Umlegungsbeschluss nach § 47 BaugesetzbuchDer Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) hat mit Beschluss vom 30.04.2015 die Umlegung für das Gebiet „Wohngebiet Südwest“angeordnet. Die Durchführung der Umlegung wurde nach § 46 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) mit Vereinbarung auf dasLandesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt übertragen.Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation leitet nach § 47 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art.1 Gesetz v. 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748für das Umlegungsgebiet „Wohngebiet Südwest“ in Bernburgnach Anhörung der Eigentümer die Umlegung ein.Der Beschluss umfasst folgende Flurstücke in der Flur 13 der Gemarkung Bernburg:1/13 3/22 3/23 3/24 3/25 4/3 4/4 4/5 4/6 4/7 4/8 4/9 5/3 5/4 5/5 5/6 5/7 5/8 5/9 5/10 5/12 6/3 6/4 6/5 6/6 6/7 6/8 6/9 6/10 6/11 6/126/13 6/15 6/16 6/18 6/19 6/21 7/3 7/4 7/5 7/6 7/7 7/8 7/9 7/10 7/11 7/12 7/13 7/14 7/15 7/16 7/17 7/18 7/19 8/4 8/5 8/6 8/7 8/8 8/9

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8/10 8/11 8/12 8/13 8/14 8/15 8/16 8/17 8/18 8/19 9/4 9/5 9/6 9/7 9/8 9/9 9/10 9/11 9/12 9/13 9/14 9/15 9/16 9/17 10/4 10/5 10/610/7 10/8 10/9 10/10 10/11 10/12 10/13 10/14 10/15 10/16 10/17 10/18 11/2 11/3 11/4 11/5 11/6 11/7 11/8 11/9 11/10 11/11 12/112/2 12/3 12/4 12/5 12/6 12/7 12/8 12/9 12/10 12/11 12/12 12/13 12/14 12/15 12/16 12/17 13/1 13/2 13/3 13/4 13/5 13/6 13/7 13/813/9 14/1 14/2 14/3 14/4 14/5 14/6 15/1 15/2 16/1 16/2 16/3 16/4 16/5 16/6 17/1 17/2 17/3 17/4 17/5 17/6 18/1 18/2 18/3 18/4 18/519/1 19/2 19/3 20/1 20/2 20/3 21/1 21/2 21/3 21/4 21/5 21/6 21/7 22/1 22/2 22/3 22/4 22/5 23/1 23/2 24/1 24/2 24/3 25/1 25/2 25/326/1 26/2 26/3 27/1 27/2 27/3 28/1 28/2 28/3 28/4 28/5 28/6 29/1 29/2 29/3 29/4 29/5 29/6 29/7 29/8 30/1 30/2 30/3 30/4 30/5 31/131/2 31/3 31/4 31/5 31/6 31/7 31/8 32/3 32/4 32/5 32/6 32/8 32/9 32/12 33/3 33/4 33/5 33/6 33/7 34/1 34/2 34/3 34/4 35/1 35/235/3 35/4 35/5 35/6 36/1 36/2 36/3 36/6 36/7 38/1 38/2 38/3 38/4 38/5 38/6 39/2 39/4 39/5 69/2 1007 1025 1026 1027 1028 10291030 1031 1032 1033 1034 1035.Der Beschluss umfasst folgende Flurstücke in der Flur 15 der Gemarkung Bernburg: 1/15 29/6 1059

Eine Karte mit der Übersicht aller zum Verfahrensgebiet gehörigen Flurstücke wird zusammen mit dem Bestandsverzeichnisöffentlich ausgelegt.Die Umlegung soll für den Geltungsbereich eines Bebauungsplans durchgeführt werden. Im oben bezeichneten Gebiet ist derBebauungsplan „Wohngebiet Süd-West“ aufgestellt und am 27.06.2011 als Satzung beschlossen worden.Das Umlegungsverfahren wird eingeleitet, um durch Bodenordnung gemäß den §§ 45 79 BauGB nach Lage, Form und Größe fürdie bauliche und sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke zu bilden. Der bisherige Grundstückszuschnitt und diebestehende Erschließung der Einlagegrundstücke lassen eine derartige Nutzung nicht zu.“

Aufforderung zur Anmeldung von RechtenEs wird nach § 50 Abs. 2 BauGB aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung amUmlegungsverfahren berechtigen, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Umlegungsstelle im Landesamt fürVermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt, Elisabethstraße 15 in 06847 Dessau-Roßlau anzumelden.Werden Rechte erst nach dieser Frist angemeldet oder nach Ablauf einer dem Anmeldenden von der Umlegungsstelle gesetztenFrist glaubhaft gemacht, so muss der Berechtigte nach § 50 Abs. 3 BauGB die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gegensich gelten lassen, wenn die Umlegungsstelle dies bestimmt.Der Inhaber eines aus dem Grundbuch nicht ersichtlichen Rechts muss nach § 50 Abs. 4 BauGB die Wirkung eines vor derAnmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durchBekanntmachung des Verwaltungsakts zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

BeteiligteNach § 48 BauGB sind im Umlegungsverfahren Beteiligte:1. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke;2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsgebietgelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht;3. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belasten-den Recht, eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechts, das zum Erwerb,zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstücks beschränkt;4. die Stadt Bernburg (Saale);5. unter den Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 BauGB die Bedarfsträger und6. die Erschließungsträger.Die unter Nr. 3 bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Beteiligte, in dem die Anmeldung ihres Rechts derUmlegungsstelle zugeht. Die Anmeldung kann bis zur Beschlussfassung über den Umlegungsplan erfolgen.Wechselt die Person eines Beteiligten während eines Umlegungsverfahrens, so tritt sein Rechtsnachfolger nach § 49 BauGB in die-ses Verfahren in den Zustand ein, in dem es sich im Zeitpunkt des Übergangs des Rechts befindet.

Verfügungs- und VeränderungssperreVon der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans dürfennach § 51 BauGB im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung der Umlegungsstelle1. ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oderVereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung einesGrundstücks oder Grundstückteils eingeräumt wird, oder Baulasten neu begründet, geändert oder aufgehoben werden;2. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstückevorgenommen werden;3. nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertstei-gernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden;4. genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden.Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind; Vorhaben, von denen dieGemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten derVeränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübtenNutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

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Bernburg (Saale) Amtsblatt 06 / 15- 8 -

Vorarbeiten auf GrundstückenEigentümer und Besitzer haben nach § 209 BauGB zu dulden, dass Beauftragte der zuständigen Behörde zur Vorbereitung der vonihnen zu treffenden Maßnahmen Grundstücke betreten und Vermessungen oder ähnliche Arbeiten ausführen.

Auslegung von Bestandskarte und BestandsverzeichnisNach § 53 BauGB werden die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis im Umlegungsverfahren „Wohngebiet Südwest“ in derZeit vom

16.06.2015 bis einschließlich 16.07.2015

bei der Stadt Bernburg (Saale) im Rathaus II, Schlossstraße 11, Zimmer 110/111 während der Sprechzeiten, Montag bis Freitag,09:00 - 12:00 Uhr, Dienstag, 14:00 - 18:00 Uhr, Donnerstag, 14:00 - 16:00 Uhr öffentlich ausgelegt.Zusätzlich wird eine Ausfertigung von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis während des Auslegungszeitraums im Landesamtfür Vermessung und Geoinformation in Dessau-Roßlau, Elisabethstraße 15, während der Öffnungszeiten, Montag - Freitag von08:00 - 13:00 Uhr und Dienstag von 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr, zur Einsicht bereitgehalten.

Die Bestandskarte weist die bisherige Lage und Form der Grundstücke des Umlegungsgebietes aus sowie die auf ihnen befind-lichen Gebäude und bezeichnet die Eigentümer nach Ordnungsnummern.

In dem Bestandsverzeichnis sind für jedes Grundstück aufgeführt:1. die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer,2. die grundbuch- und katastermäßige Bezeichnung, die Größe und die im Liegenschaftskataster angegebene Nutzungsart

der Grundstücke unter Angabe von Straße und Hausnummer sowie3. die im Grundbuch in Abteilung II eingetragenen Lasten und Beschränkungen.Die Berichtigung des Bestandsverzeichnisses und der Bestandskarte kann beantragt werden.

RechtsbehelfsbelehrungGegen den Umlegungsbeschluss kann innerhalb eines Monats vom Tage nach der Bekanntgabe an Widerspruch erhoben werden.Der Widerspruch ist schriftlich bei der Umlegungsstelle im Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt,Elisabethstraße 15, 06847 Dessau-Roßlau einzulegen oder dort zur Niederschrift zu erklären. Er soll einen bestimmten Antrag ent-halten. Zur Begründung dienende Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.

Dessau-Roßlau, 13. Mai 2015

(Siegel)im AuftragJochen Hausen

Öffnungszeiten der MarienkircheMontag - Freitag: 10:00 - 16:00 Uhr,Sonnabend/Sonntag: 11:00 - 17:00 Uhr.

In dieser Zeit sind Besichtigungen,Führungen und die Besteigung desKirchturms möglich.

Anmeldung von Führungen über:Bernburger Stadtinformation,

Tel. 03471 3469311Pfarramt der Talstadtgemeinde,

Tel. 03471 353-613

Nichtamtlicher Teil

ANZEIGEN

Salzlandkreis

- die zentrale Rufnummer für alle Standorte: 03471 684-0

Zentr. Faxnummer: 03471 684-2828

Saalestadt aktuell

www.bernburg.de

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Bernburg (Saale) Amtsblatt 06 / 15- 9 -

Aderstedt

Die Sprechzeiten des Ortsbürger meis -ters: jed. 1. und 3. Mittwoch im Monatvon 18:00 bis 18:45 Uhr, Tel. 366007.Die Mitglieder des Ortschaftsrates sindbei wichtigen Sachen unter den folgen-den Telefonnummern erreichbar.Mike Franzelius, 01713421001, E-Mail:[email protected];Jana Scholz (Stellvertreterin), 01628007502, E-Mail: [email protected];Christian Wiltner, 017622075768;Christin Duft, 01772349255, E-Mail: [email protected]

Termine:

Aus den OrtsteilenAus den Ortsteilen

06.06., Tag der offenen Kita-Tür;12.06., Mitgl.-Vers. Geflügelverein,17.06., BGM-Sprechstunde,

14:00 - 15:00 Uhr, Sprechst. d.Gleichstellungsbeauftragten;

23.06., Rentner-Geburtstag, „Wühlmaus“;24.06., Mitgl.-Vers. IGA.

Mit bedauern hat der OR die Informationbekommen, dass Herr Große sein Mandataus beruflichen Gründen im OR niederlegt.Auf diesem Wege möchten wir uns bei Ihmfür die geleistete Arbeit bedanken und wün-schen Ihm viel Glück bei seinen Aufgaben.

Mike Franzelius Ortsbürgermeister

Das nächste Amtsblatterscheint am 2. Jul i

BaalbergeSprechzeit: jed. 1. Dienstag im Monatvon 17:00 bis 18:00 Uhr im Sitzungs -raum, Umgehungs straße 28.9.4., 19:00 Uhr, „Bauernstube“:Jahresvers. d. JagdgenossenschaftBaalberge.

Biendorf

Sprechzeit: jed. 1. Donnerstag imMonat von 16:30 bis 18:30 Uhr imGemeindehaus, Zur Eisenbahn 30.

Gröna

Sprechzeit: jed. 1. Dienstag im Monat,16:00 bis 18:00 Uhr, Gemeindever -waltung, Schulstraße 11.

PeißenSprechzeit: jed. 1. Dienstag im Monat,von 17:00 bis 18:00 Uhr in derBibliothek der „Neuen Schule“ odernach Vereinbarung unter Tel. 313466.

PoleySprechzeit: nach tel. Vereinbarung, donnerstags von 18:00 bis 19:00 Uhr.

PreußlitzSprechzeit: nach tel. Vereinbarung,montags von 17:00 bis 18:00 Uhr.

Wohlsdorf

Bernburg

Sprechzeit: jeden 1. Montag im Monatvon 16:30 bis 18:00 Uhr im BürgertreffWohlsdorf/Crüchern (ehem. Sportlerheim).

Die Energieberatung derVerbraucherzentrale findetin Bernburg jeden

3. Dienstag im Monat von 13:00 - 18:00Uhr, im Sit zungsraum von Rathaus IV,Schlossgar ten straße 16 a, statt. Anfragenunter Tel. 0800 809 802-400 kostenfreiaus deutschen Netzen.Für einkommensschwache Haushalte mit ent-sprechendem Nachweis sind die Bera -tungsan gebote kostenfrei. Mehr Infor -mationen finden Sie im Internet unterwww.vzsa.de

Zwangsversteigerungendes Amtsgerichtes

Im Wege der Zwangsversteigerung sollam Donnerstag, 09.07.2015, 13:00 Uhr,im Zimmer 218 vor dem AmtsgerichtBernburg, Liebknechtstr. 2, 06406Bernburg (Saale) der nachfolgend aufge-führte Grundbesitz versteigert werden:Grundbuch von Baalberge, Blatt 666;Bestandsver zeichnis: lfd. Nr. 1, Gemar -kung Baalberge, Flur 2, Flurstück 45/1,Gebäude- und Freifläche, Größe: 273qm.Der Versteigerungsvermerk ist am30.03.2011 in das Grundbuch eingetra-gen worden. Der Verkehrswert wurdefestgesetzt auf 10.000,00 EUR (je Anteilauf 5.000,00 EUR).

Geschäftsnummer 2K49/10

Konkrete Angaben zuZwangsversteigerungen entneh-

men Sie denBekanntmachungen des

Amtsgerichtes Bernburg undden Schaukästen derStadtverwaltung Bernburg (Saale).

21. Tag mit behindertenMenschen im RückblickDer „Tag mit behinderten Menschen“findet seit 1995 statt und ist eine Ver -anstaltung der Stadt Bernburg (Saale),den das Sozialamt und der Arbeitskreis„Behin derte Menschen“ (gegründet1994) gemeinsam planen und durchfüh-ren. Die 21. Veranstaltung im vergange-nen Monat fand erstmals im Nachbar -schafts zentrum der Talstadt statt.Es ging um die Gemeinsamkeit vonbehinderten und nichtbehinderten Men -schen an diesem Nachmittag, an dem dieKinder der Kita „Marienkäfer“ mit ihremAuftritt einen der kulturellen Höhe -punkte setzten, ebenso die Gruppe„Anton“ der Lebenshilfe. Oberbürger -meister Henry Schütze unterstrich wäh-rend seiner Begrüßung ebenfalls dieGleichwertigkeit im Alltag aller inner-halb der Gesellschaft.Für ihr unermüdliches Engagement imArbeitskreis über 20 Jahre hinweg wurde

Sprecherin Sabine Rohloff geehrt. ZumSprecherkreis des AK gehören außer ihrUta Obst und Axel Döring. DerArbeitskreis zählt derzeit zehn Mit -glieder, darunter sind Selbsthilfe -gruppen, Vereine, Verbände und Gesell -schaften vertreten.Neben den kulturellen Angeboten hattenalle die Gelegenheit, sich beispielsweisebei Vertretern der Selbsthilfegruppenund des Blinden- und Sehbehinderten -verbands zu informieren und beraten zulassen.Der Dank gilt allen Beteiligten, die hal-fen, den 21. Tag mit behinderten Men -schen in Bernburg zu einem Erlebniswerden zu lassen.

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Bernburg (Saale) Amtsblatt 06 / 15- 10 -

Catherine Leblanc Das Baby ist da! Was nun?Der kleine Bär hat sich sehr aufseine kleine Schwester gefreut.Aber so hat er sich das Leben miteinem kleinen Baby nicht vorge-stellt. Mama und Papa sind ständigmit der kleinen Anna beschäftigtund haben keine Zeit mehr für ihn.Sie sind begeistert von der Kleinen,die doch überhaupt noch nichtskann. Der kleine Bär ist wütendund enttäuscht. Er will selber wie-der Baby sein und legt sich kurzer-hand neben Anna auf dieBabydecke. Und plötzlich fängt er an zu verstehen,wie schön es ist, ein Geschwisterchen zu haben. Eineanrührende Vorlesegeschichte über ein sehr wichtigesFamilienthema. (Quelle: www.buchhandel.de)

Liane Schneider Conni und der Wackelzahn

Da wackelt was! Conni spürt esganz genau. Ihr erster Wack -elzahn! So ein Wackelzahn istganz schön aufregend. Vor allemdann, wenn er nicht ausfallen will. Da helfen auch die bestenTipps der Freunde nichts, denn irgendwann fällt er doch ganzvon alleine raus. Und Conni freut sich, denn jetzt kann sie derZahnfee endlich ein Geschenk machen.

(Quelle: www.buchhandel.de)

Jonathan Emmett Das allerschönste Geheimnisund andere Geschichten mit

dem kleinen Maulwurf(Hörbuch)

Dem kleinen Maulwurf fälltimmer wieder etwas Neues ein.Mal ist er auf der Suche nacheinem neuen Zuhause, mal

möchte er den Mond vom Himmel holen. Oder er findet imWinterwald etwas geheimnisvoll Glitzerndes. Das mussdoch ein Diamant sein! Seine Freunde Hase, Igel undEichhörnchen begleiten Maulwurf auf seinen zauberhaftenAbenteuern. Denn eines ist ganz klar: Das Allergrößte, dases auf der Welt gibt, sind Freunde!

(Quelle: www.buchhandel.de)

Andrea Erne Alles über PrinzessinnenWie sah der Alltag einer Prinzessinaus? Wie lief ein Ball auf demSchloss ab? Was ist ein Reifrock?Hier erfahren kleine Prinzessinnen-Fans alle wichtigen Sachinfor -mationen über ihr Lieblingsthema.

(Quelle: www.buchhandel.de)

Frauke Nahrgang Bei Oma und Opa

Bei Oma und Opa ist esschön! Tims Opa hatzwei süße Kaninchen imGarten, mit HannahsOma kann man wunder-bar Verstecken spielenund Moritz‘ Opa erzähltdie allerbesten Geschichten. Elf Minuten -geschichten zum Vorlesen und Betrachten. (Quelle: www.buchhandel.de)

Medien für Kinderin der Stadtbibliothek

Andrea Erne Am MeerWo endet das Meer? Wer lebtim Meer? Was machen wir amStrand? Was passiert beiSturm? Farbenprächtige Bil -der, eindrucksvolle Klappenund ein stimmungsvoller Textbeantworten viele Fragen rund

um Meer und Strand. (Quelle: www.buchhandel.de)

Stadtbibliothek Bernburg (Saale), Lindenplatz 5, 06406 Bernburg (Saale), Tel. 03471 623-001E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten:Mo, 14:00 - 18:00 Uhr,Di, Do, Fr, 10:00 - 18:00 Uhr,Mi, Sa, 10:00 - 12:00 Uhr.

Die Onlinebibliothek Sachsen-Anhalt - www.biblio24.deAls Bibliotheksbenutzer, mit einem gültigen Benutzerausweis der Stadtbibliothek Bernburg (Saale), können Sie rund umdie Uhr elektronische Medien entleihen und downloaden. Wählen Sie einfach aus einem Bestand von über 31.000 Medien- eBooks, ePapers, eAudios, eVideos - bequem von Zuhause oder unterwegs aus. Keine Rückgabe, keine Mahngebühren,

das Zugriffsrecht verfällt automatisch nach Ablauf der Leihfrist. Haben Sie Fragen oder Anregungen? Sprechen Sie uns gerne an! Ihr Bibliotheksteam

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Bernburg (Saale) Amtsblatt 06 / 15- 11 -

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Änderungen vorbehalten!

KeßlerturmIlberstedter Str.Tel. (03471) 3 46 93 11

Öffnungszeiten:Sa, So 13:00 - 18:00 Uhr

Kegel-Freizeit-CenterKrumbholzallee 8 Tel. (03471) 36 61 81

Sa 15:00 - 24:00 UhrSo 11:00 - 18:00 Uhr

Öffnungszeiten:Di - Fr 15:00 - 22:00 Uhr

Märchengarten “Paradies”Ilberstedter Str. 114 Mo

Öffnungszeiten:Ruhetag

Tel. (03471) 6 84 86 15 Di - So 10:00 - 18:00 Uhr

Erlebnisbad “Saaleperle”Am Stadtbad 65 Tel. (03471) 31 15 26

Öffnungszeiten:Mo - So 09:00 - 20:00 Uhr

(Änderungen je nach Wetterlage vorbehalten.)

Parkeisenbahn “Krumbholz” Fahrzeiten:Krumbholzallee Mo Ruhetag

Di - FrSa, So 10:00 - 12:45 Uhr / 13:15 - 18:00 Uhr

Tel. (03471) 35 20 12 10:00 - 12:30 Uhr / 13:00 - 18:00 Uhr

Fähre “Einheit”An der Überfahrt Tel. (03471) 35 20 24

Fahrzeiten:Mo 12:00 - 19:00 UhrDi - So 09:00 - 19:00 Uhr

Museum Schloss BernburgSchlossstr. 24 Mo RuhetagTel. (03471) 62 50 07 Di - So 10:00 - 17:00 Uhr

Öffnungszeiten:

Allgemeine Öffnungszeiten:Mo, Mi, Fr 06:00 - 08:00 Uhr / 15:00 - 21:00 UhrDienstag 06:00 - 10:00 UhrDonnerstag 06:00 - 08:00 Uhr / 18:00 - 22:00 UhrSamstag 06:00 - 21:00 UhrSonntag 08:00 - 18:00 Uhr

Sauna: Damen Mo 12:00 - 21:00 UhrMi 06:00 - 21:00 UhrDo 06:00 - 22:00 Uhr

Herren Di, Fr 06:00 - 21:00 UhrFamilie Sa 06:00 - 21:00 Uhr

So 08:00 - 18:00 Uhr

Tiergarten BernburgKrumbholzallee 3Tel. (03471) 35 28 16 (Letzter Einlass jeweils 30 min. vor Schliessung.)

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Die Bernburger Freizeit GmbH im JuniIm Internet: www.bernburger-freizeit.de

Schwimmhalle BernburgIm StadtparkTel. (03471) 62 20 98

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Sommerpause!Vom 01. Juni bis zum 30. August 2015 bleibt die Schwimmhalle komplett geschlossen.Bitte nutzen Sie das Angebot des Erlebnisbades.

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Fahrplan MS "Saalefee"

Kaffeefahrten Schleusenfahrten Tagesfahrten Mondscheinfahrten mit Tanz

Anmeldung über: Stadtinformation Bernburg, Tel. (03471) 3 46 93 11Im Internet: www.bernburger-freizeit.de e-Mail: [email protected]ür gastronomische Betreuung an Bord ist bestens gesorgt!

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt!Änderungen vorbehalten!Stand: 19.05.2015

Fahrzeiten Juni 2015

Dienstag, 02. Juni 10:00 - 11:30 Uhr Kleine Schleusenfahrt15:00 - 16:30 Uhr Kleine Schleusenfahrt

Mittwoch, 03. Juni 14:00 - 16:00 Uhr Kaffeefahrt stromaufwärtsDonnerstag, 04. Juni 14:00 - 16:00 Uhr Kleine KombifahrtFreitag, 05. Juni 14:00 - 15:30 Uhr Kleine Schleusenfahrt

Samstag, 06. Juni 14:00 - 16:00 Uhr Kaffeefahrt stromaufwärts16:30 - 17:30 Uhr Spazierfahrt Gröna

Sonntag, 07. Juni 15:00 - 18:00 Uhr Schleusenfahrt Calbe

Dienstag, 09. Juni 13:00 - 14:30 Uhr Kleine Schleusenfahrt15:00 - 17:00 Uhr Kaffeefahrt stromaufwärts

Mittwoch, 10. Jun i 14:00 - 16:00 Uhr Kaffeefahrt stromaufwärtsDonnerstag, 11. Juni 14:00 - 16:00 Uhr Kaffeefahrt stromaufwärtsFreitag, 12. Juni 10:00 - 11:30 Uhr Kleine Schleusenfahrt

14:00 - 17:00 Uhr Schleusenfahrt Alsleben

Samstag, 13. Juni 13:00 - 17:15 Uhr Große Kombifahrt (Zustieg 15:05 Uhr in BBG möglich)

Sonntag, 14. Juni 14:00 - 17:00 Uhr Schleusenfahrt Calbe

Dienstag, 16. Juni 13:00 - 14:00 Uhr Spazierfahrt Gröna14:30 - 16:30 Uhr Kaffeefahrt stromaufwärts

Mittwoch, 17. Juni 14:00 - 17:00 Uhr Schleusenfahrt Alsleben (bitte Restplätze erfragen)Donnerstag, 18. Juni 14:00 - 17:00 Uhr Schleusenfahrt AlslebenFreitag, 19. Juni 14:00 - 16:00 Uhr Kaffeefahrt stromaufwärts

Samstag, 20. Juni 10:00 - 17:30 Uhr Tagesfahrt Kloschwitz (nur im Vorverkauf)Sonntag, 21. Juni 15:00 - 18:00 Uhr Schleusenfahrt Alsleben

Dienstag, 23. Juni 14:00 - 16:00 Uhr Kaffeefahrt stromaufwärtsMittwoch, 24. Juni 14:00 - 16:00 Uhr Kaffeefahrt stromabwärtsDonnerstag, 25. Juni 14:30 - 16:00 Uhr Kleine SchleusenfahrtFreitag, 26. Juni 14:00 - 16:00 Uhr Kaffeefahrt stromaufwärts

Samstag, 27. Juni 12:00 - 14:00 Uhr Kaffeefahrt stromabwärts15:00 - 17:00 Uhr Kaffeefahrt stromaufwärts

Sonntag, 28. Juni 15:00 - 18:00 Uhr Schleusenfahrt Alsleben

Dienstag, 30. Juni 14:00 - 15:00 Uhr Spazierfahrt Gröna

Vorschau auf Fahrten im Juli mit Voranmeldung:So, 05. JuliSa, 11. JuliSa, 18. Juli

19:00 - 24:00 Uhr Mondscheinfahrt mit Tanz (nur im Vorverkauf)

19:00 - 24:00 Uhr Mondscheinfahrt mit Tanz (nur im Vorverkauf)

19:00 - 24:00 Uhr Mondscheinfahrt mit Tanz (bitte Restplätze erfragen)

08:30 - 19:30 Uhr Drei-Städte-Fahrt Bernburg-Calbe-Alsleben19:00 - 24:00 Uhr Mondscheinfahrt mit Tanz19:00 - 24:00 Uhr Mondscheinfahrt mit Tanz

Die Bernburger Freizeit GmbH im Juni

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Erwachsene 7,00 € 9,00 € 12,00 € 15,00 € 17,00 € 22,00 € 22,00 € 22,00 €Kinder (4-14 J.) 4,00 € 5,00 € 7,00 € 9,00 € 11,00 € 13,00 € 13,00 € - Salon-Zuschlag 2,00 € 2,00 € 2,00 € 2,00 € 2,00 € 2,00 € 2,00 € -

Calbe fahrt fahrt Kloschwitz mit Tanz

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Augenärzte:bis 07.06., Frau Meißner, Bernburg,Friedensallee 31, Tel. 03471 625-004.

08. bis 14.06., Herr Meißner, Bernburg,Friedensallee 31, Tel. 03471 625-004.15. bis 21.06., Dr. Ulbricht, Staßfurt,

Blumenstr. 8, Tel. 03925 813-461.22. bis 28.06., Dr. Steindel, Aschersleben,

Taubenstr. 14, Tel. 03473 225-730.29.06. bis 05.07., Dr. Steindel, Aschersleben,

Taubenstr. 14, Tel. 03473 225-730.

NotdienstsprechstundenMontag, Dienstag u. Donnerstag, von 19:00 bis 07:00 Uhr,

Mittwoch u. Freitag, von 14:00 bis 07:00 Uhr,Samstag, Sonntag u. Feiertage, von 07:00 bis 07:00 Uhr;

in Bernburg nur nach tel. Absprache:Frau Meißner, Herr Meißner, Tel. 03471 625-004,

Herr Hey, Tel. 03471 625-497.

BereitschaftsdiensteBereitschaftsdienste

Apotheken:Die Bereitschaftsdienste der Apotheken werden täglichgewechselt. Die aktuellen Dienste entnehmen Sie bitteder Tagespresse, den Informationen an den Apotheken

oder über Tel. 0800 0022833,vom Handy ohne Vorwahl unter 22833 oder SMS „apo“ an die gleiche Nummer.

Notruf (Tag und Nacht): 112Kreiseinsatzleitstelle: 03925 299040Bereitschaftsdienste:Störungen d. Wasserversorgung 375721Störungen d. Versorgung mit Gas, Strom, Fernwärme 321616

Bereitschaft des AbwasserzweckverbandesZiethetal für die Abwasserentsorgung in den

Ortsteilen Biendorf, Wohlsdorf und Crüchern unterTel. 0173 3783234

Zahnärzte:05. bis 07.06., Frau Götze, Bernburg,

Löfflerstr. 13, Tel. 03471 316-742.12. bis 14.06., Herr Westphal, Alsleben,

Sonnenstr. 27, Tel. 034692 21363.19. bis 21.06., Dr. Braekow-Bruzzi, Bernburg,

Schulstr. 2, Tel. 03471 333-868.26. bis 28.06., Dr. Liebau, Bernburg,

Steinstr. 1 a, Tel. 03471 372-263.

Dienstzeiten: Freitag, 17:00 - 18:00 Uhr; Samstag, Sonntag,Feiertage, jew. 09:00 - 11:00 u. 17:00 - 18:00 Uhr

(am 24. u. 31.12. nur 09:00 - 11:00 Uhr).

Tierärztlicher Notdienst(jeweils 16:00 - 06:00 Uhr)

bis 05.06., Dr. Müller, Egeln,Bergstr. 7 b, Tel. 039268 98558.

05. bis 12.06., Frau Dürre, Staßfurt,Neue Zwingerstr. 15, Tel. 03925 378-32412. bis 19.06., Frau Peters, Bernburg,Breits Str. 89 - 90, Tel. 03471 353-540.19. bis 26.06., Dr. Gregorius, Bernburg,

Thomas-Müntzer-Str. 1 f, Tel. 03471 3009210.26.06. bis 03.07., Dr. Baumeier, Borne,

Rosa-Luxemburg-Str. 26, Tel. 039263 204.

Die Sprechzeiten in den Rathäusern

Montag 09:00 - 12:00 Uhr(außer Standesamt)

Dienstag 09:00 - 12:00/14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr (außer Standesamt u. Wohngeldstelle)

Donnerstag 09:00 - 12:00/14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr (außer Wohngeldstelle)

Bernburg (Saale) Amtsblatt 06 / 15- 15 -

Page 16: Eine runde Sache - das Gestaltungskonzept der ... · Eine runde Sache - das Gestaltungskonzept der Kreisverkehre in Bernburg Steinzeit in Bernburg, so die Gestal-tungsplanung des

In den vergangenen Jahrzehnten gehörte die Krumbholzstra

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-erkehrsorzeigearealen Bernburgs. Hohes Vße nicht zu den V -

aufkommen und entsprechende Lärmbelastung sorgten für der erfall den Vletztendlich für eerstand und einen großen L

durchaus positive bietet Gebäudesubstanz. Doch die Straße Aspekte. Abgesehen von der stadtgeschichtlichen Bedeutung

- reizeit-, FersorgungsKrumbholz, aber auch V Versorgungssind Saale, .und Bildungseinrichtungen schnell erreichbar

ohnstättenwill die Bernburger Wevitalisierung Im Zuge der R -gesellschaft mbH das Quartier für ein junges Mieterklientel entwickeln. So wurde die Krumbholzstraße 1 bereits komplett

aumwohnung vier Etagen entstanden je eine 3-Rsaniert. Auf

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Trends

Newsund

für Kids, Teens und Twens

JugendseiteDie

Fußballturnier sowie WorkshopsProjekt anlässlich des Bernburger Drogenpräventionstages

amt. Am 10.06.2015 wird anlässlich desProjekttages zur Drogenprävention, welchervom Amt für Kinder- und Jugendförderung derStadt Bernburg (Saale) auf dem Gelände des„Campus Technicus“ (Tolstoiallee 2a)organisiert wird, Fußball gespielt. Verschie-dene Einrichtungen und freie Träger derJugendarbeit unterstützen dieses Projekt.Neben dem sportlichen Teil laden zahlreichethematische Workshops zum Mitmachen ein.Das Erleben der eigenen Sinne sowie diekreativen Aktionen stehen hierbei im Vorder-grund. Drogenprävention ist zwar ein ernstesThema, kann aber auch Spaß machen. Mit denzahlreichen Angeboten wird somit eineinteressante Mischung von sportlichen undaktionsreichen sowie spielerischen Elementenim Rahmen dieses Projekttages präsentiert.

Selbstverständlich können auch in diesem JahrMädchen- und Jungenteams oder gemischteMannschaften im Fußball antreten. Jederinteressierte Spieler kann sich mit seinemTeam, bestehend aus insgesamt 6 Mitspielern,noch im Amt fürKinder- und Jugendförderung der StadtBernburg (Saale), im Rathaus I, Schlossgarten-straße 16, Zimmer 303 oder unter Tel. 03471 /659-202 bzw. per E-Mail:[email protected]. Für alle Mitspieler gilt die Altersbe-schränkung von 11 bis 19 Jahren. Es wird inzwei Altersgruppen gespielt, so dass esletztendlich zwei Siegerteams geben wird. Wirwünschen allen Teilnehmern viel Spaß sowiesportliche Erfolge beim diesjährigen Drogen-präventionstag!

bis zum 08. Juni 2015

Anmeldungen im Amt für Kinder- und Jugendförderung der

Stadt Bernburg (Saale) - Schlossgartenstraße 16 - Rathaus I

Zimmer 303 - 06406 Bernburg (Saale)

oder unter Tel. 03 4 71 / 65 92 02

(für Jungen und Mädchen)

FUSSBALL TURNIER(Altersbeschränkung: 11-19 Jahre)

10. Juni 201515:00-19:30 Uhr

Projekttag zurDrogenprävention

und jede Menge

Workshops

Highlights

Fun und Spaß

Stadt Be

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urg

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Am

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Kin

der-und

Jugendförderung-2001

DROGEN

EIN LEBEN OHNE...

I’m happy

ohneDROGEN STARK

Ich bin

und sage nein zu Drogen!

Attraktionensportliche

und vieles mehr …

Ein Projekt des Amtes für Kinder- und Jugendförderung der Stadt Bernburg (Saale) in Zusammenarbeit mit vielen Kooperationspartnern sowie freien Trägern der Jugendhilfe

Jugend

schutz

Tolstoiallee 2a - Bernburg (Saale)

Musik

Drogenpräventionstag2015

MORE FUN

NO RISK

NO DRUGS

auf dem Sportplatz des Campus Technicus

Erfolge in Sport und Spiel als Alternative zu Drogen

NEUAchtung!

in der Tolstoiallee 2a

Campus Technicus