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Ergänzende spezifische Richtlinie für „Wohnen und Pflege“ „Tarifkalkulationsmodell (TKM)“ Fonds Soziales Wien Gültig ab 1. September 2018

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Ergänzende spezifische Richtlinie für “Wohnen und Pflege“ 2

INHALTSVERZEICHNIS

1. SINN UND ZWECK DES TARIFKALKULATIONSMODELLS 3

2. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE 3

3. BEREICHSSPEZIFISCHE GRUNDSÄTZE 4

3.1 ANWENDUNGSBEREICH 4

3.2 KALKULATIONSGRUNDLAGEN 4

3.3 DEFINITION DER TARIFKOMPONENTEN 5

3.3.1 GRUNDTARIF 5

3.3.2 PFLEGE- UND BETREUUNG 6

3.3.3 MEDIZIN UND THERAPIE 7

3.3.4 LEISTUNGEN 8

4. BESCHREIBUNG DER TARIFKALKULATION 8

5. DAS DECKBLATT 10

6. DIE TARIFKALKULATION 12

6.1 ERLÖSE 12

6.2 KOSTEN 14

7. BEIBLATT PERSONAL 18

8. BEIBLATT ABSCHREIBUNGEN 20

9. BEIBLATT GEMEINKOSTEN 21

Abkürzungsverzeichnis 23

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Ergänzende spezifische Richtlinie für “Wohnen und Pflege“ 3

1. Sinn und Zweck des Tarifkalkulationsmodells

Das gemeinschaftlich im Dachverband Wiener Sozialeinrichtungen (DV) erarbeitete Tarifkalkulationsmodell dient als Grundlage für die Berechnung der Förderung von Leistungen. Das Modell ist leistungsorientiert und im Sinne der Kostenwahrheit transparent gestaltet. Grundlage des Modells ist das Prinzip der Vollkostendeckung unter Beachtung einer angemessenen Leistungserbringung, einer angemessenen Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und Qualität.

Die Tarifkalkulation erfolgt aus Sicht des Trägers. Der damit ermittelte Preis der Leistung dient als Basis für Verhandlungen mit dem FSW. Die Kalkulation der Leistung hat nach Vorgabe der „Ergänzenden spezifischen Richtlinie für Wohnen und Pflege“ zu erfolgen.

2. Allgemeine Grundsätze

Für die Tarifkalkulation ist die im Internet zur Verfügung gestellte Vorlage zu verwenden (www.fsw.at). Änderungen der Vorlagen sind nicht möglich, Ergänzungen können bei Bedarf in der vorgegebenen Leerzeile vom Träger vorgenommen werden. Bei Nachfrage sind auch die Detailberechnungen und Detailinformationen zu den angeführten Kosten und Erträgen im TKM an den FSW zu liefern.

Die Kalkulation erfolgt für ein Kalenderjahr. Der Zeitpunkt der Übermittlung wird vom jeweiligen Fachbereich bekannt gegeben. Die Kalkulation der einzelnen Leistungen ist elektronisch im Excel-Format an den FSW zu übermitteln.

Außerdem ist für jedes Jahr eine Nachkalkulation je Leistung in der selben Form bis spätestens Ende Juni des Folgejahres zu übermitteln.

Unter Nachkalkulation ist eine auf die Leistung bezogene Kalkulation (Kontrollrechnung) zu verstehen, der die tatsächlichen Ist-Kosten zu Grunde liegen. Die Nachkalkulation dient zur Beurteilung des im Vorjahr gewährten Tarifes hinsichtlich der Kostendeckung einzelner Leistungen.

Ist eine Organisation umsatzsteuerpflichtig, sind die Beträge in der Kalkulation netto anzugeben. Bei nicht umsatzsteuerpflichtigen Organisationen gilt das Prinzip brutto für netto. Kalkulatorische Kosten können in der Kalkulation angesetzt werden, die Kosten sind zu kennzeichnen und die Grundlage für die Berechnung ist zu erläutern.

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Ergänzende spezifische Richtlinie für “Wohnen und Pflege“ 4

3. Bereichsspezifische Grundsätze

3.1 Anwendungsbereich

Im Bereich „Wohnen und Pflege“ ist das TKM grundsätzlich pro Einrichtung und pro (mittels

Subjektförderung geförderte) Leistung zu verwenden.

Das TKM kann auch für Objekt- und Projektförderungen angewendet werden.

3.2 Kalkulationsgrundlagen

Im TKM wird zwischen Belagstagen und Verpflegstagen unterschieden. Die Belagstage (BT) sind

sämtliche Tage, an denen ein Platz von einem/einer BewohnerIn belegt ist bzw. an denen der

Abwesenheitstarif zur Geltung kommt. Die Verpflegstage (VT) sind sämtliche Tage, an denen

der/die BewohnerIn den Platz tatsächlich belegt, einschließlich der ersten drei Tage bei

Abwesenheit. Ist der/die BewohnerIn nicht anwesend (z.B. Urlaub, Krankenhaus), wird analog

dem Konsumentenschutzgesetz ab dem vierten Tag der Abwesenheit ein Abwesenheitstarif

verrechnet. Der Abwesenheitstarif beinhaltet den Grundtarif abzüglich der variablen Kosten.

Für die Tarifkalkulation ist von einer Soll-Auslastung von 98% der Kapazität (= Belagstagen)

sowie von einer zusätzlichen Minderauslastung aufgrund von Abwesenheits- und/oder

Räumtagen im Ausmaß von weiteren 2% (= Verpflegstage) auszugehen.

Eine niedrigere Auslastung ist aufgrund besonderer Rahmenbedingungen möglich, muss vom

Träger bzw. der Einrichtung allerdings argumentiert werden.

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Ergänzende spezifische Richtlinie für “Wohnen und Pflege“ 5

3.3 Definition der Tarifkomponenten

Die Tarife gliedern sich in vier verschiedene Tarifkomponenten:

Grundtarif (pflegestufenunabhängig)

Pflege- und Betreuungsleistung (pflegestufenabhängig gestaffelt)

Medizinische Leistung (pflegestufenunabhängig)

Zuschlag für spezielle Leistung (pflegestufenunabhängig)

3.3.1 Grundtarif

Im Grundtarif werden all jene Leistungen abgebildet, welche die Rahmenbedingungen für den

Betrieb einer Einrichtung im Bereich „Wohnen und Pflege“ schaffen. Leistungskomponenten des

Grundtarifs sind:

Essensversorgung: Der/die BewohnerIn einer Einrichtung von "Wohnen und Pflege" hat

gemäß § 4 Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz – WWPG i.d.g.F. das Recht auf eine den

üblichen Lebensverhältnissen entsprechende Essensversorgung. Die Essensversorgung

umfasst eine Vollpension bestehend aus Frühstück, Mittag-, Abendessen und

Zwischenmahlzeiten. Zusätzlich sind eine bedarfsgerechte Diätversorgung und

ausreichende Flüssigkeitsversorgung sicherzustellen. Die Kostenverantwortung von

medizinisch begründeter Ergänzungsnahrung liegt bei der Sozialversicherung und ist nicht

in die Kalkulation aufzunehmen.

Wäscheversorgung: Die Leistungen der Wäscheversorgung umfassen neben der

Zurverfügungstellung und Reinigung der Flachwäsche und Dienstkleidung auch die

Reinigung und Durchführung kleiner Reparaturen der BewohnerInnenwäsche. Die Kosten,

die bei einer etwaigen notwendigen chemischen Reinigung von BewohnerInnenwäsche

anfallen, sind vom/von der BewohnerIn selbst zu tragen.

Reinigung: Betreffend die Reinigungsleistungen wird davon ausgegangen, dass eine

Reinigung nach den üblichen Standards vorgenommen wird (Unterhalts-, Sicht- und

Grundreinigung lt. Hygieneplan und -konzept).

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Ergänzende spezifische Richtlinie für “Wohnen und Pflege“ 6

Infrastruktur/Gebäude: Die Grundleistung Infrastruktur/Gebäude enthält ganz allgemein:

• Infrastruktur – Miete, Versicherungen, Energiekosten, laufende Instandhaltung

• Gebäude – Abschreibungen, Finanzierung

• Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, z.B. Brandschutz, …

• Grundausstattung

• Notruf

Management und Organisation: Dem Bereich „Management und Organisation“ werden im

Wesentlichen jene Personal- und Sachkosten zugeordnet, die für eine dezentrale und

zentrale administrative Unterstützung im Bereich "Wohnen und Pflege" notwendig sind.

Hinsichtlich des Personals enthält der Bereich „Management und Organisation“ neben der

Hausleitung und diversen Tätigkeiten in der Administration auch die Pflegedienstleitung

und den im WWPG vorgeschriebenen medizinisch Verantwortlichen, die damit eindeutig

dem Grundtarif zugerechnet werden. Darüber hinaus ist das Wirtschafts- und

Versorgungspersonal dem Grundtarif zuzuordnen. Diese Positionen werden im Blatt

"Kalkulation Gesamt" in der Position "Leitungs- und Administrationspersonal" bzw.

"Wirtschafts- und Versorgungspersonal" subsumiert. Jene Personalkosten, die im Beiblatt

Personal nicht explizit angeführt sind, werden unter der Position "Personalkosten

Management" oder "Zentralmanagement" zugeordnet und ggf. erläutert.

3.3.2 Pflege- und Betreuung

In Pflege und Betreuung sind jene Leistungen enthalten, die grundsätzlich im Rahmen einer

angemessenen Pflege und Betreuung nach den sieben Pflegegeldstufen gem.

Bundespflegegeldgesetz (BPGG) zu gewährleisten sind. Die einschlägigen Gesetze z.B. Wiener

Wohn- und Pflegeheimgesetz (WWPG) sowie Verordnung zum Wiener Wohn- und

Pflegeheimgesetz, Pflegegeldgesetz, Berufsgesetze wie Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

(GuKG) oder das Wiener Sozialbetreuungsberufegesetz (WSBBG) bilden die Grundlage für eine

zeitgemäße Pflege und Betreuung.

In der Kostenkalkulation sind die Personalkosten für das Pflege- und Betreuungspersonal sowie

die Sachkosten für Pflegematerial aufzunehmen und entsprechend auszuweisen.

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Bei der Anzahl an Pflege- und Betreuungspersonal, die sich aus der Durchführungsverordnung

zum Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz (WWPG) ergibt und den daraus abgeleiteten,

geförderten Tagsätzen für Leistungen des Fachbereichs Pflege und Betreuung, wird

grundsätzlich ein Personalschlüssel gemäß der Verordnung der Wiener Landesregierung

betreffend Mindeststandards von Pflegeheimen und Pflegestationen anerkannt.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Personalstand an den unter Punkt 4.2. beschriebenen

Kalkulationsgrundlagen sowie den Pflegegeldstufen der BewohnerInnen orientiert.

3.3.3 Medizin und Therapie

Die Kernaufgaben von Einrichtungen des Bereichs „Wohnen und Pflege“ beschränken sich auf

die Pflege und Betreuung von BewohnerInnen. Eine medizinische, therapeutische sowie

psychologisch/psychotherapeutische Betreuung ist lediglich sicherzustellen.

Hinsichtlich der therapeutischen Betreuung wird darüber hinaus Folgendes festgehalten:

Die Kostenverantwortung für alle notwendigen medizinisch/therapeutischen Personal- und

Sachkosten liegt im Sinne des ASVG bei der Sozialversicherung und ist von der Einrichtung auch

dort einzufordern.

Kosten für Therapiepersonal können in Form eines Personalrichtwertes (1 VZÄ : 100

BewohnerInnen) aufgenommen werden.

Die Kosten für die Leistungen des medizinischen Verantwortlichen müssen ebenfalls in die

Kostenkalkulation einfließen, allerdings als Bestandteil des Grundtarifs.

Handelt es sich beim medizinischen Verantwortlichen nicht um eine Person mit

Anstellungsverhältnis so wird das Ausmaß der Inanspruchnahme der Leistung einer externen

MedizinerIn im Personalblatt in VZÄ umgerechnet und im Blatt "Kalkulation Gesamt" dem

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Personal II im Grundtarif zugeordnet. Wir bitten ggf. um entsprechende Ergänzung von

Erläuterungen.

3.3.4 Leistungen

Bedarfslagen, welche über das Allgemeine Angebot hinausgehen, sind als spezielle Leistungen

vom FSW definiert und setzen entsprechende Konzepte voraus.

Aufgrund von (Mehr-) Leistungen ist eine eigene, vollumfängliche Kalkulation zu legen.

Der Tarif rechnet sich aus einem pflegegeldstufenabhängigen Tarif für die jeweilige Allgemeine

Leistung sowie einem pflegegeldstufenunabhängigen Zuschlagsatz.

Die Kosten für den Tarifanteil sind in den Spalten „Grundtarif, Pflege/Betreuung und Medizin“ zu

erfassen, die zusätzlich anfallenden Mehrkosten (z.B. Mehrbedarf an Personal) sind in der Spalte

„Mehrkosten spezielle Leistung“ auszuweisen und bilden den pflegegeldstufenunabhängigen

Zuschlagsatz.

4. Beschreibung der Tarifkalkulation

Das TKM besteht aus sechs Tabellenblättern:

das Deckblatt

die Tarifkalkulation gesamt

die Tarifkalkulation auf Tagsatzebene

das Beiblatt Personal

das Beiblatt Abschreibungen

das Beiblatt Gemeinkosten

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Nachstehend werden die sechs Tabellenblätter im Einzelnen erläutert. Es werden zudem die

wichtigsten Kostenartengruppen mit den Kostenpositionen/-arten dargestellt und erläutert. Die

Aufzählungen sind beispielhaft und nicht vollzählig.

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5. Das Deckblatt

TARIFKALKULATION Jahr

TKM_einrichtungen_stationaere_pflege_betreuung ; Ver.: 1.0

Träger:

Standort:

Leistung:

Ansprechperson:

Erstellungsdatum:

kalkulierte Pflegegeldstufe:

Angaben zur Kalkulation:

Berechnung Verpflegstage/Belagstage Auslastung Plätze Tage Bezeichnung

Anzahl gesamte Plätze einer Einrichtung 100% 0 = Kapazität

Minderauslastung* 0 0

Auslastung 100% 0 0 = Belagstage

Sonstige Abwesenheiten* (Räumtage etc.) 0 0

Sollauslastung 100% 0 0 = Verpflegstage

Berechnung Tage: Plätze x 365

* Minderauslastung und sonstige Abwesenheiten bitte mit negativen Vorzeichen eintragen

kalkulierte Kosten (in €): Summe

Leistung

Grundtarif Pflege/

Betreuung

Medizin Mehrkosten

spezielle Leistung

Kalkulation Gesamt

Erlöse -

Kosten variabel - - - - -

Kosten fix - - - - -

erforderliche Mittel - - - - -

Kalkulation Tagsatz

Erlöse -

Kosten variabel #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0!

Kosten fix #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0!

erforderliche Mittel #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0!

Abwesenheitstarif

Grundtarif #DIV/0!

- variable Kosten #DIV/0!

Abwesenheitstarif #DIV/0!

Pflegegeldstufe Schlüssel Grundtarif Pflege/

Betreuung

Medizin Mehrkosten

spezielle Leistung

Gesamttarif

Pflegegeldstufe 1 8,80% #DIV/0! - #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0!

Pflegegeldstufe 2 25,00% #DIV/0! - #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0!

Pflegegeldstufe 3 87,50% #DIV/0! - #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0!

Pflegegeldstufe 4 100,00% #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0!

Pflegegeldstufe 5 116,70% #DIV/0! - #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0!

Pflegegeldstufe 6 140,00% #DIV/0! - #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0!

Pflegegeldstufe 7 175,00% #DIV/0! - #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0!

kalkulierter Tarifvorschlag

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Auf dem Deckblatt sind u.a. folgende Zellen vom Träger auszufüllen:

das Jahr, für welches die Kalkulation erstellt wird

Name der Trägerorganisation

Name und Standort der Einrichtung

die Leistung, die kalkuliert wird

die Ansprechperson

das Erstellungsdatum der Kalkulation

Angaben zu Kapazität (Plätze) und Auslastung (%) der kalkulierten Leistung

die kalkulierte, durchschnittliche Pflegestufe der KundInnen der kalkulierten Leistung

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6. Die Tarifkalkulation

Nachstehend werden die inhaltlichen, bereichspezifischen Rahmenbedingungen zur Befüllung

des TKM formuliert.

6.1 Erlöse

Erläuterung

ERLÖSE

Erlöse aus Tätigkeit (leistungsbezog.)

SelbstzahlerInnen

FSW Subjektförderung

andere Erlöse

Erlöse aus Tätigkeit (nicht leistungsbezog.)

Erlöse

Erlöse

Spenden

Mitgliedsbeiträge

Wirtschaftliche Tätigkeiten

Personalbezogene Einnahmen (Essen, Miete, …)

Erlöse aus Kostenerstattung

Kostenerstattung BM.I für Zivildienstleistende

AMS Arbeitskostenzuschuss personenbezogen

andere Erlöse

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Nachstehend finden sich einige Erläuterungen zu den Erlöspositionen (keine abschließenden

Angaben):

Erlöse aus der Tätigkeit

(leistungsbezogen)

Erläuterungen

SelbstzahlerInnen Erlöse SelbstzahlerInnen (KundInnen,

die keine FSW-Förderbewilligung

haben); nur in der Nachkalkulation

auszufüllen. In der Kalkulation werden

die gesamten Kapazitäten der

Leistung am Standort betrachtet.

FSW Subjektförderung Erlöse FSW; ist nur in der

Nachkalkulation auszufüllen

andere Erlöse Einnahmen, die direkt mit der

kalkulierten Leistung in

Zusammenhang stehen und von

anderen erbracht werden,

Refundierungen von Krankenkassen,

Eigenbeiträge,

Fehltageentschädigungen, Erlöse aus

Pflegegeld

Erlöse aus der Tätigkeit (nicht

leistungsbezogen)

Erläuterungen

Erlöse alle Einnahmen, die mit der Tätigkeit

der Organisation zusammenhängen,

(unabhängig von Leistungsmenge) wie

Zuschüsse und Subventionen, Objekt-

/Projektförderungen FSW

Spenden Spenden, die zur Unterstützung der

anerkannten Einrichtung für diese

Leistung eingenommen werden z.B.

Spenden bei Veranstaltungen

Mitgliedsbeiträge Beiträge, die für diese Leistung

eingenommen werden

Wirtschaftliche Tätigkeit Einnahmen, die von der anerkannten

Einrichtung unabhängig von der

kalkulierten Leistung erwirtschaftet

werden, wie z.B. Einnahmen aus

Kaffeehaus

Personalbezogene Erlöse Beiträge des Personals für bezogene

Leistungen wie Essen, Miete

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Vom FSW gewährte Objekt- und Projektförderungen sind – entweder als Ganzes oder mit dem

jeweiligen Erlösanteil - separat auszuweisen und entsprechend zu kennzeichnen.

Eine Doppelförderung ist nicht zulässig.

6.2 Kosten

In der Tarifkalkulation werden die gesamten Kosten dargestellt, welche für die kalkulierte Leistung

und die im Beiblatt „Personal“ angeführten BewohnerInnenstruktur (durchschnittliche Pflegestufe)

anfallen.

Die Kosten für das Personal und für jene Gemeinkosten, die nicht mittels internen

Umlageverfahrens umgelegt werden konnten, werden separat auf den Detailblättern dargestellt

und in die Tarifkalkulation übernommen.

Die Kostenpositionen sind, soweit möglich, in fixe und variable Bestandteile zu trennen. Kosten

für das Pflege- und Betreuungspersonal sowie Kosten für Verpflegung sind grundsätzlich als

variable Kosten auszuweisen.

Können die Details zu einzelnen Kostenarten nicht befüllt werden, so sind als Minimalanforderung

die fettgedruckten Überschriftzeilen der Kostenarten zu befüllen.

Erlöse aus Kostenerstattung Erläuterungen

Kostenerstattung für Zivildienst-

leistende

Beiträge des BM.I für

Zivildienstleistende

Arbeitskostenzuschüsse personen-

bezogen

Zuschüsse AMS,

Sozialministeriumservice

andere Erlöse weiterverrechnete Kosten KundInnen

(Telefon, Medikamente, Frisör usw.),

Refundierung Weiterbildungskosten

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variabel fix variabel fix variabel fix variabel fix variabel fix

KOSTEN - - - - - - - - - -

Personal I - - - - - - - - - -

Pflege- und Betreuungspersonal - -

medizin./therapeut. Personal - -

Leitungs- und Administrationspersonal - -

Wirtschafts- und Versorgungspersonal - -

Sonstiges Personal - -

Hilfskräfte - - - - - - - - - -

Sonstige Hilfskräfte - -

- -

Personal II - - - - - - - - - -

Pflege- und Betreuungspersonal - -

medizin./therapeut. Personal - -

Leitungs- und Administrationspersonal - -

Wirtschafts- und Versorgungspersonal - -

Fremdpersonal - -

Sonstiges Personal - -

Hilfskräfte - - - - - - - - - -

Sonstige Hilfskräfte - -

- -

Material - - - - - - - - - -

Lebensmittel - -

Material für Wäscheversorgung - -

Pflege- und Therapiematerial - -

Verbrauchsmaterial - -

- -

- -

Fremdleistung - - - - - - - - - -

Medizinische Fremdleistung - -

Reinigung - -

Wäsche - -

Essen/Verpflegung - -

- -

- -

Verwaltungs- und Betriebskosten - - - - - - - - - -

Miete - - - - - - - - - -

Gebäude - -

Betriebs- und Geschäftsausstattung - -

Parkplätze - -

- -

Leasing - -

- -

- -

Energie - - - - - - - - - -

Energie - -

Müll - -

Wasser - -

- -

- -

Versicherung - - - - - - - - - -

Gebäudeversicherung - -

Haftpflichtversicherung - -

- -

- -

Instandhaltung - - - - - - - - - -

Reparaturen - -

Instandhaltung Gebäude - -

Instandhaltung Anlagen - -

- -

- -

Abschreibungen - - - - - - - - - -

GWG - -

Abschreibung Immat. Anlagevermögen - -

Abschreibung Gebäude - -

Abschreibung Betriebs- und Geschäftsausstattung - -

Abschreibung sonstiges - -

- -

sonstiges - - - - - - - - - -

Personalkosten Management - -

Zentralmanagement - -

Büromaterial - -

Porto - -

Mitgliedsbeiträge - -

Mobilität - -

Telekommunikation - -

Gebühren (z. B. Fernsehen) - -

Rechts- und Beratungskosten - -

Buchführungskosten - -

Spesen Geldverkehr - -

Veranstaltung/Öffentlichkeitsarbeit - -

Logistik - -

technische Betriebsführung - -

Schulung - -

Fortbildung - -

Supervision - -

- -

- -

Finanzierungskosten - - - - - - - - - -

- -

- -

- -

Gemeinkosten - -

Mehrkosten spezielle LeistungPflege/Betreuung MedizinGrundtarifErläuterung Summe Leistung

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Folgend finden sich einige Erläuterungen zu den Kostenpositionen (keine abschließenden

Angaben):

Personal I Leistungsstruktur Erläuterungen

Pflege- und Betreuungspersonal Pflege und Betreuung bzw. spezielle

LeistungMedizin./ therapeutisches Personal Medizin und Therapie bzw. spezielle

Leistung

Leitungs- und Admin.personal Grundtarif

Wirtschafts- u. Versorgungspersonal Grundtarif

Hilfskräfte

Zuordnung der Personalkosten jener

MitarbeiterInnen, die ein

Dienstverhältnis mit der Organisation

haben. Die Summen werden aus den

Personalblättern übernommen.

Geringfügig angestelltes Personal ist

unter Personal I auszuweisen.

Personal II Leistungsstruktur Erläuterungen

Pflege- und Betreuungspersonal Pflege und Betreuung bzw. spezielle

Leistung

Medizin./ therapeutisches Personal Medizin und Therapie bzw. spezielle

Leistung

Management- und Admin.personal Grundtarif

Wirtschafts- u. Versorgungspersonal Grundtarif

Fremdpersonal

Hilfskräfte

Zuordnung der Personalkosten jener

MitarbeiterInnen, die kein festes

Dienstverhältnis mit der Organisation

haben (z.B. freiberufliche

MitarbeiterInnen).

Material Leistungsstruktur Erläuterungen

Lebensmittel Grundtarif Lebensmittel (keine zugekauften

Mahlzeiten)

Material für die Wäscheversorgung Grundtarif

Pflege- und Therapiematerial Pflege- und Betreuung bzw. Medizin,

bzw. spezielle Leistung

Verbrauchsmaterial Grundtarif

Fremdleistung Leistungsstruktur Erläuterungen

Medizinische Fremdleistung Pflege und Betreung, Medizin und

Therapie bzw. spezielle Leistung

Fremdpersonal wie Pooldienste,

Honorare ÄrztInnen, Honorar

TherapeutInnen

ACHTUNG: ohne medizinisch

Verantwortlichen (Personal I oder II)

Reinigung Grundtarif Reinigung durch Fremdfirmen

Wäsche Grundtarif Wäsche durch Fremdfirmen

Essen/Verpflegung Grundtarif zugekaufte Mahlzeiten

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Verwaltungs- und Betriebskosten Leistungsstruktur Erläuterungen

Miete / Leasing Grundtarif Gebäudemieten, Betriebskosten,

Miete Betriebs- und

Geschäftsausstattung

Leasing Grundtarif

Energie Grundtarif Strom, Gas, Fernwärme, Müll, Wasser

Versicherungen Grundtarif

Reparaturen Grundtarif Reparatur = Behebung von Defekten

Instandhaltungen Grundtarif Instandhaltung = regelmäßiger

Aufwand/Wartung

GWG Grundtarif geringwertige Wirtschaftsgüter (unter

€ 400)

Abschreibungen Grundtarif

Personalkosten Management Grundtarif Geschäftsführung, Verwaltung/Admin.,

internes Rechnungswesen usw.

Zentralmanagement Grundtarif

Büromaterial Grundtarif

Porto Grundtarif

Mitgliedsbeiträge Grundtarif

Mobilität Grundtarif KFZ-Kosten, KFZ-Leasing

Telekommunikation Grundtarif

Gebühren (z. B. Fernsehen) Grundtarif

Rechts- und Beratungskosten Grundtarif

Buchführungskosten Grundtarif externes Rechnungswesen usw.

Spesen Geldverkehr Grundtarif

Veranstaltung/Öffentlichkeitsarbeit Grundtarif

Logistik Grundtarif Transporte durch Fremdfirmen

technische Betriebsführung Grundtarif

Schulung Grundtarif

Fortbildung Grundtarif

Supervision Grundtarif

andere

Zinskosten Leistungsstruktur Erläuterungen

Fremdkapitalzinsen Grundtarif

kalk. Zinsen Grundtarif

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7. Beiblatt Personal

Mit dem Beiblatt „Personal“ sollen u.a. die Personalstruktur, die Entwicklung des Personalstandes

– auch in Hinsicht auf die Erfüllung von Personalanforderungen nach dem Wiener Wohn- und

Pflegeheimgesetz (WWPG) und SWÖ-KV bzw. anderen Kollektivverträgen - sowie die

Entwicklung der Gehälter dargestellt werden. Aus diesem Grund sind die Personal- bzw.

Berufsgruppen auch detaillierter aufgelistet.

Im Zusammenhang mit der Erfüllung der Mindest-Personal-Anforderungen nach WWPG werden

auch Angaben zur durchschnittlichen Anzahl der BewohnerInnen je Pflegegeldstufen benötigt.

Zusätzlich dienen diese Angaben als Information über die zu erwartende durchschnittliche

Pflegegeldstufe der in der betreffenden Einrichtung betreuten und gepflegten BewohnerInnen.

Bei Trägern mit mehreren Einrichtungen/Standorten, können die Personalangaben mit einem

durchschnittlichen Wert über alle Einrichtungen/Standorte gerechnet werden.

Bei der Nachkalkulation ist die durchschnittliche Anzahl der BewohnerInnen je PGST des

darzustellenden Jahres anzuführen.

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BEIBLATT PERSONAL

Träger

Standort

Leistung

Jahr

Pflegegeldstufen PGST 1 PGST 2 PGST 3 PGST 4 PGST 5 PGST 6 PGST 7 Gesamt

Durchschnittliche Anzahl

BewohnerInnen/Pflegegeldstufe 0,00

Personal Vollzeitäquivalente

Anz. VZÄ

(40 Wochenstd.)

Anz. VZÄ

(KV-Wochenstd.)

durchschn.

Kosten je VZÄ

(40 Wochenstd.)

durchschn.

Kosten je VZÄ

(KV-Wochenstd.)

Anz. VZÄ

(40 Wochenstd.)

Anz. VZÄ

(KV-Wochenstd.)

durchschn.

Kosten je VZÄ

(40 Wochenstd.)

durchschn.

Kosten je VZÄ

(KV-Wochenstd.)

Pflege- und Betreuungspersonal

- - - - - - - -

Diplomierte Gesundheits- und

KrankenpflegerInnen

PflegefachassistenInnen

PflegeassistentInnen

Betreuungspersonal: - - - - - - - -

- Diplomsozialbetreuung

- Fachsozialbetreuung

- Heimhilfen

Medizinisches

Betreuungspersonal - - - - - - - -

ÄrztInnen

Therapeutisches

Betreuungspersonal - - - - - - - -

PhysiotherapeutInnen

ErgotherapeutInnen

LogotherapeutInnen

Musik-, Mal- und TiertherapeutInnen

Psychol./psychotherap.

Betreuungspersonal - - - - - - - -

Psychologisches Betreuungspersonal

Psychotherapeutisches

Betreuungspersonal

Leitungs- und Adminpersonal - - - - - - - -

Hausleitung

Pflegedienstleitung

med. Verantwortliche

Administration/Sonstiges

Wirtschafts- und

Versorgungspersonal - - - - - - - -

Küche

Reinigung

Wäsche

Hausbesorgung / Techn. Dienst

Hilfskräfte - - - - - - - -

Zivildienstleistende

Auszubildende

PraktikantInnen

sonstiges Personal - - - - - - - -

SozialarbeiterInnen

SeniorenbetreuerInnen

Animation

Ehrenamtliche / Freiwillige

Fremdpersonal - - - - - - - -

Diplomierte Gesundheits- und

KrankenpflegerInnen

PflegefachassistenInnen

PflegeassistentInnen

Betreuungspersonal (z.B. Heimhilfen,

Abteilungshilfen,

Sozialbetreuungspersonal etc.)

Sonstiges Fremdpersonal

Personal GESAMT - - - - - - - -

Ist-Personalkosten

Anmerkung: Der Durchschnitt bezieht sich auf den Zeitraum 01.01. bis 31.08. des der Kalkulation vorangehenden Jahres.

Anmerkung: Der Durchschnitt bezieht sich auf den Zeitraum 01.01. bis 31.08. des der Kalkulation vorangehenden Jahres.

Kalkulation Personalkosten lt. Kalkulation Ist-Stand

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Pers

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Ergänzende spezifische Richtlinie für “Wohnen und Pflege“ 20

8. Beiblatt Abschreibungen

Abschreibungen von Anlagevermögen, welche im Tarif berücksichtigt werden sollen, sind auf dem

Beiblatt „Abschreibungen“ aufzulisten. Anlagen über € 50.000 sind einzeln anzuführen. Anlagen

unter € 50.000 können in einer Anlagengruppe pro Leistung zusammengefasst werden.

Die Spalten „finanziert durch“ ist bei neuen Investitionen zwingend auszufüllen, bei bestehendem

Anlagegut soweit wie möglich.

Wenn verfügbar, kann dem Tarifkalkulationsmodell auch ein Anlagespiegel beigelegt werden. Es

muss jedoch gewährleistet sein, dass die Anlagen bzw. die Abschreibungen nachvollziehbar sind.

Werden Investitionen, die über Förderungen finanziert wurden, über Bewertungsreserven geführt

und ist eine eindeutige Zuordnung zu einem Investitionsgut nicht möglich, so sind die gesamten

Abschreibungen anzusetzen und die Auflösung der Bewertungsreserve gesondert unter den

Erlösen aus Leistungstätigkeit auszuweisen.

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Ergänzende spezifische Richtlinie für “Wohnen und Pflege“ 21

9. Beiblatt Gemeinkosten

Kosten sind – sofern eine nachvollziehbare Aufteilung durchführbar ist – den Leistungen soweit

wie möglich zuzurechnen.

Kosten, die nicht eindeutig (zumindest mittels internen Umlageverfahrens) einer Leistung

zuzuordnen sind (z.B. Rechts- und Beratungskosten, Kosten Rechnungswesen,....), sind im

Beiblatt Gemeinkosten anzuführen.

Der Aufteilungsschlüssel der Umlage ist im jeweiligen Erläuterungsfeld anzugeben. Als Beispiel

sei hier die Umlage der Miete nach Quadratmetern genannt.

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Ergänzende spezifische Richtlinie für “Wohnen und Pflege“ 22

absolut Schlüssel absolut Schlüssel absolut Schlüssel absolut Schlüssel absolut Schlüssel absolut Schlüssel

KOSTEN - - - - - - - - - - - -

Personal I - - - - - - - - - - - -

Pflege- und Betreuungspersonal - -

medizin./therapeut. Personal - -

Leitungs- und Administrationspersonal - -

Wirtschafts- und Versorgungspersonal - -

Sonstiges Personal - -

Hilfskräfte - - - - - - - - - - - -

Sonstige Hilfskräfte - -

- -

Personal II - - - - - - - - - - - -

Pflege- und Betreuungspersonal - -

medizin./therapeut. Personal - -

Leitungs- und Administrationspersonal - -

Wirtschafts- und Versorgungspersonal - -

Fremdpersonal - -

Sonstiges Personal - -

Hilfskräfte - - - - - - - - - - - -

Sonstige Hilfskräfte - -

- -

Material - - - - - - - - - - - -

Lebensmittel - -

Material für Wäscheversorgung - -

Pflege- und Therapiematerial - -

Verbrauchsmaterial - -

- -

- -

Fremdleistung - - - - - - - - - - - -

Medizinische Fremdleistung - -

Reinigung - -

Wäsche - -

Essen/Verpflegung - -

- -

- -

Verwaltungs- und Betriebskosten - - - - - - - - - - - -

Miete - - - - - - - - - - - -

Gebäude - -

Betriebs- und Geschäftsausstattung - -

Parkplätze - -

- -

Leasing - -

- -

- -

Energie - - - - - - - - - - - -

Energie - -

Müll - -

Wasser - -

- -

- -

Versicherung - - - - - - - - - - - -

Gebäudeversicherung - -

Haftpflichtversicherung - -

- -

- -

Instandhaltung - - - - - - - - - - - -

Reparaturen - -

Instandhaltung Gebäude - -

Instandhaltung Anlagen - -

- -

- -

Abschreibungen - - - - - - - - - - - -

GWG - -

Abschreibung Immat. Anlagevermögen - -

Abschreibung Gebäude - -

Abschreibung Betriebs- und Geschäftsausstattung - -

Abschreibung sonstiges - -

- -

sonstiges - - - - - - - - - - - -

Personalkosten Management - -

Zentralmanagement - -

Büromaterial - -

Porto - -

Mitgliedsbeiträge - -

Mobilität - -

Telekommunikation - -

Gebühren (z. B. Fernsehen) - -

Rechts- und Beratungskosten - -

Buchführungskosten - -

Spesen Geldverkehr - -

Veranstaltung/Öffentlichkeitsarbeit - -

Logistik - -

technische Betriebsführung - -

Schulung - -

Fortbildung - -

Supervision - -

- -

- -

Finanzierungskosten - - - - - - - - - - - -

- -

- -

- -

Erläuterung Summe Einrichtung ...Pflegeplatz - Allgemeine Pflege

und Betreuung

Betreutes Wohnen - Allgemeines

Wohnen mit Betreuung und

Pflege

... ...

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Ergänzende spezifische Richtlinie für “Wohnen und Pflege“ 23

Abkürzungsverzeichnis

DV Dachverband

FSW Fonds Soziales Wien

GK Gemeinkosten

GWG Geringwertige Wirtschaftsgüter

Σ Summe

TKM Tarifkalkulationsmodell

VZÄ Vollzeitäquivalent

WWPG Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz