Einzelplan 15 - Bay. Finanzministerium...3 Vorwort zum Einzelplan 15 Staatsministerium für...

1784
Freistaat Bayern Haushaltsplan 2019/2020 Einzelplan 15 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Transcript of Einzelplan 15 - Bay. Finanzministerium...3 Vorwort zum Einzelplan 15 Staatsministerium für...

  • Freistaat Bayern

    Haushaltsplan

    2019/2020

    Einzelplan 15

    für den Geschäftsbereich

    des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

  • 2

    Inhalt Teil I SeiteVorwort ................................................................... 3Allgemeine Erläuterung zur Veranschlagung der Haushaltsmittel 2019 und 2020 ................................... 5Vorbemerkung zum Geltungsbereich der Regelungen zur dezentralen Budgetverantwortung ........................ 6Titelumsetzungen im Doppelhaushalt 2019/2020 ...... 7 Kapitel 15 01 Ministerium ................................................ 815 02 Sammelansätze für den Gesamtbereich

    des Epl. 15 ................................................ 1615 03 Allgemeine Bewilligungen - Wissenschaft . 3415 05 Allgemeine Bewilligungen - Kunst ............. 6015 06 Sammelansätze für den Gesamtbereich

    der Hochschulen ....................................... 9415 07 Universität München ................................. 14415 08 Klinikum der Universität München ............. 17815 09 Tierkliniken der Universität München ........ 18415 10 Lehr- und Versuchsgut der tierärztlichen

    Fakultät der Universität München ............. 19415 11 Technische Universität Nürnberg .............. 20215 12 Technische Universität München .............. 20415 13 Klinikum rechts der Isar der Technischen

    Universität München ................................. 21415 17 Universität Würzburg ................................. 21815 18 Klinikum der Universität Würzburg ............ 25215 19 Universität Erlangen-Nürnberg .................. 25615 20 Klinikum der Universität Erlangen-

    Nürnberg ................................................... 29015 21 Universität Regensburg ............................. 29415 22 Klinikum der Universität Regensburg ........ 32415 23 Universität Augsburg ................................. 32815 24 Universität Bayreuth .................................. 36015 25 Klinikum der Universität Augsburg ............ 39415 26 Universität Bamberg .................................. 39815 27 Universität Passau .................................... 42815 28 Sammelansätze für die Universitäten ........ 45415 30 Deutsches Herzzentrum München des

    Freistaates Bayern .................................... 47215 32 Technische Hochschule Aschaffenburg .... 48015 33 Hochschule für angewandte

    Wissenschaften Neu-Ulm .......................... 50415 34 Hochschule für angewandte

    Wissenschaften Ansbach .......................... 52615 35 Hochschule für angewandte

    Wissenschaften Augsburg ........................ 54815 36 Hochschule für angewandte

    Wissenschaften Coburg ............................ 57215 37 Hochschule für angewandte

    Wissenschaften Kempten ......................... 59615 38 Hochschule für angewandte

    Wissenschaften Landshut ......................... 62415 39 Hochschule für angewandte

    Wissenschaften München ......................... 65015 40 Technische Hochschule Nürnberg Georg-

    Simon-Ohm ............................................... 65615 41 Ostbayerische Technische Hochschule

    Regensburg .............................................. 68015 42 Technische Hochschule Rosenheim ......... 704

    Kapitel Seite15 43 Hochschule für angewandte

    Wissenschaften Weihenstephan-Triesdorf 73015 44 Hochschule für angewandte Wissen-

    schaften Würzburg-Schweinfurt ................ 75815 45 Ostbayerische Technische Hochschule

    Amberg-Weiden ........................................ 78215 46 Technische Hochschule Deggendorf ........ 80815 47 Hochschule für angewandte Wissen-

    schaften Hof .............................................. 83215 48 Technische Hochschule Ingolstadt ........... 85415 49 Sammelansätze für die Hochschulen für

    angewandte Wissenschaften bzw. Technischen Hochschulen ........................ 880

    15 50 Bayer. Akademie der Wissenschaften München ................................................... 898

    15 51 Generaldirektion der Staatlichen Naturwissenschaftlichen Sammlungen Bayerns ..................................................... 904

    15 54 Bayer. Staatsinstitut für Hochschul-forschung und Hochschulplanung ............. 920

    15 55 Haus der Bayerischen Geschichte ............ 92615 59 Hochschule für Musik Nürnberg ................ 94415 60 Akademie der bildenden Künste München 96015 61 Akademie der bildenden Künste Nürnberg 97415 62 Hochschule für Musik und Theater

    München ................................................... 99015 63 Hochschule für Musik Würzburg ............... 100615 64 Hochschule für Fernsehen und Film

    München ................................................... 102215 65 Bayer. Theaterakademie “August

    Everding“ im Prinzregententheater ........... 103815 70 Staatliche Museen und Sammlungen ....... 104815 72 Coburger Landesstiftung ........................... 107615 74 Bayer. Landesamt für Denkmalpflege

    München ................................................... 107815 75 Zentralinstitut für Kunstgeschichte ............ 109215 80 Zentraler Dienst der Bayer. Staatstheater . 110015 81 Bayer. Staatsoper ..................................... 110815 82 Bayer. Staatsschauspiel ............................ 112015 83 Staatstheater am Gärtnerplatz .................. 113215 85 Konzerthaus München .............................. 114415 90 Bayer. Staatsbibliothek, Staatliche

    Bibliotheken .............................................. 115015 93 Generaldirektion der Staatlichen Archive

    Bayerns, Staatliche Archive ...................... 1170 Abschluss .................................................................. 1180 Übersicht Verpflichtungsermächtigungen ............... 1181 Anlage A Nachweisung der Sondervermögen ....... 1185Teil II Anlage S Sonderausweis der staatlichen

    Hochbaumaßnahmen mit mehr als 1 Mio. € Gesamtkosten im Einzelfall für den Bereich des Epl. 15 ......................... 1191

    Stellenplan ................................................................. 1367

    gedruckt auf Recycling-Papier

  • 3

    Vorwort zum Einzelplan 15

    Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

    A. Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen

    Der Epl. 15 des Geschäftsbereichs des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst umfasst die Angelegenheiten der Hochschulen, der Förderung von Wissenschaft, Forschung, Lehre und Kunst, insbesondere

    1. das Hochschulwesen, einschließlich der Hochschulbibliotheken, 2. die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Kunst, die Angelegenheiten der Körperschaften und

    sonstigen Einrichtungen der Wissenschafts- und Kunstpflege einschließlich des Bibliotheks- und Archivwesens, des öffentlichen Bibliothekswesens sowie der Laienmusik, der wissenschaftlichen Sammlungen und der Kunstsammlungen,

    3. die Ausbildungsförderung, 4. die Denkmalpflege, 5. das Theaterwesen, 6. die berufliche Ausbildung und die Förderung im Bereich der Musik, des Balletts und des Theaters, 7. die Aufsicht über das Rundfunkwesen, 8. die Angelegenheiten der Stiftungen, die der Wissenschaft, Forschung, Kunst und Denkmalpflege

    gewidmet sind, 9. das Deutsche Herzzentrum München,

    10. das Haus der Bayerischen Geschichte.

    Dem Bereich Wissenschaft und Kunst des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst sind für die Wahrnehmung seiner Aufgaben folgende Dienststellen unmittelbar nachgeordnet im Sinne des Haushaltsrechts: die staatlichen Universitäten, das Deutsche Herzzentrum München, die Hochschulen für angewandte Wissenschaften bzw. Technischen Hochschulen, das Zentrum für Hochschuldidaktik der bayerischen Fachhochschulen, die Virtuelle Hochschule Bayern, die Generaldirektion der Staatlichen Naturwissenschaftlichen Sammlungen Bayerns, das Bayerische Staatsinstitut für Hochschulforschung und Hochschulplanung, die Akademien der Bildenden Künste München und Nürnberg, die Hochschule für Musik und Theater München, die Hochschule für Musik Würzburg, die Hochschule für Musik Nürnberg, die Hochschule für Fernsehen und Film München, die Bayerische Theaterakademie „August Everding“ im Prinzregententheater, die Direktion der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, das Zentralinstitut für Kunstgeschichte, der Zentrale Dienst der Bayerischen Staatstheater, die Bayerische Staatsoper, das Bayerische Staatsschauspiel, das Staatstheater am Gärtnerplatz, die Bayerische Staatsbibliothek, die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, das Orff-Zentrum München Staatsinstitut für Forschung und Dokumentation, das Internationale Künstlerhaus Villa Concordia in Bamberg.

  • 4 B. Wesentliche organisatorische Änderungen gegenüber dem Vorjahr Keine. C. Gliederung der Einnahmen und Ausgaben 1. Eine Einzelaufgliederung der Einnahmen und Ausgaben des Einzelplans nach ökonomischen Gesichtspunkten

    sowie den Zuschussbedarf enthält der Einzelplanabschluss. 2. Gliederung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen (in Mio. €)

    Aufgabenbereiche Soll 2018 Soll 2019 Soll 2020

    1. Universitäten ................................................................... 2.618,9 2.862,6 2.930,12. Hochschulen für angewandte Wissenschaften

    bzw. Technische Hochschulen ........................................ 594,5 661,3 669,33. Kunsthochschulen .......................................................... 83,2 91,1 93,84. Hochschulkliniken ........................................................... 651,6 702,7 740,45. Nichtstaatliche Hochschulen ........................................... 59,7 61,9 62,96. Sonstige Hochschulausgaben (u.a. Sonderprogramme

    und Versorgung) ............................................................. 1.228,8

    1.244,8 1.212,27. Forschung außerhalb der Hochschulen ......................... 385,6 405,8 417,38. Theater ............................................................................ 255,0 289,4 302,89. Musikpflege ..................................................................... 60,5 61,8 59,3

    10. Museen und Sammlungen .............................................. 111,2 115,9 125,511. Denkmalpflege ................................................................ 46,8 46,8 47,112. Staatliche Bibliotheken und Archive ............................... 82,1 82,3 96,713. Ausbildungsförderung ..................................................... 491,8 491,7 492,614. Sonstiges ........................................................................ 148,1 120,3 144,6 6.817,8 7.238,4 7.394,6

    Ergänzender Hinweis: Das dargestellte Soll 2018 ist bereits bereinigt um Vollumsetzungen infolge der Neugliederung der Geschäftsbereiche (siehe S. 7).

    D. Personalsoll Eine Gesamtübersicht über das Personalsoll A (gebundene Stellen) und das Personalsoll B (sonstige Stellen) enthält die Gesamtübersicht zum Stellenplan. Die Gesamtübersicht ist insbesondere nach Stellen für Beamte und Arbeitnehmer gegliedert.

  • 5

    Allgemeine Erläuterungen zur Veranschlagung der

    Haushaltsmittel 2019 und 2020

    Die veranschlagten Einnahmen und Ausgaben sind gemäß Art. 17 BayHO und VV Nr. 2 hierzu grundsätzlich einzeln erläutert.

    Die nachfolgenden allgemeinen Erläuterungen dienen insbesondere zur Vermeidung von Wiederholungen bei einer Vielzahl der in Betracht kommenden Titel:

    1. Geringfügige Änderungen (Minderungen oder Erhöhungen) gegenüber dem Vorjahr sind aus Vereinfachungsgründen grundsätzlich nicht erläutert. Als geringfügig gelten dabei

    1.1 Änderungen bis einschließlich 10 000 €,

    1.2 Änderungen unter 10 v.H. des Vorjahresansatzes, soweit der Änderungsbetrag 20 000 € nicht überschreitet.

    2. Bei den Titeln 422 01 bis 422 06, 422 12 und 422 13 (Bezüge der planmäßigen Beamten), 422 2. (Anwärterbezüge), 422 3. (Bezüge der abgeordneten Beamten) und 428 0. (Entgelte der Arbeitnehmer) sind Betragsänderungen nicht erläutert, soweit sie ausschließlich auf Besoldungs- oder Tariferhöhungen und Stellenänderungen beruhen.

    Für das Vergabebudget für die Leistungsbezüge/-entgelte und Leistungsprämien sind bei Kap. 15 02 eigene Titel 422 45 (Beamte) und 428 45 sowie 428 46 (Arbeitnehmer) ausgebracht.

    3. Die im Stellenplan enthaltenen Amtsbezeichnungen für Beamte entsprechen den Bestimmungen des Bayerischen Besoldungsgesetzes. Sie sind in maskuliner und femininer Form ausgebracht.

    4. Die Hochbaumaßnahmen mit mehr als 1 Mio. € Gesamtkosten (Universitätskliniken mehr als 5 Mio. € Gesamtkosten) sind im Einzelnen in der Anlage S dargestellt und erläutert. Ausgenommen davon sind Hochbaumaßnahmen mit bis zu 5 Mio. € Gesamtkosten in den Kapiteln der Universitätsklinika, weil die Bauherreneigenschaft bis zu dieser Betragsgrenze den rechtlich verselbständigten Universitätsklinika obliegt.

    5. Hinweise zu den Zweckbestimmungsseiten: Die Zweckbestimmungsseiten wurden wie in den Vorjahren zur Verfahrensbeschleunigung im ADV-Verfahren erstellt. Dabei werden

    5.1 die Gruppierungsnummern der neu ausgebrachten Titel unterstrichen,

    5.2 bei wegfallenden Titeln in der Betragsspalte drei Sterne (***) ausgedruckt,

    5.3 im Kapitel- bzw. Einzelplanabschluss die Ausgaben der Hauptgruppe 8 nach „Sonstige Sachinvestitionen“ (Obergruppen 81 und 82) und „Investitionsförderungsmaßnahmen“ (Obergruppen 83 bis 89) getrennt,

    5.4 beim Einzelplanabschluss auch die Verpflichtungsermächtigungen mit erfasst und

    5.5 bei den Hochbauausgaben der Anlage S im jeweiligen Kapitel eine fiktive Haushaltsstelle „710 00“ verwendet; die Einzelaufschlüsselung auf die zutreffenden Titel (710 01 bis 748 69) ergibt sich aus der Anlage S.

  • 6

    Vorbemerkung zum Geltungsbereich der Regelungen zur dezentralen Budgetverantwortung

    Gemäß Nr. 12.8 DBestHG gelten die in Nrn. 12.1 bis 12.7 DBestHG 2019/2020 zur dezentralen Budgetverantwortung getroffenen Regelungen nicht für:

    – Kap. 15 02 Tit. 517 02, 547 01 und 548 01, – Kap. 15 03, – Kap. 15 05, – Kap. 15 06, – Kap. 15 07 Tit. 812 01 und alle TG, – Kap. 15 09, – Kap. 15 10, – Kap. 15 12, – Kap. 15 17 Tit. 812 01 und alle TG, – Kap. 15 19 Tit. 812 01 und alle TG, – Kap. 15 21 Tit. 812 01 und alle TG, – Kap. 15 23 Tit. 812 01 und alle TG, – Kap. 15 24 Tit. 812 01 und alle TG, – Kap. 15 26 Tit. 812 01 und alle TG, – Kap. 15 27 Tit. 812 01 und alle TG, – Kap. 15 28, – Kap. 15 30, – Kap. 15 32 bis 15 38 und 15 40 bis 15 48 alle TG, – Kap. 15 39, – Kap. 15 49, – Kap. 15 50, – Kap. 15 51 alle TG, – Kap. 15 54 alle TG, – Kap. 15 55 alle TG, – Kap. 15 59 bis 15 64 alle TG, – Kap. 15 65 Tit. 427 01 und alle TG, – Kap. 15 70 TG 71, 72, 75 und 93, – Kap. 15 72, – Kap. 15 74 TG 72, 74, 75, 77 und 79, – Kap. 15 75 TG 72, – Kap. 15 80 TG 74, – Kap. 15 81, – Kap. 15 82, – Kap. 15 83, – Kap. 15 85 TG 72, – Kap. 15 90 TG 72, 92 und 93, – Kap. 15 93 TG 71, 92 und 93.

  • 7

    Titelumsetzungen im Doppelhaushalt 2019/2020 im Zusammenhang mit der Neugliederung der Geschäftsbereiche nach Art. 49 der Bayerischen Verfassung am 21. März 2018

    Es wurden folgende Titelumsetzungen durchgeführt: bisher neu

    Kapitel/Titel Kapitel/Titel Ministerium 05 01/531 11 15 01/531 11Allgemeine Bewilligungen - Kunst 15 05/182 69 05 05/182 69 547 69 547 69 547 95 547 68 633 69 633 69 681 95 681 68 684 69 684 69 684 95 684 68 853 69 853 69 863 69 863 69 883 69 883 69 893 69 893 69

    Titelumsetzungen im Doppelhaushalt 2019/2020 im Zusammenhang mit der Neugliederung der Geschäftsbereiche nach Art. 49 der Bayerischen Verfassung am 12. November 2018

    Es wurden folgende Titelumsetzungen durchgeführt: bisher neu

    Kapitel/Titel Kapitel/Titel Allgemeine Bewilligungen - Kunst 15 05/547 81 06 03/547 81 633 81 633 81 686 81 686 81 893 81 893 81

  • 8 15 01 Ministerium

    A Soll 2018Titel FKZ Zweckbestimmung 2019 2020 B Ist 2017

    C Ist 2016 Tsd. € Tsd. € Tsd. €

    1 2 3 4 5 6 Einnahmen

    Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst u.

    dgl.

    111 01-1 011 Gebühren, Beiträge, tarifliche und gebührenartige Entgelte 5,0 5,0 A

    119 49-7 011 Vermischte Einnahmen 2,5 2,5 A

    Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit

    Ausnahme für Investitionen

    235 12-9 011 Zuweisungen der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen)

    * * * * * * AC

    - - - 6,9

    Gesamteinnahmen 7,5 7,5 ABC

    -3,66,9

    Ausgaben

    Personalausgaben

    421 01-6 011 Bezüge der Mitglieder der Staatsregierung 216,2 220,3 A

    422 01-5 011 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamten und Richter

    13.028,7 13.320,2 ABC

    11.232,311.370,410.798,9

    422 31-9 011 Bezüge und Nebenleistungen der abgeordneten Beamten und Richter

    203,4 207,8 ABC

    358,3194,7254,1

    428 01-9 011 Entgelte der Arbeitnehmer 2.498,9 2.553,4 ABC

    2.363,12.345,82.275,3

    428 11-7 011 Entgelte für sonstige Hilfsleistungen durch Arbeitnehmer Einseitig deckungsfähig zu Lasten von 15 85/428 11.

    95,2 106,7 ABC

    24,026,047,4

    428 12-6 011 Entgelte für sonstige Hilfsleistungen durch Arbeitnehmer (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen)

    * * * * * * AB

    - - - 0,3

    428 41-1 011 Überstundenentgelte für Arbeitnehmer - - - - - - A - - -

    453 01-7 011 Trennungsgeld und Umzugskostenvergütungen - - - - - - ABC

    - - - 2,31,3

    459 49-5 011 Sonstige personalbezogene Sachausgaben 3,0 3,0 A

    Sächliche Verwaltungsausgaben

    511 01-7 011 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände

    189,2 189,2 A

  • 9

    15 01Ministerium

    Erläuterungen

    Zu 15 01/111 01 Gebühren und Auslagen nach dem Kostengesetz. 2019 gegenüber 2018: Mehr 5,0 Tsd. € wegen Umsetzung von Kap. 05 01 aufgrund Neugliederung der Geschäftsbereiche der Staatsregierung. Zu 15 01/119 49 2019 gegenüber 2018: Mehr 2,5 Tsd. € wegen Umsetzung von Kap. 05 01 aufgrund Neugliederung der Geschäftsbereiche der Staatsregierung. Zu 15 01/235 12 Wegfall des Sechsten Kapitels (§§ 260 bis 271) des SGB III durch Art. 2 Nr. 19 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011, BGBl. I, S. 2854, 2908. Zu 15 01/421 01 Amtsgehalt und Wohnungsentschädigung einschließlich Zulagen und Zuwendungen. 2019 2020 Tsd. € Tsd. €Davon Dienstaufwandsentschädigungen 7,8 7,8 Zu 15 01/422 01 Bezüge einschließlich Zulagen und Zuwendungen. Zu 15 01/422 31 Bezüge einschließlich Zulagen und Zuwendungen. Zu 15 01/428 01 Entgelte einschließlich Zulagen und Jahressonderzahlung sowie Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und Umlage zur Zusatzversorgung. Zu 15 01/428 11 Entgelte einschließlich Zulagen und Jahressonderzahlung sowie Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und Umlage zur Zusatzversorgung. 2019 gegenüber 2018: Mehr 71,2 Tsd. €, 2020 gegenüber 2019: Mehr 11,5 Tsd. € entsprechend dem voraussichtlichen Bedarf. Zu 15 01/428 12 Wegfall des Sechsten Kapitels (§§ 260 bis 271) des SGB III durch Art. 2 Nr. 19 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011, BGBl. I, S. 2854, 2908. Zu 15 01/459 49 Ausgaben für die Schaffung familienfreundlicher Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zu 15 01/511 01 2019 gegenüber 2018:

    180,0 Tsd. € mehr wegen Umsetzung von Kap. 05 01 aufgrund Neugliederung der Geschäftsbereiche der Staatsregierung,

    3,5 Tsd. € weniger wegen Umsetzung auf Kap. 06 01 Tit. 511 01, 12,7 Tsd. € mehr wegen Anpassung an den voraussichtlichen Bedarf,

    189,2 Tsd. € mehr.

  • 10 15 01 Ministerium

    A Soll 2018Titel FKZ Zweckbestimmung 2019 2020 B Ist 2017

    C Ist 2016 Tsd. € Tsd. € Tsd. €

    1 2 3 4 5 6 514 01-4 011 Haltung von Dienstfahrzeugen 37,6 37,6 A

    514 11-2 011 Dienst- und Schutzkleidung 1,5 1,5 A

    517 01-1 011 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 309,6 309,6 A

    517 05-7 011 Bewirtschaftung durch Heizung, Beleuchtung und elektrische Kraft

    180,0 180,0 A

    518 01-0 011 Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume 210,0 210,0 A

    518 11-8 011 Mieten und Pachten für Maschinen, Geräte und Fahrzeuge sowie für Software

    101,5 101,5 A

    518 18-1 011 Ausgaben für Leasing von Dienstfahrzeugen 14,4 14,4 A

    519 01-9 011 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen - - - - - - A

  • 11

    15 01Ministerium

    Erläuterungen

    Zu 15 01/514 01 2019 2020 Tsd. € Tsd. €1. Betriebsstoffe 25,0 25,02. Wartung, Reparaturen und Sonstiges 12,6 12,6 Zusammen 37,6 37,6 Gesamtausgaben für die Kraftfahrzeughaltung: Kosten wie vor 37,6 37,6Personalausgaben 224,6 229,1Beschaffung von Dienstfahrzeugen - -Ausgaben für Leasing/Miete 14,4 14,4

    Zusammen 276,6 281,1 Bestand an Dienstfahrzeugen: Soll Soll Soll am 1.2.2018 2019 2020 2018 gesamt davon geleast/

    gemietet Personenkraftwagen einschließlich Kombis 5 5 5 5 5 2019 gegenüber 2018:

    37,0 Tsd. € mehr wegen Umsetzung von Kap. 05 01 aufgrund Neugliederung der Geschäftsbereiche der Staatsregierung,

    0,6 Tsd. € mehr wegen Anpassung an den voraussichtlichen Bedarf, 37,6 Tsd. € mehr.

    Zu 15 01/514 11 2019 gegenüber 2018: Mehr 1,5 Tsd. € wegen Umsetzung von Kap. 05 01 aufgrund Neugliederung der Geschäftsbereiche der Staatsregierung. Zu 15 01/517 01 Veranschlagt sind: Reinigung, Müllabfuhr, Be- und Entwässerung, Steuern und Abgaben sowie Geräte u. ä. 2019 gegenüber 2018:

    300,0 Tsd. € mehr wegen Umsetzung von Kap. 05 01 aufgrund Neugliederung der Geschäftsbereiche der Staatsregierung,

    9,6 Tsd. € mehr wegen Anpassung an den voraussichtlichen Bedarf, 309,6 Tsd. € mehr.

    Zu 15 01/517 05 2019 gegenüber 2018: Mehr 180,0 Tsd. € wegen Umsetzung von Kap. 05 01 aufgrund Neugliederung der Geschäftsbereiche der Staatsregierung. Zu 15 01/518 01 2019 gegenüber 2018:

    48,0 Tsd. € mehr wegen Umsetzung von Kap. 05 01 aufgrund Neugliederung der Geschäftsbereiche der Staatsregierung,

    162,0 Tsd. € mehr für die Anmietung zusätzlicher Räume, 210,0 Tsd. € mehr.

    Zu 15 01/518 11 2019 gegenüber 2018:

    100,0 Tsd. € mehr wegen Umsetzung von Kap. 05 01 aufgrund Neugliederung der Geschäftsbereiche der Staatsregierung,

    1,5 Tsd. € mehr wegen Anpassung an den voraussichtlichen Bedarf, 101,5 Tsd. € mehr.

    Zu 15 01/518 18 2019 gegenüber 2018:

    14,2 Tsd. € mehr wegen Umsetzung von Kap. 05 01 aufgrund Neugliederung der Geschäftsbereiche der Staatsregierung,

    0,2 Tsd. € mehr wegen Anpassung an den voraussichtlichen Bedarf, 14,4 Tsd. € mehr.

  • 12 15 01 Ministerium

    A Soll 2018Titel FKZ Zweckbestimmung 2019 2020 B Ist 2017

    C Ist 2016 Tsd. € Tsd. € Tsd. €

    1 2 3 4 5 6 527 01-9 011 Reisekostenvergütungen für Dienstreisen

    Einseitig deckungsfähig zu Lasten von 15 02/547 01. 281,0 281,0 A

    529 01-7 011 Zur Verfügung des Staatsministers für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen

    22,6 22,6 A

    531 11-1 011 Fachveröffentlichungen 7,3 7,3 A 7,2

    531 21-9 011 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Die Mittel sind übertragbar.

    150,0 150,0 A

    532 11-0 011 Umzugs- und Verlegungskosten von Dienststellen - - - - - - A

    534 01-0 011 Vergabe von Aufträgen für die Betreuung des DV-Netzes sowie der PC- und Serverlandschaft

    Verstärkungsfähig bis zu 20,0 Tsd. € zu Lasten freier verfügbarer Stellen von Kap. 15 01.

    - - - - - - A

    546 49-0 011 Vermischte Verwaltungsausgaben 6,1 6,1 A

    Sonstige Sachinvestitionen

    811 01-4 011 Erwerb von Dienstfahrzeugen - - - - - - A

    812 01-3 011 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungs- gegenständen

    63,0 63,0 A

    812 35-3 011 Erwerb von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie von Software

    Für neue IT-Verfahren und wesentliche Kapazitäts- und Qualitätsausweitungen kann aus dem Ansatz bei Kap. 06 21 TG 60 verstärkt werden. Verpflichtungsermächtigung 2019 Tsd. € 50,0 Verpflichtungsermächtigung 2020 Tsd. € 50,0 Fällig frühestens im nächsten Haushaltsjahr.

    81,0 81,0 A

    Titelgruppen

    54 Durchführung und Begleitung wissenschaftlicher Projekte

    Titel der TG gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. Einseitig deckungsfähig bis zur Höhe von 360,0 Tsd. € zu Lasten Kap. 15 06 TG 81, bis zur Höhe von 300,0 Tsd. € zu Lasten Kap. 15 06 Tit. 428 85 sowie zu Lasten Kap. 15 06 TG 86.

    429 54-4 011 Personalausgaben

    Zu Lasten dieser Ausgabemittel darf neben Arbeitnehmern mit befristeten Arbeitsverträgen auch ein Arbeitnehmer mit unbefristetem Arbeitsvertrag beschäftigt werden.

    - - - - - - ABC

    0,0125,0210,2

    547 54-1 011 Sächliche Verwaltungsausgaben - - - - - - ABC

    - - - 2,66,5

    Summe der Titelgruppe - - ABC

    -127,6216,7

  • 13

    15 01Ministerium

    Erläuterungen

    Zu 15 01/527 01 Veranschlagt sind Reisekostenvergütungen für Inlands- und Auslandsdienstreisen. 2019 gegenüber 2018:

    197,9 Tsd. € mehr wegen Umsetzung von Kap. 05 01 aufgrund Neugliederung der Geschäftsbereiche der Staatsregierung,

    10,0 Tsd. € mehr wegen Umsetzung von Kap. 15 02 Tit. 453 01, 22,0 Tsd. € mehr wegen Umsetzung von Kap. 15 03 Tit. 686 75, 20,0 Tsd. € mehr wegen Umsetzung von Kap. 15 05 Tit. 696 75, 9,0 Tsd. € mehr wegen Umsetzung von Kap. 15 06 Tit. 425 85,

    17,0 Tsd. € mehr wegen Umsetzung von Kap. 15 28 Tit. 429 04, 2,0 Tsd. € mehr wegen Umsetzung von Kap. 15 49 Tit. 547 73, 3,1 Tsd. € mehr wegen Anpassung an den voraussichtlichen Bedarf,

    281,0 Tsd. € mehr. Zu 15 01/529 01 2019 gegenüber 2018: Mehr 22,6 Tsd. € wegen Umsetzung von Kap. 05 01 aufgrund Neugliederung der Geschäftsbereiche der Staatsregierung. Zu 15 01/531 21 2019 gegenüber 2018:

    56,1 Tsd. € mehr wegen Umsetzung von Kap. 05 01 aufgrund Neugliederung der Geschäftsbereiche der Staatsregierung,

    93,9 Tsd. € mehr wegen Anpassung an den voraussichtlichen Bedarf, 150,0 Tsd. € mehr.

    Zu 15 01/546 49 2019 gegenüber 2018:

    6,0 Tsd. € mehr wegen Umsetzung von Kap. 05 01 aufgrund Neugliederung der Geschäftsbereiche der Staatsregierung,

    0,1 Tsd. € mehr wegen Anpassung an den voraussichtlichen Bedarf, 6,1 Tsd. € mehr.

    Zu 15 01/812 01 2019 2020 Tsd. € Tsd. €1. Ersatzbeschaffungen von Einrichtungsgegenständen

    und Büroausstattung 55,0 55,0

    2. Erwerb von Büromaschinen 8,0 8,0 Zusammen 63,0 63,0

    2019 gegenüber 2018:

    61,0 Tsd. € mehr wegen Umsetzung von Kap. 05 01 aufgrund Neugliederung der Geschäftsbereiche der Staatsregierung,

    2,0 Tsd. € mehr wegen Anpassung an den voraussichtlichen Bedarf, 63,0 Tsd. € mehr.

    Zu 15 01/812 35 2019 2020 Tsd. € Tsd. €1. Rechner Neu- und Ersatzbeschaffungen 30,0 30,02. TFT - Flachbildmonitore 10,0 10,03. Kosten für Softwarelizenzen 15,0 15,04. Ersatz für Verteiler-Switch 10,0 10,05. Betrieb Scanstraße 10,0 10,06. Beschaffung/Betrieb Scanner 6,0 6,0 Zusammen 81,0 81,0 2019 gegenüber 2018: Mehr 81,0 Tsd. € wegen Umsetzung von Kap. 05 01 aufgrund Neugliederung der Geschäftsbereiche der Staatsregierung. Zu 15 01/54 Im Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst werden derzeit folgende wissenschaftliche Projekte durchgeführt: - Projekt "MINTerAKTIV 2016-2019 - Mit Erfolg zum MINT-Abschluss in Bayern" - Internationalisierung der Hochschulen. Die Titelgruppe dient dem Nachweis der Kosten der einzelnen Projekte.

  • 14 15 01 Ministerium

    A Soll 2018Titel FKZ Zweckbestimmung 2019 2020 B Ist 2017

    C Ist 2016 Tsd. € Tsd. € Tsd. €

    1 2 3 4 5 6 98 Betrieb eines Dokumentenmanagement- und

    Vorgangsbearbeitungssystems

    Titel der TG gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. 534 98-4 011 Beratungsleistungen für das Projekt - - - - - - A

    BC

    - - - 15,87,9

    546 98-0 011 Vermischte Verwaltungsausgaben - - - - - - AB

    - - - 3,4

    812 98-7 011 Erwerb von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie von Software

    29,2 29,2 AC

    28,814,8

    Summe der Titelgruppe 29,2 29,2 ABC

    28,819,222,7

    Gesamtausgaben 17.729,4 18.095,4 ABC

    14.013,714.086,213.616,5

    Abschluss

    Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst u. dgl. 7,5 7,5 A

    BC

    -3,6

    - Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme

    für Investitionen

    - - ABC

    --

    6,9 Gesamteinnahmen 7,5 7,5 A

    BC

    -3,66,9

    Personalausgaben 16.045,4 16.411,4 A

    BC

    13.977,714.064,413.587,3

    Sächliche Verwaltungsausgaben 1.510,8 1.510,8 A

    BC

    7,221,714,4

    Sonstige Sachinvestitionen 173,2 173,2 A

    BC

    28,8-

    14,8 Gesamtausgaben 17.729,4 18.095,4 A

    BC

    14.013,714.086,213.616,5

    Zuschuss 17.721,9 18.087,9 A

    BC

    14.013,714.082,513.609,6

  • 15

    15 01Ministerium

    Erläuterungen

    Zu 15 01/98 Mittel für den Betrieb eines Dokumentenmanagements- und Vorgangsbearbeitungssystems.

  • 16 15 02 Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 15

    A Soll 2018Titel FKZ Zweckbestimmung 2019 2020 B Ist 2017

    C Ist 2016 Tsd. € Tsd. € Tsd. €

    1 2 3 4 5 6 Einnahmen

    Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst u.

    dgl.

    119 01-1 011 Einnahmen aus Veröffentlichungen Vgl. Vermerk bei 531 11.

    - - - - - - ABC

    - - - 6,66,6

    124 01-4 164 Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung Nach Art. 63 Abs. 5 i.V.m. Abs. 3 Satz 2 BayHO wird zugelassen, dass - dem Historischen Kolleg (vgl. 15 03/686 14) das Anwesen München, Kaulbachstr. 15 (Kaulbach-Villa), einschließlich der beweglichen und unbeweglichen Einrichtungsgegenstände mietfrei überlassen wird; - die durch die Stiftung Bayerisches Amerikahaus gGmbH ausgeführte Bewirtschaftung des Anwesens Karolinenplatz 3 (sog. "Amerikahaus") erzielte Nettomiete vereinnahmt wird.

    172,1 172,1 ABC

    172,12,18,1

    Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit

    Ausnahme für Investitionen

    234 22-6 187 Zuweisungen aus dem Aufbauhilfefonds des Bundes für das Kulturelle Hilfsprogramm "Hochwasser 2013"

    Rückzahlungen an den Bund dürfen von der Einnahme abgesetzt werden. Vgl. Vermerk bei TG 83 (Ausgaben).

    100,0 - - - AB

    150,0745,6

    271 03-3 253 Zuweisungen der Europäischen Kommission aus dem Europäischen Sozialfonds für das Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" in der Förderperiode 2007 - 2013

    - - - * * * A - - -

    271 05-1 253 Zuweisungen der Europäischen Kommission aus dem Europäischen Sozialfonds für das Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" in der Förderperiode 2014-2020

    Vgl. Vermerk bei 686 01.

    875,0 875,0 AB

    875,0751,7

    281 01-3 133 Erstattung von Prozesskosten - - - - - - ABC

    - - - 4,11,0

    281 13-9 133 Einnahmen aus der Erstattung von Beihilfepauschalen gemäß Art. 6 Abs. 6 und 7 Haushaltsgesetz

    - - - - - - ABC

    - - - 438,3465,1

    281 15-7 138 Einnahmen aus der Abführung von Versorgungszuschlägen (soweit nicht auf Art. 14 Abs. 2 BayBeamtVG beruhend)

    21.000,0 21.000,0 ABC

    21.000,012.607,011.707,5

    Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen

    und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen

    334 22-5 187 Zuweisungen für Investitionen aus dem Aufbauhilfefonds des Bundes für das Kulturelle Hilfsprogramm "Hochwasser 2013"

    Rückzahlungen an den Bund dürfen von der Einnahme abgesetzt werden. Vgl. Vermerk bei TG 83 (Ausgaben).

    100,0 - - - A 250,0

  • 17

    15 02Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 15

    Erläuterungen

    Zu 15 02/119 01 Werbeeinnahmen bei der Zeitschrift "Aviso" für Wissenschaft und Kunst in Bayern. Zu 15 02/124 01 Die durch die von der Stiftung Bayerisches Amerikahaus gGmbH ausgeführte Bewirtschaftung des Anwesens Karolinenplatz 3 erzielten Bruttomieteinnahmen werden abzüglich der Mietnebenkosten und einer Verwaltungskostenpauschale vereinnahmt. Zu 15 02/234 22 Der Einnahmetitel dient der haushaltstechnischen Abwicklung der Hochwasserhilfen aus dem Aufbauhilfefonds des Bundes für das Kulturelle Hilfsprogramm "Hochwasser 2013". 2019 gegenüber 2018: Weniger 50,0 Tsd. €, 2020 gegenüber 2019: Weniger 100,0 Tsd. € infolge Anpassung an die erwarteten Einnahmen. Zu 15 02/271 03 Der Titel kann nach Abwicklung der Förderperiode ab dem Jahr 2020 entfallen. Zu 15 02/271 05 Veranschlagt sind die Zuweisungen, die dem Freistaat Bayern von der EU-Kommission aus dem Europäischen Sozialfonds im Rahmen des gemeinschaftlichen Förderkonzepts für das Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" in der Förderperiode 2014 bis 2020 zur Verfügung gestellt werden. Die EU-Mittel werden über 15 02/686 01 abgewickelt. Zu 15 02/281 13 Gesetzliche und arbeitsvertraglich vereinbarte Beihilfeleistungen für Beamte und Arbeitnehmer können in den in Art. 6 Abs. 6 und 7 Haushaltsgesetz genannten Fällen auch zu Lasten der Beihilfeansätze bei 15 02/61-65 gewährt werden. Bei Inanspruchnahme dieser Regelung führen die Dienststellen im Gegenzug einen Beitrag in Höhe des Durchschnittsbetrages der jährlichen Beihilfe- und Verwaltungsaufwendungen pro Beihilfeanspruch an den Staatshaushalt ab. Zu 15 02/334 22 Der Einnahmetitel dient der haushaltstechnischen Abwicklung der Hochwasserhilfen aus dem Aufbauhilfefonds des Bundes für das Kulturelle Hilfsprogramm "Hochwasser 2013". 2019 gegenüber 2018: Weniger 150,0 Tsd. €, 2020 gegenüber 2019: Weniger 100,0 Tsd. € infolge Anpassung an die erwarteten Einnahmen.

  • 18 15 02 Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 15

    A Soll 2018Titel FKZ Zweckbestimmung 2019 2020 B Ist 2017

    C Ist 2016 Tsd. € Tsd. € Tsd. €

    1 2 3 4 5 6 346 04-3 692 Zuweisungen der Europäischen Kommission aus dem

    Europäischen Regionalfonds für das Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" in der Förderperiode 2007 - 2013

    * * * * * * AC

    - - - 3.115,7

    346 06-1 692 Zuweisungen der Europäischen Kommission aus dem Europäischen Regionalfonds für das Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" Bayern 2014-2020

    Vgl. Vermerk zu 893 06.

    7.500,0 7.500,0 AB

    7.500,02.671,1

    Gesamteinnahmen 29.747,1 29.547,1 ABC

    29.947,117.226,515.304,1

    Ausgaben

    Soweit dem Freistaat Mittel zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden (zweckgebundene Einnahmen i. S. von Art. 8 Nr. 1 BayHO), wird unter folgenden Voraussetzungen deren Verausgabung im Wege eines Vorgriffs bis zu einem Betrag von 250.000 € je Titelgruppe bzw. außerhalb von Titelgruppen je Einzeltitel zugelassen: 1. Die Bereitstellung entsprechender Mittel muss rechtsverbindlich zugesagt sein. 2. Der Zufluss der Mittel muss spätestens im nächsten Haushaltsjahr gewährleistet sein. 3. Die nicht durch Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr gedeckten Mehrausgaben sind in der Haushaltsrechnung als Vorgriff gemäß Art. 37 Abs. 6 BayHO nachzuweisen und bei anderweitigen Ausgabeansätzen des Epl. 15 (ausgenommen Ansätze für gemeinsam bewirtschaftete und verstärkungsfähige Personalausgaben) kassenmäßig auszugleichen. Auf hiernach sich ergebende über- oder außerplanmäßige Ausgaben ist Art. 37 Abs. 1 bis 5 BayHO nicht anzuwenden; außerplanmäßige Ausgaben sind jedoch in der Haushaltsrechnung als solche zu bezeichnen.

    Personalausgaben

    422 01-3 133 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamten und Richter

    * * * * * * A - - -

    422 02-2 133 Bezüge der Professoren - - - - - - A - - -

    422 41-5 011 Mehrarbeitsvergütungen für Beamte Rechnungsmäßiger Nachweis bei den einschlägigen Haushaltsstellen. Verstärkungsfähig sind nur Titel, bei denen keine entsprechenden Ausgabeansätze ausgebracht sind.

    - - - - - - A - - -

    422 44-2 133 Zuschläge zur Gewinnung von IT-Fachkräften gemäß Art. 60a BayBesG

    Die Mittel sind übertragbar.

    110,0 110,0 A

    422 45-1 139 Leistungsbezüge für Beamte Die Mittel sind übertragbar.

    706,6 706,6 ABC

    706,6751,6655,7

    427 41-0 133 Praktikantenvergütungen 10,0 10,0 A 10,0

    428 01-7 133 Entgelte der Arbeitnehmer * * * * * * A 263,0

  • 19

    15 02Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 15

    Erläuterungen

    Zu 15 02/346 04 Der Titel kann nach Abwicklung der Förderperiode entfallen. Zu 15 02/346 06 Veranschlagt sind die Zuweisungen, die dem Freistaat Bayern von der EU-Kommission aus dem Europäischen Regionalfonds im Rahmen des gemeinschaftlichen Förderkonzepts für das Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" in der Förderperiode 2014 bis 2020 zur Verfügung gestellt werden. Die EU-Mittel werden über 893 06 abgewickelt. Zu 15 02/422 01 Der Titel wird nicht mehr benötigt. Zu 15 02/422 02 Bezüge einschließlich Zulagen und Zuwendungen. Zu 15 02/422 41 Mehrarbeitsvergütungen für Beamte sind bei folgendem Kapitel veranschlagt: 2019 2020Kapitel Tsd. € Tsd. €15 09 (422 81) 92,7 92,7 Zu 15 02/422 44 Veranschlagt sind die Mittel für die Zuschläge zur Gewinnung von IT-Fachkräften (Art. 60a BayBesG). 2019 gegenüber 2018: Mehr 110,0 Tsd. € infolge Umsetzung von Ausgabemitteln aus Kap. 13 03 Tit. 422 44. Zu 15 02/422 45 Veranschlagt ist das Vergabebudget für die Leistungsbezüge (Art. 68 BayBesG). Zu 15 02/427 41 Aus dem Ansatz können die Vergütungen an Studenten der Fachhochschulen, die ein praktisches Studiensemester beim Freistaat ableisten, gemäß der FMBek vom 02.07.1991 (StAnz Nr. 28) gewährt werden. Veranschlagt sind die Vergütungen für 10 Praktikanten. Zu 15 02/428 01 Der Titel wird nicht mehr benötigt.

  • 20 15 02 Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 15

    A Soll 2018Titel FKZ Zweckbestimmung 2019 2020 B Ist 2017

    C Ist 2016 Tsd. € Tsd. € Tsd. €

    1 2 3 4 5 6 428 41-9 011 Überstundenentgelte für Arbeitnehmer

    Rechnungsmäßiger Nachweis bei den einschlägigen Haushaltsstellen. Verstärkungsfähig sind nur Titel, bei denen keine entsprechenden Ausgabeansätze ausgebracht sind.

    52,5 52,5 A 52,5

    428 45-5 188 Leistungsprämien für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Die Mittel sind übertragbar.

    286,7 286,7 AB

    286,7277,8

    428 46-4 139 Zusätzliche Leistungsentgelte (§ 18 Abs. 2 und 3 TV-L) Die Mittel sind übertragbar.

    6.432,9 6.432,9 ABC

    6.432,96.314,36.517,7

    443 15-2 841 Ballungsraumzulage gemäß Art. 94 BayBesG Vgl. Vermerk bei 13 03/461 01.

    455,2 455,2 ABC

    455,2387,3380,9

    443 16-1 841 Ausgaben für den Vollzug des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)

    107,5 107,5 ABC

    107,594,895,7

    453 01-5 133 Trennungsgeld und Umzugskostenvergütungen Die Ausgaben sind bei 453 01 der einschlägigen Kapitel sowie bei 15 12/429 01 und 15 39/429 01 rechnungsmäßig nachzuweisen.

    1.850,0 1.850,0 A 1.810,5

    459 01-9 162 Prüfungsvergütungen Aus den Mitteln können die Ansätze bei 459 01 der einzelnen Kapitel sowie bei 15 12/429 01 und 15 39/429 01 nach Bedarf verstärkt werden.

    45,0 45,0 A 45,0

    459 11-7 012 Belohnungen für Vorschläge zur Verbesserung der Verwaltung 7,7 7,7 ABC

    7,710,90,2

    459 31-3 841 Aufwandsentschädigung für ins Ausland entsandte Staatsbedienstete

    Der Leertitel ist verstärkungsfähig zu Lasten aller Ansätze für Trennungsgelder (453 01) des Einzelplans.

    - - - - - - A - - -

  • 21

    15 02Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 15

    Erläuterungen

    Zu 15 02/428 41 Überstundenentgelte für Arbeitnehmer sind bei folgenden Kapiteln veranschlagt: 2019 2020Kapitel Tsd. € Tsd. €15 02 52,5 52,515 07 204,4 204,415 09 (428 81) 612,7 612,715 17 170,7 170,715 19 93,6 93,615 21 118,6 118,615 23 45,2 45,215 24 13,9 13,915 26 19,7 19,715 27 1,0 1,015 65 4,5 4,515 70 45,0 45,015 74 11,5 11,515 81 10,0 10,015 82 1,0 1,015 83 12,6 12,6

    Zusammen 1.416,9 1.416,9 Zu 15 02/428 45 Veranschlagt ist das Vergabebudget für Leistungsprämien für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer außerhalb der Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Zu 15 02/428 46 Veranschlagt sind die zusätzlichen Leistungsentgelte für die Beschäftigten der Hochschulen und Forschungseinrichtungen gemäß § 18 Abs. 2 und 3 TV-L. Zu 15 02/443 15 Veranschlagt sind die ergänzenden Fürsorgeleistungen zum Ausgleich erhöhter Lebenshaltungskosten gem. Art. 94 BayBesG. Zu 15 02/443 16 Veranschlagt sind die Ausgaben für einen sich ergebenden externen Beratungsbedarf zur Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes nach § 16 ASiG. Die Ausgaben für entsprechende Schulungsmaßnahmen und Fortbildungsveranstaltungen werden aus den Ansätzen für Aus- und Fortbildung finanziert. Zu 15 02/453 01 2019 2020 Tsd. € Tsd. €1. Trennungsgeld 1.343,6 1.343,62. Umzugskostenvergütungen 506,4 506,4 Zusammen 1.850,0 1.850,0 2019 gegenüber 2018:

    49,5 Tsd. € mehr wegen Umsetzung von Kap. 15 03 Tit. 547 73 10,0 Tsd. € weniger wegen Umsetzung nach Kap. 15 01 Tit. 527 01, 39,5 Tsd. € mehr.

    Zu 15 02/459 11 Die Mittel sind veranschlagt für Belohnungen gemäß der Innovationsrichtlinie Moderne Verwaltung der Staatsregierung vom 30. September 2008 (AllMBl. S. 623). Zu 15 02/459 31 Bei dem Titel werden Aufwandsentschädigungen gemäß Nr. 92.4 BayVwVBes an Beamte und Beamtinnen in Fällen dienstlich veranlasster getrennter Haushaltsführung bei Versetzung oder Abordnung vom Inland ins Ausland, im Ausland und vom Ausland ins Inland (AE-Ausland) nachgewiesen.

  • 22 15 02 Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 15

    A Soll 2018Titel FKZ Zweckbestimmung 2019 2020 B Ist 2017

    C Ist 2016 Tsd. € Tsd. € Tsd. €

    1 2 3 4 5 6 461 01-5 881 Zur Verstärkung der Personalausgaben des Epl. 15

    Der Ansatz dient der Verstärkung der Tit. 421 01 bis Tit. 422 49 (ohne der Titel innerhalb von TG und ohne der Tit. 422 41 bis 422 43, 422 45) und der Tit. 428 01 bis Tit. 428 25 (ohne der Tit. 428 12). Nicht gemeinsam bewirtschaftete Personalausgaben dürfen nur im Rahmen allgemeiner Besoldungs- und Tariferhöhungen verstärkt werden. Aus dem Ansatz darf ferner der Tit. 443 15 (Ballungsraumzulage) sowie im Sammelkapitel die TG 61 bis 65 verstärkt werden. Rechnungsmäßiger Nachweis bei den einschlägigen Titeln und Kapiteln. Minderausgaben bei den verstärkungsfähigen Titeln dürfen zur Verstärkung dieses Ansatzes verwendet werden.

    120,0 20.900,0 A 19.360,0

    Sächliche Verwaltungsausgaben

    517 01-9 187 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 1,3 1,3 ABC

    1,31,11,2

    517 02-8 133 Verstärkungsansatz für die Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    Aus den Mitteln dürfen die Kapitel der Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften bei den Titeln 517 01 bis 517 05, die Kapitel 15 12 und 15 39 bei Titel 547 40 für zweckentsprechende Ausgaben, Kap. 15 51 Tit. 517 01 bis 517 05 und Tit. 517 73 sowie die Gruppe 517 der Kunstkapitel 15 59 bis 15 93 verstärkt werden.

    - - - - - - A 4.986,5

    518 01-8 133 Verstärkungsmittel für die Anmietung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen

    Die Ausgaben zu Lasten der Verpflichtungsermächtigung sind bei den Titeln der Gr. 518 der einschlägigen Kapitel nachzuweisen. Verpflichtungsermächtigung 2019 Tsd. € 25.000,0 Fällig frühestens im nächsten Haushaltsjahr. Die am Jahresende nicht in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigung 2019 gilt abweichend von Art. 38 i.V.m. Art. 45 BayHO für das Haushaltsjahr 2020 fort.

    - - - - - - A

    519 01-7 162 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Die Ausgaben sind bei 519 01 der einschlägigen Kapitel sowie bei 15 05/519 79, 15 05/519 80 und 15 55/519 94 rechnungsmäßig nachzuweisen. Verpflichtungsermächtigung 2019 Tsd. € 1.500,0 Verpflichtungsermächtigung 2020 Tsd. € 1.500,0 Fällig frühestens im nächsten Haushaltsjahr.

    4.381,5 4.381,5 ABC

    4.316,7110,061,5

    525 01-9 133 Aus- und Fortbildung 190,0 190,0 ABC

    187,2148,6198,2

    525 21-5 133 Ausgaben für das Gesundheitsmanagement 20,3 20,3 ABC

    20,013,35,0

    526 01-8 133 Gerichts- und ähnliche Kosten 81,6 81,6 ABC

    80,454,0

    123,2

    526 11-6 133 Ausgaben für Sachverständige 7,0 7,0 ABC

    6,90,12,1

  • 23

    15 02Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 15

    Erläuterungen

    Zu 15 02/461 01 Der Ansatz dient zur Verstärkung der Personalausgaben, insbesondere für Tarif- und Besoldungserhöhungen sowie zur Erhöhung der Eingangsbesoldung. 2019 gegenüber 2018:

    19.360,0 Tsd. € weniger nach Umlegung der im letzten Doppelhaushalt veranschlagten Mehrausgaben auf die jeweiligen Einzeltitel,

    120,0 Tsd. € mehr entsprechend dem Landtags-Änderungsantrag Drs. 18/976 zur Anhebung der Meisterzulage ab 1. Juli 2019,

    19.240,0 Tsd. € weniger. 2020 gegenüber 2019: Mehr 20.780,0 Tsd. € entsprechend dem erwarteten Bedarf. Zu 15 02/517 01 Die Mittel sind entsprechend dem Bedarf insbesondere für den Ausstellungspavillon im Alten Botanischen Garten in München, Sophienstraße 7a, bestimmt. Zu 15 02/517 02 2019 gegenüber 2018: Weniger 4.986,5 Tsd. € infolge der Umsetzung in die Einzelkapitel. Zu 15 02/518 01 Die veranschlagte Verpflichtungsermächtigung wird zur Abdeckung während des Haushalts 2019/2020 kurzfristig erforderlicher Anmietungen benötigt. Zu 15 02/519 01 2019 gegenüber 2018: Mehr 64,8 Tsd. € zum allgemeinen Ausgleich von Preissteigerungen. Durch die veranschlagte Verpflichtungsermächtigung von je 1.500,0 Tsd. € für 2019 und 2020 soll die kontinuierliche Durchführung der Bauunterhaltungsarbeiten erleichtert werden. Für die Titel 519 01 (ohne Ansätze in Titelgruppen) sind bei folgenden Kapiteln Mittel veranschlagt: 2019 2020Kapitel Tsd. € Tsd. €15 02 4.381,5 4.381,515 07 bis 15 27 (Universitäten ohne Klinika und 15 12) 26.771,3 26.171,315 32 bis 15 48 (Fachhochschulen ohne 15 39) 11.291,0 6.791,0

    Zusammen 42.443,8 37.343,8 Zu 15 02/525 01 2019 2020 Tsd. € Tsd. €1. Kosten der Ausbildung für den Einstieg in die 2.

    Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen entsprechend der Satzung der Bayer. Verwaltungsschule

    20,0 20,0

    2. Kosten der Fortbildung von Beamten und Arbeitnehmern

    167,8 167,8

    3. Einführungslehrgang 2,2 2,2 Zusammen 190,0 190,0 Zu 15 02/525 21 Der Titel dient dem Nachweis der Ausgaben für das Gesundheitsmanagement. Zu 15 02/526 01 Die Mittel sind veranschlagt im Vollzug der FMBek vom 2. Januar 2004 (StAnz Nr. 4, FMBl S. 1), zuletzt geändert durch FMBek vom 2. Juli 2007, FMBl S. 255.

  • 24 15 02 Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 15

    A Soll 2018Titel FKZ Zweckbestimmung 2019 2020 B Ist 2017

    C Ist 2016 Tsd. € Tsd. € Tsd. €

    1 2 3 4 5 6 526 13-4 139 Kosten für Beiräte im Wissenschafts- und Hochschulbereich

    Einseitig deckungsfähig zu Lasten 15 28 TG 73 bis zur Höhe von 100,0 Tsd. €.

    30,1 30,1 ABC

    29,745,132,9

    527 21-3 133 Reisekostenvergütungen für Reisen in Personalvertretungs- angelegenheiten und in Vertretung der Interessen der Schwerbehinderten

    110,3 110,3 ABC

    108,779,284,8

    529 02-4 133 Zur Verfügung des Staatsministeriums für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen

    18,0 18,0 ABC

    17,714,612,0

    531 11-9 011 Fachveröffentlichungen Die Ausgabebefugnis erhöht sich um die Isteinnahme bei 119 01. Einseitig deckungsfähig zu Lasten 15 28 TG 73 bis zur Höhe von 100,0 Tsd. €.

    65,0 65,0 ABC

    65,061,768,2

    532 01-0 133 Leistungen auf Grund von gerichtlichen Entscheidungen oder Prozessvergleichen sowie auf Grund von außergerichtlichen Vergleichen oder Anerkenntnissen im Zusammenhang mit der Ausübung der Vertretung des Staates in Rechtsangelegen- heiten

    Einseitig deckungsfähig im konkreten Leistungsfall zu Lasten der jeweiligen Ansätze des Epl. 15 mit Ausnahme der Ansätze für gemeinsam bewirtschaftete Personalausgaben, der Universitätsklinika sowie der Anlage S.

    134,8 134,8 ABC

    132,877,2

    145,1

    547 01-3 692 Fachbezogene Sachausgaben, die im Rahmen der technischen Hilfe der europäischen Strukturfondsprogramme anfallen

    Die Mittel sind übertragbar. Einseitig deckungsfähig zu Lasten der Titel 686 01 und 893 06. Vgl. Vermerk bei 15 01/527 01.

    - - - - - - AC

    - - - -0,7

    547 26-4 235 Sächliche Verwaltungsausgaben für Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen oder Inklusionsbetriebe

    166,8 166,8 AB

    164,3147,9

    548 01-2 881 Globale Mehrausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben - - - - - - A - - -

    Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme

    für Investitionen

    686 01-4 133 Maßnahmen zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Förderkonzepts nach dem Europäischen Sozialfonds für das Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" in der Förderperiode 2014-2020

    Die Mittel sind übertragbar. Vgl. Vermerk bei Titel 547 01. Die Ausgabebefugnis erhöht oder vermindert sich um Mehr- oder Mindereinnahmen bei Titel 271 05. Die nicht durch Einnahmen bei Titel 271 05 im laufenden Haushaltsjahr gedeckten Ausgaben sind im Rahmen der genehmigten Förderkonzepte als Vorgriff gemäß Art. 37 Abs. 6 BayHO nachzuweisen und innerhalb des Epl. 15 kassenmäßig auszugleichen. Die Gewährung von Zuwendungen darf durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst auf Dritte übertragen werden. Verpflichtungen können bis zur Höhe der in Aussicht gestellten EU-Mittel eingegangen werden. Rückflüsse dürfen von der Ausgabe abgesetzt werden.

    875,0 875,0 ABC

    875,0798,7656,0

  • 25

    15 02Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 15

    Erläuterungen

    Zu 15 02/526 13 Die Mittel sind zur Deckung der Kosten (Reisekosten, Sitzungsgelder, usw.) bestimmt, die durch Beiräte, Sachverständige u.ä. entstehen, die das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst in Wissenschafts- und Hochschulfragen beraten. Zu 15 02/527 21 Die Mittel sind veranschlagt zur Deckung der Reise- und Schulungskosten der Mitglieder des Hauptpersonalrates, der örtlichen Personalratsmitglieder sowie der Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten. Zu 15 02/529 02 Die Verfügungsmittel sind insbesondere für repräsentative Veranstaltungen nachgeordneter Dienststellen der Zentral- und Mittelinstanz, bei denen keine besonderen Repräsentationsmittel veranschlagt sind, bestimmt. Zu 15 02/531 11 Die Mittel sind veranschlagt für die Zeitschrift "Aviso" für Wissenschaft und Kunst in Bayern. Zu 15 02/532 01 Die Mittel sind veranschlagt im Vollzug der FMBek vom 2. Januar 2004 (StAnz Nr. 4, FMBl S. 1), zuletzt geändert durch FMBek vom 2. Juli 2007, FMBl S. 255. Zu 15 02/547 01 Im Rahmen der Programmumsetzung sind die beteiligten Stellen verpflichtet anhand der vorgegebenen Publizitätsvorgaben der EU Maßnahmen durchzuführen. Die hier bewirtschafteten EU-Mittel dienen der zwischengeschalteten Stelle (StMWK) zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Zu 15 02/547 26 Der Ansatz dient dem zentralen Nachweis von Aufträgen an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen oder Integrationswerkstätten. Zu 15 02/686 01 Die Mittel sind für Maßnahmen der Hochschulen (Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen, Unternehmen und Humanressourcen) bestimmt. Vgl. auch Erläuterungen zu Titel 271 05.

  • 26 15 02 Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 15

    A Soll 2018Titel FKZ Zweckbestimmung 2019 2020 B Ist 2017

    C Ist 2016 Tsd. € Tsd. € Tsd. €

    1 2 3 4 5 6 Baumaßnahmen

    701 01-5 162 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten Die Ausgaben sind bei den einschlägigen Kapiteln rechnungsmäßig nachzuweisen. Verpflichtungsermächtigung 2019 Tsd. € 1.700,0 Verpflichtungsermächtigung 2020 Tsd. € 1.700,0 Fällig frühestens im nächsten Haushaltsjahr.

    2.035,3 2.035,3 A 2.035,3

    702 01-4 162 Grundlegende Erneuerung und Sanierung von Kanal-, Schachtbau- und Abwasseranlagen

    Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für bautechnische Untersuchungen in Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen geleistet werden.

    - - - - - - A - - -

    Investitionsförderungsmaßnahmen

    893 04-0 692 Maßnahmen zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Förderkonzepts nach dem Europäischen Regionalfonds für das Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" in der Förderperiode 2007 - 2013

    * * * * * * AC

    - - - 3.924,0

    893 06-8 692 Maßnahmen zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Förderkonzepts nach dem Europäischen Regionalfonds für das Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" Bayern 2014-2020

    Die Ausgabebefugnis bemisst sich nach den Einnahmen bei 346 06. Die nicht durch Einnahmen bei 346 06 im laufenden Haushaltsjahr gedeckten Ausgaben sind im Rahmen der genehmigten Förderkonzepte als Vorgriff gemäß Art. 37 Abs. 6 BayHO nachzuweisen und innerhalb des Epl. 15 kassenmäßig auszugleichen. Die Gewährung von Zuwendungen darf durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst auf Dritte übertragen werden. Verpflichtungen können bis zur Höhe der in Aussicht gestellten EU-Mittel eingegangen werden. Rückflüsse dürfen von der Ausgabe abgesetzt werden. Vgl. Vermerk bei Titel 547 01.

    7.500,0 7.500,0 AB

    7.500,02.671,1

    Besondere Finanzierungsausgaben

    972 01-7 881 Globale Minderausgabe Die Minderausgabe ist durch Einsparungen bei den Hauptgruppen 4, 5, 6 und 8 außerhalb der Ausgaben für gesetzliche Leistungen zu erwirtschaften und bei den einschlägigen Titeln nachzuweisen. Einsparungen innerhalb der gemeinsam bewirtschafteten und verstärkungsfähigen Personalausgaben sind durch gezieltes Freihalten von Stellen oder durch gezielte Unterbesetzung nachzuweisen.

    -12.733,2 -12.733,2 A -12.733,2

    972 03-5 881 Globale Minderausgabe Die Minderausgabe ist durch Einsparungen bei den übertragbaren Ausgabeansätzen des Einzelplans zu erwirtschaften und bei den einschlägigen Haushaltsstellen nachzuweisen.

    -11.343,1 -11.343,1 A -11.343,1

    981 16-9 891 Ausgaben für die Nutzung von Räumen und Plätzen der Verwaltung der staatl. Schlösser, Gärten und Seen für staatliche Zwecke und die Nutzung durch Dritte bei dringendem Staatsinteresse

    82,9 82,9 ABC

    71,671,695,5

  • 27

    15 02Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 15

    Erläuterungen

    Zu 15 02/701 01 Ausgabemittel für kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (ohne Ansätze in Titelgruppen) sind bei Titel 701 01 in den folgenden Kapiteln veranschlagt: Kapitel 2019 2020 Tsd. € Tsd. €15 02 2.035,3 2.035,315 06 0,0 2.000,015 07 bis 15 27 (Universitäten ohne Klinika) 11.766,1 11.766,115 49 3.414,6 3.414,6

    Zusammen 17.216,0 19.216,0 Vorgesehene Maßnahmen, für die Mittel aus 15 02/701 01 veranschlagt sind: Gesamt- Bereitgestellt Veranschlagt Veranschlagt Erforderlich kosten bis 2018 für 2019 für 2020 ab 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €Staatl. Naturwissenschaftliche Sammlungen Botanischer Garten München Neuverglasung Palmenhaus 861,0 750,0 111,0 - -Bayer. Staatsinstitut für Hochschulforschung und Hochschulplanung

    Fassadensanierung 780,0 - - 377,0 403,0Bayer. Theaterakademie "August Everding" im Prinzregententheater

    Trennung Trinkwasserleitungsnetz 600,0 - - 364,0 236,0Staatliche Museen und Sammlungen Pinakothek der Moderne Verschattungs- und Verdunklungsanlage 350,0 - 221,0 129,0 -Sammlung Goetz Einbau Heizung 350,0 - - 350,0 -Porzellanikon Selb Ausbau Brandmeldeanlage 250,0 - - 250,0 -Neues Museum Nürnberg Erneuerung der Elektroinstallation 900,0 557,4 342,6 - -Bayer. Landesamt f. Denkmalpflege München Einbau hydraulische Scherenhebebühne 220,0 110,0 110,0 - -Bayerische Staatsbibliothek Bayerische Staatsbibliothek Brandschutzmaßnahmen 226,0 - 226,0 - -Studienbibliothek Dillingen Erneuerung Treppenhaus-Außenhülle 350,0 - 350,0 - -Für weitere/noch auszuwählende Baumaßnahmen

    - - 674,7 565,3 -

    Insgesamt 4.887,0 1.417,4 2.035,3 2.035,3 639,0 Zu 15 02/702 01 Der Ansatz dient zum Nachweis der Ausgaben für Sanierungen der Kanal-, Schachtbau- und Abwasseranlagen in staatlichen Liegenschaften. Derartige Maßnahmen werden im Rahmen der bei den Titeln 519 01 und 701 01 des Epl. veranschlagten Mittel finanziert. Zu 15 02/893 04 Der Titel wird nicht mehr benötigt. Zu 15 02/893 06 Vgl. Erläuterung zu Titel 346 06. Zu 15 02/981 16 Der Ansatz dient der pauschalierten Kostenverrechnung der Nutzung von Räumen und Plätzen der Verwaltung der staatl. Schlösser, Gärten und Seen mit staatlichen Dienststellen für die Nutzung für staatliche Zwecke und bei dringendem Staatsinteresse im Sinne von Art. 63 Abs. 4 und 5 BayHO. Die Kostenverrechnung ist aus steuerrechtlichen Gründen erforderlich. Vgl. auch Erläuterungen zu 06 16/381 16. 2019 gegenüber 2018: Mehr 11,3 Tsd. € entsprechend dem voraussichtlichen Bedarf.

  • 28 15 02 Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 15

    A Soll 2018Titel FKZ Zweckbestimmung 2019 2020 B Ist 2017

    C Ist 2016 Tsd. € Tsd. € Tsd. €

    1 2 3 4 5 6 989 01-8 891 Minderausgabe zur Finanzierung der Ausgleichsabgabe nach

    dem SGB IX - - - - - - A - - -

    Titelgruppen

    61 - 65 Versorgung und Beihilfen Titel der TG gegenseitig deckungsfähig.

    Vgl. Vermerk bei Kap. 13 03 Tit. 461 01.

    432 61-8 138 Ruhegehälter 325.290,5 341.266,2 A

    BC

    309.287,4293.611,9283.248,4

    432 62-7 138 Witwen- und Waisengeld sowie Witwenabfindung 64.964,3 66.760,3 ABC

    66.116,961.058,357.658,8

    432 63-6 138 Bezüge der von ihren amtlichen Verpflichtungen entbundenen Hochschullehrer

    45.004,8 42.754,6 ABC

    61.342,149.423,752.138,0

    441 61-7 841 Beihilfen in Krankheits- oder Geburtsfällen an Beamte und Richter ohne für Zeiten einer Beurlaubung

    38.031,3 40.123,3 ABC

    38.320,234.664,336.125,8

    441 62-6 841 Beihilfen in Krankheits- oder Geburtsfällen an Beamte und Richter für Zeiten einer Beurlaubung

    1.080,9 1.140,4 ABC

    1.312,9985,2890,2

    441 63-5 841 Pflegeleistungen an Beamte und Richter Dauerpflegefälle - - - - - - A - - -

    441 64-4 841 Beihilfen in Krankheits- oder Geburtsfällen an Arbeitnehmer 668,7 705,5 ABC

    806,3609,5587,4

    446 61-2 138 Beihilfen in Krankheits- oder Geburtsfällen für Versorgungsempfänger u. dgl.

    67.035,5 70.722,7 ABC

    64.374,261.096,960.848,5

    446 62-1 138 Pflegeleistungen für Versorgungsempfänger u. dgl. - Dauerpflegefälle

    - - - - - - ABC

    - - - -0,7-1,4

    Summe der Titelgruppe 542.076,0 563.473,0 ABC

    541.560,0501.449,0491.495,7

    74 Bayern barrierefrei 2023 Titel der TG gegenseitig deckungsfähig und übertragbar.

    Aus den Mitteln können die Titel der OGr. 519 und 701 des Epl. 15 verstärkt werden.

    519 74-9 133 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen - - - - - - A - - -

    701 74-7 133 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten Verpflichtungsermächtigung 2019 Tsd. € 1.000,0 Verpflichtungsermächtigung 2020 Tsd. € 1.000,0 Fällig frühestens im nächsten Haushaltsjahr.

    4.212,5 4.212,5 A 4.212,5

    Summe der Titelgruppe 4.212,5 4.212,5 ABC

    4.212,5--

  • 29

    15 02Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 15

    Erläuterungen

    Zu 15 02/989 01 Der Freistaat Bayern hat seine Quote für die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen erfüllt. Eine Ausgleichsabgabe fällt derzeit nicht an. Vgl. Erläuterungen zu 13 03/989 01. Zu 15 02/74 Bei Kap. 15 02 TG 74 sind Mittel zur Umsetzung flankierender Maßnahmen von "Bayern barrierefrei 2023" veranschlagt.

  • 30 15 02 Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 15

    A Soll 2018Titel FKZ Zweckbestimmung 2019 2020 B Ist 2017

    C Ist 2016 Tsd. € Tsd. € Tsd. €

    1 2 3 4 5 6 83 Zuschüsse aus dem Aufbauhilfefonds des Bundes -

    Kulturelles Hilfsprogramm "Hochwasser 2013" zur Schadensbeseitigung bei kulturellen Einrichtungen und Kulturdenkmälern unabhängig von der Trägerschaft

    Titel der TG gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgabebefugnis erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Mindereinnahme bei 234 22 und 334 22. Rückzahlungen dürfen von der Ausgabe abgesetzt werden.

    693 83-6 187 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 100,0 - - - A

    B150,0745,6

    698 83-1 187 Zuschüsse an Sonstige - - - - - - A 150,0

    883 83-6 187 Zuschüsse an Gemeinden und Gemeindeverbände für Investitionen

    100,0 - - - A 50,0

    893 83-4 187 Zuschüsse an Sonstige für Investitionen - - - - - - A 50,0

    Summe der Titelgruppe 200,0 - ABC

    400,0745,6

    - 98 Ausgaben für das Forschungsinstitut für digitale

    Transformation (vormals "Internet-Institut")

    429 98-0 165 Personalausgaben * * * * * * A - - -

    518 98-2 165 Mieten und Pachten * * * * * * A - - -

    547 98-7 165 Sächliche Verwaltungsausgaben * * * * * * A - - -

    682 98-2 165 Zuschüsse für laufende Zwecke * * * * * * A - - -

    686 98-8 165 Zuschüsse für laufende Zwecke * * * * * * A 6.884,2

    812 98-5 165 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen

    * * * * * * A - - -

    892 98-8 165 Zuschüsse für Investitionen * * * * * * A - - -

    894 98-6 165 Zuschüsse für Investitionen * * * * * * A - - -

    Summe der Titelgruppe - - ABC

    6.884,2--

    99 Kosten der Datenverarbeitung Titel der TG sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar.

    Einseitig deckungsfähig zu Lasten der Ansätze des Epl. 15. Für neue IT-Verfahren und wesentliche Kapazitäts- und Qualitätsausweitungen kann aus den Titeln der TG bei Kapitel 06 21 die Titelgruppe 60 verstärkt werden.

    427 99-1 165 Beschäftigungsentgelte 11,4 11,4 A 11,4

    428 99-0 165 Entgelte für sonstige Hilfsleistungen durch Arbeitnehmer 9,0 9,0 A 9,0

    511 99-8 165 Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, Kommunikation sowie sonstige Gebrauchsgegenstände und Nebenkosten

    42,5 42,5 ABC

    41,924,016,6

    514 99-5 165 Verbrauchsmittel - - - - - - A - - -

    525 99-2 165 Aus- und Fortbildung 32,8 32,8 A 32,3

    531 99-4 165 Entgelt für die Nutzung der juris-Datenbank 15,2 15,2 AB

    15,215,0

  • 31

    15 02Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 15

    Erläuterungen

    Zu 15 02/693 83 2019 gegenüber 2018: Weniger 50,0 Tsd. €, 2020 gegenüber 2019: Weniger 100,0 Tsd. € infolge Anpassung an die erwarteten Einnahmen. Zu 15 02/698 83 2019 gegenüber 2018: Weniger 150,0 Tsd. € infolge Anpassung an die erwarteten Einnahmen. Zu 15 02/883 83 2019 gegenüber 2018: Mehr 50,0 Tsd. €, 2020 gegenüber 2019: Weniger 100,0 Tsd. € infolge Anpassung an die erwarteten Einnahmen. Zu 15 02/893 83 2019 gegenüber 2018: Weniger 50,0 Tsd. € infolge Anpassung an die erwarteten Einnahmen. Zu 15 02/98 2019 gegenüber 2018: Weniger 6.884,2 Tsd. € infolge Umsetzung nach Kap. 15 50 Tit. 686 04.

  • 32 15 02 Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 15

    A Soll 2018Titel FKZ Zweckbestimmung 2019 2020 B Ist 2017

    C Ist 2016 Tsd. € Tsd. € Tsd. €

    1 2 3 4 5 6 533 99-2 165 Nebenkosten der Datenverarbeitung 5,1 5,1 A 5,0

    535 99-0 165 Miete für Software - - - - - - A - - -

    547 99-6 165 Sächliche Verwaltungsausgaben 76,0 76,0 ABC

    176,2120,2140,2

    812 99-4 165 Erwerb von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie von Software

    38,6 38,6 ABC

    38,060,0

    256,0

    Summe der Titelgruppe 230,6 230,6 ABC

    329,0219,2412,7

    Gesamtausgaben 548.526,8 590.503,8 ABC

    579.446,1514.544,7504.967,7

    Erläuterungen

    Zu 15 02/547 99 2019 gegenüber 2018:

    2,6 Tsd. € mehr zum allgemeinen Ausgleich von Preissteigerungen, 1,0 Tsd. € mehr infolge Umsetzung von 15 74/511 01,

    103,8 Tsd. € weniger infolge Umsetzung auf 06 21/547 60, 100,2 Tsd. € weniger.

  • 33 15 02 Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 15

    A Soll 2018Titel FKZ Zweckbestimmung 2019 2020 B Ist 2017

    C Ist 2016 Tsd. € Tsd. € Tsd. €

    1 2 3 4 5 6 Abschluss

    Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst u. dgl. 172,1 172,1 A

    BC

    172,18,8

    14,7 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme

    für Investitionen

    21.975,0 21.875,0 ABC

    22.025,014.546,612.173,6

    Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und

    Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen

    7.600,0 7.500,0 ABC

    7.750,02.671,13.115,7

    Gesamteinnahmen 29.747,1 29.547,1 A

    BC

    29.947,117.226,515.304,1

    Personalausgaben 552.280,5 594.457,5 A

    BC

    571.118,0509.285,7499.145,9

    Sächliche Verwaltungsausgaben 5.378,3 5.378,3 A

    BC

    10.387,8911,9890,3

    Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für

    Investitionen

    975,0 875,0 ABC

    8.059,21.544,3

    656,0 Baumaßnahmen 6.247,8 6.247,8 A

    BC

    6.247,8--

    Sonstige Sachinvestitionen 38,6 38,6 A

    BC

    38,060,0

    256,0 Investitionsförderungsmaßnahmen 7.600,0 7.500,0 A

    BC

    7.600,02.671,13.924,0

    Besondere Finanzierungsausgaben -23.993,4 -23.993,4 A

    BC

    -24.004,771,695,5

    Gesamtausgaben 548.526,8 590.503,8 A

    BC

    579.446,1514.544,7504.967,7

    Zuschuss 518.779,7 560.956,7 A

    BC

    549.499,0497.318,1489.663,7

  • 34 15 03 Allgemeine Bewilligungen - Wissenschaft

    A Soll 2018Titel FKZ Zweckbestimmung 2019 2020 B Ist 2017

    C Ist 2016 Tsd. € Tsd. € Tsd. €

    1 2 3 4 5 6 Einnahmen

    Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst u.

    dgl.

    119 49-3 164 Vermischte Einnahmen 25,0 25,0 ABC

    25,048,7

    203,6

    Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit

    Ausnahme für Investitionen

    231 02-1 164 Zuweisungen des Bundes auf Grund Art. 91 b GG und GWK-Abkommen

    Vgl. Vermerk zu TG 75.

    50.141,4 50.677,4 ABC

    51.152,050.245,646.639,6

    281 01-1 164 Erstattungen bei der Förderung der Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung und der Nationalen Kohorte

    Vgl. Vermerk bei Tit. 686 74.

    - - - - - - A - - -

    Titelgruppen

    80 - 81 Einnahmen im Vollzug des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

    Vgl. Vermerk zu TG 80-81 (Ausgaben). 182 81-4 142 Einnahmen aus Tilgung von Darlehen 25.000,0 25.000,0 A

    BC

    23.150,025.858,126.851,5

    231 80-6 141 Zuweisungen des Bundes im Schulbereich 130.000,0 130.000,0 ABC

    130.000,0123.295,0120.812,5

    231 81-5 142 Zuweisungen des Bundes für Zuschussförderung im Hochschulbereich

    160.000,0 160.000,0 ABC

    160.000,0125.230,1121.481,9

    331 81-4 142 Zuweisungen der KfW-Bankengruppe für Darlehensförderung im Hochschulbereich

    170.000,0 170.000,0 ABC

    170.000,0123.148,3119.614,4

    Summe der Titelgruppe 485.000,0 485.000,0 ABC

    483.150,0397.531,4388.760,3

    Gesamteinnahmen 535.166,4 535.702,4 ABC

    534.327,0447.880,3435.603,6

  • 35

    15 03Allgemeine Bewilligungen - Wissenschaft

    Erläuterungen

    Zu 15 03/231 02 Entsprechend den "Beschlüssen zur Umsetzung der AV-WGL (WGL-Beschlüsse)" erfolgt die Bewilligung und Auszahlung der Bundesmittel ausschließlich durch das Sitzland. Die Mittel des Bundes, die im HKR-Verfahren zur Verfügung gestellt werden, werden bei 15 03/231 02 vereinnahmt und zusammen mit den Landesmitteln bei 15 03/75 verausgabt. 2019 gegenüber 2018: Weniger 1.010,6 Tsd. €, 2020 gegenüber 2019: Mehr 536,0 Tsd. € entsprechend den voraussichtlichen Einnahmen. Zu 15 03/281 01 Der Titel ist zur Vereinnahmung von Rückzahlungen der Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung (DZG) erforderlich. Zu 15 03/182 81 Die Ausgaben im Vollzug des BAföG wurden bis 2014 zu 65 v.H. vom Bund und zu 35 v.H. von den Ländern getragen. Die Länder hatten daher Anspruch auf 35 v.H. der Einnahmen aus der Tilgung von Darlehen der Auszubildenden bis zum Förderjahr 2014 nach § 17 BAföG. Zu erwartende Einnahmen aus Darlehensrückflüssen werden zukünftig zusätzlich auf Tit. 182 81 gebucht. 2019 gegenüber 2018: Mehr 1.850,0 Tsd. € in Anpassung an die Ist-Entwicklung. Zu 15 03/231 80, 231 81 und 331 81 Der Bund erstattet die Ausgaben des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) zu 100 %, vgl. auch Tit. 681 80, 681 81 und 863 81. Aus Mitteln des BAföGs werden Schüler an weiterführenden, allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10 (bei notwendiger auswärtiger Unterbringung) gefördert, zudem Schüler an Berufsfachschulen, Fachschulen, Berufsoberschulen, Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs. Im Schulbereich erfolgt die Förderung auf Zuschussbasis. Weiter werden Studierende an Hochschulen und Fachakademien gefördert. Hier erfolgt die Förderung zu 50 % als Zuschuss und zu 50 % als Darlehen.

  • 36 15 03 Allgemeine Bewilligungen - Wissenschaft

    A Soll 2018Titel FKZ Zweckbestimmung 2019 2020 B Ist 2017

    C Ist 2016 Tsd. € Tsd. € Tsd. €

    1 2 3 4 5 6 Ausgaben

    Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme

    für Investitionen

    681 03-5 141 Leistungen im Vollzug des Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetzes

    Einnahmen aus Rückzahlungen einschließlich Zinsen und Einnahmen aus Anspruchsübergang sind von den Ausgaben abzusetzen.

    500,0 500,0 ABC

    850,0358,5376,7

    686 01-2 165 Bayerischer Pakt für Forschung und Innovation * * * * * * A 850,0

    686 02-1 165 Zuschuss an das Institut für Ostrecht im Wissenschaftszentrum Ost- und Südosteuropaforschung Regensburg

    Die Mittel sind übertragbar.

    189,0 189,0 ABC

    189,0167,3

    3.008,3

  • 37

    15 03Allgemeine Bewilligungen - Wissenschaft

    Erläuterungen

    Zu 15 03/681 03 Das Bayerische Ausbildungsförderungsgesetz (BayAföG) ergänzt das BAföG auf Landesebene. Aus Mitteln des BayAföG werden Schüler der Klassen 5 bis 9 an Realschulen und Gymnasien, sowie Schüler der Klassen 7 bis 9 an Wirtschaftsschulen gefördert, sofern sie notwendig auswärts untergebracht sind. 2019 gegenüber 2018: Weniger 350,0 Tsd. € in Anpassung an die Ist-Entwicklung. Zu 15 03/686 01 Entsprechend den langfristigen Bund-Länder-Vereinbarungen zur Stärkung der Spitzenforschung sollen auch die allein landesfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen jährliche Finanzaufwüchse und entsprechende Planungssicherheit erhalten. Ziel des Bayerischen Pakts für Forschung und Innovation ist es, Bayern weiter zu einer Marke zu entwickeln, die bei den Spitzenkräften in Forschung und Wissenschaft weltweit für den führenden Standort in Europa steht. Die veranschlagten Mittel werden künftig titelscharf bei den einzelnen Einrichtungen veranschlagt. 2019 gegenüber 2018: Weniger 850,0 Tsd. € infolge Umsetzung. Tsd. €Bayerische Akademie der Wissenschaften (Kap. 15 50 Tit. 686 01) 355,1Naturwissenschaftliche Sammlungen (Kap. 15 51 Tit. 511 01 und TG 74) 237,2Zentralinstitut für Kunstgeschichte (Kap. 15 75 Tit. 428 11) 92,0Monumenta Germaniae Historica (Tit. 686 06) 54,0Historische Kommission (Tit. 686 14) 71,0Institut für Sozialwissenschaftliche Forschung (Tit. 686 17) 5,3Collegium Carolinum (Tit. 686 19) 35,4

    Zusammen 850,0 Zu 15 03/686 02 Das IOR ist ein Verein im Sinne der §§ 21 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit Sitz in Regensburg. Der Verein widmet sich der Erforschung der Rechtssysteme in den Staaten Mittel- und Osteuropas sowie der Mitgliedstaaten der ehemaligen Sowjetunion; er verstärkt den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch und die internationalen Beziehungen auf diesem Gebiet. Neben der Herausgabe des "Jahrbuchs für Ostrecht", der "Studien des Instituts für Ostrecht" und der Mitherausgabe mehrerer anderer Schriften werden vom Institut für Ostrecht e.V. wissenschaftliche Aufsätze, Beiträge und Studien verfasst, zu praktischen Rechtsproblemen aus dem Bereich des Ostrechts rechtswissenschaftliche Gutachten erstellt und Auskünfte erteilt. Entsprechend einer Vereinbarung vom 16.03.2007 bzw. 29.05.2014 wird das IOR gemeinsam vom Bund (3/4) und dem Freistaat Bayern (1/4) finanziert.

    Übersicht über den Wirtschaftsplan IOR Betrag für Betrag für Betrag für Istergebnis 2019 2020 2018 2017 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €Ausgaben 1. Personalausgaben 693,5 693,5 693,5 664,62. Sachausgaben 90,6 90,6 90,6 90,73. Zuweisungen und Zuschüsse 0,1 0,1 0,1 0,1 Zusammen 784,2 784,2 784,2 755,4 Einnahmen 1. Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel

    nichtöffentlicher Stellen 28,2 28,2 28,2 77,5

    2. Zuwendungen anderer öffentlicher Zuwendungsgeber a) vom Bund 567,0 567,0 567,0 508,43. Zuwendungen des Landes 189,0 189,0 189,0 169,5 Zusammen 784,2 784,2 784,2 755,4

  • 38 15 03 Allgemeine Bewilligungen - Wissenschaft

    A Soll 2018Titel FKZ Zweckbestimmung 2019 2020 B Ist 2017

    C Ist 2016 Tsd. € Tsd. € Tsd. €

    1 2 3 4 5 6 686 03-0 165 Zuschüsse und sonstige Ausgaben im Rahmen der Umsetzung

    des Konzepts "Bayerische Forschungs- und Innovationsagentur - BayFIA"

    Die Mittel sind übertragbar. Für das Haushaltsjahr 2019 einseitig deckungsfähig zu Lasten von Kap. 15 28 TG 74 bis zur Höhe von 320,0 Tsd. €.

    3.200,0 3.200,0 A

  • 39

    15 03Allgemeine Bewilligungen - Wissenschaft

    Erläuterungen

    Zu 15 03/686 03 Die Mittel sind bestimmt zur Förderung der Bayerischen Forschungsallianz GmbH (BayFOR), die 2006/2007 von der Universität Bayern e. V. und der Hochschule Bayern e. V. zur Förderung des Wissenschafts- und Innovationsstandortes Bayern im europäischen Forschungsraum in der Rechtsform einer GmbH gegründet wurde.

    Den Tätigkeitsschwerpunkt der BayFOR bildet dabei die Beratung und Unterstützung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus bayerischen Hochschulen sowie von Akteuren aus dem Bereich der bayerischen kleinen und mittleren Unternehmen im Wettbewerb um europäische und internationale Fördermittel für Forschung und Innovation. Zur Vorbereitung derartiger Fördermittelanträge unterstützt und berät die BayFOR auch bei der Antragstellung im Rahmen nationaler Förderprogramme. Die BayFOR ist eine Partnerorganisation in der Bayerischen Forschungs- und Innovationsagentur (vormals: Haus der Forschung), welche in Nürnberg und München lokalisiert ist. Sie trägt mit den weiteren Partnern in der Bayerischen Forschungs- und Innovationsagentur dazu bei, den Prozess „von der Idee bis zum Markt“ optimal zu begleiten. Darüber hinaus ist die BayFOR auch ein Partner im Enterprise Europe Network, dem größten von der Europäischen Union geförderten Beratungsnetzwerk für kleine und mittlere Unternehmen. Innerhalb des bayerischen Konsortiums ist die BayFOR insbesondere für aufkommende Fragen und benötigte Hilfestellungen im Bereich von Forschungs- und Innovationsvorhaben der zuständige Ansprechpartner.

    Im Wesentlichen ist die BayFOR in folgenden fünf Geschäftsfeldern aktiv: a) Bayerisches Beratungszentrum für europäische Forschungs- und Innovationsförderung b) Aufbau und Koordination von internationalen Wissenschaftskooperationen c) Interessensvertreter bei der Forschungspolitik im Wissenschaftsraum Europa d) Weiterentwicklung und aktive Partnerschaft in der Bayerischen Forschungs- und Innovationsagentur e) Unterstützung der bayerischen Forschungsverbünde bei gemeinsamen Aktivitäten sowie bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 2019 gegenüber 2018: Mehr 3.200,0 Tsd. € infolge Umsetzung von 13 03/686 01.

    Übersicht über den Wirtschaftsplan der BayFOR Betrag für Betrag für Betrag für Istergebnis 2019 2020 2018 2017 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €Ausgaben 1. Personalausgaben 2.460,0 2.460,0 2.460,0 2.169,82. Sächliche Verwaltungsausgaben 1.523,5 1.523,5 1.495,6 1.477,5 Zusammen 3.983,5 3.983,5 3.955,6 3.647,3 Einnahmen 1. Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel

    nichtöffentlicher Stellen 783,5 783,5 670,6 589,4

    2. Zuwendungen des Landes 3.200,0 3.200,0 3.200,0 3.200,03. Kassenrest des Vorjahres - - 85,0 416,6 Zusammen 3.983,5 3.983,5 3.955,6 4.206,0

  • 40 15 03 Allgemeine Bewilligungen - Wissenschaft

    A Soll 2018Titel FKZ Zweckbestimmung 2019 2020 B Ist 2017

    C Ist 2016 Tsd. € Tsd. € Tsd. €

    1 2 3 4 5 6 686 06-7 165 Zuschuss an die Monumenta Germaniae Historica in München

    Die Mittel sind übertragbar. 1.909,6 1.966,9 A

    BC

    1.800,01.486,51.532,0

  • 41

    15 03Allgemeine Bewilligungen - Wissenschaft

    Erläuterungen

    Zu 15 03/686 06 Die Monumenta Germaniae Historica sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie haben die Aufgabe, durch kritische Quellenausgaben und -studien der wissenschaftlichen Erforschung der mittelalterlichen Geschichte Deutschlands und Europas zu dienen. Ziel der Mittelerhöhung im Rahmen des Bayerischen Pakts für Forschung und Innovation (BayPFI) ist es, Bayern weiter zu einem Markt zu entwickeln, der bei den Spitzenkräften in Forschung und Wissenschaft weltweit für den führenden Standort in Europa steht.

    Übersicht über den Wirtschaftsplan Betrag für Betrag für Betrag für Istergebnis 2019 2020 2018 2017 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €Ausgaben 1.909,6 1.966,9 1.782,5 1.676,4 Einnahmen 1. Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel

    nichtöffentlicher Stellen - - 63,5 178,4

    2. Zuwendungen des Landes 1.909,6 1.966,9 1.719,0 1.498,0 Zusammen 1.909,6 1.966,9 1.782,5 1.676,4 2019 gegenüber 2018:

    54,0 Tsd. € mehr infolge Umsetzung von 15 03/686 01 (BayPFI), 55,6 Tsd. € mehr infolge 3% jährlicher Mittelerhöhung im Rahmen des BayPFI,

    109,6 Tsd. € mehr. 2020 gegenüber 2019: Mehr 57,3 Tsd. € infolge 3 % jährlicher Mittelerhöhung im Rahmen des BayPFI.

  • 42 15 03 Allgemeine Bewilligungen - Wissenschaft

    A Soll 2018Titel FKZ Zweckbestimmung 2019 2020 B Ist 2017

    C Ist 2016 Tsd. € Tsd. € Tsd. €

    1 2 3 4 5 6 686 14-7 165 Zuschuss an die Stiftung zur Förderung der Historischen

    Kommission bei der Bayer. Akademie der Wissenschaften und des Historischen Kollegs

    2.512,0 2.587,4 ABC

    2.367,82.058,51.628,3

    Erläuterungen

    Zu 15 03/686 14 Der Zuschuss an die Stiftung zur Förderung der Historischen Kommission bei der Bayer. Akademie der Wissenschaften und des Historischen Kollegs (öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts) umfasst Fördermittel für die Historische Kommission (a) und das Historische Kolleg (b). Die ursprünglich getrennten Titel für die Historische Kommission (15 03/686 14) und das Historische Kolleg (15 03/686 15) wurden ab dem Haushalt 2017/18 unter dem einheitlichen Zuschusstitel 15 03/686 14 zusammengefasst. Ziel der Mittelerhöhung im Rahmen des Bayerischen Pakts für Forschung und Innovation (BayPFI) ist es, Bayern weiter zu einem Markt zu entwickeln, der bei den Spitzenkräften in Forschung und Wissenschaft weltweit für den führenden Standort in Europa steht. 2019 gegenüber 2018:

    71,0 Tsd. € mehr infolge Umsetzung von 15 03/686 01 (BayPFI), 73,2 Tsd. € mehr infolge 3 % jährlicher Mittelerhöhung im Rahmen des BayPFI,

    144,2 Tsd. € mehr. 2020 gegenüber 2019: Mehr 75,4 Tsd. € infolge 3 % jährlicher Mittelerhöhung im Rahmen des BayPFI. Zu a) Die Historische Kommission vereinigt führende Historiker Deutschlands und des deutschsprachigen Sprachraumes. Sie veröffentlicht Quellen und Darstellungen zur deutschen Geschichte und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Grundlagenforschung der deutschen Geschichtswissenschaft. Ihr gegenwärtiges Forschungsprogramm hat u.a. folgende Schwerpunkte: - Edition der "Deutschen Reichstagsakten" als zentrales Quellenwerk zur Geschichte des Alten Reiches vom Spätmittelalter bis

    zum Beginn des Immerwährenden Reichstags 1663, - Aufbau einer im Internet recherchierbaren prosopographischen Datenbank zur Gelehrtengeschichte im späten Mittelalter

    „Repertorium Academicum Germanicum" in der Zeit von 1250 bis 1550; www.rag-online.org, - Forschungen zur politischen und sozialen Geschichte Deutschlands im 19. Jahrhundert, mit den „Quellen zur Geschichte des

    Deutschen Bundes 1815-1866“ sowie den „Protokollen des Bayerischen Staatsrats 1799-1817“, - Editionen zur Zeitgeschichte: „Akten der Reichskanzlei, Regierung Hitler 1933-1945" (für die Weimarer Republik liegt die Edition

    online vor: http://www.bundesarchiv.de/aktenreichskanzlei/1919-1933/0000/index.html; ), „Protokolle des Bayerischen Ministerrats“ (1945-1954),

    - Beiträge zur deutschen Sozial-, Wirtschafts- und Handelsgeschichte wie auch zur Wissenschafts- und Kulturgeschichte seit dem Mittelalter,

    - Herausgabe der "Neuen Deutschen Biographie" sowie der digitalen „Deutschen Biographie“ (www.deutsche-biographie.de) mit 540.000 recherchierbaren Persönlichkeiten als zentrales historisch-biographisches Informationssystem zur Geschichte des deutschen Kulturraumes für alle Bereiche des öffentlichen Lebens.

    Die Historische Kommission fördert gezielt den wissenschaftlichen Nachwuchs in seinen Forschungsvorhaben, u.a. durch die Veröffentlichung hervorragender Arbeiten zur deutschen Geschichte in ihrer „Schriftenreihe der Historischen Kommission“ sowie durch Veranstaltungen (Workshops [Historische Netzwerkforschung] und Editorenschulen).

  • 43

    15 03Allgemeine Bewilligungen - Wissenschaft

    Erläuterungen

    Übersicht über den Wirtschaftsplan der Historischen Kommission Betrag für Betrag für Betrag für Istergebnis 2019 2020 2018 2017 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €Ausgaben 2.671,1 2.746,5 2.651,0 2.294,5 Einnahmen 1. Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel

    nichtöffentlicher Stellen 584,1 584,1 581,5 835,7

    2. Zuwendungen des Landes 2.087,0 2.162,4 2.069,5 1.651,4 Zusammen 2.671,1 2.746,5 2.651,0 2.487,1 Zu b) Das Historische Kolleg ist ein Institute for Advanced Study und fördert besonders qualifizierte Gelehrte sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aus dem gesamten Bereich der historisch orientierten Wissenschaften aus dem In- und Ausland durch Stipendien (Fellowships). Sie sollen während eines Kollegjahres in der Münchner Kaulbach-Villa die Möglichkeit haben, sich - freigestellt von Lehr- und sonstigen Verpflichtungen - ganz auf ein selbstgewähltes, schon weit fortgeschrittenes Forschungsvorhaben (Buchprojekt) zu konzentrieren, wozu sie von ihrer Hochschultätigkeit beurlaubt werden. Berufungen ins Historische Kolleg werden, auf der Grundlage von Bewerbungen, von dessen Kuratorium ausgesprochen. Im Vordergrund der Förderung stehen nicht Forschungsthemen, sondern Forscherpersönlichkeiten. Im Einzelnen erfolgt die Förderung des Historischen Kollegs, das in der Kaulbach-Villa untergebracht ist, durch - Vergabe von jährlich drei Forschungsstipendien an hochqualifizierte Historiker und drei Förderstipendien an besonders

    qualifizierte Nachwuchskräfte, - Veranstaltung internationaler Forschungskolloquien und öffentlicher Vorträge aus den Arbeitsbereichen der Stipendiaten, - Vergabe des "Preises des Historischen Kollegs" (alle drei Jahre, zuletzt 2016). Aus dem Staatszuschuss werden die Kosten der Grundfinanzierung finanziert. Die übrigen Aufwendungen, insbesondere die unmittelbaren Aufwendungen für die Stipendien und für den "Preis des Historischen Kollegs" werden aus privaten Fördermitteln finanziert.

    Übersicht über den Wirtschaftsplan des Historischen Kollegs Betrag für Betrag für Betrag für Istergebnis 2019 2020 2018 2017 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €Ausgaben 894,4 894,4 725,4 1.018,8 Einnahmen 1. Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel

    nichtöffentlicher Stellen 469,4 469,4 356,1 596,8

    2. Zuwendungen des Landes 425,0 425,0 369,3 422,0 Zusammen 894,4 894,4 725,4 1.018,8

  • 44 15 03 Allgemeine Bewilligungen - Wissenschaft

    A Soll 2018Titel FKZ Zweckbestimmung 2019 2020 B Ist 2017

    C Ist 2016 Tsd. € Tsd. € Tsd. €

    1 2 3 4 5 6 686 17-4 165 Zuschuss an das Institut für Sozialwissenschaftliche Forschung

    e.V. (ISF) 185,7 191,3 A

    B175,0150,0

    686 18-3 165 Zuschuss für das Forschungsinstitut für Immunologie in Regensburg

    Die Mittel sind übertragbar. Einseitig deckungsfähig zu Lasten TG 75. Vgl. Vermerk bei Kap. 15 21 TG 78.

    3.859,0 7.203,0 A - - -

    686 19-2 165 Zuschuss an das Collegium Carolinum e.V. in München 1.247,6 1.285,0 ABC

    1.175,81.060,01.007,2

    686 20-9 165 Zuschuss an die Frauenakademie München e.V. (FAM) 139,0 143,1 ABC

    135,0115,0122,8

  • 45

    15 03Allgemeine Bewilligungen - Wissenschaft

    Erläuterungen

    Zu 15 03/686 17 Das Institut für Sozialwissenschaftliche Forschung e.V. (ISF München) ist eine der führenden arbeits- und industriesoziologischen Forschungseinrichtungen Deutschlands. Das ISF München trägt Lehrverantwortung im Bereich der Arbeits- und Industriesoziologie, es bildet wissenschaftlichen Nachwuchs aus, trägt zur Vernetzung der Arbeitsforschung bei, ist beratend auf dem Feld der praktischen Umsetzung im Bereich innovativer Arbeit tätig und bearbeitet Forschungsprojekte, die von hohem öffentlichen Interesse sind. Das Institut befasst sich sowohl mit Grundlagenforschung als auch mit konkreten Berichterstattungs-, Forschungs- und Gestaltungsaufträgen. 2019 gegenüber 2018:

    5,3 Tsd. € mehr infolge Umsetzung von 15 03/686 01 (BayPFI), 5,4 Tsd. € mehr infolge 3 % jährlicher Mittelerhöhung im Rahmen des BayPFI,

    10,7 Tsd. € mehr. 2020 gegenüber 2019: Mehr 5,6 Tsd. € infolge 3 % jährlicher Mittelerhöhung im Rahmen des BayPFI. Zu 15 03/686 18 Das Regensburger Centrum für Interventionelle Immunologie (RCI) wurde 2010 als Einrichtung der Universität Regensburg gegründet, um darin alle universitären Forschungsbereiche zu bündeln, die an der Entw