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Entwicklung gemeinsamer Handlungsstrategien von Wasserversorgungsunternehmen und Landwirtschaft im Wasserschutzgebiet Ingenieurbüro Scheuerecker & Stumpf/Regensburg - 23. September Dipl.Ing.agr. MSc. (GIS) Frank Stumpf, ö.b.v. von der Regierung der Oberpfalz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für landwirtschaftliche Bewertung und Schätzung; Teilgebiet Bewertung von Nutzungsbeschränkungen in Wasser- und Naturschutzgebieten

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Entwicklung gemeinsamer Handlungsstrategien von

Wasserversorgungsunternehmen und Landwirtschaft im Wasserschutzgebiet

Ingenieurbüro Scheuerecker & Stumpf/Regensburg - 23. September 2008

Dipl.Ing.agr. MSc. (GIS) Frank Stumpf, ö.b.v.

von der Regierung der Oberpfalz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für landwirtschaftliche Bewertung und Schätzung;

Teilgebiet Bewertung von Nutzungsbeschränkungen in Wasser- und

Naturschutzgebieten

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Was bedeutet ein Wasserschutzgebiet für einen Landwirt ?

• Nutzungsauflagen (org. Düngung, Zwischenfrucht, Umbruch), erhöhter Aufwand in der Flächenbewirtschaftung und im allgemeinen Betriebsablauf

• u. U. Ausgleichsanspruch, der durchzusetzen ist (§ 4, Abs. 19 WHG; Beschränkung der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung von Grundstücken)

• Minderung in der Bonität bei Kreditverhandlungen

• i.d.R. keine Mindererträge und wenig zusätzliche bedeutende Aufwendungen

= unterschiedliche Auswirkungen von „kaum von Belang“ bis „existenzbedrohend“ je nach Auflagen, Region, Betriebsindividualität bzw. Produktionsschwerpunktauch unterschiedliche subjektive Wahrnehmung

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Schnittstellen

Optimierung der mineralischen und organischen Düngung (Höhe, Art, Zeitpunkt)

Optimierung des Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (Höhe, Art, Zeitpunkt)

Fruchtfolgegestaltung (Acker oder Grünland ? Mais oder Kleegras ? Weizen oder Roggen?)

= unabhängig vom Wasserschutzgebiet wird der Landwirt in diesen Punkten ein Optimierung anstreben - ! DAS IST DIE CHANCE ! -

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Lösungsweg

Kooperation des Wasserversorgungsunternehmen mit dem Landwirt im Schnittstellenbereich auf privatrechtlicher Basis

Ziele

• dauerhafte und faire Regelung der aus der WVO resultierenden Ausgleichsansprüche

+ deutliche Minderung der Grundwasserbelastung

+ dauerhafte Verankerung der Ziele des Grundwasserschutzes bei den Landwirten

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Wie komme ich zu einer Kooperation ?

Verhandeln – Reden – Gespräche führen …. Gemeinsamer Besuch bei schon existierenden Kooperationen

Vertrauen erarbeiten

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Mögliche Inhalte einer privatrechtlichen Vereinbarung

• Beschränkungen der Düngung

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• Bestimmungen zur Fruchtfolgegestaltung

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• Bestimmungen zum Zwischenfruchtanbau

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• Bestimmungen zur Produktionstechnik

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Sehr viele Maßnahmen mit Auswirkungen bekannt und teils überprüft;Landesanstalt für Landwirtschaft FreisingTUM München WeihenstephanLandesamt für Umwelt AusgsburgBundesforschungsanstalt für Landwirtschaft

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Anspruchsvolle Kooperation mit harten fordernden Auflagen• Teilnahmequote nicht hoch• Hohe Zahlungen seitens des WVU• Zielerreichung kalkulierbarer• „Problemfälle“ werden nicht teilnehmen

Einfache Kooperation mit wenig fordernden Auflagen, aber erfolgsorientiert

• Hohe Teilnahmequote• Hoher Betreuungs- und Beratungsbedarf• Integrationsmöglichkeit für „Problemfälle“

2 Möglichkeiten

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