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Stand 01.2016 Seite 1 von 6 Kundeninformationsblatt Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, im Rahmen unserer Zusammenarbeit erhalten Sie vorab die Informationen, die für Sie sachdienlich sind: Erst -/ Statusinformation gemäß § 11 VersVermV (Verordnung über die Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung) Erst -/ Statusinformation gemäß § 12 und 12a FinVermV (Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung) BERATER: Firma Vorname Name Ausbildung Straße PLZ / Ort Telefon Telefax Mobil Internet www.die-wirtschaftsexperten.de E-Mail @die-wirtschaftsexperten.de STATUS: SELBSTSTÄNDIGER VERSICHERUNGSMAKLER HGB 93* mit Erlaubnis und Registrierung nach § 34d Abs. 1 GewO bei der IHK V V Registrierungsnummer FINANZANLAGENVERMITTLER § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO (Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen). § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO (Anteile oder Aktien an inlädnischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen). § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GewO (Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des vermögenanlagengesetzes). mit Erlaubnis und Registrierung nach § 34 F GewO bei der IHK FAV Registrierungsnummer Emittenten und Anbieter, zu denen ich Finanzanlagenvermittlungs- und Beratungsleistungen anbiete, finden Sie auf Seite 2. Bei Interesse können Sie die Angaben bei der Registrierungsstelle überprüfen: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. - Breite Straße 29, 10178 Berlin www.vermittlerregister.info oder Telefon: 0-180-600-585-0 (14 Cent/Minute aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Minute aus dem Mobilfunknetzen) Information über Vergütungen und Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung: erfolgt die Vergütung ausschließlich durch den Anleger. Die Vergütung erfolgt entsprechend der beiliegenden Vergütungsvereinbarung. erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen. kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend der beiliegenden Vergütungs- vereinbarung. Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden. DARLEHENSVERMITTLER IMMOBILIENMAKLER BAUTRÄGER UND BAUBETREUER mit Erlaubnis und Genehmigung nach § 34c GewO. Zuständige Behörde für die Erlaubnis: ERKLÄRUNG besitzt weder direkte noch indirekte Beteiligungen von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens noch besitzen Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen von Versicherungsunternehmen eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital von . Gleiches gilt für die Firma: Die Wirtschaftsexperten e.K. SCHLICHTUNGSSTELLEN IM VERSICHERUNGS- UND FINANZDIENSTLEISTUNGSWESEN Versicherungsombudsmann e.V. Ombudsmann der Ombudsmann für die Bundesamt für Finanzdienst- Postfach 08 06 32, 10006 Berlin privaten Bausparkassen PKV und PPV leistungsaufsicht (BaFin) www.versicherungsombudsmann.de Postfach 303079 Postfach 060222, 10052 Berlin Graurheindorfer Str. 108 10730 Berlin www.pkv-ombudsmann.de 53117 Bonn, www.bafin.de *Versicherungsmakler HGB 93: Von Versicherungsvermittlern steht allein der Versicherungs- makler auf der Seite seiner Kunden! Im Register benannt als „Versicherungsmakler mit Er- laubnis nach § 34d Abs. 1 GewO“. Der Versicherungsmakler ist Interessenvertreter seiner Kun- den. Er ist verpflichtet die Interessen seiner Kunden gegenüber den Versicherern zu wahren und steht damit auf der Seite des Kunden. Der Versicherungsmakler ist nicht an eine Gesell- schaft gebunden. Er wählt entweder aus den Produktangeboten einer hinreichenden Anzahl von verschiedenen Versicherern am Markt aus oder arbeitet mit einer bestimmten Anzahl von Versicherern zusammen, welche sein Vertrauen genießen und die er im letztgenannten Fall seinen Kunden benennt. Gebundener Vertreter (Ausschließlichkeitsvermittler) HGB 84: Im Register benannt als „Ge- bundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 GewO“. Gebundene Vertreter sind Han- delsvertreter oder Angestellte und damit Interessenvertreter der von ihnen vertretenen Versi- cherungen bzw. Unternehmen. Sie sind verpflichtet die Interessen der von ihnen vertretenen Versicherungen bzw. Unternehmen gegenüber dem Kunden zu wahren und stehen damit auf der Seite der von ihnen vertretenen Versicherungen bzw. Unternehmen. Der gebundene Ver- treter muss den/die Versicherer bzw. Unternehmen seinen Kunden benennen, für welche er ausschließlich tätig ist.

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KundeninformationsblattSehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, im Rahmen unserer Zusammenarbeit erhalten Sie vorab die Informationen, die für Sie sachdienlich sind:

Erst -/ Statusinformation gemäß § 11 VersVermV (Verordnung über die Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung) Erst -/ Statusinformation gemäß § 12 und 12a FinVermV (Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung)

BERATER:

Firma

Vorname Name

Ausbildung

Straße PLZ / Ort

Telefon Telefax

Mobil Internet www.die-wirtschaftsexperten.de

E-Mail @die-wirtschaftsexperten.de STATUS: SELBSTSTÄNDIGER

VERSICHERUNGSMAKLER HGB 93*

mit Erlaubnis und Registrierung nach § 34d Abs. 1 GewO bei der IHK VV Registrierungsnummer

FINANZANLAGENVERMITTLER

§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO (Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen).

§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO (Anteile oder Aktien an inlädnischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen).

§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GewO (Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des vermögenanlagengesetzes).

mit Erlaubnis und Registrierung nach § 34 F GewO bei der IHK FAV Registrierungsnummer Emittenten und Anbieter, zu denen ich Finanzanlagenvermittlungs- und Beratungsleistungen anbiete, finden Sie auf Seite 2.

Bei Interesse können Sie die Angaben bei der Registrierungsstelle überprüfen: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. - Breite Straße 29, 10178 Berlinwww.vermittlerregister.info oder Telefon: 0-180-600-585-0 (14 Cent/Minute aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Minute aus dem Mobilfunknetzen)

Information über Vergütungen und Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung:

erfolgt die Vergütung ausschließlich durch den Anleger. Die Vergütung erfolgt entsprechend der beiliegenden Vergütungsvereinbarung. erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen. kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den

Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend der beiliegenden Vergütungs- vereinbarung. Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.

DARLEHENSVERMITTLER IMMOBILIENMAKLER BAUTRÄGER UND BAUBETREUER

mit Erlaubnis und Genehmigung nach § 34c GewO. Zuständige Behörde für die Erlaubnis:

ERKLÄRUNG besitzt weder direkte noch indirekte Beteiligungen von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens noch besitzen Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen von Versicherungsunternehmen eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital von . Gleiches gilt für die Firma: Die Wirtschaftsexperten e.K.

SCHLICHTUNGSSTELLEN IM VERSICHERUNGS- UND FINANZDIENSTLEISTUNGSWESEN

Versicherungsombudsmann e.V. Ombudsmann der Ombudsmann für die Bundesamt für Finanzdienst- Postfach 08 06 32, 10006 Berlin privaten Bausparkassen PKV und PPV leistungsaufsicht (BaFin)www.versicherungsombudsmann.de Postfach 303079 Postfach 060222, 10052 Berlin Graurheindorfer Str. 108 10730 Berlin www.pkv-ombudsmann.de 53117 Bonn, www.bafin.de

*Versicherungsmakler HGB 93: Von Versicherungsvermittlern steht allein der Versicherungs-makler auf der Seite seiner Kunden! Im Register benannt als „Versicherungsmakler mit Er-laubnis nach § 34d Abs. 1 GewO“. Der Versicherungsmakler ist Interessenvertreter seiner Kun-den. Er ist verpflichtet die Interessen seiner Kunden gegenüber den Versicherern zu wahren und steht damit auf der Seite des Kunden. Der Versicherungsmakler ist nicht an eine Gesell-schaft gebunden. Er wählt entweder aus den Produktangeboten einer hinreichenden Anzahl von verschiedenen Versicherern am Markt aus oder arbeitet mit einer bestimmten Anzahl von Versicherern zusammen, welche sein Vertrauen genießen und die er im letztgenannten Fall seinen Kunden benennt.

Gebundener Vertreter (Ausschließlichkeitsvermittler) HGB 84: Im Register benannt als „Ge-bundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 GewO“. Gebundene Vertreter sind Han-delsvertreter oder Angestellte und damit Interessenvertreter der von ihnen vertretenen Versi-cherungen bzw. Unternehmen. Sie sind verpflichtet die Interessen der von ihnen vertretenen Versicherungen bzw. Unternehmen gegenüber dem Kunden zu wahren und stehen damit auf der Seite der von ihnen vertretenen Versicherungen bzw. Unternehmen. Der gebundene Ver-treter muss den/die Versicherer bzw. Unternehmen seinen Kunden benennen, für welche er ausschließlich tätig ist.

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1. Sicav Global Advice3 Banken GeneraliAachener GrundvermoegenAberdeen Global SicavAberdeen Immobilien KAGABN AMRO Inv. Management S. A.Absolute Insight FundsACM - Adams Capital ManagementAcolin FMADIG Global Funds plcAEGIS Fund Ltd.AGI LuxemburgAhead Wealth Solutions AGAIBC Anglo Irish Bank AustriaAIG Fondsleitung (Schweiz) AGAIG Global Inv. Mgmt. DublinAlceda Fund ManagementAlger SICAVAllianz Gl. Investors KAG/Ireland/Lux. Allianz Investmentbank AG WienAlte Leipziger Trust AMIS FundsAmpega Investment AGAmundi Investment SolutionsArgentumAstellon Fund SICAVAtlantis Investment ManagementAuda Hedge Management (Cayman)AVANA Investmentaktiengesell.Aviva Funds SicavAxa InvestmentAxa Rosenberg IrlandAxxion S. A.Baloise Fund Invest (Lux) SicavBank Medici AGBankgesellschaft Berlin InvestBankinvestBanque DeGroof LuxembourgBanque Generale du LuxembourgBanque LB Lux.Bantleon Invest S. A.Baring Fund Managers Ltd.Baring Intern. Fund Mgmt Irel.Bawag P.S.K. InvestBayerninvest DeutschlandBayernInvest Luxembourg S. A.Bellevue Asset ManagementBenchmark Advisory LtdBerenberg Lux Invest S. A.bfw Fondsleitung AGBlackRock Asset Manag. Dtl. AGBlackRock Luxembourg SABlackRock Strategy FundsBLI Banque de Lux.BlueBay Asset ManagementBNP Paribas Investment PartnersBNY Mellon Service KAGBSL Asset Management AGC&P FundsCAIAC Fund Management AGCallander ManagersCantrade InvestCapita Finacial Management LtdCapita Financial Managers LtdCapital International FundCarmignac Gestion (Lux / F)Carnegie Fund ManagementCaso Asset Management S. A.Catella Real Estate AGCazenove Capital ManagementCB Fund Management Company SACIC/CIAL CH FundsCitadele Asset ManagementCitigroup Asset ManagementClariden LeuComgest Growth plcComgest S. A.COMINVEST Asset Management GmbHCOMINVEST Asset Management SAcominvest Global Funds plcCommerz Derivates Fds.SolutionCommerz Grundbesitz-InvestmentComStage

Conventum Asset Management Convictions Asset MM ParisCPR Asset Management ParisC-QuadratCraton Capital LtdCredit Suisse Asset ManagementCredit Suisse Custom MarketsCrystal Fund ManagementCSAM Immobilien KAGda Vinci Investment S. A.DAB Adviser I Funds SICAVDanske Fund Mgmt. Company SADavis Funds SicavDB PlatinumDBV Winterthur Funddbx-TrackersDEGI Deutsche Gesellschaft fürDeka ImmobilienDeka International (Ireland) Deka International S. A.Deka Investment GmbHDekaLOC Lombard Odier DevelopmDelta Lloyd Inv. ManagersDeutsche Asset Management GmbHDeutsche Global Spectrum Fds pDeutsche Postbank VM LuxemburgDeutsche Vermögensbildungsgesells.Dexia Asset ManagementDexia Asset Management France S. A.Dexia Bonds SICAVDimensional Funds PLCDJE Investment S. A.DnB Asset Management (vormals CARLSON)DNCA FinanceDominion Fund Management LimitedDresdner Bank Luxembourg S. A.Dresdner Intl. MgmtDriver & Bengsch SICAV/LUXDt. Atlas Investment InternationalDWS (CH - Schweiz)DWS Investment S. A. (Luxemburg)DWS InvestmentsDZ LUX MULTIMANAGER I SICAVE&G Fonds SICAVE.I. SturdzaEagle Asset ManagementEast Capital LuxEasyETF (F / Lux)Eaton Vance Advisors IrelandEdmond de RothschildEdmund de Rothschild AM ParisEnergy capital InvestEnnismore Smaller CompaniesEntrium Direct Bankers AGEpicon Best of Funds SicavErste-Sparinvest KAG mbHETFS Fund ManagementEthenea Independent Investors S. A.Eurocash-Fund SICAVEuropa INVEST S. A. c/o BB-AsseEuropartners Multi InvestmentEuropean Multi Index Fund SICAEuropean Sicav AllianzExane Asset Management ParisF & V Management Company S. A.Falcon Fund ManagementFalcon Private BankFederated Internat. ManagementFederated Unit TrustFeri Trust LuxemburgFidelity Investments DeutschlandFidelity Investments LuxemburgFinanciere d`EchiqueFinter Fund Management Co.First Liechtenstein InvestmentFirst Private Inv. KAGFirst State Investment Ltd.Fisch Asset Management AGFisch Asset Mgt.Fleming Family & PartnersFlexfondsFlossbach von Storch Invest S. A.Fonds Direkt SicavFondsselector SMR Sicav

Foreign & ColognialFortis InvestmentsFramlington International PortFranken Invest International SFrankfurt TrustFrankfurt Trust Invest Lux. AGFranklin Templeton InvestmentFSK AGFTC Investor ServiceGAM Star Fund p.l.c.GAMAX Management AGGartmoreGartmore Fund Managers Int. LiGebser & Partner SICAVGenerali Investments DeutschlandGeneralie Asset ManagersGerifonds S. A. SchweizGerling Investment KapitalanlaGLG PartnersGlobal Advantage Funds, SICAVGlobal Fund Services AG VaduzGoldman Sachs FundsGreen Effects Inv. plc.Griffin / Partners Umbrella FuGS & PGutmann Kapitalanlageges. mbHGutzwiller Fonds Mgmt AGHansaInvestHansaInvest Lux S. A.Hasenbichler Investment AG mvkHauck & AufhäuserHelaba Invest KAG FFMHelaba Investment (Schweiz) AGHenderson GartmoreHenderson Global InvestorsHornblower S. A.HPM Invest SicavHSBC Global Investment FundsHSBC Trinkaus Investment ManagHWB Capital Management S. A.Hypo KAG (Austria)Hypo-Alpe Adria BankIFM Independent Fund Mgmt. AGIFOS Intern. Fonds Service AGIFOS VaduzIgnis Asset ManagementING Investment Management Lux. S. A.INKA GmbHInstitutional Trust ManagementInternational Fund ManagementInt. Immobilien-Institut GmbHInter-Portfolio VerwaltungsgesellschaftInvesco GT Asset ManagementInvesco KAGInvesco Ltd.Investec Asset Management Ltd.Investec FundsInvesteringsf.Sydinvest InternIPConcept Fund Management S. A.iShares plcIT Asset ManagementIVG InvestmentJabre Capital PartnersJanus World Funds PlcJardine Fleming Asset ManagemeJefferiesJO HambroJPMorgan Asset ManagementJupiter Global SICAVJyske InvestKanAm Grund KapitalanlagegeselKAS Investment Servicing gmbHKathrein Beteiligungsgesellschaft mbHKBC BankKepler ÖsterreichKredietbank LuxemburgKredietrust S. A.Lazard Investment FundsLB(Swiss) Investm. Fund SicavLB(Swiss) Investment AGLBBW Asset Manage. Invest. GmbHLegg Mason Global Funds PLCLemanik SicavLeonardo Asset ManagementLGT Capital Management AG

LiLux Management S. A., LuxLiving Planet Fund Mgmt. Comp.LKB Expert FondsleitungLLB Fund Services & Fondsleitung AGLloyds Fund Management ServiceLombard OdierLöwenfonds AGLRI invest S. A.Lupus AlphaLupus alpha Investment S. A.Lutetia Capital SASLutetia Capital SASLyxor Asset ManagementM&G Investment FundsMAESTRO SICAV (LUX)Magna Umbrella Fund plc.Main First SicavMandarine Gestion ParisMarket Access IIIMartin Currie Global Funds SICMaster Hedge Kapitalanlageges.MASTER Investment Management SMeag Kapitalanlagegesellschaft mbHMediolanumMeinlbankMellon Global InvestmentsMerck Finck Fund Managers LuxeMerrill Lynch International IrelandMerrill Lynch SASMetropole GestionMetzler Investment GmbHMetzler IrlandMFS Funds SicavMinverva InvestmentsMK Luxinvest S. A.MLB(S) (LUX) International PorMMWarburg Lux.Monega Kapitalanlagegesellschaft mbHMorgan Stanley Dean Witter SICMorgan Stanley Real Estate InvMorgan Stanley Real Estate Invmperical Asset ManagementMünchner Kapitalanlage AGMuzinich & Co. Ltd.Natixis Global AssociatesNESTOR Investment Management S.A.Neuberger BermanNevsky Capital LLP.Nomura Asset Manag. Dtl. KAGNORAMCO Asset Management S. A.Nordea Investment Funds S. A.OekoworldOFI Asset ManagementOppenheim KapitalanlagegesellschaftOyster Asset Management S. A.PanAlpina SICAVPatriarch Sicav LuxemburgPATRIZIA Immobilien AGPEHPensato Capital LLPPerforma Fund SICAVPetercamPictetPimco Global Advisors IrelandPimco Global Advisors IrelandPineBridge Investment Europe Ltd.Pioneer Asset Management SAPioneer Boston, USAPioneer Inv. Kapitalanl. GmbHQuadriga Asset ManagementQuint:Essence Capital S. A.Raiffeisen Salzburg InvestRaiffeisen Kapitalanlagegesellschaft mbHRenaissanceRG Interest Plus Funds SICAVRH & Partner Investment Funds SICAV, Lux.Ringturm KAG mbHRMF Fund SICAVRMF Investment ManagementRobeco Asset Management RothschildRouvier Associates ParisRREEF Investment GmbHRWC Partners Limited

Sarasin Investment SICAVSauren Fonds-Select SICAVSchelhammer & SchatteraSchroder Inv. Management (Lux)Schroder Special Situation FunScudder, Stevens & Clark LimitSEB Fund Services S. A.SEB InvestSEB Invest Luxembourg S. A.Security Kapitalanlage AGSecurity KapitalanlagegesellscSelector Management Fund, SICAVSemper Constantia InvestSensus VermögnensverwaltungenSG/Russell Funds plc.SGAMSiemens KapitalanlagegesellschaftSirius SICAVSkandia Global Funds plcSKWB Schoellerbank Invest AGSOGIETE GENERALE Sec. KAGSource Investment ManagementSpaengler IQAM InvestSparinvestStandard Life Investments EdinburghStar Capital S. A.State Street Bank S. A.(France)State Street Lux.Structered InvestSwiss First Bank LichtensteinSwiss Life Funds (Lux)Swiss&Global Asset Management SASwisscantoSwissship FundsT. Rowe PriceThames River Tradit. Funds plcThe Emerging Markets StrategicThe Fund AGThe Wanger Investment CompanyThema International Fund plcThreadneedle Investment Services Ltd.Threadneedle Manag. Lux. SATMW Investment GmbHTocqueville Finance S. A.TOP-GOLD AG mvKTürkisfund SicavTweedy, Browne Value Fds. SicaUBAM SicavUBS Exchange Traded Funds Sic.UBS Fund Services (Lux) SAUBS Real Estate KAG mbHUNICOUnion InvestmentUnion Investment Luxembourg S.Union Investment Real EstateUniversal-Investment GmbHUniversal-Investment LuxembourUOB Global Strategies Funds plValartis Bank AG/SwitzerlandValue Invest Asset MMVeritas SG Investment Trust GmVienna Portfolio Management AGVitruvius SicavVMR Management S. A.Volksbanken-Kapitalanlagegeselvon der Heydt Kersten KGvon der Heydt Kersten Invest S. A.Vontobel Management S. A.W & W Asset ManagementWallberg Invest S. A.Warburg Invest Lux.Wegelin Asset ManagementWeiler & EberhardtWestAm Compass Fund SICAVWestInvestWestLB MellonWinterthur Fund Management Co.Wölbern Shipping GmbHWorldwide Investors Ptf. SicavWWK InvestmentsXanthos Asset Management Ltd.Züricher Kantonalbank

Finanzanlagenvermittlung:Emittenten und Anbieter, zu denen ich Vermittlungs- und Beratungsleistungen anbiete:

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www.die-wirtschaftsexperten.deBeratung durch:

Allgemeine Hinweise zu allen Versicherungssparten:

Bitte beachten Sie nachstehende Hinweise, damit im Leistungsfall der volle Anspruch auf die Versicherungsleistung nicht gefährdetwird:

Falls Sie uns mit der Vermittlung eines Vertrages beauftragt haben, bitten wir Sie, einen außerhalb unserer Betreuungneuenbestehenden Vorvertrag erst des neuen Vertrages (= Zugang des Versicherungsscheins) zu kündigen. Sollten nach Annahme

sein, sprechen Sie uns bezüglich der weiteren Vorgehensweise an.Kündigungsfristen zu beachtenBesonders möchten wir auf die - - hinweisen. Gefahrerheblich sindAnzeige von gefahrerheblichen Umständeninsbesondere Umstände, nach denen der Versicherer beispielsweise in seinen Antragsformularen fragt.Soweit Ihnen der Versicherungsschein direkt vom Versicherer zugeht, bitten wir diesen auf Korrektheit zu prüfen, insbesonderedahingehend, ob wurden. Gerne können Sie uns beauftragen, denAbweichungen vom gestellten Antrag dokumentiertVersicherungsschein auf Korrektheit zu prüfen.Wir weisen darauf hin, dass der Versicherungsschutz erst nach Bezahlung des Erstbeitrages, frühestens zum beantragten

, soweit vom Versicherer keine vorläufige Deckung erteilt wurde. Der VersicherungsschutzVersicherungsbeginn beginnterlischt, wenn Folgebeiträge nicht innerhalb der in der Mahnung bestimmten Frist (i.d.R. 2 Wochen) entrichtet werden.Bitte beachten Sie die jeweiligen vertraglichen Obliegenheiten. Eine Nichtbeachtung vertraglicher Obliegenheiten kann zu

. Obliegenheiten sind z.B.:Leistungseinschränkungen und Leistungsfreiheit des Versicherers führendie unverzügliche Meldung von Schadensfällen, welche eine Leistungspflicht des Versicherers begründen können,Maßnahmen zur Schadensvorbeugung und nach Eintritt des Schaden Maßnahmen zur Schadensminderung,die Anzeige von gefahrerhöhenden Umständen bei und nach Vertragsabschluss,weitere Obliegenheiten gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Bei einem Versichererwechsel (Umdeckungen) sind gegenüber dem bisherigen Vertragswerkregelmäßig Vor- und Nachteilegegeben. Eine vollständige Information über mögliche Vor- und Nachteile der einzelnen Bedingungswerke kann im Hinblick aufderen Umfang nicht gegeben werden. Wir verweisen diesbezüglich direkt auf die jeweiligen Vertragsbedingungen.Bitte informieren Sie uns, wenn sich bei Ihnen Veränderungen ergeben, welche eine Anpassung der

. Ebenso stehen wir Ihnen nach Aufforderung gerne zurVersicherungsverträge erfordern oder erfordern könntenVerfügung, wenn die bestehenden Versicherungsverträge an geänderte Marktgegebenheiten angepasst werden sollen.Wesentliche Informationen können Sie dem des Versicherers entnehmen, sowie den allgemeinenProduktinformationsblattspartenspezifischen , welche Sie von dem Versicherer erhalten.Informationsunterlagen

Allgemeine Hinweise zur Personenversicherung:

In der ist es besonders wichtig, dass die Personenversicherung Gesundheitsfragen vollständig und korrekt ausgefüllt. Werden diese unvollständig oder fehlerhaft eingetragen, ist der Versicherer eventuell zum Rücktritt vom Vertragwerden

berechtigt oder kann diesen kündigen, bzw. könnte wegen arglistiger Täuschung anfechten. Gleiches gilt für die Beschreibung und die Angabe Ist ein Versicherer vom Vertrag zurückgetreten oder hatIhres Berufsbildes Ihrer Einkommensverhältnisse.

er diesen rechtswirksam angefochten, ist er . Häufig ist es dann nicht mehr möglich, einen anderenin der Regel leistungsfreiVersicherer zu finden, welcher eine Anschlussversicherung anbietet.Sie können die geben.Gesundheitserklärung oder Ergänzungen hierzu auch direkt an den Versicherer

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Basisinformationen für Kunden und Mandanten

Allgemeine Hinweise zur Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherung:

Im Angebot . Diese sind insbesondere von der künftigen Entwicklung derausgewiesene Gewinnanteile sind nicht garantiertKapitalmärkte, der Kosten und Risiken abhängig.Bei gezillmerten Tarifen wird ein . Dies führt dazu, dass beiGroßteil der Kosten in den ersten 5 Jahren in Abzug gebrachtRückkauf oder Beitragsfreistellung ein geringerer Wert als die eingezahlten Beiträge zur Verfügung steht. Detaillierte Angabenzu den Kosten und dem Verlauf entnehmen Sie bitte der vollständigen Beispielrechnung des Versicherers.Soweit Ihrem Vertrag zu Grunde liegen informieren Sie uns bitte, wenn Sie das Rauchen nach"Nichtraucherbestimmungen"Vertragsabschluss beginnen, damit der Vertrag angepasst wird. Ansonsten ist der Versicherer in der Regel berechtigt, dieVersicherungsleistung im Verhältnis zur ersparten Prämie zu kürzen.Besonders gefährliche Betätigungen oder Sportarten (darunter fällt auch die Tätigkeit als Flugzeugführer), -auch wenn Sieerstmalig nach Vertragsbeginn ausgeübt werden, sind nur mitversichert, wenn dies angezeigt wurde und besonders vereinbartist.

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Allgemeine Hinweise zu allen Versicherungssparten:

Bitte beachten Sie nachstehende Hinweise, damit im Leistungsfall der volle Anspruch auf die Versicherungsleistung nicht gefährdetwird:

Falls Sie uns mit der Vermittlung eines Vertrages beauftragt haben, bitten wir Sie, einen außerhalb unserer Betreuungneuenbestehenden Vorvertrag erst des neuen Vertrages (= Zugang des Versicherungsscheins) zu kündigen. Sollten nach Annahme

sein, sprechen Sie uns bezüglich der weiteren Vorgehensweise an.Kündigungsfristen zu beachtenBesonders möchten wir auf die - - hinweisen. Gefahrerheblich sindAnzeige von gefahrerheblichen Umständeninsbesondere Umstände, nach denen der Versicherer beispielsweise in seinen Antragsformularen fragt.Soweit Ihnen der Versicherungsschein direkt vom Versicherer zugeht, bitten wir diesen auf Korrektheit zu prüfen, insbesonderedahingehend, ob wurden. Gerne können Sie uns beauftragen, denAbweichungen vom gestellten Antrag dokumentiertVersicherungsschein auf Korrektheit zu prüfen.Wir weisen darauf hin, dass der Versicherungsschutz erst nach Bezahlung des Erstbeitrages, frühestens zum beantragten

, soweit vom Versicherer keine vorläufige Deckung erteilt wurde. Der VersicherungsschutzVersicherungsbeginn beginnterlischt, wenn Folgebeiträge nicht innerhalb der in der Mahnung bestimmten Frist (i.d.R. 2 Wochen) entrichtet werden.Bitte beachten Sie die jeweiligen vertraglichen Obliegenheiten. Eine Nichtbeachtung vertraglicher Obliegenheiten kann zu

. Obliegenheiten sind z.B.:Leistungseinschränkungen und Leistungsfreiheit des Versicherers führendie unverzügliche Meldung von Schadensfällen, welche eine Leistungspflicht des Versicherers begründen können,Maßnahmen zur Schadensvorbeugung und nach Eintritt des Schaden Maßnahmen zur Schadensminderung,die Anzeige von gefahrerhöhenden Umständen bei und nach Vertragsabschluss,weitere Obliegenheiten gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Bei einem Versichererwechsel (Umdeckungen) sind gegenüber dem bisherigen Vertragswerkregelmäßig Vor- und Nachteilegegeben. Eine vollständige Information über mögliche Vor- und Nachteile der einzelnen Bedingungswerke kann im Hinblick aufderen Umfang nicht gegeben werden. Wir verweisen diesbezüglich direkt auf die jeweiligen Vertragsbedingungen.Bitte informieren Sie uns, wenn sich bei Ihnen Veränderungen ergeben, welche eine Anpassung der

. Ebenso stehen wir Ihnen nach Aufforderung gerne zurVersicherungsverträge erfordern oder erfordern könntenVerfügung, wenn die bestehenden Versicherungsverträge an geänderte Marktgegebenheiten angepasst werden sollen.Wesentliche Informationen können Sie dem des Versicherers entnehmen, sowie den allgemeinenProduktinformationsblattspartenspezifischen , welche Sie von dem Versicherer erhalten.Informationsunterlagen

Allgemeine Hinweise zur Personenversicherung:

In der ist es besonders wichtig, dass die Personenversicherung Gesundheitsfragen vollständig und korrekt ausgefüllt. Werden diese unvollständig oder fehlerhaft eingetragen, ist der Versicherer eventuell zum Rücktritt vom Vertragwerden

berechtigt oder kann diesen kündigen, bzw. könnte wegen arglistiger Täuschung anfechten. Gleiches gilt für die Beschreibung und die Angabe Ist ein Versicherer vom Vertrag zurückgetreten oder hatIhres Berufsbildes Ihrer Einkommensverhältnisse.

er diesen rechtswirksam angefochten, ist er . Häufig ist es dann nicht mehr möglich, einen anderenin der Regel leistungsfreiVersicherer zu finden, welcher eine Anschlussversicherung anbietet.Sie können die geben.Gesundheitserklärung oder Ergänzungen hierzu auch direkt an den Versicherer

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Allgemeine Hinweise zur Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherung:

Im Angebot . Diese sind insbesondere von der künftigen Entwicklung derausgewiesene Gewinnanteile sind nicht garantiertKapitalmärkte, der Kosten und Risiken abhängig.Bei gezillmerten Tarifen wird ein . Dies führt dazu, dass beiGroßteil der Kosten in den ersten 5 Jahren in Abzug gebrachtRückkauf oder Beitragsfreistellung ein geringerer Wert als die eingezahlten Beiträge zur Verfügung steht. Detaillierte Angabenzu den Kosten und dem Verlauf entnehmen Sie bitte der vollständigen Beispielrechnung des Versicherers.Soweit Ihrem Vertrag zu Grunde liegen informieren Sie uns bitte, wenn Sie das Rauchen nach"Nichtraucherbestimmungen"Vertragsabschluss beginnen, damit der Vertrag angepasst wird. Ansonsten ist der Versicherer in der Regel berechtigt, dieVersicherungsleistung im Verhältnis zur ersparten Prämie zu kürzen.Besonders gefährliche Betätigungen oder Sportarten (darunter fällt auch die Tätigkeit als Flugzeugführer), -auch wenn Sieerstmalig nach Vertragsbeginn ausgeübt werden, sind nur mitversichert, wenn dies angezeigt wurde und besonders vereinbartist.

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Allgemeine Hinweise zur Krankenversicherung:

Die künftige Beitragsentwicklung ist im Wesentlichen von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und längerenLebenserwartungen geprägt. Trotz einkalkulierter Alterungsrückstellungen kommen. Über diewird es zu Beitragserhöhungenmögliche Höhe künftiger Beiträge können wir keine Auskunft geben.Versicherungsnehmer, die in der zweiten Hälfte ihrer Lebensarbeitszeit in die PKV wechseln, können unter bestimmtenUmständen . Dies gilt dann, wenn weniger als 90nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehrenProzent dieser zweiten Lebensarbeitszeithälfte nicht in der GKV verbracht wurden und das 55. Lebensjahr überschritten wurde.Unabhängig davon wird bei Altersrentenbezug grundsätzlich eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft begründet, was zurVerbeitragung von weiteren Einkünften führt.Während der Vertragslaufzeit haben sie das Recht, in andere Tarife des Versicherers unter Mitnahme der

Dies kann für Sie günstig sein, wenn der Versicherer neue Tarife einführt, sich andereAlterungsrückstellung zu wechseln.Tarife bei den Beitragsanpassungen besser entwickelt haben oder Sie andere Anforderungen an den Versicherungsschutzstellen. Bitte kommen Sie auf uns zu, wenn wir alternative Tarife bei Ihrem Krankenversicherer prüfen sollen.Wurde der private Krankenvollversicherungsschutz ab dem 1. Januar 2009 begründet, ist auch der Wechsel zu

möglich. Ineinem anderen Versicherungsunternehmen unter teilweiser Übertragung der Alterungsrückstellungendiesem Fall werden die kalkulierten Alterungsrückstellungen in Höhe des Teils der Versicherung, dessen Leistungen demBasistarif entsprechen, an den neuen Versicherer übertragen. Es werden also Alterungsrückstellungen in der Höhe übertragen,wie sie sich ergeben hätten, wenn der Versicherte von Beginn an im Basistarif versichert gewesen wäre, jedoch nicht mehr, alsnach dem alten Tarif zu übertragen gewesen wären. Sah der alte Tarif insgesamt geringere Leistungen als der Basistarif vor,werden auch entsprechend weniger Alterungsrückstellungen übertragen.Nehmen Sie bzw. nicht nach den dortärztliche Leistungen in Anspruch, welche nicht von Ärzten nach der GoÄ oder GoZgenannten Sätzen abgerechnet werden, empfehlen wir vor Inanspruchnahme die Kostenübernahme mit dem Versichererabzuklären (z.B. Alternative Heilmethoden, Honorarvereinbarungen, Behandlungen im Ausland, Rücktransporte).Wir empfehlen - und verschiedene Versicherer schreiben es vor - bei Zahnersatz und Kieferorthopädie sowie bei größeren

(Heil- und Kostenplan) dem Versicherer zur Genehmigung vorzulegen.Zahnbehandlungsmaßnahmen, KostenvoranschlägeBei vom Versicherer an das Krankenhaus zustationären Aufenthalten empfehlen wir, eine Kostenübernahmeerklärungveranlassen.Bei sehen die Vertragsbedingungen der meisten Versicherer nur eine Leistungspflicht bei gemischten Anstalten vorheriger

vor.GenehmigungZeigen Sie in der Krankentagegeldversicherung unverzüglich Erkrankungen an, die eine Arbeitsunfähigkeit über dieKarenzzeit hinaus zur Folge haben könnten. Der Versicherer hat i.d.R. keine rückwirkende Leistungsverpflichtung.Zeigen Sie in der Pflegepflichtversicherung den Eintritt der Leistungspflicht sofort an. Es besteht i.d.R. keinerückwirkende Leistungsverpflichtung.Kinder können ohne Gesundheitsprüfung in der Krankenvollversicherung eines Elternteils mitversichert werden. DieMeldefrist ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen und liegt üblicherweise bei zwei Monate. Anschließend ist eineMitversicherung nur mit Gesundheitsprüfung möglich. Diese Verpflichtung besteht nur insoweit, als der beantragteVersicherungsschutz des Neugeborenen nicht höher und nicht umfassender als der des versicherten Elternteils ist. AlsVoraussetzung für die Versicherung des Neugeborenen oder des Adoptivkindes kann eine Mindestversicherungsdauer desElternteils vereinbart werden. Diese darf drei Monate nicht übersteigen.Bei der Anwartschaft (z.B. Beendigung derAnwartschaftsversicherungen ist der Entfall der VoraussetzungenPflichtversicherung) im Rahmen der vereinbarten Frist, spätestens innerhalb von 2 Monaten . Bei Fristversäumnisanzuzeigenerlöschen sämtliche Ansprüche aus der Anwartschaftsversicherung

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Basisinformationen für Kunden und Mandanten

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Allgemeine Hinweise zur Unfallversicherung:

Melden Sie einen und lassen Sie sich ärztlich behandeln. Unfalltod ist bei mancheneingetretenen Unfall unverzüglichVersicherern bereits innerhalb 24 Stunden zu melden.Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von 12 Monaten(bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) Wird diese Frist versäumt, erlischt der Anspruch aufschriftlich zu erheben.eine Leistung.Die meisten Versicherer unterscheiden zwischen handwerklicher und kaufmännischer Tätigkeit. Zeigen Sie deshalb einenBerufswechsel unverzüglich an.

Allgemeine Hinweise zur Sachversicherung:

Beachten Sie bitte in der Sachversicherung, dass ausschließlich die im Versicherungsvertrag an den beschriebenen Sachen sind. Teilen Sie uns sich ergebende Änderungen hierzu unverzüglich mit, damitvereinbarten Versicherungsorten versichert

entsprechender Versicherungsschutz besorgt werden kann.Die versicherten Sachen sind - soweit keine All-Riskversicherung vereinbart wurde - ausschließlich gegen die genannten

versichert.GefahrenPrüfen Sie bitte, ob die gewählte Versicherungssumme ausreichend bemessen ist. Ist die Versicherungssumme erheblichniedriger als der Versicherungswert liegt eine vor und der Versicherer kann im Leistungsfall dieUnterversicherungVersicherungsleistung im Verhältnis Versicherungswert zu Versicherungssumme kürzen. Dies gilt nicht, soweit einUnterversicherungsverzicht vereinbart ist oder für Versicherungssummen auf Erstes Risiko. Die Entschädigung ist hierbeiüblicherweise auf die Versicherungssumme begrenzt.Informieren Sie uns, wenn die Versicherungssumme angepasst werden muss, weil sich beispielsweise durch Neuerwerb der

hat.Versicherungswert erhöhtPrüfen Sie mindestens einmal jährlich, ob die Versicherungssumme noch ausreichend bemessen ist.Beachten Sie bitte , insbesondere in der gewerblichen Feuerversicherung diegesetzliche und/oder behördliche Vorschriftengesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der elektrischen Anlagen sowie die Einhaltung der Vorschriften zur Brandverhütung(z.B. Ausstattung mit Feuerlöschern, Einhaltung von Rauchverboten, Rauchmelderpflicht für Privathaushalte).Zeigen Sie .einen Leerstand oder eine Nutzungsänderung unverzüglich anSorgen Sie dafür, dass vertraglich werden und funktionstüchtigvereinbarte Einbruchdiebstahlsicherungen angewandtsind.Bitte beachten Sie, dass Sie den Schaden auch der Höhe nach nachweisen müssen. Wir empfehlen daher - insbesondere beihöherwertigen Gegenständen - die Aufbewahrung von Anschaffungsrechnungen oder Fertigung anderer geeigneterNachweise (Fotos).In der gewerblichen Leitungswasserversicherung gilt für Vorräte, welche in Räumen unter Erdgleiche gelagert werden,regelmäßig eine Lagerhöhe von mind. 20 cm.Beachten Sie weitere Obliegenheiten gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

:Allgemeine Hinweise zur Haftpflichtversicherung

Geben Sie uns unverzüglich Nachricht, wenn sich ergeben. InsbesondereRisikoerweiterungen oder Risikoerhöhungenerachten wir es in der gewerblichen Haftpflichtversicherung für sehr wichtig, dass Sie die jährlichen Risikofragebögen korrekt

ausgefüllt an uns hergeben.und vollständigDa Sie nach gesetzlichen Bestimmungen unbegrenzt haften, empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob die Höhe der

und vereinbarte Sublimits (verringerte Deckungssummen für einzelne Deckungsinhalte) ausreichendDeckungssummebemessen sind.Sollten Sie mit Ansprüchen konfrontiert werden, welche eine Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers begründen oderbegründen könnten, , damit das weitere Vorgehen abgesprochen werden kann. Wir bitten Sieinformieren Sie uns umgehendinsbesondere, ohne Zustimmung des Versicherers und auch keine Haftpflichtansprüche anzuerkennen keinen eigenenAnwalt mit der Abwehr der Ansprüche zu beauftragen.

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Basisinformationen für Kunden und Mandanten

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Allgemeine Hinweise zur Rechtsschutzversicherung:

Beachten Sie bitte, dass Versicherungsschutz ausschließlich für die vereinbarten Leistungsarten besteht. Wir empfehlendringend, sich anwaltlicher Leistung vom Versicherer einzuholen.vor Inanspruchnahme eine DeckungszusageSoweit Sie direkt einen Anwalt beauftragen, empfehlen wir Ihnen mit diesen verbindlich zu vereinbaren, dass dieser erst tätigwird, wenn eine schriftliche Kostenzusage des Versicherers vorliegt und Sie über etwaige Kosten, welche dieRechtsschutzversicherung nicht übernimmt, informiert.Viele Rechtsschutzversicherer bieten zwischenzeitlich auch eine mit an.kostenfreie telefonische RechtsberatungDer Versicherungsschutz beginnt meist für behauptete Rechtsverstöße, die nach Vertragsabschluss und einer etwaigenzusätzlichen Wartezeit von 3 Monaten eintreten.

Allgemeine Hinweise zur Kraftfahrtversicherung:

Beachten Sie bitte, dass mit der Zulassung besteht. Fürvorläufige Deckung nur für die Kraftfahrthaftpflichtversicherungdie Kasko- und weitere Versicherungssparten besteht vorläufige Deckung nur, soweit diese von uns oder dem Versichererausgesprochen wurde.Falls Sie ein Fahrzeug verkaufen, tragen Sie dafür Sorge, dass dieses bei der Zulassungsstelle abgemeldet oder

. Erledigt dies der Käufer nicht, haften Sie im Hinblick auf die Versicherungspflicht weiterhin für die Prämieumgemeldet wirdder Kraftfahrthaftpflichtversicherung, und vom Käufer verursachte Schäden können Ihren Schadensfreiheitsrabatt belasten.In der Kraftfahrtversicherung sind Rabatte und Zuschläge z.B. für die Jahreskilometerleistung, den Fahrerkreis, Garage

zumeist Vertragsgrundlage. Sind die und Beruf Voraussetzungen nicht mehr gegeben, sind Sie verpflichtet, dies. Versäumen Sie diese Pflicht, ist der Versicherer berechtigt, Vertragsstrafen zu berechnen. Die Höheunverzüglich anzuzeigen

der möglichen Vertragsstrafen können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.Beauftragen Sie bei zunächst keinen eigenen Sachverständigen, sondern holen Sie die Anweisungen desKaskoschädenVersicherers ein.

Revisionsstand 17.11.2011

Checkliste - Was gute Berater auszeichnet

Uns ist an einer dauerhaft erfolgreichen Zusammenarbeit gelegen und wir sind überzeugt, dass Kunde und Berater zusammenpassen müssen. Deshalb sollen Sie sich auch schon im Vorfeld ein klares Bild von unserer Arbeitsweise machen können. Wir reden Klartext und diese Checkliste soll Ihnen bei der Entscheidung für einen Versicherungs-makler helfen.

• berät Sie umfassend• informiert Sie über seinen Vermittlerstatus• weist seine Qualifikationen nach• trennt zwischen Analyse und Eindeckung• erfasst systematisch alle Daten und Fakten• vergleicht unterschiedliche Produkte für Sie• stellt Lösungen und Konzepte auf Ihre Ziele und

Wünsche ab• erstellt individuelle Angebote• optimiert Ihre Verträge systematisch• unterstützt in der Korrespondenz mit dem Anbieter• führt ein Wiedervorlagesystem und erinnert Sie an

wichtige Termine• hilft bei der Schadenabwicklung

Ein guter Vermittler:

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