ENERGIEAUSWEIS Wohngebäude mit FÜR … · Energieeffi zientes Bauen in Sachsen...

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Energieeffizientes Bauen in Sachsen Energiebedarfs- ausweis Welcher Energieausweis ist erforderlich? Altbau Wohn- und Nichtwohngebäude Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten oder Nichtwohngebäude Alle Wohngebäude mit Bauantrag nach dem 01.11.1977 Alle Wohngebäude mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 und mind. saniert nach Standard der Wärmeschutzverordnung Neubau Wohn- und Nichtwohngebäude Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und Bau- antrag vor dem 01.11.1977, unsaniert Wahlfreiheit zwischen Energiebedarfs- ausweis und Energie- verbrauchsausweis Energiebedarfsausweis Energieverbrauchsausweis Energieberater in Sachsen Die SAENA betreibt kostenfreie Expertennetzwerke. Die geli- steten Energieberater haben ihre Qualifikation, Kenntnisse und Fertigkeiten anhand von Referenzen nachgewiesen. Verschie- dene Auswahlkriterien helfen hierbei schnell einen geeigneten Berater für Ihr Vorhaben zu finden. Zudem kann mit Hilfe einer sächsischen Landkarte gezielt nach qualifizierten Energiebera- tern aus der Region gesucht werden. Die SAENA ist Netzwerkpartner der dena. Mitglieder in unserer Energieberater-Datenbank können sich mit den entsprechenden Voraussetzungen zu vergünstigten Kondi- tionen in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderpro- gramme des Bundes www.energie-effizienz-experten.de eintragen lassen. Die Anmeldegebühr beträgt für Netz- werkmitglieder 100 statt 150 , der Jahresbeitrag für die Folgejahre 50 statt 100 . Die Ersteintragung, die Datenhaltung sowie die Überprü- fung der Voraussetzungen erfolgt über die SAENA (bzw. zusätzlich bei BAFA-Beratern über die BAFA und für die Zulassung für Denkmäler durch die WTA). Die Rech- nungslegung und endgültige Freischaltung in der Exper- tenliste für Förderprogramme des Bundes übernimmt die dena. Information für Architekten, Ingenieure und Energieberater Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH Die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH ist ein Unterneh- men des Freistaates Sachsen und der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SAENA ge- ben unabhängigen Rat. Sie informieren Sachsens Bürger, Unter- nehmen, Kommunen, Schulen und Kirchen zu den Themen Erneu- erbare Energien, zukunftsfähige Energieversorgung und zur be- wussten effizienten Energienutzung. Für Ratsuchende, die ein Gebäude errichten oder sanieren möch- ten, stehen Architekten und Ingenieure der SAENA als Ansprech- partner zur Verfügung. Ob am Telefon, in persönlichen Gesprä- chen, auf Veranstaltungen oder Fachmessen, nehmen sich die kompetenten Fachleute Ihrer Fragen an. Gerne können Sie sie anrufen und einen kostenfreien Beratungs- termin vereinbaren! Beratertelefon: 0351 4910-3179 oder oder Unsere Energieberater finden Sie unter: www.saena.de/energie-experten Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH Pirnaische Straße 9 01069 Dresden Telefon: 0351 4910-3152 Telefax: 0351 4910-3155 E-Mail: info@saena.de Internet: www.saena.de Kontakt www.saena.de/beratung www.saena.de/broschüren www.saena.de/veranstaltungen www.saena.de/fördermittelratgeber www.saena.de/energieportal-sachsen www.saena.de/digitale-bauherrenmappe Weitere Informationen im Internet: ENERGIEAUSWEIS FÜR WOHNGEBÄUDE – WICHTIGE FRAGEN IN KÜRZE BEANTWORTET

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Energieeffi zientes Bauen in Sachsen

Energiebedarfs-ausweis

Welcher Energieausweis ist erforderlich?

AltbauWohn- und

Nichtwohngebäude

Wohngebäude mitmehr als 4 Wohneinheitenoder Nichtwohngebäude

Alle Wohngebäudemit Bauantrag nach

dem 01.11.1977

Alle Wohngebäude mitBauantrag vor dem

01.11.1977 und mind.saniert nach Standard der Wärmeschutzverordnung

NeubauWohn- und

Nichtwohngebäude

Wohngebäude mit bis zu4 Wohneinheiten und Bau-antrag vor dem 01.11.1977,

unsaniert

Wahlfreiheit zwischen Energiebedarfs-

ausweis und Energie-verbrauchsausweis

Energiebedarfsausweis Energieverbrauchsausweis

Energieberater in Sachsen

Die SAENA betreibt kostenfreie Expertennetzwerke. Die geli-steten Energieberater haben ihre Qualifikation, Kenntnisse und Fertigkeiten anhand von Referenzen nachgewiesen. Verschie-dene Auswahlkriterien helfen hierbei schnell einen geeigneten Berater für Ihr Vorhaben zu finden. Zudem kann mit Hilfe einer sächsischen Landkarte gezielt nach qualifizierten Energiebera-tern aus der Region gesucht werden.

Die SAENA ist Netzwerkpartner der dena. Mitglieder in unserer Energieberater-Datenbank können sich mit den entsprechenden Voraussetzungen zu vergünstigten Kondi-tionen in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderpro-gramme des Bundes www.energie-effizienz-experten.deeintragen lassen. Die Anmeldegebühr beträgt für Netz-werkmitglieder 100 € statt 150 €, der Jahresbeitrag für die Folgejahre 50 € statt 100 €. Die Ersteintragung, die Datenhaltung sowie die Überprü-fung der Voraussetzungen erfolgt über die SAENA (bzw. zusätzlich bei BAFA-Beratern über die BAFA und für die Zulassung für Denkmäler durch die WTA). Die Rech-nungslegung und endgültige Freischaltung in der Exper-tenliste für Förderprogramme des Bundes übernimmt die dena.

Information für Architekten, Ingenieureund Energieberater

Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH

Die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH ist ein Unterneh-men des Freistaates Sachsen und der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SAENA ge-ben unabhängigen Rat. Sie informieren Sachsens Bürger, Unter-nehmen, Kommunen, Schulen und Kirchen zu den Themen Erneu-erbare Energien, zukunftsfähige Energieversorgung und zur be-wussten effizienten Energienutzung.

Für Ratsuchende, die ein Gebäude errichten oder sanieren möch-ten, stehen Architekten und Ingenieure der SAENA als Ansprech-partner zur Verfügung. Ob am Telefon, in persönlichen Gesprä-chen, auf Veranstaltungen oder Fachmessen, nehmen sich die kompetenten Fachleute Ihrer Fragen an.

Gerne können Sie sie anrufen und einen kostenfreien Beratungs-termin vereinbaren!

Beratertelefon: 0351 4910-3179

oder

oder

Unsere Energieberater finden Sie unter:www.saena.de/energie-experten

Sächsische Energieagentur – SAENA GmbHPirnaische Straße 901069 DresdenTelefon: 0351 4910-3152Telefax: 0351 4910-3155E-Mail: [email protected]: www.saena.de

Kontakt

www.saena.de/beratungwww.saena.de/broschüren www.saena.de/veranstaltungen www.saena.de/fördermittelratgeberwww.saena.de/energieportal-sachsen www.saena.de/digitale-bauherrenmappe

Weitere Informationen im Internet:

ENERGIEAUSWEISFÜR WOHNGEBÄUDE– WICHTIGE FRAGENIN KÜRZE BEANTWORTET

energie im Ausweis ausgegeben. Um einen Vergleich der Ener-gieausweise zu ermöglichen, werden die spezifischen Energie-kennwerte in beiden Ausweisarten auf eine einheitliche Gebäu-denutzfläche (AN) und nicht auf die Wohnfläche bezogen.

Für den Bedarfsausweis wird die Gebäudenutzfläche aus dem beheizten Gebäudevolumen (Ve) mit AN = 0,32 m-1 × Ve ermittelt. Das beheizte Gebäudevolumen (in m3) ist das Volumen, dass von der beheizten Gebäudehülle umschlossen wird. Für den Ver-brauchsausweis kann die Gebäudenutzfläche aus der Wohnflä-che ermittelt werden. Sie entspricht je nach Gebäudetyp nähe-rungsweise dem 1,2- bzw. 1,35-fachen der Wohnfläche.

Wie wird die Gebäudenutzfläche AN ermittelt?

Für jeden Neubau ist gemäß der Sächsischen EnEV-Durchfüh-rungsverordnung (SächsEnEVDVO) bei Nutzungsaufnahme der zuständigen Behörde ein Energieausweis vorzulegen. Die ener-getischen Kennwerte müssen dem fertiggestellten Gebäude entsprechen – nicht den Planungsdaten.

Für Bestandsgebäude gilt gemäß § 16 EnEV: „Soll ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück, ein grundstücksgleiches Recht an einem bebauten Grundstück oder Wohnungs- oder Teileigen-tum verkauft werden, hat der Verkäufer dem potenziellen Käufer spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis … vorzu-legen.“ Diese Vorlagepflicht gilt auch bei Vermietung, Verpach-tung oder Leasing von solchen Immobilien, außer für Denkmä-ler. Unverzüglich nach Abschluss von Verträgen für vorgenannte Vermarktungen ist der Energieausweis bzw. eine Kopie zu über-geben.

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

Spätestens zur Besichtigung von Immobilien, können Kauf-, Miet-, Pacht- oder Leasinginteressenten einen Energieausweis verlangen. Kann der Ausweis nicht vorgelegt werden, ist das un-verzüglich nachzuholen. Spätestens zur Vertragsunterzeichnung ist zumindest eine Kopie zu übergeben. Käufer oder Mieter, die vor Abschluss ihrer Verträge keine Einsicht forderten bzw. be-reits länger Eigentümer oder Nutzer der Immobilie sind, haben keinen Anspruch auf eine nachträgliche Vorlage des Ausweises, da die EnEV ausdrücklich von „potentiellen Käufern“ spricht.

Wer kann die Einsicht inden Energieausweis verlangen?

fassung dieser Berechnungen dar. Steht ein solcher Energieaus-weis zur Verfügung, kann er freiwillig in der Vermarktung ge-nutzt werden.In der Begründung zur EnEV 2007 wurde klargestellt, dass es

zweckwidrig wäre, einen Energieausweis zu verlangen, wenn ein Gebäude im Hinblick auf einen bevorstehenden Abriss veräußert wird.

Was ist im geplanten Abrissfall?

In Sachsen dürfen (gemäß SächsEnEVDVO) Energiebedarfsaus-weise für Neubauten und bestehende Gebäude bei denen ein rech-nerischer Gesamtnachweis nach EnEV erstellt wurde, nur durch bauvorlageberechtigte Architekten und Ingenieure sowie Hoch-schulabsolventen (entspr. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnEV) ausgestellt werden. Für Bestandsgebäude, die längere Zeit nicht baulich ver-ändert wurden, dürfen auch in Sachsen alle im § 21 aufgeführten Personen wie z.B. qualifizierte Energieberater einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ausstellen.

Wer darf Energieausweise in Sachsen ausstellen?

Energieausweise gelten 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Seit Mai 2014 werden alle Energieausweise registriert und erhalten eine Registriernummer. Die allgemeine Energieausweispflicht wurde ab Oktober 2007 schrittweise in Deutschland eingeführt. Bereits vor-her wurden freiwillige Ausweise, auch als Energiepässe bezeich-net, ausgestellt. Diese gelten ebenfalls 10 Jahre ab Ausstellungs-datum und genügen den gesetzlichen Vorgaben.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Wird ein Baudenkmal verkauft, vermietet oder verpachtet, besteht keine Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises (§16 Abs.5 EnEV). Wird bei Baudenkmälern eine energetische Sanierung durchge-führt, werden jedoch unter Umständen Berechnungen zum Ener-giebedarf notwendig. Der Energieausweis stellt eine Zusammen-

Benötigen Baudenkmäler einen Energieausweis?

Welche Angaben aus dem Energieausweis werden in Immobilienanzeigen veröffentlicht?

Grundsätzlich sind die Preise frei verhandelbar. Verbrauchsaus-weise werden von verschiedenen Dienstleistern angeboten. Bei-spielsweise auch in Online-Portalen, wo es sehr günstige Ange-bote weit unter 50 € geben kann. Jedoch ist dafür oft die eigene Dateneingabe notwendig. Hier ist die Fehlerquote sicherlich hö-her und bei Streitigkeiten trägt der Auftraggeber die Verantwor-tung selbst. Auch seriöse Aussteller können diese Ausweisart je nach Aufwand unter 100 € anbieten. Die Bedarfsausweise setzen einen Vor-Ort-Besuch voraus. Zunächst werden die Außenbau-teile sowie die Heizung und Warmwasserbereitung erfasst. Auf-bewahrte technische Unterlagen helfen Zeit und Geld zu sparen. Anschließend erfolgt die Eingabe und Verarbeitung der auf-genommenen Daten mit Hilfe einer Software. Aufgrund deshöheren Aufwandes liegen die Kosten für den Bedarfsausweishöher als bei dem Verbrauchsausweis.

Wieviel kostet ein Energieausweis?

Ein Energieausweis ist ein Dokument, dass das gesamte Gebäu-de hinsichtlich der energetischen Qualität bewertet und hilft, Gebäude unterschiedlichsten Bautyps miteinander zu verglei-chen. Energieausweise wurden 2007 auf Grundlage der EU-Ge-bäuderichtlinie (EPBD) in Deutschland mit der Energieeinspar-verordnung (EnEV) verbindlich eingeführt. In diesem „Ausweis für Gebäude“ werden die wichtigsten Eigenschaften der Gebäu-dehülle und der Heizungsanlage beurteilt. Die energetischen Kenndaten werden abschließend einer Farbskala für den Ener-gieverbrauch bzw. -bedarf und seit 2014 auch einer Energieeffi-zienzklasse (A+ bis H) zugeordnet.

Was ist ein Energieausweis?

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Ein Energieausweis wird auf Grundlage des erfassten Energie-verbrauchs (Verbrauchsausweis) oder des berechneten Energie-bedarfs (Energiebedarfsausweis) ausgestellt. Beim Verbrauch-sausweis wird als Grundlage der tatsächliche Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser aus einem zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten eines bestehenden Gebäudes ange-setzt. Resultierend darauf wird ein spezifischer Energiever-brauchskennwert für die End- und Primärenergie errechnet. Bei dieser Berechnung werden längere Leerstände sowie eine Witte-rungsbereinigung, z.B. sehr kalte Winter, berücksichtigt, um eine standortunabhängige Vergleichbarkeit der Daten erzielen zu können. Der Verbrauchskennwert wird stark vom Nutzerverhal-ten der Bewohner beeinflusst.

Hingegen erfolgt beim Bedarfsausweis eine Berechnung des voraussichtlichen Energiebedarfs anhand der Kenndaten der beheizten Gebäudehülle (Außenbauteile) und der Qualität der Heizungsanlage für bestehende oder neue Gebäude. Für die Be-rechnungen werden normierte Nutzungsrandbedingungen un-abhängig vom Standort zu Grunde gelegt. Im Ergebnis wird ein spezifischer Energiebedarfskennwert für die End- und Primär-

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

In Immobilienanzeigen sind die Art des Energieausweises, der Energiebedarfs- bzw. Energieverbrauchskennwert, der wesent-liche Energieträger für die Heizung, das im Energieausweis ge-nannte Baujahr sowie bei neu erstellten Ausweisen (ab Mai 2014) auch die Energieeffizienzklasse anzugeben.

Bei Gebäuden die seit 2 - 5 Jahren leer stehen, ist die Ausstellung eines Verbrauchsausweises aufgrund fehlender Verbrauchsdaten oft nicht möglich. Hierfür sieht der Gesetzgeber aber die Möglich-keit gegeben, einen Energiebedarfsausweis unter Zuhilfenahme der vereinfachten Datenaufnahme gemäß der Bekanntmachungen des Bundesbauministeriums zu erstellen.

Was ist bei Verkauf leer stehender Gebäude?