Einf 6- 1 Barta: Zivilrecht online AGB (1) - Allgemeines qZweck: Kaufmännisch-rechtliche...

27
Barta: Zivilrecht online Einf 6- 1 AGB (1) - Allgemeines Zweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung AGB : Vertragsschluß unter Beifügung von AGB (Vertrags) Formblätter: das sind ‚vorgefertigte‘ Verträge Rationalisierung durch AGB: Kurze Vertragstexte und Offerten werden möglich Typisierung immer gleicher Verträge Gleichbehandlung von Kunden aber auch Gefahr einseitig vorteilhafter Verträge Was wird darin geregelt? - ZB Liefer- und Zahlungsbe-dingungen, Schadenersatzansprüche, Freizeichnungs-klauseln, Eigentumsvorbehalte, Rücktrittsrechte Zwei zentrale Fragestellungen: Geltungsgrund + Inhaltskontrolle von AGB

Transcript of Einf 6- 1 Barta: Zivilrecht online AGB (1) - Allgemeines qZweck: Kaufmännisch-rechtliche...

Page 1: Einf 6- 1 Barta: Zivilrecht online AGB (1) - Allgemeines qZweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung l AGB : Vertragsschluß unter Beifügung von AGB.

Barta

: Ziv

ilrec

ht o

nlin

e

Einf 6- 1

AGB (1) - Allgemeines

Zweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung AGB : Vertragsschluß unter Beifügung von AGB (Vertrags) Formblätter: das sind ‚vorgefertigte‘ Verträge

Rationalisierung durch AGB: Kurze Vertragstexte und Offerten werden möglich Typisierung immer gleicher Verträge Gleichbehandlung von Kunden aber auch Gefahr einseitig vorteilhafter Verträge Was wird darin geregelt? - ZB Liefer- und Zahlungsbe-

dingungen, Schadenersatzansprüche, Freizeichnungs-klauseln, Eigentumsvorbehalte, Rücktrittsrechte

Zwei zentrale Fragestellungen: Geltungsgrund + Inhaltskontrolle von AGB

Page 2: Einf 6- 1 Barta: Zivilrecht online AGB (1) - Allgemeines qZweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung l AGB : Vertragsschluß unter Beifügung von AGB.

Barta

: Ziv

ilrec

ht o

nlin

e

Einf 6- 2

AGB (2) - Rechtliche Rationalisierung

Zwei grundsätzliche Möglichkeiten:

AGB: Konkreter (individueller) Vertragsschluß; kurzer Vertragstext unter Beifügung standardisierter AGB

(Vertrags) Formblätter: Der ganze Vertrag ist hier Punkt für Punkt inhaltlich ‚vorgefertigt‘

Beachte: In beiden Fällen sind nur noch die denEinzelvertrag betreffenden Daten einzufügen!

Page 3: Einf 6- 1 Barta: Zivilrecht online AGB (1) - Allgemeines qZweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung l AGB : Vertragsschluß unter Beifügung von AGB.

Barta

: Ziv

ilrec

ht o

nlin

e

Einf 6- 3

AGB (3) – Geltungsgrund/1

... liegt in der ausdrücklichen oder schlüssigen Einzelvereinbarung§ 863 ABGB

AGB dürfen daher nicht im nachhinein unterlegt oder abgeändert werden

Der Einzelvertrag kann aber von erstellten AGB abweichen

Vertragspartner muß wenigstens Einsicht (in die konkreten AGB) nehmen könnenBeispiele: Deutlicher Hinweis im Formular; Abdruck auf Rückseite – Gefahr des ‚Kleingedruckten‘

Page 4: Einf 6- 1 Barta: Zivilrecht online AGB (1) - Allgemeines qZweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung l AGB : Vertragsschluß unter Beifügung von AGB.

Barta

: Ziv

ilrec

ht o

nlin

e

Einf 6- 4

AGB (4) – Geltungsgrund/2

§ 864a ABGB: Ungewöhnliche und nachteilige Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil; trotz ‚Vereinbarung‘ !

Unter Kaufleuten/Unternehmern besteht oft ein Handels-/Unternehmensbrauch (§ 346 HGB/UGB), daß zu AGB abgeschlossen wird; zB für AÖSp

Dann ist nicht einmal mehr ein Hinweis auf sie nötig ! Auslegung wie Verträge: §§ 914, 915 ABGB –

sog Unklarheitenregel! Rahmenverträge sind eine Art gemeinsam ausgehandelter

AGB für bestimmte längerfristige Geschäftsbeziehungen

Page 5: Einf 6- 1 Barta: Zivilrecht online AGB (1) - Allgemeines qZweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung l AGB : Vertragsschluß unter Beifügung von AGB.

Barta

: Ziv

ilrec

ht o

nlin

e

Einf 6- 5

AGB (5) – Inhaltskontrolle/1

AGB bergen die Gefahr der Übervorteilung durch das Ausnützen von Marktmacht

Daher: Auch schon vereinbarte, aber gesetz- oder sittenwidrige AGB können noch nachträglich (= ex post) gerichtlich kontrolliert werden !

Möglichkeit: Individuelle Kontrolle durch (gerichtliche) Klage

oder Sog Verbandsklage (samt Abmahnung):

§§ 28 ff KSchG; Österr Arbeiterkammertag; Bundeswirtschaftskammer etc.

Page 6: Einf 6- 1 Barta: Zivilrecht online AGB (1) - Allgemeines qZweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung l AGB : Vertragsschluß unter Beifügung von AGB.

Barta

: Ziv

ilrec

ht o

nlin

e

Einf 6- 6

AGB (6) – Inhaltskontrolle/2

Normative Kriterien für gerichtliche Inhaltskontrolle:

§ 879 Abs 1 ABGB: ‚Gute Sitten‘ als Generalklausel

§ 879 Abs 3 ABGB: grob benachteiligende Nebenbestimmungen

§ 864a ABGB: Ungewöhnlichkeitsregel § 6 KSchG: unzulässige Vertragsbestandteile Auslegung wie Verträge: insbes § 915 ABGB

Rechtsfolge bei Gesetz- oder Sittenwidrigkeit: Teilnichtigkeit/ Restgültigkeit

Page 7: Einf 6- 1 Barta: Zivilrecht online AGB (1) - Allgemeines qZweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung l AGB : Vertragsschluß unter Beifügung von AGB.

Barta

: Ziv

ilrec

ht o

nlin

e

Einf 6- 7

AGB (7) - § 6 Abs 1 KSchG

§ 6 Abs 1 KSchG: „Für den Verbraucher sind besonders solche Vertragsbestimmun-gen [iSd § 879 ABGB] jedenfalls nicht verbindlich, ...“: Etwa

unbestimmte oder überlange Antragsbindung des Verbrauchers

überstrenge Zugangserfordernisse Ausschluß von Schadenersatz für vorsätzliche

und grob fahrlässige Schädigung Beweislastverträge unangemessen kurze Verfallszeiten für

überlassene Sachen

Page 8: Einf 6- 1 Barta: Zivilrecht online AGB (1) - Allgemeines qZweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung l AGB : Vertragsschluß unter Beifügung von AGB.

Barta

: Ziv

ilrec

ht o

nlin

e

Einf 6- 8

AGB (8) - § 6 Abs 2 KSchG

§ 6 Abs 2 KSchG: „sofern ... sie [nicht] im einzelnen ausgehandelt “ wurden, gilt das gleiche für folgende Klauseln:

ungerechtfertigtes Rücktrittsrecht des Unternehmers

Vertragsüberbürdung an ungenannte Dritte

einseitige Leistungsänderungen Ausschluß von Schadenersatz für

Schäden an übernommenen Sachen

Page 9: Einf 6- 1 Barta: Zivilrecht online AGB (1) - Allgemeines qZweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung l AGB : Vertragsschluß unter Beifügung von AGB.

Barta

: Ziv

ilrec

ht o

nlin

e

Einf 6- 9

cic (1) – Allgemeines/1

Mit Aufnahme eines rechtsgeschäftlichen Kontakts beginnt ein gesetzliches Schuldverhältnis, dessenInhalt Schutz-, Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten gegenüber dem Geschäftspartner sind

Typische Situation: Vorverhandlungen zu einem Vertrag

Von der Rspr durch Rechtsanalogie (aus mehreren gesetzlichen Vorschriften) gewonnen

§ 878 Satz 3 ABGB: Kenntnis der Unmöglichkeit bei Vertragsabschluß

§ 866 ABGB: Vortäuschung der Volljährigkeit (aufgehoben) § 869 ABGB: undeutliche Erklärung zur Übervorteilung § 874 ABGB: Vertragsschluß durch List oder Furcht § 1003 ABGB: Verletzung der Erklärungspflicht öffentlich bestellter

Geschäftsbesorger

Page 10: Einf 6- 1 Barta: Zivilrecht online AGB (1) - Allgemeines qZweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung l AGB : Vertragsschluß unter Beifügung von AGB.

Barta

: Ziv

ilrec

ht o

nlin

e

Einf 6- 10

cic (2) – Allgemeines/2 Anlaßfall: Linoleumrollen-Fall des dtRG Konsequenzen des gesetzlichen Schuldverhältnisses

cic: wichtige Regeln der Vertragshaftung werden auf das Stadium vor Vertragsschluß angewandt:

§ 1313a ABGB Erfüllungsgehilfenhaftung– statt § 1315 ABGB Besorgungsgehilfenhaftung

§ 1298 ABGB Umkehr der Beweislast– statt § 1296 ABGB Beweislast bei Deliktshaftung

Gehaftet wird aber nur für den sog Vertrauensschaden nicht für den Erfüllungsschaden

Aber: Kein Zwang zum Vertragsschluß! Vgl Golddukaten-Fall

Page 11: Einf 6- 1 Barta: Zivilrecht online AGB (1) - Allgemeines qZweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung l AGB : Vertragsschluß unter Beifügung von AGB.

Barta

: Ziv

ilrec

ht o

nlin

e

Einf 6- 11

cic (3) - Verkehrssicherungspflichten Grundgedanke:

Wer einen geschäftlichen Verkehr eröffnet, hat für die Sicherheit seiner Kundschaft zu sorgen

Ausdehnung des Grundgedankens der cic auf: Kontakte von Geschäftsleuten/Unternehmen mit

potentiellen Kunden Verkehrssicherungspflichten!– zB Hotels, Kaufhäuser, SB-Läden, Cafe's, Verkehrsbetriebe, Lifte

cic-Haftung ist eine Verschuldenshaftung: Leichte Fahrlässigkeit genügt ! Weinbeeren-Fall: Frau rutscht in SB-Laden auf

Weinbeere aus und stürzt; OGH: kein Verschulden des Geschäftsinhabers, daher keine Haftung !

Page 12: Einf 6- 1 Barta: Zivilrecht online AGB (1) - Allgemeines qZweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung l AGB : Vertragsschluß unter Beifügung von AGB.

Barta

: Ziv

ilrec

ht o

nlin

e

Einf 6- 12

cic (4) - Entscheidungsbeispiele Schutz und Sorgfaltspflichten bei

vertraglichen Vorverhandlungen:● Golddukaten-Fall● Golfhotel-Fall: SZ 52/90 = JBl 1980, 33

● EDV-Anlage für medizinisch-diagnostisches Labor

Vorvertragliche Verkehrssicherungspflichten:● Vereiste Stufen vor Bäckerladen● Rolltreppe im Kaufhaus Tyrol● Schunkeln im Festzelt● Bananenschalenfälle

Page 13: Einf 6- 1 Barta: Zivilrecht online AGB (1) - Allgemeines qZweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung l AGB : Vertragsschluß unter Beifügung von AGB.

Barta

: Ziv

ilrec

ht o

nlin

e

Einf 6- 13

cic (5) - Golfhotel-Fall/1 Klägerin = Bank Beklagter = Hotelier des GolfhotelsSachverhalt:

Bank gewährte Kredit über 20 Mio S für Golfhotel Zu einem weiteren Kredit zum Ankauf benachbarter

Grundstücke (Golfplatz) fanden Vorverhandlungen statt Leiter der Kreditabteilung, ein Prokurist der Bank, stellte die

Zuteilung eines weiteren Kredits in Aussicht Nach internen Richtlinien war er zum Abschluß von

Kreditverträgen nur gemeinsam mit Vorstand berechtigt Zusätzliche Kreditvergabe kam nicht zustande

Bank klagt Kredit (20 Mio S) für Golfhotelbau einHotelier begehrt Aufrechnung mit seinem Schaden aus

der nicht eingehaltenen Kreditzusage

Page 14: Einf 6- 1 Barta: Zivilrecht online AGB (1) - Allgemeines qZweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung l AGB : Vertragsschluß unter Beifügung von AGB.

Barta

: Ziv

ilrec

ht o

nlin

e

Einf 6- 14

cic (6) - Golfhotel-Fall/2 Hotelier wollte Golfplatz errichten:

Kreditverhandlungen mit Abteilungsleiter seiner Bank (Interne) Beschränkungen der Vertretungsmacht des

Angestellten (hier Gesamtprokura mit Vorgesetzten) muß Kunden erkennbar sein

Leiter der Kreditabteilung machte (entgegen Richtlinien) dennoch Kreditzusage

Kunde vertraute auf das Zustandekommen des Kreditvertrags und machte Aufwendungen

zB Rechtsanwaltskosten OGH läßt Bank für vorvertragliches Verschulden

(c.i.c.) ihres Prokuristen haften: Vertrauensschaden

Page 15: Einf 6- 1 Barta: Zivilrecht online AGB (1) - Allgemeines qZweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung l AGB : Vertragsschluß unter Beifügung von AGB.

Barta

: Ziv

ilrec

ht o

nlin

e

Einf 6- 15

cic (7) - Golfhotel-Fall/3

Prokura ist handelsrechtliche Generalvollmacht Sie ermächtigt „zu allen Arten von gerichtlichen und

außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines [! nicht dieses!] Handelsgewerbes mit sich bringt " Vgl § 49 HGB/UGB

Eine „Beschränkung der Prokura ... (ist) Dritten gegenüber unwirksam"; § 50 HGB/UGB

Intern, also zB zwischen Bank und Prokurist wirkt die Beschränkung aber schon!

Page 16: Einf 6- 1 Barta: Zivilrecht online AGB (1) - Allgemeines qZweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung l AGB : Vertragsschluß unter Beifügung von AGB.

Barta

: Ziv

ilrec

ht o

nlin

e

Einf 6- 16

Fallgruppen von Verkehrssicherungspflichten ... aus bestehendem Vertrag

zB Kokosläufer in Rechtsanwaltskanzlei Betonsockel eines Sessellifts KAC-Eishokeymatch Concord-Landung in Linz-Hörsching

... aus vorvertraglicher Verpflichtung (c.i.c.) Rolltreppe in Kaufhaus Tyrol Stufen zum Bäckerladen Linoleumrollen-Fall

... aus Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte zB Pflichten gegenüber Krankenhausbesuchern (str.)

... aus bloß deliktischem Verhalten Allgemeine Schutznormen iS des § 1311 ABGB Verletzung allgemeiner Verhaltenspflichten

– zB § 93 StVO Gehsteigreinigung, Dachlawinenschutz

Page 17: Einf 6- 1 Barta: Zivilrecht online AGB (1) - Allgemeines qZweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung l AGB : Vertragsschluß unter Beifügung von AGB.

Barta

: Ziv

ilrec

ht o

nlin

e

Einf 6- 17

ZSchV ↔ DSchV

Einmaliger Leistungsaustausch Leistungsaustausch auf Dauer oder doch Zeit angelegt

Leistungsumfang steht bei Vertragsabschluß fest

... ist abhängig von der Dauer des Schuldverhältnisses

Endet mit Erfüllung Ende muß uU gesetzt werden Kündigung!

‚Je kürzer, je lieber‘

Bei Fehlern (in der Wurzel): Auflösung ex tunc = rückwirkend

Auflösung ex nunc = ab jetzt

Beispiele: Kauf-, Werkvertrag, Schenkung

aber auch:….

Beispiele: Miet-, Arbeits-, Bierbe-zugsV, Vereinsmitgliedschaft

Zeitungsabo = KaufV + DSchVServiceV = WerkV + DSchV

Page 18: Einf 6- 1 Barta: Zivilrecht online AGB (1) - Allgemeines qZweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung l AGB : Vertragsschluß unter Beifügung von AGB.

Barta

: Ziv

ilrec

ht o

nlin

e

Einf 6- 18

Untypische ZSchV & DSchV

Kauf- und Werkvertrag gelten als Prototypen der ZSchV, kommen aber auch als DSchV vor:

Kauf einer Zeitung am Kiosk = Kauf als ZSchV Zeitungsabo = DSchV Kommunale BezugsVe über Strom = Kauf als DSchV Service- oder ReinigungsVe = WerkVe als DSchV

Umgekehrt kommen die Prototypen des DSchV – Dienst-, Arbeits- und Bestandvertrag – nicht als ZSchV vor Aber auch im Bereich der DSchV gibt es Diversifikationen:

DSchV auf bestimmte Zeit DSchV auf unbestimmte Zeit

Page 19: Einf 6- 1 Barta: Zivilrecht online AGB (1) - Allgemeines qZweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung l AGB : Vertragsschluß unter Beifügung von AGB.

Barta

: Ziv

ilrec

ht o

nlin

e

Einf 6- 19

Beendigung von DSchV

Einvernehmliche Auflösung durch ‚contrarius actus‘

Dauerschuldverhältnisse auf bestimmte Zeit: durch Zeitablauf

vgl § 1113 ABGB auf unbestimmte Zeit: durch Kündigung = einseitige,

empfangsbedürftige Willenserklärung Kündigung ist grundsätzlich formfrei; aber es gibt

Ausnahmen

Page 20: Einf 6- 1 Barta: Zivilrecht online AGB (1) - Allgemeines qZweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung l AGB : Vertragsschluß unter Beifügung von AGB.

Barta

: Ziv

ilrec

ht o

nlin

e

Einf 6- 20

Die ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung wirkt: befristet und löst DSchV mit Ablauf der Kündigungsfrist auf keine Angabe eines Grundes nötig

Zugang der Kündigung

Ausspruch der Kündigung Kündigungs-Termin

Beginn des DSchV

Ende des DSchV

Kündigungsfrist

Page 21: Einf 6- 1 Barta: Zivilrecht online AGB (1) - Allgemeines qZweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung l AGB : Vertragsschluß unter Beifügung von AGB.

Barta

: Ziv

ilrec

ht o

nlin

e

Einf 6- 21

Die ‚außerordentliche‘ Kündigung

Die ‚außerordentliche‘ Kündigung wirkt: fristlos (also schon mit Zugang), bedarf aber (unbedingt) der Angabe eines wichtigen Grundes

und Sie stellt ein unverzichtbares Notventil dar; denn: Niemand

kennt die Zukunft!

Beachte: ‚Eigene‘ Terminologie beim Arbeitsvertrag: • (fristlose) Entlassung durch Arbeitgeber/in • (vorzeitiger) Austritt durch Arbeitnehmer/in

Page 22: Einf 6- 1 Barta: Zivilrecht online AGB (1) - Allgemeines qZweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung l AGB : Vertragsschluß unter Beifügung von AGB.

Barta

: Ziv

ilrec

ht o

nlin

e

Einf 6- 22

Endigungsfreiheit bei DSchV: Ausnahmen

Kein ‚freies‘ Kündigungsrecht in bestimmten Fällen – Grund: Schutz typisch sozial Schwacher, wie zB

Beim Mieterschutz nach MRG: Gerichtliche Kündigung: § 33 MRG Neben (Miet)Zins- auch Kündigungsschutz iSd § 30

MRG Oder im Arbeitsrecht:

Kündigungs- und Entlassungsschutz nach dem ArbeitsverfassungsG

Page 23: Einf 6- 1 Barta: Zivilrecht online AGB (1) - Allgemeines qZweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung l AGB : Vertragsschluß unter Beifügung von AGB.

Barta

: Ziv

ilrec

ht o

nlin

e

Einf 6- 23

Kündigungs- und Entlassungsschutz im AR

Arbeitsverhältnis ist für Arbeitnehmer idR Existenzgrundlage;daher beschränkt das ArbeitsR das freie Kündigungsrecht des Arbeitgebers (geringfügig)

Arten : Allgemeiner Kündigungsschutz =

anwendbar auf alle Arbeitnehmer Besonderer Kündigungsschutz = anwendbar

nur auf bestimmte GruppenBeispiele: Betriebsratsmitglieder, Mutterschutz, Präsenz- oder Zivildiener

Page 24: Einf 6- 1 Barta: Zivilrecht online AGB (1) - Allgemeines qZweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung l AGB : Vertragsschluß unter Beifügung von AGB.

Barta

: Ziv

ilrec

ht o

nlin

e

Einf 6- 24

Allgemeiner Kündigungsschutz im AR (1)

Rechtsquellen: §§ 105,107,130 ArbVG

Arbeitgeber hat vor jeder Kündigung den Betriebsrat (BR) zu verständigen:

Dieser kann innerhalb von 5 Tagen Stellung nehmen Betriebsrat kann Beratung (mit AG) verlangen Kündigungen vor Ablauf der 5-Tage-Frist sind

unwirksam Individuelle Anfechtung (durch Arbeitnehmer) beim

Arbeits- und Sozialgericht möglichAber nur, wenn der Betriebsrat der Kündigung nicht ausdrücklich zugestimmt hat

Page 25: Einf 6- 1 Barta: Zivilrecht online AGB (1) - Allgemeines qZweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung l AGB : Vertragsschluß unter Beifügung von AGB.

Barta

: Ziv

ilrec

ht o

nlin

e

Einf 6- 25

Allgemeiner Kündigungsschutz im AR (2)

Anfechtung ist in folgenden Fällen zulässig: Kündigung aus verpöntem Motiv

ZB wegen Gewerkschaftsmitgliedschaft, bevorstehender Einberufung zum Präsenz- oder Zivildienst oder wegen des Geschlechts etc;

–Sinn: Diskriminierungsschutz Ob eine Kündigung sozial ungerechtfertigt ist,

wirft oft schwierige Abwägungsfragen auf Allgemeiner Entlassungsschutz flankiert

funktional den Kündigungsschutz (wegen Umgehungsgefahr!)

–Verständigungspflicht und idF Anfechtungsmöglichkeit bei Gericht

Page 26: Einf 6- 1 Barta: Zivilrecht online AGB (1) - Allgemeines qZweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung l AGB : Vertragsschluß unter Beifügung von AGB.

Barta

: Ziv

ilrec

ht o

nlin

e

Einf 6- 26

Kündigung von Heimverträgen

Grundsätzlich ist der Heimvertrag für beide Seiten (also Heimbewohner und Heimträger) kündbar

Die Stellung der Heimbewohner verlangt aber nach Beschränkungen für Heimträger:

Kündigung nur aus wichtigem GrundBarta/Ganner, Zur Auflösung des Altenheimvertrages durch den Heimträger, wobl 1998, 93 ff

de lege ferenda?: Vorwarnung! –Härteklausel wichtig!

Page 27: Einf 6- 1 Barta: Zivilrecht online AGB (1) - Allgemeines qZweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung l AGB : Vertragsschluß unter Beifügung von AGB.

Barta

: Ziv

ilrec

ht o

nlin

e

Einf 6- 27

§ 1113 ABGB

Verlauf der Zeit „Der Bestandvertrag erlischt auch durch den Verlauf der Zeit, welcher ausdrücklich oder stillschweigend, entweder durch den nach einem gewissen Zeitraume ausgemessenen Zins, wie bei sogenannten Tag-, Wochen- und Monatzimmern, oder durch die erklärte,oder aus den Umständen hervorleuchtende Absicht des Bestandnehmers bedungen worden ist.“