Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA) Berghülen, 03.04.2013...

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Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA) Berghülen, 03.04.2013 DZ BANK AG, Katja Eiberger, stv. Abteilungsdirektorin TxB Information für Firmenkunden

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Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum(Single Euro Payments Area – SEPA)

Berghülen, 03.04.2013DZ BANK AG, Katja Eiberger, stv. Abteilungsdirektorin TxB

Information für Firmenkunden

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Übersicht

• Ziele und Beteiligte

• Der „SEPA-Raum“

• Zeitplan

• Neuerungen im Überblick

• IBAN und BIC

• SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente

• Europäische Überweisung

• Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate

• Kartenzahlungen

• Was ist zu tun?

• Ihre Vorteile

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Wieso, weshalb, warum?

Hintergründe und Ziele

Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes

• Stärkung der europäischen Wirtschaft

• Entwicklung effizienter europäischer Zahlungsverkehrsinstrumente

• Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs

Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA)

Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA) bisher: 25 verschiedene nationale

Systeme bisher: 25 verschiedene nationale

Systeme

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Wer hat‘s erfunden?

Beteiligte und Umfeld

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Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen Union

Der „S€PA-Raum“ im Überblick

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Die „Migration“

Der Zeitplan zur Umsetzung

28. Januar 2008 Start des SEPA-Überweisungsverfahrens

31. Oktober 2009 EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste

2. November 2009 Start des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens

Start des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens

1. November 2010 Teilnahme aller Banken in der Euro-Zone am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren sichergestellt

31. März 2012 In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur „SEPA-Migration“

9. Juli 2012 Anpassung der AGB ( Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr)

=> Nutzbarkeit bestehender Einzugsermächtigungen als Lastschriftmandate im SEPA-Basis-

Lastschriftverfahren

1. Februar 2014 Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren

=> Verbraucher dürfen noch Kontonummer und BLZ verwenden

=> Für Nicht-Verbraucher besteht ab dem 1. Februar 2014 „XML-Pflicht“

1. Februar 2016 Ende der Übergangsfristen = SEPA ist vollendet

=> Die Kunden nutzen ausschließlich die IBAN (der BIC wird ab 1. Februar 2016 entfallen)

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Jeder ist betroffen

Sie sind von SEPA betroffen, wenn SIE (als Privatperson, Unternehmen, Verein, Kommune etc.)

Zahlungsverkehr in „SEPA-Länder“ sowie innerhalb Deutschlands abwickeln

heute mehrere Konten im Binnenmarkt unterhalten

heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreiben und Ihre Systeme umgestellt werden sollen/müssen

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Die SEPA Migration erfordert konkrete Anpassungen

Inlandsüberweisung

DTA-Format

Kontonummer und BLZ

Einzugsermächtigungund Abbuchungsauftrag

SEPA-ÜberweisungSEPA-Überweisung

SEPA XML-FormatSEPA XML-Format

IBAN und BICIBAN und BIC

SEPA-Basis- und SEPA-Basis- und FirmenlastschriftverfahrenFirmenlastschriftverfahren

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Der Vordruck für die €uro-Überweisung

Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)

Neues Beleg- erkennungs-merkmal „16“

Zahlungenauch innerhalb Deutschlands

Wegfall der Betragsgrenze von 50.000 Euro

IBAN des Kontoinhabers/

Zahlers

IBAN des Zahlungs-

empfängers

Neuer Name zur Unter- scheidung

BIC des Zahlungs-empfängers

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Verbraucher Nicht-Verbraucher(Firmen, öffentl. Verwaltung, Vereine,…)

ab 01. Februar 2014

national IBAN oder Kontonummer / BLZ

IBAN

SEPA-weit IBAN + BIC IBAN + BIC

ab 01. Februar 2016

national IBAN IBAN

SEPA-weit IBAN IBAN

Kontonummer und BLZ werden international

IBAN und BIC

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Kleine, aber feine Unterschiede

Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)

Inlandsüberweisung* EU-Standard-überweisung

€uro-Überweisung

Anwendungs-bereich

Deutschland 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein und Norwegen

27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz

Betragsgrenze keine 50.000,00 € keine

Basisdaten - Kontonummer / Bankleitzahl- Name des Kreditinstituts/ des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers

- IBAN/BIC des Zahlungsempfängers

- IBAN/BIC des Zahlungsempfängers

Belege Beleg: „Überweisung“ (BS 20)

Beleg: „EU-Standardüberweisung“(BS 13) ist eingestellt

Beleg: „€URO-Überweisung“ (BS 16)

Datenformat DTAUS DTAZV XML-Format ISO 20022*noch bis 1. Februar 2014*noch bis 1. Februar 2014

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Kontonummer und BLZ werden international

IBAN und BIC

Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen).

DE02 1234 5678 1234 5678 90ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10)

Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen.Beispiel: GENO DES1REH

IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen.

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Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung

Einzugsermächtigungs-lastschriftverfahren

„SDD Core“SEPA-Basis-Lastschrift

Aktuelles Verfahren…

Abbuchungs-lastschriftverfahren

„SDD B2B“SEPA-Firmen-Lastschrift

… zukünftiges Verfahren

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Der Vordruck für die SEPA-Lastschrift

Richtig!

Es gibt keinen Vordruck.

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„Einzugsermächtigung“ vs. „SEPA-Basis-Lastschrift“

Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Stand: Juli 2012

Einzugsermächtigungsverfahren1)

„Einzugsermächtigung“Europäisches Lastschriftverfahren „SDD Core“„SEPA-Basis-Lastschrift“

Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv

AuflieferungAusführung / Fälligkeit

bei Sichtbei Sicht (D)

mit D-5 (Erstlastschrift) bzw. D-2 (wiederkehrende Lastschrift)am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum

Rückgabefristen

Widerspruch

• Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag - 8 Wochen nach Belastungsdatum• Kunden (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum

• Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis 5 Tage nach D

- 8 Wochen nach Belastungsdatum• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum

Datenformat DTAUS(Kennzeichnung „05“)

XML(Kennzeichnung als „core“)

Mandat Einzugsermächtigung1)

Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)

SEPA-Lastschriftmandat2)

Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)

MandatsprüfungZahlstelle

nach Regelwerk nicht erforderlich nach Regelwerk nicht erforderlich

Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden / nicht notwendig vorhanden / notwendig

1) Anpassung gilt sei 9. Juli 2012.2) Seit 9. Juli 2012 können bestehende „Einzugsermächtigungen“ für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.

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Kriterien des SEPA-Basis-LastschriftverfahrensEuropäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

Deutsche Lastschriftverfahren sind auf Europa nicht 1:1 übertragbar (8 Modelle wurden diskutiert)

Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und Zahlstelle. Dies ist neu gegenüber der heutigen Situation in Deutschland

Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum (D)

Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorausinformation (z.B. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln

Der Zahlungsempfänger bzw. seine Bank müssen die Lastschrift so rechtzeitig zum Einzug weiterleiten, dass die Datei bei der Bank des Zahlungspflichtigen bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 5 Tage und bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 2 Tage vor Fälligkeit vorliegt

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Die „Migration“

Seit 9. Juli 2012 alles möglich

Seit dem 9. Juli 2012 können vorhandene Einzugsermächtigungen auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren migriert werden!

Lastschrifteinzieher müssen ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren über den Wechsel informieren und ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mitteilen.

Die bisherigen Einzugsermächtigungen können als Lastschriftmandat im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.

Bisherige Einzugsermächtigungen müssen nicht neu eingeholt werden, sofern diese wirksam vorliegen.

Lastschrift-Gläubiger sollten sukzessive ihre Formulare auf „SEPA-Lastschriftmandate“ anpassen.

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SEPA-Umstellung leicht gemacht:Musterschreiben Umdeutung

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Ohne Mandat geht‘s nicht

Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

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Praktischer Umgang mit Mandaten

Feste Vorgabe für die Gestaltung und Formulierung der Mandate

Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch)

Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor

Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach dem letzten Einzug

Zahlungspflichtiger hat Recht auf Mandatsanforderung über seine Bank

Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug

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Umdeutungslösung „Einzugsermächtigung in SEPA-Mandat“

Anstelle der Einholung eines separaten Mandats haben die Einreicher von Lastschriften die Möglichkeit, ihre Kunden per Brief über den Schwenk von Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPA-Basis-Lastschriften zu informieren. Wichtig: Die Einzugsermächtigung muss Ihnen schriftlich im Original vorliegen!

Eine vorhandene Einzugsermächtigung gilt dann als Mandat, wenn der Kunde der

Umdeutung nicht widerspricht.

Mustertexte erhalten Sie bei Ihrer Raiffeisenbank Berghülen!

Achtung: Sollte ein Mandat länger als 36 Monate nicht genutzt werden, verliert es

seine Gültigkeit!

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Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier „CI“)

Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit)

notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit „Core“ und „B2B“)

fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland)

in Deutschland neu entwickelt:

zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank

(kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de)

Die Mandatsreferenz wird vom Lastschrifteinreicher für jedes SEPA-Mandat

individuell vergeben. In Verbindung mit der Gläubiger-ID dient sie der eindeutigen

Identifizierung eines SEPA-Mandats. Länge und Aufbau der Mandatsreferenz

können vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (max. 35 Stellen).

DE 02 ZZZ 01234567890ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11)

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Vorabanzeige I

Die Vorabanzeige ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahler über die „anstehende Lastschrift“

Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen

Der Betrag und der/die Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Des Weiteren sollen die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) und die Mandatsreferenz genannt werden

Der Gläubiger muss die Vorabanzeige spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben

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SEPA-Umstellung leicht gemacht:Beispiele Vorabanzeige

Beispiel für eine einzelne Vorabanzeige pro Einzug:

Rechnung vom 05.01.2013:"Die Forderung von 68,11 € ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zum Mandat 4711 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE321XXXXX von Ihrem Konto IBAN DE79 6829 0000 0000 3321 00 bei der Volksbank Welzheim eG, GENODES1WEL zum Fälligkeitstag 15.01.2013 ein.“

Beispiel für eine einmalige Vorabanzeige:

Miete:„Die Miete in Höhe von 350 € ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift zum Mandat 4712 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE321XXXXX von Ihrem Konto IBAN DE79 6829 0000 0000 3321 00bei der Raiffeisenbank Weissacher Tal eG GENODES1RWT zum jeweils 1. des Monats, beginnend mit dem 1.2.2013 ein. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag."

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Das Vorgehen Überblick

Voraussetzungen

IBAN und BIC müssen vorliegen

neue Inkassovereinbarung mit Hausbank abschließen

http://glaeubiger-id.bundesbank.de

Lastschriftmandat

Beantragen der

Gläubiger ID

Widerspruchsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt max. 8 Wochen,

bzw. bei nicht autorisierten Zahlungen 13 Monate, nach Belastungsbuchung

Bei einer B2B Lastschrift ist kein Widerspruch möglich

WiderspruchEinreichen der Lastschrift

Erst- und Einmal-Lastschriften werden von der Bank des Empfängers spätestens 5 Bankarbeitstage vor Fälligkeit in die Verrechnung gegeben,

Folgelastschriften spätestens 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit

Aktuell bestehende Einzugsermächtigungen werden durch eine Umdeutung ab dem 9.7.2012 zu einem SEPA-Mandat

Empfehlung: bis zur firmenindividuellen Umstellung weiterhin Einzugsermächtigungen einholen und diese dann umdeuten

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Ohne Mandat geht‘s nicht Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit)

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SEPA-Firmen-Lastschrift Unterschiede zur SEPA-Basis-Lastschrift

Abweichend von der SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) sind bei der SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) folgende Merkmale zu beachten:

Einzüge erfolgen nur zwischen Nicht-Verbrauchern / Firmen

Mandat muss ein B2B-Mandat sein

Einreichung des Mandats durch den Zahlungspflichtigen bei seiner Bank

Einreichung der Lastschrift bei der Bank des Zahlungspflichtigen spätestens 1 Tag

vor Fälligkeit (D-1)

die Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung der B2B-Lastschrift gegen das

Mandat verpflichtet (dieses muss bei der Bank hinterlegt sein)

Keine Rückgabemöglichkeit wegen Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen

(nur bei unautorisierten Lastschriften)

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„Abbuchungsauftrag“ vs. „SEPA-Firmen-Lastschrift“

Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Stand: Juli 2012

Abbuchungsauftragsverfahren„Abbuchungsauftrag“

Europäisches Lastschriftverfahren „SDD B2B“ „SEPA-Firmen-Lastschrift“

AuflieferungAusführung / Fälligkeit

bei Sichtbei Sicht (D)

mit D-1 (Erstlastschrift) bzw. D-1 (wiederkehrende Lastschrift)am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum

Rückgabefristen

Widerspruch

• Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag

• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): - keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen Belastungsbuchung vorgesehen

• Interbankenbereich: - bankfachliche Gründen von Zahlstellen bis 2 Tage nach D

• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): - keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen Belastungsbuchung vorgesehen

Datenformat DTAUS (Kennzeichnung „04“) XML (Kennzeichnung als „B2B“)

Mandat Abbuchungsauftrag

Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen an die Bank des Zahlungspflichtigen

SEPA-Firmenlastschrift-Mandat

Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)

MandatsprüfungZahlstelle

erforderlich;Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein

erforderlich;SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein

Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden /nicht notwendig

vorhanden /notwendig

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Einreichungsfristen bei SEPA-Lastschriften

SEPA-Basis-Lastschrift (CORE)

Erst-Lastschrift und Einmal-Lastschrift Früheste Einreichung: vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Bank Späteste Einreichung: 6 TARGET-Tage vor Fälligkeit

Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Bank Späteste Einreichung: 3 TARGET-Tage vor Fälligkeit

SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B)

Erst- Lastschrift / Einmal- Lastschrift sowie Folge- und letztmalige Lastschrift

Früheste Einreichung: vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Bank Späteste Einreichung: 2 TARGET-Tage vor Fälligkeit

TARGET-Feiertage: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1.Mai, Weihnachtsfeiertage das TARGET-System ist an Samstagen und Sonntagen geschlossen

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Exkurs: Kartenzahlungen

Neuerungen für Händler

Ziel ist die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes

für Kartenzahlungen

Die Übergangsfrist bis 01.02.2016 ist zu beachten

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Was ist zu tun?

Handlungsempfehlungen für Firmen I

Wer „kümmert“ sich um SEPA (SEPA-Beauftragter)

Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihr Unternehmen

Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen etc. zusätzlich Ihre

Bankverbindung mit IBAN und BIC an

Fragen Sie Kunden und Lieferanten nach deren Bankverbindung mit IBAN und

BIC

Prüfen Sie Ihre Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit

(IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten hinterlegbar)

Ist die SEPA-Fähigkeit der Lohnbuchhaltung gegeben?

Prüfen Sie Ihre Banking-Software auf SEPA-Fähigkeit

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Zusätzlich bei SEPA Basis-Lastschrifteinzug:

Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen

Inkassovereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuern

Aufbau der Mandatsreferenz festlegen

Einzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeuten

Vorlauffristen bei der Einreichung beachten

Vorabankündigung beachten

Zusätzlich bei SEPA Firmen-Lastschrifteinzug:

neues Mandat einholen (Achtung: nur bei Firmen möglich!!)

Bezogener muss dieses Mandat bei seiner Bank hinterlegen lassen!

Was ist zu tun?

Handlungsempfehlungen für Firmen II

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SEPA - Ihre Vorteile

Steuern Sie Ihren Euro-Zahlungsverkehr im Binnenmarkt komplett über Ihr Konto

bei der Raiffeisenbank Berghülen eG.

Optimieren Sie Ihre Liquiditätssteuerung im europäischen Ausland.

Profitieren Sie von einfachen, effizienten und schnellen Zahlungen.

Bestimmen Sie durch die neue Lastschrift den Zeitpunkt des Geldeingangs aus

Ihrer Rechnungslegung selbst.

Genießen Sie mehr Sicherheit dank einheitlicher Regelungen.

Setzen Sie bei der Umstellung auf die neuen Zahlungsanwendungen auf die

kompetente Unterstützung Ihrer Raiffeisenbank BerghüleneG!

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Für weitergehende Fragen und Informationen stehen Ihnen Ihre Berater

gerne zur Verfügung!

Oder besuchen Sie uns online.

Vielen Dank

und viel Erfolg bei der Umsetzung!