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Februar 2005 DEUTSCHE NORM Normenausschuss Eisen und Stahl (FES) im DIN Preisgruppe 14 DIN Deutsches Institut für Normung e.V. • Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet. ICS 77.140.10; 77.140.50 0i 9429825 www.din.de X DIN EN 10025-1 Warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen – Teil 1: Allgemeine technische Lieferbedingungen; Deutsche Fassung EN 10025-1:2004 Hot rolled products of structural steels – Part 1: General technical delivery conditions; German version EN 10025-1:2004 Produits laminés à chaud en aciers de construction – Partie 1: Conditions générales techniques de livraison; Version allemande EN 10025-1:2004 Mit DIN EN 10025-2:2005-02 Ersatz für DIN EN 10025:1994-03; mit DIN EN 10025-5:2005-02 Ersatz für DIN EN 10155:1993-08; Ersatz für DIN EN 10113-1:1993-04 und DIN EN 10137-1:1995-11 © Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin Ersatzvermerk siehe unten www.beuth.de Ersatzvermerk Gesamtumfang 35 Seiten Ausdrucke aus der digitalen Datenbank der TÜV Rheinland Group. Vervielfältigung lt. Merkblatt 3 (2004-02) des DIN.

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Warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen 

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Februar 2005DEUTSCHE NORM

Normenausschuss Eisen und Stahl (FES) im DIN

Preisgruppe 14DIN Deutsches Institut für Normung e.V. • Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet.

ICS 77.140.10; 77.140.50

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www.din.de

XDIN EN 10025-1

Warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen –Teil 1: Allgemeine technische Lieferbedingungen;Deutsche Fassung EN 10025-1:2004

Hot rolled products of structural steels –Part 1: General technical delivery conditions;German version EN 10025-1:2004

Produits laminés à chaud en aciers de construction –Partie 1: Conditions générales techniques de livraison;Version allemande EN 10025-1:2004

Mit DIN EN 10025-2:2005-02 Ersatz für DIN EN 10025:1994-03;mit DIN EN 10025-5:2005-02 Ersatz für DIN EN 10155:1993-08;Ersatz für DIN EN 10113-1:1993-04 und DIN EN 10137-1:1995-11

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Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin

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Gesamtumfang 35 Seiten

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DIN EN 10025-1:2005-02

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Nationales Vorwort

Die Europäische Norm EN 10025-1:2004 wurde vom Technischen Komitee TC 10 �Stähle für den Stahlbau� Sorten� (Sekretariat: Niederlande) des Europäischen Komitees für Eisen- und Stahlnormung (ECISS)ausgearbeitet.

Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Unterausschuss 04/1 �Stähle für den Stahlbau� desNormenausschusses Eisen und Stahl (FES).

Unter der Hauptnummer EN 10025 wurden die früheren Europäischen Normen für unlegierte Baustähle(EN 10025), normalgeglühte/normalisierend gewalzte und thermomechanisch gewalzte schweißgeeigneteFeinkornbaustähle (EN 10113), Baustähle mit höherer Streckgrenze im vergüteten Zustand (EN 10137) undwetterfeste Baustähle (EN 10155) in 6 Teilen zusammengeführt. Teil 1 der EN 10025 ist eine im Sinne derBauproduktenrichtlinie �harmonisierte Europäische Norm�. Erzeugnisse nach den Teilen 2 bis 6 derEN 10025 können das CE-Kennzeichen erhalten.

Für die im Abschnitt 2 zitierten Dokumente wird im Folgenden, soweit die Dokument-Nummer geändert ist,auf die entsprechenden deutschen Dokumente verwiesen:

CR 10260 siehe DIN V 17006-100

Änderungen

Gegenüber DIN EN 10025-1:1994-03, DIN EN 10113-1:1993-04, DIN EN 10137-1:1995-11 undDIN EN 10155:1993-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

DIN EN 10025:1994-03

a) Inhalt auf 2 Teile aufgeteilt;

b) Anwendungsbereich auf normalgeglühte/normalisierend gewalzte und thermomechanisch gewalzteschweißgeeignete Feinkornbaustähle, Baustähle mit höherer Streckgrenze im vergüteten Zustand undwetterfeste Baustähle ausgedehnt;

c) Herstellung der Stähle nach dem Siemens-Martin-Verfahren ausgeschlossen;

d) Anhang ZA aufgenommen;

e) Anhang mit Vergleich jetziger und früherer Bezeichnungen entfallen (jetzt in Teil 2 dieser EuropäischenNorm);

f) redaktionell überarbeitet.

DIN EN 10113-1:1993-04

a) Anwendungsbereich ausgedehnt;

b) Herstellung der Stähle nach dem Siemens-Martin-Verfahren ausgeschlossen;

c) Liste vergleichbarer früherer Stahlbezeichnungen entfallen (diese sind jetzt in den Teilen 3 und 4 dieserEuropäischen Norm enthalten);

d) Angaben für die chemische Zusammensetzung nach der Stückanalyse entfallen (diese sind jetzt in denTeilen 3 und 4 dieser Europäischen Norm enthalten);

e) Anhang ZA aufgenommen;

f) Nummer der Norm geändert;

g) redaktionell überarbeitet.

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DIN EN 10025-1:2005-02

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DIN EN 10137-1:1995-11

a) Anwendungsbereich ausgedehnt, aber Baustähle mit höherer Streckgrenze im ausscheidungsgehärtetenZustand gestrichen;

b) Herstellung der Stähle nach dem Siemens-Martin-Verfahren ausgeschlossen;

c) Angaben für die chemische Zusammensetzung nach der Stückanalyse entfallen; diese sind jetzt in Teil 6dieser Europäischen Norm enthalten;

d) Anhang ZA aufgenommen;

e) Nummer der Norm geändert;

f) redaktionell überarbeitet.

DIN EN 10155:1993-08

a) Inhalt auf 2 Teile aufgeteilt;

b) Anwendungsbereich ausgedehnt;

c) Herstellung der Stähle nach dem Siemens-Martin-Verfahren ausgeschlossen;

d) Liste vergleichbarer früherer Stahlbezeichnungen entfallen; diese sind jetzt in Teil 5 dieser EuropäischenNorm enthalten;

e) Anhang ZA aufgenommen;

f) Nummer der Norm geändert;

g) redaktionell überarbeitet.

Frühere Ausgaben

DIN 1611: 1924-09, 1928-01, 1929-04, 1930-08, 1935-12DIN 1612: 1932-01, 1943x-03DIN 1620: 1924-09, 1958-03DIN 1621: 1924-09DIN 1622: 1933-12DIN 17100: 1957-10, 1966-09, 1980-01DIN 17102: 1983-10DIN EN 10025: 1991-01, 1994-03DIN EN 10113-1: 1993-04DIN EN 10137-1: 1995-11DIN EN 10155: 1993-08

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Nationaler Anhang NA(informativ)

Literaturhinweise

DIN V 17006-100, Bezeichnungssysteme für Stähle � Zusatzsymbole

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EUROPÄISCHE NORM

EUROPEAN STANDARD

NORME EUROPÉENNE

EN 10025-1

November 2004

ICS 77.140.10; 77.140.50 Ersatz für EN 10025:1990, EN 10113-1:1993, EN 10113-2:1993,EN 10113-3:1993, EN 10137-1:1995, EN 10137-2:1995

Deutsche Fassung

Warmgewalzte Erzeugnisse aus BaustählenTeil 1: Allgemeine technische Lieferbedingungen

Hot rolled products of structural steels �Part 1: General technical delivery conditions

Produits laminés à chaud en aciers de construction �Partie 1: Conditions générales techniques de livraison

Diese Europäische Norm wurde vom CEN am 30. September 2004 angenommen.

Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denendieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listendieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrageerhältlich.

Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache,die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Management-Zentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen.

CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, derSchweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, dem Vereinigten Königreich und Zypern.

EUR OP ÄIS C HES KOM ITEE FÜR NOR M UNGEUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATIONC O M I T É E U R O P É E N D E N O R M A LI S A T I O N

Management-Zentrum: rue de Stassart, 36 B-1050 Brüssel

© 2004 CEN Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchemVerfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten.

Ref. Nr. EN 10025-1:2004 D

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Inhalt

Seite

Vorwort................................................................................................................................................................ 41 Anwendungsbereich............................................................................................................................. 52 Normative Verweisungen ..................................................................................................................... 52.1 Allgemeine Normen .............................................................................................................................. 52.2 Normen für Maße und Grenzabmaße (siehe 7.7.1) ............................................................................. 62.3 Prüfnormen ............................................................................................................................................ 63 Begriffe................................................................................................................................................... 74 Einteilung und Bezeichnung................................................................................................................ 74.1 Einteilung ............................................................................................................................................... 74.1.1 Hauptgüteklassen ................................................................................................................................. 74.1.2 Sorten und Gütegruppen...................................................................................................................... 74.2 Bezeichnung.......................................................................................................................................... 85 Bestellangaben...................................................................................................................................... 85.1 Verbindliche Angaben .......................................................................................................................... 85.2 Optionen................................................................................................................................................. 86 Herstellverfahren................................................................................................................................... 86.1 Stahlherstellverfahren .......................................................................................................................... 86.2 Desoxidation oder Korngröße ............................................................................................................. 86.3 Lieferzustand......................................................................................................................................... 87 Anforderungen ...................................................................................................................................... 97.1 Allgemeines ........................................................................................................................................... 97.2 Chemische Zusammensetzung ........................................................................................................... 97.3 Mechanische Eigenschaften ................................................................................................................ 97.3.1 Allgemeines ........................................................................................................................................... 97.3.2 Kerbschlagarbeit ................................................................................................................................. 107.3.3 Verbesserte Verformungseigenschaften senkrecht zur Erzeugnisoberfläche............................. 107.4 Technologische Eigenschaften ......................................................................................................... 107.4.1 Schweißeignung.................................................................................................................................. 107.4.2 Umformbarkeit..................................................................................................................................... 107.4.3 Eignung zum Schmelztauchverzinken.............................................................................................. 107.4.4 Bearbeitbarkeit .................................................................................................................................... 107.5 Oberflächenbeschaffenheit................................................................................................................ 117.6 Innere Beschaffenheit......................................................................................................................... 117.7 Maße, Grenzabmaße, Formtoleranzen, Masse ................................................................................. 118 Prüfung................................................................................................................................................. 118.1 Allgemeines ......................................................................................................................................... 118.2 Art der Prüfung und Prüfbescheinigung .......................................................................................... 118.3 Prüfumfang .......................................................................................................................................... 128.3.1 Probenahme......................................................................................................................................... 128.3.2 Prüfeinheiten ....................................................................................................................................... 128.3.3 Nachweis der chemischen Zusammensetzung ............................................................................... 128.4 Bei spezifischen Prüfungen durchzuführende Prüfungen ............................................................. 129 Vorbereitung von Probenabschnitten und Proben.......................................................................... 129.1 Entnahme und Vorbereitung von Probenabschnitten für die chemische Analyse...................... 129.2 Lage und Richtung von Probenabschnitten und Proben für mechanische Prüfungen .............. 129.2.1 Allgemeines ......................................................................................................................................... 129.2.2 Vorbereitung von Probenabschnitten............................................................................................... 129.2.3 Vorbereitung von Proben ................................................................................................................... 139.3 Identifizierung von Probenabschnitten und Proben ....................................................................... 13

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EN 10025-1:2004 (D)

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Seite

10 Prüfverfahren ...................................................................................................................................... 1310.1 Chemische Analyse ............................................................................................................................ 1310.2 Mechanische Prüfungen .................................................................................................................... 1410.2.1 Zugversuch.......................................................................................................................................... 1410.2.2 Kerbschlagbiegeversuch ................................................................................................................... 1410.3 Ultraschallprüfung .............................................................................................................................. 1410.4 Wiederholungsprüfungen .................................................................................................................. 1511 Kennzeichnung, Beschilderung, Verpackung ................................................................................. 1512 Beanstandungen................................................................................................................................. 1513 Optionen (siehe 5.2)............................................................................................................................ 1514 Bewertung der Konformität ............................................................................................................... 16Anhang A (normativ) Lage der Probenabschnitte und Proben ................................................................... 17Anhang B (normativ) Bewertung der Konformität ........................................................................................ 20B.1 Allgemeines......................................................................................................................................... 20B.2 Erstprüfung durch den Hersteller ..................................................................................................... 20B.2.1 Allgemeines......................................................................................................................................... 20B.2.2 Verstärkte Routineprüfung ................................................................................................................ 21B.2.3 Ergänzende Prüfung........................................................................................................................... 21B.2.4 Dokumentation.................................................................................................................................... 22B.3 Prüfung vom im Werk entnommenen Probenabschnitten durch den Hersteller ......................... 22B.4 Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)....................................................................................... 23B.4.1 Allgemeines......................................................................................................................................... 23B.4.2 Ausrüstung.......................................................................................................................................... 23B.4.3 Rohstoffe ............................................................................................................................................. 24B.4.4 Produktprüfung und -beurteilung ..................................................................................................... 24B.4.5 Nichtkonforme Produkte .................................................................................................................... 24Anhang C (informativ) Liste der den zitierten EURONORMEN entsprechenden nationalen Normen .... 25Anhang ZA (informativ) Abschnitte dieser Europäischen Norm, die Bestimmungen der EG-

Bauproduktenrichtlinie betreffen ...................................................................................................... 26ZA.1 Anwendungsbereich und maßgebende Eigenschaften.................................................................. 26ZA.2 Verfahren der Konformitätsbescheinigung von warmgewalzten Baustahl-produkten ............... 27ZA.2.1 System der Konformitätsbescheinigung.......................................................................................... 27ZA.2.2 EG-Zertifikat und Konformitätserklärung......................................................................................... 28ZA.3 CE-Kennzeichnung und Etikettierung .............................................................................................. 29Literaturhinweise ............................................................................................................................................. 31

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EN 10025-1:2004 (D)

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Vorwort

Dieses Dokument (EN 10025-1:2004) wurde vom Technischen Komitee ECISS/TC 10 �Stähle für denStahlbau - Sorten� erarbeitet, dessen Sekretariat vom NEN gehalten wird.

Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichungeines identischen Textes oder durch Anerkennung bis Mai 2005, und etwaige entgegenstehende nationaleNormen müssen bis August 2006 zurückgezogen werden.

Zusammen mit den Teilen 2 bis 6 ersetzt dieses Dokument die folgenden Dokumente:

EN 10025:1990+A1:1993, Warmgewalzte Erzeugnisse aus unlegierten Baustählen � TechnischeLieferbedingungen

EN 10113-1:1993, Warmgewalzte Erzeugnisse aus schweißgeeigneten Feinkornbaustählen � Teil 1:Allgemeine Lieferbedingungen

EN 10113-2:1993, Warmgewalzte Erzeugnisse aus schweißgeeigneten Feinkornbaustählen � Teil 2:Lieferbedingungen für normalgeglühte/normalisierend gewalzte Stähle

EN 10113-3:1993, Warmgewalzte Erzeugnisse aus schweißgeeigneten Feinkornbaustählen � Teil 3:Lieferbedingungen für thermomechanisch gewalzte Stähle

EN 10137-1:1995, Blech und Breitflachstahl aus Baustählen mit höherer Streckgrenze im vergüteten oder imausscheidungsgehärteten Zustand � Teil 1: Allgemeine Lieferbedingungen

EN 10137-2:1995, Blech und Breitflachstahl aus Baustählen mit höherer Streckgrenze im vergüteten oder imausscheidungsgehärteten Zustand � Teil 2: Lieferbedingungen für vergütete Stähle

EN 10155:1993, Wetterfeste Baustähle � Technische Lieferbedingungen

Mit Resolution Nr. 2/1999 beschloss ECISS/TC 10 die Zurückziehung von EN 10137-3:1995 �Blech undBreitflachstahl aus Baustählen mit höherer Streckgrenze im vergüteten oder im ausscheidungsgehärtetenZustand � Teil 3: Lieferbedingungen für ausscheidungsgehärtete Stähle�.

Die spezifischen Anforderungen an Baustähle sind in den folgenden Teilen enthalten:

Teil 2: Technische Lieferbedingungen für unlegierte Baustähle

Teil 3: Technische Lieferbedingungen für normalgeglühte/normalisierend gewalzte schweißgeeigneteFeinkornbaustähle

Teil 4: Technische Lieferbedingungen für thermomechanisch gewalzte schweißgeeignete Feinkornbaustähle

Teil 5: Technische Lieferbedingungen für wetterfeste Baustähle

Teil 6: Technische Lieferbedingungen für Flacherzeugnisse aus Stählen mit höherer Streckgrenze imvergüteten Zustand

Dieses Dokument wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt wesentliche Anforderungen der EG-Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG).

Zum Zusammenhang mit der EG-Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) siehe den informativen Anhang ZA,der Bestandteil dieses Dokumentes ist.

Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgendenLänder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland,Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande,Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, TschechischeRepublik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.

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EN 10025-1:2004 (D)

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1 Anwendungsbereich

1.1 Dieses Dokument legt Anforderungen fest für Flach- und Langerzeugnisse (siehe Abschnitt 3) auswarmgewalzten Baustählen, mit Ausnahme von Hohlprofilen und Rohren. Teil 1 dieses Dokumentes legt dieallgemeinen Lieferbedingungen fest.

Die spezifischen Anforderungen an Baustähle sind in den folgenden Teilen enthalten:

Teil 2: Technische Lieferbedingungen für unlegierte Baustähle

Teil 3: Technische Lieferbedingungen für normalgeglühte/normalisierend gewalzte schweißgeeignete Fein-kornbaustähle

Teil 4: Technische Lieferbedingungen für thermomechanisch gewalzte schweißgeeignete Feinkornbaustähle

Teil 5: Technische Lieferbedingungen für wetterfeste Baustähle

Teil 6: Technische Lieferbedingungen für Flacherzeugnisse aus Stählen mit höherer Streckgrenze im ver-güteten Zustand

Die Stähle nach diesem Dokument sind für die Verwendung in geschweißten, geschraubten und genietetenBauteilen bestimmt.

1.2 Dieses Dokument gilt nicht für Erzeugnisse mit Überzügen sowie nicht für Erzeugnisse aus Stählen fürden allgemeinen Stahlbau nach den in den Literaturhinweisen enthaltenen Normen und Norm-Entwürfen.

2 Normative Verweisungen

Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments unentbehrlich. Bei datiertenVerweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzteAusgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen).

2.1 Allgemeine Normen

EN 10020:2000, Begriffsbestimmung für die Einteilung der Stähle.

EN 10021:1993, Allgemeine technische Lieferbedingungen für Stahl und Stahlerzeugnisse.

EN 10025-2:2004, Warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen � Teil 2: Technische Lieferbedingungen fürunlegierte Baustähle.

EN 10025-3:2004, Warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen � Teil 3: Technische Lieferbedingungen fürnormalgeglühte/normalisierend gewalzte schweißgeeignete Feinkornbaustähle.

EN 10025-4:2004, Warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen � Teil 4: Technische Lieferbedingungen fürthermomechanisch gewalzte schweißgeeignete Baustähle.

EN 10025-5:2004, Warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen � Teil 5: Technische Lieferbedingungen fürwetterfeste Baustähle.

EN 10025-6:2004, Warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen � Teil 6: Technische Lieferbedingungen fürFlacherzeugnisse aus Stählen mit höherer Streckgrenze im vergüteten Zustand.

EN 10027-1, Bezeichnungssysteme für Stähle � Teil 1: Kurznamen, Hauptsymbole.

EN 10027-2, Bezeichnungssysteme für Stähle � Teil 2: Nummernsystem.

EN 10052:1993, Begriffe der Wärmebehandlung von Eisenwerkstoffen.

EN 10079:1992, Begriffsbestimmungen für Stahlerzeugnisse.

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EN 10025-1:2004 (D)

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EN 10164, Stahlerzeugnisse mit verbesserten Verformungseigenschaften senkrecht zur Erzeugnisober-fläche � Technische Lieferbedingungen.

EN 10168, Stahl und Stahlerzeugnisse � Prüfbescheinigungen � Liste und Beschreibung der Angaben.

EN 10204, Metallische Erzeugnisse � Arten von Prüfbescheinigungen.

CR 10260, Bezeichnungssysteme für Stähle � Zusatzsymbole.

EN ISO 9001, Qualitätsmanagementsysteme � Anforderungen (ISO 9001:2000).

2.2 Normen für Maße und Grenzabmaße (siehe 7.7.1)

EN 10017, Walzdraht aus Stahl zum Ziehen und/oder Kaltwalzen � Maße und Toleranzen.

EN 10024, I-Profile mit geneigten inneren Flanschflächen � Grenzabmaße und Formtoleranzen.

EN 10029, Warmgewalztes Stahlblech von 3 mm Dicke an � Grenzabmaße, Formtoleranzen, zulässigeGewichtsabweichungen.

EN 10034, I- und H-Profile aus Baustahl � Grenzabmaße und Formtoleranzen.

EN 10048, Warmgewalzter Bandstahl -� Grenzabmaße und Formtoleranzen.

EN 10051, Kontinuierlich warmgewalztes Blech und Band ohne Überzug aus unlegierten und legiertenStählen � Grenzabmaße und Formtoleranzen.

EN 10055, Warmgewalzter gleichschenkliger T-Stahl mit gerundeten Kanten und Übergängen � Maße,Grenzabmaße und Formtoleranzen.

EN 10056-1, Gleichschenklige und ungleichschenklige Winkel aus Stahl � Teil 1: Maße.

EN 10056-2, Gleichschenklige und ungleichschenklige Winkel aus Stahl � Teil 2: Grenzabmaße undFormtoleranzen.

EN 10058, Warmgewalzte Flachstäbe aus Stahl für allgemeine Verwendung � Maße, Formtoleranzen undGrenzabmaße.

EN 10059, Warmgewalzte Vierkantstäbe aus Stahl für allgemeine Verwendung � Maße, Formtoleranzen undGrenzabmaße.

EN 10060, Warmgewalzte Rundstäbe aus Stahl � Maße, Formtoleranzen und Grenzabmaße.

EN 10061, Warmgewalzte Sechskantstäbe aus Stahl � Maße, Formtoleranzen und Grenzabmaße.

EN 10067, Warmgewalzter Wulstflachstahl � Maße, Grenzabmaße und Formtoleranzen.

EN 10162, Kaltprofile aus Stahl � Technische Lieferbedingungen � Grenzabmaße und Formtoleranzen.

EN 10279, Warmgewalzter U-Profilstahl � Grenzabmaße und Formtoleranzen.

2.3 Prüfnormen

EN 10002-1:2001, Metallische Werkstoffe � Zugversuch � Teil 1: Prüfverfahren bei Raumtemperatur.

EN 10045-1, Metallische Werkstoffe � Kerbschlagbiegeversuch nach Charpy � Teil 1: Prüfverfahren.

EN 10160, Ultraschallprüfung von Flacherzeugnissen aus Stahl mit einer Dicke größer oder gleich 6 mm(Reflexionsverfahren).

EN 10306, Eisen und Stahl � Ultraschallprüfung von H-Profilen mit parallelen Flanschen und IPE-Profilen.

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EN 10308, Zerstörungsfreie Prüfung � Ultraschallprüfung von Stäben aus Stahl.

CR 10261, Eisen und Stahl � Überblick über verfügbare chemische Analysenverfahren.

EN ISO 377, Stahl und Stahlerzeugnisse � Lage und Vorbereitung von Probenabschnitten und Proben fürmechanische Prüfungen (ISO 377:1997).

EN ISO 643, Stahl � Mikrophotographische Bestimmung der scheinbaren Korngröße (ISO 643:2003).

EN ISO 2566-1, Stahl � Umrechnung von Bruchdehnungswerten � Teil 1: Unlegierte und niedriglegierteStähle (ISO 2566-1:1984).

EN ISO 14284, Eisen und Stahl � Entnahme und Vorbereitung von Proben für die Bestimmung derchemischen Zusammensetzung (ISO 14284:1996).

EN ISO 17642-1, Zerstörende Prüfung von Schweißverbindungen an metallischen Werkstoffen �Kaltrissprüfverfahren für Schweißungen � Lichtbogenschweißverfahren � Teil 1: Allgemeines (ISO 17642-1:2004).

EN ISO 17642-2, Zerstörende Prüfung von Schweißverbindungen an metallischen Werkstoffen �Kaltrissprüfverfahren für Schweißungen � Lichtbogenschweißverfahren � Teil 2: SelbstbeanspruchtePrüfungen (ISO 17642-2:2004).

EN ISO 17642-3, Zerstörende Prüfung von Schweißverbindungen an metallischen Werkstoffen �Kaltrissprüfverfahren für Schweißungen � Lichtbogenschweißverfahren � Teil 3: Prüfungen mitAußenbeanspruchung (ISO 17642-3:2004) .

3 Begriffe

Für die Anwendung dieses Dokumentes gelten die Begriffe in

EN 10020:2000 für die Einteilung der Stahlsorten;

EN 10021:1993 für die allgemeinen technischen Lieferanforderungen;

EN 10052:1993 für die Begriffe der Wärmebehandlung;

EN 10079:1992 für die Erzeugnisformen

und EN 10025-2:2004 bis EN 10025-6:2004 für andere Begriffe.

4 Einteilung und Bezeichnung

4.1 Einteilung

4.1.1 Hauptgüteklassen

Die Einteilung der Stahlsorten nach Hauptgüteklassen entsprechend EN 10020:2000 ist in EN 10025-2 bisEN 10025-6 angegeben.

4.1.2 Sorten und Gütegruppen

Die in EN 10025-2 bis EN 10025-6 für Flach- und Langerzeugnisse spezifizierten Stähle sind auf Basis der fürRaumtemperatur festgelegten Mindeststreckgrenze in Sorten unterteilt.

Die Stahlsorten können in Gütegruppen geliefert werden, die in EN 10025-2 bis EN 10025-6 festgelegt sind.

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EN 10025-1:2004 (D)

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4.2 Bezeichnung

Bei den Stahlsorten nach diesem Dokument sind die Kurznamen nach EN 10027-1 und CR 10260, dieWerkstoffnummern nach EN 10027-2 gebildet worden.

5 Bestellangaben

5.1 Verbindliche Angaben

Der Hersteller muss zum Zeitpunkt der Bestellung folgende Angaben erhalten:

a) die zu liefernde Menge;

b) die Erzeugnisform;

c) die Nummer des betreffenden Teiles dieses Dokumentes;

d) den Kurznamen oder die Werkstoffnummer (siehe EN 10025-2 bis EN 10025-6 );

e) Nennmaße, Grenzabmaße und Formtoleranzen (siehe 7.7.1);

f) alle geforderten Optionen (siehe 5.2);

g) zusätzliche Anforderungen bezüglich Prüfung und Prüfbescheinigungen entsprechend den Angaben inEN 10025-2 bis EN 10025-6.

ANMERKUNG Die regulierten Eigenschaften würden in Übereinstimmung mit Anhang ZA erklärt.

5.2 Optionen

In Abschnitt 13 ist eine Reihe von Optionen angegeben. In EN 10025-2 bis EN 10025-6 sind Optionenfestgelegt, die für jene Teile spezifisch sind. Falls der Besteller davon keinen Gebrauch macht und dieBestellung keine entsprechenden Angaben enthält, werden die Erzeugnisse nach den Grundanforderungendieser Norm geliefert.

6 Herstellverfahren

6.1 Stahlherstellverfahren

Das Verfahren zur Herstellung des Stahles bleibt � unter Ausschluss des Siemens-Martin-Verfahrens � demHersteller überlassen. Wenn zum Zeitpunkt der Bestellung verlangt, ist das Herstellverfahren der betreffendenStahlsorte dem Besteller bekannt zu geben.

Siehe Option 1.

6.2 Desoxidation oder Korngröße

Die Desoxidationsart oder die geforderte Korngröße muss den Angaben in EN 10025-2 bis EN 10025-6entsprechen.

6.3 Lieferzustand

Die Lieferzustände müssen den Angaben in EN 10025-2 bis EN 10025-6 entsprechen.

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7 Anforderungen

7.1 Allgemeines

Die folgenden Anforderungen gelten, wenn Entnahme und Vorbereitung der Proben sowie die Prüfung denFestlegungen in den Abschnitten 8, 9 und 10 entsprechen.

7.2 Chemische Zusammensetzung

7.2.1 Die chemische Zusammensetzung nach der Schmelzenanalyse muss den Werten der betreffendenTabelle in EN 10025-2 bis EN 10025-6 entsprechen.

7.2.2 Die für die Stückanalyse geltenden Grenzwerte sind in der betreffenden Tabelle in EN 10025-2 bisEN 10025-6 angegeben.

Die Stückanalyse ist durchzuführen, wenn zum Zeitpunkt der Bestellung so festgelegt.

Siehe Option 2.

7.2.3 Für die Ermittlung des Kohlenstoffäquivalentes ist die folgende IIW- (Internationales Schweißinstitut)Formel zu verwenden:

15Cu+Ni+

5V+Mo+Cr+

6Mn + C =CEV

Der Gehalt der in der Formel für das Kohlenstoffäquivalent genannten Elemente ist in der Prüfbescheinigunganzugeben.

7.3 Mechanische Eigenschaften

7.3.1 Allgemeines

7.3.1.1 Die mechanischen Eigenschaften (Zugfestigkeit, Streckgrenze, Kerbschlagarbeit und Dehnung)müssen im Lieferzustand nach 6.3 und unter den Prüfbedingungen nach den Abschnitten 8, 9 und 10 denbetreffenden Anforderungen von EN 10025-2 bis EN 10025-6 entsprechen.

ANMERKUNG Spannungsarmglühen bei Temperaturen über 580 °C oder für eine Dauer von mehr als 1 h kann zueiner Verschlechterung der mechanischen Eigenschaften der Stahlsorten nach EN 10025-2 bis EN 10025-5 führen. Fürnormalgeglühte oder normalisierend gewalzte Stähle mit mindestens ReH ≥ 460 MPa1) sollte die Spannungsarmglühtem-peratur höchstens 560 °C betragen.

Wenn der Besteller beabsichtigt, die Erzeugnisse bei höheren Temperaturen oder für eine längere Zeitdauerspannungsarmzuglühen als zuvor erwähnt, sollten die Mindestwerte für die mechanischen Eigenschaften nach einersolchen Behandlung zum Zeitpunkt der Anfrage und Bestellung vereinbart werden.

Für die vergüteten Stahlsorten nach EN 10025-6:2004 sollte die höchste Spannungsarmglühtemperatur mindestens 30 °Cunter der Anlasstemperatur liegen. Da diese Temperatur üblicherweise nicht im Voraus bekannt ist, wird dem Käuferempfohlen, sich mit dem Stahlhersteller in Verbindung zu setzen, falls er beabsichtigt, eine Wärmebehandlung nach demSchweißen durchzuführen.

7.3.1.2 Für Erzeugnisse, die im normalgeglühten oder normalisierend gewalzten Zustand bestellt undgeliefert werden, müssen die mechanischen Eigenschaften den betreffenden Tabellen für die mechanischenEigenschaften in EN 10025-2 bis EN 10025-6 sowohl im normalgeglühten oder normalisierend gewalztenZustand als auch nach einem Normalglühen nach der Lieferung entsprechen.

1) 1 MPa = 1 N/mm2.

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EN 10025-1:2004 (D)

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ANMERKUNG Die Erzeugnisse können anfällig sein für eine Verschlechterung der Festigkeit, wenn sieunsachgemäßen Wärmebehandlungen bei höheren Temperaturen wie beim Flammrichten, Nachwalzen, usw., unterzogenwerden. Erzeugnisse im Lieferzustand +N sind weniger anfällig als andere Lieferzustände, aber es wird empfohlen, denHersteller um Beratung zu bitten, falls die Anwendung einer höheren Temperatur erforderlich ist.

7.3.1.3 Die in Betracht kommende Erzeugnisdicke ist in EN 10025-2 bis EN 10025-6 festgelegt.

7.3.2 Kerbschlagarbeit

7.3.2.1 Bei Verwendung von Proben mit einer Breite von weniger als 10 mm sind die in EN 10025-2 bisEN 10025-6 angegebenen Mindestwerte entsprechend dem Querschnitt der Probe proportional zu verringern.

Bei Nenndicken < 6 mm sind keine Kerbschlagbiegeversuche gefordert.

7.3.2.2 Die Kerbschlagarbeit von Erzeugnissen aus gewissen Gütegruppen in EN 10025-2 bisEN 10025-6 wird, wenn zum Zeitpunkt der Bestellung nicht anders vereinbart, nur bei der tiefsten Temperaturdurch einen Versuch nachgewiesen.

Siehe Option 3.

7.3.3 Verbesserte Verformungseigenschaften senkrecht zur Erzeugnisoberfläche

Falls zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbart, müssen Erzeugnisse aus in EN 10025-2 bis EN 10025-6festgelegten Sorten und Gütegruppen einer der Anforderungen an die Eigenschaften in Dickenrichtung desErzeugnisses nach EN 10164 entsprechen.

Siehe Option 4.

7.4 Technologische Eigenschaften

7.4.1 Schweißeignung

Allgemeine Anforderungen an das Schweißen müssen EN 10025-2 bis EN 10025-6 entsprechen.

ANMERKUNG Wegen ihrer günstigen chemischen Zusammensetzung im Vergleich zu normalgeglühtem Stahl mitderselben Streckgrenze weisen thermomechanisch behandelte Stähle nach EN 10025-4:2004 eine verbesserteSchweißeignung auf.

7.4.2 Umformbarkeit

Allgemeine Anforderungen an die Umformbarkeit müssen EN 10025-2 bis EN 10025-6 entsprechen.

7.4.3 Eignung zum Schmelztauchverzinken

Die Dauerhaftigkeit hängt von der chemischen Zusammensetzung des Stahles ab und kann, falls verlangt,durch das Aufbringen äußerer Beschichtungen verbessert werden.

Zum Zeitpunkt der Anfrage und Bestellung müssen Anforderungen an das Schmelztauchverzinken, fallsverlangt, entsprechend EN 10025-2 bis EN 10025-4 und EN 10025-6 festgelegt werden.

Siehe Option 5.

7.4.4 Bearbeitbarkeit

Allgemeine Anforderungen an die Bearbeitbarkeit müssen EN 10025-2 entsprechen.

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EN 10025-1:2004 (D)

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7.5 Oberflächenbeschaffenheit

Die Oberflächenbeschaffenheit muss den Angaben in EN 10025-2 bis EN 10025-6 entsprechen.

7.6 Innere Beschaffenheit

Die Erzeugnisse müssen frei von inneren Fehlern sein, die sie von der Verwendung für den vorgesehenenZweck ausschließen würden.

Zum Zeitpunkt der Bestellung kann eine Ultraschallprüfung vereinbart werden und muss 10.3 entsprechen.

Siehe Option 6 (für Flacherzeugnisse).

Siehe Option 7 (für H-Profile mit parallelen Flanschen und für IPE-Profile).

Siehe Option 8 (für Stäbe).

7.7 Maße, Grenzabmaße, Formtoleranzen, Masse

7.7.1 Maße, Grenzabmaße und Formtoleranzen müssen den Anforderungen des nach 2.2 in der Bestellungangegebenen Dokumentes entsprechen.

Maße, Grenzabmaße und Formtoleranzen für nicht in einem Dokument enthaltene Profile müssen einer amOrt der vorgesehenen Verwendung gültigen nationalen Norm oder den zum Zeitpunkt der Anfrage undBestellung getroffenen Vereinbarungen entsprechen.

7.7.2 Die Nennmasse ist aus den Nennmaßen mit einer Dichte von 7 850 kg/m³ zu ermitteln.

8 Prüfung

8.1 Allgemeines

Die Erzeugnisse sind zwecks Nachweis ihrer Übereinstimmung mit der Bestellung und diesem Dokumententweder mit spezifischer oder nichtspezifischer Prüfung entsprechend den Festlegungen inEN 10025-2 bis EN 10025-6 zu liefern.

8.2 Art der Prüfung und Prüfbescheinigung

8.2.1 Der Hersteller muss vom Besteller die Angabe erhalten, welche der in EN 10204 spezifiziertenPrüfbescheinigungen verlangt wird. In diesen Prüfbescheinigungen sind, soweit zutreffend, dieAngabenblöcke A, B, D und Z sowie die Kennnummern C01 bis C03, C10 bis C13, C40 bis C43 und C71 bisC92 nach EN 10168 zu erfassen.

Bei spezifischen Prüfungen ist die Prüfung entsprechend den Anforderungen in 8.3, 8.4, Abschnitt 9 undAbschnitt 10 durchzuführen.

8.2.2 Die Prüfung der Oberflächenbeschaffenheit und der Maße ist vom Hersteller durchzuführen und derBesteller darf anwesend sein, wenn dies zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbart wurde.

Siehe Option 9.

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EN 10025-1:2004 (D)

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8.3 Prüfumfang

8.3.1 Probenahme

Der Nachweis der mechanischen Eigenschaften muss entsprechend den Angaben in EN 10025-2 bisEN 10025-6 erfolgen.

8.3.2 Prüfeinheiten

Die Prüfeinheit muss den Festlegungen in EN 10025-2 bis EN 10025-6 entsprechen.

8.3.3 Nachweis der chemischen Zusammensetzung

8.3.3.1 Der Hersteller muss für jede Schmelze die Werte der Schmelzenanalyse mitteilen.

8.3.3.2 Die Stückanalyse muss durchgeführt werden, wenn dies zum Zeitpunkt der Bestellung sofestgelegt wurde. Der Besteller muss die Anzahl der Probenabschnitte sowie die zu prüfenden Elementeangeben.

Siehe Option 2.

8.4 Bei spezifischen Prüfungen durchzuführende Prüfungen

Die bei spezifischer Prüfung durchzuführenden Prüfungen müssen den Festlegungen in EN 10025-2 bisEN 10025-6 entsprechen.

Siehe Option 2.

Siehe Option 3.

9 Vorbereitung von Probenabschnitten und Proben

9.1 Entnahme und Vorbereitung von Probenabschnitten für die chemische Analyse

Die Vorbereitung von Probenabschnitten für die chemische Analyse muss EN ISO 14284 entsprechen.

9.2 Lage und Richtung von Probenabschnitten und Proben für mechanische Prüfungen

9.2.1 Allgemeines

Die Anforderungen an Lage und Richtung von Probenabschnitten und Proben für mechanische Prüfungengemäß EN 10025-2 bis EN 10025-6 sind nachstehend angegeben.

9.2.2 Vorbereitung von Probenabschnitten

9.2.2.1 Die folgenden Probenabschnitte sind einem Probestück je Prüfeinheit zu entnehmen:

ein Probenabschnitt für den Zugversuch (siehe 8.4.1 in EN 10025-2:2004 bis EN 10025-6:2004);

ein für einen Satz von sechs Kerbschlagproben ausreichender Probenabschnitt, falls derKerbschlagbiegeversuch für die in EN 10025-2 bis EN 10025-6 spezifizierte Stahlsorte verlangt wird(siehe 8.4.1 und 8.4.2 in EN 10025-2:2004 bis EN 10025-6:2004).

9.2.2.2 Die Probenabschnitte sind entsprechend den Festlegungen in EN 10025-2 bis EN 10025-6 zuentnehmen.

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Die Lage der Probenabschnitte muss Anhang A entsprechen.

Bei Blech, Breitband und Breitflachstahl sind die Probenabschnitte zusätzlich so zu entnehmen, dass dieProben ungefähr im halben Abstand zwischen Längskante und Mittellinie des Erzeugnisses liegen.

Bei Breitband und Walzdraht ist der Probenabschnitt in angemessenem Abstand vom Ende des Erzeugnisseszu entnehmen.

Bei Bandstahl (< 600 mm Breite) ist der Probenabschnitt im Abstand von einem Drittel der Bandbreite vomRand in angemessenem Abstand vom Ende der Rolle zu entnehmen.

9.2.3 Vorbereitung von Proben

9.2.3.1 Allgemeines

Es gelten die Anforderungen nach EN ISO 377.

9.2.3.2 Zugproben

Soweit zutreffend, gelten die Anforderungen nach EN 10002-1.

Es dürfen nichtproportionale Proben verwendet werden, aber in Schiedsfällen sind Proportionalproben miteiner Messlänge L0 = 5,65 0S zu verwenden (siehe 10.2.1).

Bei Flacherzeugnissen < 3 mm Nenndicke müssen die Proben stets eine Messlänge L0 = 80 mm und eineBreite von 20 mm aufweisen (Probenform 2 nach EN 10002-1:2001, Anhang B).

ANMERKUNG Bei Stäben werden üblicherweise Rundproben verwendet, jedoch sind auch andere Probenformenzulässig (siehe EN 10002-1).

9.2.3.3 Kerbschlagproben

Die Proben sind nach EN 10045-1 zu bearbeiten und vorzubereiten. Zusätzlich gelten folgendeAnforderungen:

a) Bei Nenndicken > 12 mm sind genormte Proben (10 mm × 10 mm) so herzustellen, dass eine Seite nichtmehr als 2 mm von der Walzoberfläche entfernt liegt, sofern dies in EN 10025-2 bis EN 10025-6 nichtanders festgelegt ist.

b) Bei Nenndicken ≤ 12 mm muss bei der Verwendung von Proben geringerer Breite die Probenbreitemindestens 5 mm betragen.

9.3 Identifizierung von Probenabschnitten und Proben

Probenabschnitte und Proben sind so zu kennzeichnen, dass das ursprüngliche Erzeugnis sowie ihre Lageund Richtung in dem Erzeugnis bekannt sind.

10 Prüfverfahren

10.1 Chemische Analyse

Die chemische Analyse ist unter Verwendung geeigneter Dokumente durchzuführen.

Die Wahl eines geeigneten physikalischen oder chemischen Analysenverfahrens bleibt dem Herstellerüberlassen. Der Hersteller muss das angewendete Prüfverfahren auf Verlangen mitteilen.

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ANMERKUNG Die Liste der für die chemische Analyse verfügbaren Dokumente ist in CR 10261 enthalten.

10.2 Mechanische Prüfungen

10.2.1 Zugversuch

Der Zugversuch ist nach EN 10002-1 durchzuführen.

Als die in der Tabelle für die mechanischen Eigenschaften in den einzelnen Teilen von EN 10025:2004festgelegte Streckgrenze ist die obere Streckgrenze (ReH) zu ermitteln.

Bei nicht ausgeprägter Streckgrenze ist die 0,2 %-Dehngrenze (Rp0,2) zu ermitteln. In Schiedsfällen ist die 0,2%-Dehngrenze zu ermitteln.

Wenn für Erzeugnisse mit einer Dicke ≥ 3 mm nichtproportionale Zugproben verwendet werden, ist dieermittelte Bruchdehnung nach den Umrechnungstabellen in EN ISO 2566-1 auf den für die MesslängeL0 = 5,65 0S gültigen Wert umzurechnen.

Bei zur Herstellung von Belagblechen verwendeten Blechen gelten die Dehnungswerte für dasAusgangsblech und nicht für das fertige Belagblech.

10.2.2 Kerbschlagbiegeversuch

Der Kerbschlagbiegeversuch ist nach EN 10045-1 durchzuführen.

Der Mittelwert aus den drei Prüfergebnissen muss den festgelegten Anforderungen entsprechen. Nur einEinzelwert darf unter dem festgelegten Mindest-Mittelwert liegen, er muss jedoch mindestens 70 % diesesWertes betragen.

In folgenden Fällen sind drei zusätzliche Proben dem Probenabschnitt nach 9.2.2.1 zu entnehmen und zuprüfen:

wenn der Mittelwert der drei Proben unter dem festgelegten Mindest-Mittelwert liegt;

wenn die Anforderungen an den Mittelwert zwar erfüllt sind, jedoch zwei Einzelwerte unter demfestgelegten Mindest-Mittelwert liegen;

wenn einer der Einzelwerte weniger als 70 % des festgelegten Mindest-Mittelwertes beträgt.

Der Mittelwert aller sechs Prüfungen darf nicht kleiner sein als der festgelegte Mindest-Mittelwert. Von densechs Einzelwerten dürfen höchstens zwei unter diesem Mindest-Mittelwert liegen, davon darf jedochhöchstens ein Einzelwert weniger als 70 % des Mindest-Mittelwertes betragen.

10.3 Ultraschallprüfung

Falls zum Zeitpunkt der Anfrage und Bestellung festgelegt (siehe 7.6), ist die Ultraschallprüfung wie folgtdurchzuführen:

bei Flacherzeugnissen in Dicken ≥ 6 mm nach EN 10160;

bei H-Profilen mit parallelen Flanschen und bei IPE-Profilen nach EN 10306;

bei Stäben nach EN 10308.

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10.4 Wiederholungsprüfungen

Für alle Wiederholungsprüfungen sowie für die Wiedervorlage zur Prüfung gilt EN 10021.

Bei Band und Walzdraht sind die Wiederholungsprüfungen an der zurückgewiesenen Rolle nach Abtrenneneines zusätzlichen Erzeugnisabschnittes von maximal 20 m vorzunehmen, um den Einfluss des Rollenendeszu beseitigen.

11 Kennzeichnung, Beschilderung, Verpackung

11.1 Die Erzeugnisse sind lesbar zu kennzeichnen durch Verfahren wie Farbbeschriftung, Stempelung,Laserkennzeichnung, Strichcode, dauerhafte Klebezettel oder Anhängeschilder mit folgenden Angaben:

Stahlsorte und gegebenenfalls Lieferzustand (siehe EN 10025-2 und EN 10025-5) ausgedrückt durch ihreKurzbezeichnung. Die Art der Kennzeichnung kann zum Zeitpunkt der Bestellung festgelegt werden;

Siehe Option 10.

Nummer, durch die die Schmelze und gegebenenfalls der Probenabschnitt identifiziert werden kann (beiPrüfung nach Schmelzen);

Name oder Kennzeichen des Herstellers;

Kennzeichen des externen Abnahmebeauftragten (falls zutreffend).

ANMERKUNG Dies hängt von der Art der Prüfbescheinigung ab (siehe 8.2).

11.2 Die Kennzeichnung ist nach Wahl des Herstellers in der Nähe eines Endes jeden Stückes oder auf derStirnfläche anzubringen, aber muss so angebracht sein, dass Verwechslung mit geregelter Kennzeichnungvermieden wird. Wenn geregelte Kennzeichnung ebenfalls die Anforderungen dieses Abschnittes erfüllt, giltdieser Abschnitt als erfüllt ohne Wiederholung der durch die geregelte Kennzeichnung bereitgestelltenAngaben.

11.3 Es ist zulässig, Erzeugnisse in festen Bunden zu liefern. In diesem Fall muss die Kennzeichnung aufeinem Anhängeschild oder einem Klebeetikett erfolgen, das am Bund oder an dem oben liegenden Stück desBundes angebracht wird.

12 Beanstandungen

Bezüglich Ansprüchen und daraus entstehenden Handlungen gilt EN 10021.

13 Optionen (siehe 5.2)

Für Erzeugnisse nach EN 10025-2 bis EN 10025-6 gelten folgende Optionen, wenn verlangt:

1) Das Herstellverfahren des Stahles ist dem Besteller bekannt zu geben (siehe 6.1).

2) Die Stückanalyse ist durchzuführen; die Anzahl der Probenabschnitte und die zu prüfenden Elementesind zu vereinbaren (siehe 7.2.2, 8.3.3 und 8.4.2 von EN 10025-2:2004 bis EN 10025-6:2004).

3) Die Kerbschlagarbeit einer Stahlsorte ist durch Prüfung bei einer vereinbarten Temperatur nachzuweisen(siehe 7.3.2.2 und 8.4.2 von EN 10025-2:2004 bis EN 10025-6:2004).

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4) Erzeugnisse der betreffenden Stahlsorte müssen einer der Anforderungen an die Eigenschaften inDickenrichtung des Erzeugnisses nach EN 10164 entsprechen (siehe 7.3.3).

5) Das Erzeugnis muss zum Schmelztauchverzinken geeignet sein (siehe 7.4.3).

6) Für Flacherzeugnisse in Dicken ≥ 6 mm ist die Freiheit von inneren Fehlern nach EN 10160nachzuweisen (siehe 7.6 und 10.3).

7) Für H-Profile mit parallelen Flanschen und für IPE-Profile ist die Freiheit von inneren Fehlern nachEN 10306 nachzuweisen (siehe 7.6 und 10.3).

8) Für Stäbe ist die Freiheit von inneren Fehlern nach EN 10308 nachzuweisen (siehe 7.6 und 10.3).

9) Prüfung der Oberflächenbeschaffenheit und der Maße im Herstellerwerk in Anwesenheit des Bestellers(siehe 8.2.2).

10) Die Art der verlangten Kennzeichnung (siehe 11.1).

14 Bewertung der Konformität

Wenn die Bewertung der Konformität für geregelte Zwecke verlangt wird, gilt Anhang B.

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Anhang A(normativ)

Lage der Probenabschnitte und Proben

Dieser Anhang gilt für folgende drei Erzeugnisgruppen:

Träger, U-Stahl, Winkelstahl, T-Stahl und Z-Stahl (siehe Bild A.1);

Stäbe und Walzdraht (siehe Bild A.2);

Flacherzeugnisse (siehe Bild A.3).

Legende1 Lage der Probenabschnitte

a) Nach entsprechender Vereinbarung darf der Probenabschnitt auch aus dem Steg entnommen werden, und zwar in1/4 der Gesamthöhe.

b) Die Entnahme der Proben aus den Probenabschnitten muss nach den Angaben in Bild A.3 erfolgen.Bei Profilen mit geneigten Flanschflächen darf die geneigte Seite zur Erreichung paralleler Flanschflächen bearbeitetwerden.

Bild A.1 � Träger, U-Stahl, Winkelstahl, T-Stahl und Z-Stahl

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Maße in Millimeter

Art derPrüfung Erzeugnisse mit rundem Querschnitt Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt

Zug-versucha

d ≤ 25a d > 25b b ≤ 25a b > 25b

Kerb-schlag-biege-versuchc

d ≥ 16 b ≥ 12

a Bei Erzeugnissen mit kleinen Abmessungen (d oder b ≤ 25 mm) ist, wenn möglich, der unbearbeiteteProbenabschnitt als Probe zu verwenden.

b Bei Erzeugnissen mit einem Durchmesser oder einer Dicke ≤ 40 mm kann nach Wahl des Herstellers die Probe

� entweder entsprechend den für Durchmesser oder Dicken ≤ 25 mm geltenden Regeln

� oder an einer näher zum Mittelpunkt gelegenen Stelle als die im Bild angegebene entnommen werden.c Bei Erzeugnissen mit rundem Querschnitt muss die Längsachse des Kerbes annähernd in Richtung eines Durch-

messers verlaufen; bei Erzeugnissen mit rechteckigem Querschnitt muss sie senkrecht zur breiteren Walzober-fläche stehen.

Bild A.2 � Stäbe und Walzdraht

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Maße in Millimeter

Lage der Probenlängsachsebei einer Erzeugnisbreite vonArt der

PrüfungErzeugnis-

dicke< 600 ≥ 600

Abstand der Proben von der Walzoberfläche

Zugversucha

≤ 30

1 Walzoberfläche

> 30

längs quer oder

1 Walzoberfläche

Kerbschlag-biege-versuchb,d

> 12c längs längs

a In Zweifels- und Schiedsfällen muss bei den Proben aus Erzeugnissen mit ≥ 3 mm Dicke die MesslängeL0 = 5,65 0S betragen.

Für den Regelfall sind jedoch wegen der einfacheren Anfertigung auch Proben mit konstanter Messlänge zulässig,vorausgesetzt, dass die an diesen Proben ermittelten Bruchdehnungswerte nach einer anerkannten Beziehungumgerechnet werden (siehe EN ISO 2566-1).

Bei Erzeugnisdicken über 30 mm kann eine Rundprobe mit der Längsachse in 1/4 Erzeugnisdicke verwendetwerden.

b Die Längsachse des Kerbes muss jeweils senkrecht zur Walzoberfläche des Erzeugnisses stehen.c Für Erzeugnisdicken ≤ 12 mm siehe 7.3.2.1.d Bei nach EN 10025-3:2004, EN 10025-4:2004 und EN 10025-6:2004 bestellten Erzeugnissen in Dicken

≥ 40 mm sind die Kerbschlagproben in der Lage 1/4 t zu entnehmen.

Bild A.3 � Flacherzeugnisse

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Anhang B(normativ)

Bewertung der Konformität

B.1 Allgemeines

Die Übereinstimmung eines Stahlproduktes mit den Anforderungen dieses Dokumentes und mit denangegebenen Werten (einschließlich Klassen) muss durch Folgendes nachgewiesen werden:

Erstprüfung;

werkseigene Produktionskontrolle durch den Hersteller, einschließlich Beurteilung des Produktes.

ANMERKUNG Die Zuordnung der Aufgaben ist in Tabelle ZA.3 angegeben.

B.2 Erstprüfung durch den Hersteller

B.2.1 Allgemeines

Das Programm für die Erstprüfung umfasst:

verstärkte Routineprüfung nach B.2.2;

ergänzende Prüfung nach B.2.3.

Das Programm für die Erstprüfung ist unter der ausschließlichen Verantwortung des Herstellers der Produktein Übereinstimmung mit B.2.2 und B.2.3 durchzuführen, bevor sie erstmals auf den Markt gebracht werden.Solch ein Programm ist in jedem Falle für die Stahlsorten mit den höchsten Anforderungen an dieEigenschaften im Zug- und Kerbschlagbiegeversuch, die vom Hersteller in Übereinstimmung mit EN 10025-2bis EN 10025-6 auf den Markt gebracht werden, durchzuführen.

Für alle Produkte wird die verstärkte Routineprüfung nach B.2.2 verlangt. Die ergänzende Prüfung nach B.2.3wird zusätzlich verlangt für Stahlprodukte, die

a) im thermomechanisch gewalzten Zustand mit einem für den kleinsten Dickenbereich festgelegtenMindestwert der Streckgrenze ≥ 460 MPa1);

b) im vergüteten Zustand mit einem für den kleinsten Dickenbereich festgelegten Mindestwert derStreckgrenze ≥ 460 MPa1);

c) im normalgeglühten Zustand mit einem für den kleinsten Dickenbereich festgelegten Mindestwert derStreckgrenze ≥ 420 MPa1)

geliefert werden.

1 1 MPa = 1 N/mm2.

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Eine Erstprüfung ist bei der ersten Anwendung dieses Dokumentes durchzuführen. Bereits früher inÜbereinstimmung mit den Vorgaben dieses Dokumentes durchgeführte Prüfungen (dasselbe Erzeugnis,dieselbe(n) Eigenschaft(en), Prüfverfahren, Vorgehen bei der Probenahme, System der Konformitäts-bescheinigung, etc.) dürfen berücksichtigt werden. Zusätzlich ist eine Erstprüfung durchzuführen bei Beginneines neuen Herstellverfahrens (wenn dieses die angegebenen Eigenschaften beeinflussen kann).

Die Auswertung folgender Eigenschaften wird verlangt:

Grenzabmaße und Formtoleranzen;

Dehnung;

Zugfestigkeit;

Streckgrenze;

Kerbschlagarbeit;

Schweißeignung [chemische Zusammensetzung];

Dauerhaftigkeit [chemische Zusammensetzung].

B.2.2 Verstärkte Routineprüfung

Verstärkte Routineprüfung bedeutet spezifische Prüfung der ersten fünf hergestellten Schmelzen nachEN 10025-1:2004, 8.4.

Jedoch sind für den Zug- und Kerbschlagbiegeversuch mindestens 6 Produkte von jeder der 5 Schmelzen zuprüfen. Wenn dies nicht möglich ist, sind Proben von den entgegengesetzten Enden der geprüften Produktezu entnehmen.

B.2.3 Ergänzende Prüfung

B.2.3.1 Allgemeines

Eine ergänzende Prüfung ist durchzuführen im größten Dickenbereich und der höchsten Sorte undGütegruppe entsprechend den Angaben in EN 10025-1:2004, 4.1.2, die vom Hersteller auf den Marktgebracht wird. Dieses Produkt kann von einer beliebigen der 5 für die verstärkte Routineprüfung (siehe B.2.2)verwendeten Schmelzen entnommen werden.

B.2.3.2 Chemische Zusammensetzung

Eine chemische Analyse ist an dem Produkt entsprechend EN 10025-1:2004, 10.1, durchzuführen.

Der Gehalt folgender Elemente ist zu ermitteln und aufzuzeichnen: Kohlenstoff, Silicium, Mangan, Phosphor,Schwefel, Kupfer, Chrom, Molybdän, Nickel, Aluminium, Niob, Titan, Vanadium, Stickstoff und jedes weitereabsichtlich zugesetzte Element.

B.2.3.3 Zugversuch

Der Zugversuch ist entsprechend EN 10025-1:2004, 10.2.1, durchzuführen. Für das Prüfverfahren siehe dienormative Verweisung auf EN 10002-1.

B.2.3.4 Kerbschlagbiegeversuch

Der Kerbschlagbiegeversuch ist entsprechend EN 10025-1:2004, 10.2.2, durchzuführen. Für das Prüf-verfahren siehe die normative Verweisung auf EN 10045-1.

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Die Ergebnisse sind aufzuzeichnen und in Form von Übergangskurven darzustellen, in denen dieKerbschlagarbeit in Joule eines Satzes von 3 Proben bei Prüftemperaturen von + 20 °C, 0 °C, � 20 °C,� 40 °C und bei zwei weiteren Prüftemperaturen gezeigt wird, um das Übergangsverhalten von zäh zu sprödeaufzuzeigen.

Wenn in EN 10025-2 bis EN 10025-6 Kerbschlagprüfung in Längs- und Querrichtung festgelegt ist, sind zweiÜbergangskurven aufzustellen, je eine für jede Richtung.

Wenn Kerbschlagarbeitswerte für mehr als eine Prüftemperatur festgelegt sind, muss (müssen) dieÜbergangskurve(n) alle in EN 10025-2 bis EN 10025-6 festgelegten Temperaturen enthalten.

Einzelwerte sind graphisch aufzutragen. Einzel- und Mittelwerte sind aufzuzeichnen. Kerbschlagarbeitswerte,die bei anderen Prüftemperaturen als in EN 10025-2 bis EN 10025-6 festgelegt, ermittelt werden, sind nur zurInformation.

Anforderungen an Sprödbruch werden in EN 1993 angegeben.

B.2.3.5 Schweißeignung

Soweit angebracht und als Hinweis auf die Schweißeignung ist der Wert des Kohlenstoffäquivalents (CEV) zuerrechnen entsprechend EN 10025-1:2004, 7.2.3, und aufzuzeichnen.

CTS- (controlled thermal severity-), Tekken- oder Implant-Versuche sind nach EN ISO 17642 Teil 1 bis Teil 3durchzuführen, um die Empfindlichkeit des Stahlproduktes gegenüber Rissbildung durch Wasserstoff in derwärmebeeinflussten Zone der Schweiße zu ermitteln. Als Ergebnis des Versuches gilt alsUnterscheidungsmerkmal Riss/kein Riss.

B.2.4 Dokumentation

Die Ergebnisse des Programms der Erstprüfung sind aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen sindaufzubewahren und für eine Prüfung zur Verfügung zu halten für die Dauer von mindestens 10 Jahren nachdem Termin, an dem das letzte Produkt geliefert wurde, das sich auf das Prüfprogramm bezieht.

B.3 Prüfung vom im Werk entnommenen Probenabschnitten durch den Hersteller

Die Prüfung von im Werk entnommenen Probenabschnitten durch den Hersteller nach einemvorgeschriebenen Plan nach den Festlegungen in EN 10025-1:2004 und in Übereinstimmung mit denAbschnitten 8, 9 und 10 von EN 10025-1:2004 ist das Mittel zur Bewertung der Konformität des geliefertenStahlprodukts mit EN 10025-2 bis EN 10025-6. Solche Prüfungen durch den Hersteller sind mit einerPrüfbescheinigung nach EN 10204 zu bescheinigen. Die Art der Bescheinigung muss Tabelle B.1entsprechen.

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Tabelle B.1 � Art der Prüfbescheinigung

Anforderung Prüfbescheinigung

Festgelegte Mindeststreckgrenze ≤ 355 MPaa undeine festgelegte Kerbschlagarbeit, die bei einerTemperatur von 0 °C oder 20 °C zu prüfen ist.

2.2

Festgelegte Mindeststreckgrenze ≤ 355 MPaa undeine festgelegte Kerbschlagarbeit, die bei einerTemperatur unter 0 °C zu prüfen ist.

3.1b oder 3.2c

Festgelegte Mindeststreckgrenze > 355 MPaa 3.1b oder 3.2c

a 1 MPa = 1 N/mm2.

b Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach EN 10204:2004 ersetzt Abnahmeprüfzeugnis3.1.B nach EN 10204:1991.

c Abnahmeprüfzeugnis 3.2 nach EN 10204:2004 ersetzt Abnahmeprüfzeugnis3.1.C nach EN 10204:1991.

B.4 Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)

B.4.1 Allgemeines

Der Hersteller muss ein System der werkseigenen Produktionskontrolle festlegen, dokumentieren undaufrechterhalten, um sicherzustellen, dass das auf den Markt gebracht Produkt mit den angegebenenGebrauchstauglichkeitseigenschaften übereinstimmt. Das System der werkseigenen Produktionskontrollemuss Verfahren, regelmäßige Kontrollen und Prüfungen und/oder Beurteilungen sowie die Anwendung vonErgebnissen zur Überwachung der Rohstoffe und anderer gelieferter Materialien oder Bauteile, derAusrüstung, des Herstellverfahrens und des Produktes einschließen.

Ein System der werkseigenen Produktionskontrolle, das mit den Anforderungen von EN ISO 9001übereinstimmt und den Anforderungen der vorliegenden Norm entspricht, erfüllt die oben genanntenAnforderungen.

Die Ergebnisse der Kontrollen, Prüfungen oder Beurteilungen müssen wie jede andere Maßnahme belegtwerden. Die zu ergreifenden Maßnahmen, wenn Überwachungswerte oder �kriterien nicht erfüllt sind, müssenaufgezeichnet und für die in den Verfahren für die werkseigenen Produktionskontrollen des Herstellersangegebene Dauer aufbewahrt werden.

B.4.2 Ausrüstung

Prüfung � Sämtliche benutzten Wäge-, Mess- und Prüfausrüstungen müssen kalibriert und entsprechendden festgelegten Auslegungsbestimmungen, Häufigkeiten und Kriterien regelmäßig überprüft werden.

Herstellung � Sämtliche im Herstellungsprozess benutzten Ausrüstungen müssen regelmäßig überprüft undinstand gehalten werden, um sicherzustellen, dass deren Verwendung, Abnutzung oder Mängel nicht zuUnregelmäßigkeiten im Herstellungsprozess führen. Überprüfungen und Instandhaltung sind entsprechendden schriftlich niedergelegten Verfahren des Herstellers durchzuführen und aufzuzeichnen, und dieAufzeichnungen sind für die in den Verfahren für die werkseigene Produktionskontrolle des Herstellerangegebene Dauer aufzubewahren.

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B.4.3 Rohstoffe

Die Festlegungen zu den angelieferten Rohstoffen sowie das Überwachungsschema zur Sicherstellung ihrerKonformität sind zu dokumentieren.

B.4.4 Produktprüfung und -beurteilung

Der Hersteller muss Verfahren einrichten, um sicherzustellen, dass die festgelegten Werte für alleEigenschaften eingehalten werden. Die Eigenschaften und die Mittel der Überwachung sind:

a) Zugversuch nach EN 10002-1;

b) Kerbschlagbiegeversuch nach EN 10045-1;

c) chemische Analyse nach den in CR 10261 aufgeführten Normen.

B.4.5 Nichtkonforme Produkte

Der Hersteller muss schriftlich niedergelegte Verfahren bereithalten, die angeben, wie nichtkonforme Produktezu behandeln sind. Alle derartigen Vorkommnisse sind bei ihrem Auftreten aufzuzeichnen, und dieseAufzeichnungen sind für die in den schriftlich niedergelegen Verfahren des Herstellers angegebene Daueraufzubewahren.

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Anhang C(informativ)

Liste der den zitierten EURONORMEN entsprechendennationalen Normen

Bis zu ihrer Umwandlung in Europäische Normen können entweder die genannten EURONORMEN oder dieentsprechenden nationalen Normen nach Tabelle C.1 angewendet werden.

ANMERKUNG Man kann nicht davon ausgehen, dass die in Tabelle C.1 aufgeführten Normen einander völligentsprechen, auch wenn sie dieselben Inhalte behandeln.

Tabelle C.1 � EURONORMEN und entsprechende nationale Normen

Entsprechende nationale Norm inEURONORM

Deutschland Frankreich VereinigtesKönigreich Spanien Italien

19a DIN 1025 T5 NF A 45 205 BS 4 UNE 36-526 UNI 5398

53a DIN 1025 T2 NF A 45 201 BS 4 UNE 36-527 UNI 5397

DIN 1025 T 3 UNE 36-528

DIN 1025 T 4 UNE 36-529

54a DIN 1026-1 NF A 45 007 BS 4 UNE 36-525 UNI-EU 54

EU-Mitt. 2 SEW 088 NF A 36 000 BS 5135 � �

Entsprechende nationale Norm inEURONORM

Belgien Portugal Schweden Österreich Norwegen

19a NBN 533 NP-2116 SS 21 27 40 M 3262 �

53a NBN 633 NP-2117 SS 21 27 50 � NS 1907

SS 21 27 51 NS 1908

SS 21 27 52

54a NBN A 24-204 NP-338 � M 3260 �

EU-Mitt. 2 � � SS 06 40 25 � �a Diese EURONORM ist formal zurückgezogen, jedoch gibt es keine entsprechende EN.

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Anhang ZA(informativ)

Abschnitte dieser Europäischen Norm, die Bestimmungender EG-Bauproduktenrichtlinie betreffen

ZA.1 Anwendungsbereich und maßgebende Eigenschaften

Diese Europäische Norm wurde gemäß dem von der Europäischen Kommission und der EuropäischenFreihandelszone an CEN erteilten Mandat M/120 �Metallische Bauprodukte� erarbeitet.

Die in diesem Anhang aufgeführten Abschnitte dieser Europäischen Norm erfüllen die Anforderungen desMandats, das auf der Grundlage der EG-Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) erteilt wurde.

Die Übereinstimmung mit diesen Abschnitten berechtigt zur Vermutung, dass die von diesem Anhangabgedeckten Bauprodukte für die vorgesehenen Verwendungszwecke geeignet sind; es ist auf die Angabenzu verweisen, die der CE-Kennzeichnung beigefügt sind.

WARNVERMERK: Für die Bauprodukte, die in den Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm fallen,können weitere Anforderungen und EG-Richtlinien gelten

ANMERKUNG 1 Zusätzlich zu den konkreten Abschnitten dieser Norm, die sich auf gefährliche Stoffe beziehen, kann esweitere Anforderungen an die Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen, geben (z.B. umgesetzteeuropäische Rechtsvorschriften und nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften). Um die Bestimmungen der EG-Bauproduktenrichtlinie zu erfüllen, ist es notwendig, die besagten Anforderungen, sofern sie Anwendung finden, ebenfallseinzuhalten.

ANMERKUNG 2 Eine Informations-Datenbank über europäische und nationale Bestimmungen über gefährliche Stoffe istauf der Webseite der Kommission EUROPA (Zugang überhttp://europa.eu.int/comm/enterprise/construction/internal/dangsub/dangmain.htm) verfügbar.

Dieser Anhang hat den gleichen Anwendungsbereich wie Abschnitt 1 dieser Europäischen Norm bezüglichder behandelten Produkte. Er gibt die Bedingungen für die CE-Kennzeichnung von warmgewalztenBaustahlprodukten für den unten angegebenen Verwendungszweck an und führt die einschlägigen geltendenAbschnitte auf (siehe Tabelle ZA.1).

Bauprodukt: Warmgewalzte Baustahlprodukte.

Verwendungszwecke: Metallbauwerke oder in Metall-/ Betonverbundbauwerken.

Die Anforderung an eine bestimmte Eigenschaft gilt nicht in denjenigen Mitgliedsstaaten, in denen es keinegesetzliche Bestimmung für diese Eigenschaft für den vorgesehenen Verwendungszweck des Produkts gibt.In diesem Fall sind Hersteller, die ihre Produkte auf dem Markt dieser Mitgliedsstaaten einführen wollen, nichtverpflichtet, die Leistung ihrer Produkte in Bezug auf diese Eigenschaften zu bestimmen oder anzugeben undes darf die Option �Keine Leistung festgestellt� (KLF) in den Angaben zur CE-Kennzeichnung (siehe ZA.3)verwendet werden. Die Option KLF darf jedoch nicht verwendet werden, wenn für die Eigenschaft eineinzuhaltender Grenzwert angegeben ist.

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Tabelle ZA.1 � Maßgebende Abschnitte

Wesentliche EigenschaftenAbschnittea mit

Anforderungen in dieser(oder einer anderen)Europäischen Norm

Stufenund/oderKlassen

Anmerkungen

Grenzabmaße undFormtoleranzen 7.7.1 bestanden/

nicht bestanden

Dehnung 7.3.1 Grenzwerte

Zugfestigkeit 7.3.1 Grenzwerte

Streckgrenze 7.3.1 Grenzwerte

Kerbschlagarbeit 7.3.1 + 7.3.2 Grenzwerte

Schweißeignung (chemischeZusammensetzung)

7.2 + 7.4.1 Grenzwerte

Dauerhaftigkeit (chemischeZusammensetzung)

7.2 + 7.4.3 Grenzwerte

a In EN 10025-2 bis EN 10025-6 sind die Abschnittsnummern die gleichen.

ZA.2 Verfahren der Konformitätsbescheinigung von warmgewalzten Baustahl-produkten

ZA.2.1 System der Konformitätsbescheinigung

Das System der Konformitätsbescheinigung von warmgewalzten Baustahlprodukten gemäß Tabelle ZA.1 inÜbereinstimmung mit der Kommissionsentscheidung (98/214/EG) vom 18. März 1998, wie abgedruckt imAnhang III des Mandates für metallische Bauprodukte, ist für die dort vorgesehenen Verwendungszweckeund einschlägige(n) Stufe(n) und Klasse(n) in Tabelle ZA.3 angegeben.

Tabelle ZA.2 � Systeme der Konformitätsbescheinigung

Produkt VerwendungszweckStufeoder

Klasse

System derKonformitäts-bescheinigung

Metallquerschnitte und -profile

Warmgewalzte Profile unterschiedlicherForm (T-, L-, H-, U-, Z- und I-Profile, Winkel),Flacherzeugnisse (Bleche, Band), Stäbe

Zur Verwendung inMetallbauwerken oderin Metall-/Beton-verbundbauwerken

2+

System 2+: Siehe Richtlinie 89/106/EWG (BPR), Anhang III. 2. (ii) Möglichkeit 1, einschließlichZertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle durch eine zugelassene Stelle auf Grundeiner Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle sowie laufenderÜberwachung, Beurteilung und Anerkennung der werkseigenen Produktionskontrolle.

Die Konformitätsbescheinigung der warmgewalzten Baustahlprodukte nach Tabelle ZA.1 muss auf denVerfahren zur Bewertung nach Tabelle ZA.3 beruhen, die sich aus der Anwendung der Abschnitte in An-hang B dieser Europäischen Norm ergeben.

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Tabelle ZA.3 � Zuordnung der Aufgaben der Bewertung der Konformitätvon warmgewalzten Baustahlprodukten

Aufgaben Inhalt der Aufgabe

AnzuwendendeAbschnitte zurBewertung der

Konformität

Werkseigene Produktionskontrolle(WPK)

Parameter bezogen auf allemaßgebendenEigenschaften in TabelleZA.1

Siehe Anhang B.

Erstprüfung durch denHersteller

Grenzabmaße und Form-toleranzen; Dehnung;Zugfestigkeit;Streckgrenze;Kerbschlagarbeit; Schweiß-eignung (möglicherweise).

Siehe Anhang B.Aufgaben unterder Verantwortungdes Herstellers

Prüfung von im Werkentnommenen Proben

Alle maßgebendenEigenschaften in TabelleZA.1

Siehe Anhang B.

Erstinspektiondes Werkes undder werks-eigenenProduktions-kontrolle

Parameter bezogen auf allemaßgebenden Eigen-schaften in Tabelle ZA.1,insbesondere:Grenzabmaße undFormtoleranzen; Dehnung;Zugfestigkeit;Streckgrenze;Kerbschlagarbeit; Schweiß-eignung; Dauerhaftigkeit.

Siehe Anhang B.

Aufgaben unterder Verantwortungder Zertifizierungs-stelle für die werks-eigeneProduktions-kontrolle

ZertifizierungderwerkseigenenProduktions-kontrolleauf Grundvon

LaufendeÜberwachung,Beurteilungund Anerken-nung derwerkseigenenProduktions-kontrolle

Parameter bezogen auf allemaßgebendenEigenschaften in TabelleZA.1, insbesondere:Grenzabmaße undFormtoleranzen; Dehnung;Zugfestigkeit;Streckgrenze;Kerbschlagarbeit; Schweiß-eignung; Dauerhaftigkeit.

Siehe Anhang B.

ZA.2.2 EG-Zertifikat und Konformitätserklärung

Wenn Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Anhangs erzielt ist, und sobald die notifizierte Stelle dasnachstehend erwähnte Zertifikat erteilt hat, muss der Hersteller oder sein im Europäischen Wirtschaftsraum(EWR) ansässiger Bevollmächtigter eine Konformitätserklärung ausstellen und aufbewahren, welche es demHersteller erlaubt, die CE-Kennzeichnung anzubringen. Diese Erklärung muss Folgendes beinhalten:

Name und Anschrift des Herstellers oder seines im EWR ansässigen Bevollmächtigten und denHerstellungsort;

Beschreibung des Produkts (Art, Kennzeichnung, Verwendung, ...) und eine Kopie der zur CE-Kennzeichnung zusätzlich zu machenden Angaben;

Bestimmungen, denen das Produkt entspricht (z. B. Anhang ZA dieser Europäischen Norm);

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besondere Verwendungshinweise (z. B. Bestimmungen für die Verwendung unter gewissenBedingungen);

Nummer des dazugehörigen Zertifikats über die werkseigene Produktionskontrolle;

Name und Funktion der zur Unterzeichnung der Erklärung im Namen des Herstellers oder seinesBevollmächtigten ermächtigten Person.

Der Erklärung muss ein Zertifikat über die werkseigene Produktionskontrolle beigefügt sein, das von dernotifizierten Stelle erstellt wurde und zusätzlich zu den oben angegebenen Informationen Folgendesbeinhaltet:

Name und Anschrift der notifizierten Stelle;

Nummer des Zertifikats über die werkseigene Produktionskontrolle;

Bedingungen und Gültigkeitsdauer des Zertifikats, sofern zutreffend;

Name und Funktion der zur Unterzeichnung des Zertifikats ermächtigten Person.

Die oben genannte Erklärung und das Zertifikat sind in der (den) offiziellen Sprache(n) des Mitgliedsstaatesvorzulegen, in dem das Produkt zur Verwendung gelangen soll.

ZA.3 CE-Kennzeichnung und Etikettierung

Der Hersteller oder sein im EWR ansässiger Bevollmächtigter ist verantwortlich für das Anbringen der CE-Kennzeichnung. Die anzubringende CE-Kennzeichnung muss Richtlinie 93/68/EWG entsprechen und erfolgtauf dem Bauprodukt (oder, wenn dies nicht möglich ist, darf auf dem Begleitetikett, der Verpackung oder aufden Begleitdokumenten (Prüfbescheinigung) (siehe Tabelle B.1) angebracht sein). Dem CE-Kennzeichen sindfolgende Angaben hinzuzufügen:

Kennnummer der Zertifizierungsstelle;

Name oder Bildzeichen und eingetragene Anschrift des Herstellers;

die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde;

die Nummer des EG-Konformitätszertifikates oder des Zertifikates für die werkseigene Produktions-kontrolle (falls maßgebend);

Verweisung auf diese Europäische Norm;

Beschreibung des Produktes: Oberbegriff, Werkstoff, Maße,... und vorgesehene Verwendung;

Angabe jener maßgebenden wesentlichen Eigenschaften nach Tabelle ZA.1, die zu erklären sind,dargestellt als:

Produktbezeichnung nach der entsprechenden Norm für Grenzabmaße gemäß EN 10025-1:2004,Abschnitt 2;

Bezeichnung des Produkts (siehe 4.2 in EN 10025-2:2004 bis EN 10025-6:2004).

Die Option �Keine Leistung festgestellt� (KLF) darf nicht angewendet werden, wenn für die Eigenschaft einGrenzwert angegeben ist. Die KLF-Option darf hingegen angewendet werden, sofern die Eigenschaft füreinen bestimmten Verwendungszweck nicht Gegenstand gesetzlicher Anforderungen im Bestimmungs-mitgliedsstaat ist.

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EN 10025-1:2004 (D)

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Bild ZA.1 enthält ein Beispiel zu den Angaben, die auf dem Produkt, dem Etikett, der Verpackung und/oderden Begleitdokumenten enthalten sein müssen.

Bild ZA.1 � Beispiel für die Angaben der CE-Kennzeichnung

Zusätzlich zu den oben angegebenen speziellen Angaben zu gefährlichen Stoffen sollten dem Produkt, sofernerforderlich und in geeigneter Form, Dokumente beigefügt werden, in denen alle übrigen gesetzlichenBestimmungen über gefährliche Stoffe aufgeführt werden, deren Einhaltung gefordert wird, sowie alleInformationen, die auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmungen erforderlich sind.

ANMERKUNG Europäische gesetzliche Bestimmungen ohne nationale Abweichungen brauchen nicht angegeben zuwerden.

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Literaturhinweise

[1] EN 1011-2, Schweißen � Empfehlungen zum Schweißen metallischer Werkstoffe � Teil 2:Lichtbogenschweißen von ferritischen Stählen.

[2] EN 1993, Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten.

[3] EN 10149-1, Warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Stählen mit hoher Streckgrenze zum Kaltum-formen � Teil 1: Allgemeine Lieferbedingungen.

[4] EN 10149-2, Warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Stählen mit hoher Streckgrenze zum Kaltum-formen � Teil 2: Lieferbedingungen für themomechanisch gewalzte Stähle.

[5] EN 10149-3, Warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Stählen mit hoher Streckgrenze zum Kaltum-formen � Teil 3: Lieferbedingungen für normalgeglühte/normalisierend gewalzte Stähle.

[6] EN 10163-1, Lieferbedingungen für die Oberflächenbeschaffenheit von warmgewalzten Stahl-erzeugnissen (Blech, Breitflachstahl und Profile) � Teil 1: Allgemeine Anforderungen.

[7] EN 10163-2, Lieferbedingungen für die Oberflächenbeschaffenheit von warmgewalzten Stahlerzeug-nissen (Blech, Breitflachstahl und Profile) � Teil 2:Blech und Breitflachstahl.

[8] EN 10163-3, Lieferbedingungen für die Oberflächenbeschaffenheit von warmgewalzten Stahl-erzeugnissen (Blech, Breitflachstahl und Profile) � Teil 3: Profile.

[9] EN 10210-1, Warmgefertigte Hohlprofile für den Stahlbau aus unlegierten Baustählen und ausFeinkornbaustählen � Teil 1: Technische Lieferbedingungen.

[10] EN 10219-1, Kaltgefertigte geschweißte Hohlprofile für den Stahlbau aus unlegierten Baustählen undaus Feinkornbaustählen � Teil 1: Technische Lieferbedingungen.

[11] EN 10221, Oberflächengüteklassen für warmgewalzten Stabstahl und Walzdraht � TechnischeLieferbedingungen.

[12] EN 10225, Schweißgeeignete Stähle für feststehende Offshore-Konstruktionen.

[13] EN 10248-1, Warmgewalzte Spundbohlen aus unlegierten Stählen � Teil 1: Technische Liefer-bedingungen.

[14] EN 10249-1, Kaltgeformte Spundbohlen aus unlegierten Stählen � Teil 1: Technische Liefer-bedingungen.

[15] EN 10250-2, Freiformschmiedestücke aus Stahl für allgemeine Verwendung � Teil 2: UnlegierteQualitäts- und Edelstähle.

[16] EN 10268, Kaltgewalzte Flacherzeugnisse mit hoher Streckgrenze zum Kaltumformen aus mikro-legierten Stählen � Technische Lieferbedingungen.

[17] EN 10277-2, Blankstahlerzeugnisse � Technische Lieferbedingungen � Teil 2: Stähle für allgemeinetechnische Verwendung.

[18] prEN 10293, Stahlguss für allgemeine Anwendungen.

[19] EN 10297-1, Nahtlose Stahlrohre für den Maschinenbau und allgemeine technische Anwendungen �Technische Lieferbedingungen � Teil 1: Rohre aus unlegierten und legierten Stählen.

[20] EURONORM-Mitteilung Nr. 2 (1983)2), Schweißgeeignete Feinkornbaustähle � Hinweise für dieVerarbeitung, besonders für das Schweißen.

2) Bis zur Umwandlung von EURONORM-Mitteilung Nr. 2 in einen Technischen Bericht des CEN können entweder siedirekt oder die entsprechenden nationalen Normen nach der Liste im Anhang C zu diesem Dokument verwendetwerden.

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