Einführung in die Filmförderung Bremen, den 8. Juli 2008.

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Einführung in die Filmförderung Bremen, den 8. Juli 2008

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Bremen, den 8. Juli 2008

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Agenda – Einführung in die Filmförderung

Länderförderungen

Die Filmförderungsanstalt

FFA-Projektfilmförderung

Bundesförderungen

Allgemeine Informationen zum DFFF

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Bundesförderungen

Bundesförderungen

• Filmförderungsanstalt (FFA)

• Deutscher Filmförderfonds (DFFF)

• Filmförderung des Bundesbeauftragtenfür Kultur und Medien (BKM)

• Kuratorium junger deutscher Film

Budget gesamt

• 170 Mio. EUR

Besonderheiten

• Regionale Unabhängigkeit

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Agenda – Einführung in die Filmförderung

Länderförderungen

Die Filmförderungsanstalt

FFA-Projektfilmförderung

Bundesförderungen

Allgemeine Informationen zum DFFF

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Länderförderungen

Länderförderungen u.a.

• Mitteldeutsche Medienförderung

• Medienboard Berlin-Brandenburg

• FilmFernsehFonds Bayern

• Filmstiftung NRW

Budget gesamt

• 123 Mio. EUR

Besonderheiten

• Regionale Abhängigkeit

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Agenda – Einführung in die Filmförderung

Länderförderungen

Die Filmförderungsanstalt

FFA-Projektfilmförderung

Bundesförderungen

Allgemeine Informationen zum DFFF

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Die Filmförderungsanstalt – FFA vs. Länderförderung

FFA Länderförderung

• Anstalt des öffentlichen Rechts

• Keine Steuergelder

• Gesetzesbindung (FFG)

• Keine regionale Bindung

– Die Erbringung eines Regionaleffektes ist nicht erforderlich

• Privatrechtliche GmbH

• U.a. finanziert durch Steuer-gelder

• Keine Bindung an das FFG

– Kein Mindestanteil bei euro-päischen Koproduktionen

– Es werden auch Fernseh-produktionen gefördert

• Regionale Bindung

– Es wird die Erbringung eines Regionaleffektes zur Stär-kung der regionalen Filmwirt-schaft gefordert

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Die Filmförderungsanstalt – Förderbereiche und -instrumente der FFA

Förderbereiche Förderinstrumente

• Filmförderung

– Produktionsförderung

– Drehbuchförderung

– Verleih-/Vertriebsförderung

• Strukturförderung

– Filmtheaterförderung

– Videothekenförderung

– Weiterbildungsförderung

– Forschung/Innovation/Rationalisierung

• Darlehen

• Bedingt rückzahlbare Darlehen

• Zuschüsse

• Eigene Tätigkeit und Beteiligung

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Agenda – Einführung in die Filmförderung

Länderförderungen

Die Filmförderungsanstalt

FFA-Projektfilmförderung

Bundesförderungen

Allgemeine Informationen zum DFFF

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Projektfilmförderung

• Budget im Jahr 2008 rund 15,7 Mio. EUR (inkl. dt.-franz. Förderung)

• Projektfilmförderung erfolgt in Form eines bedingt rückzahlbaren Darlehens

• Es können Darlehen bis zu 1.000.000,00 EUR beantragt werden

• Entscheidung über Förderanträge obliegt den 11 weisungsgebundenen Mitgliedern der Vergabekommission, die

– sachkundig auf dem Gebiet des Filmwesens

– maßgebliche und aktuelle Praxiserfahrung

– sachverständig in Finanzierungsfragen

sein müssen

• Das Kommission entscheidet fünf mal im Jahr über Förderanträge

• Der Antrag muss zu dem jeweiligen Einreichtermin vollständig einge-gangen sein

• Die aktuellen Einreichtermine sind im Internet unter www.ffa.de aufgeführt

FFA-Projektfilmförderung – Allgemeine Informationen

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FFA-Projektfilmförderung – Förderkriterien

Welche Filme werden gefördert

• Die vorgelegten Unterlagen lassen ein Filmvorhaben erwarten,das geeignet erscheint, die Qualität und die Wirtschaftlichkeitdes deutschen Filmes zu verbessern

– Inhaltliche Bewertung u.a. anhand des Drehbuches und der Stab- und Besetzungsliste

– Präsentation eines Verleihers für die Auswertung auf dem deutschen Kinomarkt ist notwendig

– Auch internationalen Verwertungschancen (Weltvertrieb) können in die die Beurteilung mit einfließen

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FFA-Projektfilmförderung – Formale Kriterien

• Es muss sich um einen programmfüllendenKinofilm handeln

• Drehbeginn nicht vor Antragstellung

• Erbringung eines Eigenanteils von 15% deranerkannten Herstellungskosten

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FFA-Projektfilmförderung – Formale Kriterien

Ein Projekt ist förderungsberechtigt wenn

• Der Produzent eine Niederlassung in Deutschland hat

• Der Regisseur Deutscher ist oder Staatsangehöriger eines EU-Staates (es gibt Ausnahmen)

• Eine Endfassung des Filmes in deutscher Sprache hergestellt wird

• Die Uraufführung des Filmes in deutscher Sprache im Inland erfolgt oderder Film als deutscher Beitrag auf einem A-Festival uraufgeführt wird

• Bei einer internationalen Koproduktion gemäß eines zwei- oder mehr-seitigen Abkommens die Finanzierungsbeteiligung des deutschen Pro-duzenten mindestens 20% beträgt

• Bei einer internationalen Koproduktion, für die kein Abkommen vorliegt,die Finanzierungsbeteiligung des deutschen Produzenten mindestens30% beträgt

Bei Erfüllung der vorgenannten Vorraussetzungen wird der Filmals deutscher Film anerkannt und erhält eine Bescheinung der Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

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FFA-Projektfilmförderung – Änderungen nach neuem FFG

• Anhebung der Produktionsförderung

• Bei gleich geeigneten Projekten werden bei der Vergabe der Mittel geleistete Rück-zahlungen und der Zugang zu Referenzmitteln berücksichtigt

• Förderung des Verleihs im Stadium der Filmherstellung mit 150.000 EUR möglich

• Aufhebung der Regelförderung von 250.000 EUR

• Aufhebung eines gegenüber den Vorschriften des Aktien- und GmbH-Gesetzes erhöhten Grund- oder Stammkapitals von 100.000 EUR (Mindestkapitalsumme von 25.000 EUR für Firmen mit Sitz im Ausland erforderlich)

• Absenkung des erforderlichen Eigenanteils von 15% auf 5% der anerkannten Herstellungskosten

• Verlängerung der Rückzahlungsfrist von fünf auf zehn Jahre, Anpassung an Tilgungsbedingungen beteiligter Länderförderer möglich

• Förderung von internationalen Koproduktionen mit 10%igen Finanzierungsanteil möglich, wenn ein entsprechendes Filmabkommen eine solche Beteiligung vorsieht

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Agenda – Einführung in die Filmförderung

Länderförderungen

Die Filmförderungsanstalt

FFA-Projektfilmförderung

Bundesförderungen

Allgemeine Informationen zum DFFF

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Allgemeine Informationen zum DFFF

• Förderung durch BKM Durchführung FFA

• Fördersumme jährlich 60 Mio. EUR

• Für 3 Jahre

• Produktionsförderung für deutsche Kinofilme

• Automatische Förderung – kein Gremium

• Zuschuss

• Fördersumme: 20% auf deutsche anerkannteHerstellungskosten (German Spend)