Einzelplan 5 Spielraumgestaltung Fortschreibung 2010 · Wippe Viersitzer, Sandkasten, Federwippe...

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__________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ 1 JUGENDHILFEPLAN DER STADT KEVELAER verabschiedet durch den Jugendhilfeausschuss der Stadt Kevelaer in seiner Sitzung am 17. November 2010 Einzelplan 5 Spielraumgestaltung Fortschreibung 2010

Transcript of Einzelplan 5 Spielraumgestaltung Fortschreibung 2010 · Wippe Viersitzer, Sandkasten, Federwippe...

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JUGENDHILFEPLAN DER STADT KEVELAER

verabschiedet durch den Jugendhilfeausschuss der Stadt Kevelaer in seiner Sitzung am 17. November 2010

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Einführung

Bedingt durch eine voranschreitende Industrialisierung -einhergehend mit einem überdimensionalen Anstieg des Verkehrsaufkommens - stellte sich im Rahmen der zunehmenden städtebaulichen Erschließung der Kommunen die Situation ein, dass natürliche Freiflächen, die von jungen Menschen zum Spiel genutzt wurden, bebaut wurden und sich somit die Notwendigkeit ergab bzw. immer noch ergibt, im Zusammenhang mit der Planung der kommunalen Bauleitplanung, Bereiche auszuweisen, die als Flächen für öffentliche Spielaktivitäten geeignet und entsprechend mit geeigneten Spielgerätschaften ausgestattet sind.

Die Kommunen sind somit dazu aufgerufen, dieser Entwicklung Rechnung zu tragen. Dies ist im Bereich der Stadt Kevelaer umfassend erfolgt. Das Ergebnis äußert sich in der örtlichen Spielelandschaft, die es im Bereich der Jugendhilfeplanung zu bewerten gilt. Dem trägt der Einzelplan 5 „Spielraumgestaltung“ Rechnung, der erstmals am 31. Mai 2001 durch den Ju-gendhilfeausschuss der Stadt Kevelaer verabschiedet wurde.

Die vorliegende Fortschreibung fasst den Planungsbereich und die seither eingetretenen Änderungen inhaltlich kompakt zusammen.

1. Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen für den Planungsbereich sind im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) - sowie im Baurecht zu finden.

Das SGB VIII besagt in § 1:„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ Ergänzt wird er dies-bezüglich in Abs.3: „Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbeson-dere....4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“

Eine weitergehende Aussage trifft § 11 Abs. 1 SGB VIII: "Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen an-knüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung be-fähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“

In Abs. 3 des § 11 KJHG, der die Schwerpunkte der Jugendarbeit auflistet, findet sich der Bereich der Kinderspielraumgestaltung unter der Ziffer 2 „Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit“ eindeutig wieder.

Ergänzt wird der Planungsbereich durch die baurechtlichen Bestimmungen, die für den Bereich der Kinderspielplätze von gravierender Bedeutung sind.

Kein anderer Bereich der Jugendhilfe wird durch andere gesetzliche Vorgaben derart "fremdbestimmt" wie die Spielraumplanung. Daher ist es unverzichtbar, zumindest ein grobes Raster der prägenden

baurechtlichen Bestimmungen auf Bundes- und Landesebene, ergänzt durch wesentliche

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DIN-Normen und die ortrechtlichen Bestimmungsmöglichkeiten im Bauleitplanbereich, zu-sammen zu fassen, auf den die Jugendhilfeplanung in diesem Teilfachgebiet aufbauen muss. Eine weitergehende detaillierte und differenzierende Ausformung der rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Planung und Gestaltung von Spielräumen findet sich im Baurecht. Da hier ein äußerst komplexer gesetzlicher Rahmen darzustellen ist, sind im Teil-fachplan nachfolgend die wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen und Normen dargestellt worden. Bei einem weitergehenden Interesse und/oder Bedarf kann eine detaillierte Ein-sichtnahme bei der Verwaltung des Fachbereichs 5 „Jugend, Schulen und Sport“ erfolgen.

Grundsätzlich besagt das Baugesetzbuch (BauGB), dass

die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen und alten Menschen und der Behinderten, die Belange des Bil-dungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung...“ bereits im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind (§ 1, Abs. 5). Analog zur Betroffenenbeteiligung im SGB VIII findet sich eine entsprechende gesetzliche Verpflichtungzur Betroffenenbeteiligung, die die Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Hierbei ist ihnen die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben (§ 3). Weitergehend beinhaltet das Baurecht die Beteiligung der Träger öffentlicher Belan-ge. Damit ist im Bauleitverfahren rechtlich sichergestellt, dass das Jugendamt als öffentlicher Träger der Jugendhilfe im Rahmen einer frühestmöglichen Beteiligung die Möglichkeit erhält, eigene Planungen im Kontext des betreffenden Bebauungsgebietes mitzuteilen und sich darüber hinaus im Rahmen einer Stellungnahme zur ausgewiesenen Planung des Bauamtes zu äußern (§ 4).

Weitergehende gesetzliche Regelungen finden sich in der Bauordnung für das Land Nord-rhein-Westfalen (BauONW) ab. Ein entsprechender Runderlass des Innenministeri-ums aus dem Jahre 1978 weist die Verpflichtung aus, ausreichende Kinderspielflä-chen einzuplanen und einzuräumen: „Bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen sind auf dem Grundstück ausreichende Spielflächen für Kleinkinder bereitzustellen, soweit nicht in unmittelbarer Nähe eine Gemeinschaftsanlage nach § 11 oder ein geeigneter öffentlicher Spielplatz geschaffen wird oder vorhanden ist. Die Größe der Spielflächen richtet sich nach Zahl und Art der Wohnungen auf dem Grundstück. Auf ihre Bereitstellung kann verzichtet werden, wenn die Art und Lage der Wohnungen dies nicht erfordern. Bei bestehenden Gebäuden nach Satz 1 kann die Bereitstellung von Kinderspielflächen verlangt werden, wenn dies die Gesundheit und der Schutz der Kinder erfordern.“

Der § 9 BauONW weist für den Bereich der Spielräume folgende Grundsätze aus:a. Spielbereiche im Sinne der BauONW sind räumlich zusammengefasste Spielflächen verschiedener Art und Nutzung.b. Die Bauleitplanung umfasst die Verpflichtung für die Kommunen im Rahmen ihrer Pla-nungskonzeption für die Gesamt-Gemeinde, und hierbei detailliert in den verschiedenen Be-bauungsplänen, der Jugend zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit ausreichend die Gele-genheit zum Spielen zu geben und dem durch die Bereitstellung besonders ausgewiese-ner öffentlicher Spielflächen Rechnung zu tragen.c. Für das Gemeindegebiet gilt es, ein in die Bebauung integriertes bzw. ein ergänzendes Spielflächensystem zu erarbeiten, das verschiedene Spielbereiche und Arten von Spielflä-

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chen unterscheidet, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der einzelnen Altersgruppen Rechnung trägt.d. Grundsätzlich werden nach Art ihrer Funktion drei unterschiedliche Spielbereiche - wobei der Gesetzgeber hierbei unter Spielbereich die nachbarschaftlich zusammengefassten Spiel-flächen verschiedener Art und Nutzung versteht - ausgewiesen: Der Spielbereich A erfüllt eine zentrale Versorgungsfunktion für einen Ort oder zumin-

dest einen Ortsteil. Seine Ausstattung soll daher allen Altersstufen gerecht werden und ein möglichst breit gefächertes Angebot an Nutzungsmöglichkeiten aufweisen. Die Netto-spielfläche soll hierbei mindestens 1.500 qm umfassen und er soll möglichst nicht weiter als 1.000 m von den ihm zugeordneten Wohnbereichen entfernt liegen.

Der Spielbereich B mit seiner Versorgungssituation für einen Wohnbereich richtet sein Angebot vor allem an Schulkinder. Seine 400 qm nicht unterschreitende Spielfläche soll möglichst nicht weiter als 500 m vom Wohnbereich der Kinder entfernt angesiedelt sein.

Der Spielbereich C schließlich erfüllt seine Versorgungsfunktion für einen Wohnblock oder eine Häusergruppe. Demgemäß richtet sich seine Spielausstattung in erster Linie an Kleinkinder und jüngere Schulkinder, deren Weg zu ihrer Wohneinheit möglichst 200 m nicht überschreiten soll. Als Mindestgröße der Nettospielfläche sind hier 60 qm ausgewie-sen.

e. Der Spielflächenbedarf einer Gemeinde hängt besonders ab von der Lage, der Größe und der Struktur der Gemeinde, der anzutreffenden Einwohnerdichte, der vorhandenen Wohngeschoßflächen im Kontext zum Freiflächenanteil, der Art des Spielflächensystems sowie den vorhandenen anderen Möglichkeiten der Spielbeteiligung. f. Im Rahmen der Lage und Zugänglichkeit der Spielflächen gilt es vor allem zu berücksichti-gen, dass sie möglichst gefahrlos im Kontext des Straßenverkehrs für die Kinder erreichbar und keinen ungünstigen Umweltbedingungen ausgesetzt sind. Auch sollen naturgegebene Umstände, wie bspw. der Sonneneinfall, in die Planung der Anlagen impliziert werden. Gleichzeitig gilt es jedoch auch zu gewährleisten, dass auf das Ruhebedürfnis der Anwohner ausreichend Rücksicht genommen wird.g. Letztlich sollen Spielbereiche gemäß § 9 Ziff. 5 Bauleitplanung der BauONW „...entsprechend ihrem Einzugsbereich ein möglichst reichhaltiges und differenziertes Spiel-angebot für die sie benutzenden Altersgruppen bereithalten...“.

Ergänzend ist im o.g. Kontext zu nennen, dass die Gemeinden gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 Bau-ONW örtliche Bauvorschriften über die Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Unter-haltung der Flächen erlassen können, wovon die Stadt Kevelaer nachhaltig Gebrauch mach-te, wie nachstehend ausgewiesen wird.

Abschließend ist auf die DIN-Normen für Spielflächen und Spielgeräte hinzuweisen, die die Deutschen-Industrie-Normen (DIN) beinhalten. Die im Planungskontext wesentlichsten beiden DIN-Normen sind - DIN 18034 "Spielplätze und Freiflächen zum Spielen": Diese DIN-Norm umfasst den breitesten Katalog an Ausweisungen im Bereich der Spielbereiche, Planungsziele, Beschaffenheitskriterien

bis hin zur Sicherheit und Wartung. Inhaltlich baut er hiermit auf § 9 der Bauordnung des Landes NRW (siehe oben) auf, bzw. ist in Teilbereichen deckungsgleich.- DIN 7926 "Kinderspielgeräte": Diese DIN-Norm umfasst in fünf Teilbereiche aufgeteilt eine Normvornahme zu den unterschiedlichen Spielgerätschaften, insbesondere aus dem Blickwinkel der unverzichtbaren sicherheitstechnischen Anforderungen und deren regelmä-ßige Prüfung und Überprüfung.- Weitere planungsrelevanten DIN-Normen: DIN 18024 "Bauliche Maßnahmen für Behinderte und alle Menschen im öffentlichen Be-reich";DIN 18025 "Barrierefreie Wohnungen einschließlich Wohnumfeld"DIN 18035 "Sportplätze" mit den unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten;DIN 58125 "Schulbau" mit den bautechnischen Anforderungen zur Verhütung von Unfällen;

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DIN 66351 "Wasserspielzeug": mit den sicherheitstechnischen Anforderungen und deren Prüfungskriterien;DIN EN 71 "Sicherheit von Spielzeug" mit Aussagen zu deren mechanischen und physikali-schen Eigenschaften;DIN 33942 "Barrierefreie Spielplatzgeräte";DIN 32977 "Behindertengerechtes Gestalten" sowieDIN 32984 "Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum".

2. Definition im Bereich der Spielraumgestaltung

Die nachstehenden Definitionen ermöglichen einen Einstieg in die Thematik des Teilfachbe-reiches der Spielraumgestaltung. Sie weisen die Bedeutung des Spielens, die unterschiedli-chen Spielbereiche und die rechtlich festgelegten Spielflächenkategorien aus.

Eine prägnante Zusammenfassung der wesentlichsten Funktionen des Spieles findet sich in der Schriftenreihe des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit (Band 44/1: Kinderspielplätze, Stuttgart 1976, S. 104): „Spiel ist die erlernte Reaktion des Menschen auf unbefriedigende und belastende Lebensverhältnisse gesellschaftlich zugelassenen, er-wünschte oder arrangierte Ausgliederung von Bedürfnissen aus dem Lebensprozess. Spiel ist so als Ersatz für die Befriedigung von Bedürfnissen und die Ausführung von Aktivitäten, die von der Gesellschaft nicht geduldet, nicht gefördert oder vernachlässigt werden, und trägt dazu bei, die gegebenen Lebensmöglichkeiten zu ertragen, zu ergänzen und das Leben auf Selbstbestimmung zu begründen.“

Aufbauend auf der Funktions- und Aufgabenzuweisung des "Spielens" gilt es, die zentralen Begriffe der Spielraumplanung ergänzend inhaltlich zu definieren: Spielraum: Spielräume sind alle bespielbaren Straßen und Flächen in einem Stadt- oder

Ortsgebiet, unabhängig von ihren Besitzverhältnissen. Spielplatz: Spielplätze sind offiziell im Bebauungsplan ausgewiesene, teilweise mit

Spielgeräten oder -materialien ausgestattete, begrenzte Flächen, die vielfach besonde-ren Altersgruppen oder Funktionen vorbehalten sind. Im Bereich der rechtlichen Bestim-mungen für die kommunale Bauleitplanung werden die Spielplätze nochmals unterteilt in drei Kategorien, die detailliert unter der Ziffer 3 ausgewiesen sind.

Spielort: Spielorte sind inoffizielle, informelle Spielbereiche, die sich Kindern in ihrer Le-benswelt meist in der näheren Umgebung ihrer Wohnorte als nur ihnen "gehörende" be-setzt haben.

3. Spielplätze und sonstige Spielflächen in der Stadt Kevelaer

Nachstehend soll eine Bestandsausweisung an öffentlich zugängigen Spielräumen im Be-reich der Stadt Kevelaer mit dem Planungsstand Oktober 2010 erfolgen. Hierbei sind die vorhandenen Kinderspielplätze in den verschiedenen Ortschaften der Stadt Kevelaer ausgewiesen. Ergänzend werden die übrigen Spielflächen (Bolzplätze u.a.) vorgestellt. Es findet sich jeweils eine Zuweisung des Standorts, der Größe der Spielfläche, deren Beschaffenheit, Grundflä-che, Einfriedung sowie der Ausstattung mit Spielgeräten. Die Bestandsanalyse ermöglicht einen umfassenden Einblick in die Spielelandschaft im Bereich der Stadt Kevelaer.

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Kevelaer-Stadtmitte

Im Bereich der Stadtmitte sind die nachfolgenden Spielplätze angesiedelt:

Standort Am alten WasserwerkGröße in qm 791Grundfläche Rasen-/Sandfläche (596 qm), Platten (85 qm),

Gehölzfläche (110 qm)Einfriedung HeckeSpielgeräte Federwippe, Doppelschaukel, 10 qm Fallschutzplatten. Sechseckanlage,

Vierstufenreck, Edelstahlrutsche, Sandkasten, Tischtennisplatte

Standort Am MuseumGröße in qm ParkanlageGrundfläche Rasen- bzw. SandflächeEinfriedung HeckeSpielgeräte Doppelschaukel, Fallschutzplatten (7,5 qm),

Federwippe, Satelittenkarussell, Seilzirkus,Spielanlage

Standort Am SchleussgrabenGröße in qm 668Grundfläche Rasen- und Sandfläche (608 qm),

Platten (20 qm), Gehölzfläche (40 qm)Einfriedung Hecke und einfacher HolzzaunSpielgeräte Vogelnestschaukel, Federwippe, Tischtennisplatte, Rutschbahn, Balancier-

balken, Sandkasten, Fallschutzplatten (6 qm)

Standort Am VondermansparkGröße in qm 266Grundfläche Rasen- und Sandfläche (160 qm) und Gehölzfläche (25 qm)Einfriedung HolzzaunSpielgeräte Doppelschaukel, Rutsche, Sandkasten, Zweistufenreck, Federwippe

Standort BeethovenringGröße in qm 592Grundfläche Rasen- und Sandfläche (442 qm),

Gehölzfläche (150 qm)Einfriedung Holzzaun und HeckeSpielgeräte Sechseckanlage, Rutsche,

Doppelschaukel, Vierstufenreck,Wippe Viersitzer, Sandkasten, Federwippe

Standort BuchfinkenwegGröße in qm 45Grundfläche Rasen- und Sandfläche (10 qm), Platten(20 qm), Gehölzfläche (20 qm)Einfriedung KeineSpielgeräte Keine

Standort Bury-St.-Edmunds-StraßeGröße in qm 380 Grundfläche Rasen- und Sandfläche (345 qm), Gehölzfläche (35 qm)Einfriedung Stabgitterzaun und HeckeSpielgeräte Rutsche, Doppelschaukel, Fallschutzmatten (14 qm),

Federwippe, Raupe, Sandkasten, 2 Sitzbohlen,

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Standort EuropaplatzGröße in qm 470Grundfläche Rasen- und Sandfläche (220 qm),

Platten (100 qm),Gehölzfläche (80 qm)

Einfriedung Stabgitterzaun und HeckeSpielgeräte Sandkasten, 26 Stück Sandkasten-

einfassungen, Balancierbalken, Federwippe, Kletterturm

Standort Friedrich-Stummel-StraßeGröße in qm 255 Grundfläche Rasen- und Sandfläche (110 qm), Platten (95 qm),

Gehölzfläche (50 qm)Einfriedung Maschendrahtzaun und HeckeSpielgeräte Federwippe, Doppelschaukel, Sandkasten, Fallschutzplatten (10 qm)

Standort Humboldtstraße (Grüngürtel Süd)Größe in qm 250 Grundfläche Rasen- und Sandfläche (250 qm)Einfriedung KeineSpielgeräte Doppelschaukel, Dreistufenreck, Kinderbarren, Fallschutzplatten (7 qm)

Standort Grüngürtel Klinkenberg (1)Größe in qm 100Grundfläche Rasen- und Sandfläche (100 qm)Einfriedung KeineSpielgeräte Spielanlage Feldheim

Standort Grüngürtel Klinkenberg (2)Größe in qm 100Grundfläche Rasen- und Sandfläche (100 qm)Einfriedung KeineSpielgeräte Wippe (Zweisitzer)

Standort Grüngürtel Klinkenberg (3)Größe in qm 550Grundfläche Rasen- und Sandfläche (535 qm)Einfriedung KeineSpielgeräte Doppelschaukel mit Nesthocker, Fallschutzmatten (15 qm),

Nestkarussell, Spielanlage Grunewald, Anbaurutsche, Sprossenwand, Wip-pe (Viersitzer)

Standort Grüngürtel Klinkenberg (4)Größe in qm 280 Grundfläche Rasen- und Sandfläche (280 qm)Einfriedung KeineSpielgeräte Doppelschaukel, Federwippe (Reifenkreisel),

Federwippe (fliegende Kiste)

Standort Grüngürtel Klinkenberg (5)Größe in qm 100 Grundfläche Rasen- und Sandfläche (90 qm)Einfriedung KeineSpielgeräte Federwippe, Sandkasten-Sechseck, Federwippe-Doppelpony

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Standort Klinkenberg (6)Größe in qm 580 Grundfläche Rasen- und Sandfläche (580 qm)Einfriedung KeineSpielgeräte Sicherheitshochwippe, Spielanlage Allgäu, Röhrenrutsche

Standort Haydnstraße/LortzingstraßeGröße in qm 1.022Grundfläche Rasen- und Sandfläche (640 qm), Platten (22 qm),

Gehölzfläche (360 qm)Einfriedung Holzzaun und HeckeSpielgeräte Doppelschaukel, Sechseckanlage, Tischtennisplatte,

Wackelbalken Disco Fox, Sandkasten Sechseck, Fallschutzmatten (6 qm), Rutsche Playo la Plata

Standort HeinestraßeGröße in qm 1.415Grundfläche Rasen- und Sandfläche (1.340 qm), Platten (20 qm),

Gehölzfläche (55 qm)Einfriedung HolzzaunSpielgeräte Klettergerüst, Rutsche, Sandkasten, Doppelschaukel,

Fallschutzplatten (8 qm), Tischtennisplatte, Spielanlage Waldeburg II, Fe-derwippe

Standort HeykampringGröße in qm 1.114Grundfläche Rasen- und Sandfläche (960 qm), Platten (24 qm),

Gehölzfläche (130 qm)Einfriedung HeckeSpielgeräte Vierstufenreck, Spielanlage Dreieranlage, Federwippe,

Federwippe Zündschlapp, Wippe (Viersitzer), Kletterturm, Rutsche, Doppel-schaukel, Tischtennisplatte, Sandkasten, Fallschutzplatten (7 qm)

Standort In het RayGröße in qm 252Grundfläche Rasen- und Sandfläche (252 qm)Einfriedung KeineSpielgeräte Wippe Seehundbaby, Wippe, Doppelschaukel mit Nesthocker, Fallschutz-

matten (10 qm), Dreistufenreck

Standort Königsberger StraßeGröße in qm 925 Grundfläche Rasen- und Sandfläche (840 qm), Platten (20 qm),

Gehölzfläche (65 qm)Einfriedung Holz- und MaschendrahtzaunSpielgeräte Wippe (Viersitzer), Rutsche, Doppelschaukel mit Nesthocker, Fallschutzplat-

ten (9,5 qm), Dreistufenreck, Sandkasten, Klettergerüst, Tischtennisplatte

Standort Lortzingstraße/Walbecker StraßeGröße in qm 2.055Grundfläche Rasen- und Sandfläche (1.200qm), Platten (25 qm), Gehölzfläche (830 qm)Einfriedung KeineSpielgeräte Wippe (Viersitzer), Rutsche, Doppelschaukel, Sandkasten, Mehrfachwippe,

Tischtennisplatte

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Standort Nordstraße GrünanlageGrundfläche ParkanlageEinfriedung KeineSpielgeräte Federwippe, Sandkasten, Rutsche, Doppelschaukel, Vierstufenreck, Tisch-

tennisplatteZu diesem Standort gehört der angrenzende Bolzplatz.

Standort Peter-Plümpe-PlatzGrundfläche ParkanlageEinfriedung KeineSpielgeräte Federwippe mit Fallschutzmatten (3 qm)

Standort Stephan-Lochner-Straße (Rückhaltebecken Nord)Grundfläche ParkanlageEinfriedung KeineSpielgeräte Bolztorwand, Balancierbalken, Dreistufenreck, Sandkasten, Federwippe,

Vogelnestschaukel, Viersitzwippe

Standort SonnenstraßeGröße in qm 1.191Grundfläche Rasen- und Sandfläche (1.050 qm), Pflaster Eingangsbereich (28 qm),

Pflaster Tischtennisbereich (15 qm)Einfriedung StabgitterzaunSpielgeräte Spielanlage La Palma, Beintrainer, Stufensteg, Parallelschwinger, Tischten-

nisplatte, Rufanlage aus Edelstahl, Sandkasten, Doppelschaukel, Fall-schutzplatte (9,5 qm)

Dieser Standort wurde so neukonzipiert, dass er durch seine Ausgestaltung auch ältere Menschen generationsübergreifend anspricht. Er wurde nach der Spielplatzbereisung im Jahre 2009 entsprechend umgewidmet.

Standort Theodor-Bergmann-StraßeGröße in qm 635Grundfläche Rasen- und Sandfläche (490 qm), Gehölzfläche (145 qm)Einfriedung Hecke und MaschendrahtzaunSpielgeräte Dreieranlage, Doppelschaukel, Dreistufenreck, Sandkasten, Spielanlage

“La Plata“

Standort Theodor-Heuss-RingGröße in qm 610Grundfläche Rasen- und Sandfläche (530 qm), Platten (20 qm), Gehölzfläche (60 qm)Einfriedung StabgitterzaunSpielgeräte Wipp (Viersitzer), Spielanlage Paros, Doppelschaukel, Fallschutzmatten (6

qm), Tischtennisplatte, Sandkasten, Federwippe

Standort WasserstraßeGröße in qm 630Grundfläche Rasen- und Sandfläche (630 qm)Einfriedung Holz- und Stabgitterzaun, HeckeSpielgeräte Rutsche, Wippe (Viersitzer), Klettergerüst, 2 Federwippen, Dreistufenreck,

Doppelschaukel

Standort WeberstraßeGröße in qm 1.725Grundfläche Rasen- und Sandfläche (1.395 qm), Gehölzfläche (330 qm)Einfriedung HeckeSpielgeräte Wippe (Viersitzer), Rutsche, Federwippe, Dreistufenreck, Doppelschaukel,

Bergsteigerwand, Sandkasten, Vogelnestschaukel

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Standort ZillestraßeGröße in qm 602Grundfläche Rasen- und Sandfläche (602 qm)Einfriedung Maschendrahtzaun, HeckeSpielgeräte Wippe (Viersitzer), Sandkasten, Federwippe

Weiterhin sind im Bereich der Stadtmitte folgende Bolzplätzeund sonstigen Spielflächen zu finden

Standort Am HagelkreuzGröße in qm 2.248Grundfläche Bolzplatzfläche (2.053 qm), Platten (25 qm),

Gehölzfläche (170 qm)Einfriedung Maschendrahtzaun sowie StabgitterzaunSpielgeräte Doppelschaukel mit Nesthocker, Sechseckanlage, Doppelschaukel mit Fall-

schutz (9,5 qm), Rutschbahn, Federwippe Karussellkäfer, Vierstufenreck, Tischtennisplatte, Fußballtore

Standort Grüngürtel SüdGrundfläche ParkanlageEinfriedung KeineSpielgeräte Fußballtore, 1 Bank

Standort Grüngürtel Klinkenberg (7)Größe in qm 1.000Grundfläche BolzplatzflächeEinfriedung KeineSpielgeräte Tarzanschwinge, Bolztorwand

Standort Nordstraße GrünanlageGrundfläche ParkanlageEinfriedung KeineSpielgeräte Fußballtore

Das attraktive Angebot wird abgerundet durch die Beachvolleyballanlage, die Skateranlage und das Kleinspielfeld für Fußball, Handball, Basketball und Volleyball.

Skateranlage Haagscher Weg Grundfläche Im Bereich des WendehammersEinfriedung KeineSpielgeräte Rampe, Pyramide, Fun Box mit Rail, Kleinteile im Eigenbau

Die Anlage liegt an der Peripherie von Kevelaer. Sie trägt damit dem Umstand Rechnung, dass der Betrieb zu keinen Lernbelästigungen bei den Anwohnernführen darf, was in anderen Bereichen der Stadt unvermeidbar wäre. Die Ska-teranlage wurde in Zusammenarbeit des Streetworkers mit den jungen Skatern attraktiv ergänzt. Finanziell unterstützt wurde dies durch die Stiftung Gelsen-wasser und den Seniorenbeirat der Stadt Kevelaer.

Beachvolleyballanlage HoogemittagswegGröße in qm 400Grundfläche BeachvolleyballflächeEinfriedung KeineSpielgeräte Beachvolleyballanlage

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Kleinspielfeld Kroatenstraße (am Mittagstreff)Einfriedung ZaunanlageSpielgeräte Basketballkörbe und Handballtore

Das Kleinspielfeld wurde auf vielfachen Wunsch Jugendlicher,die nicht in Vereinen organisiert sind, aber in der Freizeit gerneFußball oder Basketball spielen durch die Stadt Kevelaer realisiertund wird diesen bei Bedarf zur Verfügung gestellt.

Im Bereich der Stadtmitte Kevelaer ist der Hinweis auf die äußerst gelungenen Spielflächen im Kevelaerer Freibad unverzichtbar. Diese gehören nicht zum öffentlich zugänglichen Spielraum, sollen in dieser Fortschreibung jedochausdrücklich Erwähnung finden. Im äußeren Bereich des Freibades befinden sich die Sport-möglichkeiten, die aus einer Beachvolleyballanlage, einem Basketballfeld sowie einer Tisch-

tennisplatte bestehen. Das Angebot kann bei Bedarf durch die Aufstellung von Handballtoren ergänzt werden. Im Bereich der Schwimmbecken ist ein Planschbecken für Kinder anzutreffen. Daneben angesiedelt ist das Nichtschwimmerbecken mit einer kleinen sowie einer größeren Wasserrutsche. Abgerundet wird der Bereich durch das Schwimmerbecken mit einem kleinen Sprungturm. Weiter wurde dieses Angebot durch einen Flusslauf im Bereich des Nichtschwimmerbeckens attraktiv ergänzt. Die

Spielplatzkommission des Jugendhilfeausschusses zeigte sich im Jahre 2009 anlässlich ei-ner außerordentlichen Bereisung von der hervorwagenden Arbeit des dortigen Bädervereinsund der Gesamtanlage begeistert.

In der Ortschaft Twisteden gestaltet sich die Situation wie folgt:

Standort DorfplatzEinfriedung KeineSpielgeräte 2 Federwippen, Tischtennisplatte mit Fallschutzplatten (30 qm)

Standort HoensbergswegGröße in qm 260 Grundfläche Rasen- und Sandfläche (180 qm), Gehölzfläche (80 qm)Einfriedung StabgitterzaunSpielgeräte Federwippe, Wippe (Viersitzer), Rutsche, Sandkasten, Sitzbohlen

Standort LeegestraßeGrundfläche Kein städtisches Eigentum, wird zur Verfügung gestelltSpielgeräte Federwippe, Rutsche, Zweistufenreck, Doppelschaukel

Standort Lindenhoher WegGröße in qm 1.127Grundfläche Rasen und Sandfläche (937 qm), Platten (70 qm), Gehölzfläche (120 qm)Einfriedung Hecke und MaschendrahtzaunSpielgeräte Doppelschaukel, Turmkombination, Sandkasten, Tischtennisplatte, Basket-

ballkorb

Das Angebot wird in der Ortschaft durch die Bolzplätze an der Sport-anlage, hinter der Grundschule sowie auf dem Spielplatz auf einem

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Privatgrundstück am Kolkerweg abgerundet. Im Bereich der Sportanlage ist zudem ein Beachvolleyballfeld zu finden.

Die Spielflächen in der Ortschaft Wetten sind wie folgt zu finden:

Standort Am MühlenkampGröße in qm 425Grundfläche Rasen- und Sandfläche (370 qm), Platten (40 qm), Gehölzfläche (15 qm)Einfriedung Hecke und HolzzaunSpielgeräte Wippe (Viersitzer), Sandkasten, Vierstufenreck

Standort HauptstraßeGröße in qm 1.350Grundfläche Rasen- und Sandfläche (1.040 qm), Gehölzfläche (300 qm)Einfriedung StabgitterzaunSpielgeräte Doppelschaukel, Fallschutzmatten (8 qm), Wippe (Viersitzer),2 Federwip-

pen, Rutsche, Schaukel Nesthocker, Surftrainer, Sechseckanlage

Standort Op de QuellGröße in qm 1.174Grundfläche Rasen- und Sandfläche (1.024 qm), Platten (100 qm), Gehölzfläche (50 qm)Einfriedung Maschendrahtzaun und HeckeSpielgeräte Schaukel mit Nesthocker, Rutsche, Balancierbalken, Kinderbarren, Feder-

wippe, Sandkasten, Sitzbohlen, Polyp

Standort SeegerheideGröße in qm 720Grundfläche Rasen- und Sandfläche (660 qm), Gehölzfläche (60 qm)Einfriedung Stabgitterzaun und HeckeSpielgeräte Doppelschaukel, Fallschutzmatten, 2 Federwippen, Spielanlage “Duplin“

Das Angebot in der Ortschaft wird durch den Bolzplatz Kasteelenbend und die Basketballanlage im Schulhofbereich der Grundschule abgerundet. An Sportplatz befindet sich eine Beachvolleyballanlage.

In Winnekendonk gestaltet sich das Spielplatzangebot wie folgt:

Standort Achterhoeker RödchenGröße in qm Kein Eigentum, zur Verfügung gestelltGrundfläche Bolzplatz (4.691 qm), Platten (20 qm), Gehölzfläche (100 qm)Einfriedung StabgitterzaunSpielgeräte Doppelschaukel, Zweierwippe, Kinderbarren, Vierstufenreck, Sandkasten,

Kletteranlage mit Sprossen, Tischtennisplatte, Fußballtor

Standort BrönkswegGröße in qm 848Grundfläche Rasen- und Sandfläche (558 qm), Platten (110 qm),

Gehölzfläche (180 qm)Einfriedung MaschendrahtzaunSpielgeräte Doppelschaukel, Rutsche, Vierstufenreck,

Kinderbarren, Federwippe, Sandkasten

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Standort Grüner WegGröße in qm 1.200Grundfläche Rasenfläche (360 qm), Sandfläche (840 qm)Einfriedung KeineSpielgeräte Wippe (Viersitzer), Sandkasten, Doppelschaukel mit Kletterbock, Vierstufen-

reck, Edelstahlbarren, Spielelandschaft “La Plata“

Standort KerpenkathGröße in qm 817Grundfläche Rasen- und Sandfläche (817 qm)Einfriedung Stabgitterzaun und HeckeSpielgeräte Schaukel mit Nesthocker, Federwippe, Sandkasten Sechseck, Spielanlage,

Rutsche, Tischtennisplatte, Kleinkindspielanlage

Standort Kevelaerer Straße (Am Sportplatz)Größe in qm 1.400Grundfläche Rasen- und Sandfläche (1.150 qm), Gehölzfläche (250 qm)Einfriedung Stabgitter- und HolzzaunSpielgeräte Doppelschaukel, Wippe (Viersitzer), Spielturm, Vierstufenreck

Standort KlosbremmGröße in qm 1.950Grundfläche Bolzplatzfläche (1.450 qm), Gehölzfläche (500qm)Einfriedung MaschendrahtzaunSpielgeräte Doppelschaukel, Rutsche, Surftrainer, Sechseckanlage, Wippe, Sandkasten

(Sechseck), Balanacierbalken, Tischtennisplatte

Standort Pastoratsweg (Bürgergarten)Grundfläche ParkanlageEinfriedung KeineSpielgeräte 2 Federwippen

Standort PlockhorstwegGröße in qm 1.707 Grundfläche Bolzplatzfläche (1.1.7 qm), Platten (100 qm), Gehölzfläche (500 qm)Einfriedung Maschendrahtzaun und HeckeSpielgeräte Wippe (Viersitzer), Doppelschaukel, Rutsche, Sechseckanlage, Sandkasten

(Quadrat)

Standort SteenswegGröße in qm 904Grundfläche Rasen- und Sandfläche (494 qm), Gehölzfläche (450 qm)Einfriedung KeineSpielgeräte Doppelschaukel mit Nesthocker, Rutsche, Sechseckanlage, Vierstufenreck,

2 Federwippen, Sandkasten, Polyp

Standort PaßkathGröße in qm 646Grundfläche Sandfläche (240 qm), Rasenfläche (406 qm)Einfriedung Stabgitterzaun, HeckenbepflanzungSpielgeräte Spielkombination Ganymed

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Ergänzend sind die Bolzplätze am Standort Achterhoeker Rödchen, Klosbremm, Plock-horstweg sowie Sonsbecker Straße. Am Standort Sonsbecker Straße ist zudem eine Bas-ketball- sowie Beachvolleyballanlage zu finden.

Zudem ist in dieser Ortschaft darauf hinzuweisen, dass dort eine attraktive „Crossroad-Strecke“ zu finden ist. Diese entspricht den Wünschen der jugendlichen Radfahrer, die diesem Hobby frönen. Die Strecke wurde im Anschluss an ein Jugendhearing in Winne-kendonk seitens der Stadt Kevelaer unter Beteiligung der Interes-senten mit Unterstützung aus der Ortschaft realisiert.

In der Ortschaft Kervenheim sind die folgenden fünf Kinderspielplätze zu finden

Standort HeidstraßeGröße in qm 657Grundfläche Rasen- und Sandfläche (657 qm)Einfriedung Hecke und StabgitterzaunSpielgeräte Rutsche, Dreistufenreck, Fallschutzmatten (8 qm), Balancierbalken, Sechs-

eckanlage, Doppelschaukel

Standort HeisterpoortGröße in qm 1.888Grundfläche Rasen- und Sandfläche (1.740 qm), Gehölzfläche (120 qm)Einfriedung HeckeSpielgeräte 2 Sandkasten, Schaukelbock, Vogelnestschaukel mit

Nesthocker, 2 Federwippen, Fallschutzmatten (5 qm), Spielkombination

Standort KopperskampGröße in qm 591Grundfläche Rasen- und Sandfläche (501 qm) und Gehölzfläche (90 qm)Einfriedung KeineSpielgeräte Doppelschaukel, Wippe (Viersitzer), Sandkasten, Federwippe, Tischtennis-

platte

Standort OttersringGröße in qm 2.410Grundfläche Bolzplatzfläche (1.660 qm), Platten (350 qm),

Gehölzfläche (400 qm)Einfriedung StabgitterzaunSpielgeräte Sandkasten, Rutsche, Klettergerüst, Surftrainer, Balancierbalken, Federwip-

pe, Dreistufenreck Stahl, Kletteranlage mit Sprossen, Doppelschaukel, Fall-schutzmatten (8 qm), Tischtennisplatte

Standort WallstraßeGröße in qm 370 Grundfläche Rasen- und Sandfläche (360 qm)Einfriedung Holzzaun und HeckeSpielgeräte Wippe, Sandkasten (Sechseck), Spielanlage

Zudem verfügt die Ortschaft im Bereich des Sportplatzes über einen Bolzplatz und ein Beachvolleyballfeld, die dass dortige Spielflächenangebot angemessen ergänzen.

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Im Rahmen dieser Bestandsanlayse soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass in den Ta-geseinrichtungen für Kinder in den Außenbereichen der Einrichtungen zahlreiche Spielmöglichkeiten in einem ausreichenden Umfang für die kleinen Besucher der Kindergärten zur Verfügung stehen. Zeitlich begrenzt auf die Öffnungszeiten der Einrichtungen, runden diese somit das Angebot der öffentlich zugängigen Spielräume in der Stadt Ke-velaer ab.

Ergänzend lässt sich festhalten, dass in der Stadt Kevelaer 54 Kinderspielplätze sowie 14 Bolzplätze, 2 Basketballanlagen und 5 Beachvolleyballfelder vorhanden sind. Die stimmige Spielplatzlandschaft der Stadt Kevelaer wird abgerundet durch das Kleinspielfeld am städti-schen Mittagstreff, Kroatenstraße in Kevelaer, die „Crossroad-Strecke“ in der Ortschaft Win-nekendonk und die Skateranlage. Insgesamt umfasst das Angebot im Bereich der Kinder-spielplätze eine Fläche von 40.925 Quadratmetern.Abschließend soll noch auf die vorhandenen Spielgeräte eingegangen werden, die im Be-reich der öffentlichen Spielplätze der Stadt Kevelaer zu finden sind. Hierbei versteht sich von selbst, dass diese den Anforderungen der DIN-Normen entsprechen.

Spielgeräte Anzahl Spielgeräte Anzahl

Wippen:EinfachFederwippeMehrfachfederwippeViersitzerwippeSicherheitshochwippe

7215451101

Rutschen:EinfachRutschbahnRöhrenrutscheAnbaurutsche

2622211

Recks:ZweistufenreckDreistufenreckVierstufenreck

222911

Schaukeln:DoppelschaukelVogelnestschaukelSchaukel mit Nesthocker

443743

Sechselanlage 10 Kinderbarren 5Fallschutzmatten 26 Parallellschwinger 1Sandkästen:EinfachQuadratSechseck

3416135

Raupe 1

Sandkasteneinfassungen 2 Beintrainer 1Tischtennisplatten 19 Stufensteg 1Fußballtore 3 Surftrainer 3Kleinfeldtor 1 Turmkombination 1Bolztorwand 1 Basketballkorb 1Satelittenkarussell 2 Kletterturm 2Seilzirkus 1 Tarzanschwinge 1Spielanlagen 17 Bergsteigerwand 1Rufanlage Edelstahl 1 Balancierbalken 7Klettergerüst 4 Nestkarussell 1Kletteranlage 2 Wackelbalken 1Polyp 2 Sitzbalken 4

Vorstehend lässt sich ersehen, dass die Ausstattung der Spielplätze eine große Bandbreite verschiedener Gerät umfasst. Wippen, Schaukeln, Sandkästen und Rutschen gehören un-verändert zu den bei den Kindern beliebtesten Spielmöglichkeiten.

Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Spielflächen in der Regel mit Sitzbänken und einer ausreichenden Anzahl von Mülltonnen angemessen ausgestattet sind.

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4. Finanzielle Aufwendungen

In diesem Bereich ist darauf hinzuweisen, dass der Betriebshof der Stadt Kevelaer die ge-samten Wartungsarbeiten für die Kinderspielplätze ausführt und somit externe Kosten entfal-len. Die Ausgaben für die Unterhaltung und Umwandlungen von Spielplätzen lagen im Jahre 2009 bei 25.000,00 €. Hinzu kamen Ersatzbeschaffungen in einem Umfang von 20.000,00 €. Diese trugen dazu bei, defekte Geräte adäquat zu ersetzen bzw. die Spielplätze in ihrer Aus-stattung attraktiv zu ergänzen.

5. Versorgungssituation und Planungsfazit

Den rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere dem Anspruch des Sozialgesetzbuches VIII, wird in Bezug auf ausreichende Angebote für junge Menschen in Kevelaer in vollem Umfange Rech-nung getragen. Durch die regelmäßigen Jugendhearings als Beteiligungsform junger Menschen sowie die Einrichtung einer Spielplatzkommission seitens des Jugendhilfeausschusses bestehen zudem direkte und indirekte Beteiligungsformen in diesem Teilfach-bereich. Das Bauleitplanverfahren sieht im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange auch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe, das örtliche Jugendamt somit, vor. Hierdurch sowie im Rahmen der Offenlegung bestehender Baupläne vor deren Realisierung ist auch hier der direkten und indirekten Betroffenbeteiligung entsprochen wor-den.

Aufbauend auf die Ausführung im Rahmen der unter Ziffer 3 vorgenommen Bestandsanalyse ist der Bereich der Spielraumgestaltung in Kevelaer als vollauf gelungen zu bewerten. Die Arbeit der Verwaltung und der politischen Gremien der Stadt Kevelaer hat es in den vergan-gen Jahren zudem stets verstanden, aktuelle Entwicklungstrends im Rahmen der vorhande-nen Möglichkeiten zu berücksichtigen. Dies belegen eine stimmige, umfassende Spieleland-schaft in allen Ortschaften, die durch attraktive Anlagen (Skater, Beachvolleyball, „Crossro-ad“, Basketball) zielgruppenorientiert ergänzt wird. Der Bereich der Betroffenbeteiligung fand im Rahmen der Jugendhearings u.a. ausreichend Berücksichtigung.

Weitergehende Entwicklungstendenzen gehen dahin, die Ausrichtung von Kinderspielplätzen für mehrere Generationen attraktiv zu gestalten und die Einrichtungen zunehmend auch mit Angeboten für Menschen mit Behinderung zu versehen. Beiden Trends wird in ersten Ansät-zen bereits entsprochen. Diesen Weg gilt es weiter zu verfolgen.

Als Planungsfazit lässt sich eine stimmige Spielelandschaft festhalten, deren Angebotsstruk-tur alle Altersgruppen der Spielplatzarbeit und darüber hinaus auch die der Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Bereich zielgruppenorientierter Angebote erreicht.