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R EGENBOGEN -S CHULE Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit den Schwerpunkten - körperliche und motorische Entwicklung sowie geistige Entwicklung Leipziger Str. 6, 78467 Konstanz Markus Treutler, Schulleiter Telefon-Durchwahl: 07531 / 36 18 9-11 Sekretariat: 07531 / 36 18 9-0 Fax: 07531 / 36 18 9-29 E-Mail: [email protected] Homepage: www.sbbz-regenbogen.de Träger: Landkreis Konstanz Ergänzungen zum Hygieneplan: Vorgaben der Regenbogen-Schule Konstanz zum Umgang mit COVID-19 aktualisierte Fassung vom 11.05.2020 Markus Treutler, Rektor Konstanz, den 11.05.2020 Regenbogen-Schule, Leipziger Str. 6, 78467 Konstanz

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R E G E N B O G E N - S C H U L E

Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit den Schwerpunkten - körperliche und motorische Entwicklung sowie geistige Entwicklung Leipziger Str. 6, 78467 Konstanz

Markus Treutler, Schulleiter

Telefon-Durchwahl: 07531 / 36 18 9-11 Sekretariat: 07531 / 36 18 9-0 Fax: 07531 / 36 18 9-29

E-Mail: [email protected] Homepage: www.sbbz-regenbogen.de

Träger: Landkreis Konstanz

Ergänzungen zum Hygieneplan:

Vorgaben der Regenbogen-Schule Konstanz

zum Umgang mit COVID-19

aktualisierte Fassung vom 11.05.2020

Markus Treutler, Rektor

Konstanz, den 11.05.2020

Regenbogen-Schule, Leipziger Str. 6, 78467 Konstanz

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung .......................................................................................................................... 3

2. Organisation der Schule .................................................................................................... 4

2.1. Schüler:......................................................................................................................... 4

2.2. Mitarbeiter ..................................................................................................................... 5

3. Zentrale Hygienemaßnahmen .......................................................................................... 6

3.1. Beschaffung von notwendigen Materialien ................................................................... 7

3.2. Verhaltensregeln ........................................................................................................... 7

3.3. Nase-Mundschutz / Alltagsmasken /FFP2-Masken ...................................................... 8

3.4. Hygiene im Sanitärbereich ......................................................................................... 9

3.5. Lüften - Verringerung der Keimlast in der Raumluft durch Lüften ................................ 9

3.6. Reinigung ..................................................................................................................... 9

4. Organisatorische Regelungen für einzelne Bereiche ..................................................... 10

4.1. Gruppenbildung .......................................................................................................... 10

4.2. Schulzeiten ................................................................................................................ 11

4.3. Wahl des Klassen/Gruppenraums .............................................................................. 11

4.4. Schülertransport: ........................................................................................................ 12

4.5. Ankommenssituation: ................................................................................................. 12

4.6. Wegeführung .............................................................................................................. 12

5. Organisation des Unterrichts ......................................................................................... 13

5.1. Unterrichtsangebote .................................................................................................. 13

5.2. Lerngänge außerhalb des Schulgeländes, z.B. Spaziergänge in die Schulumgebung und Fahrten in den Wald:............................................................................................ 13

5.3. Sport 13

5.4. Hauswirtschaft / Kochen ............................................................................................. 13

5.5. Infektionsschutz in den Pausen: ................................................................................. 13

5.6. Mittagessen ................................................................................................................ 13

5.7. Pflegesituationen ........................................................................................................ 14

6. Zugangsregelung ins Gebäude ..................................................................................... 14

6.1. Besprechungen, Konferenzen und Veranstaltungen ................................................. 15

Führen eines Gruppenbuches ............................................................................................. 15

MELDEPFLICHT ................................................................................................................ 15

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1. Einleitung Die Konzeption versucht, die Empfehlungen der UKBW, die Vorschriften des Ministeriums zum Schulbetrieb

und die Empfehlungen des Gesundheitsamtes Konstanz nach der Ortsbegehung am 21.04.2020 zu einem

schulspezifischen Hygienekonzept zu vereinen.

Folgende Quellen und Empfehlungen liegen der Ergänzung zum Hygieneplan zu Grunde:

der Hygienehinweise für die Schulen in Baden-Württemberg. Die Schutzhinweise für die

Notbetreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung (KVJS, UKBS, LGA) sind ebenfalls für

die Regenbogen-Schule anwendbar.

den Allgemeinen Coronavirus-Arbeitsschutzstandard (BMAS)

Checkliste zur Pravention von SARS-CoV2 (BZH GmbH)

der Unfallkasse Baden-Württemberg:

Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes: Pravention und Management von COVID-19 in Alten-

und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen fur Menschen mit Beeintrachtigungen

Die Erarbeitung fand in Zusammenarbeit mit der Lehrer-AG Hygiene und der Schulleitungsgruppe statt.

Hygienegruppe

Markus Treutler, Rektor

Norbert Rahm, Konrektor

Fred Stellmacher, Altenpfleger

Sabine Graf, Kinderkrankenschwester

Miriam Schelle, Betreuungskraft

Die Regenbogen-Schule Konstanz verfügt nach § 36 i.V.m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen

einrichtungsspezifischen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Verfahrensweisen zur Infektionshygiene

festgelegt sind, um durch ein hygieneorientiertes Verhalten und ein gesundheitsförderliches Umfeld zur

Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und aller an der Schule Beteiligten beizutragen.

Die vorliegenden Hinweise dienen als Ergänzung zu diesem Hygieneplan.

Vor Aufnahme in den Schulbetrieb werden die Eltern der Schüler, die an der Notbetreuung bzw.

beginnendem Schulbetrieb teilnehmen eingehend informiert: In der Notbetreuung kann trotz Beachtung

der Hygieneanweisungen eine Übertragung von Krankheitserregern nicht gänzlich ausgeschlossen

werden. Eltern von Schülern, die ihr Kind in die Notbetreuung schicken, werden über diese Tatsache

informiert.

Die Schulleitung hat entsprechende Eltern-Information verfasst und von den entsprechenden Eltern

unterschreiben lassen, dass Sie diese Information zur Kenntnis genommen haben.

Über die Hygienemaßnahmen sind das Personal, die Schülerinnen und Schüler und die

Erziehungsberechtigten jeweils auf geeignete Weise zu unterrichten. Die Gesundheitsbehörden stellen

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hierfür Materialien zur Verfügung, z.B. unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de oder

https://km-bw.de/Coronavirus.

Dieses Papier wird an Eltern und Mitarbeiter per Mail verschickt.

2. Organisation der Schule Der Unterricht und die Betreuung erfolgen in kleinen Gruppen. Uns ist bewusst, dass die Schüler

untereinander in der Regel das Abstandsgebot und Hygienevorschriften nicht verlässlich einhalten

können.

Daher gilt die Abstandsvorgabe wie im Kindertageseinrichtungen nur für Mitarbeiter, aber nicht für

Schülerinnen und Schüler.

Alle Abstandsregelungen können innerhalb einer Gruppe nicht konsequent umgesetzt werden, da dies mit

unserer Schülerschaft aufgrund der Schülervoraussetzungen nicht durchführbar ist.

Jede Gruppe hat einen Raum, in dem der Unterricht vorrangig stattfindet. Spontane Zimmerwechsel sind

nicht möglich und bedürfen, der Anmeldung in der Verwaltung.

Die Gruppen haben eine Größe von ca. 3 Schülerinnen und Schüler (in Ausnahmefällen richten sich nach

Raumgröße), maximal 6 Personen in einem Raum.

Entsprechend müssen gewohnte Lerngruppen auf mehrere Klassenzimmer aufgeteilt werden. Hierfür ist

gegebenenfalls eine Änderung der Möblierung der Klassenzimmer, das heißt eine Reduzierung der Zahl der

Tische und Stühle, sowie die Aufteilung in kleinere Lerngruppen erforderlich.

Die verschiedenen Notbetreuungs-Gruppen laufen räumlich komplett voneinander getrennt. Schüler

verschiedener Gruppen sollten sich also nach Möglichkeit nicht begegnen, auch nicht auf dem Pausenhof,

da die Schüler an der Regenbogen-Schule teilweise nur ein sehr begrenztes Verständnis für das Einhalten

dieser Regeln haben.

Die einzelnen Notbetreuungsgruppen sollen organisatorisch so geführt werden, dass im Falle einer

Infektion nur ein Teil der Schülerinnen und Schüler und des Personals in Quarantäne muss.

So kann verhindert werden, dass es zu einer kompletten Schließung der Einrichtung kommt.

Seit dem 17.03.2020 findet eine Notbetreuung an der Schule statt.

Ab dem 04.05.2020 werden 3 Notgruppen und 3 Berufsschulklassen an der Regenbogen-Schule Konstanz

betreut bzw. unterrichtet.

2.1. Schüler: Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die

Erziehungsberechtigten über die Teilnahme am Unterricht. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen

(Eltern, Geschwister) leben, die einer Risikogruppe angehören.

Schüler mit Symptomen einer Erkältung sollten derzeit während der Coronapandemie nicht die Schule

betreten. Auch bei anderen Kindern, die aus anderen Gründen z.B. sehr häufig niesen müssen ist eine

Teilnahme an der Notgruppe individuell zu überlegen, da eine vermehrte Keimbelastung der Raumluft nicht

auszuschließen ist. Hier ist ggfs. der Kinderarzt, der die Kinder kennt, zu konsultieren.

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Die Krankheitssymptome bei Kindern sind häufig deutlich geringer ausgeprägt als bei Erwachsenen. Kinder

mit Symptomen einer Atemwegserkrankung oder Fieber sollen schnellstmöglich von den Eltern zur

Abklärung der Symptomatik abgeholt werden.

Zeigen sich während der Betreuung Krankheitszeichen bei Beschäftigten, ist die Arbeitstätigkeit sofort zu

beenden. Es wird empfohlen, sich dann telefonisch an einen Arzt, eine Ärztin, den ärztlichen

Bereitschaftsdienst oder das Gesundheitsamt zu wenden.

2.2. Mitarbeiter Hatten zum Einsatz in der Betreuung vorgesehene Beschäftigte in den letzten 14 Tagen vor dem geplanten

Einsatz engen Kontakt zu einem Erkrankten mit einer laborbestätigten COVID19-Diagnose, darf die

Regenbogen-Schule Konstanz von diesen Personen nicht betreten werden. Gleiches gilt, wenn Beschäftigte

während der Kinderbetreuung Kenntnis erlangen, dass ein enger Kontakt zu einer Person bestand, die

nachweislich infiziert ist. Ein enger Kontakt bedeutet entweder, dass man mindestens 15 Minuten mit dem

Erkrankten Gesichts- oder Sprachkontakt hatte bzw. angehustet oder angeniest worden ist, während dieser

ansteckend war.

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3. Zentrale Hygienemaßnahmen Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die

Tröpfcheninfektion über die Atemwege. Darüber hinaus ist eine Infektionsübertragung auch indirekt über

die Hände möglich, die dann mit Mund-, Nasenschleimhaut oder der Augenbindehaut in Kontakt kommen.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick Abstandsgebot: Die Mitarbeiter versuchen mindestens 1,50 m Abstand zu den Schülerinnen und

Schülern zu halten. Davon ausgenommen sind solche Tätigkeiten, bei denen eine engere

körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist; in diesen Fällen sind geeignete Schutzmaßnahmen, z.B.

Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden.

Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung

von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc.,

vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Mund-Nasen-

Bedeckung, nach dem Toiletten-Gang) durch

a) Händewaschen mit hautschonender Flüssigseife für 20 – 30 Sekunden (siehe auch

https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/) oder, wenn dies nicht möglich ist,

b) Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein

gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender

Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die

Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten (siehe

auch https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/desinfektionsmittel.html).

Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten

Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen

halten, am besten wegdrehen.

Mund-Nasen-Bedeckung tragen: Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder

Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz).

Im Unterricht ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei gewährleistetem Sicherheitsabstand

nicht erforderlich, gleichwohl aber zulässig. Sollten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte in

der Schule eine Mund-Nasen-Bedeckung verwenden wollen, so spricht nichts dagegen.

Für den richtigen Umgang mit der Mund-Nasen-Bedeckung hat das Sozialministerium

Informationen zusammengestellt:

https://sozialministerium.badenwuerttemberg.de/de/service/presse/meldung/pid/auch-einfache-

masken-helfen/

Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an

Mund, Augen oder Nase fassen.

Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln praktizieren.

Öffentlich zugängliche Handkontaktstellen wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit

der Hand anfassen, z.B. Ellenbogen benutzen.

Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-

/Geruchssinn, Halsschmerzen) in jedem Fall zu Hause bleiben und ggf. medizinische Beratung/

Behandlung in Anspruch nehmen.

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3.1. Beschaffung von notwendigen Materialien

Das Landratsamt Konstanz als Träger ist verantwortlich für die Bereitstellung der notwendigen Hygiene und Schutzausrüstung.

Die Beschaffung erfolgt in Absprache mit der Schule.

Flächendesinfektion der Böden, Tische, Klinken, Arbeitsmittel

2 Handdesinfektionsspender im Eingang inkl. Desinfektionsmittel zum Nachfüllen.

Handdesinfektionsmittel Wischtücher für Pflegetoiletten

Flächendesinfektionsmittel Personaltoilette

Handdesinfektionsmittel (Gel in Fläschchen) für Pflegetoiletten, Lehrerzimmer, Mitarbeitertoiletten, Verteilerküche, Hausmeister inkl. Vorrat an Händedesinfektion.

FFP2-Masken

OP-Masken

Visiere

Schutzkittel

Sollten an der Schulen die bisherigen Materialbestände an Schutzutensilien aufgebraucht sein und aufgrund von Lieferengpässen nicht von der Schule im herkömmlichen Verfahren beschafft werden können, werden SBBZ und Schulkindergärten, die besonders vulnerable Schulkindergartenkinder oder Schülerinnen und Schüler in der Notbetreuung bzw. im Präsenzunterricht haben, von den Stadt- und Landkreisen wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Pflegedienste aus dem Bestand der vom Land allen Stadt und Landkreisen überlassenen Kontingente prioritär behandelt. Dabei erfolgt aufgrund des teilweise nach wie vor begrenzten Materialbestands eine Verteilung von medizinischer Schutzausrüstung im Rahmen des Verfügbaren (Landkreistag 28.04.2020)

3.2. Verhaltensregeln Die Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen haben untereinander das Abstandsgebot von 1,50 Metern

sowie die Hygieneregeln einzuhalten. Ausstattung der Waschbecken mit Flüssigseife und

Papierhandtüchern ist als Voraussetzung für die Händehygiene sicherzustellen und umgehend aufzufüllen.

Häufiges Händewaschen mit Seife (auch immer mal wieder während der Arbeit)

Es muss die ganze Hand, einschließlich Handrücken, Fingerzwischenräume, Daumen und

Fingernägel für mindestens 20 Sekunden mit Seife kräftig eingeschäumt und gewaschen werden.

Hände sind grundsätzlich aus dem Gesicht fernzuhalten.

Husten und Niesen in ein Taschentuch oder in die Armbeuge, auf keinen Fall in die Hand.

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Schutzhandschuhe und Desinfektionsmöglichkeiten im Sanitär- und Wickelbereich und bei der

Versorgung von Wunden bereitstellen.

Desinfektion der Hände erfolgt nur bei den im Hygieneplan genannten Tätigkeiten.

Achten Sie darauf, dass Trinkgläser, Besteck und Essgeschirr immer nur von einer Person benutzt

werden.

Die Verhaltensregeln sind mit den Schülern einzuüben und umzusetzen. Besonders auf das gründliche

Händewaschen ist zu achten, Hinweise siehe zum Beispiel: https://hygiene-tipps-

fuerkids.de/files/download/pdf/Elternseiten/3.8Technik_Haendwaschen_ Merkblatt.pdf oder https://

hygiene-tipps-fuer-kids.de/poster

3.3. Nase-Mundschutz / Alltagsmasken /FFP2-Masken Unsere Schüler sind häufig nicht in der Lage, zuverlässig einen MNS (Mundnasenschutz) zu tragen, sondern

nur das Personal. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist für die Teilnahme am Unterricht keine

Vorgabe. Sollten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte diesen aber verwenden wollen, so spricht

nichts dagegen.

Das Gesundheitsamt empfiehlt, dass Lehrkräfte, die zu einer Risikogruppe gehören und auf freiwilliger Basis

arbeiten wollen, FFP2-Schutzmasken zur Verwendung tragen. Mit FFP2-Masken wird bei korrekter

Anwendung das Risiko einer Ansteckung, auch mit dem Coronavirus reduziert.

Für den Umgang mit diesen FFP2-Masken gibt das Gesundheitsamt folgende Empfehlungen aus:

Die Masken sollten nach einer Durchfeuchtung gewechselt werden. Eine Durchfeuchtung tritt beim

permanenten Tragen schneller ein, als beim gelegentlichen Auf- und Absetzen der Masken. Hier ist

bei Verwendung der Masken die Gebrauchsanleitung der verwandten Maske zu beachten.

Die Schulleitung hat pro Mitarbeiter drei Schutzmasken angefordert. FFP2-Masken werden vom

Landratsamt, falls vorhanden zur Verfügung gestellt.

Die Masken können, wenn sie getrocknet sind und in der Innenseite nicht kontaminiert wurden,

wiederverwendet werden.

Die Masken sollen personalisiert sein (bspw. Initialen mit Permanentmarker an Außenseite

anbringen).

Wenn eine Maske gewechselt wird, sollte sie an der Innenseite nicht berührt werden und mit

einem Einmal-Papierhandtuch umwickelt werden, damit die Innenseite auch bei der Lagerung nicht

kontaminiert wird.

Ergänzung: (s. Anlagen, Wiederverwendung von Masken, befristet für 6 Monate, BMG und BMAS)

Das Tragen von FFP2- Masken erschwert die Atmung etwas, so dass dies unter Umständen

manchen Personen nicht permanent möglich sein wird.

Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist im öffentlichen Personennahverkehr vorgeschrieben.

Schüler, die hierzu nicht in der Lage sind, werden in die Schülerbeförderung wiederaufgenommen.

Inwieweit eine Wiederaufnahme in den Schulbus für Selbstfahrer möglich ist, klärt die Schulleitung mit dem

Landratsamt. Bei Bedarf sollen sich Eltern an die Schulleitung wenden.

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3.4. Hygiene im Sanitärbereich

In allen Toilettenräumen müssen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt

und regelmäßig aufgefüllt werden. Entsprechende Auffangbehälter für Einmalhandtücher sind vorzuhalten.

Der Hausmeister füllt regelmäßig auf.

Damit nicht zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich die jeweils zugeordneten Toiletten benutzen, muss

durch eine Lehrkraft eine Eingangskontrolle (Aufsicht) durchgeführt werden.

Am Eingang der Toiletten muss durch gut sichtbaren Aushang darauf hingewiesen werden:

Vor den Toiletten sollen jeweils nur einzelne Schülerinnen und Schüler warten und sich ansonsten in ihren

Klassenräumen aufhalten.

Abstandsmarkierungen vor den Toilettenräumen sind angebracht. Bei weiterem Bedarf sofort beim

Hausmeister melden.

Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen. Bei Verschmutzungen mit

Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der Kontamination mit einem mit

Flächendesinfektionsmittel getränkten Einmaltuch eine gezielte Desinfektion erforderlich. Dabei sind

Arbeitsgummihandschuhe zu tragen.

Die Personaltoilette sollte nach jeder Benutzung desinfiziert werden.

Jede Notgruppe sollte eigene Sanitärräume benutzen. Unter Umständen wird die Geschlechtertrennung bei

den Sanitärräumen aufgehoben, um ausreichend Sanitärräume für die Notbetreuungs-Gruppen festlegen

zu können (bei Einzeltoiletten). Wickelauflagen sind unmittelbar nach Nutzung zu desinfizieren.

3.5. Lüften - Verringerung der Keimlast in der Raumluft durch Lüften Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht

wird. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Querlüftung bzw. Stoßlüftung bei vollständig

geöffneten Fenstern, ggf. auch Türe über mehrere Minuten vorzunehmen. Aus Sicherheitsgründen müssen

verschlossene Fenster daher für die Lüftung unter Aufsicht einer Lehrkraft geöffnet werden. Fenstergriffe

möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. auch Einmaltaschentuch oder

Einmalhandtücher verwenden.

Können aufgrund baulicher Maßnahmen Fenster in einem Raum dauerhaft nicht geöffnet werden, ist er für

den Unterricht nicht geeignet, es sei denn, es ist eine effektive raumlufttechnische Anlage (Lüftungsanlage)

vorhanden.

Angebote auf dem Schulhof werden empfohlen, hierzu wird eine Aufteilung des Schulhofes in drei strikt

voneinander getrennten Bereichen baulich vorbereitet. Es ist darauf zu achten, dass sich die Gruppen auf

dem Pausenhof nicht mischen.

3.6. Reinigung Die DIN 77400 (Reinigungsdienstleistungen Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung) ist zu

beachten.

In der Schule steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Dies gilt auch für Oberflächen, denen

antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden müssen, da auch hier Sekrete und Verschmutzungen

mechanisch entfernt werden sollen.

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Mit der Erweiterung der Notgruppenbetreuung werden die sanitären Einrichtungen entsprechend mehr

frequentiert. Für diese Situation empfehlen die sozialmedizinischen Assistentinnen, dass das

Infektionsrisiko durch vermehrte Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen der Sanitäreinrichtungen

verringert werden kann.

Handkontaktflächen sollen besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen mindestens täglich,

ggf. auch mehrmals täglich, mit einem tensidhaltigen Reinigungsmittel gereinigt werden (Das SARS-CoV-2-

Virus ist ein behülltes Virus, dessen Lipidhülle durch die Tenside in Reinigungsmitteln inaktiviert wird,

sodass eine sorgfältige Reinigung in diesem Kontext ausreichend ist):

• Türklinken und Griffe (z.B. Schubladen- und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türen,

• Treppen- und Handläufe,

• Lichtschalter,

• Tische, Telefone, Kopierer (Handkontaktflächen),

• alle weiteren Griffbereiche, wie z. B. Computermäuse und Tastaturen.

Während der Lüftungsintervalle sorgt das Klassenteam für eine Desinfektion im Klassenzimmer (Tische,

Türklingen, Lichtschalter).

Der Hausmeister reinigt Kaffeemaschinenknöpfe, Handläufe im Treppenhaus, Toilettentürenklinken,

Zugangsschalter Eingangstüren.

4. Organisatorische Regelungen für einzelne Bereiche

4.1. Gruppenbildung Die Notbetreuung findet in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher besuchte, durch deren Personal

in möglichst kleinen Gruppen statt. Externe Therapeuten haben aktuell keine Genehmigung das Gebäude

zu betreten. Die Gruppengröße orientiert sich an der Hälfte einer rechnerischen Klassengröße. (6:2=3). In

Einzelfällen wird die Vorgabe für Kindergärten: maximal 5 Schüler im Einzelfall zugelassen.

Eine Lehrperson arbeitet zusammen mit einer Betreuungsperson. Bei einfachen Gruppen wäre auch eine

zeitweise Betreuung durch eine Einzelperson denkbar. Bei einzelnen Schülern wird eine Einzelbetreuung

durch Schulbegleitung oder Lehrkräfte favorisiert.

Geschlechtsspezifische Regelungen (immer eine weibliche Betreuungskraft vorhanden) werden bedacht.

Die Schulleitungen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren organisieren das Angebot

und stimmen sich mit den für den Einsatz der Pflege- und Betreuungskräfte und den für die

Schülerbeförderung verantwortlichen Personen ab.

Die Beschäftigten haben untereinander das Abstandsgebot von 1,50 Metern sowie die Hygieneregeln

einzuhalten.

Insgesamt sollen sich nie mehr als 6 Personen in einem Zimmer aufhalten (maximale Obergrenze).

Die Gruppen sollten:

so klein wie organisatorisch möglich sein,

sich während der Betreuungszeit nicht durchmischen,

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von möglichst immer den gleichen Beschäftigten betreut werden

Eine Vertretung findet nur durch Mitarbeiter einer Gruppe statt bzw. Mitarbeiter, die in den letzten

14 Tagen nicht im Einsatz waren.

sich viel im Außengelände aufhalten,

getrennte gruppenbezogene Wasch- und Toilettenbereiche wurden benannt (Siehe Plan)

und nach Möglichkeit von Fach- und Betreuungskräften beaufsichtigt werden, die den Kindern

bekannt sind.

4.2. SCHULZEITEN Die Notbetreuung orientiert sich an den Unterrichtszeiten und soll in erster Linie und soweit möglich von

den Pflege- und Betreuungskräften des Schulbereichs sowie den Lehrkräften der Schule übernommen

werden.

Mit beginnender Beschulung der Berufsschulstufe wird nach Vorgabe aus dem Schulamt noch auf eine

Beschulung im Ganztag verzichtet

Der Unterrichtsbeginn wird für die verschiedenen Klassen flexibel gestaltet, damit die Stoßzeit gegen 8 Uhr

zum Unterrichtsbeginn vermieden wird. Die Zeit des Unterrichtsbeginns wird möglichst entzerrt. Pausen

werden im Schulbetrieb so organisiert, dass die hygienischen Rahmenbedingungen wie etwa

Abstandswahrung eingehalten werden können.

Schulöffnung für die verschiedenen Klassen/Gruppen

Notgruppen: 8:15 Uhr => Unterrichtsbeginn 8:30 Uhr, Unterrichtsende: Individuell max. normale

Schulzeiten

B1 Berufsschulstufe: 8:30 Uhr => Unterrichtsbeginn 8:45 Uhr, Unterrichtsende: 12:30 (Auch Freitag)

B2 Berufsschulstufe: 8:05 Uhr => Unterrichtsbeginn 8:20 Uhr, Unterrichtsende: 12:30 (Auch Freitag)

B3 Berufsschulstufe: 8:30 Uhr => Unterrichtsbeginn 8:45 Uhr, Unterrichtsende: 12:30 (Auch Freitag)

Bei Schulschluss muss durch geeignete Aufsichtsmaßnahmen dafür gesorgt werden, dass Abstands- und

Hygieneregeln auch dort eingehalten werden.

Ebenso ist zu beachten, dass die Schülerinnen und Schüler im öffentlichen Personennahverkehr eine Mund-

Nasen-Bedeckung zu tragen haben.

4.3. WAHL DES KLASSEN/GRUPPENRAUMS strategische Gesichtspunkte: möglichst optimale räumliche Trennung der verschiedenen

Notbetreuungs-Gruppen

Gewohnheit einzelner Schülerinnen und Schüler

Klare Zuweisung von Toiletten pro Gruppe

Siehe Plan

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4.4. Schülertransport: Die Schülerbeförderung berücksichtigt die Gruppenkonstellationen der Notgruppen. Bei der

Schülerbeförderung in Bussen werden die Schüler einer Notbetreuungsgruppe getrennt von anderen

Schülergruppen befördert. Die Gruppengröße in der Notbetreuung liegt in der Regel beim halben

Klassenteiler. Dieser liegt bei SBBZ GENT/ KMENT bei 6 Schülern. Insofern sollten nicht mehr als 3 Schüler

in einer Schülerbeförderungstour mitfahren. Eine Begleitperson ist bei Bedarf anwesend. (Epilepsie).

4.5. Ankommenssituation: Empfohlen wird weiterhin, dass Eltern, die Schüler zur Notbetreuung bringen, das Schulgebäude nicht

betreten und 1,50 m Abstand zu Mitarbeitern halten, die sich im Eingangsbereich aufhalten.

Die verschiedenen Gruppen und Klassen haben ausgewiesene Ein- und Ausgänge, die zwingend zu

benutzen sind (siehe Plan).

Das Gesundheitsamt empfiehlt die Einhaltung eines geregelten Ablaufs zur Händehygiene beim Ankommen

der Schüler.

Ständerdesinfektionsspender sollen ab 04.05.2020 am Haupteingang und Nebeneingang zur Verfügung

stehen.

Die Händedesinfektion ist nicht zwingend notwendig bei sorgfältigem Händewaschen.

Es ist vor Ort nachvollziehbar, dass in der speziellen Situation mit den Schülern des SBBZ der Schule die

Händedesinfektion bei der Ankunft häufig praktikabler ist und daher beibehalten werden kann.

Ablauf:

1.) Jacken ausziehen

2.) Hände der Schüler desinfizieren

3.) Fieber messen (Berufsschulstufe nur bei Bedarf)

Bei gründlichem Hände waschen ist ein Desinfizieren überflüssig.

Die Hände der Schüler werden außerdem gewaschen vor dem Zubereiten von Speisen, vor dem Essen und

nach dem Toilettengang.

Auf das Schütteln von Händen zur Begrüßung wird verzichtet. Falls aber einzelne Schüler aufgrund einer

zwanghaften Fixierung auf bestimmte Rituale unbedingt die Hände schütteln wollen (z.B. bei autistischer

Störung), könnte man dies mit ihnen durchführen, wenn man anschließend unmittelbar die Hände wäscht

oder desinfiziert.

4.6. Wegeführung Es ist darauf zu achten, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig über die Gänge zu den

Klassenzimmern und in die Schulhöfe gelangen.

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5. Organisation des Unterrichts

5.1. Unterrichtsangebote

Der Unterricht und die Betreuung erfolgen in kleinen Gruppen. Uns ist bewusst, dass die Schüler zumindest

in den Notgruppen untereinander in der Regel das Abstandsgebot und Hygienevorschriften nicht verlässlich

einhalten können.

Mitarbeiter achten darauf, wo möglich den geforderten Abstand von mindestens 1,5m einzuhalten.

Jede Gruppe hat einen Raum, in dem der Unterricht vorrangig stattfindet. Spontane Zimmerwechsel sind

nicht möglich und bedürfen, der Anmeldung in der Verwaltung. Da Materialien nach dem Benutzen

desinfiziert werden müssen, bietet es sich an, dass Personal Material aus den Fachräumen bei Bedarf holt

und anschließend desinfiziert.

5.2. Lerngänge außerhalb des Schulgeländes, z.B. Spaziergänge in die Schulumgebung und Fahrten in den Wald:

Laut Kultusministerium sind alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen verboten. Das Schulamt hat dies

für SBBZ GENT/KMENT bestätigt.

Auch wenn aus Sicht des Gesundheitsamts beim Aufenthalt im Freien das Infektionsrisiko geringer ist, als

bei Aufenthalt in Innenräumen, wenn der Abstand zwischen den Personen gewahrt bleiben kann.

5.3. Sport Offiziell nicht möglich

5.4. Hauswirtschaft / Kochen Offiziell nicht möglich

5.5. Infektionsschutz in den Pausen: Auch in den Pausen muss gewährleistet sein, dass der vorgegebene Abstand zwischen den verschiedenen

Gruppen gehalten wird. Eine Aufteilung des Pausenhofes und versetzte Pausenzeiten können vermeiden,

dass zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich auf dem Pausenhof sind oder die Toiletten benutzen.

Aufsichtspflichten müssen im Hinblick auf veränderte Pausensituationen angepasst werden (u.a. geöffnete

Fenster, körperliche Auseinandersetzungen zwischen Schülerinnen und Schülern, „tote“ Ecken im

Schulgelände).

Pausen finden bei Regen im Gruppenverband im Zimmer statt.

Für die räumliche Trennung einzelner Pausenbereiche auf dem Schulhof können aktuell aus

Brandschutzgründen keine baulichen Maßnahmen ergriffen werden. (Die Idee: Doppelabsperrzäune aus

Plastik mit ca. 1,20 m wurde verworfen. Träger bleibt im Kontakt mit der Schulleitung).

5.6. Mittagessen Ein Mittagessen im Speisesaal findet nicht statt. Das Essen wird unter Abstandsvorgaben ausgegeben oder

an das Zimmer geliefert.

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Das Mittagessen erfolgt im Gruppenraum.

Da eine Mittagsverpflegung angeboten wird, ist darauf zu achten, dass möglichst keine Warteschlangen bei

der Essensaus- und Geschirrrückgabe entstehen. Hierfür wurden Abstandsmarkierungen angebracht.

Brötchendienst, Pausenverkäufe und der Restaurantbetrieb des Café Klatsch dürfen nicht angeboten

werden.

Bei dem gemeinsamen Verzehr von Speisen bei einer Notbetreuung ist sicherzustellen, dass

die Plätze so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den

Tischen und

Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Personen

gewährleistet ist.

Der Wasserspender steht aus Hygieneschutzgründen nicht mehr zur Verfügung.

5.7. Pflegesituationen Beim Wickeln mit engem Körperkontakt zu Schülern ist das Tragen von Schutzkleidung grundsätzlich

erforderlich, da eine Kontamination der Privatkleidung mit Stuhl oder Urin kaum vermieden werden kann.

Das Tragen von Einmal-Schutzkitteln aus Plastik beim Wickeln mit engem Körperkontakt wird

vorgeschrieben

Die sozialmedizinischen Assistentinnen sprechen keine allgemeine Empfehlung zum Tragen von Visieren

aus. Ein Visier kann nur verhindern, dass Tropfen von z.B. Spucke oder anderen Körperflüssigkeiten auf die

Schleimhäute gelangen (z.B. Auge). Es bietet keinerlei Schutz bezüglich der Inhalation von errregerhaltiger

Atemluft. Somit wäre es sinnvoll, bei bestimmten Tätigkeiten zusätzlich zur Atemschutzmaske ein Visier zu

tragen, aber nicht stattdessen.

Die Zeppelingewerbeschule stellt Visiere zur Verfügung.

6. Zugangsregelung ins Gebäude

Das Gebäude bleibt weiterhin abgeschlossen.

Der Zutritt zur Schule kann nur nach Anmeldung und Genehmigung durch die Schulleitung

erfolgen. Wir folgen der Aufforderung des Ministeriums vom 20.03.2020, darauf zu achten, dass

sich die Lehrkräfte der Schule nur aus zwingenden schulorganisatorischen Anlässen, insbesondere

auch zur Notbetreuung und Schulbetrieb, im Schulgebäude aufhalten sollen. Die Lehrkräfte

befinden sich weiterhin im Dienst, der grundsätzlich von zuhause zu verrichten ist.

außerunterrichtliche Veranstaltungen und die Mitwirkung außerunterrichtlicher Partner (z.B.

Logopädie) am Schulbetrieb sind leider bis zum Schuljahresende laut Anordnung vom Ministerium

bis zu den Sommerferien ausgeschlossen.

Die Schulleitung führt eine Übersicht, wer sich an welchen Tagen zu welcher Zeit in welchen

Räumlichkeiten aufhält.

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6.1. Besprechungen, Konferenzen und Veranstaltungen Besprechungen und Konferenzen müssen auf das absolut notwendige Maß begrenzt werden. Dabei ist auf

die Einhaltung des Abstandsgebotes zu achten. Video- oder Telefonkonferenzen sind zu bevorzugen.

Lehrkräfte ohne Präsenzpflicht an der Schule können nur über Video- oder Telefonkonferenzen an

Besprechungen oder Konferenzen teilnehmen.

Klassen- und Elternversammlungen sowie alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen der Schule sind

untersagt.

Führen eines Gruppenbuches Protokollierung von Begegnungen von Schülern mit Personen außerhalb der Notbetreuungs-Gruppe

Das Gesundheitsamt empfiehlt während der Covid 19 Pandemie, dass Begegnungen von Schülern der

Notbetreuungs-Gruppe mit Personen außerhalb der Gruppe, die über den Zeitpunkt einer kurzen

Begegnung (15 min face-to-face, Abstand <1,5 m) hinausgehen, protokolliert werden.

MELDEPFLICHT Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes sind

sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen dem

Gesundheitsamt zu melden.

Das Landratsamt Konstanz hat mit dem Gesundheitsamt folgendes Vorgehen abgestimmt, sollte ein

Coronafall an der Schule auftreten (Stand 12.05.2020):

1) Schüler/in positiv getestet: Testung aller Schülerinnen und Schüler in der Klasse und der

unterrichtenden Lehrkräfte. Alle betroffenen Personen bleiben Zuhause bis die Testergebnisse

vorliegen.

2) Lehrkraft positiv getestet: Testung der Lehrkraft und deren engen Kontakten sowie der

unterrichteten Schülerinnen und Schüler. Alle betroffenen Personen bleiben Zuhause bis die

Testergebnisse vorliegen.