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Entsorgung von Gefahrstoffen/ gefährlichen Abfällen aus Instituten und Kliniken der MHH TA- Forum der MHH 21.05.2015 Dr. rer. nat Ute Bäumer Fachchemikerin für Toxikologie; Umweltwissenschaftlerin Abfall- und Gefahrgutbeauftragte der MHH; OE 0014 (Biologische Sicherheit)

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Entsorgung von Gefahrstoffen/ gefährlichen Abfällen

aus Instituten und Kliniken der MHH

TA- Forum der MHH21.05.2015

Dr. rer. nat Ute BäumerFachchemikerin für Toxikologie; UmweltwissenschaftlerinAbfall- und Gefahrgutbeauftragte der MHH; OE 0014 (Biologische Sicherheit)

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Themen am 21.05.2015

1. Kurzvorstellung2. Organisation an der MHH2.1 Abfallbeauftragte  der MHH ‐ Aufgaben, Pflichten, Rechte2.2  Gefahrgutbeauftragte  der MHH ‐ Aufgaben, Pflichten, Rechte3. Abfallmanagement  an der MHH

• Behältersysteme• Abfallarten • Abfallkategorien• Entsorgung nach Bio‐Stoff‐Verordnung und Gentechnik‐ Verordnung• sonstiges

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21.05.2015

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1. Kurzvorstellung

Dr. Ute Bäumer: wichtige berufliche Stationen:‐ Umweltbehörde Stralsund‐ Universität Rostock‐ Fraunhofer Institut für Toxikologie und experimentelle Medizin (ITEM)

seit 2014 Medizinische Hochschule Hannover (wissenschaftliche Mitarbeiterin, Fachchemikerin für Toxikologie, Umweltwissenschaftlerin)Abfall‐ und Gefahrgutbeauftragte der MHH

Kontakt: Tel. +49 511 532 5569e‐mail: baeumer.ute@mh‐hannover.de

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21.05.2015

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Die MHH muss aufgrund ihres Abfallaufkommens und der Art und Menge der transportierten Gefahr( Abfall) güter 

eine Gefahrgutbeauftragte und Abfallbeauftragte bestellen!

2. Organisation an der MHH

≥ 50 t gefährliche Güter/a Regelmäßiger Anfall von gefährlichem Abfall ≥ 2 t Abfallart /a

Stellung im Unternehmen: - organisatorisch der OE 0014 (Biologische Sicherheit) zugeordnet‐ Stabstelle beim Präsidium ‐ hier Auskunfts‐ und Informationspflicht‐ Schnittstelle zwischen internen Nutzern und Dienstleistern sowie zu externen Dienstleistern

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2.1 Abfallbeauftragte der MHH ‐ Aufgaben, Pflichten, Rechte 

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21.05.2015

Gesetzliche Grundlage:  §§ 59, 60 KrWGKernfrage:  was muss wie entsorgt werden

Pflichten der Beauftragten

für Abfall

Initiativpflicht• Abwehr von Gefahren• Mängel beseitigen• Erarbeitung vorbeugender

Maßnahmen u. Verbesserungs-vorschläge

Kontrollpflicht•Überwachung der Einhaltung derGesetze und Rechts-VO

•BetriebskontrollenBerichtspflicht

• Jahresbericht• Bericht zu Mängeln • Abgabe von Stellungnahmen

Informationspflicht• Schulungen und Beratungen von Mitarbeiter und Leitung• Hilfestellung bei der fachgerechten Entsorgung

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Aufgaben von Abfallbeauftragten: 1. Beratungspflicht für Betreiber und Betriebsangehörige

• Schulungen; Beratungen zu speziellen Anfragen• Verfassen abfallrechtliche Stellungnahmen• Weitergabe von Informationen im Rahmen von Begehungen• Bereitstellung von Informationen über Intranet

2. Überwachung des Abfallwegs von der Entstehung bis zur Beseitigung• Kontrolle der Art der Verwendung des angebotenen Entsorgungssystems bei den 

Mitarbeitern• Kontrolle der Zertifizierungen der Entsorger

3. Überwachung der Einhaltung der Gesetze und Rechtsverordnungen• Kontrolle der Entsorgungsnachweise und der Registerführung

4. Aufklärung über mögliche Umweltgefahren und über Maßnahmen zur Vermeidung• Informationen zur Lagerung gefährlicher Stoffe (Sonderabfall) – WHG; 

GefahrstoffV• Informationen zu sicheren Gefahrguttransporten ‐ ADR

5. Hinwirken auf die Einführung abfallarmer VerfahrenErhöhung der Effizienz / Verbesserung der Quote an Abfall zur Verwertung 

durch: • Modifizierung des Abfallsammelsystems• Befragung in den OE‘S hinsichtlich der Bedürfnisse  und der Machbarkeit• Abstimmung mit der Abfallwirtschaft und Entsorgern• externe Erfahrungsaustausche

6. Hinwirken auf die Einführung abfallarmer Erzeugnisse• Stärkere Nutzung von Rücknahmesystemen

2.1 Abfallbeauftragte der MHH ‐ Aufgaben, Pflichten, Rechte 

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21.05.2015

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Abfälle müssen transportiert werden!Gesetzliche Grundlage:  Gefahrgutbeauftragten‐Verordnung 

in Verbindung mit dem europäischenTransportvorschriften ‐ ADR

Kernfrage:  was muss wie transportiert werden

Pflichten der Gefahrgut-

beauftragten

Initiativpflicht• Abwehr von Gefahren• Erarbeitung vorbeugender

Maßnahmen

Kontrollpflicht•Überwachung der Einhaltung derGefahrgutvorschriften

•Betriebskontrollen; Anzeige vonMängeln

Berichtspflicht• Jahresbericht• Bericht zu Mängeln • Sicherstellung, dass ein

Unfallbericht erstellt wird

Informationspflicht• Schulungen und Beratungen von Mitarbeiter und Leitung• Hilfestellung bei der fachgerechten Klassifizierung von Gefahrgütern

2.2 Gefahrgutbeauftragte der MHH ‐ Aufgaben, Pflichten, Rechte 

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Erzeuger

Klinikbereich Forschungsbereich Technik Verwaltung

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3. Verantwortung für die Entsorgung in der MHH: Geschäftsbereich IV Logistik (Andreas Kohlhase) Durchführung: Abt. Transportwesen/Materialwirtschaft (Ansgar Kruth)

Sammelstellen K28 und K29 Vertragsgestaltung: Abt. Zentraleinkauf (Claudia Hentschel)  Fachbegleitung: Abfallbeauftragte der MHH (Dr. Ute Bäumer) Transport: alle beteiligten Personen

Ziel: rechtssicherer und gefahrloser Umgang mit Gefahrgut (Abfall)

2.2 Gefahrgutbeauftragte der MHH ‐ Aufgaben, Pflichten, Rechte 

Was ist zu tun?1. Erfassung des Ist‐Zustands (Gefahrgutarten, Mengen) 

– wo fallen welche Abfälle/ Gefahrgüter an?

2. Definition der Art der Beteiligung beim Umgang mit Gefahrgut innerbetrieblicher Transport außerbetrieblicher Transport  Rolle der Mitarbeiter/MHH: Versender; Empfänger; Verlader, Transporteur…Klassifizierungen, Schulungen, Kontrollen

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Gefahrgut ‐ ADRSituation an der MHH: Empfänger und Versender von Gefahrstoffen der  Kl.:

Aufgaben, die sich daraus ergeben: • Vergabe von Gefahrgut‐bezogenen UN –Nr. für den Transport von Gefahrgut• Beachtung von Zusammenlagerungsverboten• Beachtung von Verpackungsvorschriften• Etikettierungen• Beförderungspapiere• Kontrollen als Versender bzgl. der Zulassung des Fahrers zum Transport u. Kontrolle der Ladungssicherung • Berücksichtigung der zu transportierenden Mengen (freigestellte Mengen?)

Die Bewertung der Gefährlichkeit eines Gefahrguts erfolgt bzgl. Toxizität und Umweltgefährdung des Transportgutes analog der Bewertung von Stoffen/ Gemischen nach CLP ( Info‘s  aus dem SDB)

Ansprechpartner für das Verschicken von biolog.  Proben per Luftfracht: Stefan Gerstel (Biolog. Sicherheit)

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2.2 Gefahrgutbeauftragte der MHH ‐ Aufgaben, Pflichten, Rechte 

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1. Zuordnung zu bestimmten Abfallschlüsselnummern auf der Grundlage derAbfallverzeichnisverordnung (AVV)

3.  Abfallmanagement an der MHH ‐ Klassifizierung von Abfall

Situation an der MHH: Vergabe von standardmäßig 32 Abfallschlüsselnummern Unterteilung der Abfälle in nicht gefährliche und gefährliche Abfälle 

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Gefahr / Gefährlichkeit(Hazard)

Risiko / Gefährdung(Risk)

ergibt sich aus den Eigenschaften

ergibt sich aus der Art der Verwendung

Was ist ein gefährlicher Stoff?

15 AS 17 AS

Kernfrage:  Was ist ein gefährlicher Stoff/ Abfall?

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Frage:  Was ist ein gefährlicher Stoff/ Abfall ?Eigenschaften

Was ist ein gefährlicher Stoff?

giftigreprotoxisch

brennbar

ätzend

kanzerogen mutagen

sensibilisierend

Allergie-auslösend

wassergefährdend

explosiv

Gefährlich für die Ozonschicht

selbstentzündlichradioaktiv

infektiös

brandförderndentzündlich

Giftig für Wasserorganismen

bioakkumulierend

biopersistent

Physikalische Gefahren

Umweltgefahren

Gesundheitsgefahren

3.  Abfallmanagement an der MHH ‐ Klassifizierung von Abfall

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Frage:  Was ist ein gefährlicher Stoff/ Abfall ?

Verwendung

Umweltschutz Arbeitsschutz

Verbraucherschutz Gefährdung bei Unfällen / Havarien

Wasserhaushalts-G

VerbraucherschutzG

KreislaufwirtschaftsGBundes-ImmissionsschutzG

Arbeitsstätten-VChemikalienG

Gefahrgut-V

Gentechnik-G

Biostoff-V

BatterieGElektro- und Elektronikgeräte-G

Kosmetik-V Störfall-V

ADR

REAChCLP

SEVESO III

Abfallverbringungs-V

Kosmetik-V

EU-Wasserrahmenrichtlinie

KlimaschutzG

EU-KlimaschutzrichtlinieStrahlenschutzG

Technische Richtlinien/ Unfallverhütungsvorschriften

Gesetze /VO der BundesländerKommunale SatzungenHinzu kommen zur Betrachtung der Umsetzung :

BundesBodenschutzG

Biozid-ProdukteV

Was ist ein gefährlicher Stoff?

Regelung durch diverse internat./ nat. Richtlinien, Gesetze, Verordnungen…. 

3.  Abfallmanagement an der MHH ‐ Klassifizierung von Abfall

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Gefahrstoffe – internationale RegularienGHS Kennzeichnungssystem der Vereinten Nationen (2003)

Globally harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals)

Ablösung der Stoffrichtlinie und der Zubereitungsrichtlinie der EU

CLP Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (20.01.2009)verpflichtende Einstufung und Bewertung für Gemische nach GHS-Standard ab Juni 2015 (physikalisch-chemische Gefahren: 16 Gefahrenklassen, Gesundheitsgefahren: 10 aquatische Umwelt: 1)

REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (01.06.2007 )EU-Chemikalienverordnung, Registration, Evaluation, Authorisation and Restrictionof Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung)Neu: Kommunikation – wichtiges Element : Sicherheitsdatenblatt

ECHA Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (seit 01.06.2007 )zentrale Schaltstelle für REACH (Helsinki)

Klassifizierung von Stoffen/Gemischen

Generierung aktueller Stoffdaten

Veröffentlichung aktueller Stoffdaten

Frage:  Was ist ein gefährlicher Stoff/ Abfall ?

3.  Abfallmanagement an der MHH ‐ Klassifizierung von Abfall

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H‐Kriterium(Hazard‐Check) 

Merkmal gemäß § 3 Abs.2 AbfallverzeichnisVO Flammpunkt/Konz.‐grenzen

H 3  entzündlich Flammpunkt ≤ 55°C H 4  Reizend (R41) ≥ 10%

Reizend (R36, R37, R 38)  ≥ 20%H 5  gesundheitsschädlich ≥ 25%H 6  Sehr giftig ≥ 0,1%

giftig ≥ 3%H 7  Krebserzeugend (Kat. 1 oder 2)  ≥ 0,1%

Krebserzeugend (Kat. 3)  ≥ 1%H 8  Ätzend (R35)  ≥ 1%

Ätzend (R34)  ≥ 5%H 10  Fortpflanzungsgefährdend (Kat. 1 oder 2, R60 or R61)  ≥ 0,5%

Fortpflanzungsgefährdend (Kat. 3, R62 oder R63)  ≥ 5%H 11  Erbgutverändernd (Kat. 1 oder 2, R46)  ≥ 0,1%

Erbgutverändernd (Kat. 3, R40)  ≥ 1%

Gefährlicher Abfall: Klassifizierung von Abfall mit Informationen aus GHS/ CLP:

Entsorgung nach der Klassifikation der Stoffe/ Stoffgemische unterBerücksichtigung ihrer Eigenschaften und Konzentrationenz. Bsp.  wichtig für die Bewertung von Puffer‐Lösungen

AVV CLP

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3.  Abfallmanagement an der MHH ‐ Klassifizierung von Abfall

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Gefährlicher Abfall ? Ja / nein – Bewertung von Gemischen im Labor: Info‘s aus dem Sicherheitsdatenblatt – gelten meistens für die Einzelstoffe Umrechnung auf die verwendete Konzentration Wahl des Entsorgungsweges

Flüssigkeit:   Zuordnung zum Kanister für gefährliche FlüssigkeitenPrüfung der Entsorgung über das Abwassersystem der MHH

Abgleich mit den Vorgaben, die sich aus dem Wasserrecht ergeben (VVAwS zum VAwS/ WHG und der Abwassersatzung der Stadt Hannover)

Ziel:•Umweltgerechte  Entsorgung von Abfällen an der MHH•Vermeidung unnötiger Entsorgungsvorgänge an der MHH•Optimierung der Entsorgungskosten

Nachteil: •erhöhter Beratungsaufwand•ggfs. längere Wartezeiten  zur Entsorgung

lohnt sich für neue Teststrategien und Etablierung neuer  Prüfsysteme

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3.  Abfallmanagement an der MHH ‐ Klassifizierung von Abfall

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2. Zuordnung zu Kategorien der Entsorgungswege ‐ Beispiele: 

Abfälle zur BeseitigungAbfälle zur VerwertungGefährliche Abfälle•Zytotox. Arzneimittel•Infektiöser Abfall•Materialien mit Verun‐reinigungen von Gefahr‐stoffen•Altchemikalien•Gebauchte Lösungs‐mittel•Altöle•… 

Nicht gefährliche Abfälle

•Abfälle aus Laboren (fest, flüssig, spitze und scharfe Gegenstände)

•nicht infektiöse Abfälle aus medizinischer Behandlung

•Laborglas•Altmedikamente•…

Nicht gefährliche Abfälle•Papier und Kartonagen*•Altglas/ Flaschenglas•Gemischte Verpackungen•Röntgenfilme*•Metalle/ Elektronik‐Schrott•Küchenabfälle•Sperrmüll•Restabfall•Tierstreu; Jauche•…

Gefährliche Abfälle•Altbatterien•Leuchtmittel•Hg‐Abfälle•Fotochemikalien•Geräte mit FCKW•Geräte mit anderen gefährlichen Stoffen

•…

* Patientendaten unterliegen dem Datenschutz und müssen gesondert gesammelt und behandelt werden 

• Anpassung des Behältersystems an die Abfallart unter Berücksichtigung der möglichen hauseigenen Entsorgungslogistik

• Klassifizierung der gefährlichen Abfälle nach Gefahrstoffrecht (GHS; CLP) und ADR• Entwicklung von Info‐Material und Formularen für Nutzer und hauseigene Entsorger• Schulungen zu Abfall‐, Gefahrstoff‐ und Gefahrgutrecht

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3.  Abfallmanagement an der MHH ‐ Klassifizierung von Abfall

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3. Abfallmanagement an der MHHWas hat sich bewährt? ‐ Behältersysteme ‐ Beispiele für nicht gefährliche Abfälle

Rote reißfeste Plastiksäcke ‐ für regelmäßig anfallenden festen Klinikabfall  (* keinebesonderen  Anforderungen an Sammlung/ Entsorgung ausinfektionspräventiver Sicht) Müllpresse  Verbrennung

Grüne Tonne    Einwegbehälter für flüssigen Klinikabfall*  Verbrennung

Mehrwegkisten Glasentsorgung der Bereiche durch die AbfallwirtschaftSortierung nach Glasfarbe erfolgt auf dem Entsorgungshof  K28

Papiersammlung  Papiersäcke in den Bereichen  Entsorgung durch Reinigungs‐personal  Transport zu Papierpressen auf dem Entsorgungshof durch Abfallwirtschaft

60l Behälter‐für nichtgefährlichenflüssigen Abfall

Glasbehälter für die BereicheMüllpresse Sack für Altpapier

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Gefährliche Abfälle: •Einwegbehälter für regelmäßig anfallende gefährliche feste Abfälle, entsprechendAbfallart voretikettiert•5‐Liter‐Einwegkanister für gefährliche regelmäßig anfallende Flüssigkeiten; entsprechend der zu entsorgenden Flüssigkeit voretikettiert•Mehrwegbehälter z. Bsp. für Fotoflüssigkeiten; Batterien•Entsorgung von anderen Gefahrstoffen auf Antrag durch den Nutzer   

60l‐Spannringfass  für gefährliche Betriebsmittel

30l‐ und 60l Behälter‐für gefährliche festen Abfall, z.Bsp. Zytostatika, infektiöses Material

5l‐ Kanister für gefährlicheFlüssigkeiten

3. Abfallmanagement an der MHHWas hat sich bewährt? ‐ Behältersysteme ‐ Beispiele für gefährliche Abfälle

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30l‐Behälter für gefährliche Betriebsmittel(aber mit schwarzem  Deckel)

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3. Abfallmanagement an der MHHHinweise zur Benutzung der Behälter

Warum kann der Behälterwechsel für gefährliche Betriebsmittel erfolgen ?

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3. Abfallmanagement an der MHHHinweise zur Benutzung der Behälter

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•Maximale Füllgewichte nicht überschreiten! Behälter verliert sonst  ADR‐Zulassung.*•Beschädigte Behältermüssen umverpackt werden•Herstelldatum Behälter (siehe UN‐Prägung auf dem Behälter) nicht älter als 5 Jahre•Behälter müssen zum Transport ordentlich verschlossen und äußerlich sauber sein.

Füllgewichte: 30l ‐ Behälter: 15 kg60l ‐ Behälter: 28 kg

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3. Abfallmanagement an der MHHHinweise zur Benutzung der Kanister

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Was muss beachtet werden? Negativ‐Beispiele aus der Praxis Verschmutzte Behälter Überfüllte Behälter Etikett beschädigt Überlagerte Behälter

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2. innerhalb der MHH:‐ Transport durch Abteilung Abfallwirtschaft zum Abfallsammelhof K28  

1. innerhalb der einzelnen Bereiche der MHH: ‐ Reinigungspersonal ‐ betrifft nicht gefährlichen Abfall wie Papier, Restmüll ‐ Transport zu festgelegten Sammelpunkten innerhalb der MHH/ des Gebäudes

Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen

3. außerhalb der MHH (Außenstellen):‐ analog Punkt 1‐ Transport/Entsorgung  durch spezialisierte Fremdfirmen im Auftrag der

Abt. Abfallwirtschaft 

4. Entsorgung der MHH:‐ Erfolgt durch spezialisierte  Entsorgungsfirmen im Auftrag der Abt.

Abfallwirtschaft vom Abfallsammelhof K28  

3. Abfallmanagement an der MHHAblauf der Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen

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1. Erteilung eines Entsorgungsauftrag von einzelnen Bereiche der MHH(durch nachbeauftragte Person): 

‐ Anmeldung mit Hilfe von Formblättern der Abt. Abfallwirtschaft; s. Intranet; Organisationshandbuch

Entsorgung von gefährlichen Abfällen

AbBetriebsbeauftragter für den AbfallAbfallentsorgung AnsprechpartnerAbfallentsorgung Hinweise

Hinweise zur AbfallentsorgungMerkblatt 1 Entsorgung von infektiösem Abfall/C‐AbfallMerkblatt 2 Entsorgung von Zyto‐AbfallMerkblatt 3 Entsorgung von Körperteilen/OrganenAnmeldung zur Entsorgung von Chemikalien und Gefahrstoffenrechtsverbindliche Erklärung über die Entsorgung von Sonderabfällen

Ansprechpartnerin:Frau Meier Tel. 2652; Herr  Dirk MantheyTel.: 3336Herr Mull‐GrotefendTel.: 3926, 5163

2. ggfs. Fachbegleitung / Klassifizierung mit Hilfe der Abfallbeauftragten der MHH (Dr. Ute Bäumer)

3. Abholung nur der angemeldeten sauberen Behälter / Gefahrstoffe nachTerminvereinbarung durch Mitarbeiter der Abfallwirtschaft beim Auftraggeber!

3. Abfallmanagement an der MHHAblauf der Entsorgung von gefährlichen Abfällen

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e‐mail: Abfallentsorgung.Auftragsmeldung@MH‐Hannover.de   

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3. Abfallmanagement an der MHHAblauf der Entsorgung von gefährlichen Abfällen ‐ Anmeldungsformulare

Entsorgung von Gefahrstoffen/ gefährlichen Abfällen aus Instituten und Kliniken der MHH TA-Forum der MHH21.05.2015

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Formular ist zu benutzen bei :• Anmeldung des Austausches von 

Kanistern /Spannringfässern/Behältern

• Neu‐Anmeldung von Behältern 

• Anmeldung  der Entsorgung von Geräten, in denen Schadstoffe enthalten sind (Hg‐haltige Thermometer)

• Abholung von Leer‐Emballagen mit schädlichen Verunreinigungen 

• Entsorgung von Gaskartuschen

• Entsorgung von Batterien 

• … 

3. Abfallmanagement an der MHHAblauf der Entsorgung von gefährlichen Abfällen ‐ Anmeldungsformulare

Entsorgung von Gefahrstoffen/ gefährlichen Abfällen aus Instituten und Kliniken der MHH TA-Forum der MHH21.05.2015

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3. Abfallmanagement an der MHHEntsorgungskosten ‐ Beispiele

Gefährliche Abfälle in den Kliniken; 11.02.2015Informationsveranstaltung für Sicherheitsbeauftragte

Abfallarten/ArtikelOrientierungswerte für Einzelpreise

Infektiöser Abfall 1,56 €/kg

Zytostatika 1,56 €/kg

Organabfall 1,56 €/kg

Betriebsmittel 0,68 €/kg

Anorgan. Salzlösungen 1,67 €/kg

Organische Säuren 1,67 €/kg

Lösungsmittel wässrig 0,67 €/kg

Lösungsmittel 1,34 €/kg

5l Kanister 2,26 €/Stück

Behälter 30l/ 60 4,94 €/Stück /6,19€/Stück

Spannringfass 30l/ 60l 120l 11,78/ 15,23/ 20,11 €/Stück

Gesamtkosten: zwischen 500 000,‐ – 600 000,‐ EuroVorsicht: Kosten können schwanken  ‐ Behälterpreise sind vom 

Weltmarkt abhängig! 

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AS 18 01 Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim MenschenNicht gefährliche Abfälle Gefährliche AbfälleAS 18 01 01Spitze oder scharfe Gegenstände

AS 18 01 03*Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden

Schwarze Behälter; 30l, 60 l 

AS 18 01 02Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven 

Schwarze Behälter; 30l, 60 l 

AS 18 01 08*Zytotoxische und zytostatische Arzneimittel 

Schwarze Behälter; 30l, 60 l 

AS 18 01 04Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keinebesonderen Anforderungen gestellt werden (z. B. Wund‐ und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln) 

Rote Säcke,Grüne Behälter; 30l, 60 l 

AS 18 01 10*Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin

Eigenes Sammel‐ und Entsorgungssystem vor Ort

AS 18 01 09 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 08* fallen

Rote Säcke,Grüne Behälter; 30l, 60

Gefährliche Abfälle in den Kliniken; 11.02.2015Informationsveranstaltung für Sicherheitsbeauftragte

3. Abfallmanagement an der MHHAbfälle in der MHH/ 1

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AS 15 01Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (n.a.g.)Nicht gefährliche Abfälle Gefährliche Abfälle

AS 15 01 01Verpackungen aus Papier und Pappe

AS 15 01 10*Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

AS 15 01 06gemischte Verpackungen

AS 15 02 02*Aufsaug‐ und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

AS 15 01 07Verpackungen aus Glas 

Gefährliche Abfälle in den Kliniken; 11.02.2015Informationsveranstaltung für Sicherheitsbeauftragte

3. Abfallmanagement an der MHHAbfälle in der MHH/ 2

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AS 20Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen

Nicht gefährliche Abfälle Gefährliche AbfälleAS 20 01 01Papier mit vertraulichem Inhalt (Datenschutzpapier)

AS 20 01 21*Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle

AS 20 01 08biologisch abbaubare Küchen‐ und Kantinenabfälle 

AS  20 01 33*Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten

AS 20 01 36Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 fallenAS 20 03 01gemischte SiedlungsabfälleAS 20 03 07Sperrmüll

Gefährliche Abfälle in den Kliniken; 11.02.2015Informationsveranstaltung für Sicherheitsbeauftragte

3. Abfallmanagement an der MHHAbfälle in der MHH/ 3

AS  20 01 33*Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten

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Entsorgung von Gefahrstoffen/ gefährlichen Abfällen aus Instituten und Kliniken der MHH TA-Forum der MHH21.05.2015

Rasant steigender Einsatz von Li‐Kondensatoren und Li‐Akku‘s  in den letzten 10 Jahren  ‐warum?

Lithium‐Ionen‐Kondensatoren haben ein lineares Lade‐Entladeverhalten und unterscheiden sich damit deutlich von Akkumulatoren 

Aufbau

3. Abfallmanagement an der MHHAbfälle in der MHH/ 3 ‐ AS  20 01 33* Li‐Batterien/ Akkumulatoren – Gefahrgut UN 3508

Anwendung: Aufladbare Batterien mit „Lithium‐Ionen‐Technik“ in:• Computern• Smartphones• Medizintechnik• Elektromobile ...

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Entsorgung von Gefahrstoffen/ gefährlichen Abfällen aus Instituten und Kliniken der MHH TA-Forum der MHH21.05.2015

Lithium‐Batterien ‐ Schadenbeispiele Lithium‐Ionen‐Akkumulatoren enthalten Energie und i.d.R. brennbare Elektrolyte sowie weitere brennbare Bestandteile. Schäden • während des Betriebs• während Ladevorgängen • durch äußere mechanische oder thermische Einwirkungen 

Aber!

3. Abfallmanagement an der MHHAbfälle in der MHH/ 3 ‐ AS  20 01 33* Li‐Batterien/ Akkumulatoren – Gefahrgut UN 3508

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3. Abfallmanagement an der MHHAbfälle in der MHH/ 3 ‐ AS  20 01 33* Li‐Batterien/ Akkumulatoren – Gefahrgut UN 3508

Entsorgung von Gefahrstoffen/ gefährlichen Abfällen aus Instituten und Kliniken der MHH TA-Forum der MHH21.05.2015

Beispiele defekter  Lithiumbatterien und Lithiumzellen

Umsetzung an der MHH: 

Eindeutige Identifikation 

KEINE Verunreinigungen/ gefährl.  Restanhaftungen außen

Bezeichnung und UN‐Nummer

Gefahrzettel Nr. 9 ADR

Fass fest verschlossen

Auf sog. Lebensuhr achten!

Defekte u. beschädigte Li‐Batte–rien < 500g im Fass vollständig mit Sand umschließenSonst: BEFÖRDERUNGSVERBOT!

Sammelbehälter in K29Sammelbehälter MHH‐Gelände

Alternativ in Instituten/ Kliniken: Sharp‐Behälter

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3. Abfallmanagement an der MHHAbfälle in der MHH/ 3

AS  20 01 33* Umgang mit Li‐Batterien/ Akkumulatoren – Gefahrgut UN 3508

Entsorgung von Gefahrstoffen/ gefährlichen Abfällen aus Instituten und Kliniken der MHH TA-Forum der MHH21.05.2015

• Nicht mehr benötigte Li‐Batterien und ‐Akku’s über 500 g sind separat zu lagern und zur Entsorgung anzumelden

• Defekte Li‐Batterien und ‐Akku’s sind separat zu lagern und zur Entsorgung anzumelden• Pole defekter Li‐Batterien und ‐Akku’s sind mit Klebeband zu sichern• Separate Lagerung in Spezialbehältern in K29 • Hinweise: Geräte nicht voll entladen/ überladen

Geräte mit Akku‘s nicht unbeaufsichtigt lassen!  

„Lithium‐Batterien ‐Merkblatt zur Schadenverhütung“ – Aussagen: 4.1 Grundsätzliche Maßnahmen zur Schadenverhütung  Batteriepole vor Kurzschluss schützen 

• Batterien vor mechanischen Beschädigungen schützen (beschädigte umgehend entsorgen) 

• vor dauerhaft hohen Temperaturen oder Wärmequellen schützen • separiert lagern (Mischlagerungen unterbinden) 

Abstand von mind. 2,5 m zu anderen Lagerungen einhalten Lagerung räumlich getrennt oder in feuerbeständig abgetrennten Bereichen (z.B. Container, Sicherheitsschränke mit Druckentlastung, Gefahrstoffraum)

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Abfälle, die nicht anderen Kategorien zuzuordnen sind                                    Nicht gefährliche Abfälle Gefährliche AbfälleAS 16 05 09Gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 06, 16 05 07 oder 16 05 08 fallen

AS 16 02 11*Gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten

AS 02 01 06tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist (einschließlich verdorbenes Stroh), Abwässer, getrennt gesammelt und extern behandelt

AS 16 02 13*Gefährliche Bestandteile enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 12 fallen

AS 09 01 07Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten

AS 16 05 07*gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthaltenAS 16 05 08*Gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthaltenAS 07 01 03*halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und MutterlaugenAS 07 01 04*andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

AS 09 01 01* Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis 

AS 09 01 04* Fixierbäder 

AS 13 02 05*nichtchlorierte Maschinen‐, Getriebe‐ und Schmieröle auf MineralölbasisAS 13 05 07*öliges Wasser aus Öl‐/Wasserabscheidern

3. Abfallmanagement an der MHHAbfälle in der MHH/ 4 ‐ vorrangig im Forschungsbereich 

Entsorgung von Gefahrstoffen/ gefährlichen Abfällen aus Instituten und Kliniken der MHH TA-Forum der MHH21.05.2015

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3. Abfallmanagement an der MHHAbfälle in der MHH/ 4 ‐ vorrangig im Forschungsbereich  ‐ Checkliste/Formulare

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Biostoffverordnung und Gentechnikgesetz

Biostoffe und gentechnisch veränderte Stoffe werden nicht von der GefahrstoffV und CLP  betrachtet!

Für Klassifizierungen, Tätigkeiten, Abfallentsorgung  gelten die Bestimmungen der BiostoffV und des Gentechnikgesetzes  sowie dazugehörenden TRBS (techn. Richtlinien für Biostoffe)

Weitergehende Vorgaben zum Transport sind im ADR zu finden

Abfallrecht: AS 18 01 03*  ‐ „Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden“  schwarze Tonne

Entsorgung von Gefahrstoffen/ gefährlichen Abfällen aus Instituten und Kliniken der MHH TA-Forum der MHH21.05.2015

3.  Abfallmanagement an der MHH Entsorgung nach Bio‐Stoff‐Verordnung und Gentechnik‐Gesetz

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BiostoffV: Gezielte Tätigkeiten: 1. Ausrichtung der Tätigkeiten auf einen oder mehrere Biostoffe 2. Biostoffe mindestens der Spezies nach bekannt3. Exposition der Beschäftigten im Normalbetrieb bekannt/ abschätzbarUnterteilung nach 4 SchutzstufenGefährdungspotential bekannt

Trifft ein Punkt nicht zu: nicht gezielte Tätigkeiten

GentechnikG: Arbeiten an gentechnisch veränderten Organismen  Definition der Organismen und der gentechnischen VeränderungNach Abschluss der Arbeiten:  Lagerung oder BeseitigungUnterteilung nach 4 Sicherheitsstufen Gefährdungspotential bekannt

humanes Material:  nicht getestet auf:  HIVHBV Schutzstufe 2 (BiostoffV); HCV Sicherheitsstufe 2 (GenTG)

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3.  Abfallmanagement an der MHH Entsorgung nach Bio‐Stoff‐Verordnung und Gentechnik‐Gesetz

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Entsorgung aus Zellkulturlaboren 

Labore der Schutzstufe 1 (BiostoffV):• Entsorgung fester Abfälle ohne weitere Vorbehandlung (rote Säcke) • oder Autoklavieren in Säcken und Entsorgung über den Hausmüll • bei Abfällen mit hohen Flüssigkeitsanteilen: Entsorgung  in grünen Tonnen

Wässrige Lösungen: Inaktivierung des biologischen Materials und Entsorgung  über das Abwasser 

Labore höherer Schutzstufen (BiostoffV):• Dekontamination aller Abfälle im Rahmen der Sicherheitsvorsorge und 

Gefahrenabwehr mit geeigneten Verfahren (Autoklavieren, chemische Inaktivierung) 

• danach Entsorgung als Hausmüll in Säcken oder in grünen Tonnen (je nach Flüssigkeitsanteil des Abfalls)

• Entsorgung wässriger Lösungen nach Inaktivierung des biologischen Materials über das Abwasser

Entsorgung von Gefahrstoffen/ gefährlichen Abfällen aus Instituten und Kliniken der MHH TA-Forum der MHH21.05.2015

3.  Abfallmanagement an der MHH Entsorgung nach Bio‐Stoff‐Verordnung und Gentechnik‐Gesetz

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Entsorgung von Materialien, in denen Arbeiten durchgeführt werden,die den Bestimmungen der Gentechnik‐Verordnung unterliegen:

Labore der Sicherheitsstufen 1 – 3 (GenTG)• Dekontamination aller Abfälle im Rahmen der Sicherheitsvorsorge und 

Gefahrenabwehr mit geeigneten Verfahren (Autoklavieren, chemische Inaktivierung) 

• danach Entsorgung als Hausmüll in Säcken oder in grünen Tonnen (je nach Flüssigkeitsanteil des Abfalls)

• Entsorgung wässriger Lösungen nach Inaktivierung des biologischen Materials über das Abwasser

Entsorgung von Gefahrstoffen/ gefährlichen Abfällen aus Instituten und Kliniken der MHH TA-Forum der MHH21.05.2015

3.  Abfallmanagement an der MHH Entsorgung nach Bio‐Stoff‐Verordnung und Gentechnik‐Gesetz

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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