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Sozialpsychiatrischer Plan Sechste Fortschreibung für den Landkreis Nienburg/Weser 2018 - Erhebungsjahr 2017 -

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Sozialpsychiatrischer Plan

Sechste Fortschreibung

für den

Landkreis Nienburg/Weser

2018

- Erhebungsjahr 2017 -

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Sozialpsychiatrischer Plan 2018 für den Landkreis Nienburg/Weser Herausgeber: Landkreis Nienburg/Weser

Sozialpsychiatrischer Dienst als Geschäftsführung des Sozialpsychiatrischen Verbundes Triemerstr. 17, 31582 Nienburg/Weser

1. Auflage 2018: 250 Exemplare

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Vorwort zum Sozialpsychiatrischen Plan 2018 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, Sie halten nun die 6. Fortschreibung des Sozialpsychiatrischen Plans des Landkreises Nienburg/ Weser in Händen, der im Vergleich zur vorherigen Ausgabe 2015 wieder ein wenig umfangreicher geworden ist. Der Plan informiert nicht nur umfassend über die Hilfs- und Behandlungsstrukturen, die den psychisch kranken Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Landkreis Nienburg/ Weser zur Verfügung stehen, sondern auch über alle Veränderungen, die seit 2015 stattgefunden haben. So erschien 2016 der Landespsychiatrieplan für Niedersachsen. Im September 2017 trat die Novelle zum Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) in Kraft. Ebenfalls 2017 begann der vierstufige Eintritt des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (BTHG). All diese Veränderungen gilt es zu berücksichtigen und in die Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Verbundes zu integrieren, die Anbieter der Hilfen in der Region zu erfassen, zusammenzuführen, zu vernetzen und zu koordinieren, um so die bestmögliche Versorgung psychisch kranker Personen sicherzustellen. Die Menschen, die hinter all den Zahlen, Tabellen und Grafiken stehen, sind zum Einen hilfebedürftige oder hilfesuchende, psychisch kranke oder seelisch behinderte Menschen, jede/r einzelne mit ihrer/ seiner eigenen Geschichte, ihrem/seinem sozialen Umfeld. Zum anderen stehen aber auch die Menschen dahinter, die mit persönlichem und beruflichem Einsatz kompetent Hilfen, Halt und Unterstützung geben. All diesen Helfenden gelten mein Dank und die Anerkennung für ihren Einsatz, ihre Kompetenz und die gute Zusammenarbeit. Allen Personen und Institutionen, die zum Gelingen des Planes beigetragen haben, sei ebenfalls gedankt. Besonders hervorzuheben sind die Stellen, die bereit waren, eigene Daten zur Verfügung zu stellen und diese für den Sozialpsychiatrischen Plan auswerten zu lassen. Dem Autor der Berichterstattung sei Dank für die mühevolle Zusammenstellung der vorliegenden Daten und deren Auswertung. Thomas Klein Erster Kreisrat

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Inhaltsverzeichnis Kapitel Seite

Vorwort zum Sozialpsychiatrischen Plan 2018 (Erster Kreisrat Thomas Klein) - 1 -

1 Einführung - 4 -

2 Veränderungen und Ist-Stand im Sozialpsychiatrischen Verbund - 9 -

2.1 Suchtkrankenhilfe - 9 -

2.1.1 Stationäre Behandlung - 9 -

2.1.2 Stationäres Wohnen - 12 -

2.1.3 Ambulant Betreutes Wohnen - 14 -

2.1.4 Ambulante Behandlung und Beratung - 15 -

2.1.5 Soziale Kontakte - 19 -

2.2 Versorgungsangebote für psychisch Erkrankte des höheren Lebensalters incl. präseniler Demenz - 20 -

2.2.1 Stationäre Behandlung - 20 -

2.2.2 Stationäres Wohnen - 21 -

2.2.3 Ambulante Behandlung und Beratung - 25 -

2.3 Versorgungsangebote für Klienten mit nicht-organischen Psychosen, Neurosen und Persönlichkeitsstörungen - 26 -

2.3.1 Stationäre Behandlung - 26 -

2.3.1.1 Unterbringungen / Vorläufige Einweisungen - 28 -

2.3.2 Stationäres Wohnen - 30 -

2.3.3 Ambulant Betreutes Wohnen - 37 -

2.3.4 Arbeit und Bildung - 48 -

2.3.5 Ambulante Behandlung und Beratung - 54 -

2.3.6 Soziale Kontakte - 62 -

2.3.6.1 Nachruf - 64 -

2.3.7 Übergreifende Angebote - 65 -

2.4 Versorgungsangebote für psychisch kranke Kinder und Jugendliche - 67 -

2.4.1 Stationäre Behandlung - 67 -

2.4.2 Wohnen - 68 -

2.4.3 Ambulante Behandlung und Beratung - 73 -

2.4.4 Schule und Ausbildung - 77 -

3 Forensik - 81 -

3.1 Wunstorf (Stationäre Behandlung) - 81 -

3.1.1 Forensische Institutsambulanz (FIA) Wunstorf - 81 -

3.2 MRVZN Bad Rehburg (Stationäre Behandlung) - 82 -

3.2.1 Forensische Institutsambulanz (FIA) Bad Rehburg - 83 -

4 Änderungen in der Verbunds- und Fachgruppenstruktur - 85 -

4.1 Geschäftsführung - 85 -

4.2 Fachgruppen - 85 -

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Inhaltsverzeichnis Kapitel Seite

5 Bedarf und geplante Projekte - 91 -

5.1 Stationäre Behandlung - 91 -

5.1.1 Tagespflege - 91 -

5.2 Wohnen - 91 -

5.3 Arbeit und Bildung - 93 -

5.4 Soziale Kontakte/Selbsthilfe - 93 -

5.5 Hilfeplan-/Gesamtplanverfahren - 95 -

6 Berichte - 97 - 6.1 Sachbericht 2017 der KIBIS Nienburg (Januar bis Dezember 2017) - 97 -

6.2 Leistungen des ambulanten bzw. stationären Wohnens für Menschen mit Behinderungen aus dem Landkreis Nienburg/Weser - 100 - - Zahlen des Fachdienstes Eingliederungshilfe

6.3 Bundesteilhabegesetz (H. Stiegler) - 102 -

6.4 Novellierung des NPsychKG (H. Stiegler) - 103 -

6.5 Bericht der Fachgruppe Ambulant Betreutes Wohnen im Sozialpsychiatrischen - 104 - Verbund für den Sozialpsychiatrischen Plan- Rückblick 2015 - 2017

6.6 Landespsychiatrieplan (H. Stiegler) - 105 -

6.7 Sonderkontingent traumatisierter Frauen u. Kinder aus dem Nordirak (H. Stiegler)- 106 -

7 Anhang - 108 - 7.1 Verzeichnis der Abkürzungen - 108 -

7.2 Verzeichnis der Abbildungen und Tabellen - 110 -

7.3 Aktuelle Zusammensetzung des Psychiatrierates (Stand Juni 2012) - 113 -

7.4 „Taschenkarte“ für die Unterbringung nach NPsychKG (Heike Stiegler) - 114 -

7.5 Unterbringungsverfahren nach Betreuungsrecht §1906 BGB Checkliste für rechtliche Betreuer und Bevollmächtigte - 116 -

7.6 Adressenliste des Sozialpsychiatrischen Verbundes im Landkreis Nienburg/Weser - 118 -

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Sechste Fortschreibung des Sozialpsychiatrischen Planes für den Landkreis Nienburg/Weser

Erhebungsjahr 2017

1 Einführung

Seitdem 1997 im damals novellierten Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) vom 16.06.1997 die Ver-pflichtung zur Erstellung und Fortschreibung des Sozialpsychiatrischen Plans gesetzlich festgelegt worden ist, liegt Ihnen die sechste Fortschreibung - somit der siebte Sozialpsychiatrische Plan - für den Landkreis Nienburg/Weser vor. Darin wird wie bisher der Versuch unternommen, die Entwicklung der „Psychiatrie-Landschaft“ mit ihren Angeboten für Menschen mit psychischen oder seelischen Störungen zu erfassen und auf geplante oder noch fehlende Angebotsstrukturen hinzuweisen. Diese Darstellung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, zumal die Teilnahme am Sozialpsychiatrischen Verbund und die Rückmeldung von Daten mit unterschiedlichen Graden von Selbstverpflichtung der Anbieter wahrgenommen wird.

Dass es einen festen Stundenanteil in Form einer Viertelstelle für Sozialarbeit im Sozialpsychiatrischen Dienst für die Geschäftsführung des Sozialpsychiatrischen Verbundes gibt, ohne die eine regelmäßige Fortschreibung des Sozialpsychia-trischen Planes und die Verbundsarbeit gemäß § 8 NPsychKG nicht zu leisten wären, zeigt, dass der Landkreis Nienburg die in § 9 NPsychKG verankerte Auffor-derung zu einer solchen Psychiatrieberichtserstattung von Anfang an ernst genom-men hat.

Mit der Eröffnung der Tagesklinik in Nienburg (Sept. 2014) und der daran ange-gliederten Institutsambulanz der KRH Psychiatrie Wunstorf war eine weitere Versorgungslücke geschlossen worden und es gab wenig zusätzliche Verän-derungen in der Verbundsstruktur bezogen auf neue Einrichtungen. Dagegen war in vielen Kommunen und auch in der KRH Psychiatrie Wunstorf das Thema Generationswechsel für das Berichtsjahr durchaus prägend und spürbar.

Noch immer von Bedeutung war seit der letzten Planerstellung die Veränderung des klinischen Alltags durch die hinreichend bekannten Urteile des Bundesverfassungs-gerichts zur Zwangsmedikation forensisch untergebrachter Maßregelpatienten. Dies hatte unmittelbare Auswirkungen auch auf die Allgemeinpsychiatrie und die nunmehr gerichtlich höher aufgehängten Bedingungen zur medikamentösen Behandlung von psychisch schwer erkrankten Menschen gegen deren Willen. Mit Verkündungsstand 07.07.2015 war zum 22.05.2015 das folglich zu novellierende Niedersächsische Maßregelvollzugsgesetz in Kraft getreten; die dadurch ebenfalls notwendige Novellierung des NPsychKG zog sich wesentlich länger als erwartet hin: Nach 6 Jahren Arbeit am Gesetzestext konnte die letzte Version im September 2017 herausgegeben werden. Die neuesten Änderungen sind mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung und der entsprechenden Änderung des Nieder-sächsischen Datenschutzgesetzes vom 16.05.2018 erfolgt. (Siehe Kapitel 6.4). Trotz aller Kritik aus der Fachwelt und anderen Gremien wurde in § 7 Abs. 2 die Möglichkeit eröffnet, die Leitung sozialpsychiatrischer Dienste auch durch approbierte Psychologische PsychotherapeutInnen sicherzustellen, was dem Fach-arztmangel geschuldet sein dürfte, letztlich aber für die Berufsgruppe Facharzt/-ärztin für Psychiatrie keine Anreize schafft, sich auf entsprechende Stellen zu bewerben. Aus hiesiger Sicht kann ein SpDi nur unter ärztlicher Leitung funktionieren und so

Einführung

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seinem Aufgabengebiet Krisenintervention (mit erforderlicher Erstellung ärztlicher Zeugnisse!) gerecht werden. Dem im NPsychKG (§6) geforderten medizinischen Behandlungsauftrag im engeren Sinne kann ein durchschnittlicher SpDi mangels Behandlungsermächtigung ohnehin kaum nachkommen. Hier sind im Notfall auch bisher schon in der ländlichen Fläche im Krisenfall Hausärzte, Notfallmediziner oder Institutsambulanzen involviert. Auch hier kommt es auf Grund des Ärztemangels und eines hohen nicht-psychiatrischen Einsatzaufkommens immer wieder zu Versor-gungsengpässen. Maßgebliche Veränderungen des NPsychKG wurden im Vierten Abschnitt/ Behand-lung und Betreuung während der Unterbringung in den §§ 19 - 21c vorgenommen. Diese führen zwar zu höherer verfassungskonformer Rechtssicherheit aber ebenso zu höherem Aufwand in den Kliniken bei Akutfällen, mit der Gefahr, dass dieser Aufwand zum Schutze von Patientenrechten teilweise zu Lasten von Personal und Mitpatienten betrieben werden muss. Dieses Thema bleibt eng verknüpft mit der Frage nach angemessener Personalbemessung, wie es schon im Bereich der Pflege im Bewusstsein von Politik und Öffentlichkeit angekommen zu sein scheint. Die Fragen, die die SpDi-Leitungen und Psychiatriekoordinatoren Ende 2017 nach Veröffentlichung des NPsychKG schriftlich im Rahmen einer niedersachsenweiten Vorstellung des Gesetzes an das Sozialministerium richten konnten, warten noch immer auf Beantwortung.1 Umso erstaunlicher erscheint die Tatsache, dass dieses neue NPsychKG auch nur als Provisorium angesehen wird, die nächste Novellierung bereits auf dem Weg und zum Sommer bis Ende 2019 fertiggestellt sein soll.

Der Koalitionsvertrag der die damalige Landesregierung bildenden Parteien vom Februar 2013 sah die Erstellung eines Landespsychiatrieplans Niedersachsen (LPP) vor. Auf der Dienstbesprechung der LeiterInnen der Sozialpsychiatrischen Dienste und KoordinatorInnen der Sozialpsychiatrischen Verbünde vom 04.11.2014 hatten die mit dieser Aufgabe betrauten Institutionen FOGS GmbH2 und ceus consulting GmbH das geplante Vorgehen zur Erstellung des LPP vorgestellt. Alle Verbünde mit ihren bis dahin erstellten Sozialpsychiatrischen Plänen und jeweiligen Stellungnahmen der Geschäftsführungen waren über das Sozialministerium mit einbezogen worden; die Stellungnahme des Landkreises Nienburg/Weser war am 30.04.2014 erfolgt. Im Mai 2016 wurde der 240 Seiten umfassende LPP veröffent-licht, ebenso die immerhin noch 37 Seiten umfassende Zusammenfassung vom April 2016. Auf der Homepage des Ministeriums heißt es dazu:

Ziel ist es in Niedersachsen eine Versorgung für psychisch kranke Menschen zu implementieren, die integrativ, sektorübergreifend und recovery-orientiert ist. Der Landespsychiatrieplan hebt Entwicklungsfelder in der Versorgung hervor die hierfür prioritär sind. Dies betrifft

die Förderung von Partizipation und Selbsthilfe, und deren Beteiligung an den Gremien auf kommunaler und Landesebene,

die Implementierung gemeindepsychiatrischer Zentren mit multiprofessionellen, ambulant-aufsuchenden Teams und Krisenhilfe,

die Reduzierung von Zwangsmaßnahmen,

die Verbesserung der psychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen und ihre Verzahnung mit der Jugendhilfe,

1 Nach Redaktionsschluss lag mit Rundschreiben des NLT vom 20.07.2018 ein Erlassentwurf des MS

mit Antworten vor. 2 Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich GmbH, Köln

(gegründet 1988)

Einführung

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die psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung von alten Menschen,

der Ausbau von Früherkennungs- und Frühinterventionsmaßnahmen,

Maßnahmen der engeren Verknüpfung zwischen Allgemeinpsychiatrie und Maßregelvollzugs.

Der Landespsychiatrieplan ist auf eine Dauer von 10 Jahren ausgerichtet. In dieser Zeit sollen für die in ihm identifizierten prioritären Entwicklungsfelder bedarfsgerechte Lösungen in Zusammenarbeit mit den Gebietskörperschaften und den relevanten Akteuren vor Ort entwickelt und umgesetzt werden. 3 Zur Datenerhebung des vorliegenden Sozialpsychiatrischen Plans wurden die über das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom Landesfachbeirat Psychiatrie empfohlenen Datenblätter A und B4 für die Erhebung genutzt, erstmals in der 2013 aktualisierten Version. Für Bogen C (Fragen zu Diagnosen, Alter, Geschlecht, Art der Beschäftigung/Arbeit, gesetzlicher Betreuung und Unterbringungen bzw. Zwangseinweisungen) wurde die eigene Version verwendet, die bei den Verbundsmitgliedern bei den bisherigen Erhebungen eine höhere Akzeptanz gefunden hat. Die meisten Einrichtungen haben die ausgefüllten Bogen zur Verfügung gestellt, allerdings nicht immer in vollständiger Form: Fragen zu den Kosten wurden nicht von allen Anbietern beantwortet, so dass dieser Teil im Plan nur auszugsweise darstellbar ist – ebenso wie die Angaben zur Qualifizierung des Personals oder zu den prozentualen Anteilen der Einzugsgebiete. Bei fehlenden Angaben nutzte der Autor teilweise Zitate aus Leistungsbeschrei-bungen der Anbieter, (z.B. Auszüge aus entsprechenden Webseiten). Diese Zitate sind kursiv gedruckt. Als Überblick bezüglich der Diagnosen der versorgten Klientel folgt wie gewohnt ein Auszug aus der Jahresstatistik des Sozialpsychiatrischen Dienstes. Weiter-führende Aussagen über den Umfang der angebotenen Hilfen oder eventuelle Mehrfach-Versorgung lassen sich hieraus nicht herleiten. Die Krankheitsbilder oder Störungen der Patienten sind nach dem aktuellen Diagnoseschlüssel der Inter-nationalen Klassifikation psychischer Störungen ICD-10, Kapitel V (F) verschlüsselt (nur zweistellig). Diese Verschlüsselung findet in Abstimmung mit dem Sozial-ministerium und dem Landesgesundheitsamt auch in der Jahresstatistik der unteren Gesundheitsbehörden Verwendung. Die Kurzerklärungen für die dargestellten Diagnosegruppen finden sich unterhalb der Abb. 2 sowie im Anhang im Verzeichnis der Abkürzungen (7.1). Wie Abb. 1 und 2 zu entnehmen ist, betreute der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) im Berichtsjahr 2017 1974 Personen (bei etwa 122.000 Einwohnern im Kreisgebiet). Im Vergleich zum vorherigen Erhebungsjahr 2014 mit damals 1980 Personen blieb die Zahl somit nahezu konstant. Die seit 2011 leicht abnehmenden aber im Landesvergleich immer noch sehr hohen Fallzahlen könnten durchaus auf den Ausbau des Versorgungssystems mit inzwischen vorhandener ambulanter psychia-trischer Pflege (APP), den zahlreichen Anbietern im Betreuten Wohnen, Tages- und Werkstätten und insbesondere die Tagesklinik der KRH Psychiatrie Wunstorf in Nienburg incl. Psychiatrischer Institutsambulanz (PIA) zurückzuführen sein. Fall-

3https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/themen/gesundheit/psychiatrie_und_psychologische_hilf

en/landespsychiatrie/landespsychiatrieplan-niedersachsen-162374.html (Juli 2018) 4 S. 227-229 in „Psychiatrie in Niedersachsen“, Band 7, Jahrbuch 2014/15, Hg. Hermann Elgeti, Marc

Ziegenbein, Psychiatrie-Verlag GmbH, Köln 2015

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zahlen bleiben Schwankungen unterworfen, und sie werden von vielen Faktoren beeinflusst, die hier aber nicht klarer benannt oder zugeordnet werden können.

Abb. 1: Längsschnitt der SpDi-Fallzahlen für die Jahre 1997 bis 2017

Abb. 2: Fallzahlen des Sozialpsychiatrischen Dienstes

Im Landkreis Nienburg/Weser im Berichtsjahr 2017 nach ICD-10 Diagnosen und Geschlecht

ICD-10 Diagnosegruppen

F0 Organische einschließlich symptomatischer psychischer Störungen F1 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen

F2 Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen

F3 Affektive Störungen

F4 Neurotische-, Belastungs- und somatoforme Störungen

F5 Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren

F6 Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen

F7 Intelligenzminderung

F8 Entwicklungsstörungen

F90 - F98 Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend

F99 Nicht näher bezeichnete psychische Störungen

Sonstige Keine Diagnose der psychischen Erkrankung angebbar oder auszuschließen

1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

1239 1291

1203 1198

1351 1315 1366

1427 1452 1484

1652

1784 1781

2102

2261

2117 2060

1980

1859

2015 1974

49 92 79

337 309

18

60 23

4 16

69

5

42

235

93

222

148

2

70

20 2 27

48

4

91

327

172

559

457

20

130

43

6

43

117

9

0

100

200

300

400

500

600

F0 F1 F2 F3 F4 F5 F6 F7 F8 F9 F99 sonstige

w = 1061 m = 913 gesamt = 1974

Einführung

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Es werden nachfolgend im Sinne personenzentrierter Hilfen und ausgehend von der Art der jeweiligen Störungsbilder

Sucht

Gerontopsychiatrie

Allgemeinpsychiatrie

Kinder- und Jugendpsychiatrie Forensik

die dazu passenden Angebotsstrukturen innerhalb des Verbundes dargestellt. Die Reihenfolge innerhalb dieser Unterteilung ist dabei eher willkürlich zum Teil nach Dauer des Bestehens des Angebots oder auch nach Rücklaufzeitpunkt der Fragebögen geordnet. Eine qualitative Bewertung ist damit nicht verbunden. Kapitel 6 (Berichte) ist neuer Bestandteil dieses Plans und enthält kurze Zusammenfassungen zu gesetzlichen Änderungen (Heike Stiegler) sowie eigenständige Darstellungen von Hilfeanbietern (KIBIS, Fachgruppe Ambulant Betreutes Wohnen) oder Zahlen (Eingliederungshilfe), die nicht durch die Erhebungsbögen erfasst worden wären. Die Vielzahl der Angebote mit ihren Anschriften, Telefonnummern, E-Mail- und Internetadressen lässt sich aus dem Anhang (Kapitel 7.6) ersehen, der nach Fach-gruppen oder Angebotsstrukturen geordnet ist. Soweit im Rücklauf der Erhebungs-bögen von den Anbietern angegeben, werden die Gesamtzahlen der versorgten Personen im Berichtszeitraum (01.01.2017 - 31.12.2017) wiedergegeben und/oder die Platz- und Belegungszahlen der Angebote zum Stichtag 31.12.2017. Bei den im Plan aufgeführten Diagnosen handelt es sich um die Hauptdiagnosen. Doppel- oder Mehrfachdiagnosen sind nicht extra erfasst worden, aber häufig vorhanden. Im Sinne der Betroffenen aber auch professionell Tätigen oder Angehörigen sei hier unbedingt erwähnt: Menschen haben vielleicht eine Diagnose, sie sind aber nicht damit zu verwechseln und mehr als nur eine Diagnose; hinter jeder Diagnose steht eine Person mit ihren persönlichen Erfahrungen und lebensgeschichtlich prägenden Ereignissen. Der Autor dankt an dieser Stelle allen Mitwirkenden für ihre Arbeit und das Vertrauen, ohne das die Datenübermittlung und die Erstellung des Planes nicht möglich gewesen wären. Landkreis Nienburg/Weser, Sozialpsychiatrischer Dienst Geschäftsführung des Sozialpsychiatrischen Verbundes Februar bis August 2018

Gregor Mollenhauer-Weber

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2 Veränderungen und Ist-Stand im Sozialpsychiatrischen Verbund

2.1 Suchtkrankenhilfe

Für die Suchtkrankenhilfe standen neben der KRH Psychiatrie Wunstorf mit ihren Angeboten weiterhin die Suchtberatungsstelle des Paritätischen, der Sozial-psychiatrische Dienst des Landkreises Nienburg/Weser, die zahlreichen Selbsthilfe-gruppen sowie ambulant betreute und stationäre Wohnangebote zur Verfügung. Im Sommer 2013 war noch die Tagesstätte der Neuen Burg GmbH in der Verdener Str. 2 in Nienburg hinzugekommen. 2.1.1 Stationäre Behandlung

Die KRH Psychiatrie Wunstorf versorgt die Bewohner der westlichen Region Hannover (bis Neustadt, Garbsen, Seelze, Ronnenberg und Springe), die westlichen Stadtteile der Landeshauptstadt (mit Linden, Limmer, Ahlem, Ricklingen, Badenstedt, Davenstedt etc.) sowie die Landkreise Schaumburg und Nienburg und hat sich für diese Region zur Aufnahme aller stationär behandlungsbedürftigen Patienten verpflichtet. Seit Januar 2006 ist die Klinik Teil der Klinikum Region Hannover GmbH, ein Zusammenschluss von Krankenhäusern in der Trägerschaft der Region Hannover. Im Jahr 2013 wurde der Betrieb der Klinik in die KRH Psychiatrie GmbH überführt.5 Die Klinik für Suchtmedizin und Psychotherapie der Klinikum Region Hannover (KRH) Psychiatrie Wunstorf hält ein differenziertes, leitliniengerechtes Angebot zur qualifizierten Entzugsbehandlung Suchtmittelabhängiger vor. Für Menschen mit Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenproblemen sowie mit Verhaltenssüchten - beispielsweise pathologisches Glücksspiel oder Internetabhängigkeit - steht ein engagiertes, multiprofessionelles Team bereit, um individuelle Wege aus der Sucht und zu mehr persönlicher Freiheit zu finden. Für alle körperlichen Suchtfolgen werden zudem in den umliegenden Kliniken des KRH Klinikums Region Hannover Diagnostik und Therapiemöglichkeiten vorgehalten. Mit umfangreichen störungs-spezifischen Angeboten werden die psychischen Begleiterkrankungen wie Psychose, Depression, Angst oder Traumafolgestörungen ebenfalls berücksichtigt.

Wir bieten am Standort Wunstorf neben knapp 100 stationären Behandlungsplätzen eine große Institutsambulanz an. Zudem kann der Behandlungserfolg durch eine tagesklinische Weiterbehandlung auf derselben Station gefestigt werden, die Behandlungskontinuität bleibt dabei erhalten. Daneben stehen in Hannover-Linden eine weitere große Ambulanz sowie die Tagesklinik Deisterstraße mit 18 Therapie-plätzen zur Verfügung. Hier werden, wenn dies medizinisch vertretbar ist, auch teil-stationäre Entgiftungen durchgeführt.

Wesentlicher Bestandteil der (teil-)stationären Behandlung ist die Planung und Einleitung der weiteren Unterstützung. Hierzu bestehen enge Kontakte zu Therapieeinrichtungen der Suchthilfe sowie zu ambulanten Einrichtungen und Selbsthilfegruppen. Bei Bedarf kann die nahtlose Verlegung in eine stationäre Entwöhnungsbehandlung erfolgen. Als ein integraler Bestandteil unserer Konzepte werden Angehörige und Bezugspersonen in die Behandlung einbezogen, beispielsweise durch Paar- und Familiengespräche.6

5 http://www.krh.eu/klinikum/PSW/ueberuns/Seiten/default.aspx (Juli 2018)

6 Vergl.: http://www.krh.eu/klinikum/PSW/kliniken/suchtmedizin/Seiten/default.aspx (s.o.)

Veränderungen und Ist-Stand – Suchtkrankenhilfe – Stationäre Behandlung (KRH Psychiatrie Wunstorf)

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Auch in diesem Jahr konnten seitens der Klinikum Region Hannover (KRH) Psychiatrie Wunstorf keine Daten übermittelt werden, die etwas über den genauen Anteil der versorgten Patienten aus dem Landkreis Nienburg im Berichtsjahr 2017 aussagen. (2008 lag dieser bei 351 PatientInnen in der Abteilung Sucht). Das KRH Klinikum Region Hannover erstellt für alle Kliniken eigene Qualitäts-berichte, die auf der Klinik-Homepage öffentlich verfügbar sind.7 Demnach sahen für das Jahr 2016 als aktuellste Berichtsversion die Zahlen aller vollstationär behan-delten Personen nach Hauptdiagnosen so aus: Tab. 1: Vollstationäre Fallzahl der KRH Psychiatrie Wunstorf (Gesamt: 4627 im Jahr 2016)

B-1.6.1 Haupt-diagnosen nach ICD Rang

ICD-10

Fallzahl

Umgangssprachliche Bezeichnung

1 F10 1216 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol

2 F20 660 Schizophrenie

3 F33 613 Rezidivierende depressive Störung

4 F32 400 Depressive Episode

5 F11 212 Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide

6 F25 212 Schizoaffektive Störungen

7 F06 202 Andere psychische Störungen aufgrund einer Schädigung o. Funktionsstörung des Gehirns o. einer körperlichen Krankheit

8 F43 196 Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen

9 G30 181 Alzheimer-Krankheit

10 F12 121 Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide

Die Gesamtzahl der vollstationär behandelten Personen in der Suchtabteilung lag somit 2016 bei 1549 (Summe der fettgedruckten Zahlen mit F1x-Schlüssel). Die hohe Zahl von 1216 Fällen mit psychischen und Verhaltensstörungen durch Alkohol war auf Rang 1 der Hauptdiagnosen. In den Hinweisen für Patientinnen und Patienten auf der Klinik-Homepage wird bei ausgeprägten Entzugserscheinungen oder erheblicheren körperlichen Erkrankungen in der Regel eine stationäre Behandlung empfohlen. Termine für eine stationäre Entgiftungsbehandlung werden werktags in der Zeit von 9:00-16:00 Uhr unter der Rufnummer: (05031) 931257 oder (05031) 930 vergeben. Seit Mitte 2015 ist Frau Dr. med. Wilhelm-Gößling Chefärztin für die Klinik für Sucht-medizin und Psychotherapie. 2.1.2 Stationäres Wohnen

Das Alten- und Pflegeheim Haus Tannenhof GmbH hielt bei einer Platzzahl von 45 Heimplätzen weiterhin 19 Plätze im Rahmen der Wiedereingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB XII in Nienburg vor. 26 Plätze gehörten zum Bereich der Pflege nach SGB XI.

7 http://www.krh.eu/unternehmen/ueberuns/zentralebereiche/qm/qmberichte/qb2016/Seiten/

default.aspx (Juni 2018)

Veränderungen und Ist-Stand – Suchtkrankenhilfe – Stationäre Behandlung (KRH Psychiatrie Wunstorf) Stationäres Wohnen (Haus Tannenhof)

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Im Berichtsjahr wurden im Wiedereingliederungsbereich 25 Personen (darunter eine Frau) versorgt, davon 23 abhängigkeitserkrankt, 1 Person mit Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis, 1 Person mit Diagnose aus dem Bereich Persönlich-keitsstörungen. Zum Stichtag waren 18 Plätze besetzt. 15 Bewohner waren im einrichtungseigenen Beschäftigungsbereich tätig, 2 Bewohner in einer Werkstatt für seelisch Behinderte, je eine Frau und ein Mann besuchten eine Werkstatt für behinderte Menschen. Alle 25 Personen standen unter gesetzlicher Betreuung. Es kam im Berichtsjahr zu keiner Unterbringung nach NPsychKG.

Abb. 3: Bewohner der Tannenhof GmbH nach ICD-10 Diagnosen und Geschlecht

Tab. 2: Altersstruktur der Bewohner im Tannenhof Alter

Geschlecht 25 - 44 45 - 64 65 u. m. Gesamt

weiblich 1 1

männlich 6 15 3 24

gesamt 6 16 1 25

Tab. 3: Angaben zu Umfang und Qualifikation des eingesetzten Personals im Tannenhof

Grundqualifikation Vollzeitkräfte Vollzeitkräfte mit Art der Zusatzqualifikation

insgesamt Zusatzqualifikation 1 2 3

1 Medizin, Psychologie,

Pädagogik u.ä.

0,03 0,03 x

2 Krankenpfl., Ergotherapie,

Heilerziehungspfl., Meister u.ä. 3,28 0,5 x

3 Hauswirtschaft, Heilhilfeberufe,

Facharbeiter 2,14

4 Verwaltungspersonal 0,31

Code Zusatzqualifikation: 1 = psychotherapeutische Qualifizierung (Zusatztitel, Facharztanerkennung, Abschluss Psychotherapieausbildung); 2 = sozialpsychiatrische Zusatzausbildung; 3 = sonstiges

Auch im Hof Westerwarp Wohnheim GmbH in Warpe waren alle 51 Plätze zur voll-stationären Versorgung im Rahmen der Wiedereingliederung nach §§ 53, 54 SGB XII für seelisch Behinderte mit Sucht- und Mischdiagnosen besetzt. Davon wurden 5 Plätze als Wohntrainingsplätze im Hause geführt, 2 zusätzliche Plätze gab es als Außenwohngruppe in Wietzen. Insgesamt wurden 51 Personen (7 Frauen, 44 Männer) im Verlauf des Berichtsjahres im Hof Westerwarp betreut. Ein männlicher Bewohner war auf dem freien Arbeitsmarkt beschäftigt,

22

1 1 1

23

1 1

0

5

10

15

20

25

F1 F2 F6

m = 24 w = 1 gesamt = 25

Veränderungen und Ist-Stand – Suchtkrankenhilfe – Stationäres Wohnen (Haus Tannenhof)

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3 Bewohner in einer Werkstatt für behinderte Menschen, 48 Personen im einrichtungseigenen Beschäftigungsbereich. Unter gesetzlicher Betreuung standen 50 Personen. Es kam im Berichtsjahr zu keiner Unterbringung nach NPsychKG. Die Bewohner der Einrichtung kamen überwiegend aus dem Einzugsgebiet Bremen. Da aus einrichtungsspezifischen Gründen Bogen C zum Redaktionsschluss nicht vorlag, übernahm der Autor den Vorschlag der Einrichtungsleitung, die Abbildung vom letzten Plan zu übernehmen, hier also ausnahmsweise die Daten aus 2014:

Die aktuelle Altersstruktur der Bewohner im Hof Westerwarp im Berichtsjahr 2017 zeigt folgende Tabelle:

Tab. 4: Altersstruktur der Bewohner im Hof Westerwarp 2017 Alter

Geschlecht 18 – 24 25 - 44 45 - 64 65 u.m. gesamt

weiblich - 1 5 1 7

männlich 3 20 18 3 44

gesamt 3 21 23 4 51

Tab. 5: Angaben zu Umfang und Qualifikation des eingesetzten Personals im Hof Westerwarp

Grundqualifikation Vollzeitkräfte Vollzeitkräfte mit Art der Zusatzqualifikation

insgesamt Zusatzqualifikation 1 2 3

1 Medizin, Psychologie,

Pädagogik u.ä.

1

2 Krankenpfl., Ergotherapie,

Heilerziehungspfl., Meister u.ä. 13 4 3

3 Hauswirtschaft, Heilhilfeberufe,

Facharbeiter 4 4 4

4 Verwaltungspersonal 1 1 1

Code Zusatzqualifikation: 1 = psychotherapeutische Qualifizierung (Zusatztitel, Facharztanerkennung, Abschluss Psychotherapieausbildung); 2 = sozialpsychiatrische Zusatzausbildung; 3 = sonstiges

Ebenso versorgte die Residenz Meerblick unter Trägerschaft der Heimbetriebe Schneeren gem. GmbH in Bad Rehburg Menschen mit seelischer Behinderung mit dem Schwerpunkt Doppeldiagnosen (Psychose/Sucht). Die Einrichtung mit insge-samt 75 Heimplätzen ist in drei Wohnbereiche (Wohngruppen 6 bis 8) unterteilt, auf die sich 68 Heimplätze in Form von Doppel- und Einzelzimmern (16 DZ, 36 EZ) verteilen. Die verbleibenden 7 Plätze befinden sich im sogenannten Eingangsbereich

1 1 2

0 1 1

3

0 0

2 1

11

3

1

7

2

7

1 1 1

5

0

2

4

6

8

10

12

F0 F1 F2 F3 F4 F5 F6 F7 F8 F9 F99

Abb. 4: Bewohner der Hof Westerwarp Wohnheim GmbH nach ICD-10 Diagnosen und Geschlecht im Berichtsjahr 2014!

w = 11 m = 40

Veränderungen und Ist-Stand – Suchtkrankenhilfe – Stationäres Wohnen (Hof Westerwarp; Residenz Meerblick)

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in Form von separat zu betretenden Einzelwohnungen, jeweils mit Küche und Bad ausgestattet. (Stand 2014).

Außerhalb der Kreisgrenze hielten die Heimbetriebe Schneeren an den Standorten Mardorf und Schneeren 126 Heimplätze im Rahmen der Eingliederungshilfen mit demselben Schwerpunkt vor, von denen ein Teil mit Personen aus dem Landkreis Nienburg besetzt war. Aktuelle Daten lagen nicht vor. 2.1.3 Ambulant Betreutes Wohnen

Im Bereich des Ambulant Betreuten Wohnens wurden seitens des Vereins Freunde der Fachabteilung für Suchtkranke e. V. weiterhin 12 Plätze vorgehalten, die zum Stichtag alle besetzt waren. Das Angebot des betreuten Einzelwohnens nutzten 3 Bewohner. Im gesamten Berichtszeitraum wurden 13 Personen betreut (11 Männer und 2 Frauen). Die Fachleistungsstunde wurde mit 57,93 € vergütet. 5 männliche Bewohner waren auf dem freien Arbeitsmarkt beschäftigt. Je ein Bewohner und eine Bewohnerin standen unter gesetzlicher Betreuung. Es gab im Berichtsjahr eine Unterbringung nach §18 NPsychKG.

Tab. 6: Altersstruktur der im Berichtsjahr versorgten Personen im Ambulant Betreuten Wohnen des Vereins „Freunde der Fachabteilung für Suchtkranke e.V.“

Alter

Geschlecht 25 - 44 45 - 64 gesamt

weiblich 4 4

männlich 4 7 11

gesamt 4 11 15

Personell arbeitete der Verein mit 2 Vollzeit-Sozialarbeiterinnen (davon eine mit Zusatzausbildung zur Systemischen Lösungsorientierten Beraterin).

Das Pro-INTEGRA/Ambulant Betreute Wohnen, (Inh. Horst Fatzaun), mit Standort Zum alten Hof 4 in 31632 Husum, versorgte im Berichtsjahr und zum Stichtag 12 Personen (2 Frauen, 10 Männer), aus dem Landkreis Nienburg; davon 5 mit Suchterkrankung (F1), 1 mit Diagnose aus dem Bereich Persönlichkeitsstörungen (F6), 4 Personen mit F7-Diagnosen und 2 Personen ohne psychiatrische Diagnose. Eine Person arbeitete auf dem freien Arbeitsmarkt. 5 Männer waren in einer Werkstatt für seelisch behinderte Menschen beschäftigt, alle Personen standen unter gesetzlicher Betreuung.

Tab. 7: Altersstruktur der von Pro-INTEGRA versorgten Personen Alter

Geschlecht 25 - 44 45 - 64 65 u.m. gesamt

weiblich 1 1 2

männlich 4 5 1 10

gesamt 5 5 2 12

Personell wurde mit je einer vollen Stelle aus dem Bereich Pädagogik (mit Zusatzqualifikation) und Krankenpflege/Heilerziehungspflege gearbeitet.

Veränderungen und Ist-Stand – Suchtkrankenhilfe – Ambulant Betreutes Wohnen (Freunde der Fachabteilung; Pro-Integra)

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Die Quo Vadis gGmbH bietet Ambulant Betreutes Wohnen für chronisch mehrfach geschädigte Suchtkranke und psychisch Kranke überwiegend im Südkreis aber auch überregional an. Im gesamten Berichtsjahr wurden 11 Personen, zum Stichtag 9 Personen (3 chronisch mehrfach geschädigte Suchtkranke und 6 Menschen mit psychischen Erkrankungen) aus dem Landkreis Nienburg/Weser ambulant betreut. Alle standen unter gesetzlicher Betreuung, jeweils 5 Personen besuchten eine Werkstatt für seelisch behinderte Menschen und eine Werkstatt für behinderte Menschen. Personell wurde mit 2,5 Stellen aus dem Bereich Pädagogik gearbeitet. 2.1.4 Ambulante Behandlung und Beratung

Die Psychiatrische Institutsambulanz (PIA) der Klinik für Suchtmedizin und Psychotherapie der KRH Psychiatrie Wunstorf macht auf Grund rechtlicher Vorgaben nur den Patienten ein Behandlungsangebot, die aufgrund der Komplexität ihrer Erkrankung durch niedergelassene Ärzte nicht ausreichend versorgt werden können. Zumeist besteht neben der Suchterkrankung eine weitere psychiatrische Erkrankung. Darüber hinaus ist auch eine Mitbehandlung durch die PIA in Form spezialisierter Gruppentherapie-Angebote möglich (z.B. Psycho-Edukation für Patienten mit Psychose und Sucht, DBT-Gruppe). 8

Es gibt inzwischen neben der PIA auf dem Wunstorfer Klinikgelände eine weitere in Hannover-Linden (Deisterstr. 17B). In der dortigen Tagesklinik besteht als Besonderheit die Möglichkeit, auch eine tagesklinische Entgiftungsbehandlung durchzuführen. Die PatientInnen verbleiben dabei in ihrem gewohnten Umfeld. Dies kommt dann in Frage, wenn es um Probleme mit Alkohol, Medikamenten oder THC geht und der Entzug aller Wahrscheinlichkeit nach ohne medizinische Kompli-kationen verläuft. Die Tagesklinik und PIA in der Hannoverschen Straße 65 in Nienburg führt keine Entgiftungen durch. Personen mit Suchtproblematik oder Doppeldiagnosen in Abstinenzphasen können aber im Einzelfall nach vorheriger Absprache auch dort behandelt werden.

Die Ambulante Behandlungs- und Beratungsstelle für Suchtkranke unter Träger-schaft des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V. mit dem Namen Fachstelle für Sucht und Suchtprävention Nienburg/Weser und Sitz in der Von-Philipsborn-Str. 1 in Nienburg erstellt eine eigene Dokumentation der geleisteten Arbeit in Form von Jahresberichten. 409 Personen nutzten das Bera-tungsangebot der Fachstelle, davon gehörten 35 Personen zum Personenkreis der Angehörigen bzw. zum sozialen Umfeld. Im Folgenden ist die Dokumentation der Beratungsstelle in ungekürzter Fassung eingefügt: 9

8 Vergl.: Homepage KRH Psychiatrie Wunstorf

http://www.krh.eu/klinikum/PSW/Institutsambulanz/amb_sucht/Seiten/default.aspx (Juli 2015) 9 geändert wurden lediglich die fortlaufenden Abbildungs- und Tabellennummerierungen

Veränderungen und Ist-Stand – Suchtkrankenhilfe – Ambulant Betreutes Wohnen (Quo Vadis) Ambulante Behandlung und Beratung (PIA Wunstorf; Paritätische Suchtberatungsstelle)

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Fachstelle für Sucht und Suchtprävention Der Paritätische – Kreisverband Nienburg

Die Fachstelle für Sucht und Suchtprävention Nienburg / Weser wird seit März 1990 unter der Trägerschaft des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Niedersachsen e.V. geführt.

Ort

Die Beratungsstelle befindet sich in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs mit Busknotenpunkt in der Von-Philipsborn-Str.1 in Nienburg, zentral gelegen und barrierefrei. Die hohe Besuchsfrequenz des Bahnhofs und die Öffentlichkeit des umliegenden Geländes erleichtern den betroffenen Menschen den Zugang zur Beratungsstelle.

Personalausstattung Vier Vollzeitfachkräfte (Dipl.-SozialarbeiterInnen/SozialpädagogInnen) mit Zusatz-ausbildungen für die Beratungs- und Behandlungstätigkeit und eine Dipl.-Psycho-login bilden das Kernteam der Suchtberatungsstelle. Alle KollegInnen verfügen über langjährige Berufserfahrungen in der Suchtarbeit. Ein auf Honorarbasis tätiger Arzt ist für die ambulante medizinische Rehabilitation verantwortlich. Eine Verwaltungs-fachkraft arbeitet in Teilzeit.

Die Arbeit basiert auf der Grundlage bestehender Konzepte, die durch innovative Arbeitsansätze, kontinuierliche Reflektion und konzeptionelle Weiterentwicklung gekennzeichnet ist. Durch die vielfältigen psycho- und sozialtherapeutischen Ausbildungen des Teams hat die Beratung und ambulante medizinische Rehabilitation einen hohen fachlichen Standard. Die Weiterentwicklung in der Quali-tät der Suchtarbeit wird durch regelmäßige Fortbildungen, Vernetzung, kontinuier-liche Arbeitskreistreffen und regelmäßige Supervision gewährleistet.

Von 2011 bis 2013 wurde das Aktion-Mensch-Projekt „Cannabis-Beratung“ durchgeführt; ab Januar 2014 wurde diese Arbeit fortgeführt und die Beratungsstelle um eine weitere SozialpädagogInnenstelle ergänzt.

Für die Gruppenarbeit mit Angehörigen von Suchtkranken erfahren die hauptamt-lichen MitarbeiterInnen ehrenamtliche Unterstützung durch eine in der Suchtproble-matik erfahrene Betroffene.

Im Jahr 2017 wurde weiterhin am Methadon-Programm des Landes Niedersachsen teilgenommen, seit 1.4.1995 wird der Landkreis Nienburg als Schwerpunktregion eingestuft. Im Jahr 2017 wurden 76 (2016 = 79) Personen psychosozial betreut.

Seit 2004 werden zusätzlich Vorbereitungskurse für die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zur Wiedererlangung von Führerscheinen für Kraftfahrzeuge angeboten, 2017 haben daran 28 Personen teilgenommen (2016 = 18).

Finanzierung

Die Arbeit der Fachstelle wird überwiegend aus Mitteln des Landkreises Nienburg/Weser finanziert. Ein weiterer Zuschuss wird vom Land Niedersachsen bereitgestellt. Beginnend mit dem Haushaltsjahr 1995 hatte der Landkreis Nienburg/Weser die finanzielle Förderung erheblich ausgeweitet und den Bestand der Fachstelle durch einen öffentlich- rechtlichen Vertrag garantiert.

Veränderungen und Ist-Stand – Suchtkrankenhilfe – Ambulante Behandlung und Beratung (Paritätische Fachstelle für Sucht und Suchtprävention)

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Arbeitsweise

Die Fachstelle für Sucht und Suchtprävention steht allen BewohnerInnen des Land-kreises Nienburg/Weser offen. Beraten werden alle Betroffenen und ihre Angehö-rigen unabhängig vom im Einzelfall auftretenden Suchtstoff.

Die Beratung findet auf Wunsch auch aufsuchend statt. Vorbedingungen für ein Beratungsgespräch werden nicht gestellt. Intoxikierte KlientInnen werden nicht abgewiesen, vielmehr wird im Einzelfall über die angemessene Hilfeform entschieden.

Für Angehörige werden neben Einzelberatungen auch wöchentlich stattfindende Gruppengespräche durchgeführt.

Betroffene können nach Lage des Einzelfalles von den MitarbeiterInnen ambulant behandelt werden. Es bestehen Verträge mit den Deutschen Rentenversicherungen Bund und Braunschweig/Hannover und den gesetzlichen Krankenkassen zur Zusammenarbeit der Durchführung von ambulanten medizinischen Rehabilitationen. Diese sind durch die Vereinbarung für „Abhängigkeitserkrankungen“ der Deutschen Rentenversicherungsträger mit den gesetzlichen Krankenkassen geregelt.

Auch die stationäre Entwöhnungsbehandlung wird von den MitarbeiterInnen vorbereitet, vermittelt und durch Weiterbehandlungen und Nachsorgeangebote gesichert. Allerdings folgen die Sozialleistungsträger nicht mehr den Empfehlungen zur geeigneten Therapieeinrichtung. Das führt oft zu einer unnötigen Verlängerung der Wartezeiten, da sich die KlientInnen erst nach erfolgter Kostenzusage in den jeweiligen Einrichtungen bewerben können. Dies gilt insbesondere für die Drogen-therapieeinrichtungen.

Die örtlichen Selbsthilfegruppen werden intensiv an der Beratungsarbeit beteiligt; den KlientInnen werden diese Gruppen empfohlen.

Zusammenarbeit

Großer Wert wird auf die abgestimmte Zusammenarbeit mit allen am Beratungs- und Behandlungsprozess Beteiligten gelegt.

Gemeinsame Dienstbesprechungen mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst, Besprechungen mit behandelnden niedergelassenen ÄrztInnen – besonders mit den substituierenden ÄrztInnen – sind ebenso selbstverständlich wie die einzelfall-bezogene Kooperation mit Sozialleistungsträgern zur Vermittlung anderer Behandlungsangebote, vor allem stationärer Entwöhnungsbehandlungen und die aktive Teilnahme am Sozialpsychiatrischen Verbund nach dem NPsychKG.

Der betrieblichen Suchtberatung und -prävention erfährt eine zunehmend größere Bedeutung. Gerade mittelständische Betriebe haben ein großes Interesse, ihren Arbeitskräften in suchtbedingten Krisen durch klare Entscheidungen eine Perspektive zu eröffnen. Die Fachstelle für Sucht und Suchtprävention berät ArbeitgeberInnen, ArbeitnehmerInnen und Betriebsratsmitglieder bei Sucht-problemen und Prävention im Betrieb.

Seit 2012 besteht eine Vereinbarung über die betriebsinterne Suchtberatung mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für den Geschäftsbereich Nienburg und die Meistereien Bassum, Diepholz, Lemke, Uchte und Vilsen.

Veränderungen und Ist-Stand – Suchtkrankenhilfe – Ambulante Behandlung und Beratung (Paritätische Fachstelle für Sucht und Suchtprävention)

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Für die Beseitigung suchtverursachter wirtschaftlicher Schwierigkeiten wird eine enge Zusammenarbeit mit der Schuldnerberatungsstelle des Paritätischen Nienburgs gepflegt.

Ebenso findet eine intensive Zusammenarbeit in Form der Einzelfall-Beratung von FallmanagerInnen und persönlichen AnsprechpartnerInnen bei vermuteter Suchtproblematik ihrer KundInnen mit dem Jobcenter Nienburg statt.

Statistik

Die nachfolgende Statistik (erstellt mit dem Verwaltungs- und Statistikprogramm „PATFAK Ambu“) gibt einen Überblick über die Entwicklung der Beratungs-stellenarbeit. Die nachfolgende Tabelle 9 zeigt die Zahl der KlientInnenkontakte im Jahr 2017 nach Häufigkeit und Problemgruppen. Der „KlientInnenkontakt“ ist zur besseren Vergleichbarkeit definiert als ein mindestens 50 minütiges Gespräch. Kürzere Beratungen, Anfragen am Telefon usw. sind darin nicht erfasst, beanspruchen dabei aber einen großen Arbeitsanteil.

Tab. 8 informiert über die Hauptdiagnosen und Anzahl der Kontakte:

Hauptdiagnose Einmalkontakte Gesamttermine Gesamt

Störungen durch Alkohol 43 4040 159

Störungen durch Drogen 25 1268 97

Störungen durch Cannabis 9 582 42

Störungen durch Medikamente

2 69 5

Essstörung 0 16 2

Path.Spielen 2 485 31

exzessive Mediennutzung 0 4 1

Angehörige 23 1333 35

Gesamtanzahl 104 7797 409

Der Teil der alkoholbedingten Beratungen ist in 2017 etwas zurückgegangen und nur geringfügig höher als der Beratungsbedarf im Drogenbereich. Der Anteil der drogenabhängigen KlientInnen ist nach wie vor groß – vor allem wegen Cannabis-missbrauch und Cannabisabhängigkeit und der Substitution drogenabhängiger Patienten!

Den Angehörigen der suchtkranken Klienten steht die Beratungsstelle ebenfalls offen. Neben der Einzelberatung wird wöchentlich eine Angehörigen-Gesprächs-gruppe angeboten, die immer gut besucht wird. Tab. 9 informiert über die Aufteilung nach Geschlecht:

Alkohol

Drogen

Medikamente

Essstörung

Spieler

Angehörige

männlich 121 125 1 0 21 12

weiblich 49 36 1 1 3 30

Summe 170 161 2 1 24 42

Tab. 10 zeigt eine Verteilung der Betreuten nach Alter:

Alter -14 15 - 19 20 - 29 30 - 39 40 - 49 50 - 59 60+

Klientel 1 16 61 117 93 91 30

Veränderungen und Ist-Stand – Suchtkrankenhilfe – Ambulante Behandlung und Beratung (Paritätische Fachstelle für Sucht und Suchtprävention)

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Der Beratungsbereich der Spielsucht hat stark zugenommen: In 2017 wurden insgesamt 31 Personen beraten (2016 = 25 Personen), davon haben 2 Personen erfolgreich an der ambulanten Rehabilitation teilgenommen. Die Art der Betreuung durch die Beratungsstelle 2017 zeigt die Abb.5

Nicht immer kann die Suchtberatungsstelle mit ihrem Angebot die richtige Hilfe selbst erbringen. Deshalb ist die Vermittlung für den Einzelfall geeigneterer Maßnahmen ein wichtiger Teil kompetenter Beratung. Akut vergiftete KlientInnen werden in Allgemeinkrankenhäuser und Fachkrankenhäuser mit qualifizierter Entgiftung (QE) vermittelt. Neben der Suchterkrankung bestehende andere psychiatrische Erkran-kungen werden von anderen Fachkräften (ambulanten PsychotherapeutInnen, PsychiaterInnen) mitbehandelt oder weitervermittelt

Zur Unterstützung der eigenen Beratungs- und Behandlungsbemühungen wird großer Wert auf die Vermittlung der KlientInnen in örtliche Abstinenzselbsthilfe-gruppen gelegt.

Mit 47 Vermittlungen in stationäre Langzeittherapien wurden sechs Personen mehr als im Vorjahr (2016 = 41) in die stationäre Entwöhnungsbehandlung und in teilstationäre Entwöhnungsbehandlung vermittelt.

Der Anteil der ambulanten Rehabilitation ist im Jahr 2017 mit 41 Behandlungen, zum Vorjahr minimal gesunken (2016 mit 45). Davon sind in 2017 erfolgreich 17 Behandlungen abgeschlossen worden 24 Behandlungen werden in 2018 fortgeführt.

Nienburg, im 05. März 2018

Ende des Jahresberichts der Suchtberatungsstelle Die Ambulante Hilfe – Beratungsstelle für wohnungslose Frauen und Männer der Zentralen Beratungsstellen des Diakonischen Werkes hatte zum Juli 2015 neue Räumlichkeiten in der Bahnhofstr. 3 bezogen. Wohnungslosen Personen boten die beiden Mitarbeiter, Herr Behneking und Frau Lampe, die Möglichkeit zu Beratung bei

Allgemeine Suchtberatung

42%

Angehörigen-beratung

9%

Vermittlung in stat./amb.

Rehabilitation 10%

Cannabis-Beratung 9%

Ambulante Rehabilitation

8% Psychosoziale

Begleitung Substituierter

16%

MPU-Beratung 6%

Veränderungen und Ist-Stand – Suchtkrankenhilfe – Ambulante Behandlung und Beratung (Paritätische Fachstelle für Sucht und Suchtprävention)

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drohendem Verlust der Wohnung, fehlender Postanschrift wegen Wohnungslosigkeit, nicht gesichertem Einkommen, Kontaktsuche zu Angehörigen, Fehlen wichtiger Papiere, Duschen, Wäschewaschen aber auch ehrenamtlich begleitete Frühstücks-treffen. Das ambulante Hilfeangebot nach §§ 67 ff. SGB XII hat Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.30 Uhr - 13.00 Uhr, Mittwoch von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr geöffnet. 2.1.5 Tagesstruktur/Soziale Kontakte

Unter dem Namen Taget - Tagesstätte für Menschen mit seelischer Behinderung und Suchterkrankung hatte der Anbieter Neue Burg GmbH den Betrieb einer Tagesstätte im Jahr 2012 mit Standort Nienburg, Verdener Str. 2, aufgenommen. Neben regelmäßigem Brunch (dienstags von 11°°- 13°° Uhr) findet dort jeden 2. Montag und durchaus pressewirksam Gesundes Kochen mit einem Profikoch statt. Die Tagesstätte hält 16 Plätze bereit, davon waren 14 im Berichtsjahr und zum Stichtag besetzt (Hauptdiagnose F1: eine Frau, 10 Männer, ansonsten je eine Frau und ein Mann mit den Diagnosen F5, F6 und F99). 12 Nutzer (2 Frauen, 10 Männer) dieses teilstationären Angebotes standen unter gesetzlicher Betreuung. Eine Person kam aus dem Einzugsgebiet Stadt Hannover, 13 Personen aus dem Landkreis Nienburg.

Tab. 11: Altersstruktur in der Taget (Tagesstätte der neuen Burg) Nienburg

Alter

Geschlecht 25 - 44 45 - 64 gesamt

weiblich 1 2 3

männlich 4 7 11

gesamt 5 9 14

Tab. 12: Angaben zu Umfang und Qualifikation des eingesetzten Personals in der Tagesstätte Taget:

Grundqualifikation Vollzeitkräfte Vollzeitkräfte mit Art der Zusatzqualifikation

insgesamt Zusatzqualifikation 1 2 3

2 Sozialpäd., Krankenpfl., ET,

Heilerziehungspfl., Meister u.ä. 1,35 0,75 x

3 Hauswirtschaft, Heilhilfeberufe,

Facharbeiter 1

4 Verwaltungspersonal 0,2

Code Zusatzqualifikation: 1 = psychotherapeutische Qualifizierung (Zusatztitel, Facharztanerkennung, Abschluss Psychotherapieausbildung); 2 = sozialpsychiatrische Zusatzausbildung; 3 = sonstiges

Einen wesentlichen Bestandteil - nicht nur der Suchtkrankenhilfe - stellen weiterhin die zahlreichen Selbsthilfegruppen dar. Unter Kapitel 6. 1 liegt in diesem Sozialpsy-chiatrischen Plan ein ausführlicher Sachbericht 2017 der KIBIS Nienburg (Januar bis Dezember 2017) vor. Veränderungen im Bereich dieser Gruppen für Suchtkranke und deren Angehörige sollen hier nicht extra erwähnt werden, da die Kontakt- und Beratungsstelle für Selbsthilfegruppen (KIBIS) des Paritätischen eine ausführ-liche Übersicht mit dazugehörigen AnsprechpartnerInnen auch für alle weiteren Selbsthilfeangebote regelmäßig erstellt und aktualisiert. Der Selbsthilfewegweiser ist kostenlos über die Beratungsstelle in der Von-Philipsborn-Str. 1 zu beziehen ([email protected]).

Veränderungen und Ist-Stand – Suchtkrankenhilfe – Tagesstruktur/Soziale Kontakte (Taget; KIBIS)

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2.2 Versorgungsangebote für psychisch Erkrankte des höheren Lebensalters incl. präseniler Demenz

2.2.1 Stationäre Behandlung

Der Abschied vom Berufsleben, der Verlust nahestehender Personen, körperliche Erkrankungen, Störungen von Merkfähigkeit und Gedächtnis führen im mittleren und höheren Lebensalter zu Krisen, in denen Menschen depressiv, ängstlich oder verwirrt reagieren. Die Klinik für Gerontopsychiatrie und Psychotherapie der KRH Psychiatrie Wunstorf behandelt Patienten (…) in der zweiten Lebenshälfte bei allen psychischen Erkrankungen. Dazu zählen Depressionen, Angststörungen, psychotische Störung, aber auch Verhaltensstörungen oder andere psychiatrische Komorbiditäten im Rahmen von Demenz-Erkrankungen. Die Angehörigen werden aktiv in die Behandlung einbezogen. Zu den psychotherapeutischen Angeboten gehören auch Paar- und Familiengespräche. Die Bezugspersonen von Patienten, die nicht mehr zu Hause, sondern in betreuten Einrichtungen wohnen oder in Zukunft dorthin umziehen müssen, werden in die Behandlung einbezogen, sodass gute Übergänge nach der Entlassung gewährleistet sind. Die Klinik für Gerontopsychiatrie und Psychotherapie versorgt mit vier Stationen (95 Betten) und 12 Tagesklinikplätzen Patienten vom 58. Lebensjahr an. Sie ist zuständig für den westlichen Bereich der Region Hannover, den Landkreis Nienburg sowie den Südwesten der Landeshauptstadt Hannover. Der Landkreis Schaumburg wird zusammen mit der Burghof-Klinik Rinteln versorgt. 10 Station 1.1 bietet Diagnostik und Therapie für Demenzkranke, das heißt verwirrte, ältere Menschen. Station 1.2 behandelt Patienten mit schweren Depressionen, Angst - und Wahner-krankungen. Station 1.3 ist als einzige geschlossen für Patienten in bedrohlichen Krisen. Station 8.1 (neugebaut in der Gustav-Kohne-Str., neben der Tagesklinik) bietet ein psychotherapeutisches Angebot. Die gerontopsychiatrische Tagesklinik befindet sich in der Gustav-Kohne-Str. 17 in Wunstorf. Sie bietet seit dem 01. Juli 1999 Menschen ab dem 58. Lebensjahr eine intensive Behandlung an, die es den Patientinnen und Patienten dennoch ermöglicht, Nächte, Wochenenden und Feiertage in gewohnter häuslicher Umgebung zu verbringen. Behandelt werden Patientinnen und Patienten mit allen psychiatrischen Erkrankungen mit Ausnahme von vorrangigen Suchtproblemen oder stärkeren hirnorganischen Beeinträchtigungen. 11 Zum aktuellen Berichtsjahr lagen wie auch im letzten Plan keine Zahlen oder Rückmeldungen über den Anteil der PatientInnen aus dem Landkreis Nienburg/Weser vor. Mit Weggang des bis zum 28.12.2016 leitenden Arztes Dr. Diekmann hat es auch hier einen Generationswechsel gegeben. Neuer Chefarzt ist Dr. med. Mark Helten. In der Fachabteilung für Geriatrie der Helios Kliniken Mittelweser (Holzhäuser Weg 28 in 31592 Stolzenau) wird hoch spezialisierte Medizin speziell für ältere Patienten

10

Vergl. Homepage der KRH Psychiatrie Wunstorf im Juni 2018: http://www.krh.eu/klinikum/PSW/kliniken/gerontopsychiatrie/Seiten/default.aspx 11

Vergl. s.o.: http://www.krh.eu/klinikum/PSW/kliniken/gerontopsychiatrie/station/Seiten/default.aspx

Veränderungen und Ist-Stand – Gerontopsychiatrie – Stationäre Behandlung (KRH Psychiatrie Wunstorf, Helios Kliniken Mittelweser)

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21

angeboten. Besonders ausgebildete Ärzte kümmern sich gemeinsam mit Pflege-kräften, Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden und Sozialarbeitern um die Patienten, die - anders als jüngere - meist an mehreren Krankheiten und Funktions-störungen gleichzeitig leiden.12 Zum Leistungsspektrum der Neurologie der Helios Kliniken Mittelweser mit dem Standort Nienburg, Ziegelkampstr. 39, gehört neben der neurologischen auch die psychosomatische und psychiatrische Diagnostik sowie schwerpunktmäßig auch die Behandlung von Demenzen. Zahlen wurden für diesen Sozialpsychiatrischen Plan nicht erhoben.13

2.2.2 Stationäres Wohnen

Einen wesentlichen Bestandteil gerontopsychiatrischer Versorgung stellen auch die Alten- und Pflegeheime dar, wobei es sich in der Regel nicht um rein psychiatrische Heimformen handelt, es jedoch in der Natur der Sache liegt, dass ein großer Anteil der Bewohner an psychiatrischen Erkrankungen leidet – von Altersdemenzen bis hin zu Depressionen und anderen Störungsbildern. Zum Stichtag gab es nach Rückmeldung des Fachdienstes Altenhilfe 28 Alten- und Pflegeheime mit einem Platzangebot von insgesamt 1941 Plätzen

gegenüber 1631 im Berichtsjahr 2005 1782 im Berichtsjahr 2008 1792 im Berichtsjahr 2011

sowie 1910 im Berichtsjahr 2014.

Um weitere Plätze und Anbieter erhöht haben sich die Tagespflegeplätze von 95 auf 111 im Jahr 2014 und 158 in 2017 bei folgenden Tagespflege-Angeboten: Tab. 13: Tagespflegeplätze von 2005 bis 2017 Jahr 2005 2008 2011 2014 2017

Sekura Tagespflege und Betreutes Wohnen Stolzenau 10 12 12 12 17

ASB-Tagespflege Stolzenau Stolzenau 15 15 15 20

CuraZentrum Uchte Uchte 8 10 10 10

Tagespflege Lichtblick Nienburg 15 15 15

Tagespflege Weserstube Schweringen 20 20 20

Seniorendomizil Im Meerbachbogen Nienburg 15 15 20

Seniorenzentrum "Heilige Familie" Rodewald 8 8 8

Curazentrum Lavelsloh Diepenau 16 16

Haus der Begegnung Bücken 14

Haus der Begegnung Marklohe 18

ProSenis Alte Netzwarte (geplant für 2018) Nienburg Geplant

für 2018 Summe 10 35 95 111 158

Im Stadtgebiet Nienburg hielt das Seniorendomizil „Im Meerbachbogen“ als spezielles Alten- und Pflegeheim für Demenzkranke unter Trägerschaft der ProSENIS Service gGmbH weiterhin 102 Plätze vor. Die Einrichtung verfügt über die Möglichkeit einer geschlossenen Unterbringung von demenzkranken weglauf- und damit eigengefährdeten Patienten.

12

Vergl. Homepage der Helios Kliniken im Juli 2015: https://www.helios-kliniken.de/klinik/nienburg-stolzenau-kliniken-mittelweser/fachabteilungen/geriatrie.html 13

Vergl. Homepage der Helios Kliniken im Juli 2015: http://www.helios-kliniken.de/klinik/nienburg-stolzenau-kliniken-mittelweser/fachabteilungen/neurologie/leistungsspektrum.html

Veränderungen und Ist-Stand – Gerontopsychiatrie – Stationäres Wohnen/Tagespflege (Seniorendomizil Meerbachbogen)

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22

Auch das Haus Waldfrieden in Rehburg-Loccum verfügte über die Möglichkeit geschlossener Unterbringung. Die Heimeinrichtung in Nienburg Mein Zuhause Nienburg in der Marienstr. 3 unter Trägerschaft der PERFEKTA PFLEGE HEILIGENDORF GmbH wurde im September 2014 eröffnet. Auch dort wurden ab Sommer 2015 16 Plätze mit der Möglichkeit geschlossener Unterbringung vorgehalten. Seit 2018 gibt es die geschlossene Station nicht mehr. Die folgende Grafik gibt einen Überblick über die Verteilung der Heimangebote und Tagespflege sowie deren Platzzahlen im Landkreis Nienburg/Weser. Adressen und Kontaktmöglichkeiten finden sich im Anhang Kapitel 7.6.

Veränderungen und Ist-Stand – Gerontopsychiatrie – Stationäres Wohnen (Haus Waldfrieden; Mein Zuhause)

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23

Abb. 6: Graphische Übersicht „Alten- und Pflegeheime im Landkreis Nienburg/Weser“

21 191

23 191

22 191

24

191

25

26

239

191

= Tagespflege

19

Nr. Name der Einrichtung Plätze Nr. Name der Einrichtung Plätze

1 = DRK-Altenzentrum Hoya 77 14 = DRK-Heim Haus am Rosenwinkel (+12 Plätze Kurzzeitpflege)

100

1 = DRK-Altenzentrum Nienburg 124 15 = Pflegeheime Waldfrieden ( I & II ) 90

1 = DRK-Altenzentrum Stolzenau 74 16 = Abt-Uhlhorn-Haus (Loccum) 96

2 = Alten- und Pflegeheim Am Osterfeld 26 17 = Alten- und Pflegeheim Zur Linde 28

3 = Alten- und Pflegeheim Lange 22 18 = Alten- und Pflegeheim Widdelhof 83

4 = Altenzentrum Heilige Familie (8 Pl. Tagespflege)

71 19 = Zentrum für innovative und rehabilitative Pflege und Betreuung Haus Viktoria Luise

70

5 = Seniorenzentrum der Arbeiterwohlfahrt 97 20 = Perfekta Mein Zuhause Nienburg 115

6 = Alpheide Seniorenzentrum 96 21 = Sekura Tagespflege 17

7 = ProSenis Seniorensitz Parkhaus 68 22 = Alten und Pflegeheim Kastanienhof 72

8 = Alten- und Pflegeheim Tannenhof 26 23 = Landsitz Hohenholz 48

9 = Seniorenheim Haus im Scheunenviertel 41 24 = Seniorendomizil im Meerbachbogen (20 Pl. Tp) 102

10 = Alten- und Pflegeheim Jagdhaus Linsburg 85 25 = Seniorenheim Aueblick 42

11 = Landsitz Weseraue 60 26 = Seniorenzentrum Hildegard von Bingen 44

12 = Seniorenzentrum Kleine Geest 80 27 = Tagespflege Weserstube 20

13 = Curazentrum Uchte (10 Pl. Tagespflege) 104 28 = ASB Kreisverband Nienburg, Tagespflege 20

13 a Curazentrum Lavelsloh, Tagespflege 16 29 = Tagespflege Lichtblick 15

30 = Haus der Begegnung Bücken 14 31 = Haus der Begegnung Marklohe 18

28

239

12 19

27

29

20 1919

13a

31 191

30

Veränderungen und Ist-Stand – Gerontopsychiatrie – Stationäres Wohnen/Tagespflege

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24

Im Haus Viktoria Luise - Zentrum für innovative und rehabilitative Pflege und Betreuung unter Trägerschaft des Vereins zur Betreuung von Schwer-behinderten e. V. mit 114 Plätzen werden mehrfach körperbehinderte, aber auch ältere Menschen, die Hilfe und Pflege im täglichen Leben benötigen, aufgenommen. Der vollstationäre Pflegebereich bietet 70 Plätze. Davon waren zum Stichtag 50 besetzt. Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind möglich.

Im Rahmen der Eingliederungshilfe stehen 44 Plätze zur Verfügung, wovon 32 zum Stichtag besetzt waren.

10 Personen (1 Frau und 9 Männer) waren im einrichtungseigenen Bereich tätig,

8 Personen (2 Frauen und 6 Männer) arbeiteten in einer Werkstatt für behinderte Menschen.

17 Personen (3 Frauen und 14 Männer) standen unter gesetzlicher Betreuung.

Neben den körperlichen Behinderungen gab es zusätzliche psychiatrische Diagnosen wie aus folgenden Diagrammen ersichtlich:

Abb. 7: Bewohner des Hauses Viktoria-Luise nach ICD-10 Diagnosen und Geschlecht im Berichtsjahr 2017 (Eingliederungshilfe)

Abb. 8: Bewohner des Hauses Viktoria-Luise nach ICD-10 Diagnosen und Geschlecht im Berichtsjahr 2017 (Pflegebereich)

Tab. 14: Die Altersstruktur dieser betreuten Personen Eingliederungshilfe (SGB XII) / Pflege und Betreuung (SGB XI)

Alter

Geschlecht

25 - 44 45 - 64

65 und mehr gesamt

Alter

Geschlecht 25 - 44 45 - 64 65 und mehr gesamt

weiblich 2 0 2 weiblich - 6 6 12

männlich 1 12 6 19 männlich 1 8 7 16

gesamt 1 14 6 21 gesamt 1 14 13 28

Im Pflegebereich standen 22 Personen (6 Frauen und 16 Männer) unter gesetzlicher Betreuung.

1 1

6

9

1 1 2

7

9

1 1

3

0

2

4

6

8

10

F0 F1 F3 F6 F7

w = 2 m = 19 gesamt = 21

6

1 1

4

9

6

1

15

7

2

4

0

2

4

6

8

10

12

14

16

F0 F1 F2 F3

w = 12 m = 16 gesamt = 28

Veränderungen und Ist-Stand – Gerontopsychiatrie – Stationäres Wohnen (Haus Viktoria Luise)

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25

2.2.3 Ambulante Behandlung und Beratung

Die Situation der ambulanten Versorgung geriatrischer und/oder geronto-psychiatrischer PatientInnen hat sich deutlich verändert. Es gibt seit Dez. 2012 den Ambulanten (wenn auch nicht speziell geronto-)Psychiatrischen Pflegedienst (APP) Burg Aktiv Team. Auch der in der Wedemark ansässige Pflegedienst Caspar und Dase ist 2017 dem Sozialpsychiatrischen Verbund Nienburg beigetreten und bietet ebenfalls APP an. Die Beratungsstelle Seniorenservicebüro und Pflege-stützpunkt hat sich seit April 2011 etabliert. Ein Umzug aus den Räumlichkeiten der Beratungsstelle des Familien- und Servicebüros in der Rühmkorffstraße 12 in das Verwaltungsgebäuden B im Kreishaus am Schloßplatz hat inzwischen stattgefunden. Es wird trägerunabhängige Beratung zu allen Fragen der Altenhilfe und Pflege, Überblick zu lokalen Service-, Freizeit- und Pflegediensten, Hausbesuche, Projekte und Informationsveranstaltungen zu Themen rund ums Älterwerden, Hilfeplanung, Kontakte zu Behörden und Pflegediensten sowie Vermittlung von Ehrenamtlichen geboten. Natürlich tragen auch die zahlreichen ambulanten Pflegedienste zur Versorgung gerontopsychiatrischer Patienten bei, ergänzt durch niedrigschwellige Angebote. Ausführlich sind inzwischen alle Angebote für Senioren in dem eigens vom Landkreis Nienburg/Weser herausgegebenen Seniorenwegweiser erfasst und dargestellt. Auf nähere Angaben kann daher an dieser Stelle verzichtet werden. Adressen finden sich aber auch hier im Anhang unter Kapitel 7.6 Ärztliche Versorgung der gerontopsychiatrischen Patienten findet neben der hausärztlichen Versorgung durch die niedergelassenen Fachärzte für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Dres. Andreas Marx, Thomas Pabst sowie Frau Dr. Susanne Böhm-Behrendt in der Ziegelkampstr. 35 in Nienburg statt ([email protected]). Ein Teil der Personen wird im medizinischen Versorgungszentrum der Helios Kliniken Mittelweser und der Neurologie-Abteilung (Stolzenau und Nienburg) unter Leitung von Dr. Bästlein diagnostiziert und behandelt. Als Neurologe hat sich Dr. Pawel Kieltyka im Zentrum Nienburgs niedergelassen (Lange Str. 9). Auch die Psychiatrische Institutsambulanz (PIA) der Gerontopsychiatrie und Psychotherapie der KRH Psychiatrie Wunstorf (in Wunstorf) spielt eine wichtige Rolle in der Versorgung. Ein multiprofessionelles Team, bestehend aus Fachärzten/-innen, Fachkrankenschwestern, klinischen Psychologen, Sozialpädagogen und Arzt-helferinnen, behandeln Patienten mit psychischen Erkrankungen, die aufgrund der Dauer und Schwere Ihrer psychischen Erkrankung in Praxen der niedergelassenen Ärzte nicht ausreichend versorgt werden können. Damit stellen die psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) eine Ergänzung des vorhandenen ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Angebots der niedergelassenen Ärzte dar. Durch die ambulante Behandlung kann oft eine Aufnahme vermieden oder die Dauer des Krankenhausaufenthaltes verkürzt werden. Grundsätzlich werden alle Patienten von einem niedergelassenen Arzt überwiesen.14 Die Anmeldung ist telefonisch unter 05031/932220 zu erreichen.

14

Vergl. Homepage der KRH Psychiatrie Wunstorf: http://www.krh.eu/klinikum/PSW/institutsambulanz/Seiten/default.aspx August 2015

Veränderungen und Ist-Stand – Gerontopsychiatrie – Ambulante Behandlung und Beratung (APP; Facharztpraxen; PIA)

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26

Die PIA der Nienburger KRH-Psychiatrie Wunstorf (in Nienburg) in der Hanno-verschen Str. 65 beinhaltet keine explizit gerontopsychiatrische Ausrichtung. In Einzelfällen und nach Vorgespräch können aber auch hier Personen aus dem Bereich der Gerontopsychiatrie behandelt werden. Die Anmeldung ist telefonisch unter 05021/922900 zu erreichen. Für den Personenkreis mit psychischen Störungen des höheren Lebensalters kam als Hilfemaßnahme und zur Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Hilfen häufig auch die Einrichtung ehren- oder hauptamtlicher Betreuungen nach dem Betreuungsrecht in Frage. Nähere Erläuterungen dazu finden sich im Jahresbericht der Betreuungsstelle am Ende des Kapitels 2.3.5.

2.3 Versorgungsangebote für Klienten mit nicht-organischen Psychosen, Neurosen und Persönlichkeitsstörungen 2.3.1 Stationäre Behandlung

Die KRH Psychiatrie Wunstorf versorgt die Bewohner der westlichen Region Hannover (bis Neustadt, Garbsen, Seelze, Ronnenberg und Springe), die westlichen Stadtteile der Landeshauptstadt (mit Linden, Limmer, Ahlem, Ricklingen, Badenstedt, Davenstedt etc.) sowie die Landkreise Schaumburg und Nienburg und hat sich für diese Region zur Aufnahme aller stationär behandlungsbedürftigen Patienten verpflichtet. Seit Januar 2006 ist die Klinik Teil der Klinikum Region Hannover GmbH, ein Zusammenschluss von Krankenhäusern in der Trägerschaft der Region Hannover. Im Jahr 2013 wurde der Betrieb der Klinik in die KRH Psychiatrie GmbH überführt. Tab. 15: Bettenzahlen der KRH Psychiatrie Wunstorf laut Nds. Krankenhausplan 2017

(Die Psychiatrie Wunstorf in Zahlen)

Betten 392* davon Psychiatrie 362* davon Kinder- und Jugendpsychiatrie 30* teilstationär 94* Stationäre Patienten 5.380 * Planbetten laut Niedersächsischem Krankenhausplan 2017 15 Das Klinikum Region Hannover (KRH) insgesamt erstellt für jede Klinik jährlich Qualitätsberichte. Daraus lassen sich leider keine Zahlen darüber ablesen, wie hoch der Anteil an PatientInnen aus den jeweiligen Einzugsgebieten ist oder bei wie vielen dieser Personen bei freiwilliger Aufnahme doch noch ein betreuungsrechtlicher oder NPsychKG-Beschluss im Rahmen von Zwangsmaßnahmen erforderlich wurde. Der Bericht der KRH Psychiatrie Wunstorf liegt im Internet mit Berichtsjahr 2016 vor, zu finden unter: http://www.krh.eu/unternehmen/ueberuns/zentralebereiche/qm/qmberichte/qb2016/Seiten/default.aspx

15

Vergl. Homepage der KRH Psychiatrie Wunstorf im Juni 2018: http://www.krh.eu/klinikum/PSW/ueberuns/Seiten/default.aspx

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Stationäre Behandlung KRH Psychiatrie Wunstorf

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27

In der Klinik Allgemeinpsychiatrie und Psychotherapie der KRH Psychiatrie Wunstorf werden Patienten oder Ihre Angehörigen im Alter von 18-58 Jahren mit dem gesamten Spektrum der psychischen Erkrankungen außer primären Suchterkrankungen behandelt. In dem integrativen Behandlungskonzept werden die Patienten nach individueller Indikation regionalisierten Behandlungsstationen zugewiesen. In den Behandlungsteams arbeiten Ärzte, Psychologen, Sozial-pädagogen und Fachpflegekräfte, die dem Patienten eine optimale kompetente Betreuung und Behandlung bieten. Die multiprofessionellen Teams kennen die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten und die stationären und teilstationären Einrichtungen in den Herkunftsbereichen ihrer Patienten gut, da sie in einem bewährten Austausch mit den einweisenden und nachsorgenden Kooperationspartnern stehen. Patientinnen und Patienten sind im Falle einer Wiederaufnahme mit den Teams der Stationen vertraut. Die Stationen kooperieren intensiv mit der zugehörigen Tagesklinik und der Institutsambulanz. Als spezielles Angebot besteht die ambulante Systemische Therapie / Familientherapie u. a. mit Paaren, Familien und schwer traumatisierten Patienten. Sofern es notwendig ist, können auch Dolmetscher zur Behandlung hinzugezogen werden.16 Neben dieser Eigendarstellung im Internet war die Situation auch in der Allgemeinpsychiatrischen Klinik vom Thema Generationswechsel geprägt: Die Klinikleitung hat seit März 2017 Prof. Dr. med. Marcel Sieberer als ärztlicher Direktor inne. Neue Chefärztin und Nachfolgerin für Frau Dr. Oestereich ist ab dem 01.01.2018 PD Dr. med. Iris Tatjana Graef-Calliess und auch für den am 01.03.2017 in den Ruhestand gewechselten Herrn Dr. Döhring konnte mit Herrn Dr. Roitsch die oberärztliche Leitung der hochstrukturierten Station 5.3 wiederbesetzt werden. Das KRH Klinikum Region Hannover erstellt für alle Kliniken eigene Qualitäts-berichte, die auf der Klinik-Homepage öffentlich verfügbar sind.17 Demnach sahen für das Jahr 2016 als aktuellste Berichtsversion die Zahlen aller vollstationär in der KRH Psychiatrie Wunstorf behandelten Personen nach Hauptdiagnosen so aus (ohne Einschätzung, wie viele Patienten aus dem Landkreis Nienburg kamen). Dabei dürften die fett dargestellten Zahlen der Allgemeinpsychiatrie zuzuordnen sein:

Tab. 16: Vollstationäre Fallzahl der KRH Psychiatrie Wunstorf (Gesamt: 4627 im Jahr 2016)

B-1.6.1 Haupt-diagnosen nach ICD Rang

ICD-10

Fallzahl

Umgangssprachliche Bezeichnung

1 F10 1216 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol

2 F20 660 Schizophrenie

3 F33 613 Rezidivierende depressive Störung

4 F32 400 Depressive Episode 5 F11 212 Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide

6 F25 212 Schizoaffektive Störungen 7 F06 202 Andere psychische Störungen aufgrund einer Schädigung o.

Funktionsstörung des Gehirns o. einer körperlichen Krankheit

8 F43 196 Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen

9 G30 181 Alzheimer-Krankheit

10 F12 121 Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide

16

http://www.krh.eu/klinikum/PSW/kliniken/allgemeinpsychiatrie/Seiten/default.aspx (Juni 2018) 17

http://www.krh.eu/unternehmen/ueberuns/zentralebereiche/qm/qmberichte/qb2016/Seiten/ default.aspx

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Stationäre Behandlung (KRH Psychiatrie Wunstorf)

)

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28

Die Kooperation und Vernetzung im Sozialpsychiatrischen Verbund mit der Tagesklinik der KRH Psychiatrie Wunstorf in Nienburg, Hannoversche Str. 65, hat sich weiter bewährt. Ende September 2014 hatte die offizielle Einweihung der Tagesklinik mit der angeschlossenen Psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) statt-gefunden, wobei schon im Juli desselben Jahres der Betrieb aufgenommen worden war. Angesichts der hohen Nachfrage konnte personell inzwischen etwas aufgestockt werden; die oberärztliche Leitung wird ab August/Sept 2018 in Nachfolge für Frau Dr. Störmer Frau Marion Hesse übernehmen. Die Tagesklinik Nienburg bietet ein gemeindenahes, teilstationäres Behandlungsangebot für Menschen mit seelischen Erkrankungen ab einem Alter von 18 Jahren. Behandelt werden Patientinnen und Patienten mit allen psychiatrischen Erkrankungen, außer wenn Suchtproblematiken oder stärkere hirnorganische Beeinträchtigungen im Vorder-grund stehen.18 Zum Stichtag wurden 16 Behandlungsplätze vorgehalten, die alle belegt waren.

2.3.1.1 Unterbringungen/ Vorläufige Einweisungen

Neben der kontinuierlichen Begleitung und Beratung psychisch Erkrankter und ihrer Angehörigen war der Sozialpsychiatrische Dienst/Fachdienst Psychosoziale Aufgaben im Berichtszeitraum in zahlreiche Kriseninterventionen involviert. Diese führten nur zum Teil zu stationären Einweisungen auf Grundlage des NPsychKG in die KRH Psychiatrie Wunstorf: Im gesamten Berichtsjahr gab es 96 Beschlüsse. In 36 Fällen wurden Personen auf Grundlage gerichtlicher Unterbringungsbeschlüsse nach den §§ 16/17 NPsychKG untergebracht. Der Großteil der insgesamt 60 vorläufigen Einweisungen nach § 18 NPsychKG erfolgte in den außerdienstlichen Zeiten (montags bis donnerstags von 16°° bis 8°° Uhr, freitags ab 12°° Uhr sowie ganztags an Wochenenden und Feiertagen). Diese Einweisungen wurden durch den Rufbereitschaftsdienst des Fachbereichs Gesundheitsdienste sowie den kassenärztlichen Notdienst sichergestellt. Von diesen waren 20 Einweisungen durch Behörden außerhalb des Landkreises Nienburg, meist Region Hannover, veranlasst worden, da die Gefährdungssituationen außerhalb der Kreisgrenze aufgetreten waren. Eine Übersicht der Unterbringungen im Längsschnitt der letzten 10 Jahre von 2007 bis 2017 ist im folgenden Diagramm dargestellt:

Abb. 9: Anzahl der Unterbringungen gemäß §§ 16 und 18 NPsychKG im Landkreis Nienburg/Weser von 2007 bis 2017

18

http://www.krh.eu/klinikum/PSW/tagesklinik/tk_nienburg/Seiten/default.aspx (Juni 2018)

0

20

40

60

80

100

120

140

160

180

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

50

26 35

43

16 27 26

32 25 26

36

128

89 95 90

78

94

78 81

62 68

60

178

115

130 133

94

121

104 113

87 94 96

§ 16 § 18 Summe

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Stationäre Behandlung (Tagesklinik Nienburg) Unterbringungen/Vorläufige Einweisungen (SpDi)

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Trotz gestiegener Fallzahlen im SpDi (vergl. Abb. 1) ist die Anzahl der Unterbrin-gungen eher rückläufig bis konstant geblieben. Hier kann vermutet werden, dass neben der Arbeit des SpDi und des Fachdienstes Betreuung auch die zahlreichen Hilfeangebote wie Ambulant Betreutes Wohnen, Tagesstätten oder Ambulante Psychiatrische Krankenpflege kompensierend zur Vermeidung von Unterbringungen beigetragen haben. Nach wie vor überwiegen zwar die vorläufigen Einweisungen nach §18 NPsychKG, die außerhalb der Dienstzeiten ohne direkte richterliche Anhörung vollzogen werden, es ist aber ein deutlich geringerer Abstand zugunsten richterlicher Anhörungen und Beschlüsse nach §16 NPsychKG erkennbar. Zusätzlich zu den o.g. Unterbringungen war der SpDi bei betreuungsrechtlichen Einweisungen auf Grundlage des § 1906 BGB beteiligt, wenn im Vorfeld noch unklar war, auf welcher Rechtsgrundlage eine Unterbringung erforderlich werden würde. Hier sei die gute Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Betreuung hervorgehoben. Im Berichtsjahr war der Anteil der betreuungsrechtlichen Unterbringungen nach §1906 BGB auf 26 zurückgegangen (38 im letzten Berichtszeitraum 2014). Die vorliegenden Unterbringungszahlen geben keinen Aufschluss darüber, wie viele Krisen-interventionen zu einer freiwilligen stationären Aufnahme der betroffenen Personen in der KRH Psychiatrie Wunstorf führten oder ob andere stabilisierende Maßnahmen zu einer Vermeidung stationärer Behandlung beitrugen. Ebenso wenig erfasst sind die Beschlüsse der Kreis Nienburger PatientInnen, für die nach zunächst freiwilliger Aufnahme in der Klinik erst im Verlauf der Behandlung ein Beschluss unter Zuständigkeit des Amtsgerichts Neustadt erforderlich wurde.

Die Sichtung der Diagnosen, die zu den Unterbringungen geführt haben, ergibt, dass der Hauptanteil (32%) bei den Störungen durch psychotrope Substanzen (F1) liegt, gefolgt von 20% aus dem Bereich der schizophrenen, wahnhaften Störungen (F2) und 15% aus dem Bereich der organischen Störungen (F0, dazu gehören die Demenzen). An vierter Stelle liegen die Persönlichkeitsstörungen mit 13%, gefolgt von den affektiven Störungen mit 12% (F3, überwiegend depressive, seltener maniforme Krankheitsbilder) und F4, Anpassungsstörungen; in beide Kategorien fallen die meisten suizidalen Handlungen oder Gefährdungen). Zu den 3% F8-Diagnose lässt sich anmerken, dass es sich um nur eine Person handelte, die gleich 3x untergebracht werden musste:

Abb. 10: Prozentualer Anteil der ICD-10 Diagnosen bei Unterbringungen nach NPsychKG (§§ 16 und 18) in 2017, (Gesamtzahl = 96)

F0 15%

F1 32%

F2 20%

F3 12% F4

1% F6

13%

F8 3%

F9 4%

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Stationäre Behandlung Unterbringungen/Vorläufige Einweisungen (SpDi)

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30

2.3.2 Stationäres Wohnen

Die Einrichtungen Tannenhof, Residenz Meerblick und Hof Westerwarp sind bereits im Kapitel 2.1.2 beschrieben, das Haus Viktoria Luise im Kapitel 2.2.2. Seitens der GfI gem. GmbH (Gesellschaft für Integration mbH) ist ein stationäres Angebot in Form einer Wohngemeinschaft auf dem Gelände des Siedlerhofs in Stolzenau seit 2015 am Netz. Es gibt 8 Plätze für Menschen mit primär geistiger Behinderung und 2 Plätze für Menschen mit primär seelischer Behinderung. 12 Personen mit geistiger Behinderung nutzten im Berichtsjahr das Wohnangebot, zum Stichtag wohnten 9 Frauen, (davon eine erblindet) und 2 Männer in der Einrichtung. 4 Personen gehörten zur Leistungsbedarfsgruppe 3 (mit 86,43 € pro Stunde) und 5 Personen zur Leistungsbedarfsgruppe 4 (mit 119,42 € pro Stunde). Im Bereich der seelischen Behinderung war von den 2 Plätzen einer mit einer Person der Leistungsbedarfsgruppe 2 (64,73 € pro Stunde) besetzt.

Abb. 11: Bewohner der GfI gem. mbH Wohngemeinschaft Stolzenau nach ICD-10 Diagnosen und Geschlecht im Berichtsjahr 2017

Tab. 17: Altersstruktur der Bewohner der GfI-Wohngemeinschaft Stolzenau

Alter

Geschlecht 18 - 24 25 - 44 gesamt

weiblich 4 5 9

männlich 1 1 2

gesamt 5 6 11

7 Frauen und 2 Männer standen unter gesetzlicher Betreuung. Der Stellenanteil für die Bewohner mit geistiger Behinderung lag im Bereich Sozialpäd./Krankenpflege etc bei 3 Vollzeitstellen (zusätzlich 0,15 im Bereich für seelische Behinderung), 1,55 Stellen für Hauswirtschaft/Heilhilfeberufe sowie 0,51 Stellen für Verwaltung. Das Wohnheim Neue Burg unter Trägerschaft der Eingliederungshilfen Sonnenburg GmbH – Wohnen und Tagesstruktur im Nienburger Ortsteil Langen-damm hielt 61 Plätze für Menschen mit seelischen Behinderungen vor. Im gesamten Berichtsjahr wohnten in der Neuen Burg 70 Personen. 61 Bewohner (14 Frauen, 47 Männer) nutzten im Berichtsjahr den einrichtungs-eigenen Beschäftigungsbereich. 9 Personen (3 Frauen, 6 Männer) waren in einer Werkstatt für seelisch behinderte Menschen beschäftigt. 66 Personen (18 Frauen, 48 Männer) standen unter gesetzlicher Betreuung. Es kam in 2017 lediglich zu einer Unterbringung nach Betreuungsrecht.

1

6

1 1 2

1

8

1 1

0

2

4

6

8

10

F5 F7 F8 + Körperbehinderung F9

w = 9 m = 2 gesamt =11

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Stationäres Wohnen (GfI; Neue Burg)

Page 33: Erste Fortschreibung des Sozialpsychiatrischen Plans · 3 Forensik - 81 - 3.1 Wunstorf (Stationäre Behandlung) - 81 - 3.1.1 Forensische Institutsambulanz (FIA) Wunstorf - 81 - 3.2

31

Abb. 12: Bewohner der Eingliederungshilfe Sonnenburg GmbH - Neue Burg nach ICD-10 Diagnosen und Geschlecht im Berichtsjahr 2017

Tab. 18: Altersstruktur der Bewohner der Neuen Burg

Alter

Geschlecht 18 - 24 25 - 44 45 - 64 65 u.m. gesamt

Weiblich 6 9 3 18

Männlich 4 16 31 1 52

Gesamt 4 22 40 4 70

Die Bewohner kamen aus folgenden Einzugsbereichen: Landkreis Nienburg: 25% Landkreis Diepholz: 16% Landkreis Verden: 15% Bremen: 7% Region Hannover: 7% Stadt Hannover: 5% Sonstige: 25%

Tab. 19: Angaben zu Umfang und Qualifikation des eingesetzten Personals in der Neuen Burg:

Grundqualifikation Vollzeitkräfte Vollzeitkräfte mit Art der Zusatzqualifikation

insgesamt Zusatzqualifikation 1 2 3

1 Medizin, Psychologie,

Pädagogik u.ä.

2 Krankenpfl., Ergotherapie,

Heilerziehungspfl., Meister u.ä. 13

3 Hauswirtschaft, Heilhilfeberufe,

Facharbeiter 11

4 Verwaltungspersonal 1

Zusätzlich bot die Neue Burg GmbH seit 2012 in der Nienburger Hafenstraße 3 unter dem Namen Burg WG Außenwohngruppen für psychisch kranke Menschen - auch mit Suchtproblematik - in Form von 10 Appartements und 2 Wohngruppen mit 17 Plätzen an, die zum Stichtag alle besetzt waren.

1 3

11

1 2

5

34

4

9

1

8

45

5

11

0

5

10

15

20

25

30

35

40

45

50

F0 F1 F2 F3 F6

w = 18 m = 52 gesamt = 70

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Stationäres Wohnen (Neue Burg)

Page 34: Erste Fortschreibung des Sozialpsychiatrischen Plans · 3 Forensik - 81 - 3.1 Wunstorf (Stationäre Behandlung) - 81 - 3.1.1 Forensische Institutsambulanz (FIA) Wunstorf - 81 - 3.2

32

Eine Person arbeitete im Bereich RPK/Selbsthilfefirma etc. 9 Personen (3 Frauen, 6 Männer) waren im einrichtungseigenen Beschäftigungs-bereich tätig, 7 Personen (2 Frauen, 5 Männer) waren in einer Werkstatt für seelisch behinderte Menschen beschäftigt. Alle 17 Personen (6 Frauen, 11 Männer) standen unter gesetzlicher Betreuung. Es kam in 2017 zu einer Zwangseinweisung nach §16 NPsychKG durch den Landkreis Nienburg/Weser. Angaben zur Personalstruktur lagen nicht vor.

Abb. 13: Bewohner der Eingliederungshilfe Neue Burg GmbH - Burg WG nach ICD-10 Diagnosen und Geschlecht im Berichtsjahr 2017

Tab. 20: Altersstruktur der Bewohner / Eingesetztes Personal in der Burg WG

Alter

Geschlecht 25 - 44 45 - 64 65 u.m. gesamt

Grundqualifikation

Vollzeitkräfte

insgesamt

weiblich 5 1 - 6 1 Medizin, Psychologie,

Pädagogik u.ä.

1,2

männlich 3 6 2 11 2 Krankenpfl., Ergotherapie,

Heilerziehungspfl., Meister u.ä. 2,575

gesamt 8 7 2 17 3 Hauswirtschaft, Heilhilfeberufe,

Facharbeiter 2,375

Neben dem stationären Alten- und Pflegeheimbereich mit 60 Plätzen hielt die Iuvare Heimbetriebsgesellschaft mbH - Landsitz Weseraue in Landesbergen 53 Plätze im Eingliederungshilfebereich vor. 13 dieser Plätze befanden sich in Form von zwei Außenwohngruppen im Haus Askania, Sandgraben 11 und 14, in 31633 Leese. Die Außenwohngruppe Askania I ist für 9 Plätze in einer Wohngruppe ausgelegt. Das Haus Askania II im Sandgraben 14 umfasst 4 Plätze. Zum Stichtag waren alle 53 Plätze besetzt, im gesamten Berichtszeitraum wurde im Rahmen der Eingliederungshilfe dieselbe Personenzahl in der Einrichtung versorgt. 26 Personen (8 Frauen, 18 Männer) arbeiteten im einrichtungseigenen Beschäfti-gungsbereich, 23 Personen in einer Werkstatt für behinderte Menschen (6 Frauen, 17 Männer). Alle Bewohner standen unter gesetzlicher Betreuung. 60% der Bewohner kamen aus dem Landkreis Nienburg, jeweils 15% aus den Landkreisen Verden und Schaumburg sowie 10% aus der Region Hannover. Die Zusammensetzung der Bewohner nach Diagnosen zeigt das folgende Diagramm:

1 2

1 2

6

3

1 1 1

8

3 2 2

1

0

2

4

6

8

10

F0 F1 F2 F3 F6 F7

w = 6 m = 11 gesamt = 17

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Stationäres Wohnen (Neue Burg; Landsitz Weseraue)

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33

Abb. 14: Bewohner im stationären Wiedereingliederungsbereich des Landsitz Weseraue nach ICD-10 Diagnosen und Geschlecht im Berichtsjahr 2017

Tab. 21: Altersstruktur der o.g. PatientInnen im Berichtszeitraum

Alter

Geschlecht 25 - 44 45 - 64 65 u.m. gesamt

weiblich 3 11 3 17

männlich 11 24 1 36

gesamt 14 35 2 53

Tab. 22: Angaben zu Umfang und Qualifikation des eingesetzten Personals im Landsitz Weseraue

Grundqualifikation Vollzeitkräfte Vollzeitkräfte mit Art der Zusatzqualifikation

insgesamt Zusatzqualifikation 1 2 3

1 Medizin, Psychologie,

Pädagogik u.ä.

2 Krankenpfl., Ergotherapie,

Heilerziehungspfl., Meister u.ä. 5,15 1 x

3 Hauswirtschaft, Heilhilfeberufe,

Facharbeiter 10

4 Verwaltungspersonal 2

Code Zusatzqualifikation: 1 = psychotherapeutische Qualifizierung (Zusatztitel, Facharztanerkennung, Abschluss Psychotherapieausbildung); 2 = sozialpsychiatrische Zusatzausbildung; 3 = sonstiges

Im Psychiatrischen Wohn- und Pflegeheim Sonnenburg GmbH in Münchehagen blieb die vorgehaltene Platzzahl bei 88, (69 im Wohnheimbereich, 19 Plätze als Außenwohngruppen in der Hannoverschen Str. 38 und 59); von den 69 Heimplätzen waren zum Stichtag alle belegt, davon 17 Plätze mit Bewohnern aus dem Landkreis Nienburg, 19 Personen wohnten in den Außenwohngruppen (5 Bewohner aus dem Landkreis Nienburg). 47 Personen (6 Frauen, 41 Männer) waren im einrichtungseigenen Beschäftigungs-bereich, 19 Personen (6 Frauen, 13 Männer) in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt. 86 Personen (17 Frauen, 69 Männer) standen unter gesetzlicher Betreuung.

5

8

1 0

3

0

16 17

0 1 1 1

21

25

1 1

4

1

0

5

10

15

20

25

30

F1 F2 F3 F6 F7 F8

w = 17 m = 36 gesamt = 53

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Stationäres Wohnen (Landsitz Weseraue; Sonnenburg)

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34

Nach §18 NPsychKG kam es im Berichtszeitraum zu einer Einweisung im Rahmen der Rufbereitschaft. Für etwa 25% der Bewohner war der Landkreis Nienburg zuständig, ca. 75% der Bewohner hatten 37 andere Kostenträger.

Abb. 15: Bewohner der Sonnenburg GmbH nach ICD-10 Diagnosen und Geschlecht im Berichtsjahr 2017

Tab. 23: Altersstruktur der Bewohner der Sonnenburg

Alter

Geschlecht 18 - 24 25 - 44 45 - 64 65 u.m. gesamt

Weiblich 4 13 - 17

Männlich 1 14 41 15 71

Gesamt 1 18 54 15 88

Tab. 24: Angaben zu Umfang und Qualifikation des eingesetzten Personals in der Sonnenburg

Grundqualifikation Vollzeitkräfte Vollzeitkräfte mit Art der Zusatzqualifikation

insgesamt Zusatzqualifikation 1 2 3

1 Medizin, Psychologie,

Pädagogik u.ä.

1

2 Krankenpfl., Ergotherapie,

Heilerziehungspfl., Meister u.ä. 13,875 2 x

3 Hauswirtschaft, Heilhilfeberufe,

Facharbeiter 8,5

4 Verwaltungspersonal 2

Code Zusatzqualifikation: 1 = psychotherapeutische Qualifizierung (Zusatztitel, Facharztanerkennung, Abschluss Psychotherapieausbildung); 2 = sozialpsychiatrische Zusatzausbildung; 3 = sonstiges

Gemäß Vergütungsvereinbarung galten in der Sonnenburg die folgenden Ein-stufungen in 3 Hilfebedarfsgruppen (HBG): HBG 1: 43,30 € täglich HBG 2: 55,34 € täglich ( 3 Plätze) HBG 3: 74,79 € täglich (16 Plätze) sowie pauschal 76,82 € pro Tag für die 69 Plätze. Der monatliche Kostensatz für die heiminterne Tagesstruktur betrug 422,13€.

13

3 1

12

1

47

1

6 3

1

12

1

60

1

9

4 1

0

10

20

30

40

50

60

70

F0 F1 F2 F4 F6 F7 F9

w = 17 m = 71 gesamt = 88

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Stationäres Wohnen (Sonnenburg)

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35

Die Lebenshilfe Nienburg gem. GmbH hielt weiterhin Wohnheimplätze für Menschen mit überwiegend geistigen oder körperlichen Behinderungen vor. Die Zahlen sind konstant geblieben.

Tab.25 Wohnheim- und Wohngruppenplätze der Lebenshilfe Nienburg gem. GmbH

Das Wohnheim Nienburg in der Ernstingstr. 48 hielt 41 Plätze vor, (alle besetzt) das Wohnheim Stolzenau, Sünkenberg 18, 34 (alle besetzt) und das Wohnheim Rehburg, Mühlentorstr. 3, 8 Plätze (alle besetzt).

Summe 83 Plätze (83 besetzt)

An diese Einrichtungen waren die folgenden Außenwohngruppen angeschlossen:

Wohngruppe Nienburg, Neue Straße 2 4 Plätze (alle besetzt) Wohngruppe Nienburg, Bismarckstr. 9 4 Plätze (alle besetzt) Wohngruppe Nienburg, Lindenkamp 11, 6 Plätze (alle besetzt) Wohngruppe Nienburg, Berliner Ring 96 12 Plätze (11 besetzt) Wohngruppe Stolzenau, Landrat-von-Reck-Str. 8, 9 Plätze (alle besetzt) Wohngruppe Rehburg, Mühlentorstr. 1, - aufgelöst - Wohngruppe Bad Rehburg, Marienhöhe 2, 6 Plätze (alle besetzt)

Summe 41 Plätze (40 besetzt)

Wohngruppe Nienburg für Menschen mit seelischen Behinderungen, Verdener Str. 1, 3 Plätze (3 besetzt).

Aus der früheren Mühlenstr. 7 in Nienburg waren 4 Plätze in die neue Wohngruppe in der Nienburger Bismarckstr. verlegt worden, die Platzzahl blieb konstant. Angaben zu gesetzlicher Betreuung lagen nicht vor, es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der KlientInnen unter Betreuung standen. 123 der 124 vorgehaltenen Plätze für Menschen mit geistiger Behinderung waren zum Stichtag besetzt. Ebenso die 3 Plätze für Menschen mit seelischen Behinderungen. Es kam im Berichtszeitraum zu keiner Unterbringung nach NPsychKG.

Außerhalb des Landkreises hielt Ex und Job soziale Dienstleistungen e.V. in Wunstorf ebenfalls stationäre Plätze im Psychiatrischen Wohnheim, Hindenburgstr. 27, vor. Im Berichtsjahr und zum Stichtag nutzten 6 Personen aus dem Landkreis Nienburg dieses Angebot. Auf der folgenden Seite ist die Verteilung der Heime der Wiedereingliederung für Menschen mit psychischen Erkrankungen im Landkreis Nienburg/Weser graphisch abgebildet (incl. Sucht). Darin sind die sog. Außenwohngruppenplätze enthalten. Die Plätze der Lebenshilfe gem. GmbH sind schwerpunktmäßig für geistig- und körperlich behinderte Menschen konzipiert, (mit teilweise möglichen psychia-trischen Zusatzdiagnosen). Für die Residenz Meerblick wurden die Zahlen aus 2015 übernommen. Von den 537 zum Stichtag versorgten Personen liefen 385 Personen über die Eingliederungshilfe des Landkreises Nienburg/Weser, (vergl. Kapitel 6.2).

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Stationäres Wohnen (Lebenshilfe Nienburg; Ex & Job)

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36

Abb. 16 Graphische Darstellung Heime der Wiedereingliederung nach §§ 53/54 SGB XII

1 = Hof Westerwarp Wohnheim GmbH 51 51 51

2 = Altenheim Tannenhof (Eingliederungshilfe) 19 25 18

3 = Landsitz Weseraue (davon 13 Plätze in 2 Außenwohngruppen) 53 53 53

4 = Residenz Meerblick (Angaben aus 2015) 75 75 75

5 = Lebenshilfe Wohnheime (incl. Außenwohngruppen

und 3 Pl. für seelisch Behinderte) 127 127 126

6 = Haus Viktoria Luise (70 Pl. SGB XI, davon 50 belegt) 44 (SGB XII) 40 32

7 = Haus Sonnenburg (davon 19 Plätze in 2 Außenwohngruppen) 88 88 88

8 = Neue Burg 61 70 61

8a = Neue Burg Außenwohngruppe in Nienburg (Hafenstr. 3) 17 20 17

9 = GfI mbH Wohngemeinschaft Stolzenau (8 Pl. geistig; 2 Pl. seel. Beh.) 10 12 10

10 = Ex und Job Soziale Dienstleistungen e. V. Wunstorf 61 ) (6 aus LK Ni)

1

2 5

3

5

8

9

7

4

10 6

In 2017

insgesamt

betreute Personen:

567

Zum Stichtag 12/2017

betreute Personen:

537

Anzahl der

vorgehaltenen Plätze:

569

5

8a

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Stationäres Wohnen

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37

2.3.3 Ambulant Betreutes Wohnen

Der Verein „Die Brücke“ e. V. gemeinnütziger Anbieter betreuter Wohnformen für

Menschen mit psychiatrischen Erfahrungen war aus den Räumlichkeiten Am Mußriede-graben in die Bismarckstr. 25 umgezogen und hielt im Erhebungsjahr neben den Plätzen im betreuten Einzelwohnen 11 Wohngemeinschaftsplätze in 4 Wohn-gemeinschaften vor. Im gesamten Berichtsjahr wurden insgesamt 46 Personen (20 Frauen, 26 Männer) betreut. Zum Stichtag waren 46 Plätze belegt. Die Fachleistungsstunde wurde mit 55,69 € vergütet. 6 Personen erhielten Teilhabeassistenz mit einem Stundensatz von 32,80 €. Angaben zu gesetzlichen Betreuungen lagen nicht vor. Je eine Frau arbeitete auf dem freien Arbeitsmarkt sowie im Bereich RPK/Selbsthilfe-firma. 12 Personen waren in einer Werkstatt für seelisch Behinderte beschäftigt (2 Frauen, 10 Männer). 10 Personen (5 Frauen, 5 Männer) waren in einer WfbM tätig. Die Diagnosenverteilung war folgendermaßen:

Abb. 17: Klientel der "Brücke" e.V. nach ICD 10-Diagnosen und Geschlecht im Berichtsjahr 2017

Tab. 26: Altersstruktur der vom Verein „Die Brücke“ e. V. betreuten Personen

Alter

Geschlecht 25 - 44 45 - 64 65 und mehr gesamt

weiblich 9 10 1 20

männlich 9 17 26

gesamt 18 27 1 46

Die Nutzer dieses Angebots kamen ausschließlich aus dem Landkreis Nienburg.

Tab. 27: Angaben zu Umfang und Qualifikation des eingesetzten Personals im ABW des Vereins „Die Brücke“

Grundqualifikation Vollzeitkräfte Vollzeitkräfte mit Art der Zusatzqualifikation

insgesamt Zusatzqualifikation 1 2 3

1 Medizin, Psychologie,

Pädagogik u.ä.

1 1

2 Sozialpäd., Krankenpfl., ET,

Heilerziehungspfl., Meister u.ä. 3 1

3 Hauswirtschaft, Heilhilfeberufe,

Facharbeiter 0,5

4 Verwaltungspersonal 0,25

6

3

10

1

3

5

7 6

2 3 3

5

13

9

2

13

1

0

2

4

6

8

10

12

14

F0 F1 F2 F3 F4 F6 F9

w = 20 m = 26 gesamt = 46

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Ambulant Betreutes Wohnen (Die Brücke e.V.)

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38

Die ambulante sozialpädagogische Betreuung der IUVARE GmbH begleitete im Berichtsjahr 37 Personen (20 Männer, 17 Frauen) im ambulant betreuten Wohnen. Davon standen 23 (12 Frauen, 11 Männer) unter gesetzlicher Betreuung. 5 Männer waren in einer Werkstatt für seelisch behinderte Menschen und 4 Frauen und ein Mann in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt. Im RPK-Bereich/Selbsthilfefirmen arbeiteten 3 Männer und 2 Frauen; ein Mann arbeitete auf dem freien Arbeitsmarkt. Es kam zu einer vorläufigen Unterbringung nach §18 NPsychKG (männlich). Die Diagnoseverteilung und Altersstruktur zum Stichtag sah folgendermaßen aus:

Abb. 18: Von IUVARE ambulante sozialpädagogische Betreuung begleitete Personen nach ICD-10 Diagnosen und Geschlecht

im Berichtsjahr 2017

Tab. 28: Altersstruktur der von IUVARE betreuten Personen

Alter

Geschlecht 18 – 24 25 - 44 45 - 64 65 u.m. gesamt

weiblich 1 7 7 2 17

männlich 3 9 7 1 20

gesamt 4 16 14 3 37

Personell wurde mit einer 30-Stunden Stelle aus dem Bereich Pädagogik gearbeitet, die über eine Zusatzqualifikation (Bereich sonstiges) verfügte. Die Angebote der Quo vadis gGmbH und von Pro-INTEGRA sind bereits im Kapitel 2.1.3 dargestellt.

Unter Trägerschaft der GfI - Gesellschaft für Integration mbH mit Sitz in Stolzenau gab es weiterhin das Angebot Ambulant Betreuten Wohnens Regionale Wohnnetz-Assistenz (ReWoAs) für körper- und mehrfachbehinderte erwachsene Menschen auch mit psychiatrischen Zusatzdiagnosen. Es wurden im Berichtsjahr 16 Personen betreut. Drei Personen (2 Frauen, 1 Mann) waren im Rahmen einer RPK-/Selbsthilfefirma tätig; eine Person war in einer Werkstatt für seelisch behinderte Menschen

1

2

4

0

2

5

3

0

7

5

1 1

3 3

1

9 9

1

3

8

6

0

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

F0 F1 F2 F3 F4 F5 F6

w = 17 m = 20 gesamt = 37

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Ambulant Betreutes Wohnen (Iuvare; Quo Vadis; Pro Integra; GfI)

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39

beschäftigt, 6 Personen (2 Frauen, 4 Männer) in einer Werkstatt für behinderte Menschen. 9 Personen standen unter gesetzlicher Betreuung (5 Frauen, 4 Männer). Der Kostensatz pro Fachleistungsstunde betrug 57,90 €, (12 Plätze zum Stichtag), der Kostensatz pro Stunde Teilhabe-Assistenz 35,34 €, (3 Plätze zum Stichtag). Den im gesamten Berichtsjahr betreuten 16 Personen ließen sich folgende ICD-10 Diagnosen zuordnen:

Abb. 19: Klientel der GfI gGmbH ReWoAs nach ICD 10-Diagnosen und Geschlecht im Berichtsjahr 2017

Tab. 29 zeigt die Altersstruktur dieser Personen:

Alter

Geschlecht 25 – 44 45 - 64 gesamt

weiblich 5 5 10

männlich 5 1 6

gesamt 10 6 16

Die mit dem Landkreis abgeschlossene Leistungsvereinbarung für Betreutes Wohnen in Gastfamilien bestand weiterhin, wurde jedoch nicht genutzt. Personell wurde das ABW von einer 0,95-Stelle aus dem Bereich Pädagogik und 0,1-Stelle Verwaltung geleistet. Im Südkreis gab es mit Frau Diplom Sozialpädagogin (M.A.) Beate Kehl ein weiteres Angebot ambulant betreuten Wohnens: Im gesamten Berichtsjahr wurden 13 Personen (5 Frauen, 8 Männer) betreut, zum Stichtag 12 Personen. Alle Personen standen unter gesetzlicher Betreuung; 4 Personen waren in einer Werkstatt für behinderte Menschen und eine Person in einer Tagesstätte für Menschen mit seelischer Behinderung beschäftigt. Es wird stundenweise Hilfestellung, Begleitung, Unterstützung und Anleitung durch eine Fachkraft angeboten. Das ambulant betreute Wohnen hat zum Ziel, Leistungsempfängern eine weitgehend eigenständige Lebensführung in der eigenen Wohnung sowie soziale Eingliederung, Teilhabe bzw. Integration im sozialen Umfeld zu ermöglichen, zu erhalten und / oder zu verbessern. Dazu gehört der Aufbau und / oder Erhalt einer angemessenen Tagesstruktur und Freizeitgestaltung, speziell am Abend und Wochenende, Hilfestellung bei Konflikt- und Krisenbewältigung, Erweiterung der Kompetenz, Aufbau und Erhalt sozialer Fähigkeiten sowie Unterstützung bei einer realistischen Lebensplan-Entwicklung.

2 2 2 2 2

1

2

1

2

1

4

2

1

4

2 2

0

0,5

1

1,5

2

2,5

3

3,5

4

4,5

F0 F3 F4 F6 F7 F9 sonstige

w = 10 m = 6 gesamt = 16

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Ambulant Betreutes Wohnen (GfI; Kehl)

Page 42: Erste Fortschreibung des Sozialpsychiatrischen Plans · 3 Forensik - 81 - 3.1 Wunstorf (Stationäre Behandlung) - 81 - 3.1.1 Forensische Institutsambulanz (FIA) Wunstorf - 81 - 3.2

40

Abb. 20: Von Beate Kehl Ambulant betreutes Wohnen begleitete Personen nach ICD-10 Diagnosen und Geschlecht

im Berichtsjahr 2017

Tab. 30 zeigt die Altersstruktur dieser Personen:

Alter

Geschlecht 25 – 44 45 - 64 gesamt

weiblich 3 2 5

männlich 4 3 7

gesamt 7 5 12

Der Anbieter für Ambulant Betreutes Wohnen LebensWert versorgte zum Stichtag 12 Personen und im gesamten Berichtsjahr 14 Personen (5 Frauen, 9 Männer) - mit folgenden Diagnosen:

Abb. 21: Nutzer des Ambulant Betreuten Wohnens LebensWert nach Diagnosen und Geschlecht in 2017

Eine Person arbeitete auf dem freien Arbeitsmarkt. 1 Frau und 4 Männer waren in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt. 13 Personen (5 Frauen, 8 Männer) standen unter gesetzlicher Betreuung. Der Kostensatz pro Fachleistungsstunde betrug 42,70 €. Personell war der Anbieter mit einer vollen Sozialarbeiter-/Sozialpädagogen Stelle besetzt. Es gab im Berichtsjahr keine Unterbringungen gegen den Willen der Betroffenen.

1

3

1

2

1

3

1 1 1

6

1

2

1

0

1

2

3

4

5

6

7

F1 F3 F4 F5 F7 F8

m = 7 w = 5 gesamt = 12

1

4 4

3

1 1

4

1

3

1

5

0

1

2

3

4

5

6

F1 F3 F7 F9 sonstige

w = 5 m = 9 gesamt = 14

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Ambulant Betreutes Wohnen (Kehl; LebensWert)

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41

Tab. 31: Altersstruktur der von LebensWert betreuten Personen

Alter

Geschlecht 25 – 44 45 - 64 65 u.m. gesamt

weiblich 2 3 5

männlich 3 5 1 9

gesamt 5 8 1 14

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. Kreisverband Nienburg hat seit 2010 ein Angebot „Ambulant betreutes Wohnen mit Teilhabeassistenz“ eingerichtet. Hier wird je nach individuellem Hilfebedarf neben der sozialpäda-gogischen Fachleistung auch eine ergänzende Teilhabeassistenzleistung für Alltagshilfen erbracht. Im Berichtszeitraum wurden 41 Personen betreut. Zum Stichtag nutzten 34 Personen das ambulant Betreute Wohnen, 10 Personen nahmen die Teilhabeassistenz in Anspruch. Drei der männlichen Nutzer waren auf dem freien Arbeitsmarkt beschäftigt, 4 Frauen in einer Werkstatt für behinderte Menschen. 28 Personen standen unter gesetzlicher Betreuung (21 Frauen, 7 Männer). Der Kostensatz pro Fachleistungsstunde im Betreuten Wohnen betrug 54,65 €, für die Teilhabeassistenz 33,00 €.

Abb. 22: Nutzer des Ambulant Betreuten Wohnens des Paritätischen nach ICD 10 Diagnosen und Geschlecht in 2017

(Gesamtzahl = 41)

Tab. 32: Altersstruktur der vom Paritätischen im ABW betreuten Personen

Alter

Geschlecht 18 – 24 25 - 44 45 - 64 65 u. m. gesamt

weiblich 1 10 15 4 30

männlich 2 3 6 11

gesamt 3 13 21 4 41

1

6

4

11

1 2

1 1 1 0

6

1 1 1 2

7

4

17

2 3

2

0

2

4

6

8

10

12

14

16

18

F0 F1 F2 F3 F6 F7 sonstige

w = 30 m = 11 gesamt = 41

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Ambulant Betreutes Wohnen (LebensWert; Paritätischer)

Page 44: Erste Fortschreibung des Sozialpsychiatrischen Plans · 3 Forensik - 81 - 3.1 Wunstorf (Stationäre Behandlung) - 81 - 3.1.1 Forensische Institutsambulanz (FIA) Wunstorf - 81 - 3.2

42

Tab. 33: Angaben zu Umfang und Qualifikation des eingesetzten Personals im ABW des Paritätischen

Grundqualifikation Vollzeitkräfte Vollzeitkräfte mit Art der Zusatzqualifikation

insgesamt Zusatzqualifikation 1 2 3

1 Medizin, Psychologie,

Pädagogik u.ä.

2

2 Sozialpäd., Krankenpfl., ET,

Heilerziehungspfl., Meister u.ä

3 Hauswirtschaft, Heilhilfeberufe,

Facharbeiter 0,75

4 Verwaltungspersonal 0,2

Der Anbieter Amoriah UG – Ambulant Betreutes Wohnen versorgte im Berichts-jahr 10 Personen (1 Frau und 9 Männer) aus dem Spektrum Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen sowie Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend. 4 Personen (1 Frau, 3 Männer) arbeiteten in einer Werkstatt für behinderte Menschen. 5 Personen standen unter gesetzlicher Betreuung (1 Frau, 4 Männer). Der Kostensatz pro Fachleistungsstunde im Betreuten Wohnen betrug 53 €. Personell war der Anbieter mit einer vollen Sozialarbeiter-/Sozialpädagogen-Stelle besetzt.

Tab. 34: Altersstruktur der von Amoriah betreuten Personen

Alter

Geschlecht 25 – 44 45 - 64 65 und mehr gesamt

weiblich - 1 1

männlich 2 5 2 9

gesamt 2 5 3 10

Im Ambulant Betreuten Wohnen in der Verdener Str. 2 versorgte die Neue Burg GmbH mit Büro Hinter den Höfen 10 in Nienburg im Berichtsjahr 67 und zum Stichtag 65 Personen. Es wurde stundenweise Begleitung, Unterstützung und Anleitung durch Fach- und Assistenzkräfte geboten zum Ausbau sozialer Fähigkeiten, Aufbau von Tagesstruktur und für Hilfestellung in Krisensituationen. Die Klientel nach Diagnosen und Geschlecht zeigt folgende Abbildung:

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Ambulant Betreutes Wohnen (Paritätischer; Amoriah; Neue Burg)

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43

Abb. 23: Klientel im Ambulant Betreuten Wohnen der Neuen Burg nach ICD 10-Diagnosen und Geschlecht im Berichtsjahr 2017

3 Personen (1 Frau; 2 Männer) waren auf dem freien Arbeitsmarkt beschäftigt. 1 Person arbeitete im Bereich RPK / Selbsthilfefirma. 14 Personen (2 Frauen; 12 Männer) nutzten den einrichtungseigenen Beschäfti-gungsbereich, 12 Bewohner (6 Frauen; 6 Männer) waren in einer Werkstatt für seelisch behinderte Menschen tätig. 64 Personen standen unter gesetzlicher Betreuung (29 Frauen, 35 Männer).

Tab. 35: Altersstruktur der von der Neuen Burg ambulant betreuten Personen

Alter

Geschlecht 18 – 24 25 - 44 45 - 64 65 u.m. gesamt

weiblich 14 14 1 29

männlich 4 15 17 2 38

gesamt 4 29 31 3 67

Tab. 36: Angaben zu Umfang und Qualifikation des eingesetzten Personals im ABW der Neuen Burg

Grundqualifikation Vollzeitkräfte Vollzeitkräfte mit Art der Zusatzqualifikation

insgesamt Zusatzqualifikation 1 2 3

1 Medizin, Psychologie,

Pädagogik u.ä.

0,625

2 Sozialpäd., Krankenpfl., ET,

Heilerziehungspfl., Meister u.ä 4,5

3 Hauswirtschaft, Heilhilfeberufe,

Facharbeiter 1,25

4 Verwaltungspersonal 0,5

Auch das CJD Nienburg hatte mit dem Landkreis Nienburg eine Leistungs-vereinbarung im Rahmen des SGB XII (ambulant betreutes Wohnen). Im Berichtsjahr wurden 3 junge Erwachsene betreut. (Siehe Kapitel 2.4.2)

7

14

2 3 3

27

9

1 0 1

34

23

3 3 4

0

5

10

15

20

25

30

35

40

F1 F3 F5 F6 F7

w = 29 m = 38 gesamt = 67

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Ambulant Betreutes Wohnen (Neue Burg; CJD)

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Außerhalb des Kreisgebietes versorgte Ex und Job soziale Dienstleistungen e.V. in Wunstorf im Berichtsjahr 6 männliche Personen im Ambulant Betreuten Wohnen aus dem Landkreis Nienburg/Weser. Die Fachleistung wurde bei 4,33 Stunden pro Woche mit 119,24 € vergütet, die Fachleistung bei 8,66 Stunden pro Woche mit 111,41 €, die Fachleistung bei 12,99 Stunden pro Woche mit 104,61 € (alle Fachleistungs-stunden incl. Fahrtzeit). 2 männliche Bewohner waren im einrichtungseigenen Bereich beschäftigt. Alle Nutzer des ABW standen unter gesetzlicher Betreuung. Ebenfalls außerhalb des Kreisgebietes aber dicht an der Kreisgrenze gelegen versorgte die Heuberg GmbH Soziale Dienstleistungen und psychosoziale Lebenshilfen mit Sitz in Schneeren (31535 Neustadt, Steinhorstweg 16) 3 Personen im Bereich des Ambulant betreuten Wohnens im Landkreis Nienburg. Die zwei Männer und eine Frau hatten Diagnosen aus dem Bereich Sucht, Persönlichkeitsstörung sowie Intelligenzminderung und gehörten zur Altersgruppe 25 – 44 (1 Person) sowie 45 – 64 Jahre (2 Personen). Die Fachleistungsstunde wurde mit 52,50 Euro vergütet. Alle Nutzer des ABW standen unter gesetzlicher Betreuung.

Tab. 37: Angaben zu Umfang und Qualifikation des eingesetzten Personals im ABW der Heuberg GmbH

Grundqualifikation Vollzeitkräfte Vollzeitkräfte mit Art der Zusatzqualifikation

insgesamt Zusatzqualifikation 1 2 3

1 Medizin, Psychologie,

Pädagogik u.ä.

0,66

2 Sozialpäd., Krankenpfl., ET,

Heilerziehungspfl., Meister u.ä 0,33

Die Lebenshilfe Nienburg gemeinnützige GmbH hat sich zum Ziel ihrer Arbeit gesetzt, Bedingungen zu schaffen, die es behinderten Menschen ermöglichen, ihr Leben - an ihren Bedürfnissen orientiert - selbst zu gestalten. Sie sollen in die Lage versetzt werden, als gleichberechtigte Partner in den verschiedenen Formen zwischenmenschlicher Beziehungen selbständig zu handeln.

Alle Menschen haben ein uneingeschränktes Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit und auf eine selbstbestimmte Gestaltung ihres gesamten Lebens. Dies ist nur möglich, wenn Wahlmöglichkeiten und Handlungsräume vorhanden sind. Ein selbstbestimmtes Leben erfordert daher auch für Menschen mit Behinderung die Möglichkeit zur Entscheidung über ihre jeweilige individuelle Wohnform.

Wohnen gehört zu den Grundbedürfnissen aller Menschen. Die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung ist als Grundrecht im Artikel 13 des Grundgesetzes verankert.

Die eigene Wohnung bietet dem Menschen Raum, seine Persönlichkeit zu entfalten, sein Leben zu bestimmen und eigenverantwortlich zu handeln. Sie kann weitestgehend nach persönlichen Vorstellungen und individuellen Bedürfnissen eingerichtet und gestaltet werden. Dort können individuelle Ordnungs- und Wert-vorstellungen gebildet und realisiert werden. Wohnen bedeutet nicht nur Versorgung, Unterkunft und Verpflegung, sondern Geborgenheit und Eigenständigkeit, Privatheit und Gemeinschaft, die Möglichkeit des Rückzugs und der Öffnung nach außen. Selbstbestimmung im Bereich des ambulant betreuten Wohnens für behinderte

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Ambulant Betreutes Wohnen (Ex & Job; Heuberg; Lebenshilfe Nienburg)

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Menschen ist im größeren Umfang als in stationären oder teilstationären Einrich-tungen möglich.

Zu den größten Herausforderungen und damit auch Risiken in diesem Bereich zählen die Sicherstellung der Vertretungsdienste, die Akquise von Fachkräften sprich Sozialpädagogen (der Arbeitsmarkt gibt kaum eine Stellenbesetzung her) und die Möglichkeit auch am Wochenende ein Angebot vorhalten zu dürfen. Der Einsatz des Personals entspricht der Mindestpersonalverordnung für Heime und WG´s der Eingliederungshilfe. Einzugsgebiet für die Lebenshilfe Nienburg gGmbH ist der Landkreis Nienburg mit etwa 20% aus anderen Regionen. Die Lebenshilfe forderte wie andere Mitglieder der Fachgruppe ABW, dass die Fahrzeiten der Mitarbeiter im ABW im Flächenlandkreis Nienburg in der Kalkulation des Preises deutlicher zu veranschlagen sein sollten.

Im Ambulant Betreuten Wohnen der Lebenshilfe Nienburg gem. GmbH wurden im Berichtsjahr insgesamt 39 Personen (14 Frauen, 25 Männer) in ihren eigenen Wohnungen im Einzugsgebiet des Landkreises Nienburg/Weser betreut. Zum Stichtag waren es ebenfalls 39. Es überwogen bei den betreuten Personen die Diagnosen aus dem Spektrum der geistigen Behinderungen Unter gesetzlicher Betreuung standen 33 Personen (7 Frauen, 26 Männer); Die Fachleistungsstunde professionell wurde mit 58,52 € vergütet. Die Fachleistungsstunde Teilhabeassistenz wurde mit 33,54 € vergütet. Im ABW waren ausschließlich Sozialpädagogen beschäftigt. Allerdings verfügte keiner der Mitarbeiter über eine Zusatzqualifikation.

Tab. 38: Altersstruktur der von der Lebenshilfe Nienburg ambulant betreuten Personen

Alter

Geschlecht 25 – 44 45 - 64 65 u.m. gesamt

weiblich 6 6 2 14

männlich 9 13 3 25

gesamt 15 19 5 39

Der schwerpunktmäßig in der Jugendhilfe engagierte Verein für die Arbeit Mit-Menschen gGmbH (VAM) hat seit 2011 eine Leistungsvereinbarung für Ambulant Betreutes Wohnen abgeschlossen. Im Berichtsjahr gab es 3 volljährige Personen, die im ambulant Betreuten Wohnen begleitet wurden und im Altersspektrum zwischen 18 und 65 Jahren lagen. Zwei Personen gehörten zum Diagnosespektrum der Persönlichkeitsstörungen (F6), eine zum Bereich Intelligenzminderung (F7). Zwei Personen waren auf dem freien Arbeitsmarkt beschäftigt. Die Fach-leistungsstunde wurde mit 44,76 € vergütet. Zwei der betreuten Personen wurden durch Nutzung der Teilhabeassistenz unterstützt, die mit 29,67 €/h vergütet wurde. Alle drei Personen standen unter gesetzlicher Betreuung. Personell war VAM mit 2 Vollkräften aus dem Bereich Pädagogik besetzt, die beide über (sonstige) Zusatzqualifikationen verfügten. Der Träger der freien Jugendhilfe Trapez gGmbH mit Sitz in Liebenau begleitete im Rahmen seiner Leistungsvereinbarung für ambulant Betreutes Wohnen im Berichtsjahr 5 Personen. Je eine Mann und eine Frau gehörten zur Diagnosegruppe

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Ambulant Betreutes Wohnen (Lebenshilfe Nienburg; VAM e.V.; Trapez)

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organischer psychischer Störungen, zwei Frauen und ein Mann zur Gruppe der Persönlichkeitsstörungen.

Tab. 39: Altersstruktur der von Trapez gGmbh im ABW betreuten Personen

Alter

Geschlecht 18 – 24 25 - 44 45 - 64 gesamt

weiblich 1 1 1 3

männlich 1 1 2

gesamt 1 2 2 5

Im ABW der Trapez gGmbH waren 2 Sozialpädagogen beschäftigt. Auf der folgenden Seite ist die Verteilung der oben aufgeführten Angebote des ambulant betreuten Wohnens für Menschen mit psychischen Erkrankungen im Landkreis Nienburg/Weser abgebildet.

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Ambulant Betreutes Wohnen (Trapez)

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47

Abb. 24: Graphische Übersicht der Angebote Ambulant Betreuten Wohnens

1 = Ambulant Betreutes Wohnen „Die Brücke“ e.V. (incl. 11 WG-Plätze) 46 46 2 = Freunde der Fachabteilung für Suchtkranke e.V. (WeGe) 15 12 3 = Ambulant Betreutes Wohnen (Lebenshilfe Nienburg gem. GmbH) 39 39 4 = iuvare ambulante soz.-päd. Betreuung/Betreuungszentrum Landsitz Weseraue 37 37 5 = Neue Burg GmbH Ambulant Betreutes Wohnen 67 65 6 = GfI - Regionale Wohnnetz-Assistenz 16 12 7 = Quo vadis GmbH (Hauptsitz Hille, NRW) aus LK Ni.: 11 9 8 = Pro Integra, Ambulant Betreutes Wohnen, Psychosoziale Betreuung, Horst Fatzaun 12 12

9 = LebensWert/Begleitung selbstbestimmter Lebensführung, Kai Lippel 14 12

10 = Heuberg GmbH (Region Hannover: 7 Plätze) LK Ni.: 3 3 11 = Ex & Job Soziale Dienstleistungen e.V. (Wunstorf) LK Ni.: 6 6 12 = Der Paritätische, (Ambulant Betreutes Wohnen mit Teilhabeassistenz (10)) 41 34 13 = Amoriah UG - Ambulant Betreutes Wohnen 10 10 14 = Beate Kehl Ambulant betreutes Wohnen (ab Mai 2017) 13 12 15 = VAM - Verein für die Arbeit Mit-Menschen gGmbH 3 3 16 = CJD-Nienburg, ambulant betreutes Wohnen 3 1 17 = Trapez gGmbH, Träger der freien Jugendhilfe, ambulant betreutes Wohnen 5 5

1

2

3

4

4

5

6

7

7

8

10

9

11 3

In 2017 insgesamt

betreute Personen

Zum Stichtag 12/2017

betreute Personen

3

HILLE

12

13

14

Summe: 341 318

15 16

17

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Ambulant Betreutes Wohnen

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2.3.4 Arbeit und Bildung

Psychische Erkrankungen und Behinderungen, insbesondere, wenn sie einen chronischen Verlauf zeigen, nehmen Menschen häufig die auf dem freien Arbeits-markt geforderten Fähigkeiten. Hiermit gehen Möglichkeiten verloren, den bisher ausgeübten Beruf fortzuführen oder überhaupt im Berufsleben Fuß zu fassen. Die Werkstätten für behinderte Menschen der Lebenshilfe Nienburg gem. GmbH in Nienburg, Stolzenau und Rehburg arbeiten auf der Grundlage der §§ 39 ff und 136 ff des Sozialgesetzbuches IX. Sie bieten allen Menschen mit wesentlicher Behinderung aus dem Landkreis Nienburg Arbeits-, Bildungs- und Betreuungsangebote. Der Arbeitsbereich wird um den Förderbereich, in dem umfangreiche pflegerische Hilfen möglich sind, ergänzt. Die Betreuung erfolgt durch Fachkräfte entsprechend den Vorgaben des SGB IX und der Werkstättenverordnung. Die Werkstätten sind sowohl für den Bereich Produktion als auch für die Rehabilitation zertifiziert nach DIN EN ISO 9001. Die Werkstätten der Lebenshilfe sind dabei, einen immer größer werdenden Teil ihres Teilhabeangebotes außerhalb der Werkstatträume in Form von in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes ausgelagerten Arbeitsgruppen und individuellen Einzelarbeitsplätzen anzubieten. Dieses Angebot wird z. Zt. von ca. 60 Personen wahrgenommen.

Tab. 40: Standorte und Platzzahlen der Betriebsstätten der Lebenshilfe Nienburg gem. GmbH (Stand 31.12.2017)

Nienburg, Werkstatt Nienburg/Schäferhof, Forstweg 2: 186 Plätze, 173 belegt

Nienburg, Betriebsstätte Südring 13: 60 Plätze, 77 belegt

Nienburg, Betriebsstätte Nienburger Bruchweg 13: 72 Plätze, 60 belegt

Nienburg, Betriebsstätte Südring 8: 12 Plätze, 14 belegt

Nienburg, Werkstatt für seelisch behinderte Menschen P.U.R., Ziegelkampstr. 12: 70 Plätze, 95 belegt

Stolzenau, Bremer Str. 2 u. 4: 132 Plätze, 161 belegt incl. ausgelagerte Arbeitsgruppe bei Fa. Rohde & Grahl

Rehburg-Loccum, Meßloher Weg 5: 36 Plätze, 69 belegt incl. ausgelagerte Arbeitsgruppe bei Fa. Frischli

Berufsbildungsbereich „Bildungs-BASIS“ Südring 8: 48 Plätze, 61 belegt

Lespresso 4 Plätze, 4 belegt

Küche Steimbke 12 Plätze, 7 belegt

Tagesstätte für Menschen mit seel. Behinderungen: 15 Plätze, 19 belegt

Summe: 647 Plätze, 740 belegt

Kostenträger sind die Arbeitsverwaltung, Sozialhilfe- und Rentenversicherungsträger. Die Werkstätten beschäftigten im Berichtsjahr 740 Personen (davon 19 Personen in der Tagesstätte). Zum Vergleich: in 2008 waren es 699 und zum 01.01.2012 747 Personen. Die Platzzahl umfasst 663 Plätze, davon 15 Plätze für die Tagesstätte. Die höhere Belegung ergibt sich aus der Aufnahmeverpflichtung als anerkannte Werkstatt für den Einzugsbereich des Landkreises. Räumliche und personelle Gegebenheiten werden entsprechend angepasst.

Die Diagnosenverteilung nach ICD-10 der in den Werkstätten der Lebenshilfe Nienburg gem. GmbH beschäftigten Menschen mit Behinderungen zeigt folgendes Diagramm:

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Arbeit und Bildung (Lebenshilfe Nienburg)

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Abb. 25: Klientel der Lebenshilfe-Werkstätten nach ICD-10 Diagnosen und Geschlecht im Berichtsjahr 2017

(sonstige 1: keine Diagnose der psych. Erkrankung angebbar; sonstige 2: Psych. Diagnose ist ausgeschlossen)

Tab. 41: Altersstruktur in den Werkstätten der Lebenshilfe Nienburg gem. GmbH Alter

Geschlecht 18 – 24 25 - 44 45 - 64

65 u. mehr gesamt

weiblich 27 111 112 8 258

männlich 32 170 213 14 429

gesamt 59 281 325 22 687

Die Angebote zur beruflichen Bildung in vorwiegender Kostenträgerschaft der Rehabilitationsträger werden in der Bildungs-BASIS am Südring 8 vorgehalten. Der dortige Berufsbildungsbereich (BBB) umfasst 48 Plätze, belegt waren 61. Diese Einrichtung ermöglicht für die Teilnehmer eine differenziertere berufliche Bildung entsprechend ihrer individuellen Möglichkeiten unabhängig von Ihrer Behinderung. Das Leistungsangebot ist nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert. Hinsichtlich der Krankheitsbilder der Rehabilitanden ist eine Steigerung des Anteils von Menschen mit psychischer Erkrankung und/oder Doppeldiagnosen zu verzeichnen. Der Anteil von Menschen mit forensischem Hintergrund beträgt zur Zeit ca. 5% (im BBB), es besteht daher eine enge Kooperation mit der Forensischen Institutsambulanz Wunstorf. Haupteinzugsgebiet ist Stadt und Landkreis Nienburg/Weser.

Für die Betreuung von Menschen mit seelischer Behinderung bzw. psychischen Störungen gibt es eine spezielle Angebotswerkstatt der Lebenshilfe Nienburg gGmbH, die Werkstatt P.U.R. in der Ziegelkampstr. 12. Dort waren zum Stichtag und im gesamten Berichtszeitraum im sog. Arbeitsbereich 95 Plätze besetzt, (28 Frauen, 67 Männer) – bei 70 vorgehaltenen Plätzen.

Der Arbeitsbereich der Lebenshilfe-Werkstätten wird in der Regel von den Teilnehmern eher nach den beruflichen Inhalten bezogen auf die Arbeitsangebote und die Möglichkeit, eigene Fähigkeiten einzubringen, ausgewählt, als nach dem Personenkreis, der dort betreut wird. Aus diesem Grund stehen alle Betriebsstätten der Werkstätten auch dem Personenkreis seelisch behinderter Menschen offen. Ein Angebot für Personen, die in einer Werkstatt die speziell auf seelische

12 7

25

8 19

2 15

62

14 1

93

33

51

32

14 20 16

95

12 1

155

45 58 57

22

39

2

31

157

26

2

248

0

50

100

150

200

250

300

F0 F1 F2 F3 F4 F5 F6 F7 F8 F9 sonstige

w = 258 m = 429 gesamt = 687

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Arbeit und Bildung (Lebenshilfe Nienburg)

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Behinderungen ausgerichtet ist, arbeiten wollen, ist jedoch nach wie vor von hoher Bedeutung.

Da immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung aus den Werkstätten ins Rentenalter kommen und auf eine tagesstrukturierende Maßnahme angewiesen bleiben, hat die Lebenshilfe eine entsprechende Leistungsvereinbarung über die Förderung im Rahmen einer Seniorentagesstätte mit dem Sozialhilfeträger geschlossen. Senioren mit einer seelischen Behinderung steht die Möglichkeit der Förderung und Betreuung im Rahmen der Tagesstätte für seelisch behinderte Menschen offen.

Als Vorbereitung in Form eines niedrigschwelligen Angebotes für die Teilhabe am Arbeitsleben und zur Gestaltung der Tagesstruktur für Menschen mit einer seelischen Behinderung hielt die Tagesstätte unter Trägerschaft der Lebenshilfe Nienburg gem. GmbH am Berliner Ring/Zugang Ziegelkampstr. 12 in Nienburg 15 Plätze vor. Die Kosten werden über Entgelte mit dem Niedersächsischen Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben abgerechnet. Um eine Teilnahme am Angebot zu ermöglichen, bedarf es zuvor einer Bewilligung des örtlich zuständigen Fachdienstes Eingliederungshilfe. Aufgenommen werden volljährige Menschen mit seelischen Behinderungen im Sinne des § 53 Nr. 1, 2 und 4 der Verordnung nach § 60 SGB XII sowie des § 2 SGB IX, für die ohne das Angebot der Tagesstätte eine stationäre Betreuung erforderlich wäre, ein offenes Kontakt- und Beratungsangebot nicht ausreichend ist oder medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen - auch in einer WfbM – nicht, nicht mehr oder noch nicht in Betracht kommen. In der teilstationären Einrichtung im Sinne des § 13 SGB XII werden Leistungen zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft nach § 54 SGB XII in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX erbracht. Die Nutzer der Tagesstätte werden von einem Dipl.-Sozialarbeiter/Soz.-Päd. in Vollzeit (mit Sozialpsychiatrischer Zusatzausbildung) sowie 1,72-Stellen in Gruppenleitungsfunktion (Ergotherapeutische Fachkraft) begleitet. Zum Stichtag waren 19 Plätze besetzt, wobei die Belegung im Jahresverlauf regelmäßig Schwankungen unterliegt. Aufgrund der Bedeutung dieses Angebotes werden ab dem 16.05.2018 in neuen Räumlichkeiten die Rahmenbedingungen optimiert. Das Haus in der Mühlenstraße 7 in Nienburg wird die sozialraumorientierte Förderung der Tagesstätte durch die zentrale und dennoch ruhige Lage in der Innenstadt unterstreichen. Die Erreichbarkeit für TeilnehmerInnen ist sehr gut. Gleichzeitig bietet z. B. die Nähe zur Weser die Möglichkeit für zahlreiche Außenaktivitäten und Bewegungsangebote im Freien. Hier sollen über 300m² für eine beantragte Platzzahlerweiterung von 15 auf 20 zur Verfügung stehen. Auch wird durchgängige Barrierefreiheit den älteren und/oder zusätzlich mobilitätseingeschränkten Teilnehmern besser gerecht werden. Telefonisch ist die Tagesstätte zukünftig unter der Rufnummer 05021-9043 698 zu erreichen.

Tab. 42: Angaben zu Umfang und Qualifikation des eingesetzten Personals in der Tagesstätte der Lebenshilfe Nienburg gem. GmbH:

Grundqualifikation Vollzeitkräfte Vollzeitkräfte mit Art der Zusatzqualifikation

insgesamt Zusatzqualifikation 1 2 3

1 Medizin, Psychologie,

Pädagogik u.ä.

1 1 x

2 Sozialpäd., Krankenpfl., ET,

Heilerziehungspfl., Meister u.ä 1,72

Code Zusatzqualifikation: 1 = psychotherapeutische Qualifizierung (Zusatztitel, Facharztanerkennung, Abschluss Psychotherapieausbildung); 2 = sozialpsychiatrische Zusatzausbildung; 3 = sonstiges

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Arbeit und Bildung/Tagesstätten (Lebenshilfe Nienburg)

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Die im Sommer 2012 vom Paritätischen in der Prinzenstr. 1a - 3 in Nienburg eröffnete Tagesstätte hielt 11 Plätze für erwachsene Menschen mit psychischen Erkrankungen vor, der Kostensatz pro Platz betrug monatlich 1246,63 Euro. 11 Plätze waren zum Stichtag besetzt; 12 Personen nutzten das Angebot im Berichtsjahr .

Abb. 26: Nutzer der Tagesstätte des Paritätischen Nienburg nach ICD-10 Diagnosen und Geschlecht im Berichtsjahr 2017

Tab. 43: Altersstruktur in der Paritätischen Tagesstätte Nienburg

Alter

Geschlecht 18 - 24 25 - 44 45 - 64 gesamt

weiblich 1 6 4 11

männlich - 1 1

gesamt 1 7 4 12

Personell war die Einrichtung mit zwei Vollzeitstellen aus dem Bereich Sozialpädagogik./Krankenpflege/Ergotherapeutische Fachkraft/Heilerziehungspflege besetzt. Unter dem Namen Taget - Tagesstätte für Menschen mit seelischer Behinderung und Suchterkrankung hatte der Anbieter Neue Burg GmbH den Betrieb einer Tagesstätte im Jahr 2012 mit Standort Nienburg, Verdener Str. 2, aufgenommen. Neben regelmäßigem Brunch (dienstags von 11°°- 13°° Uhr) findet dort jeden 2. Montag und durchaus pressewirksam Gesundes Kochen mit einem Profikoch statt. Die Tagesstätte hält 16 Plätze bereit, davon waren 14 im Berichtsjahr und zum Stichtag besetzt (Hauptdiagnose F1: eine Frau, 10 Männer, ansonsten je eine Frau und ein Mann mit den Diagnosen F5, F6 und F99). 12 Nutzer (2 Frauen, 10 Männer) dieses teilstationären Angebotes standen unter gesetzlicher Betreuung. Eine Person kam aus dem Einzugsgebiet Stadt Hannover, 13 Personen aus dem Landkreis Nienburg.

Tab. 44: Altersstruktur in der Taget (Tagesstätte der neuen Burg) Nienburg

Alter

Geschlecht 25 - 44 45 - 64 gesamt

weiblich 1 2 3

männlich 4 7 11

gesamt 5 9 14

3

7

1 1

3

8

1

0

2

4

6

8

10

F2 F3 F4

w = 11 m = 1 gesamt = 12

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Arbeit und Bildung/Tagesstätten (Paritätischer; Taget – Neue Burg)

Page 54: Erste Fortschreibung des Sozialpsychiatrischen Plans · 3 Forensik - 81 - 3.1 Wunstorf (Stationäre Behandlung) - 81 - 3.1.1 Forensische Institutsambulanz (FIA) Wunstorf - 81 - 3.2

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Tab. 45: Angaben zu Umfang und Qualifikation des eingesetzten Personals in der Tagesstätte Taget

Grundqualifikation Vollzeitkräfte Vollzeitkräfte mit Art der Zusatzqualifikation

insgesamt Zusatzqualifikation 1 2 3

2 Sozialpäd., Krankenpfl., ET,

Heilerziehungspfl., Meister u.ä. 1,35 0,75 x

3 Hauswirtschaft, Heilhilfeberufe,

Facharbeiter 1

4 Verwaltungspersonal 0,2

Code Zusatzqualifikation: 2 = sozialpsychiatrische Zusatzausbildung; 3 = sonstiges

Im Juli 2015 war in Verden, Ysostraße 4, die Einrichtung zur Rehabilitation Psychisch Kranker (RPK) unter Trägerschaft der Neuen Burg GmbH und Geschäftsführung von Herrn und Frau Heydt neu eröffnet worden. Mit dem RPK VERDEN sollte eine wesentliche Lücke im Versorgungssystem für Menschen mit psychischen Erkran-kungen in der Region geschlossen werden. Neben dem RPK Oldenburg ist es die einzige Einrichtung dieser Art, die für den Raum Verden-Nienburg-Rotenburg-Bremen medizinische und berufliche Rehabilitation nach der RPK Empfehlungs-vereinbarung erbringt. In einem Schreiben der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover vom 23.01.2018 wurde der Einrichtung ein großes Lob ausgesprochen, da es sich bei dem Konzept (Stand April 2017) um eines der besten aktuell vorliegenden Konzepte der niedersächsischen RPK-Einrichtungen handelt. Es eignet sich daher besonders für die neuen Anforderungen des BTHG, um Arbeits-, Erwerbs- und Wohnfähigkeiten zu untersuchen, festzustellen und zu aktivieren und kann somit auch zur Kostenreduktion in der Eingliederungshilfe beitragen. Die Einrichtung wurde seitens des Trägers nur deshalb nicht im LK Nienburg eröffnet, da es sich gebietstechnisch (Abstand zu anderen RPK-Einrichtungen) anbot, durch den Standort Verden mehr Rehabilitanden zu erreichen. Dies war auch ausdrücklicher Wunsch des federführenden Kostenträgers. Es ist also vielmehr ein direktes und konkretes Angebot für den LK Nienburg, da es vom Nienburger Hauptbahnhof in 25 Minuten erreichbar ist. Darauf weist auch die hohe Zahl von 25% Teilnehmerschaft aus dem LK Nienburg hin. (Zitat S. Heydt). Es werden 24 Plätze für Menschen mit psychischen Erkrankungen vorgehalten, die zum Stichtag alle besetzt waren. Im gesamten Berichtszeitraum nutzten 40 Personen das Angebot unter Kosten-trägerschaft der Kranken- oder Rentenversicherung sowie der Arbeitsverwaltung aus dem Raum Nienburg-Verden-Rotenburg-Bremen. 2 Personen arbeiteten auf dem freien Arbeitsmarkt, im einrichtungseigenen Beschäftigungsbereich und einer WfbM für seelisch behinderte Menschen arbeitete je eine Person. 8 Nutzer (4 Frauen, 4 Männer) standen unter gesetzlicher Betreuung.

Abb. 27: Nutzer der RPK Verden der Neuen Burg GmbH nach ICD-10 Diagnosen und Geschlecht im Berichtsjahr 2017

3

10

5

1

7

12

2 1

10

22

7

0

5

10

15

20

25

F1 F2 F3 F4

w = 18 m = 22 gesamt = 40

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Arbeit und Bildung/Tagesstätte/RPK (Taget; RPK Verden)

Page 55: Erste Fortschreibung des Sozialpsychiatrischen Plans · 3 Forensik - 81 - 3.1 Wunstorf (Stationäre Behandlung) - 81 - 3.1.1 Forensische Institutsambulanz (FIA) Wunstorf - 81 - 3.2

53

Tab. 46: Angaben zu Umfang und Qualifikation des eingesetzten Personals in der RPK Verden

Grundqualifikation Vollzeitkräfte Vollzeitkräfte mit Art der Zusatzqualifikation

insgesamt Zusatzqualifikation 1 2 3

1 Medizin, Psychologie,

Pädagogik u.ä.

2 2 x

2 Sozialpäd., Krankenpfl., ET,

Heilerziehungspfl., Meister u.ä 2,375 2,375 x

3 Hauswirtschaft, Heilhilfeberufe,

Facharbeiter 6,15 6,15 x

4 Verwaltungspersonal

Code Zusatzqualifikation: 1 = psychotherapeutische Qualifizierung (Zusatztitel, Facharztanerkennung, Abschluss Psychotherapieausbildung); 2 = sozialpsychiatrische Zusatzausbildung; 3 = sonstiges

Die Diakonie Himmelsthür ist ein spezialisierter Dienstleister für Menschen aller Altersgruppen mit Assistenzbedarf und dem Ziel selbstbestimmter und gleichberech-tigter Teilhabe aller am Leben in der Gesellschaft. Die Tagesförderung Drakenburg unter Trägerschaft der Diakonie Himmelsthür bietet ein individuell an den Unter-stützungsbedarf und die Wünsche der Betreuten angepasstes, vielseitiges Beschäfti-gungsangebot. Wiederkehrende Tagesabläufe sollen Sicherheit, Strukturieren des Alltags, Stärken des Selbstwertgefühls und Teilhabe ermöglichen. Sowohl beim Wohnheim als auch bei der Tagesförderung handelt es sich um geschlossene Einrichtungen. Die Tagesförderung bietet 30 Plätze für Bewohner des Hauses Nienburg (Verdener Landstr.) und externe Kunden aus dem Raum Nienburg. Die barrierefreien Räume der Tagesförderung befinden sich in der Gemeinde Heemsen im Ort Drakenburg, Triftweg 23. Der Schwerpunkt liegt auf geistig und körperlich bedingten Behin-derungen. In den Räumen der Tagesförderung finden statt: Musik, basale Stimulation durch vielfältige Materialien, Kochen und Backen, Holzarbeiten, Kreative Betätigungen, Bewegung, Körpererfahrungen durch Klangschalen, Zusammenarbeit mit dem Verein „Arbeit und Begegnung e.V.“ Außerdem werden inklusive Tagesförderangebote mit verschiedenen Kooperations-partnern der Umgebung angeboten: Im Supermarkt, auf dem Bauernhof, im Motorradladen, in der Tischlerei, im Tierheim etc. Im Sommer wird auch das weitläufige Außengelände für die Angebote der Tagesförderung genutzt.19 Im Berichtsjahr 2017 nutzten 28 Bewohner des Hauses Nienburg das Angebot, zusätzlich ein „Externer“. Die Tagesförderung der Diakonie Himmelsthür hatte an ihrem Standort in Draken-burg die Platzzahl auf 36 erhöht. Der Integrationsfachdienst für schwerbehinderte Menschen mit Sitz in der Hindenburgstr. 29b in Wunstorf bietet Unterstützung nach § 109 SGB IX in allen Fragen der beruflichen Eingliederung und Teilhabe. Im Berichtsjahr betrug der Anteil der Klientel aus dem Landkreis Nienburg 20%.

19

Vergl. Homepage der Diakonie: https://www.diakoniehimmelsthuer.de/pages/angebote___beratung/erwachsene/wohnen/landkreis_nienburg_weser/nienburg/arbeit_und_foerderung/index.html (Aug. 2015)

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Arbeit und Bildung/RPK (Tagesförderstätte Himmelsthür/Integrationsfachdienst)

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54

11 Frauen und 13 Männer, die alle auf dem freien Arbeitsmarkt arbeiteten wurden beraten.

Tab. 47: Altersstruktur der Personen, die vom Integrationsfachdienst im LK Nienburg beraten wurden

Alter

Geschlecht 18 - 24 25 - 44 45 - 64 gesamt

weiblich 1 4 6 11

männlich - 6 7 13

gesamt 1 10 13 24

2.3.5 Ambulante Behandlung und Beratung

Aus der im Anhang beigefügten Liste (siehe Kapitel 7.6) sind die einzelnen Angebote zur ärztlichen, psychotherapeutischen, sozialpsychiatrischen und sonstigen Beratung im Einzelnen ersichtlich; es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Ergänzungen können bei entsprechender Rückmeldung im nächsten Plan aufgenommen werden. Der (auch in Kliniken) viel beklagte Facharztmangel ist für Patienten außerhalb des Stadtgebietes Nienburgs neben der eigentlichen Erkrankung sicher auch ein Hindernis, rechtzeitig und vor allem ortsnah fachärztliche psychiatrische Hilfe zu bekommen. Die Hausarztpraxen haben hier sicherlich einen hohen Anteil psychiatrischer Versorgung mit aufzufangen. Weiterhin kritisch erscheint der Umstand, dass die Wartezeiten auf ambulante Psychotherapien nach einem Erstkontakt bei bis zu 18 Monaten liegen, nur in wenigen Ausnahmen wie bei akut traumatisierten Personen gelingt auch eine schnellere Übernahme in diese SGB V - Leistung. Der Sozialpsychiatrische Dienst wird in solchen Fällen in Anspruch genommen und bietet überbrückende Gespräche an, die zwar keinen Therapieersatz darstellen, aber oftmals drohende Gefährdungen und Krisen aufzufangen oder abzuwenden helfen. Die seit Inkrafttreten der „Terminvermittlung bei Psychotherapeuten durch Terminservicestellen“ (s.u.) schneller möglichen Erstgespräche bieten hier erfahrungsgemäß keine Garantie, direkt nach dem Erstgespräch ohne besagte Wartezeiten übernommen zu werden. Auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) heißt es dazu:

Terminvermittlung bei Psychotherapeuten startet am 1. April (2017)

09.03.2017 - Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen müssen ab April auch Termine bei Psychotherapeuten vermitteln. Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich jetzt auf Details verständigt.

Gesetzlich krankenversicherte Patienten können sich danach an eine Terminservicestelle wenden, wenn sie einen Termin für ein Erstgespräch in einer Psychotherapeutischen Sprechstunde oder für eine Akutbehandlung benötigen. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Voraussetzung für eine Terminvermittlung zur Akutbehandlung ist allerdings, dass ein Therapeut diese empfohlen hat. Probatorische Sitzungen sowie Kurz- und Langzeittherapien (Richtlinienpsycho-therapie) sind von der Terminvermittlung ausgenommen. Termin für Akutbehandlung nur mit Empfehlung

Die Regelung zur Akutbehandlungen sieht vor, dass die Patienten eine Psychotherapeutische Sprechstunde aufgesucht haben müssen. Denn Voraus-setzung für die Terminvermittlung durch die Servicestellen ist, dass der Psycho-

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Ambulante Behandlung und Beratung (Sozialpsychiatrischer Dienst; Psychotherapie)

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therapeut im Befundbericht eine Empfehlung für eine Akutbehandlung ausge-sprochen hat. Diesen Befundbericht (PTV 11, individuelle Patienteninformation) erhalten Patienten nach einem Erstgespräch.

Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer rehabilitativen Behandlung ist keine Empfehlung erforderlich. Patienten können sich in diesen Fällen direkt an eine Terminservicestelle wenden, wenn sie einen Termin für eine Akutbehandlung benötigen. Termin innerhalb von vier Wochen

Die Terminservicestellen sind verpflichtet, den Patienten einen Termin beim Psychotherapeuten innerhalb von vier Wochen anzubieten. Ist das nicht möglich, sollen sie einen Termin im Krankenhaus vermitteln. Dort, so sieht die Vereinbarung vor, dürfen nur ärztliche und psychologische Psychotherapeuten die Behandlung durchführen, die über die gleiche fachliche Befähigung verfügen wie Vertrags-psychotherapeuten. Kein Termin beim „Wunsch-Therapeuten“

Bei der Vermittlung von Terminen bei Psychotherapeuten gilt im Übrigen das gleiche wie bei der Vermittlung von Facharztterminen: Die Versicherten haben keinen Anspruch auf einen Termin bei einem bestimmten Psychotherapeuten (kein „Wunsch-Therapeut“). Patienten sollten sich deshalb möglichst direkt an eine Praxis wenden, um einen Termin zu vereinbaren. Gesetzgeber schreibt Terminvermittlung vor

Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben die Vereinbarung über die Einrichtung von Terminservicestellen und die Vermittlung von Facharztterminen (Anlage 28 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte) um die Regelung zur Psychotherapie angepasst.

Hintergrund ist eine gesetzliche Vorgabe, wonach die Terminservicestellen mit Inkrafttreten der neuen Psychotherapie-Richtlinie am 1. April auch Termine für die „Psychotherapeutische Sprechstunde und eine sich aus der Abklärung ergebende zeitnah erforderliche Behandlung“ vergeben müssen. Bislang wurden durch die Servicestellen ausschließlich Termine bei Fachärzten vermittelt.

Hinweis: Informationen zur Meldung freier Termine zur Vermittlung durch die Terminservicestellen erhalten Therapeuten von ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.20 Im Sozialpsychiatrischen Dienst war seit Ende des Jahres 2014 die Stelle für die Leitung mit der Fachärztin für öffentliches Gesundheitswesen, Heike Stiegler, wiederbesetzt worden. Auch erneute Mitarbeiterwechsel von zwei Sozialarbeiter-stellen konnten zeitnah aufgefangen werden und die vollen 6 Stellen für Sozialarbeiter/Sozialpädagogen sind weiter mit neuen Teilzeit- und drei vollen Stellen besetzt. Die bis 2016 an 4 Tagen pro Woche angebotenen Sprechzeiten in der Außenstelle Hoya wurden mit Personalwechsel reduziert auf 1x wöchentlich nach Absprache. Die 0,25 Sozialarbeiterstelle für die Führung der laufenden Geschäfte des Sozialpsychiatrischen Verbundes blieb fester Bestandteil der SpDi-Struktur. Zeitlich aufwendig durch hohe Vor- und Einarbeitungsphasen incl. Mitarbeiter-schulungen war die erforderliche Einführung einer neuen EDV für den gesamten Fachbereich Gesundheitsdienste. Die Daten zur niedersächsischen Gesundheits-

20

http://www.kbv.de/html/1150_27565.php (Juli 2018)

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Ambulante Behandlung und Beratung (Sozialpsychiatrischer Dienst)

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berichterstattung – und somit auch für den Sozialpsychiatrischen Plan – konnten dennoch erfolgreich übernommen bzw. neu eingepflegt werden.

Zu ergänzen ist, dass es in geringem Maße im Rahmen der Beratung auch zu Vermittlungen einzelner PatientInnen in Kliniken außerhalb des Landkreises kommt. Neben der KRH Psychiatrie Wunstorf zählen dazu spezielle Kliniken für PatientInnen mit Persönlichkeits- und/oder Essstörungen, Kliniken mit dem Schwerpunkt Trauma-therapie und andere psychosomatische oder psychiatrische Fachkliniken.

Zur Darstellung der Entwicklung der Fallzahlen des SpDi in den letzten 10 Jahren an Hand der Diagnosen dient das folgende Diagramm. Die in der Diskussion über integrierte Versorgung in den Focus gerückte Klientel mit F2-Diagnosen war im Verlauf der letzten Jahre leicht zurückgegangen, machte im Berichtsjahr weniger als 10% der vom SpDi betreuten Klientel aus und bestätigte die allgemeine Tendenz in der Psychiatrie, dass die „klassischen“ Störungsbilder (Psychosen aus dem schizo-phrenen Formenkreis) rückläufig scheinen. Die größten Fallzahlsteigerungen gab es bei den affektiven Störungen (F3). Den nächst höchsten Anteil bildeten die Anpas-sungsstörungen (F4, incl. Posttraumatische Belastungsstörungen) gefolgt von den Suchterkrankungen (F1), die aber insgesamt ebenfalls rückläufig erscheinen.

Abb. 28: Fallzahlentwicklung der vom SpDi im Landkreis Nienburg versorgten Personen nach ICD-10 Diagnosen von 2007 bis 2017

Die Institutsambulanz der Klinik für Allgemeinpsychiatrie und Psychotherapie Wunstorf der KRH Psychiatrie Wunstorf behandelt Patienten, die auf Grund der Art, Dauer oder Schwere der Erkrankung eine dichte und multiprofessionelle Behandlung benötigen. Als spezielles Angebot besteht die ambulante Systemische Therapie/Familientherapie u.a. mit Paaren, Familien und schwer traumatisierten Patienten. Sofern es notwendig ist, können auch Dolmetscher zur Behandlung hinzugezogen werden. Ein besonderer Schwerpunkt ist die ambulante Behandlung

0

100

200

300

400

500

600

F0 F1 F2 F3 F4 F5 F6 F7 F8 F9 F99 sonst

134

515

238

175

293

9

108

46

7 21 33

73 91

327

172

559

457

20

130

43

6

43

117

9

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Ambulante Behandlung und Beratung (Sozialpsychiatrischer Dienst; PIA)

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von psychisch kranken Müttern in Kooperation mit z.B. Familienhebammen und sozialpädagogischer Familienhilfe.21 Zusätzlich zur PIA in Wunstorf hatte bereits 2014 die Institutsambulanz ihre Zweigstelle in Nienburg in der Hannoverschen Str. 65 eröffnet, die im Erdgeschoß des neuen Tagesklinischen Gebäudekomplexes zu finden ist. Dies bedeutet eine klare Verbesserung in der psychiatrischen Versor-gungsstruktur und natürlich eine bessere Erreichbarkeit für Patienten aus dem Landkreis Nienburg/Weser. Zahlenmaterial konnte leider noch nicht erhoben werden.

Seit dem 01.12.2012 hat unter der Trägerschaft der Neue Burg GmbH der ambulant psychiatrische Pflegedienst (APP) unter dem Namen Burg Aktiv Team seine Arbeit mit Büro Hinter den Höfen 8 in Nienburg aufgenommen. Grundlage ist die Leistungsvereinbarung gemäß §140 a - d SGB V und psychiatrische oder geronto-psychiatrische Krankenpflege gemäß §§ 37.1 und 37.2 SGB V incl. IV-Versorgung, die in Kooperation mit der Facharztpraxis Dres. Marx, Pabst und Böhm-Behrendt sowie der inzwischen aufgelösten Management Gesellschaft care4s zustande gekommen war. Letztere hatte sich nach vorzeitiger Vertragskündigung durch die AOK zum Januar 2015 aufgelöst.

Info-Sprechstunde ist jeweils dienstags von 14:30 bis 16:30 Uhr. Im Berichtsjahr begleitete der Dienst 91 Patienten im Rahmen der ambulant psychiatrischen Pflege:

Abb. 29: Klientel des Burg Aktiv Team nach ICD 10-Diagnosen und Geschlecht im Berichtsjahr 2017

Tab. 48: Altersstruktur der vom Burg Aktiv Team begleiteten Personen

Alter

Geschlecht 0 - 18 18 - 24 25 - 44 45 - 64

65 und älter gesamt

weiblich 1 6 14 22 10 53

männlich 5 14 12 7 38

gesamt 1 11 28 34 17 91

21

http://www.krh.eu/klinikum/PSW/institutsambulanz/amb_allgemein/Seiten/default.aspx (Juli 2018)

0

9

37

7

1

9

23

5 1

18

60

12

0

10

20

30

40

50

60

70

F0 F2 F3 F4

w = 53 m = 38 gesamt = 91

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Ambulante Behandlung und Beratung (PIA; APP Burg Aktiv Team)

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Tab. 49: Angaben zu Umfang und Qualifikation des eingesetzten Personals im APP Burg–Aktiv-Team

Grundqualifikation Vollzeitkräfte Vollzeitkräfte mit Art der Zusatzqualifikation

insgesamt Zusatzqualifikation 1 2 3

1 Medizin, Psychologie,

Pädagogik u.ä.

2 Sozialpäd., Krankenpfl., ET,

Heilerziehungspfl., Meister u.ä 10,3 7,2 x

3 Hauswirtschaft, Heilhilfeberufe,

Facharbeiter

4 Verwaltungspersonal 0,5

Code Zusatzqualifikation: 1 = psychotherapeutische Qualifizierung (Zusatztitel, Facharztanerkennung, Abschluss Psychotherapieausbildung); 2 = sozialpsychiatrische Zusatzausbildung; 3 = sonstiges

Über den Bereich des Landkreises Nienburg hinaus war das Burg-Aktiv-Team auch in den Landkreisen Verden, Rotenburg/W., Stade, Schaumburg sowie in der Region Hannover tätig. Auch der in der Wedemark ansässige Pflegedienst Caspar und Dase war 2017 dem Sozialpsychiatrischen Verbund Nienburg beigetreten und bot ebenfalls APP im Kreisgebiet an. Leider lag auch hier kein Zahlenmaterial über den Anteil Kreis-Nienburger PatientInnen vor. Neben ambulanter und stationärer Behandlung als Leistung der Kranken-versicherung gibt es für Menschen mit psychisch-funktionellen Störungsbildern auch Hilfen in Form ärztlich verordneter Ergotherapie. Daten hierzu wurden nicht abgefragt. Der Fachdienst Betreuung mit Sitz im Fachbereich Gesundheitsdienste in Nienburg erfüllt eine wichtige Funktion im kommunalen Hilfesystem. Er informiert über das Betreuungsrecht und die Möglichkeit der Vorsorgevollmacht. Er trägt dazu bei, dass die Eingriffe in die Selbständigkeit Betroffener auf das notwendige Maß beschränkt werden. Die Betreuungsbehörde ist wie die Betreuungsvereine verpflichtet, die Aufklärung und Beratung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen zu fördern (§ 6 Satz 2 BtBG), eine Aufgabe, die immer größere Bedeutung gewinnt und zur Kostendämpfung der Betreuungsgerichte beiträgt. Aus diesem Grund wird der Fachdienst Betreuung obligatorisch vor Bestellung eines Betreuers in das Verfahren einbezogen und prüft zunächst die Erforderlichkeit der Betreuung einschließlich anderer Hilfen. Zur aktuellen Darstellung sei im Folgenden der vom Fachdienst Betreuung verfasste Verwaltungsbericht 2015 – 2017 zitiert:

Verwaltungsbericht für den Zeitraum 2015-2017 Fachdienst Betreuung

Gesetzesänderung und ihre Auswirkungen in der Betreuungsgerichtshilfe

Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Funktion der Betreuungs-behörden am 01.07.2014 ist im Bereich der Betreuungsgerichtshilfen ein Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen. Zudem hat der Ermittlungsumfang durch die steigende

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Ambulante Behandlung und Beratung (APP Burg Aktiv Team/ Fachdienst Betreuung)

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Komplexität der Fälle zugenommen. Die Bearbeitungen erfordern eine immer differenziertere Prüfung durch den Fachdienst Betreuung und damit einen höheren Zeitaufwand pro Fall. Die Häufung von Problemen durch Wegfall von Familienstrukturen, fehlende oder weit entfernt wohnende Angehörige oder auch Konflikte innerhalb der Familie erschweren die Ermittlungsarbeit und damit die lösungsorientierte Fallbearbeitung.

Auch die intensive Prüfung des Erforderlichkeitsgrundsatzes und die Beratung zu vorrangigen Hilfen wirken sich erhöhend auf die Fallbearbeitungszeit aus. Durch Änderungen im Betreuungsbehördengesetz und im Verfahrensrecht wird die Betreu-ungsbehörde nunmehr merklich verstärkt in die Vorfeldprüfung sowie im gerichtlichen Verfahren eingebunden. Die Aufgaben der Betreuungsbehörde im Bereich Beratungspflichten und Vermittlung anderer Hilfen, Sachverhaltsermittlung und Betreuervorschlag, Anhörung der Betreuungsbehörde und obligatorischer Sozial-bericht haben damit eine Stärkung erfahren und bestehende Aufgaben wurden erweitert.

Ebenso wurde die Funktion als Schnittstelle in der Vermittlung und Aktivierung anderer sozialer Hilfen vor und in einem Betreuungsverfahren gestärkt. Die Ver-netzungsarbeit und die Beratung zu betreuungsvermeidenden Hilfen, wie Vollmach-ten, nehmen zu. Ebenso die Beratung und Unterstützung der bevollmächtigten Personen.

Seit 2015 werden in Vernetzungsgesprächen und Arbeitskreisen Anbieter von vorrangigen Hilfen einbezogen. Hierbei handelt sich z.B. um Anbieter der Schuldner-beratung oder der ambulant psychiatrischen Pflege, die ihre Arbeit den im Betreuungsrecht tätigen Vertretern vorstellen.

Im Berichtszeitraum wurden die Beratung und Information zu Vollmachten vermehrt wahrgenommen, zudem verschiedene Infoveranstaltungen zur Thematik für Interessierte durchgeführt.

744

887 897

837

718

659 641 695

725

0

100

200

300

400

500

600

700

800

900

1000

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Abb. 30: Betreuungsgerichtshilfen 2009 - 2017

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Ambulante Behandlung und Beratung (Fachdienst Betreuung Verwaltungsbericht)

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Die Aufgabe als Stelle für öffentliche Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten wird verstärkt nachgefragt und entsprechend in Anspruch genommen. Hierbei spielt die gute Vernetzung und Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverein Nienburg e.V. eine große Rolle.

Abb. 31: Vorsorgevollmachten und öffentliche Beglaubigungen

Das in Kooperation mit dem Betreuungsverein Nienburg e.V. aufgestellte Fortbildungsprogramm zu aktuellen betreuungsrelevanten Themen wird von ehren-amtlichen Betreuer/innen sowie Bevollmächtigten und Interessierten gut ange-nommen. Darüber hinaus wird in offenen Gesprächsrunden einmal im Quartal ein Erfahrungsaustausch für ehrenamtliche Betreuer/innen und Bevollmächtigte in Kooperation mit dem Betreuungsverein Nienburg e. V. angeboten. Unterbringungsverfahren

Die erfolgten Beteiligungen an Unterbringungsverfahren im Rahmen der Betreu-ungsgerichtshilfe haben im Berichtszeitraum einen leichten Rückgang erfahren. Der Fachdienst Betreuung ist hier im Vorfeld auf Wunsch des Betreuers/ der Betreuerin oder auch von Bevollmächtigten tätig. Im Zusammenhang mit Unterbringungs-verfahren werden zunehmend auch tätig werdende Bevollmächtigte in ihrer Aufgabe unterstützt und beraten.

Abb. 32: Fallzahlen zur Beteiligung an betreuungsrechtlichen Unterbringungen/Vollzugsaufgaben

34 45

71

119

176

142

177 189

213

14

36 39

76

108

78

131 119

138

0

50

100

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200

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2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Info-Vollmacht Beglaubigungen

15

10

19

13

29

39 38

24 26

0

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20

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40

50

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Ambulante Behandlung und Beratung (Fachdienst Betreuung Verwaltungsbericht)

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2015 wurde im Fachdienst Betreuung in einer Arbeitsgruppe mit Betreuern in Abstimmung mit den Betreuungsgerichten ein Flyer zur betreuungsrechtlichen Unter-bringung entwickelt (siehe Kapitel 7.5). Das Material soll als Hilfe im Verfahren dienen und wird u. a. bei Vorschlag durch die Betreuungsbehörde an ehrenamtliche Betreuer/innen ausgegeben. Darüber hinaus wurde eine Taschenkarte mit kurzer Checkliste und wichtigen Kontaktdaten erstellt.

Die Vernetzungen mit anderen Stellen z. B. mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst wurden im Zusammenhang mit Unterbringungsverfahren verstärkt.

Stellenbesetzung

Der Fachdienst Betreuung ist mit 5 Stellen ausgestattet, die im Berichtszeitraum alle besetzt waren.

Förderung Betreuungsverein

Der Betreuungsverein Nienburg e.V. übernimmt weiterhin große Teile der Querschnittsaufgaben, wie Gewinnung und Beratung ehrenamtlicher Betreuer/innen, Fortbildungsveranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit/ Presse, Vorträge und Sprech-zeiten zum Betreuungsrecht und zur Vorsorgevollmacht etc. Für die Erfüllung dieser Aufgaben erhält der Betreuungsverein Nienburg e. V. vom Landkreis Nienburg/ Weser einen Förderbetrag von 16.000,- Euro jährlich.

Betreuerforum

Am 24.08.2017 fand ein Betreuerforum für alle im Landkreis Nienburg tätigen Berufsbetreuer/innen statt. Die Veranstaltung wurde mit großem Interesse angenommen. Eine jährliche Wiederholung wird angestrebt. Darüber hinaus wurden die Berufsbetreuer/innen am 26.01.2017 in einer durch den Fachdienst Betreuung organisierten Veranstaltung zum Thema „Neue Pflegegrade und Leistungen der Pflegeversicherung“ informiert. Betreuungsrechts-AG

Die Betreuungsrechtsarbeitsgemeinschaft besteht aus Richtern, Rechtspflegern, Vertretern der Berufsbetreuer, ehrenamtlichen Betreuern, Vereinsbetreuern, Mitarbeitern des Sozialpsychiatrischen Dienstes und der Betreuungsstelle. Sie findet bis zu 4-mal im Jahr mit wechselndem Interesse der Teilnehmenden statt. Die AG wird als wichtiges Element in der Vernetzung der mit Betreuung befassten Stellen gesehen.

(Ende des Zitats aus dem Verwaltungsbericht).

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Ambulante Behandlung und Beratung (Fachdienst Betreuung Verwaltungsbericht)

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2.3.6 Soziale Kontakte/Selbsthilfe

Mit Unterstützung der KIBIS – Kontakt, Information, Beratung im Selbsthilfe-bereich unter Trägerschaft des Paritätischen gab und gibt es eine Vielzahl von Selbsthilfegruppen zu unterschiedlichen Schwerpunktthemen. Eine Übersicht mit den dazugehörigen Ansprechpartnern ist über die Beratungsstelle zu beziehen. Die konkrete Arbeit der KIBIS ist im Anhang, Kapitel 6.1 in Form des ausführlichen Sachberichts 2017 dargestellt, geplante Projekte in Kapitel 5.4: Projektbeschreibung für das Jahr 2018. Die Etablierung Trialogischer Gespräche im Landkreis Nienburg und Umland war bereits im Februar 2016 gelungen. Es handelt sich um ein themenspezifisches, trialogisch geführtes Gesprächsangebot für interessierte Psychiatrie-Erfahrene, Angehörige und beruflich Helfende. Es fanden seither sehr gut besuchte Gespräche an jedem zweiten Dienstag in den geraden Monaten – also 6x jährlich –in den Räumen des Paritätischen im Kräher Weg 2 in Nienburg statt. Organisiert wurden die Gespräche vom Trialog-Team H. Schiedlowski, A. Hillmann-Hartung, A. Lohmann, E. Heidorn und einer ausgebildeten Genesungsbegleiterin. Der Trialog findet von 18:30 bis 20:30 Uhr statt und beinhaltet ein spezielles Thema, das bei der vorherigen Sitzung von den Teilnehmern gemeinsam abgestimmt wird. Einmal monatlich findet auf dem Stolzenauer Siedlerhof der GfI mbH das soge-nannte Siedlerhof-Café statt, an dem regelmäßig 10 bis 15 Personen im Alter von ca. 50 bis über 65 Jahren mit und ohne Handicaps/Behinderung teilnehmen. Die Nutzer sind teils Bewohner des Siedlerhofes aber auch Mitglieder aus der Gemeinde Stolzenau. Aus diesem Angebot hat sich eine zusätzliche Frauenrunde als Gesprächs- und Klöntreff entwickelt (ebenfalls 1x monatlich) mit 6-8 Teilnehmer-innen. Eine Finanzierung dieser Angebote existiert derzeit nicht. Die Angehörigengruppe wird seit Januar 2017 von Frau Hillmann-Hartung weiter-geführt, sie hat also ihren Status von einer Selbsthilfegruppe zu einem angeleiteten Gesprächskreis des Paritätischen geändert und heißt nun Gesprächskreis für Angehörige von psychisch kranken Menschen im Landkreis Nienburg. Die Gruppe trifft sich weiterhin an jedem ersten Dienstag im Monat um 17 Uhr in den neuen Räumen der "Brücke e.V.", in der Bismarckstr. 25 in Nienburg. Angehörige, die den gemeinsamen Austausch suchen und sich gegenseitig mit ihren Erfahrungen unterstützen und helfen wollen, finden in dieser Gruppe Gleichbetroffene und "Experten in eigener Sache". Der Kontakt findet ausschließlich über die KIBIS unter der Rufnummer 05021 9735-25 (Di 9-12 und Do 15-17) statt. Die Gruppe war in vielen Fachverbänden, Gremien und auf Fachtagungen aktiv vertreten und feierte im Berichtsjahr 2015 ihr 15-jähriges Bestehen im Nienburger Rathaus mit hochkarätigen Fachvorträgen der bekannten Recovery-Aktivisten Prof. Dr. Michael Schulz und Dr. Angelika Filius. Dazu gehörte die ebenfalls im Rathaus organisierte Ausstellung zum Thema „Die Hoffnung trägt“ mit Fotos von Werner Küper.

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Soziale Kontakte/Selbsthilfe (KIBIS; Trialog; GfI; Angehörigengruppe)

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Das „Pari-Café“ ist eine Kontaktstelle für Menschen mit psychischen Schwierig-keiten und leistet ambulante Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für Menschen mit einer wesentlichen Behinderung im Rahmen der 53ff SGB XII in Verbindung mit § 55 Abs. 2, Nr. 3 und Nr. 7 SGB IX. Es handelt sich um ein gemeindeintegriertes Hilfeangebot, das den Betroffenen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen soll. Das Pari-Café ist zu verstehen als ein am Bedarf von Betroffenen orientierte offene Begegnungsstätte und hält verschiedene Angebote in der Prinzenstr. 1 in Nienburg vor. 11 Personen (davon ein Mann) nutzten dieses Angebot im Berichtsjahr. Je eine Person gehörte zum Diagnosespektrum F2 und F4. 8 Personen zum Bereich der affektiven Störungen (F3). Der Kostensatz pro Monat/Person betrug 1246,63 €; 2 Vollzeitstellen aus dem Bereich Sozialpäd., Krankenpflege, Ergotherapie etc. wurden für dieses Angebot vorgehalten.

Tab. 50: Altersstruktur der Nutzer des Pari-Cafés

Alter

Geschlecht 18 - 24 25 - 44 45 - 64 gesamt

weiblich 1 5 4 10

männlich 1 1

gesamt 1 6 4 11

Die unter Initiative der Angehörigenvertretung, Frau Tissler-Berndt, und mit Unterstützung des Paritätischen, des Psychiatrierates und in Person eines Juristen seit November 2008 ehrenamtlich organisierte Beschwerdestelle für psychisch erkrankte Menschen (und ihre Angehörigen) im Landkreis Nienburg war weiter für die Anliegen betroffener Personen und ihrer Angehörigen aktiv. Beschwerden über Betreuungs-, Unterbringungs- oder Behandlungsbedingungen konnten und können schriftlich unter der Anschrift Von-Philipsborn-Str. 1, 31582 Nienburg, eingereicht werden. Besonders zu erwähnen ist, dass die Ehrenamtlichen (Herr Ulrich Sawade 05021-17394 und Frau Gudrun Tissler-Berndt) auch telefonisch erreichbar waren, wenn bestehende Probleme nicht allein oder mit Hilfe einer Vertrauensperson gelöst werden konnten. Eine konzeptionelle Erweiterung in Richtung einer Sprechzeit (jeden 1. Dienstag im Monat von 15 bis 16 Uhr in der KIBIS) wurde umgesetzt, es blieb aber schwierig, weitere ehrenamtliche Mitarbeiter zu finden. Ca. 12 bis 15 Beschwerden wurden im Berichtsjahr bearbeitet. Durch Frau Tissler-Berndts krankheitsbedingten Rückzug aus der Angehörigen- und Beschwerdestellenarbeit Mitte 2017 entstand eine Lücke, die bisher nur durch das Engagement Herrn Sawades und die Überleitung der Angehörigengruppe in einen angeleiteten Gesprächskreis überbrückt werden konnte. Leider verstarb Frau Tissler-Berndt am 08.03.2018. Ihre Arbeit sei an dieser Stelle mit dem Text der Beileidskarte an die Angehörigen im Sinne eines Nachrufs gewürdigt. Zur Erinnerung auch noch einmal – wie im letzten Plan – das Pressefoto zur Preisverleihung vom 21.04.2015: Der Angehörigengruppe war von Sozialministerin Cornelia Rundt der erste Selbsthilfepreis der niedersächsischen Ersatzkassen verliehen worden.

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Soziale Kontakte/Selbsthilfe (Pari-Café; Beschwerdestelle)

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Abb. 33: Erster Selbsthilfepreis der niedersächsischen Ersatzkassen für Angehörigengruppe Pressebericht in der Nienburger Harke vom 23.04.2015 zur Preisübergabe:

- rechts: Preisträgerin Gudrun Tissler-Berndt.

2.3.6.1 Nachruf

Im Namen des Teams des Sozialpsychiatrischen Dienstes, des Psychiatrierates und des Sozialpsychiatrischen Verbundes im Landkreis Nienburg/Weser möchten wir unsere aufrichtige Anteilnahme zum Tode Frau Gudrun Tissler-Berndts zum Ausdruck bringen. Die Nachricht ihres Todes hat uns doch sehr überrascht und betroffen gemacht. Die Arbeit, die Frau Tissler-Berndt für die Angehörigen psychisch kranker Menschen geleistet, aufgebaut und in die Welt getragen hat, war von ihrem hohen persönlichen Einsatz geprägt. Sie hat es verstanden, den Finger in Wunden oder Mängel in psychiatrischen Versorgungssystemen zu legen und sich dabei durchaus und zu Recht erlaubt, unbequem zu sein, Fragen zu stellen und Gegebenes zu hinterfragen. Das 15-jährige Bestehen der Angehörigengruppe unter ihrer Leitung konnte sie noch gebührend im Nienburger Rathaus feiern und die Verleihung des ersten Selbsthilfepreises der niedersächsischen Ersatzkassen im selben Jahr 2015 war sicher ein angemessener Höhepunkt für den unbezahlbaren und hingebungsvollen ehrenamtlichen Einsatz. Auch die Gründung der unabhängigen Beschwerdestelle und die ständige „Rufbereitschaft“ unter ihrer Privatadresse gehörten zu diesem nicht ersetzbaren Einsatz, der Frau Tissler-Berndt ebenfalls unvergesslich macht. Wir wünschen den Angehörigen viel Kraft, um diesen auch für uns schmerzlichen Verlust zu überstehen und danken auch Ihnen dafür, dass Sie diese Arbeit mitgetragen, unterstützt und mit ermöglicht haben. In tiefer Wertschätzung und der festen Überzeugung, dass Ihr Trauerspruch den Kern ihres Lebenswerkes trifft

Gregor Mollenhauer-Weber Heike Stiegler Geschäftsführung Sozialpsychiatrischer Verbund Fachdienstleitung Sozialpsychiatrischer Dienst

Veränderungen und Ist-Stand – Allgemeinpsychiatrie – Soziale Kontakte/Selbsthilfe (Angehörigengruppe; Nachruf)

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2.3.7 Übergreifende Angebote

„Die BISS Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt ist eine Beratungsstelle, die auf den Bereich häusliche Gewalt gegen Frauen spezialisiert ist. Es gibt diese Beratungsstellen Niedersachsenweit. Das Gewaltschutzgesetz wurde 2002 geändert und nach diesem Gesetz können Frauen beim Amts- oder Familiengericht Schutzanordnungen gegen ihren gewalt-tätigen Ehemann oder Partner erwirken, wenn dieser sie misshandelt oder bedroht hat. Beispielsweise kann ihm untersagt werden, die Wohnung zu betreten, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder die Frau an ihrem Arbeitsplatz zu verfolgen. Auch die Zuweisung der gemeinsam genutzten Wohnung an das Opfer wurde durch das Gewaltschutzgesetz erleichtert. BISS informiert von häuslicher Gewalt Betroffene - insbesondere nach Polizeieinsätzen - über die rechtlichen Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes (inklusive Vermittlung rechtlicher Beratung). BISS berät hinsichtlich der individuellen Sicherheitsplanung. BISS unterstützt durch psychosoziale Beratung. Für Frauen, die längerfristige Beratungs- und Unterstützungsangebote wünschen, können Kontakte zu bestehenden Einrichtungen (wie Frauenberatungsstellen, Frauenhäuser, Frauennotrufe usw.) hergestellt werden. Die Beratungen der BISS sind kostenlos und vertraulich. BISS Nienburg Von-Philipsborn-Str. 2a, 31582 Nienburg/Weser Tel.: 05021 889488 Fax: 05021 604971 E-Mail: [email protected] Bürozeiten: Mo. Mi. Fr. 08.30-10.30 Uhr, Termine nach Vereinbarung Träger: AWO Schaumburg in Kooperation mit Hilfe für Frauen in Not e. V. - Frauenhaus

Nienburg.“ 22

Die Pflegeberatungssprechstunde des Paritätischen Nienburg gibt es seit Sep-tember 2016 als ergänzendes Angebot für betroffene und Angehörige. Pflege-bedürftig zu sein und Pflegesituationen als Angehörige oder Freunde zu bewältigen, bedeutet nicht selten Momente der physischen und psychischen Überforderung zu erleben. Die Pflegeberatungssprechstunde bietet Nutzerinnen in psychischen Belastungssituationen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten. Hierzu zählen die Beratung, die Vermittlung von Hilfen, pflegerechtliche Informationen und Unter-stützungsmöglichkeiten bei der Pflege- und Alltagsgestaltung. Die Beratung wird von einer Pflegefachkraft angeboten. Die Sprechstunde findet jeden Montag von 16:30 – 19:00 Uhr (außer an Feiertagen) beim Paritätischen Nienburg, Ambulante Pflege, Kräher Weg 2 (2. Etage) statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

22

E-Mail von BISS-Mitarbeiterin Frau Bunke Juli 2018

Veränderungen und Ist-Stand – Übergreifende Angebote – (BISS; Pflegeberatungssprechstunde)

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Gesprächskreis für pflegende Angehörige Demenz, ein Unfall, ein Schlaganfall oder eine chronische Krankheit… und dann ist alles anders! Mit der Pflege eines hilfebedürftigen Familienmitgliedes ändert sich häufig auch das Leben der Angehörigen komplett. Im Gesprächskreis für pflegende Angehörige – einem Angebot des Paritätischen Nienburg werden Tipps an die Hand gegeben, mit denen sich die Hürden zwischen Fürsorge und Überforderung besser meistern lassen. Die Treffen finden an jedem 1. Dienstag im Monat in der Zeit von 19:00 – 20:30 Uhr im Pari-Café in der Prinzenstr. 1A in Nienburg statt und bieten Informationen, Raum, Zeit und ein offenes Ohr.

Veränderungen und Ist-Stand – Übergreifende Angebote – (Gesprächskreis für pflegende Angehörige)

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2.4 Versorgungsangebote für psychisch kranke Kinder und Jugendliche

2.4.1 Stationäre Behandlung

Die Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie der KRH Psychiatrie Wunstorf versorgt als Klinik mit Aufgaben der Pflichtversorgung Kinder und Jugendliche aus den Landkreisen Nienburg, Schaumburg und Teilen der nordwestlichen Region Hannover (Wunstorf, Neustadt, Garbsen, Seelze, Barsinghausen, Gehrden, Ronnenberg und Wedemark). Es werden Kinder und Jugendliche aus dem gesamten Spektrum kinder- und jugendpsychiatrischer Krankheitsbilder behandelt. Hierfür stehen drei Stationen mit insgesamt 30 Plätzen sowie eine Tagesklinik mit 18 Plätzen, aufgeteilt in jeweils eine Station mit neun Plätzen für Kinder (4-12 Jahre) sowie eine Station mit neun Plätzen für Jugendliche (13-18 Jahre), zur Verfügung. Das multiprofessionelle Team besteht aus Ärzten, Psychologen, Diplom-, Heil- und Sozialpädagogen, Ergo- und Bewegungs-therapeuten, Musiktherapeuten, dem Pflege- und Erziehungsdienst sowie Lehrern. Die Indikationsstellung oder -überprüfung für eine stationäre oder teilstationäre Behandlung erfolgt in den meisten Fällen über die Institutsambulanz. Hier werden die Kinder und Jugendlichen sowie ihre Familien mit allen für sie wichtigen Informationen versorgt und haben die Möglichkeit, die Stationen zu besichtigen. In der Klinik gibt es zur Zeit noch keine Station mit besonderen Schutz- und Sicher-heitsvorkehrungen. Die Station für Jugendliche kann fakultativ vorübergehend geschlossen werden. Kinder (unter 14 Jahre), die besondere Schutz- und Sicher-heitsvorkehrungen benötigen, werden in jedem Fall in einer der benachbarten kinder- und jugendpsychiatrischen Kliniken, die über entsprechende Stationen verfügen, aufgenommen. Jugendliche (ab 14 Jahre) müssen ggf. kurzfristig auf einer geschlossenen Station des Erwachsenenbereiches behandelt werden. Für Kinder und Jugendliche, bei denen eine Substanzmittelabhängigkeit im Vordergrund des Störungsbildes steht, gibt es eine überregional aufnehmende Therapiestation in einer benachbarten kinder- und jugendpsychiatrischen Klinik.23 (Teen Spirit Island KJPP Bult/Hannover). Leider lagen auch hier keine Zahlen zum Anteil der Kinder und Jugendlichen aus dem Landkreis Nienburg/Weser vor, die 2017 in der KRH Psychiatrie Wunstorf behandelt wurden. Aus dem Qualitätsbericht der Klinik für 2016 gehen unter Kapitel B-3.6.1 und B-4.5 folgende Gesamtzahlen (338 vollstationär und 87 teilstationär in der Tagesklinik) hervor: 24

Tab. 51: Fallzahlen (vollstationär) der Kinder- u. Jugendpsychiatrie Wunstorf (2016) Hauptdiagnosen nach ICD Rang

ICD-10

Fall-zahl

Umgangssprachliche Bezeichnung

1 F43 114 Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen

2 F32 85 Depressive Episode

3 F92 38 Kombinierte Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen

4 F90 26 Hyperkinetische Störungen

5 F93 20 Emotionale Störungen des Kindesalters

6 F33 13 Rezidivierende depressive Störung

7 F20 7 Schizophrenie

8 F84 7 Tief greifende Entwicklungsstörungen

9 F91 7 Störungen des Sozialverhaltens

10 F40 4 Phobische Störungen

23

http://www.krh.eu/klinikum/PSW/kliniken/kinderpsychiatrie/Seiten/default.aspx (Juli 2018) 24

http://www.krh.eu/unternehmen/ueberuns/zentralebereiche/qm/qmberichte/qb2016/Seiten/default.aspx (Juli 2018)

Veränderungen und Ist-Stand – Versorgungsangebote für psychisch kranke Kinder und Jugendliche – Stationäre Behandlung (KRH Psychiatrie Wunstorf)

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Tagesklinik der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie in der KRH Psychiatrie Wunstorf Die tagesklinischen Stationen richten ihr Angebot an Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen, bei denen einerseits ambulante Einzelmaßnahmen (noch) nicht ausreichen, bei denen andererseits aber weder die Ausprägung der Störung noch die Bedingungen im Lebensumfeld eine vollstationäre Behandlung notwendig machen. Voraussetzung für eine tagesklinische Behandlung ist hierbei ein Mindestmaß an Stabilität und Zuverlässigkeit der Patienten und deren häuslichen Umfeldes. Die Therapie beinhaltet tiefenpsychologische, verhaltenstherapeutische und systemische Ansätze und orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Patienten und ihrer Familien.

Unsere Tagesklinik verfügt über 9 Behandlungsplätze für Kinder im Alter von 4-12 Jahren sowie 9 Behandlungsplätze für Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren, aufgeteilt auf 2 Stationen. Die Kinder werden montags bis donnerstags von 7:45 Uhr bis 16:30 Uhr betreut, am Freitag bis 16:00 Uhr, die Jugendlichen montags bis donnerstags von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr, am Freitag bis 14:30 Uhr.

Die Kinder und Jugendlichen werden in der Regel über die Institutsambulanz für die tagesklinische Behandlung angemeldet. Typische Störungsbilder sind beispielsweise:

Entwicklungsstörungen

Störungen des Sozialverhaltens und aggressives Verhalten

Hyperkinetische Störungen und Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom

Schulphobie und Schulvermeidung

Angststörungen und soziale Phobien

Depressive Störungen

Zwangsstörungen

Psychosomatische Störungen

Probleme wie Einnässen / Einkoten

Traumatisierungen 25

2.4.2 Wohnen

Der Fachdienst Jugendhilfe arbeitet zur Dokumentation der Arbeit mit eigener EDV, mit der psychiatrische Diagnosen weder erfasst noch ausgewertet werden; entsprechendes Zahlenmaterial liegt daher nicht vor. Hilfen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) wurden in unterschiedlichsten Bereichen erbracht, bei den Hilfen nach § 35a SGB VIII liegt immer eine psychiatrische Diagnose vor. Bei den ambulanten Hilfen nach § 35a SGB VIII gab es in 2014 im monatlichen Durchschnitt 57 Schulbegleitungen und 86 Fälle von Unterstützung durch Legasthenie- bzw. Dyskalkulietherapien. Vor dem Einsatz einer Hilfe zur Erziehung nach § 27 ff SGB VIII erfolgt eine sozialpädagogische Diagnostik mit kollegialer Beratung. Zunehmend gibt es Fami-lien, in denen bei den Eltern eine psychische Störung vorliegt. In 2017 wurden insgesamt 100 Kinder und Jugendliche vom Fachdienst Jugendhilfe in Obhut genommen (damit höchste Zahl in den letzten 10 Jahren), und es wurden im

25

http://www.krh.eu/klinikum/PSW/kliniken/kinderpsychiatrie/tk_kinder/Seiten/default.aspx (Juli 2018)

Veränderungen und Ist-Stand – Versorgungsangebote für psychisch kranke Kinder und Jugendliche – Stationäre Behandlung (Tagesklinik); Wohnen (FD Jugendhilfe)

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gesamten Jahr 120 Meldungen von Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII über-prüft. (78 im letzten Berichtsjahr 2015). Im Bereich der stationären Jugendhilfe nach § 34 SGB VIII befanden sich im Monats-durchschnitt 100 Kinder/Jugendliche (minderjährig, 20 UMA) und 29 junge Voll-jährige. Die Anzahl der Pflegekinder im monatlichen Durchschnitt in 2017 lag bei 204 minderjährigen (7 UMA) und 6 volljährigen. 123 Kinder/Jugendliche bzw. junge Volljährige hatten im monatlichen Durchschnitt eine Erziehungsbeistandschaft und 148 Familien eine SPFH. 24 Mütter befanden sich im Monatsdurchschnitt in einer Mutter-Kind-Einrichtung nach § 19 SGB VIII. Es gab 143 Familien, die im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens im Sorgerechtsstreit nach § 50 SGB VIII begleitet wurden. In 29 Fällen wurde vom Jugendamt das Familiengericht nach § 1666 BGB bzw. 8a SGB VIII eingeschaltet. Die pädagogisch-therapeutische Einrichtung Die Güldene Sonne unter Trägerschaft der ehemaligen Stiftung Hannoversche Kinderheilanstalt, jetzt: Auf der Bult – Zentrum für Kinder und Jugendliche, hielt im Rahmen der Hilfe zur Erziehung (u.a. §§ 34, 35 a und 41 SGB VIII) weiterhin 3 Wohngruppen mit je 9 stationären Plätzen im sog. Stammhaus in Rehburg vor, von denen 8 Plätze als Vorbereitung auf das Betreute Wohnen genutzt werden können; zum Stichtag waren alle 27 Plätze belegt. Weiterhin bestanden die 7 Plätze der Außenwohngruppe in Liebenau, die zum Stichtag vollständig belegt waren. Für Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII standen 9 Plätze zur Verfügung, von denen zum Stichtag 7 Plätze besetzt waren.

Tab. 52: Die Kosten der „Güldenen Sonne“ sind wie folgt aufgeschlüsselt

Wohngruppen Rehburg (27 Plätze): mtl. 7570,16 €; pro Tag 248,85 €

Kaminhaus (6 Plätze): mtl. 7348,06 €; pro Tag 241,55 €

Wohngruppe Liebenau (7 Plätze): mtl. 7410,55 €; pro Tag 243,61 €

Inobhutnahme/Clearinggruppe (9 Plätze): mtl. 6740,90 €; pro Tag 221,59 €

Die stationären Hilfen nach Altersklassen in der „Güldenen Sonne“ im Berichtsjahr 2017 zeigt das folgende Diagramm:

Abb. 34: Stationäre Hilfearten gemäß SGB VIII in der "Güldenen Sonne" nach Altersstruktur in 2017,

Gesamtzahl = 65

1

17 16

5

1

8 7

3 3 4

0

2

4

6

8

10

12

14

16

18

0 - 6 7 - 12 13 - 17 18 - 27

§ 34 = 39 § 35 a = 19 § 42 in Obhutnahme = 7

Veränderungen und Ist-Stand – Versorgungsangebote für psychisch kranke Kinder und Jugendliche – Wohnen (FD Jugendhilfe; Güldene Sonne)

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Tab. 53: Angaben zu Umfang und Qualifikation des eingesetzten Personals in der „Güldenen Sonne“

Grundqualifikation Vollzeitkräfte Vollzeitkräfte mit Art der Zusatzqualifikation

insgesamt Zusatzqualifikation 1 2 3

1 Medizin, Psychologie,

Pädagogik u.ä.

60 15 3

2 Sozialpäd., Krankenpfl., ET,

Heilerziehungspfl., Meister u.ä.

3 Hauswirtschaft, Heilhilfeberufe,

Facharbeiter 8

4 Verwaltungspersonal 0,7

Code Zusatzqualifikation: 1 = psychotherapeutische Qualifizierung (Zusatztitel, Facharztanerkennung, Abschluss Psychotherapieausbildung); 2 = sozialpsychiatrische Zusatzausbildung; 3 = sonstiges

Am 16.09.2013 wurde das sozialpädagogische Wohnen für Kinder und Jugendliche Landsitz Eickhof im Lönsweg 19 in Liebenau unter Trägerschaft der Care Contor GmbH, Raddestorf 9, 31604 Raddestorf, mit 32 Plätzen eröffnet, die inzwischen auf 37 erhöht wurden. Ende 2016 wurde zusätzlich eine Außenwohngruppe mit 5 Plätzen in Liebenau eröffnet. Ein ambulanter Dienst wurde Anfang 2017 aufgebaut, der z.Zt. 4 Mütter und deren Kinder und 3 Jugendliche im Anschluss an die stationäre Unterbringung betreut. 14 Jungen und 12 Mädchen nutzten zum Stichtag das Wohngruppenangebot; 7 Mütter (davon 6 volljährig) nutzten zum Stichtag den Mutter-Kind-Bereich mit 6 Kindern im Alter von 0-6 Jahren (3 Jungen, 3 Mädchen). Im gesamten Berichtsjahr nutzten 12 Mütter diesen Bereich (7 im Alter von 13 – 17 Jahren, 5 volljährige) mit insgesamt 14 Kindern von 0-6 Jahren (4 Jungen, 10 Mädchen).

Tab. 54: Angebote und Platzzahlen im Landsitz Eickhof

4 Plätze für Inobhutnahmen (6-18 Jahre),

10 Plätze für Wohngruppe I (6-16 Jahre),

14 Plätze für junge Mütter mit Kind sowie

5 Plätze für eine Jugendwohngruppe,

4 Plätze für eine Gruppe zur Verselbständigung

5 Plätze für eine Außenwohngruppe

29 Mädchen und 30 Jungen nutzten im Berichtsjahr die Angebote des Landsitz Eickhof.

Tab. 55: Das Personal im Landsitz Eickhof setzte sich wie folgt zusammen Grundqualifikation Vollzeitkräfte Vollzeitkräfte mit Art der Zusatzqualifikation

insgesamt Zusatzqualifikation 1 2 3

1 Medizin, Psychologie,

Pädagogik u.ä.

4 -

2 Sozialpäd., Krankenpfl., ET,

Heilerziehungspfl., Meister u.ä.

18 -

3 Hauswirtschaft, Heilhilfeberufe,

Facharbeiter

5,6 -

4 Verwaltungspersonal

0,6 -

Das CJD Nienburg im Zeisigweg 2 in Nienburg ist eine von über 150 Einrichtungen im Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands e.V. (CJD) und Mitglied im Diako-nischen Werk der EKD. Es werden vielfältige Angebote in den Bereichen Kinder- und

Veränderungen und Ist-Stand – Versorgungsangebote für psychisch kranke Kinder und Jugendliche – Wohnen (Landsitz Eickhof; CJD)

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Jugendhilfe, beruflicher und schulischer Bildung und Integrations-/Migrationsarbeit vorgehalten. Zusätzlich ist das CJD Nienburg als Einrichtung der beruflichen Rehabilitation nach § 35 SGB IX anerkannt. Es folgt der Bericht der CJD-Leiterin Sabine Pflaum:

„Laut Betriebserlaubnis hält das CJD Nienburg 105 Plätze (stationär und teilstationär nach SGB VIII) vor. Im Berichtsjahr wurden 57 Kinder und Jugendliche im Alter von 7 – 21 Jahren stationär betreut 62 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – 16 Jahren in einer teilstationären Einrichtung (Tagesgruppe). Insgesamt sind im Bereich Kinder- und Jugendhilfe zur Zeit zwei Kinder nach § 35a SGB VIII diagnostiziert, es ist aber davon auszugehen, dass bei fast allen Kindern und Jugendlichen eine drohende seelische Behinderung vorliegt. Bei ca. 30% der Eltern liegt eine psychische Erkrankung oder Beeinträchtigung vor.

5 Mütter mit ihren Kleinkindern (bis 3 Jahre) wurden in der teilstationären Mutter-Kind-Einrichtung betreut (hier auch Mütter mit geistiger und psychischer Behin-derung). Im Bereich Rehabilitation (Überbetriebliche Ausbildung und Berufsvorberei-tung) waren 60 Auszubildende in einer Ausbildung für Rehabilitanden, davon 39 mit psychischer Beeinträchtigung in einer Maßnahme nach § 35 SGB IX in den theoriereduzierten Ausbildungen Maler, Gärtner, Tischler, Beikoch, Hauswirtschafter. 16 Rehabilitanden im Bereich Berufsvorbereitung nach § 35 SGB IX mit psychischer Beeinträchtigung und 14 Rehabilitanden in der Berufsvorbereitung nach SGB III mit Lernbehinderung.

Die CJD Christophorusschule (Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung im Zeisigweg 2 in Nienburg) besuchten zum Stichtag in 2017 69 Kinder und Jugendliche mit dem entsprechenden Förderbedarf. Alle Kinder und Jugend-lichen in der CJD Christophorusschule zeigen erhebliche psychische Beeinträch-tigungen und Entwicklungsdefizite. 10 Kinder und Jugendliche hatten eine Diagnose entsprechend § 35a SGB VIII und eine Schulbegleitung.

Im Rahmen des SGB XII (ambulant betreutes Wohnen) wurden 3 junge Erwachsene betreut.

Das CJD Nienburg versucht, den Bedarfen der Klienten, die zunehmend Fachlichkeit in den Bereichen psychischer Erkrankung und Traumatisierung benötigen, u.a. durch folgendes Personal gerecht zu werden: Im Psychologischen Dienst gibt es 1 Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten, 1 Psychologin, 1 Arzt/Psychiater auf Honorarbasis (1x wöchentlich im CJD), 3 Legasthenie- und Dyskalkulie Therapeuten, 3 Familientherapeuten und 1 Mitarbeiter mit sozialpsychiatrischer Zusatzausbildung. 5 Traumapädagogen 4 Mitarbeiter mit STEEP-Ausbildung (Videogestützte Arbeit; Bindungsaufbau und Gruppenarbeit für Mütter mit Kleinkindern bis 3 Jahre). 18 Mitarbeiter „Kidstime“ (Gruppenangebote für Kinder psychisch kranker Eltern) 15 Mitarbeiter Multifamilientherapie (Gruppenangebote) 16 Mitarbeiter mit zertifizierter und anerkannter rehabilitationsspezifischer/sonder- und heilpädagogischer Weiterbildung (insgesamt 48 Mitarbeitende).

Veränderungen und Ist-Stand – Versorgungsangebote für psychisch kranke Kinder und Jugendliche – Wohnen (CJD)

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Darüber hinaus hausinterne Weiterbildungen und Fachtage in 2017 (Fachtag Psychisch versehrte Familiensysteme, Frühe Hilfen, Kinder psychisch kranker Eltern, Depressives und Rückzugsverhalten bei Jugendlichen), hausinterne Weiterbildung: Psychische Erkrankungen bei jungen Erwachsenen und Möglichkeiten zur Intervention.

Die Versorgung der Menschen im CJD war geprägt durch die enge Zusammenarbeit mit der Psychiatrie in Wunstorf, der Tagesklinik in Nienburg und ortsansässigen Therapeuten. Anlässe waren hier in erster Linie Suchterkrankungen, Drogen-missbrauch und dadurch ausgelöste Psychosen, schizophrene Schübe, Suizid-androhungen, Selbst- und Fremdgefährdungen.

Gez. 01.03.2018 Sabine Pflaum“ (Zitatende) Für nähere Informationen zu den Tätigkeitsfeldern Migrationsarbeit, Beratung und offene Jugendarbeit für junge AussiedlerInnen, Jugendtheater s’putnike und Präventionsarbeit gegen Drogen und Gewalt sei hier auf die Homepage verwiesen: www.cjd-jugenddorf-nienburg.de. Unter Trägerschaft der GfI - Gesellschaft für Integration mbH mit Sitz in Stolzenau hielt der Assistenzkreis Nienburg (AKN) 17 Plätze im Rahmen der niedrig-schwelligen Betreuungsleistung nach § 45c SGB XI für Einzelbetreuung vor (Vergütung 12,-€/h) sowie 38 Plätze in der integrativen Kindergruppe Poltergeister für körper- und mehrfachbehinderte Kinder. Das Entgelt für die Kinder- und Jugendgruppe betrug 9,50 € pro Stunde. Es standen 35 ehrenamtliche HelferInnen zur Verfügung sowie eine 0,5-Stelle Soz./Päd. als Koordinatorin plus 0,25 Stellen für die Verwaltung. 55 Personen nutzten im Berichtsjahr diese Betreuungsleistungen. 17 Personen (7 Frauen, 10 Männer) waren in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt.

Abb. 35: Niedrigschwellige Betreuungsleistungen des Assistenzkreises Nienburg (AKN) der GfI gGmbH gemäß § 45c SGB IX

(Kinder- und Jugendgruppe plus Einzelfallhilfen) nach Diagnose und Geschlecht der Nutzer in 2017,

Gesamtzahl = 55

Die Altersstruktur der Kinder und Erwachsenen mit den o.g. psychiatrischen Zusatzdiagnosen zeigt folgende Tabelle:

3

18

12 13

9

3

31

21

0

5

10

15

20

25

30

35

F0 F7 F8

w = 33 m = 22 gesamt = 55

Veränderungen und Ist-Stand – Versorgungsangebote für psychisch kranke Kinder und Jugendliche –(CJD/GfI-AKN)

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Tab. 56: Altersstruktur der vom AKN unterstützen Personen Alter

Geschlecht 0 - 17 18 - 24 25 - 44 45 - 64 gesamt

weiblich 9 10 4 2 25

männlich 15 10 5 30

gesamt 24 20 9 2 55

Das Jugendwohnprojekt Leese e.V. als Einrichtung der freien Jugendhilfe mit stationären und ambulanten Angeboten auf der Rechtsgrundlage der §§ 27, 34, 35 und 41 SGB VIII meldete auch in diesem Jahr keine Daten zurück. 2.4.3 Ambulante Behandlung und Beratung

Seit 2009 existiert die Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie von Mirko Graßmann in Rehburg-Loccum. Im sozialpsychiatrischen Team der Praxis arbeiten unter seiner fachärztlichen Leitung mehrere Psychotherapeuten mit unterschiedlichen psychotherapeutischen Ausrichtungen und Qualifikationen. Die Praxis bietet eine fachlich fundierte und umfassende Diagnostik, Therapie und Beratung bei sämtlichen Störungs- und Krankheitsbildern aus dem Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie an. Psychotherapeutische Behandlung bietet die Praxis in Form von Einzel- und Familientherapie an. Zusätzlich bestehen verschiedene Gruppentherapieangebote, u.a. eine Gruppe für Jugendliche und mehrere Gruppen für selbstunsichere Kinder unterschiedlichen Alters. Die Behandlungsschwerpunkte sind dabei sowohl verhaltenstherapeutisch und systemisch ausgerichtet als auch tiefenpsychologisch fundiert. Zusätzlich verfügt die Praxis über umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Psychotraumatologie und bietet bei Traumafolgestörungen eine spezifische Diagnostik und Behandlung an. 2017 wurden in der Praxis insgesamt knapp 2000 Patienten behandelt, von denen ca. 65 % aus dem Landkreis Nienburg kamen. Weitere Einzelheiten sind der Website zu entnehmen: www.kjpgrassmann.de Die Institutsambulanz der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie der KRH Psychiatrie Wunstorf ist in der Regel die erste Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Wunstorf in Kontakt treten möchten. Unser Einzugsgebiet umfasst dabei neben der Stadt Wunstorf die gesamten Landkreise Nienburg und Schaumburg, die Wedemark, die Stadt Neustadt sowie weite Teile der westlichen und nördlichen Region Hannover.

Das Team der Ambulanz besteht aus Fachtherapeutinnen und -therapeuten der Berufsfelder Medizin, Psychologie, Heilpädagogik, Motopädie und Sozialpädagogik sowie Arzthelferinnen und testpsychologischen Assistentinnen.

Zu uns kommen Kinder und Jugendliche mit...

Aufmerksamkeitsstörungen und ADHS

Einnässen/ Einkoten

Emotionalen Störungen (Ängsten, Depressionen, Zwängen…)

Veränderungen und Ist-Stand – Versorgungsangebote für psychisch kranke Kinder und Jugendliche – (GfI-AKN) Ambulante Behandlung und Beratung (Graßmann, PIA Wunstorf)

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Entwicklungsstörungen

Familien in besonderen Belastungssituationen oder Krisen

Lern- und Leistungsstörungen

Posttraumatischer Belastungsstörung

Psychosen

Psychosomatischen Störungen

Schulängsten, Schulvermeidung

Störungen des Sozialverhaltens

Symptomen wie z. B. selbstverletzendem Verhalten, Suizidgedanken, Aggressionen

Spezialsprechstunde:

bei Verdacht auf Autismus-Spektrum-Störung

für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern mit

Schlaf-, Schrei- oder Fütterstörungen

Das diagnostische Angebot umfasst:

Anamnese

Diagnostik bei Verdacht auf Autismus-Spektrum-Störung

Entwicklungstests

Hospitation in Schulen, Kindergärten

Leistungs- und Teilleistungstests

Persönlichkeitstests

Verhaltensbeobachtung (z.B. Diagnostikgruppe, Fragebögen)

Das therapeutische Angebot umfasst:

Beratung psychisch kranker Eltern

Einleitung einer teil- oder vollstationären Behandlung

Einzel- und Familiengespräche

Gruppentherapien mit verschiedenen Schwerpunkten

Krisenmanagement und Notfallversorgung

Kooperation mit beteiligten Schulen, Kindergärten, Ämtern, niedergelassenen Ärzten etc.

Medikamentöse Behandlung

Poststationäre Behandlung

Videogestützte Beratung von Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern im Alter von 0 bis 3

Jahren 26

Am Anfang der Betreuung durch die Institutsambulanz steht im Regelfall eine telefonische Anmeldung durch die Sorgeberechtigten. Hier werden erste Fragen zum Anmeldegrund gestellt. Für die Vorstellung wird ein Überweisungsschein vom Haus- oder Kinderarzt benötigt. Im Weiteren erfolgt dann ein Erstgespräch bei einem der Therapeuten in der Ambulanz. In diesem Gespräch wird über das weitere Vorgehen zusammen mit den Eltern und dem Kind/Jugendlichen entschieden. Im Regelfall findet nach dem Ersttermin eine ausführliche Diagnostik statt. Diese umfasst neben einer ausführlichen Anamnese verschiedene Entwicklungstests (Intelligenztests, Wahrnehmungsdiagnostik, Motoriktests) sowie Persönlichkeitstests. 27

26

http://www.krh.eu/klinikum/PSW/kliniken/kinderpsychiatrie/amb_kinder/Seiten/default.aspx (Juli 2018) 27

Vergl. Homepage des KRH Psychiatrie Wunstorf (2015): http://www.krh.eu/klinikum/PSW/institutsambulanz/amb_kinder/Seiten/default.aspx

Veränderungen und Ist-Stand – Versorgungsangebote für psychisch kranke Kinder und Jugendliche – Ambulante Behandlung und Beratung (KJP-Wunstorf)

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Die Institutsambulanz der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist zwischen 8:30 Uhr und 17:00 Uhr auch für Notfälle zuständig. Hier wird die Funktion einer Klärungsstelle übernommen, um gemeinsam mit den Eltern das weitere Vorgehen zu besprechen. Die KRH Psychiatrie Wunstorf Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik - Institutsambulanz befindet sich in der Gustav-Kohne-Str. 34 in 31515 Wunstorf, Tel.: 05031 93 1684; Fax: 05031 931694. E-Mail: [email protected] / www.krh.eu Im Jahr 2016 wurden laut Qualitätsbericht der Klinik 1536 Fälle ambulant behandelt. Leider konnten auch hier keine Angaben zum Anteil betroffener Familien aus dem Landkreis Nienburg erhoben werden. Von den inzwischen sechs Kinder- und Jugendlichenpsychotherapiepraxen im Kreisgebiet (siehe Kapitel 7.6, Psychosoziale Hilfen für Kinder und Jugendliche), wurden keine Daten erhoben. Der Fachdienst Beratungsstellen des Landkreis Nienburg/Weser setzt sich aus der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern (BKJE) und der Kontakt- & Informationsstelle gegen sexuelle Gewalt an Mädchen & Jungen (KI) zusammen und befindet sich in der Rühmkorffstraße 12, Eingang A in Nienburg. Beratungstermine werden in Nienburg, Hoya und Stolzenau angeboten. Zweimal wöchentlich erfolgt eine offene Sprechstunde in Nienburg. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Fachdienst ist mit einer Psychologischen Psychotherapeutin (Leitung), zwei weiteren Psychologen, vier Sozialpädagogen sowie einem Erziehungswissen-schaftler besetzt. Die Erreichbarkeit des Fachdienstes in den Servicezeiten wird durch eine Assistenzkraft im Sekretariat gewährleistet. Die BKJE bietet allen Eltern und Alleinerziehenden Unterstützung und Hilfe in allen Fragen zur Erziehung an, vermittelt bei familiären Konflikten oder akuten Krisen. Auch Kinder und Jugendliche können sich direkt, auf Wunsch auch anonym, an die Beratungsstelle wenden. Weitere Angebote sind die Psychodiagnostik für Kinder und Jugendliche, Gruppen-angebote für Kinder, Jugendliche und Eltern sowie auf Anfrage Vorträge zu päda-gogischen Themen in Schulen und Kindertageseinrichtungen. Für pädagogische Fachkräfte steht das Team beratend zur Verfügung.

Die KI berät Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die von sexueller Gewalt betroffen sind oder waren. Auch Eltern und Bezugspersonen sowie Fachkräfte aus Kindertagesstätten, Schulen und anderen Institutionen können sich beraten lassen. Das Team bietet außerdem Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte, Begleitung im Strafverfahren sowie die Gestaltung von Elternabenden zum Thema sexuelle Gewalt an.

Fallzahlen 2017 Gesamtfälle: 1176 Fälle Davon männlich:628 Fälle (53 %), weiblich:548 Fälle (47 %) davon aus 2016 übernommene: 513 Fälle davon in 2017 neu begonnene: 663 Fälle

Zu den Aufgaben der Beratungsstelle gehört auch die Mitwirkung bei Anträgen gem. §35a SGB VIII. Die Überprüfung der seelischen Gesundheit machte mit 226 Fällen 19% der Gesamtfallzahlen aus.

Veränderungen und Ist-Stand – Versorgungsangebote für psychisch kranke Kinder und Jugendliche – Ambulante Behandlung und Beratung (PIA-KJP-Wunstorf; BKJE)

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Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Anstieg der Gesamtfallzahl um 173 Fälle zu vermerken (15%). Die Übernahme der Trennungs- und Scheidungsberatung bereits im Jahr 2016 trägt einen großen Teil zur steigenden Gesamtfallzahl bei. In 2017 ist im Vergleich zum Vorjahr das Geschlechterverhältnis nahezu unver-ändert. Weiterhin ist der größere Teil der Klienten männlich. Die Zahl der Klienten ist jedoch um 1% gesunken, die Zahl der Klientinnen um 1% gestiegen. Die Anzahl der Überprüfungen der seelischen Gesundheit gem. §35a SGB VIII lag im Berichtsjahr 2016 bei 21% und verbucht in 2017 einen Rückgang von 2%.

Abb. 36: Verteilung nach Beratungsanlässen/Art der Hilfe

Die Hilfen zur angemessenen Schulbildung sind als Teilbereich der Offenen Hilfen eine Einrichtung der Freien Wohlfahrtspflege in Trägerschaft der Lebenshilfe Nienburg gemeinnützige GmbH mit einer differenzierten Angebotspalette von mobilen und ambulanten Hilfen für Familien mit Kindern bis ins Grundschulalter in den Bereichen Jugend- bzw. Eingliederungshilfe und medizinische Rehabilitation.

Die Offenen Hilfen haben sich zur Aufgabe gesetzt, für Menschen mit einer Behinderung in ihrem Streben, ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen, unterstützend und begleitend tätig zu sein.

In den Offenen Hilfen verfolgt die Lebenshilfe Nienburg einen ganzheitlichen Betreuungsansatz, der sich auf die Gesamtpersönlichkeit des Kindes, das Eltern-Kind-Verhältnis, das elterliche Erziehungsverhalten, die Familie als Ganzes und die Außenkontakte der Familie bezieht. Dazu gehören:

Autismus-Beratung Die individuellen Angebote für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung und ihre Familien richten sich an alle Altersgruppen in allen Lebenslagen. Nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen erfordert bereits der Verdacht auf eine Autismus-Spektrum-Störung das Einsetzen der notwendigen fachlichen Unterstützung, um die Teilhabechancen zu vergrößern und das Herausbilden von Begleiterscheinungen, wie z.B. Verhaltensauffälligkeiten, gar nicht erst entstehen zu lassen. Die vielschich-

§41 Hilfe für junge

Volljährige, Nachbetreuung:

1%

§8 Beteiligung von

Kindern und Jugendlichen:

1% §17 Komplexe Beratung

(Partnerschaft, Trennung und

Scheidung): 17%

§18 Beratung und

Unterstützung bei Personensorge/

Umgang: 14%

§27 Hilfe zur Erziehung

(Regelzugang zu § 28): 6%

§28 Erziehungsberatung mit Familie (Eltern

und Kind): 16%

§28 Erziehungsberatung vorrangig mit dem jungen Menschen:

8%

§28 Erziehungsberatung vorrangig mit den Eltern (zusammen

oder einzeln): 18%

§35a Überprüfung der

seelischen Gesundheit: 19%

Veränderungen und Ist-Stand – Versorgungsangebote für psychisch kranke Kinder und Jugendliche – Ambulante Behandlung und Beratung (BKJE; Lebenshilfe Nienburg)

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tigen Anforderungen erfordern neben Spezialisierungen bei den Fachkräften auch eine permanente Auseinandersetzung mit der professionellen Haltung.

Die Lebenshilfe Nienburg gemeinnützige GmbH hat mit der Schaffung der Einrichtung „Autismus Ambulanz“ einen entscheidenden Schritt zur Anerkennung der Interessen und Bedarfe zur Förderung und Begleitung von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung und ihrer Familien gemacht. Zum Stichtag nutzen 28 Klienten mit wöchentlich 60 Einheiten dieses Angebot mit einem Kostensatz von 99,90 Euro.

Sozial-/heilpädagogische Familienhilfe (SPFH/HPFH) Die sozial-/heilpädagogische Familienhilfe der Lebenshilfe ist ein bedarfsorientiertes Dienstleistungsangebot und wird eingesetzt in Familien mit Kindern/Jugendlichen, die behindert oder von Behinderung bedroht sind und/oder Eltern, die aufgrund eigener Behinderungen ihren Erziehungsaufgaben nur mit Unterstützung nach-kommen können. Zum Stichtag nutzen 5 Klienten mit 20 Fachleistungsstunden dieses Angebot mit einem Kostensatz von 49,95 Euro pro Stunde. 2.4.4 Schule und Ausbildung

In freier Trägerschaft des Christlichen Jugenddorfes (CJD) Nienburg gibt es seit 2005 die Christophorusschule als staatlich anerkannte Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. Die Christophorusschule hat den Auftrag, Schülerinnen und Schüler, die aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Schulverweigerung) eine besondere Beschulung und sozialpädagogische Förderung benötigen, zu erziehen und zu unterrichten und arbeitet im Verbund mit den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und den anderen Arbeitsbereichen des CJD Nienburg. Die Schule hielt weiterhin 80 Plätze vor. Zum Stichtag besuchten 69 Kinder und Jugendliche mit erheblichen psychischen Beeinträchtigungen und Entwicklungsdefiziten die Schule; 10 davon hatten eine Diagnose gemäß § 35 SGB VIII und eine Schulbegleitung. Im Rahmen der Berufsorientierungsmaßnahme BeoM / Initiative Inklusion hielt die GfI gem. mbH an der Astrid-Lindgren-Schule in Nienburg (Förderschule) 3 Plätze vor. Start des Projektes war im Mai 2012, damals für Stolzenau. Für die gesamte Maßnahmezeit (1½ bis 2 Jahre) betrugen die Kosten pro Platz 2000,- € inklusive Potentialanalyse. 3 Personen im Alter von 18-25 Jahren (2 Mädchen, 1 Junge) aus dem ICD-10 Diagnosespektrum F7 (Intelligenzminderung) nutzten das Angebot.

Die Gfi-BeoM – Maßnahme für SchülerInnen zur geistigen Entwicklung im Landkreis Nienburg war bisher über die Projektförderung „Initiative Inklusion“ des Sozial-ministeriums finanziert. Für die Zukunft hat das Land Niedersachsen in Absprache mit der Bundesagentur für Arbeit festgesetzt, dass auch für diesen Personenkreis die „Koordinierungsstelle Berufsorientierung“ der allgemeinbildenden Schulen in der Zuständigkeit des Kultusministeriums regelhaft genutzt wird. Die Koordinierungsstelle stellt für alle allgemeinbildenden Schulen ein Angebot von qualitätsgeprüften Modulen (Projekten) zur vertieften Berufsorientierung bereit, um die sich der interessierte Maßnahme-Träger auf jedes Modul wie aber auch die jeweiligen Schulen bewerben müssen. Es soll das Regelangebot von Schule und Berufsberatung vor Ort ergänzen und es kann von den Schulen nach Bedarf und

Veränderungen und Ist-Stand – Versorgungsangebote für psychisch kranke Kinder und Jugendliche – Schule und Ausbildung (Lebenshilfe Nienburg; CJD-Christophorusschule; GfI)

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Kapazität abgerufen werden. Die Module werden den Schulen auf einer Internet-plattform angeboten. Hier können sich Bildungsträger und Anbieter von Modulen und die jeweiligen Schulen um Maßnahmen bewerben. Dieses Verfahren lehnen wir aus fachlichen Begründungen ab und haben uns deshalb von dem Maßnahme- bzw. Modul-finanzierten Angebot „Berufsorientierung“ zurückgezogen. Wir sind der An-sicht, dass ein individuelles, personenzentriertes Arbeiten im Zusammenwirken mit der jeweiligen Schule bzw. der/m jeweiligen zu unterstützenden SchülerIn und den gleichzeitig notwendigen Vernetzungen durch dieses neue Verfahren nicht ziel-führend sein wird. Nach unserer Ansicht wird eine mit allen Akteuren vertrauensvolle Zusammenarbeit für diesen Personenkreis durch diese Arbeitsweise eher nicht begünstigt. (Veronika Heß-Holscher, Geschäftsführerin der GfI).

In 18 Fällen (15 zum Stichtag) wurde im gesamten Berichtsjahr (nicht qualifizierte) Schulassistenz für geistig und/oder körperlich behinderte Schüler durch die GfI sichergestellt und mit 19,79 € pro Stunde im ersten Halbjahr (14 Plätze) und ab 01.08.2017 mit 20,61 € pro Stunde vergütet (16 Plätze). 7 Mädchen und 3 Jungen wiesen Intelligenzminderung als Diagnose auf, je 4 Jungen und 4 Mädchen gehörten zum Personenkreis mit Entwicklungsstörungen und/oder körperlichen Behinderungen. Der Stellenanteil mit Grundqualifikation Sozialpäd., Krankenpflege, Ergotherapie, Heilerziehungspflege etc. lag im ersten Halbjahr bei 0,26 und im zweiten Halbjahr bei 0,39 sowie 0,2 Stellenanteilen für Verwaltung. Pädagogische Schulbegleitung wurde ebenfalls von den Offenen Hilfen der Lebenshilfe Nienburg gem. GmbH angeboten. Die Zielgruppe bilden Schüler mit Autismus-Spektrum-Störungen und ADS/ADHS mit Unterstützungsbedarf unab-hängig von der Schulform. Hilfe zur angemessenen Schulbildung ist ein Angebot im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht, das in allen Schulformen möglich ist. Durch die professionelle Begleitung wird der Schulbesuch in größtmöglicher, sozialer Inte-gration erleichtert bzw. erst ermöglicht. Zum Stichtag nutzen 25 Klienten mit 362 Stunden wöchentlich dieses Angebot mit Kostensätzen von 40,51 bzw. 47,60 Euro (Jugendhilfe) und 44,50 Euro pro Stunde (Eingliederungshilfe). Der Bereich Schulassistenz wurde seit 2016 von der Lebenshilfe Nienburg nicht mehr angeboten. Die Zusammenarbeit zwischen einzelnen Schulen im Kreisgebiet und dem Sozial-psychiatrischen Dienst hat sich weiter bewährt. Eine Inanspruchnahme des Sozial-psychiatrischen Dienstes in besonderen psychosozialen Krisen fand am häufigsten in Kooperation mit der Schulsozialarbeit der Berufsbildenden Schulen Nienburg statt. Aus anderen Schulen nahmen einzelne Schulsozialarbeiter/Innen an den Sitzungen der Fachgruppe Psychosoziale Hilfen für Kinder und Jugendliche teil. Im Übrigen liegt seit dem 01.01.2017 die Verantwortung für die Schulsozialarbeit nicht mehr in kommunaler Hand:

Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung Seit 2017 hat das Land Niedersachsen die Verantwortung für die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung übernommen und als Landesaufgabe - RdErl. d. MK vom 1.08.2017 - 25.6 - 84030 - VORIS 22410 - definiert.

Veränderungen und Ist-Stand – Versorgungsangebote für psychisch kranke Kinder und Jugendliche – Schule und Ausbildung (GfI; Lebenshilfe Nienburg; Schulsozialarbeit)

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Schule ist ein Ort des Lernens, auch und zunehmend des sozialen Lernens. Dabei sind die Herausforderungen in den letzten Jahren durch eine sich schnell verän-dernde Schülerschaft erheblich größer geworden. Neben den Lehrkräften beschäftigt das Land Niedersachsen in immer größerer Zahl schulische Sozialarbeiter, um den Bildungsauftrag des Schulgesetzes zu erfüllen.

So sind landesweit seit dem 01.01.2017 über 1000 sozialpädagogische Fachkräfte an niedersächsischen Schulen beschäftigt. Sie leisten einen nicht zu unter-schätzenden Beitrag zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler. In Ergänzung zu der Kinder- und Jugendhilfe unterstützt die schulische Sozialarbeit beim Abbau von sozialen Benachteiligungen und stärkt das soziale Miteinander. Die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung trägt mit ihren Angeboten auch dazu bei, Schülerinnen und Schülern eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht und am Schulleben sowie ein erfolgreiches Absolvieren der Schullaufbahn zu ermöglichen.

Mit ihren Beratungs- und Unterstützungsleistungen stehen die sozialpädagogischen Fachkräfte allen Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Lehrerin-nen und Lehrern an ihren Schulen zur Verfügung und verstärken die multiprofessio-nellen Teams. Die Mitarbeit in Netzwerken und Arbeitsgruppen ermöglicht den Schul-sozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern sinnvolle Möglichkeiten zur Kooperation und zur Erweiterung des Fachwissens.

Die schulische Sozialarbeit bietet Hilfe und Unterstützung in verschiedenen Themenfeldern an:

Beratung bei individuellen Problemen, z.B. familiärer Art

Berufsorientierung und Hilfe beim Übergang Schule/Beruf

Gestaltung des Ganztagsangebotes

Schulabsentismus

Gewalt- und Konfliktprävention, z.B. in Form von Sozialtraining

Gesundheitsförderung und Suchtprävention

Interkulturelle Arbeit

Förderung von Medienkompetenz

Schulbezogene Hilfen

In jeder Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde wurde eine Dezernentenstelle zur Fachaufsicht für die schulische Sozialarbeit eingerichtet. Neben der schulischen Beratung gestalten die Dezernenten die konzeptionelle Weiterentwicklung und bereiten landesweite Entscheidungen und Strategien vor. 28 Die Schulpsychologische Beratungsstelle der Niedersächsischen Landesschul-behörde konnte aufgestockt werden, allerdings weiterhin mit Dienstsitz in Syke. Neben Dipl. Psychologin Frau Lippert ist seit Mitte 2017 Frau Kluge als Schulpsychologische Dezernentin für den Landkreis Nienburg zuständig:

Niedersächsische Landesschulbehörde Dezernat 5 – Schulpsychologie Schulpsychologische Dezernentin LK NI:

Frau Dipl. Psych. Pia Lippert Außenstelle Syke, Am Feuerwehrturm 9, 28857 Syke

28

https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/organisation/dezernate/dezernat-2/soziale-arbeit (Juli 2018)

Veränderungen und Ist-Stand – Versorgungsangebote für psychisch kranke Kinder und Jugendliche – Schule und Ausbildung (Schulsozialarbeit/Schulpsychologische Beratungsstelle)

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[email protected] www.Landesschulbehoerde.de Tel.: 04242 169 621 26 Fax: 04242 169 621 19

Niedersächsische Landesschulbehörde Dezernat 5 – Schulpsychologie und Prävention und Gesundheitsförderung für Schülerinnen und Schüler

Schulpsychologische Dezernentin LK NI: Frau Melanie Kluge (M.Sc.) Außenstelle Syke, Am Feuerwehrturm 9, 28857 Syke [email protected] Tel.: 04242 169 621 14 Fax: 04242 169 621 19

www.landesschulbehoerde.de

Schulpsychologische Beratung ist nach § 120 des Niedersächsischen Schulgesetzes Aufgabe der Schulbehörden. Sie ist als Pflichtleistung des Landes und als Dienst-leistung für alle an Schule Beteiligten definiert. Für Schulleiter, Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit, zu allen Fragen bezüglich der Schule direkt mit der Schulpsychologie Kontakt aufzunehmen. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen werden sich im notwendigen Umfang im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten der Fragestellungen annehmen. Die nachstehende Liste gibt einen allgemeinen Überblick über die Angebote der Schulpsychologie.

Angebote: Schulinterne Lehrerfortbildungen zu schulpsychologischen und psychosozialen Themen

Unterrichtshospitation zur Analyse des Lehrerverhaltens und des Schülerverhaltens

Psychologische Diagnostik zu Lern- und Leistungsfragen und zum sozialen Verhalten

Veränderungsplanung und Unterstützung bei der Umsetzung der vorgeschlagenen

Interventionsmaßnahmen

Fachpsychologische Beratung zu schulischen Themen

Beratung und Unterstützung bei Konflikten zwischen Eltern und Lehrkräften sowie bei

Konflikten auf der Schülerebene

Schullaufbahnberatung

Vermittlung außerschulischer Hilfen

Grundlagen und Arbeitsprinzipien Bei der Ausgestaltung der Schulpsychologischen Beratung gelten die folgenden Grundlagen und Arbeitsprinzipien:

Freier Zugang

Freiwilligkeit der Inanspruchnahme

Kostenfreiheit

Schweigepflicht nach § 203 StGB

Zu beachten ist: Schülerinnen und Schüler können nur von den Erziehungs-berechtigten zur Beratung durch die Schulpsychologie angemeldet werden. Voll-jährige Schülerinnen und Schüler können sich selbst anmelden.

Veränderungen und Ist-Stand – Versorgungsangebote für psychisch kranke Kinder und Jugendliche – Schule und Ausbildung (Schulpsychologische Beratungsstelle)

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3 Forensik

3.1 Wunstorf (Stationäre Behandlung)

In der Forensischen Klinik der KRH Psychiatrie Wunstorf werden Patienten behandelt, die in Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung erhebliche Straftaten begangen haben und vom Gericht in den Maßregelvollzug gemäß § 63 des Strafgesetzbuches oder einstweilig (vor der Urteilsfindung) gemäß §126a der Strafprozessordnung eingewiesen sind. Es besteht eine Aufnahmezuständigkeit für den Landgerichtsbezirk Hannover (Männer und Frauen). Die KRH Psychiatrie Wunstorf ist vom Land Niedersachsen mit der Durchführung des Maßregelvollzuges gemäß § 63 StGB beliehen. Der Chefarzt als Vollzugsleiter, seine Vertreter und weitere Mitarbeiter sind als Landesbedienstete für die Anordnung und Durchführung hoheitlicher Aufgaben verantwortlich.29 Es gibt folgende Stationen / Wohngruppen: M 6.1 Einstweilige Unterbringung §§ 126a/453c StPO

Eingangsstufe § 63 StGB M 6.2 Behandlungsschwerpunkt für Psychosekranke

Gemischtgeschlechtliche Behandlungseinheit M 6.3 Behandlungsschwerpunkt für Pat. mit Intelligenzminderungen

Behandlungsschwerpunkt für Pat. mit Persönlichkeitsstörungen M 2.5 Behandlungsschwerpunkte für Rehabilitation, Entlassungsvorbereitung,

Wiedereingliederung (z.T. fakultativ offen)

M 7.1 Behandlungsschwerpunkt für Rehabilitation, Entlassungsvorbereitung, Wiedereingliederung (offen)30

3.1.1 Wunstorf (ambulant) Die Forensische Institutsambulanz (FIA) der forensischen Klinik der KRH Psychiatrie Wunstorf bietet eine spezialisierte forensische Nachsorge mit regelmäßig aufsuchendem Charakter an. Zielgruppe sind Patienten, bei denen die Unterbringung nach § 63 gemäß § 67b oder § 67d StGB zur Bewährung ausgesetzt und Führungs-aufsicht angeordnet ist.31 Seit 2006 verfügt Niedersachsen flächendeckend über Forensische Nachsorgeam-bulanzen. Sie werden überwiegend vom Land finanziert.

Kernaufgabe der forensischen Institutsambulanz (FIA) ist die nachsorgende Behandlung psychisch kranker Rechtsbrecher, die mit gerichtlichen Auflagen aus dem Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB entlassen wurden beziehungsweise deren Unterbringung das Gericht direkt mit der Anordnung in der Hauptverhandlung zur Bewährung ausgesetzt hat.

Die FIA ist spezialisiert auf eine sorgfältige psychiatrische Behandlung sowie insbesondere auf eine langfristig ausgerichtete Planung und Unterstützung von Rehabilitationsmaßnahmen.

Wir legen Wert auf eine hohe personelle Kontinuität und regelmäßige aufsuchende Kontakte. Das kontinuierliche Risikomanagement zielt auf eine frühzeitige Krisenerkennung, um in einer gut vernetzten Arbeit mit vielen anderen Beteiligten Verschlechterungen des Gesundheitszustandes entgegenzuwirken und damit einhergehende Risiken erneuter Straftaten zu reduzieren.

29

http://www.krh.eu/klinikum/PSW/kliniken/forensischepsychiatrie/Seiten/default.aspx (Aug. 2018) 30

http://www.krh.eu/klinikum/PSW/kliniken/forensischepsychiatrie/station/Seiten/default.aspx (s.o.) 31

http://www.krh.eu/klinikum/PSW/kliniken/forensischepsychiatrie/leistung/Seiten/default.aspx (s.o.)

Veränderungen und Ist-Stand – Forensik Wunstorf

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Unsere Kooperationspartner sind das gesamte regionale Hilfesystem für psychisch kranke Menschen, die psychiatrischen Kliniken im Versorgungsgebiet und die Ange-hörigen unserer Patienten, aber auch die Bewährungshilfe, die Führungsaufsicht-stellen, die Staatsanwaltschaft als Strafvollstreckungsbehörde und die Strafvoll-streckungskammern.

Die Dauer der Nachsorge ist auf den Zeitraum der Führungsaufsicht beschränkt. Vorrangiges Ziel ist die Wiedereingliederung der Patienten in das allgemeine psychiatrische Versorgungssystem.32 Aktuelle Zahlen lagen nicht vor. 3.2 MRVZN Bad Rehburg (Stationäre Behandlung)

Das Fachkrankenhaus Bad Rehburg gehört zum Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen (MRVZN) und ist mit 100 Behandlungsplätzen, verteilt auf 5 Stationen und drei Wohngemeinschaften, dem Maßregelvollzug nach §64 StGB zugeordnet.33 Im Fachkrankenhaus für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie in Bad Rehburg werden Patienten behandelt, die von den Gerichten nach § 64 StGB untergebracht sind. Dabei werden nur Männer mit einer Alkohol- und/oder Medikamentenabhängigkeit, sowie Drogenabhängigkeit aufgenommen. Für diese Patientengruppe ist die Fachabteilung die wichtigste Einrichtung in Niedersachsen. Es stehen hierfür 96 Betten zur Verfügung. Die zugrunde liegenden Straftaten sind vielfältig, sie umfassen z. B. Eigentums-delikte, Straßenverkehrsdelikte, Körperverletzung, aber auch Sexualverbrechen und Tötungsdelikte. Die Unterbringung kann wegen eines einzigen Deliktes, aber auch aufgrund mehrfacher Verurteilungen wegen Straftaten mit geringerer Gefährlichkeit, erfolgen. In der Behandlung stehen jedem Patienten Mitarbeiter in Teams aus verschiedenen Berufsgruppen zur Seite, die gemeinsam mit den Patienten die Behandlung planen und durchführen. Dabei kommen unterschiedliche Therapieansätze zum Tragen, die auf den einzelnen Patienten abgestimmt sind. Eines dieser Mittel sind Vollzugs-lockerungen wie Ausgang, oder Belastungsurlaub, die nach eingehender individueller Prüfung genehmigt werden können.

Sicherheit durch Behandlung / Mitarbeitende und Beziehung als wesentliches Mittel

Das Ziel der Unterbringung soll über den Behandlungsauftrag erreicht werden. Der Gesetzgeber hat vorgegeben, dass der Patient geheilt werden oder zumindest für eine gewisse Zeitspanne vor dem Rückfall in die akute Sucht bewahrt werden soll. Ist dieses Ziel nicht mehr erreichbar, wenn also keine konkreten Hinweise auf einen Behandlungserfolg mehr erkannt werden können, dann kann durch die Strafvollstreckungskammer die Erledigung der Maßregel festgestellt werden. Damit steht der therapeutische Auftrag deutlich im Mittelpunkt der Unterbringung. Gleichzeitig ist der Schutz der Allgemeinheit zu beachten, diese Perspektive ist bei allen Entscheidungen mit einzubeziehen. Grundsätzlich gilt, dass in einem psychiatrischen Krankenhaus und insbesondere in der Suchtkrankenbehandlung dieses Ziel überwiegend durch korrigierende Erfahrungen der Patienten erbracht wird. Dieses setzt den Einsatz verschiedener Berufsgruppen voraus. Es ist dem

32

http://www.krh.eu/klinikum/PSW/kliniken/forensischepsychiatrie/amb-foren/Seiten/default.aspx (s.o.) 33

https://www.mrvzn-badrehburg.niedersachsen.de/allgemeine_informationen/ (Juni 2018)

Veränderungen und Ist-Stand – Forensik Bad Rehburg

Page 85: Erste Fortschreibung des Sozialpsychiatrischen Plans · 3 Forensik - 81 - 3.1 Wunstorf (Stationäre Behandlung) - 81 - 3.1.1 Forensische Institutsambulanz (FIA) Wunstorf - 81 - 3.2

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Auftrag einer individuellen Behandlung Rechnung zu tragen. Die Beziehungs-gestaltung zu den Untergebrachten ist das entscheidende Element der Behandlung. Sie muss auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten abgestimmt und durch professionelle Ausgestaltung geprägt sein. Nur so sind Veränderungen des Krankheits- bzw. Störungsbildes zu erreichen. Dem Verhalten und übergeordnet dem Einsatz der Mitarbeitenden kommt die entscheidende Rolle zu. Gleichzeitig wird die Sicherheit der Einrichtung und der von ihr zu Schützenden zwar durch mechanische Hilfsmittel unterstützt, erneut kommt dem Umgang mit diesen mechanischen / technischen Mitteln die entscheidende Rolle zu. Gute Hilfsmittel, die nicht oder falsch eingesetzt oder genutzt werden, verfehlen ihren Zweck. Diese Überlegungen liegen der Arbeit im MRVZN Bad Rehburg seit Jahrzehnten zugrunde und haben sich im Alltag bewährt. Es gilt, sie im Kern zu bewahren aber auch ständig zu überprüfen und weiter zu entwickeln.34 Die Plätze werden aus ganz Niedersachsen genutzt. Angeschlossen an die nieder-sächsischen MRVZen gibt es seit 2006 auch die forensischen Institutsambulanzen: 3.2.1 Forensische Institutsambulanz (FIA) Bad Rehburg

Auf Anregung des Niedersächsischen Sozialministeriums wurden in den Nieder-sächsischen Maßregelvollzugskliniken forensische Ambulanzen geschaffen. Da Patienten nach erfolgreichem Abschluss einer Maßregel (Bewährungsentlassung) häufig Schwierigkeiten haben, im ambulanten medizinischen Hilfssystem aufgenom-men zu werden, sollen mit Hilfe der Institutsambulanzen die entlassenen Patienten Unterstützung bekommen, ihre Bewährungsauflagen (Suchtmittelabstinenz) zu erreichen. Üblicherweise werden die Patienten aus der Maßregel gemäß § 64 StGB mit den Weisungsauflagen entlassen, sich zumindest über den Bewährungszeitraum der Suchtmittel zu enthalten und die Hilfe einer forensischen Ambulanz in Anspruch zu nehmen sowie Kontrollen zuzulassen (Alkohol- und Drogenscreening im Urin oder im Blut). Die Forensische Institutsambulanz versucht, durch Gespräche und Beratung die Patienten bei ihren Problemen zu unterstützen und ggf. bei Krisensituationen (beispielsweise Arbeitsplatzverlust, Partnertrennung, Tod von Angehörigen, Konflikte mit Freunden, finanzielle Sorgen) Hilfe anzubieten. Ein wichtiger Punkt ist allerdings auch die Kontrolle von Urin oder Blut, um die Patienten in die Lage zu versetzen, ihre Abstinenz bescheinigen zu lassen. Diese Bescheinigungen können beispielsweise auch bei der Erlangung oder Wiedererlangung eines Führerscheines behilflich sein. Die Forensische Institutsambulanz Bad Rehburg betreut derzeit (Stand März 2012) 23 Patienten im Umland der Klinik Bad Rehburg sowie in der Region Hannover, die zur Maßregel gemäß § 64 StGB im MRVZN Bad Rehburg, Brauel oder Moringen untergebracht waren. Auch werden Patienten aus anderen Kliniken oder Bundesländern betreut, wenn sie in das Einzugsgebiet der Bad Rehburger Klinik ziehen, (beispielsweise Patienten aus Königslutter, Lüneburg oder Schloss Haldem). Derzeit sind 4 Mitarbeiter der Klinik mit jeweils einem Viertel ihrer Stelle bei der FIA beschäftigt. Um die Patienten in die Lage zu versetzen, ihre Weisungsauflagen zu erfüllen, werden ihnen Termine in der Ambulanz in Bad Rehburg angeboten. In Ausnahme-fällen können die Mitarbeiter der Ambulanz auch einen Hausbesuch bei dem

34

https://www.mrvzn-badrehburg.niedersachsen.de/behandlung/behandlung_im_mrvzn_bad_rehburg/ (Juni

2018)

Veränderungen und Ist-Stand – Forensik Bad Rehburg

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Patienten machen. Zudem wird seit Mitte 2011 den Patienten einmal monatlich ein Termin in den Räumlichkeiten des Offenen Maßregelvollzuges in Hannover-Misburg angeboten. Die Forensische Institutsambulanz Bad Rehburg ist verpflichtet, der Bewährungs-hilfe und der zuständigen Strafvollstreckungskammer Berichte über den Verlauf der Behandlung zuzusenden bzw. bei Krisensituationen telefonische Rücksprache zu halten. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen Patienten Termine in der Ambulanz nicht wahrnehmen (und somit ein Suchtmittelrückfall nicht ausgeschlossen werden kann) und/oder die Patienten durch Nachweis von Substanzkonsum in den Untersuchungen auffallen. Sollten die Patienten den Kontakt zu der Ambulanz abbrechen/beenden oder/und es Hinweise für einen deutlichen Suchtmittelrückfall mit der Gefahr erneuter Delinquenz ergeben, so hat die Strafvollstreckungskammer unter anderem folgende Möglichkeiten der Intervention:

Befristete Wiederinvollzugsetzung der Maßregel (§ 67 h StGB): Hierzu werden die Patienten für 3 bis 6 Monate erneut im MRVZN Bad Rehburg aufgenommen und im Verlauf dieser Unterbringung üblicherweise nach einigen Wochen wieder im Probewohnen erprobt (ggf. beim zweiten „Versuch" in einer Einrichtung). Bei Aussichtslosigkeit einer Maßregel kann die Bewährungsstrafe widerrufen werden und die Patienten müssten zur Ableistung der Freiheitsstrafe in den Justizvollzug überwiesen werden. Sollte sich während der Bewährungszeit eine konkrete Gefahr erneuter schwer-wiegenderer Straftaten ergeben, so hat das Gericht die Möglichkeit, die Patienten mittels Sicherungshaftbefehls sehr schnell in Haft zu bringen, um die Gefahr weiterer Straftaten zu verhindern.

Das Niedersächsische Sozialministerium ist Kostenträger dieser ambulanten forensischen Nachsorgebehandlung und bewilligt die Kosten für die Patienten üblicherweise für zunächst ein Jahr. Sollten sich im Verlauf dieser einjährigen Behandlung Schwierigkeiten bei dem Patienten ergeben (Suchtmittelrückfälle, erneute Straftaten, fehlende Etablierung eines anderen Hilfesystems), so kann die Weisung, die Betreuung durch die forensische Ambulanz in Anspruch zu nehmen, verlängert werden (max. bis zum Ende der Bewährungszeit, üblicherweise 3 bis 5 Jahre).35 Auch für diesen Bereich lag kein aktuelles Zahlenmaterial vor.

35

https://www.mrvzn-badrehburg.niedersachsen.de/behandlung/behandlung_forensischen_institutsambulanz/ (Juni 2018)

Veränderungen und Ist-Stand – Forensik Bad Rehburg

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4 Änderungen in der Verbunds- und Fachgruppenstruktur

4.1 Geschäftsführung

Die Geschäftsführung des Sozialpsychiatrischen Verbundes nahm wie bisher an den Fachgruppensitzungen teil und organisierte die Psychiatrieratssitzungen und Vollver-sammlungen (letzte Vollversammlung im Sept 2016). Hinzu kam die Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden Gemeindepsychiatrischen Koordinierungsgesprächen in der KRH Psychiatrie Wunstorf, an Tagungen des Landesfachbeirats Psychiatrie Niedersachsen sowie Psychiatrie-Koordinatoren- und SpDi-Leitertreffen (sowohl landes- als auch bundesweit), Gerontopsychiatrischen Netzwerktagungen und Koordinierungstreffen mit den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Diensten Niedersachsens; letzteres überwiegend vertreten durch den Kollegen Wohlfahrt. Mit Frau Heike Stiegler (Fachärztin für öffentliches Gesundheitswesen) war zum Juli 2014 die Fachdienstleitung des Sozialpsychiatrischen Dienstes und damit auch der ärztliche Teil der Geschäftsführung des Sozialpsychiatrischen Verbundes wieder-besetzt worden. Ein Teil dieser Stelle wird wie bisher für amtsärztliche Tätigkeiten genutzt. Nachdem zum Ende 2014 auch Dr. Haas als Fachbereichsleiter des Fachbereichs Gesundheitsdienste in den Ruhestand verabschiedet worden war, konnte auch diese Stelle mit Dr. Vogel nahtlos wiederbesetzt werden. 4.2 Fachgruppen

Die im Sozialpsychiatrischen Verbund des Landkreises Nienburg existierenden Fachgruppen gibt es seit Gründung des Verbundes im Oktober 1997, teils waren auch nachträglich neue hinzugekommen oder auch wieder aufgelöst worden. Ihre gewählten Fachgruppensprecher sind aus den im Anhang aufgeführten Anlagen Zusammensetzung des Psychiatrierates (Kapitel 7.3) und ihre Zusammensetzung aus der Adressenliste ersichtlich (Kapitel 7.6). Da die Fachgruppen eigenständig die Inhalte ihrer Arbeit bestimmen, gestaltet sich auch die konkrete Arbeit je nach Fachgebiet unterschiedlich und am jeweiligen Bedarf orientiert. Es blieb im Berichts-zeitraum bei den unterschiedlichen Arbeitsweisen, was Auswahl der Themen oder Häufigkeit der Sitzungen betrifft. In der Regel war bei den Fachgruppensitzungen die Geschäftsführung vertreten. Es obliegt ansonsten den Mitgliedern der Gruppen, eigenständige Vorschläge und Themenschwerpunkte einzubringen und diese mit den von ihnen gewählten Psychiatrieratsmitgliedern abzustimmen. Ergebnisse der Fachgruppen werden im Psychiatrierat (2x jährlich) vorgestellt, teils auch in der Vollversammlung. An dieser Stelle sei den Psychiatrierats- und Fachgruppen-mitgliedern für ihren Einsatz bei der Organisation und Durchführung der konkreten Arbeit in diesem Bereich gedankt. In der Fachgruppe der Heime der Wiedereingliederung nach §§ 53, 54 SGB XII fanden kontinuierliche und themenbezogene Sitzungen etwa vierteljährlich statt. Die positive Kooperation und Vernetzung, die die einzelnen Einrichtungen zu mehr Austausch und Absprachen nutzten, konnte im Rotationsverfahren fortgeführt werden. Einigkeit bestand in der Einschätzung akuten Fachkräftemangels. Zur seit Verbundsgründung bestehenden Fachgruppe zählen 9 Hilfeanbieter, nicht alle beteiligen sich an den Sitzungen. Mitglieder der Fachgruppe wertschätzen die konstruktive Zusammenarbeit trotz „Konkurrenz“; ein einrichtungsübergreifendes Fußballturnier mit Wanderpokal für Bewohner der stationären Eingliederungshilfen hat sich zu einer regelmäßigen Veranstaltungsreihe entwickelt, ebenso eine gemeinsame Grillaktion für die Bewohner. Ebenso soll die bisher gut besuchte

Änderungen in der Verbunds- und Fachgruppenstruktur (Geschäftsführung; Fachgruppen)

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Fortbildungsreihe zum Thema Deeskalationstraining für MitarbeiterInnen der Einrich-tungen fortgeführt werden. Im Berichtsjahr gab es eine weitere Fortbildung zum Thema Umgang mit Medikamenten. Dauerthema blieb und bleibt das BTHG. Fachgruppensprecher waren/sind Herr Balkau (Landsitz Weseraue) und Frau von Bülow-Burgdorf (Hof Westerwarp). Die Zusammenarbeit der Mitglieder der Fachgruppe Ambulant Betreutes Wohnen für psychisch Kranke (ebenfalls seit Verbundsgründung bestehend) blieb ebenfalls konstruktiv und ergebnisorientiert. Es fanden im Berichtsjahr regelmäßige und themenorientierte Sitzungen statt, teils mit zusätzlichen kleineren Arbeitskreisen zu Themen wie Qualitätssicherung oder Leistungsvereinbarung. Die Zahl der Anbieter blieb seit Erstellung des letzten Planes konstant bei 15 Anbietern innerhalb des Landkreisgebietes sowie 3 Anbietern, die außerhalb des Landkreisgebietes ihren Sitz haben, teilweise aber Klientel im Landkreis versorgen. Zum Jahreswechsel 2014/2015 hatte die Fachgruppe zunächst entschieden, die Tätigkeit vorübergehend ruhen zu lassen, da aus Sicht der Anbieter zu wenig Verhandlungsspielraum über wesentliche Punkte der Leistungsvereinbarung bestünde; ein Teil der Anbieter hatte dabei schon neue Vereinbarungen mit dem Landkreis unterzeichnet. Trotz dieser Entwicklung sah die FG weiter die Notwendigkeit der Zusammenarbeit und des fachlichen Austauschs. Auch für den vorliegend Sozialpsychiatrischen Plan hat die FG beschlossen, den eigenen Bericht der Fachgruppensprecherin mit aufzunehmen (siehe Anhang 6.5). Fachgruppensprecherin war/ist Frau Heß-Holscher (GfI) und Herr Swart (Brücke e.V.); für Herrn Swart ist inzwischen nach Eintritt in den Ruhestand Herr Sandmann (Lebenshilfe Nienburg gGmbH) Nachfolger und Stellvertretender Fachgruppensprecher. Die seit Anfang 2000 bestehende Fachgruppe Psychosoziale Hilfen für Kinder und Jugendliche ist von der Anzahl der TeilnehmerInnen die größte FG geworden, im letzten Verteiler waren 27 Hilfeanbieter aufgeführt. Als ein kontinuierliches Projekt in Zusammenarbeit mit dem SpDi wird in den vergangenen Jahren der Wegweiser zu Psychosozialen Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien erstellt. Im Berichtsjahr übernahm diese Aufgabe Herr Wohlfahrt aus dem Fachdienst Psychosoziale Aufgaben. Die Fachgruppensitzungen wurden von den Anbietern im Rotationsverfahren genutzt, um fachlichen Austausch und Kooperation untereinander sicherzustellen. Dazu gehörten neben den behandelten Themen wie Inklusion auch Fachveran-staltungen, die dank des Engagements des Fachgruppensprechers und der Bereit-stellung geeigneter Räumlichkeiten in der Güldenen Sonne durchgeführt werden konnten. Es gab Veranstaltungen zum Jugendmedienschutz sowie regelmäßig angebotene und sehr gut besuchte Fachtagungen/Fortbildungsveranstaltungen zu kinder- und jugendpsychiatrischen Themen mit Vorträgen aus der KJP-Praxis M. Graßmann und anderen. Zusätzlich hatten sich Einrichtungen der Jugendhilfe zusammengeschlossen, um in Form von 6 Modulen pro Halbjahr dort tätige Erzieher weiter zu qualifizieren. Diese bereits in 2017 stattgefundenen Nachqualifizierungen wurden gut angenommen und sollen fortgeführt werden. Initiator (auch der Nach-qualifizierungsmodule) und Fachgruppensprecher dieser FG war seit Anfang 2000 der Leiter der Güldenen Sonne, Klaus Nagel, der im Juli 2018 in den wohlverdienten Ruhestand wechselt. Sein Stellvertreter in der FG war/ist Herr Walter (CJD), der seit Beginn 2018 nun neuer Fachgruppensprecher ist. Zur neuen Stellvertreterin wurde Frau van den Born (Landsitz Eickhof) gewählt.

Änderungen in der Verbunds- und Fachgruppenstruktur (Fachgruppen)

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Im Bereich der Fachgruppen Vertretung der Betroffenen (sowohl der Angehörigen als auch der PatientInnen) gab es weiterhin ein hohes Maß ehrenamtlicher Mitarbeit. Für die Betroffenen gab es seit Beginn des Verbunds mit Herrn Volker Weißhaupt einen Vertreter, der seit mehr als 3 Jahren wegen Berentung einen Nachfolger sucht. Die Stellvertreterin war bereits 2009 ohne Nachfolgerin aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten. Ein potentieller Kandidat (seit 25.04.2018), der in Nienburg als Betroffener Selbsthilfegruppen begleitet, kommt nicht aus dem Kreisgebiet und hat die Kooperationsvereinbarung noch nicht unterzeichnet. (Bislang einmalige Teilnahme an FG Niedrigschwellige Angebote). Der neue Satz 2 in § 8 des novel-lierten NPsychKG ist zwar gut gemeint, dass nämlich jeweils zwei Personen von den Selbsthilfeorganisationen Betroffener und Angehöriger benannt werden und im Verbund vertreten sein sollen, bleibt in der Praxis aber schwer umzusetzen. Hier gilt es weiterhin, Ideen zur Motivation zu entwickeln. Neben der ehrenamtlichen Arbeit in der Angehörigenvertretung und als Ansprechpartnerin der Angehörigengruppe hatte Frau Tissler-Berndt auch in der von ihr im Jahr 2008 initiierten Beschwerdestelle für psychisch erkrankte Menschen und deren Angehörige gemeinsam mit Herrn Sawade zusätzliche Vermittlungsarbeit für Personen geleistet , die sich in psychiatrischen Versorgungs-strukturen nicht richtig behandelt sahen. Geplant, erwünscht aber noch nicht erfolgt ist eine Beteiligung weiterer ehrenamtlicher Mitarbeiter auch aus dem Kreis der Betroffenen und der „Profis“. In Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle des Sozial-psychiatrischen Verbundes und in Abstimmung mit dem Psychiatrierat hatte die Beschwerdestelle nach Anschreiben an die hiesigen Heimbetreiber (Heime der Wiedereingliederung), noch einmal direkt in einigen Einrichtungen die Arbeit der Beschwerdestelle vorgestellt, um so zu gewährleisten, dass allen Betroffenen diese Möglichkeit der Unterstützung in Problemsituationen bekannt ist. Beide Ansprech-partner waren auch in der Fachgruppe Niedrigschwellige Angebote für Men-schen in Psychosozialen Krisen und im Psychiatrierat vertreten. Da Frau Tissler-Berndt sich aus gesundheitlichen Gründen im Berichtsjahr 2017 aus ihrer jahrelangen Tätigkeit zurückziehen musste und Anfang 2018 verstarb (siehe oben, Kapitel 2.3.6.1), gibt es auch hier die oben beschriebenen Nachfolge-Probleme. Es gibt immerhin mit Frau Schiedlowsky eine Stellvertreterin im Psychiatrierat. Seit dem 24.03.2010 gibt es die Fachgruppe Niedrigschwellige Angebote für Menschen in psychosozialen Krisen. Die Initiative dazu war vom Paritätischen ausgegangen, um auch das Angebot des Pari-Cafés besser mit Anbietern von Hilfen zu vernetzen, die Leistungen oder Beratung anbieten, ohne Grundanforderungen für den Zugang zu stellen. Neben der Sozialberatung der Lebenshilfe Nienburg (gibt es inzwischen so nicht mehr), KIBIS, der Angehörigengruppe, der Beschwerdestelle und der GfI ist inzwischen sowohl die Wohnungslosenhilfe in Form der Herberge zur Heimat inklusive WohnWege als auch die Ambulante Hilfe der Diakonie in die Fachgruppe integriert worden. Anfangs war auch die Frauen- und Mädchen-beratungsstelle bei Gewalt beteiligt. Die Gruppe tagt 2 – 4 mal jährlich. Als Fach-gruppensprecher ist Herr Sawade im Psychiatrierat vertreten. Die FG Vertreter der Anbieter gesetzlicher Betreuung bestand ebenfalls seit Gründung des Sozialpsychiatrischen Verbundes und tagte 4x jährlich, teils mit zusätzlichen Arbeitskreisen und Fortbildungen in Kooperation mit dem Betreuungs-verein. (Siehe auch Kapitel 2.3.5 Verwaltungsbericht für den Zeitraum 2015-

Änderungen in der Verbunds- und Fachgruppenstruktur (Fachgruppen)

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2017/Fachdienst Betreuung). Fachgruppensprecherin im Psychiatrierat war Fachdienstleiterin Frau Münch-Lange (FD Betreuung); die Berufsbetreuerin und im Hospiz Verein engagierte Frau Schlobohm trat im Mai 2017 von ihrer Funktion als Stellvertreterin zurück. Diese Aufgabe übernahm die Vorsitzende des Betreuungs-vereins, Frau Friedrichs-Heise. Die Fachgruppe Ambulante Pflegedienste inklusive Ergotherapie hatte seit Verbundsgründung bestanden aber die meiste Zeit brachgelegen. Der damalige Fachgruppensprecher, Herr Döring, wurde zum Ende des Berichtsjahres in den Ruhestand verabschiedet. Zuvor konnte schon 2014 der Versuch, sie wieder zu beleben, mit der Ambulanten Psychiatrischen Pflege des Burg Aktiv Teams in die Praxis umgesetzt werden. Gemeinsam mit dem Paritätischen Pflegedienst gab es einige Treffen mit dem Burg Aktiv Team, das im Psychiatrierat ebenfalls vertreten ist sowie dem ebenfalls dem Verbund beigetretenen Anbieter Caspar und Dase. Eine größere Beteiligung anderer Pflegedienste ggfs. auch Ergotherapeutischer Praxen, verlief im letzten Oktober 2017 ernüchternd, die FG plant aber weitere Versuche, die anderen Pflegedienste einzubeziehen. Es fanden im Berichtsjahr 2 Sitzungen statt. Im Psychiatrierat sind Herr Meyer (APP Burg Aktiv Team) und Frau Heidorn (Interimsgeschäftsführerin des Paritätischen) als Fachgruppensprecher vertreten. Die seit Verbundsgründung existierende Fachgruppe der Einrichtungen beruflicher und medizinischer Rehabilitation (WfbM, RPK und BBB) und Tagesstätten war 2012 um die Anbieter der beiden neueren Tagesstätten erweitert worden. Die Tages-stätte der Neuen Burg GmbH Taget hatte zum 01.09.2012 in der Verdener Str. 2 speziell für Menschen mit Suchterkrankungen und Doppeldiagnosen den Betrieb eröffnet, die Eröffnung der Tagesstätte des Paritätischen mit den neuen Räumlichkeiten in der Prinzenstr. 1a – 3 folgte offiziell am 23.10.2012. Am 20.02.2014 fand die erste Fachgruppensitzung in der erweiterten Form statt. Im Verlauf des Berichtsjahres 2014 war der damalige Leiter der RPK Ex und Job Soziale Dienstleistungen e.V., Herr Häberle, in den Ruhestand gewechselt und hatte für eine nahtlose Übergabe seiner Funktion an die neue Leiterin, Frau Cornelia Hain, gesorgt. Diese wurde im Berichtsjahr 2017 von der neuen Leiterin Frau Schnofl abgelöst. Die Tagesförderung der Diakonie Himmelsthür hatte sich inzwischen ebenfalls dem Sozialpsychiatrischen Verbund und der Fachgruppe angeschlossen, wobei es sich bei deren Klientel überwiegend um geistig und körperlich behinderte Menschen handelt. Der bisherige Fachgruppensprecher Herr Weber-Dupont (Lebenshilfe Nienburg) übergab ebenfalls ruhestandsbedingt Ende 2016 seine Funktion an Frau Cordes-Tietz (Lebenshilfe Nienburg). Stellvertretender FG-Sprecher blieb Herr Heydt (Taget und RPK Verden). Geplant ist eine Beteiligung des SoVD-Kreisverbands Nienburg, da dort ab Mai 2018 die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) angeboten wird. Im Berichtsjahr tagte die FG dreimal, jeweils bei Ex und Job in Wunstorf, beim Paritätischen in Nienburg und in der RPK Verden. Neben dem fachlichen Austausch und der jeweiligen Vorstellung der Angebote bestimmten wie in allen anderen Fachgruppen Themen um das BTHG, Hilfeplanung, NPsychKG etc. die Sitzungsinhalte. Die seit Verbundsgründung so genannte Fachgruppe Klinisch-stationäre Anbieter hielt keine eigenen Sitzungen ab. Stattdessen nutzte die Geschäftsführung und andere KollegInnen des SpDis die jeweils am „ersten Mittwoch im letzten Monats im Quartal“ stattfindenden Gemeindepsychiatrischen Koordinierungsgespräche in der KRH Psychiatrie Wunstorf für regionsübergreifenden und klinikbezogenen fachlichen

Änderungen in der Verbunds- und Fachgruppenstruktur (Fachgruppen)

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Austausch. Als Fachgruppensprecher nahm Herr Dr. Aselmeier (gerontopsychia-trische Abteilung der KRH Psychiatrie Wunstorf) und Frau Dr. Störmer aus der Tagesklinik Nienburg der KRH Psychiatrie Wunstorf an den Psychiatrieratssitzungen teil und sorgten für die entsprechende Vernetzung und Informationen im Verbund. Ähnlich funktionierte die FG Vertreter niedergelassener Ärzte und Therapeuten seit Verbundsgründung. Es gab keine extra Sitzungen sondern Kooperation im Bedarfsfall, wie z.B. zu Zeiten der care4S, (Thema ambulant psychiatrische Pflege, Integrierte Versorgung). Als Stellvertreter und Fachgruppensprecher der Facharzt-praxis Nienburg nahm Dr. Pabst an den Psychiatrieratssitzungen regelmäßig teil. Der Kinder- und Jugendpsychiater Mirko Graßmann aus Rehburg nahm an den Sitzungen der FG Psychosoziale Hilfen für Kinder und Jugendliche teil; dort beteiligten sich teils auch einzelne Kinder- und Jugendlichen PsychotherapeutInnen. Die Fachgruppe Suchtkrankenhilfe besteht ebenfalls seit Verbundsgründung. Regelmäßige Sitzungen mit der Suchtberatungsstelle konnten im Berichtsjahr angesichts der Erkrankung des Psychiatrieratsmitglieds Herrn Aderhold nicht statt-finden, auch andere Ersatz-Termine mussten wegen personeller Engpässe ausfallen. Gute Besserung an Herrn Aderhold! Dienstbesprechungen zwischen SpDi und Sozialarbeitern der Suchtklinik der KRH Psychiatrie Wunstorf fanden nach jahrelanger Vernachlässigung dieser Kooperationsebene vereinzelt wieder statt. Positiv blieb die Teilnahme der Koordinatorin der KIBIS-Selbsthilfegruppen, Frau Walderbach, an der FG Niedrigschwellige Angebote. Fachgruppe Forensik Um es vorweg zu nehmen: Es gibt noch keine eigene FG Forensik im Landkreis Nienburg. Wie im Landespsychiatrieplan empfohlen wird, sollten nach Vorbild der hannoverschen Fachgruppe Forensik – Prävention und Nachsorge für psychisch Kranke im Maßregelvollzug auch in anderen Regionen oder Verbünden angepasst an die örtlichen Gegebenheiten Präventionsmaßnahmen entwickelt werden. Dankenswerterweise wurde seitens der hannoverschen FG, namentlich vom Chefarzt und Leiter des Maßregelvollzuges Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie KRH Psychiatrie GmbH Psychiatrie Wunstorf, Andreas Tänzer, sowohl der LK Schaumburg als auch der LK Nienburg eingeladen, ab Januar 2017 an den zweimonatlich in Hannover stattfinden Sitzungen teilzunehmen. Die Treffen dienen dem fachlichen Austausch bis hin zu lösungsorientierten Fallbesprechungen. Dieses Angebot nutzte die Geschäftsführung des Nienburger Verbundes regelmäßig, teils gemeinsam mit einem weiteren Verbundsmitglied aus dem Bereich ABW. Die Fachgruppensprecherin der Werkstatt der Lebenshilfe Nienburg hatte großes Interesse bekundet, jedoch aus terminlichen Gründen leider noch keine Möglichkeit zur Teilnahme gefunden. Im hiesigen Verbund wurde eine Umfrage zur Frage der Einschätzung gestartet, in wieweit eine eigene Fachgruppe im Landkreis Nienburg für notwendig gehalten werde. Der Rücklauf war zum einen eher niedrig und die Notwendigkeit wurde ebenfalls nur von sehr wenigen Mitgliedern gesehen (5 Personen). Eine Rücksprache mit dem Chefarzt des Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen Bad Rehburg, Herrn Dr. C. Riedemann, führte zunächst zur Idee, bei weiterem Bedarf im Verbund zu einer konstituierenden Sitzung einzuladen, wurde im Berichtsjahr aber noch nicht umgesetzt. Die Teilnahme an den Sitzungen in Hannover erschien bisher die effektivere Möglichkeit – insbesondere mit hohem Lerneffekt für den Bereich Maßregelvollzug, Forensik, Nachsorge etc. Es zeichnete sich ab, dass ggfs. Fallbezogen für Nienburger PatientInnen eine entsprechende

Änderungen in der Verbunds- und Fachgruppenstruktur (Fachgruppen)

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Vernetzung sinnvoll erscheint, ggfs. auch weniger „abschreckend“ nicht unter dem Begriff Forensik sondern – auch im Sinne präforensischer Fragestellungen – Umgang mit gewaltbereiten Patienten. Als ein Ergebnis der hannoverschen Fachgruppenarbeit soll im Folgenden die Arbeitshilfe zur Risikoeinschätzing vorgestellt werden:

„Die Fragen dienen der Informationsgewinnung und können direkt an die Probanden

gerichtet werden (Eigenanamnese), aber auch an Personen aus dem Umfeld (Fremd-anamnese). Es handelt sich nicht um eine quantitative Checkliste mit Bildung eines Gesamtscore! Für eine Einschätzung sind auch protektive Faktoren zu berücksichtigen, welche die o.g. Risikoaspekte (je nach Ausmaß) kompensieren können. Die Arbeitshilfe möchte einen angemessenen Umgang mit Gefährdungsaspekten fördern und nicht als Beitrag zur Stigmatisierung psychisch Kranker missverstanden werden.

• Gab es im Vorfeld der aktuellen Situation Hinweise auf Fremdgefährdungsaspekte/

Aggression/aggressive Übergriffe?

• Erscheint die therapeutische Arbeitsbeziehung tragfähig? Bilden sich hier oder in

früheren therapeutischen Beziehungen aggressive Aspekte ab?

• Ist es aktuell oder früher zu tätlichen Auseinandersetzungen im häuslichen

Umfeld/in der Familie gekommen?

• Hat es aktuell oder früher aggressive Auseinandersetzungen im sozialen oder

beruflichen Umfeld gegeben?

• Sind Drohungen gegenüber Dritten aufgetreten/bekannt geworden?

• Gibt es Hinweise auf Gewaltfantasien?

• Gibt es Hinweise auf Nachstellungen (Stalkingverhalten – Beeinträchtigung der

Lebensgestaltung einer anderen Person, auch mittelbar, auch über Medien)?

• Gibt es Hinweise auf Probleme, sich selbst zu kontrollieren, besteht eine erhöhte

Impulsivität? (auch nach früheren Sachbeschädigungen fragen)

• Gibt es Probleme im Umgang mit Alkohol/Drogen?

• Gibt es Hinweise auf Besitz von Waffen oder besondere Beziehungen zu Waffen?

• Sind Gesetzeskonflikte aufgetreten/bekannt geworden?

• (Ermittlungsverfahren/Verurteilungen/Haftstrafen/Annäherungsverbote/

Bewährung/Auflagen)

• Gab es frühere Zwangseinweisungen wg. Fremdgefährdungsaspekten,

Behandlungsabbrüche, mangelnde Zusammenarbeit mit den Behandelnden?

• Gab es während der Kindheit Hinweise auf Vernachlässigung oder körperliche

Misshandlungen? Gab es eigene Gewalterfahrung?

• Gab es frühe Verhaltensprobleme (Jugendzeit) (Schule schwänzen, Diebstähle)

• Gab es (insbes. bei männl. Pat.) Selbstverletzungen, Suizidversuche, bzw.

aggressiv destruktives Verhalten im Rahmen von Depressivität ?

• Gibt es Hinweise auf mangelnde soziale Integration, fehlende Bindungen?“ 36

Nicht mehr existierende Fachgruppen: Die seit Verbundsgründung bestehende FG Alten- und Pflegeheime war im Januar 2002 aufgelöst worden. Die seit Verbundsgründung existierende FG Anbieter psychosozialer Leistungen der Kommune und freien Wohlfahrtsverbände war im März 2005 aufgelöst und auf die anderen Fachgruppen verteilt worden.

36 © A. Tänzer 07-2017 Fachgruppe für Forensische Psychiatrie im Sozialpsychiatrischen Verbund Region Hannover

Änderungen in der Verbunds- und Fachgruppenstruktur (Fachgruppen)

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5 Bedarf und geplante Projekte

5.1 Stationäre Behandlung

Unverändert wird im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie die Schaffung eines Bettenangebotes für Jugendliche als dringlich erachtet, die besonders schutz-bedürftig sind und eine intensive hochstrukturierte Behandlung benötigen. Es besteht nach wie vor keine Möglichkeit einer wohnortnahen geschlossenen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen. Trotz Vorliegen der Genehmigung für den Bau dieses Angebotes der KRH Psychiatrie Wunstorf konnte dieses Projekt bislang nicht realisiert werden. Mit der Umsetzung des Projekts werde nun voraussichtlich bis 2020 gerechnet. (Im letzten Plan hieß es noch bis 2017…).

5.1.1 Tagespflege

Mit der Tagespflege Alte Netzwarte ermöglicht die ProSenis GmbH ab Mai/Juni 2018 ein weiteres Angebot für pflegebedürftige Menschen in Nienburg. Pflegende Angehörige erleben eine deutliche Entlastung, weil ihren Lieben von Montag bis Samstag sowie an Wochenfeiertagen eine qualifizierte Tagesbetreuung zuteil wird. Eine kurzfristige Betreuung ist ebenso möglich wie ein Hol- und Bringdienst innerhalb Nienburgs und der angrenzenden Gemeinden. Zur Angebotspalette gehören vier Mahlzeiten täglich aus der hauseigenen Küche des Seniorendomizils im Meer-bachbogen. Das großzügige Haus verfügt über eine große Wohnküche, Pflegebäder, Ruhezimmer, einen Kreativ- und Fernsehraum sowie eine barrierefreie Terrasse.37

5.2 Wohnen

Seitens der GfI mbH ist in Nienburg ein neues Projekt geplant: „In Kooperation mit dem Wohnungsunternehmen GBN entsteht eine weitere Wohngemeinschaft als besondere Wohnform (bisher stationäre Wohnform) für Menschen mit Behinderung in der Stadt Nienburg. Die örtliche GBN als Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Nienburg ist in der Umsetzung einer Quartiers-Wohnanlage „La Vie“ in der Verdener Landstraße/ Ecke Wilhelm-Rösler-Straße. Wir rechnen mit einer Bezugsfertigstellung Ende 2019. In einem der drei entstehenden Wohnkomplexe im Quartier wird die neue Wohngemeinschaft der GfI im Erdgeschoss mit 8 großzügig geschnittenen Einzelzimmern geschaffen. Die Wohngemeinschaft ist eine kleine individuelle Wohnform, in der Menschen mit Unterstützungsbedarf leben werden. Das Quartiersprojekt „La Vie“ ermöglicht gemeinsames nachbarschaftliches Wohnen von jungen und älteren Menschen mit und ohne Behinderung im Sinne von Inklusion – eben ein Zusammenleben und damit aktive Teilhabe und Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an sozialen gesellschaftlichen Zusammenhängen. Die Lage des Wohnprojekts im Sozialraum bietet räumliche Nähe zu guten Einkaufsmöglichkeiten, eine gute öffentliche Nahverkehrsanbindung, eine schnelle Erreichbarkeit von medizinisch-therapeutischen Versorgungseinrichtungen, Ämtern und Behörden und ebenso zum Innenstadtbereich mit seinen vielfältigen sozialen und kulturellen Angeboten. Erste Anfragen und Anmeldungen liegen der GfI für diese Wohngemeinschaft schon vor. In den nächsten Wochen werden wir uns im Rahmen einer Zukunftswerkstatt mit allen Interessenten und ihren Angehörigen weiter auf den Weg machen.“ (Zitat der GfI-Geschäftsführerin Veronika Heß-Holscher).

37

https://www.prosenis.de/einrichtungen/tagespflege-alte-netzwarte/ (Juli 2018)

Bedarf und geplante Projekte Stationäre Behandlung/Wohnen (KJP Wunstorf; ProSenis; GfI)

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Unter Trägerschaft der Care Contor GmbH ist für Ende 2018 die neue Einrichtung Haus am See in Uchte, Zur Beeke, mit 28 plus 2 Plätze (optional) geplant. Vorgesehen sind 3 Wohngruppen: Wohngruppe 1: 10 Plätze für eine Wohngruppe für 6-18-Jährige Wohngruppe 2: 6 Plätze für Inobhutnahmen Wohngruppe 3: 6 Plätze für den Bereich Schwangere bzw. Mütter/Väter

6 Plätze für deren Kinder und (2 Plätze) Geschwisterkinder bei Bedarf

Seitens des Anbieters Quo Vadis ist die Implementierung eines Intensiv Ambulant Betreuten Wohnens im LK Nienburg geplant (Zitat):

Im Laufe der letzten Jahre ist bei unserer Tätigkeit im Rahmen der Eingliederungs-hilfe für Suchtkranke und psychisch kranke Menschen aufgefallen, dass es immer wieder insbesondere suchtkranke Menschen gibt, die aufgrund der Schwere ihrer Erkrankung kaum von den bisherigen Hilfesystemen integriert werden können. Aufgrund der fehlenden Abstinenzfähigkeit ist eine Versorgung im ambulanten Rahmen nicht möglich. Sollte auch im stationären Rahmen keine Abstinenzfähigkeit erarbeitet werden können bzw. aus anderen Gründen eine stationäre Unterbringung nicht in Frage kommen, sind diese Menschen durch die bisherigen Hilfen nicht zu erreichen und leben dann ohne eine wirklich passende Hilfe in verschiedenen Lebensstrukturen. Es kommt auch immer wieder vor, dass Suchtkranke mit solch starken Einschränkungen in Pflegeeinrichtungen untergebracht werden, auch dies ist sicherlich nicht der richtige Ort, um die in der Regel noch vorhandenen Ressourcen angemessen zu fördern. Wir haben seit dem letzten Jahr verschiedene Angebotsmöglichkeiten erarbeitet und überprüft, um diesen Personenkreis angemessen unterstützen zu können. Als Ergebnis haben wir hierbei das Konzept eines intensiv strukturierten Ambulant Betreuten Wohnens entwickelt. (Zitat Holger Globich)

Die Neue Burg GmbH plant eine Erweiterung der stationären Außenwohngruppen-plätze in der Nienburger Burg-WG. Die bisher vorgehaltenen 17 Plätze in der Hafenstraße 3 sollen in 2018 um 8 Plätze aufgestockt werden, da die Flächen der Architektin und des Steuerbüros mitgenutzt werden können. Nutzungsbeginn: März 2018.

Bedarf und geplante Projekte Wohnen (Care Contor; Qua Vadis; Neue Burg)

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5.3 Arbeit und Bildung

Für die Tagesstätte der Lebenshilfe Nienburg gGmbH werden aufgrund der Bedeutung dieses Angebotes ab dem 16. Mai 2018 in neuen Räumlichkeiten die Rahmenbedingungen optimiert. Das Haus in der Mühlenstraße 7 in Nienburg wird die sozialraumorientierte Förderung der Tagesstätte durch die zentrale und dennoch ruhige Lage in der Innenstadt unterstreichen. Die Erreichbarkeit für TeilnehmerInnen ist sehr gut. Gleichzeitig bietet z. B. die Nähe zur Weser die Möglichkeit für zahl-reiche Außenaktivitäten und Bewegungsangebote im Freien. Hier sollen über 300m² für eine beantragte Platzzahlerweiterung von 15 auf 20 zur Verfügung stehen. Auch wird durchgängige Barrierefreiheit den älteren und/oder zusätzlich mobilitätseinge-schränkten Teilnehmern besser gerecht werden. Telefonisch wird die Tagesstätte zukünftig unter der Rufnummer 05021/9043-698 zu erreichen sein. Die RPK Verden plant zum Oktober 2018 die Erweiterung von 24 auf 30 Plätze.

5.4 Soziale Kontakte/Selbsthilfe

Der Paritätische hat eine eigene Projektplanung der KIBIS erstellt:

Projektbeschreibung für das Jahr 2018

der Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle Im Selbsthilfebereich,

KIBIS des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Niedersachsen e.V.,

Kreisverband Nienburg

Die Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle im Selbsthilfebereich (KIBIS) des

Paritätischen Nienburg besteht seit August 1986. KIBIS ist eine soziale Einrichtung, die

niedrigschwellig arbeitet und ein themenübergreifendes Dienstleistungsangebot im

Selbsthilfebereich bereithält. Ihre Aufgabe ist es, den Gedanken der Hilfe zur Selbsthilfe im

Landkreis publik zu machen, umzusetzen und die lokalen Selbsthilfestrukturen zu fördern.

Die Unterstützung von Gruppengründungen und bestehender Selbsthilfegruppen sowie die

Beratung, Vermittlung und Koordination von Interessierten und Betroffenen in

Selbsthilfegruppen und die damit verbundene Dokumentation und Adressverwaltung sind

zentrale Aufgaben der Kontaktstelle für Selbsthilfe. KIBIS arbeitet problemorientiert und

trägerübergreifend. Auch im Jahr 2018 wird KIBIS auf der Grundlage des Handbuches der

Kontakt-, Informations- und Beratungsstellen im Selbsthilfebereich des Paritätischen

Niedersachsen arbeiten.

Die vergangenen 31 Jahre Selbsthilfeunterstützung im Landkreis Nienburg zeigen,

dass Selbsthilfeangebote Lebensqualität und Lebensperspektiven schaffen können. Die

Bedeutung von Selbsthilfegruppen als Ergänzung für die gesundheitliche und soziale

Versorgung der Bevölkerung hat in den vergangenen Jahren ständig zugenommen (im Jahr

1991 gab es 21 Selbsthilfegruppen, 2017 gibt es 60 Selbsthilfegruppen im Landkreis

Nienburg). Es ist abzusehen, dass der Bedarf an Selbsthilfegruppen auch 2018 weiter

wachsen wird, besonders im Bereich der der psychische Erkrankungen, Pflegende

Angehörige, Einsamkeit. Selbsthilfegruppen sind nicht nur dort unentbehrlich, wo das

sozialstaatliche und professionell-medizinische Versorgungssystem an seine Grenzen stößt,

sondern auch dort, wo sie als zusätzliche soziale und therapieergänzende Angebote genutzt werden können.

Bei der Gründung von Selbsthilfegruppen unterstützt KIBIS sowohl durch

organisatorische, öffentlichkeitswirksame als auch die administrative und finanzielle

Bedarf und geplante Projekte Arbeit und Bildung (Tagesstätte der Lebenshilfe; RPK Verden);

Soziale Kontakte/Selbsthilfe (KIBIS-Projektplanung)

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Hilfestellung und Beratung unter Berücksichtigung der Autonomie der jeweiligen Gruppe. Sie

stellt bei Bedarf Räumlichkeiten zur Verfügung und moderiert in der Gründungsphase auf

Wunsch. 2017 gab es Gespräche zu sieben Gruppengründungen, fünf davon zum Thema

psychische Erkrankungen.

Außerdem unterstützt KIBIS die Arbeit der bestehenden Selbsthilfegruppen durch die

Bereitstellung eigener Räumlichkeiten bzw. gibt Hilfe bei der Raumsuche, ferner durch zur

Verfügung gestellte technische und organisatorische Hilfen (z.B. Kopierer, Beamer),

Informationsmaterialien und Hilfestellung bei Konflikten in Gruppen. Es zeigt sich, dass die im

psycho-sozialen Bereich arbeitenden Selbsthilfegruppen und die Gruppen der Pflegenden

Angehörigen zunehmend mehr unterstützt werden müssen, da die Anforderungen an die

Gruppen durch die hohe Nachfrage und zum Teil der krankheitsbedingten kurzen Verweil-

dauer steigen.

KIBIS organisiert in den geraden Monaten Gesamttreffen für Selbsthilfegruppen

zum Erfahrungsaustausch und zur gegenseitigen Unterstützung, zur Planung gemeinsamer

Aktivitäten und zur Vermittlung von Informationen mit sozialen, politischen und gesundheits-

bezogenen Themen. Nach den Bedürfnissen der Selbsthilfegruppen werden entsprechende

Referenten/innen eingeladen.

Die Öffentlichkeitsarbeit wird auch 2018 intensiv fortgeschrieben. In der lokalen Presse

sind täglich sowohl die Öffnungszeiten der KIBIS als auch die Treffen der Selbsthilfegruppen

veröffentlicht. Die Website www.selbsthilfe-nienburg.de erfährt weiterhin wachsende

Akzeptanz. Der Selbsthilfewegweiser wurde 2017 aktualisiert und neu mit E-Mail Adressen

der Ansprechpersonen versehen. Die Nachfrage ist weiterhin groß. Pressemitteilungen zu

neuen Gruppen, Pressegespräche einzelner Selbsthilfebereiche oder auch Radiointerviews

mit der KIBIS und Gruppensprecher/innen werden auch 2018 verfasst/ ausgestrahlt.

Dieses Jahr wird der Selbsthilfetag abgehalten, an dem die Gruppen ihre Arbeit und sich der

breiten Öffentlichkeit präsentieren können. Da der Selbsthilfetag lediglich zwei-jährlich

stattfindet, ist für 2018 ein anderes gemeinsame Projekt mit allen Gruppen geplant.

Wie in 2017 wird die KIBIS auch 2018 in Bildungseinrichtungen, wie z.B. weiterführende

Schulen oder solche, in denen angehende Mitarbeiter/innen aus dem sozialen Bereich ausge-

bildet werden, gehen, um für das Thema Selbsthilfe zu sensibilisieren.

Geplant ist außerdem ein Einsteigerkurs in die Selbsthilfe an der VHS.

Im Rahmen des durch KIBIS bereitgestellten Fortbildungsangebotes wird es 2018 für

Gruppen voraussichtlich wieder Fortbildungsangebote geben. So ist beispielsweise

„Selbsthilfe und Sucht“ ein Thema unter mehreren Wünschen, das mit einem Tagesseminar

näher beleuchtet werden soll.

KIBIS wird ebenfalls zur Vernetzung der professionellen psycho-sozialen Angebote weiterhin an lokalen Arbeitskreisen und Gremien mitarbeiten, um die Nienburger Selbsthilfe

kontinuierlich mit dem hiesigen Gesundheits- und Sozialbereich zu verbinden. Überregional

arbeitet KIBIS im paritätischen Arbeitskreis der niedersächsischen Kontaktstellen und im

Niedersächsischen Arbeitskreis mit.

Nienburg, 10.10.2017

KIBIS des Paritätischen

Von-Philipsborn-Str. 1

31582 Nienburg

Bedarf und geplante Projekte Soziale Kontakte/Selbsthilfe (KIBIS- Projektplanung)

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5.5 Hilfeplan-/Gesamtplanverfahren

Hilfeplanungen oder Hilfeplangespräche als Instrument zur Optimierung und zum individuellen Zuschnitt psychiatrischer Hilfen durch vernetzende Kooperation werden im Landkreis Nienburg unter Regie des Fachdienstes Eingliederungshilfe inzwischen durch zwei Dipl. Sozialpädagogen und eine Dipl. Sozialpädagogin durchgeführt. Der SpDi wird nach Bedarf im Einzelfall und bei Personen, die schon länger bekannt sind, in das Verfahren mit einbezogen. Zahlen zu den Verfahren sind aus dem Bericht des Fachdienstes Eingliederungshilfe zur Einführung der Hilfeplanung ersichtlich (siehe Kapitel 6.2). Die vom Land Niedersachsen im November 2017 ab 01.01.2018 verpflichtend und neu eingesetzten Bedarfsermittlungsbögen (B.E.Ni-Bögen) erfordern durch die Umstellung auf die ICF-basierten Abfrageinhalte sowohl bei den Hilfeplanern als auch bei den Hilfeempfängern Umdenken und einen höheren Aufwand ggfs. auch Schulungen oder Fortbildungen, sowie entsprechende Implementierung in die bislang genutzten EDV-Systeme. Der geforderte Einstieg in dieses neue Hilfebedarf-ermittlungsinstrument wird sich im Landkreis Nienburg voraussichtlich bis in den Spätsommer 2018 hinauszögern. Die zugesagte Handreichung des Landes liegt bislang noch nicht vor.

Auf der Homepage des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie finden sich zum Verfahren folgende Erklärungen (Stand Juni 2018):

Einführung: Die Eingliederungshilfe wird ab dem Jahr 2020 aus dem bisherigen Fürsorgesystem herausgeführt und zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt. Besonderes Augenmerk hat der Bundesgesetzgeber hier auf die Personenzentrierung gelegt. Mit der 2. Reformstufe des BTHG treten bereits mit Beginn des Jahres 2018 umfang-reiche und detaillierte Regelungen zum Gesamtplanverfahren in Kraft. Dadurch werden die bisherigen Vorschriften zum Gesamtplan erweitert und präzisiert. Die inhaltliche Ausgestaltung von Leistungen unter Maßgabe der Personenzentrierung bedingt weitreichende Anforderungen an die Bedarfsermittlung und -feststellung. Die Position und Beteiligung des Leistungsberechtigten wird in den Regelungen des Gesamtplanverfahrens gestärkt, die trägerübergreifende Zusammenarbeit soll optimiert werden.

Ein zentrales Element des neuen Gesamtplanverfahrens bildet die Bedarfsermittlung, die gem. §142 Abs. 1 SGB XII (in der ab 01.01.2018 maßgeblichen Fassung des Artikels 12 BTHG) mit Hilfe eines Instruments zu erfolgen hat, dass sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) orientiert.

Anwendungsbereich:

Das Bedarfsermittlungsinstrument (B.E.Ni) ist ab dem 01.01.2018 verbindlich bei Fällen in der sachlichen Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe zu verwenden. Diese Verbindlichkeit bezieht sich auch auf das in Bearbeitung stehende Handbuch, welches den „2. Leitfaden zur individuellen Zielplanung im Rahmen des Gesamtplans für Menschen mit Behinderung im Land Niedersachsen" ersetzen wird. Der Leitfaden bleibt bis zur Erstellung des Handbuchs weiterhin in Kraft. Seitens des Landesamtes wurde empfohlen, dass die örtlichen Träger der Sozialhilfe das Instrument B.E.Ni auch für Leistungen in ihrer eigenen sachlichen Zuständigkeit nach §6 Nds. AG SGB XII nutzen. Dies steht den niedersächsischen Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung aber frei.

Bedarf und geplante Projekte Hilfeplan-/Gesamtplanverfahren

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In der gültigen Fassung findet B.E.Ni in Neufällen sowie in laufenden Fällen zum festgelegten Überprüfungszeitpunkt, spätestens aber zwei Jahre nach Inkrafttreten des Verfahrens Anwendung.

Am 29.01.2018 wurde die Arbeitsversion B.E.Ni 1.0 veröffentlicht.

Das Instrument besteht als Formularsatz in der Arbeitsversion 1.0 aus folgenden Bögen: Bogen A –Erw.: Basisdaten Erwachsene Bogen A –KJ: Basisdaten Kinder und Jugendliche Bogen B: Aktivität und Teilhabe Bogen C:. Zielplanung Bogen D:. Ergebnis / Empfehlung

Rundschreiben RS04/2017 Rundschreiben RS01/201838

38

https://www.soziales.niedersachsen.de/startseite/menschen_mit_behinderung/eingliederungshilfe_behinderte_menschen/bedarfsermittlungsinstrument_niedersachsen_beni/das-bedarfsermittlungsinstrument-niedersachsen-162892.html (Juni 2018)

Bedarf und geplante Projekte Hilfeplan-/Gesamtplanverfahren

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6 Berichte 6.1 Sachberichtbericht 2017 der KIBIS Nienburg

(Januar bis Dezember 2017)

Neugründungen von Selbsthilfegruppen 2017

Gruppe für Menschen mit Ängsten und Depressionen Uchte

RLS Gruppe Nienburg

Trennungsgruppe

Gruppe für Menschen mit seelischer Behinderung

Gruppe für Sehbehinderte und Blinde

Gruppe für Pflegende Männer

Es fanden ausführliche Gespräche und Begleitungen zu Gruppentreffen

in der Gruppengründungsphase bei folgenden Gruppen statt:

Gruppe für Menschen mit Depressionen und Ängsten am Vormittag

Gruppe für 30-50 Jährige, die unter Depressionen und Ängsten leiden und

arbeitsunfähig sind (Eystrup)

Gruppe für Angehörige von Menschen mit Demenz und Depression (Münchehagen)

Gruppe Fibromyalgie

Geplante Gruppen – Start ab 2018

Frauengruppe psychische Erkrankungen

Alleinstehende Seniorinnen und Senioren

Eltern von psychisch erkrankten Kindern

Stottern

Erwerbslose

Wiederbelebung von Gruppen 2017

Thema: Spielsucht

Auflösungen von Gruppen 2017

Thema: Augenerkrankung

Thema: Pflegende Angehörige psychisch Erkrankter – ist seit Januar ein

angeleiteter Gesprächskreis unter dem Dach des Paritätischen Nienburg

Alleinstehende Senioren

Aktivitäten mit Selbsthilfegruppen:

1. Im Oktober fand traditionell der Selbsthilfetag im Vestibül des Rathauses statt.

Referiert wurde über das Thema Angst und den Trialog.

2. An jedem dritten Mittwoch in den geraden Monaten finden Gesamttreffen mit

Kontaktpersonen von regionalen Selbsthilfegruppen statt. Das Gesamttreffen

dient

dem Erfahrungsaustausch

dem „besseren kennen lernen“ der Gruppen untereinander

der Fortbildung zu ausgewählten Themen

Berichte Sachbericht der KIBIS Nienburg 2017

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kollegiale Beratung der SHG untereinander

Vorbereitung von Veranstaltungen und Vorträgen, Selbsthilfetag etc.

dem Vorstellen und der Begleitung neuer Selbsthilfegruppen

der Planung neuer Projekte und Initiativen

der Absprache und dem Erfahrungsaustausch über Öffentlichkeitsarbeit.

Informationen durch einen Mitarbeiter der Telefonseelsorge Soltau

Das Gesamttreffen ist ein unverzichtbares Instrument zur Vernetzung der Gruppen

untereinander.

3. Beratung bei Fragen zur Förderung von Selbsthilfearbeit

Weitere Aktivitäten:

Vortrag über Selbsthilfe beim Gesundheitstag der VHS im April

Vortrag über Selbsthilfe in der Hauptschule Liebenau im Mai

Vortrag über Selbsthilfe im ESTA - Bildungswerk gGmbH

Vortrag über Selbsthilfe beim AK Pflege Nienburg

Erstellen eines Konzepts zur Durchführung von vier Einheiten zum Thema gesundheitsbezogene Selbsthilfe in der VHS Nienburg

Vierteljährliche Teilnahme am Nienburger TRIALOG

Fortbildung für Selbsthilfegruppen

Seminar: Kreative Methoden, ins Gespräch zu kommen für alle Selbsthilfegruppen (Anne Behnen)

Fachvortrag: Die Telefonseelsorge (Leiter der Telefonseelsorge Soltau)

Seminar: Schwerhörigkeit und Demenz für Pflegende Angehörige und Interessierte

(Eva Richter)

Fortbildung der Kontaktstellenmitarbeiterin

Teilnahme an der Schulung des Paritätischen Landesverbandes zum Thema „EDV/

Homepage“

Teilnahme an der 2 monatlich stattfindenden Supervision, gemeinsam mit

Fachkolleg/innen aus der Fachstelle Sucht- und Suchtprävention

Teilnahme an der Jahrestagung der DAG SHG in Konstanz

Teilnahme an der Fortbildungsreihe des Selbsthilfe-Büros Niedersachsen zum

Thema Psychische Erkrankungen: März - Psychische Erkrankungen erkennen und

mit Betroffenen angemessen umgehen. Mai – Initiierung und Verstetigung von

Selbsthilfegruppen psychisch Erkrankter. November – kreative Methoden im Umgang

mit Gruppen psychisch Erkrankter

Teilnahme an der Veranstaltung des Selbsthilfeforums Psychiatrie Wunstorf: Seelische Verletzungen und ihre Folgen“

Teilnahme an der Tagung : Hinhören und Hinsehen – Achtsamkeit im

Gesundheitswesen (LVG Hannover)

Beginn einer dreijährigen Ausbildung zur Körperpsychotherapeutin „Posturale Integration“ (privat)

Berichte Sachbericht der KIBIS Nienburg 2017

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Weitere Aktivitäten /Vernetzung

Teilnahme am Paritätischen Arbeitskreis der Selbsthilfekontaktstellen

Mitarbeit im Niedersächsischen Arbeitskreis Selbsthilfekontaktstellen

Mitarbeit im Netzwerk Integration

Regelmäßige kollegiale Beratung / Intervision auf regionaler Ebene

Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft „Pflegende Angehörige“

Mitarbeit im AK Niedrigschwellige Angebote / Fachgruppe des Sozialpsychiatrischen Verbundes

Treffen in der Institutsambulanz mit unterschiedlichen regionalen Fachkolleg/innen

aus dem sozialen und Gesundheitsbereich

Mitarbeit bei der Vergabesitzung der Förderregion Hannover

Teilnahme an einem Treffen des LV Schlaganfall Nds

Teilnahme am 15 jährigen Bestehen der Gruppe Kaufsucht Hannover

Teilnahme an der Auszeichnung des Bundespräsidenten für herausragende ehrenamtliche Engagement von Herrn Weber, LV Schlaganfall

Öffentlichkeitsarbeit

Überarbeitung und Neuauflage des Selbsthilfewegweisers 2017

Neben öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, die u.a. auf Initiative der Selbsthilfegruppen entstehen, ist die kontinuierliche Pressearbeit unerlässlich. Diese

trägt wesentlich zum Bekanntheitsgrad der Selbsthilfegruppen, zum Aufbau neuer

Gruppen, aber auch zur guten Reputation der KIBIS und einem selbsthilfe-sensiblen

Klima im Landkreis Nienburg bei.

Stetige Aktualisierung der Website der KIBIS über die Nienburger Selbsthilfegruppen,

www.selbsthilfe-nienburg.de und Ankündigungen von neuen Gruppen und Selbsthilfe-

Aktivitäten

Weitergabe der Informationen des KRH Wunstorf und Neustadt.

Pressegespräche mit Gruppen im Februar (psych-Zeitung) und im Oktober

(gemischt-Radio)

Nienburg, Dezember 2017

(Claudia Walderbach)

Berichte Sachbericht der KIBIS Nienburg 2017

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100

6.2 Leistungen des ambulanten bzw. stationären Wohnens für Menschen mit Behinderungen aus dem Landkreis Nienburg/Weser - Zahlen des Fachdienstes Eingliederungshilfe Da der Fachdienst Eingliederungshilfe durch die BTHG-bedingten Anforderungen wie z.B. die Umstellung der Hilfeermittlungsinstrumente auf ICF-basierte B.E.Ni-Bögen (Bedarfsermittlungsbögen Niedersachsen) inhaltlich und personell stark gefordert ist, konnte für diesen Plan kein eigener Bericht eingereicht werden. Es liegen daher lediglich die Zahlen von 2014 bis 2017 im Bereich der stationären und ambulanten Eingliederungshilfe vor. Es sei hier jedoch der Text aus dem letzten Plan 2014 zitiert, ergänzt um die aktuellen Tabellen: „Jährlich gehen im Fachdienst Eingliederungshilfe rd. 100 Anträge auf Leistungen für ambulantes Wohnen und rd. 40 Anträge auf Leistungen für stationäres Wohnen ein. Zunächst prüfen die Verwaltungsmitarbeiter/innen des Fachdienstes Eingliederungs- hilfe die wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragsteller/innen. Anschließend wird die gesundheitliche Einschränkung der Antragsteller/innen u. a. durch den Fachbereich Gesundheitsdienste bestimmt. Erst wenn dieses Verfahren abgeschlossen ist, wird der individuelle Hilfebedarf von 2 Sozialarbeiter/innen des Fachdienstes Eingliede- rungshilfe festgelegt (jährlich rd. 100 Erstgespräche; inzwischen 3 Fachkräfte ab 2017). Die Fortschreibung der bewilligten Leistungen erfolgt durch jährlich rd. 100 persön- liche Hilfeplangespräche. Zusätzlich werden rd. 260 Entwicklungsberichte der Anbieter durch die Hilfeplanung ausgewertet und die Hilfe für den Menschen fort-geschrieben. (…) Es ist geplant, das Personal in der Hilfeplanung aufzustocken.“

Tab. 57 und Abb. 37: Entwicklung der Anzahl der Leistungsberechtigten aus dem Landkreis Nienburg/Weser von 2014 bis 2017

2014 2015 2016 2017

Stationäres Wohnen für geistig behinderte Menschen 206 219 233 230

Stationäres Wohnen für körperlich behinderte Menschen 10 10 10 11

Stationäres Wohnen für seelisch behinderte Menschen 109 110 108 111

Stationäres Wohnen für chronisch mehrfach abhängige Menschen 29 26 29 33

Summe 354 365 380 385

Abb. 37:

Der Tabelle ist zu entnehmen, dass die Zahl der Leistungsberechtigten im statio-nären Wohnen relativ konstant geblieben ist, wenn auch auf hohem Level. Ein

0

50

100

150

200

250

Stationäres Wohnen fürgeistig behinderte

Menschen

Stationäres Wohnen fürkörperlich behinderte

Menschen

Stationäres Wohnen fürseelisch behinderte

Menschen

Stationäres Wohnen fürchronisch mehrfach

abhängige Menschen

206

10

109

29

219

10

110

26

233

10

108

29

230

11

111

33

2014 2015 2016 2017

Berichte Zahlen des FD Eingliederungshilfe

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101

leichter Anstieg ist hingegen im Bereich des ambulant betreuten Wohnens für seelisch Behinderte erkennbar wie die folgende Tabelle veranschaulicht.

Tab. 58 und Abb. 38: Entwicklung der Zahl der Leistungsberechtigten im LK Nienburg/Weser im Ambulant Betreuten Wohnen 2014 bis 2017

2014 2015 2016 2017

Ambulantes Wohnen für geistig behinderte Menschen 61 62 68 65

Ambulantes Wohnen für körperlich behinderte Menschen 14 15 15 11

Ambulantes Wohnen für seelisch behinderte Menschen 178 188 190 196

Ambulantes Wohnen für chronisch mehrfach abhängige Menschen 9 12 12 11

Summe 262 277 285 283

Abb. 38

Tab. 59: Ausgaben für Wohnen für Menschen mit Behinderungen - ohne Tagesstruktur (WfbM, heiminterne Tagesstruktur)

Stationäres Wohnen für 2014 2015 2016 2017

geistig behinderte Menschen 5.008.523,00 € 5.218.938,00 € 6.209.671,00 € 6.577.039,00 €

körperlich behinderte Menschen 396.726,00 € 395.598,00 € 446.276,00 € 655.456,00 €

seelisch behinderte Menschen 1.976.615,00 € 1.953.267,00 € 1.975.858,00 € 2.090.251,00 €

chronisch mehrfach abhängige Menschen 347.416,00 € 371.889,00 € 357.025,00 € 409.779,00 €

Summe 7.729.280,00 € 7.939.692,00 € 8.988.830,00 € 9.732.525,00 €

Ambulantes Wohnen für geistig behinderte Menschen 454.243,00 € 443.740,00 € 533.653,00 € 620.459,00 €

körperlich behinderte Menschen 85.302,00 € 94.861,00 € 106.321,00 € 98.888,00 €

seelisch behinderte Menschen 1.143.520,00 € 1.312.080,00 € 1.466.461,00 € 1.486.374,00 €

chronisch mehrfach abhängige Menschen 56.750,00 € 84.825,00 € 107.583,00 € 88.766,00 €

Summe 1.739.815,00 € 1.935.506,00 € 2.214.018,00 € 2.294.487,00 €

Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Tagesförder-stätten und Tagesstätten für Menschen aus dem Landkreis Nienburg/Weser „Die Fallzahlen für Beschäftigte aus dem Landkreis Nienburg/Weser in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) liegen dagegen deutlich über dem Landesdurch- schnitt (Landkreis Nienburg / Weser: 7,8/1000; Land 6,1/1000).

0

20

40

60

80

100

120

140

160

180

200

Ambulantes Wohnen fürgeistig behinderte

Menschen

Ambulantes Wohnen fürkörperlich behinderte

Menschen

Ambulantes Wohnen fürseelisch behinderte

Menschen

Ambulantes Wohnen fürchronisch mehrfach

abhängige Menschen

61

14

178

9

62

15

188

12

68

15

190

12

65

11

196

11

2014 2015 2016 2017

Berichte Zahlen des FD Eingliederungshilfe

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Der Landkreis Nienburg/Weser hat sich daher dafür entschieden, ab Juli 2014 für diesen Bereich eine Hilfeplanung durchzuführen. Wesentliche Aufgabe der Hilfe- planung ist es, dass die Orientierung auf Alternativen zur WfbM stärker in den Vordergrund gerückt wird. Zu den weiteren Aufgaben der Hilfeplanung gehört, den individuellen Hilfebedarf für Antragsteller/innen und Besucher/innen der Tagesförder-stätten und Tagesstätten festzulegen. Im Auftrag Vespermann“ (FD-Leitung Eingliederungshilfe) Zitat aus SozialpsychiatrischemPlan 2015 6.3 Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Durch mehr Selbstbestimmung und mehr Teilhabe soll mit dem neuen Bundesteil-habegesetz die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung verbessert werden. Das neue Gesetz stellt auch die Weiterentwicklung des deutschen Rechts bezogen auf die UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 dar. Am 29.12.2016 trat es teilweise in Kraft und wird in insgesamt vier Stufen bis zum 01.01.2023 vollständig in Kraft treten. Gestärkt werden soll durch das BTHG die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger, indem die Bedarfserkennung und –ermittlung, die Zuständigkeitserklärung und Koor-dinierung von Leistungen mit einer gestiegenen Verantwortung des leistenden Reha-Trägers und die Teilhabeplanung mit dem Menschen mit Behinderung geregelt werden. Die Eingliederungshilfe wird aus dem Sozialhilferecht herausgenommen und ab 2020 als neuer zweiter Teil in das SGB IX aufgenommen. Ziel ist ein modernes, personen-zentriertes Teilhaberecht mit Orientierung am individuellen Bedarf einer Person und mehr Steuerungsmöglichkeiten für den Träger der Eingliederungshilfe. Die Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen verbleiben als dritter Teil im SGB IX. Schwerbehindertenvertretungen sollen gestärkt werden. Neu sind die Frauenbeauftragten in den Werkstätten für behinderte Menschen zur Verbesserung deren Mitwirkungsmöglichkeiten. Unter folgendem Link ist eine Zusammenfassung des BTHG erhältlich, die einen Überblick über die Änderungen bietet: https://www.bar-frankfurt.de/publikationen/produktdetails/produkt/122/ Heike Stiegler (FD-Leitung SpDi)

Berichte Zahlen des FD Eingliederungshilfe; BTHG

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6.4 Novellierung des NPsychKG Am 21.09.2017 trat nach langer Überarbeitungszeit die Novelle des Nieder-sächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) in Kraft. Neue wichtige Aspekte sind die Teilhabe und das Recht auf Selbstbestimmung entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention. Grundsätze bei der Gewährung von Hilfen sind ein selbstbestimmtes Leben der betroffenen Personen mit Teilhabe an der Gemeinschaft, die Vermeidung von Unterbringungen und eine wohnortnahe und möglichst ambulante Hilfe. Weitere wichtige Änderungen im Vergleich zur vorherigen Fassung sind folgende: Bislang war die Leitung des SpDi einer Fachärztin/ einem Facharzt für Psychiatrie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie vorbehalten. Das novellierte NPsychKG gibt bei Nichtverfügbarkeit eines Facharztes die Möglichkeit, die Leitungsstelle mit einer Ärztin/ einem Arzt ohne Facharztbezeichnung, aber mit Psychiatrieerfahrung oder mit einer/ einem approbierten psychologischen Psychotherapeutin/ Psychotherapeuten mit 2-jähriger Psychiatrieerfahrung zu besetzen (§7 Abs. 2). Die ärztlichen Aufgaben des SpDi können auch durch eine Ärztin/ einen Arzt mit Psychiatrie- oder Kinder- und Jugendpsychiatrieerfahrung ohne abgeschlossene Facharztweiterbildung wahrge-nommen werden (§7 Abs. 3). Ganz neu hinzugekommen sind die Paragraphen 21a „Behandlung gegen den natürlichen Willen zur Herstellung der Voraussetzungen freier Selbstbestimmung“, 21b „Behandlung gegen den natürlichen Willen zur Abwehr gegenwärtiger erheblicher Gefahren“ und 21c „Besondere Sicherungsmaßnahmen“. Für die Behandlung nach §21a ist unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen die Anordnung des Betreuungsgerichtes bzw. bei Minderjährigen des Familiengerichts erforderlich und durch die ärztliche Leitung vorher schriftlich zu beantragen. Die Behandlung nach §21b dient der Gefahrenabwehr. Besondere Sicherungsmaß-nahmen nach §21c beinhalten Freiheitsbeschränkungen und unterbringungsähnliche Maßnahmen (Fixierung, Sedierung) zur Gefahrenabwehr. Die neuesten Änderungen vom 16.05.2018 sind mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung und der entsprechenden Änderung des Nieder-sächsischen Datenschutzgesetzes vom 16.05.2018 erfolgt: die Paragraphen 32, 33 und 36 wurden neu gefasst, der §35 entfällt. Heike Stiegler (FD-Leitung SpDi)

Berichte Novellierung NPsychKG

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6.5 Bericht der Fachgruppe Ambulant Betreutes Wohnen im Sozialpsychiatrischen Verbund für den Sozialpsychiatrischen Plan Rückblick 2015 – 2017

Die Fachgruppe ABW im Landkreis Nienburg hat sich im Berichtszeitraum folgenden Themen zugewandt:

Leistungskomplex „Psychiatrische Pflege“ Kenntnisse vertiefen und Neues erfahren,

Den Sachstand „Integrierte Versorgung“ verfolgen,

„EX-In-Ausbildung“ und deren Möglichkeiten für die Praxis referiert von Herrn Jörn Petersen / Bereichsleiter und Frau Gerlinde Tobias / EX-In Absolventin/Dozentin von Fokus Bremen,

Gemeinsames Erstellen der Ampel-Übersicht der regionalen Angebote zur psychiatrischen Versorgung aus Sicht der ABW-Anbieter,

Austausch über das neue Nds. Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG),

Auseinandersetzung mit den dort zwischen Leistungserbringern und Leistungsträgern gemeinsam ausgehandelten „Qualitätsstandards Ambulant Betreutes Wohnen“ der Region Hannover,

Die Entwicklungen beim „Bundesteilhabegesetz (BTHG)“ hat die Fachgruppe ABW in der Vorphase der Gesetzgebung verfolgt. Seit der Rechtsgültigkeit des BTHG setzt sich die Fachgruppe und damit auch zukünftig weiterhin mit den verschiedenen Themenbereichen, die das ABW als Fachleistung berühren, auch dauerhaft weiter auseinander.

Insbesondere sind hier zu benennen: o Veränderungen beim anspruchsberechtigten Personenkreis o Zukünftiger Eingliederungshilfeträger o Gesamt- und Teilhabeplanverfahren / B.E.Ni-Bögen o Qualitative und quantitative Auswirkungen o Schnittstelle ABW / Pflege

Parallel findet in den FG-Sitzungen ein ständiger Austausch zu Aktualitäten der Entgelt-

Entwicklungen zur Leistung ABW im Landkreis Nienburg statt, der weiterhin

unbefriedigend ist. In den Einrichtungen ist zwischenzeitlich schon durch den

allgemeinen Fachkraft-Mangel spürbar, dass die strukturellen Vorgaben des ABW im

Landkreis Nienburg sich als ein Hemmnis bei der Neubesetzung von Fachkraft-Stellen

entwickelt. Hierzu tragen insbesondere die in den Entgelt-Kalkulationen der ABW-

Fachleistungsstunden gering berücksichtigten mittelbaren Zeitanteile, die Fahrtkosten-

Anteile, überwiegend ungünstige Arbeitszeiten von ca. 16.00 bis 20.00 Uhr u.a. bei.

Stolzenau, den 16.04.2018 Veronika Heß-Holscher Sprecherin Fachgruppe ABW

Berichte Bericht der Fachgruppe ABW

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6.6 Landespsychiatrieplan

Am 30.05.2016 wurde der Landespsychiatrieplan Niedersachsen der Öffentlichkeit vorgestellt. Gemäß der Koalitionsvereinbarung im Februar 2013 der Landesregierung Nieder-sachsen war die Vorlage eines Landespsychiatrieplans „mit Beteiligung des Landesfachbeirats und des Psychiatrie-Ausschusses“ „zur dringend notwendigen Verbesserung der psychiatrischen Versorgung“ vorgesehen. Ausrichten sollte sich der Plan nach den Prinzipen einer gemeindenahen Psychiatrie und dem Grundsatz „ambulant vor stationär“. [Koalitionsvereinbarung 2013, S. 30].

In Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales und unter enger Beratung der Fachkommission Landespsychiatrieplanung, die aus 34 Mitgliedern verschiedener Institutionen bestand, wurde der Landespsychiatrieplan erstellt. An den Sitzungen nahmen zusätzlich das Psychiatriereferat des MS und ab Oktober 2014 FOGS (ab 10/2014) und ceus consulting (ab 10/2014) teil. Der Landesfachbeirat Psychiatrie Niedersachsen (LFBPN) und der Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung gem. §30 NPsychKG wurden regelmäßig über den Arbeitsfortgang unterrichtet.

Bezugsjahr für den Landespsychiatrieplan war das Jahr 2013, soweit vorliegend wurden auch aktuellere Daten einbezogen. Zwischen Mitte 2014 und Anfang 2016 wurde der Plan erarbeitet und in der abgestimmten Endfassung (Zusammenfassung und Berichtsband) im April 2016 vorgelegt. Der Umsetzungs- und Prognosehorizont beträgt 5 – 10 Jahre. Der Plan bildet den Rahmen für den Reformprozess der Psychiatrie in Niedersachsen für die nächsten 5 – 10 Jahre.

Der Landepsychiatrieplan orientiert sich an der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention und betont den Grundsatz der Gleichstellung psychisch kranker Menschen mit somatisch Erkrankten. Das gesamte Spektrum psychischer Erkrankungen über die gesamte Lebensspanne hinweg wird in den Blick genommen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Versor-gung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher. Im Zentrum des Versorgungssystems sollen die/ der Kranke und ihre/ seine Teilhabe an der Gesellschaft stehen. Hilfen, Maßnahmen usw. sollen leicht zugänglich, ressourcenorientiert, bedarfsgerecht, wohnortnah, funktional gestuft und kooperativ gestaltet werden und die individuellen Bedürfnisse, Voraussetzungen und Fähig-keiten berücksichtigen. Sie sollen leicht zugänglich sein und zielgruppenbezogen gestaltet werden, immer unter Beachtung der Selbstbestimmung und Würde und der Gewährleistung der Grundrechte jeder/s einzelnen Betroffenen. Die Qualität der psychiatrischen Versorgung soll durch Aus-, Fort- und Weiterbildung der handelnden Personen und unter beständiger Reflexion aller Aspekte, die das Handeln beeinflussen, sichergestellt werden.

Die prioritären Entwicklungsfelder bestehen darin, Partizipation und Selbsthilfe zu fördern, die psychiatrische Versorgung integrativ zu planen und bereichsübergreifend zu steuern, Gemeindepsychiatrische Zentren mit multiprofessionellen, ambulant-aufsuchenden Teams mit Krisenhilfe aufzubauen, Zwangsmaßnahmen zu mindern, die Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, der Prävention, der Früherkennung und der Frühintervention ein stärkeres Gewicht zuzuschreiben sowie die Versorgung Älterer und den Maßregelvollzug zu verbessern.

Berichte Landespsychiatrieplan (LPP)

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Hauptaugenmerk bei der Entwicklung und Reform der psychiatrischen Versorgung liegt auf der Vernetzung, Kommunikation und Kooperation aller beteiligten Institutionen und Personen, Förderung der Qualifikation bei professionellen Helfern durch Fort- und Weiterbildung und bei Angehörigen und Betroffenen durch Stärkung der Selbsthilfe sowie Individualisierung der notwendigen Hilfen und Unterstützungs-maßnahmen, um stationäre Aufenthalte und Zwangsmaßnahmen zu vermeiden bzw. zu reduzieren und den Verbleib im gewohnten Umfeld und damit die Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern (Grundsatz „ambulant vor stationär“).

Zuständig für Planung, Steuerung und Koordination der psychiatrischen Versorgung bleiben die Kommunen im Land in Form der Sozialpsychiatrischen Dienste und Verbünde. Durch Kooperation mit benachbarten Kommunen können überregionale Lösungen erarbeitet werden. Vom Land, d. h. vom Psychiatriereferat im Gesundheitsministerium, welches die Aufsicht für und die Grade der Zielerreichung überprüft, erfolgt die grundsätzliche Zielvorgabe.

Da die umfangreichen Inhalte des Landespsychiatrieplanes in dieser kurzen Zusammenfassung nur ganz grob abgebildet werden können, findet der interessierte Leser auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung unter dem folgenden Link nähere Informationen hierzu: https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/themen/gesundheit/psychiatrie_und_psychologische_hilfen/landespsychiatrie/landespsychiatrieplan-niedersachsen-162374.html (Heike Stiegler, FD-Leitung SpDi)

6.7 Sonderkontingent traumatisierter Frauen und Kinder aus dem Nordirak Im August 2015 erfolgte eine überraschende Anfrage an den Sozialpsychiatrischen Dienst, welche psychiatrischen Versorgungsstrukturen es zur Behandlung von Kriegstraumata im Landkreis Nienburg gebe. Grund war die vom Land Baden-Württemberg geplante Aufnahme von 1000 durch den IS traumatisierten yezidischen Frauen und Kindern aus dem Nordirak, von denen 70 auch nach Niedersachsen kommen sollten. Die Vorbereitungszeit war kurz und von etlichen kurz aufeinander folgenden Abstimmungsgesprächen, u. a. mit der Staatskanzlei und dem Innenministerium, sowie interkulturellen Fortbildungen geprägt. Bereits im September war es dann soweit und zwei Mitarbeiterinnen des SpDi und eine Mitarbeiterin der BKJE (Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern) holten gemeinsam mit einer Dolmetscherin mehrere Frauen und Kinder am Flughafen Hannover ab, die in unserem Landkreis eine neue Heimat finden sollten. Der Beginn gestaltete sich erwartungsgemäß nicht ganz einfach. Unterschiedliche kulturbedingte Vorstellungen mussten mit gesetzlich-organisatorischen Gegeben-heiten im Rahmen des Möglichen abgeglichen werden, was zum Teil nicht unpro-blematisch war. Im Laufe der Zeit und mit intensiver Betreuung – u. a. wurden 10 zusätzliche Mitar-beiterstunden pro Woche vom Land Niedersachsen ermöglicht – gelang die inter-kulturelle Verständigung immer besser, so dass sich bis jetzt, fast drei Jahre später, ein sehr gutes Vertrauensverhältnis aufgebaut hat. Alle sind sehr selbständig gewor-

Berichte LPP/Sonderkontingent traumatisierter Frauen und Kinder aus dem Nordirak

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den, lernen fleißig deutsch, was gerade den Kindern wenig Mühe bereitet, und sind gut in die nachbarschaftlichen und Gemeindestrukturen integriert. Im letzten Jahr sind die Ehemänner ebenfalls nach Deutschland eingereist, so dass sich die Situation der Familien weiter entspannt hat. Ohne die nun nicht mehr ständig begleitende Sorge um die engsten Angehörigen können sich die Frauen nun auf eine (Trauma-) Therapie einlassen, wegen der ursprünglich die Aufnahme in Deutschland initiiert wurde.

Heike Stiegler (FD-Leitung SpDi)

Berichte Sonderkontingent traumatisierter Frauen und Kinder aus dem Nordirak

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7 Anhang

7.1 Alphabetisches Verzeichnis der Abkürzungen

ABW Ambulant Betreutes Wohnen

AKN Assistenzkreis Nienburg

APP Ambulant Psychiatrische Pflege

BBB Berufsbildungsbereich

B.E.Ni. Bedarfsermittlungsbögen Niedersachsen (sollen ab 01.01.2018 einheitlich zur Hilfeplanung genutzt werden)

BtBG Gesetz über die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger

BTHG Bundesteilhabegesetz

Care4S care for schizophrenia (12/2014 aufgelöste Managementgesellschaft)

CJD Christliches Jugenddorfwerk Deutschland e. V.

EKD Evangelische Kirche in Deutschland

DGSP Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e. V.

EUTB Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

e. V. eingetragener Verein

EX – IN Experienced Involvement (Experten durch Erfahrung in der Psychiatrie)

FD Fachdienst FIA Forensische Institutsambulanz

gGmbH gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GKV Gesetzliche Krankenversicherung

ICD-10 International Classification of Deseases (in der 10. Überarbeitung)

ICD-10 Diagnosegruppen: F0 Organische einschließlich symptomatischer psychischer Störungen

F1 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen

F2 Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen

F3 Affektive Störungen

F4 Neurotische-, Belastungs- und somatoforme Störungen

F5 Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren

F6 Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen

F7 Intelligenzminderung

F8 Entwicklungsstörungen

F90 - F98 Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend

F99 Nicht näher bezeichnete psychische Störungen

Sonstige Keine Diagnose der psychischen Erkrankung angebbar oder auszuschließen

ICF Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit sind in der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (International Classification of Functioning, Disability and Health - ICF) durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) klassifiziert.

IV Integrierte Versorgung

LPP Landespsychiatrieplan Niedersachsen

KBV Kassenärztlichen Bundesvereinigung

KGSt Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement

KJP(P) Kinder- und Jugendpsychiatrie (und Psychotherapie)

KRH Klinikum Region Hannover (Neuer Träger des ehemaligen Landeskranken- hauses Wunstorf)

Anhang Alphabetisches Verzeichnis der Abkürzungen

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NPsychKG Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke

PIA Psychiatrische Institutsambulanz

P.U.R. Produktion, Umwelt, Rehabilitation (Werkstatt der Lebenshilfe Nienburg)

SGB V Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch, Gesetzliche Krankenversicherung

SGB VIII Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe

SGB IX Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

SGB XI Sozialgesetzbuch, Elftes Buch, Soziale Pflegeversicherung

SGB XII Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch, Sozialhilfe

SpDi Sozialpsychiatrischer Dienst

StGB Strafgesetzbuch

StPO Strafprozessordnung

UMA unbegleitete minderjährige Ausländer

WeGe Wohngemeinschaft des Vereins der Freunde der Fachabt. Bad Rehburg

Wfb(s)M Werkstatt für (seelisch) behinderte Menschen

Anhang Alphabetisches Verzeichnis der Abkürzungen

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7.2 Verzeichnis der Abbildungen und Tabellen Seite Abb. 1: Längsschnitt der SpDi-Fallzahlen für die Jahre 1997 bis 2017 7

Abb. 2: Fallzahlen des Sozialpsychiatrischen Dienstes im Landkreis Nienburg/Weser im Berichtsjahr 2017 nach ICD-10 Diagnosen und Geschlecht

7

Tab. 1: Vollstationäre Fallzahl der KRH Psychiatrie Wunstorf (Gesamt: 4627 im Jahr 2016) 10

Abb.3: Bewohner der Tannenhof GmbH nach ICD-10 Diagnosen und Geschlecht 11

Tab. 2: Altersstruktur der Bewohner im Tannenhof 11

Tab. 3: Angaben zu Umfang und Qualifikation des eingesetzten Personals im Tannenhof 11

Abb. 4 Bewohner der Hof Westerwarp Wohnheim GmbH nach ICD-10 Diagnosen und Geschlecht im Berichtsjahr 2014!

12

Tab. 4: Altersstruktur der Bewohner im Hof Westerwarp (2017) 12

Tab. 5: Angaben zu Umfang und Qualifikation des einges. Personals im Hof Westerwarp 12

Tab. 6: Altersstruktur der im Berichtsjahr versorgten Personen im Ambulant Betreuten Wohnen des Vereins „Freunde der Fachabteilung für Suchtkranke e.V.“

13

Tab. 7: Altersstruktur der von Pro-INTEGRA versorgten Personen 13

Tab. 8: informiert über die Hauptdiagnosen und Anzahl der Kontakte der Suchtberatung 17

Tab. 9: informiert über die Aufteilung nach Geschlecht (Suchtberatung) 17

Tab. 10: zeigt eine Verteilung der Betreuten nach Alter (Suchtberatung) 17

Abb. 5: Art der Betreuung (Suchtberatung) 18

Tab. 11: Altersstruktur in der Taget (Tagesstätte der neuen Burg) Nienburg 19

Tab. 12: Angaben zu Umfang und Qualifikation des eingesetzten Personals in der Tagesstätte Taget

19

Tab. 13: Tagespflegeplätze von 2005 bis 2017 21

Abb. 6: Graphische Übersicht Alten- und Pflegeheime im Landkreis Nienburg/Weser 23

Abb. 7: Bewohner des Hauses Viktoria-Luise nach Diagnosen und Geschlecht (SGB XII) 24

Abb. 8: Bewohner des Hauses Viktoria-Luise nach Diagnosen und Geschlecht (SGB XI) 24

Tab. 14: Die Altersstruktur der Bewohner des Hauses Viktoria-Luise (SGB XI und XII) 24

Tab. 15: Bettenzahlen der KRH Psychiatrie Wunstorf laut Nds. Krankenhausplan 2017 26

Tab. 16: Vollstationäre Fallzahl der KRH Psychiatrie Wunstorf (Gesamt: 4627 in 2016) 27

Abb. 9: Anzahl der Unterbringungen gemäß §§ 16 und 18 NPsychKG im Landkreis Nienburg/Weser von 2007 bis 2017

28

Abb.10: Prozentualer Anteil der ICD-10 Diagnosen bei Unterbringungen nach NPsychKG (§§ 16 und 18) in 2017, (Gesamtzahl = 96)

29

Abb.11: Bewohner der GfI gem. mbH Wohngemeinschaft Stolzenau nach ICD-10 Diagnosen und Geschlecht im Berichtsjahr 2017

30

Tab. 17: Altersstruktur der Bewohner der GfI-Wohngemeinschaft Stolzenau 30

Abb.12: Bewohner der Eingliederungshilfe Sonnenburg GmbH - Neue Burg nach ICD-10 Diagnosen und Geschlecht im Berichtsjahr 2017

31

Tab. 18: Altersstruktur der Bewohner der Neuen Burg 31

Tab. 19: Angaben zu Umfang und Qualifikation des einges. Personals in der Neuen Burg 31

Abb.13: Bewohner der Burg WG nach Diagnosen und Geschlecht 32

Tab. 20: Altersstruktur der Bewohner / Eingesetztes Personal in der Burg WG 32

Abb.14: Bewohner im stationären Wiedereingliederungsbereich des Landsitz Weseraue nach ICD-10 Diagnosen und Geschlecht im Berichtsjahr 2017

33

Tab. 21: Altersstruktur der o.g. PatientInnen im Berichtszeitraum 33

Tab. 22: Angaben zu Umfang und Qualifikation des eingesetzten Personals im Landsitz Weseraue 33

Abb.15: Bewohner der Sonnenburg GmbH nach ICD-10 Diagnosen und Geschlecht im Berichtsjahr 2017

34

Anhang Verzeichnis der Abbildungen und Tabellen

Page 113: Erste Fortschreibung des Sozialpsychiatrischen Plans · 3 Forensik - 81 - 3.1 Wunstorf (Stationäre Behandlung) - 81 - 3.1.1 Forensische Institutsambulanz (FIA) Wunstorf - 81 - 3.2

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Tab. 23: Altersstruktur der Bewohner der Sonnenburg 34

Tab. 24: Angaben zu Umfang und Qualifikation des eingesetzten Personals in der Sonnenburg 34

Tab. 25: Wohnheim- und Wohngruppenplätze der Lebenshilfe Nienburg gem. GmbH 35

Abb.16: Graphische Darstellung Heime der Wiedereingliederung nach §§ 53/54 SGB XII 36

Abb.17: Klientel der "Brücke" e.V. nach ICD 10-Diagnosen und Geschlecht im Berichtsjahr 2017

37

Tab. 26: Altersstruktur der vom Verein „Die Brücke“ e. V. betreuten Personen 37

Tab. 27: Angaben zu Umfang und Qualifikation des eingesetzten Personals im ABW des Vereins „Die Brücke“

37

Abb.18: Von IUVARE ambulante sozialpädagogische Betreuung begleitete Personen nach ICD-10 Diagnosen und Geschlecht im Berichtsjahr 2017

38

Tab. 28: Altersstruktur der von IUVARE betreuten Personen 38

Abb.19: Klientel der GfI gGmbH ReWoAs nach ICD 10-Diagnosen und Geschlecht im Berichtsjahr 2017

39

Tab.29: zeigt die Altersstruktur dieser Personen 39

Abb.20: Von Beate Kehl Ambulant betreutes Wohnen begleitete Personen nach ICD-10 Diagnosen und Geschlecht im Berichtsjahr 2017

40

Tab. 30: Altersstruktur der von Beate Kehl ambulant betreuten Personen 40

Abb.21: Nutzer des Ambulant Betreuten Wohnens LebensWert nach Diagnosen und Geschlecht in 2017

40

Tab. 31: Altersstruktur der von LebensWert betreuten Personen 41

Abb.22: Nutzer des Ambulant Betreuten Wohnens des Paritätischen nach ICD 10 Diagnosen und Geschlecht in 2017 (Gesamtzahl = 41)

41

Tab. 32: Altersstruktur der vom Paritätischen im ABW betreuten Personen 41

Tab. 33: Angaben zu Umfang und Qualifikation des eingesetzten Personals im ABW des Paritätischen

42

Tab. 34: Altersstruktur der von Amoriah betreuten Personen 42

Abb.23: Klientel im Ambulant Betreuten Wohnen der Neuen Burg nach ICD 10-Diagnosen und Geschlecht im Berichtsjahr 2017

43

Tab.35: Altersstruktur der von der Neuen Burg ambulant betreuten Personen 43

Tab. 36: Angaben zu Umfang und Qualifikation des eingesetzten Personals im ABW der Neuen Burg

43

Tab. 37: Angaben zu Umfang und Qualifikation des eingesetzten Personals im ABW der Heuberg GmbH

44

Tab. 38: Altersstruktur der von der Lebenshilfe Nienburg ambulant betreuten Personen 45

Tab. 39: Altersstruktur der von Trapez gGmbh im ABW betreuten Personen 46

Abb.24: Graphische Übersicht der Angebote Ambulant Betreuten Wohnens 47

Tab. 40: Standorte und Platzzahlen der Betriebsstätten der Lebenshilfe Nienburg gem. GmbH (Stand 31.12.2017)

48

Abb.25: Klientel der Lebenshilfe-Werkstätten nach ICD-10 Diagnosen und Geschlecht im Berichtsjahr 2017

49

Tab. 41: Altersstruktur in den Werkstätten der Lebenshilfe Nienburg gem. GmbH 49

Tab. 42: Angaben zu Umfang und Qualifikation des eingesetzten Personals in der Tagesstätte der Lebenshilfe Nienburg gem. GmbH

50

Abb.26: Nutzer der Tagesstätte des Paritätischen Nienburg nach ICD-10 Diagnosen und Geschlecht im Berichtsjahr 2017

51

Tab. 43: Altersstruktur in der Paritätischen Tagesstätte Nienburg 51

Tab. 44: Altersstruktur in der Taget (Tagesstätte der neuen Burg) Nienburg 51

Tab. 45: Angaben zu Umfang und Qualifikation des eingesetzten Personals in der Tagesstätte Taget

52

Anhang Verzeichnis der Abbildungen und Tabellen

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Abb.27: Nutzer der RPK Verden der Neuen Burg GmbH nach ICD-10 Diagnosen und Geschlecht im Berichtsjahr 2017

52

Tab. 46: Angaben zu Umfang und Qualifikation des eingesetzten Personals in der RPK Verden 53

Tab. 47: Altersstruktur der Personen, die vom Integrationsfachdienst im LK Nienburg beraten wurden

54

Abb.28: Fallzahlentwicklung der vom SpDi im Landkreis Nienburg versorgten Personen nach ICD-10 Diagnosen von 2007 bis 2017

56

Abb.29: Klientel des Burg Aktiv Team nach ICD 10-Diagnosen und Geschlecht im Berichtsjahr 2017

57

Tab. 48: Altersstruktur der vom Burg Aktiv Team begleiteten Personen 57

Tab. 49: Angaben zu Umfang und Qualifikation des eingesetzten Personals im APP Burg–Aktiv-Team

58

Abb.30: Betreuungsgerichtshilfen 2009 - 2017 59

Abb.31: Vorsorgevollmachten und öffentliche Beglaubigungen 60

Abb.32: Fallzahlen zur Beteiligung an betreuungsrechtlichen Unterbringungen/ Vollzugsaufgaben 60

Tab. 50: Altersstruktur der Nutzer des Pari-Cafés 63

Abb.33 Erster Selbsthilfepreis der niedersächsischen Ersatzkassen für Angehörigengruppe 64

Tab. 51: Fallzahlen (vollstationär) der Kinder- u. Jugendpsychiatrie Wunstorf (2016) 67

Tab. 52: Die Kosten der „Güldenen Sonne“ sind wie folgt aufgeschlüsselt 69

Abb.34: Stationäre Hilfearten gemäß SGB VIII in der "Güldenen Sonne" nach Altersstruktur in 2017, Gesamtzahl = 65

69

Tab. 53: Angaben zu Umfang und Qualifikation des eingesetzten Personals in der „Güldenen Sonne“

70

Tab. 54 Angebote und Platzzahlen im Landsitz Eickhof 70

Tab. 55: Das Personal im Landsitz Eickhof setzte sich wie folgt zusammen 70

Abb.35: Niedrigschwellige Betreuungsleistungen des Assistenzkreises Nienburg (AKN) der GfI gGmbH gemäß § 45c SGB IX

72

Tab. 56: Altersstruktur der vom AKN unterstützen Personen 73

Abb.36: Verteilung nach Beratungsanlässen/Art der Hilfe 76

Tab. 57: Entwicklung der Anzahl der Leistungsberechtigten aus dem Landkreis Nienburg/Weser von 2014 bis 2017

100

Abb.37: Entwicklung der Anzahl der Leistungsberechtigten aus dem Landkreis Nienburg/Weser von 2014 bis 2017

100

Tab. 58: Entwicklung der Zahl der Leistungsberechtigten im LK Nienburg/Weser im Ambulant Betreuten Wohnen 2014 bis 2017

101

Abb.38: Entwicklung der Zahl der Leistungsberechtigten im LK Nienburg/Weser im Ambulant Betreuten Wohnen 2014 bis 2017

101

Tab. 59: Ausgaben für Wohnen für Menschen mit Behinderungen - ohne Tagesstruktur (WfbM, heiminterne Tagesstruktur)

101

Anhang Verzeichnis der Abbildungen und Tabellen

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7.3 Zusammensetzung des Psychiatrierates (Stand: April 2018) Je ein/e gewählte/r Sprecher/in aus den folgenden Fachgruppen (oder deren Stellvertreter/in):

Heime der Wiedereingliederung nach §§ 53/54 SGB XII39

Herr Balkau (05025-9770) Frau von Bülow (05022-441)

Landsitz Weseraue Hof Westerwarp

Einrichtungen beruflicher und medizinischer Rehabilitation (WfbM, RPK und BBB) und Tagesstätten

Frau Cordes-Tietz (05021-8941871) Herr Heydt (05021-921810) Lebenshilfe Nienburg/W. Taget (Tagesstätte Nienburg)

Klinisch-stationäre Anbieter (incl. Institutsambulanzen) Herr Dr. Aselmeier (05031-930) Frau Dr. Störmer (05021-922900)

KRH Psychiatrie Wunstorf Tagesklinik/PIA Nienburg (KRH Psych. Wunstorf)

Vertreter niedergelassener Ärzte und Therapeuten Herr Dr. Pabst (05021-97440)

Praxis für Neurologie & Psychiatrie

Suchtkrankenhilfe Herr Aderhold (05021-97350) Herr Peckart (05021-66765)

PARITÄTISCHE Suchtberatungsstelle Guttempler „Bastion Hoffnung“

Ambulant Betreutes Wohnen für psychisch Kranke Frau Heß-Holscher (05761-90290) Herr Sandmann (05021- 64008)

GfI Stolzenau gem. GmbH Lebenshilfe Nienburg gGmbH

Vertreter der Anbieter gesetzlicher Betreuung Frau Münch-Lange (05021-967944) Frau Friedrichs-Heise (05021 9224990)

FD Betreuung Landkreis Nienburg/Weser Betreuungsverein Nienburg

Vertretung der Betroffenen (Angehörigengruppen) Frau Schiedlowsky (05021-5707)

Angehörigenvertretung

Vertretung der Betroffenen (Patientengruppen) Herr Weißhaupt (05021-63639)

Patientenvertretung

Psychosoziale Hilfen für Kinder und Jugendliche Herr Walter (05021-97 110) Frau van den Born (05023-988740)

CJD Nienburg Landsitz Eickhof

Niedrigschwellige Angebote für Menschen in Psychosozialen Krisen Herr Sawade (05021-17394)

Beschwerdestelle

Anbieter ambulanter Pflege incl. Ergotherapie Herr Meyer, Frau Heydt (05021-9246290) Frau Heidorn (05021-974526)

APP Burg Aktiv Team Der Paritätische

Geschäftsführung des Sozialpsychiatrischen Verbundes Frau Stiegler (05021-967 950) Herr Mollenhauer-Weber (05021-967 942) FB Gesundheitsdienste Landkreis Nienburg/Weser Sozialpsychiatrischer Dienst LK Nienburg/W.

- (Alten- und Pflegeheime) Die Fachgruppe wurde am 09.01.2002 aufgelöst - (Anbieter psychosozialer Leistungen der Kommune und freien Wohlfahrtsverbände) Die Fachgruppe wurde am 16.03.2005 aufgelöst

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7.4 „Taschenkarte“ für die Unterbringung nach NPsychKG Landkreis Nienburg/ Weser Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi) im Fachbereich Gesundheitsdienste Triemerstraße 17 31582 Nienburg/ Weser Telefon: 05021 – 967-900 Fax: 05021 – 967-933 Email: [email protected] Verwaltung Herr Bei der Kellen SpDi Vorzimmer Frau Künnemann SpDi Ärztin Frau Stiegler

Dienstzeiten FB Gesundheitsdienste:

Montags bis donnerstags: 08.00 – 16.00 Uhr Freitags: 08.00 – 12.00 Uhr

Weitere Kontakte Kassenärztlicher Notdienst: 116 117 NPsychKG-Bereitschaftsdienst über Rettungsleitstelle: 05721 – 937 000 oder 112 Polizei: 110 Bei Bedarf kann der Vordruck für das ärztliche Zeugnis zugefaxt oder zugemailt werden.

Verfahrensbeschreibung Innerhalb der Dienstzeit (Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-12.00 Uhr) Sozialpsychiatrischen Dienst im Fachbereich

Gesundheitsdienste Landkreis Nienburg/Weser kontaktieren 05021 – 967 – 900

Weitere Maßnahmen mit dem zuständigen Amtsarzt und/ oder dem Sozialpsychiatrischen Dienst besprechen

Außerhalb der Dienstzeit (Mo-Do 16.00-08.00 Uhr, Fr 12.00-Mo 08.00 Uhr) Untersuchung der (wahrscheinlich) psychisch kranken

Person durch einen Arzt (z. B. kassenärztlicher Notarzt über 116 117, ggf. Notarzt über 112)

Der untersuchende Arzt füllt das ärztliche Zeugnis auf dem Vordruck aus (wichtig! Beschreibung, womit die Fremd- und/ oder Eigengefährdung gegeben ist)

Über Rettungsleitstelle NPsychKG-Bereitschafts-dienst kontaktieren Tel. 112

NPsychKG-Bereitschaftsdienst ruft untersuchenden Arzt zurück.

Ärztliches Zeugnis an NPsychKG-Bereitschafts-dienst faxen (Nr. wird beim Rückruf mitgeteilt)

NPsychKG-Bereitschaftsdienst prüft Ärztliches Zeugnis auf Schlüssigkeit

Anhörung durch Bereitschaftsrichter abwarten (wird vom NPsychKG-Bereitschaftsdienst organisiert).

NPsychKG-Bereitschaftsdienst ordnet vorläufige Unterbringung nach §18 an, falls kein Richter erreichbar.

Möglichst Anmeldung bei und Rücksprache mit Aufnahmearzt des KRH Wunstorf durch untersuchenden Arzt selbst (KRH Wunstorf: 05031 – 930)

NPsychKG-Bereitschaftsdienst teilt KRH Wunstorf angeordnete Unterbringung telefonisch mit und faxt ärztliches Zeugnis und ggf. Anordnung der vorläufigen Unterbringung an Aufnahmearzt.

NPsychKG-Bereitschaftsdienst fordert Rettungswagen und Einsatz von Vollzugsbeamten an.

Untersuchender Arzt stellt Transportschein aus.

Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und

Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke

(NPsychKG)

Wichtiges und Verfahrensbeschreibung zur

Öffentlich-rechtlichen Unterbringung

10/2017

05021 967 – 925 – 949 – 950

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Wichtiges Rechtsgrundlagen: §§1, 14, 15, 16, 17, 18, 20 NPsychKG §§312, 321, 333 FamFG §§2, 4 Nds. SOG

Voraussetzungen für eine Unterbringung Eine (wahrscheinlich) psychisch kranke Person gefährdet

sich selbst und/ oder andere. Und: Die Gefährdung ist erheblich (Leben, Gesundheit, Freiheit,

nicht unwesentliche Vermögenswerte oder andere strafrechtlich

geschützte Güter sind gefährdet).

Und:

Die Gefährdung ist gegenwärtig (die Einwirkung des schädigenden Ereignisses hat bereits begonnen oder steht un-mittelbar oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit

grenzenden Wahrscheinlichkeit bevor). Die Gefahr kann nicht auf andere Weise als durch die

Unterbringung abgewendet werden (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; mildere Mittel sind nicht ersichtlich).

Ggf. die Polizei zu Hilfe rufen!

Ärztliches Zeugnis Das Ärztliche Zeugnis muss insbesondere durch eine/n psychiatrieerfahrene/n Ärztin/ Arzt

(Qualifikation benennen) ausgestellt sein. Datum, Ort, lesbaren Namen, Adresse (ggf. Stempel) und

Unterschrift der Ärztin/ des Arztes enthalten vollständige Personalien der erkrankten Person

benennen den Zeitpunkt der Untersuchung (Datum, Uhrzeit)

angeben eine erhebliche, gegenwärtige Gefährdung

dokumentieren, die auf andere Weise als durch die Unterbringung nicht abgewendet werden kann

die psychiatrische (Verdachts-)Diagnose und Angaben zum Sachverhalt, den Untersuchungsergebnissen und zur medizinischen Beurteilung der Erkrankung der Person enthalten

zur voraussichtlichen Dauer der Unterbringung (maximal 6 Wochen möglich) Stellung nehmen.

Psychiatrieerfahrenheit Als in der Psychiatrie erfahren gelten Fachärztinnen/ -ärzte für Psychiatrie, Kinder-Jugend-

Psychiatrie, Psychosomatische Medizin, Neurologie, Öffentliches Gesundheitswesen

Ärztinnen/ Ärzte mit einer mind. halbjährigen Weiterbildungszeit in der Psychiatrie

Hausärztinnen/-ärzte (mit großem Versorgungsanteil psychisch Kranker)

Ärztinnen/ Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie

Ärztinnen/ Ärzte mit mind. 3-jähriger Tätigkeit im vertragsärztlichen Notdienst, im Rettungsdienst oder Bereitschaftsdienst einer Klinikambulanz

Zuständigkeit bei psychiatrischen Notfällen im ambulanten Bereich Zu den üblichen Praxisöffnungszeiten die/ der

behandelnde (psychiatrieerfahrene) Hausärztin/ Hausarzt oder Fachärztin/ -arzt (auch einer Institutsambulanz)

Während der Dienstzeit die Amtsärztin/ der Amtsarzt Außerhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten der

fahrende ärztliche Notdienst Zuständigkeit bei psychiatrischen Notfällen im stationären Bereich In Krankenhäusern die dort angestellten (oder Konsiliar-)

Ärztinnen/ Ärzte (psychiatrieerfahren) In Heime die dort betreuenden Ärztinnen/ Ärzte bzw.

(außerhalb der Praxisöffnungszeiten) der fahrende ärztliche Notdienst

Die Entscheidung über die Unterbringung erfolgt auf Antrag des FB Gesundheitsdienste LK Nienburg/

Weser durch

o das Betreuungsgericht (bei Volljährigen) o das Familiengericht (bei Minderjährigen)

o den richterlichen Bereitschaftsdienst (außerhalb der regulären Dienstzeit)

durch den FB Gesundheitsdienste, wenn eine gerichtliche Entscheidung nicht möglich ist

Die örtliche Zuständigkeit des Gerichts richtet sich danach, wo die gegenwärtige und erhebliche Gefahr besteht. Nach der Entscheidung über die Unterbringung (Gerichtsbeschluss oder Anordnung des FB Gesundheits-dienste muss der Patient ins psychiatrische Krankenhaus verlegt werden. Transport Erforderlich ist ein Rettungsassistent, der gleichzeitig

Vollzugsbeamter ist. Ggf. ist Polizeibegleitung erforderlich. Ggf. ist eine Fixierung des Patienten für den Transport

erforderlich. Psychiatrische Klinik Zuständig für den Landkreis Nienburg/ Weser ist das

Klinikum Region Hannover Psychiatrie Wun-storf Die Anmeldung eines Patienten erfolgt über den

zuständigen Aufnahmearzt bzw. den diensthabenden Arzt

über die Zentrale 05031 – 93 0. Eine Unterbringung nach dem NPsychKG darf nur in eine

Unterbringungseinrichtung (hier KRH Wunstorf) erfolgen. Bei gleichzeitig vorliegender somatischer Erkrankung

entscheidet der Aufnahmearzt des KRH Wunstorf über die Weiterverlegung.

Dauer der (vorläufigen) Unterbringung Maximal 6 Wochen durch richterlichen Beschluss

Maximal bis zum Ablauf des Folgetages durch die

zuständige Behörde (FB Gesundheitsdienste)

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7.5 Unterbringungsverfahren nach Betreuungsrecht § 1906 BGB Checkliste für rechtliche Betreuer und Bevollmächtigte

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7.6 Adressenliste des Sozialpsychiatrischen Verbundes im Landkreis Nienburg/Weser

x : Teilnehmer im Verbund mit Stimmrecht (Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung)

y : Teilnehmer im Verbund ohne Stimmrecht

p : Psychiatrieratsmitglied/Fachgruppensprecher/-in r : Beteiligung an der Datenerhebung für den Sozialpsychiatrischen Plan, Erhebungsjahr 2017 (mit Rücklauf)

n : Nicht in die Erhebung einbezogen Jahr

2011 2014 2017

Alten- und Pflegeheime Straße PLZ Ort Tel. Fax Plätze E-Mail Homepage x Alpheide Seniorenzentrum Am Exerzierplatz 26 31582 Nienburg 05021-4747 2934 96 96 96 [email protected] www.alpheide-seniorenzentrum.de

Alten- und Pflegeheim Siemering / Am Osterfeld

Lange Str. 29 31626 Haßbergen 05024-567 88304 24 26 26 [email protected] www.aph-siemering.de

Alten- und Pflegeheim Kastanienhof Eitzendorf 10 27318 Hilgermissen 04256-93000 930020 42 60 72 [email protected] www.rippe-walzer.de

x Alten- und Pflegeheim Lange Triftweg 25 31623 Drakenburg 05024-94050 94051 22 22 22 [email protected]

Alten- und Pflegeheim "Zur Linde" Loccumer Str.2 31547 Rehburg-Loccum 05037-3387 436 28 28 28 [email protected] www.alten-und-pflegeheim-zur-linde.de

x Alten- und Pflegeheim Jagdhaus Linsburg

Grund 15 31636 Linsburg 05027-233 538 85 85 85 [email protected] [email protected]

www.altenheim-linsburg.de

y Alten- und Pflegeheim Careconcept Widdelhof GmbH

Langes Feld 4 31547 Rehburg-Loccum 05037-968860 968872 100 83 83 [email protected] www.widdelhof.de

r x Alten- und Pflegeheim Tannenhof GmbH Liegnitzer Str. 2 31582 Nienburg 05021-911740 911750 26 26 26 [email protected] www.tannenhof-nienburg.de

y Altenzentrum "Heilige Familie" Pfarrer-Wengler-Weg 7 31637 Rodewald 05074-96790 96795033 71 71 71 [email protected] www.seniorencentrum-rodewald.de

x DRK-Altenzentrum Hoya Eichenkamp 6 27318 Hoya 04251-3170 983838 63 63 77 [email protected] www.drk-nienburg.de

x DRK-Altenzentrum Nienburg Rühmkorffstr. 7 - 9 31582 Nienburg 05021-906-0/-102 906144 124 124 124 [email protected] www.drk-Nienburg.de

x DRK-Altenzentrum Stolzenau Lange Str. 37c 31592 Stolzenau 05761-7010 701100 72 72 74 [email protected] www.drk-Nienburg.de

DRK-Nienburg Pflegen und Wohnen gGmbH / Haus am Rosenwinkel

Dorfstr. 1 31592 Stolzenau 05761-90100 0/-3336 3577 97 97 100 [email protected] www.drk-nienburg.de

x Abt-Uhlhorn-Haus Berliner Ring 3 31547 Rehburg-Loccum 05766-820 82909 96 96 96 [email protected] www.diakonie-mittelweser.de

Pflegeheim "Waldfrieden" Frankenstr. 7 31547 Rehburg-Loccum 05766-96000 960066 50 50 50 [email protected] www.waldfrieden.biz/

Pflegeheim "Waldfrieden" Auf der Horst 44 31547 Rehburg-Loccum 05037-98076 98092 40 40 40 [email protected] www.waldfrieden.biz/

r x Haus Viktoria Luise / Zentrum für innovative rehabilitative Pflege und Betreuung

Allee 12 31547 Rehburg-Loccum 05037-3050 305113 70 70 70 [email protected] www.haus-viktoria-luise.de

r x Pflege- und Betreuungszentrum Landsitz Weseraue (rc Iuvare)

Ginsterweg 1 31628 Landesbergen 05025-9770 977100 60 60 60 [email protected] www.iuvare.de www.landsitz-weseraue.de

Pflege- und Betreuungszentrum Landsitz Hohenholz (rc Iuvare)

Bahnhofstr. 72 27324 Eystrup 04254-80080 80018 48 48 48 [email protected] www.iuvare.de; www.landsitz-hohenholz.de

Seniorendomizil Im Meerbachbogen - ProSenis

Im Meerbachbogen 20 31582 Nienburg 05021-8878 - 28/ - 33 887822 102 102 102 [email protected]

www.prosenis.de

Seniorenheim Aueblick An der Aue 11 31595 Steyerberg 05764-94281-0 942819 42 42 42 [email protected] www.seniorenheim-aueblick.de

x Seniorenheim Haus im Scheunenviertel Sternstr. 1c 31618 Liebenau 05023-4672 4673 41 41 41 [email protected] www.scheunenviertel.com

CuraZentrum Uchte Am Brahmberg 5 31600 Uchte 05763-1810 181372 104 104 104 [email protected] [email protected]

www.cura-zentrum-uchte.de

x ProSenis Seniorensitz Parkhaus Hannoversche Straße 34 31582 Nienburg 05021-7088 8979434 68 68 68 [email protected]

www.prosenis.de/senioreneinrichtungen

x AWO Wohnen und Pflegen gGmbH Seniorenzentrum am Goldberg

Am Goldberg 1 31608 Marklohe 05021-804110 804206 97 97 97 [email protected] [email protected]

www.awo-wup.de

Caritas Seniorenzentrum Hildegard von Bingen

Hauptstr. 35 31634 Steimbke 05026-900780 90078-333 44 44 44 [email protected]

www.seniorencentrum-hildegardvonbingen.de

Seniorenzentrum Kleine Geest Kleine Geest 19 31592 Stolzenau 05761-902990 90299105 80 80 80 [email protected] www.sz-kleine-geest.de

ab 09.2014

Mein Zuhause Nienburg / Perfekta Pflege Consult

Marienstr. 3 31582 Nienburg 05021-894110 115 115 [email protected] www.perfekta-pflege.de

Summen: 1792 1910 1941

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Platzzahlen in den Jahren

Tagespflege 2008 2011 2014 2017 x Sekura Tagespflege und Betreutes

Wohnen Unter den Friedenseichen 1c

31592 Stolzenau 05761-908818 12 12 12 17 [email protected] sekura-leese.de

x ASB-Kreisverband Nienburg, Tagespflege Stolzenau

Bgm.-Heuvemann-Str. 14 31592 Stolzenau 05761-900829 15 15 15 20 [email protected] www.asb-stolzenau.de

Cura Zentrum Uchte, Tagespflege Am Brahmberg 20 31600 Uchte 05763-181212 8 10 10 10 [email protected] www.cura-zentrum-uchte.de

Iuvare Tagespflege Lichtblick Lehmwandlungsweg 3 31582 Nienburg 05021-8869137 15 15 15 [email protected] www.tagespflege-lichtblick.de

Iuvare Tagespflege Weserstube Hoayerstr. 1 27333 Schweringen 04257-92056 20 20 20 [email protected] www.tagespflege-weserstube.de

Seniorendomizil Im Meerbachbogen

Im Meerbachbogen 21 31583 Nienburg 05021-887828 15 15 20 [email protected] www.prosenis.de

Seniorenzentrum "Heilige Familie" Pfarrer-Wengler-Weg 7 31637 Rodewald 05074-9679500 8 8 8 [email protected]; www.christliche-seniorendienste.de [email protected]

ab 7/2014 Cura Zentrum Lavelsloh/ Residenz Vitaloh

Eichenweg 15 31603 Lavelsloh 05775-9688830 16 16 [email protected] www.cura-zentrum-lavelsloh.de

ab 10/2015 Haus der Begegnung Blankenseestr. 1 27333 Bücken 04251-671163 14 [email protected] ab 9/2017 Haus der Begegnung Hoyaer Str. 32 31608 Marklohe 05021-8881650 18 [email protected] ab 5/2018 Pro Senis "Alte Netzwarte" Ziegelkampstr. 101 31582 Nienburg 05021-9177860 - [email protected] www.prosenis.de

Summen: 35 95 111 158

Plätze

Heime der Wiedereingliederung nach §§ 53, 54 SGB XII Fax 2011 2014 2017 r x Altenheim Tannenhof Liegnitzer Str. 2 31582 Nienburg 05021-911740 911750 15 19 19 [email protected] www.haus-tannenhof-nienburg.de

r x Haus Sonnenburg (incl. 19 Plätze Außenwohngruppen)

Schaumburger Str. 3 31547 Rehburg-Loccum 05037-97060 9706112 76 88 88 [email protected] www.haus-sonnenburg.de

r x Neue Burg / Eingliederungshilfen Sonnenburg GmbH

Führser-Mühlweg 34-42 31582 Nienburg 05021-921810 92181799 61 61 61 [email protected] www.neue-burg.de

r p x Pflege- und Betreuungszentrum Landsitz Weseraue

Ginsterweg 1 31628 Landesbergen 05025-9770 977100 35 40 40 [email protected] / [email protected]

www.iuvare.de

r Wohnheim Ernstingstr. (Lebenshilfe Nienburg GmbH)

Ernstingstr. 48 31582 Nienburg 05021-640-08/ 09 41 41 41 [email protected]

r Wohnheim Stolzenau (Lebenshilfe Nienburg GmbH)

Sünkenberg 18 31592 Stolzenau 05761-902761 34 34 34 [email protected]

r Wohnheim Rehburg (Lebenshilfe Nienburg GmbH)

Mühlentorstr. 3 31547 Rehburg-Loccum 8 8 8 [email protected]

r x Residenz Meerblick Allee 14 31547 Rehburg-Loccum 05037-97090 970969 75 75 75 [email protected] www.heimbetriebe-schneeren.de

r p x Hof Westerwarp Wohnheim GmbH Bornstr. 8 27333 Warpe 05022-441 1838 51 51 51 [email protected] www.hofwesterwarp.de

r x Haus Viktoria Luise / Zentrum für innovative rehabilitative Pflege und Betreuung

Allee 12 31547 Rehburg-Loccum 05037-3050 305113 40 44 44 [email protected] www.haus-viktoria-luise.de

r x GfI - Gesellschaft für Integration/ Wohngemeinschaft Stolzenau

Bürgermst.-Heuvemann-Str. 8

31592 Stolzenau 05761-90290

902922 10 [email protected] www.gfi-hannover-stolzenau.de

Summen: 398 470 474

Außenwohngruppen 2011 2014 2017 r x Wohngruppe der Lebenshilfe für

Menschen mit seelischer Behinderung Verdener Str. 1 31582 Nienburg 05021-64008 3 3 3 [email protected]

r x Wohngruppe der Lebenshilfe Nienburg Neue Str. 2 31582 Nienburg 05021-64008 10 4 4 [email protected]

r x Wohngruppe der Lebenshilfe Nienburg Bismarckstr. 9 31582 Nienburg 05021-64008 4 [email protected]

r x Wohngruppe der Lebenshilfe Nienburg Lindenkamp 11 31582 Nienburg 05021-64008 6 6 6 [email protected]

r x Wohngruppe der Lebenshilfe Nienburg Berliner Ring 96 31582 Nienburg 05021-8941860 12 [email protected]

r x Wohngruppe der Lebenshilfe Nienburg Marienhöhe 2 31547 Bad Rehburg 6 6 6 [email protected]

r x Wohngruppe der Lebenshilfe Nienburg Landrat-von-Reck-Str. 8 31592 Stolzenau 05761-7321 9 9 9 [email protected]

r x Wohngruppe der Lebenshilfe Nienburg Mühlentorstr. 1 31547 Rehburg-Loccum 7 7 - WG wurde aufgelöst. Bewohner sind in den Berliner Ring 96 gezogen

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Außenwohngruppen (Fortsetzung) 2011 2014 2017 x Iuvare Heimbetriebsgesellschaft,

Haus Askania I und II Sandgraben 11 und 14 31633 Leese 05025-9770 13 13 13 [email protected] www.haus-askania.de

r x Burg-WG, Neue Burg GmbH Hafenstr. 3 31582 Nienburg 05021-60714-0/-16 6071414 15 17 17 [email protected]

Summen: 54 70 81

Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Rehabilitation Psychisch Kranker (RPK),

Tagesstätten und Integrationsfachdienst Zahl der betreuten Personen

(Stichtag der Berichtsjahre) :

2008 2014 2017 x Ex & Job Soziale Arbeit und Freizeit

GmbH, Rehabilitationsabteilung Hindenburgstr. 29 b 31515 Wunstorf 05031-95530 955310 30 28 [email protected] www.exundjob.de

r x Ex & Job Arbeit und Freizeit GmbH, Integrationsfachdienst

Hindenburgstr. 29 b 31515 Wunstorf 05031-9553-0/--24 955310 58 49 24 (Nienb.)

[email protected]/[email protected]

www.exundjob.de

ab 1.7.15 RPK Verden der Neuen Burg GmbH / 24 Plätze ab 01. Juli 2015

Ysostraße 4 27283 Verden 04231-97080 0

24 [email protected]

r x Lebenshilfe Nienburg gGmbH, Werkstatt für Behinderte

Forstweg 2 31582 Nienburg 05021-98710 62228 139 195 166 [email protected] www.lebenshilfe-nienburg.de

r x Lebenshilfe Nienburg gGmbH, Werkstatt für Behinderte

Meßloher Weg 5 31547 Rehburg-Loccum 05037-978020 978022 55 73 69 [email protected] www.lebenshilfe-nienburg.de

r x Lebenshilfe Nienburg gGmbH, Werkstatt für Behinderte

Bremerstr. 2 und 4 31592 Stolzenau 05761-90160 901670 142 164 170 [email protected] www.lebenshilfe-nienburg.de

r x Lebenshilfe Nienburg gGmbH, Werkstatt für Behinderte incl. Tagesförderstätte

Südring 13 31582 Nienburg 05021-60450 604545 68 67 85 [email protected] www.lebenshilfe-nienburg.de

r x Lebenshilfe Nienburg gGmbH, Betriebsstätte Nienburger Bruchweg

Nienburger Bruchweg 13 31582 Nienburg 05021-894701 894703 108 66 61 [email protected] www.lebenshilfe-nienburg.de

r x Lebenshilfe Nienburg gGmbH, Betriebsstätte Südring 8

Südring 8 31582 Nienburg 05021-89418-70 13 15

r p x Lebenshilfe Nienburg gGmbH, BBB Bildungs-BASIS

Südring 8 31582 Nienburg 05021-89418-70 89418-77 100 60 67 [email protected] www.lebenshilfe-nienburg.de

r x Lebenshilfe Nienburg gGmbH, Werkstatt "PUR"

Ziegelkampstr. 12 31582 Nienburg 05021-963880 963888 87 99 95 [email protected] www.lebenshilfe-nienburg.de

Summen: 699 737 728 (Summe ohne Ex & Job und RPK Verden)

Tagesstätten Platzzahlen: 2011 2014 2017

r x Lebenshilfe Nienburg gGmbH, Tagesstätte für Menschen mit psych. Erkrankungen

(Berliner Ring 94) ab Mai 2018: Mühlenstr. 7

31582 Nienburg 05021-9043-698 963888 13 16 15 [email protected] [email protected]

www.lebenshilfe-nienburg.de

r x PARITÄTISCHES Teilhabezentrum, Kontakt- und Beratungsstelle, Pari-Café und ambulant Betreutes Wohnen

Prinzenstr. 1a - 3 31582 Nienburg 05021-91598-14/-15 9159819 11 [email protected]

www.paritaetischer.de/kreisgruppen/nienburg/

r p x Taget, Tagesstätte für Suchtkranke, Neue Burg GmbH

Verdenerstr. 2 / Büro: Hinter den Höfen 10

31582 Nienburg 05021-9150420 05021-92181-103

92181798 9240829

16 16 [email protected]

r x TEILHArBEit, Tagesförderung Drakenburg/Diakonie Himmelsthür

Triftweg 23 31623 Heemsen/ Drakenburg

05021-971643 05121 60488741

29 36 [email protected] www.diakoniehimmelsthuer.de

Summen: 13 61 78

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Zahl der zum Stichtag betreuten Personen (in Klammern: aus dem LK Nienburg)

Ambulant Betreutes Wohnen 2011 2014 2017 r x Ambulant Betreutes Wohnen "Die

Brücke“ e.V. Bismarckstr. 25 31582 Nienburg 05021-18363 18363 11 WG

Plätze 42 46 [email protected] www.bruecke-nienburg.de

r x Freunde der Fachabteilung für Suchtkranke e.V.

Alte Poststr. 12 31547 Rehburg-Loccum 05037-3752 902000 10 12 12 [email protected]

r p x Amb. Betreutes Wohnen Lebenshilfe Nienburg incl. Stolzenau

Mühlenstr. 7 31582 Nienburg 05021-17088 17089 53 42 39 [email protected] www.lebenshilfe-nienburg.de

r x Quo vadis gem. GmbH Wasserriege 11 32479 Hille 0571-5967333 59728348 6 7 9 [email protected] www.quo-vadis-ggmbh.de

r x iuvare - Ambulante Sozialpädagogische Betreuung

Große Drakenburger Str. 7

31582 Nienburg 0152 01759033 05021-887251

16 23 37 [email protected] www.iuvare.de

r p x GfI - Gesellschaft für Integration/Regionale Wohnnetz-Assistenz

Bürgermst.-Heuvemann-Str. 8

31592 Stolzenau 05761-90290 902922 10 10 12 [email protected] www.gfi-hannover-stolzenau.de

r x Pro-Integra Ambulant Betreutes Wohnen / Fatzaun

Zum Alten Hof 4 31632 Husum 0172 2493940 16 14 12 [email protected] www.pro-integra.com

r x Ambulant Betreutes Wohnen LebensWert, Kai Lippel

Berliner Ring 45j 31582 Nienburg 0177-3326711 13 14 12 [email protected]

r x Ambulant Betreutes Wohnen, Neue Burg GmbH

Verdenerstr. 2 / Büro: Hinter den Höfen 10

31582 Nienburg 05021-9150410 05021-92181-103

9150419 23 43 65 [email protected] www.neue-burg.de

r x Der PARITÄTISCHE, Ambulant Betreutes Wohnen & Pari Café im Teilhabezentrum Prinzenstraße 1a -3

Prinzenstr. 1a - 3 31582 Nienburg 05021- 91598-10/-20 9159819 16 21 34 stefanie.gast oder [email protected]

www.paritaetischer.de

r x Amoriah UG - Amb. Betreutes Wohnen, P.W. Kagelmann

Rosenanger 15 31595 Steyerberg 05764-942844 o.: 0174 6617126 8 10 (7 aus LK Ni.)

10

[email protected] www.amoriah.de

r x CJD-Nienburg, Betreutes Wohnen Zeisigweg 2 31582 Nienburg 05021-971147 3 1 1 [email protected] www.cjd-nienburg.de

r x Verein für die Arbeit Mit-Menschen gGmbH (VAM)

Leinstr. 5 31582 Nienburg 01522-9572800 05021-9216005 2 3 [email protected] / [email protected]

www.vam-ni.de

r x Trapez gGmbH Lange Str. 52 31618 Liebenau 05023-9886580 9886582 5 [email protected] www.trapez-jugendhilfe.de

r x Kehl, Beate (ab Mai 2017) Postfach 1106 31547 Rehburg-Loccum 05027-7713211 o. 0174 8820856

12 [email protected]

Summen: 212 241 309

Kijuku e.V. Verdener Landstr. 167 31582 Nienburg 05021-91506-83

Ambulant Betreutes Wohnen außerhalb des Landkreises r x Ambulant Betreutes Wohnen

Ex & Job Hindenburgstr. 29b 31515 Wunstorf 05031-2983 915361 64 52 6

(2 aus LK Ni)

[email protected] www.exundjob.de

r x HEUBERG GMBH Soziale Dienstleistungen und psychosoziale Lebenshilfen "Ambulant Betreutes Wohnen"

Steinhorstweg 16 31535 Neustadt-Schneeren

05036-98013 98044 7 (3 aus LK Ni)

[email protected] / [email protected]

www.heuberg-einrichtungen.de

x Lambertinum Soziale Dienste, Himmelsthür gGmbH Nienburg

Angerstr. 6 30161 Hannover 0511-6406089-91 [email protected] www.diakoniehimmelsthuer.de

Patientenvertretung n P x Herr Volker Weißhaupt Am Ahornbusch 57 d 31582 Nienburg 05021-9870 p.: 63639 [email protected]

r KIBIS / Angehörigengruppe Von-Philipsborn-Str. 1 31582 Nienburg 05021-973525 973511 [email protected] www.selbsthilfe-nienburg.de

r P x Beschwerdestelle für psychisch erkrankte Menschen im Landkreis Nienburg

Von-Philipsborn-Str. 1 31582 Nienburg Beschwerden schriftlich oder: 05021-17394

13 jeden 1. Dienstag 15 - 16 Uhr Sprechzeit

Page 124: Erste Fortschreibung des Sozialpsychiatrischen Plans · 3 Forensik - 81 - 3.1 Wunstorf (Stationäre Behandlung) - 81 - 3.1.1 Forensische Institutsambulanz (FIA) Wunstorf - 81 - 3.2

122

Angehörigenvertretung P Frau Schiedlowsky Raiffeisenstr. 18 31582 Nienburg 05021-5707 [email protected]

Klinisch-Stationäre Anbieter incl. Institutsambulanzen p x Tagesklinik der KRH Psychiatrie

Wunstorf GmbH incl. Institutsambulanz Allgemeinpsychiatrie

Hannoversche Str. 65 31582 Nienburg 05021-922900 922904 799 ab 1.8.2014 [email protected] http://wunstorf.krh.eu/

p x Klinikum Region Hannover Psychiatrie Wunstorf GmbH incl. Institutsambulanz Allgemeinpsychiatrie

Südstr. 25 31515 Wunstorf 05031-930 931207 [email protected] http://wunstorf.krh.eu/

n x KRH-Wunstorf - Maßregelvollzug (§ 63 StGB)

Südstr. 25 31515 Wunstorf 05031-930 931207 [email protected] http://wunstorf.krh.eu/

n x MRVZN Bad Rehburg – Maßregelvollzug

Friedrich-Stolberg-Allee 5 31547 Rehburg-Loccum 05037-900 902000 [email protected]

https://www.mrvzn-badrehburg.niedersachsen.de

x KRH-Wunstorf Institutsambulanz Gerontopsychiatrie

Südstr. 25 31515 Wunstorf 05031-932220 960410 [email protected] http://wunstorf.krh.eu/

x KRH-Psychiatrie Wunstorf Suchtambulanz

Südstr. 25 31515 Wunstorf 05031-960411 [email protected] http://wunstorf.krh.eu/

Forensische Institutsambulanz der KRH Psychiatrie Wunstorf

Südstr. 25 31515 Wunstorf 05031 93 1590 [email protected]

n Helios Kliniken Mittelweser Ziegelkampstr. 39 31582 Nienburg 05021-92100 809119

n Helios Kliniken Mittelweser Holzhäuser Weg 28 31592 Stolzenau 05761-90070 708209

Vertreter der niedergelassenen Ärzte und (Erwachsenen-)Therapeuten incl. Nervenärzte n Praxis Dr. A. Hintze Ziegelkampstr. 5 31582 Nienburg 05021-910481

p x Praxis für Neurologie u. Psychiatrie, Dres. Marx, Pabst, Böhm-Behrendt

Ärztezentrum Ziegelkampstr. 35

31582 Nienburg 05021-97440 974416 [email protected]

n Dr. med. Pawel Kieltyka, Facharzt für Neurologie

Lange Str. 9 31582 Nienburg 05021-8600988

n Facharztpraxis K. Ilsemann Neue Str. 6 31582 Nienburg 05021-605128

n Psychotherapiepraxis L. Brendel Hakenstr. 11 31582 Nienburg 05021-9229944

n Psychoth.-Praxis M. Campen Renettenweg 3 31582 Nienburg 05021-8877367

n Psychoth.-Praxis A. Fehling Am Zimmerplatz 20 31582 Nienburg 05021-7771

n Psychoth.-Praxis U. Feher Kreuzstr. 2 31595 Steyerberg 05764-2527

n Psychoth.-Praxis Gebhard Cramer Weserstr. 13 31582 Nienburg 05021-9220990 [email protected]

n Psychoth.-Praxis B. Gläsel Knesestr. 22 27318 Hoya 04251-673909

n Dr. W.-D. Herzog Leinstr.11 31582 Nienburg 05021-910766

n Psychoth.-Praxis R. Widdermann Wilhelmstr. 19 31582 Nienburg 05021-914074

n Psychoth.-Praxis D. Jensen Linnert 5 31608 Marklohe 05021-4357

n Dr. E. Krohn Lindenstr. 27 31626 Haßbergen 05024-1555

n Psychoth.-Praxis H. Kuhn Meierstr. 19 31592 Stolzenau 05761-902485

n y Psychoth.-Praxis U. Menzel Marienstr. 10 31582 Nienburg 05021-14209

n Psychoth.-Praxis L. Meyer Hannoversche Str. 43 31582 Nienburg 05021-922245

n Psychoth.-Praxis M. Ulrich Kräher Weg 21 31582 Nienburg 05021-17088

n Psychoth.-Praxis J. Welteke Rosenanger 18 31595 Steyerberg 05764-2198 2578 [email protected]

n Dr. C. Müller Lange Str. 37a 31592 Stolzenau 05761-7345 2904

n Dr. C. Neuhof Uferstr. 24 31595 Steyerberg 05764-96030

n D. Ritter Loccumer Str. 11 31547 Rehburg-Loccum 05037-1051

n Psychoth.-Praxis S. Franke Bahnhofstr. 11 31603 Diepenau 05775-9689772

n Psychoth.-Praxis Mila Plett-Perelshteyn

Bäckerstr. 5a 31582 Nienburg 05021-9166822 [email protected]

n Psychoth.-Praxis Svetlana Deines Mandelsloher Weg 1 31637 Rodewald 05074-9675730

Page 125: Erste Fortschreibung des Sozialpsychiatrischen Plans · 3 Forensik - 81 - 3.1 Wunstorf (Stationäre Behandlung) - 81 - 3.1.1 Forensische Institutsambulanz (FIA) Wunstorf - 81 - 3.2

123

Platzzahlen

Psychosoziale Hilfen für Kinder und Jugendliche 2011 2014 2017 r x ASD-Landkreis Nienburg Kreishaus am

Schlossplatz 31582 Nienburg 05021-967309 967439 [email protected] www.landkreis-nienburg.de

r x Beratungsstelle für Kinder, Jugend-liche und Eltern (BKJE) und Kontakt- & Informationsstelle gegen sexuelle Gewalt an Mädchen & Jungen (KI)

Rühmkorffstr. 12 31582 Nienburg 05021-967676 967679 [email protected] www.landkreis-nienburg.de

Berufsbildende Schule Nienburg Berliner Ring 45 31582 Nienburg 05021-609285 [email protected]

r p x Care Contor GmbH -Landsitz Eickhof Lönsweg 19 31618 Liebenau 05023-988740 98874122 37 42 [email protected] www.landsitz-eickhof.de

r x CJD - Christophorusschule Zeisigweg 2 31582 Nienburg 05021-971180 971173 80 80 (Stichtag

80 : 69)

[email protected]

www.cjd-nienburg.de

r p x CJD - Jugenddorf Nienburg Zeisigweg 2 31582 Nienburg 05021-971160 971132 34 42 46 [email protected] / [email protected]

www.cjd-jugenddorf-nienburg.de

r x CJD - Tagesgruppen Nienburg Dr.-Franckstr. 29-31 31583 Nienburg 05021-9711 21-23 971132 15 23 23 [email protected] www.cjd-jugenddorf-nienburg.de

r x CJD - Tagesgruppen Stolzenau Schmiedeweg 1 31592 Stolzenau 05761-901192 16 16 16 [email protected]

www.cjd-jugenddorf-nienburg.de

r x CJD - Tagesgruppe Hoya Von-Staffhorst-Str. 8 27318 Hoya 04251-672101 12 9 9 [email protected]

r (p) x Die Güldene Sonne Winzlarer Str. 17 31547 Rehburg-Loccum 05037-96320 96331 50 56 56 [email protected] www.hka.de

Erlebnis Feuer und Wasser Zur Zwillingslinde 10 27324 Eystrup 04254-800333 800 334 14 [email protected] www.erlebnis-feuerundwasser.de

Frauen- und Mädchenberatungsstelle bei Gewalt

Von-Philipsborn-Str. 2a 31582 Nienburg 05021-61163 [email protected]

r x Gfi - Gesellschaft für Integration/Assistenzkreis Nienburg

Bürgermst.-Heuvemann-Str. 4-8

31592 Stolzenau 05761-90290 902922 Assistenzkreis

Schulassistent

55 18

[email protected]

ab 8/2018 Jazz2010 GbR Jugendhilfe Verdener Landstr. 4 31632 Drakenburg 05024-799920 799919 [email protected] www.jazz2010.de

y Jugendwohnprojekt Leese e.V. Loccumer Str. 68 31633 Leese 05761-1378

Jugendwohnprojekt Leese e.V. Entwicklungsbegleitung

Holzhäuser Weg 20 31592 Stolzenau 0171 7943553 5 7 [email protected]

y Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Triemerstr. 17 31582 Nienburg 05021-967930 967933 [email protected] www.landkreis-nienburg.de

n Kinder- und Jugendlichenpsycho-therapeut Frank Herchenröder

Uhrlaubstr. 2 31582 Nienburg 05021-8619111 8619111 [email protected]

n Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeutin Christel Martens

Bahnhofstr. 67 27324 Eystrup 04254-8021170 [email protected]

n Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeutin Gudrun Beier

Mühlentorsweg 11 31582 Nienburg 05021-886733 [email protected]

n Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten Peter Bormann und Guido Holzem

Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 14

31583 Nienburg 05021-9240300 [email protected] www.kjp-praxis-nienburg.de

n Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeutin Heike Diers

Brokeloher Str. 17 31632 Husum 05027-7713150 [email protected]

n Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeutin Marie Wille

Kreuzstr. 2 31595 Steyerberg 05764-3184870 [email protected] www.praxis-wille.de

x Klinikum Region Hannover Psychiatrie Wunstorf GmbH - Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie & -psychotherapie incl. Tagesklinik und Institutsambulanz

Frankestr. 9 31515 Wunstorf 05031-931684 931207 30 plus 18 Plätze Tagesklinik

[email protected] www.krh.eu.de

r x Mirko Graßmann, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie / Psychotherapie

Winzlarer Str. 15 31547 Rehburg-Loccum 05037-969220 [email protected] www.kjpgrassmann.de

r y Niedersächsische Landesschulbehörde - Dezernat 5 - Außenstelle Syke

Am Feuerwehrturm 9 28857 Syke 04242-169621-26 04242-169621-14

-19 [email protected] [email protected]

www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de

Page 126: Erste Fortschreibung des Sozialpsychiatrischen Plans · 3 Forensik - 81 - 3.1 Wunstorf (Stationäre Behandlung) - 81 - 3.1.1 Forensische Institutsambulanz (FIA) Wunstorf - 81 - 3.2

124

Psychosoziale Hilfen für Kinder und Jugendliche (Fortsetzung)

r x Offene Hilfen der Lebenshilfe Nienburg gGmbH

Bremer Straße 4 31592 Stolzenau 05021-9043512 [email protected] www.lebenshilfe-nienburg.de

r x Offene Hilfen der Lebenshilfe Nienburg gGmbH

Berliner Ring 94 31582 Nienburg 05021-9043510 [email protected] www.lebenshilfe-nienburg.de

y Schulsozialarbeit an der Leintorschule

Cretzschmarstr. 22 31582 Nienburg 05021-87743 [email protected]

r x Sozialpsychiatrischer Dienst, Landkreis Nienburg/Weser

Triemerstr. 17 31582 Nienburg 05021-967941 967933 [email protected] www.landkreis-nienburg.de

r x Verein für die Arbeit Mit-Menschen gGmbH (VAM)

Leinstr. 5 31582 Nienburg 05021-9216004 [email protected]

Pennigsehl/MJ Betreutes Jugendwohnen

Hauptstr. 37 31621 Pennigsehl 05028-9008853 9008854 [email protected] www.mj-jugendwohnen.de

Suchtkrankenhilfe r p x Fachstelle für Sucht und

Suchtprävention des Paritätischen/Nienburg

Von-Philipsborn-Str. 1 31582 Nienburg 05021-97350 973511 [email protected] www.paritaetischer.de

n x Freundeskreis Münchehagen Treffpunkt Mo. 20h Ev. Gemeindehaus Münchehagen

31547 Rehburg-Loccum Münchehagen

05037-969574 [email protected]

n x Freundeskreis Uchte Treffpunkt Do. 19:30h Gemeindehaus Kirchstr

31600 Uchte 05763-942220 [email protected]

n p x Guttempler Gemeinschaft Bastion Hoffnung

Treffpunkt Di. 20:00h: Steigertahlstr. 1

31582 Nienburg 05021-64571

Psychosoziale Leistungen der Kommune und freien Wohlfahrtsverbände r p x Fachdienst Betreuung Landkreis

Nienburg/W. Triemerstr. 17 31582 Nienburg 05021-967936 967933 [email protected] www.landkreis-nienburg.de

n Caritas-Kreisverband Nienburg Stettiner Str. 1a 31582 Nienburg 05021-3844

n y Diakonisches Werk - Geschäftsstelle Kirchenkreis Stolzenau-Loccum

Lange Str. 47 31592 Stolzenau 05761-3732 [email protected]

n x DRK-Kreisverband Nienburg Moltkestr. 30 31582 Nienburg 05021-9060 906250

Familien-Servicebüro Weserstr. 13 31582 Nienburg 05021-96768-1/-3 967256 [email protected] y Seniorenservicebüro und

Pflegestützpunkt Kreishaus am Schloßplatz (B)

31582 Nienburg 05021-967201 05021-967341

967982 [email protected] [email protected]

n y Frauenhaus Nienburg Postfach 1534 31565 Nienburg 05021-2424

n x Ev.-Luth. Kirchenkreis Hoya, Diakonisches Werk

Kirchstr. 14 27318 Hoya 04251-3062 3228

n x Ev.-Luth. Kirchenkreis Nienburg, Diakonisches Werk

Wilhelmstr. 14 31582 Nienburg 05021-97960 979620

r p x Sozialpsychiatrischer Dienst Nienburg

Triemerstr. 17 31582 Nienburg 05021-967942 967933 [email protected] www.landkreis-nienburg.de

r x Sozialpsychiatrischer Dienst Außenstelle Hoya (nach Absprache)

Hasseler Steinweg 2 27318 Hoya 04251-6726220 [email protected] www.landkreis-nienburg.de

r x Sozialpsychiatrischer Dienst Außenstelle Stolzenau

Allee 6 31592 Stolzenau 05761-922600 922609 [email protected] www.landkreis-nienburg.de

Anbieter gesetzlicher Betreuung r p x Berufsbetreuer über die Betreuungsstelle/Landkreis Nienburg/W. 05021-967936 967933 [email protected]

n x Betreuungsverein Nienburg e.V. Bismarckstr. 11 31582 Nienburg 05021-9224990 9224999 [email protected]

n Ansprechpartner der freien Berufsbetreuer*innen, Herr Vogt

Ziegelkampstr. 66 31582 Nienburg 05021-9177994 9177993 [email protected]

Page 127: Erste Fortschreibung des Sozialpsychiatrischen Plans · 3 Forensik - 81 - 3.1 Wunstorf (Stationäre Behandlung) - 81 - 3.1.1 Forensische Institutsambulanz (FIA) Wunstorf - 81 - 3.2

125

Ambulante Pflege & Ergotherapie Fallzahl 2014 2017

r x Ambulante Psychiatrische Pflege/ Neue Burg - Burg Aktiv Team

Hinter den Höfen 8 31582 Nienburg 05021-9246290 9246292 74 91 [email protected] www.neue-burg.de

x Ambulante Psychiatrische Pflege/ Caspar und Dase

Industriestr. 40 30900 Wedemark 05130-97580-0/-80 -88/-66 [email protected] www.fachpflegedienst .de

n x ASB-Sozial- und Pflegedienst Nienburgerstr. 40 31547 Rehburg-Loccum 05037-97110 971124 [email protected] www.asb-nienburg.org/

n APO-CARE Leinstr. 9 31582 Nienburg 05021-911577 911578 [email protected] www.apocare.de

n Ambulante Krankenpflege Krause und Martin

Marienstr. 24 31582 Nienburg 05021-911546 608110

n Ambulante Krankenpflege und Sozialdienst Gerda Rippe-Walzer

Eitzendorf 10 27318 Hilgermissen 04256-93000 o. 1227 93 00 20 [email protected] www.rippe-walzer.de

n x Ambulanter Pflegedienst, iuvare Hauskrankenpflege

Hoyaerstr. 1 27333 Schweringen 04257-92056 92057 [email protected] / [email protected]

www.pflegedienst-iuvare.de

n Ambulanter Pflegedienst Inna Buchmüller

Ziegelkampstr. 20 31562 Nienburg 05021-608160 608161 [email protected]

n Ambulanter Pflegedienst M. Breil Schillerstr. 27 31618 Liebenau 05023-945567 [email protected] www.mb-ambulanter-pflegedienst.de

n Caritas-Sozialstation "Heilige Familie"

Pfarrer-Wengler-Weg 7 31637 Rodewald 05074-1034 [email protected]

n Ambulanter Pflegedienst Susanne Celler Str. 41 31582 Nienburg 05021-9038788 9039210 [email protected]

n Pflegedienst Hoya Promenade 5 27318 Hoya 04251-6720830 [email protected]

n x Diakonie- & Sozialstation Hoya/Eystrup

Von-Staffhorst-Str. 7 27318 Hoya 04251-3058 6224 [email protected] www.diakoniestation-hoya.de

n Diakonie- & Sozialstation im Kirchenkreis Stolzenau-Loccum

Kirchstr. 2 31600 Uchte 05763-2411 941931 [email protected] www.sozialedienste-stolzenau-loccum.de

n Diakonie- & Sozialstation Nienburg Ziegelkampstr. 7c 31582 Nienburg 05021-7770 7642 [email protected] www.sozialstation-nienburg.de

n DRK-Sozialstation Liebenau/Marklohe

Nienburgerstr. 14 31608 Marklohe 05021-7374 925520 [email protected] www.drk-nienburg.de

n Iuvare - Ambulante Pflege und Betreuung

Mindener Landstr. 14 31582 Nienburg 05021-887250 887251 [email protected]

n ODEMmed GmbH Hoyaer Str. 8 27333 Bücken 04251-983000 [email protected] www.odemmed.de

n Haus der Begegnung Ambulanter Pflegedienst

Bäckerstr.1 27333 Bücken 04251-9834896 [email protected]

n x Sekura Kranken- und Altenpflege GmbH

Loccumerstr. 9 31633 Leese 05761-7238 908220 [email protected] www.sekura-leese.de

n x PARITÄTISCHER Pflegedienst Nienburg, Sozialstation Heemsen/Steimbke - Pflegeberatungssprechstunde

Kräher Weg 2 Montags 16:30 - 19 Uhr

31582 Nienburg 05021-97450 974511 [email protected] www.paritaetischer.de

n x Pflegeteam Babette GmbH Bürgermst.-Heuvemann-Str. 8 31592 Stolzenau 05761-7747 907935 [email protected] www.pflegeteam-babette.de

n Vita Care - Ambulante Pflege Dammstr. 5 31618 Liebenau 05023-988855 988856 [email protected]

Praxis für Ergotherapie Ralf Gropp Burgmannshof 6 31582 Nienburg 05021 - 9211122 9211120 [email protected] ergotherapie-nienburg.de

n Ergotherapiepraxis A. Kühnel Oldemeyerstr. 8 31592 Stolzenau 05761-908464 908464 [email protected]

n Ergotherapiepraxis A. Kühnel Ginsterweg 3 31595 Steyerberg 05764-2665 2665 [email protected]

n Ergotherapiepraxis T. Traulle Langestr. 39 31582 Nienburg 05021-914242 914244 [email protected] www.ergotherapie-traulle.de

n Ergotherapiepraxis J. Hageleit/ S. Semrau

Schmiedestr. 2 31547 Rehburg-Loccum 05037-300264 [email protected] www.ergotherapie-rehburg.de

n Praxis für Ergotherapie, Atelier für Kunsttherapie; goErgo

Alte Bahnhofstr. 24 31515 Wunstorf 05031-9622734 9623520 [email protected] www.go-ergo.de

Page 128: Erste Fortschreibung des Sozialpsychiatrischen Plans · 3 Forensik - 81 - 3.1 Wunstorf (Stationäre Behandlung) - 81 - 3.1.1 Forensische Institutsambulanz (FIA) Wunstorf - 81 - 3.2

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Amtsgerichte, Kostenträger und andere am Verbund zu Beteiligende n Alzheimer Gesellschaft Landkreis

Nienburg/Weser e.V. Ziegelkampstr. 20 31582 Nienburg 05021-9034181 info@alzheimergesellschaft-

nienburg.de www.alzheimergesellschaft-nienburg.de

n x Ambulante Hilfe - Beratungsstelle für wohnungslose Frauen und Männer

Bahnhofstr. 3 31582 Nienburg 05021-66776 3143 [email protected]

n y Amtsgericht Nienburg Berliner Ring 98 31582 Nienburg 05021-60180 601860 www.amtsgericht-nienburg.niedersachsen.de

n y Amtsgericht Stolzenau Weserstr. 6-10 31592 Stolzenau 05761-7090 70967 www.amtsgericht-stolzenau.de

n y Agentur für Arbeit Nienburg Verdener Str. 21 31582 Nienburg 0800 4555500 05021 907- 5009 www3.arbeitsagentur.de

n y AOK-Nienburg Servicezentrum Große Drakenburger Str. 5 31582 Nienburg 05021-6029-0 6029-60139 [email protected] www.aok.de

n y AOK-Stolzenau Servicezentrum Sandbrink 4 31592 Stolzenau 05761-7070 707 71139 [email protected] www.aok.de

n Barmer-Ersatzkasse Nienburg Lange Str. 28 31582 Nienburg 0800 33206054-6100 [email protected] www.Barmer-gek.de

n BKK Continental Service-Center Große Drakenburgerstr. 95 31582 Nienburg 05021-602060 [email protected] www.bkkcontinental.de

n BKK 24 Langestr. 9 31582 Nienburg 05021-603990 85518 www.bkk24.de

n y DAK-Nienburg Große Drakenburger Str. 7

31582 Nienburg 05021-887700 88770-7190

[email protected] www.dak.de

n IKK Niedersachsen, Service-Center Nienburg

Hinter den Höfen 8 31582 Nienburg 05021-911030 911040 www.ikk-niedersachsen.de

n y Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Domhof 1 31134 Hildesheim 05121-3040 304310 [email protected]

y Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Ref. 406 -

Hannah-Arendt-Platz 2 30159 Hannover 0511-1204119 120994119 [email protected]

n Ambulanter Justizsozialdienst Nds. Friedrichstr. 26 31582 Nienburg 05021-924040 9240424 AJSD-BezirkspoststelleVerden

@Justiz.Niedersachsen.de

r y Fachbereich Soziales / LK Nienburg Postfach 1000 31580 Nienburg 05021-967147 967433 [email protected] www.landkreis-nienburg.de

n y Berufsbildende Schulen (BBS), Ni. Berliner Ring 45 31582 Nienburg 05021-6090 [email protected] www.bbs-nienburg.de

r y Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt BISS

Von-Philipsborn-Str. 2 31582 Nienburg 05021-889488 604971 [email protected]

n y Dasein-Hospiz Nienburg/W. e.V. über Frau Schlobohm

Weserstr. 6 31582 Nienburg 05021-889369 912009

n y Der Weiße Ring/Hr. Rosenkranz Finkenhof 32 31582 Nienburg 05021-9229122 9229114 [email protected]

n DRK - Betreutes Wohnen Bismarckstr. 12 31582 Nienburg 05021-97730 977320 [email protected] www.drk-nienburg.de

r x Gesellschaft für Integration (GfI) Bürgerm.-Heuvemann-Str 8 31592 Stolzenau 05761-90290 902922 [email protected]

x Herberge zur Heimat Bahnhofstr. 20 31582 Nienburg 05021-12130 63402 [email protected]

x Beratungsstelle WohnWege

Nachgehende Hilfe /ambulante Hilfe Neue Str. 25 31582 Nienburg 05021-12209

0800 - 6000 403 916730 [email protected] www.wohnwege-nienburg.de

r x KIBIS - Kontakt, Information und Beratung im Selbsthilfebereich

Kräher Weg 2 ab 08/2018

31582 Nienburg 05021-973525 973511 [email protected]

www.selbsthilfe-nienburg.de

r x PARITÄTISCHES Teilhabezentrum, Kontakt- und Beratungsstelle Pari-Café und Ambulant Betreutes Wohnen

Prinzenstr. 1-3 31582 Nienburg 05021-6000-485/-332 974511 [email protected] www.paritaetischer.de

n x Pflegeverbund Nienburg e.V. Raddestorf Nr. 9 31604 Raddestorf 05765-94 22 90 94 22 90

n y Polizeiinspektion Nienburg Amalie-Thomas-Platz 1 31582 Nienburg 05021-9778-0 9778250 ab 2018 x

SoVD-Beratungszentrum Nienburg/ EUTB Teilhabeberatung

Marienstr. 12 31582 Nienburg 05021-9157104 [email protected] www.teilhabeberatung.de

n Stadt Nienburg Marktplatz 1 31582 Nienburg 05021-870 87301

n Superintendentur Nienburg Kirchplatz 2 31582 Nienburg 05021-3473 [email protected] www.kirchenkreis-nienburg.de

x : Teilnehmer im Verbund mit Stimmrecht (Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung)

y : Teilnehmer im Verbund ohne Stimmrecht

p : Psychiatrieratsmitglied/Fachgruppensprecher/-in

r : Beteiligung an der Datenerhebung für den Sozialpsychiatrischen Plan, Erhebungsjahr 2017 (mit Rücklauf)

n : Nicht in die Erhebung einbezogen