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BAYERISCHES LANDESAMT FR UMWELTSCHUTZ
Herausgeber: Bayerisches Landesamt fr Umweltschutz
Brgermeister-Ulrich-Strae 160, 86179 Augsburg Tel.: (0821) 90 71 - 0 Fax: (0821) 90 71 - 55 56
Das Bayerische Landesamt fr Umweltschutz (LfU) gehrt zum Geschftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums fr Landesentwicklung und Umweltfragen (StMLU). Copyright by Bayerisches Landesamt fr Umweltschutz, Augsburg 2000
Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgerten in Bayern - Grundlagen, Konzepte und Ziele
Fachtagung am 14. November 2000
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BayLfU Fachtagung Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgerten in Bayern - 14. November 2000
1
Inhaltsverzeichnis Batterieentsorgung - Was passiert mit meinen gebrauchten Batterien?
Nicole Knudsen, GR S Batterien
2
Rechtlicher berblick ber die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgerten
Jrgen Eichhorn, Bayer. Staatsministerium fr Landesentwicklung und Umweltfragen
8
Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgerten gem dem Stand der Technik
Dr. Manfred Harant, LfU
19
Soziale Betriebe im Spannungsfeld zwischen konomie und kologie bei der Ent-sorgung von Elektro- und Elektronikaltgerten
Jrg Dorff, Recyclingpartner e.G.
28
Entsorgung von Khlgerten nach den Vorgaben des RAL-Gtezeichens GZ 728
Christoph Becker, RAL-Gtegemeinschaft Rckproduktion von FCKW-haltigen Khl-gerten e.V.
33
Fachgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgerten ein Bericht aus der Praxis
Markus Schlgl, Hetzel Elektronik-Recycling GmbH
45
Strategien und Lsungskonzepte der Industrie fr die Zukunft
Alois Hampp, Fa. Fujitsu-Siemens Computers GmbH
53
Referenten 58
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Batterieentsorgung - Was passiert mit meinen gebrauchten Batterien?
Nicole Knudsen, GRS Batterien
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Rechtlicher berblick ber die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgerten
Jrgen Eichhorn, StMLU
I. Probleme A. Abfallaufkommen / Wertstoffpotential B. Schadstoffe
II. Rckblick A. Entschlieung des Bundesrates vom 1. Mrz 1991 B. Entwurf Elektronik-Schrott-Verordnung 1991/92 C. Koalitionsvereinbarung 1994 D. Freiwillige Selbstverpflichtung der AG CYCLE 1995 E. Entwurf IT-Altgerte-Verordnung 1998 F. Koalitionsvereinbarung 1998
III. Entwurf Elektroaltgerte-Verordnung 1999 A. Inhalt B. Stand der Beratungen
IV. Vorschlge fr Richtlinien der EU ber Elektro- und Elektronikaltgerte und zur Be-
schrnkung der Verwendung bestimmter gefhrlicher Stoffe in elektrischen und elek-tronischen Gerten
A. Inhalte B. Stand der Beratungen
V. Elektro-Altgerte-Richtlinie der LAGA
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Aufkommen an Elektro- und Elektronikaltgerten in Deutschland (1998)
Wertstoffpotential von Elektro- und Elektronikaltgerten
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Schadstoffe in Elektro- und Elektronikgerten Schwermetalle wie Quecksilber, Blei, Cadmium und Chrom Halogenierte Stoffe wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) Polychlorierte Biphenyle (PCB) Polyvinylchlorid (PVC) Bromhaltige Flammschutzmittel Arsen Asbest
Entschlieung des Bundesrates ber Manahmen zur Reduzierung von Abfall-mengen und zur Verringerung des Schadstoffgehalts von Abfllen
vom 1. Mrz 1991 In Ergnzung ... fordert der Bundesrat die Bundesregierung daher auf, ... 2. geeignete Mglichkeiten des Kooperationsprinzips (z.B. Zielvorgaben, Absprachen oder
Selbstverpflichtungen) voll auszuschpfen sowie die Ermchtigung des 14 AbfG umfas-send zu nutzen und dabei insbesondere folgende Manahmen in Angriff zu nehmen:
... d) fr Erzeugnisse oder Teile von Erzeugnissen aus dem Elektronikbereich sowie fr Elektro-
gerte sind Rcknahme- und - soweit erforderlich - auch Pfandvorschriften zu erlassen; ...
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Elektronik-Schrott-Verordnung Arbeitspapier vom 15. Oktober 1992
Anwendungsbereich: Elektrische und elektronische Gerte
Rcknahmepflichten des Vertreibers: Kostenlose Rcknahme der Altgerte vom Endverbraucher (marktgerechtes Entgelt fr Alt-Altgerte)
Rcknahmepflichten des Herstellers: Kostenlose Rcknahme der vom Vertreiber zurckgenommenen Altgerte (marktgerech-tes Entgelt fr Alt-Altgerte)
Verwertungspflichten: Zurckgenommene Gerte mssen einer Verwertung zugefhrt werden.
bernahme der Entsorgungskosten fr Elektroaltgerte
Grnde, die fr den Erstbesitzer sprechen: Grnde, die fr den Letztbesitzer sprechen: Hersteller ist fr das Produkt verantwort-
lich (recyclinggerechte Konstruktion). Entsorgungskosten sind unbedeutend. Gefahr unsachgemer Entsorgung ist ge-
ringer. Letztbesitzer ist unter Umstnden das
schwchste Glied in der Kette der Besitzer und soll allein die Entsorgungskosten tra-gen.
Entsorgungskosten mssen auf den Kauf-preis aufgeschlagen werden.
Entwicklung der Entsorgungskosten ist
nicht absehbar. Kostenbernahme durch den Letztbesitzer
entspricht marktwirtschaftlichen Prinzi-pien.
Verwerterfirmen geraten weniger in Ab-
hngigkeit von den Gerteherstellern.
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Koalitionsvereinbarung fr die 13. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages Zur Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes werden die notwendigen Verordnungen,
mit denen die Produktverantwortung der Wirtschaft, insbesondere fr Altautos, Elektronik-
schrott und Batterien geregelt wird, vorgelegt. Dabei sollen Selbstverpflichtungen der Wirt-
schaft Vorrang haben.
Freiwillige Selbstverpflichtung der AG CYCLE 1995
Geltungsbereich: Informations-, Bro- und Kommunikationstechnik (IT-Gerte ausgenommen Telefonendgerte)
Marktanteil der Mitglieder der AG CYCLE: 80 %
Die wesentlichsten Zusagen:
Gestaltung recyclinggerechter Produkte Schonung der Ressourcen bei der Produktion Kostenlose Rcknahme der Altgerte ab bergabestellen Verwertung der Gerte auf qualitativ hohem Niveau (CYCLE-Qualittskriterien)
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IT-Altgerte-Verordnung Entwurf - 1998
Anwendungsbereich: Elektrische und elektronische Gerte der Informations-, Bro- und Kommunikationstechnik (IT-Gerte)
Pflichten der Hersteller:
Verpflichtung zur Verwertung der Altgerte Unentgeltliche Rcknahme der Altgerte von den ffentlich-rechtlichen Entsorgungs-
trgern (marktgerechtes Entgelt fr Alt-Altgerte mglich) Mitwirkung der ffentlich-rechtlichen Entsorgungstrger: Erfassung und unentgeltliche
Bereitstellung der Altgerte zur Abholung / berbringung
Pflichten der Letztbesitzer: Altgerte aus privaten Haushaltungen sind dem ffentlich-rechtlichen Entsorgungstrger zu berlassen.
Koalitionsvereinbarung fr die 14. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages
Die neue Bundesregierung wird mit der Kreislaufwirtschaft ernst machen. Wir werden den
Aufbau von Stoffkreislufen in der industriellen Produktion und eine kologische Gestaltung
von Produkten frdern. Dies umfasst eine sinnvolle Regelung fr die Verwertung von Altau-
tos und den gesamten Bereich des Elektronikschrotts.
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