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K O N K R E T Arbeitsschutz Erste Hilfe mit Sonderteil „Stromunfall“ www.bgfe.de

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K O N K R E TA r b e i t s s c h u t z

Erste Hilfemit Sonderteil„Stromunfall“

www.bgfe.de

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Fotos: Dr. Grunenberg

Herausgeber:Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und ElektrotechnikGustav-Heinemann-Ufer 130, 50968 Köln

Alle Rechte vorbehalten.

2. Auflage 2004

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ERSTE HILFE IM HANDWERKSBETRIEB

MIT SONDERTEIL „STROMUNFALL“

Dr. med. Dipl. Biol. Beate Grunenberg

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Abb. 1

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DER INHALT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Vorwort 5

1 Einleitung 7

2 Organisation der Ersten Hilfe 92.1 Unternehmerpflichten 92.2 Flucht- und Rettungsplan 112.3 Erste-Hilfe-Material 122.4 Ersthelfer 162.5 Erste-Hilfe-Aufzeichnungen 202.6 Betriebsarzt und Organisation der Ersten Hilfe

– Sonderstellung: Elektrounfall – 21

3 Notfallmeldung – Alarmierung des Rettungsdienstes – 24

4 Rettungskette 29

5 Rettung aus dem Gefahrenbereich 315.1 Sicherung von Helfern und Opfern 315.2 Eigensicherung bei Stromunfall 325.3 Rettungsgriff 34

6 Lebensrettende Sofortmaßnahmen 356.1 Bedeutung der Erste-Hilfe-Maßnahmen 356.2 Durchführung der Basismaßnahmen

der Ersten Hilfe 386.2.1 Prüfung der Bewusstseinslage 386.2.2 Prüfung der Atmung

Freimachen und Freihalten der Atemwege 396.2.3 Prüfung der Kreislaufsituation

– Verzicht auf Pulscheck 436.2.4 Beatmung 44

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6.2.5 Äußere Herzdruckmassage 486.2.6 Ablaufschema der lebensrettenden

Sofortmaßnahmen 516.2.7 Stabile Seitenlage 53

7 Herzkammerflimmern 55

8 Automatisierte externe Defibrillation 59

9 Stromunfall 649.1 Stromunfall und seine Folgen 649.2 Störlichtbogen und Verbrennungen 739.3 Niederspannungsunfall mit Störlichtbogen 759.4 Hochspannungsunfall mit Herzkammerflimmern 77

Abschließender Hinweis 79

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Diese Erste-Hilfe-Broschüre richtet sich insbesondere an Arbeitge-ber, sowie diejenigen, die ebenfalls für die Erste Hilfe verantwort-lich sind, und Ersthelfer des Elektrohandwerks.

Zu finden sind u.a. wichtige Informationen zur Organisation derErsten Hilfe im Betrieb, Notfallmeldung, Rettungskette sowie zu le-bensrettenden Sofortmaßnahmen, den Besonderheiten bei Strom-unfall und zur sogenannten Frühdefibrillation durch Laienhelfer.Verbunden mit dem Inkrafttreten der BGV A1 „Grundsätze derPrävention“ wurde die VBG 109 „Erste Hilfe“ aufgehoben. Die In-halte der bisherigen UVV Erste Hilfe (VBG 109) wurden ohnesubstantielle Kürzungen in den gleichnamigen Abschnitt 3 des Ka-pitels IV der BGV A1 übernommen. Ferner wurden die neuestenEmpfehlungen zu den Basismaßnahmen der Ersten Hilfe berück-sichtigt.

Die Ausführungen sind nicht geeignet, lebensrettende Sofortmaß-nahmen zu erlernen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen müssen im Notfall beherrscht werden. Ausdiesem Grunde ist regelmäßiges Training erforderlich. Lebensret-tende Sofortmaßnahmen können in einem Erste-Hilfe-Lehrgang er-lernt und im Erste-Hilfe-Training trainiert werden.

Jeder Bürger macht sich grundsätzlich gemäß § 323 c StGB wegenunterlassener Hilfeleistung strafbar, wenn er bei einem Notfall nichtdie ihm bestmögliche Hilfe leistet.

VORWORT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Abb. 2

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Notfall – Jeder kann helfen!

Das Leben eines Menschen wird durch das Zusammenwirken allerOrgane wie Gehirn, Herz, Leber, Niere, Lunge etc. sichergestellt.Der für alle Lebensvorgänge notwendige Sauerstoff wird über dieAtmung aufgenommen. Die Atmung ist der Lieferant des Sauer-stoffs, das Blut stellt das Transportmittel dar, das Herz wird zumTransporteur.

Bei einer akuten Lebensbedrohung sind für das Überleben zweiTeilfunktionen, die Atmung und das Herzkreislaufsystem von ent-scheidender Bedeutung. Jede Verbesserung einer/eines einge-schränkten oder aufgehobenen Atmung/Herzkreislaufs kann einerVerschlimmerung des Gesamtgeschehens vorbeugen – zumindestfür einen begrenzten Zeitraum. Die Chancen der Wiederbelebungsind zeitabhängig.

Abb. 3

1 EINLEITUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Jeder kann die bedrohlichen Anzeichen der Lebensgefährdungdurch Sehen, Hören oder Fühlen, also ohne Hilfsmittel, feststellen.

Bei Arbeitsunfällen im Betrieb, auf Baustellen, bei Montagearbei-ten und bei Dienstfahrten, bei Verkehrsunfällen, aber auch bei sons-tigen akuten Gesundheitsstörungen ist Erste Hilfe zu leisten.

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2.1 Unternehmerpflichten

Abb. 4

Ereignet sich in einem Betrieb z. B ein Elektrounfall mit Herzkreis-laufstillstand, so ist eine sofortige Alarmierung des Rettungsdien-stes über die Rettungsleitstelle wichtig, denn das weitere Schicksaldes Patienten hängt von einer frühzeitigen medizinischen Versor-gung ab.

Für die Rettung eines Notfallpatienten können Sekunden entschei-dend sein. Aus diesem Grunde muss die Erste Hilfe im Betrieb sogut geregelt sein, dass es im Notfall zu keinen Verzögerungenkommt.

2 ORGANISATION DER ERSTEN HILFE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste Hilfe dieerforderlichen Einrichtungen und Sachmittel, insbesondere Melde-einrichtungen, Sanitätsräume, Erste-Hilfe-Material, Rettungsgeräteund Rettungstransportmittel zur Verfügung stehen. Die Erste Hilfeist in der Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 „Grundsätze derPrävention“ (Kapitel IV, 3. Abschnitt) geregelt.

Ferner hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass nach einem Un-fall sofort Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Ver-sorgung veranlasst wird (§ 24 BGV A1).

Abb. 5

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2 Organisation der Ersten Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.1 Unternehmerpflichten

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2.2 Flucht und Rettungsplan

Abb. 6

Werden gemäß BGV A8 Flucht- und Rettungspläne aufgestellt, hatder Unternehmer dafür zu sorgen, dass sie eindeutige Anweisun-gen enthalten, wie sich die Versicherten im Gefahr- oder Katas-trophenfall zu verhalten haben und sich am schnellsten in Sicher-heit bringen können. Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell,übersichtlich, ausreichend groß und mit Sicherheitszeichen nachAbschnitt III gestaltet sein.

Für Erste-Hilfe-Einrichtungen sind entsprechende Rettungszeichenvorgesehen. Die Mitarbeiter sind bezüglich der Ersten Hilfe zu unterweisen. Darüber hinaus sind schriftliche Hinweise über die Erste Hilfe zu geben.

2 Organisation der Ersten Hilfe2.2 Flucht und Rettungsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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2.3 Erste-Hilfe-Material

Abb. 7

Gemäß der Arbeitsstättenverordnung müssen die zur Ersten Hilfeerforderlichen Mittel vorhanden sein, sie müssen im Bedarfsfallleicht zugänglich und gegen Verunreinigung, Nässe und hoheTemperaturen geschützt sein. Dieses entspricht im wesentlichenden Aussagen zum Erste-Hilfe-Material in der BGV A1:

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Erste-Hilfe-Mate-rial jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in geeigne-ten Behältnissen, gegen schädigende Einflüsse geschützt, in aus-reichender Menge bereitgehalten sowie rechtzeitig ergänzt underneuert wird. Geeignete Behältnisse für Erste-Hilfe-Material sindVerbandkästen.

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2 Organisation der Ersten Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.3 Erste-Hilfe-Material

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Mittel zur Ersten Hilfe (Erste-Hilfe-Material) sind Verbandstoffe, allesonstigen Hilfsmittel und medizinischen Geräte sowie Arzneimittel,soweit sie der Ersten Hilfe dienen.

Hinweis: Medizinische Geräte und Arzneimittel sind nur auf Ent-scheidung des Betriebsarztes hin vorzuhalten.

Verbandmaterial muss eine CE-Kennzeichnung tragen. Ist ein Ver-falldatum angegeben, ist die Anwendung nach Ablauf des Verfall-datum verboten.

Abb. 8: „Verbandkasten E“ nach DIN 13 169

Geeignetes Erste-Hilfe-Material ist enthalten z.B. im1. Großen Verbandkasten nach DIN 13 169 „Verbandkasten E“,2. Kleinen Verbandkasten nach DIN 13 157 „Verbandkasten C“.

2 Organisation der Ersten Hilfe2.3 Erste-Hilfe-Material . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Hinweise auf Art und Menge der vorrätig zu haltenden Verband-und Hilfsmittel sind in der Arbeitsstättenrichtlinie enthalten.

Abb. 9

3 Ein großer Verbandskasten (z.B. DIN 13 169-E Ausg. 08/96 kann durch zwei kleine Verbandkästen(z. B. DIN 13 157-C, Ausg. 08/96) ersetzt werden.

4 Für die Tätigkeit im Außendienst, insbesondere für die Mitführung von Erste-Hilfe-Material in Werk-stattwagen und Einsatzfahrzeugen, kann auch der Kraftwagenverbandkasten (z.B. nach DIN 13 164,Ausg. 12/87) als kleiner Verbandkasten verwendet werden. Quelle: ASR

2 Organisation der Ersten Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.3 Erste-Hilfe-Material

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In allen Betrieben und auf Baustellen muss mindestens ein „Ver-bandkasten“ (Kleiner Verbandkasten) bereitgehalten werden. Jenach Größe des Betriebes soll weiteres Erste-Hilfe-Material zurVerfügung stehen. Die Verbandkästen sollen auf die Arbeitsstätteso verteilt sein, dass sie von ständigen Arbeitsplätzen höchstens100 m Wegstrecke oder höchstens eine Geschosshöhe entferntsind. Sie sollen überall dort aufbewahrt werden, wo die Arbeits-bedingungen dies erforderlich machen.

Bei Arbeitsstätten mit großer räumlicher Ausdehnung müssen sichMittel zur Ersten Hilfe und, sofern es die Art des Betriebes erfordert,Krankentragen an mehreren gut erreichbaren Stellen befinden.

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Erste-Hilfe-Einrich-tungen sowie die Aufbewahrungsorte von Erste-Hilfe-Material, Ret-tungsgeräten und Rettungstransportmitteln durch die jeweiligenRettungszeichen gekennzeichnet werden.

Abb. 10 Abb. 11

2 Organisation der Ersten Hilfe2.3 Erste-Hilfe-Material . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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2.4 Ersthelfer

Abb. 12

Auch hat der Unternehmer das erforderliche Personal für die ErsteHilfe zur Verfügung zu stellen, insbesondere Ersthelfer und Be-triebssanitäter.

Für Erste-Hilfe-Leistungen im Betrieb müssen Ersthelfer entsprechend§ 26 BGV A1 zur Verfügung stehen:

Als Ersthelfer dürfen Personen eingesetzt werden, die bei einervon der Berufsgenossenschaft für die Ausbildung zur Ersten Hilfeermächtigten Stelle ausgebildet worden sind. In Zeitabständenvon zwei Jahren sind die Ersthelfer fortzubilden. Die Ersthelfer-Ausbildung erfolgt in einem 8 Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang, die Fortbildung erfolgt durch Teilnahme an einem4 Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Training.

2 Organisation der Ersten Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.4 Ersthelfer

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Abb. 13

Die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen bzw. Aus-bildung in Erster Hilfe nach der Fahrerlaubnisverordnung reichtnicht aus.

Pauschale Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung derbetrieblichen Ersthelfer übernimmt die zuständige Berufsgenossen-schaft. Diese rechnet direkt mit den Ausbildungsträgern ab. Ent-geltfortzahlung und Fahrtkosten trägt der Unternehmer. Somit istdie Ausbildung für den Ersthelfer kostenlos.

Regelungen sowie Informationen zu den Betriebssanitätern findensich in § 27 BGV A1.

2 Organisation der Ersten Hilfe2.4 Ersthelfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Abb. 14

Ermächtigte Stellen für die Ausbildung zur Ersten HilfeHinweis:Durch die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“(BGV A1) entsprechend des 2. Nachtrags zur VBG 109 „ErsteHilfe“ hat sich bezüglich der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung vonErsthelfern folgende Fassung ergeben:

§ 26 BGV A1Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung

(2) Der Unternehmer darf als Ersthelfer nur Personen einset-zen, die bei einer von der Berufsgenossenschaft für die Ausbil-dung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet wordensind. Die Voraussetzungen für die Ermächtigung sind in derAnlage 3 zu dieser Unfallverhütungsvorschrift geregelt. ...

2 Organisation der Ersten Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.4 Ersthelfer

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Bereits der zweite Nachtrag zur VBG 109 („Erste Hilfe“) warprimär begründet durch die Forderung des Bundesarbeitsministeri-ums die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern betreffend, den Kreisder ausbildenden Hilfsorganisationen für weitere Anbieter zu öff-nen. Hintergrund dieser Forderung war, dass die letzte Fassungder einschlägigen §§ 7 und 8 der VBG 109 nicht den Grundsät-zen des Wettbewerbrechts und des freien Dienstleistungsverkehrsim europäischen Binnenmarkt entsprach. Der eng begrenzte Kreisder ausbildenden Institutionen – in der Regel Deutsches RotesKreuz, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Malteser Hilfsdienst,Johanniter-Unfallhilfe, Arbeiter-Samariter-Bund – wurde für andereAnbieter geöffnet. Die Antragsvoraussetzungen wurden im Sinneeiner Qualitätssicherung und Einheitlichkeit angepasst. Durch In-bezugnahme wurde die „Aus- und Fortbildung für den betriebli-chen Sanitätsdienst“ dem Votum des BMA (BMWA) entsprechendangeglichen.

In § 26 der BGV A1 ist geregelt, dass der Unternehmer als Ersthel-fer nur Personen einsetzen darf, die bei einer von der Berufsge-nossenschaft für die Ausbildung ermächtigten Stelle ausgebildetworden sind. Eine Beschränkung auf genannte Hilfsorganisatio-nen ist nicht mehr gegeben.

Im Sinne der Einheitlichkeit der Beurteilung der Anforderungskrite-rien sowie eines effizienten Verwaltungsaufwandes wird das Er-mächtigungsverfahren zentral bei der Berufsgenossenschaft derkeramischen und Glas-Industrie durchgeführt.

2 Organisation der Ersten Hilfe2.4 Ersthelfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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2.5 Erste-Hilfe-Aufzeichnungen

Über jede Erste-Hilfe-Leistung sind Aufzeichnungen zu führen undfünf Jahre lang aufzubewahren. Zum Beispiel können die Aufzeich-nungen in einem Verbandbuch erfolgen.

Aufgezeichnet werden sollten:

•Zeitpunkt

•Ort (Unternehmensteil)

•Hergang des Unfalls

•Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung

•Erste-Hilfe-Maßnahmen

•Name des/der Verletzten (Erkrankten)

•Namen von Zeugen

•Namen der Personen, die Erste Hilfe geleistet haben.

Abb. 15

2 Organisation der Ersten Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.5 Erste-Hilfe-Aufzeichnungen

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Abb. 16

Durch diese Angaben wird nachgewiesen, dass der Körperscha-den bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist. Zu beachtenist, dass es sich um Daten handelt, die gegen den Zugriff Unbe-fugter zu sichern sind. Die Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzu-bewahren.

2.6 Betriebsarzt und Organisation der Ersten Hilfe– Sonderstellung: Elektrounfall –

Da Elektrounfälle im Vergleich zu anderen Arbeitsunfällen relativ sel-ten sind und damit Ersthelfer mit dieser Art von Unfall geringe Erfah-rung haben, erfordert die Behandlung der Sofortmaßnahmen beiUnfällen durch elektrischen Strom für die Ersthelfer eine gesonderteBehandlung. Eine erfolgreiche Erstversorgung nach Stromunfalllässt sich in Unternehmen mit Hilfe des Betriebsarztes organisieren.

2 Organisation der Ersten Hilfe2.6 Betriebsarzt und Organisation der Ersten Hilfe – Sonderstellung: Elektrounfall – . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Abb. 17

Der Unternehmer ist letztendlich für die Erste Hilfe im Betrieb ver-antwortlich. Viele Organisationsaufgaben der Ersten Hilfe kann erjedoch z. B. an den Betriebsarzt delegieren.

Nach § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes haben Betriebsärzte dieAufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfall-verhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstüt-zen. Sie haben insbesondere den Arbeitgeber und die sonst fürden Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Perso-nen zu beraten, insbesondere bei der Organisation der ErstenHilfe im Betrieb.

Eine gute Erstversorgung nach einem Elektrounfall bedarf einerausreichenden Zahl an Ersthelfern, die durch Wiederholungsübun-gen gut geschult sind und in die Rettungskette gut eingebunden

2 Organisation der Ersten Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.6 Betriebsarzt und Organisation der Ersten Hilfe – Sonderstellung: Elektrounfall –

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werden. Erfahrungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass inUnternehmen, deren Beschäftigte Arbeiten an elektrischen Anla-gen durchführen oder elektrische Anlagen und Betriebsmittel prü-fen, es sich empfiehlt, die Fortbildung in der Herz-Lungen-Wieder-belebung bereits nach einem Jahr zu wiederholen, sofern nicht dieentsprechenden Ersthelfer einem laufenden Training unterworfensind.

Für Elektrounfälle ist es erforderlich, dass geschultes Personal amUnfallort die Erstversorgung sicherstellt. Insbesondere bei dezen-tralen Unternehmen, wie sie natürlich in der Energieversorgunganzutreffen sind, kann der Arzt nicht sofort zur Stelle sein. Aus die-sem Grunde sollte der innerbetriebliche Rettungsplan zusammenmit dem Betriebsarzt und ggf. mit der Feuerwehr erarbeitet wer-den, damit es zu einer optimalen Rettung bei Unfällen durch elek-trischen Strom kommt. Es kann durchaus erforderlich sein, einenbetriebsinternen Benachrichtigungsplan zu erarbeiten, der aucheine Ankopplung an die Rettungsleitstelle gewährleistet.

2 Organisation der Ersten Hilfe2.6 Betriebsarzt und Organisation der Ersten Hilfe – Sonderstellung: Elektrounfall – . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Abb. 18

Da das Schicksal eines Patienten von einer frühzeitigen medizini-schen Versorgung (erweiterte Maßnahmen u.a. durch den Notarzt)abhängt, ist die unverzügliche Alarmierung des Rettungsdienstesüber die Rettungsleitstelle wichtig.

Deshalb ist dafür Sorge zu tragen, dass ein entdeckter Notfall un-verzüglich über den zentralen Notruf der Leitstelle gemeldet wird und die Basismaßnahmen der Ersten Hilfe von Ersthelfern/Laien-helfern bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes durchgeführt wer-den!

Für die Alarmierung der Leitstelle des Rettungsdienstes ist inDeutschland die einheitliche Notrufnummer 112 weitgehend ein-gerichtet.

3 NOTFALLMELDUNG– ALARMIERUNG DES RETTUNGSDIENSTES – . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Abb. 19

Erfolgen Notfallmeldungen über Handy, muss daran gedacht wer-den, dass nicht immer die nächstliegende Dienststelle der Ret-tungsleitstelle bzw. Polizei erreicht wird.

In Betrieben sollten für Notfälle im Rahmen der Erste-Hilfe-Organi-sation eindeutige Meldeverfahren geregelt und überall gut ersicht-lich ausgehängt sein.

3 Notfallmeldung – Alarmierung des Rettungsdienstes – . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Die BGI 510-1 „Erste Hilfe“ sieht ein Feld für Rufnummern und An-sprechpartner vor und sollte nur gut ausgefüllt und gut lesbar imBetrieb ausgehängt werden.

Notfallsituationen erfordern unverzügliche Hilfe. Da die Möglich-keiten durch den Ersthelfer begrenzt sind, ist frühzeitig fachlicheHilfe über den Notruf zu holen.

Die Qualität des Notrufs hängt stark vom Inhalt der Meldung ab.Allgemein akzeptiert ist das sogenannte W-Schema:

WO geschah es?WAS geschah?WIEVIELE Verletzte?WELCHE Art von Verletzung/Erkrankung? WARTEN auf Rückfragen!

Das W-Schema für Notfallmeldungen ist in der BGI 510 -1 aufge-führt. Unvollständige Meldungen führen in jedem Fall zu Zeitver-zögerungen!

•WO ist der Notfallort?: Machen Sie genaue Angaben zum Auffinden eines Notfallor-tes durch den Rettungsdienst: geben Sie Ort, Straße, Hausnum-mer, Gebäude, Stockwerk an, wenn nötig geben Sie einekurze Wegbeschreibung.

•WAS ist passiert?:Welche Art von Notfall liegt vor (z. B. Elektrounfall, Verkehrsun-fall, etc.)? Welche auffälligen Befunde sehen Sie und welchebesonderen Gefahren (z. B. Feuer, eingeklemmte Person etc.)?

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3 Notfallmeldung – Alarmierung des Rettungsdienstes –

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Wann ist der Notfall eingetreten bzw., wann hat sich der Un-fall ereignet? Wer meldet? Wer ist der Betroffene? BesondereAngaben über Zusatzgefahren, bereits eingeleitete oder durch-geführte Maßnahmen sollten angegeben werden.

•WIEVIELE Verletzte/Erkrankte gibt es?Geben Sie Anzahl der Verunfallten und sonst Betroffenen bzw.Anzahl der vital Gefährdeten an – diese Angaben sind zumBeispiel wichtig für den Umfang der einzusetzenden Rettungs-mittel.

•WELCHE Art von Verletzung/Erkrankung liegt vor?:Machen Sie Angaben wie „starke Blutung am Unterarm/Beinetc., schwere Verbrennungen durch Hochspannungsunfall“, etc.

•WARTEN Sie unbedingt auf Rückfragen der Rettungsleitstellebzw. der die Meldung entgegennehmenden Stelle. BeendenSie nicht selbst das Gespräch – die annehmende Stelle been-det das Gespräch, wenn keine Rückfragen mehr erforderlichsind.

Ihre Notrufmeldung gelangt über Notrufmeldestellen (Polizei oderFeuerwehr) beziehungsweise über Fernmeldeeinrichtungen an dieRettungsleitstelle. Die Polizei/Feuerwehr-Notrufsäulen bieten invielen Orten eine Direktverbindung mit der Feuerwehr oder Poli-zei. Die Notrufsäulen der Bundesautobahnen sowie an Land- undSchnellstraßen bieten ebenfalls die Möglichkeit eines Notrufes.Kleine schwarze Dreiecke auf den Leitpfosten, z.B. an Autobah-nen weisen den Weg zur nächstgelegenen Notrufsäule. Eine ex-akte Übermittlung des Sachverhaltes ist Grundlage für Lagebeur-teilung und Maßnahmen.

3 Notfallmeldung – Alarmierung des Rettungsdienstes – . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Im Betrieb hat der Unternehmer unter Berücksichtigung der be-trieblichen Verhältnisse durch Meldeeinrichtungen und organisato-rische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass unverzüglich die not-wendige Hilfe herbeigerufen und an den Einsatzort geleitet wer-den kann. Zu diesem Zwecke ist es zweckmäßig, einen Rettungs-/Alarmplan aufzustellen.

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. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3 Notfallmeldung – Alarmierung des Rettungsdienstes –

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Ausgehend von der zu befürchtenden oder bereits nachweisbarenLebensbedrohung ist vom Ort des Geschehens bis zur Klinikauf-nahme eine Rettungskette sicherzustellen.

Abb. 20

Durch gezielte ärztliche Hilfe kann Überleben gesichert werden. DerNotarzt wird im Rahmen des Verbundsystems „Rettungskette“ tätig.

Eine zentrale Bedeutung im Ablauf der Rettungskette nimmt derRettungsdienst mit dem Einsatz der modernen Rettungsmittel (Ret-

4 RETTUNGSKETTE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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tungswagen, Notarztwagen, Notarzteinsatzfahrzeuge, Rettungs-hubschrauber) und der personellen Ausstattung mit Rettungssanitä-tern und Notärzten ein. Rettungswagen (RTW) dienen z.B. demHerstellen und Aufrechterhalten der Transportfähigkeit von Not-fallpatienten vor und während des Transportes. Notarztwagen(NAW) sind Rettungswagen, die mit einem Notarzt besetzt sind.Rettungshubschrauber (RTH) stehen als Ergänzung zum bodenge-bundenen Rettungssystem zur Verfügung. Grundsätzlich hat derTransport von Notfallpatienten im RTW, NAW oder RTH zu erfol-gen.

Der Transport eines reanimierten Patienten erfolgt erst nach ausrei-chender Erstversorgung am Notfallort, weil dann die Überlebens-chancen größer sind.

Rettungswagen und Notarztwagen sind so bemessen und ausge-stattet, dass sie die intensivmedizinische Behandlung und denTransport von lebensbedrohlich Erkrankten oder verletzten Patien-ten möglich machen.

Die einzelnen Schritte der Ersten Hilfe greifen wie die Glieder ei-ner Kette ineinander. Zusammengefasst werden sie unter dem Be-griff „Rettungskette“.

Die Rettungskette hat zum Ziel, dass der Betroffene schnelle Hilfebis hin zur Behandlung im Krankenhaus erhält.

Der frühe Notruf und die Basismaßnahmen der Ersten Hilfe sindwichtige Glieder der Rettungskette. Aus diesem Grunde spielt derErsthelfer eine wichtige Rolle in der Rettungskette.

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. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Rettungskette

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5.1 Sicherung von Helfern und Opfern

Falls sich der Notfallpatient infolge eines speziellen Unfallher-gangs (z. B. wegen der erlittenen Verletzungen oder einer gestör-ten Bewusstseinslage) allein aufgrund der äußeren Situation in Le-bensgefahr befindet, muss er aus dem Gefahrenbereich gerettetwerden. Solche Situationen entstehen sowohl bei Verkehrsunfällenals auch bei Unfällen mit elektrischem Strom etc.

Vor der Durchführung der lebensrettenden Basismaßnahmen solltedie Sicherung von Helfern und Opfern stehen.

Zunächst immer an Eigensicherung denken!

Abb. 21

5 RETTUNG AUS DEM GEFAHRENBEREICH . . . . . . . . . . . . . . .

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Bei Verkehrsunfällen ist die Unfallstelle abzusichern, andere Ver-kehrsteilnehmer sind zu warnen, das Warndreieck ist aufzustellen. Über die Notfallmeldung hinaus beginnt die Erste Hilfe mit der Ret-tung des Verletzten aus dem Gefahrenbereich unter Beachtung dereigenen Gefährdung.

5.2 Eigensicherung bei Stromunfall

Bei einem Elektrounfall hat der Eigenschutz der Retter absolutenVorrang.Bei Niederspannung muss der Strom durch Ausschalten, Ziehendes Steckers oder Herausnahme der Sicherung unterbrochen wer-den.

•Stecker ziehen

•Sicherung bzw. Hauptschaltung ausschalten

•Verletzten nur mit nicht leitenden Gegenständen von der Strom-quelle trennen, erst danach erfolgt die Rettung aus dem Gefah-renbereich.

Bei Hochspannungsunfällen dürfen wegen der Eigengefährdungkeine Rettungsversuche unternommen werden.

Bei Hochspannungsunfällen ist grundsätzlich sofort der Notruf zu veranlassen und Fachpersonal herbeizurufen.

Hilfeleistungen können erst dann erfolgen, wenn durch Fachperso-nal das Anlagenteil freigeschaltet ist und eine Freigabe durch dasFachpersonal erfolgt.

Das Fachpersonal muss Freischaltung und Sicherung nach denfünf Sicherheitsregeln vornehmen.

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5 Rettung aus dem Gefahrenbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5.2 Eigensicherung bei Stromunfall

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•Elektrofachpersonal herbeirufen (zwecks Abschaltung)

•Einhalten des Sicherheitsabstandes (mind. 5 Meter – bei Hoch-spannung)

•Abschalten des Stromkreises

•Sicherung gegen Wiedereinschalten

•Feststellung der Spannungsfreiheit (durch Fachmann)

•Erden oder Kurzschließen (nur durch Fachmann)

•benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oderisolieren (durch Fachmann)

•Hilfeleistung nur in Absprache mit Elektrofachpersonal.

Insbesondere im Freileitungsbereich sollte auch die Rettung vonPersonen vom Mast geübt werden.

Abb. 22:

Übung: „Retten einer

Person vom Mast“

5 Rettung aus dem Gefahrenbereich5.2 Eigensicherung bei Stromunfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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5.3 Rettungsgriff

Für die Rettung eines Patienten aus der Gefahrenzone kommt derRettungsgriff zur Anwendung. Mit dem Rettungsgriff lassen sichauch relativ schwere Patienten retten, da es nicht nur auf die Kraftdes Helfers ankommt, sondern auf die Technik durch Gewichtsver-lagerung und Hebelwirkung. Erlernen können Sie den Rettungs-griff in Erste-Hilfe-Lehrgängen der von der Berufsgenossenschaftfür die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stellen.

Von hinten greifen Sie unter den Achseln des Verletzten durch undumfassen einen Unterarm zwischen Hand- und Ellbogengelenk,wobei Ihre Finger einschließlich Daumen nebeneinander liegen.Sie ziehen den Verletzten zunächst auf ihren Oberschenkel undziehen so rückwärts gehend den Verletzten aus dem Gefahrenbe-reich. Dabei sollten sie stets darauf achten, dass Sie beim Rück-wärtsgehen nicht über Hindernisse stolpern.

Abb. 2334

5 Rettung aus dem Gefahrenbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5.3 Rettungsgriff

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6.1 Bedeutung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Kommt man zum Notfallort, bietet sich in der Regel ein mehr oderweniger erschreckendes Bild. Es herrschen Aufregung und Angst,die überwunden werden müssen. Ruhe bewahren!

Abb. 24

Ohne die Basismaßnahmen der Ersten Hilfe, die in vielen Fällendurch zufällig anwesende Laien geleistet werden müssen, sindauch die später einsetzenden Maßnahmen durch den Rettungs-dienst/Notarzt weitgehend chancenlos, einen eingetretenen Kreis-lauf- und Atemstillstand erfolgreich zu therapieren. Unter Kreislauf-und Atemstillstand versteht man das akute unerwartete Aussetzenvon Kreislauf und Atmung. Die Basismaßnahmen der Ersten Hilfedienen dazu, ein Mindestmaß an Atmung und Blutzirkulation zugewährleisten, um insbesondere eine irreversible Schädigung des

6 LEBENSRETTENDE SOFORTMASSNAHMEN. . . . . . . . . . .

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Gehirns zu verhindern. Es stehen heute einfache, ohne Hilfsmittelanwendbare Methoden zur Verfügung, die zusammengefasst alslebensrettende Sofortmaßnahmen bezeichnet werden.

Bei den lebensrettenden Sofortmaßnahmen handelt es sich um „er-haltende Maßnahmen“. Entscheidend ist, dass wegen der drohen-den Hirnschädigungen unverzüglich mit Wiederbelebungsmaß-nahmen begonnen wird.

Erste-Hilfe-Maßnahmen müssen im Notfall beherrscht werden. Ausdiesem Grunde ist regelmäßiges Training erforderlich. Lebensret-tende Sofortmaßnahmen können in einem Erste-Hilfe-Lehrgang er-lernt und im Erste-Hilfe-Training trainiert werden. Inhalte sind le-bensrettende Sofortmaßnahmen, der richtige Notruf und weitereMaßnahmen der Ersten Hilfe.

Abb. 25

36

6 Lebensrettende Sofortmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6.1 Bedeutung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

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Der Begriff Basismaßnahmen der Ersten Hilfe umfasst die Erstunter-suchung, das Freimachen/Freihalten der Atemwege, die Atem-spende und die äußere Herzdruckmassage.

Für die Durchführung von Basismaßnahmen der Ersten Hilfe wirdkeinerlei Ausrüstung eingesetzt.

Da bei einem akuten Sauerstoffmangel des Gehirns durch Kreis-lauf- bzw. Atemstillstand Bewusstlosigkeit innerhalb von 30 Sekun-den einsetzt, muss bei einem bewusstlosen Patienten immer aneine Störung der Kreislauf- bzw. der Atemfunktion gedacht wer-den.

Die Basismaßnahmen haben zum Ziel, die ausgefallenen Funktio-nen von Atmung und Kreislauf so lange zu ersetzen, bis die Ursa-che beseitigt ist. Aus diesem Grund spricht man von erhaltendenMaßnahmen.

Bei jedem Notfallpatienten muss sofort die Bewusstseinslage über-prüft werden. Bei Bewusstlosigkeit muss die Atmung kontrolliertwerden, etc. Die einzelnen Handlungsschritte im Rahmen der Ba-sismaßnahmen der Ersten Hilfe bauen aufeinander auf.

Um schnell erste Informationen zu erhalten, hat es sich bewährt,wie folgt vorzugehen:

•Prüfung der Bewusstseinslage

•Prüfung der Atmung

•Prüfung der Kreislaufsituation (Lebenszeichen)

6 Lebensrettende Sofortmaßnahmen6.1 Bedeutung der Erste-Hilfe-Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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6.2 Durchführung der Basismaßnahmen der Ersten Hilfe

6.2.1 Prüfung der Bewusstseinslage

Bei Bewusstlosigkeit werden Aufforderungen nicht befolgt, aufSchmerzreiz erfolgt kein Augenaufschlag etc.

Abb. 26: Prüfen der Bewusstseinslage: laut und deutlich ansprechen

Um die Bewusstseinslage zu prüfen, wird der Patient laut und deut-lich angesprochen (z. B.: „Ist alles in Ordnung?“). Wenn er aufAnsprache nicht reagiert, wird ein Reiz gesetzt, in dem er leichtan der Schulter geschüttelt wird. Kommt es auch dann nicht zu ei-ner adäquaten Reaktion des Patienten, so muss von einer vitalenBedrohung ausgegangen werden.

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6 Lebensrettende Sofortmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6.2 Durchführung der Basismaßnahmen der Ersten Hilfe

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Abb. 27: „Schütteln an der Schulter“

6.2.2 Prüfung der Atmung Freimachen und Freihalten der Atemwege

Beim Bewusstlosen fehlen die Schutzreflexe. Liegt er auf demRücken oder ist auch in Seitenlagerung die Kopfhaltung nicht kor-rekt, so werden die Atemwege durch die mit dem Unterkieferzurückgesunkene Zunge zum Teil oder ganz blockiert. Der Bewusst-lose nimmt diesen Zustand nicht wahr.

6 Lebensrettende Sofortmaßnahmen6.2 Durchführung der Basismaßnahmen der Ersten Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Abb. 28

Aus diesem Grunde müssen die Atemwege freigemacht und imweiteren Verlauf freigehalten werden. Dazu wird eine Hand aufdie Stirn des Patienten gelegt, die andere unter sein Kinn. Dannwird der Kopf nackenwärts gewendet und das Kinn gleichzeitigangehoben.

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6 Lebensrettende Sofortmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6.2 Durchführung der Basismaßnahmen der Ersten Hilfe

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Sichtbare Gegenstände wie dislozierte Zahnprothesen sollten ausdem Mund des Patienten entfernt werden.

Abb. 29: Kopf nackenwärts wenden und Kinn anheben

Danach wird geprüft, ob noch eine ausreichende Atmung vorhan-den ist.

Möglicherweise setzt die Eigenatmung schon wieder ein, wenndie Atemwege nur mechanisch verlegt waren.

Prüfen Sie, ob eine normale Atmung zu sehen, zu hören oder zufühlen ist (mehr als eine nur gelegentliche Schnappatmung)?

6 Lebensrettende Sofortmaßnahmen6.2 Durchführung der Basismaßnahmen der Ersten Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Abb. 30: Prüfen der Atmung

Hierfür bringt der Helfer/Ersthelfer sein Ohr nahe über Mund undNase des Patienten, um nach Atemgeräuschen zu horchen undggf. den Atemstrom an der Wange zu fühlen. Gleichzeitig wirdder Brustkorb des Patienten beobachtet, um nach Atembewegun-gen zu sehen. Die Atemkontrolle sollte höchstens 10 Sekunden er-folgen.

Atmet der Patient, legen Sie ihn in die stabile Seitenlage und über-wachen ihn weiterhin. Kontrollieren Sie in regelmäßigen Abstän-den die Atmung.

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6 Lebensrettende Sofortmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6.2 Durchführung der Basismaßnahmen der Ersten Hilfe

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Der Notfallpatient bleibt nur dann in Rückenlage, wenn die Atem-funktion gestört oder aufgehoben ist, das heißt, wenn eine Atem-spende zur Anwendung kommen muss.

Setzt nach den genannten Maßnahmen eine Spontanatmung nichtein, so liegt ein Atemstillstand vor, der eine künstliche Beatmungerfordert. Atmet der Patient nicht, drehen Sie ihn auf den Rücken,wenn er nicht schon auf dem Rücken liegt. Beatmen Sie zweimallangsam und effektiv. Der Brustkorb muss sich jedesmal heben undsenken.

6.2.3 Prüfung der Kreislaufsituation – Verzicht auf Pulscheck

Wichtigstes Kriterium zur Einschätzung der Kreislaufsituation warlange die Pulskontrolle. Verschiedene Studien haben jedoch ge-zeigt, dass dieses Kriterium nicht sehr verlässlich ist.

Aus diesem Grunde wird die Pulsprüfung für Laienhelfer nichtmehr gelehrt. Die Pulskontrolle entfällt zur Feststellung eines Kreis-laufstillstandes.

Statt der Pulskontrolle erfolgt die Prüfung von Zeichen eines Kreis-laufs. Für den Laienhelfer und damit für den Ersthelfer bedeutetdies, dass er nach Kreislaufzeichen wie Atmen, Husten oder Be-wegungen sehen sollen. Werden keine eindeutigen Zeichen für ei-nen funktionierenden Kreislauf festgestellt oder ist sich der Ersthel-fer unsicher, sollte sofort mit der äußeren Herzdruckmassage be-gonnen werden.

6 Lebensrettende Sofortmaßnahmen6.2 Durchführung der Basismaßnahmen der Ersten Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Abb. 31

6.2.4 Beatmung

Die Atemspende dient dazu, bei einem Atemstillstand das Blut mitSauerstoff zu versorgen. Die Atemspende ist die einfachste Formder Beatmung ohne Hilfsmittel und wird als Mund-zu-Mund- oderMund-zu-Nase-Beatmung durchgeführt. Die Atemspende verlangtaußer dem Freimachen der Atemwege weder beim Bewusstlosennoch beim Helfer Vorbereitung.

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6 Lebensrettende Sofortmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6.2 Durchführung der Basismaßnahmen der Ersten Hilfe

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Meist wird die Mund-zu-Nase-Methode vorgezogen, da der Beat-mende seinen Mund leichter über der Nase des Patienten aufset-zen und abdichten kann, auch ist die Gefahr einer Magenauf-blähung geringer. Grundsätzlich kann jedoch auf die andere Me-thode, nämlich auf Mund-zu-Mund-Beatmung übergegangen wer-den, wenn sich die Mund-zu-Nase-Beatmung als undurchführbarerweist.

Vor der Beatmung werden sichtbare Hindernisse wie lockereZahnprothesen entfernt, festsitzende Prothesen werden belassen.Die Beatmung wird langsam und gleichmäßig durchgeführt, umhohe Drücke zu vermeiden. Aus praktischen Erwägungen herauskann das sichtbare Heben des Brustkorbes als Zeichen für eineausreichende Beatmung angenommen werden. Zwischen den Be-atmungen bleiben der Kopf überstreckt und das Kinn angehoben.Der Ersthelfer beobachtet zwischen den Atemspenden, wie sichder Brustkorb während der Ausatmung senkt.

Um den direkten Kontakt mit Erbrochenem, Speichel oder Blut ei-nes Patienten zu reduzieren, können preiswerte Beatmungstüchereingesetzt werden. Dieses setzt allerdings voraus, dass die Öff-nung bzw. das Ventil des Durchlasses derartiger Beatmungstüchergenau platziert wird.

Mund-zu-Mund-Beatmung

Daumen und Zeigefinger der auf der Stirn des Patienten liegendenHand verschließen die Nase des Patienten. Der Helfer/Ersthelferholt tief Luft, umschließt mit seinen Lippen den Mund des Patienten– gut abdichtend – und atmet die Luft in den Mund des Patientenaus. Der Hals des Patienten bleibt dabei natürlich überstreckt.

6 Lebensrettende Sofortmaßnahmen6.2 Durchführung der Basismaßnahmen der Ersten Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Abb. 32: Mit Daumen und Zeigefinger Nase verschließen

Während der Patient ausatmet, wendet der Helfer/Ersthelfer sei-nen Kopf zur Seite und atmet Umgebungsluft für die nächste Beat-mung ein (nicht die Ausatemluft des Patienten!).

Gleichzeitig überprüft der Helfer, ob sich der Brustkorb senkt bzw.ob er das Ausströmen der Atemluft hören oder fühlen kann.

Beachten:

•Halten Sie den Kopf des Patienten überstreckt und das Kinn an-gehoben.

•Holen Sie erneut Luft und wiederholen den Vorgang, bis Sieden Patienten zweimal effektiv beatmet haben.

Auch wenn die Atemspende nicht erfolgreich war, wird nun derKreislauf kontrolliert.

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6 Lebensrettende Sofortmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6.2 Durchführung der Basismaßnahmen der Ersten Hilfe

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•Zeigt der Patient Kreislaufzeichen?

•Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie Kreislaufzeichen festgestellthaben, beatmen Sie weiter, bis der Patient von selbst atmet.

•Überprüfen Sie etwa jede Minute den Kreislauf.

Mund-zu-Nase-Beatmung

Bei der Mund-zu-Nase-Beatmungliegen die Hände des Ersthel-fers/Helfers entsprechend derAbb. 33 auf der Stirn und unterdem Kinn des Patienten. DerHals ist überstreckt und der Unterkiefer vorgeschoben. DerMund des Patienten wird mitdem zwischen Unterlippe undKinnspitze liegenden Daumenverschlossen.

Seitlich neben dem Patientenkniend atmet der Ersthelfer tiefein, öffnet seinen Mund undsetzt ihn über den Nasenöffnun-gen des Patienten so auf, dassseine Lippen um die Nase desPatienten rundum anliegen und diese abdichten. Er bläst seineAusatemluft ein und beobachtet, ob sich der Brustkorb hebt. Da-nach wendet der Helfer seinen Kopf zur Seite und atmet Umge-bungsluft ein (nicht die Ausatemluft des Patienten!). Anschließendwiederholt er den Vorgang.

Hebt und senkt sich der Brustkorb nicht, war die Atemspende nichterfolgreich. Prüfen Sie, ob der Kopf richtig überstreckt ist, etc.

6 Lebensrettende Sofortmaßnahmen6.2 Durchführung der Basismaßnahmen der Ersten Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Abb. 33: Mund-zu-Nase-Beatmung

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6.2.5 Äußere Herzdruckmassage

Damit die äußere Herzdruckmassage auch effektiv ist, müssen fol-gende Punkte beachtet werden:

•Der Patient muss auf einer harten Unterlage liegen.

•Der Patient sollte flach auf dem Rücken gelagert werden.

•Der Brustkorb des Patienten ist freizumachen: die Kleidungwird hochgeschoben, geöffnet, wenn nötig aufgetrennt. So istes möglich, den exakten Druckpunkt zu lokalisieren.

•Der Ersthelfer kniet seitlich nahe dem Patienten in Höhe desBrustkorbes.

Der Druckpunkt wird wie folgt aufgesucht:

Abb. 34: Druckpunkt aufsuchen

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6 Lebensrettende Sofortmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6.2 Durchführung der Basismaßnahmen der Ersten Hilfe

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mit Zeige- und Mittelfinger der einen Hand fährt der Ersthelfer amRippenbogen entlang bis zu der Stelle, wo Rippen und Brustbeinsich vereinigen. Der Mittelfinger lokalisiert diese Stelle, der Zeige-finger wird darüber auf das Brustbein gelegt. In Richtung Kopf di-rekt daneben wird der Ballen der zweiten Hand auf dem Brustbeindes Patienten aufgesetzt:

•Gleiten Sie dazu mit dem Handballen der zweiten Hand dasBrustbein entlang nach unten bis Sie den Zeigefinger der an-deren Hand erreichen.

Abb. 35: Gleiten des Handballens mit der 2. Hand

Der Ballen der ersten Hand wird auf den Rücken der zweitenHand gesetzt. In der Regel sind die Finger gestreckt, alternativkönnen die Finger der oberen Hand zwischen die Fingergrundge-lenke der darunter liegenden Hand greifen und so die Finger nach

6 Lebensrettende Sofortmaßnahmen6.2 Durchführung der Basismaßnahmen der Ersten Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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oben ziehen. Der Ersthelfers sollte seinen Schultergürtel senkrechtüber seine Hände bringen und die Ellbogen durchdrücken.

Druckphase: Das Brustbein sollte beim Erwachsenen ca. 4 – 5 cmsenkrecht in Richtung Wirbelsäule gedrückt werden. Während derDruckphase wird der Oberkörper auf die gestreckten Arme verla-gert.

Entlastungsphase: ohne die Hand-ballen vom Druckpunkt abzuhe-ben, wird das Brustbein vollstän-dig entlastet. Die Druck- und Ent-lastungsphase dauern etwa gleichlang. Beim Erwachsenen beträgtdie Häufigkeit der externen Herz-druckmassage etwa 100/Min.

Beachten:

• Strecken oder verschränkenSie die Finger beider Hände,um zu vermeiden, dass Sieden Druck auf die Rippenausüben.

• Bringen Sie Ihren Oberkör-per senkrecht über den Brust-korb des Patienten,

• Drücken Sie mit gestrecktenArmen das Brustbein 4 – 5cm.

•Entlasten Sie komplett, ohne den Kontakt zum Brustbein zu ver-lieren.

•Komprimieren Sie erneut – insgesamt 100/Minute.

•Be- und Entlastung sollten gleich lang dauern.

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6 Lebensrettende Sofortmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6.2 Durchführung der Basismaßnahmen der Ersten Hilfe

Abb. 36: Herzdruckmassage

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6.2.6 Ablaufschema der lebensrettenden Sofortmaßnahmen

Für die Wiederbelebung bei Kreislaufstillstand stehen zwei Metho-den zur Verfügung:

Die Ein- und die Zwei-Helfer-Methode. Die Ein-Helfer-Methodewird innerhalb des 8-doppelstündigen Erste-Hilfe-Lehrgangs ge-lehrt.

Da die Zwei-Helfer-Methode in der Regel effektiver ist, ist dieseder Ein-Helfer-Methode vorzuziehen.

Die Ein- und Zwei-Helfer-Methode ist Gegenstand des Erste-Hilfe-Trainings.

Ein-Helfer-Methode

•Sicherung von Helfer und Patient

•Prüfung der Bewusstseinslage: keine Reaktion des Patienten vorhanden ➔ Notruf veranlassen

•Prüfung der Atmung: ist keine Atmung vorhanden: zwei effektive Beatmungen

•Prüfung der Kreislaufsituation (Lebenszeichen):sind keine eindeutigen Zeichen für einen Kreislauf vorhanden:15 äußere Herzdruckmassagen.

Die Herz-Lungen-Wiederbelebung wird im folgenden Verhältnisdurchgeführt: 2 Beatmungen :15 Herzdruckmassagen

Grundsätzlich werden Sofortmaßnahmen so lange fortgeführt, bisentweder qualifizierte Hilfe eintrifft oder aber der Patient Kreislauf-zeichen aufweist.

6 Lebensrettende Sofortmaßnahmen6.2 Durchführung der Basismaßnahmen der Ersten Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Zwei-Helfer-Methode

Bei den lebensrettenden Sofortmaßnahmen sollten die beiden Hel-fer auf gegenüberliegenden Seiten des Patienten arbeiten. Dabeibefindet sich ein Helfer am Kopf des Patienten, der andere inHöhe des Brustkorbs des Patienten. Der erste Helfer hält die Atem-wege frei und beatmet. Der zweite Helfer führt die Herzdruckmas-sage durch. Wie bei der Ein-Helfer-Methode beträgt das Verhält-nis von Beatmungen und Herzdruckmassagen 2:15.

An erster Stelle steht das Holen von Hilfe. Das heißt, dass einerder beiden Helfer mit den lebensrettenden Sofortmaßnahmen be-ginnt, während der andere Helfer den Notruf veranlasst.

Sofort nachdem festgestellt wurde, dass keine normale Atmung vor-liegt, wird initial zweimal beatmet. Die beiden initialen Beatmungensind gleichzeitig ein wichtiger Teil bei der Untersuchung auf Kreis-laufzeichen. Ersthelfer sollen auf „Kreislaufzeichen“ achten. Dasheißt, sie sollen sehen, hören und fühlen, ob normale Atmung, Hu-sten oder Bewegung vorhanden sind. Dieses erfolgt nicht länger als10 Sekunden. Ist der Helfer nicht sicher, ob Kreislaufzeichen vor-handen sind, soll er sofort mit den Herzdruckmassagen beginnen.

Nach 15 Herzdruckmassagen führt der andere Helfer ohne Verzö-gerung 2 Beatmungen durch. Empfehlenswert ist, dass der Helferder, die Herzdruckmassage durchführt, laut zählt. Der andere Hel-fer hält während der ganzen Zeit den Kopf des Patienten über-streckt und das Kinn angehoben. Während der Beatmung wirddie Herzdruckmassage unterbrochen. Nach der zweiten Beat-mung wird die Herzdruckmassage unverzüglich wieder aufge-nommen.

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6 Lebensrettende Sofortmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6.2 Durchführung der Basismaßnahmen der Ersten Hilfe

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Abb. 37

Die Reanimation mit der Zwei-Helfer-Methode ist weniger ermü-dend als die Ein-Helfer-Methode. Es ist wichtig, dass beide Helferdie Technik beherrschen und erfahren sind. Die Zwei-Helfer-Me-thode wird empfohlen für Laienhelfer, die einem ausgebildetemTeam angehören.

6.2.7 Stabile Seitenlage

Bei stabiler Atmung und ausreichender Kreislaufsituation wird einbewusstloser Patient in die stabile Seitenlage gebracht. Dabei sindfolgende Anforderungen zu erfüllen: Der Patient sollte so weit wiemöglich auf der Seite liegen, die Lagerung sollte stabil sein, d. h.kein Zurück- oder Weiterrollen zulassen. Druck auf den Brustkorb,der die Atmung beeinträchtigen könnte, sollte vermieden werden.

6 Lebensrettende Sofortmaßnahmen6.2 Durchführung der Basismaßnahmen der Ersten Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Die kontinuierliche Überwachung der Atmung muss möglich sein.Aus der Lagerung dürfen keine Gefahren oder Schäden für denPatienten entstehen.

Abb. 38

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6 Lebensrettende Sofortmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6.2 Durchführung der Basismaßnahmen der Ersten Hilfe

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Jedes Jahr erliegen in der Bundesrepublik Deutschland über100.000 Personen dem plötzlichen Herztod.

Patienten mit plötzlichem Herztod weisen in der überwiegendenMehrheit initial ein Kammerflimmern auf. Nicht selten ist bis zumEintreffen des Rettungsdienstes ohne Reanimation das Kammer-flimmern in eine Asystolie übergegangen.

Die Asystolie ist gekennzeichnet durch das Fehlen von elektrischenund mechanischen Herzaktionen. Im EKG sieht man eine soge-nannte Nulllinie.

Die Asystolie ist häufig der elektrische Endzustand nach vorausge-gangenem Kammerflimmern.

Eine der weitaus häufigsten Ursachen eines Kreislaufstillstandes istdas Herzkammerflimmern.

Kammerflimmern ist definiert als eine schnelle unregelmäßigeelektrische Aktivität ohne mechanische Herzaktionen.

Herzkammerflimmern bedeutet Herzkreislaufstillstand, da sich dieHerzmuskelzellen völlig unabhänigig voneinander zusammenzie-hen: das Herz „flimmert“. Die Pumpwirkung des Herzens ist auf-gehoben. Dadurch bricht der Blutkreislauf zusammen. Man sprichtvon Kreislaufstillstand. Dieser führt zur Minderversorgung der Or-gane einschließlich Gehirn, welches das empfindlichste Gewebedes Körpers ist.

7 HERZKAMMERFLIMMERN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Abb. 39

Die einzigen Maßnahmen, die einen positiven Effekt auf das Lang-zeitüberleben haben, sind die Basismaßnahmen der Ersten Hilfeund die elektrische Defibrillation („Schock“). Die Chancen, einHerzkammerflimmern zu überleben, nehmen mit jeder Minute ra-pide ab. Deshalb müssen alle Bemühungen darauf gerichtet sein,Verzögerungen zwischen dem Eintritt des Herzkammerflimmernsund der Defibrillation zu minimieren.

Die Defibrillation („Schock“) führt in der Regel dazu, dass dasHerz wieder geregelt schlägt.

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. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Herzkammerflimmern

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Abb. 40

Von medizinischer Seite wird aus diesem Grunde neben der Iden-tifizierung möglicher Risikopatienten eine möglichst flächendecken-de Versorgung mit „automatischen“ externen Defibrillatoren zurAnwendung durch Laien angestrebt.

7 Herzkammerflimmern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Je früher die Defibrillation stattfindet, um so größer sind die Er-folgsaussichten.

Abb. 41

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Neben der Herz-Lungen-Wiederbelebung ist die Defibrillation dieeinzig sicher bewiesene lebensrettende Maßnahme, die das Über-leben eines Herzkammerflimmerns eindeutig erhöht.

Die Defibrillation („Schock“) stellt die wirksamste Behandlung desHerzkammerflimmerns dar.

Heute wissen wir, dass bei einem Herzkammerflimmern mit jederverstrichenen Minute die Überlebenschancen ohne Defibrillationum 7 – 10 % sinken.

Je früher die Defibrillation erfolgt, desto größer ist die Wahrschein-lichkeit des Überlebens ohne bleibende körperliche Schäden.

Somit ist die frühest mögliche Defibrillation für das Herzkammer-flimmern von zentraler Bedeutung.

Abb. 42: Defibrillation durch Ärztin/Arzt

8 AUTOMATISIERTE EXTERNE DEFIBRILLATION . .

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Die Frühdefibrillation kann auf der einen Seite durch den Arzt er-folgen, auf der anderen Seite werden zunehmend halbautomati-sche Defibrillatoren vorgehalten, die von trainierten Laien aufBahnhöfen, Flughäfen etc. bedient werden, d. h. in Bereichen, indenen eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich ein plötzlicherHerzkreislaufstillstand ereignet.

Es sind automatisierte Defibrillatoren (AED) entwickelt worden, diedurch ihre Mikroprozessortechnik die lebensrettende Maßnahmenin Form von Defibrillation durch qualifizierte Ersthelfer oder Laienermöglichen. Der AED (Automatisierter Externer Defibrillator) ana-lysiert nach dem Anlegen der Elektroden am Brustkorb des Patien-ten das EKG und stellt beim Vorliegen eines schockwürdigen EKGsautomatisch die Defibrillationsenergie zur Verfügung. Der Benut-zer wird vom Gerät aufgefordert, den Elektroschock durch Tasten-druck auszulösen. Anleitung der Anwender folgt z. B. durchSprachbefehle.

Erfahrungsberichte aus aller Welt haben gezeigt, dass medizini-sche Laien nach entsprechender Unterweisung im Rahmen derReanimation die automatisierte externe Defibrillation sicher underfolgreich durchführen können und dass die Überlebensrate da-durch erheblich gesteigert werden kann.

International wird die Defibrillation durch entsprechend trainierteLaien mit Hilfe von öffentlich zugänglichen AEDs international alsgroßer Fortschritt bei der Behandlung des Herzkammerflimmernsangesehen. Die Anwendung von AEDs setzt allerdings die sichereBeherrschung der Basismaßnahmen der Herz-Lungen-Wiederbele-bung voraus.

Solange kein Defibrillator vorhanden ist, wird immer mit den le-bensrettenden Sofortmaßnahmen begonnen.

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Die Defibrillation durch Laien ersetzt nicht die Aufgaben des Ret-tungsdienstes.

Sie verkürzt die Zeitspanne zwischen Auftreten des Kammerflim-merns und der Defibrillation. Dadurch wird die Überlebenswahr-scheinlichkeit erhöht.

Bei jedem Einsatz des AEDs ist zeitgleich der Rettungsdienst zualarmieren.

Die Notwendigkeit einer möglichst frühzeitigen Defibrillation hatdazu geführt, dass vermehrt auch entsprechend qualifiziertesnichtärztliches Rettungsdienstpersonal auf diesem Sektor tätig ge-worden ist.In einigen Regionen Deutschlands wurden Rettungswagen mit halb-automatischen Defibrillatoren ausgestattet.

Ausdrücklich wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass andie sogenannte „Frühdefibrillation“ Mindestanforderungen zu stel-len sind. Punkte einer derartigen Mindestanforderung sind: Ausbil-dung, Nachschulung unter ärztlicher Aufsicht, Auswertung derEinsätze etc. Ein ganz wichtiger Punkt ist es, dass die Aus- undFortbildung in der Defibrillation mit automatischen externen Defi-brillatoren (AEDs) unter ärztlicher Verantwortung zu erfolgen hat.Neben der Handhabung eines AEDs gehören in die Ausbildungdie Maßnahmen der kardiopulmonalen Reanimation.

Die Basismaßnahmen der Ersten Hilfe sind bis zur Einsatzbereit-schaft des Defibrillators durchzuführen. Sobald der AED ange-schlossen ist, erfolgt die Rhythmusanalyse. Dazu werden die Elek-troden auf der Brust anlegt und die Elektroden am Gerät ange-schlossen, sofern diese nicht bereits angeschlossen sind und denAnweisungen des Gerätes gefolgt.

8 Automatisierte externe Defibrillation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Es ist unbedingt den Anweisungen des halbautomatischen Defibril-lators zu folgen!

Es wird die schnellst mögliche Analyse (Rhythmusanalyse) gestar-tet. Wird „Schock“ nicht empfohlen, werden die Basismaßnahmenfortgeführt.

Wird „Schock“ empfohlen, erfolgt die Defibrillation.

Der „elektrische Schock“ unterbricht die unkoordinierte elektrischeAktivität und ermöglicht die Wiederkehr des regelmäßigen Herz-rhythmus und damit die Wiederherstellung des Kreislaufs.

Jede Institution, die die automatische externe Defibrillation durchLaien in ihrem Bereich einführt, hat die ärztliche Fachaufsicht si-cherzustellen. Ferner ist ein entsprechendes Schulungsprogrammzu implementieren. Jede Anwendung des AED muss nachträglichim Rahmen eines Qualitätsmanagementprogrammes unter ärztli-cher Fachaufsicht analysiert werden. Über die Maßnahmen derHerz-Lungen-Wiederbelebung hinaus muss die Ausbildung ent-sprechend dem Medizinproduktegesetz Gewähr für eine sachge-rechte Handhabung der automatischen externen Defibrillatorenbieten. Ferner muss der Ersthelfer gemäß der Medizinproduktebe-treiberverordnung durch den Hersteller des Gerätes oder durcheine vom Betreiber beauftragte Person unter Berücksichtigung derGebrauchsanweisung in die sachgerechte Handhabung der AEDeingewiesen sein.

Die Frühdefibrillation muss hinsichtlich der Aus- und Fortbildung,Kontrolle und Nachbereitung unter ärztlicher Leitung stehen! Fer-ner muss die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern in der Frühdefi-brillation unter ärztlicher Weisung erfolgen!

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. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Automatisierte externe Defibrillation

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Die automatisierte externe Defibrillation durch Laien ist nicht Ge-genstand der Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 und nicht Gegen-stand der Ersthelfer-Aus- und Fortbildung.

Eine Vorhaltung von AEDs im Betrieb und die damit verbundenespezielle regelmäßige Schulung der Ersthelfer/Laien bezüglichDefibrillation obliegt der freien Entscheidung des Arbeitgebers. ImRahmen der Organisation der Ersten Hilfe sollte dieses mit demBetriebsarzt abgesprochen werden und geprüft werden, ob diebetrieblichen Strukturen bzw. Arbeitsorganisation geeignet sind,die Voraussetzungen für die sogenannte Frühdefibrillation zuschaffen.

Die Kosten für Anschaffung der AEDs und die erforderliche Ausbil-dung und weitere damit verbundene Kosten werden nicht von derBerufsgenossenschaft übernommen.

8 Automatisierte externe Defibrillation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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9.1 Stromunfall und seine Folgen

Abb. 43:

Elektroinstallation auf

einer Montageplatte

Elektrizität und elektrische Geräte spielen in unserem täglichen Le-ben eine wichtige Rolle. Trotz Sicherheitsmaßnahmen kommt esinsbesondere durch leichtsinnigen Umgang mit elektrischen Gerä-ten, durch Fehlverhalten in elektrischen Anlagen sowie durch nichtfachmännische Reparaturarbeiten immer wieder zu Unfällen mitelektrischem Strom.

In der Bundesrepublik sterben jährlich etwa 100 Personen durchElektrounfälle, dabei werden ca. 10 % durch Hoch- und 90 %durch Niederspannung verursacht.

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9 STROMUNFALL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Im Rahmen der Todesursachenstatistik werden tödliche Stromun-fälle in ihrer Gesamtheit für die Bundesrepublik Deutschland vomStatistischen Bundesamt erfasst. Darüber hinaus werden nicht töd-liche und tödliche Arbeitsunfälle durch elektrischen Strom im Be-reich von Gewerbe und Industrie durch die Berufsgenossenschaftder Feinmechanik und Elektrotechnik erhoben. Bei der BGFE wer-den bezüglich der Stromunfälle auch nicht meldepflichtige Strom-unfälle ausgewertet.

Anmerkung:

Meldepflichtige Arbeitsunfälle sind Unfälle mit einer Arbeitsunfähigkeit von drei Tagen.

Die Auswertungen von Unfallkollektiven (vorwiegend der BGFEaus den Jahren 89 – 98) haben gezeigt, dass der überwiegendeTeil der Unfälle auf Beschäftigte elektrotechnischer Berufe entfällt,in erster Linie auf die Gruppe der Elektromonteure und Schaltwär-ter. Für die Unfallursachen kommen Verhaltensfehler, wenig Be-achten von Sicherheitsvorschriften, allgemeine Verhaltensfehler,Schäden oder Fehler an elektrischen Betriebsmitteln und elektri-schen Anlagen vor.

Von den Energieversorgungsunternehmen wird zum Betrieb elektri-scher Maschinen und Geräte in Haushalt und Industrie Wechsel-spannung mit einer Frequenz von 50 Hertz geliefert (mit zeitlich si-nusförmig sich ändernder Spannung). Im elektrischen Bahnbetriebder Bundesbahn wird mit einer Wechselspannung mit einer Fre-quenz von 16 2/3 Hertz gearbeitet. Diese Frequenz ist im Elektro-maschinenbau begründet. Technische Geräte in der Medizin wer-den mit Wechselstrom hoher Frequenz (über 300.000 Hertz) zurWärmeerzeugung verwendet.

Zum Elektrounfall kommt es, wenn der menschliche Körper denStromkreis zwischen zwei unter Spannung stehenden Teilen schließt.

9 Stromunfall9.1 Stromunfall und seine Folgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Abb. 44

Abb. 45

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9 Stromunfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9.1 Stromunfall und seine Folgen

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Häufig ereignen sich Stromunfälle im Niederspannungsbereich mitden Spannungswerten 230 bzw. 400 Volt, mit denen im Haus-halt, Gewerbe und in der Industrie umgegangen wird. Maßgeb-lich für einen Stromunfall ist, dass der menschliche Körper in einenStromkreis einbezogen wird. Bereits das Durchströmen mit gerin-gen Stromstärken kann zu Krampfgefühlen in der Brust, Atemnot,Angstzuständen etc. führen. Nach Unterbrechung des Stromkrei-ses bilden sich diese Symptome in der Regel zurück.

Stromstärken über 0,5 bis 2 mA werden vom Menschen in der Re-gel als Kribbeln wahrgenommen. Schreckhafte und unkontrollierteBewegungen können zu Sekundärunfällen führen wie z. B. zumSturz von der Leiter.

Oberhalb der sogenannten Loslassgrenze reagiert die Muskulaturauf elektrischen Strom mit deutlichen Muskelverkrampfungen, sodass sich der Betroffene von der Stromleitung nicht selbst befreienkann. Die Loslassgrenze liegt im Mittelwert bei ca. 10 mA. In derElektrobranche wird häufig vom „Hängenbleiben“ bzw. „Kleben-bleiben am Strom“ gesprochen, weil das Überwiegen der Beuge-muskulatur zu selbst nicht mehr lösbaren Umklammerungen vonspannungsführenden Teilen führt.

Auch ist das Herz für Stromimpulse anfällig. Der Herzrhythmuskann durch einen Stromimpuls „aus dem Takt“ kommen und inHerzkammerflimmern übergehen.

In einer Größenordnung von 25–80 mA kann Wechselstrom u.a.zu Herzrhythmusstörungen und bei ca. 80 mA zu Herzkammerflim-mern führen, sofern das Herz in den Stromkreis einbezogen ist.

Ferner kann der „elektrische Schlag“ u. a. zu Muskelverkrampfun-gen und Schwierigkeiten beim Atmen führen.

9 Stromunfall9.1 Stromunfall und seine Folgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Bei größeren Stromstärken kann es an den Ein- und Austrittsstellenbeim Menschen zu starker Wärmeentwicklung kommen, die zuVerbrennungen in Form von Strommarken führen.

Auf Grund eines punktuellen Kontaktes mit dem Stromleiter könnenan der Haut große Stromdichten auftreten, die infolge einer star-ken Wäremeentwicklung zu diesen typischen Strommarken führen.Bei flächenhaftem Kontakt und geringen Stromdichten können typi-sche Strommarken fehlen.

Niederspannung und Hochspannung haben auf den Menschenunterschiedliche Wirkung. Beim Niederspannungsunfall steht dieStromwirkung auf das Herz im Vordergrund. Der in elektrischenAnlagen eingesetzte Strom hat eine Frequenz von 50 oder 60 Hz.Dieser Strom ist bei Durchströmung des Herzmuskels in der Lage,Herzkammerflimmern auszulösen.

Beim Stromunfall hängt die Gefahr für Personen

•vom Stromweg

•der Berührungsspannung

•der Dauer des Stromflusses

•der Frequenz

•dem Grad der Feuchte der Haut

•der Größe der Berührungsfläche etc. ab.

Bei einem elektrischen Unfall spielen nicht nur Haut- und Körperin-nenwiderstand eine Rolle sondern auch die Leitfähigkeit von Gerä-tegehäuse, Kleidung, Schuhwerk, Bodenbelag etc. (die sogenann-ten Übergangswiderstände, die in den Stromkreis einbezogen sind).

Liegt das Herz im Stromweg, so können Herzrhythmusstörungenauftreten bis hin zum Herzkammerflimmern.

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9 Stromunfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9.1 Stromunfall und seine Folgen

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Das Herzkammerflimmern nach Körperdurchströmung tritt insbe-sondere bei Längsdurchströmung des Herzens auf. Die Längs-durchströmung des Körpers von den Händen zu den Füssen ist be-sonders gefährlich. Sind Strommarken vorhanden, lassen sichStromein- und austrittsstelle rekonstruieren. Das Fehlen von Strom-marken schließt eine relevante Körperdurchströmung jedoch nichtaus!

Der Elektrounfall mit tödlichem Ausgang ist glücklicherweise keinallzu häufiges Ereignis. Im Gegensatz zu den meisten anderenGefahren am Arbeitsplatz ist die Gefahr durch den elektrischenStrom nicht wahrnehmbar. Ein schwerer Elektrounfall kann auf dereinen Seite den Herztod und auf der anderen Seite schwerste Ver-brennungen zur Folge haben.

Das Herzkammerflimmern ist die gefährlichste, meist tödlicheKomplikation eines Elektrounfalls, wenn man die elektrothermischeSchädigung außen vorlässt.

Unfälle durch elektrischen Strom entstehen durch Berührung vonunter Spannung stehenden Teilen bzw. durch Annäherung an un-ter Hochspannung stehenden Teilen, wenn die bis zu bestimmtenAbständen isolierend wirkende Luft durchschlagen wird.

Beim Hochspannungsunfall (Hochspannung >1 KV) steht der Scha-den durch Verbrennungen von Gewebe im Vordergrund. BeimNiederspannungsunfall (Niederspannung < 1000 Volt) kann es zudem lebensbedrohlichen Herzkammerflimmern kommen. Allerdingsdarf nicht vergessen werden, dass es auch im Niederspannungs-bereich zu Störlichtbögen mit schweren Verbrennungen kommenkann sowie beim Hochspannungsunfall das Herzkammerflimmern.

9 Stromunfall9.1 Stromunfall und seine Folgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Zwei wesentliche Stromwirkungen auf biologisches Gewebe sindsomit:1. Erwärmung2. Stimulation von elektrisch erregbarem Gewebe wie Nerven,

Muskel, Herzmuskel etc.

Die Schädigung durch den elektrischen Strom infolge eines Strom-unfalles ist von mehreren Faktoren abhängig:

•dem Stromweg durch den menschlichen Körper

•der Frequenz – gerade der technische Wechselstrom(50 Hertz) ist besonders gefährlich.

•der Stromflussdauer.

Je nach der Stärke des Stromes, der durch den Körper fließt, genü-gen Millisekunden bis Sekunden, um schwere Verletzungen zu ver-ursachen bzw. zum Tode zu führen.

Nach Eintritt eines Elektrounfalls mit Kreislaufstillstand durch Herz-kammerflimmern oder Herzstillstand sowie bei schweren Verbren-nungen besteht größte Dringlichkeit der Erstversorgung.

Nach der Rettung aus dem Strombereich unter Beachtung der Ei-gensicherung bei Stromunfall (siehe Kapitel 2.9.2) und nach Fest-stellung des Atemstillstandes und/oder Fehlen von Kreislaufzei-chen (Lebenszeichen) muss sofort mit der Herz-Lungen-Wiederbe-lebung begonnen werden. Die Rettungskette muss unverzüglichgreifen. Im Vordergrund stehen der frühe Notruf, die frühe Herz-Lungen-Wiederbelebung, frühe Defibrillation bei Herzkammerflim-mern sowie frühe erweiterte Maßnahmen, um die Überlebens-chance zu steigern.

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9 Stromunfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9.1 Stromunfall und seine Folgen

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Schwere Verbrennungen infolge eines elektrischen Unfalls könnennatürlich auch zum Kreislaufschock führen, der Erste Hilfe erfor-dert.

Als Folge von Muskelkontraktionen kann es zu Knochenbrüchenund anderen Verletzungen kommen, die ebenfalls Erster Hilfe be-dürfen.

Nach einem Elektrounfall ohne Herzkreislaufstillstand und ohneBewusstlosigkeit erhebt der Arzt die Krankengeschichte, unter-sucht den Patienten, fertigt ein EKG an, etc. Er entscheidet, ob beieinem Patienten nach einem Elektrounfall, der keine Herz- Kreis-laufstörungen oder andere Symptome erlitten hat, eine stationäreÜberwachung erforderlich ist.

Abb. 46: EKG-Aufzeichnung

9 Stromunfall9.1 Stromunfall und seine Folgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Die Basismaßnahmen der Ersten Hilfe sind nach einem schwerenElektrounfall Voraussetzung für eine erfolgreiche Wiederbele-bung, haben jedoch nur überbrückenden Charakter. Letztendlichlässt sich der Erfolg in der Regel nur mit den erweiterten Maßnah-men erzielen, die zunächst durch den Notarzt und im weiterenVerlauf in der Klinik durchgeführt werden.

Da der akute Herzstillstand die häufigste Todesursache beim Elek-trounfall ist, ist es so wichtig, dass im Elektrohandwerk Rettungs-maßnahmen gut organisiert sind und Erste-Hilfe-Maßnahmen be-herrscht werden.

Denken Sie unbedingt daran, dass meldepflichtige Arbeits- oderWegeunfälle umgehend der zuständigen Berufsgenossenschaft ge-meldet werden.

Abb. 47:

erweiterte Erste-Hilfe-

Maßnahmen

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9 Stromunfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9.1 Stromunfall und seine Folgen

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Abb. 48: Notfallkoffer

9.2 Störlichtbogen und Verbrennungen

Bei Unterschreitung von bestimmten Sicherheitsabständen kommtes zu Teilentladungen, in deren Folge die Luft ionisiert wird und eszur Durchzündung eines Lichtbogens kommt, da die Luft ihre iso-lierende Wirkung verliert.

Tritt ein Lichtbogen an einer elektrischen Anlage oder in einemelektrischen Betriebsmittel nicht betriebsmäßig auf, sondern durcheine Störung, so spricht man von einem Störlichtbogen. Sowohl imNiederspannungsbereich als auch im Hochspannungsbereichkann es durch Isolationsschwächung zur Lichtbogenzündung kom-men, wobei im Hochspannungsbereich das Unterschreiten einesentsprechenden Luftabstandes zu unter Spannung stehenden Tei-len zur Zündung eines Lichtbogens ausreicht. Anmerkung: Isola-

9 Stromunfall9.2 Störlichtbogen und Verbrennungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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tionsschwächung – Isolierstoffe verlieren durch Erwärmung ihreBeständigkeit. Der Lichtbogen kann ebenso durch eine unmittel-bare atmosphärische Überspannung (z. B. Gewitter) entstehen.Ein Lichtbogen kann Temperaturen über 4.000 °C erreichen, be-schrieben werden Temperaturen bis 8.000 °C. Von der Kurz-schlussleistung des einspeisenden Netzes wird der Strom im Licht-bogen bestimmt. Die thermische Wirkung des Lichtbogens wirdbestimmt von der Stärke des Lichtbogenstromes und der Lichtbo-gendauer. An Ortsnetzstationen kann es zu Lichtbogenströmenvon 10 kA über 1–2 Sekunden kommen. Lichtbogenunfälle ereig-nen sich im gewerblichen Bereich, jedoch in der Regel nicht imHaushalt.

Verbrennungen durch Lichtbogeneinwirkung treten sowohl im Nie-derspannungs- als auch im Hochspannungsbereich auf. Dieschweren thermischen Verletzungen (Verbrennungen) erklären sichdurch die hohen Temperaturen des Lichtbogens.

Verbrennungen sind Schädigungen der Haut durch Hitzeeinwir-kung. Dabei kommen die direkten Flammeneinwirkungen, heißeMetalle, Gasexplosionen, heiße Flüssigkeiten und Dämpfe als Ur-sache in Frage.

Die Verbrennungen werden in drei Grade eingeteilt, die von derIntensität und Dauer der Hitzeeinwirkung abhängig sind. Verbren-nungen, die über die Hälfte der Körperoberfläche einnehmen, stel-len unabhängig von dem Verbrennungsgrad eine große Gefahrdar. Bei Verbrennungen zweiten oder dritten Grades besteht beieiner Ausdehnung von mehr als ein Drittel der KörperoberflächeLebensgefahr. Durch Flüssigkeitsverluste tritt beim Erwachsenen ab15 % verbrannter Körperoberfläche in der Regel ein „Schock“ ein.

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9 Stromunfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9.2 Störlichbogen und Verbrennungen

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Am Anfang der Erste-Hilfe-Leistungen stehen Kühlung der Wund-flächen mit kaltem Wasser bzw. sterile Abdeckung und der Trans-port in eine Klinik. Patienten mit schweren Brandverletzungen soll-ten innerhalb kürzester Zeit in ein Verbrennungszentrum eingelie-fert werden.

Bei Lichtbogenunfällen kommt es neben den ausgedehnten Ver-brennungen an der Körperoberfläche oft zu Schädigungen darun-terliegender Gewebe, wobei Muskulatur und Knochen einbezo-gen werden können. Offenliegende Weichteile sind häufig ver-kohlt.

9.3 Niederspannungsunfall mit Störlichtbogen

Bei Messarbeiten an einer Sammelschienenabdeckung hat einElektromonteur mit einem Rollbandmaß einen Kurzschluss an denKontakten des Generatorschützes ausgelöst:

Der Elektromonteur sollte an dem Generatorabgang der Netz-spannung-Sammelschiene, welcher bei einem Stromausfall für dieStromversorgung eines Sperrwerkes sorgt, Planungs- und Reini-gungsarbeiten durchführen (Betriebseinrichtung: 400 V Energie-zentrale). Da u.a. die Kunstoffabdeckung der Sammelschienenicht mehr den Vorschriften entsprach, sollte diese neu konstruiertwerden. Vor dem Unfall wurden folgende Sicherheitsmaßnahmengetroffen: die rückseitige Verbindung des Generators zur Sammel-schiene wurde geerdet und kurzgeschlossen (eine Trennung zurSammelschiene war durch das Leistungsschütz gegeben, welchesnur bei Ausfall der Energie anzieht). Der Versicherte begann, dieAbmessungen der Abdeckungen aufzunehmen. Dabei verwendeteer ein Rollmaßband aus Metall. Um die Breite der Abdeckung aus-zumessen, führte der Versicherte das Metallmaßband zwischen

9 Stromunfall9.3 Niederspannungsunfall mit Störlichtbogen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Abdeckung und Leistungsschütz hindurch. Dabei überbrückte erzwei Phasenklemmen des Leitungsschützes und verursachte einenLichtbogen.

Ein anwesender Mitarbeiter hat sofort den frühzeitigen Notruf ver-anlasst, so dass eine schnelle ärztliche Versorgung erfolgte. Biszum Eintreffen des Notarztes wurde Erste Hilfe durch den Ersthel-fer geleistet. Der Notarzt forderte den Rettungshubschrauber an,mit dem der Elektromonteur in ein Zentrum für Schwerstbrandver-letzte geflogen wurde.

Der Elektromonteur hatte durch den Lichtbogen Brandverletzungenvon 4 % Körperoberfläche Grad II im Bereich von Gesicht undbeiden Handrücken entsprechend der Abbildung erlitten.

Abb. 4776

9 Stromunfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9.3 Niederspannungsunfall mit Störlichbogen

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Die Verbrennungen an Händen und im Gesicht wurden chirur-gisch behandelt. Die Funktion beider Hände blieb erhalten, dieBrandverletzungen im Gesicht sind fast vollständig abgeblasst.

Der Unfall ereignete sich an einer Niederspannungsschaltanlageim Generatorfeld. Durch den Arbeitgeber erfolgten regelmäßigeUnterweisungen.

Noch kurz vor dem Unfall hatte der Versicherte an einer Unterwei-sung zur Arbeitssicherheit teilgenommen, an der auch die fünf Si-cherheitsregeln durchgesprochen wurden.

9.4 Hochspannungsunfall mit Herzkammerflimmern

Aufgrund eines Gewitters kam es zu Störungen in einem 20 KV-Kabelnetz. In der Netzstation befinden sich u.a. Kurzschlussanzei-ger. Hier sollte geprüft werden, ob diese angesprochen hatten undzurückgestellt werden müssen. Für diese Überprüfung ist die Be-nutzung einer 20 KV-Betätigungsstange erforderlich. Diese befandsich auf dem mitgebrachten Fahrzeug, wurde jedoch nicht mit indie Station genommen.

Der 22-jährige Elektromonteur öffnete die Schaltzelle. Der Kol-lege, der ihn begleitete, achtete gerade auf einen Passanten, deran die Station gekommen war. In diesem Moment hatte der 22-jährige Elektromonteur offensichtlich in die geöffnete Schaltzellegegriffen und einen Lichtbogen verursacht.

Der 22-jährige Elektromonteur lag bewusstlos am Boden. Wäh-rend der Passant sofort den Notarzt alarmierte, begann der Kol-lege sofort mit den Wiederbelebungsmaßnahmen. Der Notarzttraf innerhalb von 5 Minuten an der Unfallstelle ein. Beim Eintref-

9 Stromunfall9.4 Hochspannungsunfall mit Herzkammerflimmern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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fen des Notarztes war der Elektromonteur nicht ansprechbar, esfehlten Zeichen der Spontanatmung und des Kreislaufs. Der Not-arzt stellte die Diagnose: „Kammerflimmern“.

Der junge Elektromonteur wurde am Unfallort reanimiert. Er wurdeintubiert, beatmet und 4 x defibrilliert und medikamentös behan-delt.

Nach der Reanimation durch den Notarzt am Unfallort wurde derPatient mit dem Notarztwagen ins nächste Krankenhaus gebracht,wo er 6 Tage intensivmedizinisch betreut wurde.

Über das lebensbedrohliche Kammerflimmern hinaus fanden sichbei dem Elektromonteur Strommarken an der rechten Hand sowieam rechten Fuß. Die Verbrennungen wurden chirurgisch behan-delt. Nach entsprechender Rehabilitation konnte der 22-jährigeElektromonteur stufenweise wiedereingegliedert werden. Inzwi-schen ist er wieder vollschichtig im Einsatz.

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9 Stromunfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9.4 Hochspannungsunfall mit Herzkammerflimmern

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Psychische Betreuung

Ebenso wichtig wie z.B. die Wundversorgung ist die psychischeBetreuung des Patienten:

•Wenden Sie sich ihm zu und schauen ihn an.

•Sprechen Sie ruhig mit ihm und erklären Sie ihm, was ge-schieht.

•Hören Sie ihm zu.

•Halten Sie Schaulustige von ihm fernetc.

Für Mitgliedsbetriebe der BGFE sind die folgenden Erste-Hilfe-Materialien kostenlos erhältlich

Plakat BGI 510-1 "Erste Hilfe"

Klebeetikett H 58 Ersthelfer

Klebeetikett H 57 Notfallmeldung

Klebeetikett H 56 Notfallmeldung als Telefonaufkleber

Plakat P12/2002 Erste Hilfe statt zweite Reihe!

Verbandbuch Bestell.- Nr. S 5

ABSCHLIESSENDER HINWEIS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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