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Einleitung

Diese Liste legt Europäische Standardsorten fürAltpapier fest. Sie enthält eine allgemeine Be-schreibung der Standardsorten, indem sie defi-niert, was sie enthalten, und was sie nicht enthal-ten sollen.

Die Europäische Liste der Standardsorten für Alt-papier ist für die Anwendung von Industrie, Or-ganisationen und anderen Gruppen erarbeitetworden, die ein Interesse am Altpapiersektor ha-ben. Sie soll Hilfestellung beim Einkauf und Ver-kauf dieses Rohstoffes geben, der für die Wieder-aufbereitung durch die Papier- und Pappeindu-strie vorgesehen ist.

Diese Liste gibt auch eine Hilfestellung undUnterstützung für Zollbehörden und Steuerbe-amte, welche in Zusammenhang mit grenzüber-schreitenden Verordnungen und der Kontrolleder Abfallentsorgung verpflichtet sind, dieseRohstoffe zu klassifizieren.

Es ist nicht Zweck dieser Europäischen Norm, alleAltpapiere, die auf den verschiedenen Märktenvorhanden sind, zu definieren. Sie soll vielmehrdie meisten Gruppen definieren, die gemeinsamin Europa gehandelt werden. Die Beschreibungder Standardsorten ist kurz. Um individuelle An-

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forderungen einzuhalten, werden deshalb auchzukünftig Sondervereinbarungen zwischen Käuferund Lieferant für spezielle Altpapiersorten getrof-fen. Diese Vereinbarungen werden nicht durch Be-stimmungen ausgeschlossen, die in Verbindungmit der Veröffentlichung dieser Liste stehen.

Im Zusammenhang mit nationalen Verordnungenund allgemeinen Anforderungen können Papier-fabriken von den Lieferanten eine Erklärung überdie Herkunft des Materials erfragen.

Altpapier aus Müllsortieranlagen ist nicht geeig-net für den Einsatz in der Papierindustrie.

Altpapier aus Mehrkomponentenerfassungen istbesonders zu kennzeichnen. Es darf nicht unge-kennzeichnet mit anderen Altpapieren vermischtwerden.

Diese Standardsortenliste enthält eine Gruppemit Altpapiersorten (Gruppe 5 "Sonder-Sorten"),die in den meisten Fällen nur mit einem Spezial-verfahren rezykliert werden können. Das Einbe-ziehen der Gruppe 5 in die Liste ist begründetdurch den vorhandenen Europäischen Markt.Das Rezyklieren der Qualitäten kann nur von ei-ner begrenzten Anzahl von Papierfabriken durch-geführt werden, die nur in wenigen Ländern vor-handen sind.

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Definitionen

Unerwünschte StoffeStoffe im Altpapier, die unerwünscht sind, sindpapierfremde Bestandteile und nicht für das Re-cycling geeignete Papiere und Pappen. Altpapiersollte grundsätzlich frei von unerwünschten Stof-fen geliefert werden. Falls zwischen Einkäuferund Lieferant spezielle Sorten mit Anteilen vonunerwünschten Stoffen vereinbart werden, soll essich ausschließlich um nicht für das Recycling ge-eignete Papiere und Pappen handeln.

Papierfremde BestandteilePapierfremde Bestandteile sind jegliches Fremd-material im Altpapier, das bei dessen Verarbei-tung Schäden an den Maschinen oder Störungenwährend der Produktion verursachen kann, so-wie Wertminderung im Fertigprodukt hervorruft.Zu den papierfremden Bestandteilen zählen unteranderem:

MetallPlastikGlasTextilienHolz

Sand und BaustoffeSynthetischeMaterialienSynthetische Papiere

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Nicht für das Recycling geeignete Papiere undPappenAlle Papier- und Pappensorten, die so aufbereitetund behandelt wurden, dass sie für eine normaleoder standardmässige Aufbereitungsanlage alsRohstoff für die Herstellung von Papier ungeeig-net sind, oder deren Anwesenheit die gesamteAltpapierlieferung unbrauchbar macht.

Jedoch verfügt eine zunehmende Anzahl von Pa-pierfabriken über Altpapieraufbereitungs-anla-gen, die derartige Sorten verarbeiten können.Der Bereich dieser Papiere und Pappen, die rezy-klierbar sind, nimmt in Folge der technologischenEntwicklung ständig zu. Die Kriterien für eineprozentuale Festlegung von "unerwünschtenStoffen" für diese Sorten unterliegt daher den in-dividuellen Festlegungen der jeweiligen Papierfa-briken.

Feuchtegehalt in AltpapierIm allgemeinen wird Altpapier höchstens mit derFeuchte geliefert, die auch dem natürlichenFeuchtegehalt entspricht. Beträgt der Feuchtege-halt des Altpapiers mehr als 10% (luftgetrockne-te Masse), darf das dadurch bedingte zusätzlicheGewicht vom Gesamtgewicht des Altpapiers ab-gezogen werden. Das Prüfverfahren und die Pro-benahme sind zwischen Käufer und Verkäufer zuvereinbaren.

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Sorten EinteilungAltpapier ist in folgende Sorten eingeteilt:

Gruppe 1: Untere Sorten

Gruppe 2: Mittlere Sorten

Gruppe 3: Bessere Sorten

Gruppe 4: Krafthaltige Sorten

Gruppe 5: Sondersorten

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Gruppe 1: Untere Sorten

1.01 Unsortiertes gemischtes Altpapier, un-erwünschte Stoffe entferntEine Mischung verschiedener Papier-und Pappesorten ohne Begrenzung derAnteile an kurzfaserigem Material.

1.02 Sortiertes gemischtes Altpapier Eine Mischung verschiedener Papier-und Pappenqualitäten, die maximal40% an Zeitungen und Illustrierten ent-hält.

1.03 GraukartonBedruckter und unbedruckter, weiß ge-deckter und ungedeckter grauer Kartonoder gemischter Karton, frei von Well-pappe.

1.04 KaufhausaltpapierGebrauchte Papier- und Kartonverpak-kungen, die mindestens 70% Wellpap-pe enthalten, Rest Vollpappe und Pak-kpapier.

1.05 Alte Wellpappe-VerpackungenGebrauchte Verpackungen und Bogenaus Wellpappe verschiedener Qualitä-ten.

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1.06 Unverkaufte IllustrierteUnverkaufte Illustrierte, mit oder ohneKleberücken.

1.06.01 Unverkaufte Illustrierte ohne Klebe-rückenUnverkaufte Illustrierte ohne Klebe-rücken.

1.07 TelefonbücherNeue und gebrauchte Telefonbücher,ohne Begrenzung des Anteils vondurchgefärbten Seiten, mit und ohneKleberücken. Späne erlaubt.

1.08 Zeitungen und Illustrierte 1, gemischtEine Mischung aus Zeitungen und Illu-strierten, die mindestens 50% Zeitungenenthält, mit oder ohne Kleberücken.

1.09 Zeitungen und Illustrierte 2, gemischtEine Mischung aus Zeitungen und Illu-strierten, die mindestens 60% Zeitungenenthält, mit oder ohne Kleberücken.

1.10 Illustrierte und Zeitungen, gemischtEine Mischung aus Illustrierten und Zei-tungen, die mindestens 60% Illustrierteenthält, mit oder ohne Kleberücken.

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1.11 Deinkingware*

Sortiertes grafisches Papier aus haus-haltsnaher Erfassung, Zeitungen und Il-lustrierte mit einem Mindestanteil vonjeweils 40%. Der prozentuale Anteilvon nicht deinkbarem Papier sollte imLaufe der Zeit auf 1,5% reduziert wer-den. Der jeweilige prozentuale Anteil istzwischen Käufer und Verkäufer zu ver-einbaren.

* Die aktuelle Sondervereinbarung zum Störstoffge-

halt entnehmen Sie bitte dem beigefügten Einlege-

blatt.

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Gruppe 2: Mittlere Sorten

2.01 ZeitungenZeitungen, die maximal 5% durchge-färbte Zeitungen oder durchgefärbteBeilagen enthalten.

2.02 Unverkaufte ZeitungenUnverkaufte Zeitungen, frei von nach-träglich hinzugefügten durchgefärbtenBeilagen oder durchgefärbten Werbe-prospekten.

2.02.01 Unverkaufte Zeitungen, Flexodruck un-zulässigUnverkaufte Tageszeitungen, frei vonnachträglich hinzugefügten durchge-färbten Beilagen oder durchgefärbtenWerbeprospekten, Schnüre zugelassen.Flexobedrucktes Material unzulässig.

2.03 Weiße Späne mit leichtem AndruckWeiße Späne mit leichtem Andruck,überwiegend aus holzhaltigem Papier.

2.03.01 Weiße Späne mit leichtem Andruck,ohne KleberückenWeiße Späne mit leichtem Andruck,überwiegend aus holzhaltigem Papier,ohne Kleberücken.

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2.04 Weiße Späne, stark bedrucktWeiße Späne, stark bedruckt, überwie-gend aus holzhaltigem Papier.

2.04.01 Weiße Späne, stark bedrucktWeiße Späne, stark bedruckt, überwie-gend aus holzhaltigem Papier, ohneKleberücken.

2.05 Sortiertes BüroaltpapierSortiertes Bürpoaltpapier

2.06 Bunte AktenSchriftwechsel auf Druck- und Schreib-papier, gemischt durchgefärbte Papiere,bedrucktes oder unbedrucktes Druck-oder Schreibpapier. Frei von Kohlepa-pier und Aktenordnern.

2.07 Weiße Bücher, holzfreiBücher, einschließlich Buchfehldrucken,ohne harte Buchdeckel, überwiegendaus holzfreiem weißen Papier, aus-schließlich schwarz bedruckt. Der Anteilan gestrichenem Papier beträgt maxi-mal 10%.

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2.08 Bunte Illustrierte, holzfreiGestrichene oder ungestrichene Illu-strierte, weiß oder durchgefärbt, frei vonharten Deckeln, Kleberücken, nicht di-spergierbaren Druckfarben und Kleb-stoffen, Posterpapiern oder Etiketten.Stark bedruckte Beilagen und durchge-färbte Späne sind zugelassen. Der Anteilan holzhaltigen Papieren beträgt maxi-mal 10%.

2.09 SelbstdurchschreibepapiereSelbstdurchschreibende Papiere.

2.10 Gebleichter, PE-beschichteter Karton,holzfreiPE-beschichteter Karton, gebleicht,holzfrei, von Kartonherstellern und -verarbeitern.

2.11 Anderer PE-beschichteter KartonUngebleichter Karton oder ungebleich-tes Papier von Kartonherstellern und -verarbeitern ist zugelassen.

2.12 Endlosformulare, holzhaltigEndlosformulare, holzhaltig nach Far-ben sortiert, darf rezyklierte Fasern ent-halten.

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Gruppe 3: Bessere Sorten

3.01 Gemischte hellbunte DruckspäneGemischte hellbunte Druckspäne ausDruck- und Schreibpapier, hellbuntdurchgefärbt, die mindestens 50%holzfreies Papier enthalten.

3.02 Gemischte hellbunte Druckspäne,holzfrei Gemischte hellbunte Druckspäne, holz-frei, aus Druck- und Schreibpapier, hell-bunt durchgefärbt, die mindestens90% holzfreies Papier enthalten.

3.03 Buchbinderspäne, holzfreiWeiße holzfreie Späne mit Kleberückenund leichtem Andruck, frei von durch-gefärbten Papieren. Sie dürfen maximal10% holzhaltiges Papier enthalten.

3.04 Weiße Späne mit leichtem Andruck,holzfreiWeiße, holzfreie Späne ohne Klebe-rücken, mit leichtem Andruck, frei vonnassfestem Papier und durchgefärbtemPapier.

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3.05 Weiße Akten, holzfreiWeißes Schreib- und Druckpapier, sor-tiert, holzfrei, aus Büro-Archiven, freivon Kassenblocks, Kohlepapier undnicht wasserlöslichen Kleberücken.

3.06 Weiße GeschäftsformulareWeiße, holzfreie, bedruckte Geschäfts-formulare.

3.07 Weiße Endlosformulare, holzfreiWeiße Endlosformulare, holzfrei, freivon Selbstdurchschreibepapier und Kle-berücken.

3.08 Gebleichter Sulfatkarton, bedrucktStark bedruckter Sulfatkarton, ge-bleicht, ohne Kleberücken, sowie ohneKunststoff-beschichtete oder gewach-ste Materialien.

3.09 Gebleichter Sulfatkarton mit leichtemAndruck, ohne Kleberücken, sowieohne Kunststoff-beschichtete oder ge-wachste Materialien.

3.10 MultidruckHolzfreies, gestrichenes Papier, frei vonnassfestem oder durchgefärbtem Pa-pier, mit leichtem Andruck.

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3.11 Weißer mehrlagiger Karton, stark be-druckt (Chromoersatzkarton)Abschnitte von stark bedrucktem, wei-ßem, mehrlagigen Karton. Bestehendaus Zellstoff, Holzschliff- oder TMP-La-gen, jedoch keine grauen Lagen.

3.12 Weißer mehrlagiger Karton, mit leich-tem Andruck (Chromoersatzkarton)Abschnitte von weißem, mehrlagigemKarton, mit leichtem Andruck. Beste-hend aus Zellstoff, Holzschliff- oderTMP-Lagen, jedoch keine grauen Lagen.

3.13 Weißer mehrlagiger Karton, unbe-druckt (Chromoersatzkarton)Abschnitte von unbedrucktem, wei-ßem, mehrlagigem Karton. Bestehendaus Zellstoff, Holzschliff- oder TMP-La-gen, jedoch keine grauen Lagen.

3.14 Weißes ZeitungsdruckpapierSpäne und Zeitungsrotationsabrisse unbe-druckt, weiß, frei von Illu-Druckpapier.

3.15 Weißes gestrichenes und ungestriche-nes Papier, holzhaltigSpäne und Rotationsabrisse von unbe-drucktem, gestrichenem und ungestri-chenem Papier, holzhaltig, weiß.

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3.15.01 Weißes gestrichenes Papier, holzhaltigWeißes gestrichenes Papier, holzhaltig,Späne und Rotationsabrisse von gestri-chenem Papier, holzhaltig, weiß.

3.16 Weißes, gestrichenes Papier, holzfrei,ohne KleberückenSpäne und Abrisse von gestrichenemPapier, holzfrei, weiß, unbedruckt, ohneKleberücken.

3.17 Weiße SpäneSpäne und Abrisse von unbedrucktemPapier, weiß, frei von Zeitungs- undIllu-Druckpapier, die mindestens 60%holzfreies Papier enthalten, maximal10% gestrichenes Papier sind zugelas-sen, ohne Kleberücken.

3.18 Weiße Späne, holzfreiSpäne und Abrisse von unbedrucktemPapier, holzfrei, weiß, maximal 5% ge-strichenes Papier ist zugelassen, ohneKleberücken.

3.18.01 Weiße ungestrichene Späne, holzfreiWeiße ungestrichene Späne, holzfrei,Späne und Abrisse von unbedrucktemPapier, holzfrei, weiß, frei von gestri-chenen Papieren, ohne Kleberücken.

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3.19 Gebleichter Sulfatkarton, unbedrucktUnbedruckte Bogen von gebleichtemSulfatkarton, ohne Kleberücken, sowieohne Kunststoff-beschichtete oder ge-wachste Materialien.

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Gruppe 4: Krafthaltige Sorten

4.01 Neue Späne aus Wellpappe,Neue Späne aus Wellpappe mit Deckenaus Kraft- oder Testlinern.

4.01.01 Unbenutzte KraftwellpappeUnbenutzte Verpackungen, Bogen undSpäne aus Wellpappe, ausschließlichmit Kraftlinern. Welle aus Zellstoff oderHalbzellstoff.

4.01.02 Unbenutzte WellpappeUnbenutzte Verpackungen, Bogen undSpäne aus Wellpappe mit Decken ausKraft- oder Testlinern.

4.02 Gebrauchte Kraftwellpappe 1Gebrauchte Verpackungen aus Well-pappe, Decken ausschließlich mit Kraft-linern, Welle aus Zellstoff oder Halbzell-stoff.

4.03 Gebrauchte Kraftwellpappe 2Gebrauchte Verpackungen aus Well-pappe, mit Decken aus Kraftlinern oderTestlinern, wobei jedoch mindestenseine Decke aus Kraftlinern hergestelltist.

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4.04 Gebrauchte KraftpapiersäckeSaubere, gebrauchte Kraftpapiersäcke,nassfest und nicht nassfest.

4.04.01 Gebrauchte Kraftpapiersäcke mitkunststoffbeschichteten PapierenSaubere, gebrauchte Kraftpapiersäcke,nassfest oder nicht nassfest, Kunststoff-beschichtete Papiere sind zugelassen.

4.05 Unbenutzte KraftpapiersäckeUnbenutzte Kraftpapiersäcke, nassfestoder nicht nassfest.

4.05.01 Unbenutzte Kraftpapiersäcke mitkunststoffbeschichteten PapierenUnbenutzte Kraftpapiersäcke, nassfestoder nicht nassfest, Kunststoff-be-schichtete Papiere sind zugelassen.

4.06 Gebrauchtes KraftpapierKraftpapier und -pappe, gebraucht, na-turfarbig oder hell.

4.07 Unbenutztes Kraftpapier, Späne und andere Kraftpapiere und -pappen, unbenutzt, naturfarbig.

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4.08 Unbenutzter KrafttragekartonUnbenutzter Krafttragekarton, nassfe-stes Papier zugelassen.

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Gruppe 5: Sondersorten

5.01 Altpapier, gemischtUnsortiertes Altpapier, getrennt von an-deren Materialien gesammelt.

5.02 Verpackungen, gemischtEine Mischung von unterschiedlichenArten von gebrauchten Papier- und Pap-penverpackungen, frei von Zeitungenund Illustrierten.

5.03 GetränkekartonverpackungenGebrauchte Getränkekartonverpackun-gen, einschließlich Kunststoff-beschich-tete Getränkekartonverpackungen (mitoder ohne Aluminium-Anteil), die min-destens 50% Gewichtsanteile an Fasernbeinhalten, Rest Aluminium oder Be-schichtungen.

5.04 KraftpackpapierGebrauchtes Kraftpackpapier mit Kunst-stoff-Einlagen, -besprüht oder -be-schichtet. Ohne Bitumen- oder Wachs-beschichtungen.

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5.05 NassetikettenGebrauchte, feuchte Etiketten aus nass-festem Papier, maximal 1% Glas zuge-lassen und höchstens 50% Feuchtege-halt, ohne andere unerwünschte Stoffe.

5.06 Nassfeste weiße holzfreie Papiere, un-bedrucktUnbedruckte, weiße, nassfeste, holz-freie Papiere.

5.07 Nassfeste weiße holzfreie Papiere, be-drucktBedruckte, weiße, nassfeste, holzfreiePapiere.

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Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V.

Schönhauser Straße 3 • 50968 Köln

Telefon 0221 / 93 47 00 0 • Telefax 0221 / 93 47 00 90

www.bde.org

Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

Hohe Straße 73 • 53119 Bonn

Telefon 0228 / 9 88 49 0 • Telefax 0228 / 9 88 49 99

www.bvse.de

Verband Deutscher Papierfabriken

Adenauerallee 55 • 53113 Bonn

Telefon 0228 / 2 67 05 0

Telefax 0228 / 2 67 05 62

www.vdp-online.de

[email protected]

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Alt Neu Bemerkung

A 00 5.01

B 10 1.01

B 12 1.02

B 19 1.04

B 22 5.03

B 42 1.03

C 02 Entfällt

D 11 Entfällt

D 21 1.06

D 29 1.06.01

D 31 1.08 und 1.09

D 39 1.11

E 12 2.01

F 12 2.12

G 12 2.09

H 12 1.03

H 22 2.10 und 2.11

J 11 2.05

J 19 2.06

K 02 3.10

K 12 Entfällt

K 22 3.05

K 51 Entfällt

K 59 3.07

L 11 3.01 und 3.02

O 14 2.03.01

P 22 3.14

P 23 3.15

P 32 3.15.01

Alt Neu Bemerkung

Q 14 3.04

R 12 3.18.01

S 12 3.16

T 14 3.12 und 3.13

U 31 Entfällt

U 33 Entfällt

V 11 4.04

W 12 4.06

W 13 4.07

W 41 4.01

W 52 4.03

W 62 4.02

X 01 5.05

X 09 Entfällt

1.05 Neu

1.07 Neu

1.10 Neu

2.02 Neu

2.02.01 Neu

2.03 Neu

2.04 Neu

2.04.01 Neu

2.07 Neu

2.08 Neu

3.03 Neu

3.06 Neu

3.08 Neu

3.09 Neu

3.11 Neu

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Alt Neu Bemerkung

3.17 Neu

3.18 Neu

3.19 Neu

4.01.01 Neu

4.01.02 Neu

4.04.01 Neu

4.05 Neu

Alt Neu Bemerkung

4.05.01 Neu

4.08 Neu

5.02 Neu

5.04 Neu

5.06 Neu

5.07 Neu

*Ab 01.05.2000 gilt folgende Vereinbarung:

1. Die Ablehnungsgrenze für die Summe aller Störstoffe

(=unerwünschte Papiere und Pappen sowie papier-

fremde Stoffe) wurde für Einzellieferungen als größer

3% definiert.

2. Darüber hinaus darf für die Lieferungen innerhalb eines

Monats der Mittelwert für die Summe aller Störstoffe

von 2,5% nicht überschritten werden.

3. Bei Überschreitungen der unter den Punkten 1 und 2

genannten Werte werden die Konsequenzen zwischen

dem Lieferanten und dem Abnehmer bilateral verhan-

delt.

Es gelten die Vereinbarungen der Sitzung zwischen

BDE, BVSE und Deinking-Industrie vom 06.04.2000.