EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2...

48
EKAS Jahresbericht 2007 S c hweizeris c he Eidgenossens c h a ft Confédér a tion suisse Confeder a zione Svizzer a Confeder a ziun svizr a Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS

Transcript of EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2...

Page 1: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

EKAS Jahresbericht 2007

Schweizerische EidgenossenschaftConfédération suisseConfederazione SvizzeraConfederaziun svizra

Eidgenössische Koordinationskommissionfür Arbeitssicherheit EKAS

Page 2: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

1 EKAS Jahresbericht 2007

Inhalt

Management-Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

Übersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

EKAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Kantone . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Suva . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

Fachorganisationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

BildkonzeptArbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind Daueraufgaben. Nur wenn man permanent seinAuge auf Betriebsabläufe, Gefahrenstellen und Tätigkeiten fokussiert, schärft sich der Blick fürdas Wesentliche. Mitarbeitende können dann voll und ganz ihrer Arbeit nachgehen. In allerSicherheit.

Folgende Betriebe haben uns freundlicherweise erlaubt, Momentaufnahmen in ihren Unter-nehmungen fotografisch festzuhalten:

Trisa AG, TriengenB. Braun Medical AG, SempachConfiseur Bachmann AG, LuzernSchurter AG, LuzernStriebig AG, LittauHagmann Gartenbau AG, AdligenswilUD Print AG, Luzern

Page 3: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

2 EKAS Jahresbericht 2007

Management-Zusammenfassung

Sehr geehrte Damen und Herren

Die EKAS hat ein erfolgreiches Jahr hinter sich. Wiederum wurden verschie-denste Projekte im Bereich Arbeitssicherheit fundiert bearbeitet. Die wich-tigsten Punkte sind hier kurz zusammengefasst.

ASA-Richtlinie: Herausgabe und Kommunikation

Im Zentrum stand die Herausgabe der revidierten ASA-Richtlinie, die im Volks-mund oft vereinfacht als die «EKAS-Richtlinie» bezeichnet wird. Praxisorien-tiert, klar formuliert und vereinfacht – so präsentiert sich die «revidierte»ASA-Richtlinie. Sie gilt seit dem 1. Februar 2007.

Wie aus der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) des SECO zur revidiertenASA-Richtlinie hervorgeht, konnte die administrative Entlastung der KMUauch im Bereich Arbeitssicherheit realisiert werden. Damit wurden das Postu-lat der Wirtschaftskreise und das vom Bundesrat verfolgte Ziel erfüllt, undzwar ohne den Schutz der Arbeitnehmenden zu schmälern.

Die Herausgabe dieser Richtlinie wurde kommunikativ intensiv begleitet, da-mit die Betriebe möglichst rasch die Neuerungen nutz- und gewinnbringendumsetzen konnten. Parallel dazu wurden die Hilfsmittel für die Durchfüh-rungsorgane angepasst.

Wichtigste Kennzahlen

Insgesamt führten die Expertinnen und Experten der Durchführungsorganefür Arbeitssicherheit 51 478 Betriebsbesuche durch, während es im Vorjahr54 737 waren. Die Anzahl Besuche ist primär zurückgegangen, weil die ASA-Vorabklärungen von der Suva nicht mehr fortgeführt wurden. Die Verstär-kung des konsequenten und einheitlichen Vollzugs ging einher mit einerdeutlichen Steigerung der Anzahl Ermahnungen, Verfügungen und Prämien-erhöhungen. Bei den Kantonen ist die Anzahl der Betriebsbesuche (10 915 vs.10 373 Vorjahr) hingegen leicht gestiegen.

Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen wurden 81008Arbeitnehmende untersucht (Vorjahr 85 241). Gleichzeitig ist die Anzahl derunterstellten Betriebe (21756, Vorjahr 22 096) und der erfassten Arbeitneh-menden (283 559 vs. 288 147 im Vorjahr) leicht zurückgegangen.

Spezielle Themen

Am 29. November 2006 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revisiondes Unfallversicherungsgesetzes eröffnet. Im Berichtsjahr wurde die Ver-nehmlassung abgeschlossen. Bis im Frühjahr 2008 ist die Botschaft z.Hd.des Parlaments zu erwarten.

Page 4: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

3 EKAS Jahresbericht 2007

Die Arbeiten zum geplanten Präventionsgesetz wurden aktiv verfolgt unddie Interessen der EKAS eingebracht.Die enge Zusammenarbeit der Fachkommissionen mit dem BAG im Rahmenvon Regelungsprojekten, z. B. der Druckgeräterichtlinie, wurde erfolgreichfortgeführt.Die EKAS hat eine Sensibilisierungskampagne «Erste Hilfe einmal anders …»lanciert. Diese zeigt den Betrieben, was passiert, wenn einfachste Massnah-men im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nicht eingehaltenwerden. Sie gibt auch Antwort darauf, wo man sich Informationen holenkann.Mit den Fachorganisationen SVTI und electrosuisse wurden neue Leistungs-verträge abgeschlossen.Zum Thema «Verbesserung der Berufsunfallprävention im Personalverleih»wurde ein Round-Table-Gespräch durchgeführt. Eine spezielle Projektgruppeunter Einbezug der Sozialpartner und Durchführungsorgane befasst sichnun mit der Vertiefung der Thematik und erarbeitet konkrete Lösungsansätze.

Finanzielle Resultate

Das Jahr 2007 schloss mit Erträgen in der Höhe von CHF 119 310 318 und Auf-wendungen von CHF 106465 675 ab. Der Aktivsaldo wird der Ausgleichs-reserve gutgeschrieben.

Vom Aufwand gingen CHF 104 823 967 an die Durchführungsorgane alsgesetzlich vorgeschriebene Entschädigung für Vollzugstätigkeiten zur Ver-hütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten.

Ganz speziell möchte ich allen danken, die sich für die Belange der Arbeits-sicherheit eingesetzt haben und weiterhin einsetzen werden.

Luzern, im April 2008

Dr. Ulrich Fricker, PräsidentEidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS

Page 5: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren
Page 6: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

5 EKAS Jahresbericht 2007

Übersicht

Generelle Berufsunfallprophy-

laxe (ohne Geräte mit hohem

Gefährdungspotential) in den

Betrieben, die nicht der Suva

zugeordnet sind

2,3 Mio. Arbeitnehmende

(Generalklausel, Art. 47 VUV)

– Mitwirkung in Betrieben

des Zuständigkeitsbereiches

der Suva

– Bundesbetriebe

– Einheitlicher Vollzug in den

Kantonen

(Art. 48 VUV)

Generelle

Berufsunfallprophylaxe:

1,3 Mio. Arbeitnehmende

Für alle Arbeitnehmenden:

– Betriebsarten, Anlagen

und Geräte mit hohem

Gefährdungspotential, die

besonderes Fachwissen

erfordern

– Berufskrankheitenprophylaxe

– Grundlagenarbeiten

– Publikationen

– Information und Schulung

– arbeitsmedizinische Prophylaxe

– Grenzwerte am Arbeitsplatz

(Art. 49 und 50 VUV)

– Fachinspektorate

Elektrizität (electrosuisse),

netzgebundene Gase

und Flüssiggase (SVGW),

Industrie-, Medizinal-

und Flüssiggase,

Schweisstechnik (SVS),

Druckbehälter (SVTI)

– Beratung in der

Landwirtschaft (agriss) und

im Baugewerbe (BfA)

(Art. 51 VUV)

Kantone

26 kantonale

Arbeitsinspektorate

Prophylaxe

Berufsunfälle

Staatssekretariatfür Wirtschaft SECO

Direktion für Arbeit

Leistungsbereich

Arbeitsbedingungen

2 Eidgenössische

Arbeitsinspektionen

Ressort Grundlagen, Arbeit

und Gesundheit

Prophylaxe

Berufsunfälle

Suva

Departement Gesundheits-

schutz mit 4 Abteilungen:

– Arbeitssicherheit Luzern

– Arbeitssicherheit Lausanne

– Arbeitsmedizin

– Präventionsdienste

Dezentrale Strukturen

mit 15 Standorten

Prophylaxe

Berufsunfälle und

Berufskrankheiten

Fachorganisationen

electrosuisse

SVGW

SVS

SVTI

agriss

BfA

Prophylaxe

Berufsunfälle in

Spezialbereichen

EKASEidgenössische

Koordinationskommission

für Arbeitssicherheit

Einsatz, Steuerung,

Finanzierung

Ausschüsse undFachkommissionen

GeschäftsstelleASA-Fachstelle

Bundesrat

Aufsicht

(Bundesamt für Gesundheit)

Page 7: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren
Page 8: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

7 EKAS Jahresbericht 2007

Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS hatim Berichtsjahr 4 (Vorjahr 4) Sitzungen abgehalten. Dabei wurden 47 (Vorjahr57) Geschäfte behandelt. Sitzungsdaten waren der 22. März, der 5. Juli, der19. Oktober und der 11. Dezember. Die Juli-Sitzung fand in Delémont statt,die übrigen Sitzungen wurden wie üblich in Luzern durchgeführt. Am 19. Okto-ber 2007 fand am Vormittag ein Round-Table-Gespräch zum Thema «Verbes-serung der Berufsunfallprävention im Personalverleih in Luzern statt (s. S. 14).

EKAS

Mitglieder

Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) vom21. März 1981 sieht in Artikel 85 Absatz 2eine Mitgliederzahl von 9 bis 11 vor. Die eineHälfte dieser Mitglieder stellen die UVG-Ver-sicherer, die andere Hälfte besteht aus Vertre-tern der eidgenössischen und der kantonalenDurchführungsorgane des Arbeitsgesetzes(ArG). Der Vorsitz liegt von Gesetzes wegenbei der Suva. Mit Beschluss vom 12. Januar1983 hat der Bundesrat die Mitgliederzahlauf 11 festgesetzt.

Am 18. Dezember 2003 hat der Bundesratden Präsidenten und die Mitglieder der EKASfür die Amtsperiode 2004–2007 gewählt. Fürdie neue Amtsperiode 2008–2011 hat derBundesrat am 28. November 2007 die Wahlvorgenommen.

1993 hat die EKAS die Organisationen der Ar-beitgeber und der Arbeitnehmer eingeladen,je zwei Delegierte zu den Sitzungen der EKASzu entsenden. Diese Delegierten wirken mitberatender Stimme mit. Seit Oktober 2000nimmt ebenfalls ein Vertreter des zuständi-gen Bundesamtes für Gesundheit (BAG) alsDelegierter an den Sitzungen teil.

Im Berichtsjahr setzte sich die EKAS wie folgtzusammen:

Präsident

Dr. Ulrich FrickerVorsitzender der Geschäftsleitung der Suva,Fluhmattstrasse 1, 6002 Luzern

Vizepräsident

Marc-André Tudisco, lic. en droitchef de service à l’état du Valais, Service deprotection des travailleurs et des relations du travail, Rue des Cèdres 5, 1951 Sion (Vertreter der kantonalen Durchführungs-organe des Arbeitsgesetzes)

Vertreter der Versicherer

Edouard CurratMitglied der Geschäftsleitung der Suva,Leiter des Departements Gesundheitsschutzder Suva, Fluhmattstrasse 1, 6002 Luzern

Dr. Marcel JostChefarzt der Abteilung Arbeitsmedizin derSuva, Fluhmattstrasse 1, 6002 Luzern

Dr. Robert OdermattLeiter Arbeitssicherheit Luzern der Suva,Fluhmattstrasse 1, 6002 Luzern

Peter Birchlerstv. Leiter Schaden Schweiz, AXA Winterthur,Kollektive Personenversicherungen,General Guisan-Strasse 40, 8401 Winterthur

Sébastien Ruffieux, lic. iur.secrétaire général, santésuisse Fribourg, Rue de Romont 29–31, 1701 Fribourg

Vertreter der Durchführungsorgane des Arbeitsgesetzes

Dr. Peter MeierBereichsleiter Arbeitsbedingungen, kant. Amt für Wirtschaft und Arbeit,Nansenstrasse 16, 8090 Zürich

Page 9: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

8 EKAS Jahresbericht 2007

Ein Sitz der kantonalen Durchführungsorganedes Arbeitsgesetzes blieb im Jahre 2007 vakant.Guido Fischer, Abteilungsleiter, Amt für Wirt-schaft und Arbeit, Kirchgasse 4, 8510 Frauen-feld nahm deshalb als Ersatzmitglied an denKommissionssitzungen teil.

Hans Koenig, dipl. Ing. ETHchef de l’inspection fédérale du travail Ouest,SECO, Inspection fédérale du travail,Boulevard de Grancy 37, 1006 Lausanne

Giusep Valaulta, lic. iur.Chef. supl. cundiziuns da lavur, SECOdirecziun per lavur,Effingerstrasse 31, 3003 Bern

Delegierte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer

Kurt Gfeller, lic. rer. pol.Vizedirektor des Schweizerischen Gewerbe-verbandes, Schwarztorstrasse 26Postfach, 3001 Bern

Urs F. Meyer, lic. iur.Fürsprech und Notar, Mitglied der Geschäfts-leitung, Schweizerischer Arbeitgeberverband,Hegibachstrasse 47, 8032 Zürich

Dr. Doris BianchiFachsekretärin, Schweiz. Gewerkschaftsbund,Monbijoustrasse 61, 3001 Bern

Vital G. Stutz, lic. iur.Verband Angestellte Schweiz (VSAM),Rigiplatz 1, Postfach, 8033 Zürich

Delegierter des Bundesamtes für Gesundheit

Dr. Peter SchlegelLeiter der Sektion Unfallversicherung undUnfallverhütung, Bundesamt für Gesundheit,Hess-Strasse 27 E, 3097 Liebefeld

Geschäftsstelle

Geschäftsführer der EKAS ist Dr. Serge Pürro,dipl. NPO-Manager VMI. Neuer stellvertreten-der Geschäftsführer ist Dr. iur. Erich Janutin,Rechtsanwalt, der seine Stelle anfangs April

2007 angetreten hat. Leiter der ASA-Fachstelleist Erwin Buchs, dipl. Ing., Sicherheitsingenieurund Arbeitshygieniker. Herr Buchs hat seinBüro in Freiburg, womit die EKAS auch in derRomandie personell kompetent vertreten ist.

Die administrativen Belange werden von FrauMartina Köllinger und Frau Esther Küchler,beide Sicherheitsfachfrauen, wahrgenommen.Die Geschäftsstelle zählt insgesamt 4,8 Per-sonaleinheiten.

Neuer stellvertretender Geschäftsführer

Am 5. Februar 2007 hat die Geschäftsleitungder Suva Herrn Dr. iur. Erich Janutin zumneuen stellvertretenden Geschäftsführer derEKAS gewählt.

Erich Janutin (51) ist Rechtsanwalt und Bürgervon Riom-Parsonz (GR). Er wohnt in Adliswilund arbeitete seit April 2005 in der Advoka-tur. Während seiner Studienzeit an der Univer-sität Zürich und im Verlauf seiner beruflichenTätigkeit hat sich Dr. Janutin umfangreicheKenntnisse im Staats- und Verwaltungsrechtsowie ein breites Wissen im Bereich Sicherheitund Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz an-geeignet: Zunächst geschah dies im Rahmenseiner juristischen Ausbildung im Arbeitsrechtund dann mit seiner rechtwissenschaftlichenDissertation «Gesundheit im Arbeitsrecht».Später erfolgte diese Beschäftigung speziellbei seiner beruflichen Tätigkeit als Leiter desArbeitsinspektorats im Kanton Zürich, in ver-schiedenen Kommissionen und Arbeitsgrup-pen sowie namentlich als Ersatzmitglied derEKAS (1996–2000).

Sachliche Zuständigkeiten

Gemäss Artikel 85 UVG regelt der Bundesratdie Zuständigkeiten der Durchführungsorga-ne. Die EKAS stimmt die einzelnen Durchfüh-rungsbereiche aufeinander ab, soweit derBundesrat hierüber keine Bestimmungenerlassen hat. Die vom Bundesrat getroffeneRegelung ist auf S. 5 tabellarisch dargestellt.Die Koordinationskommission hat einen Aus-schuss eingesetzt, der diese Aufgabenzuwei-sung periodisch überprüft und allfällige Än-derungen beantragt.

EKAS

Page 10: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

9 EKAS Jahresbericht 2007

Beziehungen zu Bundesstellen und anderen Institutionen

Die Beziehungen zu den für die EKAS wichti-gen Bundesämtern – insbesondere zum Bun-desamt für Gesundheit (BAG) und zum Staats-sekretariat für Wirtschaft und Arbeit (speziellder Direktion für Arbeit) – waren wie bishergut. Ebenfalls gut waren die Kontakte mitdem Bundesamt für Justiz. Alle drei Bundes-ämter wirken auch in Fachkommissionen derEKAS mit.

Mit der Fachstelle Arbeitssicherheit des BAGwurden die Kontakte im Berichtsjahr intensi-viert. Die Geschäftsstelle pflegt einen regel-mässigen Informationsaustausch, was auchdie Koordination der Arbeiten im Zusammen-hang mit dem Erlass bzw. der Aufhebung vonRegelungen im Bereich der Arbeitssicherheiterleichtert.

Der im Vorjahr begonnene Dialog mit dem«KMU-Forum» wurde auch dieses Jahr fort-gesetzt. Das Forum ist im EidgenössischenVolkswirtschaftsdepartement angesiedelt, wirddort vom SECO betreut und will die Berück-sichtigung der Interessen der kleinen undmittleren Unternehmen fördern. Das Forumhat auch einen bedeutenden Beitrag zurÜberprüfung der ASA-Richtlinie geleistet. Am31. Januar 2007 wurden dem KMU-Forumdie revidierte Richtlinie, die administrativenErleichterungen für die kleineren Betriebe, dieneue Publikation «Arbeitssicherheit und Ge-sundheitsschutz für KMU-Betriebe des Dienst-leistungssektors» und eines der vier elektroni-schen Schulungsmodule vorgestellt. DasKMU-Forum hat die Bemühungen der EKASim Hinblick auf den Abbau administrativerBelastungen der KMU positiv gewürdigt.

Mit der Stiftung Gesundheitsförderung Schweizwurden Gespräche im Hinblick auf die Grün-dung eines nationalen Forums für betriebli-che Gesundheitsförderung fortgesetzt.

Internationales

Die EKAS ist assoziiertes Mitglied der Interna-tionalen Vereinigung für Soziale Sicherheit(IVSS) mit Sitz in Genf. Der Präsident der

EKAS ist stellvertretender Vorsitzender derSektion Chemie. Das EKAS-Mitglied Curratist Vizepräsident der Sektion Maschinen- undSystemsicherheit; EKAS-Mitglied Jost ist Vize-präsident der Sektion Gesundheitswesen.

Mit der europäischen Agentur für Sicherheitund Gesundheitsschutz am Arbeitsplatzbestehen Kontakte. Insbesondere nimmt einVertreter der Geschäftsstelle an den Sitzun-gen des FocalPoint Schweiz teil, womit dieKontakte mit der Agentur in Bilbao (Spanien)sichergestellt werden. Das europäischeThema «Muskuloskelettale Beschwerden»bildete auch das Hauptthema der STAS 2007(S. 11, 16).

Spezialgremien

Zur Bearbeitung besonderer Fragen oder zurVorbereitung bestimmter Aufgaben, welcheder EKAS obliegen, werden häufig spezielleGremien eingesetzt. Die EKAS kennt Kommis-sionsausschüsse, Fachkommissionen und Ar-beitsgruppen. Kommissionsausschüsse beste-hen in der Regel ausschliesslich aus Mitglie-dern und / oder Ersatzmitgliedern der EKAS.Sie bereiten Geschäfte vor, die wegen ihrerBedeutung von der EKAS selbst behandeltwerden müssen, zu deren detaillierter Bear-beitung jedoch die Zeit in den regulären Sit-zungen fehlt. Fachkommissionen haben alsHauptaufgabe die Vorbereitung von Verord-nungsentwürfen sowie die Erarbeitung vonEntwürfen zu Richtlinien. Sie bestehen ausFachleuten der zu regelnden Bereiche unterEinschluss von Vertretern der Sozialpartner.Bei Vorbereitungsarbeiten für bundesrätlicheVerordnungen wirken auch juristische Exper-ten des Bundesamtes für Gesundheit mit.Weiter setzt die EKAS nach Bedarf spezielleArbeitsgruppen zur Vorbereitung anderer Ge-schäfte ein.

EKAS

Page 11: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

10 EKAS Jahresbericht 2007

Kommissionsausschüsse

Zur Zeit bestehen die folgenden Kommissions-ausschüsse:

Der Finanzausschuss ist mit der laufendenAnalyse und der Überwachung der Finanzenbeauftragt; er erstellt zuhanden der EKASjährlich einen Bericht über die finanzielle La-ge der EKAS, welcher auch dem Bundesamtfür Gesundheit zugestellt wird. Leitung:Edouard Currat (Suva).

Der Kommissionsausschuss «ASA» befasstsich mit der Umsetzung der neuen VUV-Bestimmungen und der Richtlinie über denBeizug von Arbeitsärzten und anderen Spezia-listen der Arbeitssicherheit. Leitung: Dr. SergePürro (EKAS). Nach der Errichtung der neuenFachkommission «ASA» als neues ASA-Gre-mium konnte der Ausschuss am 5.7.2007aufgelöst werden.

Die aktuelle Liste – Stand März 2008 – derinsgesamt 103 überbetrieblichen ASA-Lösun-gen liegt diesem Bericht bei.

Der Ausschuss Vergütungsordnung befasstsich mit der Prüfung der Abrechnungen derarbeitsgesetzlichen Durchführungsorgane undbeantragt der EKAS allfällige Ergänzungenund Revisionen der Vergütungsordnung fürdie Entschädigungen dieser Durchführungs-organe. Leitung: Dr. Peter Meier (IVA).

Der Kommissionsausschuss für Sicherheits-programme, Leitung: Edouard Currat (Suva).Das Sicherheitsprogramm IV «ASA Inside»wurde am 5.7.2007 abgeschlossen.

Fachkommissionen

Gegenwärtig bestehen zur materiellen Vorbe-reitung von Verordnungen und Richtlinienfolgende Fachkommissionen:

Fachkommission «Bau»Vorsitz: Adrian Bloch, SuvaFachkommission «Chemie»Vorsitz: Dr. Martin Gschwind, SuvaFachkommission «Technische Einrichtungen und Geräte»Vorsitz: Alfred Sutter, Suva

Fachkommission «Druckgeräte»Vorsitz: Jürg Denzler, SuvaFachkommission «Gase und Schweissen»Vorsitz: Christof Abert, Inspektorat SVS,BaselFachkommission «Wald und Holz»Vorsitz: Othmar Wettmann, SuvaFachkommission «Landwirtschaft»Vorsitz: Ruedi Burgherr, Stiftung «agriss»Fachkommission «Richtlinien»Vorsitz: Dr. Serge Pürro, EKASFachkommission «Ausbildung von Führernvon Flurförderzeugen»Vorsitz: Guido Bommer, Suva

In jeder dieser Fachkommissionen wirken aus-gewiesene Spezialisten der zu bearbeitendenGebiete und je mindestens ein Arbeitgeber-und ein Arbeitnehmervertreter der betroffenenBranchen mit. In vielen Fachkommissionen istauch das BAG vertreten.

Die Fachkommission «Richtlinien» befasst sichmit der Vorprüfung der rechtlichen Aspekteder gesamten Richtlinienarbeit sowie mit derVorbereitung von Antworten zu allgemeinenRechtsfragen der EKAS-Arbeit (exkl. Prüfungs-beschwerden).

Sie beauftragte u.a. die Fachkommission «Tech-nische Einrichtungen und Geräte», neunEKAS-Richtlinien mit Gestaltungsanforderun-gen im Lichte der heute geltenden Normenund Regelungen zu überprüfen.

Daneben besteht die Fachkommission «Voll-zug nach ASA» (Vorsitz a. i.: Alfred Sutter,Suva). Diese Fachkommission hat zusammenmit der ASA-Fachstelle die Hilfsmittel für dieDurchführungsorgane überprüft und der revi-dierten ASA-Richtlinie angepasst (vgl. BerichtS. 13). Nach der Errichtung der neuen Fach-kommission «ASA» als neues ASA-Gremiumfür die Behandlung sämtlicher Fragen im Zu-sammenhang mit der ASA-Richtlinie konntedie Fachkommission «Vollzug nach ASA» am5.7.2007 aufgelöst werden.

Die Vorschriften auf Stufe Verordnung im Be-reich Verwendung von Druckgeräten wurdenim Hinblick auf das europäische Recht ange-passt. Die EKAS hatte am 10. Juli 2002 derFachkommission «TEG» den Zusatzauftragerteilt, eine Richtlinie «Druckgeräte» zu erar-

EKAS

Page 12: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

11 EKAS Jahresbericht 2007

beiten. Die Arbeiten an der Richtlinie wurdenmit denjenigen an der übergeordneten Druck-geräteverwendungsverordnung (DGVV) ab-gestimmt. Die Zusammenarbeit mit dem BAGlief optimal, sodass die Richtlinie «Druckgerä-te» (EKAS 6516) gleichzeitig mit dem Inkraft-treten der DGVV am 1.7.2007 veröffentlichtwerden konnte.

Arbeitsgruppen

Die Begleitgruppe «Checklisten für Bran-chen und Betriebe im Durchführungsbereichder Kantone» hat im Berichtsjahr die Anträgefür mehrere neue Checklisten behandelt.Checklisten für das Coiffeurgewerbe, die «In-standhaltung von raumlufttechnischen Anla-gen» und «Sicheres Arbeiten in Arbeitsgru-ben» sind in Erarbeitung.

Die Arbeitsgruppe STAS hat am 18. Okto-ber die Schweizerische Tagung für Arbeits-sicherheit 2007 in Luzern durchgeführt. Ta-gungsschwerpunkte bildeten die muskulo-skelettalen Belastungen (MSB). Seit 1986 hatHerr Alfred Sutter (Suva) als OK-Präsident ins-gesamt elf Tagungen immer erfolgreich orga-nisiert. Am 11. Dezember 2007 hat die EKASHerrn Robert Lang, dipl. Ing. ETHZ und Leiterdes Bereichs Bildung & Präventionssupportder Suva, zum neuen Präsidenten des OK ge-wählt.

Die EKAS hat am 11.12.2007 eine neueProjektgruppe «Verbesserung der Berufsun-fallprävention im Personalverleih» eingesetztund Dr. Erich Janutin, stv. Geschäftsführer derEKAS, die Projektleitung übertragen. DieGruppe hat ihre Arbeiten am 11. Februar2008 aufgenommen (vgl. Seite 15).

Information

Mitteilungsblatt

Das Mitteilungsblatt erschien wiederum inzwei Ausgaben, den Nummern 63 und 64.

Themen waren u. a.:Ein Meilenstein: Die revidierte ASA-Richtlinie ist da! (Nr. 63)Schritt für Schritt zu «gesunden Arbeits-plätzen» in Dienstleistungsbetrieben(Nr. 63)Sicherheit rentiert: BranchenlösungSchreinerbetriebe (Nr. 63)EKAS-Checklisten im Zuständigkeits-bereich der Kantone (Nr. 63)Grenzwerte am Arbeitsplatz: Neuerungen2007 (Nr. 63)Prävention von Muskel- und Skelett-erkrankungen im Bürobereich (Nr. 63)Arbeitsbedingungen in der Schweiz – ein Vergleich mit EU-Ländern (Nr. 63)Neue «Garagen-Broschüre» (Nr. 63)Arbeitsmedizinische Vorsorge aufAlpTransit-Baustellen (Nr. 64)Verwendung von Druckgeräten – was istneu? (Nr. 64)Neue auftretende physische Risiken (Nr. 64)Muskuloskelettale Beschwerden: ein Indikator für kostspielige Mängel beiBetriebsabläufen (Nr. 64)Schutzalter 18 und die Jugendarbeits-schutzverordnung (Nr. 64)www.sapros.ch – mehr als ein Sicherheits-produkte-Shop (Nr. 64)

In beiden Nummern wurde ausserdem auf dieneuesten Publikationen (Broschüren, Check-listen, Plakate) zum Thema Sicherheit undGesundheitsschutz hingewiesen. Weitere Be-richte betrafen Aktionen, Tagungen, Veran-staltungen, Neuerungen sowie die Diplo-mierungen von Sicherheitsingenieuren. DieMitteilungsblätter sind auch über Interneteinseh- und abrufbar.

Solange Vorrat können einzelne Nummerndes Mitteilungsblattes bei der Geschäftsstelleder EKAS, Fluhmattstrasse 1, 6002 Luzern,Telefon 041 419 51 11, Fax 041 419 61 08,kostenlos bezogen werden.

EKAS

Page 13: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

12 EKAS Jahresbericht 2007

EKAS-Newsletter

Das in die 90er-Jahre zurückreichende Info-Bulletin, das über Wesentliches aus den Ver-handlungen der EKAS kurz informierte, wurdevon mehreren kantonalen Arbeitsinspektoratenvermisst. Das frühere EKAS-Infobulletin wurdevon der Geschäftsstelle deshalb reaktiviert. Eswird in den drei Landessprachen deutsch,französisch und italienisch herausgegebenund den Durchführungsorganen als PDF-Dateielektronisch zugestellt. Damit soll auch dieKooperation zwischen den Durchführungsor-ganen und der EKAS intensiviert werden. DieReaktionen zum ersten EKAS-Newsletter vom28.8.2007 waren durchwegs positiv. Die2. Nummer ist am 21.11.2007 erschienen.

Informationsbroschüren

In der Reihe «Unfall – kein Zufall», in welcherInformationsbroschüren über Sicherheit undGesundheitsschutz für die Branchen im Zu-ständigkeitsbereich der arbeitsgesetzlichenDurchführungsorgane publiziert werden, wur-den die Broschüre für das Fahrzeuggewerbeaktualisiert und die Arbeiten an der Revisionder Broschüre «Bäckereien» fortgesetzt.

Im Unterschied zu früher werden diese Bro-schüren nicht nur ausschliesslich von Mitarbei-terinnen und Mitarbeitern der Vollzugsorganebearbeitet, sondern neu unter massgeblicherMitwirkung der seit der letzten Auflage ent-standenen Trägerschaften der entsprechendenBranchenlösungen für die ASA-Umsetzung.

Internet

Der Internetauftritt der EKAS – deutsch:www.ekas.ch, französisch: www.cfst.ch, ita-lienisch: www.cfsl.ch, englische Übersicht:www.fcos.ch – wird laufend aktualisiert undstösst auf reges Interesse: 3 651134 Klicks(2006: 2 761 226) und 31 345 Downloads(2006: 7794). Die Homepage hat im Berichts-jahr weitere wesentliche Verbesserungen undErweiterungen erfahren. Die meisten Publi-kationen und zahlreiche Richtlinien stehen alsPDF-Dateien zum Herunterladen zur Verfügung.

Für die Durchführungsorgane und für dieKommissionsmitglieder besteht je ein so ge-nannter «geschützter Bereich». Über diesengeschützten Bereich werden die zielgerichte-ten Informationen für die beiden Adressaten-kreise vermittelt.

Ein komplettes Redesign des Internetauftrittswurde initiiert, sodass die Aufschaltung derüberarbeiteten Homepage am 5. März 2008erfolgen konnte. Darin enthalten sind eben-falls geschützte Bereiche der Durchführungs-organe und der EKAS-Mitglieder. Für dieFachkommissionen, ASA-Trägerschaften undBranchenbetreuer ist der Aufbau passwortge-schützter Bereiche ebenfalls in Vorbereitung.

Die EKAS-Homepage stösst auf reges Interes-se und wird laufend aktualisiert. Sie ist dieKommunikationsplattform der EKAS nachaussen. Die meisten EKAS-Publikationen ste-hen auf der Homepage gratis als PDF-Dateienzum Herunterladen zur Verfügung. Unter demMenüpunkt «Ausbildung / Safety Events» istes für Externe zudem möglich, eigene Veran-staltungen aus dem Bereich Arbeitssicherheit,Gesundheitsschutz und betrieblicher Gesund-heitsförderung einzutragen und so bekanntzu machen.

Rechtsgrundlagen

Gesetze und Verordnungen

Das UVG hat im Berichtsjahr in seinem für dieArbeitssicherheit massgebenden 6. Titel keineÄnderung erfahren.

Am 13.9.2007 hat der Bundesrat vom Ergeb-nis der Vernehmlassung zur Revision des Un-fallversicherungsgesetzes Kenntnis genom-men und das Eidg. Departement des Innernbeauftragt, die Botschaft z. Hd. des Parlamentsbis im Frühjahr auszuarbeiten.

Nach Meinung des Bundesrates ist an der Re-vision festzuhalten, da einzelne Punkte wie derAbbau von Überversicherungen nicht weiterhinausgeschoben werden können. Aufgrundder Ergebnisse der Vernehmlassung kann am

EKAS

Page 14: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

13 EKAS Jahresbericht 2007

bisherigen Konzept von zwei Vorlagen sowiean den vorgeschlagenen Gesetzesänderungenweitgehend festgehalten werden.

Der Bundesrat hat die Sicherheit und den Ge-sundheitsschutz beim Umgang mit Druckbe-hältern dem aktuellen Stand der Technikangepasst. Zu diesem Zweck hat er die Ver-ordnung über die Sicherheit und den Ge-sundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen undArbeitnehmer bei der Verwendung von Druck-geräten (DGVV) am 15. Juni 2007 verabschie-det und auf den 1. Juli 2007 in Kraft gesetzt.

Am 5.9.2007 passte der Bundesrat die Vor-schriften über die Sicherheit und den Gesund-heitsschutz der Arbeitnehmenden bei der Ar-beit mit Kranen (Kranverordnung) den geän-derten Erfordernissen der Praxis an.

Per 1. Januar 2008 hat der Bundesrat folgendeVerordnungen aufgehoben:

die Verordnung über die Unfallverhütungbei der maschinellen Bearbeitung undBehandlung von Holz und anderen orga-nischen Werkstoffen vom 28. April 1971Verordnung über die Unfallverhütung anSchleifmaschinen vom 21. Dezember 1962

Der Bundesrat hat mit Beschluss vom31.10.2007 das EVD beauftragt, in Zu-sammenarbeit mit dem EDI bis Mitte 2008 einAussprachepapier zu Fragen im Zusammen-hang mit dem Gesetzesdualismus ArG / UVGauszuarbeiten. Im Aussprachepapier sind zu-dem mögliche Lösungen aufzuzeigen undVorschläge zum weiteren Vorgehen zu ma-chen. Eine Arbeitsgruppe unter Federführungdes SECO hat im Februar 2008 mit den Arbei-ten begonnen.

Richtlinien

Die Richtlinie «Druckgeräte» (EKAS 6516)wurde am 1. Juli 2007 veröffentlicht.Die revidierte Richtlinie «Kranführerausbil-dung für das Bedienen von Fahrzeug- undTurmdrehkranen» (EKAS 6510) wurde vonder EKAS am 19. Oktober 2007 verab-schiedet.Die Richtlinie «Überprüfung und Kontrollevon Fahrzeugkranen und Turmdrehkranen

(EKAS 6511) wurde der revidierten Kran-verordnung angepasst und neu heraus-gegeben.Die Richtlinie «Bemessung und Prüfung vonGerüstbelägen und Sicherheitseinrichtun-gen bei Bauarbeiten sowie Prüfung vonDachflächen auf ihre Begehbarkeit» (EKAS6513) wurde am 19.10.2007 aufgehoben.An verschiedenen anderen Richtlinienpro-jekten wurden die Arbeiten in den Fach-kommissionen fortgeführt.

Abschluss der Revision der ASA-Richtlinie

Am 4. Juli 1995 hatte die EKAS gestützt aufArt. 11b der Verordnung über die Unfallver-hütung (VUV) die Richtlinie über den Beizugvon Arbeitsärzten und anderen Spezialistender Arbeitssicherheit (EKAS 6508) erlassen.

Seither haben die Beteiligten – die EKASselbst, die Durchführungsorgane, die Arbeit-geber und die Arbeitnehmenden – genügendErfahrung mit diesem Regelwerk erworben,um den damaligen von der EKAS gefasstenBeschluss, die Richtlinie sei nach 10 Jahren zuüberprüfen, in die Tat umzusetzen.

Die EKAS beschloss am 23. März 2006, dasVorhaben der Überprüfung als eigenständi-ges Projekt einzustufen. Eine Projektgruppeerhielt den Auftrag, die ASA-Richtlinie zuüberprüfen, konkrete Verbesserungsvorschlä-ge auszuarbeiten, eine Anhörung gemässArt. 57 VUV durchzuführen, und der EKASfür die Sondersitzung vom 14. Dezember2006 einen aktualisierten Richtlinienentwurfzur Beschlussfassung vorzulegen.

Zirkularbeschluss vom 22. Januar 2007

Nachdem an der EKAS-Sitzung vom 14. Dez-ember 2006 eine eingehende Beratung statt-gefunden hatte und die grundsätzlichen Ent-scheide gefällt worden waren, hat die Kom-mission zusammen mit den Delegierten derArbeitgeber und Arbeitnehmer und gestütztauf die Resultate der Regulierungsfolgenab-schätzung (RFA) die revidierte ASA-Richtlinieam 22.1.2007 erlassen.

EKAS

Page 15: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

14 EKAS Jahresbericht 2007

Die kleineren Betriebe werden bei der Umset-zung von Arbeitssicherheitsmassnahmen ver-mehrt unterstützt, aber auch administrativ ent-lastet. Die revidierte ASA-Richtlinie gewährtnach wie vor den vollen Schutz aller Arbeit-nehmenden. Sie unterstreicht die Bedeutungder Erfüllung der gesetzlichen Auflagen beider Arbeitssicherheit und dem Gesundheits-schutz. Die überarbeitete ASA-Richtlinie giltab 1. Februar 2007. Der redaktionell bereinig-te und in die drei Landessprachen übersetzteText lag Ende Januar 2007 vor.

Risikogerechtes Präventionskonzept

Für das Präventionskonzept sind das Risikound die Grösse des Betriebs entscheidend.Kernelemente sind die Gefahrenermittlung,der Nachweis der getroffenen Sicherheits-massnahmen und der Beizug von Spezialistender Arbeitssicherheit bei besonderen Gefähr-dungen. Dieser Beizug ist erforderlich, wennder Betrieb nicht über das nötige Fachwissenin der Arbeitssicherheit verfügt. Zudem müs-sen bei der Umsetzung von Schutzmassnah-men die Arbeitnehmenden einbezogen wer-den. Erleichterungen gibt es vor allem für diezahlreichen KMU, die keine besonderen Ge-fährdungen aufweisen und weniger als 50Vollbeschäftigte zählen. Sie müssen keineSystemdokumentation mehr vorweisen. Klei-nere Betriebe, die bis zu zehn Beschäftigtehaben und besondere Gefährdungen aufwei-sen, haben einen vereinfachten Nachweis fürdie Umsetzung der notwendigen Massnah-men zu erbringen. Für die übrigen Betriebebleiben die Anforderungen unverändert.

Regulierungsfolgenabschätzung zurRevision der ASA-Richtlinie

Eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) istein Instrument zur Verbesserung der Recht-setzung, das die Rechtstexte vorgängig ihrerVerabschiedung einer Analyse der wirtschaft-lichen Auswirkungen unterzieht. Mit dem Be-schluss des Bundesrates vom 18. Januar 2006wurde der Anwendungsbereich der RFA überdie Ebene von Verfassung, Gesetzen und Ver-ordnungen hinaus erweitert.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECOhat im Auftrag des Bundesrates eine RFA be-züglich der Umsetzung der bisherigen und

der revidierten ASA-Richtlinie durchgeführt.Die Federführung hatte Dr. Alkuin Kölliker,wissenschaftlicher Mitarbeiter, Direktion fürWirtschaftspolitik, SECO.

Diese RFA stellte vor allem die Kosten für ad-ministrative Aufgaben im Zusammenhang mitder Arbeitssicherheit den Gewinnen, die auseiner Reduktion der Anzahl Unfälle resultieren,gegenüber. Sie zeigte, dass die revidierteRichtlinie eine echte Entlastung der KMU hin-sichtlich administrativer Aufgaben bedeutet.Hauptgewinner sind die kleineren Betriebemit besonderen Gefährdungen. Ihre Entlas-tung wurde auf einen Betrag in zweistelligerMillionenhöhe geschätzt

Medienmitteilung zur revidierten ASA-Richtlinie

Am 31.1.2007 wurden die Tages- und Wochen-medien sowie die Fachpresse der ganzenSchweiz informiert. Weitere Kommunika-tionsmassnahmen (siehe «Sensibilisierungs-kampagne 2007», S. 16)

Personalverleih

Die Koordinationskommission hat sich im lau-fenden Jahr intensiver mit der besonderenProblematik der Berufsunfallprävention imPersonalverleih zu beschäftigen begonnen.Dies einerseits aufgrund der Unfallzahlen(205 Berufsunfälle pro 1000 Vollbeschäftigtein der Suva-Klasse 70 C) in diesem speziellendurch ein Dreiecksverhältnis* geprägten Ge-biet und andererseits wegen eingegangenerSchreiben des Schweizerischen Gewerkschafts-bunds sowie des Branchenverbands Swiss-staffing. Damit stellen sich Fragen, nament-lich auf dem Gebiete der Arbeitssicherheit.

EKAS

*Ein Verleihbetrieb verleiht Temporärmitar-beitende an einen Einsatzbetrieb. DiesesDreiecksverhältnis führt namentlich zu Schnitt-stellenproblemen und ausserdem zur Auf-spaltung von Arbeitgeberfunktionen.

Page 16: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

15 EKAS Jahresbericht 2007

Durchführung eines Round-Table-Gesprächs

Am Round-Table-Gespräch vom Vormittagdes 19. Oktobers 2007 wurde die Situationim Personalverleih sowie mit den Sozialpart-nern in Anwesenheit von Experten im Sinneeiner Auslegeordnung analysiert und ersteLösungsmöglichkeiten vorgeschlagen. DasAusgeführte hat den Handlungsbedarf unddie Bereitschaft zum gemeinsamen Handelnaufgezeigt. Ferner ist die Temporärarbeit einewachsende Branche, über welche kein ausrei-chendes Datenmaterial verfügbar ist. Dasklassische Präventionskonzept muss deshalbentsprechend angepasst werden.

Einsetzung einer neuen Projektgruppe

Eine EKAS-Projektgruppe «Verbesserung derBerufsunfallprävention im Personalverleih»(«Projektgruppe VBP») wurde eingesetzt. DasProjekt sieht die Erarbeitung der Datengrund-lage («Sonderauswertung der Berufsunfälle»)und Massnahmen bzw. Hilfsmittel in den Ver-leih- bzw. Einsatzbetrieben vor.

Ausbildung

Lehrgänge Arbeitssicherheit

Im Auftrage der EKAS führt die Suva Lehrgän-ge für Sicherheitsfachleute und Sicherheitsin-genieure durch. Diese Lehrgänge sind vomBundesamt für Gesundheit im Sinne der Ver-ordnung über die Eignung der Spezialistinnenund Spezialisten der Arbeitssicherheit aner-kannt. Als Dozenten wirken Vertreter der Su-va, der arbeitsgesetzlichen Durchführungsor-gane, der Fachorganisationen, der Sozialpart-ner und der EKAS-Geschäftsstelle mit. DieEKAS hat die Prüfungsexperten an ihrer Sit-zung vom 5. Juli 2007 neu gewählt.

Im Jahre 2007 haben 142 (123) Teilnehmerin-nen und Teilnehmer in 7 (6) Kursauflagen dendeutschsprachigen Lehrgang für Sicherheits-fachleute in Luzern absolviert; in Charmey wa-ren es 83 (80) Teilnehmerinnen und Teilneh-mer in 4 (4) französischsprachigen Kursen. Im

Tessin besuchten 23 (14) Teilnehmerinnen undTeilnehmer den Kurs in italienischer Sprache.Die Zusatzausbildung zum Sicherheitsingeni-eur bzw. zur Sicherheitsingenieurin besuchtenin deutscher Sprache 31 (29) Studierende in 2(2) Kursen; in 2 (2) französischsprachigen Kur-sen engagierten sich 26 (22) Studierende ausder Romandie und dem Tessin.

Am 29. Juni 2007 konnten 40 neue Sicher-heitsingenieure ihr Diplom entgegennehmen.

Master of Advanced Studies in Arbeit + Gesundheit

Durch die Anpassung an die Bologna-Reformwurde aus dem Nachdiplomstudium ein Lehr-gang zum Erwerb des Master of AdvancedStudies in Arbeit + Gesundheit. Angebotenwird dieses Studium nach wie vor gemeinsamvom Zentrum für Organisations- und Arbeits-wissenschaften (ZOA) der ETH Zürich und desInstitut Universitaire Romand de Santé au Tra-vail de Lausanne (IST). Dieses dient der inter-disziplinären Ausbildung von Arbeitsmedizi-nern, Arbeitshygienikern und Ergonomen.Auch hier wirken Vertreter der Suva und derarbeitsgesetzlichen Durchführungsorgane imLehrkörper mit. Das Studium wird berufsbe-gleitend durchgeführt und dauert 2 Jahre.Gegenwärtig findet der achte Durchgang2007–2009 statt.

Weiterbildungszertifikat ETH in Risiko und Sicherheit

Der interdisziplinäre Lehrgang wird vom La-boratorium für Sicherheitsanalytik der ETHZürich angeboten und beinhaltet Veranstal-tungen zur Analyse, Bewertung, Optimierungund Kommunikation von Risiken technischerSysteme. Der Lehrgang vermittelt eine um-fassende berufsbegleitende Weiterbildung. Esbesteht die Möglichkeit, den Abschluss als Si-cherheitsingenieur zu erwerben. Im Jahre 2007haben 25 Personen das Zertifikat erlangt, wo-von 16 die zusätzlichen Leistungen erbrachthaben, die zum Erwerb der Bescheinigung alsSicherheitsingenieur erforderlich sind.

EKAS

Page 17: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

16 EKAS Jahresbericht 2007

Im Modul Sicherheit und Gesundheitsschutzhaben mehrere Referenten der Suva und desSECO im Lehrkörper mitgearbeitet. Das Stu-dium wird berufsbegleitend durchgeführt unddauert 2 Jahre.

Gegenwärtig findet der 7. Lehrgang 2008 /2009 statt. Für die Ausbildung von Sicher-heitsingenieuren hat die EKAS Mittel bereit-gestellt.

Trägerschaftstagung

(vgl. separaten Kurzbericht im Bericht derASA-Fachstelle hiernach – S. 18)

Arbeitstagung

An der Arbeitstagung vom 14. /15. Novemberin Biel wurden folgende Schwerpunktthemenbehandelt:

Information über die Chancen und Risikender NanotechnologieInformation über klassische und neue Her-ausforderungen im Bereich der BK-Prophy-laxe und der Arbeitsmedizin (Berufsasthma,Emissionen von Laserdruckern und Fotoko-piergeräten)Spezielle Aspekte des Arbeitnehmerschutzes(Jugendschutzverordnung), Verwendung vonDruckgeräten (Chemikalienrecht)Informationen über die revidierte ASA-Richtlinie und deren UmsetzungInformation über die Prävention in der Land-wirtschaftVorstellung von Abschlussarbeiten von Si-cherheitsingenieuren und der Kampagneder Suva «STOP dem Manipulieren vonSchutzeinrichtungen».

Die Tagung war mit über 180 Teilnehmendengut besucht. Die Beurteilung durch die Teil-nehmenden bewegte sich im Bereich gut bissehr gut.

STAS 2007

Die Schweizerische Tagung für Arbeitssicher-heit (STAS 2007) fand am 18. Oktober 2007in Luzern statt. Sie war dem Thema muskulo-skelettale Belastungen gewidmet und wurdevon ca. 210 Teilnehmern besucht.

Kampagnen und Kommunikation

Sicherheitsaktionen

Im Berichtsjahr wurden keine neuen Kampag-nen lanciert und auch keine laufenden Pro-gramme fortgeführt. Die Arbeiten der Durch-führungsorgane konzentrierten sich auf dieUmsetzung der Bestimmungen über den Bei-zug von Arbeitsärzten und anderen Spezialis-ten der Arbeitssicherheit in den Betrieben.

Sicherheitsprogramm ASA Inside

Das im Jahre 2003 gestartete Sicherheitspro-gramm ASA Inside hatte zum Ziel, den durchdie ASA-Richtlinie entfachten Schwung zu er-halten und weiterzuentwickeln. Das Programmlief in zwei Phasen ab: Phase I (2003–2004)und Phase II (2005–2007). Die Kommunika-tion der ASA-Richtlinie wurde durch Publika-tionen in der Fachpresse, Mailings und Ban-nerwerbung, Website www.asa-inside.ch etc.intensiviert. Das Hilfsmittel für KMU-Betriebedes Dienstleistungssektors und autodidaktiveLernmodule auf elektronischer Basis wurdenentwickelt, die Durchführungsorgane im Rah-men von ASADO-Kursen geschult und inno-vative Projekte von Trägerschaften prämiert.Wesentliche Erkenntnisse aus diesem Pro-gramm flossen in die Revision der ASA-Richt-linie. Das Programm wurde abgeschlossen.Der Schlussbericht gibt Auskunft über die ein-zelnen Module und wurde von der EKAS am5.7.2007 zur Kenntnis genommen.

EKAS

Page 18: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

17 EKAS Jahresbericht 2007

Sensibilisierungskampagne «Erste Hilfe einmal anders …»

Diese Sensibilisierungskampagne wurde zu-sammen mit der agentur01, einer Agentur fürintegrierte Kommunikation in Bern, durchge-führt. «Jede Absenz kostet Sie als Arbeitge-ber täglich rund CHF 600.–. Das tut weh!»Dies ist eine von zwei Headlines, die in aus-gewählten Printmedien zu lesen war. Das In-serat zeigt auf, was passieren kann, wenneinfachste Massnahmen im Bereich Arbeitssi-cherheit und Gesundheitsschutz nicht einge-halten werden. Es gibt jedoch auch Antwortdarauf, wo man sich detaillierte Informa-tionen zu diversen Themen der Arbeitssicher-heit holen kann: nämlich unter www.ekas.ch.

Tatsache ist: Die meisten Absenzen im Betriebkönnten mit einfachen präventiven Massnah-men verhindert werden. Wie, das erfuhr manauf der überarbeiteten Online-Plattform derEKAS, auf welche die Anzeigen konsequentverwiesen. Das Zielpublikum findet unterwww.ekas.ch alle Massnahmen und Hilfsmit-tel, die es braucht, um die Thematik der Ar-beitssicherheit und des Gesundheitsschutzesauf einfache Art und Weise in den Griff zubekommen.

Die Kommunikation erfolgte über mehrereKanäle. In der ersten Phase wurde Breitenwir-kung erzielt, und zwar mittels ganz- und halb-seitiger Anzeigen in der Fachpresse wie z. B.Cash, Bilanz, l‘Agéfi, Bilan, Ticino Manage-ment. Unterstützt wurden die Inserate vonBannern, die auf Wirtschaftsplattformen indeutscher, französischer und italienischerSprache geschaltet waren.

Die zweite Phase mit Tiefenwirkung schliess-lich setzte auf detaillierte Information. Publi-reportagen in entsprechenden Medien ver-tieften das Wissen über die Arbeitssicherheit.

Die Kombination der klassischen Werbefor-men und den neuen Medien hat sich be-währt. Ein Publikumsmedium hat unsere Bot-schaft als «Zahl der Woche» aufgenommen.Auch dies zeigt, dass ein gewisser Werbe-druck erzielt werden konnte und man die An-liegen der EKAS wahrgenommen hat.

Finanzielles

Revision

Die in Artikel 96 Absatz 3 VUV der EKASeingeräumte Revisionskompetenz wurde in-sofern wahrgenommen als auf der Geschäfts-stelle Stichproben zu den Abrechnungen derDurchführungsorgane des Arbeitsgesetzesdurchgeführt wurden. Im Übrigen wurden dieSuva, die kantonalen und eidgenössischenDurchführungsorgane und die Fachorganisa-tionen durch eigene Revisionsstellen buchhal-terisch überprüft.

Jahresrechnung

Die Sonderrechnung 2007 über die Verwen-dung des Prämienzuschlages für die Verhü-tung von Berufsunfällen und Berufskrankhei-ten schliesst mit Erträgen in der Höhe von119 310 318 Franken und Aufwendungen imUmfange von 106 465 675 Franken mit einemAktivsaldo von 12 844 643 Franken ab. Siekann bei der Geschäftsstelle der EKAS, Fluh-mattstrasse 1, 6002 Luzern, Tel. 041 419 51 11,Fax 041 419 61 08, bestellt werden.

Bericht der Fachstelle für die Betreuungvon überbetrieblichen ASA-Lösungen fürdas Jahr 2007

Überbetriebliche ASA-Lösungen und deren Betreuung

Die ASA-Fachstelle der EKAS ist mit einer Person besetzt. Die administrative Betreuungaller 86 Branchen- und Betriebsgruppen-lösungen obliegt dem Stelleninhaber. Für diefachliche Betreuung der 41 überbetrieblichenLösungen aus dem Zuständigkeitsbereich derkantonalen Arbeitsinspektorate sind die Eid-genössischen Arbeitsinspektionen zuständig.Sie werden von qualifizierten Mitarbeiter-innen und Mitarbeitern einzelner kantonalerArbeitsinspektorate unterstützt. Die Suva be-

EKAS

Page 19: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

18 EKAS Jahresbericht 2007

treut fachlich die 45 überbetrieblichen Lös-ungen in ihrem Zuständigkeitsbereich (vgl.separater Bericht S. 40).

Betreuung der Branchen- undBetriebsgruppenlösungen

Die Betreuer nehmen an Trägerschaftssitzun-gen teil, üben direkte fachliche Beratungenaus, erstellen die Erfahrungsberichte, erarbei-ten Checklisten und branchenspezifische Pu-blikationen und bieten weitere wertvolleDienste zur Verbesserung der Effizienz derASA-Lösungen an.

An mehreren Veranstaltungen von überbe-trieblichen ASA-Lösungen wurde anhand desStandardvortrags die revidierte ASA-Richtlinieerläutert und auf die veränderten Anforde-rungen an die Kleinstbetriebe hingewiesen.

Über die verschiedenen Aufgaben der Betreuerwird im Teil des SECO berichtet (s. S. 29 hier-nach).

ASA-Vollzug durch die kantonalenArbeitsinspektorate (KAI)

Im Berichtsjahr haben die KAI 3187 ASA-Sys-temkontrollen durchgeführt (2006: 3498).Zusätzlich führen die Kantone im Rahmen derKontrolle des Arbeitsgesetzes so genanntegemischte Betriebsbesuche (ArG und UVG)durch. Von den total 10 915 Betriebsbesu-chen wurden somit in 29,2 % ASA-System-kontrollen abgewickelt (2006: 33,7 %), d.h.jede dritte Betriebskontrolle erfolgte nachdem ASA-Umsetzungskonzept der EKAS fürVollzugsorgane.

Die untenstehende Grafik zeigt den Vergleichder ganzheitlichen ASA-Kontrollen mit denBetriebsbesuchen ArG / UVG. Die Anzahl dertotal durchgeführten Betriebsbesuche ist imvergangenen Jahr leicht angestiegen, wasangesichts der stagnierenden, teilweise garrückläufigen Personalbestände bei Bund undKantonen sehr erfreulich ist.

EKAS

14 000

12 000

10 000

8 000

6 000

4 000

2 000

0

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007

1 300

11 6972 600

8 633

3 465

8 134

3 931

7 652

3 722

7 052

3 498

6 875

3 187

7 728

Betriebsbesuche ArG/UVG und ASA-Systemkontrollen der KAIASA-BetriebsbesucheBetriebsbesuche ArG/UVG

Grafik 1

Page 20: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

19 EKAS Jahresbericht 2007

EKAS-Trägerschaftstagung

Am 8. Mai 2007 fand in Biel die 7. Träger-schaftstagung statt. Zu dieser Informations-veranstaltung hatten die EKAS und die Suvagemeinsam die Trägerschaften von Branchen-,Betriebsgruppen- und Modelllösungen sowiedie Branchenbetreuer der Durchführungsor-gane eingeladen. Die Tagung war vor allemder revidierten ASA-Richtlinie gewidmet. Einweiterer Schwerpunkt galt der Integrationvon Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutzin die berufliche Grundausbildung.

Die Tagung wurde von insgesamt 188 Teil-nehmenden besucht und zeigte das grosseInteresse für die behandelten Themen. DieTagung wurde von den Teilnehmenden alssehr gut bewertet. Anregungen und Tagungs-bewertungen werden jeweils gerne entgegengenommen und für weitere Tagungen be-rücksichtigt.

ASA-Vollzugsdokumente

Bedingt durch die Revision der ASA-Richtlinie,mussten auch die Vollzugsdokumente derDurchführungsorgane den neuen Bestim-mungen angepasst werden. Die «operativeArbeitsgruppe», bestehend aus Mitgliedernder Sozialpartner, der Durchführungsorganeund der EKAS, hat die Anpassungen vorge-nommen und der EKAS zur Genehmigungvorgelegt.

Als neues, zentrales Dokument für die ASA-Kontrollen wurde das «ASA-Kontrollprotokoll»erarbeitet. Das neue elektronische Formularerlaubt, hinterlegt mit Standardtexten undMakros, ein effizienteres Arbeiten der Durch-führungsorgane.

Weiter- und Fortbildung derDurchführungsorgane

Anlässlich der Arbeitstagung 07 wurden denDurchführungsorganen das neue ASA-Kon-trollprotokoll vorgestellt und die Funktions-weise vorgeführt.

In einer separaten eintägigen Schulung konn-ten sich im Januar 08 rund hundert kantonaleund eidgenössische Arbeitsinspektorinnenund Arbeitsinspektoren mit der Anwendungdes neuen ASA-Kontrollprotokolls vertrautmachen.

Die Neuentwicklung erlaubt eine effizienteErfassung von Daten anlässlich der Betriebs-kontrollen sowie eine Mehrfachnutzung dererfassten Informationen; insbesondere dieautomatische Erstellung von Bestätigungs-schreiben sowie Erleichterungen beim Repor-ting sind zu erwähnen.

Das elegante Werkzeug soll mit der elektroni-schen EKAS-Abrechnung ergänzt und ausge-baut werden.

Ausbildungen von Spezialistinnen undSpezialisten der Arbeitssicherheit

Anlässlich der EKAS-Lehrgänge hat der ASA-Fachstellenleiter die EKAS, deren verschiede-nen Gremien und Aufgaben sowie die Tätig-keitsgebiete der Durchführungsorgane undihre Kompetenzbereiche erläutert.

Im Lehrgang «Master of Advanced Studies inArbeit + Gesundheit» der ETH wurden dieASA-Richtlinie sowie die überbetrieblichenLösungen präsentiert.

EKAS

Page 21: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren
Page 22: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

21 EKAS Jahresbericht 2007

Durchführungsorgane

In Artikel 85 Absatz 1 des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) wird dem Bundes-rat der Auftrag erteilt, die Zuständigkeit und die Zusammenarbeit der Durchfüh-rungsorgane zu regeln und dabei deren sachliche, fachliche und personelle Mög-lichkeiten zu berücksichtigen. In der Verordnung über die Verhütung von Unfäl-len und Berufskrankheiten (VUV) ist diese Zuständigkeit in den Artikeln 47 bis 51geregelt. Gemäss Artikel 47 VUV «beaufsichtigen» die kantonalen Durchfüh-rungsorgane des Arbeitsgesetzes «die Anwendung der Vorschriften über die Ar-beitssicherheit in den Betrieben, sofern dafür nicht ein anderes Durchführungsor-gan zuständig ist». In der Praxis bedeutet dies, dass die kantonalen Arbeitsinspek-torate (KAI) das gesamte so genannte Gewerbe und die Dienstleistungsbetriebein der Verhütung von Berufsunfällen beraten und betreuen. Das sind rund340 000 Arbeitsstätten. Dabei muss man wissen, dass die kantonalen Inspekto-rate noch andere Aufgaben im Vollzug von Bundeserlassen und kantonalen Ge-setzen und Verordnungen zu erfüllen haben. In erster Linie obliegt ihnen der Voll-zug des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Ar-beitsgesetz; ArG), das einerseits mit der Genehmigung von Um- und Neubautenfür gewisse Betriebsarten ein wertvolles Instrument für die Unfallverhütung ent-hält und andererseits mit dem Vollzug der allgemeinen Gesundheitsvorsorge(Arbeits- und Ruhezeitvorschriften sowie Verordnung 3 und 4 ArG) ebenfalls zurVerhütung von Berufsunfällen beiträgt.

Kantone

Personelles

Tabelle 1 (links) zeigt in der ersten Zeile in ab-soluten Zahlen, wie viele Mitarbeitende beiden KAI im Vollzug des UVG tätig sind. Auf-grund von Umstrukturierungen hat sich derPersonalbestand um 3 Einheiten erhöht. Inder zweiten Zeile wird in einer Umrechnungdargestellt, wie viele Personaleinheiten beiden KAI der Vollzug des UVG beansprucht.Obwohl der Personalbestand um 3 Einheitenzugenommen hat, zeigt die Vergleichsdarstel-lung, dass die Übernahme neuer Aufgaben-gebiete zu einer Verringerung von 0,7 Perso-naleinheiten im Bereich Verhütung von Berufs-unfällen geführt hat.

2006 2007

Zahl der Beschäftigten 165 168

UVG-Personaleinheiten 23,72 23,01

Anzahl der Betriebsbesuche 10373 10915

Anzahl besuchte Betriebe 9866 9745

Anzahl Bestätigungsschreiben 4758 5096

Ermahnungen Art. 62 VUV 45 55

Verfügungen Art. 64 VUV 7 8

Ausnahmebewilligungen Art. 69 VUV 18 2

Tabelle 1

2006 2007

Total aufgewendete Stunden der KAI für Berufsunfallverhütung 44695 h 43346 h

davon für Betriebsbesuche 49,8 % 53,8 %

Planbegutachtungen 20,5 % 20,9 %

Ausbildner / Auszubildender 20,05 % 18,5 %

Tätigkeiten in Kommissionen und Arbeitsgruppen 9,65 % 6,8 %

Unfallverhütung

Tabelle 1 zeigt sodann auf, wie viele Betriebs-besuche durchgeführt wurden (Zeile 3) undauf wie viele Betriebe sich diese Besuche ver-teilten (Zeile 4). Die restlichen Zeilen zeigeneinen Teil der Art und Weise der Erledigungdieser Besuche («Folgearbeiten»).

Tabelle 2

Page 23: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

22 EKAS Jahresbericht 2007

Durchführungsorgane

Kantone

Gegenüber dem Vorjahr wendeten die KAI3 % weniger Stunden für die Berufsunfallver-hütung auf. Erfreulicherweise zeigt Tabelle 2jedoch auf, dass bei einem geringeren Ge-samtaufwand mehr Stunden für die Berufs-unfallverhütung (+ 4 %) im praktischen Voll-zug in den Betrieben aufgewendet wurden.Die Übernahme neuer Aufgabengebiete durchdie KAI (z. B. Entsendegesetz, Schwarzarbeit)führte vielerorts zu Umstrukturierungen undPersonalverschiebungen. Diese schlugen sichin hoch bleibenden Kosten für Ausbildungennieder (Kosten sind im Vergleich mit dem Vor-jahr stabil geblieben).

Umsetzung und Vollzug nach ASA

Im Berichtsjahr haben die KAI 3187 ASA-Systemkontrollen durchgeführt (2006: 3498).Von den total 10 915 in Zeile 3 der Tabelle 1ausgewiesenen Betriebsbesuchen wurden so-mit in 29,2 % Systemkontrollen durchgeführt(2006: 33,7 %), d. h. nach wie vor erfolgt fastjede dritte Betriebskontrolle nach dem ASA-Umsetzungskonzept der EKAS.

Weitere präventive Aufgaben derkantonalen Arbeitsinspektorate

Baubewilligungsverfahren

Neben den dargestellten Aktivitäten habendie kantonalen Vollzugsorgane im Berichts-jahr im Rahmen einer behördlichen Bewilli-gung auch zu 8094 (2006: 7704) Neu- undUmbauprojekten aus Industrie und GewerbeStellung genommen. Dabei wurden 7089(2006: 6701) Planbegutachtungen durchge-führt, was einen Zeitanteil von 20,9 % aus-macht (Tabelle 2). Weiter wurden 1005(2006: 1003) Plangenehmigungen nach Art.7 und Art. 8 ArG erlassen, bei denen die auf-gewendete Zeit für die Berufsunfallverhütunggemäss UVG nicht aus dem Prämienzuschlagfinanziert werden kann. Nach der Fertigstel-lung eines Projekts, dessen Pläne genehmigt

wurden, ist die entsprechende Betriebsbewil-ligung erforderlich. Anlässlich koordinierterAbnahmekontrollen (KAI, Suva und evtl. Fach-organisation) wird dabei grosses Gewicht aufdie Prävention gelegt. Mit gleicher Prioritätwerden auch im kantonalen Zuständigkeits-bereich mehrheitlich nach Planbegutachtun-gen Abnahmekontrollen durchgeführt.

Bei allen Verfahren sind die kantonalen Durch-führungsorgane für die Verfahrensabläufeund die Terminüberwachung zuständig. Dem-entsprechend koordinieren sie die erforder-lichen Weiterleitungen an andere zuständigeInstanzen, z. B. Suva, Fachinspektorate, undstimmen mit den gleichen Vollzugsorganenentsprechende Abnahmekontrollen aufeinan-der ab. Dieses Vorgehen ermöglicht die Durch-setzung der gesetzlichen Vorgaben resp. dieEinleitung allfälliger Massnahmen in einemZeitpunkt, welcher prophylaktisch nicht nuram effizientesten ist, sondern für den Betriebauch die geringsten Kosten mit sich bringt.Alle mit dem Vollzug des UVG und der VUVbetrauten Stellen profitieren von der Dienst-leistung der KAI.

Erfahrungsbericht ASA-Systemkontrollen

Seit dem 1. Februar 2007 gilt die revidierteASA-Richtlinie. Für die Durchführungsorganebedeutete dies zunächst die Auseinanderset-zung mit den Auswirkungen auf den Vollzug:Welche Änderungen ergeben sich in der Vor-gehensweise und der Prüftiefe?

Die erste Kontaktaufnahme mit den Betrie-ben geschah wie bis anhin mittels telefoni-scher oder schriftlicher Vorabklärung.

Bei Betrieben mit besonderen Gefährdungen(Kategorie 3.1) lief die ASA-Systemkontrolleohne nennenswerte Änderungen zur bisheri-gen Vorgehensweise ab. Für diese Betriebesind der Nachweis der Sicherheitsorganisationsowie die Durchführung einer spezifischenGefährdungsermittlung und Massnahmen-planung nach wie vor erforderlich und im ei-genen Interesse. Wesentliche administrativeEntlastungen erfuhren die übrigen Betriebe.Auch wenn die besuchten Betriebe vorhernoch keine ASA-Systemkontrolle erfahren

Page 24: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

23 EKAS Jahresbericht 2007

Durchführungsorgane

Kantone

hatten, nahmen sie meist mit Erleichterungauf, dass doch kein solch umfangreicherDokumentations- und Organisationsaufwandauf sie zukam wie befürchtet. Generell kön-nen heute mit der revidierten ASA-Richtliniemehr Aspekte rein kommunikativ abgehandeltwerden als früher. Das führt zu einer grösserenAkzeptanz der ASA-Systemkontrolle. Unab-hängig von den Anforderungen an Dokumen-tation und Organisation – das Hauptaugen-merk muss nach wie vor auf der Begehungdes Betriebs vor Ort liegen. Bei der Begehungder Arbeitsplätze wird am ehesten sichtbar,wie es um Arbeitssicherheit und Gesundheits-schutz der Mitarbeitenden steht und ob dieSicherheitskultur ein wirkliches Anliegen derUnternehmensleitung ist.

Page 25: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren
Page 26: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

25 EKAS Jahresbericht 2007

Durchführungsorgane

Innerhalb des SECO ist der Leistungsbereich Arbeitsbedingungen (LBAB) dieFachstelle des Bundes für die Belange des Arbeitnehmerschutzes und des Arbeitsrechts sowie für die Produktesicherheit. Dem Leistungsbereich obliegen,nebst arbeitsrechtlichen Aufgaben, insbesondere Aufsichts- und Vollzugsauf-gaben im Bereich des Gesundheitsschutzes nach Arbeitsgesetz (ArG) und derVerordnungen 3 (Gesundheitsvorsorge) und 4 (Plangenehmigung), der Arbeits-sicherheit nach UVG/VUG, der Sicherheit von technischen Einrichtungen undGeräten gemäss STEG sowie des Gesundheitsschutzes im Rahmen der ver-schiedenen Verfahren gemäss Chemikaliengesetz.

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Organigramm Leistungsbereich Arbeitsbedingungen

Oberaufsicht

Audits in den kantonalenArbeitsinspektoraten

Die Pilotrunde der Audits bei den kantonalenArbeitsinspektoraten konnte abgeschlossenwerden. Insgesamt wurden 11 Systemauditsund 14 Praxisbegleitungen durchgeführt.

Es konnte wiederum festgestellt werden, dassdie kantonalen Arbeitsinspektorate ihre Auf-gabe ernst nehmen, gut erfüllen und sichsehr engagieren. Sie regten Verbesserungs-massnahmen vor allem auf der System- undProzessebene an. Erfreulicherweise wurdenviele der vereinbarten Massnahmen bereitsals erledigt gemeldet. Die Erfahrungen mitund die Erkenntnisse aus dem Auditsystemwaren sehr positiv.

Die allgemeine Unterstützung umfasst dieSchulung der kantonalen Arbeitsinspektorenund -inspektorinnen (KAI) sowie die Bereit-stellung von Informationen und Arbeitsmitteln.2007 wurden die folgenden Projekte ange-gangen.

Arbeitnehmerschutz Bern Arbeitsbeziehungen Bern

Stabsbereiche Bern– Wissensmanagement– Betriebswirtschaft /Controlling

Bereichsleitung Bern

Eidg. Arbeitsinspektion West Lausanne

Eidg. Arbeitsinspektion Ost Zürich

Technische Einrichtungen und GeräteZürich

Grundlagen Arbeit und Gesundheit Zürich

Chemikalien und ArbeitZürich

Page 27: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

26 EKAS Jahresbericht 2007

Durchführungsorgane

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Lehrgang für kantonale Arbeits-inspektoren und -inspektorinnen

Die Ausbildung der kantonalen Arbeitsin-spektoren und -inspektorinnen ist eine dergesetzlichen Aufgaben des SECO. Die heuti-ge Form der Ausbildung weist verschiedeneNachteile auf. Deshalb wird in Zusammenar-beit mit Fachhochschulen eine Neugestaltungder Ausbildung an die Hand genommen, diedem Pflichtenheft der Arbeitsinspektoren und-inspektorinnen entspricht und eine nationa-le Anerkennung als Abschluss aufweist. Dieneu angebotene Ausbildung soll einem Certi-ficate of Advanced Studies (CAS) entsprechenund wird voraussichtlich im Frühling 2009umgesetzt werden können.

Allein arbeitende Personen im Detailhandel

Verschiedene kantonale Arbeitsinspektoratehatten Mängel in der Arbeitsorganisation vonBetrieben des Detailhandels festgestellt, die

«allein arbeitende Personen» beschäftigen.Die Eidgenössische Arbeitsinspektion führtedeshalb eine Erhebung bei 32 verschiedenenBetriebstypen (Kioske, Boutiquen, Tankstel-lenläden, Bahnhofgeschäfte usw.) durch.Dabei wurde festgestellt, dass die Arbeitsbe-dingungen den arbeitsgesetzlichen Anforde-rungen nicht immer genügen (z. B. Pausen,sanitäre Anlagen). Das SECO verfasste in derFolge entsprechende Vollzugsrichtlinien.

Autowaschen in Parkhäusern oder Tiefgaragen

In der Westschweiz ist in den Parkhäusern undTiefgaragen von Einkaufszentren eine neueBetriebsart entstanden: Es wird eine Innen-und/oder Aussenreinigung der Fahrzeuge an-geboten, während die Fahrzeugbesitzer ihreEinkäufe erledigen. Bekanntlich ist die Luft inParkhäusern allgemein stark verschmutzt,was die Gesundheit von Personen, die überlängere Zeit ohne Schutzmassnahmen imParkhaus arbeiten, beeinträchtigen kann. DasSECO klärte deshalb ab, ob, und wenn ja,welche Voraussetzungen gegeben sein müs-sen, damit ein solcher Arbeitsplatz im Hin-blick auf die Erhaltung der Gesundheit undder Arbeitssicherheit annehmbar ist. Die Er-gebnisse der Untersuchung sowie Empfeh-lungen des SECO für eine einheitliche Voll-zugspraxis werden demnächst verfügbar sein.

Unfallverhütung

Allgemeines

Gute Arbeitsbedingungen sind eine unab-dingbare Voraussetzung für ein unfallfreies,sicheres Arbeiten. Unter dieser Prämisse wurdedie Entwicklung hin zu einer EidgenössischenArbeitsinspektion mit zentralen Botschaftenund einer einheitlichen Qualitätskontrolle inGesundheitsschutz und Arbeitssicherheit wei-tergeführt. In Tabelle 4 sind die laufenden Voll-zugsaktivitäten in den Betrieben im Allgemei-nen und in den Bundesbetrieben im Besonde-ren zahlenmässig zusammengefasst.

Personelles

Organisationseinheit PE UVG-PE

Bereichsleitung, Querschnittsaufgaben 6,5 0,25

Arbeitsbeziehungen 9,0 0,25

Arbeitnehmerschutz 7,5 0,25

Arbeitsinspektion, Lausanne 8,4 2,00

Arbeitsinspektion, Zürich 10,0 2,00

Grundlagen Arbeit und Gesundheit 8,3 1,00

Technische Geräte und Einrichtungen 6,5 -

Chemikalien 3,4 -

Total 59,6 5,75

Tabelle 3 PE: Personaleinheiten totalUVG-PE: UVG-Personaleinheiten

2006 2007

Anzahl Betriebsbesuche 259 253

davon in Bundesverwaltungen und -betrieben 109 92

Anzahl besuchter Betriebe* 256 250

Anzahl Bestätigungsschreiben 22 18

Tabelle 4 * ein einzelner Betrieb kann mehrmals besuchtwerden

Page 28: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

27 EKAS Jahresbericht 2007

Durchführungsorgane

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Bei den Betriebsbesuchen standen folgendeTätigkeiten im Vordergrund:

ASA-Kontrollen in den Bundesbetrieben;Unterstützung der kantonalen Durch-führungsorgane;Beratungen und Abklärungen in Sach-fragen, Ausnahmebewilligungen;Orientierungsmessungen über gesundheits-relevante Aspekte, u. a. Lärm- und Raum-klimamessungen, VOC-Bestimmungen, Erhebungen über Lichtqualität.

Die vielfältigen Aktivitäten im Zusammenhangmit dem Vollzug des Arbeitsgesetzes sind hierzahlenmässig nicht erfasst, obwohl auch dieseeinen bedeutenden Beitrag zum Gesundheits-schutz im Sinne der Verhütung von Berufsun-fällen und Berufskrankheiten leisten. Die Auf-sicht über den Vollzug der Verordnungen 3und 4 zum Arbeitsgesetz und die anlässlichvon Betriebsbesuchen verlangten Massnah-men zielen auf einen ganzheitlichen Ansatzim Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ab.

Unfälle im Zusammenhang mit der Sammlung von Abfällen

Für eine in Frankreich durchgeführte Studieüber die Unfallursachen in Zusammenhangmit der Kehrichtabfuhr wurden auch Informa-tionen aus der Schweiz berücksichtigt. Dabeiging es u. a. um die Methode der Kehricht-sammlung, die unterschiedlichen Arten derSammlung, die Nutzung von Entsorgungshö-fen u. a. m.

Dabei stellte sich heraus, dass die für dieSchweiz erhobenen Unfallursachen mit den-jenigen in Frankreich übereinstimmen, insbe-sondere:

kein Tragen der individuellen Schutz-ausrüstungenNichteinhalten der Vorschriften beim Ab-oder Aufsteigen auf das hintere Trittbrettoder kein Festhalten mit beiden Händenüberhöhte Geschwindigkeit zwischen deneinzelnen Ladestellenunachtsames Eingliedern in den VerkehrQualität der Abfallsortierung undVorhandensein unpassender AbfällePressen des Kehrichts in der Mulde undHerausschleudern von Splittern

scharfe Kanten bei Abfällen in denKehrichtsäckenProbleme mit dem Strassenverkehr.

Die Studie ist nicht erschöpfend, was die Ar-beitssituation der Mitarbeiter der Kehricht-abfuhr angeht. Sie zeigt aber deutlich dieNotwendigkeit einer Ausbildung im BereichSicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Vollzugsdokumente für die ASA-Kontrolle der Kantone

Nach Inkrafttreten der revidierten ASA-Richt-linie galt es, die ASA-Vollzugsdokumente fürdie kantonalen Arbeitsinspektorate neu zudefinieren und zu erarbeiten. Das SECO war ander Entwicklung und Definition dieses neuenArbeitsmittels massgebend beteiligt. Ende2007 konnte die erste Version eines elektroni-schen Arbeitsmittels für ASA-Kontrollen zurNutzung in den Kantonen freigegeben wer-den. Das neue elektronische ASA-Kontroll-protokoll erlaubt das direkte Erstellen desBestätigungsbriefes an den Betrieb und eineübersichtliche Zusammenfassung der getätig-ten ASA-Kontrollen. Ein weiterer Programm-teil erfasst quartalsweise die ASA-Daten derelektronisch abgelegten Kontrollprotokolle ineiner Erfassungsdatei. Diese Dateien könnenmit einfachen Mitteln von der EKAS und demSECO ausgewertet werden.

Die Vorbereitung der Schulung der eidgenös-sischen und kantonalen Arbeitsinspektorenund -inspektorinnen zum ASA-Kontrollproto-koll ist im Gang.

Türen in Fluchtwegen

Die Wegleitung zur Verordnung 4 wurdenach Inkrafttreten der revidierten VUV undArGV 4 angepasst. Dabei wurden alle Hin-weise zu den Fluchttüren in einem speziellenAnhang zum Artikel 10 zusammengefasst. ImWeiteren wurden Vorschläge zur Änderungder EKAS-Richtlinie 1511 «Türen, Tore undFenster» und der Wegleitung durch die Ar-beitsicherheit (VUV) erarbeitet.

Page 29: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

28 EKAS Jahresbericht 2007

Durchführungsorgane

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Schulung

Glas am Bau

Einem Bedürfnis der Kantone entsprechendwurden im Frühjahr für die Durchführungs-organe drei Seminare «Glas am Bau» durch-geführt. Für die drei Seminare fand ein ge-meinsamer Praxis- und Vertiefungstag in derGlasindustrie (Glas Trösch AG) in Bützbergstatt. Die Nachfrage war so gross, dass imHerbst zusätzlich zwei Seminare mit einemVertiefungstag bei Glas Trösch durchgeführtwerden mussten. Rund 90 Teilnehmende derkantonalen Durchführungsorgane sowie Mit-arbeitende der bfu nahmen an den Kursenteil.

Türen, Fluchtwege

Im Herbst 2007 wurde ein SECO-Kurs «Not-ausgänge und Fluchtwege» mit Beteilung ex-terner Experten durchgeführt. Dabei wurdenicht nur Theorie vermittelt, sondern auchmit praktischen Beispielen und Anschauungs-material gearbeitet.

Grundkurs Plangenehmigung

In einem Pilotkurs wurden acht Arbeitsin-spektoren (aus Kantonen, Städten und demFürstentum Liechtenstein) ausgebildet.

Informations- und Austauschtagung

Die kantonalen Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren wurden zur jährlich wiederkeh-renden Informations- und Austauschtagungeingeladen. Nebst der Beantwortung vonaktuellen Fragen zum Vollzug wurde überfolgende Sachthemen informiert:

Natürliche Beleuchtung und Blick ins FreieKassenarbeitsplätze bei GrossverteilernLiftinspektion und MeldeverfahrenÜberwachung der Arbeitnehmenden,gesetzliche Aspekte und EinschränkungenSexuelle Belästigung bei der ArbeitDublin-StudieNeue Bestimmungen gemäss Art. 7–10ArGV 4Flexibilisierung der Arbeit und derenFolgen für die ArbeitsbedingungenSonderschutz der jugendlichen Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer

Broschüren und Checklisten

In Arbeitsgruppen unter der Leitung desSECO wurden folgende Broschüren undChecklisten neu erarbeitet oder überarbeitet:

Unfall kein Zufall: GaragenUnfall kein Zufall: BäckereienCheckliste ArbeitsgrubenCheckliste Instandhaltung von raumluft-technischen Anlagen

Untertagbau

Koordination

Im Oktober fand eine praxisnahe Schulungauf der Baustelle des Hochwasserentlastungs-stollens in Thun statt. An der Tagung, diedem Vortrieb im Hydroschildverfahren gewid-met war, wurden insbesondere die Auswir-kungen von Überdruck auf den menschlichenOrganismus theoretisch und praktisch behan-delt. Hinzu kamen Informationen über denStand der Vorschriften in der Schweiz bei Ar-beiten unter Druckluft.

Grundlagen

Im Untertagbau kommen bewilligte Schicht-pläne zur Anwendung, die z. T. längereArbeitszeitblöcke vorsehen, um die Dauerder Abgänge (zusammenhängende freie Ta-ge) verlängern zu können. So haben Arbeit-nehmer die Möglichkeit, ihre Familien imAusland besuchen zu können. Die gesetz-lichen Abweichungen werden in der Regelmit Schutzmassnahmen verknüpft. Dabeikommt insbesondere dem Aspekt der Pausengrosse Bedeutung zu. Mancherorts sehenArbeitnehmer und Arbeitgeber Sinn undZweck von Pausen noch nicht ein.

Auf den Baustellen besteht laut Angaben derArbeitnehmerorganisationen ein allgemeinesInformationsdefizit in Bezug auf die klimati-schen Bedingungen und die Qualität der Tun-nelluft. Eine paritätische Arbeitsgruppe unterder Leitung des SECO ist daran, entsprechen-de Informationsmittel zu erarbeiten und eineAufklärungskampagne vorzubereiten.

Page 30: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

29 EKAS Jahresbericht 2007

Durchführungsorgane

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Information

Ein Jahresbericht über die Tätigkeit der Ar-beitsgruppe Untertagebau wurde erstellt. DieNeat-Aufsichts-Delegation wurde mündlichund schriftlich informiert.

Betreuung von überbetrieblichen ASA-Lösungen im Vollzugsbereich derKantone

Vor dem Hintergrund der revidierten ASA-Richtlinie wurde die Beratung der Träger-schaften in Bezug auf den Geltungsbereichintensiviert. Aus diesem Grund traten dasSammeln von Erfahrungen aus dem Vollzugdurch die Kantone und die branchenbezoge-nen Auswertungen eher in den Hintergrund.Schwerpunktmässig ermittelten die SECO-Branchenbetreuer die Ausbildungsaktivitätender Trägerschaften (sowohl zu Gunsten ihrerMitgliedfirmen wie auch im Rahmen der be-ruflichen Grundbildung). Hinzu kamen dieTeilnahme an Sitzungen der Trägerschaftenund ihren ASA-Gremien sowie an Schulungenvon Branchenlösungen. Auch beteiligten sichdie Branchenbetreuer an der Anpassung vonBranchenlösungen.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutzin der Berufsbildung

Im Rahmen von Vernehmlassungsverfahrennahm das SECO zu 16 revidierten Bildungs-verordnungen und den dazu gehörendenBildungsplänen mit ihren Leit-, Richt- undLeistungszielen Stellung. Dabei wurde je-weils deutlich, in welchen Fällen Spezialistender Arbeitssicherheit und des Gesundheits-schutzes (z. B. aus den Trägerschaften vonüberbetrieblichen ASA-Lösungen) bei der Er-arbeitung der Verordnungen beigezogenwurden. Oftmals ist es schwierig, auf diespezifischen Bedürfnisse eines Berufes ein-zugehen, insbesondere dort, wo eine Ver-ordnung ein Berufsfeld mit mehreren Beru-fen abdecken soll.

Gesundheitsschutz

Studien und weitere Informationsmittel

Zum erstes Mal hat die Schweiz an der euro-päischen Erhebung über die Arbeitsbedin-gungen (Dublin-Studie) teilgenommen. Dieinteressanten Resultate wurden Anfang 2007veröffentlicht.

Mitte September 2007 wurde die SECO-Studie«Hochfrequente elektromagnetische Felder,NIS-Immissionen durch Mobilfunk und Funk-netzwerke» herausgegeben. Die Studie kommtzum Schluss, dass NIS-Immissionen an denmeisten Arbeitsplätzen gemäss heutigemWissensstand unbedenklich sind.

Schweizweit wurden im Rahmen einer Frage-bogenaktion Daten über die Situation der Be-schallung von Arbeitsplätzen (insbesondere inWarenhäusern und Büros) eingeholt. Die Stu-die wird 2008 mit Messungen und detaillier-ten Befragungen in einigen Betrieben weiter-geführt.

Die EKAS-Checkliste «Instandhaltung vonraumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen)»wurde vervollständigt. Zusätzlich konnte zu-sammen mit der Fachhochschule Luzern, derSuva und dem Bundesamt für Gesundheit dasProjekt «Hygienischer Zustand von RLT-Anla-gen» gestartet werden.

Muskuloskelettale Beschwerden

Neu ist auf der EKAS-Website die Rubrik«EU-Agentur News» aufgeschaltet. Damitsind aktuelle Informationen mit entsprechen-den Quellenangaben zum EU-Schwerpunkt2007 «Muskuloskelettale Beschwerden» inder Schweiz jederzeit abrufbar. Eine Schu-lung der Arbeitsinspektoren und -inspekto-rinnen zum Thema erfolgte mit dem Prüfmittel«Gesundheitsrisiken Bewegungsapparat». DasPrüfmittel ist für die Beurteilung von beruf-lichen Risiken im Zusammenhang mit Erkran-kungen des Bewegungsapparates sowohlnach Arbeitsgesetz wie auch nach Unfallver-sicherungsgesetz geeignet.

Page 31: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

30 EKAS Jahresbericht 2007

Durchführungsorgane

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Psychosoziale Risikofaktoren

Die Website www.stressnostress.ch wurde2007 als Gemeinschaftsprojekt der Suva, desSECO, der Schweizerischen Gesellschaft fürArbeitsmedizin und der Föderation SchweizerPsychologen ausgebaut.

Am 29. März 2007 fand unter der Co-Leitungdes SECO die nationale Tagung für betriebli-che Gesundheitsförderung «Work-Life-Balanceals Gewinn für Betriebe und Mitarbeitende»mit rund 500 Teilnehmenden statt.

Sicherheit technischer Einrichtungenund Geräte (STEG)

Im Interesse eines wirksameren STEG-Vollzugswurden mit allen sieben Kontrollorganen (vgl.Zuständigkeitenverordnung-STEG, SR 819.116)neue Verträge abgeschlossen. Damit wurdeeine lange Aufbau- und Konsolidierungsphaseeinem «courant normal» zugeführt.

Die Zahl der Meldungen an die Koordina-tionsstelle ist gegenüber dem Vorjahr von183 auf 177 leicht gesunken. Die Kontrollor-gane erfassten erstmals die Zahl der geprüf-ten Produkte systematisch nach den Vorga-ben des SECO. Geprüft auf materielle und /oder formelle Mängel wurden im Rahmenvon Stichprobenprogrammen oder aufgrundvon Einzelmeldungen über 700 Gasgeräte,ca. 360 Druckgeräte, ca. 350 Maschinen, gut100 Aufzüge sowie diverse persönlicheSchutzausrüstungen und Produkte aus demnicht harmonisierten Bereich. Nahezu 200 derkontrollierten Produkte wiesen formelle oder

materielle Mängel auf, drei davon auchschwere. Erfreulich ist, dass die fehlbaren In-verkehrbringer in den überwiegenden Fällenkooperativ waren, sodass nur wenige Mass-nahmen verfügt werden mussten.

Weniger positiv ist die Tatsache, dass es immernoch Bereiche gibt, in denen trotz Aufklärungs-arbeit das neue Recht nicht beachtet wird.

Im Bereich der Rechtsetzung ist vor allem dieÜbernahme der Anforderungen der neuenMaschinenrichtlinie in eine neue Maschinen-verordnung zu erwähnen. Letztere wird vor-aussichtlich im Frühjahr 2008 vom Bundesratverabschiedet und somit rechtzeitig per29. Juni 2008 wie in der EU publiziert und aufden 29.12.2009 in Kraft gesetzt.

Chemikalien und Arbeit

Vollzug des Chemikaliengesetzes

Gemäss Chemikaliengesetz benötigen Neu-stoffe eine Anmeldung; für Biozidprodukteund Pflanzenschutzmittel ist eine Zulassungnotwendig. Für diese Verfahren ist der Bundzuständig. Dabei wird die Beurteilung vonvier Beurteilungsstellen wahrgenommen, wäh-rend eine Anmelde- bzw. Zulassungsstellediese Verfahren koordiniert. Das SECO ist alsBeurteilungsstelle für die Aspekte des Arbeit-nehmerschutzes zuständig.

Eine Übersicht über den Stand der im Jahr2007 durchgeführten Verfahren per Ende 2007gibt die untenstehende Tabelle 5.

Verfahren genehmigt abgelehnt in Arbeit total

Anmeldungen Neustoffe gemäss Art. 16 ChemG 75 0 18 93

Anmeldungen Neustoffe gemäss Art. 107 ChemG 137 0 57 194

Übergangszulassungen Biozide Zb 1200 6 892 * 2098 *

Übergangszulassungen Biozide Zn 400 1 196 597

Tabelle 5 * Alle Gesuche um eine Übergangszulassung Zb mussten bis 31. Juli 2006 bei der Anmeldestelle eingereichtwerden. Insgesamt sind über 2000 Gesuche eingegangen, wobei aber noch nicht alle im EDV-System erfasstsind. Alle Gesuche müssen bis Mitte 2008 bearbeitet werden.

Page 32: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

31 EKAS Jahresbericht 2007

Durchführungsorgane

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

REACH und GHS

Ende Dezember 2006 verabschiedete die EUnach mehrjährigem Prozess ihr neues Chemi-kalienrecht, das unter dem Namen REACHbekannt ist. REACH wird stufenweise in Kraftgesetzt, die ersten Teile am 1. Juni 2007.Ebenfalls stufenweise und etwa im gleichenZeitraum wie REACH wird die EU auch dasneue in der UNO erarbeitete internationaleEinstufungs- und Kennzeichnungssystem mitdem Kürzel GHS übernehmen. Im Berichts-jahr veröffentlichte die Kommission ihren Ent-wurf für die konkrete Umsetzung des GHS inder EU. Sowohl für REACH wie für GHSwurden Regulierungsfolgenabschätzungen fürverschiedene Szenarien einer schweizerischenReaktion auf diese Entwicklungen in der EUgemacht und auf der Homepage des Bundes-amtes für Umwelt veröffentlicht. Ein Ent-scheid des Bundesrates über den einzuschla-genden Weg liegt noch nicht vor.

Synthetische Nanomaterialien

Nanomaterialien bieten einerseits grosseChancen für Innovationen in verschiedenstenAnwendungsbereichen, beispielsweise in derOberflächenbehandlung von Werkstoffen,der medizinischen Diagnostik oder bei Kos-metika. Sie stellen andererseits aber aufgrundder speziellen Eigenschaften auch neue Her-ausforderungen für die Gefahrenbeurteilungund die Regulierung dieser Materialien. Dazuwurde unter Federführung des Bundesamtesfür Umwelt ein Projekt Nanomaterialien ge-startet, in dem das SECO die Aspekte des Ar-beitnehmerschutzes betreut. Im Jahr 2007wurde von den beteiligten Ämtern unter Ein-bezug externer Fachleute ein umfangreicherGrundlagenbericht zur Thematik erarbeitetund ein Aktionsplan erstellt, der im Jahr 2008dem Bundesrat zum Entscheid unterbreitetwerden soll.

Fachbewilligungen

Bestimmte berufliche oder gewerbliche Tätig-keiten mit bestimmten Chemikalien erforderneine Fachbewilligung gemäss Chemikalienge-setz. Diese Fachbewilligungen und die dazunötige Ausbildung kann bei dafür anerkann-ten Trägerschaftsorganisationen erworbenwerden, die unter der Aufsicht des Bundesstehen. Das SECO hat im Berichtsjahr an derNeuformulierung von Ausbildungsunterlagenmitgearbeitet und dabei die Aspekte desSchutzes der Arbeitnehmenden eingebracht.

Page 33: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren
Page 34: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

33 EKAS Jahresbericht 2007

Durchführungsorgane

Suva

Die Suva unterhält mit ihrem Departement Gesundheitsschutz die bedeutend-ste Organisation zur Verhütung von Berufs- und Freizeitunfällen sowie Berufs-krankheiten in der Schweiz. Sie deckt insgesamt rund 90% des UVG-Risiko-potentials bezüglich Berufsunfällen und Berufskrankheiten ab. Im Departe-ment Gesundheitsschutz sind die 4 Abteilungen Arbeitssicherheit, Sécurité autravail, Präventionsdienste und Arbeitsmedizin angesiedelt. Ausser der für dieRomandie zuständigen Abteilung Sécurité au travail in Lausanne sind alle Ab-teilungen in Luzern domiziliert; dazu kommen 14 Aussenstellen.

Durchschnittlich waren im Jahr 2007 275(280) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieserAbteilungen und Aussenstellen direkt für Auf-gaben der Berufsunfall- und Berufskrankheiten-verhütung tätig.

Inbegriffen sind auch Tätigkeiten, die von Mit-arbeiterinnen und Mitarbeitern des Departe-ments Gesundheitsschutz z. Hd. der Versiche-rung erbracht werden (z. B. arbeitsmedizini-sche Beurteilung der Berufskrankheitsfälle,Unfallabklärungen). Diese werden aus demVersicherungsbetrieb der Suva bezahlt.

Beratungen und Kontrolle der Betriebe

Die Aufgaben, die durch Arbeitgebende undArbeitnehmende gelöst werden müssen, er-fordern Kenntnisse und Geschick. Die Suvaberät durch ihren gut ausgebauten Aussen-dienst die Betriebe und die Trägerschaften der

ASA-Branchenlösungen auf deren Wunschund nach deren Bedürfnissen. Sie verstehtdies als Hilfe zur Selbsthilfe. Bei Betriebsbesu-chen durch die Agenturen werden ebenfallsProbleme der Arbeitssicherheit aufgenom-men und einer Lösung zugeführt.

Bei den Kontrollen wird auf schwerpunktmäs-siges Vorgehen geachtet, das sich aus denvorhandenen Gefährdungen ableiten lässt.Die Kontrollziele sollen den Betrieben be-kannt sein. Im Jahr 2007 ist der Schwerpunkteinerseits wiederum auf die ASA-Systemkon-trollen im Betrieb, andererseits auf gewisseUnfallschwerpunkte gelegt worden. So wurdebei vielen Kontrollen gezielt ein Augenmerk aufdie Schwerpunkte der Kampagnen «SichereArbeitsgerüste» (rund 4700 Kontrollen), «Stopdem Manipulieren von Schutzeinrichtungen»(rund 320 Kontrollen) und «Sichere Pressen»(rund 40 Kontrollen) gerichtet. Für Systemkon-trollen oder bei speziellen Problemen techni-scher Einrichtungen ist die vorherige Anmel-dung des Besuches die Regel. Wenn jedochdie Beachtung von Sicherheitsregeln im All-tagsverhalten oder die Überbrückung vonSchutzeinrichtungen geprüft werden soll isteine Anmeldung nicht angebracht.

Die Suva war in allen Teilbereichen der Durch-führung äusserst aktiv und bewegt sich aufdemselben sehr hohen Niveau wie in denVorjahren. Da per Ende 2006 die ASA-Vorab-klärungen praktisch für alle Betriebe abge-schlossen waren, wurden diese im Jahr 2007nicht mehr fortgeführt. Deshalb haben gegen-über dem Vorjahr rund dreitausend Betriebs-besuche weniger stattgefunden. Es wurdenentsprechend weniger Betriebe besucht. DieVerstärkung des konsequenten und einheit-lichen Vollzugs ging einher mit einer deutli-chen Steigerung der Anzahl Ermahnungen,

2006 2007

Anzahl der Betriebsbesuche 26 277 23 324

Anzahl besuchte Betriebe 15 365 12 576

Anzahl Bestätigungsschreiben 7 691 9 014

Ermahnungen Art. 62 VUV 951 1 455

Verfügungen Art. 64 VUV 395 776

Prämienerhöhungen Art. 66 VUV 29 33

Ausnahmebewilligungen Art. 69 VUV 354 287

Tabelle 6 Betriebsbesuche des Arbeitsicherheits-Aussendienstesder Suva für Beratungs- und Kontrollzwecke, 2006und 2007

Page 35: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

34 EKAS Jahresbericht 2007

Durchführungsorgane

Suva

Verfügungen und Prämienerhöhungen. Hin-gegen wurden weniger Ausnahmebewilligun-gen gewährt.

In den Bereich der Kontrolle gehören auch dieSchadstoffmessungen an den Arbeitsplätzenund die damit verbundenen Massnahmen.Dabei gilt 1 Probenahme als 1 Messung, auchwenn sie mit mehreren Methoden und / oderauf mehrere Schadstoffe untersucht wird. DieMessungen von Schadstoffkonzentrationensind aus Tabelle 7 ersichtlich.

Die durchgeführten Schadstoffmessungenberuhen auf vielen einzelnen, konkreten Mess-aufträgen; darum ergeben sich z. T. erhebli-che Unterschiede im Vergleich zum Vorjahr.

Bei den silikogenen Stäuben sind auf Grundder vielen Erfahrungswerte insgesamt vielweniger Probenahmen notwendig, um diesel-

be Aussagequalität zu erreichen. Das hat einestarke Abnahme der Anzahl Probenahmenzur Folge. Die starke Zunahme der Messun-gen von Metallstäuben und -räuchen ist aufden gesenkten Grenzwert für Nickel(oxid) zu-rückzuführen. An vielen Schweissarbeitsplät-zen musste und muss gemessen werden, wiehoch die Belastung mit den (neu) getroffenenMassnahmen liegt. Ähnliches gilt für die Belas-tung insbesondere der Spritzlackierer mit Iso-cyanaten. Dagegen sind die Anzahl Russ-Messungen stark zurückgegangen, da Russseit der Einführung eines Dieselpartikelfilter-Obligatoriums im Untertagebau praktischkein Problem mehr darstellt. Wie bereits inden Vorjahren nahm die Anzahl Messungenvon Bio-Aerosolen wiederum ab.

Zur Verhütung von Berufskrankheiten kanndie Suva einen Betrieb oder einzelne Arbeit-nehmende den Vorschriften über die arbeits-medizinische Vorsorge unterstellen. Dabei sindEintrittsuntersuchungen, danach periodischeKontrolluntersuchungen und nach Aufgabeder gesundheitsgefährdenden Arbeit evtl.Nachuntersuchungen erforderlich. In über30 Programmen werden Stoffe und Schädi-gungsmöglichkeiten überwacht. Durch Verfü-gung kann die Suva einen Arbeitnehmer vonder gesundheitsgefährdenden Arbeit aus-schliessen oder die weitere Ausübung dieserArbeit nur unter bestimmten Bedingungenzulassen. Der Anteil aller untersuchten Ar-beitnehmenden, die als ungeeignet oder nurbedingt geeignet für gewisse Arbeiten erklärtwerden mussten, belief sich im Berichtsjahrauf 3,75 % und war damit praktisch gleichhoch wie im Vorjahr (3,73 %).

Die Anzahl der in der arbeitsmedizinischenVorsorge erfassten Arbeitnehmenden und derihr unterstellten Betriebe ist im Vergleich zumVorjahr leicht zurückgegangen. Die Abnahmeist grossmehrheitlich auf den Bereich der phy-sikalischen Gefährdungen beschränkt, inner-halb dessen vor allem die Zahl der hohenTemperaturen exponierten Arbeitnehmendenim Zusammenhang mit den Arbeiten in denNEAT-Basistunneln abgenommen hat. Im Ver-gleich zum Vorjahr sind weniger Betriebe neuunterstellt aber auch weniger aus der Unter-stellung entlassen worden.

2006 2007

Unterstellte Betriebe 22 096 21 756

Neuunterstellungen 350 288

Entlassungen 606 263

Erfasste Arbeitnehmende 288 147 283 559

Tabelle 8 Betriebe und Arbeitnehmende in der arbeits-medizinischen Vorsorge 2006 und 2007

Schadstoffmessungen 2006 2007

Silikogene Stäube* 485 298

Asbest / Mineralfasern 132 124

Metallstäbe / -rauche 286 436

Lösemittel und Gase 328 239

Isocyanate, Aldehyde, Ethylenoxid 92 131

Russ 142 32

Organische Stäube 113 87

Bio-Aerosole 168 71

diverse andere Stoffe 297 395

Total 2043 1813

Tabelle 7 Anzahl Schadstoffmessungen, 2006 und 2007

* Steinbearbeitung, Giesserei und keramischeBetriebe, Kies- und Schotterwerke, übrigeBaubetriebe, andere Betriebe

Page 36: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

35 EKAS Jahresbericht 2007

Durchführungsorgane

Suva

Insgesamt wurden etwas weniger arbeitsme-dizinische Untersuchungen durchgeführt alsim Vorjahr. Dies ist primär eine Folge der Neu-konzeption der Gehöruntersuchungen. Mitdieser werden aufgrund der Reduktion derZahl der Audiomobile von sechs auf fünf dieUntersuchungsintervalle verlängert; dafür wer-den neu Eintrittsuntersuchungen durchgeführtund die Zwischenuntersuchungen für beson-ders gefährdete Arbeitnehmende intensiviert.

STEG

Die Suva ist zusammen mit Fachorganisatio-nen zuständig für die Marktkontrolle für dieim betrieblichen Bereich verwendeten, neu inVerkehr gebrachten technischen Einrichtun-gen und Geräten (TEG). Die Arbeitssicher-heitsspezialisten der Suva kontrollieren imRahmen ihrer UVG-Betriebsbesuche die Kon-formität der neu in Verkehr gebrachten TEG.Ist die Konformität eines TEG nicht gegeben,beanstandet die Suva dies bei den Inverkehr-bringern (Herstellern, Händlern) und verlangtentsprechende Nachbesserungen.

Vorschriftenwerk

Der Arbeitsaufwand der Suva am Aufbau fürdas Europäische Normenwerk blieb im Be-richtsjahr gleich gross wie im Vorjahr. 29 (Vor-jahr 29) Mitarbeiter waren in 84 (84) CEN-,VSM-, Technischen Kommissionen (TechnicalCommittees TC) und Arbeitsgruppen (Wor-king Groups WG) engagiert.

Zusammenarbeit mit Partnern

Für die Arbeitssicherheit bietet sich die sozial-partnerschaftliche Zusammenarbeit geradezuan. Die Trägerschaften der verschiedenenASA-Branchenlösungen bestehen üblicher-weise aus den Verbänden der Arbeitgebendenund der Arbeitnehmenden der entsprechen-den Branchen. Im «Forum Arbeitssicherheitauf dem Bau», im «Forum Arbeitssicherheitim Metallgewerbe» und im «Forum Arbeits-sicherheit Forst» finden sich die Sozialpartnerund die Suva schon seit einiger Zeit zur Lö-sung von Fragen zur Verbesserung der Ar-beitssicherheit auf den Bauplätzen, im Metall-gewerbe und im Wald zusammen.

Der Informations- und Gedankenaustauschzwischen den Durchführungsorganen der Ar-beitssicherheit wurde im Jahr 2007 neu gere-gelt. Die bilateralen Ausschüsse Suva / SECOund Suva / IVA wurden zu Gunsten einer Inten-sivierung des sog. 3er-Treffens (Suva-SECO-IVA) aufgegeben. In diesen Zusammenkünf-ten werden anstehende Probleme diskutiert,bevorstehende Aktionen koordiniert usw.Auch mit den Fachorganisationen ist die Zu-sammenarbeit institutionalisiert und zudemvertraglich geregelt. Die Suva trifft sich auchregelmässig mit dem Dachverband der Fach-gesellschaften für Sicherheit und Gesund-heitsschutz am Arbeitsplatz (Suissepro) zu ei-nem Informations- und Gedankenaustausch.

Zusammenarbeit mit Herstellern und Lieferanten

Die Sicherung von technischen Einrichtungenund Geräten veranlasst die Suva, nach Mög-lichkeit bereits beim Hersteller oder Inver-

Untersuchungen gemäss Artikel 71 – 74 VUV 2006 2007

a) Eignungsuntersuchungen 69 950 65 242

davon Erstuntersuchungen 4 040 3 731

Kontrolluntersuchungen 65 910 61 511

b) Untersuchungen aus Schadenfällen 2 178 2 430

c) Untersuchungen wegen möglicherSpätschädigung (Nachuntersuchungen) 2 860 2 627

Subtotal (a+b+c) 74 988 70 299

Untersuchungen gemäss Artikel 39 der Strahlenschutzverordnung 2006 2007

d) Eignungsuntersuchungen 10 253 10 709

davon Erstuntersuchungen 2 955 3 402

Kontrolluntersuchungen 7 298 7 307

Total 85 241 81 008

Tabelle 9 Arbeitsmedizinische Untersuchungen 2006 und 2007

Page 37: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

36 EKAS Jahresbericht 2007

Durchführungsorgane

Suva

kehrbringer und nicht erst im Betrieb Einflusszu nehmen. Die Produzenten von Apparaten,Geräten, Maschinen und Sicherheitsbauteilenund -steuerungen, die vorwiegend im beruf-lichen Bereich verwendet werden, könnensich von der Suva bescheinigen lassen, dassihre Produkte sicherheitskonform ausgeführtsind. Zur Erstellung der Eigenkonformitätser-klärung lassen sich viele Hersteller von Gerä-ten beraten, wenn sie ihre Geräte ins europä-ische Ausland exportieren, aber auch wennsie diese in der Schweiz in Verkehr bringenwollen. Der von der Europäischen Union er-folgreich notifizierte Kompetenzbereich derakkreditierten Suva-Zertifizierungsstelle fürProdukte SCESp008 (Kenn-Nr. 1246) umfasstalle Maschinen der EG-Maschinenrichtlinie98 / 37 / EG (früher 89 / 392 / EWG), inklusiveAnhang IV (Ziffer A und B).

Die Suva bietet an:Baumusterprüfung und Bescheinigung nachder EG-Maschinenrichtlinie 98 / 37 / EGsowie PSA-Richtlinie 89 / 686 / EWG gegenSturz aus der Höhe,Unterstützung zur CE-Konformität nachEG-Maschinenrichtlinie 98 / 37 / EG,Informationen im Bereich der grundlegen-den Sicherheits- und Gesundheitsanforde-rungen von EG-Richtlinien und EN-Normen,Unterstützung beim Erarbeiten von Sicher-heitskonzepten,Seminare «Produktsicherheit im Maschinen-bau», «Anwendung der neuen Maschinen-richtlinie 2006 / 42 / EG» und – ab 2008 –EN ISO 13849-1. Die neue Norm für «Sichere Steuerungen» für Ingenieure, Kon-strukteure und Betreiber von Maschinen.

Diese Tätigkeiten werden in Rechnung gestelltund sind selbstfinanzierend.

Plangenehmigungs- und Betriebs-bewilligungsverfahren

Wenn es um Arbeitssicherheitsfragen geht,kommen die Pläne für Neu- und Umbautenvon industriellen und gewerblichen Bautenauf dem Instanzenweg auch zur Suva, so dassgegebenenfalls bei den Bewilligungsbehör-den die Anordnung von Massnahmen zurVermeidung von Gefahren verlangt werden

kann. Mit der Neuausrichtung des SECO wur-den die Laufwege zwischen den kantonalenArbeitsinspektionen und der Suva optimiert.

Meldeverfahren Druckgeräte

Am 1. Juli 2007 trat die Verordnung über dieSicherheit und den Gesundheitsschutz der Ar-beitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei derVerwendung von Druckgeräten, kurz Druckge-räteverwendungsverordnung (DGVV) in Kraft.Diese Verordnung definiert erstens Anforde-rungen an die Aufstellung der Druckgeräte.Zweitens verpflichtet sie den das Druckgerät(bzw. das Füllgut) nutzenden Betrieb, der Suvadie Inbetriebnahme sowie jede wesentlicheÄnderung des Druckgerätes zu melden. DieSuva hat zu diesem Zweck eine MeldestelleDGVV eingerichtet. Im Meldeverfahren tauschtdie Suva bei Bedarf auch Informationen mitden Kantonen und dem Schweizerischen Ver-ein für technische Inspektionen (SVTI) aus. DieDGVV bringt den die rund 40 000 betroffe-nen Druckgeräte nutzenden Betriebe folgendeVorteile: einfachere Abläufe, eine verstärkteEigenverantwortung sowie erhöhte Rechtssi-cherheit und Transparenz.

Sicherheitskampagnen und Aktionen

Nicht immer, wenn Arbeitnehmende Risikeneingehen, passiert auch ein Unfall. Dies führtdazu, dass Risiken am Arbeitsplatz wie auchin der Freizeit oft unterschätzt und die eige-nen Fähigkeiten überschätzt werden. Solange,bis es wirklich schmerzt. Aus dieser Erkenntnisheraus lancierte die Suva 2007 verschiedeneAktionen und Kampagnen, die alle Teil der Dach-kampagne zum Thema «Risiken richtig ein-schätzen» sind. Mit der Dachkampagne sollennicht nur bestimmte Branchen angesprochenwerden, sondern alle Suva-Versicherten.

Im Zentrum der Präventionsaktivitäten 2007standen folgende Kampagnen und Aktionen:

«Sichere Arbeitsgerüste»,«Stop dem Manipulieren von Schutz-einrichtungen»,«Sicherheit an Pressen» und«Schutzhelmtragpflicht».

Page 38: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

37 EKAS Jahresbericht 2007

Durchführungsorgane

Suva

Mit einer Medienkonferenz im Januar 2007startete die Suva die Kampagne «Sichere Ar-beitsgerüste». Sie hat zum Ziel, die Gerüstun-fälle auf dem Bau bis ins Jahr 2008 um20 Prozent zu senken.

Häufig ist eine mangelhafte Koordination dieUrsache für Gerüstunfälle. Deshalb werdenalle Arbeitnehmenden in diesem Umfeld an-gesprochen, vom Planer über den Gerüst-ersteller bis zum Gerüstbenutzer. Die Mass-nahmen und Angebote dieser Arbeitssicher-heitskampagne sind vielfältig: Ein zentralesElement bilden die Gerüstkontrollen der bei-den Bereiche Bau der Suva. Mit Publikationenwie Merkblättern und der Kampagnenzei-tung «Gut gerüstet» werden die Informatio-nen für alle Zielgruppen breit gestreut. Umdiese zusätzlich zu sensibilisieren, produziertedie Suva eine DVD und war mit ihrer Kam-pagne an der Ausstellung Swissbau 2007 prä-sent. Zudem anerkannte die Suva mit derAuszeichnung «Vorbildliche Bauunterneh-mung» im Jahr 2007 die Leistungen von dreiGerüstfirmen auf dem Gebiet der Arbeitssi-cherheit und des Gesundheitsschutzes. Ausder Auswertung aller Gerüstunfälle nach ihrenUrsachen im letzten Jahr kann sie nun weite-re gezielte Präventionsmassnahmen ableiten.Der Schweizerischen Gerüstbau-Unterneh-mer-Verband und weitere Branchenverbändeunterstützen die Kampagne «Sichere Arbeits-gerüste».

Die Kampagne «Stop dem Manipulieren vonSchutzeinrichtungen» beinhaltet neben ver-stärkten Kontrollen eine umfassende Infor-mation: Mailing an die Arbeitgeber, redaktio-nelle Beiträge und Inserate in Fachzeitschrif-ten, laufend aktualisierte Internetseiten undzielgruppenspezifische Informationsmittel. BeiBetriebsbesuchen unserer Arbeitssicherheits-spezialisten wird das Manipulieren von Schutz-einrichtungen künftig ein Schwerpunkt sein.Werden Manipulationen festgestellt, ist mitverschärften Konsequenzen zu rechnen, diebis zur sofortigen Stillsetzung der Anlage rei-chen können.

Die Kampagne ist darauf ausgerichtet, dieAnzahl Manipulationen innerhalb der nächs-ten Jahre nachhaltig um mindestens 50% zusenken und dadurch Unfälle an Maschinen zuverhindern.

Im Rahmen der Kampagne «Sicherheit an Pres-sen» wurden per Ende Juni 2007 rund 14 000Betriebe der metallverarbeitenden Industrieinformiert, dass der Einsatz der Fingerschutz-vorrichtung für Pressen ab 2012 verboten wird.Dies, weil die Vorrichtung nicht mehr demStand der Technik entspricht. Sie wird häufigfalsch eingestellt und falsch instand gehalten,was immer wieder zu Unfällen führt. Bis 2012müssen die betroffenen Betriebe neue Schutz-massnahmen evaluieren und umsetzen. Mitsystematischen Betriebsbesuchen ab 2008kontrolliert die Suva den sicheren Einsatz derPressen während der Übergangsfrist.

Mit der im August lancierten Aktion «Schutz-helmtragpflicht 2007» will die Suva das seitdem Jahr 2000 geltende Obligatorium beiden Betroffenen besser verankern, die Trag-quote deutlich erhöhen und die Anzahl derKopfverletzungen im Baugewerbe reduzie-ren. Kontrollen durch die Arbeitssicherheits-spezialisten der Suva bildeten das wichtigsteAktionselement des letzten Jahres. Ausser-dem appellierte die Suva an die Vorbildfunk-tion der Arbeitgeber. In den letzten siebenJahren konnte dank dem Helmobligatoriumdie Zahl der Kopfverletzungen bereits mar-kant um 30 Prozent gesenkt werden. Mit die-ser Aktion thematisiert die Suva die Trag-pflicht im Bauhauptgewerbe erneut und setztdamit ein weiteres Signal zur konsequentenDurchsetzung – auch im Ausbaugewerbe.

Daneben stellte die Suva den Betrieben zu ei-ner breiten Palette von Themen Informations-und Einsatzmittel für eigene Aktionen zurVerfügung. Die jährliche Übersicht über die-ses Angebot wird jeweils in der Broschüre«Prävention: Kampagnen und Angebote»,gratis erhältlich unter www.suva.ch / waswo(Bestellnummer 88089), vorgestellt.

Ausbildung

Die Zielgruppen der Ausbildungs- und Vor-tragstätigkeit sind neue Mitarbeiterinnen undMitarbeiter der Durchführungsorgane, die Ar-beitgebenden, Arbeitnehmenden (Verbände),die Vorgesetzten verschiedener Stufen, dieSicherheitsfachleute der Betriebe, Studenten,Lehrkräfte, Hersteller und Konstrukteure.

Page 39: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

38 EKAS Jahresbericht 2007

Durchführungsorgane

Suva

Ergänzende Informationen zu den Ausbildungen

Zur Verbesserung der Unabhängigkeit derZertifizierung von der Ausbildung hat die Suvadie Personenzertifizierungsstelle per 2007 andie SAQ Swiss Association for Quality überge-ben. Sie führt die Personenzertifizierung inder gleichen Art und Qualität weiter. Die Suvaist im SAQ-Programmausschuss vertreten.Weitere Informationen zur Zertifizierung fin-den sich unter www.saq.ch.

Mit dem Ziel, dass insgesamt mehr Kurse an-geboten und mehr Personen in Fragen desGesundheitsschutzes ausgebildet werden kön-nen, werden die Basiskurse seit 2007 durchein Angebot aus dem «SchulungsnetzwerkPrävention» abgelöst, das durch die Suva ge-tragen wird. Das bedeutet, dass die Kursenicht mehr von der Suva, sondern von priva-ten Beratungs- und Ausbildungsorganisatio-nen sowie von Trägerschaften von Branchen-lösungen angeboten werden. Die Suva defi-niert für diese Kurse Lernziele und überprüftden Kursinhalt sowie die Qualifikation derAusbildenden. Die Verantwortung für Durch-führung und Qualität der Kurse liegt jedochausschliesslich bei den Veranstaltern. Zen-

trales Thema der Basiskurse stellt nach wievor die systematische Ermittlung von Gefähr-dungen dar, es werden aber mehr Kurse mitbranchentypischer Ausrichtung angeboten. Diegenauen Informationen und Daten finden sichauf http://www.suva.ch/schulungsnetzwerk.

Für Spezialistinnen und Spezialisten wurdenMethodikkurse zu den Themenkreisen Gefah-ren-Portfolio, Gefährdungsermittlung, Risiko-beurteilung, Unfall- und Ereignisanalysen,Gesprächsführung sowie Sicherheits-Audit-techniken durchgeführt.

In den Fachkursen erwarben und vertieftendie Teilnehmenden ihr spezifisches Wissen inBereichen wie Bau, Ergonomie, Lärmbekämp-fung, Maschinenbau / Produktesicherheit oderStrahlenschutz. Der Vollständigkeit halber sindauch die Fachkurse zu Absenzenmanagement,betrieblicher Gesundheitsförderung und Frei-zeitsicherheit aufgeführt.

Die Fortbildungsveranstaltungen der Arbeits-medizin widmeten sich 2007 insbesondere denThemenkreisen Vibrationen, Zeckenübertra-gene Krankheiten, Kühlschmiermittel, berufs-assoziierte Gesundheitsstörungen mit Schwer-punkt Arbeit und Herz.

Kurse Kurstage Teilnehmende

2006 2007 2006 2007 2006 2007

EKAS-Lehrgang Sicherheitsingenieure 4 4 40 40 52 57

EKAS-Lehrgang Sicherheitsfachleute 11 12 242 264 231 292

Lehrgang Arbeitssicherheit 11 12 88 96 250 281

Basiskurse 20 – 60 – 443 –

Kurs für Verantwortliche von Beschäftigungsprogrammen 7 6 14 12 136 123

Methodik-Kurse 14 10 27 14 233 144

Fachkurse 46 45 73 71 807 809

Fachkurse Absenzenmanagement, betriebliche Gesundheitsförderung, Freizeitsicherheit 13 13 22.5 28.5 229 240

Total aller Kurse innerhalb des Ausbildungsprogramms 126 102 558.5 525.5 2 381 1 946

Total aller Kurse ausserhalb des Ausbildungsprogramms 332 505 333.0 578.5 6 785 8 633

Total aller Kurse 458 607 891.5 1 104.0 9 166 10 579

Tabelle 10 EKAS-Lehrgänge Kursangebot und Teilnehmende

Page 40: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

39 EKAS Jahresbericht 2007

Durchführungsorgane

Suva

Zur neuen Maschinenrichtlinie (2006 / 42 / EG)führte die Schweizerische Normenvereinigung(SNV) sowohl in der Deutsch- wie der West-schweiz Seminare durch, an denen Expertender Suva aus Luzern und Lausanne referierten.

Die an Hochschulen, in Betrieben und beiOrganisationen der Arbeitgebenden und derArbeitnehmenden sowie bei weiteren interes-sierten Kreisen gehaltenen 330 (338) Vorträgewurden von 14 600 (12 600) Zuhörerinnenund Zuhörern besucht.

Vorlesungen zu den Themen «Arbeitsmedizin»und «Versicherungsmedizin» sowie das «Medi-zinisch-chirurgische Thoraxkolloquium» wer-den an der Universität Zürich, diejenige zur«Berufsdermatologie» an der Universität Bernvon Arbeitsärzten des Departementes Ge-sundheitsschutz gehalten. Mehrere Referen-ten der Suva wirken im NachdiplomstudiumArbeit und Gesundheit mit.

Öffentlichkeitsarbeit

Im Internet unter www.suva.ch / suvapro findetsich für Interessierte eine Fülle von Informatio-nen über:

Aktionen und Angebote 2008AbsenzenmanagementArbeitsmedizinASA – Sicherheit mit SystemBranchen- und FachthemenForum SuvaProInformationsmittel / PublikationenSicherheitsprodukteWeiter- und FortbildungZertifizierung

Publikationen

sind ein effizientes Mittel, um Botschaften andie Zielgruppen zu bringen – sei es in Papier-oder in elektronischer Form. Auf dem Gebietder Arbeitssicherheit hat die Suva im Berichts-jahr insgesamt 54 (34) neue Publikationen überFragen der Verhütung von Berufsunfällen undBerufskrankheiten veröffentlicht, nämlich:

12 Checklisten27 Informationsschriften / Merkblätter

13 Plakate und Kleinplakate1 Film (DVD)1 CD-ROM

Dabei gewinnt das Internet als Kommunika-tionskanal an Bedeutung. Die Suva registrierte2007 rund 440000 Downloads (2006: 410000Downloads). Jedoch bleiben die Drucksachennach wie vor beliebt und unentbehrlich. Mit2,9 Mio. (2,1 Mio.) Exemplaren wurden 2007rund 6,5 mal mehr Arbeitssicherheits-Publika-tionen gedruckt als vom Internet herunter-geladen.

Demgegenüber sind auch 37 veraltete Publi-kationen, deren Inhalte nicht mehr demStand der Technik entsprachen, zurückgezo-gen bzw. ausser Kraft gesetzt worden.

Schwerpunkt der Publikationstätigkeit bilde-ten die Kampagnen «Sichere Arbeitsgerüste»und «Stop dem Manipulieren von Schutzein-richtungen». In diesem Zusammenhang wur-den neue Websites aufgeschaltet, Fachinfor-mationen und Checklisten erarbeitet, der Film«Gut gerüstet» gedreht und typische Kam-pagnen-Elemente produziert, wie die Zeitung«Gut gerüstet» (4 Ausgaben), Plakate, Kleberund Gerüstblachen.

All diese Informationsangebote können überdie Website www.suva.ch / waswo erschlossenwerden.

Auch sonst wurde in den Zeitungen, Zeit-schriften und Fachpublikationen sowie inelektronischen Medien viel über Arbeits-sicherheit publiziert oder gesendet. So wurdez.B. über folgende Themen und Veranstaltun-gen der Suva berichtet:

Vorbildliche Unternehmung 2007 (Forst, Bau)Auszeichnung «Gesundheit und Betrieb»2007 der Schweizer Sektion der Europäi-schen Vereinigung für Gesundheits-förderung in den Betrieben (A.E.P.S.)Remise du Prix Suva des Médias 2007 – La voix des journalistes au service de lapréventionPräventionstipps für die startenden LehrlingeAsbest-Lerneinheit für BerufsschülerDiplomierung von SicherheitsingenieurenInformationsveranstaltung «Notfall im Betrieb – sind Sie vorbereitet?»

Page 41: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

40 EKAS Jahresbericht 2007

Durchführungsorgane

Suva

Das 6. Nationale Diskussionsforum überberufsassoziierte Gesundheitsstörungen11. Schweizerische Tagung für Arbeits-sicherheit (STAS 2007) zum Thema muskuloskelettale Belastungen

Mit Ausstellungen zu Sicherheitsthemen be-schickte die Suva sieben Fachmessen und vierandere Events mit unterschiedlichen Themender Arbeitssicherheit.

Sicherheitsprodukte

Unfallprävention mit durchdachten techni-schen Sicherheitsprodukten hat bei der SuvaTradition und ist immer noch eine Hauptaufga-be im Bereich Sicherheitsprodukte.

Dank dem Einsatz von neuen Materialien konn-ten 2007 bei verschiedenen technischen Si-cherheitsprodukten die Funktionalität verbes-sert sowie das Gewicht verringert werden.

So wurde z. B. bei der Schutzhaube S 315 fürkleine Kreissägen der Adapter von Stahl aufden Kunststoff Grilamid gewechselt, der imGewicht wesentlich leichter und in der Be-schaffung kostenfreundlicher als Stahl ist.Grilamid ist das leichteste aller Polyamide, derleichteste technische Thermoplast überhaupt.Grilamid eignet sich bestens für die Verarbei-tung im Spritzgiessverfahren. Durch seinehohe Schlagzähigkeit, Witterungs- und Chemi-kalienbeständigkeit und sein geringes spezifi-sches Gewicht eignet sich die Verwendungdieses Kunststoffes bei den strapazierten undbei verschiedensten Witterungsbedingungenim Einsatz stehenden Sicherheitsproduktenhervorragend.

Betreuung von ASA-Branchenlösungendurch die Suva

Die Branchenverbände und mit ihnen die so-zialpartnerschaftlich konstituierten Träger-schaften von Branchenlösungen haben imRahmen der ASA-Umsetzung eine wichtigeMultiplikatoren-Funktion zur Förderung derArbeitssicherheit und des Gesundheitsschut-zes. Die Zusammenarbeit mit den insgesamt

42 Trägerschaften von Brachenlösungen imZuständigkeitsbereich der Suva hat sich guteingespielt. Für jede dieser Trägerschaften istein Sicherheitsspezialist der Suva mit vertief-ten Branchenkenntnissen als direkter An-sprechpartner bestimmt. Dieser unterstütztdie Trägerschaften aktiv. Er plant und koordi-niert auch die übrigen Präventionsleistungender Suva für die entsprechende Branche.

Mit dem UVG-Vollzug nimmt die Suva heuteauf drei Ebenen Einfluss auf die stetige Förde-rung der Arbeitssicherheit und des Gesund-heitsschutzes:

Innerhalb des Durchführungsbereichs derSuva werden die Kontrollen nach folgendenKriterien durchgeführt: Risiko, Malus-Betriebeinnerhalb Branche, Betriebsgrösse, Umset-zungsstand ASA nach schweren Unfällen.Nach jeder Betriebskontrolle werden die mitdem Unternehmer vereinbarten Massnahmenschriftlich bestätigt. Der Betrieb muss schrift-lich melden, dass er die vereinbarten Verbes-serungsmassnahmen umgesetzt hat.

Die Erfahrungen der Betriebskontrollenwerden in einem branchenbezogenen ASA-Erfahrungsbericht zu Handen der Branchen-lösungs-Trägerschaften unter Einbezug derArbeitnehmendenvertreter diskutiert. Im Sinneder stetigen Verbesserung werden im 3-Jahres-Zyklus Schwerpunkte und Massnahmen fürdie Folgejahre vereinbart. Diese Zusammen-arbeit hat sich erfreulicherweise sehr gut be-währt und stellt heute einen echten Mehr-wert des systemorientierten Vorgehens seitInkraftsetzung der ASA-Richtlinie 6508 dar.

Mit Kampagnen, wie beispielsweise «Siche-re Arbeitsgerüste», «Schutzhelmtragpflicht»,«Stop dem Manipulieren von Schutzeinrich-tungen» und «Sicherheit an Pressen» werdensystematisch Präventions-Schwerpunkte an-gegangen. Insbesondere gezielte Kontrollen(beispielsweise flächendeckende Gerüstkon-trollen in einer definierten Region währendeiner Woche) sind ein wesentliches Elementjeder Kampagne. Sowohl bei der Konzeptionals auch bei der Umsetzung sind die Bran-chenlösungs-Trägerschaften in die Kampag-nen eingebunden.

Mit der Revision der ASA-Richtlinie 6508 wur-de der Erfahrung Rechnung getragen, dass

Page 42: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

41 EKAS Jahresbericht 2007

Durchführungsorgane

Suva

die Verbreitung der systemorientierten Lö-sung in Kleinstbetrieben an Grenzen gestos-sen ist. In der Regel sind diese Betriebe über-fordert, betriebsbezogen systematische Ge-fahrenermittlungen oder Risikobeurteilungendurchzuführen oder die Notwendigkeit fürden Beizug eines externen Spezialisten zu er-kennen.

Insbesondere für Betriebe mit weniger als 50Mitarbeitenden sowie Betriebe mit besonde-ren Gefahren, sofern sie weniger als 10 Mit-arbeitende beschäftigen, wird mit der Publi-kation «Gefahrenermittlung und Massnah-menplanung mit Checklisten» aufgezeigt,wie die zentrale Aufgabe der Sicherheitsar-beit – die Gefahrenermittlung – konkret, risi-kogerecht und effizient angegangen werdenkann.

In den elektronischen Versionen (Internet undCD) der «Gefahrenermittlung für KMU» sindfür jede Suva-Risikoklasse maximal 17 bran-chentypische Checklisten bezeichnet und inzwei Prioritäten eingestuft. Die Betriebe sindmit diesem Angebot befähigt, innert kurzerZeit die für sie relevanten Gefahren zu erken-nen und Massnahmen umzusetzen.

Diese Checklisten sind ein geeignetes, KMU-freundliches Hilfsmittel zur systematischenund risikoorientierten Überprüfung der Ar-beitsplätze, unabhängig davon, ob der Be-trieb eine Branchenlösung integriert hat odernicht. Die zentrale Bedeutung der Suva-Checklisten für die Gefahrenermittlung wurdeinsbesondere von den Trägerschaften über-betrieblicher Lösungen längst anerkannt. Namentlich für KMU sind diese Checklistengleichzeitig auch eine nützliche Grundlage fürdie Sensibilisierung und Instruktion der Mitar-beitenden. Im Sinne der Mitwirkung könnenschliesslich Mitarbeitende aufgrund der Check-listen auch selber Verbesserungsmassnahmenvorschlagen oder direkt umsetzen.

Die Suva verfolgt mit ihrer Präventions-arbeit ein klares Ziel: «gesunde Arbeit-nehmende an sicheren Arbeitsplätzen».Damit leistet sie einen wesentlichen Bei-trag zur Vermeidung von Unfällen undBerufskrankheiten. So hilft sie mit, dieAusfallzeiten zu senken und die Produk-tivität der Unternehmen zu erhöhen.

Page 43: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren
Page 44: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

43 EKAS Jahresbericht 2007

Durchführungsorgane

Fachorganisationen

Nebst der Suva und den Durchführungsorganen des Arbeitsgesetzes beauf-sichtigen spezialisierte Organisationen – so genannte Fachorganisationen –die Anwendung der Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen inden Betrieben. In Anwendung von Art. 85 Abs. 3 UVG hat die EKAS die Suvaermächtigt, mit sechs solcher Fachorganisationen Verträge über die Wahrneh-mung besonderer Durchführungsaufgaben auf dem Gebiete der Verhütungvon Berufsunfällen und Berufskrankheiten abzuschliessen. Es handelt sich da-bei in der Regel um Durchführungsaufgaben, die ein spezialisiertes Fachwis-sen erfordern und die ein anderes Durchführungsorgan mangels personelleroder fachlicher Mittel nicht wahrnehmen kann.

Die Fachorganisationen werden unterteilt inFachinspektorate und Beratungsstellen. AlsFachinspektorate werden Fachorganisationenbezeichnet, die in Bezug auf den betreffen-den Fachbereich der Arbeitssicherheit überbesondere Fachkenntnisse sowie über ent-sprechende personelle und sachliche Mittelverfügen und zudem wirtschaftlich unabhän-gig sind. Sie sind befugt, Verfügungen imBereich der Arbeitssicherheit zu erlassen. AlsBeratungsstellen werden Fachorganisationenbezeichnet, die zwar über besondere Fach-kenntnisse und entsprechende personelle undsachliche Mittel verfügen, den beiden anderenKriterien aber nicht oder nur zum Teil genügen.

Mit folgenden Fachorganisationen bestehenVerträge:1. electrosuisse, SEV, Verband für Elektro-,

Energie- und Informationstechnik / Eid-genössisches Starkstrominspektorat (ESTI)

2. Schweizerischer Verein des Gas- undWasserfaches, SVGW / TechnischesInspektorat des schweizerischen Gasfaches(TISG)

3. Schweizerischer Verein für Schweiss-technik, SVS / Inspektorat

4. Schweizerischer Verein für technischeInspektionen, SVTI / Kesselinspektorat

5. Stiftung «agriss», hervorgegangen ausder Schweizerischen Beratungsstelle fürUnfallverhütung in der Landwirtschaft,BUL / Beratungsstelle

6. Schweizerischer Baumeisterverband /Beratungsstelle für Arbeitssicherheit (BfA)

Mit electrosuisse hat die Suva einen neuenLeistungsvertrag betreffend Durchführungs-und weiterer Präventionsaufgaben im Zusam-menhang mit Elektrizität abgeschlossen. Mitdem SVTI hat die Suva ebenfalls einen neuenLeistungsvertrag betreffend die Mitwirkungdes SVTI bei der Förderung der Arbeitssicher-heit im Zusammenhang mit der Verwendungvon Druckgeräten unterschrieben. Beide Ver-träge wurden von der EKAS genehmigt.

Die sechs Fachorganisationen sind alle sehrunterschiedlich strukturiert. Ihr Aufbau undihre Tätigkeitsfelder sind auf die jeweiligenSpezialbereiche ausgerichtet. Die Arbeitenauf dem Gebiete der Verhütung von Berufs-unfällen machen – insbesondere bei denFachinspektoraten – oft nur einen Teil der Ge-schäftstätigkeit dieser Organisationen aus.Den Tabellen und Kurzporträts kommt des-halb lediglich der Charakter allgemeiner Aus-sagen zu.

Personelles

Die Tabelle 11 (links) weist die Personalein-heiten insgesamt der Fachorganisationen aus(Kolonnen 1 und 2) sowie die Personaleinhei-

Zahl der Beschäftigten UVG-Personaleinheiten

2006 2007 2006 2007

electrosuisse (ESTI) 208 (42) 210 (44) 2.5 2.6

SVGW (TISG) 43 43 9 9

SVS / Inspektorat 16 17 6 6.2

SVTI / Kesselinspektorat 57 55 21 7

agriss 5.5 5.9 5.5 5.9

BfA 7 7.5 3 3

Tabelle 11

Page 45: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

44 EKAS Jahresbericht 2007

Durchführungsorgane

Fachorganisationen

Anzahl Anzahl Anzahl Ermahnungen Verfügungen Ausnahme-der Betriebs- besuchte Bestätigungs- Art. 62 VUV Art. 64 VUV bewilligungen

besuche Betriebe schreiben Art. 69 VUV

2006 2007 2006 2007 2006 2007 2006 2007 2006 2007 2006 2007

electrosuisse 2 041 1 557 2 041 1 557 2 041 70 50 0 0 0 0

SVGW1 131 151 120 149 231 276 58 69 0 1 0 0

SVS 802 735 802 735 802 735 80 54 0 0 0 0

SVTI 14 270 13 919 9 4800 9 182 29 831 29 099 143 167 0 0 0 0

agriss2 530 575 530 575 472 491 0 0 – – 0 0

BfA2 54 49 54 49 0 0 0 0 – – 0 0

Tabelle 12 1 Das TISG arbeitet seit vielen Jahren im Auditverfahren (Sicherheitsrevisionen). Die individuelle und zeitliche Betreuung der Betriebe wird dadurch sehr viel aufwändiger als bei rein «technischen Inspektionen».

2 Als Beratungsstelle nicht befugt, Verfügungen nach Art. 64 VUV zu erlassen.

ten, welche für UVG-Aufgaben tätig sind (Ko-lonnen 3 und 4, in einem Teil der Fälle um-gerechnet aufgrund der von der EKASbezahlten, durch Stundenrapporte ausgewie-senen finanziellen Mittel).

Vollzug

Tabelle 12 (oben) soll vor allem Anhaltspunk-te über die Grössenordnungen der Tätigkeitim Bereiche der Unfallverhütung geben. Es istauch darauf hinzuweisen, dass bei einigenOrganisationen die Inspektion eines speziel-len Gerätes oder einer technischen Einrich-tung als «Betriebsbesuch» in die Statistik auf-genommen wird. In einem einzelnen Betriebkönnen oft mehrere dieser Objekte stehen.Ein «Leistungsvergleich» zwischen den einzel-nen Organisationen und mit den übrigenDurchführungsorganen kann und soll auf die-ser Basis nicht vorgenommen werden.

Weitere Informationen zu denVollzugstätigkeiten

Die Hauptarbeit der Fachorganisationen be-steht in der Durchführung der oben (evtl. un-ten) tabellarisch erfassten Vollzugstätigkeitenin den Betrieben (Ausnahme BfA). Danebenentwickeln die Fachorganisationen noch zahl-reiche andere Aktivitäten zur Förderung derArbeitssicherheit, wie das Erarbeiten von Re-

gelwerken, die Herausgabe von Publikationen,die Durchführung von Kursen und Seminarien,allgemeine Öffentlichkeitsarbeit, die Erstellungvon Expertisen, Mitarbeit in diversen Gremien,Beratung von Behörden bzw. anderen Durch-führungsorganen.

Alle sechs Organisationen publizieren eigeneJahresberichte. Für weitergehende Informa-tionen über die Aktivitäten dieser Organisa-tionen sollten deren Jahresberichte konsul-tiert werden. Interessierte können diese Be-richte in den Homepages der Organisationennachschlagen oder bei den jeweils angegebe-nen Adressen anfordern (siehe Seite 45).

Page 46: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

45 EKAS Jahresbericht 2007

Durchführungsorgane

Fachorganisationen

Liste der Adressen

electrosuisse, SEVVerband für Elektro-, Energie- und InformationstechnikEidgenössisches StarkstrominspektoratLuppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf

Telefon 044 956 12 12, Fax 044 956 12 22

[email protected], www.esti.ch

Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW)Technisches Inspektorat des Schweizerischen Gasfaches (TISG)Grütlistrasse 44, Postfach 2110, 8027 Zürich

Telefon 044 288 33 33, Fax 044 202 16 33

[email protected], www.svgw.ch

Schweizerischer Verein für Schweisstechnik (SVS)Inspektorat SVSSt. Alban-Rheinweg 222, 4052 Basel

Telefon 061 317 84 84, Fax 061 317 84 80

[email protected], ww.svsxass.ch

Schweizerischer Verein für technische Inspektionen ( SVTI)KesselinspektoratRichtistrasse 15, Postfach, 8304 Wallisellen

Telefon 044 877 61 11, Fax 044 877 62 11

[email protected], www.svti.ch (unter der Rubrik «Portrait»)

agrissPicardiestrasse 3-STEIN, 5040 Schöftland

Telefon 062 739 50 70, Fax 062 739 50 30

[email protected], www.agriss.ch

Schweizerischer Baumeisterverband (SBV) Beratungsstelle für Arbeitssicherheit im Bauhauptgewerbe (BfA)Weinbergstrasse 49, Postfach, 8035 Zürich

Telefon 044 258 81 11, Fax 044 258 83 35

[email protected], www.b-f-a.ch

Page 47: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren

46 EKAS Jahresbericht 2007

Jahresbericht 2007

Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKASPostfach, 6002 Luzern, Tel. 041 419 51 11, Fax 041 419 61 08, [email protected], www.ekas.ch

Weitere Jahresberichte können unter der Telefonnummer 041 419 58 51 oder per Fax 041 419 59 17 angefordert werden.Bestellnummer: EKAS / JB07.D

Der Jahresbericht ist auch in französischer und italienischer Sprache erhältlich.

Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.

Page 48: EKAS Jahresbericht 2007amstutz.name/IH10/Sicherheit/EKAS Jahresbericht_2007.pdf · 2011-08-18 · 2 EKAS Jahresbericht 2007 Management-Zusammenfassung Sehr geehrte Damen und Herren