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Ende gut – Anfang gut Förderung für den richtigen Einstieg in den kommunalen Klimaschutz Stuttgart, 29. November 2017 Dr. Andrea Fischer-Hotzel Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz Deutsches Institut für Urbanistik

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Ende gut – Anfang gut

Förderung für den richtigen Einstieg in den kommunalen

Klimaschutz

Stuttgart, 29. November 2017

Dr. Andrea Fischer-HotzelService- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz

Deutsches Institut für Urbanistik

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Was Sie erwartet

• Das SK:KK : Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz

• Die NKI : Fördermöglichkeiten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative:

• Weitere Fördermöglichkeiten für Kommunen

Kommunalrichtlinie

Weitere NKI-Programme

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Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK)

am Deutschen Institut für Urbanistik

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Informationsplattform Fördermittelberatung

Fortbildung und Austausch für die Umsetzungsebene

Analysen und Empfehlungen für die Steuerungsebene

Information & Beratung zum Klimaschutz

Aufgaben des SK:KK

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Beratungsleistungen

Das Beratungsteam ist von Montag

bis Freitag telefonisch & per Mail

erreichbar

Kommen Sie ins Difu!

Persönliche Beratung in

Berlin und Köln

… oder das SK:KK kommt zu Ihnen!

Fördermittelvortrag und Beratung

auf Anfrage » Voraussetzung: Mehrere potenzielle Antragsteller/innen sind anwesend

So erreichen Sie uns:

030 / 39001-170

[email protected]

www.klimaschutz.de/kommunen

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Internetportal und Community

Alle Infos unter: www.klimaschutz.de/kommunen

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„Richtlinie zur Förderung von

Klimaschutzprojekten in

sozialen, kulturellen und

öffentlichen Einrichtungen

im Rahmen der Nationalen

Klimaschutzinitiative“

Die Kommunalrichtlinie

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Bewilligte Projekte je Bundesland 2008 – 6/2017

1.981

1.845

1.690

1.562

894

724

690

226

154

127

127

107

101

64

49

44

164

94

101

86

37

46

27

13

16

7

8

9

2

9

13

2

Baden-Württemberg

Nordrhein-Westfalen

Niedersachsen

Bayern

Rheinland-Pfalz

Schleswig-Holstein

Hessen

Brandenburg

Mecklenburg-Vorpommern

Saarland

Thüringen

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Berlin

Hamburg

Bremen

Förderbewilligungen 2008-2016 Förderbewilligungen H1/2017

Darstellung: SK:KK / Datenquelle: PtJ 30.06.2017

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Förderschwerpunkte

Die Kommunalrichtlinie

Stelle für Klimaschutz-management

Anschluss-vorhaben

Klimaschutz in stillgelegten

Siedlungsabfalldeponien

Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle

Investive Klimaschutz-maßnahmen

Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Einrich-tungen der Kinder- und

Jugendhilfe sowie Sportstätten

Einstiegsberatung

Erstellung von Klimaschutzkonzepten

Energiespar-modelle

Ausgewählte Maßnahme

Erstellung von Klimaschutzteil-

konzepten

Starterpaket für

Energiespar-modelle

LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-

beleuchtung

Nachhaltige Mobilität

Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte

Raumlufttechnische Geräte

Klimaschutz in Rechenzentren

Weitere investive Maßnahmen

LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-

beleuchtung

Raumlufttechnische Geräte

Klimaschutz in Rechenzentren

Austausch von Elektrogeräten

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Für einige Förderschwerpunkte der KRL antragsberechtigt:

Wer ist antragsberechtigt?

Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise)

Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.

Kindertagesstätten und Schulen

Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

nach SGB VIII

Religionsgemeinschaften sowie deren

Stiftungen

Kulturelle Einrichtungen

Werkstätten für behinderte Menschen

(WfbM)

Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus

Hochschulen

Betriebe, Unternehmen und sonstige

Organisationen mit mindestens 50,1%

kommunaler Beteiligung

kommunale

Wirtschaftsförderungsgesellschaften mit

mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung

private Unternehmen , rechtsfähige

Zusammenschlüsse von Unternehmen

Für alle Förderschwerpunkte der KRL antragsberechtigt:

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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen

Kommunen, die nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erhöhung der Förderquote erhalten:

Einstiegsberatung, Konzepte, Teilkonzepte, Klimaschutzmanagement (Erst- und Anschlussvorhaben) und Energiesparmodelle um bis zu 40 %,

Starterpaket für Energiesparmodelle und investive Klimaschutzmaßnahmen um bis zu 25 %,

Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten um bis zu 30 %.

Keine erhöhte Förderquote für Teilkonzepte „Klimaschutz in Industrie- und Gewerbegebieten“ und „Abfallentsorgung“.

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Antragsberechtigte

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Interkommunale Kooperation

Anträge von Landkreisen sowie von Zusammenschlüssen

mehrerer Kommunen werden vom Fördermittelgeber explizit begrüßt!

Drei Antragskonstellationen für Landkreise als Antragsteller:

1. gemeinsam mit einigen / allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden

2. ausschließlich für die eigenen und/oder von den angehörigen Städten und Gemeinden übertragenen Zuständigkeiten

3. als Koordinator für mehrere Städte und Gemeinden

Gemeinde Klimafreund

Gemeinde Klimadorf

Gemeinde Klimaberg

Gemeinde Klimahausen

Gemeinde Klimawiesen

Gemeinde Prima Klima

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Einstiegsberatung in den Klimaschutz

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Einstiegsberatung

Inhalt:

Umfassende Beratung für einen strukturierten Einstieg in den kommunalen Klimaschutz

Für Kommunen, die noch am Anfang ihres Klimaschutzengagements stehen

Was wird gefördert?

Zuschuss von bis zu 65 % der Personal- und Sachausgaben für Beratungsleistungen von fachkundigen Dritten

Weiterhin: Begleitende Öffentlichkeitsarbeit

Max. 15 Beratertage, mind. 5 vor Ort

Erforderliche Mindestzuwendung: 5.000 EUR

Erhöhte FQ: bis zu 90 %

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Klimaschutzkonzepte

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Klimaschutz(teil)konzepte – Überblick

Inhalt:

Strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für Klimaschutzanstrengungen

Merkmale:

Umfasst alle relevanten (= integriertes KSK) oder einzelne, tiefer zu betrachtende Handlungsfelder (= KS-Teilkonzept)

Wo liegen technische und wirtschaftliche Energie- und THG-Minderungspotenziale?

Besondere Bedeutung: Akteursbeteiligung, Kommunikationsstrategie, Controlling-Konzept

Prozesscharakter: Erstellungsprozess ca. ein Jahr

Zuschuss von bis zu 65% zu Personal und Sachkosten für integrierte KSK und 50% zu KS-Teilkonzepten

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• Antragssteller: Wasserver- und Abwasserentsorgungs-Zweckverband Region Ludwigsfelde (WARL) und Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), gemeinsame Betriebsgesellschaft DNWAB

• Vorhaben: drei Klimaschutzteilkonzepte zur integrierten

Wärmenutzung und klimafreundlichen

Abwasserbehandlung

• Untersuchung zur

• energetischen Optimierung der Klärprozesse

• Nutzung von Wärmenergie aus öffentlichen Abwasserleitungen (~ Temperatur 13°-15° C) zur Gebäudebeheizung /-kühlung mittels Wärmetauschern

• Potentielle Energienutzer: kommunale Einrichtungen (Schulen, Sporthallen, Kitas etc.) entlang der Abwassertrassen

• Erste Ergebnisse Ende 2016

Dahme-Nuthe-Abwasserbetriebsgesellschaft (DNWAB) setzt auf klimafreundliche

Abwasserbehandlung73.524 Abwasserkunden / Brandenburg / Förderung: 46.231 € / Projektlaufzeiten: 2015-2017

Praxisbeispiel: Klimaschutzteilkonzepte für eine klimafreundliche Abwasserbehandlung

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Personal für den Klimaschutz -Klimaschutzmanagement

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Klimaschutzmanagement

Aufgaben einer Klimaschutzmanagerin bzw. eines

Klimaschutzmanagers:

Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzepts

Koordination / Management der Aktivitäten und Akteure in der Kommune

Integration von Klimaschutzaspekten in die kommunalen Abläufe

Initiierung und Steuerung von Klimaschutzprojekten mit der Verwaltung, Energieversorgern, Wirtschaft, Bürgern, NGO

Fördermittelakquise

Presse- /Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikationund Umweltbildung

Erfassungklima-schutz-

relevanter Daten

Projekt-management

Moderation/ Kommuni-

kation

Klimaschutz-standards

Einführung EMAS

Partizipation

Akteurs-vernetzun

g

Initiierung neuer

Projekte

Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben von 65% im Erst- und 40% im Anschlussvorhaben

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Beispiele für zuwendungsfähige ausgewählte Maßnahmen

Umfassende energetische Sanierungen eines Gebäudes / Gebäudekomplexes in Verbindung mit der Installation oder Verbesserung der Gebäudeleittechnik

Kombination einzelner energieeinsparender Maßnahmen an Gebäuden wie die Wärmedämmung in Kombination mit Begrünung von Dach oder Fassaden, Geschossdeckendämmung, der Austausch von Fenstern und die Optimierung eines kompletten Heizungssystems

Umstellung des kommunalen Fuhrparks

auf Elektromobilität (E-Bikes, Pedelecs, Elektrolastenfahrräder, Elektrofahrzeuge, Plug-In-Hybrid Fahrzeuge)

Hinweis:

Die in der Kommunalrichtlinie unter Vbenannten investiven Maßnahmen sind voneiner Förderung als ausgewählteMaßnahme ausgeschlossen und müssen bei Bedarfkomplementär beantragt werden

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Personal zur Umsetzung von Energiesparmodellen in Schulen und Kitas

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Energiesparmodelle – eine tief hängende Frucht?

Idee

Finanzieller Anreiz für energiesparendes Verhalten im Alltag.

Pädagogischer Ansatz: „Am realen Beispiel Energiesparen lernen“

Was wird gefördert?

Zusätzliches Personal beim Schul –oder Kitaträger oder Beauftragung fachkundiger Dritter (65%)

Starterpaket: Handwerkszeug zum Energiesparen (50%)

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Energiesparmodell „Halbe-halbe“: Energie- und

Wassersparen an Leipziger Schulen

Laufzeit: 2017-2021Geplant: 30 Schulen (aktuell: 7)

Beteiligungsprämienmodell

50 % an die Schulen 10 % an die Hausmeister 40 % an Träger/Stadt Leipzig

10.000es bewilligtes KRL-Projekt

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Investitionen für den Klimaschutz

Investitionen für den Klimaschutz –Kitas, Schulen, Einrichtungen der

Kinder- und Jugendhilfe, Sportstätten

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Investive Maßnahmen

Was wird gefördert?

Unterschiedliche Förderquoten je nach Förderbaustein und Energieeinsparung (20-65%)

Erhöhte Förderquote für KSJS

Erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

Investitionskosten, Montage- und Demontagekosten, fachgerechte Entsorgung, projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen

Voraussetzung:

Fördergegenstände müssen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers befinden und für mind. 5 Jahre verbleiben

Mindestzuwendungssumme: 5.000 €

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Investive Maßnahmen – Beleuchtungs-, Lüftungsanlagen und Rechenzentren

Maßnahme Förderquote/

erhöhte Förderquote

Förderquote KSJS/

erhöhte Förderquote

LED-Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen

20-30%/25-37% 30%/39%

LED-Innen- und Hallenbeleuchtung 30 % /37 % 40%/52%

Raumlufttechnische Anlagen 25 %/31 % 35%/45%

Rechenzentren 40 %/50 % 50%/65%

Nachhaltige Mobilität 50%/62% -

Klimaschutz bei stillgelegten Siedlungsabfalldeponien

50%/62% -

Weitere Maßnahmen - 40%/52%

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Gutes Beispiel: Sanierung der Innenbeleuchtung in 10 kreiseigenen Schulen

St. Wendel / 89.000 Einwohner / Saarland

Umfangreiche Bestandsaufnahme durch Lichtberechnungen und Erfassung der Leuchttypen samt Anzahl

Ersetzen von Paneleinbauleuchten mit opaler Abdeckung durch LED-Aufbauleuchten als Flachpanel mit Plexiglasscheiben

Einbau von Tageslicht- und Präsenzsteuerungen

Jährliche Reduzierung der THG-Emissionen um 192 Tonnen (50 Prozent)

Investitionssumme von 500.000 Euro amortisiert sich nach vier Jahren

Investive Maßnahmen – Praxisbeispiel St. Wendel

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Weitere NKI-Förderprogramme

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Name Antragsfenster

Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte (2016)

Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte (2017/2018) (Förderaufruf)01.04. – 30.06.201601.01. – 15.04.201701.01. – 15.04.2018

Kurze Wege im Klimaschutz (2016)

Kurze Wege im Klimaschutz (2017/2018)

(Förderaufruf)

20.06. – 31.10.201601.05. – 01.07.201701.05. – 01.07.2018

Innovative Klimaschutzprojekte (Förderaufruf) 01.07. – 15.09.2017

Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr (Förderaufruf) 15.02. – 15.05.201715.02. – 15.05.2018

Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (Richtlinie) bis 31.12.2019

Kommunale Energie- und Ressourceneffizienz-Netzwerke sowie

Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen (Richtlinie)bis 01.01.2019

Weitere NKI-Förderprogramme

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Kommunale Netzwerke Richtlinie (1)

Was wird gefördert?

Aufbau eines kommunalen Netzwerks (Phase 1)

Mind. sechs, max. 12 teilnehmende Kommunen

Sachausgaben für die Netzwerkarbeit (Fahrten, Veranstaltungen, etc.)

Zuwendung 100% der förderfähigen Ausgaben, max. 3.000

Euro/Netzwerk mit einem Schwerpunkt, max. 6.000 Euro/Netzwerk

mit zwei Schwerpunkten

Dreijährige Netzwerkphase (Phase 2)

Sach- und Personalausgaben für einen externen Netzwerkmanager

Zuwendung im 1. Förderjahr 70%, Folgejahre je 50%, Höchstgrenzen

pro Netzwerkteilnehmer

Beratung durch externe Experten

Wer kann einen Antrag stellen?

Netzwerkmanager/innen

Energie- und Ressourceneffizienz-Netzwerke

Mögliche Varianten:• Energieeffizienz-Netzwerk• Ressourceneffizienz-Netzwerk• Kombiniertes Energie- und

Ressourceneffizienz-Netzwerk

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Kommunale Netzwerke Richtlinie (2)

Kontakt

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Telefon.: 06196 / 908 – 1249E-Mail: [email protected]://www.klimaschutz.de/kommunale-netzwerke-richtlinie

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Landesinitiative Baden-Württemberg: http://www.energiekompetenz-bw.de/energiemanagement/angebote/kommunale-energieeffizienznetzwerke/

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Weitere Fördermöglichkeiten: Kredite und Zuschüsse der KfW

Verwendungszwecke Förderung (Stand: 3.7.2017) Information

IKK - Investitionskredit Kommunen Investitionskredit 0,28% www.kfw.de/208

Energetische Stadtsanierung –Quartierskonzepte und Sanierungsmanager

65% Zuschuss www.kfw.de/432

IKK – Energieeffiziente Quartiersversorgung Investitionskredit 0,05%5% Tilgungszuschuss

IKK – Energieeffizient Bauen und SanierenEnergetischer Neubau/Ersterwerb

Energetische Gebäudesanierung

Investitionskredit 0,05%bis zu 5%, Tilgungszuschuss für KfW-Effizienzhaus 55

Investitionskredit 0,05%, Tilgungszuschuss bis zu 17,5%

www.kfw.de/217

www.kfw.de/218

IKK – Barrierearme Stadt Investitionskredit 0,05%

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Weitere Fördermöglichkeiten

Land Baden-Württemberg

• Landesförderprogramm Klimaschutz-Plus: CO2-Minderungsprogramm (investive Maßnahmen) Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/informieren-beraten-

foerdern/klimaschutz-plus/

• Nachhaltigkeitsbüro der LUBW: Förderung und Unterstützung von Bildungs- und Netzwerkaktivitäten für nachhaltige Kommunalentwicklung https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/nachhaltigkeit/n-buero http://www.energiekompetenz-bw.de/kommunaler-

klimaschutz/wissensportal/foerdermoeglichkeiten/

Bund• http://www.foerderdatenbank.de/

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Schauen Sie vorbei …!

Fach- und Informationsveranstaltungen des SK:KK

Do, 30. November, München

Mentoring-Session für das Klimaschutzmanagement – Erneuerbare

Energien

Mo, 11. Dezember, Frankfurt am Main

Mentoring-Session für das Klimaschutzmanagement

Di, 12. Dezember, Frankfurt am Main

SK:KK-Fachaustausch: Unternehmen Klimaschutz – Kooperationen mit

Industrie, Handwerk und Gewerbe

Mi, 13. Dezember, Frankfurt am Main

Förderwissen für den Klimaschutz: Informationstour des SK:KK für

Hessen

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Vielen Dank!

…und viel Erfolg für Ihre Klimaschutz-Projekte!

SK:KK am Deutschen Institut für Urbanistik

Auf dem Hunnenrücken 350668 Köln

Zimmerstraße 13-1510969 Berlin

Beratungshotline: 030 / 39001-170

[email protected]

www.klimaschutz.de/kommunen