Energiewende in Rheinland-Pfalz

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1 Klimaschutz und Energiewende in Rheinland-Pfalz Dr. Bernhard Braun, MdL

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Dr. Bernhard Braun, MdL

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Klimaschutz und Energiewende in Rheinland-Pfalz

Dr. Bernhard Braun, MdL

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Der globale Klimawandel

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Ziel internationaler Klimapolitik: max. zwei Grad Klimaerwärmung gegenüber vorindustriellem Niveau

Aktuelle Prognosen: bis zu vier Grad Erwärmung möglich (siehe bspw. Bericht der Weltbank, November 2012)

Globale Treibhausgasemissionen sind im Jahr 2012 um 2,6 Prozent gestiegen; damit liegen diese um 58 Prozent höher als 1990, dem Basisjahr des Kyoto-Protokolls.

Allein in Deutschland sind die Treibhausgasemissionen im Jahr 2012 trotz der Energiewende um 1,6 Prozent gestiegen.

Vor allem der Trend, wieder mehr Braunkohle zu verstromen, besonders besorgniserregend.

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Auswirkungen des Klimawandels

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Extreme Wetterphänomene, wie Dürren, Hochwasser und Stürme, nehmen weltweit zu.

Global betrachtet sind vor allem Entwicklungsländer von den negativen Auswirkungen des Klimawandels betroffen (Germanwatch: Global Climate Risk Index 2013)

Klimaveränderungen sind auch bei uns in Rheinland-Pfalz spür und messbar (siehe bspw. Hochwasser)

Der globale Klimawandels hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Natur, sondern auch auf die Menschen in unserem Land wie auch die heimische Wirtschaft:

Schäden in der Landwirtschaft

Schäden an öffentlicher Infrastruktur

Kosten im Gesundheitsbereich

Folgen für die Wälder (Baumbestand)

u.v.m

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Klimaschutz als Kernziel GRÜNER

Politik für Rheinland-Pfalz

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Klimaschutzziele für Rheinland-Pfalz:

• Grundsatz: Begrenzung der Erderwärmung auf maximal zwei Grad

• Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent bis 2020

• Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 90 Prozent bis 2050

Energiewende ist Klimaschutz

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CO2-Emissionsreduktion in Deutschland

1990 bis 2011

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Quelle: BMU, 2009; Quaschning, Volker, 2012: www.volker-quaschning.de/

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Dreiklang der Energiewende

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Energie-wende

Energie-einsparung

Energie-effizienz

Ausbau Erneuer-

barer

Der Ausbau Erneuerbarer Energien ist lediglich ein Teil der Energiewende

Energieeffizienz und vor allem Energieeinsparung sind wesentliche Bestandteile einer erfolgreichen Energiewende

Das Erreichen der Klimaschutzziele kann nur im Dreiklang gelingen!

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Ausbau Erneuerbarer Energien in

Rheinland-Pfalz

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Ziele für Rheinland-Pfalz

100 Prozent Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien bis 2030.

Windkraft und Photovoltaik stellen die Hauptanteile der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien.

Wasserkraft, Geothermie und Biomasse spielen eine untergeordnete Rolle.

Aktuell liegt der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung in Rheinland-Pfalz bei rund 25 Prozent.

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Energiemix in Rheinland-Pfalz 2010-2020

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Stromerzeugung (TWh) – Szenario

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0

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20

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2011 2020 2030

Geothermie

Biomasse

Wasserkraft

Photovoltaig

Windkraft

Stromverbrauch von rund 22 TWh in 2030 (heute rund 27 TWh) beinhaltet Annahme zur Energieeinsparung von 1,5 Prozent pro Jahr

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Anteil am Stromverbrauch (%) 2030

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120

2030

Geothermie

Biomasse

Wasserkraft

Photovoltaig

Windkraft

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Anlagenleistung (MW) 2030

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2000

4000

6000

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14000

16000

2030

Geothermie

Biomasse

Wasserkraft

Photovoltaig

Windkraft

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100 % Strom aus Erneuerbaren Energien

Prozentuale Aufteilung im Jahr 2030*

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67%

23%

4% 5% 1%

Windkraft

Photovoltaik

Biomasse

Wasserkraft

Geothermie

* Bezogen auf GWh erzeugte Energie von 22,1 TWh

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Windenergie und Photovoltaik in

Rheinland-Pfalz (Stand 12/2012)

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Windenergie Photovoltaik

Installierte Gesamtleistung

1.973 MW 1.542 MW

Gesamtanlagenzahl 1.245 73.761

Zubau 2012 292 MW bzw. 102 Anlagen

369 MW bzw. 12.223 Anlagen

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Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) Teilfortschreibung Kap. 5.2.1. Erneuerbare Energien

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Die Teilfortschreibung des LEP IV wurde am

16. April 2013 im Kabinett beschlossen

Gibt als Verordnung den Rahmen für regionale

und kommunale Planungen vor

Setzt die Rahmenbedingungen für die Wind- und

Solarenergienutzung in Rheinland-Pfalz

• Verpflichtung zur räumlichen Steuerung

• Sorgt für verbesserte Berücksichtigung von Umweltbelangen

• Bezieht Kommunen vor Ort vermehrt mit in die Planung ein

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Teilfortschreibung des LEP IV – Inhalte

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In den Regionalplänen sind Vorranggebiete für die Windenergienutzung auszuweisen, dabei gilt:

• Windhöffigkeitsgebot

• Konzentrationsgebot

Festlegung von Ausschlussgebieten

Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden, große kreisangehörige und kreisfreie Städte sollen Klimaschutzkonzepte aufstellen

Freiflächen-PV-Anlagen sollen flächenschonend, insbesondere auf ertragsschwachen Acker- oder Grünlandflächen sowie auf Konversionsflächen errichtet werden

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Teilfortschreibung des LEP IV – Ausschlussgebiete

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Es gibt zwei Kategorien von Ausschlussgebieten:

• Absolute Ausschlussgebiete: festgesetzte und geplante Naturschutzgebiete, Kern- und Pflegezonen des Naturparks Pfälzerwald, Nationalparke, Kernzonen der UNESCO-Welterbegebiete Oberes Mittelrheintal und Obergermanisch-Raetischer Limes

• Von der Regionalplanung zu konkretisierende Ausschlussgebiete: landesweit bedeutsame historische Kulturlandschaften, 6-Km-Korridor entlang des Haardtrandes in den sich westlich anschließenden Höhenzügen des Pfälzerwaldes (Konkretisierung ist Aufgabe der regionalen Planungsgemeinschaften)

Zusätzlich können auf der Ebene der Bauleitplanung im Rahmen von Einzelfallprüfungen weitere Ausschlüsse vorgenommen werden.

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Einzelfallentscheidung - Z 163 d (Auszug)

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FFH- und Vogelschutzgebiete stehen einer Ausweisung von Windenergiestandorten nur dann entgegen, wenn die Windenergienutzung zu einer erheblichen Beeinträchtigung des jeweiligen Schutzzweckes führen und eine Ausnahme nicht erteilt werden kann.

Kernzonen der Naturparke sowie die außerhalb der Pflegezonen gelegenen Stillezonen des Naturparks Pfälzerwald stehen einer Ausweisung von Windenergiestandorten nur dann entgegen, wenn die Windenergienutzung dem jeweiligen Schutzzweck zuwiderläuft und eine Befreiung nicht erteilt werden kann.

Die Rahmenbereiche der anerkannten Welterbegebiete Oberes Mittelrheintal und Obergermanisch-Raetischer Limes stehen einer Ausweisung von Windenergiestandorten entgegen, wenn diese mit dem Status des UNESCO-Welterbes nicht vereinbar ist.

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FFH- und Vogelschutzgebiete

Bei der Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Schutzzweck ist das von der Staatlichen Vogelschutzwarte und vom Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht erarbeitete Gutachten (Naturschutzfachlicher Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz) zugrunde zu legen. Gegebenenfalls ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Das Gutachten enthält Hinweise zur Vereinbarkeit bzw. Unvereinbarkeit für einzelne Standorte

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LEP IV Z 163b: Vorranggebiete mit hoher Windhöffigkeit

Z 163d: Ausschluss in NSG und landesweiten historischen Kulturlandschaften

Z 163e: Kommunale Bauleitplanung darf steuern / sie muss es aber nicht!

RROP Konkretisierung LEP IV: Ausweisung von Vorranggebieten

Aufhebung bisheriger

Ausschlussgebiete

Beschluss zur Anpassung an LEP IV – Vorgaben: sofort

Frist zur Anpassung an LEP IV – Vorgaben: 18 Monate

FNP Ausweisung von Konzentrationsflächen (Ausschluss auf Restfläche) Verzicht möglich,

dann greift Privilegierung Konzentrationszonen können über RROP-Flächen

hinausgehen

Bis zur Anpassung der RROP: Zielabweichungsverfahren erforderlich

B-Plan Dient der Feinsteuerung, ist aber nicht zwingend erforderlich

Parzellenscharfe Abgrenzung, Höhenbegrenzung der WEA

Hierarchie der Planungsebenen

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Weitere Maßnahmen der 100 %-Strategie für Erneuerbare Energien

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Rundschreiben Windenergie

Windatlas

Gutachten zu historisch bedeutenden Kulturlandschaften

Informationsbroschüren zu Bürgerenergiegenossenschaften,

Windenergie und Kommunen u.v.m.

Energieagentur Rheinland-Pfalz

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Maßnahmen zum Netz- und Speicherausbau

Studie zu Entwicklungserfordernissen des elektrischen Verteilnetzes (Abschluss voraussichtlich Ende 2013)

• Koordinierung des Aus- und Umbaus der Stromverteilnetze mit dem EE-Ausbau

• Aufarbeitung der technischen, ökonomischen und rechtlichen Erfordernisse der EE-Netzintegration

• Klärung der Einsatzmöglichkeiten des Energiemanagements sowie der Einbindung von Speichern

• Handlungsempfehlungen für die Landesregierung

Zukunftsinitiative „Smart Grids“ mit Kommunen, Verteilnetzbetreibern und Wirtschaft in RLP Schwerpunkt Förderung von F&E bei Speichern und Projekten zur informationstechnologischen Aufrüstung der Verteilnetze

Förderung Qualifizierung von Fachkräften (Enertroniker) bei den HWK

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Energieeinsparung und Energieeffizienz in Rheinland-Pfalz

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Energieeinsparung und Energieeffizienz

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Einsparung von fossilen Energieressourcen leistet immensen Beitrag zum Klimaschutz und führt gleichzeitig zu Kosteneinsparungen.

Energieeffizienz nach der europäischen Energiedienstleistungsrichtlinie:"Verhältnis von Ertrag an Leistung, Dienstleistungen, Waren oder Energie zu Energieeinsatz.„

Abhängigkeit von Rohstoffimporten sinkt, die heimische Wertschöpfung steigt (Deutschland bezieht aktuell nahezu 70 Prozent des Energiebedarfs aus dem Ausland)

Regionale Wertschöpfung und zusätzliche Investitionen führen zu positiven Arbeitsplatzeffekten (IFEU GWS et al. 2011: bis 2030 netto rund neue 130.000 Arbeitsplätze)

Technologieexport bis 2030 kann zu einer Steigerung des Exportvolumens um über 10 Mrd. Euro führen.

Energieeffizienz trägt vielfach zu mehr sozialer Gerechtigkeit bei (z.B. durch geringere Energiekosten).

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CO2-Emissionen in den Klimaschutz-

Szenarien der IEA (IFEU nach IEA 2008)

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Effizienzlandkarte nach Sektoren

Quelle: Institut für Energie und Umweltforschung Heidelberg Lizenz: Creative Commons by-nc-nd/3.0/de Bundeszentrale für politische Bildung, 2013, www.bpb.de

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Energieeinsparung und Energieeffizienz in Rheinland-Pfalz

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Beratungsangebote in Rheinland-Pfalz:

• Energieagentur Rheinland-Pfalz

• Kommunales Energieportal Rheinland-Pfalz

• EffCheck – PIUS-Analysen in Rheinland-Pfalz

• Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Durch das Land gefördert wurden unter anderem:

• hochenergieeffiziente Neubauten

• hochenergieeffiziente Altbausanierungen

• energetische Dachsanierungen inkl. Installation einer Photovoltaikanlage

• Nahwärmenetze in Verbindung mit Erneuerbaren Energien

• Errichtung von Anlagen zur besseren Energieeffizienz

• Maßnahmen zur Steigerung der

Stromeffizienz

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Die Energiewende in Rheinland-Pfalz…

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… sichert unsere Klimaschutzziele! … macht uns unabhängiger von Rohstoffimporten! … vergrößert die regionale Wertschöpfung! … führt zu nachhaltigem Wachstum! … schafft Arbeitsplätze! … ist die Chance, auf dem Weg in nachhaltige Moderne weltweit voranzugehen!

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Links

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Teilfortschreibung LEP IV: http://www.mwkel.rlp.de/File/gvbl-nr-06-vom-10-05-2013-pdf/ Rundschreiben Windenergie: http://www.mwkel.rlp.de/File/Rundschreiben-28-05-2013-pdf/ Windatlas Rheinland-Pfalz: http://www.mwkel.rlp.de/File/Windatlas-RLP-pdf/_3/ Kulturlandschafts-Gutachten: http://www.mwkel.rlp.de/File/KuLa-RLP-Fachgutachten-25Juli2013-kor-pdf/ Energieagentur Rheinland-Pfalz: http://www.energieagentur.rlp.de/

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