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ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ¹ 18.11.2013 1 Gültig bis: 31.01.2025 Registriernummer ² BE-2015-000356543 (oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...") Gebäude Hauptnutzung / Gebäudekategorie Gewerbegebäude Adresse Brunsbütteler Damm 120-130, 13581 Berlin Gebäudeteil Gebäude B Baujahr Gebäude ca. 1900 Baujahr Wärmeerzeuger 1997 Nettogrundfläche 186 m² Wesentliche Energieträger für Heizung und Warmwasser Heizöl, elektrischer Strom Erneuerbare Energien Art: - Verwendung: - Art der Lüftung/Kühlung 3 Fensterlüftung Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Anlage zur Kühlung Schachtlüftung Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung Anlass der Ausstellung des Energieausweises Neubau Modernisierung (Änderung/Erweiterung) Aushangpflicht Vermietung/Verkauf Sonstiges (freiwillig) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter Annahme von standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die Nettogrundfläche. Teil des Energieausweises sind die Modernisierungsempfehlungen (Seite 4). Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt (Energiebedarfsausweis). Die Ergebnisse werden auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Diese Art der Ausstellung ist Pflicht bei Neubauten und bestimmten Modernisierungen nach § 16 Absatz 1 Satz 3 EnEV. Die angegebenen Vergleichswerte sind die Anforderungen der EvEV zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises (Erläuterungen - siehe Seite 5). Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt (Energieverbrauchsausweis). Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Die Vergleichswerte beruhen auf statistischen Auswertungen. Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch Eigentümer Aussteller Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe). Hinweise zur Verwendung des Energieausweises Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Gebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen. Aussteller Ausstellungsdatum Unterschrift des Ausstellers 01.02.2015 Dipl.-Ing. (FH) René Gläser René Gläser Fröbelstr. 10c 10405 Berlin Ausstellungsdatum Unterschrift des Ausstellers 1 Datum der angewendeten EnEV, gegebenenfalls angewendeten Änderungsverordnung zur EnEV 2 Bei nicht rechtzeitiger Zuteilung der Registriernummer (§ 17 Absatz 4 Satz 4 und 5 EnEV) ist das Datum der Antragstellung einzutragen; die Registriernummer ist nach deren Eingang nachträglich einzusetzen. 3 Mehrfachangaben möglich 4 bei Wärmenetzen Baujahr der Übergabestation 5 Nettogrundfläche ist im Sinne der EnEV ausschließlich der beheizte/gekühlte Teil der Nettogrundfläche

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ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäudegemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ¹ 18.11.2013

1Gültig bis: 31.01.2025

Registriernummer ² BE-2015-000356543

(oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...")

GebäudeHauptnutzung /Gebäudekategorie

Gewerbegebäude

Adresse Brunsbütteler Damm 120-130, 13581 Berlin

Gebäudeteil Gebäude B

Baujahr Gebäude ca. 1900

Baujahr Wärmeerzeuger 1997

Nettogrundfläche 186 m²

Wesentliche Energieträger fürHeizung und Warmwasser

Heizöl, elektrischer Strom

Erneuerbare Energien Art: - Verwendung: -

Art der Lüftung/Kühlung3 Fensterlüftung Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Anlage zurKühlungSchachtlüftung Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung

Anlass der Ausstellung desEnergieausweises

Neubau Modernisierung(Änderung/Erweiterung)

Aushangpflicht

Vermietung/Verkauf Sonstiges (freiwillig)

Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des GebäudesDie energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter Annahme vonstandardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. AlsBezugsfläche dient die Nettogrundfläche. Teil des Energieausweises sind die Modernisierungsempfehlungen(Seite 4).

Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt(Energiebedarfsausweis). Die Ergebnisse werden auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zumVerbrauch sind freiwillig. Diese Art der Ausstellung ist Pflicht bei Neubauten und bestimmten Modernisierungennach § 16 Absatz 1 Satz 3 EnEV. Die angegebenen Vergleichswerte sind die Anforderungen der EvEV zumZeitpunkt der Erstellung des Energieausweises (Erläuterungen - siehe Seite 5).

Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt(Energieverbrauchsausweis). Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Die Vergleichswerte beruhen aufstatistischen Auswertungen.

Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch Eigentümer Aussteller

Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe).

Hinweise zur Verwendung des EnergieausweisesDer Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamteGebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einenüberschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen.

Aussteller

Ausstellungsdatum Unterschrift des Ausstellers

01.02.2015

Dipl.-Ing. (FH) René GläserRené GläserFröbelstr. 10c10405 Berlin

Ausstellungsdatum Unterschrift des Ausstellers

1Datum der angewendeten EnEV, gegebenenfalls angewendeten Änderungsverordnung zur EnEV 2Bei nicht rechtzeitiger Zuteilung derRegistriernummer (§ 17 Absatz 4 Satz 4 und 5 EnEV) ist das Datum der Antragstellung einzutragen; die Registriernummer ist nach deren Eingangnachträglich einzusetzen. 3Mehrfachangaben möglich 4bei Wärmenetzen Baujahr der Übergabestation5Nettogrundfläche ist im Sinne der EnEV ausschließlich der beheizte/gekühlte Teil der Nettogrundfläche

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2Berechneter Energiebedarf des GebäudesRegistriernummer ² BE-2015-000356543

(oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...")

CO2-Emissionen 3 0 kg/(m²·a)

Primärenergiebedarf

Primärenergiebedarf dieses Gebäudes346 kWh/(m²·a)

0 80 150 230 300 380 450 ≥520

EnEV-AnforderungswertNeubau (Vergleichswert)

EnEV-Anforderungswertmodernisierter Altbau (Vergleichswert)

Für Energiebedarfsberechnungen verwendetes VerfahrenVerfahren nach Anlage 2 Nummer 2 EnEV

Verfahren nach Anlage 2 Nummer 3 EnEV ("Ein-Zonen-Modell")

Vereinfachungen nach § 9 Absatz 2 EnEV

Vereinfachungen nach Anlage 2 Nummer 2.1.4 EnEV

Anforderungen gemäß EnEV 4

Primärenergiebedarf

Ist-Wert kWh/(m²·a) Anforderungswert kWh/(m²·a)

Mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten eingehalten

Sommerlicher Wärmeschutz (bei Neubau) eingehalten

EndenergiebedarfJährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m²·a) für

Energieträger Heizung Warmwasser EingebauteBeleuchtung Lüftung 5 Kühlung einschl.

BefeuchtungGebäudeinsgesamt

Strom 2,5 0,0 14,9 0,0 0,0 17,3

Heizöl 293,4 0,0 0,0 0,0 0,0 293,4

Endenergiebedarf Wärme [Pflichtangabe in Immobilienanzeigen] 293 kWh/(m²·a)

Endenergiebedarf Strom [Pflichtangabe in Immobilienanzeigen] 17 kWh/(m²·a)

Angaben zum EEWärmeG 6

Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- undKältebedarfs auf Grund des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG)

Art: Deckungsanteil:

0 %

0 %

0 %

Ersatzmaßnahmen 7

Die Anforderungen des EEWärmeG werden durch dieErsatzmaßnahme nach § 7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärmeGerfüllt.

Die nach § 7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärmeG verschärftenAnforderungswerte der EnEV sind eingehalten.

Verschärfter AnforderungswertPrimärenergiebedarf: kWh/(m²·a)

Die in Verbindung mit § 8 EEWärmeG um %verschärften Anforderungswerte der EnEV sind eingehalten.

Verschärfter AnforderungswertPrimärenergiebedarf: kWh/(m²·a)

GebäudezonenNr. Zone Fläche [m²] Anteil [%]

1 Gewerbegebäude 186 100

2

3

4

5

6

7

weitere Zonen in Anlage

Erläuterungen zum BerechnungsverfahrenDie Energieeinsparverordnung lässt für die Berechnung des Energiebedarfs invielen Fällen neben dem Berechnungsverfahren alternative Vereinfachungen zu,die im Einzelfall zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Insbesonderewegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keineRückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenenBedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeterbeheizte/gekühlte Nettogrundfläche.

1siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises 2siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises 3freiwillige Angabe4nur bei Neubau sowie bei Modernisierung im Fall des § 16 Absatz 1 Satz 3 EnEV 5nur Hilfsenergiebedarf 6nur bei Neubau7nur bei Neubau im Fall der Anwendung von § 7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärmeG

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3Erfasster Energieverbrauch des GebäudesRegistriernummer ² BE-2015-000356543

(oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...")

Endenergieverbrauch

Warmwasser enthalten

Der Wert enthält den Stromverbrauch für

Zusatzheizung Warmwasser Lüftung eingebaute Beleuchtung Kühlung Sonstiges

Zeitraum

von bisEnergieträger 4

Primär-energie-

faktor

EnergieverbrauchWärme[kWh]

AnteilWarmwasser

[kWh]

Anteil Heizung[kWh]

Klima-faktor

EnergieverbrauchStrom[kWh]

Verbrauchserfassung - Heizung und Warmwasser

Primärenergieverbrauch dieses Gebäudes kWh/(m²·a)

Gebäudenutzung

Gebäudekategorie/Nutzung

Flächen-anteil

Vergleichswerte 3

Heizung undWarmwasser Strom

Erläuterungen zum VerfahrenDas Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskenn-werten ist durch die Energiesparverordnung vorgegeben.Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeterbeheizte/gekühlte Nettogrundfläche. Der tatsächlicheEnergieverbrauch eines Gebäudes weicht insbesondere wegendes Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltensvon den angegebenen Kennwerten ab.

1siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises 2siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises 3veröffentlicht unterwww.bbsr-energieeinsparung.de durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministeriumfür Wirtschaft und Technologie 4gegebenfalls auch Leerstandszuschläge in kWh

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4Empfehlungen des AusstellersRegistriernummer ² BE-2015-000356543

(oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...")

Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung

Maßnahmen zur kostengünstigen Verbesserung der Energieeffizienz sind möglich nicht möglich

Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen

Nr. Bau- oderAnlagenteile

Maßnahmenbeschreibung ineinzelnen Schritten

empfohlen

inZusammenhang

mit größererModernisierung

alsEinzel-maß-

nahme

(freiwillige Angaben)

geschätzteAmortisa-tionszeit

geschätzteKosten proeingesparte

Kilowatt-stunde

Endenergie

1 Sonstiges Ich empfehle die Durchführung einerGebäudeenergieberatung.

weitere Empfehlungen auf gesondertem Blatt

Hinweis: Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude dienen lediglich der Information.Sie sind nur kurz gefasste Hinweise und kein Ersatz für eine Energieberatung.

Genauere Angaben zu den Empfehlungensind erhältlich bei/unter:

Weitere Informationen zur Gebäudeenergieeffizienz erhalten Sie aufder Webseite des BBSR, www.bbsr-energieeinsparung.de

Ergänzende Erläuterungen zu den Angaben im Energieausweis (Angaben freiwillig)

1siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises 2siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises

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5Erläuterungen

Angabe Gebäudeteil - Seite 1

Bei Nichtwohngebäuden, die zu einem nicht unerheblichen Anteil zuWohnzwecken genu tz t werden , i s t d ie Auss te l l ung desEnergieausweises gemäß dem Muster nach Anlage 7 auf denGebäudeteil zu beschränken, der getrennt als Nichtwohngebäude zubehandeln ist (siehe im Einzelnen § 22 EnEV). Dies wird imEnergieausweis durch die Angabe "Gebäudeteil" deutlich gemacht.

Erneuerbare Energien - Seite 1

Hier wird darüber informiert, wofür und in welcher Art erneuerbareEnergien genutzt werden. Bei Neubauten enthält Seite 2 (Angaben zumEEWärmeG) dazu weitere Angaben.

Energiebedarf - Seite 2

Der Energiebedarf wird hier durch den Jahres-Primärenergiebedarf undden Endenergiebedarf für die Anteile Heizung, Warmwasser, eingebauteBeleuchtung, Lüftung und Kühlung dargestellt. Diese Angaben werdenrechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlageder Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahmevon standardisierten Randbedingungen (z.B. standardisierte Klimadaten,definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur und innereWärmegewinne) berechnet. So lässt sich die energetische Qualität desGebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und von der Wetterlagebeurteilen. Insbesondere wegen der standardisierten Randbedingungenerlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf dentatsächlichen Energieverbrauch.

Primärenergiebedarf - Seite 2

Der Primärenergiebedarf bildet die Energieeffizienz des Gebäudes ab.Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte "Vorkette"(Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweilseingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbareEnergien etc.). Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Bedarf unddamit eine hohe Energieeffizienz sowie eine die Ressourcen und dieUmwelt schonende Energienutzung. Die angegebenen Vergleichswertegeben für das Gebäude die Anforderungen der EnEV an, die zumZeitpunkt der Ausstellung des Energieausweises galt. Sie sind im Falleines Neubaus oder einer Modernisierung des Gebäudes, die nach demVorgaben des § 9 Absatz 1 Satz 2 EnEV durchgeführt wird, einzuhalten.Bei Bestandsgebäuden dienen sie zur Orientierung hinsichtlich derenergetischen Qualität des Gebäudes. Zusätzlich können die mit demEnergiebedarf verbundenen CO2-Emissionen des Gebäudes freiwilligangegeben werden.Der Endwert der Skala zum Primärenergiebedarf beträgt, auf dieZehnerstelle gerundet, das Dreifache des Vergleichswerts "EnEVAnforderungswert modernisieter Altbau" (140 % des "EnEVAnforderungswerts Neubau").

Wärmeschutz - Seite 2

Die EnEV stellt bei Neubauten und bestimmten baulichen Änderungenauch An fo rderungen an d ie energe t i sche Qua l i tä t a l l e rwärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken,Fenster etc.) sowie bei Neubauten an den sommerlichen Wärmeschutz(Schutz vor Überhitzung) eines Gebäudes.

Pflichtangaben für Immobilienanzeigen - Seite 2 und 3

Nach der EnEV besteht die Pflicht, in Immobilienanzeigen die in § 16aAbsatz 1 genannten Angaben zu machen. Die dafür erforderlichenAngaben sind dem Energieausweis zu entnehmen, je nach Ausweisartder Seite 2 oder 3.

Endenergiebedarf - Seite 2

Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete,jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Warmwasser, eingebauteBeleuchtung, Lüftung und Kühlung an. Er wird unter Standardklima undStandardnutzungsbedingungen errechnet und ist ein Indikator für dieEnergieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechik. DerEndenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude unterAnnahme von s tandard is ie r ten Bed ingungen und un te rBerücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit diestandardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf, dienotwendige Lüftung und eingebaute Beleuchtung sichergestellt werdenkönnen. Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Bedarf und damiteine hohe Energieeffizienz.

Angaben zum EEWärmeG - Seite 2

Nach dem EEWärmeG müssen Neubauten in bestimmtem Umfangerneuerbare Energien zur Deckung des Wärme- und Kältebedarfsnutzen. In dem Feld "Angaben zum EEWärmeG" sind die Art dereingesetzten erneuerbaren Energien und der prozentuale Anteil derPflichterfüllung abzulesen. Das Feld "Ersatzmaßnahmen" wirdausgefüllt, wenn die Anforderungen des EEWärmeG teilweise odervollständig durch Maßnahmen zur Einsparung von Energie erfülltwerden. Die Angaben dienen gegenüber der zuständigen Behörde alsNachweis des Umfangs der Pflichterfüllung durch die Ersatzmaßnahmeund der Einhaltung der für das Gebäude geltenden verschärftenAnforderungswerte der EnEV.

Endenergieverbrauch - Seite 3

Die Angaben zum Endenergieverbrauch von Wärme und Strom werdenfür das Gebäude auf der Basis der Abrechnungen von Heizkosten bzw.der Abrechnungen von Energielieferanten ermittelt. Dabei werden dieEnergieverbrauchsdaten des gesamten Gebäudes und nicht dereinzelnen Nutzeinheiten zugrunde gelegt. Die so ermittelten Werte sindspezifische Werte pro Quadratmeter Nettogrundfläche nach der EnEV.Der erfasste Energieverbrauch für die Heizung wird anhand derkonkreten örtlichen Wetterdaten und mithilfe von Klimafaktoren aufeinen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet. Die Angaben zumEndenergieverbrauch geben Hinweise auf die energetische Qualität desGebäudes. Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Verbrauch. EinRückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nichtmöglich. Der tatsächliche Verbrauch einer Nutzungseinheit oder einesGebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses undsich ändernden Nutzerverhaltens oder sich ändernder Nutzungen vomangegebenen Endenergieverbrauch ab.Im Fall längerer Leerstände wird hierfür ein pauschaler Zuschlagrechnerisch bestimmt und in die Verbrauchserfassung einbezogen. Obund inwieweit derartige Pauschalen in die Erfassung eingegangen sind,ist der Tabelle "Verbrauchserfassung" zu entnehmen.Die Vergleichswerte ergeben sich durch die Beurteilung gleichartigerGebäude. Kleinere Verbrauchswerte als der Vergleichswert signalisiereneine gute energetische Qualität im Vergleich zum Gebäudebestanddieses Gebäudetyps. Die Endwerte der beiden Skalen zumEndenergieverbrauch betragen, auf die Zehnerstelle gerundet, dasDoppelte des jeweiligen Vergleichswerts.

Primärenergieverbrauch - Seite 3

Der Primärenergieverbrauch geht aus dem für das Gebäude insgesamtermittelten Endenergieverbrauch für Wärme und Strom hervor. Wie derPrimärenergiebedarf wird er mithilfe von Umrechnungsfaktoren ermittelt,die die Vorkette der jeweils eingesetzten Energieträger berücksichtigen.

1siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises

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ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäudegemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ¹ 18.11.2013

Gültig bis: 31.01.2025

Registriernummer ² BE-2015-000356543

(oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...")Aushang

GebäudeHauptnutzung/Gebäudekategorie

Gewerbegebäude

Adresse Brunsbütteler Damm 120-130, 13581 Berlin

Gebäudeteil Gebäude B

Baujahr Gebäude ca. 1900

Nettogrundfläche 186

Wesentliche Energieträger fürHeizung und Warmwasser

Heizöl, elektrischer Strom

Erneuerbare Energien Art: - Verwendung: -

Primärenergiebedarf

Primärenergiebedarf dieses Gebäudes346 kWh/(m²·a)

0 80 150 230 300 380 450 ≥520

EnEV-AnforderungswertNeubau (Vergleichswert)

EnEV-Anforderungswertmodernisierter Altbau (Vergleichswert)

Aufteilung Energiebedarf

400

320

240

160

80

Nutzenergie Endenergie Primärenergie

Kühlung einschließlich Befeuchtung

Lüftung

Eingebaute Beleuchtung

Warmwasser

Heizung

Aussteller

Ausstellungsdatum Unterschrift des Ausstellers

01.02.2015

Dipl.-Ing. (FH) René GläserRené GläserFröbelstr. 10c10405 Berlin

Ausstellungsdatum Unterschrift des Ausstellers

1Datum der angewendeten EnEV, gegebenenfalls angewendeten Änderungsverordnung zur EnEV 2Bei nicht rechtzeitiger Zuteilung derRegistriernummer (§ 17 Absatz 4 Satz 4 und 5 EnEV) ist das Datum der Antragstellung einzutragen; die Registriernummer ist nach deren Eingangnachträglich einzusetzen.