Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA...SEPA auf einen Blick Bargeldlose Euro-Zahlungen •...

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Information für Firmenkunden, Kommunen und Vereine Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA) Stand: Februar 2013

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Information für Firmenkunden, Kommunen und Vereine

Einheitlicher

Euro-Zahlungsverkehrsraum

(Single Euro Payments Area – SEPA)

Stand: Februar 2013

|

SEPA auf einen Blick

Bargeldlose Euro-Zahlungen

• von einem einzigen Konto

• national und grenzüberschreitend

EU-Zahlungsverkehr:

• einfach

• sicher

• effizient

Wieso, weshalb, warum?

Hintergründe und Ziele

Schritt zur Vollendung des

EU-Binnenmarktes

Stärkung der europäischen Wirtschaft

Entwicklung einheitlicher europäischer

ZV-Instrumente

Intensivierung des EU-weiten

Wettbewerbs

Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum

(Single Euro Payments Area – SEPA)

|

Wer hat‘s erfunden?

Beteiligte und Umfeld

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Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen Union

Der „S€PA-Raum“ im Überblick

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Und so geht es weiter!

Der Zeitplan zur Umsetzung

am 09.07.2012 seit 09.07.2012 ab Feb. 2014 ab Feb. 2014

Stichtagsbezogene

„Umdeutung“

- der einseitigen Ein-

zugsermächtigung

in eine Doppel-

weisung

-der Doppelweisung

in ein SEPA-Mandat

Empfehlung: Rechtzeitige Anpassung der Geschäftsprozesse auf das SEPA-Format, ggf.

Optimierung des bestehenden Mandatsbestandes und Nutzung von

Umsetzungshilfen

Nach dem Stichtag

können die bisher

erteilten Einzugser-

mächtigungen wie

ein SEPA-Mandat

genutzt werden

Das Verfahren der

nationalen

Überweisung im

DTA Format läuft

aus

Das Verfahren der

nationalen

Lastschrift im DTA

Format läuft aus

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SEPA – Ein Binnenmarkt für Zahlungsdienste!

Gesetzliche Vorgaben

• Die Grundlage ist u. a. die EU-VO Nr. 260/2012.

• Diese ist am 31. März 2012 in Kraft getreten.

• Ablösung der nationalen Zahlverfahren: Februar 2014

mit einzelnen optionalen Übergangsregelungen bis

Februar 2016.

• Nicht-Verbraucher müssen sich jetzt vorbereiten.

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Jeder ist betroffen

Sie sind von SEPA betroffen, wenn Ihr Unternehmen

Zahlungsverkehr in „SEPA-Länder“ sowie innerhalb

Deutschlands abwickelt

heute mehrere Konten im EU-Binnenmarkt unterhält

Potenzial für die neuen SEPA-Zahlverfahren hat

heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreibt und

Ihre Systeme umgestellt werden müssen.

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Kontonummer und BLZ werden international

IBAN und BIC

Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische

Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen).

DE02 1234 5678 1234 5678 90

ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10)

Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. Beispiel: GENO DEF1 GFS

IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen.

„IBAN-Konverter“: Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC.

Kleine, aber feine Unterschiede

Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)

Inlandsüberweisung* €uro-Überweisung

Anwendungsbereich Deutschland 27 EU-Länder sowie Island,

Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz

Betragsgrenze keine keine

Basisdaten - Kontonummer / Bankleitzahl

- Name des Kreditinstituts/ des

Zahlungsdienstleisters des

Zahlungsempfängers

- IBAN/BIC

des Zahlungsempfängers

Belege Beleg:

„Überweisung“ (BS 20)

Beleg:

„€URO-Überweisung“ (BS 16)

Datenformat DTAUS XML-Format ISO 20022

*noch bis 1. Februar 2014

Der Vordruck für die €uro-Überweisung

Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)

Neues Beleg-

erkennungs-

merkmal „16“

Zahlungen

auch innerhalb

Deutschlands

Wegfall der

Betragsgrenze von

50.000 Euro

IBAN des

Kontoinhabers/

Zahlers

IBAN und BIC

des Zahlungs-

empfängers

Neuer Name

zur Unter-

scheidung

Kriterien des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens

Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und

Zahlstelle.

Dies ist neu gegenüber der heutigen Situation in Deutschland. Aktuell werden

Einzugsermächtigungen/Abbuchungsaufträge verwendet

Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum

(D)

Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine

Vorausinformation (z.B. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit zu

übermitteln

Der Zahlungsempfänger muss an seine Bank die Lastschriften so rechtzeitig zum

Einzug weiterleiten, dass die Lastschriftdatei

bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 6 Tage und

bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 3 Tage

bis spätestens 15.00 Uhr bei der Zahlungsempfängerbank vorliegt.

Transaktionsfluss des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens

Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

„Einzugsermächtigung“ vs. „SEPA-Basis-Lastschrift“

Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Stand: Juli 2012

Einzugsermächtigungsverfahren1)

„Einzugsermächtigung“

Europäisches Lastschriftverfahren „SDD Core“

„SEPA-Basis-Lastschrift“

Interbankenregelwerk DK „Abkommen über den Lastschriftverkehr“1) EPC-Regelwerk „SEPA Core Direct Debit“ (SDD Core)

Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv

Auflieferung

Ausführung / Fälligkeit

bei Sicht

bei Sicht (D)

mit D-6 (Erstlastschrift) bzw. D-3 (wiederkehrende Lastschrift)

am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum

Rückgabefristen

Widerspruch

• Interbankenbereich:

- bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag

- 8 Wochen nach Belastungsdatum

• Kunden (Zahlungspflichtiger):

8 Wochen nach Belastungsdatum

• Interbankenbereich:

- bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis 5 Tage nach D

- 8 Wochen nach Belastungsdatum

• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger):

8 Wochen nach Belastungsdatum

Datenformat DTAUS

(Kennzeichnung „05“)

XML

(Kennzeichnung als „core“)

Mandat Einzugsermächtigung1)

Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den

Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des

Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)

SEPA-Lastschriftmandat2)

Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den

Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des

Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)

Mandatsprüfung

Zahlstelle

nach Regelwerk nicht erforderlich nach Regelwerk nicht erforderlich

Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden /

nicht notwendig

vorhanden /

notwendig

1) Anpassung gilt sei 9. Juli 2012. 2) Seit 9. Juli 2012 können bestehende „Einzugsermächtigungen“ für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.

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Ohne Mandat geht‘s nicht

Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

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„Abbuchungsauftrag“ vs. „SEPA-Firmen-Lastschrift“

Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Stand: Juli 2012

Abbuchungsauftragsverfahren

„Abbuchungsauftrag“

Europäisches Lastschriftverfahren „SDD B2B“

„SEPA-Firmen-Lastschrift“

Interbankenregelwerk DK „Abkommen über den Lastschriftverkehr“ EPC-Regelwerk „SEPA B2B Direct Debit“ (SDD B2B)

Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv

Auflieferung

Ausführung / Fälligkeit

bei Sicht

bei Sicht (D)

mit D-1 (Erstlastschrift) bzw. D-1 (wiederkehrende Lastschrift)

am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum

Rückgabefristen

Widerspruch

• Interbankenbereich:

- bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag

• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger):

- keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen

Belastungsbuchung vorgesehen

• Interbankenbereich:

- bankfachliche Gründen von Zahlstellen bis 2 Tage nach D

• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger):

- keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen

Belastungsbuchung vorgesehen

Datenformat DTAUS

(Kennzeichnung „04“)

XML

(Kennzeichnung als „B2B“)

Mandat Abbuchungsauftrag

Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen an die Bank des

Zahlungspflichtigen

SEPA-Firmenlastschrift-Mandat

Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den

Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des

Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)

Mandatsprüfung

Zahlstelle

erforderlich;

Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle

vorliegen und geprüft sein

erforderlich;

SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss vor dem ersten Einzug

der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein

Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden /

nicht notwendig

vorhanden /

notwendig

|

Ohne Mandat geht‘s nicht

Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit)

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Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier „CI“)

Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit)

notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren

(SEPA Direct Debit „Core“ und „B2B“)

fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland)

in Deutschland neu entwickelt:

• zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank

(kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de)

DE 02 ZZZ 01234567890

ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11)

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Feste Vorgabe für die Gestaltung und Formulierung der Mandate

Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig

(zusätzlich in Englisch)

Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor

fragen Sie Ihren Berater!

Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach dem letzten Einzug

Zahlungspflichtiger hat Recht auf Mandatsanforderung über seine Bank

Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug

Praktischer Umgang mit Mandaten

Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit)

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Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahler

über die „anstehende Lastschrift“

Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf

seinem Konto zu sorgen

Der Betrag und der/die Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen.

Des Weiteren sollten die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) und die

Mandatsreferenz genannt werden

Der Gläubiger muss die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit

der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben

Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in den

Vertragsbedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt

werden

z. B. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit

die 14 Tage für die Pre-Notification werden gerechnet zum Fälligkeitstag

Vorabinformation (pre-notification)

Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit)

Was ist zu tun?

Handlungsempfehlungen für Unternehmen I

Wer „kümmert“ sich um SEPA (SEPA-Beauftragter)

Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihr

Unternehmen

Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen

etc. zusätzlich Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC an

Fragen Sie Kunden und Lieferanten nach deren

Bankverbindung mit IBAN und BIC

Prüfen Sie Ihre Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit

(IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten

hinterlegbar)

Prüfen Sie Ihre banking-Software auf SEPA-Fähigkeit

Ist die SEPA-Fähigkeit der Lohnbuchhaltung gegeben?

• Zusätzlich bei Lastschrifteinzug: Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen Vereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuern Aufbau der Mandatsreferenz festlegen Einzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeuten Vorlauffristen bei der Einreichung beachten Vorabankündigung beachten

• Zusätzlich bei Firmenlastschrifteinzug: neues Mandat einholen (Achtung: nur bei Firmen möglich!!) Bezogener muß dieses Mandat bei seiner Bank hinterlegen lassen!

Was ist zu tun?

Handlungsempfehlungen für Unternehmen II

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Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung

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Zielbild :

ERP-System erzeugt bereits XML Lastschriften

Kreditor Bank XML

in ERP-System gespeichert

ERP

XML

• Name, Anschrift, Gläubiger-ID des Kreditors und Debitors

• Mandatsreferenz

• IBAN / BIC des Debitors

• Signaturdatum

• Wiederholungsrhythmus (One-Off, First, Recurrent, Final)

Mandatsinformationen

1. Konto und BLZ werden mit IBAN und BIC ergänzt und in ERP Datenbank gespeichert.

2. Datenbank des ERP-Systems wird mit Mandatsinformationen ergänzt.

3. ERP-System erzeugt XML-Datei.

4. XML-Datei wird durch EB-Software zur Bank übermittelt.

GENO cash /

Profi cash /

VR-NetWorld SW

SEPA Umsetzung in den Electronic Banking Produkten

Exkurs: Firmenkunden wechseln auf SEPA

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Sie haben uns Ihre Zeit geschenkt.

Wir danken Ihnen dafür!