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  • R A H M E N L E H R P L A Nfr den Ausbildungsberuf

    Mechatroniker fr Kltetechnik/Mechatronikerin fr Kltetechnik

    (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.03.2007)

  • - 2 -Teil I Vorbemerkungen

    Dieser Rahmenlehrplan fr den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch dieStndige Konferenz der Kultusminister der Lnder (KMK) beschlossen worden.

    Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassenvom Bundesministerium fr Wirtschaft und Technologie oder dem sonst zustndigen Fach-ministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium fr Bildung und Forschung) ab-gestimmt.

    Der Rahmenlehrplan baut grundstzlich auf dem Hauptschulabschluss auf und beschreibtMindestanforderungen.

    Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele und Inhalteder Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Aus-bildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fchern - der Abschluss derBerufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen fr eine qualifizierteBeschftigung sowie fr den Eintritt in schulische und berufliche Fort- und Weiterbildungs-gnge geschaffen.

    Der Rahmenlehrplan enthlt keine methodischen Festlegungen fr den Unterricht. Bei derUnterrichtsgestaltung sollen jedoch Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenzunmittelbar gefrdert wird, besonders bercksichtigt werden. Selbststndiges und verantwor-tungsbewusstes Denken und Handeln als bergreifendes Ziel der Ausbildung muss Teil desdidaktisch-methodischen Gesamtkonzepts sein.

    Die Lnder bernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrplneum. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass das im Rahmenlehrplan erzielte Ergebnis derfachlichen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhaltenbleibt.

  • - 3 -Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule

    Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfllen in der dualen Berufsausbildung einengemeinsamen Bildungsauftrag.

    Die Berufsschule ist dabei ein eigenstndiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Part-ner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, denSchlern und Schlerinnen berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berck-sichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln.

    Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die vor-her erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfllung der Aufgaben im Beruf sowiezur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und kologischer Verantwor-tung befhigen. Sie richtet sich dabei nach den fr die Berufsschule geltenden Regelungen derSchulgesetze der Lnder. Insbesondere der berufsbezogene Unterricht orientiert sich auer-dem an den fr jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bundeseinheitlich erlassenenOrdnungsmitteln:

    - Rahmenlehrplan der KMK,- Verordnung ber die Berufsausbildung (Ausbildungsordnung) des Bundes fr die betrieb-

    liche Ausbildung.

    Nach der Rahmenvereinbarung ber die Berufsschule (Beschluss der KMK vom 15.03.1991)hat die Berufsschule zum Ziel,

    - "eine Berufsfhigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fhigkeiten hu-maner und sozialer Art verbindet

    - berufliche Flexibilitt zur Bewltigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeits-welt und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwi-ckeln

    - die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken

    - die Fhigkeit und Bereitschaft zu frdern, bei der individuellen Lebensgestaltung und imffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln."

    Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule

    - den Unterricht an einer fr ihre Aufgabe spezifischen Pdagogik ausrichten, die Hand-lungsorientierung betont

    - unter Bercksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufs- und berufsfeld-bergreifende Qualifikationen vermitteln

    - ein differenziertes und flexibles Bildungsangebot gewhrleisten, um unterschiedlichenFhigkeiten und Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt undGesellschaft gerecht zu werden

    - Einblicke in unterschiedliche Formen von Beschftigung einschlielich unternehmerischerSelbststndigkeit vermitteln, um eine selbstverantwortliche Berufs- und Lebensplanung zuuntersttzen

    - im Rahmen ihrer Mglichkeiten Behinderte und Benachteiligte umfassend sttzen undfrdern

    - auf die mit Berufsausbung und privater Lebensfhrung verbundenen Umweltbedrohun-gen und Unfallgefahren hinweisen und Mglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Vermin-derung aufzeigen.

  • - 4 -Die Berufsschule soll darber hinaus im allgemeinen Unterricht und, soweit es im Rahmen desberufsbezogenen Unterrichts mglich ist, auf Kernprobleme unserer Zeit wie zum Beispiel

    - Arbeit und Arbeitslosigkeit,- friedliches Zusammenleben von Menschen, Vlkern und Kulturen in einer Welt unter

    Wahrung kultureller Identitt,- Erhaltung der natrlichen Lebensgrundlage sowie- Gewhrleistung der Menschenrechte

    eingehen.

    Die aufgefhrten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diesewird hier verstanden als die Bereitschaft und Befhigung des Einzelnen, sich in beruflichen,gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell undsozial verantwortlich zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionenvon Fachkompetenz, Humankompetenz und Sozialkompetenz.

    Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Befhigung, auf der Grundlage fachlichenWissens und Knnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitetund selbststndig zu lsen und das Ergebnis zu beurteilen.

    Humankompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Befhigung, als individuelle Persnlich-keit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschrnkungen in Familie, Beruf undffentlichem Leben zu klren, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu ent-falten sowie Lebensplne zu fassen und fortzuentwickeln. Sie umfasst Eigenschaften wieSelbststndigkeit, Kritikfhigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlssigkeit, Verantwortungs- undPflichtbewusstsein. Zu ihr gehren insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wert-vorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte.

    Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Befhigung, soziale Beziehungen zu lebenund zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen und zu verstehen sowie sich mitAnderen rational und verantwortungsbewusst auseinander zu setzen und zu verstndigen.Hierzu gehrt insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidaritt.

    Bestandteil sowohl von Fachkompetenz als auch von Humankompetenz als auch von Sozial-kompetenz sind Methodenkompetenz, kommunikative Kompetenz und Lernkompetenz.

    Methodenkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Befhigung zu zielgerichtetem, plan-migem Vorgehen bei der Bearbeitung von Aufgaben und Problemen (zum Beispiel bei derPlanung der Arbeitsschritte).

    Kommunikative Kompetenz meint die Bereitschaft und Befhigung, kommunikative Situa-tionen zu verstehen und zu gestalten. Hierzu gehrt es, eigene Absichten und Bedrfnissesowie die der Partner wahrzunehmen, zu verstehen und darzustellen.

    Lernkompetenz ist die Bereitschaft und Befhigung, Informationen ber Sachverhalte undZusammenhnge selbststndig und gemeinsam mit Anderen zu verstehen, auszuwerten und ingedankliche Strukturen einzuordnen. Zur Lernkompetenz gehrt insbesondere auch die F-higkeit und Bereitschaft, im Beruf und ber den Berufsbereich hinaus Lerntechniken undLernstrategien zu entwickeln und diese fr lebenslanges Lernen zu nutzen.

  • - 5 -Teil III Didaktische Grundstze

    Die Zielsetzung der Berufsausbildung erfordert es, den Unterricht an einer auf die Aufgabender Berufsschule zugeschnittenen Pdagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betontund junge Menschen zu selbststndigem Planen, Durchfhren und Beurteilen von Arbeitsauf-gaben im Rahmen ihrer Berufsttigkeit befhigt.

    Lernen in der Berufsschule vollzieht sich grundstzlich in Beziehung auf konkretes, berufli-ches Handeln sowie in vielfltigen gedanklichen Operationen, auch gedanklichem Nachvoll-ziehen von Handlungen Anderer. Dieses Lernen ist vor allem an die Reflexion der Vollzgedes Handelns (des Handlungsplans, des Ablaufs, der Ergebnisse) gebunden. Mit dieser ge-danklichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen fr das Lernen inund aus der Arbeit geschaffen. Dies bedeutet fr den Rahmenlehrplan, dass das Ziel und dieAuswahl der Inhalte berufsbezogen erfolgt.

    Auf der Grundlage lerntheoretischer und didaktischer Erkenntnisse werden in einem pragma-tischen Ansatz fr die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende Orientierungs-punkte genannt:

    - Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die fr die Berufsausbung bedeutsam sind(Lernen fr Handeln).

    - Den Ausgangspunkt des Lernens bilden Handlungen, mglichst selbst ausgefhrt oderaber gedanklich nachvollzogen (Lernen durch Handeln).

    - Handlungen mssen von den Lernenden mglichst selbststndig geplant, durchgefhrt,berprft, gegebenenfalls korrigiert und schlielich bewertet werden.

    - Handlungen sollten ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit frdern, zumBeispiel technische, sicherheitstechnische, konomische, rechtliche, kologische, sozialeAspekte einbeziehen.

    - Handlungen mssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert und in Bezug auf ihregesellschaftlichen Auswirkungen reflektiert werden.

    - Handlungen sollen auch soziale Prozesse, zum Beispiel der Interessenerklrung oder derKonfliktbewltigung, sowie unterschiedliche Perspektiven der Berufs- und Lebensplanungeinbeziehen.

    Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- und handlungssyste-matische Stru