Energetische Bewertung von Gebäuden Dipl. Ing. (FH) Alexander Lyssoudis Bayerische Ingenieurekammer...

21
Energetische Bewertung von Gebäuden Dipl. Ing. (FH) Alexander Lyssoudis Bayerische Ingenieurekammer Bau Energieberater, Sachverständiger nach ZVEnEV Energetische Bewertung von Gebäuden Energiepolitisches Umfeld Bewertungsvarianten, interdisziplinäre Arbeit

Transcript of Energetische Bewertung von Gebäuden Dipl. Ing. (FH) Alexander Lyssoudis Bayerische Ingenieurekammer...

Page 1: Energetische Bewertung von Gebäuden Dipl. Ing. (FH) Alexander Lyssoudis Bayerische Ingenieurekammer Bau Energieberater, Sachverständiger nach ZVEnEV Energetische.

Energetische Bewertung von Gebäuden

Dipl. Ing. (FH) Alexander Lyssoudis

Bayerische Ingenieurekammer BauEnergieberater, Sachverständiger nach ZVEnEV

Energetische Bewertungvon Gebäuden

Energiepolitisches UmfeldBewertungsvarianten, interdisziplinäre Arbeit

Page 2: Energetische Bewertung von Gebäuden Dipl. Ing. (FH) Alexander Lyssoudis Bayerische Ingenieurekammer Bau Energieberater, Sachverständiger nach ZVEnEV Energetische.

Energetische Bewertung von Gebäuden

Primärenergie in Deutschland

Sonstige0,1 %

Erneuerbare Energien4,6 %

Mineralöle36,0 %

Erdgas22,7 %

Kernenergie12,5 %

Steinkohle12,9 %

Braunkohle11,2 %

Quellen: unter Verwendung von Angaben der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen und nach Angaben der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat); nach Wirkungsgradmethode; vorläufige Angaben, Stand Februar 2006

Struktur des Primärenergieverbrauchsin Deutschland 2005

Gesamt: 14.238 PJ3955 *109 kWh = 3955 TWh

Fossile Primärenergieträger 82%

Page 3: Energetische Bewertung von Gebäuden Dipl. Ing. (FH) Alexander Lyssoudis Bayerische Ingenieurekammer Bau Energieberater, Sachverständiger nach ZVEnEV Energetische.

Energetische Bewertung von Gebäuden

Warmwasser12%

Elektrogeräte6%

Heizung77%

Kochen4%

Beleuchtung1%

Heizung

Beleuchtung

Elektrogeräte

Kochen

Warmwasser

Endenergieverbrauch der Haushalte

Endenergieverbrauch aus dem Sektor der Haustechnik 89%

Quelle: Energiebericht Bayern 2009Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie

Page 4: Energetische Bewertung von Gebäuden Dipl. Ing. (FH) Alexander Lyssoudis Bayerische Ingenieurekammer Bau Energieberater, Sachverständiger nach ZVEnEV Energetische.

Energetische Bewertung von Gebäuden

16%12%

72%

sehr wichtig bis wichtig weder noch unwichtig

Wie wichtig ist der Energieverbrauch bei Kauf oder Anmietung einer Wohnung?

Quelle:

Page 5: Energetische Bewertung von Gebäuden Dipl. Ing. (FH) Alexander Lyssoudis Bayerische Ingenieurekammer Bau Energieberater, Sachverständiger nach ZVEnEV Energetische.

Energetische Bewertung von Gebäuden

Wofür verbrauchen Sie Ihrer Meinung nach am meisten Energie?

Page 6: Energetische Bewertung von Gebäuden Dipl. Ing. (FH) Alexander Lyssoudis Bayerische Ingenieurekammer Bau Energieberater, Sachverständiger nach ZVEnEV Energetische.

Energetische Bewertung von Gebäuden

Wieviel mehr Energie braucht Ihrer Meinung nach ein unsanierter Altbau im Vergleich zu einem Neubau nach EnEV?

Page 7: Energetische Bewertung von Gebäuden Dipl. Ing. (FH) Alexander Lyssoudis Bayerische Ingenieurekammer Bau Energieberater, Sachverständiger nach ZVEnEV Energetische.

Energetische Bewertung von Gebäuden

Wieviel mehr Energie braucht Ihrer Meinung nach ein sanierter Altbau im Vergleich zu einem Neubau nach EnEV?

Page 8: Energetische Bewertung von Gebäuden Dipl. Ing. (FH) Alexander Lyssoudis Bayerische Ingenieurekammer Bau Energieberater, Sachverständiger nach ZVEnEV Energetische.

Energetische Bewertung von Gebäuden

Entwicklung der rechtlichen Anforderungen an den Heizenergiebedarf in Deutschland

0

20

40

60

80

100

120

140

160

180

200

1. WSVO ab 1978

2. WSVO 1984 - 1995

3. WSVO 1995 - 2002

EnEV ab 2002

EnEV 2007 seit 01.10.2007

EnEV 2009 ca. 06/2009

EnEV 2012

-30%

-30%1:

1 U

mse

tzu

ng d

er E

U R

icht

line

Page 9: Energetische Bewertung von Gebäuden Dipl. Ing. (FH) Alexander Lyssoudis Bayerische Ingenieurekammer Bau Energieberater, Sachverständiger nach ZVEnEV Energetische.

Energetische Bewertung von Gebäuden

Bewertungsvarianten

Neubau Bestand

öff. rechtl. Energienachweis (Bauvorlage)Wohngebäude: DIN 4108-6, DIN 4701-10NWG: DIN V 18599

Energieausweis (Energiepass), bedarfsorientiert

Berechnung der NormheizlastDIN EN 12831

Berechnung der NormheizlastDIN EN 12831

öff. rechtl. Energienachweis (§9 ff EnEV)Wohngebäude: DIN 4108-6, DIN 4701-10NWG: DIN V 18599

Energieausweis (Energiepass), bedarfs- oder verbrauchsorientiert

Energieberatungsbericht (freestyle)- vereinfachtes Verfahren- Monatsbilanzverfahren- DIN V 18599- Eigenkreation

Simulationen, (Bauphysik)

Page 10: Energetische Bewertung von Gebäuden Dipl. Ing. (FH) Alexander Lyssoudis Bayerische Ingenieurekammer Bau Energieberater, Sachverständiger nach ZVEnEV Energetische.

Energetische Bewertung von Gebäuden

DIN V 18599 – Anleitung zur interdisziplinären Arbeit

Page 11: Energetische Bewertung von Gebäuden Dipl. Ing. (FH) Alexander Lyssoudis Bayerische Ingenieurekammer Bau Energieberater, Sachverständiger nach ZVEnEV Energetische.

Energetische Bewertung von Gebäuden

DIN V 18599 - 2

- Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen von Gebäudezonen

baulichen Eigenschaften

Personenbelegung und Geräteausstattung

abhängige nutzungs-bedingte Wärmeeinträge

DIN 18599 - 10

Wärmequellen der künstlichen Beleuchtung

DIN 18599 - 4

Wärme- oder Kälteeintrag über die Zuluft aus RLT-

AnlagenDIN 18599 - 3

Wärme- oder Kälteverlusten des Heiz-

und KühlsystemsDIN 18599 – 5 bis 8

Nutzungsanforderungen DIN 18599 - 10

Page 12: Energetische Bewertung von Gebäuden Dipl. Ing. (FH) Alexander Lyssoudis Bayerische Ingenieurekammer Bau Energieberater, Sachverständiger nach ZVEnEV Energetische.

Energetische Bewertung von Gebäuden

DIN V 18599 - 3

- Nutzenergiebedarf für die energetische Luftaufbereitung

- Temperierung und Sicherstellung von Raumluftqualität und Raumluftfeuchte

- Der Endenergiebedarf wird brennwert-bezogen ausgegeben

- die Art und Dimensionierung von Energierückgewinnungsanlagen

- frei wählbare Zulufttemperaturen im Bereich von 14°C bis 22 °C

- frei wählbare Rückwärmzahlen im Bereich 0 bis 75 %

- tägliche Betriebszeiten

- die Art des Befeuchtungssystems.

- die Qualität der Feuchteanforderungen

Page 13: Energetische Bewertung von Gebäuden Dipl. Ing. (FH) Alexander Lyssoudis Bayerische Ingenieurekammer Bau Energieberater, Sachverständiger nach ZVEnEV Energetische.

Energetische Bewertung von Gebäuden

DIN V 18599 - 4

- Nutz- und Endenergiebedarf für Beleuchtung

- installierte Anschlussleistung des Beleuchtungssystems

- die Tageslichtversorgung

- Beleuchtungskontrollsysteme und Nutzungsanforderungen

- Tabellenverfahren, über ein angepasstes Wirkungsgradverfahren oder über eine Fachplanung

- berücksichtigt tageslichtabhängige und präsenzabhängige Beleuchtungskontrollsysteme

- Produkt aus elektrischer Anschlussleistung und einer effektiven Betriebszeit

- ausschließlich die Beleuchtung zur Erfüllung der Sehaufgabe

Page 14: Energetische Bewertung von Gebäuden Dipl. Ing. (FH) Alexander Lyssoudis Bayerische Ingenieurekammer Bau Energieberater, Sachverständiger nach ZVEnEV Energetische.

Energetische Bewertung von Gebäuden

DIN V 18599 - 5- Endenergiebedarf von Heizsystemen

DIN V 18599 - 6- Endenergiebedarf von Wohnungslüftungsanlagen und Luftheizungsanlagen für den Wohnungsbau

DIN V 18599 - 7- Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen für den Nichtwohnungsbau

DIN V 18599 - 8- Nutz- und Endenergiebedarf von Warmwasserbereitungssystemen

DIN V 18599 - 9- End- und Primärenergiebedarf von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

Page 15: Energetische Bewertung von Gebäuden Dipl. Ing. (FH) Alexander Lyssoudis Bayerische Ingenieurekammer Bau Energieberater, Sachverständiger nach ZVEnEV Energetische.

Energetische Bewertung von Gebäuden

DIN V 18599 - 10- Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten

Randbedingungen für Wohn- und Nichtwohngebäude

Klimadaten für das Referenzklima Deutschland

Raum-Solltemperatur

interne Wärmegewinne

Nutzungszeiten

Nutzwärmebedarf Trinkwarmwasser

Luftwechsel

Richtwerte der Nutzungsrandbedingungen für insgesamt 33 Nutzungen

Näherungsverfahren für die Berechnung der Tag- und Nachtstunden

mittlere monatliche Strahlungsintensitäten

Auslegungswerte für Heiz- und Kühlleistung

Page 16: Energetische Bewertung von Gebäuden Dipl. Ing. (FH) Alexander Lyssoudis Bayerische Ingenieurekammer Bau Energieberater, Sachverständiger nach ZVEnEV Energetische.

Energetische Bewertung von Gebäuden

EnEV-2009 Dokumentation

• Zur Stärkung des Vollzugs der EnEV gibt es private Nachweispflichten bei der Änderung von Gebäuden (ZVEnEV). Diese Nachweise sollen mindestens stichprobenartig von den nach Landesrecht zuständigen Behörden geprüft werden. Folgende private Nachweise werden laut EnEV 2009 vorgeschrieben:

• Unternehmererklärung: Wenn in einem Bestandsgebäude die Anlagentechnik (Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Klimatisierung) oder Teile davon ersetzt oder neu eingebaut werden oder wenn Änderungen der Außenbauteile und der Dämmung der obersten Geschossdecke vorgenommen werden, ist dem Bauherrn oder Eigentümer nach Abschluss der Arbeiten eine formlose schriftliche Bestätigung auszuhändigen. Bestätigt wird die Einhaltung der Anforderungen der EnEV für das geänderte oder eingebaute Bauteil. (Für Neubauten gelten Regelungen nach Landesrecht. )

• Die Unternehmererklärung ist vom Bauherrn oder Eigentümer und dessen Rechtsnachfolger mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

Page 17: Energetische Bewertung von Gebäuden Dipl. Ing. (FH) Alexander Lyssoudis Bayerische Ingenieurekammer Bau Energieberater, Sachverständiger nach ZVEnEV Energetische.

Energetische Bewertung von Gebäuden

EnEV-2009 Dokumentation

• Bezirksschornsteinfegermeister sollen künftig überprüfen, ob die Nachrüstverpflichtungen (Austausch alter Heizkessel und Dämmung von Verteilungsleitungen und Armaturen) und die Anforderungen beim Einbau einer neuen Anlage (Regelung zur Nachtabsenkung, Regelung der Umwälzpumpe, Anforderungen an Verteilungsleitungen und Armaturen) eingehalten wurden. Diese Prüfung wird einmalig bei der ersten Feuerstättenschau nach Inkrafttreten der Verordnung durchgeführt. Sie betrifft nur die Erfüllung von Nachrüstpflichten.

Page 18: Energetische Bewertung von Gebäuden Dipl. Ing. (FH) Alexander Lyssoudis Bayerische Ingenieurekammer Bau Energieberater, Sachverständiger nach ZVEnEV Energetische.

Energetische Bewertung von Gebäuden

EnEV-2009 Dokumentation

• Der Eigentümer kann zum Nachweis dem Bezirksschornsteinfegermeister eine Unternehmererklärung vorlegen. In diesem Fall muss keine Prüfung durch den Schornsteinfeger durchgeführt werden.

• Bei Nichteinhaltung der Anforderungen gemäß EnEV setzt der Bezirksschornsteinfegermeister dem Bauherrn oder Eigentümer eine Frist zur Nacherfüllung. Wird der Pflicht zur Nacherfüllung nicht nachgekommen, wird die nach Landesrecht zuständige Behörde vom Bezirksschornsteinfegermeister über den Sachverhalt unterrichtet.

• Der Bezirksschornsteinfeger soll Nachrüstempfehlungen geben, in Fällen in denen der Eigentümer rechtlich noch nicht zur Nachrüstung verpflichtet ist. Inhaltlich soll sich die Empfehlung auf den Hinweis beschränken, dass die Nachrüstmaßnahmen aus Gründen der Energieeinsparung freiwillig schon vor der Entstehung der Rechtspflicht durchgeführt werden sollten.

Page 19: Energetische Bewertung von Gebäuden Dipl. Ing. (FH) Alexander Lyssoudis Bayerische Ingenieurekammer Bau Energieberater, Sachverständiger nach ZVEnEV Energetische.

Energetische Bewertung von Gebäuden

- Baurechtliche Einordnung –

Strafen für Auftraggeber bei „Nichteinhaltung“ der Rechenwerte

Page 20: Energetische Bewertung von Gebäuden Dipl. Ing. (FH) Alexander Lyssoudis Bayerische Ingenieurekammer Bau Energieberater, Sachverständiger nach ZVEnEV Energetische.

Energetische Bewertung von Gebäuden

öffentlich rechtlich

vs

privatrechtlich

Page 21: Energetische Bewertung von Gebäuden Dipl. Ing. (FH) Alexander Lyssoudis Bayerische Ingenieurekammer Bau Energieberater, Sachverständiger nach ZVEnEV Energetische.

Energetische Bewertung von Gebäuden

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!