Erste ETA-Zulassung für Fugendichtstoffe im Februar ... · PDF fileAnlass war der Antrag...

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Erste ETA-Zulassung für Fugendichtstoffe im Februar erteilt – DIBt bezieht auf Seminar Stellung zu europäischen Zulassungen Dipl.-Ing. M. Neukert 1 , Sachverständiger Das Deutsche Institut für Bautechnik hat die erste ETA-Zulassung für Dichtstoffe erteilt. Anlass war der Antrag eines Herstellers auf Erweiterung der bestehenden Zulassung wegen einer Weiterentwicklung der dauerhaften Dehnungsaufnahme. Während sich in Deutschland die Anlagenverordnungen der Länder in verschiedene Richtungen entwickeln, schafft damit das DIBt mit der Erteilung der Zulassung aus der Sicht des Autors bereits Fakten, die mit europäischen Partnern abgestimmt sind und ist damit einen Schritt zur Vereinheitlichung des Wasserrechts in Europa gegangen. Fragen in der praktischen Umsetzung bleiben jedoch noch offen. Um die Auswirkungen auf die Praxis in Deutschland abschließend bewerten zu können, muss jedoch die Einführung der TRwS Dichtflächen und der DAfStb- Richtlinie abgewartet werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik hat im Februar die erste ETA-Zulassung (European Technical Approval) Nr. ETA-05/0016 2 für Fugendichtstoffe zum Einsatz in LAU-Anlagen erteilt. Anlass war der Antrag der PROXAN Dichtstoffe GmbH aus Greiz-Dölau 3 , als erster Dichtstoffhersteller den Anwendungsbereich von in die Fugen eingebauten Dichtstoffen von max. 25 % dauerhafte Dehnungsaufnahme auf 35 % zu erhöhen und damit Fugen zwischen Bauelementen mit erheblich größerer Kantenlänge als bisher dauerhaft abdichten zu können. Dies ist bei Fugen zwischen Bauteilen mit großen Kantenlängen, wie sie z.B. auf Flugplätzen häufig angetroffen werden, von erheblicher Bedeutung. Innerhalb eines DIBt-Treffpunktes am 28.04.2005 wurden vom DIBt die neuen Entwicklungen vorgestellt und erläutert. Basis für die nachfolgenden Ausführungen ist die Zulassung ETA-05/0016. Zum besseren Verständnis empfiehlt es sich, den Text der Zulassung parallel als Quelle zu nutzen. Das DIBt hat in Abstimmung mit den europäischen Partnern diesen Anlass genutzt, weitgehende Veränderungen im Hinblick auf eine Vereinheitlichung des europäischen Regelwerkes im Bereich der Auslegung und Bewertung von Fugen in Dichtflächen einzuführen und greift mit der Veröffentlichung der ersten Zulassung der neuen TRwS „Ausführung von Dichtflächen DWA-A 786 4 “ und der neuen Fassung der Richtlinie des DAfStb „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ 5 , die vermutlich im Laufe des Jahres veröffentlicht werden, vor. Als wesentliche Neuerungen der Zulassung sind u. a. folgende Schwerpunkte zu beachten: 1 Ingenieurbüro M. Neukert, Am Hopfenacker 21, 36381 Schlüchtern. Tel.: 06661-730-469, Fax: 06661-730465, E-Mail: [email protected] 2 Zulassung einsehbar unter www.proxan.de 3 PROXAN-Dichtstoffe GmbH, Liebigstraße 7, 07973 Greiz-Dölau Tel.: 03661-671013, Fax 03661-689937 E-Mail: [email protected] 4 DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfälle e. V., Theodor-Heus-Alle 17, 53773 Hennef 5 Deutscher Ausschuss für Stahlbeton-DAfStb im DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin.

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Page 1: Erste ETA-Zulassung für Fugendichtstoffe im Februar ... · PDF fileAnlass war der Antrag der PROXAN Dichtstoffe GmbH aus Greiz-Dölau3, als erster ... c) Grundlagen für die CE-Kennzeichnung

Erste ETA-Zulassung für Fugendichtstoffe im Februar erteilt – DIBt bezieht auf Seminar Stellung zu europäischen Zulassungen Dipl.-Ing. M. Neukert1, Sachverständiger Das Deutsche Institut für Bautechnik hat die erste ETA-Zulassung für Dichtstoffe erteilt. Anlass war der Antrag eines Herstellers auf Erweiterung der bestehenden Zulassung wegen einer Weiterentwicklung der dauerhaften Dehnungsaufnahme. Während sich in Deutschland die Anlagenverordnungen der Länder in verschiedene Richtungen entwickeln, schafft damit das DIBt mit der Erteilung der Zulassung aus der Sicht des Autors bereits Fakten, die mit europäischen Partnern abgestimmt sind und ist damit einen Schritt zur Vereinheitlichung des Wasserrechts in Europa gegangen. Fragen in der praktischen Umsetzung bleiben jedoch noch offen. Um die Auswirkungen auf die Praxis in Deutschland abschließend bewerten zu können, muss jedoch die Einführung der TRwS Dichtflächen und der DAfStb- Richtlinie abgewartet werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik hat im Februar die erste ETA-Zulassung (European Technical Approval) Nr. ETA-05/00162 für Fugendichtstoffe zum Einsatz in LAU-Anlagen erteilt. Anlass war der Antrag der PROXAN Dichtstoffe GmbH aus Greiz-Dölau3, als erster Dichtstoffhersteller den Anwendungsbereich von in die Fugen eingebauten Dichtstoffen von max. 25 % dauerhafte Dehnungsaufnahme auf 35 % zu erhöhen und damit Fugen zwischen Bauelementen mit erheblich größerer Kantenlänge als bisher dauerhaft abdichten zu können. Dies ist bei Fugen zwischen Bauteilen mit großen Kantenlängen, wie sie z.B. auf Flugplätzen häufig angetroffen werden, von erheblicher Bedeutung. Innerhalb eines DIBt-Treffpunktes am 28.04.2005 wurden vom DIBt die neuen Entwicklungen vorgestellt und erläutert. Basis für die nachfolgenden Ausführungen ist die Zulassung ETA-05/0016. Zum besseren Verständnis empfiehlt es sich, den Text der Zulassung parallel als Quelle zu nutzen. Das DIBt hat in Abstimmung mit den europäischen Partnern diesen Anlass genutzt, weitgehende Veränderungen im Hinblick auf eine Vereinheitlichung des europäischen Regelwerkes im Bereich der Auslegung und Bewertung von Fugen in Dichtflächen einzuführen und greift mit der Veröffentlichung der ersten Zulassung der neuen TRwS „Ausführung von Dichtflächen DWA-A 7864“ und der neuen Fassung der Richtlinie des DAfStb „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ 5, die vermutlich im Laufe des Jahres veröffentlicht werden, vor. Als wesentliche Neuerungen der Zulassung sind u. a. folgende Schwerpunkte zu beachten:

1 Ingenieurbüro M. Neukert, Am Hopfenacker 21, 36381 Schlüchtern. Tel.: 06661-730-469, Fax: 06661-730465, E-Mail: [email protected] 2 Zulassung einsehbar unter www.proxan.de 3 PROXAN-Dichtstoffe GmbH, Liebigstraße 7, 07973 Greiz-Dölau Tel.: 03661-671013, Fax 03661-689937 E-Mail: [email protected] 4 DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfälle e. V., Theodor-Heus-Alle 17, 53773 Hennef 5 Deutscher Ausschuss für Stahlbeton-DAfStb im DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin.

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a) Neue Beanspruchungsstufen für Abfüll- und Umschlaganlagen werden eingeführt Gegenüber den bisher durch die TRwS 132/97 eingeführten einheitlichen Belastungsstufen für alle Anlagentypen

- gering bis 8 Stunden - mittel bis 72 Stunden - hoch bis 3 Monate

werden als Äquivalent für Abfüll- und Umschlaganlagen die Stufen in Abhängigkeit von der Anzahl der Abfüll- und Umschlagprozesse definiert. - gering max. 4 mal/Jahr - mittel max. 200 mal/Jahr - hoch mehr als200 mal/Jahr Wurde bisher von einer tatsächlichen Beaufschlagung durch Leckagen bei der Festlegung der Beaufschlagungsdauer ausgegangen, ist jetzt die höhere Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Beaufschlagungen bei zunehmender Anzahl von Abfüll- und Umschlagvorgängen das Kriterium der Einstufung. Aus Sicht des Autors bleibt damit das Sicherheitskonzept der konkreten Anlage unberücksichtigt. Wie sich diese Änderung in der Praxis auswirkt, kann aber erst nach Einführung der neuen TRwS betrachtet werden. b) Planung von Fugen in Dichtflächen darf zukünftig nur noch von fachkundigen

Planern durchgeführt werden Fugenpläne müssen von fachkundigen Planern erstellet werden. Grundsätzlich ist dieser Ansatz zu begrüßen, da eine fachgerechte Fugenplanung die Voraussetzung ist, um Fugen dauerhaft abzudichten, aber leider ist bisher nicht definiert, welche Voraussetzungen dieser Planer erfüllen muss, um seine Fachkunde nachzuweisen. Nach Aussage von Herrn Kluge vom DIBt wird angestrebt, bei der z. Zt. stattfindenden Überarbeitung des WHG eine entsprechende Regelung einzuarbeiten. Wann und ob das jedoch tatsächlich erfolgt, ist noch offen. Da die Zulassungen jedoch bindend für Betreiber und Errichter ist, muss die Qualifikation von Planern vom Betreiber bei Auftragsvergabe bzw. durch Sachverständige bei der Prüfung nachgefragt werden. Bis zu einer Klärung dieser Anforderungen an Planer wird sich aus der Sicht des Autors in der Praxis nicht viel ändern. Es bleibt zu hoffen, dass alle Beteiligten hier schnellstens Klärung schaffen, um Rechtsunsicherheit zu beseitigen. c) Grundlagen für die CE-Kennzeichnung werden eingeführt Im Rahmen der Vergabe des CE-Kennzeichens wird die Überprüfung der Qualitätssicherung der Hersteller neu geregelt. Um die CE-Kennzeichnung verwenden zu dürfen, müssen die Hersteller von einer zugelassenen Überwachungsstelle zertifiziert werden. Voraussetzung für die Zertifizierung ist das Vorhandensein eines Qualitätssicherungssystems des Herstellers mit einer entsprechenden Eigenüberwachung und Produktion auf der Basis der Anforderungen aus der ETA-Zulassung.

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d) Nachweis der Bauausführung durch Fachbetriebe Auf der Grundlage der Zulassung ist der Hersteller der Fugenabdichtung verpflichtet Übereinstimmungserklärung (ÜH) für das Objekt auszustellen und vorzulegen. In der ÜH-Erklärung bestätigt der Hersteller der Fuge (nicht der Materialhersteller), dass alle Anforderungen der Zulassung eingehalten sind. Diese Anforderung gilt unabhängig von der Gefährdungsstufe der Anlage nach VAwS. Bisher war die Vorlage eines Baustellenprotokolls ausreichend. Bei der Prüfung von Anlagen und bei der Erstellung von Ausschreibungstexten ist diese Anforderung zu beachten. e) Gegenüber früheren Auflagen werden jetzt Auflagen und Empfehlungen für den

Hersteller der Dichtstoffe und der Fugen sowie für den Betreiber von Anlagen ausgesprochen

Durch den erweiterten Geltungsbereich der Zulassungen müssen unterschiedliche nationale Regelungen beachtet werden. Einige Grundsatzanforderungen bzw. –empfehlungen werden ausgesprochen, um dann auf weitergehende nationale Regelungen zu verweisen. Entsprechend der Stellungnahme des DIBt wird damit für die Produktion und Bauausführung ein Rahmen beschrieben, der mindestens einzuhalten ist. Einsatz von Fugenmaterialien an Tankstellen Im Rahmen der Veranstaltung hat das DIBt nochmals klargestellt, dass Fugendichtstoffe für den Einsatz an Tankstellen als „Bauprodukte von untergeordneter Bedeutung“ in der Bauregelliste Teil C enthalten sind und damit keine bauaufsichtliche Zulassung benötigen. Aus diesem Grund decken formal die bisher erteilten Zulassungen den Einsatzbereich Tankstelle nicht ab. Die bisher eingesetzten Materialien können bis zur Änderung der Bauregelliste Teil C, damit auch nach Einführung der TRwS ATV-DVWK-A 781, welche Dichtstoffe mit Zulassung fordert, an Tankstellen weiterhin eingesetzt werden. Vorgesehen ist jedoch die Bauregelliste C umgehend zu ändern und im Anschluss daran den Geltungsbereich der nationalen sowie europäischen Zulassungen für Fugendichtstoffe von LAU-Anlagen auf Tankstellen zu erweitern. Bisherige nationale Zulassungen bleiben bestehen Durch Erteilung der ETA-Zulassungen bleiben bisher erteilte allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen bis zum Ende der festgelegten Gültigkeit in Kraft. Die Zulassungsinhaber können dann entscheiden, ob die nationalen Zulassungen verlängert werden sollen.