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Sebastian Blömer, Dr. Martin Pehnt, Eva Rechsteiner Energiesparen in Bürgerhand Vom Modellprojekt zum Standbein der Energiewende von unten

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Sebastian Blömer, Dr. Martin Pehnt, Eva Rechsteiner

Energiesparen in BürgerhandVom Modellprojekt zum Standbein der Energiewende von unten

Kapitel

Impressum

Energiesparen in BürgerhandVom Modellprojekt zum Standbein der Energiewende von unten

ifeu Wilckensstraße 3 69120 Heidelberg Telefon +49 (0)6 221. 47 67 - 0 Telefax +49 (0)6 221. 47 67 - 19 E-Mail [email protected] www.ifeu.de

Autoren der Studie:Sebastian Blömer, Dr. Martin Pehnt, Eva Rechsteiner

Titel:

oben rechts:Kaj Mertens-Stickel, Solar-Bürger-Genossenschaft eG,erläutert die Technik des BHKW in einem Mehrfamili-enhaus, welches 45 Mieteinheiten versorgt.

oben links:In Zusammenarbeit haben die ENERGENO Heil-bronn-Franken eG und die Papier Union GmbH dieVorteile des neuen Beleuchtungskonzept nutzbar gemacht: Energieeinsparung und bessere Lichtver-hältnisse.

unten rechts:Die Lebensdauer der neuen Leuchtmittel im Lagerder Papier Union GmbH liegt deutlich höher, die Instandhaltungskosten sind entsprechend stark gesunken.

unten links:Florian Steiner setzt in seinem Café nun auf energie-effiziente Beleuchtung. Die Umsetzung erfolgte gemeinsam mit der Klimaschutz Plus Stiftung e.V.

Das Projekt „Energiesparen in Bürgerhand“des BBEn wurde unterstützt von der Natur-strom AG.

Bündnis Bürgerenergie e.V.Invalidenstr. 9110115 Berlin www.buendnis-buergerenergie.de

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.Am Köllnischen Park 110179 Berlinwww.bund.net

Gefördert von:

Auftraggeber:

Fotos: Jörg Farys Titel, Seiten 21, 22 und 23

Gestaltung:Natur & Umwelt Verlag, BerlinClaudia GunkelClaudia Traberth

Grafiken:Petra NyenhuisSeiten 21 –24, 28–29, 32–33

Druck:BenatzkyMünstermann, Hannover

Heidelberg 2015

Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt bei den AutorInnen.

Das Projekt Energieeffizienz des BUND wur -de gefördert vom Umweltbundesamt (UBA).

Lange Zeit galt der Ausbau der Erneuerbaren Energien als allei-nige Basis der Energiewende. Dabei leuchtet jedem ein, dass Ener-gie, die nicht verbraucht wird, gar nicht erst erzeugt werden muss.

Deshalb sind Energieeffizienz und Energiesparen die natürlichenPartner der Erneuerbaren Energien und weitere wichtige Grund-pfeiler der Energiewende. Das haben inzwischen auch die meis-ten Politiker verstanden. Die Bundesregierung bekennt sich in ihrem „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ sowie im Nationa-len Aktionsplan Energieeffizienz zu dieser „zweiten Säule derEnergiewende“.

Dafür ist es höchste Zeit: Klima-Wissenschaftler haben errechnet,dass der Ausstoß an Treibhausgasen etwa ab Mitte dieses Jahr-zehnts sinken müsste, um die Weltbevölkerung vor größerenKlima katastrophen zu bewahren. Mitte des Jahrzehnts, das istjetzt, 2015. Zwischen diesem klimapolitischen Anspruch und dertatsächlichen Umsetzung klafft jedoch eine erhebliche Lücke.

Wie Fortschritte bei Klimaschutz schneller erzielt werden können,haben Bürgerinnen und Bürger beim Ausbau der Wind- und Son-nenenergie gezeigt. Sie haben sich zusammengetan und in ihrenHeimatorten dezentral eigene Anlagen für Erneuerbare Energiengeplant, finanziert und gebaut. Davon profitieren sie und die Gesellschaft als Ganzes. Rund die Hälfte der Erneuerbare-Ener-gien-Anlagen befindet sich in Bürgerhand.

Eine solche Erfolgsgeschichte können Bürgerinnen und Bürgerauch beim Energiesparen schreiben: Im Effizienzmarkt existierenebenfalls riesige Potenziale, um dort aktiv zu werden, wo lokalesWissen, Verantwortung und Vernetzung ineinandergreifen. Dennder Erfolg gemeinsamer dezentraler und regionaler Projekte wirddurch bewusstes Engagement erst möglich. Und nur durch direkte Beteiligungen wird es einen substantiellen Schub beimEinsparen von Energie geben.

Ein weiterer großer Vorteil dieses Engagements liegt darin, dasslokal vorhandenes Kapital auch lokal investiert wird. Das kommtden Menschen und der Umwelt – und dies nicht allein vor Ort –unmittelbar zugute. Und zwar nicht nur als Investition in mehrEnergieeffizienz, sondern auch als Investition zum Energiesparenund zu mehr Nachhaltigkeit direkt in der Region, für nachhalti-gere Lebensstile und Klima-Bildung. Im Gegensatz zu rein kom-merziellen Vorhaben geht es also nicht vorrangig um finanziellenGewinn, sondern vor allem um die vielen anderen positiven Nebeneffekte – in Gemeinschaften und für die Gemeinschaft.

Auf diese Weise können die Bürgerinnen und Bürger nicht nurmit Erneuerbaren Energien, sondern auch mit Projekten zumEnergiesparen die Energiewende aktiv gestalten. Hier liegt eingroßes Potenzial, das ausgeschöpft werden kann und ausge-schöpft werden sollte. Mehr Energieeffizienz ist der „schlafendeRiese“, der jetzt geweckt werden muss.

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Vorwort

Prof. Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)

Dr. Thomas E. Banning,Vorstandsvorsitzender Bündnis Bürgerenergie (BBEn) e.V.

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Vorwort

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen von Bürgerbeteiligung an Energiesparmaßnahmen2.1 Begriffsabgrenzung „Energiesparen in Bürgerhand“2.2 Beteiligungsmodelle2.2.1 Die Besonderheit von Energieeffizienzinvestitionen2.2.2 Finanzierungsmechanismen2.2.2.1. Energiespar-Contracting2.2.2.2. Miet- und Mietkauf-Modelle2.2.2.3. Crowdfunding2.2.3 Rechtsformen

3 Status Quo der Bürgerbeteiligung an Energiesparmaßnahmen3.1 Kategorisierung und Beispiele bisheriger Initiativen3.1.1 Bürgerenergiegenossenschaften3.1.2 Modellprojekte in Schulen3.1.3 Bürgerfinanzierungsplattformen3.2 Förderinstrumente

4 Potenziale und Hemmnisse4.1 Vorteile von Bürgerbeteiligungsmodellen4.2 Hemmnisse von Bürgerbeteiligung4.3 Bewertung des Potenzials

5 Fazit & Handlungsoptionen

Literaturverzeichnis

Anhang

Inhalt

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Abbildung 3.1: Investitionsvolumina und Grad der Projektbeteiligung von Bürgerenergiegenossenschaften.

Abbildung 3.2: Investitionsvolumina und Grad der Beteiligung bei Modellprojekten in Schulen.

Abbildung 3.3: Investitionsvolumina und Grad der Beteiligung bei Bürgerfinanzierungsplattformen.

Abbildung 4.1: Verteilung des Brutto-Geldvermögens der privaten Haushalte. Stand: Ende 2013.

Tabelle 1.1: Workshop- und Interviewteilnehmer.

Tabelle 2.1: Rechtsformen zur Organisation von Bürgerbeteiligung an Energiesparmaßnahmen.

Tabelle 3.1: Adressierte Einsparmaßnahmen im Rahmen von Bürgerbeteiligungsmodellen.

Tabelle 3.2: Bewertungskategorien für die Beispielprojekte.

Tabelle 4.1: Potenziale und Hemmnisse von gemeinschaftlicher Bürgerbeteiligung an Energiesparmaßnahmen.

Tabelle 5.1:Übersicht Bürgerenergiegenossenschaften im Bereich Energiesparen.

Tabelle 5.2: Übersicht Modellprojekte in Schulen im Bereich Energiesparen.

Tabelle 5.3: Übersicht Bürgerfinanzierungsplattformen im Bereich Energiesparen.

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Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis

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Für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende ist dieunmittel bare Einbindung der Bürgerinnen und Bürger im Sinneeines gesamtgesellschaftlichen Transformationsprozesses vonzentraler Bedeutung. Die Potenziale einer aktiven Bürgerbeteili-gung verdeutlicht der rasante Ausbau dezentraler Anlagen zurNutzung erneuerbarer Energien im Stromsektor, der maßgeblichvon bürgerschaftlichen Akteuren vorangetrieben und finanziertwurde. Die vor allem durch die Einführung der Einspeisevergü-tung induzierte Breitenfinanzierung des Ausbaus erneuerbarerEnergien durch Bürgerkapital und Bürgerengagement hat dazugeführt, dass aktuell rund die Hälfte der installierten Leistungaus erneuerbaren Energien im Eigentum privater Akteure liegt(Leuphana & trend:research 2013).

BürgerInnen treten bei der Umgestaltung des Energiesystemsnicht nur als Einzelinvestoren, sondern auch im Rahmen von ge-meinschaftlichen Initiativen in Erscheinung. Als gemeinschaftli-che Organisations- und Beteiligungsform haben sich beispiels-weise in vielen Orten Bürgerenergiegenossenschaften etabliert,die sich für eine nachhaltige lokale Energieversorgung mit direk-ter Beteiligung der Bürger einsetzen. Die weitere Entwicklungvon Bürgerbeteiligungsmodellen wird aktuell allerdings durcheine Reihe von politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen undorga nisatorischen Hemmnissen ausgebremst. So sorgt etwa dasaktuelle Vorhaben der Bundesregierung, das Fördersystem fürden Ausbau der Erneuerbaren Energien auf Ausschreibungen um-zustellen, für große Verunsicherung bei Bürgerenergie-Akteuren.Dies hemmt Initiativen von BürgerInnen, sich gemeinschaftlicham Ausbau der erneuerbaren Energien zu beteiligen.

In diesem Kontext rücken Energieeffizienzmaßnahmen alspoten zielles Beteiligungsfeld für BürgerInnen zunehmend in denFokus. In der Minimierung des Energieverbrauchs liegt einimmen ses Klimaschutz- und Kosteneinsparpotenzial. Eine vonIFEU et al. (2011) durchgeführte Potenzialabschätzung beziffertdas Potenzial der möglichen, wirtschaftlich attraktiven Reduk-tion des jährlichen Energieverbrauchs auf rund 25 Prozent bis2030. In welcher Form genau dieses Potenzial erschlossen werdenkann und soll ist offen. Während in der Industrie und in großen

Gewerbebetrieben in stärkerem Umfang privatwirtschaftlicheEnergiedienstleister an der Umsetzung von Energiesparmaßnah-men beteiligt sind, werden große Teile des Effizienzmarktes, vorallem im Bereich kleinerer Unternehmen und öffentlicher Liegen-schaften, die in der Summe einen großen Teil des Einsparpotenzi-als bergen, bisher nur unzureichend adressiert. Das liegt vor alleman der Kleinteiligkeit und Dezentralität der Einsparpotenziale.Bürgerbeteiligungsmodelle bieten daher eine große Chance, dieMinimierung des Energieverbrauchs als zweites Standbein derEnergiewende in die Breite zu tragen.

Trotz zunehmendem privaten Geldvermögen, das für die Aktivie-rung von Einsparpotenzialen in Kommunen oder Unternehmenohne ausreichende finanzielle Mittel genutzt werden könnte, ha-ben direkte Beteiligungsmodelle von Bürgern bisher jedoch keineBreitenwirkung erzielt. Investitionen in externe Effizienzmaßnah-men, wie den Austausch von Beleuchtungsmitteln, Pumpen oderHeizungssystemen, können vergleichsweise hohe Renditen lie-fern, erfordern jedoch auch komplexere Geschäftsmodelle wie dasEnergiespar-Contracting und stellen höhere Anforderungen an dieRisikoabsicherung. Gleichzeitig sind speziell Beteiligungsmodellemit einem direkteren Bezug zwischen BürgerInnen und Energie-sparmaßnahmen von Bedeutung, etwa in Form genossenschaft-licher Nahwärmenetze oder Beteiligungen an der Sanierungöffent licher Gebäude oder Liegenschaften, die von den BürgerIn-nen selbst genutzt werden. BürgerInnen können nicht nur als pri-vate Risikokapitalgeber sondern auch als zentrale Initiatoren auf-treten und durch gemeinschaftliche Beteiligungsmodelle Ener-giesparmaßnahmen umsetzen, die von anderen Akteuren nurschwer umgesetzt werden können.

Ziel der vorliegenden Studie ist es, die Potenziale und Hemmnissebürgerschaftlichen Engagements in Form von Know-how,Arbeits zeit und Kapital herauszuarbeiten und mögliche Hand-lungsoptionen zu einer verstärkten Förderung von Bürgerbeteili-gungsmodellen an Energiesparmaßnahmen abzuleiten. Hierzuwurde neben einer Recherche und der Befragung von bürger -schaft lichen Energiesparprojekten ein Fachgespräch mit Vertre-tern von Praxisprojekten, Verbänden und Beratungsunterneh-

1 Einleitung

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men durchgeführt und ausgewertet. Im Ergebnis wurden für ver-schiedene Handlungsfelder spezifische Potenziale und Hemm-nisse anhand praktischer Erfahrungen der Gesprächsteilnehmerund telefonisch befragter Akteure herausgearbeitet und Hand-lungsoptionen abgeleitet.

Wir danken folgenden Teilnehmern des Fachgesprächs und telefonisch Befragten:

Silke Bartolomäus Bündnis Bürgerenergie, Naturstrom AGJosef Baur EUECO GmbHSusann Bollmann Deneff, Finanzforum Energieeffizienz in Gebäuden (effin)Irmela Colaço BUND e. V.Georg Dukiewicz EnerGeno Heilbronn-Franken eGAndreas Heuse Fördergesellschaft Erneuerbare Energien e. V.Nicolai Ferchl Heidelberger Energiegenossenschaft eGTom Jost EnergieBuerGEr eGDaniel Knoll EnerGeno Heilbronn-Franken eGPeter Kolbe Klimaschutz+ Stiftung e. V.Herbert Köpnick B.A.U.M. e. V., Regionale Energieeffizienzgenossenschaften, ZukunftsfondsAlexandra Langenheld Agora EnergiewendeArnold Löffler Solar-Bürger-Genossenschaft Freiburg eGChristian Marcks GLS-BankPatrick Mijnals Bettervest GmbHGötz Mosig-Baumeister Bürgerenergiegenossenschaft Dreisamtal eGRobert Pörschmann BUND e. V.Lena Reuster Forum ökologisch-soziale Marktwirtschaft (FÖS)Dieter Seifried Ingenieurbüro Ö-QuadratChristian Tögel EnergieAgentur.NRWMathias Weyland UmweltbundesamtFabian Zuber Bündnis Bürgerenergie e. V.

Tabelle 1.1: Workshop- und Interviewteilnehmer.

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Kapitel 2

2.1 Begriffsabgrenzung „Energiesparen in Bürgerhand“

Bei der Definition des Begriffs „Energiesparen in Bürgerhand“ er-geben sich Überschneidungen mit dem Begriff „Bürgerenergie“.Der Begriff der Bürgerenergie reflektiert im weitesten Sinne dieveränderte Rolle der BürgerInnen in der Energiewende, weg voneiner passiven Konsumenten-Position hin zu einer aktiven Betei-ligung an der Umstrukturierung des Energiesystems. Obwohl bisdato vor allem mit einer Beteiligung von Bürgern am Ausbau undam Betrieb von erneuerbaren Energien-Anlagen assoziiert, ge-hört zu einem umfassenden Bürgerenergiebegriff auch die Be-teiligung von BürgerInnen an Energiesparmaßnahmen. Aufbau-end auf einer Eingrenzung des Bürgerenergiebegriffs mit demFokus auf EE-Anlagen durch Leuphana und trend:research (2013),wird im Folgenden genauer beleuchtet, welche Formen Bürger-beteiligung im Bereich Energiesparen annehmen kann und wel-che Beteiligungsarten genauer untersucht werden sollen.

Zunächst gilt es zu klären, was unter „Energiesparen“ zu verste-hen ist. Unter dem Begriff „Energiesparen“ werden sowohl dieDurchführung technischer Effizienzmaßnahmen als auch Verhal-tensanpassungen bzw. Suffizienzmaßnahmen zur Reduktion desEnergieverbrauchs subsummiert. Effizienzmaßnahmen umfas-sen den vollständigen Austausch oder die technische Optimie-rung von Energieumwandlungsanlagen und Gebäuden, mit demZiel bei vergleichbarem Nutzen eine Minimierung des Energie-verbrauchs und damit einen höheren Nutzungsgrad zu erreichen.Dazu gehören beispielsweise der Wechsel alter Beleuchtungsmit-tel durch effizientere LED-Lampen, die Modernisierung von Hei-zungssystemen durch die Installation von neuen Heizkesseln,Blockheizkraftwerken oder Pumpen, die Einrichtung eines Wär-menetzes mit Kraft-Wärme-Kopplung oder Abwärmenutzung,die Gebäudedämmung sowie technische Systemoptimierungen,etwa durch den hydraulischen Abgleich von Wärmeverteilsyste-men oder intelligente Steuerungsgeräte für elektrische Anlagenund Wärmeversorger. Suffizienzmaßnahmen umfassen demge-genüber Anpassungen des Verhaltens von Nutzern energetischerSysteme mit dem Ziel, deren absoluten Energieverbrauch zu mini -mieren. Dazu gehören sinnvolles Lüftungsverhalten in Gebäuden

oder eine Anpassung von Raumtemperaturen und Beleuchtungan die Nutzungsmuster. Eine Übersicht über in der Praxis durchBürgerbeteiligungsmodelle umgesetzte Energiesparmaßnah-men findet sich in Tabelle 3.1 in Kapitel 3.1.

Aus finanzwirtschaftlicher Sicht sind Effizienzmaßnahmen zu-meist investive Maßnahmen, während Suffizienzmaßnahmenden primär nicht-investiven Maßnahmen zugerechnet werdenkönnen. In der praktischen Umsetzung von Energiesparmaßnah-men lassen sich maximale Einsparungen durch die Kombinationtechnischer Effizienzmaßnahmen und darauf abgestimmter An-passungen des Nutzerverhaltens erreichen. Die Einbindung vonBürgern in Energiesparmaßnahmen (finanziell) als potenzielleNutzer energetischer Systeme ist in diesem Kontext besondersinteressant, da sich aus einer (finanziellen) Beteiligung an Ein-sparmaßnahmen Synergien hinsichtlich einer gesteigerten Sen-sibilisierung für eine Anpassung des Nutzerverhaltens ergebenkönnen. In welchem Umfang ein solcher Synergie-Effekt wirksamwird, hängt mitunter von der Art der Beteiligung ab, die im Fol-genden genauer definiert werden soll.

Was bedeutet Energiesparen „in Bürgerhand“? Zunächst ist fest-zuhalten, dass der Begriff der Bürgerenergie sowohl die individu-elle Beteiligung als auch die gemeinschaftliche Beteiligungbürger schaftlicher Akteure, beispielsweise in Energiegenossen-schaften, umfasst. Die Beteiligung einzelner BürgerInnen durcherneuerbare Energien-Anlagen in ihrem Eigentum sowie auch dieindividuelle Reduktion des Energieverbrauchs durch Gebäudesa-nierung oder den Kauf effizienter Haushaltsgeräte spielt einegroße Rolle, soll jedoch im Rahmen dieser Studie nicht berück-sichtigt werden. Im Fokus stehen übergeordnete Beteiligungs-modelle, in denen BürgerInnen gemeinschaftlich aktiv werdenund zur verstärkten Umsetzung von Energiesparmaßnahmenbeitragen können.

In der praktischen Anwendung des Begriffs „Bürgerenergie“durch Akteure aus Politik und Wirtschaft wird die gemeinschaft-liche Beteiligung von BürgerInnen qualitativ sehr unterschiedlichdefiniert.

2 Grundlagen von Bürgerbeteiligung an Energiesparmassnahmen

Kapitel 2

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Nach Leuphana und trend:research (2013) ist die unmittelbareTeilhabe und Teilnahme von BürgerInnenn an konkreten Ener-gieanlagen ein grundlegendes Kriterium der Bürgerenergie. EineDifferenzierungsmöglichkeit ergibt sich hinsichtlich einer aktivenund einer passiven Beteiligung der Bürger. So treten bei einer ak-tiven Bottom-Up-Initiative die bürgerschaftlichen Akteure selberals Initiatoren der Energiesparmaßnahme in Erscheinung, wäh-rend andere bürgerschaftliche Akteure als passive Teilhaber einesexternen Angebots auftreten. Beide Beteiligungsformen könnenin verschiedenen Abstufungen kombiniert vorkommen.

Ausgangspunkt für eine Beteiligung mit direkter Einflussnahmesind in der Regel finanzielle Beiträge, die an ein Mitspracherechtgekoppelt sind. Die direkte finanzielle Beteiligung erscheint auchim Kontext von Energiesparinvestitionen, die sich aus der erziel-ten Einsparung refinanzieren, als sinnvolles Kriterium, um von ei-ner originären Bürgerbeteiligung zu sprechen. Das wesentlicheMotiv für das Engagement der BürgerInnen ist nicht primär dieRenditeerwartung, sondern der positive Beitrag zum Umwelt-schutz und der gemeinschaftlichen Energiewende vor Ort (Leu-phana 2014). Das Maß an Mitbestimmung kann variieren. Mitbe-stimmung kann auch bei geringerer finanzieller Beteiligung ge-geben sein.

Für eine breite Bestandsaufnahme von Energiesparprojekten inBürgerhand gilt es, Maßnahmen ohne finanzielle Investitionenund Beteiligungsmodelle mit eingeschränktem Mitspracherechtnicht von vorneherein auszuschließen. Gleichzeitig soll der Fokusnicht auf die Investitionen von Einzelpersonen gelegt werden,sondern gemeinschaftliche Investitionen von BürgerInnen unter-sucht werden. In einer weiteren Definition wird Beteiligung anEnergiesparmaßnahmen deshalb als gemeinschaftliche Investi-tion von Kapital, Arbeitszeit und Know-how von BürgerInnen indie Durchführung von Energiesparmaßnahmen definiert.

Ein weiteres wichtiges Kriterium für die Einordnung von Bürger-beteiligungsmodellen im Sinne einer „Energiewende von unten“ist der Faktor Regionalität, der dem Bürgerbegriff innewohnt. Sowerden BürgerInnen in der Regel in ihrem unmittelbaren Lebens-

umfeld rund um ihren Wohnort aktiv. Regionalität ist dabei alsIdentitätsraum zu verstehen, der sich in unterschiedlichem Maßevon der Nachbarschaft über die Kommune bis hin zu übergeord-neten Regionen erstrecken kann. Eine Abgrenzung von Bürgerbe-teiligungsmodellen anhand klar definierter räumlicher Grenzenist nicht sinnvoll, da sich bürgerschaftliches Engagement teil-weise auch überregional entfalten kann.

Wie kann darauf aufbauend zwischen verschiedenen Bürgerbe-teiligungsmodellen an Energiesparmaßnahmen differenziertwerden? Eine grundlegende qualitative Einordnung in Anleh-nung an die Definition des Begriffs der Bürgerenergie kann anhand der herausgestellten zentralen Merkmale Regionalitätund Mitbestimmungsrechte erfolgen. Bürgerenergie im engerenSinne ist demnach durch eine enge regionale Verbindung zwi-schen beteiligten bzw. investierenden BürgerInnen und dendurchgeführten Einsparmaßnahmen gekennzeichnet. Darüberhinaus besitzen bürgerschaftliche Akteure innerhalb gemein-schaftlicher Beteiligungsmodelle ein bedeutendes Mitsprache-recht bzw. sind unmittelbar in die Umsetzung der Energiespar-maßnahmen eingebunden. Einer weiteren Definition von Bür-gerenergie folgend, wäre demgegenüber keine unmittelbareräumliche Verbindung zwischen BürgerInnen und Energiespar-maßnahme gegeben. Auch die Möglichkeiten zur Einflussnahmeauf organisatorische Entscheidungen im Allgemeinen und dieDurchführung der Energiesparmaßnahmen im Speziellen sindbei Bürgerbeteiligungsmodellen im weiteren Sinne begrenzt.

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Kapitel 2

2.2 Beteiligungsmodelle

Ein zentraler Aspekt der Bürgerbeteiligung an Energiesparmaß-nahmen ist die Aktivierung von Bürgerkapital, -arbeitszeit und -Know-how. Dies gilt insbesondere für die Finanzierung undDurchführung von investiven Energieeffizienzmaßnahmen. Füreine genauere Differenzierung zwischen verschiedenen Bürger-beteiligungsmodellen ist es notwendig, verschiedene Formen derdirekten finanziellen Beteiligung genauer zu beleuchten.

2.2.1 Die Besonderheit von EnergieeffizienzinvestitionenInvestitionen in Energieeffizienzmaßnahmen unterscheiden sichin mehrerlei Hinsicht von „gewöhnlichen Investitionen“, die inkleineren und mittleren Unternehmen (KMU), Kommunen oderPrivathaushalten durchgeführt werden. Ein zentraler Unterschiedist die Tatsache, dass sie zumeist geschäftsfremd sind, sprich außerhalb normaler Investitionsabläufe von Unternehmen, öf-fentlichen Einrichtungen oder von Privathaushalten stehen. Dieshat zur Folge, dass neben einem Mangel an personellen Kapazi-täten und Know-how seitens der Anlagen- oder Gebäudebesitzeroftmals kein Kapital für die Durchführung von Energieeffizienz-maßnahmen zur Verfügung steht, da Eigenkapital und Kreditrah-men für laufende Geschäftsausgaben ausgeschöpft werden.Energieeffizienzinvestitionen lassen sich davon ausgehend ein-facher realisieren, wenn sie im Kontext von ohnehin notwendigenInvestitionen in den Austausch oder die Optimierung von Anla-gen oder Gebäuden erfolgen.

Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen sind oftmals sehrkleinteilig und dezentralund damit in der Umsetzung komplexer.So ist für kleine Maßnahmen, die in der Summe einen großenEinspareffekt erreichen können, oftmals die Durchführung in Ei-genregie zu aufwendig, da es an personellen Kapazitäten, Know-how und ausreichenden wirtschaftlichen Anreizen fehlt. Im Ge-genzug werden auch große Energieeffizienzprojekte oftmalsnicht durchgeführt, da das Risiko derartiger Investitionen außer-halb des Geschäftsfeldes als zu hoch eingeschätzt wird und zu-sätzliches Kapital außerhalb der üblichen Kreditlinien nicht ak-quiriert werden kann. Dies liegt unter anderem an der Tatsache,dass Energieeffizienzinvestitionen tendenziell eine längere

Amortisationszeithaben und sich kaum vorzeitig liquidieren las-sen, was eine lange Kapitalbindung bedeutet (IFEU et al. 2015,IFEU und LBD 2014).

Wann die Investitionssumme wieder eingespielt ist, hängt unteranderem von der Art der Energieeffizienzmaßnahme ab. So las-sen sich beispielsweise durch einen Austausch alter Beleuch-tungsmittel durch energiesparende LED oder Leuchtstofflampenbis zu 75 Prozent des Energieverbrauchs bzw. der Energiekostenpro Jahr einsparen, was bei vergleichsweise niedrigen Investiti-onskosten für die Durchführung der Maßnahme zu einer kurzenAmortisationszeit von zwei bis fünf Jahren führt. Das Risiko einerlangen Kapitalbindung durch die schwierige Liquidation (die Be-leuchtung kann vor Ende der Vertragslaufzeit nicht einfach aus-gebaut werden) hält sich in diesem Fall durch eine kurze Laufzeitebenfalls in Grenzen. Die meisten anderen Energieeffizienzmaß-nahmen erfordern indes deutlich höhere Anfangsinvestitionen,weisen niedrigere relative Einsparungen auf und sind deshalbmit längeren Amortisations- und Kapitalbindungszeiten verbun-den. So erfordert beispielsweise die Anschaffung, Installation undWartung eines Blockheizkraftwerks (BHKW) deutlich höhereInves titionen und bei verhältnismäßig niedrigeren Effizienzge-winnen eine deutlich längere Amortisationszeit von zehn biszwanzig Jahren.

Speziell bei Energieeffizienzmaßnahmen mit hohen Investitions-volumina und langen Laufzeiten kann für den Investor ein erhöh-tes Risiko entstehen. Das Geld wird für einen langen Zeitraumfestgelegt und kann kaum vorher zurückgeholt werden. So musseinerseits das Investitionsrisiko im Schadensfall, beispielsweisebei Insolvenz oder räumlicher Verlegung des Standortes des Trä-gers der Effizienzinvestition, und andererseits das Energiesparri-siko, sprich das tatsächliche Erreichen berechneter Einsparungen,abgesichert werden. Inwieweit diese Risiken und die möglicheRendite zwischen den beteiligten Akteuren aufgeteilt werden,hängt mitunter vom gewählten Finanzierungsmechanismus ab.

Kapitel 2

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2.2.2 FinanzierungsmechanismenUm die Problematik des mangelnden Eigenkapitals für Investitio-nen in Energieeffizienz zu adressieren, gibt es mehrere Möglich-keiten der Fremdfinanzierung. In der Regel hat die direkte gemein-schaftliche Investition mehrerer BürgerInnen den Status von „Mezzanine-Kapital“, das eine Position zwischen dem Stimmbe-rechtigten und voll haftenden Eigenkapital (z. B. Gesellschafteran-teil einer GmbH) und dem erstrangigen Fremdkapital (z. B. Bank-kredit) einnimmt. Diese Art der Direktfinanzierung ist mit einemhöheren Risiko verbunden, das über höhere Renditen abgegoltenwerden kann. Ein verbreitetes Finanzierungsinstrument aus dieserKategorie sindNachrangdarlehen. Sie werden im Schadensfall erstzurückgezahlt wenn die Ansprüche aller anderen Gläubiger (Ban-ken, Lieferanten etc.) befriedigt wurden und beinhalten die Mög-lichkeit des Totalverlusts.

Für die Umsetzung investiver Energiesparmaßnahmen durchBürgerkapital kommen verschiedene Finanzierungsmechanis-men in Frage, die im Folgenden vorgestellt werden.

2.2.2.1 Energiespar-ContractingUnter Contracting versteht man Betriebs- und Finanzierungsver-fahren zur Bereitstellung gebäudespezifischer Energiedienstleis-tungen. Beim Energiesparcontracting (ESC) finanziert ein Dienst-leister (der „Contractor“) die Effizienzmaßnahme und erwirbt da-durch ein Recht auf zukünftige Einsparungen. Im Unterschiedzum Anlagen-Contracting (Energieliefer-Contracting, ELC), überdas externe Dienstleister die Bereitstellung einer bestimmtenEnergieleistung gewährleisten, umfasst das Energiespar-Con-tracting Maßnahmen, die den Verbrauch von Strom oder Wärmereduzieren.

Der Contractor verkauft ein Energiesparkonzept mit verbindli-cher Einspargarantie für die benötigten Endenergien wie Strom,Gas, Heizöl, Fernwärme, etc. Die Kosten für die Optimierungs- undModernisierungsinvestitionen lässt sich der Contractor durch denErfolg der Einsparmaßnahmen, auf Grundlage nachgewieseneroder zumindest rechnerisch ermittelbarer Energiesparungen,über die Vertragslaufzeit vergüten.

Einspargarantien in Höhe von 20 –25 Prozent der bisherigen Ener-giekosten können als durchschnittlich angesehen werden. Wirddie Einsparquote am Jahresende nicht erreicht, geht der Minder-betrag zu finanziellen Lasten des Contractors. Wird das Einsparzielüberschritten, teilen sich Kunde und Contractor den zusätzlichenErfolg im Regelfall nach vereinbarten Verteilungsschlüsseln auf.

Energiespar-Contracting findet im Regelfall bei öffentlichen Ge-bäuden, Krankenhäusern und anderen komplexen Liegenschaf-ten statt. Das Konzept eignet sich derzeit vor allem für größereEinzelgebäude oder Gebäudekomplexe mit mehr als 150.000 EUREnergiekosten pro Jahr. Der Markt für Energiespar-Contracting istdeutlich weniger entwickelt als der Markt für Energieliefer-Con-tracting und bisher nicht eigenständig funktionsfähig. Bisher en-gagieren sich vor allem größere Unternehmen, wobei der Um-satzanteil des Contractings meist nur bei eins bis fünf Prozentliegt. Das gesamte Marktvolumen betrug 2012 rund 300 Millio-nen EUR und ist damit nur unzureichend entwickelt. Großes Po-tenzial bieten vor allem öffentliche Liegenschaften, die aufgrundvon mangelndem Know-how und personellen Kapazitäten in derVerwaltung sowie fehlenden Anreizen zum Energiesparen bisherkaum aktiviert werden konnten (Prognos/IFEU/HRW 2013).

Beim Energiespar-Contracting ist die Risikoverteilung dadurchgegeben, dass das Einsparrisiko beim Dienstleister liegt und die-ser damit den Anreiz hat, die versprochenen Einsparungen tat-sächlich zu realisieren. Hinderlich bei dieser Art der Finanzierungkönnen der lange Investitionshorizont, hohe Anfangsinvestitio-nen und Ausfallrisiken der Kunden und des Contractors sein. Hiermuss vertraglich abgesichert werden, in welcher Form die Inves-titionen im Falle einer Insolvenz von einem der Partner abgegol-ten werden und welche Haftungen bzw. Versicherungen im Falleeines technischen Schadens an den installierten Anlagen gelten.

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Kapitel 2

2.2.2.2 Miet- und Mietkauf-ModelleEine dem Energiespar-Contracting verwandte Option zur Fremd-finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen durch Bürgerka-pital stellen Miet- bzw. Mietkauf-Modelle dar. Das Prinzip kannspeziell bei der Installation von effizienten Energieumwand-lungsanlagen wie Blockheizkraftwerken angewendet werden, dieeine höhere Investitionssumme erfordern, die durch den Mie-ter/Käufer nicht geleistet werden kann.

Bei einer reinen Vermietung verbleibt das Aggregat im Eigentumdes Kapitalgebers; bei einem Mietkauf wird eine Kaufoption oder-pflicht für den Mieter, je nach Vertragsausgestaltung mit oderohne Übernahmeabschlag, nach dem Ende der Vertragslaufzeitvereinbart. Auch Anzahlungen auf den Kaufpreis können verein-bart werden. Im Gegensatz zum Energiespar-Contracting erwirbtder Kapitalgeber kein Recht auf die erzielten Einsparungen beider Installation einer energieeffizienten Anlage und agiert damiteher wie eine Bank, wobei die Vertragsgestaltung und die Auf-tragsvergabe weiterhin in seinen Aufgabenbereich fallen. Die Ef-fizienzgewinne kommen dem Mieter der Anlage zugute und kön-nen von ihm unter anderem zur Finanzierung der Miet-/Kaufkos-ten eingesetzt werden. Der Mieter tritt offiziell als Betreiber derAnlagen auf. Wartungsvereinbarungen mit den Anlagenherstel-lern und Versicherungen können Bestandteil des Miet(kauf)-Ver-trages sein.

Miet- und Mietkaufmodelle bieten für den Investor prinzipiellden Vorteil eines einfacheren Risikomanagements und eines ge-ringeren Kontrollaufwands während der Projektlaufzeit, da dieRefinanzierung nicht über prognostizierte Energieeinsparungenin seinem Bilanzkreis erfolgt. Für den Mieter bietet sich diese Artder Fremdfinanzierung bei einem notwendigen Anlagentauschund gleichzeitig geringer Eigenkapitalverfügbarkeit an. Dies kannbeispielsweise bei Kommunen in der Haushaltssicherung der Fallsein, die im Sinne einer Public-Private-Partnership lokales Bürger-kapital für die Finanzierung neuer, effizienter Energieumwand-lungsanlagen in ihren Liegenschaften nutzen möchten. Durch dieAuslagerung des Energiespar-Risikos ist je nach Vertragsgestal-tung mit einer niedrigeren möglichen Rendite für den Kapitalge-

ber als beim Energiespar-Contracting zu rechnen. Die Initiierungvon Miet-/Mietkauf-Modellen durch bürgerschaftliche Akteurekann aufgrund der reduzierten Rolle als Auftrag-/Geldgeberschwieriger sein, da eine Kapitalbeschaffung auch über reguläreBanken und Kreditinstitute möglich ist. Für Genossenschaftenwird die Finanzierung von Miet-/Mietkaufmodellen zusätzlichdadurch erschwert, dass die Bundesaufsicht für Finanzaufsicht(BaFin) diese nicht als operatives Geschäft anerkennt. Durch dieEinstufung als Investitionsgeschäft ergeben sich Probleme fürGenossenschaften, deren Geschäftsfeld rechtlich primär auf dieSelbstversorgung und nicht auf Kapitalanlagen festgelegt ist(Blumenfeld 2013).

2.2.2.3 CrowdfundingCrowdfunding ist eine Form der Finanzierung („funding“), bei derdie Geldbeschaffung auf den Schultern mehrerer Personen(„Crowd“) verteilt wird. Dabei wird das Kapital von einer Vielzahlan Geldgebern, in der Regel über ein Internet-Portal, zur Verfü-gung gestellt. Bei Crowdfunding-Modellen für Energieeffizienz-projekte finanziert eine Gruppe von Kleininvestoren die Effizienz-maßnahme aus Eigenkapital. In der Regel erhalten die Kapitalge-ber eine Rendite auf ihre Einlage, die der Projektinhaber durch dieerzielten Einsparungen bei den Energiekosten finanziert. Die Ka-pitalgeber treten in diesem Fall als Investoren auf, weshalb einegemeinsame Finanzierung von Projekten durch viele Kleinan-leger mit einer finanziellen Rendite auf ihre Einlage auch alsCrowdinvesting bezeichnet wird. Durch die räumliche Entkoppe-lung des webbasierten Crowdfundings können so private Kapi-talgeber und Kapitalnehmer aus verschiedenen Regionen zusam-mengeführt werden. Die Durchführung der Einsparmaßnahmeobliegt einem Projektinhaber.

Unter dem Oberbegriff des „Crowdfunding“ lassen sich zwei ver-schiedene Beteiligungsmodelle für private Kapitalgeber identifi-zieren:

• Beim Darlehen-beruhten (lending based) Crowdfunding verlei-hen private Geldgeber ihr Kapital an die Projektinhaber und er-halten es innerhalb eines festgelegten Zeitraums mit Zinsen

Kapitel 2

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wieder zurück. Die Kapitalgeber besitzen in diesem Fall keinedirekte Beteiligung an der Durchführung der Energieeffizienz-maßnahme und kein Mitspracherecht. Die Investition hat denStatus von Mezzanine-Kapital und ist in Form nachrangig be-handelter Darlehen mit einem Verlustrisiko bis zum Totalverlustbehaftet, das im Gegenzug durch höhere Renditen abgegoltenwird.

• Eigenkapitalbasiertes (equity-based) Crowdfunding ist eineFinan zierungsform für Projekte, bei der viele Kleinanleger über-schaubare Einzelbeträge in einen gemeinsamen Topf einzahlenund ein Beteiligungsverhältnis mit dem Projektinhaber einge-hen. Equity-based Crowdfunding macht die Geldgeber zu klassi-schen Teilhabern, die in Abhängigkeit der Höhe ihres finanziellenZuschusses am erwirtschafteten Gewinn (hier die Einsparung)beteiligt sind. Eine Teilhabe kann etwa in Form von (stillen) Ge-sellschaftern einer GmbH bzw. GmbH & Co. KG erfolgen.

Der Ablauf einer Bürgerfinanzierung von Energieeffizienzmaß-nahmen über eine Crowdfunding-Plattform folgt in der Regel fol-gendem Schema:

• Zunächst melden potenzielle Projektinhaber ihre Effizienzmaß-nahme bei einer Plattform an. Experten für Energieeffizienz (inder Regel akkreditierte Energieberater) werden herangezogen,um festzustellen, ob die Maßnahme ausreichende Einsparun-gen erzielt, um das Projekt als auch eine Rendite zu finanzieren.

• Jeder Investor kann sich dann entscheiden, einen bestimmtenAnteil des erforderlichen Kapitals zur Verfügung zu stellen, wobei die Investition nur getätigt wird, wenn die geforderteProjektsumme eingesammelt wird.

• Die Projektinhaber verpflichten sich, den Großteil der jährlichenKosteneinsparungen über einen festgelegten Vertragszeitrauman die „Crowd“ zurückzuzahlen, bis die Investitionssumme plusRendite ausbezahlt ist. Die Rückzahlung hängt beim equity-based Crowdfunding von den erzielten Einsparungen ab.

• Mit Ablauf der Vertragslaufzeit verbleiben die Einsparungendann komplett beim Projektinhaber.

Das Einsparrisiko und die Ausfallrisiken liegen beim Crowdfun-ding anteilig bei den Kleininvestoren. Damit tragen individuellebürgerschaftliche Investoren jeweils einen kleinen Teil des finan-ziellen Risikos. Als Kapitalgeber sind sie selbst für eine Risikomi-nimierung ihrer Geldanlage durch Diversifizierung der Investitio-nen in verschiedene Projekte verantwortlich.

2.2.3 RechtsformenDie Organisation von Bürgerbeteiligung an Energiesparmaßnah-men kann im Rahmen verschiedener Rechtsformen erfolgen, diemit unterschiedliche Unternehmensstrukturen und Haftungsbe-schränkungen verbunden sind. In der Praxis spielen bisher vor al-lem die Rechtsformen der eingetragenen Genossenschaft (eG),der GmbH bzw. der GmbH & Co. KG sowie des eingetragenen Ver-eins, darunter auch Stiftungen, eine Rolle. Weitere Rechtsformenwie Gesellschaften Bürgerlichen Rechts (GbR), Bruchteilsgemein-schaften oder Aktiengesellschaften (AG) werden nicht genauerdargestellt.

Die eingetragene Genossenschaft ist eine in Deutschland weitverbreitete Rechtsform zur gemeinschaftlichen Umsetzung wirt-schaftlicher, sozialer oder kultureller Interessen. Die eG folgt denGrundsätzen der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverant-wortung ihrer Mitglieder. Sie kann von mindestens drei Mitglie-dern gegründet werden und ist nach ihrer Anerkennung durcheinen Genossenschaftsverband ein autonom verwaltetes wirt-schaftliches Unternehmen. Die Gründung einer Genossenschaftsetzt eine Konzeption, einen Businessplan und eine Satzung so-wie die Anmeldung im Genossenschaftsregister voraus. Ein festesKapital ist seitens des Gesetzgebers nicht verpflichtend, kann je-doch in der Gründungssatzung festgelegt werden und in Formvon definierten Geschäftsanteilen durch die Mitglieder finanziertwerden. Dies ist häufig als Sicherheit für einen geregelten Ge-schäftsbetrieb notwendig. Das Gesamtvermögen kann zudembeispielweise über zusätzliche Darlehen oder Kredite erhöht wer-den. Die Genossenschaft gilt rechtlich als juristische Person mit

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Kapitel 2

dem Gesellschaftsvermögen als Eigentum. Etwaigen Gläubigernhaftet das Vermögen der Genossenschaft, eine weitergehendeHaftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Das Besondere an derRechtsform der eingetragenen Genossenschaft ist die gleichwer-tige und direkte Mitbestimmung aller Mitglieder bei grundle-genden Entscheidungen. Vorstand und Aufsichtsrat werden vonden Mitgliedern gewählt. Die täglichen Geschäftsentscheidun-gen trifft der Vorstand eigenverantwortlich. Jedes Mitglied hatein Stimmrecht und, unabhängig von seiner Kapitalbeteiligung,grundsätzlich nur eine Stimme. Posten innerhalb der Genossen-schaft, etwa im Vorstand oder im Aufsichtsrat, dürfen nur von Ge-nossenschaftsmitgliedern besetzt werden. Über die Aufnahmeund den Ausschluss von Mitgliedern wird in der Generalver-sammlung abgestimmt (DGRV 2014b).

Gegenüber der eingetragenen Genossenschaft ist die Gesell-schaft mit beschränkter Haftung eine reine Kapitalgesellschaftzur Erreichung jedes gesetzlich zulässigen Zwecks. Grundlage ih-rer Gründung ist ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertragmit mindestens einem Gesellschafter sowie ein festes Stammka-pital von mindestens 25.000 EUR. Die GmbH haftet im Schadens-fall wie die eG als juristische Person mit ihrem Vermögen. Nach-schussregelungen der Gesellschafter, etwa als Sicherheit bei derAkquise von Fremdkapital, können im Gesellschaftervertrag ge-regelt werden. Geschäftsanteile können veräußert werden, Gesellschaftern kann jedoch nicht gekündigt werden. Geschäfts-entscheidungen werden von der Geschäftsführung getroffen,grundsätzliche Beschlüsse werden üblicherweise nach demMehr heitsprinzip in der Gesellschafterversammlung getroffen,wobei das Stimmrecht nach der Höhe der Geschäftsanteile aus-geübt wird. Gesellschafter können neben natürlichen Personenauch juristische Personen bzw. andere Gesellschaften werden. Inder Praxis findet sich häufig eine Verschränkung der GmbH alshaftender Gesellschafter von Tochtergesellschaften in der Rechts-form der GmbH & Co. KG, die das operative Geschäft ausführen.

Die GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft mit dem Ziel,das Haftungsrisiko eines einzelnen Gesellschafters zu beschrän-ken, indem es auf eine GmbH und deren Gesellschafter übertra-

gen wird. Die Geschäftsführung liegt bei der Komplementär-GmbH, die als Hauptgesellschafter der GmbH & Co. KG auftrittund für die weiterhin das GmbH-Recht gilt. Die Gründung einerGmbH & Co. KG eröffnet neben einem abgeschwächten Haf-tungszugriff im Schadensfall die Möglichkeit einer einfacherenEigenkapitalakquise über die Einlagen von Kommanditisten.Diese beteiligen sich etwa als stille Gesellschafter rein finanziellund haben ein stark eingeschränktes Mitsprachrecht sowie einenachrangige Erstattung ihrer Ansprüche im Schadensfall. Im Ge-genzug betont die in dieser Rechtsform übliche Beteiligung amwirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft den Charakter der ge-meinsamen Investition. Die Minimierung des Risikos und die zu-sätzliche Kapitalakquise sind unter anderem bei Energieprojek-ten mit größeren Investitionsvolumina interessant, darunter bis-her vor allem Windparks mit Bürgerbeteiligung.

Eine weitere Rechtsform, die bei der Organisation von Bürgerbe-teiligungsmodellen im Bereich Energiesparen eine Rolle spielt, istdie des eingetragenen Vereins. Grundlegendes Prinzip eines Ver-eins ist die Verfolgung gemeinsamer Interessen seiner Mitglie-der, jedoch dezidiert unter Ausschluss eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs. Die Gründung eines Vereins erfordert mindes-tens sieben Mitglieder, die schriftliche Festlegung einer gemein-samen Satzung und den Eintrag in das Vereinsregister. Als Rechts-form ohne dezidierten Geschäftsbetrieb, jedoch mit der Möglich-keit Vereinsvermögen zu besitzen und als juristische Person zuverwalten, kann der Verein für Initiativen mit gemeinnützigemHintergrund, sprich, keiner Renditeerwartung der Mitglieder ein-gesetzt werden. Dies ist etwa in Form einer Stiftungmöglich, de-ren Vermögen in Energiesparmaßnahmen investiert wird.

Kapitel 2

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Tabelle 2.1: Übersicht Rechtsformen zur Organisation von Bürgerbeteiligung an Energiemaßnahmen

(Quelle: DGSV 2014a)

Zweck

Gründung

Kapital

Haftung

Beschlussfassung der Gesellschafter

Beratung und Betreuung

Genossenschaft (eG)

Förderung des Erwerbsoder der Wirtschaft derMitglieder oder deren so-zialen oder kulturellen Belange mittels gemein-schaftlichen Geschäfts-betriebs

Mind. 3 Mitglieder, schrift-liche Satzung, keine nota-rielle Beurkundung, Akkre-ditierung durch Genossen-schaftsverband undEintrag ins Genossen-schaftsregister

Kein festes Kapital, Zeich-nung eines Geschäftsan-teils mit selbst festgeleg-ter Höhe

Vermögen der Genossen-schaft haftet den Gläubi-gern für den Insolvenzfall,Nachschusspflicht derMitglieder in der Satzungregelbar

Eine Stimme pro Mitglied,Beschlussfassung in derGeneralversammlung, ein-fache Stimmenmehrheit

Genossenschaftsverbandberät in betriebswirt-schaftlichen, rechtlichenund steuerlichen Angele-genheiten.

GmbH

Kapitalgesellschaft zur Erreichung jedes gesetz-lich zulässigen Zweckes

Mind. 1 Gesellschafter, Gesellschaftsvertrag, notarielle Beurkundung,Eintrag ins Handels-register

Festes Stammkapital von25.000 EUR, Mindestein-zahlung von 25 % auf jedeStammeinlage

Vermögen der Gesell-schaft haftet den Gläubi-gern, Nachschusspflichtder Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag regelbar

Geschäftsentscheidungendurch Geschäftsführung,Grundsätzliche Beschlüssebei Gesellschafterver-sammlung, Stimmrechtnach Geschäftsanteilen

Nicht vorgesehen

GmbH & Co. KG

Betrieb eines Handels-gewerbes durch gleich-berechtigte Partner, die in der Regel alle in der Gesellschaft tätig sind

Mind. 2 Gesellschafter,formloser Gesellschafts-vertrag, GmbH als Komplementär + ein Kommanditist

Kein festes Kapital, keineMindesteinlagen vorge-schrieben

GesamtschuldnerischeHaftung jedes Gesell-schafters (Beschränkungbei der GmbH auf ihr Ver-mögen, beim Kommandi-tisten auf die Höhe derEinlage)

Stimmrecht gem. Gesell-schaftsvertrag (in der Regel kapitalbezogen)

Nicht vorgesehen

Verein (e.V.)

Jeder, aber grundsätzlichkein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Mind. 7 Mitglieder

Kein festes Kapital, Mitgliederbeiträge nachSatzung

Vermögen des Vereins haftet den Gläubigern

Jedes Mitglied hat eineStimme, einfache Stimmenmehrheit

Nicht vorgesehen

Heizungsmodernisierung

Blockheizkraftwerke (BHKW)Nahwärme

Gebäudesanierung

BeleuchtungQuerschnittstechnologien

KälteKomplette Gebäudeoptimierung (kommunal)

Komplette Gebäudeoptimierung (gewerblich)

Suffizienzmaßnahmen/Verhaltensanpassung

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Kapitel 3

3.1 Kategorisierung bisheriger Initiativen

In der Praxis lassen sich bisher drei Arten einer gemeinschaftli-chen Beteiligung von BürgerInnen an Energiesparmaßnahmenidentifizieren: Bürgerenergiegenossenschaften, Modellprojektein Schulen und Bürgerfinanzierungsplattformen. Die bisher adres-sierten Energiesparmaßnahmen sind in Tabelle 3.1 abgebildet.

Die Charakteristika der Beteiligungsformen werden im Folgen-den getrennt voneinander dargestellt und in Hinblick auf die Artder adressierten Energiesparmaßnahmen sowie den jeweiligenGrad der finanziellen und organisatorischen Beteiligung beleuch-tet. Die Abgrenzung der Handlungsfelder erfolgt auf Grundlageeiner Befragung ausgewählter Vertreter der drei Kategorien vonBürgerbeteiligung und reflektiert die Bandbreite bisheriger Pro-

3 Status Quo der Bürgerbeteiligung an Energiesparmassnahmen

Handlungsfelder

Tabelle 3.1: Adressierte Einsparmaßnahmen im Rahmen von Bürgerbeteiligungsmodellen.

Energiesparmassnahme Beschreibung

Austausch von alten Heizungskesseln durch effizientere Kessel, Optimierung der Wärmeverteilung durch hydraulischen Abgleich und Pumpenwechsel.Ersatz alter BHKW oder Heizungsanlagen durch effiziente BHKW.Einrichtung eines Nahwärmeversorgungssystems für eine Vielzahl an Gebäuden (Ortsteile, Dörfer). Ersatz bestehender fossiler Einzelheizungen.Minimierung der Wärmeverluste von Gebäuden durch Austausch oder nachträgliche Dämmung von Bauteilen.Austausch alter Beleuchtungsmittel durch effizientere Lampen (LED, Energiesparlampen).Elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen (nicht Heizung), Lüftungsanlagen und Wärme-rückgewinnung, Drucklufterzeuger (inkl. Wärmerückgewinnung), Spannungsstabilisatoren.Kältemaschinen, z. B. Kompressor-Kühlschränke im Einzelhandel.Systemische Optimierung von Gebäuden durch mehrere Maßnahmen, z. B. Austausch Heiz-kessel durch BHKW + Optimierung des Wärmeverteilsystems (hydraulischer Abgleich, Pum-penwechsel, Thermostate) + Gebäudesanierung.Systemische Optimierung von Gebäuden durch mehrere Maßnahmen. Im gewerblichen Be-reich oft in Bezug auf elektrische Geräte, z. B. Beleuchtungswechsel + elektrische Motoren +Drucklufterzeuger.Minimierung des Energieverbrauchs durch Nutzeranpassung & -sensibilisierung, z. B. durchEnergiespar-Checks in Schulen. Nicht-investiv.

(Quelle: Eigene Erhebung)

Kapitel 3

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jekte. Dabei handelt es sich um eine erste Erhebung ohne An-spruch auf Vollständigkeit.

Um ein konkretes Bild bisheriger Bürgerbeteiligungsmodelle inHinblick auf den Grad der Mitbestimmung und der Regionalität,die finanziellen Rahmenbedingungen der adressierten Einspar-maßnahmen (Laufzeit, Rendite) und die durch das bürgerschaft-

liche Engagement aktivierten Einsparpotenziale wiederzugeben,werden für jede Kategorie Praxisbeispiele genauer vorgestellt.Die Grundlage der Darstellung bilden Expertengespräche mit Pra-xis-Vertretern. Um einen groben Vergleich der Charakteristika derverschiedenen Beispielprojekte zu ermöglichen, werden diese inden folgenden Bewertungskategorien mit einem ordinalen Punk-tesystem von 1 („niedrig“) bis 6 („hoch“) bewertet.

Mitbestimmung

Regionalität

Finanzvolumen

Rendite

Laufzeit

Absolute Einsparung

Möglichkeit der Einflussnahme von BürgerInnen auf die Ausgestaltung und die Durchführung der Einspar-maßnahmen. Bei Genossenschaften wird unter anderem die Zahl der Mitglieder als Kriterium herangezogenin dem Sinne, dass bei kleineren Initiativen eine direktere Einbindung aller Mitglieder in die Arbeitsabläufeerfolgt.Räumlicher Bezug zwischen beteiligten BürgerInnen und der durchgeführten Energiesparmaßnahme bzw.Investition.Höhe der bisher in die Projekte investierten Kapitalmenge. Grundlage sind die Investitionssummen, die auchzusätzliche Kredite enthalten können. Spannweite in der Stichprobe: 1.600 Euro bis 6 Mio. Euro.Erwartbare Verzinsung der Geldanlage.Spannweite Stichprobe: >=0 % p.a. bis 10 % p.a.Laufzeit der adressierten Energiesparprojekte. Spannweite Stichprobe: 2 bis 20 Jahre.Höhe der absoluten Einsparung an Energie durch die adressierten Energiesparprojekte.Spannweite Stichprobe: 5400 kWh/a bis > 1 Mio. kWh/p.a.

Bewertungskategorien für die Beispielprojekte

Eine Auflistung der identifizierten Energiespar-Initiativen findetsich im Anhang I.

Tabelle 3.2: Bewertungskategorien für die Beispielprojekte.

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Kapitel 3

3.1.1 BürgerenergiegenossenschaftenDie wichtigste Rolle spielen bisher Bürgerenergiegenossenschaf-ten, über die Bürger mit einem Geschäftsanteil sowie mit einemim Regelfall deutlich höheren Nachrangdarlehen an der Durch-führung von Effizienzmaßnahmen beteiligt sind. Je nach Anzahlder Mitglieder und Höhe der Einlage sind Bürgerenergiegenos-senschaften prinzipiell in der Lage, hohe Investitionssummen (>1 Mio. EUR) zur Finanzierung verschiedener Energiesparmaß-nahmen zu akquirieren und zu verwalten. Dabei werden bei hö-heren Summen neben dem Eigenkapital der Genossenschafts-mitglieder in der Regel Kredite der genossenschaftlichen Volks-und Raiffeisenbank in Anspruch genommen. Von den Ende 2014in den Genossenschaftsregistern eingetragenen 973 Energiege-nossenschaften engagieren sich bisher jedoch nur wenige gezieltim Bereich Energiesparen. Anhand der Expertenbefragungen undzusätzlich aus dem Genossenschaftsregister extrahierten Einträ-gen ist von aktuell etwa 70 in diesem Bereich aktiven Genossen-schaften auszugehen, wobei allein rund zwei Drittel auf das Ge-biet der Nahwärmeversorgung entfallen (Land NRW 2015).

Die Investitionen von Bürgerenergiegenossenschaften weisen inder Regel einen engen Regionalbezugauf. Die Mitglieder sind miteinem Mitbestimmungsrecht bei allgemeinen Entscheidungen,die die Genossenschaft betreffen, ausgestattet. Geschäftsent-scheidungen werden vom Vorstand getroffen.

Das zentrale Geschäftsmodell von Bürgerenergiegenossenschaf-ten im Bereich Energiesparen ist das Energiespar-Contracting so-wie in kleinerem Umfang Mietkauf-Modelle zur Durchführungvon Energieeffizienzmaßnahmen in kleinen und mittleren Un-ternehmen sowie in kommunalen Liegenschaften. Das Finanzie-rungsinstrument der Nachrangdarlehen, mit einer Koppelung anden Erfolg der Einsparmaßnahme in Energiespar-Conctracting-Modellen, ist mit einem gewissen Risiko, inklusive des Totalver-lusts, verbunden. Die Risikoabsicherung ist deshalb für Bürger-energiegenossenschaften von erheblicher Bedeutung. GrößereInvestitionsvolumina innerhalb eines Energieeffizienzprojekteswerden aus diesem Grund vornehmlich von großen Genossen-schaften mit einem hohen Einlagevermögen und diversen, abge-

sicherten Projekten im Portfolio (z. B. große Photovoltaik-Anlagenmit festen Erlösen aus der Einspeisevergütung) durchgeführt.

Bürgerenergiegenossenschaften sind in der Regel in die Planungund den Betrieb der durchgeführten Maßnahmen involviert undweisen damit einen hohen Grad der Projektbeteiligung auf. Dieadressierten Maßnahmen umfassen Beleuchtungswechsel von1.500 EUR bis 250.000 EUR (Laufzeit maximal fünf Jahre, höhereRenditen über fünf Prozent), die Installation und den Betrieb vonBlockheizkraftwerken von 70.000 EUR bis 700.000 EUR (langeLaufzeiten von 15–20 Jahren, niedrigere Renditen meist unter fünfProzent), den Austausch ineffizienter Kältemaschinen im Bereich500.000 EUR sowie Komplettoptimierungen kommunaler undgewerblicher Liegenschaften mit hohen Investitionsvoluminavon rund 1,5 Mio. EUR (Laufzeiten und Renditen nicht veröffent-licht) (vgl. Abbildung 3.1).

Eine spezielle Ausprägung genossenschaftlicher Beteiligung ander Verbreitung energieeffizienter Technologie stellt die Errich-tung und der Betrieb von Nahwärmenetzen, oft unter Nutzunglokaler Abwärmepotenziale, sowie die Errichtung von Eigenver-sorgungs-BHKW in größeren Wohngebäuden dar. BürgerInnensind in diesem Fall gemeinschaftlich an der Finanzierung unddem Betrieb ihrer Wärmeversorgung beteiligt. Die Einrichtung ei-nes Nahwärmenetzes erfordert hohe Anfangsinvestitionen vonmindestens zwei Mio. Euro und in der Folge eine lange Kapital-bindung durch eine lange Amortisationszeit. Im Gegensatz zu In-vestitionen in externe Energieeffizienzmaßnahmen steht bei ge-nossenschaftlich betriebenen Nahwärmenetzen keine hohe Ren-dite im Vordergrund, sondern eine langfristig günstige undsichere Wärmeversorgung für die Verbraucher. Gleiches gilt fürBHKW-Projekte.

Aktuell sind im gesamten Bundesgebiet 51 Genossenschaften inden Genossenschaftsregistern eingetragen, die Nahwärmenetzebetreiben. An dieser Stelle zeigt sich ein interessanter Trend. Wäh-rend die absolute Zahl der Neueintragungen von Energiegenos-senschaften im Zuge der EEG-Novellen 2012 und 2014 sowie derEinführung von Investitionsauflagen im Kapitalanlagegesetz-

Kapitel 3

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buch im Juli 2013 in den letzten Jahren stark zurückgegangen ist,entfiel im letzten Jahr rund die Hälfte der 29 Neueintragungenauf genossenschaftliche Nahwärmenetzbetreiber. Die zumeistunter Nutzung von Abwärme aus Biogasanlagen im ländlichenRaum prospektierten Nahwärmeprojekte sind damit zu einembedeutenden Modell bürgerschaftlicher Beteiligung im Rahmenvon Bürgerenergiegenossenschaften geworden (Müller und Hols-tenkamp 2015, Land NRW 2015).

Nahwärmekonzepte erfordern eine umfassende Beteiligung vonAnwohnern, um wirtschaftliche Wärmeabnahmedichten zu er-reichen. Bürgerenergiegenossenschaften bieten hier die Möglich-keit, Widerstände in der Bevölkerung durch die direkte Beteili-gung und die persönlichen Kontakte der Akteure zu verringernund damit Nahwärmenetze als effiziente Wärmeversorgungsop-tion im Markt zu etablieren. Darüber hinaus können genossen-schaftliche Nahwärmenetzbetreiber Beratungen zur Gebäudesa-nierung anbieten und damit langfristige Wärmenutzungskon-zepte vorantreiben. Die direkte Einbindung der BürgerInnenbietet den Vorteil, dass der Konflikt zwischen einer sinkendenWärmedichte durch fortschreitende Sanierungen und einemwirtschaftlichen Netzbetrieb koordiniert und in der Planung be-rücksichtigt werden kann.

Eine besondere Schnittstelle genossenschaftlichen Engagementsvon BürgerInnen bietet sich in Hinblick auf die Kooperation mitKommunen. Genossenschaften können Leistungen der öffentli-chen Versorgung übernehmen, die aus dem kommunalen Haus-halt nur unzureichend finanziert werden können. Eine Finanzie-rung und Organisation von Energieeffizienzmaßnahmen durchBürgerenergiegenossenschaften ermöglicht die Modernisierungöffentlicher Versorgungsstrukturen (Schulgebäude, Kläranlagen,Straßenbeleuchtung etc.) mit einer ausgeprägten lokalen Wert-schöpfung und ohne eine Belastung öffentlicher Haushalte. DieKommunen sind in diesem Kontext als lokale Handlungsebeneund Lebensumfeld der BürgerInnen als Zugangspunkt zu einerverstärkten Bürgerbeteiligung interessant. Lokales Wissen undVernetzung und eine starke Identifikation mit durchgeführtenMaßnahmen seitens der Bürger sowie einer Wertschöpfung vor

Ort, die auch im Interesse der Kommunalpolitik liegt, bieten vieleVerknüpfungsmöglichkeiten zu einer verstärkten Umsetzung vonEnergiesparmaßnahmen durch Einbindung von Bürgern. Durchdie Initiative von Genossenschaften könnten in vielen Fällen zu-sätzliche und langfristig wirksame Investitionen in Energieeffi-zienz umgesetzt werden, wobei zu beachten ist, dass Kommunenaktuell bereits sehr günstige Kredite bekommen können, was denAnreiz für eine Bürgerfinanzierung minimiert.

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Kapitel 3

Abbildung 3.1: Investitionsvolumina und Grad der Projektbeteiligung von Bürgerenergiegenossenschaften

Heizungsmodernisierung

BHKW

Nahwärme

Gebäudesanierung

Beleuchtung

Querschnittstechnologien

Kälte

KompletteGebäudeoptimierung(kommunal)

KompletteGebäudeoptimierung(gewerblich)

Suffizienzmaßnahmen/Verhaltensanpassung

0 1.000 10.000 100.000 1.000.000 10.000.000

Information/Beratung Finanzierung Planung Betrieb

Volumen der Investition in EUR

Grad der Projektbeteiligung

1

1

22

3

11

2

1

1

1 = Anzahl der Projekte in der Stichprobe

(Quelle: EigeneErhebung)

Einsparmaß nahmen

Heizungsmodernisierung

BHKW

Nahwärme

Gebäudesanierung

Beleuchtung

Querschnittstechnologien

Kälte

KompletteGebäudeoptimierung(kommunal)

KompletteGebäudeoptimierung(gewerblich)

Suffizienzmaßnahmen/Verhaltensanpassung

Einsparmaß nahmen

Kapitel 3

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Hocheffizientes Beleuchtungssystem im Papierlager der Papier Union GmbH. Herr Tessmer, ENERGENO Heilbronn-Franken eG: Der Einsatz der neuen Leuchtmittelhat den Stromverbrauch signifikant gesenkt.

Mitbestimmung

Rendite

Regionalität

FinanzvolumenLaufzeit

absoluteEinsparung

MDie Energeno Heilbronn-Franken eG hat 432 Mitglieder, dieknapp zwei Mio. EUR Vermögen eingelegt haben. Neben In-vestitionen in Photovoltaik-Projekte im Umfang von vier Mio.EUR betreibt die Genossenschaft zwei Beleuchtungs-Con-tracting-Projekte in der Region Heilbronn und eines in derRegion München mit einer Gesamtinvestitionssumme von250.000 EUR. Die Projekte haben eine Laufzeit von jeweilsfünf Jahren. Insgesamt werden etwa 447.000 kWh/a anStrom eingespart.

Bewertung: (Mitte 0=niedrig, außen 6=hoch)

Beispiel 1: Energeno Heilbronn-Franken eG

Papierunion GmbH in Talheim:

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Kapitel 3

Mitbestimmung

Rendite

Regionalität

FinanzvolumenLaufzeit

absoluteEinsparung

M

Die Energiegenossenschaft Odenwald eG bietet ein Beispiel fürein Public-Private-Partnership-Modell. Die in der Genossen-schaft organisierten Bürger haben hier in die Installation einesneuen BHKWs im kommunalen Klärwerk mit rund 700.000EUR investiert. Über ein Miet-Kauf-Modell zahlt die Kommuneüber eine Laufzeit von 15 Jahren jährliche Raten an die Genos-senschaft und übernimmt nach dem Ende der Vertragslaufzeitdie Anlage abschlagsfrei. Die Kommune kann die Ratenzahlun-gen über die Gewinne aus der gesteigerten Effizienz der Anlage(=niedrigere laufende Kosten) refinanzieren. Die Anfangsinves-tition in das effizientere BHKW wäre aus dem Haushalt derKommune nicht finanzierbar gewesen.

Bewertung: (Mitte 0=niedrig, außen 6=hoch)

Herr Knoll, ENERGENO Heilbronn-Franken eG, erklärt die energiesparende Kombina-tion der verwendeten Leuchtmittel und Reflektoren.

Gemeinsam haben das Gilde Center und die ENERGO Heilbronn-Franken eG das Contracting-Projekt zur Stromeinsparung erfolgreich umgesetzt.

Beispiel 2: Energiegenossenschaft Odenwald eG

Soziales Kaufhaus Gilde Center in Heilbronn:

Kapitel 3

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Café Florian Steiner in Heidelberg:

Mitbestimmung

Rendite

Regionalität

FinanzvolumenLaufzeit

absoluteEinsparung

M

„Klimaschutz Plus“ ist eine Initiative von Heidelberger Bürgernzur Umsetzung von erneuerbaren Energien- und Energieeffi-zienzprojekten und zur Förderung gemeinnütziger Projekte.Die Organisation der Initiative ist auf die zwei Rechtsformeneiner eingetragenen Genossenschaft zur Verwaltung des ope-rativen Geschäftes und einer Stiftung als eingetragener Vereinzur Förderung gemeinnütziger Projekte gestützt. Die Erlöse ausden Projekten sowie ggf. auch die Stiftungsgelder selbst wer-den vollständig an gemeinnützige Projekte gestiftet, die vonden Stiftern bestimmt werden. Bisher haben sich 1072 Stiftermit gut 125.000 Euro Stiftungskapital beteiligt. Die Initiativehat bisher vier größere PV-Anlagen errichtet. Als erste Energie-effizienzmaßnahme wurde im vergangenen Jahr ein Beleuch-tungs-Contracting in einem Gastronomiebetrieb umgesetzt.Dabei wurden knapp 1.600 EUR über eine Laufzeit von zweiJahren investiert. Die Reduktion des Energieverbrauchs um 90Prozent führt zu einer Einsparung von 5300 kWh/a. Das Projektist als „Stromsparkraftwerk“ ein Leuchtturmprojekt im Mas-terplan „100 % Klimaschutz“ der Stadt Heidelberg und zählt zuden Pilotprojekten mit kleinem Investitions- und Einsparvolu-men.

Bewertung: (Mitte 0=niedrig, außen 6=hoch)

Die neuen energieeffizienten LED-Lampen sind getrennt voneinander regelbar.Stromverbrauch senken beim Kaffeegenuss: Florian Steiner, Inhaber des Cafés, undPeter Kolbe, Klimaschutz Plus Stiftung e.V., haben dies gemeinsam möglich gemacht.

Beispiel 3: Klimaschutz Plus

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Mitbestimmung

Rendite

Regionalität

FinanzvolumenLaufzeit

absoluteEinsparung

Die Nahwärmegenossenschaft Schönstadt in der GemeindeCölbe in Hessen entstand auf der Grundlage eines Abwärme-potenzials in einem lokalen Holzverarbeitungsbetrieb. Das mitHolzresten betriebene Biomasse-Heizkraftwerk liefert eineLeistung von 1,1 Megawatt (MW) Strom und 4,9 MW Wärme.Die Überschusskapazitäten an Wärme beheizen seit 2010 einHofgut mit 130 Bewohnern. Eine von der Lokalpolitik unter-stützte Projektgruppe aus Schönstädter BürgerInnen initiiertein der Folge eine Potenzialstudie zur Erweiterung des Wärme-netzes.

2011 gründete sich die Nahwärmegenossenschaft Schönstadt,an der drei Viertel der Haushalte des Ortes beteiligt sind, umweitere Siedlungsgebiete anzuschließen. Zusammen mit öf-fentlichen Gebäuden umfasst das Nahwärmenetz 284 Liegen-schaften, die von einer Übergabestation aus mit zwei MW Ab-wärme und einem zusätzlichen Spitzenlastkessel mit Wärmeversorgt werden. Die BürgerInnen sind über eine einmaligeZahlung von 5000 EUR zum Kauf von zehn Genossenschafts-anteilen an der eG beteiligt. Zusammen mit einem von der Ge-meinde abgesicherten Kredit von drei Millionen EUR konnteeine Investitionssumme von sechs Millionen EUR mobilisiertwerden. Für die Genossenschaftsmitglieder ist die Hausüber-gabestation im Mitgliedsanteil enthalten. Der Wärmepreis be-trägt 9,76 Cent/kWh (Hassenpflug 2015). Über die eingesparteEnergiemenge im Vergleich zur bisherigen Heizungsstrukturim Versorgungsgebiet liegen keine genauen Zahlen vor. Da dieWärmeversorgung zum Großteil aus Abwärme besteht, sinddie Einsparungen als sehr hoch – deutlich über einer Mio.kWh/a – einzustufen.

Bewertung: (Mitte 0=niedrig, außen 6=hoch)

Beispiel 4: Nahwärmegenossenschaft Schönstadt eG

Kapitel 3

Kapitel 3

Energiesparen in Bürgerhand · Seite 25

Zurzeit werden in den drei Pilotregionen Aachen, Berchtes-gadener Land und Norderstedt regionale Energieeffizienz-genossenschaften aufgebaut. Das Konzept der REEGs ver-knüpft Aspekte von Bürgerenergiegenossenschaften, Mo-dellprojekt und Bürgerfinanzierungsplattform.

Grundlage der REEGs ist die Einrichtung eines offenen Fondsin der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft, inden Bürger und andere Anleger Privatkapital investieren. Siesind damit keine reinen Bürgerenergiegenossenschaften,Bürger spielen jedoch eine wichtige Rolle. Eine REEG kann alsErweiterung bestehender Energiegenossenschaften durchNeugründung oder durch ein Sondervermögen der nationa-len BAUM Zukunftsfonds eG eingerichtet werden. Die Inves-titionen weisen einen engen Regionalbezug auf. Das Beteili-gungsmodell basiert auf dem Kauf von Genossenschaftsan-teilen von mindestens 100 EUR und einem nachrangigenDarlehen an die Genossenschaft von mindestens 900 EUR.Als Genossenschaftsmitglied mit einer entsprechenden Min-desteinlage von 1.000 EUR haben die Bürger ein Mitbestim-mungsrecht hinsichtlich der Verwendung des Geldes.

Als Beratungs-, Finanzierungs- und Planungsplattform wer-den durch die Genossenschaft Energieeffizienzmaßnahmenvor allem in kommunalen Einrichtungen und in kleinen und

mittleren Unternehmen nach dem Prinzip des Energiespar-Contractings durchgeführt. Die Investitionen weisen einenengen Regionalbezug auf, allerdings ist eine Koppelung mitder überregionalen Zukunftsfonds eG möglich (vgl. Kapitel3.1.3). Aus den generierten Einsparungen erhalten die Anlegereine Rendite von vier Prozent auf ihre Einlage. Die Finanzie-rung durch Privatkapital wird gegebenenfalls durch die zu-sätzliche Aufnahme von Krediten bei der Kreditanstalt fürWiederaufbau (KfW) ergänzt.

Die Wirtschaftlichkeit der Projekte wird durch die Inan-spruchnahme von Fördermitteln aus dem Querschnittstech-nologien-Programm des Bundesamtes für Wirtschaft undAusfuhrkontrolle (BAFA) und den BeratungsförderungenEnergieeffizienz in Kommunen und KMU der KfW erhöht. Beider Finanzierung der Projektakquise und -betreuung profi-tieren die REEGs von einer Förderung durch das Bundesmi-nisterium für Umwelt (BMUB) im Rahmen der nationalenKlimaschutzinitiative.

Exkurs:

Verknüpfung der Bürgerbeteiligungsmodelle in Form von Regionalen Energieeffizienzgenossenschaften (REEG)

Energiesparen in Bürgerhand · Seite 26

Kapitel 3

3.1.2 Modellprojekte in SchulenNeben den staatlich geförderten regionalen Energieeffizienzge-nossenschaften gibt es Modellprojekte, die sich vor allem auf dieSchulen als lokal verankerte öffentliche Einrichtungen konzentrie-ren. Hier lassen sich zwei Initiativen charakterisieren: zum einendie investive Optimierung von Schulgebäuden durch Kapital vonEltern, Lehrern und weiteren lokalen Akteuren und zum anderendie Förderung des Einsparverhaltens der Gebäudenutzer durchProjekte, bei denen Schüler und Lehrer eingebunden werden.

Die investive Optimierung des Strom- und Wärmeverbrauchs vonSchulgebäuden wurde bisher nur in Form von Pilotprojekten anfünf Schulen durchgeführt (vgl. Beispiel 1: Solar- und Spar-Schu-len). Grundlage dieser Möglichkeit der Bürgerfinanzierung vonEnergieeffizienzmaßnahmen ist eine Beteiligung als stille Gesell-schafter einer GmbH oder GmbH & Co KG, die Contracting- oderMiet-/Mietkauf-Projektedurchführt. Die Einlage ist mit einer Be-teiligung am Gewinn – bzw. je nach Vertragsgestaltung auch amVerlust – der Gesellschaft verbunden und wird im Insolvenzfallnachrangig behandelt. Die Gründung projektbezogener Gesell-schaften stellt eine Möglichkeit dar, einen regionalen Bezug derBürgerfinanzierung herzustellen. Durch die Einbindung von Ak-teuren, die als stille Gesellschafter mit einer direkten Beteiligungam Einsparerfolg an der Umsetzung der Energieeffizienzmaß-nahme beteiligt sind, lassen sich Anreize schaffen, möglichsthohe Einsparungen zu erreichen. Eine Bürgerfinanzierung durchstille Gesellschafter reflektiert damit im Gegensatz zu einem Dar-lehen den gemeinsamen Zweck einer Investition, obwohl die Bür-ger keine Mitspracherechte innerhalb der Gesellschaft haben.

Ein Beispiel für eine primär auf suffizientes Verhalten ausgelegteStrategie sind Projekte wie „Köpfchen statt Kohle" an Schulen imBerliner Bezirk Pankow, „Mäuse sparen – Eisbären retten“ inRheinland-Pfalz, das vom BMUB geförderte „Energiesparmeis-ter“-Projekt oder das „Fifty-Fifty“-Projekt an 70 Schulen in Nord-deutschland.

Im „Fifty-Fifty“-Projekt etwa identifizieren „Energieteams“ ausSchülern und Lehrern mit externer Unterstützung Energiespar-möglichkeiten und sorgen für eine Umsetzung und Kontrolle deranfallenden Maßnahmen. Dabei stehen weniger die absolutenEinsparungen, als die Bildungsaspekte bzw. die Sensibilisierungvon Schülern, Lehrern sowie Hausmeistern für energiesparendesVerhalten im Vordergrund. Die Einsparungen können im Nach-gang auch zur Finanzierung weiterer investiver Energieeffizienz-maßnahmen genutzt werden, beispielsweise zur Installation vonThermostatventilen an Heizkörpern.

Beim Projekt „Mäuse sparen – Eisbären retten“, das vom LandRheinland Pfalz gefördert wird, werden Schüler zum sparsamenUmgang mit Energie geschult und tragen dieses Wissen in ihreFamilien. Die erzielten Einsparungen werden anschließend zwi-schen Schülern und Eltern aufgeteilt. Im „Energiesparmeister“-Projekt können sich Schulen mit verschiedenen Klimaschutzpro-jekten wie z. B. einem Beleuchtungswechsel in Schulgebäudenbewerben. Jedes Jahr wird eine Schule für ihr Engagement aus-gezeichnet.

Kapitel 3

5

>100

Energiesparen in Bürgerhand · Seite 27

Abbildung 3.2: Investitionsvolumina und Grad der Beteiligung bei Modellprojekten in Schulen

Heizungsmodernisierung

BHKW

Nahwärme

Gebäudesanierung

Beleuchtung

Querschnittstechnologien

Kälte

KompletteGebäudeoptimierung(kommunal)

KompletteGebäudeoptimierung(gewerblich)

Suffizienzmaßnahmen/Verhaltensanpassung

0 1.000 10.000 100.000 1.000.000 10.000.000

Information/Beratung Finanzierung Planung Betrieb

Volumen der Investition in EUR

Grad der Projektbeteiligung

1 = Anzahl der Projekte in der Stichprobe (Quelle: Eigene Erhebung)

Einsparmaß nahmen

Heizungsmodernisierung

BHKW

Nahwärme

Gebäudesanierung

Beleuchtung

Querschnittstechnologien

Kälte

KompletteGebäudeoptimierung(kommunal)

KompletteGebäudeoptimierung(gewerblich)

Suffizienzmaßnahmen/Verhaltensanpassung

Einsparmaß nahmen

Energiesparen in Bürgerhand · Seite 28

Kapitel 3

Das Solar- und Spar-Konzept wurde im Rahmen der „100.000Watt-Solar Initiative“ des Landes NRW aus dem Jahr 2000 bis-her an vier Schulen exemplarisch durchgeführt. Die Solar- undSpar-Contract GmbH tritt hier als Contractor auf, der für kom-munale Liegenschaften Energiesparpotenziale hebt undgleichzeitig lokale Akteure als stille Gesellschafter einer örtli-chen GmbH & Co. KG an der Finanzierung der Energieeffizienz-maßnahmen beteiligt. Für die Kalkulation, Durchführung unddie Erfolgskontrolle der Einsparmaßnahmen ist die Solar- undSpar-Contract GmbH verantwortlich. Die Laufzeit der Projektebeträgt zwischen 15 und 20 Jahren und liefert den Gesellschaf-tern eine Rendite von fünf bis sechs Prozent auf ihre Einlage.Als stille Gesellschafter sind die Bürger direkt am Erfolg undam Risiko, bis zum Totalverlust, des Einspar-Contractings betei-ligt. Durch die Haftung der übergeordneten Solar- und Spar-Contract GmbH für den Erfolg der Einsparung sowie die direkteEinbindung von Handwerkern, Planern und Gebäudenutzernsind jedoch Anreize geschaffen, den Erfolg der Einsparmaßnah-men zu gewährleisten.

Die absoluten Einsparungen bzw. Effizienzgewinne fallen sehrhoch aus. Für die Beispielschule Aggertal-Gymnasium konnteim ersten Betriebsjahr durch einen Beleuchtungswechsel undeine Heizungsoptimierung mit kleineren Pumpen der Strom-verbrauch um rund 49.000 kWh/a an Strom pro Jahr bzw. um40 Prozent reduziert werden, während gleichzeitig 198.000kWh zusätzlicher BHKW-Strom und 34.300 kWh Solarstrom ge-neriert wurden. Gleichzeitig konnte durch die Heizungsopti-mierung mit neuer Regelungstechnik und hydraulischem Ab-gleich der Wärmeverbrauch um 219.000 KWh/a bzw. um 14Prozent gesenkt werden. Die Einsparungen konnten im zwei-ten Betriebsjahr noch deutlich übertroffen werden (WuppertalInstitut 2009).

Das Solar- und Spar-Modell war für die Pilotregionen ohne För-derung wirtschaftlich tragfähig. Eine Übertragung auf andereKommunen scheiterte an Desinteresse und Widerständen inder Kommunalverwaltung gegenüber externen Contractoren.

Bewertung: (Mitte 0=niedrig, außen 6=hoch)

Beispiel 1: „Solar und Spar“-Contract

Mitbestimmung

Rendite

Regionalität

FinanzvolumenLaufzeit

absoluteEinsparung

M

Kapitel 3

Energiesparen in Bürgerhand · Seite 29

Über die Gründung eines Energieteams wird an Fifty-Fifty-Schulen eine Institution geschaffen, die durch Rundgänge undenergierelevante Messungen das Energiesparpotenzial derSchule ermittelt und alle Nutzergruppen (Schüler, Lehrer, Haus-meister) auf die anfallenden Energiesparmaßnahmen auf-merksam macht. Die adressierten Maßnahmen umfassen un-ter anderem richtiges Lüften, die Nutzung von Thermostatven-tilen, den Umgang mit Warmwasser, die energiesparendeNutzung der Beleuchtung und den sparsamen Einsatz elektri-scher Geräte.

Im Abgleich mit Messungen zu Projektbeginn konnten durch-schnittliche Einsparungen von 13.400 kWh an Strom und100.000 kWh Wärmebzw. CO2-Einsparungen von etwa 30 Ton-nen pro Schule und Jahr ermittelt werden. Berücksichtigt sinddabei nur Schulen ohne vorherige Maßnahmen, bei optimier-ten Heizungs- und Beleuchtungssystemen fallen die Einspa-rungen deutlich geringer aus (UfU 2015). Die Erlöse aus den er-zielten Einsparungen werden zwischen dem Schulträger undder Schule in der Regel 50–50 aufgeteilt oder fließen zum Teilzweckgebunden in nachfolgende investive Energiesparmaß-nahmen (UfU 2013).

Bewertung: (Mitte 0=niedrig, außen 6=hoch)

Beispiel 2: „Fifty-Fifty”-Schulen

Mitbestimmung

Rendite

Regionalität

FinanzvolumenLaufzeit

absoluteEinsparung

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Kapitel 3

3.1.3 BürgerfinanzierungsplattformenEine dritte Kategorie von Beteiligungsmodellen an Energiespar-maßnahmen sind Bürgerfinanzierungsplattformen, die aufgrundbegrenzter Mitbestimmungsmöglichkeiten und einer wenigerstark ausgeprägten regionalen Bindung eher der Bürgerenergieim weiteren Sinne entsprechen und speziell auf die Akquise vonPrivatkapital für Energieeffizienzinvestitionen ausgerichtet sind.

Zu ihnen zählen Crowdfunding-Modelle, bei denen BürgerInnendirekt in Form von Nachrangdarlehen in ausgewählte Energie-sparprojekte mit vorgegebener Rendite und Laufzeit investierenkönnen. Die Finanzierung ist dabei nicht an ein unmittelbaresMitspracherecht bei der Durchführung der Maßnahme gekop-pelt. Als Kapitalanlage mit hohem Risiko, inklusive Totalverlust,können Crowdfunding-Modelle hohe Renditen von bis zu zehnProzent bieten. Über Internetplattformen als zentrales Mediumfür Crowdfunding kann durch Projektentwickler von Energiespar-maßnahmen überregional Kapital akquiriert werden, ohne dassein direkter Bezug der Anleger zum Anlageobjekt vorhanden seinmuss. Crowdfunding-Modelle können jedoch auch nur für einenbestimmten Kreis von BürgerInnen geöffnet werden und damiteinen weitergehenden Bezug zwischen Bürgerinvestor und Ener-giesparmaßnahme herstellen. Ansätze dafür sind ein geschlos-senes Angebot an Mitarbeiter von Unternehmen, die direkt anden erzielten Einsparungen an ihrem Arbeitsplatz beteiligt sindoder die Beschaffung lokalen Bürgerkapitals für die Einrichtungeines Nahwärmenetzes. Durch ein Angebot speziell an die Be-wohner der Kommune kann so auch über Crowdfunding-Modelleein enger regionaler Bezug hergestellt werden.

Eine weitere Option stellen Fonds-Modelle zur Akquise von priva-tem Investitionskapital dar. Dabei investieren BürgerInnen überein Nachrangdarlehen in einen Fonds, aus dem vom Fonds-Ver-walter in verschiedene Energieeffizienzprojekte investiert wird.Der Verwalter kann in diesem Fall auch eine über die reine Auf-stellung eines Finanzierungskonzeptes hinausgehende Funktionin Bezug auf Beratung, Planung und Betrieb von Energieeffizienz-maßnahmen übernehmen und damit als Energiespar-Contractorauftreten. Vorteil eines Fonds-Modells gegenüber dem direkten

Investment in einzelne Maßnahmen via Crowdfunding ist die Risikostreuung für den Kapitalgeber. Dieser erhält eine feste Rendite auf seine Einlage, die jedoch mit maximal fünf Prozentim Regelfall niedriger ausfällt als bei einzelnen Crowdfunding-Projekten.

Bürgerfinanzierungsplattformen decken fast ausschließlich Ener-gieeffizienzprojekte mit hohen Renditen ab. Dazu zählen Be-leuchtungswechsel oder komplette Gebäudeoptimierungen oderdie Modernisierung von Heizungsanlagen sowie die Installationvon BHKWs in Gewerbebetrieben mit hohen erzielbaren Einspa-rungen. Nahwärmenetzprojekte mit niedrigeren Renditen undlokal begrenzter Beteiligung der Anwohner stellen bisher die Aus-nahme dar (Abbildung 3.3).

Kapitel 3

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1

2

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Abbildung 3.3: Investitionsvolumina und Grad der Beteiligung bei Bürgerfinanzierungsplattformen

Heizungsmodernisierung

BHKW

Nahwärme

Gebäudesanierung

Beleuchtung

Querschnittstechnologien

Kälte

KompletteGebäudeoptimierung(kommunal)

KompletteGebäudeoptimierung(gewerblich)

Suffizienzmaßnahmen/Verhaltensanpassung

0 1.000 10.000 100.000 1.000.000 10.000.000

Information/Beratung Finanzierung Planung Betrieb

Volumen der Investition in EUR

Grad der Projektbeteiligung

1 = Anzahl der Projekte in der Stichprobe (Quelle: Eigene Erhebung)

Einsparmaß nahmen

Heizungsmodernisierung

BHKW

Nahwärme

Gebäudesanierung

Beleuchtung

Querschnittstechnologien

Kälte

KompletteGebäudeoptimierung(kommunal)

KompletteGebäudeoptimierung(gewerblich)

Suffizienzmaßnahmen/Verhaltensanpassung

Einsparmaß nahmen

* inkl. PV

*

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Kapitel 3

Mitbestimmung

Rendite

Regionalität

FinanzvolumenLaufzeit

absoluteEinsparung

M

Bettervest.de ist eine 2012 gegründete Crowd-Funding-Platt-form über die privates Investitionskapital zur Umsetzung vonEnergieeffizienzmaßnahmen akquiriert werden kann. Die vonder bettervest GmbH als Trägerin des Portals angebotenen In-vestitionsprojekte müssen hohe Kosten- und Energiesparzieleerreichen.

Privatinvestoren können sich bei bettervest mit einer Einlagevon mindestens 50 Euro beteiligen und Renditen von siebenbis zehn Prozent erzielen. Die Laufzeit der Nachrangdarlehenbeträgt zwischen drei und zehn Jahren. Die Projekte werdenunter anderem durch so genannte „Energiedetektive“ ange-schoben, die mit einem Prozent an den durchgeführten Projek-ten beteiligt werden. Bisher wurden 21 Projekte durch better-vest finanziert.

Das Portfolio der finanzierten Energieeffizienzmaßnahmenumfasst Beleuchtungswechsel in Geschäftsräumen mit langenBeleuchtungszeiten pro Tag, die Installation von Blockheizkraft-werken sowie den Einbau effizienter Heizungsanlagen. Die In-vestitionssummen sowie die absoluten Einsparungen fallenentsprechend unterschiedlich aus, die Einsparungen sind aberinsgesamt als hoch einzustufen. So lässt sich beispielsweisemit einem Investitionsvolumen von 186.000 EUR durch dieKombination von Beleuchtungswechsel mit Eigenverbrauchvon PV-Strom in einem Beispielprojekt der Stromverbrauch ei-nes Gewerbebetriebes um rund 180.000 kWh bzw. um 40 Pro-zent. Der Betrieb spart damit langfristig 30.000 EUR bzw. gut40 Prozent seiner jährlichen Energiekosten ein. Für die Anlegergeneriert das Projekt mit acht Jahren Laufzeit eine Rendite von6,5 Prozent auf ihre Einlage (bettervest 2015).

Bewertung: (Mitte 0=niedrig, außen 6=hoch)

Beispiel 1: Bettervest

Kapitel 3

Energiesparen in Bürgerhand · Seite 33

3.2 Förderinstrumente

Eine Bürgerbeteiligung an Energiesparmaßnahmen wird bisherdirekt nur im Rahmen von Pilotprojekten von der öffentlichenHand gefördert. Dazu zählt die Übernahme der Kosten für diewissenschaftliche Begleitung des Solar- und Spar-Schulen-Pro-gramms durch das Land Nordrhein-Westfalen, die Finanzierungdes Fifty-Fifty-Projektes zum Energiesparen in Schulen sowie ak-

tuell die finanzielle Förderung der regionalen Energieeffizienzge-nossenschaften in drei Pilotregionen im Rahmen der nationalenKlimaschutzinitiative.

Eine indirekte Förderung besteht durch allgemeine Effizienzför-derprogramme. Dazu zählt die Förderung von hocheffizientenQuerschnittstechnologien in kleineren und mittleren Unterneh-

Mitbestimmung

Rendite

Regionalität

FinanzvolumenLaufzeit

absoluteEinsparung

Beispiel 2: Zukunftsfonds eG

Das vom BAUM e. V. entwickelte Konzept des Zukunftsfondsbasiert auf der Idee, Teile des Geldvermögens in Deutschlandfür gemeinschaftliche externe Investitionen in Energieeffi-zienzmaßnahmen zu aktivieren und damit positive volkswirt-schaftliche Effekte zu generieren. Der Zukunftsform ermöglichteine vorrangig finanzielle Beteiligung von BürgerInnenn in derRechtsform einer eingetragenen Genossenschaft. Über einenGenossenschaftsanteil von 100 EUR und einem zusätzlichenNachrangdarlehen von mindestens 900 EUR können BürgerIn-nen seit 2011 deutschlandweit in Energieeffizienzprojekte vorallem in KMU investieren und eine fixe Rendite von vier Prozentauf ihre Einlage erhalten (Gege 2011). Durch die gemeinsameInvestition in verschiedene Projekte unter dem Dach des Ver-mögens der Zukunftsfonds eG, findet eine Risikostreuung statt,die das Verlustrisiko für den einzelnen Anleger im Gegensatzzu Direktinvestitionen beim Crowdfunding deutlich reduziert.Adressiert werden auch hier vor allem hochrentable externeInvestitionen in Beleuchtungswechsel oder Querschnittstech-nologien. Das Konzept des Zukunftsfonds, der bundesweitagiert, wurde im Projekt der regionalen Energieeffizienzgenos-senschaften in ähnlicher Form auf kleinere räumliche Ebenenübertragen.

Bewertung: (Mitte 0=niedrig, außen 6=hoch)

Energiesparen in Bürgerhand · Seite 34

Kapitel 3

men durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle(BAFA). Die Richtlinie sieht zum einen eine Förderung von Einzel-maßnahmen (elektrische Motoren, Pumpen, Lüftungsanlageninkl. Wärmerückgewinnung, Drucklufterzeuger inkl. Wärmerück-gewinnung und LED-Beleuchtung) mit 2.000 bis maximal 30.000EUR der Nettoinvestitionssumme vor. Zum anderen werden syste -mische Optimierungen mit einer Mindesteinsparung von 25 Pro-zent des Endenergieverbrauchs auf der Grundlage eines unter-nehmensindividuellen Konzeptes gefördert, das durch einen Ener-gieberater erstellt wurde und den Einsatz hocheffizienterQuer schnittstechnologien vorsieht. Für größere Bürgerenergiege-nossenschaften mit einer Vielzahl an Projekten kann die durchdas Beihilferecht geregelte Obergrenze einer öffentlicher Förde-rung von 200.000 EUR (De minimis-Regel) einen Nachteil darstel-len. Während einzelne Unternehmen, die die Maßnahmen in Ei-genregie durchführen, die Fördergrenze nicht überschreiten, istdie maximale Fördersumme von Genossenschaften hier eher er-reicht, sodass Projekte darüber hinaus unwirtschaftlicher werden.

Eine weitere allgemeine Förderung von Energieeffizienzmaßnah-men ist jene von Beratungen zum Energiespar-Contracting fürKommunen und KMU durch das BAFA. Das Programm fördert jeAntragssteller und Standort eine Orientierungsberatung zur Er-fassung von Einsparpotenzialen durch einen Energieberater. ImAnschluss wird entweder eine Umsetzungsberatung mit dem Ab-schluss eines Energiespar-Contracting-Vertrages oder eine Aus-schreibungsberatung bei einem Contracting-Projekt, das keinEnergiespar-Contracting ist, gefördert. Bürgerbeteiligungsmodellekönnen als mögliche Contractoren von den ausgeschriebenen Pro-jekten profitieren. Eine zusätzliche Tätigkeit als Projektentwickler,der durch die BAFA akkreditiert werden muss, ist mit hohen Anfor-derungen an die technische Ausbildung und die Praxiserfahrungim Energie(spar)-Contracting verbunden, sodass vor allem profes-sionelle Energieberater als Zielgruppe in Frage kommen.

Der Neu- und Ausbau von Nahwärmenetzen, die im Endausbauzu mindestens 60 Prozent aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen(KWK) gespeist werden, wird nach dem KWKG mit Zuschlagszah-lungen pro Trassenmeter in Abhängigkeit von dem mittlerenNenndurchmesser (DN) des Vorlauf-Netzes durch das BAFA ge-fördert. Die Förderung beträgt bei einem DN<100 mm 100 Euro jeMeter neu verlegter Leitung und ist auf maximal 40 Prozent derInvestitionssumme bzw. zehn Millionen Euro pro Projekt be-grenzt. Ab einem DN>100 mm werden pauschal 30 Prozent derInvestitionskosten bis zu einem Maximalbetrag von zehn Millio-nen Euro erstattet (BAFA 2014b). Zusätzlich besteht eine Förde-rung von Nahwärmenetzen im Rahmen der Richtlinien zur Förde-rung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energie im Wärmemarkt. Durch das Marktanreizprogramm der KfWwerdenNahwärmenetze, die zu mindestens 20 Prozent aus Solarthermieoder zu mindestens 50 Prozent aus erneuerbaren Energien, Wär-mepumpen oder Abwärme gespeist werden, mit einem Tilgungs-zuschuss für einen Kredit, der über die Hausbank abgewickeltwird, gefördert. Anders als bei der Förderung nach dem KWKGwerden auch die Hausübergabestationen mit bis zu 1.800 Europro Station gefördert. Der Tilgunszuschuss beträgt 60 Euro jeTrassenmeter und ist auf maximal eine Million Euro begrenzt.Eine kombinierte Förderung durch beide Programme ist nicht vor-gesehen.

Weitere Förderimpulse ergeben sich aus Fortbildungsmaßnahmenvor allem für Genossenschaftsmitglieder. Diese sind jedoch bishernicht auf die spezifischen Anforderungen von Energiesparmaß-nahmen und -geschäftsmodellen ausgerichtet. Ein Beispiel ist dasWeiterbildungsangebot der Initiative „Energiewende Jetzt!“. Diesebietet Fortbildungen zum Projektentwickler von erneuerbaren-Energien-Anlagen für Genossenschaften an und ist darüber hinausbei der Planung beratend tätig. Allgemeine Beratung in rechtlichenund wirtschaftlichen Fragen wird zudem durch die Genossen-schaftsverbände für ihre Mitglieder angeboten.

Kapitel 4

Energiesparen in Bürgerhand · Seite 35

4.1 Vorteile von Bürgerbeteiligungsmodellen

Für eine Bewertung der Potenziale von Bürgerbeteiligungsmo-dellen ist es sinnvoll, die Hemmnisse, die generell bei der Umset-zung von Energiesparmaßnahmen zu betrachten sind, mit denstrukturellen Vor- und Nachteilen der vorgestellten Bürgerbetei-ligungsmodelle zu vergleichen. Ein grundlegendes Hemmnis beider Hebung von Energieeffizienzpotenzialen ist die Kleinteiligkeitund die Dezentralität vieler Maßnahmen, deren Umsetzung inder Summe zu hohen Einsparungen führt. Besonders in kleinerenund mittleren Gewerbebetrieben und Kommunen liegt hier einhohes Potenzial, das innerhalb der bestehenden Geschäftsab-läufe und im aktuellen Marktumfeld nicht aktiviert wird. Wäh-rend die Einsparpotenziale in größeren Betrieben gezielter durchinterne Optimierungsabläufe und externe privatwirtschaftlicheEffizienzdienstleister adressiert werden, werden kleinteiligereMaßnahmen in KMU und Kommunen bisher weder durch interneAbläufe noch durch externe Effizienzdienstleister in größeremUmfang umgesetzt.

Ein bedeutendes Problem ist die mangelnde Verfügbarkeit vonEigenkapital seitens möglicher Projektinhaber. Investitionen inEnergieeffizienz werden als geschäftsfremde Ausgaben, speziellwenn sie längere Amortisationszeiten und damit eine lange Ka-pitalbindung aufweisen, von den Projektinhabern als zu risiko-reich gescheut. Hinzu kommt, dass zur gezielten Umsetzung vonEnergieeffizienzmaßnahmen in der Regel ein Mangel an Effi-zienz-Know-how und personellen Kapazitäten in kleineren Unter -nehmen und Kommunen herrscht. Bürgerbeteiligungsmodellekönnen diese Nachteile ausgleichen und damit zu einer verstärk-ten Umsetzung kleinteiliger Maßnahmen beitragen.

Zum einen bietet die Finanzierung durch bürgerschaftliches Pri-vatkapital in Form von Direktinvestitionen die Möglichkeit, denMangel an Eigenkapital in KMU und Kommunen auszugleichen.Bürgerfinanzierungsmodelle basieren in der Regel auf Nachrang-darlehen mit einer Beteiligung am Risiko. Im Gegenzug bieten siedie Möglichkeit, vergleichsweise hohe Renditen von vier bis zehnProzent zu generieren, was sie besonders in den aktuellen Nied-rigzinszeiten zu einer attraktiven Geldanlagemacht. Das theore-

tische Potenzial privater Investitionen ist angesichts eines konti-nuierlich wachsenden privaten Geldvermögens von 5,2 BillionenEuro brutto im Jahr 2014 (3,6 Billionen Euro netto) als hoch einzu-schätzen, vor allem auch vor dem Hintergrund des hohen Anteilsan bisher niedrig verzinsten Bank- und Versicherungseinlagen(Abbildung 4.1, vgl. Gege, Heib 2011, 225).

Zum anderen bietet die Beteiligung von BürgerInnen den struk-turellen Vorteil, die Kleinteiligkeit vieler Maßnahmen besser an-sprechen zu können. Dieser Vorteil zeigt sich für die verschiede-nen vorgestellten Beteiligungsmodelle auf unterschiedliche Artund Weise. Bürgerenergiegenossenschaftenweisen einen engenRegionalbezug und einen hohen Grad der Mitbestimmung sowieder Beteiligung an Projekten über die reine Finanzierung hinausauf. Größere Genossenschaften sind in der Lage eine Vielzahl anProjekten zu verwalten und auch höhere Investitionsvoluminavon deutlich über einer Mio. Euro zu stemmen. Durch die lokaleVerankerung können genossenschaftlich organisierte AkteureNetzwerke von Handwerkern, Energieberatern, Unternehmen,Kommunalverwaltung und Anwohnern aktivieren bzw. auf-bauen und von einer hohen Akzeptanz in der Bevölkerung undauch in kleineren und mittleren Unternehmen und Kommunenprofitieren. Dadurch können Energieeffizienzprojekte mit demArgument einer lokalen Wertschöpfung und Beteiligung von Bür-gerInnen initiiert und gefördert werden.

In Abhängigkeit von den verfügbaren personellen Kapazitätenbzw. der Einbindung qualifizierter Akteure (Energieberater, Inge-nieure) können Bürgerenergiegenossenschaften neben der Fi-nanzierungsproblematik auch die teilweise bestehenden Hemm-nisse mangelnder personeller Kapazitäten und mangelndenKnow-hows bei Unternehmen und Kommunen auffangen. EinigeBürgerenergiegenossenschaften weisen hier ein profundes Wis-sen in Bezug auf die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnah-men auf und haben zudem den Vorteil lokalen Wissens.

Unter dem Gesichtspunkt regionalen und gemeinschaftlichenHandelns von BürgerInnen ist auch die mögliche Übernahme vonEnergieeffizienzinvestitionen in öffentlichen Liegenschaften, die

4 Potenziale und Hemmnsisse

beispielsweise aufgrund von knappen Finanzmitteln (Haushalts-sicherungsverfahren) in Kommunen nicht durchgeführt werdenkönnen, durch Bürgerenergiegenossenschaften eine Option(„Bürger renovieren Rathaus“). BürgerInnen werden in diesemFall verstärkt in die Modernisierung der lokalen Versorgungs-strukturen (öffentliche Gebäude, Klärwerke, Straßenbeleuchtungetc.) einbezogen und haben damit gleichzeitig einen Investiti-onsanreiz. Durch den Fokus auf Modernisierungen mit einem län-geren, indirekten Profit der Beteiligten lassen sich auch wenigerwirtschaftliche Projekte umsetzen. Eine ähnliche Möglichkeitstellt in diesem Kontext die direkte Beteiligung von BürgerInnenan Nahwärmenetzen dar. Deren Verbreitung als energieeffizienteWärmeversorgungstechnologie kann von lokalen Bürgerenergie-genossenschaften durch die Möglichkeit einer direkten Einbin-dung der Anwohner vorangetrieben werden, indem durch per-sönliche Kontakte und Beratung Widerstände abgebaut werdenund so wirtschaftliche Wärmeabnahmedichten erreicht werdenkönnen. Auch der gemeinschaftliche Betrieb von Blockheizkraft-werken beispielsweise von Wohnungs-Eigentümergemeinschaf-ten in Mehrfamilienhäusern kann hier eine Option darstellen.

Bürgerenergiegenossenschaften profitieren zudem von einembestehenden Akteursnetzwerk und von Geschäftsroutinen inner-halb des Genossenschaftswesens. Sie verfügen mit den Genos-senschaftsbanken über einen einfachen Zugang zu Krediten und

Finanzberatung, die durch rechtliche und betriebswirtschaftlicheBeratungsangebote durch die Genossenschaftsverbände erwei-tert wird.

Die bisher initiierten Modellprojekte enthalten mit der Fokussie-rung auf öffentliche Einrichtungen bzw. speziell Schulen ebenfallsden Aspekt lokalen, gemeinschaftlichen Handelns. Das Konzeptdes Energiespar-Contractings in den Solar- und Spar-Schulenkonnte unterstützt durch Bürgerkapital hohe Einsparungen undRenditen von fünf bis sechs Prozent für die Anleger generieren.Durch den externen Contractor mit einem hohen Grad an Know-how kombiniert mit einer lokalen Bürgerbeteiligung konntenEnergieeffizienzmaßnahmen als geschäftsfremde Abläufe in öf-fentlichen Einrichtungen erfolgreich durchgeführt werden. Vor-teile einer Bürgerbeteiligung ergeben sich auch in Hinblick aufSynergien von Effizienzmaßnahmen und einer Verhaltensanpas-sung. So wurde durch die Beteiligung der ausführenden Hand-werker am Einsparerfolg und einer Beteiligung von Lehrern, Eltern und Schülern ein Anreiz geschaffen, möglichst hohe Ein-sparungen zu erzielen. Der Fokus auf möglichst hohe Einsparun-gen gegenüber einer Fixierung auf maximale wirtschaftlicheRenditen, wie sie sich bei privatwirtschaftlichen Contractoren findet, ist ein zentrales Argument für derartige Bürgerbeteili-gungsmodelle. Wie in den primär auf Suffizienzmaßnahmen aus-gerichteten Förderprogrammen zur Identifikation von Energie-

Energiesparen in Bürgerhand · Seite 36

Kapitel 4

Abbildung 4.1: Verteilung des Brutto-Geldvermögens der privaten Haushalte. Stand: Ende 2013

Bankeinlagen*

Geldanlagen bei Versicherungen**

Investmentfonts

Aktien

Betriebliche Pensionsrückstellungen

Sonstige Beteiligungen

Rentenwerte***

0 500 1.000 1.500 2.000 2.500

1.562

2.135

469

312

312

208

208

* inklusive Forderungen und Bargeld

** inklusive Pensions- und Versorgungskassen

*** inklusive Geldmarktpapiere

Geldvermögen in Mrd. EUR

(Quelle: Statistisches Bundesamt, Deutsche Bundesbank)

Kapitel 4

Energiesparen in Bürgerhand · Seite 37

verschwendung in Schulen durch Energieteams aus Schülern undLehrern fördert eine direkte Bürgerbeteiligung damit die Be-wusstseinsbildung, die Verstetigung und die Breitenwirkung vonEnergiesparmaßnahmen.

Bürgerfinanzierungsplattformen bieten die Möglichkeit einer un-komplizierten Kapitalbeschaffung für Projektinhaberund einer at-traktiven Verzinsung für private Anleger. Durch webbasierte Platt-formen kann Risikokapital für Direktinvestitionen in Energieeffi-zienzmaßnahmen überregional akquiriertwerden und damit auchkleinteilige Maßnahmen ohne Eigenkapitaldeckung finanziertwerden. Die Bürgerbeteiligung kann zusätzlich als Marketingfak-tor seitens des Projektinhabers genutzt werden und bietet damiteinen Anreiz speziell für kleinere und mittlere Unternehmen, ver-stärkt Energiesparpotenziale in ihren Betrieben zu heben.

4.2 Hemmnisse von Bürgerbeteiligung

Einer verstärkten Umsetzung von Energiesparmaßnahmen imRahmen von Bürgerbeteiligungsmodellen steht aber auch eineReihe von Hemmnissen entgegen. Ein grundsätzliches Problemzur Umsetzung investiver Maßnahmen durch Bürgerbeteili-gungsmodelle stellen erhöhte Transaktionskosten dar, durch diedie Wirtschaftlichkeit vieler Energiesparprojekte negativ beein-flusst wird und eine hohe Eintrittsschwelle geschaffen wird.

Erhöhte Transaktionskosten resultieren zum einen aus einem er-höhten Verwaltungs- und Koordinationsaufwand gemeinschaft-licher Investitionen und zum anderen aus komplexen Geschäfts-modellen, speziell beim Energiespar-Contracting. Dabei wirktspeziell die Absicherung des Investitions- und des Einsparrisikosals notweniges Element zur Akquise von Bürgerkapital alsHemmnis. Eine fundierte, vertraglich geregelte Risikoabsiche-rung und eine ebenfalls fundierte Wirtschaftlichkeitsberechnungerfordert hier viel Know-how über die eingesetzte Technik sowierechtliches Hintergrundwissen, das beim Einstieg in das Ge-schäftsfeld der Energieeffizienz entweder arbeitszeitaufwändigselbst akquiriert oder in Form von externen Dienstleistungen hin-zugekauft werden muss. Professionelle Contractoren können hier

durch optimierte Arbeitsroutinen sowie teilweise auch durchgünstigere Konditionen beim Einkauf von Effizienztechnologieunter Umständen attraktivere Angebote liefern. Durch das Pro-blem einer aufwendigen Akquise und Organisation von Projektenwerden speziell kleinere gemeinschaftliche Initiativen und dieUmsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen mit kleinem Inves-titions- und Einsparvolumen, die ein ungünstigeres Verhältniszwischen Arbeitsaufwand und Erträgen aufweisen, ausgebremst.Dabei ist jedoch zu beachten, dass Know-how und Arbeitsabläufeauch in Bürgerbeteiligungsmodellen noch optimiert werden kön-nen und dass die Einbindung von bürgerschaftlichen Akteurenim Gegenzug Vorteile in Bezug auf Vernetzung, Wissen und Ak-zeptanz in KMU und Kommunen bietet, von denen privatwirt-schaftliche Energiedienstleister nicht profitieren können.

Das Problem des hohen Anfangsaufwandes für gemeinschaftlicheEnergieeffizienzinvestitionen wird auch durch konkrete rechtlicheund administrative Hemmnisse verstärkt. Ein zentrales Problemliegt in der allgemeinen Skepsis gegenüber Energiespar-Investi-tionen speziell innerhalb der öffentlichen Verwaltung, aber auchin kleinen und mittleren Unternehmen als wichtigste Zielgruppen.So wurde beispielsweise das Konzept des Solar- und Spar-Con-tractings trotz umfangreicher, aktiver Bewerbung nach der Pilot-phase aufgrund der Ablehnung in der Verwaltung nicht auf wei-tere Schulen oder öffentliche Gebäude übertragen. Dies lässt sichauf fehlendes Wissen im Bereich Energieeffizienz und auf eineunzureichende Integration von Energiesparmaßnahmen in die öf-fentlichen Verwaltungsstrukturen zurückführen. Ein zentralerPunkt bei kommunalen Einsparprojekten ist die Unsicherheit inder Verwaltung bezüglich der Kompatibilität von Ausschreibungs-pflicht und Bürgerbeteiligung. Zuletzt fehlt es an dieser Stelleauch an ausreichenden finanziellen Anreizen für die Kommunenund Länder, den Energieverbrauch ihrer Liegenschaften deutlichzu senken. Die möglichen Synergien einer direkten Bürgerbeteili-gung in Bezug auf Gemeinschaftsbildung, regionaler Wertschöp-fung und langfristigem Erfolg von Energiesparmaßnahmen durchpersönliche Verbindungen und Vertrauen zwischen Projektinha-ber und bürgerschaftlichen Dienstleistern bzw. Kapitalgebern sindhier nicht in ausreichendem Maße präsent.

Energiesparen in Bürgerhand · Seite 38

Kapitel 4

Besonders wichtig für gemeinschaftliche Investitionen ist dieAusnahme von der Prospektpflicht, die im Kleinanlegerschutz-gesetz festgelegt wurde. Die durch eine Einführung der Prospekt-pflicht für Genossenschaften und Crowdfunding-Plattformenentstehenden Auflagen hinsichtlich der Informationspflicht füralle Anleger würden zu einem erheblichen Mehraufwand bei derKapitalakquise führen und die Bürgerbeteiligung an Energiespar-maßnahmen stark beeinträchtigen. Obwohl Genossenschaftenund Crowdfunding-Plattformen bis zu einer maximalen Privat-kapitaleinlage von 2,5 Mio. Euro im kürzlich verabschiedetenKleinanlegerschutzgesetz (KlAnlSchG) von den Bestimmungenausgenommen sind, hat die Diskussion über den Kleinanleger-schutz für Unsicherheiten gesorgt (BMJV 2014).

4.3 Bewertung des Potenzials

Gemeinschaftliche Bürgerbeteiligungsmodelle bieten die Mög-lichkeit, die spezifischen Hemmnisse der Kleinteiligkeit und derDezentralität sowie der Geschäftsfremdheit bei der Umsetzungvon Energiesparmaßnahmen zu überwinden. Dabei lassen sichzwei Handlungsfelder ausmachen, die in besonderem Maße fürBürgerbeteiligungsmodelle interessant sind: die umfassendeenergetische Sanierung kommunaler Liegenschaften und KMUund eine direkte Einbindung von BürgerInnen in die Umsetzungenergieeffizienter Wärmeversorgungssysteme wie Nahwärme-netze oder BHKW.

Ein großes Potenzial in Bezug auf die erzielbaren absoluten Ein-sparungen liegt in der Akquise von Bürgerkapital für externe Di-rektinvestitionen in Energieeffizienzmaßnahmen in kleinen undmittleren Unternehmen und öffentlichen Liegenschaften, dieüber keine ausreichenden finanziellen Mittel verfügen, um „zu-sätzliche“ Energieeffizienzinvestitionen zu tätigen. Privatwirt-schaftliche Energiedienstleister mit dem Fokus auf schlanke Ge-schäftsabläufe und hohe Margen können dieses Potenzial nurunzureichend erschließen.Über die Finanzierung hinaus ergebensich bei Initiativen mit engem Regionalbezug, darunter primärBürgerenergiegenossenschaften, durch die Vernetzung und Kooperation mit lokalen Akteuren spezifische Vorteile bei der Ini-

tiierung lokaler Projekte. Kleinteilige, dezentrale Maßnahmenkönnen durch die Beteiligung lokaler Akteure besser identifiziertund umgesetzt werden als durch große, externe Dienstleister.

Voraussetzung für eine verstärkte Bürgerbeteiligung bei größe-ren Vorhaben ist eine strukturelle Mindestgröße des Beteili-gungsmodells, um Transaktionskosten und Investitions- bzw. Ein-sparrisiken abfedern zu können. Auf der anderen Seite müssenWiderstände gegenüber Finanzierungsmechanismen wie demEnergiespar-Contracting in der öffentlichen Verwaltung und inUnternehmen abgebaut werden.

Der prinzipielle Vorteil bürgerschaftlichen Engagements in Formehrenamtlicher Tätigkeit sowie lokaler Vernetzung und Wissenszur Aktivierung von Potenzialen für die „Energiewende von un-ten“ konnte sich bisher im Bereich des Energiesparens aufgrundder im Vergleich zur Beteiligung am Ausbau der erneuerbarenEnergien höheren Einstiegsschwelle noch nicht entfalten. Grö-ßere Bürgerenergiegenossenschaften stellen in diesem Kontexteine Möglichkeit dar, die Bürgerfinanzierung mit einem ausge-prägten Mitbestimmungsrecht der BürgerInnen lokal zu veran-kern und Energiesparmaßnahmen unter dem positiv konnotier-ten Argument regionaler Wertschöpfung und dem Vorteil per-sönlicher Kontakte und gesteigerter Akzeptanz voranzutreiben.Investitionen in Energieeffizienz bieten den Genossenschaftenumgekehrt die Chance, ihre Geschäftsfelder zu erweitern und zuganzheitlichen Energiedienstleistern zu werden. Angesichts derhohen Zahl von rund 1000 Energiegenossenschaften in Deutsch-land, mit weitreichenden Erfahrungen im Energiesektor, ist dasPotenzial in diesem Bereich als hoch einzuschätzen.

Ein Betätigungsfeld für Bürgerenergiegenossenschaften liegt inder Beteiligung an energetischen Sanierungsmaßnahmen in klei-neren und mittleren Unternehmen und in kommunalen Liegen-schaften. Angesichts des hohen Akquise- und Arbeitsaufwandes inder Anfangsphase ist davon auszugehen, dass sich dabei unter denaktuellen Rahmenbedingungen ein Großteil der Energiesparpro-jekte durch Genossenschaften vorerst auf hochrentable externeInvestitionen in Beleuchtungswechsel, Querschnittstechnologien

Kapitel 4

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bzw. komplette Gebäudeoptimierungen konzentrieren wird.

Eine Bürgerbeteiligung im Rahmen von Genossenschaften bietetweiterführend die Option, in verstärktem Umfang gemeinschaft-liche Versorgungskonzepte um-zusetzen und damit einen wich-tigen Beitrag zur Energiewende im Wärmesektor zu leisten. HoheEinsparpotenziale, die ohne Bürgerbeteiligung nur schwer geho-ben werden können, liegen im Bereich der Wärmeversorgung. Ei-genversorgungsmodelle durch Nahwärmenetze und BHKWs inder Hand von Bürgerenergiegenossenschaften können in diesenFällen die langen Amortisationszeiten sowie vergleichbar nied-rige Renditen derartiger Effizienzmaßnahmen abfedern. Ein Bei-spiel für die positiven Effekte einer direkten Einbindung von Bür-gerInnen in die Wärmeversorgungsstrukturen sind die oftmalsgenossenschaftlich betriebenen Nahwärmenetze in Dänemark.Durch Abwärmenutzung, den Einsatz von BHKW, Solarthermie-Kollektoren und Erdwärmespeichern konnten sich energieeffi-ziente Technologien etablieren und gleichzeitig die Wärmepreisemit um die fünf Cent pro kWh äußerst niedrig gehalten werden.Dass auch in Deutschland Potenzial in diesem Bereich vorhandenist, verdeutlicht der zunehmende Anteil genossenschaftlicherNahwärmenetze an den eingetragenen Energiegenossenschaf-ten (Müller und Holstenkamp 2015, Land NRW 2015). Auch hierlassen sich für die Verbraucher günstige Wärmepreise erzielenund gleichzeitig hohe Einsparpotenziale erschließen.

Modellprojekte speziell in Schulen als lokal verankerte öffentlicheInstitutionen besitzen ein hohes Ausbaupotenzial. Die Verbrei-tung der bisher äußerst erfolgreichen investiven Projekte in die-sem Bereich hängt unmittelbar von der Offenheit der Verwaltunggegenüber einem externen Energiespar-Contracting durch Bür-gerInnen ab. Dafür muss einerseits der politische Wille in denKommunen vorhanden sein und andererseits das Vergaberechtseitens der Länder geklärt werden. Sowohl die investiven wieauch die nicht-investiven, primär auf Suffizienz ausgelegten Pro-jekte in Schulen sind darüber hinaus stark vom fortlaufenden En-gagement der Beteiligten und insbesondere der Lehrer abhängig.Inwieweit dies neben der normalen Berufstätigkeit geleistet wer-den kann, hängt mitunter von öffentlichen Fördermitteln ab. Pers -

pektivisch bietet sich eine engere Verbindung mit lokalen Bür-gerinitiativen wie Bürgerenergiegenossenschaften an, die alsPlattform für eine lokale Bürgerbeteiligung dienen könnten.

Über Bürgerfinanzierungsplattformen werden bisher nur hoch-rentable Einsparprojekte in KMU finanziert. Während die Ge-schäftsabläufe bei den bestehenden Plattformen weitgehendprofessionalisiert sind und die Akquise von Privatkapital als un-problematisch eingestuft wird, lassen sich nach Aussage der Pra-xisvertreter nur schwer neue Projekte finden, da speziell in KMUweiterer Informationsbedarf bezüglich der Möglichkeiten einerBürgerfinanzierung besteht. Erweiterungsmöglichkeiten fürCrowdfunding-Modelle ergeben sich, etwa in Hinblick auf die Ent-wicklung spezieller Crowdfunding-Projekte für die Mitarbeitereines Unternehmens, in dem Einsparmaßnahmen durchgeführtwerden. Ein vergleichbares Konzept ist bereits mit Belegschafts-energiegenossenschaften in aktuell sechs Unternehmen inDeutschland etabliert, die sich jedoch bisher ausschließlich aufden Betrieb von PV-Anlagen auf den Firmengebäuden konzen-trieren (Herbes et al. 2014). Auch denkbar ist die lokal begrenzteBeteiligung von Bürgern etwa an Nahwärmenetzen über Crowd -funding-Plattformen, sodass auch im Rahmen von bisher reinenFinanzierungsmodellen Synergien durch eine Einbindung von An-lagen- und Gebäudenutzern geschaffen werden kann.

Die Analyse verschiedener Bürgerbeteiligungsmodelle zeigt, dassin einer verstärkten Förderung und Einbindung der Bürgerenergiein Energiesparmaßnahmen ein beträchtliches Potenzial zur Akti-vierung bislang ungenutzter Einsparpotenziale liegt. Die Energie -wende als umfassender Transformationsprozess kann nur gelin-gen, wenn auch die Minimierung des Energieverbrauchs in dieBreite getragen wird. Die unmittelbare Einbindung von BürgerIn-nen in Bürgerenergiegenossenschaften, in die energetische Sanie -rung öffentlicher Gebäude oder als Kapitalgeber für überregionaleProjekte liefern wichtige Impulse, um dieses Ziel zu erreichen. DieVorteile und Hemmnisse einer verstärkten Bürger beteiligung sindin nachfolgender Tabelle 4.1 dargestellt.

Vorteile/Potenziale

Regional- und Gemeinschaftsbezug• Vernetzung wichtiger Akteure (Energieexperten, Kommunen,KMU, Vereine, Genossenschaftsbanken u. a.)

• Wissen vor Ort• Ehrenamtliches Engagement• Steigerung von Akzeptanz für und Identifikation mit Einspar-maßnahmen in der Bevölkerung, in Kommunalverwaltungenund örtlichen KMU (positive Wahrnehmung von Bürgerbeteili-gung)

• Langfristige Investitionen der BürgerInnen in die „eigenen“Versorgungsstrukturen umsetzbar (Nahwärme, BHKW, öffentliche Liegenschaften)

• Fokus auf maximale Einsparung und nicht auf maximalen finanziellen Gewinn

• Nutzerbeteiligung ermöglicht Synergien zwischen Effizienzund angepasstem Verhalten zur Maximierung und Versteti-gung von Einsparmaßnahmen, zudem sind kleinteilige Maß-nahmen besser umsetzbar

Privates Geldvermögen wächst aktuell netto 3,6 Bio. EUR) • Nutzbar für externe Direktinvestitionen zur verstärkten Um-setzung von kleinteiligen Effizienzmaßnahmen in Kommunenund KMU (verhältnismäßig hohe Rendite attraktiv für privateKapitalgeber).

• Nutzbar für Investitionen in die energieeffiziente Erneuerungvon Versorgungsstrukturen (geringere Rendite aber persönli-che Beteiligung).

Hemmnisse

Teilweise höhere Transaktionskosten gemeinschaftlicher undbesonders kleinerer Initiativen im Vergleich zu privatwirtschaft-lichen Energieeffizienzdienstleistern• Weniger professionalisierte Abläufe• Defizite an personellen Kapazitäten• Komplexere Organisations- und Rechtsformen der Beteili-gungsmodelle mit höherem Verwaltungsaufwand

• Nachholbedarf in Bezug auf rechtliches und wirtschaftlichesKnow-how zur Umsetzung komplexerer Geschäftsmodellewie Energiespar-Contracting oder Miet-/Mietkauf-Modellenbei Zielgruppen wie der öffentlichen Verwaltung

• Begrenzung von Förderungmitteln bei Genossenschaften mit mehreren Projekten gegenüber Einzelprojekten (De-Minimis-Regel)

Risikoabsicherung• Absicherung des Investitions- und Einsparrisikos, kritisch be-sonders bei größeren Projekten mit hohen Investitionsvolu-mina und längerer Laufzeit

Unsicherheit in Kommunen bezüglich vergaberechtlicher Bestimmungen bei Bürgerbeteiligung

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Kapitel 4

Tabelle 4.1 : Potenziale und Hemmnisse von gemeinschaftlicher Bürgerbeteiligung an Energiesparmaßnahmen.

Kapitel 5

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In der stärkeren Einbindung von Bürgern in die Umsetzung vonEnergiesparmaßnahmen liegt ein großes Potenzial für die Ener-giewende, wie die Analyse bisheriger Projekte zeigt. Die spezifi-schen Hemmnisse bei der Umsetzung vieler Energiesparmaßnah-men, die Kleinteiligkeit und die Dezentralität sowie die unzu-reichende Integration in die Geschäftsabläufe speziell von Kom -munen und kleinen und mittleren Unternehmen, können durchgemeinschaftliche Bürgerbeteiligung vielfach besser adressiertwerden als durch privatwirtschaftliche Energieeffizienzdienstleis-ter. Bürgerschaftliches Engagement in Form von Know-how, Arbeitszeit und Privatkapital kann unter den richtigen Rahmenbe-dingungen dazu beitragen, zusätzliche Energiesparmaßnahmenin öffentlichen Liegenschaften und KMU zu identifizieren und inKooperation mit den Projektinhabern umzusetzen.

Bürgerbeteiligungsmodelle an Energieeffizienzmaßnahmen wer -den bisher nicht gezielt gefördert. Sie werden sogar im Gegen teildurch zusätzliche Kleinanlegerschutz-Auflagen, die Unsicherheithinsichtlich vergaberechtlicher Bestimmungen bei der Bürgerbe-teiligung in Kommunen und den im nationalen Aktionsplan Ener-gieeffizienz beschlossenen wettbewerblichen Ausschreibungengegenüber rein kommerziellen Akteuren strukturell benachteiligt.

Aus der Analyse bisheriger Bürgerprojekte lassen sich drei Betei-ligungsmodelle abgrenzen, die für unterschiedliche Bereiche desEnergiesparens interessant sind. Ein Großteil der bisherigen Ak-tivitäten entfällt auf Bürgerenergiegenossenschaften, die einenengen Regionalbezug und ausgeprägte Mitbestimmungsmög-lichkeiten für die Mitglieder aufweisen und darüber hinaus in derLage sind, hohe Investitionssummen zu organisieren. Genossen-schaften beteiligen sich bisher an lukrativen Beleuchtungswech-seln und effizienten Querschnittstechnologien in kommunalenund gewerblichen Liegenschaften und an der Installation vonBlockheizkraftwerken, engagieren sich aber auch bei komplettenGebäudeoptimierungen. Ein besonderes Feld genossenschaftli-cher Bürgerbeteiligung stellt die Eigenversorgung in Form vonNahwärmenetzen dar. Bürgerenergiegenossenschaften weisenein hohes Potenzial in Bezug auf die Umsetzung von investivenEnergieeffizienzprojekten auf, die auf lokale Vernetzung und lo-

kales Wissen angewiesen sind. Dazu gehört die Modernisierungkommunaler Liegenschaften (Straßenbeleuchtung, Rathaussa-nierung, BHKW im Klärwerk o. ä.) und speziell die Effizienzsteige-rung in der Wärmeversorgung durch Nahwärmenetze, die Ab-wärme oder Kraft-Wärme-Kopplung nutzen. Derartige Maßnah-men bieten ein enormes Energiesparpotenzial und lassen sichnur schwer von externen Akteuren anstoßen und umsetzen.

Ein zweites Betätigungsfeld von BürgerInnen liegt im Bereich vonModellprojekten in Schulen. Hier wurde mit den Solar- und Spar-Schulen bereits ein finanzielles Beteiligungsmodell entwickelt,über das BürgerInnen und kommunale Träger in die energetischeOptimierung von Schulgebäuden eingebunden und eine Vertrau-ensbasis für die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen durchEnergiespar-Contracting geschaffen werden konnte. Im Gegen-satz zu privatwirtschaftlichen Energieeffizienzdienstleistern er-möglicht eine derartige direkte Beteiligung relevanter Akteuredie Fokussierung auf maximale Einsparungen und nicht aufmaxi malen finanziellen Gewinn. Im Solar- und Spar-Projektkonnte der Energieverbrauch von Schulgebäuden deutlich ge-senkt werden (Beispiel: Strom -49.000 kWh, Wärme -220.000kWh im ersten Jahr) und über eine längere Laufzeit von 15 bis 20Jahren gleichzeitig eine Rendite von fünf bis sechs Prozent für diePrivatanleger und die öffentlichen Träger generiert werden. Wei-tere Schulprojekte zielen vor allem auf den Bildungsaspekt beider Umsetzung von Energiesparmaßnahmen ab. Projekte wie„Fifty-Fifty“ oder Schülerenergieagenturen leisten damit einenBeitrag, um das Energiesparen in die Breite zu tragen und könnenneben suffizientem Verhalten langfristig auch die Umsetzung in-vestiver Energieeffizienzmaßnahmen fördern.

Das dritte Modell zur Beteiligung von BürgerInnen adressiert spe-ziell das Problem mangelnden Eigenkapitals in Unternehmenund perspektivisch auch bei öffentlichen Trägern zur Umsetzungvon geschäftsfremden Energieeffizienzmaßnahmen. Bürgerfi-nanzierungsplattformengreifen hier unter anderem auf das Prin-zip des Webbasierten Crowdfundings zurück, bei dem privateKleinanleger Direktinvestitionen in Energieeffizienzinvestitionenin KMU tätigen können. Die Investitionen konzentrieren sich auf

5 Fazit & Handlungsoptionen

hochrentable Beleuchtungswechsel oder effiziente Querschnitts-technologien, Heizungsmodernisierungen oder die Installationvon BHKW und liefern hohe Renditen von fünf bis zehn Prozentpro Jahr. BürgerInnen treten als Privatinvestoren auf und besitzenin diesem Fall keine Mitbestimmungsrechte und keinen zwin-genden regionalen Bezug zu den Projekten. Eine ähnliche Formder Bürgerbeteiligung sind Fonds-Modelle, die eine niedrigereRendite für bürgerschaftliche Investoren liefern und dafür durchdie Diversifizierung der Investitionsobjekte das Verlustrisiko fürdie einzelnen Anleger minimieren. Die Geschäftsmodelle sind inder Regel lukrativ, alle bestehenden Finanzierungsinitiativen sindjedoch weniger durch einen Mangel an Kapital als durch einenderzeitigen Mangel an Projekten gekennzeichnet.

Wo liegen die Hemmnisse für die vorgestellten Bürgerbeteili-gungsmodelle? Ein grundlegendes Problem liegt in den erhöhtenTransaktionskosten speziell für Bürgerbeteiligungsmodelle miteinem hohen Grad der Projektbeteiligung, wie den Energiegenos-senschaften, gegenüber privatwirtschaftlichen Energieeffizienz-dienstleistern. Um in Eigenregie Projekte zu akquirieren, zu planenund umzusetzen ist umfassendes Know-how bezüglich der kom-plexeren Geschäftsmodelle des Energiespar-Contractings, desMiet-/Mietkaufs oder der Umsetzung von Nahwärmenetzkonzep-ten erforderlich. Hier sind Bürgerbeteiligungsmodelle in Bezugauf optimierte Geschäftsabläufe und personelle Kapazitäten oft-mals im Nachteil. Ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehtbei der kleinteiligen Akquise von Privatkapital von vielen Geldge-bern, für die die Bestimmungen des Kleinanlegerschutzes gelten.Auch die Risikoabsicherung als wichtiger Punkt für längerfristigeInvestitionen in Energieeffizienzmaßnahmen kann sich aufgrundunzureichend formalisierter Contracting-Verfahren sowohl inner-halb von Genossenschaften als auch speziell in Kommunalver-waltungen und KMUnegativ auswirken. Bei kommunalen Projek-ten, die in Hinblick auf knappe öffentliche Mittel und lokale Iden-tifikation der BürgerInnen einen wichtigen Ansatzpunkt fürBürgerbeteiligung darstellen, wirken die Unklarheiten in Bezugauf die vergaberechtlichen Bestimmungenbei der Ausschreibungvon Projekten mit Bürgerbeteiligung als großes Hemmnis.

Welche Handlungsoptionen lassen sich für eine verstärkte gemeinschaftliche Beteiligung von BürgerInnen an Energiespar-maßnahmen ableiten? Eine wichtige Maßnahme, die gesetzli-chen Rahmenbedingungen betreffend, ist eine gesonderteBerück sichtigung von Bürgerbeteiligungsmodellen bei der Aus-gestaltung von Kleinanlegerschutzbestimmungen. Dazu zähleneine Ausnahmeregelung bei der Prospektpflicht für Genossen-schaften sowie eine Anpassung der Bestimmungen an Crowd -funding-Modelle.

Eine Einführung der Prospektpflicht für Genossenschaften wärefür die gemeinschaftliche Durchführung von Energieeffizienzpro-jekten ein großes Hemmnis, da zusätzliche Transaktionskostenentstehen würden, die von kleineren Energiegenossenschaftennicht mehr getragen werden könnten bzw. das Finanzierungs-modell unattraktiv werden ließen. Für Crowdfunding- Modelleist eine Ausnahme von der Prospektpflicht bei Projekten bis zu 2,5Mio. EUR vorgesehen. Diese Ausnahme sollte gegebenenfalls er-höht werden, um kapitalintensive Projekte wie Nahwärmenetzenicht auszubremsen. Darüber hinaus ist eine Anpassung des Ver-fahrens der Selbstauskunft der Anlieger zur Absicherung von An-lagen ab 1.000 EUR anzudenken. So steht die Nachweisführungüber die postalische Zusendung einer Aufstellung des frei ver-fügbaren Vermögens bzw. des monatlichen Nettoeinkommensdurch den Anleger der Funktionsweise internetbasierten Crowd -fundings entgegen. Denkbar wäre stattdessen eine webbasierteAbfrage zur Selbsteinschätzung der Anleger.

Auf finanzieller Ebene besteht Bedarf an einer einfachen Risiko-absicherung für bürgerschaftliche Initiativen. Diese könnte überdie Einrichtung eines Risikoabsicherungs-Fonds (Landesbürg-schaft o.ä.) gewährleistet werden, der bei Insolvenzen von Con-tracting-Nehmern oder beim Nicht-Erreichen von Einsparzieleneinspringt. Zumindest letzteres Risiko wird seit kurzem durch einprivatwirtschaftliches Versicherungsangebot adressiert.

Eine Option, die Risikoabsicherung für die Bürgerbeteiligungdeutlich zu verbessern, besteht aktuell durch das im nationalenAktionsplan Energieeffizienz (NAPE) angedachte Bürgschaftspro-

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Kapitel 5

Kapitel 5

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gramm. Bisher ist noch offen, inwieweit im Rahmen eines Bürg-schaftsprogramms der Bürgschaftsbanken für Contracting-Fi-nanzierungen gemäß NAPE auch bürgerschaftliche Projekte pro-fitieren können, da vor allem auf die Investitionsabsicherung vonKMU abgezielt wird, die Contracting-Projekte mit hohem Finanz-volumen durchführen.

Im NAPE-Umsetzungsprozess sollten beim Bürgschaftspro-gramm explizit auch genossenschaftliche Effizienzinvestitionenabgesichert werden können. Eine Ausklammerung genossen-schaftlicher Initiativen würde hier zu einer weiteren systemati-schen Benachteiligung bürgerschaftlichen Engagements führen.

Ein wichtiges Handlungsfeld stellt die Beteiligung von BürgerIn-nen an Energiesparmaßnahmen in kommunalen Liegenschaftendar. Die Maßnahmen zur Förderung sollten sich auf zwei Bereichekonzentrieren: Zum einen muss Klarheit in den vergaberechtli-chen Vorschriften der Länder geschaffen werden, zum anderenmüssen stärkere Anreize zur Umsetzung von Energiesparmaß-nahmen vor allem durch effektive Beratung kommunaler undbürgerschaftlicher Akteure gesetzt werden.

In Bezug auf die Ausschreibungspflicht bei kommunalen Aufträ-gen herrscht in vielen Kommunen Unsicherheit, in welcher FormEnergiespar-Verträge extern vergeben werden und wie speziellBürgerbeteiligungsmodelle ausgeschrieben werden können. DieVergabebestimmungen variieren zwischen den Ländern. Allge-mein ergeben sich Hemmnisse beispielsweise aus Vorgaben, dassvon externen Dienstleistern durchgeführte Maßnahmen nichtteurer sein dürfen als eine alternative Durchführung durch dieKommune selbst. Ein formalisiertes Verfahren zur Beweisführungmit eindeutig geklärten Verantwortlichkeiten in den Kommunal-verwaltungen fehlt bisher.

Eine Optimierung des Vergaberechts unter expliziter Berücksich-tigung von Bürgerbeteiligungsmodellen durch die verantwortli-chen Landesregierungen sollte durch den Aufbau eines Informa-tions- und Beratungsangebotes sowie durch finanzielle Anreizefür Kommunen, ihre Liegenschaften energetisch zu modernisie-

ren ergänzt werden. Seitens des Bundes sollte dafür z. B. im Rah-men der nationalen Klimaschutzinitiative ein Projekt zur geziel-ten Information von BürgerInnen, Kommunen und KMU zur Or-ganisation und Finanzierung von Energiesparmaßnahmen durchBürgerInnen gestartet werden. Die Einrichtung von Beratungs-stellen könnte bei den Energieagenturen der Länder erfolgenoder zentral bzw. durch externe Träger wie die Genossenschafts-verbände organisiert werden. Ein wichtiges Element eines derar-tigen Informations- und Beratungsangebotes stellt die Veröffent-lichung offizieller Leitfäden und Musterverträge für Energiespar-Contracting und Miet-/Mietkauf-Modelle mit finanziellerBetei ligung von BürgerInnen dar. Ein derartiger Leitfaden wirdaktuell etwa vom Land Hessen angeboten, eine Erweiterung umkonkrete Beratung durch Rechtsexperten ist anzudenken (LandHessen 2012). Das Angebot einer rechtlichen Absicherung ließesich durch eine gezielte Werbekampagne (etwa „BürgerInnen sa-nieren ihr Rathaus“) ergänzen. Flankierend wirken finanzielle An-reize wie das im Juli 2015 startende Förderprogramm zum ener-gieeffizienten Bauen und Sanieren von Nicht-Wohngebäuden derKfW förderlich für eine verstärkte Beteiligung von BürgerInnenan der Effizienzwende.

Eine verbesserte finanzielle Förderung speziell von Bürgerprojek-ten wäre durch eine erweiterte Inanspruchnahme von Förder-mitteln u. a. aus dem Querschnittstechnologieprogramm derBAFA möglich. Bisher ergibt sich durch die „De minimis“-Regelaus dem Beihilferecht, die eine maximale Förderung wirtschaft-lich tätiger Unternehmen von 200.000 EUR pro Jahr festlegt, einProblem speziell für größere Genossenschaften. Sie müssen theo-retisch nach Erreichen der Obergrenze bei weiteren Projekten aufdie Zuschüsse verzichten. Damit müssen sie einen wirtschaftli-chen Nachteil gegenüber einer individuellen Umsetzung derEnergiesparmaßnahmen in Kauf nehmen oder komplizierterechtliche Konstruktionen wählen. Hier sind die Möglichkeiteneiner Ausnahme für Bürgerenergiegenossenschaften von der För-derbegrenzung zu evaluieren.

Eine allgemein wichtige Erkenntnis der Studie ist, dass Bürgerbe-teiligung an Energiesparmaßnahmen in engem Zusammenhang

mit der Beteiligung an der Energieerzeugung steht. Deutlich wirddies speziell am Beispiel von Bürgerenergiegenossenschaften.Hier zeigt sich, dass jene Genossenschaften, die durch ein weitrei-chendes Engagement beim Ausbau der erneuerbaren Energiensowohl wertvolles Fachwissen als auch eine für professionelle Ge-schäftsabläufe relevante wirtschaftliche Mindestgröße erreichthaben, bessere Voraussetzungen für eine Beteiligung an Energie-effizienzprojekten haben. Die Ausbremsung der Bürgerbeteili-gung an der Energieerzeugung bremst damit auf längere Sichtauch die breitere Beteiligung an Energiesparmaßnahmen aus.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass „Energiesparen in Bür-gerhand“ heute schon weit mehr ist als eine Ansammlung vonModellprojekten. Die Beispiele, die im Rahmen dieser Studie he-rangezogen wurden, zeigen, dass die Bürgerbeteiligung bei derEffizienzwende bereits heute Wirkung entfaltet und ein immen-ses Potenzial hat. Um daraus ein Standbein der „Energiewendevon unten“ zu machen, müssen die bestehenden strukturellenHemmnisse beseitigt werden. Nur so kann die Summe kleinteili-ger und dezentraler Energiesparmaßnahmen als zentrales Ele-ment der Effizienzwende durch die Impulse bürgerschaftlichenEngagements umgesetzt werden. Politik, Behörden, Verbände,Wissenschaft und die Akteure der Bürgerenergiewende selbstsind gefragt, durch geeignete Förderung und einen besseren Wis-senstransfer das „Energiesparen in Bürgerhand“ zum Motor derEffizienzwende zu machen.

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Kapitel 5

Energiesparen in Bürgerhand · Seite 45

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Energiesparen in Bürgerhand · Seite 46

Anhang

Tabelle 5.1: Übersicht Bürgerenergiegenossenschaften im Bereich Energiesparen

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Köpfchen statt Kohle

Mäuse sparen – Eisbären retten

Energiesparmeister

Schüler-Energieagentur an der Alexan-der von Humboldt Schule Viernheim)

Energiesparmaß nahmen

Komplette Gebäudeoptimierung (Beleuchtung, BHKW, Heizungsmodernisierung).

Suffizienz/Verhaltensanpassung

Suffizienz/Verhaltensanpassung

Suffizienz/Verhaltensanpassung

Suffizienz/Verhaltensanpassung, teilweise Investitionen in Beleuchtungswechsel o.ä.

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Tabelle 5.2: Übersicht Modellprojekte in Schulen im Bereich Energiesparen

Tabelle 5.3: Übersicht Bürgerfinanzierungsplattformen im Bereich Energiesparen

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Herausgeber

Bündnis Bürgerenergie e. V.Invalidenstr. 9110115 Berlin www.buendnis-buergerenergie.de