ENERGIEAUSWEISfürWohngebäude · ENERGIEAUSWEISfürWohngebäude, gemäß den §§ 16 ff. der...

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ENERGIEAUSWEISfürWohngebäude , gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1 18.11.2013 Gültig bis: 21.02.2028 Registriernummer 2 ~øl.2018*Olfll~ (oder .Registnemummer wurde beantragt am...7 Gebäude Gebäudetyp Mehrfamilienhaus Adresse Holzmühlenstraße 21 a; 22041 Hamburg Gebäudeteil Baujahr Gebäude 3 1953 Baujahr Wärmeerzeuger 3, 4 1994 (Heizungsanlage) Anzahl Wohnungen 10 Gebäudenutzfläche (AN) 451,56 m2 X nach § 19 EnEV aus der Wohnfläche ermittelt Wesentliche Energieträger für Erdgas H Heizung und Warmwasser 3 Erneuerbare Energien Art: Verwendung: Art der Lüftung/Kühlung x Fensterlüftung m Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung m Anlage zur m Schachtlüftung m Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewìnnung Kühlung Anlass der Ausstellung m Neubau c Modernisierung cj Sonstiges des Energieausweises x Vermietung/Verkauf (Änderung/Erweiterung) (freiwillig) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter Annahme von standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Be- zugsfläche dient die energetische Gebäudenutzfläche nach der EnEV, die sich in der Regel von den allgemeinen Wohnflächenangaben unterscheidet. Die angegebenen Vergleichswerte sollen überschlägige Vergleiche ermögli- chen (Erläuterungen - siehe Seite 5). Teil des Energieausweises sind die Modernisierungsempfehlungen (Seite 4). m Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt (Energie- bedarfsausweis). Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. w Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt (Energie- verbrauchsausweis). Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch I Eigentümer m Aussteller ci Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe). Hinweise zur Verwendung des Energieausweises Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Wohngebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen. Aussteller Michael Vogelgesang KALO) Kaloimeta AG & Co. KG Heidenkampsweg 40 20097 Hamburg 22.02.2018 einfach persönlicher. Ausstellungsdatum Unterschrift des Ausstellers 1 Datum der angewendeten EnEV, gegebenenfalls angewendeten Änderungsverordnung zur EnEV 2 Bei nicht rechtzeitiger Zuteilung der Registriernummer 17 Absatz 4 Satz 4 und 5 EnEV) ist das Datum der Antragstellung einzutragen; die Registriernummer ist nach deren Eingang nachträglich einzusetzen. 3 Mehrfachangaben möglich 4 bei Wärmenetzen Baujahr der Übergabestation

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ENERGIEAUSWEISfürWohngebäude, gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1 18.11.2013

Gültig bis: 21.02.2028Registriernummer 2 ~øl.2018*Olfll~(oder .Registnemummer wurde beantragt am...7

GebäudeGebäudetyp MehrfamilienhausAdresse Holzmühlenstraße 21 a; 22041 HamburgGebäudeteil

Baujahr Gebäude 3 1953Baujahr Wärmeerzeuger 3, 4 1994 (Heizungsanlage)Anzahl Wohnungen 10

Gebäudenutzfläche (AN) 451,56 m2 X nach § 19 EnEV aus der Wohnfläche ermittelt

Wesentliche Energieträger für Erdgas HHeizung und Warmwasser 3

Erneuerbare Energien Art: Verwendung:

Art der Lüftung/Kühlung x Fensterlüftung m Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung m Anlage zurm Schachtlüftung m Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewìnnung Kühlung

Anlass der Ausstellung m Neubau c Modernisierung cj Sonstigesdes Energieausweises x Vermietung/Verkauf (Änderung/Erweiterung) (freiwillig)

Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des GebäudesDie energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter Annahme vonstandardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Be-zugsfläche dient die energetische Gebäudenutzfläche nach der EnEV, die sich in der Regel von den allgemeinenWohnflächenangaben unterscheidet. Die angegebenen Vergleichswerte sollen überschlägige Vergleiche ermögli-chen (Erläuterungen - siehe Seite 5). Teil des Energieausweises sind die Modernisierungsempfehlungen (Seite 4).

m Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt (Energie-bedarfsausweis). Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sindfreiwillig.

w Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt (Energie-verbrauchsausweis). Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt.

Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch I Eigentümer m Aussteller

ci Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe).

Hinweise zur Verwendung des EnergieausweisesDer Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf dasgesamte Wohngebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht,einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen.

AusstellerMichael Vogelgesang

KALO) Kaloimeta AG & Co. KGHeidenkampsweg 4020097 Hamburg

22.02.2018einfach persönlicher. Ausstellungsdatum Unterschrift des Ausstellers

1 Datum der angewendeten EnEV, gegebenenfalls angewendeten Änderungsverordnung zur EnEV 2 Bei nicht rechtzeitiger Zuteilung derRegistriernummer (§ 17 Absatz 4 Satz 4 und 5 EnEV) ist das Datum der Antragstellung einzutragen; die Registriernummer ist nach derenEingang nachträglich einzusetzen. 3 Mehrfachangaben möglich 4 bei Wärmenetzen Baujahr der Übergabestation

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IENERGIEÄÜŠWEEI~ gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1 18.11.2013 _

Registriemummer 2 ~1-2618-001711374Berechneter Energiebedarf des Gebäudes (oder: „Registriemummerwurde beantragt am...")

CO2-Emissionen 3 ~ kg/(m2 a)

_F-1 Endenergiebedarf dieses Gebäudes\ ~,7 kWh/(m2.a)

~1= Izßll' CI D I E I X~1 ~-ll0 25 50 75 100 125 150 175 200 225 >250

/ N ~.. kWh/(mž.a).í 1L ~ Primärenergiebedarf dieses Gebäudes--

Anforderunqen qemäß EnEV 4

PrimärenerqiebedarfIst-Wert it kWh/(m2.a) Anforderungswert ~ 1<Wh/(m2.a)

Enerqetische Qualität der Gebäudehülle H:

Ist-Wert , W/(m2-K) Anforderungswert ~~~~ W/(mz·K)

Sommerlicher Wärmeschutz (bei Neubau) o eingehalten.

Für Enerqiebedarfsberechnunqen verwendetes Verfahren

m Verfahren nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10

[i Verfahren nach DINV 18599

[i Regelung nach § 3 Absatz 5 EnEV

m Vereinfachungen nach § 9 Absatz 2 EnEV

Endenergiebedarf dieses Gebäudes[Pflichtangabe in Immobilienanzeigen]

7Angaben zum EEWärmeG 5.,Nutzung emeuerbarer Energien zur Deckung desWärme- und Kältebedarfs auf Grund des Emeuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG)

Art: ~ Deckungsanteil: ~ %L -%

/.%Ersatzmaßnahmen 6 --".--Die Anforderungen des EEWärmeG werden durch dieErsatzmaßnahme nach § 7 Absatz 1 Nummer 2EEWärmeG erfüllt.ci Die nach § 7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärmeG

verschärften Anforderungswerte der EnEV sindeingehalten.

m Die in Verbindung mit § 8 EEWärmeG um ~ %verschärften Anforderungswerte der EnEV sindeingehalten.

Verschärfter AnforderungswertPrimärenergiebedarf: I kWWW-a)Verschärfter Anforderungswertfür die energetische Qualität der

- Gebäudehülle HT: P- W/(m2.1<) ,

Vergleichswerte Endenergie ----.--

tt] -1'~Të- t DIEI -F~73'IW'I~Uli0 25 50 75 100 125 150 175 200 225 >250-Il..*) <f gf Iê. fp ÝS #*Ý Ö e -e .f ·f ejpyø Ø #Ý# #0 -0 D

* 8 V V /,4 # %*F'*F© + e <f7

Erläuterungen zum BerechnungsverfahrenDie Energieeinsparverordnung lässt für die Berechnung des Energiebedarfsunterschiedliche Verfahren zu, die im Einzelfall zu unterschiedlichen Ergeb-nissen führen können. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungenerlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichenEnergieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte der Skala sind spezifischeWerte nach der EnEV pro Quadratmeter Gebäudenutzflàche (AJ, die imAllgemeinen größer ist als die Wohnfläche des Gebäudes.

l siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises 2 siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises 3 freiwillige Angabe4 nur bei Neubau sowie bei Modernisierung im Fall des § 16 Absatz 1 Satz 3 EnEV 5 nur bei Neubau6 nur bei Neubau im Fall der Anwendung von § 7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärrneG 7 EFH: Einfamilienhaus, MFH: Mehrfamilienhaus

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ENERGIEAUSWEIS für WohngebäudeLgemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnE\O vom 1 18.11.2013

Registriernummer 2 ..Ikoo#M137~Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes (oder .Registriemummer wurde beantragt am...')

Endenergieverbrauch dieses Gebäudes[Pflichtangabe für Immobilienanzeigen]

273 kWh/(m2 a)

~Verbrauchserfassung - Heizung und WarmwasserZeitraum

Energieträger 3von bis

Pnmär-energie-

faktorEnergieverbrauch

[kWh]

AnteilWarmwasser

[kWh]

Anteil Heizung Klima[kWh] faktor

01.01.2014 31.12.2014 Erdgas H 1,1 96619,5 96619,5 1,23

01.01.2015 31.12.2015 Erdgas H 1,1 105825,2 105825,2 1,12

01.01.2016 31.12.2016 Erdgas H 1,1 94960,6 94960,6 1,11

01.01.2014 31.12.2016 Warmwasserzuschlag 1,1 27093,6 27093,6

Vergleicñswerte-Eñãenergie~AI Ll-Ç I D IE I Fl,~ig~~~~0 25 50 75 100 125 150 175 200 226 >250

ff # 4# % E 2# þ.g 2'54, 4*

4

Die modellhaft ermittelten Vergleichswerte beziehen sichau'f Gebäude, in denen die Wärme für Heizung undWarmwasser durch Heizkessel im Gebäude bereitgestelltwird.Soll ein Energieverbrauch eines mit Fern- oder Nahwärmebeheizten Gebäudes verglichen werden, ist zu beachten,dass hier normalerweise ein um 15 bis 30 % geringererEnergieverbrauch als bei vergleichbaren Gebäuden mitKesselheizung zu erwarten ist

FrläuierungenzumüeriahrenDas Verfahren zur Ermittlung des Energieverbrauchs ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte der Skala sindspezifische Werte pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (A~) nach der Energieeinsparverordnung, die im Allgemeinen größer ist als dieWohnfläche des Gebäudes. Der tatsächliche Energieverbrauch einer Wohnung oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen desWitterungseinflusses und sich ändemden Nutzerverhaltens vom angegebenen Energieverbrauch ab.-

1 siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises 2 siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises3 gegebenenfalls auch Leerstandszuschläge, Warmwasser- oder Kühlpauschale in k\A/h 4 EFH: Einfamilienhaus, MFH: Mehrfamilienhaus

Energieverbrauch

Endenergieverbrauch dieses Gebäude273 kWh/(m2 a)

~I D 1 E0 25 50 75 100 125 150 175 200 225 >250

300 kWh/(mz a)Primärenergieverbrauch dieses Gebäud

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ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude, ge-m-äß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1 18.11.2013

Empfehlungen des AusstellersRegistriernummer 2 HH-2018-001711374

ia,/*-r~

(oder: .Registriemummer wurde beantragt am...')

Empfehlungen zur kostengünstigen ModernisierungMaßnahmen zur kostengünstigen Verbesserung der Energieeffizienz sind ® möglich O nicht möglichEmpfohlene Modernisierungsmaßnahmen

empfohlen (freiwillige Angaben)

Nr.in als geschätzte geschätzte

Bau- oder Maßnahmenbeschreibung in Zusammenhang Einzel- Amortisa- Kosten proAnlagenteile einzelnen Schritten mit größerer maß- tionszeit eingespatle

Modernisierung nahme Ki lowatt-stunde

Endenergie1 Außenwand gg.

Außenluft Prüfen Sie die Dämmung der Außenwand. 6 ~

2 Kellerdecke

3 Heizung

Prüfen Sie die Dämmung des unterenGebäudeabschlusses.Prüfen Sie eine Erneuerung derHeizungsanlage.

0 m

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O weitere Empfehlungen auf gesondertem Blatt

Hinweis: Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude dienen lediglich der Information.Sie sind nur kurz gefasste Hinweise und kein Ersatz für eine Energieberatung.

Genauere Angaben zu den Empfehlungen sinderhältlich bei/unter:

Kalorimeta_AG + Co. KG

Ergänzend:=Eriäuterungenzudenrngabenim Energieausweis(Angabenfreiwiiiig)-Die Berechnung und Empfehlung erfolgt ohne Durchführung eines Vororttermins durch den Aussteller undausschließlich aufgrund der vom Kunden zur Verfügung gestellten Angaben zum Objekt und zumEnergieverbrauch. Daten zum Energiebedarf und der Gebäudesubstanz liegen dem Aussteller nicht vor undwurden nicht geprüft. Für die Feststellung von Umfang und Wirtschaftlichkeit möglicherModernisierungsmaßnahmen empfehlen wir einen Vororttermin mit einem ortsansässigen Energieberater.

144038-1-2

1 siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises 2 siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises

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A-

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäudegemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1 18.11.2013

Erläuterungen

Anaabe Gebäudeteil - Seite 1 Anaaben zum EEWärmeG - Seite 2Bei Wohngebäuden, die zu einem nicht unerheblichen Anteil zu Nach dem EEWärmeG müssen Neubauten in bestimmtemanderen als Wohnzwecken genutzt werden, ist die Ausstellung Umfang erneuerbare Energien zur Deckung des Wärme- unddes Energieausweises gemäß dem Muster nach Anlage 6 auf Kältebedarfs nutzen. In dem Feld „Angaben zum EEWärrneG~den Gebäudeteil zu beschränken, der getrennt als Wohnge- sind die Art der eingesetzten emeuerbaren Energien und derbäude zu behandeln ist (siehe im Einzelnen § 22 EnEV). Dies prozentuale Anteil der Pflichterfüllung abzulesen. Das Feldwird im Energieausweis durch die Angabe „Gebäudeteir deut- „Ersatzmaßnahmen' wird ausgefüllt, wenn die Anforderungenlich gemacht. des EEWärmeG teilweise oder vollständig durch Maßnahmen

zur Einsparung von Energie erfüllt werden. Die AngabenErneuerbare Energien - Seite 1 dienen gegenüber der zuständigen Behörde als Nachweis desHier wird darüber informiert, wofür und in welcher Art erneuer- Umfangs der Pflichterfüllung durch die Ersatzmaßnahme undbare Energien genutzt werden. Bei Neubauten enthält Seite 2 der Einhaltung der für das Gebäude geltenden verschärften(Angaben zum EEWärmeG) dazu weitere Angaben. Anforderungswerte der EnEV.Energiebedarf - Seite 2 Enderaieverbrauch - Seite 3Der Energiebedarf wird hier durch den Jahres-Primärenergie- Der Endenergieverbrauch wird für das Gebäude auf der Basisbedarf und den Endenergiebedarf dargestellt. Diese Angaben der Abrechnungen von Heiz- und Warmwasserkosten nach derwerden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werden Heizkostenverordnung oder auf Grund anderer geeigneterauf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Verbrauchsdaten errnittelt Dabei werden die Energiever-Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedin- brauchsdaten des gesamten Gebäudes und nicht der einzel-gungen (z. B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzer- nen Wohneinheiten zugrunde gelegt. Der erfasste Energiever-verhalten, standardisierte Innentemperatur und innere Wärme- brauch für die Heizung wird anhand der konkreten örtlichengewinne usw.) berechnet. So lässt sich die energetische Qua- Wetterdaten und mithilfe von Klimafaktoren auf einen deutsch-lität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und von landweiten Mittelwert umgerechnet. So führt beispielsweise einder Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen der standardi- hoher Verbrauch in einem einzelnen harten Winter nicht zu ei-sierten Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte ner schlechteren Beurteilung des Gebäudes Der Endenergie-keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. verbrauch gibt Hinweise auf die energetische Qualität des Ge-Primäreneraiebedarf- Seite 2 bäudes und seiner Heizungsanlage. Ein kleiner Wert signali-Der Primärenergiebedarf bildet die Energieefñzienz des Ge_ sien einen geringen Verbrauch. Ein Rückschluss auf den künf-

bäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die tig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich; insbe-so genannte „Vorkette' (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, sondere können die Verbrauchsdaten einzelner Wohneinheiten

Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z. B. stark differieren, weil sie von der Lage der Wohneinheiten imHeizöl, Gas, Strom, emeuerbare Energien etc.). Ein kleiner Gebäude, von der jeweiligen Nutzung und dem individuellenWert signalisiert einen geringen Bedarf und damit eine hohe Verhalten der Bewohnerabhängen.Energieemzienz sowie eine die Ressourcen und die Urnwelt Im Fall längerer Leerstãnde wird hierfür ein pauschaler Zu-

schonende Energienutzung. Zusätzlich können die mit dem schlag rechnerisch bestimmt und in die Verbraucherfassung

Energiebedarf verbundenen CO2-Emissionen des Gebäudes einbezogen. Im Interesse der Vergleichbarkeit wird bei dezen-freiwillig angegeben werden. tralen, in der Regel elektrisch betriebenen Warrnwasseranla-

gen der typische Verbrauch über eine Pauschale berücksich-Enerqetische Qualität der Gebäudehülle - Seite 2 tigt: Gleiches gilt für den Verbrauch von eventuell vorhandenenAngegeben ist der spezifische, auf die wärmeübertragende Anlagen zur Raumkühlung. Ob und inwieweit die genanntenUmfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust (For-melzeichen in der EnEV: H-r' ). Er beschreibt die durchschnitt-liche energetische Qualität aller wärmeübertragenden Umfas-sungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) eines Ge-bäudes. Ein kleiner Wert signalisiert einen guten baulichenWärmeschutz. Außerdem stellt die EnEV Anforderungen anden sommerlichen Wärmeschutz (Schutz vor Überhitzung)eines GebäudesEndeneraiebedarf- Seite 2Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln be-rechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftungund Warmwasserbereitung an. Er wird unter Standardklima-und Standardnutungsbedingungen errechnet und ist ein Indi-kator für die Energieefñzienz eines Gebäudes und seiner Anla-gentechnik. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, diedem Gebäude unter der Annahme von standardisierten Bedin-gungen und unter Berücksichtigung der Energieverluste zuge-führt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur,der Warmwasserbedarf und die notwendige Lüftung sicher-gestellt werden können. Ein kleiner Wert signalisiert einengeringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz.

1 siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises

Pauschalen in die Erfassung eingegangen sind, ist der Tabelle ~„Verbrauchserfassung' zu entnehmen.Primäreneraieverbrauch - Seite 3Der Primärenergieverbrauch geht aus dem für das Gebäude 1ermittelten Endenergieverbrauch hervor. Wie der Primärener- ~giebedarf wird er mithilfe von Umrechnungsfaktoren ermittelt, 1die die Vorkette der jeweils eingesetzten Energieträger berück- ~sichtigen.Pflichtangaben für Immobilienanzeigen - Seite 2 und 3 ~Nach der EnEV besteht die Pflicht, in Immobilienanzeigen die ~in § 16a Absatz 1 genannten Angaben zu machen. Die dafür /erforderlichen Angaben sind dem Energieausweís zu entneh- ~men, je nach Ausweisart der Seite 2 oder 3.Vergleichswerte - Seite 2 und 3Die Vergleichswerte auf Endenergieebene sind modellhalt ~ermittelte Werte und sollen lediglich Anhaltspunkte für grobe ~Vergleiche der Werte dieses Gebäudes mit den Vergleichs- ~werten anderer Gebäude sein. Es sind Bereiche angegeben, ~innerhalb derer ungefähr die Werte für die einzelnerìlVergleichskategonen liegen.