Einsatzmöglichkeiten von verschiedenen Leerrohrtypen

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INNOVATIONS UND GRÜNDERZENTRUM WERNIGERODE Zweckuntersuchung über den Einsatz von verschiedenen Leerrohrtypen im Rahmen der künftigen NGA-Breitbandprojekte im Land Sachsen-Anhalt

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Ergebnisse einer Zweckuntersuchung der GRK Potsdam GmbH im Auftrag des IGZ Wernigerode.

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INNOVATIONS UND GRÜNDERZENTRUM WERNIGERODE

Zweckuntersuchung uber den Einsatz von

verschiedenen Leerrohrtypen im Rahmen

der kunftigen NGA-Breitbandprojekte im

LandSachsen-Anhalt

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Inhaltsverzeichnis

1. Leerrohrübersicht ........................................................................................................... 4

1.1. Leerrohrtypenübersicht für Glasfaserkabelanlagen und –netze ............................... 6

1.2. Die wichtigsten Leerrohrhersteller und –Lieferanten ................................................ 7

1.3. Einsatz bei Backbone-Verbindungen im Fernnetzbereich ......................................10

1.4. Einsatz bei Backhaul-Verbindungen in kommunalen Breitbandnetzen ...................13

1.5. Einsatz bei Access-Netzen im Hausanschlussbereich ............................................17

1.6. Fotos und Schaubilder von typischen Einsatzfällen ................................................21

2. Handlungsempfehlungen für Mitverlegungen im Rahmen von B-Plan-Besprechungen und Neubaumaßnahmen ...............................................................................................27

2.1. Grundlage ..............................................................................................................27

2.1.1. Gesetzlich .......................................................................................................27

2.1.2. Technisch ........................................................................................................28

2.2. Zielsetzung .............................................................................................................29

2.3. Allgemeine technische Regeln zum Kabelbau und Leerrohrverlegung ...................30

2.3.1. Forderungen und Wünsche der Ministerien .....................................................30

2.3.2. Warum befindet sich eine Kommune oder öffentlicher Auftraggeber in dieser Situation, die Leerrohrplanung in ihren Verantwortungsbereich zu ziehen? ....31

2.3.3. Verantwortung und Finanzierung ....................................................................32

2.3.4. Leerrohrtypen ..................................................................................................34

2.4. Handlungsempfehlungen .......................................................................................36

2.5. Erstellung von B-Plänen für Wohn- und Gewerbegebiete .......................................36

2.6. Planung von Tiefbau- und Straßenbauprojekten ....................................................39

2.7. Planung von Infrastrukturen für Wohn- und Gewerbegebiete .................................41

2.7.1. Grundsätzliche Verlegung und Markierung von Leerrohren .................................42

2.7.2. Verlege-Formen ..................................................................................................44

2.8. Planung der Versorgungsmedien bei der Grundstückserschließung - Kombi- Hausanschlüsse für Strom, Gas, Wasser und Glasfaserkabel ...............................45

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3. Grafische Darstellung von typischen FTTC- und FTTB-NGA-Netzstrukturen .................47

3.1. Grafische Darstellungen von typischen NGA-Netzstrukturen ..................................49

3.2. FTTC-Netzstrukturen mit einer VDSL-Versorgung .................................................50

3.3. FTTB/H-Netzstrukturen mit direkt angeschlossenen LWL-Hausanschlüssen .........53

4. Handlungsempfehlungen in einer Kurzübersicht ............................................................58

5. Anlagen Baugesetz .......................................................................................................59 Anlage 1: Auszug aus dem Baugesetzbuch ............................................................59 Anlage 2: Auszug aus dem Flächennutzungsplan ..................................................61

6. Glossar … .....................................................................................................................62

7. Quellenangaben ............................................................................................................63

8. Handlungsempfehlungen anderer Bundesländer ...........................................................65

8.1. Hessen ...................................................................................................................65

8.2. Rheinland-Pfalz ......................................................................................................65

8.3. Schleswig-Holstein .................................................................................................65

9. Impressum.....................................................................................................................65

10. Abbildungen ..................................................................................................................66

11. Anhang ..........................................................................................................................68

Handlungsempfehlungen anderer Bundesländer ..................................................................68

Autoren

Dipl.-Ing. Rüdiger Kramer Dipl.-Ing. Hans-Martin Schulze

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1. Leerrohrübersicht

Die Basis für zukunftsorientierte NGA-Breitbandnetze (Next Generation Access) bilden bei der Informationsübertragung Lichtwellenleiterkabel, mit denen sich Übertragungsbandbreiten bis zu 400 Gbit/s generieren lassen. Diese LWL-Kabel (Lichtwellenleiter) werden üblicherweise zum Schutz vor Feuchtigkeit und mechanischen Einflüssen in geeigneten Leerrohren in der Erde verlegt.

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Wenn bedingt durch Straßenbaumaßnahmen, Bürgersteigsanierungen, Radwegebau sowie der Verlegung von Versorgungsmedien für Strom, Gas, Wasser und Abwasser Tiefbauarbeiten anfallen, ist die vorsorgliche Mitverlegung von geeigneten Leerrohren, für das spätere Einziehen von LWL-Kabeln, aus wirtschaftlichen Gründen dringend zu empfehlen. Erfahrungen aus zahlreichen Kabelnetzprojekten haben ergeben, dass bei der Kabelverlegung alleine die Kosten für den Tiefbau und die Oberflächenwiederherstellung 75 bis 80% der gesamten Projektkosten ausmachen. Allen Kommunen und Landkreisen kann daher empfohlen werden, im Rahmen geplanter Tiefbaumaßnahmen die Mitverlegung geeigneter Leerrohre durchzuführen und so einen wichtigen Meilenstein für eine spätere NGA-basierte Breitbandversorgung zu realisieren. Die so geschaffenen Leerrohrressourcen können später an interessierte Netzbetreiber und Provider zum Aufbau einer NGA-Breitband-versorgung vermietet werden.

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Die nachfolgende Grafik zeigt, dass bei einer prophylaktischen Mitverlegung von geeignetem Leerohrmaterial, im Zuge von Tiefbaumaßnahmen, beim späteren FTTB/H-Ausbau bis zu 75% der gesamten Neubaukosten eingespart werden können.

Abbildung 1: FTTH-Infrastruktur Quelle: GEO DATA, Westhausen

Nachfolgend werden die verschiedenen Leerohrtypen und ihre Einsatzmöglichkeiten beschrieben. Ferner werden auch Empfehlungen für die Auswahl des, je nach Einsatzfall richtigen Leerrohrmaterials gegeben.

1.1. Leerrohrtypenübersicht für Glasfaserkabelanlagen und –netze

Grundsätzlich unterscheidet man Kabelschutzleerohre für folgende Anwendungsfälle:

• Backbone- und Fernnetzverbindungen zwischen verschiedenen Kommunen - meist werden hier Telekommunikationsknotenstellen (PoP = Point of Presence) miteinander verbunden. Typischerweise kommen hier Kabelschutzleerohre mit den Außendurchmessern 50, 63, 110 und 125 mm zum Einsatz.

• Backhaulverbindungen innerorts zu Verteilern und Unterverteilern in den jeweiligen Ortnetzen. Üblicherweise werden hier Leerrohre oder Leerrohrbündel mit den Außendurchmessern 50 und 63 mm eingesetzt, teilweise bei Straßenquerungen können auch Leerrohre vom Typ DN 110 zum Einsatz kommen.

• Access Netze = Anschlussnetze für die Endkunden mit Gebäudeeinführungen und Hausanschlüssen. Hier kommen Mikrorohre und Mikrorohrverbände zum Einsatz.

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Grundsätzlich sollten Lichtwellenleiterkabel aus Qualitäts- Instandhaltungs- und Betriebssicherheitsgründen immer in Kabelschutzleerrohren und nicht direkt erdverlegt werden. Vorhandene Leerrohranlagen sind also ein wichtiger Meilenstein für den späteren Ausbau von FTTx-Breitbandnetzstrukturen. In diese Leerrohre werden dann im Rahmen des Netzausbaus die entsprechenden Lichtwellenleiterkabel, gemäß den oben beschriebenen Einsatzfällen, mittels Kabelwinden eingezogen oder mittels Druckluft eingeblasen.

Wichtig ist, dass je Anwendungsfall, das richtige Leerrohrmaterial in ausreichender Dimensionierung mitverlegt wird. Das Kapitel 2 dieser Zweckuntersuchung beschäftigt sich mit den unterschiedlichen Einsatzfällen und möchte Kommunen, Landkreisen und kommunalen Zweckverbänden hierfür konkrete Hinweise und Empfehlungen geben.

Bei innerörtlichen Tiefbaumaßnahmen wird empfohlen, neben Leerrohren für Haupt-, Backbone- und Backhaulkabel auch bereits entsprechende Mikrorohrverbände für die Realisierung von Hausanschlüssen und Gebäudeeinführungen mit zu verlegen. Auch eventuelle Netzverteiler oder Schächte sollten hier beim Bau bereits mit berücksichtigt werden. In diesen Fällen sollte im Vorfeld eine Strukturplanung durch ein Planungsbüro erstellt werden, das nachweislich Erfahrungen bei der Planung von FTTx-Netzen besitzt.

Die verlegten Leerrohre müssen für die spätere Belegung mit Lichtwellenleiterkabeln oder für Instandsetzungsmaßnahmen wieder auffindbar sein. Daher sollten die Leerrohranlagen bereits bei der Verlegung eingemessen und in Lageplänen dokumentiert werden. Dabei können die Leerrohre in Bezug auf Gebäudekanten eingemessen werden, was meistens im städtischen Umfeld zur Anwendung kommt. Außerhalb von Ortschaften werden Leerrohr-trassen häufig mit GPS-Messeinrichtungen dokumentiert. Abzweige von Leerrohrlängs-trassen (z. B. bei Gebäudeeinführungen) können zusätzlich mit Kugelmarkern versehen werden, so dass diese auch nach der Wiederherstellung der Oberflächen mit speziellen Geräten geortet werden können.

Neben dem Trassenverlauf sollte auch die Höhe unter der Oberfläche und die Lage zu anderen Kabeln oder Medien in Form eines Grabenprofils dokumentiert werden. Nur so wird gewährleistet, dass zu einem späteren Zeitpunkt diese Netzressourcen auch tatsächlich und effizient genutzt werden können.

1.2. Die wichtigsten Leerrohrhersteller und –Lieferanten

Nachfolgend sind die gängigsten europäischen Hersteller von Kabelschutzrohrsystemen aufgeführt, deren Erzeugnisse auch auf dem deutschen Markt bezogen werden können und die bereits in zahlreichen Lichtwellenleiterkabelprojekten eingesetzt wurden.

Grundsätzlich unterscheidet man nach Leerrohrsystemen für linientechnische Kabelanlagen im Backbone- und Backhaulbereich (Weitverkehrsebene, Transportnetzebene) und nach Mikrorohrkabelschutzleerrohren, die typischerweise im Teilnehmeranschlussbereich (Access Ebene) bei FTTB/H-Netzen zum Einsatz kommen.

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Leerrohre für linientechnische Kabelanlagen

• egeplast international GmbH Geschäftsführer Dr. Ansgar Strumann Robert-Bosch-Straße 7 D-48268 Greven Tel. +49 – (0)2575 – 9710-0 Fax +49 – (0)2575 – 9710-110 www.egeplast.de [email protected]

• Langmatz GmbH Dipl. Ing. Stephan Wulf (Vorsitzender Geschäftsführung) Am Gschwend 10 82467 Garmisch-Partenkirchen / Deutschland Tel. +49.8821 920-0 Fax +49.8821 920-159 www.langmatz.de [email protected]

• REHAU AG + Co Rheniumhaus 95111 Rehau Telefon: 0 92 83-77 0 E-Mail: [email protected] www.rehau.com

• TKF GmbH Geschäftsführer Andreas Baitz Rheinstr. 17 14513 Teltow Tel. +49.3328 33660310 E-Mail: [email protected] www.tkf.eu

• Vogelsang Dipl.-Ing. Dr. E. Vogelsang GmbH & Co. KG

Industriestraße 2 45699 Herten Fon +49 2366/8008-0 [email protected] www.e-vogelsang.com

• Wavin GmbH Geschäftsführer Timke Precht Industriestraße 20 49767 Twist Telefon: 0 59 36/12-0 Fax 0 59 36/12-211 Internet www.wavin.de eMail: [email protected]

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Mikrorohrsysteme für FTTB/H-Kabelnetze

• DURALINE Norbert Schulz Vertriebsdirektor D.A.CH. Painhofener Strasse 5 D-82279 Eching am Ammersee Tel.: +49 - (0)8143 - 44 72 62 Email: [email protected] www.duraline.com • egeplast international GmbH

Geschäftsführer Dr. Ansgar Strumann Robert-Bosch-Straße 7 D-48268 Greven Tel. +49 – (0)2575 – 9710-0 Fax +49 – (0)2575 – 9710-110 [email protected]

• Emtelle Central & Eastern Europe Printerweg 43 3821 AP Amersfoort Netherlands Tel : +31 33 4563281 E-mail: [email protected] www.emtelle.com Kontakt Ralf Gorontzi +49 2369 2069436

• gabo Systemtechnik GmbH Bereich gabocom Geschäftsführer Roland Lederer Am Schaidweg 7 94559 Niederwinkling Tel.: 0049 (0)9962 950 200 Fax: 0049 (0)9962 950 202 [email protected] www.gabocom.de

• GM PLAST A/S (Deutschland) Sandra Freitag Alter Kirchenweg 87 DE-24983 Handewitt Tel. +49-4608-6088880 Fax. + 49-4608-6088879 E-Mail: gm(at)gm-plast.dk

• LEONI AG Marienstraße 7 90402 Nürnberg Telefon +49 (0)911-2023-0 Telefax +49 (0)911-2023-455

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E-Mail [email protected] www.leoni.com

• Prysmian (Draka-Gruppe) PRYSMIAN Kabel und Systeme GmbH

Geschäftsführer Hendricus Nieman Alt-Moabit 91d 10559 Berlin Telefon: +49 30 3675-40 Email: [email protected] www.prysmian.de • REHAU AG + Co

Rheniumhaus 95111 Rehau Telefon: 0 92 83-77 0 E-Mail: [email protected] www.rehau.com

• TKF GmbH Geschäftsführer

Andreas Baitz Rheinstr. 17 14513 Teltow Tel. +49.3328 33660310 E-Mail: [email protected] www.tkf.eu

• Wavin GmbH Geschäftsführer Timke Precht Industriestraße 20 49767 Twist Telefon: 0 59 36/12-0 Fax 0 59 36/12-211 Internet www.wavin.de eMail: [email protected]

1.3. Einsatz bei Backbone-Verbindungen im Fernnetzbereich

Im Fernnetzbereich (Backbone) zwischen Kommunen werden für den Aufbau von Glas-fasernetzen üblicherweise Kabelschutzleerrohre aus folgenden Kunststoff-Materialien verlegt:

1. PVC – Polyvinylchlorid ist das preiswerteste Material und teilweise auch aus Recyclingmaterial gefertigt. PVC-Leerrohre sind für alle Erdverlegungsanwendungen ohne besondere Anforderungen geeignet. Es handelt sich hierbei um Standard-material, dass insbesondere bei der offenen Bauweise von Kabelgräben eingesetzt wird.

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2. PE-HD – Polyethylen mit hoher Dichte ist ein, im Gegensatz zu PVC, stabileres Material und wird in der Regel dort eingesetzt, wo Kabelführungssysteme in geschlossener Bauweise errichtet werden. Bei der geschlossenen Bauweise kommen Verfahren wie die Horizontalbohr- und Spültechnik, Pressungen oder auch steuerbare Erdraketen zum Einsatz. Die geschlossene Bauweise kommt dort zum Einsatz, wo offene Bauverfahren zu aufwendig sind, z. b. bei Straßenquerungen, Bahnquerungen und Gebäudeeinführungen.

3. PP – Polypropylen ist ein besonders qualitativ hochwertiger und fester Kunststoff,

der dann zum Einsatz kommt, wenn Leerrohranlagen dauerelastisch ausgeführt werden müssen und von der Oberfläche her schwer belastet werden.

Abbildung 2: Kabelschutzleerrohre mit unterschiedli chen Außendurchmessern Quelle: REHAU AG & Co.

Bei Kabelschutzrohren für dieses Einsatzgebiet sind folgende Nennweiten mit den nach-folgenden Außendurchmessern und Wandstärken üblich:

• 50 mm x 1,8/4,6 mm • 63 mm x 1,9/5,8 mm • 110 mm x 3,2/6,3 mm • 125 mm x 3,7/7,1 mm

Kabelschutzleerrohre vom Typ DN 50 und DN 63 sind an der Innenwand mit Riefen versehen, die einen abriebarmen Einzug der Glasfaserkabel mit Kabelwinden gewährleisten. In der Regel werden Glasfaserkabel jedoch mit Druckluft eingeblasen. Die Riefen unterstützen durch eine optimierte Luftführung diesen Prozess. In der Regel lassen sich

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dabei Strecken von 2.000 m direkt einblasen. Bei Kabelschutzleerrohren DN 110 und DN 125 werden die Kabel mit Winden eingezogen. Im Backbone-Bereich in der Fernnetzebene wird die Verlegung von Leerrohrbündeln, bestehend aus 2 oder 3 DN 50 Leerrohren, empfohlen. Abgesehen von der Material-beschaffung wird die Mitverlegung von 1 bis 3 Leerrohren zum einem Einheitspreis auf der Basis üblicher Tiefbau-Leistungsverzeichnisse abgerechnet. Bei Straßen- oder Bahnquerungen oder Mitnutzung von Brückenbauwerken wird der Einsatz von Leerohren der Abmessungen DN 110 oder DN 125 empfohlen, so dass zu einem späteren Zeitpunkt neben Glasfaserkabel auch andere Kabeltypen, z. B. Stromkabel mit eingezogen werden können.

Abbildung 3: Verlegung von Kabelschutzleerrohr außer orts mit dem Kabelpflug Quelle: REHAU AG & Co.

Ein Leerrohr mit der Abmessung DN 50 kann mit maximal 3 Glasfaserkabeln belegt werden. Jedes Kabel kann dabei folgende Faserkapazität besitzen:

• 144 Fasern • 288 Fasern • 576 Fasern

Bei einem Leerrohr, das bereits mit einem oder zwei Glasfaserkabel belegt ist, können noch ein oder zwei weitere Glasfaserkabel nachverlegt werden. Bei der Verlegung werden einzelne PVC-Leerrohrabschnitte mittels Doppel-Steckmuffen mit integrierten Dichtringen verbunden bzw. verlängert.

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PE-Rohre werden bei Verlängerungen bzw. bei Verbindungen einzelner Leerrohre in der Regel verschweißt. PP-Leerrohre werden mittels Doppel-Steckmuffen oder angeformten Steckmuffen mit integriertem Lippendichtring miteinander verbunden. Bei der Beschaffung von Leerrohren ist darauf zu achten, dass diese den folgenden technischen Regelwerken entsprechen:

• DIN 8061 • DIN 8062 • DIN 8074 • DIN 8075 • DIN 16873 • DIN 16874 • DIN 16875 • Technische Spezifikation Nr. 0053/96 der Deutschen Telekom • Technische Richtlinie HR3.31 des FSKZ – Fördergemeinschaft für das süddeutsche

Kunststoffzentrum

Abbildung 4: Lagerung von Kabelschutzleerrohren vor der Verlegung Quelle: REHAU AG & Co .

1.4. Einsatz bei Backhaul-Verbindungen in kommunalen

Breitbandnetzen

Hauptkabelstrecken innerhalb von Ortschaften werden in der Regel mit Leerohrbündeln DN 110 und DN 125 zwischen Verteilern in Form von Schächten und oberirdischen Netzverteilern ausgeführt. Üblicherweise werden auch Straßen-, Bahn- und Gewässer-querungen und Verlegung von Kabelanlagen über Brückenbauwerke mit solchen Leerrohren errichtet. In diese Leerrohre lassen sich dann nachträglich entsprechende Glasfaserkabel, Mikrorohre, Mikrorohrverbände und Mehrfachbelegungsrohre einziehen.

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Abbildung 5: Mehrfachbelegungsrohre zur mehrfachen Nutzung von größeren Leerrohren Quelle: REHAU AG & Co.

Mit Hilfe von Mehrfachbelegungsrohren können größere Leerrohre (DN 110, DN 125) für den Einzug von unterschiedlichen Kabeln, die auch verschiedenen Netzbetreibern gehören können, vorbereitet werden. So können vorhandene Leerrohrstrecken später durch verschiedene Netzbetreiber und Bedarfsträger genutzt werden. Beispiele In ein Leerrohr DN 110 mit einem Innendurchmesser von 103,2 mm lässt sich ein Mehrfach-belegungsrohr 4 x 32 einziehen In ein Leerrohr DN 125 mit einem Innendurchmesser von 117,2 mm lassen sich Mehrfach-belegungsrohre 4 x 40 oder 3 x 50 einziehen. Die Mehrfachbelegungs-Rohrsysteme können als Rohrbündel auch direkt erdverlegt werden, um zu einem späteren Zeitpunkt Glasfaserhauptkabel für den Backbone- und Backhaul-bereich einzuziehen. Die Rohrbündel bestehen aus 2 bis 5 Rohren der Kategorie DN 32, 40 und 50 und sind aus PE-HD-Material gefertigt. Diese Rohre sind mittels einer Umhüllung miteinander verbunden. Anstelle von 3 einzelnen Leerrohren DN 50 kann im Backhaul-bereich kann auch ein entsprechendes Rohrbündel verlegt werden. Einzelne Gebäudeanschlüsse mit einer höheren Anzahl von Fasern oder Netzelemente, wie z. B. Hauptverteiler, PoP´s (Point of Presence), Kabelverteiler, Unterverteiler und Schächte

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mit Verbindungs- und Abzweigmuffen lassen sich mit folgenden Leerrohrtypen realisieren:

• 32 mm x 2,9 mm • 40 mm x 3,7 mm • 50 mm x 1,8/4,6 mm

Werden bei innerörtlichen Längstrassen Standard-Leerrohre des Typs DN 50 verlegt, kann die Kapazität dieser Leerrohre durch das nachträgliche Einziehen bzw. Einblasen von Mikrorohren der Abmessung 10 mm x 1,0 mm (Außendurchmesser x Wandstärke) erweitert werden. In ein DN 50 Leerrohr, ohne bereits eingezogenes Glasfaserkabel, lassen sich nachträglich maximal 7 Mikrorohre 10x1 einblasen. Pro Mikrorohr 10x1 kann ein Glasfaserkabel mit einem maximalen Außendurchmesser von 6,3 mm und maximal 96 Fasern eingezogen werden. Befindet sich in einem DN 50 Leerrohr bereits ein Glasfaserkabel mit einem maximalen Außendurchmesser von 18,5 mm, können in der Regel noch weitere 5 Mikrorohre für Glasfaserkabel mit maximal 96 Fasern nachgezogen werden.

Abbildung 6: Einblasen von 5 Mikrorohren in ein Leer rohr, das bereits mit 1 Glasfaserkabel belegt ist Quelle: gabo Systemtechnik GmbH

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Abbildung 7:Leerrohr DN 50 mit 7 Mikrorohren 10 x 1 Quelle: gabo Systemtechnik GmbH

Grundsätzliche Empfehlungen für eine innerörtliche Leerrohr-Mitverlegung im Backhaulbereich Existiert keine Netzplanung oder eine Strukturplanung für ein künftiges Breitbandnetz sollten bei Tiefbauarbeiten im Bereich von Gehwegen grundsätzlich 3 PE-HD oder PVC Leerrohre vom Typ DN 50 oder ein Rohrbündel 3 x 50 eines Mehrbelegungsrohrsystems mitverlegt werden. Mittels später eingeblasenen Mikrorohren vom Typ 10 x 1 lassen sich Gebäude und Elemente eines Breitbandnetzes anschließen. Bei Straßen-, Bahn- und Gewässerquerungen sollte mindestens 1 Leerrohr vom Typ DN 110 zur späteren Mehrfachnutzung durch Glasfaserkabel oder Mikrorohre mitverlegt werden. Ebenso sollten bei Straßenbauarbeiten, bei denen Frischwasserleitungen und Abwasserkanäle sowie Gasleitungen und Stromkabel in der Straßenmitte verlegt werden, Leerrohre vom Typ DN 110 mit verlegt werden. In diese Leerrohre lassen sich später allerdings nur Backbone- und Backhaulkabel einziehen, da für die Anbindung von einzelnen Gebäuden oder Netzelementen Tiefbauarbeiten mit Aufbruch der Straßendecke notwendig wären. Grundsätzlich ist jedoch zu empfehlen, wenn die Absicht besteht, zu einem späteren Zeitpunkt ein NGA-fähiges kommunales Breitbandnetz aufzubauen, eine Strukturplanung für ein solches Netz erstellen zu lassen. Durch diese Strukturplanung wird genau definiert, an welcher Stelle des Stadt- bzw. des Gemeindegebietes im Falle von Tiefbauarbeiten, welches Leerrohrmaterial mit zu verlegen ist.

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1.5. Einsatz bei Access-Netzen im Hausanschlussbereich

Bei glasfaserbasierten Access-Netzen im Hausanschlussbereich, die im Rahmen von FTTB/H-Netzstrukturen errichtet werden, kommen typischerweise Mikrorohrverbände zum Einsatz, die aus 7, 12, 18 oder 24 Mikrorohren bestehen. Mikrorohre werden aus PE-HD Material gefertigt. Erläuterung FTTB = Fiber to the Building = Glasfaseranschluss im Haus FTTH = Fiber to the Home = Glasfaseranschluss in der Wohnung Jedes Gebäude erhält dabei einen Hausanschluss mit einem Mikroröhrchen. Gebäude mit einer größeren Anzahl von Büros oder Wohneinheiten werden mit mehreren Mikroröhrchen oder einem größeren Leerrohr der Dimension DN 32, 40 oder 50 erschlossen. Im Access Netz Bereich werden in der Regel Mikroröhrchen mit den Abmessungen 7 mm x 1,5 mm benutzt, die aus PE-HD-Material gefertigt sind. In diese Mikroröhrchen lassen sich Mikrokabel mit 12 oder maximal 24 Fasern einblasen. Sind DN 50 Leerrohre vorhanden, so können diese durch das nachträgliche Einziehen von Mikrorohren für die Herstellung von Hausanschlüssen genutzt werden. Dazu werden Rohrverbände mit einem losen Verbund von Mikroröhrchen des Typs 18 x 7 x 1,5 mm genutzt, die mittels einer speziellen Zugvorrichtung nachträglich in DN 50 Leerrohre eingezogen werden.

Abbildung 8: Zugvorrichtung für einen Rohrverband m it losem Mikrorohrverbund Quelle: gabo Systemtechnik GmbH

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Sind im Ausbaugebiet Leerrohre der Dimension DN 63 vorhanden, so können hier Mikrorohrverbände vom Typ 24 x 7 x 1,5 mm mit losem Mikrorohrverbund nachträglich eingezogen werden. Bei vorhandenem Leerrohr vom Typ DN 110 können 2 Mikrorohr-verbände vom Typ 24 x 7 x 1,5 mm eingezogen werden. Sind keine Leerrohranlagen vorhanden und müssen zum Anschluss von Gebäuden neue Längstrassen gebaut werden, so sind erdverlegbare Mikrorohrverbände zu verwenden. Typische Mikrorohrverbände sind:

• 24 x 7 x 1,5 mm • 12 x 7 x 1,5 mm

Bei einer größeren Anzahl von anschließbaren Objekten (Wohnungen, Büros, Unternehmen) entlang einer Längstrasse werden 2 bis 4 Mikrorohrverbände parallel verlegt und auf einen Verteiler aufgeführt. Diese Verteiler können oberirdische Netzverteiler oder unterirdische Muffen sein, die in Schächten untergebracht sind. Unter Berücksichtigung entsprechender Reserven rechnet man pro Verteiler mit einem Anschlussvolumen von 80 Objekten. In innerstädtischen Gebieten mit einer hohen Dichte an Objekten verwendet man Mikroverbände mit 24 Mikrorohren, bei eher dünner besiedelten Gebieten werden Verbände mit 12 Mikrorohren eingesetzt. Damit wird erreicht, dass ohne zusätzliche Gruben und Kopflöcher Mikrokabel auf einer Gesamtlänge von bis zu 800 m eingeblasen werden kann.

Abbildung 9: Mikrorohrverband 24 x 7,5 x 1,5 mm für direkte Erdverlegung Quelle: gabo Systemtechnik GmbH

Bei Bau von Gebäudeeinführungen und Hausanschlüssen wird der Mikrorohrverband angeschnitten, ein freies Röhrchen herausgeführt und mittels Doppelsteckmuffen mit dem Mikrorohr verbunden, das in das Gebäude hinein geführt wird. Um die zulässigen Biegeradien der Mikrokabel nicht zu überschreiten, was zu Problemen beim späteren

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Einblasen von Mikrokabeln führen kann, können entsprechende Abzweighilfen in Form von T-förmigen Formteilen eingesetzt werden. Freie, noch nicht belegte Mikroröhrchen sind auf alle Fälle mit Endstopfen sicher zu verschließen, so dass kein Sand oder Erdgase in die Rohranlage eintreten können. Beim Bau von Gebäudeeinführungen werden Kernbohrungen erstellt, in die eine zweiseitig abdichtbare Hauseinführung eingebaut wird. Das Mikro-röhrchen wird dann durch diese Hauseinführung eingebracht. Im Gebäude selbst sollte das Mikroröhrchen grundsätzlich mit einem Gasstopper versehen werden.

Abbildung 10: Abzweighilfe für den Bau von Gebäudee inführungen und Hausanschlüssen Quelle: gabo Systemtechnik GmbH

Beim Einsatz von Mikrorohrsystemen im Hausanschlussberei ch sollte auf folgende Kriterien geachtet werden:

• Grundsätzlich ist hier die Durchführung einer Strukturplanung dringend zu empfehlen, bei der die künftige Netztopologie, die Zahl der Gebäudeeinführungen, Lage und Anzahl von Verteilern und Typ und Anzahl der Mikrorohrverbände definiert wird.

• Kann aus Zeit- oder Budgetgründen keine Strukturplanung erfolgen, so kann empfohlen werden, bei Tiefbauarbeiten im Gehwegbereich mindestens 3 Standardleerrohre der Dimension DN 50 mit zu verlegen. In diese Leerrohre können kann später Hauptkabel (Backhaukabel) und auch Mikrorohrverbände nachgezogen werden.

• Nur bei Tiefbauarbeiten im Gehwegbereich lassen sich sinnvoll Leerrohrressourcen für spätere Gebäudeeinführungen schaffen.

• Bei Tiefbauarbeiten in Straßenmitte, z. B. bei der Verlegung von Abwasserkanälen sollte ein Leerrohr vom Typ DN 110 für das spätere Einziehen von Backbone-und

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Backhaulkabel mit verlegt werden. Die Verlegung von Mikrorohrverbänden macht hier keinen Sinn, da beim späteren Bau von Gebäudeeinführungen hierfür die Straßendecke aufgebrochen werden müsste.

• Es sollten bei Verlegung von Mikrorohrmaterial nur Qualitätsprodukte aus PE-HD eingebaut werden, der Hersteller sollte DIN EN ISO 9001zertifiziert sein.

• Neben dem reinen Mikrorohr sollten vom Hersteller auch passende Formteile, Abdichtungen und Steckmuffen lieferbar sein, die eine wichtige Voraussetzung für eine Langlebigkeit und Betriebssicherheit der Leerrohranlage darstellen.

• Dazu zählt vor allem, dass die Leerrohranlage absolut gas- und wasserdicht und frei von Sand im Mikrorohr errichtet wird. Nur so ist gewährleistet, dass auch nach Jahren noch Mikrokabel für Anschluss von zusätzlichen Gebäuden eingeblasen werden kann.

• Das Tiefbauunternehmen, das die Mikrorohr-Mitverlegung durchführt, sollte für diese Aufgabe über entsprechende Projekterfahrung verfügen oder durch den Leerrohrhersteller vor der Verlegung entsprechend geschult werden.

• Alternativ kann hier auch ein fachkundiger Bauleiter eines erfahrenen Ingenieur- büros zur Qualitätssicherung eingesetzt werden.

Abbildung 11: Endstopfen zum sicheren Verschliessen der Mikroröhrchen und Doppelsteckmuffen für das Herstellen von Mikrorohrverbindungen; Quelle: gabo Systemtechnik

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1.6. Fotos und Schaubilder von typischen Einsatzfällen

Abbildung 12: PVC Kabelschutzleerrohr DN 110 und DN 5 0 vor Einbau in den Rohrgraben

Abbildung 13: Mikrorohrverband MD 24 und PVC Kabelsch utzleerrohr DN 50 im Rohrgraben

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Abbildung 14: Verlegung eines Mikrorohrverbandes MD 24

Abbildung 15: Kabelverzweiger KVz und Netzverteiler NVt mit 2 aufgeführten Mikrorohrverbänden

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Abbildung 16: Netzverteiler NVt mit eingeführten und aufgelegten Mikrorohren

Abbildung 17: Netzverteiler NVt mit eingebauten Sple isskassetten

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Abbildung 18: Schacht mit Muffe auf Teleskopbügel un d aufgelegten Mikroröhrchen

Abbildung 19: Leerrohrbündel und Kabelschutzleerroh re im offenen Kabelgraben; Quelle: BTN, Essen

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Abbildung 20: Eingezogene Mikroröhrchen in einem Lee rrohr DN 50 am offenen Schacht

Abbildung 21: Verbindungskupplungen für Mikroröhrche n bei Zusammenschaltung von Rohrverbänden

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Abbildung 22: Einblasen von Mikroröhrchen in ein Lee rrohr DN 50; Quelle: BTN GmbH, Essen

Abbildung 23: Mikroröhrchen-Abzweig bei einer Gebäu deeinführung, Quelle: BTN GmbH, Essen

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2. Handlungsempfehlungen für Mitverlegungen im Rahmen

von B-Plan-Besprechungen und Neubaumaßnahmen

2.1. Grundlage

2.1.1. Gesetzlich

Die Breitbandversorgung ist keine Daseinsvorsorge1) und wird weder bei der kommunalen und privaten Erschließungen, noch bei Straßen- und Wegebaumaßnahmen durch die Kommunen oder im Auftrag der Kommunen abgefragt. In Vorbereitung einer Breitband-erschließung können Leerrohre geplant und verlegt werden, was aber nicht Pflicht der Kommunen ist und auch nicht Standard bei Projektierungsbüros ist.

Die Gründe sind folgende: • Die fehlende Ausbauverpflichtung oder Abfrageverpflichtung nach dem

Baugesetzbuch [§1, Abs.(6), Punkt 8. d.] • Zum Zeitpunkt der Erschließung existiert noch kein spätere Nutzer • Es gibt wenige Erfahrungen auf dem Gebiet der Leerrohr-Projektierung

für die Anwendung in der Breitbandversorgung

Warum braucht Sachsen-Anhalt eine Leerrohrstudie?

Abbildung 24: Warum braucht Sachsen Anhalt eine Leer rohrstudie? Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Es sind die drei Gründe, die die Abbildung 24 deutlich macht.

1 ) Daseinsvorsorge ist ein verwaltungsrechtlicher Begriff, der auch in politischen und wirtschaftlichen Bereichen eine wichtige Rolle spielt. Er umschreibt die staatliche Aufgabe zur Bereitstellung der für ein menschliches Dasein als notwendig erachtete Grundversorgung mit Strom, Wasser, Gas, Telefon und die Entsorgung des Abwassers.

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Abbildung 25: Materialsammlung und Studien anderer L änder

Die Studien anderer Bundesländer zielen auf den organisatorischen Ablauf innerhalb der Kommunen hin, der ebenfalls sehr wichtig ist und von Schleswig-Holstein sehr gut dargestellt wurde. Internetarbeit und arbeiten mit dem GIS soll der zweite Meilenstein bei der Umsetzung der Breitbandstrategie des Bundes sein. Diese Studie soll ein Arbeitsblatt für allgemein gültige Nennweiten und Bauformen von Leerrohren erarbeiten.

2.1.2. Technisch

Bei der Vorbereitung von Hausanschlüssen unabhängig von der Art, wie Trinkwasser-hausanschluss oder Elektrohausanschluss wird generell von einer bestehenden Hauptleitung ein Abzweig gelegt. Soviel Adern die Hauptleitung hat werden auch, mit kleinerem Querschnitt, in das Haus hineinverlegt. In der Telekommunikations-Branche ist dies völlig anders.

Abbildung 26: Hausanschluss bei einem Elektrokabel Quelle: HarzOptics GmbH

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Abbildung 27: Hausanschluss bei einem Telekommunika tionskabel. Das gleiche Prinzip gilt auch für moderne Leerrohrsysteme Quelle: HarzOptics GmbH

Wie aus der Abbildung 27 ersichtlich ist, müssen bei einem Telekommunikationshaus-anschluss, so viele Doppeladern im Hauptkabel vorhanden sein wie es auch Hausan-schlüsse gibt. Bei der Leerrohrverlegung ist es ähnlich. Unter Punkt 2.3. wird darauf noch näher eingegangen.

2.2. Zielsetzung

Im Rahmen einer allgemeinen Zweckuntersuchung über den Einsatz von verschiedenen Leerrohrtypen bei öffentlichen Tiefbaumaßnahmen sollen Handlungsempfehlungen für die Auswahl geeigneter Leerrohrtypen und Ausführungen bei der Mitverlegung erarbeitet werden. Die beteiligten Partner in diesem Handlungsfeld sollen mit diesen Empfehlungen ein Instrument erhalten, um bereits in der Planungsphase prüfen bzw. prüfen zu lassen, ob eine Leerrohr-Mitverlegung an dieser Stelle sinnvoll ist und welcher Lehrrohrtyp zum Einsatz kommen sollte. Handlungsempfehlungen als Beiblatt oder als Verweis bei einer Ausschreibung können nicht nur dem projektierenden Büro dienlich sein, sondern wirken auch einer Verunsicherung der Kommunen entgegen. Eine Standardisierung nur für das Land Sachsen-Anhalt kann auch für die Zukunft eine Infrastruktur schaffen, die trotz Technikneutralität und Anbieterneutralität für alle Breitbandnetzanbieter die gleichen Voraussetzungen bietet. Im Zuge von kommunalen Infrastrukturbaumaßnahmen wird vielerorts die Mitverlegung von Leerrohren für die Glasfasererschließung erwogen. Wirtschaftlich kann dies sinnvoll sein, da die Erdbau-, Verlege-, und Oberflächenbaumaßnahmen bei der Glasfasererschließung einen erheblichen Teil der Investitionen ausmachen. Diese Kosten führen oft dazu, dass der Ausbau der Breitbandinfrastruktur unter Marktbedingungen nicht wirtschaftlich darstellbar ist.

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Dies gilt insbesondere für dünnbesiedelte, ländliche Räume. Die Leerrohr-Mitverlegung bietet hier die Möglichkeit Synergieeffekte zu nutzen und die Breitbanderschließung günstiger zu gestalten. Aber die Leerrohr-Mitverlegung ist nicht kostenneutral. Material, Planung, Koordinierung, Baumaßnahmen und Dokumentation bringen immer einen zusätzlichen Aufwand zur ursprünglichen Maßnahme mit sich.

2.3. Allgemeine technische Regeln zum Kabelbau und

Leerrohrverlegung

2.3.1. Forderungen und Wünsche der Ministerien

Träger des Telekommunikationsnetzes ist in den überwiegenden Fällen die Deutsche Telekom AG. Wenn das Planungsgebiet an das Telekommunikationsnetz angeschlossen werden soll, ist in den meisten Fällen eine Erweiterung im Bereich der neuen Erschließungs-straßen erforderlich. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie der Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, Beginn und Ablauf von Erschließungsmaßnahmen im Planungsgebiet so früh wie möglich, mindestens drei Monate vor Baubeginn schriftlich anzuzeigen oder in B-Planung dem begleitenden Planungsbüro mitzuteilen. Dies hat am Beispiel des Breitband-ausbaus durch die Kommune zu erfolgen. Die Ministerien wünschen sich von diesen Handlungsempfehlungen folgende Inhalte: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr (MLV)

• Die Veränderung von Verlege-Technologien verlangen nach einer Standardisierung die herstellerunabhängig ist, aber bezogen auf die Technologie für alle Anwender bindend ist. Diese Standardisierung dient dazu, dass ein Netzanbieter eine bestimmte Technologie der

• Verlege-Technik oder der Verlege-Systeme anbietet, die auch von anderen Anbietern mit genutzt oder weiter genutzt werden können.

Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft (MWW) Auch bei den Leerrohrsystemen gibt es verschiedene Nennweiten. Auch hier sollte eine Standardisierung stattfinden, die in Absprache mit den Netzanbietern in drei Bereichen unterschieden werden sollte:

• Was ist die richtige Nennweite für Fernnetze? • Was ist die richtige Nennweite für Stadtnetze? • Welche Nennweite sollten die Röhrchen haben um ein optimales Verteilungsnetz

auszubilden? Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr (MLV) B-Plan-Besprechung und Handlungsempfehlungen für Architekten- und Projektierungsbüros In der B-Plan-Besprechung wird der Ausbau eines Breitbandnetzes nicht abgefragt. Hier sollte nach unserer Empfehlung ebenfalls eine Standardisierung in zwei Richtungen geschehen.

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• Den Kommunen muss eine Handlungsempfehlung in die Hand gegeben werden, wie die Breitbandversorgung oder die Vorbereitung der Breitbandversorgung bei zu erschließenden Gebieten (unabhängig ob Wohn- oder Gewerbegebiet) bereits in der Planungsphase aufgenommen wird, da es keine Pflichtaufgabe ist.

• Den Planungsbüros muss ebenfalls eine standardisierte Handlungsempfehlung in die Hand gegeben werden, damit bei Erschließungsgebieten für Wohn- und auch Gewerbegebiete ein standardisiertes Leerrohrsystem Anwendung findet, welches bereits in der Erschließungsphase bis auf das Grundstück verlegt wird wie Trink-wasser oder Abwasser um einen späteren Aufbruch der vorhandenen Straßen- oder Gehwegoberflächenbefestigung zu vermeiden.

2.3.2. Warum befindet sich eine Kommune oder öffentlicher Auftraggeber

in dieser Situation, die Leerrohrplanung in ihren Verantwortungs-

bereich zu ziehen?

Eine Kommune oder ein Planungs- und Architektenbüro mussten sich schon mit der Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen im öffentlichen Bereich auseinandersetzen. Die Dimen-sionierung der Haupt- und Hausanschlussleitungen der Ver- und Entsorgungsleitungen erfolgte in der Vergangenheit nach den neuesten Regeln der Technik. Die Verantwortlichen der Ver- und Entsorgungsunternehmen akzeptierten entweder diese Planung oder teilten im Rahmen der B-Plan-Besprechung den Planer Größe und Platzbedarf im öffentlichen Bereich mit. Das wurde dann in die Planung übernommen. So auch bei der Abfrage nach der Versorgung mit Telefonanschlüssen. Was aber nicht passiert, ist die Angabe von Tele-kommunikationsleitungen oder Leerrohre für die Breitbandversorgung. Der Grund dafür ist, dass dieser Markt durch die Bu ndesnetzagentur geregelt ist. „Die Bundesnetzagentur ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) mit Sitz in Bonn. Vollständige Behördenbezeichnung „Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Tele-kommunikation, Post und Eisenbahnen“. Aufgabe: Durch Liberalisierung und Regulierung für einen diskriminierungsfreien Netzzugang und effiziente Netznutzungsentgelte in den genannten Bereichen zu sorgen. Die Regulierungsentscheidungen der Bundesnetzagentur werden in den Bereichen Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Post durch Beschlusskammern gefasst. Rechtsgrundlagen sind das Telekommunikationsgesetz, das Postgesetz, das Energiewirtschaftsgesetz sowie das Allgemeine Eisenbahngesetz.“2)

2 ) Quelle: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/17438/bu ndesnetzagentur-v9.html

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Abbildung 28: Struktur der Bundesnetzagentur Genau dieser diskriminierungsfreie Netzzugang verhindert, dass ein Telekommunikations-Unternehmen eine Vorverlegung von Leerrohren finanziert, weil sie dann jedem anderen interessierten Netzanbieter den freien Zugang gewähren muss. An dieser Stelle ist das Engagement der Kommune gefragt, die sich sowohl für die technische Planung, als auch bei der Vorfinanzierung die Verantwortung übernimmt. Die Kommune kann diese Verantwortung auch auf ein anderes öffentliches Tochterunternehmen, wie zum Beispiel einen Zweck-verband oder Stadtwerk abgeben.

2.3.3. Verantwortung und Finanzierung

Vier Grundvoraussetzungen sind für eine erfolgreiche Planung bzw. eine Umsetzung der Leerrohrverlegung notwendig und sollten durch einen Verantwortlichen der Kommune geprüft werden. Wenn die Kommune die Breitbandversorgung als eine Pflichtaufgabe und Daseinsvorsorge ansieht, dann:

a. Wird eine Strukturplanung in Auftrag gegeben (poolberatende Unternehmen des Landes Sachsen-Anhalt oder Breitband-Netzplaner) oder

b. wird eine eigene Entscheidung über Leerrohrtyp, auf Grund dieser Handlungsempfehlungen, für Einzel- oder Kleinbaumaßnahmen, getroffen?

c. Ist die Finanzierung des Honorars für eine Strukturplanung, Breitband-netzausbau, eingeplant oder das Honorar für das Abfragen im Rahmen einer B-Plan-Besprechung gesichert, weil die unter Punkt (a.) aufgeführten Unternehmen kein eigenes Interesse mit dem Netzausbau verfolgen und keinen Gewinn aus der Vermarktung abschöpfen.

d. Ist die Finanzierung der Leerrohr-Vorverlegung, durch die Kommune, bis zur Übergabe an einem möglichen Netzanbieter gesichert? (Oder bis zur Vermietung)

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Das hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung hat für ihr Land folgendes vorgeschlagen: 3) Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, stellt sich die Finanzierung wie folgt dar:

1. Landesstraßen freie Strecke Leerrohrverlegung zu Lasten des Landesstraßenbauhaushaltes

2. Kreisstraße freie Strecke Leerrohrverlegung zu Lasten des Landkreises. Der Kreis erhält hierfür Zuwendungen im Rahmen der Verkehrsinfrastrukturförderung, sofern die Maßnahme im genehmigten Förderprogramm enthalten ist

3. Durchfahrten von Landes- und Kreisstraßen

Leerrohrverlegung zu Lasten der Gemeinde. Diese erhält hierfür Zuwendungen im Rahmen der Verkehrsinfrastrukturförderung, sofern die Maßnahme im genehmigten Förderprogramm enthalten ist

4. Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen in der Baulast der Gemeinde

Leerrohrverlegung zu Lasten der Gemeinde. Diese erhält hierfür Zuwendungen im Rahmen der Verkehrsinfrastrukturförderung, sofern die Maßnahme im genehmigten Förderprogramm enthalten ist

Grundsätzlich hat jede Kommune zwei Möglichkeiten das Leerrohr und deren Einsatz zu planen:

1. Zukunftsorientierte und vorausschauende Planung

Strukturplanung durch zertifizierte Unternehmen von interessanten Gemeinde- oder Stadtgebiete oder der gesamten Ortslage

2. Operative Planung Unter Hilfenahme dieser Handlungs-empfehlungen oder die Beauftragung von zertifizierten Unternehmen und Beteiligung dieser Unternehmen bei der B-Plan-Besprechung

3) Quelle: Leerrohre für Breitbandkabel; Leitfaden für die Förderung der Verlegung von Leerrohren für Breitbandkabel im Rahmen des kommunalen Straßenausbaus sowie der Finanzierung im Rahmen des Landesstraßenbauprogramms; Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und L andesentwicklung

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2.3.4. Leerrohrtypen

So wie es über 10 Hersteller von Leerrohren, Schutz-rohren und Miniröhrchen gibt, gibt es auch unzählige Leerrohrtypen, die eine Entscheidung, welches Leerrohr für welchen Einsatz in Frage kommt anscheinend erschweren oder verkomplizieren. Das Gegenteil soll diese Studie herausarbeiten. Wie unter Punkt 1.2. und Punkt 1.3. bereits dargestellt wurde erfolgt eine Vorauswahl über:

1. Einhaltung der DIN Vorschriften und technische Spezifikationen

2. Referenzen der Unternehmen unter Berücksichtigung der gelieferten Qualität

3. Einhaltung und Qualifizierung der Unternehmen nach ISO

Weiterhin unterscheidet man im Rahmen der Vorbe-reitung des Breitbandausbaus mittels Leerrohre drei unterschiedliche Systeme:

1. Schutzrohre allgemein

2. Schutzrohre Wasser- und Gasdichte

3. Miniröhrchen Wasser- und Gasdichte

Allein diese Entscheidungskriterien lassen die möglichen Nennweiten für den Einsatz im Breitband-Leerrohrausbau auf ein Minimum eingrenzen.

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Eine der möglichen Auswahlkriterien soll das nächste Bild zeigen:

Abbildung 29: Leerrohrtypen nach Schutzrohre und Wa sser- und Gasdichte Leerrohre Quelle: HarzOptics GmbH

Wir unterscheiden in der Breitbandversorgung drei verschiedene Netze, die nach einem anderen Leerrohrsystem verlangen:

• Weitnetze oder Überlandnetze (Backbone4) • Verteilernetze in den Innenstädte oder Gemeinden (Backhaul5) • Verteilernetze für die Versorgung der Haushalte und Gewerbe

o Strahlennetze (meist für innerstädtische Bebauung und Wohngebiete) o Ringnetze (meist für Gewerbeansiedlungen)

4 ) Basisnetz – Glasfasernetz mit dem höchsten Datenverkehr und der weltweiten Netzanbindung 5 ) Backhaul bezeichnet man die Anbindung eines vorgelagerten, meist hierarchisch untergeordneten Netzknotens an einen zentralen Netzknoten. Der Begriff beschreibt nur die Funktion der Anbindung und trifft keine Aussage über die zur Realisierung verwendete Technik. Er ist nicht identisch mit Backbone.

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Technische Entscheidungskriterien

Abbildung 30: technische Verlegebereiche Quelle: HarzOptics GmbH

2.4. Handlungsempfehlungen

Wenn in einem Ort flächige Tiefbaumaßnahmen geplant sind, sollte eine Mitverlegung von Leerrohren nach einer vorher konzipierten Glasfaser-Netzstruktur erfolgen. Dabei sind die geplanten Tiefbautrassen mit der Bedarfstopologie des Ortes, der Bebauungstruktur und den Möglichkeiten einer oder auch mehrerer Backbone-Anbindungen in Einklang zu bringen. In der Praxis hat sich mehrfach gezeigt, dass die Umsetzung der Breitbandstrategie des Landes Sachsen-Anhalts in vielen Fällen an einer Standardisierung scheitert oder durch eine fehlende Standardisierung den Projektverlauf verzögert oder eine Synergie ausschließt. Nachfolgend soll an drei Beispielen dargestellt werden, wo eine Handlungsempfehlung sinn-voll ist. Eine Gesetzesänderung des Baugesetzbuch6) [§ 1 (6) 8. d.] würde sehr viel Zeit in Anspruch nehmen.

2.5. Erstellung von B-Plänen für Wohn- und Gewerbegebiete

In allen Fällen der Erschließung ist der letzte Verteiler-Punkt zu suchen oder zu erfragen. (wenn die Deutsche Telekom AG als Breitbandanbieter favorisiert wird) Es handelt sich hier in den meisten Fällen um einen KVz (Kabelverzweiger) oder Multifunktionsgehäuse mit 6 ) Quelle: Baugesetzbuch: Erstes Kapitel; Allgemeines Städtebaurecht; Erster Teil Bauleitplanung; Erster

Abschnitt Allgemeine Vorschriften: (6) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen: 8. die Belange d. des Post- und Telekommunikationswesens,

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integriertem DSLAM7). Dieser Punkt kann unter Umständen mehrere hundert Meter von dem Wohn- oder Gewerbegebiet entfernt liegen. Bei einem anderen Netzanbieter bezeichnet man diesen Punkt als Ausstiegspunkt. Diese Netzerweiterung sollte man in den Erschließungsplänen mit aufnehmen und nicht an der Wohn- oder Gewerbegebietsgrenze enden.

Abbildung 31: Kabelverzeiger und Multifunktionsgehä use; Quelle: Wikipedia

Abbildung 32: Ausbau-Planung: Breitbandversorgung od er Leerrohrplanung

Die gestrichelte Linie zeigt, dass außerhalb des Ausbaugebietes zusätzliche Erschließungen notwendig sind, damit die vorverlegte Infrastruktur auch genutzt werden kann. In jedem Fall lohnt sich hier eine Verhandlung auf Mitverlegung bei der Erschließung der Telefonleitungen, da Anfangspunkt und Endpunkt identisch sind. Bei einer solchen 7 ) Ein Digital Subscriber Line Access Multiplexer, kurz DSLAM, ist ein Teil der für den Betrieb von DSL benötigten Infrastruktur. DSLAMs stehen an einem Ort, an dem Teilnehmeranschlussleitungen zusammenlaufen

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Erschließung stellt man sicher, dass der Versorgungsgrad des Wohngebietes, also die anstehende Datenrate im Versorgungsgebiet genauso hoch ist, wie am letzten Verteiler. Bei einem Ausbau des vorgelagerten Netzes steigt dann auch die Datenrate im Wohngebiet im gleichen Maße. Für Gewerbegebiete gestaltet sich die sofortige Erhöhung der Datenrate ein wenig komplizierter, als bei Wohngebieten. Das soll aber nicht heißen, dass eine Vorbereitung der Breitbandversorgung in Anlehnung der Ausbauempfehlungen, wie bei Wohngebieten genauso geplant werden sollte. Der erste kleine Unterschied ist, dass man in Gewerbe-gebieten versucht immer einen Versorgungsring zu planen und einzubauen. Wie Bild 33 zeigt liegen die getrennten Miniröhrchen ohne Nutzung in der Erde. Werden diese aber in einen gemeinsamen Anfangs- und Endschacht zusammen geführt, hat man technisch die Möglichkeit ein Unternehmen auch von der anderen Seite zu erschließen. Man nennt diese Anbindung Redundanz8). Den zweiten Unterschied, wenn wir über die Versorgung durch die Deutsche Telekom AG sprechen, ist etwas größer und hängt mit dem Versorgungs-Equipment zusammen und hat technische Hintergründe. Privathaushalte werden asymmetrisch versorgt, was bedeutet, dass ein Datenraten-übertragungsverhältnis von 1 zu 10 von Upload und Download besteht. Unternehmen werden Symmetrisch versorgt. Das setzt natürlich ein anderes Equipment voraus, welches in den meisten Fällen in den Ortsvermittlungsstationen (HVt) sitzt. An dieser Stelle wird ersichtlich, dass eine Erschließung des Backhaul bis zum letzten Verteiler noch keinen Sinn macht, aber eine sehr gute Voraussetzung für eine abschließende Ausbauplanung macht, da der Netzanbieter ab dem letzten Verteiler vielleicht über eigene Infrastruktur verfügt und diese in vorhandene Leerrohrsysteme einbläst.

Abbildung 33: Breitbanderschließung in einem Gewerb egebiet

8 ) Redundanz: Das mehrfache Vorhandensein funktional gleicher oder vergleichbarer technischer Ressourcen (meist aus Sicherheitsgründen). Bei Ausfall einer Versorgungsleitung kann der Betrieb über den zweiten Anschluss aufrecht gehalten werden.

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2.6. Planung von Tiefbau- und Straßenbauprojekten

Für die Breitband-Endkundenversorgung ist die Leerrohrplanung bei Straßenbauprojekten nicht von so großer Bedeutung. Sie dient lediglich dazu, dass bei einem nachträglichen Breitbandausbau die Straßendecken nicht mehr aufgerissen werden müssen. Die Leerrohrplanung beschränkt sich in diesem Fall im Wesentlichen um parallele Verlegung oder Straßenkreuzungen. Bei einem Kreuzungsausbau gibt es bereits jetzt schon Betriebsanweisungen der Straßenmeistereien. Es sind in jedem Fall Schutzrohre DN 110 einen Meter bis 5 m aus dem Kreuzungsbereich einzubauen, sowohl innerhalb geschlossener Ortschaften als auch außerhalb. Innerhalb geschlossener Ortschaften wird empfohlen ein zweites Leerrohr DN 110 zu verlegen, da hier auch noch die Verteilerkabel verlegt werden müssen und die Leerrohre nicht allein für die Breitbanderschließung vorverlegt werden.

Abbildung 34: Schutzrohr im Kreuzungsbereich Quelle: HarzOptics GmbH

Abbildung 35: Leerrohrverlegung in der Straßenmitte Quelle: HarzOptics GmbH

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Leerrohre in der Straßenmitte können nur für den Backbone und den Backhaul genutzt werden. Für Verteilernetze sind sie vollkommen ungeeignet. Wichtig ist nur , dass am Anfang und am Ende der Baumaßnahme das Leerrohr aus dem Straßenbereich gezogen wird. Wenn der Straßenbau über mehrere Kilometer geht, sollten zusätzlich Ausstiegspunkte vorgesehen werden. Bild 36 zeigt eine Nachverlegung des Backhaul oder Backbone durch Spülung. Auch hier ist ersichtlich, dass zwischendurch immer wieder Ausstiegspunkte (Schächte) eingeplant werden sollten. Die Punkte sollten mit dem Netzbetreiber abgesprochen werden. Ausnahme: Spülung im Gehwegbereich und Straßenbereich stellt bei der Auswahl der Leerrohre eine Ausnahme dar. Da das Leerrohr bereits Zweckgebunden verlegt wird, kann die Größe des Leerrohres auch kleiner als DN 110 sein. Das gilt nicht für Bahnkeuzungen oder Dükern von Flußläufen. Hier sollte das Leerrohr mindesten DN 110 sein und wenn zum Zeitpungt der Bauplanung bereits bekannt ist, dass dieser Leerrohr bereits mit einem anderen Versorgungsträger belegt ist, sollte es größer als DN 110 dimensioniert werden oder mehrere Schutzrohre mit DN 110 verlegt werden.

Abbildung 36: Beispiel für eine Nachverlegung des B ackhaul oder Backbohne, bei vorhandener Verteilerstruktur; Quelle: DNS-Net

Abbildung 37: Einbau eines Schachtes Quelle: HarzOptics GmbH

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Somit ergibt sich eine Leerrohrplanung nach dem Einbauort, wie die Abbildung 38 es zeigt.

Abbildung 38: Leerrohrplanung nach Einbauort Quelle: HarzOptics GmbH

2.7. Planung von Infrastrukturen für Wohn- und Gewerbegebiete

Gemeint sind an dieser Stelle die Planung und der Ausbau von Infrastrukturen in vorhandenen Gebieten oder innerstädtische Infrastrukturerweiterung. In diesem Fall ist es wichtig zu wissen welche Infrastruktur bereits vorhanden ist um eine Überdimensionierung oder parallel Verlegung zu vermeiden. Wenn keine Leerrohrinfrastruktur vorhanden ist, gilt für die Vorverlegung von Leerrohren im Gehwegbereich:

(1) 3 x DN 50 und 1 x 24 x 1,7 mm (2) 3 x DN 50 und 1 x DN 50 oder Vierer-Verband

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2.7.1. Grundsätzliche Verlegung und Markierung von Leerrohren

Bei der bisherigen Verlegung von Telekommunikationskabel und anderen Versorgungs-leitungen gibt es Werkstandards, meist durch die Ver- und Entsorger oder Stadtwerke selbst herausgegeben. Grundsätzlich ist ein Sicherheitsabstand von 30 cm zwischen den einzelnen Versorgungsträgern einzuhalten ist. Begründet wurde dies immer damit, dass bei Reparaturarbeiten der untersten Leitungen die Oberen den Zugang erschweren.

Abbildung 39: Grabenprofiel eines Stufengrabens Quelle: HarzOptics GmbH

Bei Kabelstörungen von Elektrokabeln ist die Baugrube 1 m x 1,50 m, bei Wasserleitungs-störung ist die Baugrube 1 m x 2,5 m.

Abbildung 40: Veränderung der Grabenprofile Quelle: HarzOptics GmbH

In jedem Fall ist es unerheblich wo die anderen Versorgungsleitungen liegen, weil in jedem Fall die Versorgungsleitungen die in einer niedrigeren Verlegungstiefe liegen immer in der Baugrube liegen.

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Ein weiteres Argument der Energieversorger und der Telekommunikationsanbieter war bisher die Elektromagnetische Beeinflussung von Energiekabeln auf Telekommunikations-kabel. Diese Aussage ist richtig und nur in diesem Fall ist ein Abstand von 30 cm Sinnvoll. Es handelt sich aber in diesem Fall um eine Leerrohrverlegung zur Vorbereitung eines Glasfasernetzausbaus. Bei Glasfaser gibt es keine elektromagnetische Beeinflussung mehr, also muss an dieser Stelle umgedacht werden. Das Leerrohr kann ohne Bedenken neben dem Elektrokabel, selbst neben Hochspannungskabel, verlegt werden.

Abbildung 41: Veränderungen zur herkömmlichen Teleko mmunikation- und Elektrokabelverlegung, Quelle: HarzOptics GmbH

Schutzrohre können ohne Verschluss verlegt werden. Leerrohre sollten immer wasser- und gasdicht verlegt werden unabhängig ob es DN 50, Verbund DN 50 oder Miniröhrchen sind. Genauso sind auch die Verbindungen der Leerrohre zu verschließen.

Abbildung 42: Leerrohr-Verbindungen Quelle: HarzOptics und Dietzel 9)

Leerrohre und Glasfaserleitungen sind später nicht mehr einmessbar das gleiche gilt auch für Muffen oder Abzweige. Die Industrie hat sich auf diese Tatsache bereits eingestellt, sowie auch die Telekommunikationsanbieter. Wenn aber die Kommunen oder die Architekturbüros

9) Dietzel Univolt Deutschland GmbH, Benno-Strauß-Straße 13, D 90763 Fürth

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sich in Zukunft dieses Themas annehmen, sind eine genaue Dokumentation und auch das spätere Wiederfinden der Leerrohre wichtig.

Abbildung 43: Kugelmarker und Trassenwarnband mit M etalllitze,

Quelle: Rehau 10)

Das gleich gilt auch für Hausanschlüsse oder auf Ring gelegte Leerrohre oder Glasfasern, als Vorbereitung eines Breitbandanschlusses vor dem Haus. Diese sollten gekennzeichnet sein, damit man sie wiederfindet.

2.7.2. Verlege-Formen

Abbildung 44: Verlegung von Leerrohr 11)

Abbildung 45: So sollte die Verlegung nicht aussehen 10)

10) REHAU AG + Co, Rheniumhaus, 95111 Rehau 11) REHAU AG + Co, Rheniumhaus, 95111 Rehau

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Die Verlegung von Leerrohr sollte von einer dafür qualifizierten Firma ausgeführt werden. Unebenheiten im Graben sollten ausgeglichen werden. Leerrohrverlegung wie es die Abbildung 42 zeigt, ist für die anschließende Bestückung mit Glasfaserkabel nicht geeignet.

2.8. Planung der Versorgungsmedien bei der Grundstückserschließung

– Kombi-Hausanschlüsse für Strom, Gas, Wasser und

Glasfaserkabel

Zum Schluss sei noch auf die Gebäudeanschlüsse eingegangen. Hier gibt es spezielle Wanddurchführungen mit zweiseitigen Abdichtungen.

Abbildung 46: Wanddurchführung 12) und 13)

In der Zukunft sollte angestrebt werden Wanddurchführungen bei Gebäudeanschlüssen schon für die Netze der neuen Generation vorzubereiten. Diese Empfehlung sollte an Energieversorger und Stadtwerke weitergegeben werden, damit diese ihre Wanddurch-führungen ändern bzw. erweitern, so dass die Aufnahme von einem oder zwei Miniröhrchen möglich ist. Bei einer nachträglichen Verlegung von Glasfaser können diese dem Netzanbieter zur Benutzung gegen ein marktübliches Entgelt angeboten werden.

Abbildung 47: Beispiel für eine Kombi-Wanddurchführung 14)

12) REHAU AG + Co, Rheniumhaus, 95111 Rehau 13) Langmatz GmbH, Am Gschwend 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen / Deutschland

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Abbildung 48: Mehrspartennetzanschluss „Wandeinbauvariante“ und „ Fußbodeneinbauvariante“ 15)

Abbildung 49: Hausanschluss komplet 16)

Bei Neubauten werden die Wanddurchführungen, Abbildung 46 empfohlen und für die nach-trägliche Verlegung, die Möglichkeit, die die Abbildungen 47 oder 48 darstellt.

14) Quelle: Internet (unbekannt) 15) Syna GmbH Ludwigshafener Straße 4, 65929 Frankfurt am Main 16) Quelle: Deutsche Telekom AG

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3. Grafische Darstellung von typischen FTTC- und

FTTB-NGA-Netzstrukturen Zum Schluss sollen noch einmal schematische Darstellungen von Leerrohrnetzen aufgezeigt werden, die für einen vorbereitenden FTTC oder FTTB- NGA Netzausbau geeignet sind.

Abbildung 50: Hausanschlüsse in einem Leerrohr mit Mikroröhrchen (grün) und ein Leerrohr für die Verbindung der Ortsvermittlungsstationen (HVt) mit de n Multifunktionsgehäusen und die Multifunktionsgehäuse untereinander (Backhaul und B ackbone) – beide DN 50

Abbildung 51: Praktisches Beispiel von Abbildung 48

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Abbildung 52: Mini-Röhrchen-Verband 24 x 12 x 1,5 mm (grün) und Leerrohr DN 50. Die Verteilung erfolgt aus dem Multifunktionsgehäuse

Abbildung 53: Mini-Röhrchen-Verband 24 x 12 x 1,5 mm (grün). Die Verteilung erfolgt aus dem Multifunktionsgehäuse

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3.1. Grafische Darstellungen von typischen NGA-Netzstrukturen

Abbildung 54: Übliche NGA-Netzstrukturen Quelle: GEO DATA GmbH, Westhausen

Bei den Zugangsnetzen der nächsten Generation = Next Generation Access (NGA) bildet das LWL-Kabel die Basis für die Informationsübertragung. Bei einer klassischen DSL-Versorgung, wie sie von der Deutschen Telekom in durchweg allen Hauptverteilergebieten (HVt) praktiziert wird, sind die HVt-Hauptverteiler üblicherweise mit ADSL2+ -Technik ausgerüstet und die nutzbare Bandbreite beträgt, je nach Länge der Kupferkabelstrecken hinter dem HVt max. 16 Mbit/s. Bei einem FTTC-Netz (Fiber to the Curb) werden die Kabelverzweiger KVz in den Ortsnetzen mit LWL-Kabel an den HVt der Deutschen Telekom oder den PoP (Point of Presence) eines alternativen Netzbetreibers angeschlossen. Am KVz Standort wird ein Multifunktionsgehäuse MFG aufgestellt, in dem die DSL-Anschlusstechnik in Form eines DSLAM`s untergebracht ist. Der Endnutzer wird vom KVz aus mit den vorhandenen Kupferkabeln des Ortsnetzes angeschlossen. Die Leitungsdämpfung wird dadurch beträchtlich reduziert. Durch die LWL-Anbindung wird die DSL-Technik dichter beim Endnutzer betrieben. Beim Einsatz der VDSL-Technologie lassen sich so die nutzbaren Download-Geschwindigkeiten auf 50 und sogar auf 100 Mbit/s erhöhen. Bei einem FTTB-Netz (Fiber to the Building) erhalten alle Gebäude im Ausbaugebiet einen LWL-Hausanschluss. Werden nicht nur die Gebäude, sondern auch die Wohneinheiten mit LWL-Kabeln erschlossen spricht man von FTTH-Netzen (Fiber to the Home). Bei reinen

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FTTB-Netzen werden im Hausanschlussraum in der Nähe des LWL-Netzabschlusses Mini-DSLAM´s installiert mit denen über die vorhandene Telefonverkabelung Downloadraten von 100 bis 200 Mbit/s generierbar sind. In FTTH-Netzen können, je nach eingesetzter Systemtechnik, Bandbreiten von bis zu 1 Gbit/s pro Endnutzer generiert werden.

3.2. FTTC-Netzstrukturen mit einer VDSL-Versorgung Bei FTTC-Netzstrukturen werden die KVz der bislang unterversorgten Anschlussgebiete mittels LWL-Kabellängstrassen (Backhaul) vernetzt und zu einem regionalen/kommunalen Netzknoten (PoP = Point of Presence) geführt. Ist die Deutsche Telekom der künftige Netzbetreiber, ist dieser Netzknoten der nächstgelegene HVt. Bei einem alternativen Netzbetreiber werden sehr häufig kommunale FTTC-Netze mit den Telehäusern in der nächstgelegenen Großstadt verbunden, in denen sich Übergänge zu den Technikplattformen dieser Betreiber befinden (Backboneanbindung). Im Bundesland Sachsen-Anhalt befinden sich solche Telehäuser in den Städten Magdeburg, Halle, Leipzig, Dessau und Wittenberg. Häufig werden auf kommunaler und regionaler Ebene sogenannte Regio-PoP´s gebildet, die eine Konzentrationsstufe für die Anbindung mehrerer KVz bilden und einen Backbone-anschluss zu einem nächstgelegenen Telehaus besitzen. Solche Regio PoP´s können in Form von Fertiggebäuden geschaffen werden oder in geeigneten Räumlichkeiten im Ausbaugebiet untergebracht werden. Da in Gebieten mit einer Struktur aus 1- und 2-Familienhäusern, d. h. einer eher geringen Besiedelung, ein FTTB/H-Betrieb auf Grund der hohen Baukosten, in der Regel unwirtschaftlich ist, stellen FTTC-Netze mit der VDSL-Technologie eine gute mittelfristige Brückenlösung für die nächsten 5 bis 10 Jahre dar. Aber bei der Planung von FTTC-Infrastrukturen sollte auf jeden Fall der weitere Ausbau in die Richtung FTTB von vornherein mit berücksichtigt werden. Das heißt konkret, dass bei den FTTC-Längstrassen in Gebieten mit einer eher dünnen Bebauung gleich die für den FTTB-Ausbau benötigten Mikrorohrverbände und Unterverteiler mit geplant und bei der Errichtung des Netzes mitgebaut werden sollten. Die jeweiligen Hausanschlüsse und Gebäudeeinführungen können dann zu einem späteren Zeitpunkt gebaut werden. In den MFG – Multifunktionsgehäusen der FTTC-Netze lassen sich auch bei der Hochrüstung auf eine FTTB-Topologie die entsprechenden aktiven Systemkomponenten, wie z. B. Ethernet-Switche, Router oder GPON-Leitungsausrüstungen räumlich unterbringen. In Abb. 55 ist ein typisches FTTC-Netz mit seinen roten LWL-Längstrassen zur Anbindung der KVz dargestellt. In Gebieten mit einer eher dünnen Bebauung wurden parallel zu den LWL-Längstrassen gleich entsprechende, grün gekennzeichnete Mikrorohrverbände für einen späteren FTTB-Netzausbau mit berücksichtigt.

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Abbildung 55: Typische FTTC-Netzstruktur mit FTTB-Vo rbereitung Quelle: GEO DATA GmbH, Westhausen

Abbildung 56: Beispiel für ein FTTC-Netz im ländlic hen Umfeld Quelle: GilD.e GmbH, Gummersbach

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Abbildung 57: Detaildarstellung eines FTTC-Netzes i m ländlichen Raum Quelle: GilD.e GmbH, Gummersbach

Abbildung 58: Grobplanung einer FTTC-Infrastruktur im ländlichen Raum Quelle: GilD.e GmbH, Gummersbach

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3.3. FTTB/H-Netzstrukturen mit direkt angeschlossenen LWL-

Hausanschlüssen

FTTB/H-Netze bestehen im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten

• Main PoP als Konzentrationspunkt für mehrere Ausbaugebiete (Cluster) und Backboneanschluss an ein Telehaus mit Netzübergängen zu Technikpattformen, Anbietern von triple play Produkten und Providern

• Regio PoP´s als Konzentrationspunkte für ein oder mehrere Ausbaugebiete • Verteiler in Form von Schächten und oberirdischen Verteilern mit Backhaulan-

bindungen an die Regio PoP´s und Einführungspunkte von Mikrohrverbänden • Längstrassen mit Mikrorohrverbänden, bestehend aus Verbänden mit 12 oder

24 Mikrorohren • Abzweige mit Gebäudeeinführungen und Hausanschlüssen

Die typische schematische Struktur eines FTTB/H-Netzes ist dem Schaubild unten zu entnehmen.

Abbildung 59: Schemadarstellung eines FTTB/H-Netzes Quelle: GEO DATA GmbH, Westhausen

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Typischerweise wird bei den Hausanschlüssen pro Gebäude 1 Mikroröhrchen aus dem Mikrorohrverbund abgezweigt und eingeführt. In 1 Mikroröhrchen lässt sich ein Mikrokabel mit 12 bis 24 Fasern einblasen. Pro Gebäude werden typischerweise 2 Fasern pro Wohneinheit vorgesehen, sowie in Bezug auf das gesamte Gebäude je 1 Faser für die Dienste smart grid und TV-Versorgung mit RF Overlay sowie 2 Reservefasern. Bei Gebäuden mit einer hohen Anzahl von Wohneinheiten werden 2 bis 4 Mikroröhrchen eingeführt. Im großstädtischen Umfeld empfiehlt es sich Mikrorohrverbände mit 24 Röhrchen zu verlegen, um die Zahl der Netzverteiler zu optimieren. In eher dünner bebauten Gebieten mit 1 und 2 Familienhäusern sollten Mikrorohrverbände mit 12 Röhrchen verwendet werden, damit die maximal technischen Einblaslängen für Mikrokabel von 700 m nicht überschritten werden. Als Netzverteiler können unterirdische Schächte verwandt werden, in die die Mikrorohr-verbände eingeführt werden und die eine Teleskopvorrichtung für die Unterbringung von max. 2 LWL-Kabelmuffen besitzen. Mit Hilfe der Muffen werden die Verbindungen zwischen Mikrokabel und Backhaulkabel per thermischen Spleiss hergestellt. Statt der Schächte können auch oberirdische Netzverteiler NVt mit der gleichen Funktion verwandt werden.

Abbildung 60: Oberirdischer Netzverteiler und unter irdischer Schacht Quelle: Berthold Sichert GmbH

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Abbildung 61: Übersichtsplan eines FTTB-Netzes in e iner Kleinstadt Quelle: GilD.e GmbH, Gummersbach

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Abbildung 62: Detailausschnitt aus einer FTTB-Planun g im ländlichen Raum mit farblicher Kennzeichnung der verschiedenen Mikrorohrverbände Quelle: GilD.e GmbH, Gummersbach

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Abbildung 63: Beispiel für eine FTTB-Planung im städ tischen Umfeld mit Grabenprofilen mit der Belegung mit Leerohren und Mikrorohrverbänd en Quelle: GEO DATA GmbH

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4. Handlungsempfehlungen in einer Kurzübersicht

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5. Anlagen Baugesetz

Anlage 1: Auszug aus dem Baugesetzbuch

§ 1

Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung

(1) Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten.

(2) Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

(3) Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden.

(4) Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. (5) Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen,

wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

(6) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen: 1. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die

Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung, 2. die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler

Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Anforderungen Kosten sparenden Bauens sowie die Bevölkerungsentwicklung,

3. die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung,

4. die Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau vorhandener Ortsteile sowie die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche,

5. die Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung und die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes,

6. die von den Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts festgestellten Erfordernisse für Gottesdienst und Seelsorge,

7. die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere

a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,

b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes,

c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,

d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,

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e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,

f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie,

g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts,

h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden,

i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c und d,

8. die Belange a) der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer

verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung, b) der Land- und Forstwirtschaft, c) der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, d) des Post- und Telekommunikationswesens, e) der Versorgung, insbesondere mit Energie und Wasser, f) der Sicherung von Rohstoffvorkommen,

9. die Belange des Personen- und Güterverkehrs und der Mobilität der Bevölkerung,

einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs und des nicht motorisierten Verkehrs, unter besonderer Berücksichtigung einer auf Vermeidung und Verringerung von Verkehr ausgerichteten städtebaulichen Entwicklung,

10. die Belange der Verteidigung und des Zivilschutzes sowie der zivilen Anschlussnutzung von Militärliegenschaften,

11. die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer von ihr beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung,

12. die Belange des Hochwasserschutzes. (7) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange

gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

(8) Die Vorschriften dieses Gesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen gelten auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.

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Anlage 2: Auszug aus dem Flächennutzungsplan

§ 7 Anpassung an den Flächennutzungsplan

Öffentliche Planungsträger, die nach § 4 oder § 13 beteiligt worden sind, haben ihre Planungen dem Flächennutzungsplan insoweit anzupassen, als sie diesem Plan nicht widersprochen haben. Der Widerspruch ist bis zum Beschluss der Gemeinde einzulegen. Macht eine Veränderung der Sachlage eine abweichende Planung erforderlich, haben sie sich unverzüglich mit der Gemeinde ins Benehmen zu setzen. Kann ein Einvernehmen zwischen der Gemeinde und dem öffentlichen Planungsträger nicht erreicht werden, kann der öffentliche Planungsträger nachträglich widersprechen. Der Widerspruch ist nur zulässig, wenn die für die abweichende Planung geltend gemachten Belange die sich aus dem Flächennutzungsplan ergebenden städtebaulichen Belange nicht nur unwesentlich überwiegen. Im Falle einer abweichenden Planung ist § 37 Abs. 3 auf die durch die Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans oder eines Bebauungsplans, der aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und geändert, ergänzt oder aufgehoben werden musste, entstehenden Aufwendungen und Kosten entsprechend anzuwenden; § 38 Satz 3 bleibt unberührt.

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6. Glossar 17) _______________________________________________________________________ ADSS all‐dielectric self‐supporting

APC Angle‐polished connector (winklig geschliffener Steckverbinder)

ATM Asynchronous Transfer Mode

CATV cable television

CWDM Coarse Wavelength Division Multiplexing (grobes Wellenlängenmultiplex)

DWDM Dense Wavelength Division Multiplexing (enges Wellenlängenmultiplex)

FCP fibre concentration point (Glasfaser Konzentrationspunkt)

FBT fused biconic tapered (bikonischer Schmelzkoppler)

FDH fibre distribution hub (another term for FCP) (Glasfaserverteilungspunkt, anderer Ausdruck für

FCP)

FTTC fibre to the curb (Glasfaser bis zum Bürgersteig)

FTTB fibre to the building (Glasfaser bis zum Gebäude)

FTTH fibre to the home (Glasfaser bis in das Gebäude)

FTTN fibre to the node (Glasfaser bis zum Knoten)

FTTx generic term for all of the fibre‐to‐the‐x above (allgemeiner Ausdruck für die oben erwähnten)

FWA fixed wireless access (fester drahtloser Zugang)

HDPE high‐density polyethylene (Hochdichtes Polyäthylen)

IEEE Institute for Electrical and Electronics Engineers

IL insertion loss (Einfügungsdämpfung)

ISO International Organisation for Standardisation

IEC International Electrotechnical Commission

ITU‐T International Telecommunication Unit – Telecommunications Standards

LAN Local Area Network

LI local interface (lokale Schnittstelle)

LSZH low smoke, zero halogen (raucharm, keine Halogene)

Mbit/s Megabits per sekunde

MMF multimode fibre

MDU main distribution unit (Hauptverteilungspunkt)

MDU multi‐dwelling unit (Mehrfamilienhaushalt)

ODF optical distribution frame (Optisches Verteilergestell)

OLT optical line termination (Glasfaserterminierung)

OLTS optical loss test set (Messgerät zur Messung des optischen Verlusts)

ONU optical network unit (optische Netzwerkeinheit)

ONT optical network termination (optische Netzwerkterminierung)

OPGW optical power ground wire (optisches Erdkabel)

OTDR optical time domain reflectometer

PE polyethylene (Polyäthylen)

PMD polarisation mode dispersion

PON passive optical network

POP point of presence

PTP point‐to‐point (Punkt‐zu‐Punkt)

PVC polyvinylchloride

RL return loss (Rückflussdämpfung)

ROW right of way (Wegerecht)

SMF singlemode fibre

STP shielded twisted pair (abgeschirmte Zweidraht‐Leitung)

UPC ultra polished connector (ultra‐polierter Steckverbinder)

UPS uninterruptible power supply (Unterbrechungsfreie Stromversorgung)

UTP unshielded twisted pair (nicht abgeschirmte zweidratleitung)

WDM Wavelength Division Multiplexing (Wellenlängenmultiplex)

WLAN wireless LAN (Local Area Network

17) FTTH Handbook 2012

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7. Quellenangaben Bei der Ausarbeitung dieser Zweckuntersuchung wurden die Autoren von folgenden Unternehmen mit fachlichen und technologischen Hinweisen und Informationen unterstützt: GEO DATA GmbH Entwicklung und Planung Dr. Rudolf Schieber Straße 13 73463 Westhausen www.geodata-gmbh.de GiLD.e GmbH Beustenbachstraße 4 51647 Gummersbach www.punkt-e.com gabo Systemtechnik GmbH Am Schaidweg 7 94559 Niederwinkling www.gabocom.de REHAU AG & Co Universitätsstraße 140 44799 Bochum www.rehau.com BTN – Baran Telecom Networks GmbH Am Lichtbogen 51 45141 Essen www.bt-networks.de Zur Vertiefung des Themas Verlegung von Kabelschutzleerrohren wird das Studium folgender Veröffentlichungen, die auch von den Autoren als Quellen genutzt wurden, empfohlen: Leerrohre verlegen – aber richtig MICUS GmbH, Düsseldorf Baustellen und Leerrohre für den Breitbandausbau nutzen Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein Nutzung von Synergieeffekten beim Breitbandausbau Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein

Leitfaden für Kommunen zur Leerrohrverlegung Breitband Projektbüro Rheinlad-Pfalz

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Tiefbaukostenverteilung bei der Mitverlegung von Glasfaserkabeln Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg ZTV – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen der Deutschen Telekom AG für Bauleistungen am Telekommunikations-Netz Deutsche Telekom AG/Telekom Deutschland GmbH, Bonn/Darmstadt Optische Netze – Systeme, Planung, Aufbau Deutsches Institut für Breitbandkommunikation, Staßfurt Leerrohre für Breitbandkabel Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Entwicklung Leitfaden für Unternehmen in eigener Zuständigkeit zu Berücksichtigung von Glasfaserkabel oder Leerrohren für den Telekommunikationsbreitbandbetrieb Bundesnetzagentur Leitfaden für Kommunen zur Leerrohverlegung Breitband-Projektbüro Ministerium des inneren, für Sport und Infrastruktur, Rheinland-Pfalz Baustellen und Leerrohre für den Breitbandausbau nutzen Runder Tisch Breitband Schleswig-Holstein Breitbandkompetenzzentrum Schleswig-Holstein

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8. Handlungsempfehlungen anderer Bundesländer

8.1. Hessen

8.2. Rheinland-Pfalz

8.3. Schleswig-Holstein

Die drei Handlungsempfehlungen der Bundesländer (Punkte 8.1. bis 8.3.) sollen auch in Textform, als Anhang angefügt werden, damit zuständige Mitarbeiter oder Projektanten nicht erst nach weiteren Veröffentlichungen suchen müssen.

9. Impressum

Bearbeitung/Autoren Dipl. Ing. Rüdiger Kramer Geschäftsführender Gesellschafter GRK Potsdam Unternehmensberatung GbR Helmholtzstraße 13 14467 Potsdam Dipl. Ing Hans-Martin-Schulze Breitbandmanager HarzOptics GmbH An-Institut der Hochschule Harz (FH) Dornbergsweg 2 38855 Wernigerorde

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10. Abbildungen

Abbildung 1: FTTH-Infrastruktur ............................................................................................ 6 Abbildung 2: Kabelschutzleerrohre mit unterschiedlichen Außendurchmessern ...................11 Abbildung 3: Verlegung von Kabelschutzleerrohr außerorts mit dem Kabelpflug ..................12 Abbildung 4: Lagerung von Kabelschutzleerrohren vor der Verlegung .................................13 Abbildung 5: Mehrfachbelegungsrohre zur mehrfachen Nutzung von größeren Leerrohren .14 Abbildung 6: Einblasen von 5 Mikrorohren in ein Leerrohr, das bereits mit 1 Glasfaserkabel belegt ist ...............................................................................................................................15 Abbildung 7:Leerrohr DN 50 mit 7 Mikrohren 10 x 1 .............................................................16 Abbildung 8: Zugvorrichtung für einen Rohrverband mit losem Mikrorohrverbund ................17 Abbildung 9: Mikrorohrverband 24 x 7,5 x 1,5 mm für direkte Erdverlegung .........................18 Abbildung 10: Abzweighilfe für den Bau von Gebäudeeinführungen und Hausanschlüssen .19 Abbildung 11: Endstopfen zum sicheren Verschliessen der Mikroröhrchen und Doppelsteckmuffen für das Herstellen von Mikrorohrverbindungen; .....................................20 Abbildung 12: PVC Kabelschutzleerrohr DN 110 und DN 50 vor Einbau in den Rohrgraben 21 Abbildung 13: Mikrorohrverband MD 24 und PVC Kabelschutzleerohr DN 50 im Rohrgraben .............................................................................................................................................21 Abbildung 14: Verlegung eines Mikrorohrverbandes MD 24 .................................................22 Abbildung 15: Kabelverzweiger KVz und Netzverteiler NVt mit 2 aufgeführten Mikrorohrverbänden .............................................................................................................22 Abbildung 16: Netzverteiler NVt mit eingeführten und aufgelegten Mikrorohren ...................23 Abbildung 17: Netzverteiler NVt mit eingebauten Spleisskassetten .....................................23 Abbildung 18: Schacht mit Muffe auf Teleskopbügel und aufgelegten Mikroröhrchen ..........24 Abbildung 19: Leerohrbündel und Kabelschutzleerohre im offenen Kabelgraben; Quelle: BTN, Essen ..........................................................................................................................24 Abbildung 20: Eingezogene Mikroröhrchen in einem Leerrohr DN 50 am offenen Schacht ..25 Abbildung 21: Verbindungskupplungen für Mikroröhrchen bei Zusammenschaltung von Rohrverbänden ....................................................................................................................25 Abbildung 22: Einblasen von Mikroröhrchen in ein Leerrohr DN 50; Quelle: BTN GmbH, Essen ...................................................................................................................................26 Abbildung 23: Mikroröhrchenabzweig bei einer Gebäudeeinführung, Quelle: BTN GmbH, Essen ...................................................................................................................................26 Abbildung 24: Warum braucht Sachsen-Anhalt eine Leerrohrstudie? ..................................27 Abbildung 25: Materialsammlung und Studien anderer Länder .............................................28 Abbildung 26: Hausanschluss bei einem Elektrokabel ..........................................................28 Abbildung 27: Hausanschluss bei einem Telekommunikationskabel. Das gleiche Prinzip gilt auch für moderne Leerrohrsysteme ................................................................................29 Abbildung 28: Struktur der Bundesnetzagentur ....................................................................32 Abbildung 29: Leerrohrtypen nach Schutzrohre und Wasser- und Gasdichte Leerrohre .......35 Abbildung 30: Technische Verlegebereiche ..........................................................................36 Abbildung 31: Kabelverzeiger und Multifunktionsgehäuse; Quelle: Wikipedia ......................37 Abbildung 32: Ausbau-Planung: Breitbandversorgung oder Leerrohrplanung .......................37 Abbildung 33: Breitbanderschließung in einem Gewerbegebiet ............................................38 Abbildung 34: Schutzrohr im Kreuzungsbereich ...................................................................39 Abbildung 35: Leerrohrverlegung in der Straßenmitte ..........................................................39

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Abbildung 36: Beispiel für eine Nachverlegung des Backhaul oder Backbohne, bei vorhandener Verteilerstruktur; Quelle: DNS-Net ...................................................................40 Abbildung 37: Einbau eines Schachtes ................................................................................40 Abbildung 38: Grabenprofiel eines Stufengrabens Quelle: HarzOptics GmbH .....................42 Abbildung 39: Veränderung der Grabenprofile Quelle: HarzOptics GmbH ...........................42 Abbildung 40: Veränderungen zur herkömmlichen Telekommunikation- und Elektrokabelverlegung, Quelle: HarzOptics GmbH ...............................................................43 Abbildung 41: Veränderungen zur herkömmlichen Telekommunikation und Elektrokabelverlegung ..........................................................................................................43 Abbildung 42: Leerrohverindungen Quelle: HarzOptics und Telekom ) .................................43 Abbildung 43: Kugelmarker und Trassenwarnband mit Metalllitze, Quelle: Rehau ) ................44 Abbildung 44: Verlegung von Leerrohr ) ...............................................................................44 Abbildung 45: So sollte die Verlegung nicht aussehen 10) .....................................................44 Abbildung 46: Wanddurchführung ) und ) .............................................................................45 Abbildung 47: Beispiel für eine Kombi-Wanddurchführung ) .................................................45 Abbildung 48: Mehrspartennetzanschluss „Wandeinbauvariante“ und „Fußbodeneinbauvariante“ ) .................................................................................................46 Abbildung 49: Hausanschluss komplet ) ...............................................................................46 Abbildung 50: Hausanschlüsse in einem Leerrohr mit Mikroröhrchen (grün) und ein Leerrohr für die Verbindung der Ortsvermittlungsstationen (Hvt) mit den Multifunktionsgehäusen und die Multifunktionsgehäuse untereinander (Backhaul und Backbone) – beide DN 50 ............47 Abbildung 51: Praktisches Beispiel von Bild 24 ....................................................................47 Abbildung 52: Mini-Röhrchen-Verband 24 x 12 x 1,5 mm (grün) und Leerrohr DN 50. Die Verteilung erfolgt aus dem Multifunktionsgehäuse ................................................................48 Abbildung 53: Mini-Röhrchen-Verband 24 x 12 x 1,5 mm (grün). Die Verteilung erfolgt aus dem Multifunktionsgehäuse ..................................................................................................48 Abbildung 54: Übliche NGA-Netzstrukturen ..........................................................................49 Abbildung 55: Typische FTTC-Netzstruktur mit FTTB-Vorbereitung .....................................51 Abbildung 56: Beispiel für ein FTTC-Netz im ländlichen Umfeld ...........................................51 Abbildung 57: Detaildarstellung eines FTTC-Netzes im ländlichen Raum.............................52 Abbildung 58: Grobplanung einer FTTC-Infrastruktur im ländlichen Raum ...........................52 Abbildung 59: Schemadarstellung eines FTTB/H-Netzes .....................................................53 Abbildung 60: Oberirdischer Netzverteiler und unterirdischer Schacht .................................54 Abbildung 61: Übersichtsplan eines FTTB-Netzes in einer Kleinstadt ...................................55 Abbildung 62: Detailausschnitt aus einer FTTB-Planung im ländlichen Raum mit farblicher Kennzeichnung der verschiedenen Mikrorohrverbände ........................................................56 Abbildung 63: Beispiel für eine FTTB-Planung im städtischen Umfeld mit Grabenprofilen mit der Belegung mit Leerohren und Mikrorohrverbänden ..........................................................57

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11. Anhang

Handlungsempfehlungen anderer

Bundesländer