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Öffentlich Ergänzungen zu den Technischen Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb Version: 1.0 Stand: 01.10.2019

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Ergänzungen zu den Technischen Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb

Version: 1.0

Stand: 01.10.2019

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Ergänzungen zu den Technischen Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb

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Inhaltsverzeichnis

1 Anwendungsbereich .............................................................................. 4

2 Normative Verweisungen ...................................................................... 5

3 Begriffe und Abkürzungen .................................................................... 6

4 Bestimmungen und Vorschriften ........................................................... 6 zu 4.2 Anschlussprozess ........................................................................................ 6

5 Netzanschluss ......................................................................................... 6 zu 5.1 Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes ........................... 6 5.2 Bemessung der Netzbetriebsmittel ................................................................... 6 zu 5.3.1 Allgemein .................................................................................................. 6 zu 5.3.2 Zulässige Spannungsänderungen ............................................................ 7 zu 5.3.3 Mindestkurzschlussleistung am Netzanschlusspunkt von Typ 1-Anlagen 7 zu 5.4.2 Schnelle Spannungsänderungen .............................................................. 7 zu 5.4.7 Tonfrequenz-Rundsteuerung .................................................................... 7 zu 5.4.8 Trägerfrequente Nutzung des Kundennetzes ........................................... 8 zu 5.5 Blindleistungsverhalten ................................................................................ 8

6 Übergabestation ................................................................................................ 8 6.1 Baulicher Teil .................................................................................................... 9 zu 6.1.1 Allgemeines .............................................................................................. 9 6.1.2 Einzelheiten zur baulichen Ausführung ....................................................... 11 6.2 Elektrischer Teil .............................................................................................. 12 6.2.1 Allgemeines ................................................................................................. 12 zu 6.2.1.1 Allgemeine technische Daten .............................................................. 12 6.2.2 Schaltanlagen .............................................................................................. 13 zu 6.2.2.1 Schaltung und Aufbau ......................................................................... 13 zu 6.2.4 Erdungsanlage ....................................................................................... 16 6.3 Sekundärtechnik ............................................................................................. 16 zu 6.3.2 Fernwirk- und Prozessdatenübertragung an die netzführende Stelle ..... 16 zu 6.3.3 Eigenbedarfs- und Hilfsenergieversorgung ............................................. 18 6.3.4 Schutzeinrichtungen .................................................................................... 18 zu 6.3.4.1 Allgemeines ......................................................................................... 18 zu 6.3.4.5 Schnittstellen für Schutzfunktions-Prüfungen ...................................... 19 zu 6.3.4.7 Schutzprüfung ..................................................................................... 20 zu 6.4 Störschreiber ............................................................................................. 20

7 Abrechnungsmessung.................................................................................... 20

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zu 7.1 Allgemeines ............................................................................................... 20 zu 7.2 Zählerplatz ................................................................................................. 21 zu 7.5 Messwandler ............................................................................................. 22 zu 7.6 Datenfernübertragung................................................................................ 23 zu 7.7 Spannungsebene der Abrechnungsmessung ............................................ 24

8 Betrieb der Kundenanlage .............................................................................. 24 zu 8.2 Netzführung ............................................................................................... 24 zu 8.3 Arbeiten in der Übergabestation ................................................................ 25 zu 8.4 Zugang ...................................................................................................... 25 zu 8.6 Instandhaltung ........................................................................................... 25

zu 9 Änderungen, Außerbetriebnahmen und Demontagen ............................ 26

10 Erzeugungsanlagen ...................................................................................... 26 zu 10.1 Allgemeines ............................................................................................. 26 10.2 Verhalten der Erzeugungsanlagen am Netz ................................................. 26 zu 10.2.2 Statische Spannungshaltung / Blindleistungsbereitstellung .................. 26 zu 10.3 Schutzeinrichtungen und Schutzvorgaben .............................................. 28

11 Nachweis der elektrischen Eigenschaften für Erzeugungsanlagen ......... 29

Anhang ................................................................................................................ 30 Beispiele für Übergabestationen .......................................................................... 30

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1 Anwendungsbereich

Grundlage für Planung, Bau, Anschluss, Betrieb und wesentlichen Änderungen von Kundenanlagen am Mittelspannungsnetz der Regensburg Netz GmbH bildet die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4110: „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)“ und wird durch dieses Dokument um netzspezifische Anforderungen ergänzt.

Beide Dokumente dienen somit gleichermaßen dem Netzbetreiber Regensburg Netz GmbH, im Folgenden als Netzbetreiber (NB) genannt, sowie dem Errichter als Planungsunterlage und Entscheidungshilfe und geben wichtige Informationen zum Betrieb der Netze und Kundenanlagen.

Sie gelten auch, wenn Kundenanlagen zwar auf der Niederspannungsseite angeschlossen werden, aber über einen separaten Transformator mit dem Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers verbunden werden. Für deren Anschlussbeurteilung sind die VDE-AR-N 4110 und die vorliegenden Ergänzungen heranzuziehen.

Erzeugungsanlagen und Speicher mit einer maximalen Anschlusswirkleistung von PAmax < 135 kW (Summe aller Erzeugungsanlagen oder Speicher in diesem Niederspannungsnetz, die nicht die Anforderungen der VDE-AR-N 4110 erfüllen) müssen entsprechend der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105: „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ angeschlossen und betrieben werden.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die VDE-AR-N 4110 und diese Ergänzungen auch für Mittelspannungsnetze, die im Rahmen von technischen Dienstleistungs-, Betriebsführungs- oder Pachtverträgen durch den Netzbetreiber betrieben werden.

Die VDE-Anwendungsregel und Ergänzungen des Netzbetreibers gelten nicht für Anschlüsse von Netzen der allgemeinen Versorgung (nachgelagerte Verteilnetze). Die Vertragspartner können für Übergabestationen jedoch die Anwendungsregel und Ergänzungen oder Teile davon zugrunde legen.

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2 Normative Verweisungen

Diese Ergänzungen gelten zusammen mit § 19 Energiewirtschafts-gesetz „Technische Vorschriften“ und sind somit Bestandteil von Netzanschlussverträgen und Anschlussnutzungsverhältnissen.

Es gelten die in der VDE-AR-N 4110 aufgeführten Normen, Richtlinien und deren Ergänzungen in der jeweils aktuellen Fassung.

Stellt der NB neben diesen Ergänzungen und allgemein gültigen Vorschriften/Richtlinien weitere Anforderungen, werden diese auf der Internetseite des NB (www.regensburg-netz.de) veröffentlicht.

Bespiele hierfür sind:

• „Ergänzungen zu den Technischen Anschlussbedingungen TAB 2019 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz“

• „Technische Mindestanforderungen EEG-Einspeisemanagement“: Anforderungen an die informationstechnische Ankopplung von Erzeugungsanlagen an die Stationsleittechnik/Fernwirktechnik des Netzbetreibers

Diese Ergänzungen gelten auch für Änderungen innerhalb von Erzeugungsanlagen (inkl. Softwareänderungen), die wesentliche Auswirkungen auf das elektrische Verhalten am Netzanschluss haben. Netzanschlussänderungen umfassen den Austausch bestehender Erzeugungsanlagen/-einheiten, Umbau, Erweiterung, Rückbau oder Demontage einer Kundenanlage sowie die Änderung der vereinbarten Anschlusswirkleistung oder des Schutzkonzeptes.

Werden bei einer bestehenden Mittelspannungs-Netzanschlussanlage (Industrienetz oder Erzeugungsanlage) neue Erzeugungsanlagen errichtet bzw. Erzeugungsanlagen erweitert, ist unter Umständen die bestehende Netzanschlussanlage des Kunden an die Vorgaben des NB anzupassen.

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3 Begriffe und Abkürzungen

Es gelten die einheitlichen Begriffe und Abkürzungen aus Abschnitt 3 der VDE-AR-N 4110 mit folgender Ergänzung:

NB: Netzbetreiber Regensburg Netz GmbH

4 Bestimmungen und Vorschriften

zu 4.2 Anschlussprozess

Der zur Planung und Errichtung des Netzanschlusses notwendige Prozessablauf ist auf der Internetseite des NB aufgeführt und zu beachten (www.regensburg-netz.de).

5 Netzanschluss

zu 5.1 Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes

Eigentumsgrenze

Während der Planungsphase sind mit dem NB der Anlagenaufbau und die Eigentumsgrenze abzustimmen und festzulegen. Dies ist im Netzanschlussvertrag zu vereinbaren.

5.2 Bemessung der Netzbetriebsmittel

zu 5.3.1 Allgemein

Während der Planungsphase ist mit dem NB eine Versorgungsspannung Uc an der Übergabestelle zu vereinbaren. I. d. R. gelten folgende Standard-Werte:

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• Stadtgebiet: 11,0 kV • Umland: 20,8 kV

Generell gilt hierbei ein Spannungstoleranzbereich von Uc ± 10 % der 10-Minuten-Mittelwerte der Spannungs-Effektivwerte1.

zu 5.3.2 Zulässige Spannungsänderungen

Der Beitrag der von der Kundenanlage verursachten Spannungsänderung darf an keinem Verknüpfungspunkt im Mittelspannungsnetz des NB einen Wert von 2 % gegenüber der Spannung ohne Erzeugungsanlagen überschreiten. Dies gilt für die von Erzeugungsanlagen verursachten Spannungsanhebungen und –absenkungen in der Kundenanlage.

zu 5.3.3 Mindestkurzschlussleistung am Netzanschlusspunkt von Typ 1-Anlagen

Beim Anschluss von Erzeugungseinheiten vom Typ 1 (Synchrongeneratoren) ist die Einhaltung der Netzstabilität zu überprüfen und mit dem NB abzustimmen.

zu 5.4.2 Schnelle Spannungsänderungen

Um unzulässige Netzrückwirkungen zu vermeiden, müssen schnelle Spannungsänderungen, z. B. durch Schaltvorgänge, auf die in der Tabelle 2 der VDE-AR-N 4110 angegebene Werte begrenzt werden.

zu 5.4.7 Tonfrequenz-Rundsteuerung

Der NB betreibt eine Tonfrequenz-Rundsteuerung mit 175,1 Hz. Unzulässige Beeinträchtigungen des Tonfrequenzpegels nach in Abschnitt 5.4.7 angegebenen Werten der VDE-AR-N 4110 sind durch den Anschlussnehmer auszuschließen. Andernfalls werden vom NB Maßnahmen zur Vermeidung unzulässiger Beeinträchtigungen des Mittelspannungsnetzes verlangt.

1 Grundlage bildet die DIN EN 50160

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zu 5.4.8 Trägerfrequente Nutzung des Kundennetzes

Das Mittelspannungsnetz des NB darf durch den Anschlussnehmer nicht zur Signalübertragung mitbenutzt werden.

zu 5.5 Blindleistungsverhalten

Bei Wirkleistungsbezug von Kundenanlagen ist die Aufnahme kapazitiver Blindleistung generell unzulässig. Leerlaufende Kabelnetze des Anschlussnehmers sind zu vermeiden.

Bei Nichteinhaltung des zulässigen Bereichs des Verschiebungsfaktors nach VDE-AR-N 4110 sind kundenseitige Kompensationsanlagen erforderlich. Um unzulässige Netzrückwirkungen zu vermeiden, ist ggf. eine Verdrosselung der Kompensationsanlage vorzusehen und mit dem NB abzustimmen.

6 Übergabestation

Übergabestationen, welche in ein Gebäude integriert werden, müssen grundsätzlich ebenerdig an Außenwänden erstellt werden. Es ist auf eine geeignete Zufahrt möglichst mit unmittelbarem Zugang zu öffentlichen Straßen zu achten. Der ungehinderte Zugang ist für Beauftragte des NB jederzeit zu gewährleisten.

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6.1 Baulicher Teil

zu 6.1.1 Allgemeines

Eine verfahrensfreie Errichtung von Stationsgebäuden kann erfolgen für

• Gebäude mit einem Bruttorauminhalt bis 75 m3, außer im Außenbereich. • Anlagen, die der Telekommunikation, der öffentlichen Versorgung mit

Elektrizität einschließlich Trafostationen, Gas, Öl und Wärme dienen, mit einer Höhe bis zu 5,0 m und einer überbauten Fläche bis zu 10,0 m2.

Für alle anderen Trafostationsgebäude sind Bauantrag und Genehmigung gemäß Abschnitt II der Bayerischen Bauordnung BayBO in der aktuell gültigen Fassung notwendig.

Für die vom NB verwendeten Standardfertigteilstationen ergeben sich folgende Kennwerte:

Stationstyp Trafogröße

in kVA Rauminhalt

in m³

Bebaute Grund-

fläche in m2

Gesamt-gewicht

in t2

MS-Messung möglich

3119 bis 630 14,55 6,00 8,45 nein

2200-29 bis 1250 21,43 7,20 9,40 ja

3066 bis 2 x 800 67,07 19,61 35,19 ja

Auf Anfrage sind auch andere Stationstypen möglich. Vor Errichtung ist mit der zuständigen Kommune Rücksprache zu halten.

2 Gesamtgewicht ohne elektrischen Ausbau

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Dienstbarkeit Für die neu zu errichtende Übergabestation erhält der NB auf dem Grundstück eine entschädigungslose beschränkt persönliche Dienstbarkeit, die es ihm oder seinen Beauftragten gestattet, auf dem Grundstück alle notwendigen Kabelverbindungen zu errichten (einschließlich Erdarbeiten), zu betreiben und zu belassen sowie das Recht, das Grundstück zum Zwecke von Erhaltungs- und Auswechslungsarbeiten jederzeit zu begehen und zu befahren.

Sollte ein Zugang über ein Grundstück eines Dritten bestehen, ist ein entsprechendes Geh- und Fahrtrecht entschädigungslos zu bestellen.

Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, insbesondere Anpflanzungen vorzunehmen, die den Bestand oder den Betrieb der Anlage und Kabeltrasse gefährden oder beeinträchtigen können. Es dürfen Anlagen (Anpflanzungen) in der Kabeltrasse oder bei der Anlage belassen oder errichtet werden, wenn hierfür die Zustimmung der Begünstigten, die nach den jeweils geltenden Vorschriften (insbesondere nach VDE) erteilt wird, vorliegt. Andernfalls hat der Grundstückseigentümer die Anlagen auf Anforderung entschädigungslos zu beseitigen. Kommt er der Aufforderung binnen einer angemessenen Frist nicht nach, hat er die entschädigungslose Beseitigung durch die Begünstigten zu dulden und die Kosten der Beseitigung zu tragen.

Baustromstationen, Trafostationsprovisorien Die Festlegungen dieser Ergänzungen gelten auch für die Errichtung von Trafostationsprovisorien. Die maximale Standzeit eines Provisoriums ist auf 3 Jahre befristet. Trafostationsprovisorien sind wie dauerhafte Trafostationen zu errichten. Vorzugsweise sind fabrikfertige Stationen nach DIN EN 62271-202 einzusetzen und mittels einer MS-Kabelleitung an das Netz des NB anzuschließen. Der Aufstellort ist so zu wählen, dass ein sicherer Stand gewährleistet ist und keine Gefährdung durch den Baubetrieb entstehen kann.

Die Erdungsanlage und die abgehenden Kabel sind vor Beschädigungen und Baueinwirkung zu schützen.

Die Inspektions- und Wartungszyklen sind ggf. zu verkürzen, um der erhöhten Beanspruchung der Anlage gerecht zu werden.

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Kabelfehlerortung Zur Ortung von Kabelfehlern ist der Zugang der Schaltanlage mittels Messwagen notwendig. Der Zugang und ein Transportweg von einer öffentlichen Straße sind vorzusehen und dauerhaft zu sichern.

Die Entfernung zwischen Messwagen und Schaltanlage bedarf einer maximalen Entfernung von 25 m. Eine Anschlussmöglichkeit (Stationsdurchführung) für Messleitungen muss vorhanden sein:

• Zugang < 30 m • Einbringöffnung mindestens DN 250

6.1.2 Einzelheiten zur baulichen Ausführung

zu 6.1.2.1 Allgemeines

Durch den Anlagenerrichter ist unter anderem nachzuweisen, dass die Störlichtbogensicherheit geprüft und bestanden wurde und die Verlustwärmeabführung gewährleistet ist. Auch der Schutz gegen Eindringen von Regenwasser, Fremdkörpern, und Insekten muss gegeben sein. Die für die Anlagen einschlägigen nationalen, regionalen und örtlichen Brandschutzvorschriften sind einzuhalten.

zu 6.1.2.2 Zugang und Türen

Für Kundenschlüssel ist ein dem NB zu jeder Zeit leicht zugänglicher Schlüsseltresor anzubringen. Bei Doppelschließanlagen wird ein gesonderter NB- Schließzylinder bereitgestellt. Bei begehbaren Trafostationen sind die Türen mit 3-Punktverriegelung und Panikverschluss auszustatten.

Bei Umzäunungen ist für den NB ein Zugang zur Verfügung zu stellen. Die Schließung ist wie oben stehend auszuführen.

zu 6.1.2.5 Fußböden

Der Kabelkeller unterhalb der elektrischen Anlagen muss grundsätzlich eine lichte Höhe von mindestens 800 mm aufweisen.

Der unbeaufsichtigte Zugang vom Anlagenteil des Anschlussnehmers zu den unten offenen Schaltfeldern des NB ist durch bauliche Maßnahmen zu verhindern.

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zu 6.1.2.7 Trassenführung der Netzanschlusskabel

Dem NB muss eine fachgerechte Installation und ein sicherer Betrieb der Netzanschlusskabel ermöglicht werden. Dies ist unter anderem bei der Anordnung der Gebäudeeinführungen der Netzanschlusskabel und der Position der Schaltanlage zu berücksichtigen und während der Planungsphase - vor der Ausführung - mit dem NB abzustimmen.

6.2 Elektrischer Teil

6.2.1 Allgemeines

zu 6.2.1.1 Allgemeine technische Daten

Die nachfolgenden Angaben für die Bemessung und Dimensionierung der Betriebsmittel der elektrischen Anlagen beziehen sich auf den Verteilnetzbetrieb des NB ohne außergewöhnliche Umstände aufgrund von äußeren Einflüssen, Versorgungsengpässen oder besonderen Einspeisesituationen von dezentralen Erzeugungsanlagen (Normalschaltzustand):

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• Höchste Spannung für Betriebsmittel 24 kV • Bemessungsfrequenz 50 Hz • Schaltanlage nach DIN EN 62271-200 • Bemessungs-Stehblitzstoßspannung 125 kV • Bemessungs-Kurzzeit-Stehwechselspannung 50 kV • Bemessungsstrom für Kabelfelder (Sammelschiene) 630 A • Bemessungsstrom für Transformatorfelder 630 A

(Sammelschiene) • Bemessungskurzzeitstrom (1 s) 20 kA • Bemessungs-Kurzschlusseinschaltstrom 50 kA • Störlichtbogenqualifikation (bei Wandaufstellung) IAC AFL • Störlichtbogenqualifikation (bei freier Aufstellung im Raum) IAC AFRL • Anfangskurzschluss-Wechselstrom IK‘‘:

o 20 kA 1 s im 10-kV-Netz und o 20 kA 1 s im 20-kV-Netz o 20 kA 1 s in Selektivstationen o 25 kA 1 s im Umspannwerk (siehe DIN EN 62271-200)

• Schutzeinstellung in Kundenanlage3 Schnellzeit ≤ 0,1 s (Abschaltzeit) • Erdschlussreststrom RESPE (gelöschtes Netz) 60 A • maximal zulässige Berührungsspannung4: 80 V • maximal zulässiger Erdungswiderstand4:

Gesamterde Kundenanlage ≤ 2,5 Ω

6.2.2 Schaltanlagen

zu 6.2.2.1 Schaltung und Aufbau

Während der Grobplanungsphase ist mit dem NB der Schaltanlagenaufbau abzustimmen und festzulegen (siehe Anhang „Beispiele für Übergabestationen“).

Bei mehr als einem Transformator-Abgangsfeld des Anschlussnehmers ist ein Übergabeschaltfeld vorzusehen.

3 siehe auch Abschnitt 6.3.4 Schutzeinrichtungen 4 Grundlage bildet die DIN VDE 0101-2 „Erdung von Starkstromanlagen mit Nennwechsel-spannungen über 1 kV und Kapitel 6.2.4 Erdungsanlage der VDE-AR-N 4110

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zu 6.2.2.2 Ausführung

Generell sind Schaltanlagen bzw. Schaltfelder, die im Eigentum bzw. alleinigen Verfügungsbereich des NB stehen, mit einer Einhängevorrichtung zur Anbringung eines Hangschlosses (Bügelschloss) zu versehen. Schalthandlungen und das Öffnen dieser Schaltfelder durch den Anschlussnehmer oder Anlagenbetreiber sind nicht zulässig.

In allen Schaltfeldern sind kapazitive Spannungsanzeigesysteme nach DIN 61243-5 (VDE 0682-415) vorzusehen (siehe Übersichtsschaltbilder im Anhang).

Im zweiten Ringkabelschaltfeld der Netzeinspeisung und bei Übergabeschaltfeldern mit Kabelanschluss ist der Einbau von Kurz-/ Erdschlussanzeigern zu realisieren (siehe Übersichtsschaltbilder im Anhang). Die Rückstellung kann per Hand erfolgen.

Die Ringkabelfelder sind mit Motorantrieb (24 V DC) und Hilfsschaltern für Schutz, Meldung und Fernsteuerung auszurüsten. Nähere Details werden in Abschnitt 6.3.3 geregelt.

Zur Ortung von Kabelfehlern ist die Anschlussmöglichkeit von Messeinrichtungen an die Kabelanschlussräume der Ringkabelfelder sicherzustellen.

zu 6.2.2.3 Kennzeichnung und Beschriftung

Die Beschriftung und Kennzeichnung der Schaltfelder zur Netzeinspeisung und der Übergabeschaltfelder erfolgt durch den NB.

Erdungsschalter sowie deren Antriebsöffnungen und Bedienhebel sind davon farblich getrennt eindeutig zu kennzeichnen.

zu 6.2.2.4 Schaltgeräte

Die Schaltgeräte der Ringkabelfelder und der Übergabefelder sind im Standard Lasttrennschalter. Um die Selektivität der Schutzeinrichtungen zu gewährleisten und in Bezug auf das erforderliche Schaltvermögen der Schaltgeräte ist der Einsatz von Leistungsschaltern mit UMZ-Schutzfunktion in den Transformator-Abgangsfeldern und Übergabeschaltfeldern mit dem NB im Einzelfall abzustimmen.

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zu 6.2.2.5 Verriegelungen

Gegenseitige Verriegelungen von Schaltgeräten sind entsprechend DIN EN 62271 (VDE 0671) (alle Teile) auszuführen.

zu 6.2.2.6 Transformatoren

Die Transformatoren sind nach ihrem spezifischen Einsatzort und den geltenden Bestimmungen und Vorschriften auszuwählen.

Die Übersetzungsverhältnisse der Transformatoren sind in den aktuell gültigen Transformatorenspezifikationen des NB angegeben und auf dessen Internetseite (www.regensburg-netz.de) veröffentlicht.

Die vereinbarte Versorgungsspannung Uc (siehe Abschnitt 5.3.1) und die Übersetzungsverhältnisse sind während der Planungsphase mit dem NB zu vereinbaren.

zu 6.2.2.7 Wandler

Es ist Abschnitt 7.5 und 7.7 zu beachten.

zu 6.2.2.8 Überspannungsableiter

Zum Schutz der Kundenanlage können, in Abstimmung mit dem NB, Überspannungsableiter durch den Anschlussnehmer eingesetzt werden.

zu 6.2.2.9 Sternpunktbehandlung

Das Stromnetz des NB wird dauerhaft mit Erdschussstromkompensation (RESPE = gelöschtes Netz) betrieben.

Von Änderungen der Sternpunktbehandlung im Verteilnetz wird der Anschlussnehmer rechtzeitig informiert, um die ggf. erforderlichen Prüfungen und Anpassungen der Erdungsanlagen und Schutzeinrichtungen vornehmen zu können. Die Kosten für diese Maßnahmen trägt jeder Eigentümer für seine Anlage selbst.

Für die Sternpunktbehandlung von Mittel- und Niederspannungsnetzen des Anschlussnehmers, die vom Verteilnetz galvanisch getrennt betrieben werden, ist der Anschlussnehmer selbst verantwortlich.

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Erdschlussstromkompensation Die Kompensation des galvanisch mit dem Verteilnetz verbundenen Kundennetzes ist in Absprache mit dem NB durchzuführen. Die Kosten hierfür trägt der Anschlussnehmer. Um keine Fehlkompensation im Verteilnetz zu verursachen, sind nachträgliche Änderungen im Kundennetz (Netzerweiterungen oder Netzrückbau) mit dem NB abzustimmen. Gegebenenfalls ist eine Anpassung des Netzanschlussvertrages erforderlich.

zu 6.2.4 Erdungsanlage

Die zulässigen Erdungswiderstände bzw. notwendigen Ersatzmaßnahmen (z. B. Potentialsteuerring) ergeben sich aus dem Erdschlussreststrom und der zulässigen Berührungsspannung sowie den in den Normen DIN VDE 0101-2, DIN VDE 0141 und DIN VDE 0210-1 erläuterten Anforderungen an die gemeinsame Erdungsanlage der Hoch- und Niederspannung.

Die zulässigen Werte sind in Abschnitt 6.2.1.1 angegeben.

Der Messaufbau zur Ermittlung der Erdungswiderstände und ggf. Berührungsspannungen ist gemäß den Vorgaben der DIN VDE 0101-2 durchzuführen.

Bei Einhaltung der Minimalanforderung für den Zusammenschluss von Hoch- und Niederspannungs-Erdungsanlagen sind diese miteinander zu verbinden.

6.3 Sekundärtechnik

zu 6.3.2 Fernwirk- und Prozessdatenübertragung an die netzführende Stelle

Die fernwirktechnische Anbindung der Kundenanlage an die Netzleitstelle des Netzbetreibers erfolgt in der Regel über Glasfasernetz oder Festnetz.

In Ausnahmefällen kann die Anbindung auch über ein GPRS-Modem erfolgen.

Als Basisgerät gilt die Micro-Fernwirkstation net-Line FW-5 von SAE IT–Systems.

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Protokolle und Kommunikationswege:

Das FW-5-Gerät stellt folgende Protokolle bereit:

• IEC 61850 Schutzgerätekopplung • IEC 60870-5-101 Fernwirk-, Feldleittechnik • IEC 60870-5-103 Schutzgerätekopplung • IEC 60870-5-104 Leitstellenkopplung TCP/IP • DNP3 Server, seriell/IP • IEC 62056-21 Zählerprotokoll (ehem. 1107) • SML-Protokoll für SyM² und Smart Meter • DSFG Schnittstelle für Gasmessgeräte • Modbus RTU/TCP Master/Slave • MPI/3964R/RK512 • NTP-/SNTP-/DCF-Uhr-Synchronisierung

Kommunikationswege:

• Standleitungen • Wählleitungen • FunkLAN • TETRA-Funk • LWL • DSL und SHDSL • 3G/4G Mobilfunk über GPRS, EDGE, HSPA/UMTS und LTE

Mengengerüst und Funktionen:

• 8 Meldungseingänge (optional erweiterbar) • 4 Befehlsausgänge (optional erweiterbar) • 2 Messwerteingänge 16 Bit, bipolar, multirange • Ethernet-LAN-Anschluss TCP/IP • RS-485 Feld-Schnittstelle • RS-232/V.24 Schnittstelle • Integriertes Weitbereichsnetzteil 20 bis 72 V DC • Konfiguration über LAN, USB-Memorystick, SD-Karte oder Bluetooth

(drahtlos) bei FW-5-BT • Abziehbare Schraubklemmen oder (optional) Federklemmen

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Standardfunktionen der an die Netzleitstelle angebundenen Kundenanlage:

• Fernsteuerung der Lastrennschalter in den Ringkabelfeldern des NB • Übertragung der Anlagenschaltzustände • Übertragung des Anlagenstatus • Lastmonitoring, MS- und NS-Netz / SmartGrid • Gerichtete Kurzschlussanzeige • Gerichtete Erdschlussanzeige • Weitere frei belegbare potentialfreie Meldungseingänge (24 V DC), z. B.

Brandmeldeanlagen, Trafozustände, Objektschutz, Hebewerke, usw. • 2 frei belegbare Messwerteingänge 16 Bit, bipolar, multirange, z. B.

Transformator-Kerntemperaturen, Flüssigkeitsfüllstände, usw. • Netzeinspeisemanagement nach § 9 EEG 2017 mit Übertragung der Ist-

Einspeisung bei Eigenerzeugungsanlagen (siehe auch „Technische Mindestanforderungen EEG-Einspeisemanagement“ auf der Internetseite des NB (www.regensburg-netz.de))

Die Anbindung der Zusatzgeräte an die Micro-Fernwirkstation erfolgt mittels ModBus.

zu 6.3.3 Eigenbedarfs- und Hilfsenergieversorgung

Wird eine Fernsteuerung der Ringkabelfelder umgesetzt, so ist ein 230 V AC-Anschluss für die Fernwirktechnik durch den Anschlussnehmer vorzusehen.

6.3.4 Schutzeinrichtungen

zu 6.3.4.1 Allgemeines

Die Art des Schutzes und die Schutzeinstellwerte werden durch den NB vorgegeben, um die Selektivität zu den übrigen Schutzeinrichtungen des NB zu gewährleisten.

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Ergänzungen zu den Technischen Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb

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Einstellwerte für Schutzeinrichtungen an der Übergabestelle (MS-Netz) sind beim Netzbetreiber zu erfragen.

Kundeneigene Zähl- und Schutzwandler sind in der Regel hinter den Übergabeschutzeinrichtungen zu errichten.

zu 6.3.4.3.2 HH-Sicherung

Um die Selektivität zum vorgelagerten Schutz nicht zu gefährden, sind HH-Sicherungen in der Regel nur bis zu einer Größe von 63 A (20 kV-Netz) bzw. 100 A (10 kV-Netz) pro Übergabestelle bzw. Trafoabgang zulässig. In Abhängigkeit von der Netzsituation und nach schutztechnischer Prüfung durch den NB ist ggf. die Verwendung höherer HH-Sicherungen möglich.

zu 6.3.4.3.4 Platzbedarf

Bauseitige Vorbereitungen durch den Anlagenbetreiber/Anlagenerrichter:

• Freie Montagefläche zur Anbringung des Fernwirkschaltschrankes • Einbaumaße: B/H/T 600/1200/300 mm; Türanschlag rechts • Stromversorgung für die Steuerungseinheit (1 x 230 V AC L/N/PE, B16 A) • Einbeziehung in die Schutzerde (16 mm² ge/gr) • Kabelkanal (min. 60 x 40 mm) von der Steuereinheit zu den Einführungen

der Ringkabelfelder • Kabelkanal (min. 40 x 40 mm) von der Steuereinheit zum Erdschluss-

richtungsrelais • Kabelkanal (min. 40 x 40 mm) vom Erdschlussrichtungsrelais zum

Kabelumbauwandler

Die Verlegung der Verbindungskabel sowie die Verdrahtung erfolgen durch den Netzbetreiber.

zu 6.3.4.5 Schnittstellen für Schutzfunktions-Prüfungen

Zur Prüfung von Netzschutzeinrichtungen sind Trennklemmen des Fabrikats Phoenix Contact URTK/S oder gleichwertig vorzusehen. Der Aufbau ist mit dem NB abzustimmen.

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zu 6.3.4.7 Schutzprüfung

Die Funktion der Schutzeinrichtung ist in regelmäßigen Abständen zu prüfen und zu dokumentieren.

Die Schutzprüfung von digitalen Schutzrelais ist im Turnus von 4 Jahren vorzusehen. Bei einer Funktionskontrolle nach 3 Jahren kann der vorgenannte Zeitraum auf 6 Jahre verlängert werden. Die Schutzprüfung von mechanischen/elektrischen Schutzrelais muss spätestens nach 3 Jahren erfolgen (empfohlener Turnus: 2 Jahre).

zu 6.4 Störschreiber

Um dem NB eine Analyse von Störungsverläufen zu ermöglichen, sind sämtliche Schutzansprechdaten für mindestens zwei Wochen vorzuhalten und dem NB auf Anforderung auszuhändigen.

7 Abrechnungsmessung

zu 7.1 Allgemeines

Bei einem Bezug ≥ 100.000 kWh (siehe § 17 StromNEV) und bei Eigenerzeugungsanlagen ≥ 100 kW (siehe § 9 EEG 2017) sind Lastgangzähler vorzusehen.

Für die elektronische Zählerfernauslesung ist auf Anforderung des NB ein analoger, durchwahlfähiger Telekommunikationsanschluss zur Verfügung zu stellen.

Gemäß § 5 GDEW ist es möglich, Einbau, Betrieb, Wartung und Ablesung von einem Dritten (Messstellenbetreiber bzw. einem Messdienstleiter) vornehmen zu lassen.

Hierzu sind jedoch ergänzende vertragliche Vereinbarungen erforderlich:

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• Messstellen-Rahmenvertrag • ggf. Mess-Rahmenvertrag

Die dafür erforderlichen Daten sind zu übermitteln. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, erfolgen Einbau, Betrieb, Wartung und Ablesung der Messeinrichtung durch den NB.

zu 7.2 Zählerplatz

Durch den Anlagenerrichter ist ein isolierter Zählerschrank für Wandlermessungen (800 x 800 x 225 (HxBxT) mm), vorgerichtet für eine Montageplatte mit drei Zählerplätzen, Schutzart IP 54 mit Vollsichttüre oder Fenster innerhalb des Stationsgebäudes zu montieren.

Ein entsprechender Kabel-Weg (Kabelkanal 60 x 40 mm) vom Zählerfeld zum Mittelspannungsmessfeld (Wandler) ist ebenfalls durch den Anlagenerrichter bereitzustellen.

Die Sekundärleitungen der Messwandler werden vom NB (unterbrechungsfrei) zu den Zählerübergabeklemmen verlegt und verdrahtet.

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Die Messeinrichtung (Zähler + Messwandler) inkl. Zusatzeinrichtungen verbleiben im Eigentum des NB.

Impulsübertragung

Falls vom Anschlussnehmer gewünscht, kann eine Impulsübertragung für eine viertelstündliche Messperiode, eine HT-/NT-Umschaltung und ein Arbeitsimpuls an der Messstelle durch den NB zur Verfügung gestellt werden. Dies ist während der Planungsphase dem NB mitzuteilen.

Zur galvanischen Trennung zwischen der Kundenanlage und der Messeinrichtung ist der Einbau von Koppelrelais erforderlich. Folgendes Material wird i. d. R. hierzu verwendet:

• HT-/NT- Umschaltung und viertelstündliche Messperiode Standard-Fabrikat Phoenix Contact, Relais-Typ: ST-REL3-SW120/21 oder gleichwertig; der Relaisstecker wird mit Siemens-KAMMRELAIS® oder gleichwertig bestückt, Ag-Kontakte, 1 Wechsler, Eingangsspannung 120 V AC, mit Leuchtanzeige, steckbar auf Grundklemmenblöcke; alternativ sind auch Leistungsoptokoppler möglich.

• Arbeitsimpuls Standard-Fabrikat Phoenix Contact, Leistungsoptokoppler, Typ: ST-OV3-120AC/60DC/3 oder gleichwertig; steckbarer Leistungsoptokoppler, mit Leuchtanzeige und Schutzbeschaltung im Ein- und Ausgangskreis, Eingang: 120 V AC, Ausgang: 12-60 V DC / max. 3 A, steckbar auf Grundklemmenblöcke

Der Einbau erfolgt innerhalb der Zählerschränke.

Die Impulszählung geht nach Inbetriebnahme ins unterhaltspflichtige Eigentum des Anschlussnehmers über, Ausnahme: Impulsgeber (Zähler).

zu 7.5 Messwandler

Messwandler werden vom NB oder einem Messstellenbetreiber gestellt.

Bei Beistellung durch den NB verbleiben diese im Eigentum der Regensburg Netz GmbH.

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Standardmäßig werden Wandler mit geeichter Messwicklung (sog. Einkernwandler) mit en-Wicklung verwendet. Ein Abgriff der en-Wicklung wird ausschließlich von der Regensburg Netz GmbH zu Schutzzwecken realisiert. Die Messwandler des NB stehen somit nicht für eventuelle Schutzeinrichtungen des Kunden zur Verfügung.

Schutzwandler sind vom Anschlussnehmer beizustellen und einzubauen.

Nutzt der Kunde für Mess- oder Schutzzwecke weitere Wandler, so hat dieser durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass diese Wandler entsprechend ihrer Bauart weder überlastet noch unzulässig bebürdet, d. h. sicher betrieben, werden. Dies ist durch geeignete Beschaltung des sekundären Wicklungskreises zu gewährleisten.

Diese Bedingungen sind ein wichtiger Teil der Anlagensicherheit und liegen im Verantwortungsbereich des Anlagenerrichters/Anlagenbetreibers. Die Einhaltung dieser Bedingungen wird durch die Abgabe der Fertigstellungsanzeige beim NB bzw. durch die Errichterbestätigung dokumentiert.

Zur Anordnung der Messwandler ist Abschnitt 7.7 zu beachten.

zu 7.6 Datenfernübertragung

Die Anbindung der Messeinrichtung an das Zählerfernauslesesystem erfolgt in der Regel über ein GPRS-Modem. Bei ungenügender Netzabdeckung ist nach Rücksprache mit dem NB alternativ die Anbindung über einen Analog-Telefonanschluss des Anschlussnehmers möglich. In diesen Fällen wird ein Modem durch den NB bereitgestellt.

Eine Umstellung auf IP-Technologie ist gesondert zu vereinbaren.

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zu 7.7 Spannungsebene der Abrechnungsmessung

Die Vorgabe für die Ausführung der Wandlermessung erfolgt während der Planungsphase durch den NB:

• Bei Wahl der Messeinrichtung in der Mittelspannungsebene sind aus Sicht des NB-Netzes in die Kundenanlage „Stromwandler mit folgendem Spannungswandler“ aufzubauen.

• Wird die Messeinrichtung in der Niederspannungsebene gewählt, ist aus Sicht des NB-Netzes in die Kundenanlage der Spannungsabgriff mit folgendem Stromwandler aufzubauen.

8 Betrieb der Kundenanlage

zu 8.2 Netzführung

Die Benennung der Anlagen- und Betriebsverantwortlichen des Anschlussnehmers erfolgt in der Regel in schriftlicher Form. Für Erst-/Wiederinbetriebsetzungen erfolgt die Benennung mithilfe eines NB-Formulars.

Der/Die Betriebsverantwortliche/n wird/werden vom NB mit Namen und Mobiltelefon (ggf. Anschrift, Telefon, Fax und E-Mail) als Verantwortliche(r) für die Netzführung elektronisch gespeichert.

Jede Inbetriebsetzung/Wiederinbetriebsetzung einer Kundenanlage setzt die Anwesenheit mindestens eines Betriebsverantwortlichen zwingend voraus.

Der Übergabeschalter wird in der Regel durch das NB-Personal betätigt.

Ein Schaltbild der Übergabestation und des nachgelagerten Kundennetzes muss in der Übergabestation ausgehängt sein. Der Betriebsverantwortliche des Anlagenbetreibers ist mit seinen Kontaktdaten (Mobilfunknummer) in der Übergabestation durch einen aktuellen Aushang erkenntlich zu machen.

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zu 8.3 Arbeiten in der Übergabestation

Geplante Arbeiten, die Auswirkungen auf den Netzbetrieb haben, sind durch den Anschlussnehmer mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf bei der netzführenden Stelle anzumelden.

Es ist in schriftlicher Form ein/e Arbeitsverantwortliche/r zu benennen.

zu 8.4 Zugang

Die Berechtigung zum Zugang zu der Übergabestation setzt eine Unterweisung des Personals gemäß dem NB-Formular

• Ein-/Unterweisung für Arbeiten in und an elektrischen Anlagen • oder die Erteilung einer befristeten Arbeits- oder Verfügungserlaubnis durch

den NB oder den Anlagenverantwortlichen des Anschlussnehmers

voraus.

zu 8.6 Instandhaltung

Um den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen und Betriebsmittel gewährleisten zu können, ist deren regelmäßige Wartung und Instandsetzung notwendig. Aufgrund technischer Erfordernisse und/oder behördlicher Auflagen kann es darüber hinaus erforderlich sein, die Anlagen und Betriebsmittel komplett oder teilweise zu erneuern. Auch das Erreichen der technischen und wirtschaftlichen Lebensdauer der Anlagen kann die Anlagenerneuerung erfordern.

Zwischen Anschlussnehmer und NB werden Zeitpunkt und Umfang der nötigen Maßnahmen abgesprochen.

Die Kosten trägt jeder Eigentümer für seine Anlagenteile selbst.

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zu 9 Änderungen, Außerbetriebnahmen und Demontagen

Bei Planung von wesentlichen Änderungen, wie Änderung der vereinbarten Anschlussleistung, Erweiterungen oder Stilllegungen, ist der NB rechtzeitig schriftlich über das Vorhaben zu benachrichtigen.

10 Erzeugungsanlagen

zu 10.1 Allgemeines

Wenn die vertraglich vereinbarten Anschlussleistungen im stationären Betrieb überschritten werden, ist der NB berechtigt, Einrichtungen zu installieren, welche die Erzeugungsanlagen in diesen Fällen automatisch durch Signalvorgabe vom Netz trennen.

Erzeugungsanlagen müssen in der Lage sein, sich während der Netzeinspeisung an der Spannungshaltung (statisch und dynamisch) zu beteiligen.

10.2 Verhalten der Erzeugungsanlagen am Netz

zu 10.2.2 Statische Spannungshaltung / Blindleistungsbereitstellung

Der zulässige Verschiebungsfaktor cos φ ist auf den Netzanschlusspunkt bezogen. Ergeben sich z. B. durch kundeneigene Anschlussleitungen und/oder kundeneigene Mittelspannungsverteilanlagen kapazitive Ladeleistungen, so sind diese durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren. Der Messpunkt der Blindleistungsregelung in Mischanlagen befindet sich direkt an der jeweiligen Erzeugungseinheit oder -anlage innerhalb der Mischanlage.

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zu 10.2.2.4 Verfahren zur Blindleistungsbereitstellung

Zur Blindleistungsregelung bei Erzeugungsanlagen kommt das Verfahren „c) Blindleistungsvorgabe mit Spannungsbegrenzungsfunktion“ (siehe folgende Abbildung) zum Einsatz. Sofern vom NB nicht anders gefordert, sind die folgenden Knickpunkte bzw. Wertepaare P1, P2, P3 und P4 der Kennlinie einzustellen:

- P1 (0,95; - 0,33) - P2 (0,97; 0) - P3 (1,02; 0) - P4 (1,04; + 0,33)

Abbildung 1: Beispiel-Q(U)-Kennlinie gemäß VDE-AR-N 4110

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Die Kennlinie wird mit einem festen Blindleistungssollwert eingestellt. Gibt der NB keinen Wert vor, wird dieser auf 0 MVAr parametriert. Bei einem Ausfall der Regelung soll dieser vorgegebene Blindleistungssollwert als neue Zielgröße herangezogen werden.

Bei Mischanlagen mit geregelten Blindstromkompensationsanlagen ist eine gegenseitige Beeinflussung der Regelverfahren auszuschließen.

zu 10.2.4.2 Netzsicherheitsmanagement

Ein Netzeinspeisemanagement nach § 9 Technische Vorgaben EEG 2017 siehe Dokument „Technische Mindestanforderungen EEG-Einspeisemanagement“ auf der Internetseite des NB (https://www.regensburg-netz.de) ist umzusetzen.

zu 10.3 Schutzeinrichtungen und Schutzvorgaben

Während der Planungsphase ist das Schutzkonzept mit dem Netzbetreiber abzustimmen und festzulegen. Als Basis können die im Abschnitt 10.3 der VDE-AR-N 4110 angegebenen Schutzfunktionen und –werte dienen.

Schutzeinrichtungen sind generell an Wandler anzuschließen, die für Schutzzwecke geeignet und zugelassen sind, siehe auch Abschnitt 7.5 Messwandler.

Ein übergeordneter Entkupplungsschutz wirkt auf das Schaltgerät der Erzeugungsanlage im zugehörigen Abgangsfeld der Übergabestation.

Der Entkupplungsschutz der Erzeugungseinheiten wirkt auf deren zugehörigen Kuppelschalter.

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11 Nachweis der elektrischen Eigenschaften für Erzeugungsanlagen

Für Erzeugungsanlagen und Speicher mit PAmax < 135 kW (Summe aller Erzeugungsanlagen oder Speicher) ist ein Standard-Anlagenzertifikat vom Typ A zu erstellen.

Für alle Erzeugungsanlagen und Speicher mit PAmax ≥ 135 kW und PAmax ≤ 950 kW ist ein vereinfachtes Anlagenzertifikat vom Typ B zu erstellen.

Für alle weiteren Erzeugungsanlagen und Speicher ist ein Anlagenzertifikat Typ C zu erstellen.

Anlagenzertifikate basieren auf Einheitenzertifikate, Komponentenzertifikate, Herstellerunterlagen und der Bestätigung der Einhaltung der Vorgaben des NB.

Die Nachweisführung wird in Abschnitt 11 der VDE-AR-N 4110 beschrieben.

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Anhang

Beispiele für Übergabestationen

Übergabestation RRT NS-Messung

Übergabestation RRHM MS-Messung

Übergabestation RRSMT(T) MS-Messung

Übergabestation RRRMT(T) MS-Messung Erdschlussrichtungserfassung

Übergabestation RRLMT(T) MS-Messung LS-Schalter mit UMZ-Schutz

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Übergabestation RRT NS-Messung

Kompakte Bauweise, Verbindung über Sammelschiene starr, 1 Trafo bis max. 1250 kVA (10-kV-Netz) bzw. 2000 kVA (20-kV-Netz)

Feld 1 (R) Ringkabelfeld Netzeinspeisung Feld 2 (R) Ringkabelfeld Netzeinspeisung Feld 3 (T) Trafofeld Trafoschalter Eigentumsgrenze: Die Eigentumsgrenze befindet sich in der Regel bei den Kabelendverschlüssen in den Einspeisefeldern.

Verfügungsbereich: Die beiden Einspeisefelder stehen im ausschließlichen Verfügungsbereich des Netzbetreibers.

Messeinrichtung: Die Messeinrichtung befindet sich im Eigentum des Messstellenbetreibers.

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Übergabestation RRHM MS-Messung

Kompakte Bauweise, Verbindung über Sammelschiene starr, 1 Trafo bis max. 1250 kVA (10-kV-Netz) bzw. 2000 kVA (20-kV-Netz)

Feld 1 (R) Ringkabelfeld Netzeinspeisung Feld 2 (R) Ringkabelfeld Netzeinspeisung Feld 3 (H) Trafofeld mit Sammelschienenerweiterung Feld 4 (M-SK) Verrechnungsmessfeld Eigentumsgrenze: Die Eigentumsgrenze befindet sich in der Regel bei den Kabelendverschlüssen in den Einspeisefeldern.

Verfügungsbereich: Die beiden Einspeisefelder stehen im ausschließlichen Verfügungsbereich des Netzbetreibers.

Messeinrichtung: Die Messeinrichtung befindet sich im Eigentum des Messstellenbetreibers.

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Übergabestation RRSMT(T) MS-Messung

Kundenspezifisch ab Messfeld erweiterbar, Verbindung via Sammelschiene starr, Bemessungsstrom Längstrennfeld 630 A

Feld 1 (R) Ringkabelfeld Netzeinspeisung Feld 2 (R) Ringkabelfeld Netzeinspeisung Feld 3 (S) Längsfeld Übergabeschalter Feld 4 (M-SS) Verrechnungsmessfeld Feld 5 (T) Trafofeld 1 Feld 6 (T) Trafofeld 2 Eigentumsgrenze: Die Eigentumsgrenze befindet sich in der Regel bei den Kabelendverschlüssen in den Einspeisefeldern.

Verfügungsbereich: Die beiden Einspeisefelder stehen im ausschließlichen Verfügungsbereich des Netzbetreibers.

Messeinrichtung: Die Messeinrichtung befindet sich im Eigentum des Messstellenbetreibers.

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Übergabestation RRRMT(T) MS-Messung Erdschlussrichtungserfassung

Die Länge der Kabelbrücke zwischen Übergabefeld und Messfeld sollte 10 m nicht überschreiten.

Optional (nicht schematisch dargestellt): RRRMKT(T) (abgesetzte Trafostation)

Die Länge der Kabelbrücke zwischen Übergabefeld und Messfeld sollte 10 m nicht überschreiten.

Kundenspezifisch ab Messfeld erweiterbar, Verbindung zum Messfeld via MS-Kabelbrücke oder starr, Abgang nach dem Messfeld wahlweise starr über Sammelschiene oder MS-Kabel zu eventuell abgesetzter Trafostation, Bemessungsstrom Ringkabelfeld 630 A

Feld 1 (R) Ringkabelfeld Netzeinspeisung Feld 2 (R) Ringkabelfeld Netzeinspeisung Feld 3 (R) Ringkabelfeld Übergabeschalter Feld 4 (M-KS) Verrechnungsmessfeld; optional: (M-KK) Feld 5 (T) Trafofeld 1; optional: Kabelhochführungsfeld (K) Feld 6 (T) Trafofeld 2

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Eigentumsgrenze: Die Eigentumsgrenze befindet sich in der Regel bei den Kabelendverschlüssen in den Einspeisefeldern.

Verfügungsbereich: Die beiden Einspeisefelder stehen im ausschließlichen Verfügungsbereich des Netzbetreibers.

Messeinrichtung: Die Messeinrichtung befindet sich im Eigentum des Messstellenbetreibers.

Erdschlussrichtungserfassung: Eine Erdschlussrichtungserfassung ist bei abgesetzten Transformatoren oder Unterstationen erforderlich.

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Übergabestation RRLMT(T) MS-Messung LS-Schalter mit UMZ-Schutz

Optional (nicht schematisch dargestellt): RRLMKT(T)

Die Länge der Kabelbrücke zwischen Übergabefeld und Messfeld sollte 10 m nicht überschreiten.

Kundenspezifisch ab Messung erweiterbar, Verbindung zum Messfeld via MS-Kabelbrücke oder starr, Abgang nach dem Messfeld wahlweise starr über Sammelschiene oder MS-Kabel zu eventuell abgesetzter Trafostation, Das L-Feld muss mit separaten U-, I- und Kabelumbauwandler ausgerüstet sein. Die Messwandler des Netzbetreibers stehen nicht zur Verfügung!

Feld 1 (R) Ringkabelfeld Netzeinspeisung Feld 2 (R) Ringkabelfeld Netzeinspeisung Feld 3 (L) Leistungsschalterfeld Übergabeschalter Feld 4 (M-KS) Verrechnungsmessfeld; optional: (M-KK) Feld 5 (T) Trafofeld 1; optional: Kabelhochführungsfeld Feld 6 (T) Trafofeld 2

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Eigentumsgrenze: Die Eigentumsgrenze befindet sich in der Regel bei den Kabelendverschlüssen in den Einspeisefeldern.

Verfügungsbereich: Die beiden Einspeisefelder stehen im ausschließlichen Verfügungsbereich des Netzbetreibers.

Messeinrichtung: Die Messeinrichtung befindet sich im Eigentum des Messstellenbetreibers.

UMZ-Schutz im Leistungsschalterabzweig (Übergabeschalter): Überstrom-, Kurzschlussstromauslösung und Erdschlusserfassung