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Ende gut – Anfang gut
Förderung für den richtigen Einstieg in den kommunalen
Klimaschutz
Stuttgart, 29. November 2017
Dr. Andrea Fischer-HotzelService- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz
Deutsches Institut für Urbanistik
Was Sie erwartet
• Das SK:KK : Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz
• Die NKI : Fördermöglichkeiten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative:
• Weitere Fördermöglichkeiten für Kommunen
Kommunalrichtlinie
Weitere NKI-Programme
Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK)
am Deutschen Institut für Urbanistik
Informationsplattform Fördermittelberatung
Fortbildung und Austausch für die Umsetzungsebene
Analysen und Empfehlungen für die Steuerungsebene
Information & Beratung zum Klimaschutz
Aufgaben des SK:KK
Beratungsleistungen
Das Beratungsteam ist von Montag
bis Freitag telefonisch & per Mail
erreichbar
Kommen Sie ins Difu!
Persönliche Beratung in
Berlin und Köln
… oder das SK:KK kommt zu Ihnen!
Fördermittelvortrag und Beratung
auf Anfrage » Voraussetzung: Mehrere potenzielle Antragsteller/innen sind anwesend
So erreichen Sie uns:
030 / 39001-170
www.klimaschutz.de/kommunen
Internetportal und Community
Alle Infos unter: www.klimaschutz.de/kommunen
„Richtlinie zur Förderung von
Klimaschutzprojekten in
sozialen, kulturellen und
öffentlichen Einrichtungen
im Rahmen der Nationalen
Klimaschutzinitiative“
Die Kommunalrichtlinie
Bewilligte Projekte je Bundesland 2008 – 6/2017
1.981
1.845
1.690
1.562
894
724
690
226
154
127
127
107
101
64
49
44
164
94
101
86
37
46
27
13
16
7
8
9
2
9
13
2
Baden-Württemberg
Nordrhein-Westfalen
Niedersachsen
Bayern
Rheinland-Pfalz
Schleswig-Holstein
Hessen
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Saarland
Thüringen
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Berlin
Hamburg
Bremen
Förderbewilligungen 2008-2016 Förderbewilligungen H1/2017
Darstellung: SK:KK / Datenquelle: PtJ 30.06.2017
Förderschwerpunkte
Die Kommunalrichtlinie
Stelle für Klimaschutz-management
Anschluss-vorhaben
Klimaschutz in stillgelegten
Siedlungsabfalldeponien
Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle
Investive Klimaschutz-maßnahmen
Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Einrich-tungen der Kinder- und
Jugendhilfe sowie Sportstätten
Einstiegsberatung
Erstellung von Klimaschutzkonzepten
Energiespar-modelle
Ausgewählte Maßnahme
Erstellung von Klimaschutzteil-
konzepten
Starterpaket für
Energiespar-modelle
LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-
beleuchtung
Nachhaltige Mobilität
Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte
Raumlufttechnische Geräte
Klimaschutz in Rechenzentren
Weitere investive Maßnahmen
LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-
beleuchtung
Raumlufttechnische Geräte
Klimaschutz in Rechenzentren
Austausch von Elektrogeräten
Für einige Förderschwerpunkte der KRL antragsberechtigt:
Wer ist antragsberechtigt?
Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise)
Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.
Kindertagesstätten und Schulen
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
nach SGB VIII
Religionsgemeinschaften sowie deren
Stiftungen
Kulturelle Einrichtungen
Werkstätten für behinderte Menschen
(WfbM)
Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus
Hochschulen
Betriebe, Unternehmen und sonstige
Organisationen mit mindestens 50,1%
kommunaler Beteiligung
kommunale
Wirtschaftsförderungsgesellschaften mit
mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung
private Unternehmen , rechtsfähige
Zusammenschlüsse von Unternehmen
Für alle Förderschwerpunkte der KRL antragsberechtigt:
Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen
Kommunen, die nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erhöhung der Förderquote erhalten:
Einstiegsberatung, Konzepte, Teilkonzepte, Klimaschutzmanagement (Erst- und Anschlussvorhaben) und Energiesparmodelle um bis zu 40 %,
Starterpaket für Energiesparmodelle und investive Klimaschutzmaßnahmen um bis zu 25 %,
Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten um bis zu 30 %.
Keine erhöhte Förderquote für Teilkonzepte „Klimaschutz in Industrie- und Gewerbegebieten“ und „Abfallentsorgung“.
Antragsberechtigte
Interkommunale Kooperation
Anträge von Landkreisen sowie von Zusammenschlüssen
mehrerer Kommunen werden vom Fördermittelgeber explizit begrüßt!
Drei Antragskonstellationen für Landkreise als Antragsteller:
1. gemeinsam mit einigen / allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden
2. ausschließlich für die eigenen und/oder von den angehörigen Städten und Gemeinden übertragenen Zuständigkeiten
3. als Koordinator für mehrere Städte und Gemeinden
Gemeinde Klimafreund
Gemeinde Klimadorf
Gemeinde Klimaberg
Gemeinde Klimahausen
Gemeinde Klimawiesen
Gemeinde Prima Klima
Einstiegsberatung in den Klimaschutz
Einstiegsberatung
Inhalt:
Umfassende Beratung für einen strukturierten Einstieg in den kommunalen Klimaschutz
Für Kommunen, die noch am Anfang ihres Klimaschutzengagements stehen
Was wird gefördert?
Zuschuss von bis zu 65 % der Personal- und Sachausgaben für Beratungsleistungen von fachkundigen Dritten
Weiterhin: Begleitende Öffentlichkeitsarbeit
Max. 15 Beratertage, mind. 5 vor Ort
Erforderliche Mindestzuwendung: 5.000 EUR
Erhöhte FQ: bis zu 90 %
Klimaschutzkonzepte
Klimaschutz(teil)konzepte – Überblick
Inhalt:
Strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für Klimaschutzanstrengungen
Merkmale:
Umfasst alle relevanten (= integriertes KSK) oder einzelne, tiefer zu betrachtende Handlungsfelder (= KS-Teilkonzept)
Wo liegen technische und wirtschaftliche Energie- und THG-Minderungspotenziale?
Besondere Bedeutung: Akteursbeteiligung, Kommunikationsstrategie, Controlling-Konzept
Prozesscharakter: Erstellungsprozess ca. ein Jahr
Zuschuss von bis zu 65% zu Personal und Sachkosten für integrierte KSK und 50% zu KS-Teilkonzepten
• Antragssteller: Wasserver- und Abwasserentsorgungs-Zweckverband Region Ludwigsfelde (WARL) und Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), gemeinsame Betriebsgesellschaft DNWAB
• Vorhaben: drei Klimaschutzteilkonzepte zur integrierten
Wärmenutzung und klimafreundlichen
Abwasserbehandlung
• Untersuchung zur
• energetischen Optimierung der Klärprozesse
• Nutzung von Wärmenergie aus öffentlichen Abwasserleitungen (~ Temperatur 13°-15° C) zur Gebäudebeheizung /-kühlung mittels Wärmetauschern
• Potentielle Energienutzer: kommunale Einrichtungen (Schulen, Sporthallen, Kitas etc.) entlang der Abwassertrassen
• Erste Ergebnisse Ende 2016
Dahme-Nuthe-Abwasserbetriebsgesellschaft (DNWAB) setzt auf klimafreundliche
Abwasserbehandlung73.524 Abwasserkunden / Brandenburg / Förderung: 46.231 € / Projektlaufzeiten: 2015-2017
Praxisbeispiel: Klimaschutzteilkonzepte für eine klimafreundliche Abwasserbehandlung
Personal für den Klimaschutz -Klimaschutzmanagement
Klimaschutzmanagement
Aufgaben einer Klimaschutzmanagerin bzw. eines
Klimaschutzmanagers:
Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzepts
Koordination / Management der Aktivitäten und Akteure in der Kommune
Integration von Klimaschutzaspekten in die kommunalen Abläufe
Initiierung und Steuerung von Klimaschutzprojekten mit der Verwaltung, Energieversorgern, Wirtschaft, Bürgern, NGO
Fördermittelakquise
Presse- /Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikationund Umweltbildung
Erfassungklima-schutz-
relevanter Daten
Projekt-management
Moderation/ Kommuni-
kation
Klimaschutz-standards
Einführung EMAS
Partizipation
Akteurs-vernetzun
g
Initiierung neuer
Projekte
Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben von 65% im Erst- und 40% im Anschlussvorhaben
Beispiele für zuwendungsfähige ausgewählte Maßnahmen
Umfassende energetische Sanierungen eines Gebäudes / Gebäudekomplexes in Verbindung mit der Installation oder Verbesserung der Gebäudeleittechnik
Kombination einzelner energieeinsparender Maßnahmen an Gebäuden wie die Wärmedämmung in Kombination mit Begrünung von Dach oder Fassaden, Geschossdeckendämmung, der Austausch von Fenstern und die Optimierung eines kompletten Heizungssystems
Umstellung des kommunalen Fuhrparks
auf Elektromobilität (E-Bikes, Pedelecs, Elektrolastenfahrräder, Elektrofahrzeuge, Plug-In-Hybrid Fahrzeuge)
Hinweis:
Die in der Kommunalrichtlinie unter Vbenannten investiven Maßnahmen sind voneiner Förderung als ausgewählteMaßnahme ausgeschlossen und müssen bei Bedarfkomplementär beantragt werden
Personal zur Umsetzung von Energiesparmodellen in Schulen und Kitas
Energiesparmodelle – eine tief hängende Frucht?
Idee
Finanzieller Anreiz für energiesparendes Verhalten im Alltag.
Pädagogischer Ansatz: „Am realen Beispiel Energiesparen lernen“
Was wird gefördert?
Zusätzliches Personal beim Schul –oder Kitaträger oder Beauftragung fachkundiger Dritter (65%)
Starterpaket: Handwerkszeug zum Energiesparen (50%)
Energiesparmodell „Halbe-halbe“: Energie- und
Wassersparen an Leipziger Schulen
Laufzeit: 2017-2021Geplant: 30 Schulen (aktuell: 7)
Beteiligungsprämienmodell
50 % an die Schulen 10 % an die Hausmeister 40 % an Träger/Stadt Leipzig
10.000es bewilligtes KRL-Projekt
Investitionen für den Klimaschutz
Investitionen für den Klimaschutz –Kitas, Schulen, Einrichtungen der
Kinder- und Jugendhilfe, Sportstätten
Investive Maßnahmen
Was wird gefördert?
Unterschiedliche Förderquoten je nach Förderbaustein und Energieeinsparung (20-65%)
Erhöhte Förderquote für KSJS
Erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
Investitionskosten, Montage- und Demontagekosten, fachgerechte Entsorgung, projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen
Voraussetzung:
Fördergegenstände müssen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers befinden und für mind. 5 Jahre verbleiben
Mindestzuwendungssumme: 5.000 €
Investive Maßnahmen – Beleuchtungs-, Lüftungsanlagen und Rechenzentren
Maßnahme Förderquote/
erhöhte Förderquote
Förderquote KSJS/
erhöhte Förderquote
LED-Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen
20-30%/25-37% 30%/39%
LED-Innen- und Hallenbeleuchtung 30 % /37 % 40%/52%
Raumlufttechnische Anlagen 25 %/31 % 35%/45%
Rechenzentren 40 %/50 % 50%/65%
Nachhaltige Mobilität 50%/62% -
Klimaschutz bei stillgelegten Siedlungsabfalldeponien
50%/62% -
Weitere Maßnahmen - 40%/52%
Gutes Beispiel: Sanierung der Innenbeleuchtung in 10 kreiseigenen Schulen
St. Wendel / 89.000 Einwohner / Saarland
Umfangreiche Bestandsaufnahme durch Lichtberechnungen und Erfassung der Leuchttypen samt Anzahl
Ersetzen von Paneleinbauleuchten mit opaler Abdeckung durch LED-Aufbauleuchten als Flachpanel mit Plexiglasscheiben
Einbau von Tageslicht- und Präsenzsteuerungen
Jährliche Reduzierung der THG-Emissionen um 192 Tonnen (50 Prozent)
Investitionssumme von 500.000 Euro amortisiert sich nach vier Jahren
Investive Maßnahmen – Praxisbeispiel St. Wendel
Weitere NKI-Förderprogramme
Name Antragsfenster
Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte (2016)
Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte (2017/2018) (Förderaufruf)01.04. – 30.06.201601.01. – 15.04.201701.01. – 15.04.2018
Kurze Wege im Klimaschutz (2016)
Kurze Wege im Klimaschutz (2017/2018)
(Förderaufruf)
20.06. – 31.10.201601.05. – 01.07.201701.05. – 01.07.2018
Innovative Klimaschutzprojekte (Förderaufruf) 01.07. – 15.09.2017
Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr (Förderaufruf) 15.02. – 15.05.201715.02. – 15.05.2018
Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (Richtlinie) bis 31.12.2019
Kommunale Energie- und Ressourceneffizienz-Netzwerke sowie
Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen (Richtlinie)bis 01.01.2019
Weitere NKI-Förderprogramme
Kommunale Netzwerke Richtlinie (1)
Was wird gefördert?
Aufbau eines kommunalen Netzwerks (Phase 1)
Mind. sechs, max. 12 teilnehmende Kommunen
Sachausgaben für die Netzwerkarbeit (Fahrten, Veranstaltungen, etc.)
Zuwendung 100% der förderfähigen Ausgaben, max. 3.000
Euro/Netzwerk mit einem Schwerpunkt, max. 6.000 Euro/Netzwerk
mit zwei Schwerpunkten
Dreijährige Netzwerkphase (Phase 2)
Sach- und Personalausgaben für einen externen Netzwerkmanager
Zuwendung im 1. Förderjahr 70%, Folgejahre je 50%, Höchstgrenzen
pro Netzwerkteilnehmer
Beratung durch externe Experten
Wer kann einen Antrag stellen?
Netzwerkmanager/innen
Energie- und Ressourceneffizienz-Netzwerke
Mögliche Varianten:• Energieeffizienz-Netzwerk• Ressourceneffizienz-Netzwerk• Kombiniertes Energie- und
Ressourceneffizienz-Netzwerk
Kommunale Netzwerke Richtlinie (2)
Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Telefon.: 06196 / 908 – 1249E-Mail: [email protected]://www.klimaschutz.de/kommunale-netzwerke-richtlinie
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Landesinitiative Baden-Württemberg: http://www.energiekompetenz-bw.de/energiemanagement/angebote/kommunale-energieeffizienznetzwerke/
Weitere Fördermöglichkeiten: Kredite und Zuschüsse der KfW
Verwendungszwecke Förderung (Stand: 3.7.2017) Information
IKK - Investitionskredit Kommunen Investitionskredit 0,28% www.kfw.de/208
Energetische Stadtsanierung –Quartierskonzepte und Sanierungsmanager
65% Zuschuss www.kfw.de/432
IKK – Energieeffiziente Quartiersversorgung Investitionskredit 0,05%5% Tilgungszuschuss
IKK – Energieeffizient Bauen und SanierenEnergetischer Neubau/Ersterwerb
Energetische Gebäudesanierung
Investitionskredit 0,05%bis zu 5%, Tilgungszuschuss für KfW-Effizienzhaus 55
Investitionskredit 0,05%, Tilgungszuschuss bis zu 17,5%
www.kfw.de/217
www.kfw.de/218
IKK – Barrierearme Stadt Investitionskredit 0,05%
Weitere Fördermöglichkeiten
Land Baden-Württemberg
• Landesförderprogramm Klimaschutz-Plus: CO2-Minderungsprogramm (investive Maßnahmen) Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/informieren-beraten-
foerdern/klimaschutz-plus/
• Nachhaltigkeitsbüro der LUBW: Förderung und Unterstützung von Bildungs- und Netzwerkaktivitäten für nachhaltige Kommunalentwicklung https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/nachhaltigkeit/n-buero http://www.energiekompetenz-bw.de/kommunaler-
klimaschutz/wissensportal/foerdermoeglichkeiten/
Bund• http://www.foerderdatenbank.de/
Schauen Sie vorbei …!
Fach- und Informationsveranstaltungen des SK:KK
Do, 30. November, München
Mentoring-Session für das Klimaschutzmanagement – Erneuerbare
Energien
Mo, 11. Dezember, Frankfurt am Main
Mentoring-Session für das Klimaschutzmanagement
Di, 12. Dezember, Frankfurt am Main
SK:KK-Fachaustausch: Unternehmen Klimaschutz – Kooperationen mit
Industrie, Handwerk und Gewerbe
Mi, 13. Dezember, Frankfurt am Main
Förderwissen für den Klimaschutz: Informationstour des SK:KK für
Hessen
Vielen Dank!
…und viel Erfolg für Ihre Klimaschutz-Projekte!
SK:KK am Deutschen Institut für Urbanistik
Auf dem Hunnenrücken 350668 Köln
Zimmerstraße 13-1510969 Berlin
Beratungshotline: 030 / 39001-170
www.klimaschutz.de/kommunen