EINWOHNERGEMEINDE AARBURG PROTOKOLL der ... · EINWOHNERGEMEINDE AARBURG PROTOKOLL der...

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EINWOHNERGEMEINDE AARBURG PROTOKOLL der Gemeindeversammlung vom Freitag, 28. November 2008 ____________________________________________________ Anwesend Gemeindeammann Karl Grob (Vorsitz) Vizeammann Alois Spielmann Gemeinderäte Bruno Christen Rolf Walser Elisabeth Widmer Gemeindeschreiber Stephan Niklaus (Protokoll) Stimmenzähler Alfred Nater Sarah Moloney Ort Schulanlage Paradiesli Zeit 19.30 - 22.00 Uhr Zahl der Stimmberechtigten 3’410 Beschlussesquorum nach § 30 GG (1/5 der Stimmberechtigten) 682 1/10 der Stimmberechtigten für fakultatives Referendum (§ 7 GO) 341 Anwesende Stimmberechtigte 116 1/4 der anwesenden Stimmberechtigten für geheime Abstimmung (§ 27 Abs. 2 GG) 29

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EINWOHNERGEMEINDE AARBURG PROTOKOLL der Gemeindeversammlung vom Freitag, 28. November 2008 ____________________________________________________ Anwesend Gemeindeammann Karl Grob (Vorsitz) Vizeammann Alois Spielmann Gemeinderäte Bruno Christen Rolf Walser Elisabeth Widmer Gemeindeschreiber Stephan Niklaus (Protokoll) Stimmenzähler Alfred Nater Sarah Moloney Ort Schulanlage Paradiesli Zeit 19.30 - 22.00 Uhr Zahl der Stimmberechtigten 3’410 Beschlussesquorum nach § 30 GG (1/5 der Stimmberechtigten) 682 1/10 der Stimmberechtigten für fakultatives Referendum (§ 7 GO) 341 Anwesende Stimmberechtigte 116 1/4 der anwesenden Stimmberechtigten für geheime Abstimmung (§ 27 Abs. 2 GG) 29

Protokoll der Einwohner-Gemeindeversammlung vom 28. November 2008

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Traktanden

1. Protokoll vom 20. Juni 2008

2. Polizeilösung Aarburg – Beitritt zur Repol Zofingen per 1.1.2009

3. Teilrevision Gemeindeordnung

4. Kreditbegehren von Fr. 1'778'000.-- brutto inkl. MwSt. für die Erschlies-

sung Zimmerlistrasse

5. Budget 2009 mit Steuerfuss von 117 %

6.

Einbürgerungen 6.1 Ademi Gentiana 6.2 Aybir Fatma 6.3 Blaschi Livio und Maria Emilia mit den Kindern Melissa-Désirée und

Samanta 6.4 Juric Ilija (Ablehnungs-Antrag) 6.5 Juric Zoran 6.6 Karabulut Songül 6.7 Mahmutovic Mirsad und Mirsada mit den Kindern Meliha, Mersiha und Edina 6.8 Memaj Nikolla und die Kinder Anita, Ardiana und Stefan 6.9 Merola Massimo Giuseppe und Claudia mit dem Sohn Fabiano 6.10 Pologruto Lorena 6.11 Sivasubramaniam Sanjeevan 6.12 Terzi Sevda 6.13 Trupina Anto 6.14 Trupina Antonija 6.15 Yikilmaz Ergün (Ablehnungs-Antrag)

7. Orientierung und Umfrage

- Info Gemeinderat betr. Stadt-Aufwertung - Info Gemeinderat betr. Stand Wohninsel Gishalde - Info Gemeinderat betr. Wiggertalstrasse – wie weiter - Info Gemeinderat betr. Stand Tempo-30-Zonen

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Verhandlungen

Gemeindeammann Karl Grob begrüsst die Anwesenden zur Budget-Gemeindeversammlung. Die Versammlung wurde ordnungsgemäss einberufen. Die Unterlagen wurden fristgerecht zugestellt. Die Akten lagen zur öffentlichen Einsicht-nahme auf. Die heutigen Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Aus-genommen davon sind die Einbürgerungsbeschlüsse (endgültig) und die Beschluss-fassung über die Gemeindeordnung (obligatorisches Referendum).

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1. Protokoll vom 20. Juni 2008

Beschluss:

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2008 wird genehmigt. Protokollauszug an

• Akten A1.2.2

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2. Polizeilösung Aarburg – Beitritt zur Repol Zofingen per 1.1.2009

Gemeindeammann und Ressortchef Karl Grob erinnert die Versammlung an die Beschlussfassung im Juni 2007 zum Aufbau einer eigenen Polizei nach neuem Poli-zeigesetz und -dekret. Die Polizei musste in einem schwierigen Umfeld aufgebaut werden. Der Gemeinderat erhielt von der Kantonspolizei keine Unterstützung. Gegen die naheliegende und sinnvolle Zusammenarbeit mit Olten hat sich der Kanton quer gestellt. Eine eigene Stapo im Städtli war dem Kanton von Anfang an ein Dorn im Auge. Die Führung und der Aufbau zeigten schwierige Probleme. Dem vorgesehenen Leiter musste gekündigt werden. Eine Polizistin und ein Polizist kündigten im Frühjahr 2008 ihr Arbeitsverhältnis innerhalb der verlängerten Probezeit. Das eingesetzte Coaching auf Anfang Jahr 2008 für den vorgesehenen Leiter, und zum Aufbau der Stapo, konnte nicht verhindern, dass die Umsetzung einer eigenen Stadtpolizei, nach den neuen gültigen Vorgaben, Mitte 2008 beendigt werden musste. Die eigene Polizei in der Übergangsphase des neuen Polizeigesetzes wird in den Jah-ren 2007 und 2008 zusammen rund Fr. 150'000.-- mehr gekostet haben als budge-tiert war (Prognose). Gegenüber der Repol-Lösung bereits auf den 1.1.2007 müssen rund Fr. 330'000.-- mehr ausgegeben werden. Die Mehrkosten sind begründet durch den Beizug eines Coachs und die Abgeltungsleistung an den Kanton, weil Aarburg nicht genügend Personal ausweisen konnte. An Bussengeldern flossen massiv weni-ger Einnahmen in die Gemeindekasse als bei Vollbestand zu erwarten wäre. Die Repol nimmt Aarburg per 2009 als Agglomerationsgemeinde auf, wobei die Ge-meinde Aarburg die allfällige Neueinstufung per 1.1.2010 in die „städtische“ Katego-rie akzeptieren soll. Die Kosten per 2009 belaufen sich auf rund Fr. 305'000.-- und die Kosten ab 2010 betragen rund Fr. 700'000.--. Das Stapo-Personal wird durch die Repol übernommen. Das Material wird zum Pauschalpreis von Fr. 20'000.-- über-nommen. Der einmalige Einkauf für die Jahre 2007 und 2008 beträgt Fr. 236'000.--. FGPK-Sprecher Christian Suter erklärt, dass sich die Kommission durch Gemein-deammann Grob und Vizeammann Spielmann ausführlich haben ins Bild setzen las-sen. Es gibt verschiedene Gründe, die zum Scheitern der Stadtpolizei geführt haben. Die Kantonspolizei und das Departement Volkswirtschaft und Inneres haben die ei-gene Lösung für die Gewährleistung der lokalen Sicherheit in Aarburg nie unter-stützt. Im Verlaufe des Aufbaus ist neu dazu gekommen, dass der Pikettdienst nur noch zu Zweit gewährleistet werden darf, was zur Unterdotierung des Personal-bestandes führt. Der Repol-Beitritt ist heute die günstigste und vernünftigste Lösung. Die FGPK empfiehlt Annahme des Vertrages. Gemeindeammann Karl Grob bestätigt die Nachfrage von Frau Verena Joss, dass es bei der Kategorie „städtisch“ nur um eine höhere Kostenbeteiligung geht. Die Einstufung ist Sache der Regionalpolizei, wobei das Ranking durch die Kantonspolizei durchgeführt werden dürfte. FGPK-Präsident Urs Erni merkt an, dass die Eintei-lung in die städtische Kategorie durch Problemsituationen und -fälle resp. den Auf-wand verursacht wird.

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Beschluss Der Gemeindevertrag zur Gewährleistung der Polizeilichen Grundversorgung zwi-schen den Gemeinden Zofingen und Aarburg per Inkrafttreten am 1.1.2009 wird ge-nehmigt mit dem Umstand, dass die Gemeinde Aarburg voraussichtlich auf den 1.1.2010 in die städtische Kategorie, mit erheblichen Mehrkosten, eingeteilt werden wird, und mit der Ermächtigung an den Gemeinderat, dass er später Änderungen und Anpassungen am Gemeindevertrag vornehmen kann, sofern deren Folgen für die Gemeinde oder unmittelbar deren Einwohnerinnen und Einwohner nicht von erhebli-cher finanzieller Bedeutung sind (§ 20 Abs. 2 lit. h GG). Dieser Beschluss wird am 5.1.2009 rechtskräftig. Protokollauszug an

• Gemeindeammann Karl Grob, Ressort Polizei • Stadtrat Zofingen * • Regionalpolizei Zofingen, Führungsausschuss, Untere Grabenstr. 30, Postfach, 4800 Zofingen • Departement Volkswirtschaft und Inneres • Polizeikommando des Kantons Aargau, Oberst Stephan Reinhardt • Akten GR P2.1.1 * Beilage - Gemeindevertrag zur Gewährleistung der Polizeilichen Grundversorgung

GEMEINDERAT AARBURG

Karl Grob Stephan Niklaus Gemeindeammann Gemeindeschreiber

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3. Teilrevision Gemeindeordnung

Gemeindeammann und Ressortchef Karl Grob gibt die wichtigsten Änderungen bei der Revision der Gemeindeordnung bekannt. Die Schulpflege wird neu 5 statt 7 Mitglieder zählen, die Steuerkommission 3 plus 1 Ersatzmitglied statt bisher je 3 Mit-glieder und das Wahlbüro zählt neu 5 Stimmenzähler und 1 Ersatz-Stimmenzähler statt bisher 9. Neu werden Gemeindeammann und Vizeammann wieder separat ge-wählt (bisher in einem Wahlgang mit dem Gemeinderat). Im Übrigen wurde die Teil-revision der Gemeindeordnung in der Vorlage zur GV ausführlich dargelegt. FGPK-Sprecher Heinz Borner empfiehlt die neue Gemeindeordnung zur Annahme. Beschluss Die teilrevidierte Gemeindeordnung (GO 2010) mit Inkrafttreten am 1.3.2009 wird genehmigt. Dieser Beschluss untersteht dem obligatorischen Referendum. Die Urnenabstimmung findet am 8.2.2009 statt. Protokollauszug an

• DDI, z.Hd. Regierungsrat zur Genehmigung • Zentrale Dienste als Auftrag zur Erstellung der Referendumsbotschaft • Akten GR V4.2

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Karl Grob Stephan Niklaus Gemeindeammann Gemeindeschreiber

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4. Kreditbegehren von Fr. 1'778'000.-- brutto inkl. MwSt. für die Erschliessung Zimmerlistrasse

Ressortchef Bruno Christen erläutert das Bruttokreditbegehren ausführlich. Die ehemaligen Industrieareale „Webi“ und „Zimmerli“ sollen neuen Nutzungen zugeführt werden. Die Umzonung des Areals Zimmerli und Domotec von der Industriezone I in die Wohn- und Gewerbezone WG 3B ist erfolgt. Der Gestaltungsplan mit dem neuen Anschluss Zimmerlistrasse ist erstellt, jedoch noch nicht genehmigt (eine Einsprache ist pendent). Die neue Erschliessungsstrasse führt vom Gebiet „Zimmerli/Domotec“ auf den Krei-sel Bahnhofstrasse. Damit wird nebst dem Gebiet „Zimmerli/Domotec“ der östliche Teil des Webi-Areals erschlossen. Für die Realisierung des Projektes muss Land er-worben, respektive abgetreten werden. Der nachfolgende Situationsplan zeigt das Vorprojekt und die damit zusammenhängenden Grundeigentumsverhältnisse.

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Nach dem Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen leisten die Grundeigenümter höchstens 70% und die Gemeinde mindestens 30% an die Er-schliessungskosten. Dem vorliegenden Kreditbegehren liegt eine Beteiligung der Grundeigentümer von 55% und der Gemeinde von 45% zugrunde. Das Projekt beinhaltet folgende Bestandteile und Baukosten:

Neue Erschliessungsstrasse Fr. 1‘270‘000

Sanierung Zimmerlistrasse Fr. 125‘000

Wasserleitungen Fr. 119‘000

Elektroleitungen Fr. 264‘000

Total Fr. 1‘778‘000 FGPK-Sprecher Thomas Balmer erklärt, dass die Kommission die Vorlage intensiv geprüft hat. Die Erschliessungslösung auf den Kreisel Bahnhofstrasse ist zweckmäs-sig. Die Kommission hat sich versichern lassen, dass mit den Grundeigentümern ge-sprochen wurde. Sämtliche Eigentümer haben den Landabtretungen zugestimmt. Die Kommission empfiehlt dem Kreditbegehren zuzustimmen. Beschluss Für die neue Erschliessungsstrasse und Teilsanierung der Zimmerlistrasse inkl. Er-neuerung der Wasserleitungen und Ausbau der Elektroleitungen wird ein Kredit von brutto Fr. 1'778'000.-- inkl. MwSt. zuzüglich allfällige Teuerung (Preisstand Septem-ber 2008) bewilligt.

Der Beschluss wird am 5.1.2009 rechtskräftig.

Protokollauszug an

• Abteilung Bau Planung Umwelt als Auftrag zur Weiterbearbeitung • Technische Betriebe als Auftrag zur Weiterbearbeitung • Gemeinderat Bruno Christen, Ressortchef Bau • Gemeinderat Rolf Walser, Ressortchef Energie • Abteilung Finanzen • Akten GR B1.7.2

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Karl Grob Stephan Niklaus Gemeindeammann Gemeindeschreiber

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5. Budget 2009 mit unverändertem Steuerfuss von 117 %

Vizeammann und Finanzchef Alois Spielmann gibt die Eckdaten des Budgets 2009 bekannt:

• Steuerfuss 117 % • Lohnsummenerhöhung 2.8% • Aufwandüberschuss Fr. 489’900 • Nettoinvestitionen Fr. 1'761’500

Er informiert ausführlich über die Entwicklung der Vermögenssituation der Eigenwirt-schaftsbetriebe und kündigt Handlungsbedarf an. Bei der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung wird mit einer relativ star-ken Zunahme der Schulden gerechnet. Das Wasserversorgungsnetz bedarf hohen Investitionen für die Erneuerung. Die Einwohnerinnen und Einwohner sparen Wasser, was zwar positiv ist, sich jedoch negativ auf die Wasserkasse und folglich auf die Abwasserkasse auswirkt. Bei der Kehrichtbeseitigung ist mit einem kontinuierlichen Vermögensanstieg zu rechnen. Das Vermögen der Elektrizitätsversorgung nimmt in den nächsten fünf Jah-ren ab. Mit der Strommarktliberalisierung greift ein neues Tarifsystem und die bishe-rigen Reserven werden auf diesem Niveau nicht Bestand haben. Die Einkommens- und Vermögenssteuern sind in den vergangenen Jahren stets hö-her eingetroffen als veranschlagt. Das wird im Budgetjahr 2009 nicht anders sein. Die Rechnung 2008 wird die budgetierten Steuereinnahmen von 2009 erreichen. Der Voranschlag der AG-Steuern ist wie gewohnt schwierig festzulegen (nicht Sollstel-lungsprinzip). Die Entwicklung der Schulden und Zinsen, der Ertrags- resp. Aufwandüberschüsse (noch bis 2011 Aufwandüberschüsse) und des Eigenkapitals (zur Deckung der Auf-wandüberschüsse) werden ebenfalls ausführlich dargelegt. Die wesentlichen Abweichungen gegenüber dem Vorjahres-Budget können im Büch-lein nachgelesen werden. Vizeammann Alois Spielmann beantragt namens des Ge-meinderates die Genehmigung des Voranschlages 2009. FGPK-Sprecher Urs Erni versucht die Absurdität unserer Bemühungen darzustel-len, indem er einleitend die von unseren Bürgern erarbeiteten 14 Millionen Steuer-einnahmen den Milliardenverlusten in der Bankenwelt und den locker zurückbezahl-ten 24 Millionen, notabene der Drittel einer Abgangsentschädigung, gegenüberstellt. Das zur Diskussion stehende Budget wurde durch alle Mitglieder der Kommission an-gesehen (bisher jeweils Aufteilung nach Sachgebieten) Der Gemeinderat hat der Kommission die aufgetretenen Fragen gut beantwortet. Die Leiterin Finanzen, Frau Haliti, hat der Kommission kompetent Auskunft erteilt. Der Präsident dankt für die Arbeit. Angesichts der momentanen Weltwirtschaft ist es richtig und nötig zu investieren. Die FGPK empfiehlt, das brave und seriöse Budget 2009 der Gemeinde Aarburg an-zunehmen.

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Gemeindeammann Karl Grob führt durch sämtliche Abteilungen des Budgets. Die Diskussion wird von Roland Schmid benützt. Er stellt einen „Ausbruch“ bei den Sozialhilfebeiträgen fest. Das Tabu will er einmal ankratzen, nachdem ihm Vizeam-mann Alois Spielmann erklärt hatte, dass die Gemeinde auf Grund des neuen NFA höhere Beiträge zur Sozialhilfe beisteuern muss, sie jedoch bei den Lehrerbesoldun-gen entlastet wird. Roland Schmid mag die Antwort nicht befriedigen und gibt seine Beobachtungen von den frühmorgendlichen Busfahrten zur Arbeit weiter. Er spricht von Ghetto-Bus zu Rush-Hour-Zeiten und appelliert, die Augen offen zu halten. Die Sozialhilfebeiträge steigen und steigen. Gemeinderätin Elisabeth Widmer, Ressortchefin Soziales relativiert die Dar-stellungen von Roland Schmid. Der Anstieg insgesamt beim Sozialbudget ist auch auf die gesetzlichen Heimkosten etc. zurückzuführen. Aarburg ist für Sozialhilfebezüger nicht attraktiv, weil der Gemeinderat für Aarburg individuelle Lösungen getroffen hat, die sich von den regionalen Regelungen unterscheiden (müssen). Als Beispiele führt die zuständige Gemeinderätin die Streichung von Fr. 500.-- statt Fr. 300.-- bei Fort-benützung eines Autos an. Auch die anrechenbare Wohnungsmiete ist tiefer, ent-sprechend werden Mietkosten über diese Grenzen hinaus aus den Budgets in Aarburg gestrichen. Der Durchlauf bei den Sozialen Diensten ist hoch. Der Gemeinderat scheut sich nicht, mit SH-Bezügern vor Gericht zu gehen. Hans Bühler knüpft an die „Wassersparen-Aussagen“ von Finanzchef Alois Spiel-mann an, fragt nach den Tarifgruppen, die Wasser gespart haben sollen, um nach-folgend die Struktur und den Industrietarif zu bemängeln. Die Grossbezüger haben gegenüber den Haushaltungen gute Möglichkeiten Wasser aufzubereiten und den Verbrauch zu reduzieren. Er fordert eine Überprüfung der Situation und Anpassung zu einer zweigliedrigen Tarifierung hin, damit nicht die Haushalte mit Preiserhöhun-gen die Wasserkasse ausgleichen müssen. Leiter TB Andres Hilpert erklärt, dass die Technischen Betriebe generell am Über-denken der Tarife sind und kündigt an, in etwa zwei Jahren mit neuen Tarifen an die GV zu gelangen. Den Wegfall des gelben Budgetbüchleins bedauernd, findet Hans Bühler die Ent-wicklung des Kapitaldienstes stossend. Der Gemeinderat muss den Kapitaldienst in den nächsten 10 Jahren um jährlich 10% senken. Vizeammann Alois Spielmann erklärt den Sachzwang von Investitionen und Schuldenentwicklung sowie Kapitaldienst und erachtet die Forderung als unrealis-tisch. Die Gemeinde bewilligt die Kredite, die schliesslich zum entsprechenden Kapi-taldienst führen. Der Gemeinderat kann der Forderung von Hans Bühler nicht nach-kommen, welcher jedoch meint, dass einfach weniger ausgegeben werden darf oder die Steuern angehoben werden müssen, worauf Finanzchef Alois Spielmann mit der Aufzählung der zahlreichen Investitionen wie Ortskernumfahrung, Schulbauten, APK-Ausfinanzierung usw. einen eindrücklichen Leistungsausweis bei einer guten Fi-nanzlage der Gemeinde darlegen kann. Zu den Unterlagen (Budgetzahlen im weissen Büchlein) meint Alois Spielmann, dass der Gemeinderat heute wesentlich mehr Informationen abgibt. Das gelbe Büch-lein wurde jeweils nur auf Bestellung versandt. Das weisse Vorlagebüchlein erhalten

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alle Stimmberechtigten. Alle Detailzahlen können heute auf der Aarburger Webseite eingesehen und heruntergeladen werden. Roland Schmid äussert seine Zweifel zum vorgelegten Budget 2009. Es ist zu opti-mistisch erstellt. Er hat grosse Bedenken, dass der Steuerfuss rasch über 120% schnellen wird.

Beschluss

Das Budget 2009 mit einem unveränderten Steuerfuss von 117 % wird genehmigt. Der Beschluss wird nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist am 5.1.2009 rechtskräftig. Protokollauszug an

• Abteilung Finanzen • Zentrale Dienste Bedienung DVI samt Passationsbericht • Vizeammann Alois Spielmann, Ressortchef Finanzen • Akten GR F3.7.7

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Karl Grob Stephan Niklaus Gemeindeammann Gemeindeschreiber

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6. Einbürgerungen

Gemeindeammann Karl Grob stellt fest, dass 13 positive und 2 negative Anträge gestellt werden. Es handelt sich um insgesamt 30 Personen, 18 Erwachsene und 12 Kinder. Der GA führte die abschliessenden Gespräche mit einer Delegation der FGPK, nachdem die Gesuchsteller vorgängig erstmals einen schriftlichen Test absolvieren mussten und die Verwaltung die Gesuche eingehend geprüft hatte. Die Einbürgerungsanträge im Überblick: 6.1 Ademi Gentiana 6.2 Aybir Fatma 6.3 Blaschi Livio und Maria Emilia mit den Kindern Melissa-Désirée und Samanta 6.4 Juric Ilija (Ablehnungs-Antrag) 6.5 Juric Zoran 6.6 Karabulut Songül 6.7 Mahmutovic Mirsad und Mirsada mit den Kindern Meliha, Mersiha und Edina 6.8 Memaj Nikolla und die Kinder Anita, Ardiana und Stefan 6.9 Merola Massimo Giuseppe und Claudia mit dem Sohn Fabiano 6.10 Pologruto Lorena 6.11 Sivasubramaniam Sanjeevan 6.12 Terzi Sevda 6.13 Trupina Anto 6.14 Trupina Antonija 6.15 Yikilmaz Ergün (Ablehnungs-Antrag)

Der Vorsitzende informiert die Versammlung über das Prozedere zur Abstimmung: Zunächst nimmt die FGPK Stellung zu den unbestrittenen Anträgen und separat zu den ablehnenden Anträgen. In der Folge ist die Diskussion zu allen Anträgen offen. Dann erfolgt der Ausstand der Gesuchstellenden und deren Verwandten, bevor die Versammlung einzeln über die Anträge entscheidet. FGPK-Sprecher Hanspeter Neuenschwander informiert über die erstmals durch-geführte schriftliche Prüfung, welche die Gesuchstellenden ablegen mussten. Es ist eine Überprüfung der Sprachkenntnisse und der Staatsbürgerlichen Kenntnisse. Wer die Prüfung besteht, ist für das Einbürgerungsgespräch mit der Einbürgerungsdele-gation GR-FGPK zugelassen. Wegen der Prüfung sind nicht mehr oder weniger Ge-suchstellende zur Einbürgerung zu verzeichnen. Es handelt sich um eine Art „Vorfil-ter“. Nach den Gesprächen wurde 7 Gesuchstellenden die Ablehnung eröffnet, wovon 2 einen Entscheid der Gemeindeversammlung wollen. 13 Gesuchstellenden konnte die Einbürgerung vorbehältlich dem Entscheid der Gemeindeversammlung zugesi-chert werden. Sie alle erfüllen die Voraussetzungen zur Einbürgerung, und die FGPK empfiehlt, die Anträge gutzuheissen. Zu den ablehnenden Entscheiden hat sich die FGPK eingehend Gedanken gemacht. Beide Gesuchstellenden, sowohl Juric Ilija als auch Yikilmaz Ergün haben den schrift-lichen Test bestanden, Hr. Juric gut, Hr. Yikilmaz knapp. Die Voraussetzungen zur Einbürgerung sind gestützt auf die geführten Gespräche jedoch nicht gegeben.

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Hanspeter Neuenschwander verliest die jeweiligen Begründungen zu den jeweiligen ablehnenden Anträgen, bevor der Vorsitzende darüber abstimmen lässt. Kurt Doll stellt fest, dass es sich bei den Einbürgerungen hauptsächlich um eine Verwaltungstätigkeit handelt und fragt, ob die Gemeindeversammlung tatsächlich zuständig sei. Die positiven Anträge sind nicht das Problem, hingegen bekundet er Mühe zu den negativen abzustimmen. Während der Gemeindeschreiber die unbedingte Zuständigkeit der Gemeindever-sammlung nach § 20 Abs. 2 lit. k) des Gemeindegesetzes feststellt, ergänzt Ge-meindeammann Karl Grob, dass den Gesuchstellenden der Entscheid mit Rechts-mittel (Bundesgericht) eröffnet wird. Ausstand In der Folge begeben sich alle Einbürgerungs-Gesuchstellende und deren Verwandte in den Ausstand. Die Abstimmung wird je einzeln vorgenommen.

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6.1 Einbürgerung Ademi Gentiana

Familiennamen ADEMI

Vornamen Gentiana

Geschlecht f

Zivilstand ledig

Beruf Büroassistentin

Heimatland Serbien

Geburtsdatum 10.10.1990

Geburtsort CH Aarau AG

Adresse 4663 Aarburg, Höheweg 6

Beschluss

ADEMI Gentiana wird gegen die Entrichtung von Fr. 1’000.-- das Aarburger Bürgerrecht zugesichert. Der Beschluss ist endgültig und untersteht dem fakultativen Referendum nicht. Protokollauszug an

• Abteilung Einwohner- und Zivilstandsdienste • Akten GR B5.1.2

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6.2 Einbürgerung Aybir geb. Özdemir Fatma

Familiennamen AYBIR geb. Özdemir

Vornamen Fatma

Geschlecht f

Zivilstand verheiratet

Beruf Pflegeassistentin

Heimatland Türkei

Geburtsdatum 12.07.1961

Geburtsort CH ---

Adresse 4663 Aarburg, Im Kupferschmied 7

Beschluss

AYBIR geb. Özdemir Fatma wird gegen die Entrichtung von Fr. 1’000.-- das Aarburger Bürgerrecht zugesichert. Der Beschluss ist endgültig und untersteht dem fakultativen Referendum nicht. Protokollauszug an

• Abteilung Einwohner- und Zivilstandsdienste • Akten GR B5.1.2

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Seite 17

6.3 Einbürgerung Eheleute Blaschi mit 2 Kindern

Familiennamen BLASCHI BLASCHI geb. Machado

Vornamen Livio Maria Emilia

Geschlecht m f

Zivilstand verheiratet verheiratet

Beruf Elektroniker Sachbearbeiterin

Heimatland Italien Portugal

Geburtsdatum 17.03.1966 07.08.1966

Geburtsort CH Olten SO ---

Adresse 4663 Aarburg, Pilatusstr. 30B 4663 Aarburg, Pilatusstr. 30B

BLASCHI Melissa-Désirée, geb. 31.05.1992 in Olten SO, von Italien

BLASCHI Samanta Chantal, geb. 02.02.1996 in Olten SO, von Italien

Beschluss

Den Eheleuten BLASCHI wird mit den 2 Kindern gegen die Entrichtung von Fr. 3'000.-- das Aarburger Bürgerrecht zugesichert.

Der Beschluss ist endgültig und untersteht dem fakultativen Referendum nicht. Protokollauszug an

• Abteilung Einwohner- und Zivilstandsdienste • Akten GR B5.1.2

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Seite 18

6.4 Einbürgerung Juric Illija

Familiennamen JURIC

Vornamen Ilija

Geschlecht m

Zivilstand verheiratet

Beruf selbständig

Heimatland Kroatien

Geburtsdatum 17.09.1962

Geburtsort CH ---

Adresse 4663 Aarburg, Höheweg 7

Ablehnender Antrag

Begründung 1. In politischen und gesellschaftlichen Fragen zeigte sich Herr Juric extrem desinteressiert; gegenüber den staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten äusserte Herr Juric eine gleichgültige bis ablehnende Haltung. Eine Einbürgerung würde Herrn Juric genau diese Rechte gewähren, ein Bereich also, wo Herr Juric keine Integration wünscht. Deshalb ergibt ein solcher Schritt für die Kommission keinen Sinn. 2. Aufgrund der langjährigen Erfahrungen aus den Gesprächen mit einbürgerungswil- ligen Personen ist Herr Juric unseres Erachtens nicht integriert. 3. Mit der Niederlassungsbewilligung C verfügt Herr Juric über alle rechtlichen Voraussetzungen, um sein Leben im privaten wie im beruflichen Bereich in der Schweiz im gesetzlichen Rahmen, welcher für alle Einwohner gilt, frei und selbstverantwortlich zu gestalten.

Beschluss

JURIC Ilija wird das Aarburger Bürgerrecht nicht zugesichert. Der Beschluss ist endgültig und untersteht dem fakultativen Referendum nicht. Rechtsmittelbelehrung Gegen Entscheide, die das Verfahren abschliessen, kann innert 30 Tagen, von der schriftlichen Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des Entscheides an gerechnet, die subsidiäre Verfassungsbeschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden, soweit keine Beschwerde nach den Artikeln 72 - 89 BGG zulässig ist (Art. 44 Abs. 1, Art. 90, Art. 100 Abs. 1 und Art. 112 Abs. 1, Art. 113, Art. 117 BGG).

Die Beschwerde ist schriftlich oder in elektronischer Form beim Schweizerischen Bundesgericht einzureichen (Art. 42 BGG).

Die Beschwerdeschrift ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschriften bzw. eine an-erkannte elektronische Signatur zu enthalten. In der Begründung ist in gedrängter Form darzulegen, inwiefern der angefochtene Entscheid verfassungsmässige Rechte (Art. 116 BGG) verletzt. Die Urkunden, auf die sich die Partei als Beweismittel beruft,

Protokoll der Einwohner-Gemeindeversammlung vom 28. November 2008

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sind beizulegen, soweit die Partei sie in den Händen hat; ebenso ist der angefochte-ne Entscheid beizulegen (Art. 42 BGG). Wird gegen einen Entscheid sowohl ordentli-che Beschwerde als auch Verfassungsbeschwerde geführt, sind beide Rechtsmittel in der gleichen Rechtsschrift einzureichen (Art. 119 Abs. 1 BGG).

Protokollauszug an

• Herrn Ilija JURIC, Höheweg 7, 4663 Aarburg (Zustellung in der Form der „Gerichtsurkunde“) • Abteilung Einwohner- und Zivilstandsdienste • Akten GR B5.1.2

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Karl Grob Stephan Niklaus Gemeindeammann Gemeindeschreiber

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6.5 Einbürgerung Juric Zoran

Familiennamen JURIC

Vornamen Zoran

Geschlecht m

Zivilstand verheiratet

Beruf Hochbauzeichner

Heimatland Kroatien

Geburtsdatum 19.08.1984

Geburtsort CH ---

Adresse 4663 Aarburg, Hofmattstrasse 12

Beschluss

JURIC Zoran wird gegen Entrichtung von Fr. 1'000.-- das Aarburger Bürger-recht zugesichert. Der Beschluss ist endgültig und untersteht dem fakultativen Referendum nicht. Protokollauszug an

• Abteilung Einwohner- und Zivilstandsdienste • Akten GR B5.1.2

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Seite 21

6.6 Einbürgerung Karabulut Songül

Familiennamen Karabulut

Vornamen Songül

Geschlecht f

Zivilstand ledig

Beruf Kauffrau

Heimatland Türkei

Geburtsdatum 22.12.1986

Geburtsort CH ---

Adresse 4663 Aarburg, Bifangstrasse 40

Beschluss

KARABULUT Songül wird gegen die Entrichtung von Fr. 1’000.-- das Aarbur-ger Bürgerrecht zugesichert.

Der Beschluss ist endgültig und untersteht dem fakultativen Referendum nicht. Protokollauszug an

• Abteilung Einwohner- und Zivilstandsdienste • Akten GR B5.1.2

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Seite 22

6.7 Einbürgerung Eheleute Mahmutovic mit 4 Kindern

Familiennamen MAHMUTOVIC MAHMUTOVIC geb. Alukic

Vornamen Mirsad Mirsada

Geschlecht m f

Zivilstand verheiratet verheiratet

Beruf Plattenleger Verkäuferin

Heimatland Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina

Geburtsdatum 08.05.1966 20.06.1972

Geburtsort CH --- ---

Adresse 4663 Aarburg, Oltnerstr. 133 4663 Aarburg, Oltnerstr. 133

MAHMUTOVIC Meliha, geb. 13.01.1991 in Prijedor (B+H),

von Bosnien und Herzegowina

MAHMUTOVIC Merisha, geb. 12.09.1993 in Zofingen, von Bosnien und Herzegowina

MAHMUTOVIC Mirela, geb. 23.11.2001 in Zofingen, von Bosnien und Herzegowina

MAHMUTOVIC Edina, geb. 26.04.2007 in Zofingen, von Bosnien und Herzegowina

Beschluss

Den Eheleuten MAHMUTOVIC wird mit den 4 Kindern gegen die Entrichtung von Fr. 4'000.-- das Aarburger Bürgerrecht zugesichert. Der Beschluss ist endgültig und untersteht dem fakultativen Referendum nicht. Protokollauszug an

• Abteilung Einwohner- und Zivilstandsdienste • Akten GR B5.1.2

Protokoll der Einwohner-Gemeindeversammlung vom 28. November 2008

Seite 23

6.8 Einbürgerung Memaj Nikolla mit 3 Kindern

Familiennamen MEMAJ

Vornamen Nikolla

Geschlecht m

Zivilstand verheiratet

Beruf Chauffeur

Heimatland Kosovo

Geburtsdatum 21.05.1973

Geburtsort CH ---

Adresse 4663 Aarburg, Meisenweg 4

MEMAJ Anita, geb. 29.07.1998 in Zofingen, von Kosovo MEMAJ Ardiana, geb. 10.05.2000 in Zofingen, von Kosovo MEMAJ Stefan, geb. 21.09.2003 in Zofingen, von Kosovo Die Ehefrau ist in das Einbürgerungsverfahren nicht miteinbezogen, weil Sie die Vor-aussetzungen betreffend staatsbürgerliche Kenntnisse (Prüfung nicht bestanden) nicht erfüllt.

Beschluss

MEMAJ Nikolla wird mit den 3 Kindern gegen die Entrichtung von Fr. 2'500.-- das Aarburger Bürgerrecht zugesichert. Der Beschluss ist endgültig und untersteht dem fakultativen Referendum nicht. Protokollauszug an

• Abteilung Einwohner- und Zivilstandsdienste • Akten GR B5.1.2

Protokoll der Einwohner-Gemeindeversammlung vom 28. November 2008

Seite 24

6.9 Einbürgerung Eheleute Merola mit ihrem Sohn

Familiennamen MEROLA MEROLA geb. Pennisi

Vornamen Massimo Giuseppe Claudia

Geschlecht m f

Zivilstand verheiratet verheiratet

Beruf Distributionskoordinator Kauffrau

Heimatland Italien Italien

Geburtsdatum 19.03.1971 12.04.1973

Geburtsort CH --- Olten SO

Adresse 4663 Aarburg, 4663 Aarburg,

Langmattstrasse 28a Langmattstrasse 28a

MEROLA Fabiano, geb. 27.03.2006 in Olten SO, von Italien

Beschluss

Den Eheleuten MEROLA wird mit ihrem Sohn gegen die Entrichtung von Fr. 2'500.-- das Aarburger Bürgerrecht zugesichert. Der Beschluss ist endgültig und untersteht dem fakultativen Referendum nicht. Protokollauszug an

• Abteilung Einwohner- und Zivilstandsdienste • Akten GR B5.1.2

Protokoll der Einwohner-Gemeindeversammlung vom 28. November 2008

Seite 25

6.10 Einbürgerung Pologruto Lorena

Familiennamen POLOGRUTO

Vornamen Lorena

Geschlecht f

Zivilstand ledig

Beruf Advisor/Call-Agentin

Heimatland Frankreich

Geburtsdatum 20.03.1984

Geburtsort CH Aarau AG

Adresse 4663 Aarburg, Wiesenweg 18B

Beschluss

POLOGRUTO Lorena wird gegen die Entrichtung von Fr. 1’000.-- das Aarbur-ger Bürgerrecht zugesichert. Der Beschluss ist endgültig und untersteht dem fakultativen Referendum nicht. Protokollauszug an

• Abteilung Einwohner- und Zivilstandsdienste • Akten GR B5.1.2

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Seite 26

6.11 Einbürgerung Sivasubramaniam Sanjeevan

Familiennamen SIVASUBRAMANIAM

Vornamen Sanjeevan

Geschlecht m

Zivilstand ledig

Beruf Detailhandelsassistent

Heimatland Sri Lanka

Geburtsdatum 16.05.1988

Geburtsort CH ---

Adresse 4663 Aarburg, Kloosmattstrasse 4

Beschluss

SIVASUBRAMANIAM Sanjeevan wird gegen die Entrichtung von Fr. 1’000.-- das Aarburger Bürgerrecht zugesichert.

Der Beschluss ist endgültig und untersteht dem fakultativen Referendum nicht. Protokollauszug an

• Abteilung Einwohner- und Zivilstandsdienste • Akten GR B5.1.2

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Seite 27

6.12 Einbürgerung Terzi Sevda

Familiennamen TERZI

Vornamen Sevda

Geschlecht f

Zivilstand ledig

Beruf Kauffrau

Heimatland Türkei

Geburtsdatum 03.02.1983

Geburtsort CH Olten SO

Adresse 4663 Aarburg, Bahnhofstrasse 24

Beschluss

TERZI Sevda wird gegen die Entrichtung von Fr. 1’000.-- das Aarburger Bür-gerrecht zugesichert.

Der Beschluss ist endgültig und untersteht dem fakultativen Referendum nicht. Protokollauszug an

• Abteilung Einwohner- und Zivilstandsdienste • Akten GR B5.1.2

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Seite 28

6.13 Einbürgerung Trupina Anto

Familiennamen TRUPINA

Vornamen Anto

Geschlecht m

Zivilstand ledig

Beruf Autolackierer

Heimatland Kroatien

Geburtsdatum 15.11.1980

Geburtsort CH ---

Adresse 4663 Aarburg, Im Kupferschmied 2

Beschluss

TRUPINA Anto wird gegen die Entrichtung von Fr. 1’000.-- das Aarburger Bürgerrecht zugesichert.

Der Beschluss ist endgültig und untersteht dem fakultativen Referendum nicht. Protokollauszug an

• Abteilung Einwohner- und Zivilstandsdienste • Akten GR B5.1.2

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Seite 29

6.14 Einbürgerung Trupina Antonija

Familiennamen TRUPINA

Vornamen Antonija

Geschlecht f

Zivilstand ledig

Beruf Ersatztei-Verkäuferin

Heimatland Kroatien

Geburtsdatum 24.10.1984

Geburtsort CH ---

Adresse 4663 Aarburg, Im Kupferschmied 2

Beschluss

TRUPINA Antonija wird gegen die Entrichtung von Fr. 1’000.-- das Aarbur-ger Bürgerrecht zugesichert.

Der Beschluss ist endgültig und untersteht dem fakultativen Referendum nicht. Protokollauszug an

• Abteilung Einwohner- und Zivilstandsdienste • Akten GR B5.1.2

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Seite 30

6.15 Einbürgerung Yikilmaz Ergün mit 2 Kindern

Familiennamen YIKILMAZ

Vornamen Ergün

Geschlecht m

Zivilstand verheiratet

Beruf Mitarbeiter

Heimatland Türkei

Geburtsdatum 05.01.1972

Geburtsort CH ---

Adresse 4663 Aarburg, Wartburgstrasse 8

und dessen Kinder

YIKILMAZ Berk, geb. 05.11.1999 in Olten, von der Türkei

YIKILMAZ Enes, geb. 17.12.2003 in Olten, von der Türkei

Die Ehefrau ist in das Einbürgerungsverfahren nicht miteinbezogen, weil Sie die Vor-aussetzungen auf sprachlicher Ebene (spricht kaum Deutsch) nicht erfüllt.

Ablehnender Antrag

Begründung

1. Herr Yikilmaz konnte keine Beweggründe nennen, weshalb er das Schweizer Bür-gerrecht erwerben möchte.

2. Da seine Kinder (5 und 9 Jahre alt) sehr schlecht Deutsch sprechen und die Eltern offensichtlich der Sprachkompetenz ihrer Kinder wenig Beachtung schenken, ge-

hen wir davon aus, dass er keinen Kontakt mit der einheimischen Bevölkerung sucht und deshalb nicht in unserer Gesellschaft integriert ist. Dies spricht ebenfalls nicht für einen grossen Integrationswillen.

3. Die Antworten auf Fragen zu den staatsbürgerlichen Kenntnissen waren sehr mangelhaft und zeigten, dass an der schriftlichen Prüfung Auswendiggelerntes

wieder gegeben wurde ohne die Bedeutung des Notierten zu verstehen.

Beschluss

YIKILMAZ Ergün und seinen 2 Kindern wird das Aarburger Bürgerrecht nicht zugesichert. Der Beschluss ist endgültig und untersteht dem fakultativen Referendum nicht.

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Rechtsmittelbelehrung

Gegen Entscheide, die das Verfahren abschliessen, kann innert 30 Tagen, von der schriftlichen Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des Entscheides an gerechnet, die subsidiäre Verfassungsbeschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden, soweit keine Beschwerde nach den Artikeln 72 - 89 BGG zulässig ist (Art. 44 Abs. 1, Art. 90, Art. 100 Abs. 1 und Art. 112 Abs. 1, Art. 113, Art. 117 BGG).

Die Beschwerde ist schriftlich oder in elektronischer Form beim Schweizerischen Bundesgericht einzureichen (Art. 42 BGG).

Die Beschwerdeschrift ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschriften bzw. eine an-erkannte elektronische Signatur zu enthalten. In der Begründung ist in gedrängter Form darzulegen, inwiefern der angefochtene Entscheid verfassungsmässige Rechte (Art. 116 BGG) verletzt. Die Urkunden, auf die sich die Partei als Beweismittel beruft, sind beizulegen, soweit die Partei sie in den Händen hat; ebenso ist der angefochte-ne Entscheid beizulegen (Art. 42 BGG). Wird gegen einen Entscheid sowohl ordentli-che Beschwerde als auch Verfassungsbeschwerde geführt, sind beide Rechtsmittel in der gleichen Rechtsschrift einzureichen (Art. 119 Abs. 1 BGG).

Protokollauszug an

• Herr YIKILMAZ Ergün, Wartburgstrasse 8, 4663 Aarburg (Zustellung in der Form der « Gerichtsurkunde » • Abteilung Einwohner- und Zivilstandsdienste • Gemeindeammann Karl Grob, Ressortchef • Akten GR B5.1.2

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Karl Grob Stephan Niklaus Gemeindeammann Gemeindeschreiber

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7. Orientierung und Umfrage

7.1 Stadt-Aufwertung

Gemeindeammann Karl Grob gibt bekannt, dass die eingesetzte Steuerungsgrup-pe anfangs Dezember 2008 tagen und sich dabei vor allem auf den Schwerpunkt Gü-terstrasse-Bahnhofstrasse konzentrieren wird (Durchführung Architektur-Wettbewerb). Priorität geniessen ferner Aufwertungsmassnahmen in der Altstadt (Städtli).

Protokollauszug an

• Abteilung BPU • Büro Rast Architekten AG, Bern • Akten GR B1.3.2

GEMEINDERAT AARBURG

Karl Grob Stephan Niklaus Gemeindeammann Gemeindeschreiber

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Seite 33

7.2 Stand Wohninsel Gishalde Derzeit läuft das Nutzungsplanungs-Verfahren. Die Einzonung „Gishalde“ wurde dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Geplant ist eine Vorlage des Geschäfts an der Sommer-Gemeindeversammlung 2009. Protokollauszug an

• Abteilung BPU • Büro Rast Architekten AG, Bern • Akten GR B1.7.2

GEMEINDERAT AARBURG

Karl Grob Stephan Niklaus Gemeindeammann Gemeindeschreiber

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7.3 Wiggertalstrasse - Wie weiter? Gemeindeammann Karl Grob erklärt, dass der heute gültige Richtplaneintrag für eine WTS auf dem Abschnitt Aarburg (damals noch als Erschliessung Wigger Village kombiniert) ersetzt werden soll durch eine nördliche Linienführung entlang der A1/A2 und durch eine südliche Linienführung, Variante W2B, auf dem Gemeindegebiet von Rothrist. Zuständig für den Richtplan-Beschluss ist der Grosse Rat.

Protokollauszug an

• Abteilung BPU • Akten GR S3.4

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Karl Grob Stephan Niklaus Gemeindeammann Gemeindeschreiber

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Seite 35

7.4 Stand Tempo-30-Zonen 7.4.1 Südquartier Gemeinderat Bruno Christen informiert über die vorgesehene Tempo 30-Zone „Südquartier“. Er gibt die Resultate der Tempomessungen bekannt. Das Gutachten wurde erstellt und der Kanton hat dem Konzept zugestimmt. Ab Januar 2009 erfolgt die öffentliche Auflage.

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7.4.2 Steinrain Laut Gemeinderat Bruno Christen wird auch Tempo 30 auf dem Abschnitt Stein-rain geplant. Geschwindigkeitsmessungen erfolgten. Das Gutachten und die Zustim-mung des Kantons sowie die öffentliche Auflage sind ausstehend.

Valentin Bosshart erkundigt sich nach Tempo 30 im „Kupferschmid“, worauf Gemeinderat Bruno Christen den Nordteil als nächstes in Angriff zu nehmendes Gebiet erklärt. Protokollauszug an

• Abteilung BPU als Auftrag zur Weiterbearbeitung dieser Tempo 30-Zonen • Gemeinderat Bruno Christen, Ressortchef Bau • Akten GR S3.5.2

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7.5 Tempo 30-Signalisation Städtli Kurt Doll bittet darum, den Standort der Beschilderung „Tempo 30“ beim Stadtein-gang zu überprüfen. Der Standort ist nach seinem Dafürhalten nicht optimal gewählt. Protokollauszug an

• Abteilung BPU als Auftrag • Gemeinderat Bruno Christen, Ressortchef Bau • Akten GR S3.5.2

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Karl Grob Stephan Niklaus Gemeindeammann Gemeindeschreiber

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7.6 Ortskernumfahrung; Fliederstrasse Roland Schmid bittet den Gemeinderat, die Situation OKUA/Fliederstrasse mit dem Kanton anzusehen. Die Situation erweist sich für Velofahrer als sehr gefährlich. Er fragt sich, wozu man dort eine Insel gebaut hat. Im Übrigen notiert er im Zusammenhang mit dem Betrieb der Ortskernumfahrung immer noch Wasser beim Tunnelportal Süd bzw. in der Turnhalle. Dieses Problem, denkt er, würde die Gemeinde in den Griff bekommen. Er verdankt ferner die Reinigung der Bushaltehäuschen. Protokollauszug an

• Abteilung BPU als Auftrag in Sachen „Wasser Tunnel Süd“ • Gemeinderat Bruno Christen, Ressortchef Bau • Akten GR S3.2

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7.7 Stromtarife / Diverses Dieter Schmid, Wartburgstrasse bringt 3 Anliegen vor, wobei er zunächst den Nichtverkauf des eigenen EW lobt. 7.7.1 Stromtarife Die neuen, ab. 1.10.2008 gültigen Stromtarife möchte Herr Schmid erklärt wissen, was Leiter TB Andres Hilpert am Schluss der Versammlung ausführlich tut, indem er die Strommarktöffnung erklärt und die Tarifberechnung sowie die Netzbewertung darlegt. Die Aarburger Tarife stellt er transparent den geltenden Tarifen in den Ge-meinden Rothrist, Oftringen, Murgenthal und Zofingen gegenüber. Ausblickend erläu-tert er die Schwierigkeiten, die mit der Strommarktliberalisierung im Moment zu-sammenhängen und die Umsetzungsprobleme und -veränderungen die sich für den Gemeindebetrieb ergeben. Kaum mit der Umsetzung begonnen, soll die Strommarkt-verordnung bereits überarbeitet werden. Die Tarife sollen neu bis jeweils 30.06. pub-liziert werden, damit die Aufsichtsbehörde, die ElCom, mehr Zeit für ihre Prüftätigkeit beanspruchen kann. Bei Fragen rund um die Strommarktöffnung stehen die Techni-schen Betriebe gerne zur Verfügung. Die Gemeindeversammlung verdankt die um-fassenden Informationen bestens. 7.7.2 Gratis-Dienstleistungen / Gemeindeversammlung Dieter Schmid findet, dass die Dienstleistungen der Gemeinde gratis sein sollten und nicht Gebühren verlangt werden, wozu Gemeindeammann Karl Grob fest-stellt, dass gewisse Dienstleistungen verrechnet werden müssen. Die Gemeindever-sammlungen sollten attraktiver gestaltet werden, meint Herr Schmid zudem, even-tuell ist vom Freitag abzukommen, wobei es erfahrungsgemäss kaum realistisch ist, mehr Leute für die Gemeindeversammlung gewinnen zu können, wie der Vorsit-zende beurteilt. Protokollauszug an

• Technische Betriebe • Zentrale Dienste Nimmt Anregung hinsichtlich GV auf - auch iZ. mit der Präsentation • Gemeinderat Rolf Walser, Ressortchef Energie • Akten GR E1.4.1 • Akten GR A1.2.2 GV

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7.8 Vorstellung neue Leitung Steuerabteilung Cornelia Moor und Myriam Müller leiten seit dem 1. August 2008 die Steuerabtei-lung. Sie stellen sich kurz vor und wünschen eine angenehme Zusammenarbeit mit den Steuerpflichtigen der Gemeinde Aarburg. Bei Fragen oder Problemen kann man sich an die Steuerabteilung im Rathaus wenden.

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7.9 Voten Walter Wiederkehr und Hans Bühler Walter Wiederkehr knüpft an die Ausführungen von Andres Hilpert betreffend Strommarktliberalisierung an. Er erklärt die Stellung von Swissgrid als eigentlicher Verursacher der Strompreiserhöhungen. Die Abgabe an Swissgrid beträgt 1 Rappen pro Kilowattstunde, bei einem Terawatt „verdienen die oberen Herren“ 10 Mia. Fran-ken. Die Stimmbürger haben das Gesetz angenommen, in der Meinung, es wäre gut. Den Gemeinderat rügt er wegen der Powerpoint-Präsentation, die mangelhaft ist (schlechte Farben, keine Animation) und erwartet an der nächsten Gemeindever-sammlung eine bessere Qualität, worauf ihm Gemeindeammann Karl Grob die Neuanschaffung eines Beamers ankündigen kann. Das Anliegen zur Optimierung der Präsentation wird selbstverständlich gerne entgegengenommen. Hans Bühler und Walter Wiederkehr geben sich ein Stelldichein zum Thema Blindenergie, welches bei den Ausführungen von Andres Hilpert zu den Stromtarifen aus Zeitgründen weggelassen wurde. Hans Bühler demonstriert das Ziehen eines Schiffes auf der Aare in der Bewegungsrichtung des Schiffes (ganze Arbeit dient dem Ziehen des Bootes), wogegen das Ziehen des Schiffes vom Ufer aus einen grösseren Arbeitsaufwand mit dem gleichen Endresultat bedeutet. Walter Wiederkehr vergleicht die Blindenergie mit dem Bier und dem Schaum obendrauf (unten Wirkungsenergie, oben Blindenergie), was den geneigten (männlichen) Zuhörern besonders in Erinne-rung bleiben dürfte. Protokollauszug an

• Zentrale Dienste als Auftrag zur Optimierung der PP-Präsentation (siehe auch Ziffer 7.7.2 hievor) • Akten GR A1.2.2 GV

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Schluss der Gemeindeversammlung Gemeindeammann Karl Grob dankt am Schluss der Versammlung für das aktive und konstruktive Mitwirken und wünscht für den morgigen Samstag einen schönen Städtlimärt. 4663 Aarburg, 22. Dezember 2008 / Ni / A1.2.2 L:\ARCHIV\A1\PROTOKOLLE EGV\A122-Prot-EGV 2008-11-28.doc

Für getreues Protokoll:

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Karl Grob Stephan Niklaus Gemeindeammann Gemeindeschreiber

Verteiler:

• Gemeinderäte (5) • Mitglieder FGPK (9) • GS-Stv. (Homepage) • Akten GR A1.2.2