Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro ... · (Single Euro Payments Area – SEPA)...

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Information für Firmenkunden, Kommunen und Vereine Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA) Stand: April 2013

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Information für Firmenkunden, Kommunen und Vereine

Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum(Single Euro Payments Area – SEPA)

Stand: April 2013

Information für Firmenkunden, Kommunen und Vereine

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SEPA auf einen Blick

§ Bargeldlose Euro-Zahlungen

• von einem einzigen Konto

• national undgrenzüberschreitend

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§ EU-Zahlungsverkehr:

• einfach

• sicher

• effizient

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Wieso, weshalb, warum?Hintergründe und Ziele

§ Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes§ Stärkung der europäischen Wirtschaft

§ Entwicklung einheitlicher europäischer§ Entwicklung einheitlicher europäischerZV-Instrumente

§ Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs

§ Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA)

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Wer hat‘s erfunden?Beteiligte und Umfeld

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Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen UnionDer „S€PA-Raum“ im Überblick

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Die „Migration“Der Zeitplan zur Umsetzung

28. Januar 2008 Start des SEPA-Überweisungsverfahrens

31. Oktober 2009 EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste

2. November 2009 Start des SEPA-Basis-LastschriftverfahrensStart des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens

1. November 2010 Teilnahme aller Banken in der Euro-Zone am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren sichergestellt

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31. März 2012 In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur „SEPA-Migration“

9. Juli 2012 Anpassung der AGB ( Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr)=> Nutzbarkeit bestehender Einzugsermächtigungen als Lastschriftmandate im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

1. Februar 2014 Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren=> Verbraucher dürfen noch Kontonummer und BLZ verwenden=> Für Nicht-Verbraucher besteht ab dem 1. Februar 2014 „XML-Pflicht“

1. Februar 2016 Ende der Übergangsfristen = SEPA ist vollendet=> Die Kunden nutzen ausschließlich die IBAN (der BIC wird ab 1. Februar 2016 entfallen)

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SEPA – Ein Binnenmarkt für Zahlungsdienste!Gesetzliche Vorgaben

• Die Grundlage ist u. a. die EU-VO Nr. 260/2012.• Diese ist am 31. März 2012 in Kraft getreten.

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• Ablösung der nationalen Zahlverfahren: Februar 2014mit einzelnen optionalen Übergangsregelungen bis Februar 2016.

• Nicht-Verbraucher müssen sich jetzt vorbereiten.

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Jeder ist betroffen

Sie sind von SEPA betroffen, wenn Ihr Unternehmen

§ Zahlungsverkehr in „SEPA-Länder“ sowie innerhalb Deutschlands abwickelt

§ heute mehrere Konten im EU-Binnenmarkt unterhält

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§ heute mehrere Konten im EU-Binnenmarkt unterhält

§Potenzial für die neuen SEPA-Zahlverfahren hat

§ heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreibt und Ihre Systeme umgestellt werden müssen.

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Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC

§ Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen).

DE02 1234 5678 1234 5678 90ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10)

§ Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank

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§ Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen.Beispiel: GENO DEF1 GBF

èIBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen.

è„IBAN-Konverter“: Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC.

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Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC (2)

Hier finden Sie die IBAN und BIC Ihres Kontos:

• Kontoauszug• VR-BankCard• Online-Banking unter Kontoinformationen

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Kleine, aber feine UnterschiedeEuropäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)

Inlandsüberweisung* €uro-Überweisung

Anwendungsbereich Deutschland 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz

Betragsgrenze keine keine

Basisdaten - Kontonummer / Bankleitzahl- Name des Kreditinstituts/ des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers

- IBAN/BIC des Zahlungsempfängers

Belege Beleg: „Überweisung“ (BS 20)

Beleg: „€URO-Überweisung“ (BS 16)

Datenformat DTAUS XML-Format ISO 20022

*noch bis 1. Februar 2014

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Der Vordruck für die €uro-ÜberweisungEuropäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)

Zahlungenauch innerhalb Deutschlands

Wegfall der Betragsgrenze von 50.000 EuroIBAN und BIC

des Zahlungs-empfängers

Neuer Name zur Unter-scheidung

Neues Beleg-erkennungs-merkmal „16“

IBAN des Kontoinhabers/

Zahlers

empfängers

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• Bereits jetzt möglich!Seit 1. Februar 2013 in der genossenschaftlichen FinanzGruppe nutzbar „BIC optional“-Regelung für Zahlungen innerhalb Deutschlands

Der Vordruck für die „€uro-Überweisung (S€PA)“ [2/2] Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)

„BIC optional“ innerhalb Deutschlands

Weitere Hilfstexte und -linien bei der IBAN-Angabe des

Kontoinhabers

Weitere Hilfslinien bei der IBAN-Angabe des Zahlungsempfängers

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Kriterien des SEPA-Basis-LastschriftverfahrensEuropäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

§ Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und Zahlstelle. àDies ist neu gegenüber der heutigen Situation in Deutschland. Aktuell werden

Einzugsermächtigungen/Abbuchungsaufträge verwendet

§ Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum (D)

§ Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorausinformation (z.B. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln

§ Der Zahlungsempfänger muss an seine Bank die Lastschriften so rechtzeitig zum Einzug weiterleiten, dass die Lastschriftdatei§ bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 6 Tage und§ bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 3 Tage

bis spätestens 15.00 Uhr bei der Zahlungsempfängerbank vorliegt.

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Transaktionsfluss des SEPA-Basis-LastschriftverfahrensEuropäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

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Was ist zu tun?Umdeutung bestehender Einzugsermächtigungen

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Was ist zu tun?Umdeutung bestehender Einzugsermächtigungen

Besser:jährlich zum 20.1.

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„Einzugsermächtigung“ vs. „SEPA-Basis-Lastschrift“Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Stand: Juli 2012

Einzugsermächtigungsverfahren1)

„Einzugsermächtigung“Europäisches Lastschriftverfahren „SDD Core“„SEPA-Basis-Lastschrift“

Interbankenregelwerk DK „Abkommen über den Lastschriftverkehr“1) EPC-Regelwerk „SEPA Core Direct Debit“ (SDD Core)

Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv

AuflieferungAusführung / Fälligkeit

bei Sichtbei Sicht (D)

mit D-6 (Erstlastschrift) bzw. D-3 (wiederkehrende Lastschrift)am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum

Rückgabefristen • Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag

• Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis 5 Tage nach D

Widerspruch

- bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag- 8 Wochen nach Belastungsdatum

• Kunden (Zahlungspflichtiger):8 Wochen nach Belastungsdatum

- bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis 5 Tage nach D- 8 Wochen nach Belastungsdatum

• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum

Datenformat DTAUS(Kennzeichnung „05“)

XML(Kennzeichnung als „core“)

Mandat Einzugsermächtigung1)

Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)

SEPA-Lastschriftmandat2)

Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)

MandatsprüfungZahlstelle

nach Regelwerk nicht erforderlich nach Regelwerk nicht erforderlich

Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden /nicht notwendig

vorhanden /notwendig

1) Anpassung gilt sei 9. Juli 2012.2) Seit 9. Juli 2012 können bestehende „Einzugsermächtigungen“ für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.

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Ohne Mandat geht‘s nicht Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

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„Abbuchungsauftrag“ vs. „SEPA-Firmen-Lastschrift“Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Stand: Juli 2012

Abbuchungsauftragsverfahren„Abbuchungsauftrag“

Europäisches Lastschriftverfahren „SDD B2B“„SEPA-Firmen-Lastschrift“

Interbankenregelwerk DK „Abkommen über den Lastschriftverkehr“ EPC-Regelwerk „SEPA B2B Direct Debit“ (SDD B2B)

Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv

AuflieferungAusführung / Fälligkeit

bei Sichtbei Sicht (D)

mit D-1 (Erstlastschrift) bzw. D-1 (wiederkehrende Lastschrift)am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum

Rückgabefristen • Interbankenbereich:- bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag

• Interbankenbereich: - bankfachliche Gründen von Zahlstellen bis 2 Tage nach D

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Widerspruch • Kundenbereich (Zahlungspflichtiger):- keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegenBelastungsbuchung vorgesehen

• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger):- keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegenBelastungsbuchung vorgesehen

Datenformat DTAUS(Kennzeichnung „04“)

XML(Kennzeichnung als „B2B“)

Mandat Abbuchungsauftrag

Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen an die Bank des Zahlungspflichtigen

SEPA-Firmenlastschrift-Mandat

Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)

MandatsprüfungZahlstelle

erforderlich;Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein

erforderlich;SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein

Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden /nicht notwendig

vorhanden /notwendig

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Ohne Mandat geht‘s nichtEuropäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit)

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Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier „CI“)Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit)

§ notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren

DE 02 ZZZ 01234567890ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11)

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notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren(SEPA Direct Debit „Core“ und „B2B“)

§ fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland)

§ in Deutschland neu entwickelt:

• zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank(kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de)

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§ Feste Vorgabe für die Gestaltung und Formulierung der Mandate

§ Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch)

§ Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor

Praktischer Umgang mit MandatenEuropäische Lastschrift (SEPA Direct Debit)

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§ Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vorà fragen Sie Ihren Berater!

§ Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach dem letzten Einzug

§ Zahlungspflichtiger hat Recht auf Mandatsanforderung über seine Bank

§ Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug

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§ Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahler über die „anstehende Lastschrift“

§ Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen

§ Der Betrag und der/die Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Des Weiteren sollten die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) und die Mandatsreferenz genannt werden

Vorabinformation (pre-notification)Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit)

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Mandatsreferenz genannt werden§ Der Gläubiger muss die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit

der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben§ Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in den

Vertragsbedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt werden§ z. B. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit § die 14 Tage für die Pre-Notification werden gerechnet zum Fälligkeitstag

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Was ist zu tun?Handlungsempfehlungen für Unternehmen I

§Wer „kümmert“ sich um SEPA (SEPA-Beauftragter)§ Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihr

Unternehmen § Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen

etc. zusätzlich Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC an§ Fragen Sie Kunden und Lieferanten nach deren § Fragen Sie Kunden und Lieferanten nach deren

Bankverbindung mit IBAN und BIC§ Prüfen Sie Ihre Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit

(IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten hinterlegbar)§ Prüfen Sie Ihre banking-Software auf SEPA-Fähigkeit§ Ist die SEPA-Fähigkeit der Lohnbuchhaltung gegeben?

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• Zusätzlich bei Lastschrifteinzug:Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragenVereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuernAufbau der Mandatsreferenz festlegenEinzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeutenVorlauffristen bei der Einreichung beachten

Was ist zu tun?Handlungsempfehlungen für Unternehmen II

umdeutenVorlauffristen bei der Einreichung beachtenVorabankündigung beachten

• Zusätzlich bei Firmenlastschrifteinzug:neues Mandat einholen (Achtung: nur bei Firmen möglich!!)Bezogener muß dieses Mandat bei seiner Bank hinterlegen lassen!

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Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung

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Zielbild :ERP-System erzeugt bereits XML Lastschriften

Kreditor BankXML

ERP

XML

eBanking business / StarMoney / Profi cash

SEPA Umsetzung in den Electronic Banking ProduktenExkurs: Firmenkunden wechseln auf SEPA

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in ERP-System gespeichert

• Name, Anschrift, Gläubiger-ID des Kreditors und Debitors• Mandatsreferenz• IBAN / BIC des Debitors• Signaturdatum• Wiederholungsrhythmus (One-Off, First, Recurrent, Final)

Mandatsinformationen

1. Konto und BLZ werden mit IBAN und BIC ergänzt und in ERP Datenbank gespeichert.2. Datenbank des ERP-Systems wird mit Mandatsinformationen ergänzt.3. ERP-System erzeugt XML-Datei.4. XML-Datei wird durch EB-Software zur Bank übermittelt.

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Sie haben uns Ihre Zeit geschenkt.

Wir danken Ihnen dafür!

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