Entwurf Auktionsfibel

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Ein ABC der Fachbegriffe Die kleine Auktionsfibel

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Entwurf einer Auktions "Bedienungsanleitung"

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Ein ABC der Fachbegriffe

Die kleine Auktionsfibel

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„Nur die Auktionäre können alle Kunstarten gleicher-maßen und unparteiisch bewundern.“Oscar Wilde 1854-1900

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Wenn Sie die Fachbegriffe verstehen und von der Vorbesichtigung Gebrauch machen ist ein Auktions-kauf ein normaler Autokauf - einzig die Preisverhand-lungen gehen nicht von oben nach unten, sondern von unten nach oben...

Auf den folgenden Seiten finden Sie die Erklärungen zu den wichtigsten Auktionsbegriffen.

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Fachbegriffe einer Auktion:

Aufgeld – auch „Premium“ genannt ist die Provision des Auktionshauses. Diese berechnet sich prozentual zum Zuschlagspreis, die Höhe des Aufgeldes finden Sie in den Auktionsbedingungen des Auktionshauses.

Auktionator – die Frau oder der Mann mit dem Ham-mer. Er erklärt die zur Auktion gelangenden Objekte, gibt die Schritte vor und erteilt den Zuschlag.

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Auktionsbedingungen – die „Hausordnung“ eines Auk-tionshauses, hier finden Sie alle Angaben zur Höhe des Aufgeldes, Zahlungs- und Abholungsmodalitäten sowie die Informationen zu Haftung und Gerichts-stand. Die Auktionsbedingungen finden Sie im Aukti-onskatalog, auf der Website des Auktionshauses und angeschlagen im Auktionssaal.

Auktionshaus – Veranstalter einer Auktion. Hier werden die Objekte erfasst und zum Katalog zusam-mengestellt, die Auktionsbedingungen erstellt, Bieter erfasst und verwaltet, sowie die gesamte Administrati-on bewältigt.

Ausrufpreis – auch „Startpreis“ genannt, dies ist der erste genannte Preis eines Objektes und stellt nicht den Limitpreis dar. Dieser Preis wird situativ durch den Auktionator bestimmt.

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Bieten – Gebote werden durch heben der Bieternum-mer, Handzeichen oder Einrufen eines Angebotes ab-gegeben. Dass bei einer Auktion das am Kopf kratzen oder einem Bekannten winken als Gebot angesehen wird, gehört in das Reich der Legenden - der Auktio-nator wird im Zweifelsfalle immer nachfragen.

Bieter – der mögliche Käufer welcher durch Abgabe eines Angebotes an der Auktion teilnimmt.

Bieternummer – wird nach Registrierung als Kel-le oder Karte durch das Auktionshaus vergeben, verpflichtet zu Nichts und berechtigt zum Mitbieten während der Auktion. Durch zeigen der Bieternummer wird dem Auktionator ein Gebot abgegeben, bzw. der Gebotsschritt des Auktionators akzeptiert.

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Einlieferer – Einbringer bzw. Besitzer des zur Auktion gelangenden Objektes.

Endpreis – errechnet sich aus Zuschlagspreis, Aufgeld und gesetzlicher Mehrwertsteuer auf dem Aufgeld.

Gebot – Abgabe eines Preisangebots oder akzep-tieren des vorgegebenen Schrittes durch zeigen der Bieternummer oder Handzeichen.

Gebotsschritte – die durch den Auktionator vorge-geben Preissteigerung während der Auktion eines Objektes.

Limitpreis – der vom Einlieferer vorgegebene Min-destpreis für einen vorbehaltslosen Verkauf eines Objektes.

Lot-Nr. – auch „Los-Nr.“, die Nummer des zur Auktion gelangenden Objektes. Diese Nummer zeigt Zugleich die Reihenfolge der Angebotenen Objekte.

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Ohne Limit – auch „no reserve“. Bedeutet, dass für das angebotene Objekt kein Mindestpreis festgelegt wurde, das Objekt also zu jedem Preis dem Meistbie-tenden verkauft wird.

Registrierung als Bieter – Registrieren Sie sich vor der Auktion durch die Angabe Ihrer Personalien. Hierbei wird auch die Kenntnisnahme der Auktions-bedingungen bestätigt. Nach der Registrierung wird vom Auktionshaus eine Bieternummer vergeben. Dies verpflichtet zu Nichts. Die Registrierung dient der ein-facheren Abwicklung während und nach der Auktion.

Schätzpreis – auch „Estimate“ genannt ist die im Auk-tionskatalog genannte Preisspanne. Diese zeigt die Spanne der Marktpreise für ein vergleichbares Objekt und dient als Anhaltspunkt für Interessenten, steht aber nicht zwangsläufig im direkten Zusammenhang mit einem allfälligen Mindestpreis.

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Schriftliches Gebot – ein mittels dem entsprechenden Formular vor der Auktion abgegebenes Angebot. Die-ses gilt als Höchstgebot, ein allfälliger Zuschlag kann also auch tiefer erfolgen. Das Auktionshaus bietet in Ihrem Auftrag während der Auktion für Sie mit. Das Formular finden Sie im Auktionskatalog und auf der Website des Auktionshauses.

Telefonisches Bieten – die komfortable Art des Bietens wenn Sie während einer Auktion nicht anwe-send sein können. Füllen Sie das dafür vorgesehene Formular - im Auktionskatalog oder online – aus und stellen dieses dem Auktionshaus rechtzeitig zu. Das Auktionshaus ruft Sie auf einer von Ihnen angege-benen Nummer ca. zwei Lots vor dem gewünschten Objekt an. Sie werden laufend über den aktuellen Gebotsstand informiert und haben so die Möglichkeit direkt mitzubieten.

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Vorbesichtigung – vor einer Auktion steht den Interessenten eine gewisse Zeitspanne für die Be-sichtigung der angebotenen Objekte zur Verfügung. Hierbei erhalten Sie auch die Möglichkeit Einsicht in die vorhandenen Unterlagen zu nehmen und allenfalls nach Katalogschluss eingegangene Informationen zu erhalten. Die Vorbesichtigungszeiten finden Sie im Auktionskatalog und auf der Website des Auktions-hauses. Nutzen Sie die Vorbesichtigung um sich ein gutes Bild über Ihr Wunschobjekt zu machen – die Mitarbeiter des Auktionshauses stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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Zuschlag – der Moment in dem der Hammer fällt. Der Auktionator verkauft an den letzten Bieter.

Zuschlag unter Vorbehalt – der für das Objekt festge-legte Limitpreis wurde nicht erreicht. Ein vorbehaltslo-ser Verkauf kann noch nicht erfolgen, sondern muss noch durch den Einlieferer bestätigt oder abgelehnt werden. Der Bieter hat ein verbindliches Gebot ge-macht und das Auktionshaus wird mit dem Einlieferer über dieses verhandeln und den Bieter entsprechend informieren.

Zuschlagspreis – das Gebot bei welchem der Ham-mer fällt.

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