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Einführungsseminar: Kölner Wirtschaftsgeschichte Dozenent: Hendrik Fischer, Peter Hesse Wintersemester 2009 / 2010 Eine Untersuchung der Kölner Kraneinnahmen von 1370 - 1392 Alexander Kals Grannenweg 24 50933 Köln [email protected] 0173 – 265 695 0 Englisch / Geschichte LaGyGe 11.Fachsemester

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Einführungsseminar:

Kölner Wirtschaftsgeschichte

Dozenent: Hendrik Fischer, Peter Hesse

Wintersemester 2009 / 2010

Eine Untersuchung der Kölner Kraneinnahmen von 1370 - 1392

Alexander Kals

Grannenweg 24 50933 Köln

[email protected]

0173 – 265 695 0

Englisch / Geschichte LaGyGe

11.Fachsemester

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Inhalt 1. Einleitung .................................................................................................................................... 2

2. Kölner Geschichte um und zwischen 1370 und 1392 ................................................................ 3

3. Mittelalterliche Hafenkrane ....................................................................................................... 6

3.1. Allgemein ............................................................................................................................. 6

3.2. Die Kölner Hafenkrane, Kölner Krantechnologie und die Rolle der Kölner Krane bei der Kontrolle der Steuereinnahmen ................................................................................................. 7

4. Die Kranordnungen von 1370 und 1400 .................................................................................... 9

5. Die Einnahmen der Mittwochsrentkammer von März 1370 bis Februar 1393 ....................... 11

5.1. Interne und externe Einflüsse auf die Kraneinnahmen ..................................................... 12

5.2 Überlegungen über mögliche Gründe zur Erhöhung der Pachtgebühren ......................... 16

6. Überlegungen zur relativen Höhe und Bedeutung der Kraneinnahmen ................................. 17

7. Schluss ...................................................................................................................................... 18

8 Bibliographie .............................................................................................................................. 20

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1. Einleitung

Die Stadt Köln war im Spätmittelalter eine der wichtigsten Handelsplätze nördlich der

Alpen. Seine Lage zwischen Nieder- und – Mittelrhein und das eng mit diesem

geographischen Vorteil verbundenen Stapelrecht, sowie die gute Landanbindung in die

heutigen Niederlande und Belgien, sorgten dafür, dass Köln Umschlagplatz für viele Güter,

insbesondere aber Wein, war, die in alle Himmelsrichtungen weiter gehandelt wurden.

Dementsprechend wichtig war der Kölner Hafen für die Stadt. Die folgende Arbeit

beschäftigt sich mit der wirtschaftlichen Bedeutung der Hafenkrane, einer unverzichtbaren

Maschine für den Handel zu Wasser.

Im Kern der folgenden Untersuchung dieser „Einrichtungen zugunsten des Handels und

der Stadtkasse“1 stehen die jährlichen Einkünfte aus dem „Krahnengeld“ wie sie die

Mittwochsrentkammer des Kölner Rates zwischen März 1370 und Februar 1392

verzeichnete.2 Ziel der Untersuchung soll zum einen sein, darzustellen, welche (Köln-)

externen oder internen Ereignisse und Entwicklungen in diesem Zeitraum diese Einkünfte

beeinflusst haben könnten und zum anderen zu untersuchen, welche relative Bedeutung die

Kraneinnahmen für den Haushalt der Stadt Köln hatte. Dabei helfen werden auch die

Aufzeichnungen der Kölner Verwaltung, in Form von zwei Kranordnung (von 13703 und

von 14074

Diese von Knipping und Stein edierten Quellen sollen mit den Erkenntnissen von Michael

Matheus und weiterer Sekundärliteratur auf Zeit (1370 – 1392) und Raum (Köln)

verdichtet werden und dabei vor allem zwei Aussagen Matheus‘ überprüft und ggf.

erweitert werden. Zum einen schreibt Matheus:

).

Störungen des Handels, Veränderungen im Handelsvolumen hatten – über saisonale Schwankungen hinaus – unmittelbare Auswirkungen auf die Menge der an den Kränen verladenen Güter und somit auf die Höhe der Krangeldeinkünfte.5

Im Umkehrschluss sollten die Kraneinkünfte also Aufschluss auf Handelsvolumen und

Handelsstörungen geben. Die zweite zu überprüfende Erkenntnis Matheus‘ bezieht sich auf

die Bedeutung des Krangeldes für den Kölner Haushalt:

1 Keussen 1910, S. 141. 2 Knipping 1897/98 S. 2 – 13. 3 Stein 1893-95, QL Nr. 43, S.37. 4 Ibid QL Nr. 114, S.151. 5 Matheus 1985, S. 41.

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Unter den 140 verschieden Kölner Einnahmequellen[…] gehörte das Krangeld zwar nicht zu den wichtigsten Einnahmequellen der Stadt, […] es stellte jedoch zweifellos innerhalb des im wesentlichen auf zahlreichen verschiedenen Steuern des Verbrauchs und des Verkehrs eine der wichtigeren Einnahmequellen dar und war keine Qunatité negligeable.6

Bevor wir diese Fragen untersuchen, soll zunächst allerdings noch der historische Kontext

der Quelle zwischen dem Weberaufstand 1370/71 und dem Ende der Patrizierherrschaft in

Köln im Jahr 1396 skizziert werden.

2. Kölner Geschichte um und zwischen 1370 und 1392

Im Folgenden soll ein kurzer Überblick der Ereignisgeschichte im Umfeld der Jahre 1370

– 1392 gegeben werden.

Beginnen wollen wir mit dem Krieg der Hanse gegen den Dänischen König Waldemar IV.

und seinem Schwiegersohn Hakon Magnusson von Norwegen vom November 1367 bis

zum 24. Mai 1370. Die Kölner nehmen an diesem Krieg nicht teil. Der Kriegsentschluss

wurde jedoch auf dem einem, ersten und letzten, Hansetag in Köln beschlossen und somit

geht das Bündnis der Hansestädte Lübeck, Rostock, Stralsund, Wismar, Kulm, Thorn u.a.

als die „Kölnische Föderation“ in die Geschichtsbücher ein. In Verbindung mit der ersten

Teilnahme Kölns am Hansetag in Lübeck im Jahr 1383 und weiteren Fahrten zu

Hansetagen in den Folgejahren (u.a. die später kurz erwähnte Hansefahrt des Jahre 1399)

zeigt dies, dass Köln in diesen Blütejahren der Hanse enger mit den Hansen der

Ostseestädte in Verbindung steht als vorher und auch nachher.7

In gleichen Zeitraum, ungefähr von April 1369 bis zum September 1370, wurde ein

Interdikt über die Stadt Köln

8 verhängt. Die Stadt Köln hatte versucht, der Kirche ihr

Recht zu nehmen, steuerfrei in ihren Immunitäten Wein zu verzapfen. Die Stadt wollte also

die Kirche dazu verpflichten, die üblichen Abgaben zu zahlen und unter diese fällt auch

das Krangeld.9

Wie oben bereits bemerkt, liegt unser Untersuchungszeitraum kurz vor dem

bemerkenswerten Übergang der Macht in Köln von den Patriziern zu den bürgerlichen

Zünften und der Festhaltung dieses Vorgangs im Verbundbrief im Jahre 1396. Hier können

nur kurz einige Eckdaten dieses in dieser Form einzigartigen Vorgangs vorgestellt werden.

Der enge Rat der Stadt hatte 1364 eine Gesandtschaft mit der Bitte zu Kaiser Karl IV.

geschickt, einen Stadtzoll erheben zu dürfen. Unter der Bedingung, einen Teil der

6 Matheus 1985, S. 42. 7 Fuchs 1990, S.310-311. 8 Die Einstellung der geistlichen Handlungen als Maßnahme gegen ein Vergehen gegen die Kirche. 9 Fuchs 1990, S.313, Vgl. Matheus 1985, S.82.

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Einkünfte aus diesem Zoll für sich behalten dürfen, erlaubte der Kaiser dies. Nach

stürmischen Protesten der Kölner Kaufleute und Handwerker, die um ihre

Konkurrenzfähigkeit fürchteten, musste der Rat diesen Zoll allerdings zurücknehmen. Der

Kaiser war über diesen Vorgang erbost und forderte eine Entschädigung in Höhe von

14000 fl. für den Wegfall seines Anteils des Zoll. Dies hatte wiederum weiteren Unmut der

Bürger gegenüber dem Rat zur Folge. Um jene zu beruhigen, setze der Rat Rütger Hirzelin

vom Grin als Vorsitzenden der Rentkammer ein, um neue Stabilität in die Geldgeschäfte

der Stadt zu bringen. Das Gegenteil trat jedoch ein, als Gerüchte aufkamen, dass seit

Hirzelins Amtsantritt stattliche Summen aus der Stadtkasse verschwanden. Die Genossen

des Wollenamtes setzten durch, dass Zunftmitglieder die Vorgänge kontrollieren durften,

und tatsächlich wurden Unregelmäßigkeiten entdeckt, die zum Ende des Jahres 1367 zur

Hinrichtung des Hirzelin vom Grin führten. Es hatte sich eine Kluft zwischen patrizischem

Rat und den Zünften, vor allem den Wollenwebern, der größten und mächtigsten Zunft,

aufgetan.10

Nach dieser Episode kommt es nun zwischen Mai 1369 und Juli 1370 zum „Aufstand der

Weber“, gefolgt von einer einjährigen „Weberherrschaft“, welche am 20. November 1371

in der blutigen „Weberschlacht“ endet. Die oben beschriebene Episode scheint den Webern

Mut gegeben zu haben, sich gegenüber den Patriziern eindringlicher Gehör zu verschaffen.

Nachdem auf Druck der Weber einige Gerichtsangelegenheiten zügig, blutig und

unorthodox geregelt wurden, hatten die Weber genügend Momentum, um auf eine

Änderung der Kölner Verfassung zu drängen. Im Zentrum stand u.a. die Richerzeche, das

städtische Machtorgan der Patrizier. Die Weber forderten seine Auflösung und den

Übergang ihrer Befugnisse auf den Rat. Sie setzten einige Ratsherren fest, und in einer

Ratssitzung am 2. Juli 1370 wurden auch die letzten ihrer Forderungen erfüllt. Die Macht

lag nun beim Rat, und dieser wurde nun von den Zünften gewählt. Die Weber hatten sich

eine große Anhängerschaft gesichert und dominierten nun die Politik der Stadt.

11

Doch kaum zur Herrschaft gelangt, verloren die Weber das Maß und verfielen in den gleichen Fehler, den sie an den Geschlechtern mit Recht gerügt hatten. Sie wähnten sich nunmehr erhaben über die anderen Zünfte und ließen diese ihre Macht fühlen. Kein Wunder, dass ein Teil der Handwerker sich auf die Seiten der Geschlechter schlug und sie so in die Lage versetzte, das Regiment der Weber nach kurzer Dauer zu brechen. Am 20. November 1371 kam es zwischen dem Waidmarkt und dem Griechenmarkt zum blutigen Kampfe, der mit einer schweren

Arnold

Stelzmann schildert die folgende Weberherrschaft wie folgt:

10 Fuchs 1990, S. 301. 11 Fuchs 1990, S.314.

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Niederlage der Weber endete. Die Rache der Geschlechter an den Besiegten war furchtbar; viele Weber wurden auf offener Straße erschlagen…12

Das Patriziat konnte die Zustände, die vor dem Weberaufstand herrschten, größtenteils

wiederherstellen. Jedoch entstanden nach dem Aufstand „interne Spannungen“ und ab

1393 „harte politische Fraktionskämpfe“.

13 Letztere bildeten sich zwischen zwei Parteien,

den Freunden und den Greifen. Die Greifen hatten zum Ziel, ähnlich wie zwanzig Jahre

zuvor die Weber, die Macht der Richerzeche, aber auch der Schöffen zu brechen, und dem

weiten Rat mehr Macht zu verschaffen. Unter Führung des Hilger Quattenmart von der

Stessen, gelang es den Greifen, ihre Forderungen durchzusetzen und zu Beginn des Jahres

1396 sah es so aus, also ob sich von der Stessen durchgesetzt hätte. Am 4. Januar

desselben Jahres beging er jedoch den Fehler, eine Sitzung des weiten Rates einzuberufen,

ohne den engen Rat hinzuzuziehen, in dem viele der Freunde saßen. Die Freunde sahen

dies als Affront und nutzen die Gelegenheit, um die Greifen zu stürzen. Konstantin von

Lyskirchen trat nun an die Stelle von der Stessens. Dieser war bei Gaffeln und Zünften

überaus unbeliebt und beging den Fehler, am 18. Juni 1396 die Zünfte derart zu verärgern,

dass jene die Zerstrittenheit des Patriziats nutzten, um erneut die Macht an sich zu reißen.

Die Patrizier wurden gefangengesetzt und am 14. September war mit in Kraft treten des

Kölner Verbundsbriefes die Vorherrschaft der Patrizier für immer gebrochen.14

Oben wurde von Zünften und Gaffeln gesprochen. Zünfte, als Genossenschaft von

Handwerkern, wurden sicher ab Mitte des 12. Jahrhunderts in Deutschland urkundlich

erwähnt. Interessanterweise sind es die Kölner Bettdeckenweber, welche die Ehre haben,

nach aktueller Quellenlage die älteste urkundlich erwähnte Zunft zu sein.

15 Dies sei

bemerkt, da die erste Erwähnung einer Gaffel, einer andersartigen und übergeordneten16

Form der Vereinigung, kurz vor unserem Untersuchungszeitraum im Jahr 1365

veranschlagt wird.17

Darüber hinaus scheint unmittelbar vor, während und nach dem Untersuchungszeitraum

eine erhöhte städtische Bautätigkeit geherrscht haben. So wurde um 1355 das

Leinenkaufhaus auf dem Altermarkt, 1360 das Schlachthaus an der Mauthgasse, 1373 die

Fleischhalle am Heumarkt und die Gewandhalle am Seidenmachergässchen und 1388 das

Eisenkaufhaus „Auf dem Malzbüchel“ errichtet.

18

12 Stelzmann 1984, S.143-144.

Auch wurde seit etwa 1400 der

13 Isenmann 1988, S. 280. 14 Stelzmann 1984, S. 148. 15 Kluge 2007, S.57. 16 d.h. mehrere Zünfte konnten sich in einer Gaffel zusammenschließen. 17 Stelzmann 1988, S. 139. 18 Bilstein 2009, S. 38.

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Versandung des Kölner Rheinufers durch Korrekturarbeiten vorgebeugt, indem auf dem

Poller Werth Kribben19 in den Rhein gebaut wurden.20

Zuletzt seien zwei Ereignisse / Entwicklungen genannt, die unser Thema (bzw. dem Kölner

Handel und seinen unmittelbaren Voraussetzungen, wie die Kölner Innenpolitik) kaum

betreffen, ein Köln spezifisches und eines, das ganz Europa betraf. In den untersuchten

Zeitraum fällt die Gründung der Kölner Universität im Jahr 1388. Stelzmann bezeichnet

diesen Akt, als „die letzte große Tat der Geschlechter“

21. Zum anderen fällt der

Untersuchungszeitraum zum Teil in die Periode des abendländischen Schismas von 1378

bis 1417. Die Wahl Urbans VI. als Nachfolger des von Avignon nach Rom

zurückgekehrten Gregor XI. hatte zur Folge, dass einige Kardinäle, besonders die

französischen, die Wahl anzweifelten und stattdessen Clemens VII. als Papst bestimmten,

welcher sein Amt in Avignon antrat. Die Stadt Köln, Erzbischof Friedrich von Saarwerden,

Kaiser Karl IV. und König Wenzel

3. Mittelalterliche Hafenkrane

bekannten sich zur Anhängerschaft des römischen

Papstes Urban VI. Auch die wichtigen Handelspartner der Kölner in England, Italien und

Skandinavien hielten zu Rom, während viele der Handelspartner in Kölns Umgebung, z.B.

Mainz und die Städte an der Rheinmündung (wie Dordrecht) sich Clemens anschlossen.

Ob das Schisma Auswirkungen auf den Kölner Handel (und damit auf die Kraneinnahmen)

hatte, kann nicht geklärt werden.

3.1. Allgemein

Im späten 9. Jahrhundert begannen sich die Händler der am Rhein liegenden Siedlungsorte

wegen der aufkommenden Gefahr von Wikingerüberfällen in die Städte zurückzuziehen.

Die Händler, die zuvor in einzeiligen Häuserreihen am Ufer lebten und arbeiteten, zogen es

nun vor, innerhalb des Schutzes der Stadtmauer zu leben. So entstand außerhalb der

Mauern ein Hafengebiet, in welchem lediglich die technischen Einrichtungen der

Schiffsabfertigung standen.22

Es ist nicht endgültig zu klären, wann damit begonnen wurde, in diesen Hafengebieten

senkrechte Wände am tiefen Wasser zu bauen. Man kann für Köln von einem recht frühen

Zeitpunkt ausgehen, da die Größe von seegehenden Schiffe, welche befestigte Kaianlagen

benötigten, ihnen noch bis in das 12. Jhr. erlaubte, bis Köln zu segeln. Später waren

19 Auch Buhne genannt. Rechtwinklig zum Ufer gebaute Bauwerke. 20 Looz-Corswarem 1991, S.97. 21 Stelzmann 1984, S.146. 22 Ellmers 1981, S.43.

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seegehende Schiffe auch hierfür zu groß, jedoch wurden Kaianlagen auch für

Binnenschiffe mit schwerer Ladung, wie Wein oder Mühlsteine, benötigt.23

Bei zunehmend schwererer Ladung, wurde es bald notwendig, auf die Hilfe von

Maschinen zurückzugreifen. Gerade dort, wo den Städten oder Orten ein Stapelrecht

gewährt wurde, z. B. Köln, Koblenz, Mainz oder Straßburg, kam es bald zur Errichtung

von Krananlagen.

24

Ellmers unterscheidet bei seiner Untersuchung der mittelalterlichen Hafenanlagen, fünf

verschiedene Typen von Hafenkränen. Im Folgenden sollen kurz die drei für Köln

relevanten Typen vorgestellt werden. Am häufigsten zu finden waren sog. Schwimmkräne.

Hierbei handelte es sich um hölzerne Tretradkräne, die man auf eine Prahme

25 setzte und

nahe dem Ufer verankerte26. Seltener und kostenaufwändiger waren sog. Mastkräne. Der

Name verrät bereits, dass diese vor allem zum Schiffsbau entwickelt und benötigt wurden,

um den schweren Mast auf dem Schiff aufzustellen, aber sie wurden auch genutzt um

Schwerlast zu verladen. Bedient wurde ein solcher Kran über ein Tretrad, welches eine

Windetrommel in Bewegung setzt und über einen Kranbalken die Last hebt.27 Eine letzte

vorgestellte Möglichkeit, Waren aus den Schiffen ans Ufer zu heben, sind sog. Wippen.

Nach dem Prinzip des zweiseitigen Hebels wird es hier durch ziehen auf der einen oder

anderen Seite ermöglicht, leichtere Ladungen an Land zu heben.28

3.2. Die Kölner Hafenkrane, Kölner Krantechnologie und die Rolle der Kölner Krane bei der Kontrolle der Steuereinnahmen

Für den Untersuchungszeitraum sind in Köln vier Hafenkrane verbürgt, ein Mastkran und

drei Schwimmkrane. In den „Aufzeichnungen über die städtischen Krahnen und die dazu

gehörigen Geräthschaften“ aus dem Jahr 138029, wird zunächst ein Schwimmkran, der als

„der kleine krayne“ bezeichnet wird und anschließend der Mastkran, der als der

„hůsskrane“ bezeichnet wird (und im Folgenden der Hauskran genannt wird) aufgelistet.

Es folgt der Schwimmkran „der bůck“ und das schwimmende Hebewerk30

23 Ellmers 1981, S.44.

, welcher als

„der krane, de myt den dannen gedeckt is“ beschrieben wird.

24 Matheus 1985, S. 67. 25 Schiff ohne eigenen Antrieb. 26 Ellmers 1981, S. 46. 27 Ibid. S.45. 28 Ibid. S. 45-46. 29 Stein 1893-95, QL. 52, S.59. 30 Matheus 1985, S.16.

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Der große Hauskran stand an der Markmannsgasse (nach Lau am „Hause Rheinberg“31),

von den Schiffskranen befanden sich zwei an der Neugasse und einer an der Rheingasse.32

Die Krane hatten jeweils spezielle Aufgaben. Der Hauskran, als leistungsfähigster der

Kölner Hebewerke, wurde meist für die Beförderung schwerer Drugwaren genutzt. Der

kleinere der beiden an der Neugasse gelegenen Krane war in der Regel dazu bestimmt,

Waren von einem Schiff auf ein anderes zu verladen. Nur wenn der Hauskran mit seinen

Aufgaben nicht ausgelastet war, oder besondere Umstände wie Hochwasser oder Eisgang

die Benutzung der Schiffskrane unmöglich machten, wurde er auch für andere Aufgaben

verwendet. Nebenbei diente der Hauskran auch als Warenlager und gelegentlich auch als

Kaufhaus.33

Die vielen Krane, die in Köln in Betrieb waren, führten dazu, dass sich Köln zu einem

Herstellungszentrum für selbige entwickelte.

34 Aufzeichnungen aus Andernach berichten

darüber, wie zum einen der Andernacher Rat im Jahre 1549/50 einen Kölner Fachmann für

Reperaturarbeiten nach Andernach ruft35 und zum anderen, wie das Kölner Metallgewerbe

für Neubauten und Reperaturen an den Kranen unentbehrlich war. 36

Überwacht wurden die Krane vom sog. Kranmeister. Neben der Überwachung der

Funktionstüchtigkeit der Krane, oblag ihm auch die Aufsicht über die städtischen Schiffe.

Im späten 15. Jahrhundert gab es mehrere Kranmeister, wobei nicht zu klären ist, ob jeder

Kran einen eigenen Kranmeister hatte.

37 Der Kranmeister war Teil eines komplexen

„Systems der schriftlichen Überwachung“38, welches zur Erfassung der Krangebühren und

der Überprüfung der Warentransfers dienten. Geholfen wurde ihm dabei von einem

Kranschreiber, auch Beseher genannt, hinzu kamen Kranknechte und Ladearbeiter.39

Militzer beschreibt den Vorgang des Anlandens von Waren wie folgt am Beispiel des

Weinhandels. Ankommende Waren mussten zunächst beim Rheinmeister angezeigt

werden. Dies war ein Ratsherr, welcher für die Steuererhebung und Ordnung am Hafen

verantwortlich war. Der anschließende Prozess verlief folgendermaßen:

Sie [die Rheinmeister] schickten einen Röder zum Schiff, der mit Hilfe einer Visierrute den jeweiligen Fassinhalt errechnete und sein Ergebnis in den Faßdeckel ritzte. (…) Nachdem

31 Lau 1898, S.349. 32 Leiverkus 2005, S.98, Vgl. Lau 1898, S.349, Matheus 1985, S. 53. 33 Matheus 1985, S. 68-70. 34 Ellmers 1981, S. 46. 35 Matheus 1985, S. 35-36. 36 Ibid. S. 38. 37 Ibid. S. 53, Vgl. Knipping 1897-98, S. LX. 38 Ibid. S. 56. 39 Knipping 1897-1898, S. LX.

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der Röder seine Arbeit verrichtet und das Schiff verlassen hatte, konnte der Käufer oder Eigentümer die Fässer aus dem Boot mit Hilfe von Kranen an das Ufer winden lassen. Die Krane waren städtische Betriebe, die unter einem Kranmeister standen, der über die Zahl der Fässer und deren Eigentümer Buch führte. Am Ufer luden Weinschröder die Fässer auf Karren, um sie in die Keller der Eigentümer zu fahren. Sie durften vom Ufer aus nur das Salzgassentor zum Transport in die Stadt benutzen…. Über dem Salzgassentor saß der Weineinfuhrakzisemeister, der in sein Buch die Zahl der Fässer und deren Inhalt und Menge eintrug und sein Ergebnis abends mit den Zetteln der Kranmeister verglich und schließlich beides an den Rentmeister weiterleitete.40

Bei der Ausfuhr des Weines wurde ähnlich verfahren. Ein Beseher wurde zunächst in den

Keller geschickt, in dem der zur Ausfuhr bestimmte Wein lagerte. Der Beseher

kennzeichnete die zur Ausfuhr bestimmten Fässer und gab entsprechende Passierscheine

aus. Diese Passierscheine mussten auf der Salzgassenpforte dem Akzisemeister gezeigt

werden, welcher nachschaute ob die Steuer bezahlt war. War dies der Fall, wurde dies auf

der Rückseite der Zettel vermerkt. Zuletzt bekam der Kranschreiber die Zettel, der dann

die Erlaubnis erteilen konnte, den Wein zu verladen.

41

Alle Waren mussten mit den städtischen Kranen verladen werden.

42 Somit war das

Krangeld, wie Lau schreibt, eine „Import- Exportsteuer schlechthin“43

4. Die Kranordnungen von 1370 und 1400

.

Im Folgenden betrachten wir die zwei Kranordenungen von 1370 und von 140744. Wenn

nicht anders vermerkt, sind die jeweiligen Punkte in beiden Ordnungen identisch (bis auf

die Orthographie). Der erste Satz erklärt, dass für alle „stůcke wijns“, die zwischen drei

und sieben Ohm45

40 Militzer 1993, S. 166-167.

Volumen haben, zwei Schillinge zu zahlen sind. Anschließend wird

ergänzt, dass für Ladung über 7 Ohm, maximal aber bis 10 Ohm, drei Schillinge zu zahlen

sind, der Vorgang aber auf Verantwortung des Händlers stattfindet. Für das Verladen von

Behältnissen von ein bis drei Ohm waren zwölf Pfennige, für solche unter einem Ohm acht

Pfennige zu zahlen, wobei nicht zählt ob der Wein mit dem Kran oder von Trägern aus

dem bzw. in das Schiff geladen wurden. Hier endet der Teil der Kranordnung, der sich mit

dem Verladen von Wein beschäftigt. Nur in der späteren Ordinancie ist der Satz zu finden,

dass „eynich unser burger“ „up des cranenmeyster cost“ Waren aus Schiffen verladen darf.

Der nächste Satz bestimmt, dass für „van alme anderen gude van yeckligem stappel“ zwei

Schillinge genommen werden. Einige Güter werden hier aber gesondert genannt („van gewande,

van sarrocke, van růden, van waisse“). Frei von Gebühren sind alle Waren, die so gepackt

41 Ibid. S. 170. 42 Knipping 1897-1898, S. LIX. 43 Lau 1898, S. 349 Fussnote 2. 44 Stein 1893-95, QL Nr.43 S. 37 und QL Nr.114 S. 192. 45Ein Kölner Ohm entsprach entweder 141,85 l oder 136,46 l. Vgl. Volk 1998, S.677.

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waren, dass ein einzelner Mann sie tragen konnte. In der früheren Ordnung folgt nun der

Zusatz, dass die Bürger Nürnbergs keine dieser Gebühren bezahlen mussten, es sein denn,

„dat sij des krannen gesunnen of bedorften“. Das Privileg der Nürnberger hatte also seine

Grenzen. Die nächsten Punkte beschäftigen sich mit Stahl. In der älteren Ordnung gilt für

große Fässer Stahl vier Schillinge, für kleine zwei Schillinge. In der späteren Ordnung

wurde der Satz für die großen Fässer ermäßigt, sodass für beide Quantitäten zwei

Schillinge zu zahlen waren. Es folgen die Bestimmungen für Mühlsteine. Für große

Mühlsteine mit einem Durchmesser von 16 – 17 palmen46 zahlten Kölner Bürger acht

Schillinge, Auswärtige eine Mark. Das Verladen kleiner Mühlsteine mit einem

Durchmesser von 14 – 15 palmen kostete sechs Schillinge während noch kleinere nach

Gebühr berechnet wurden. Die Ordnung von 1370 schließt mit der Erlaubnis, auch an

Sonn- und Feiertagen, sowie nachts Waren verladen zu dürfen. Dies ist aber mit dem

Zusatz versehen, dass dies nur mit Erlaubnis der Stadt, und auf eigene Verantwortung zu

geschehen hat, also nicht „up der steede schade“. Dies findet sich genauso in der späteren

Verordnung, jedoch fährt diese mit einem Paragraphen fort, welcher in der früheren

komplett fehlt. Dieser wendet sich in vor allem an die Pächter und Beschäftigten am Kran.

Die Unterparagraphen 1,2 und 4 regeln genau jenes, was wir bereits oben in Militzers

Erläuterungen der Weinein- und ausfuhr lasen, nämlich, dass nur solche Waren verladen

werden dürfen, die die dafür notwendigen „tzeichen“ tragen. Diese Paragraphen wenden

sich explizit an die Kranknechte und Matheus vermutet, dass so die Bediensteten des Krans

als zusätzliche Kontrollinstanz gegenüber dem Kranmeisters genutzt werden sollten.47

Die Unterschiede, die sich zwischen den beiden Kranordnungen zeigen sind also vor allem

von administrativer Natur. Das Einfügen des letzten Paragraphen in der späteren Ordnung

lässt darauf schließen, dass sich das System von Pächtern, Zeichen und das damit

verbundene Steuerkontrollsystem in Bezug auf die Krane erst in den Jahren zwischen 1370

und 1407 entwickelt hat, bzw. erst in jenen Jahren soweit etabliert war, dass es schriftlich

festgehalten werden konnte. Auch sind die identisch gebliebenen Preise in den beiden

Ordnungen ein Indikator dafür, dass es im untersuchten Zeitraum keine nennenswerten

Unterparagraphen 3 und 5 beschäftigen sich mit dem heiklen Thema wie mit Gütern der

Kirche, den „paffengueden“ verfahren werden soll. Der letzte Unterparagraph betont, dass

keine Waren über zwei Fudern gewunden werden sollen, und sollte dies dennoch

geschehen sein und dabei der Stadt Schaden zugekommen sein, so muss der Pächter dafür

aufkommen.

46 Vermutlich Handbreiten. 47 Matheus 1985, S.55.

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Preisverschiebungen gab, und wenn doch, diese keinen Einfluss auf die Krangebühren

hatten.

5. Die Einnahmen der Mittwochsrentkammer von März 1370 bis Februar 1393

Betrachten wir nun zunächst die Einnahmen aus dem Krangeld, wie sie die

Mittwochsrentkammer verzeichnete. Die folgenden Einnahmen wurden ab 1372 (nach der

Weberherrschaft) vom ersten Mitwoch nach Fastensonntag gerechnet48

Jahr

:

Einnahmen Jahr Einnahmen

1370 – 1371 3903 M., 11 S., 6 D.49 1382 – 1383 4911 M.

1371 – 1372 2655 M. 1383 – 1384 6793 M.

1372 -1373 5875 M. 1384 – 1385 5967 M.

1373 – 1374 3954 M. 1385 – 1386 5485 M.

1374 – 1375 4400 M. 1386 – 1387 5150 M.

1375 – 1376 4024 M., 5 S. 1387 – 1388 5625 M. 6 S.

1376 - 1377 2468 M. 1388 – 1389 6050 M.

1377 – 1378 4334 M., 3 S. 1389 – 1390 5402 M, 10 S., 8 D.

1378 – 1379 4080 M. 1390 – 1391 5457 M.

1379 – 1380 4000 M. 1391 – 1392 5670 M., 5 S., 6 D.

1380 – 1381 4400 M. 1392 – 1393 5559 M.

1381 – 1382 4784 M.

Halten wir einige Besonderheiten in dieser Tabelle fest. Zunächst fallen die beiden

Ausschläge nach unten in den Jahren 1371/72 und 1376/77 auf, in denen nur 2644 M. bzw.

2468 M. eingenommen wurden. Auch sehen wir im Jahr 1372/73 mit 5875 M. einen für die

70er Jahre untypischen Ausschlag nach oben. Die höchsten Einnahmen fallen in das Jahr

1383/84 mit 6793 M.. Desweiteren ist mit bloßem Auge zu erkennen, dass zwischen den

70er bis den frühen Jahren 80er Jahren und den weiteren 80er Jahren und den 90er Jahren

ein erheblicher Unterschied in der Höhe der Einnahmen besteht. Entfernt man die oben

erwähnten Jahre (71/72, 72/73, 76/77, 83/84), für die besondere Umstände angenommen

werden, kommt man für die Jahre 1370/71 – 1380/81 auf ein arithmetisches Mittel der

Einnahmen von 4137 M., während für die Jahre 1381/82 bis 1392/93 ein arithmetisches

Mittel von 5460 M. zu Buche steht. Für diese Besonderheiten soll im Folgenden Versucht

werden, Erklärungen zu finden.

48 Knipping 1897-1898, S. 18. 49 M. = Mark, S.= Solidus, Schilling D.= Denarius, Pfennig.

Page 13: ESKoelnerWirtschGesch HA Kraneinnahmen

12

5.1. Interne und externe Einflüsse auf die Kraneinnahmen

Beginnen wir mit dem Jahr 1371/72. Für die niedrigen Einnahmen in diesem Jahr ist eine

einfache Erklärung überliefert. Am 5. Februar verpfändete die Stadt gegen ein Darlehen

von 3000 Mark die Einnahmen aus dem Mahlpfennig und dem Krangeld an Johann

Hirtzelin.50 Dies ist Teil einer ganzen Reihe von Krediten, die die Stadt unter

Vorherrschaft der Weber aufnahm, wobei Hirtzelin einer der Hauptgläubiger der Stadt

war.51 Da die Einnahmen im Jahr 72/73 wieder normal bzw. sehr hoch sind, kann man

davon ausgehen, dass die Einnahmen aus Molter52 und Kranengeld den Kredit noch im

selben Jahr getilgt haben Der Mahlpfennig bringt in der Regel höhere Einnahmen als das

Kranengeld; Anfang der 70er Jahre sind für 70/71 4391M., für 71/72 8292M, und für

72/73 7160 M. verzeichnet. Später steigen die Einnahmen aus dem Mahlpfennig stark an,

so sind z.B. für 81/82 21428 M. und für 85/86 13006 M. verzeichnet53

Ähnlich eindeutig ist die Lage für das Jahr 76/77, dem Jahr mit den geringsten

Kraneinnahmen. Im Zuge des sog „Schöffenkriegs“

.

54 der Stadt Köln mit dem Erzbischof,

lässt die Stadt Köln Mitte Mai 1376 den Rhein auf Höhe von Bayen verpfählen. Dies

schmälert vermutlich die Einnahmen, doch zum vollkommenen Erliegen kommt die

Hafenaktivität wohl erst Mitte September. In den Einnhamen der Mittwochsrentkammer ist

vermerkt, dass zwischen dem 10. September 1376 und dem 11. Februar 1377 „fast

nichts“55 einkommt. Auch sind die Fehlbeträge des Pächters Heinrich Moelenpesch

vermerkt.56

Für die hohen Einnahmen des Jahres 83/84 gibt es ebenfalls eine eindeutige Erklärung.

Bevor diese gegeben werden kann, sollten wir uns zunächst dem letzten der oben

dargestellten Phänomene zuwenden, des Anstieges der durschnittlichen Einnahmen von

Die geringen Kraneinnahmen sind also direkte Folge des Krieges mit dem

Erzbischof.

50 Knipping 1897 - 98, S.14. 51 Ibid. S.15. 52 Andere Bezeichnung für den Mahlpfennig. 53 Vgl. Knipping 1897 -98, S.2-18. 54 Der „Schöffenkrieg“ zwischen April 1375 und Februar 1377 war der Höhepunkt eines länger schwelenden Kompetenzkonfliktes zwischen der Stadt Köln und dem Erzbischof Friedrich von Saarwerden. Konkreter Auslöser war die Anweisung des EB an seine Schöffen und den Greven der Stadt, einen Konflikt zwischen zwei Parteien von Juden gerichtlich zu regeln. Ein Vertrag, den die Stadt Köln Ende des Jahres 1372 mit den Juden der Stadt unterzeichnete, sah jedoch vor, dass Juden nur an ihrer Schule vor ihrem Bischoff verklagt werden durften. Der Greve und die Schöffen führten ihren Auftrag dennoch aus, was die Stadt dazu veranlasste, den Greven festzunehmen. Dies führte nach dessen Freilassung kurz darauf dazu, dass die Schöffen ihr Hochgericht aufgaben und zum Erzbischof nach Bonn flohen. Auf Gerichtprozesse mit enormen Geldforderungen (200.000 Mark Gold) folgen bald darauf erste kriegerische Handlungen, die zum Herbst 1376 wie oben angemerkt ihren Höhepunkt fanden (Vgl. Fuchs 1990, S. 320, 324-329). 55 Knipping 1897-98, S. 26. 56 Ibid.

Page 14: ESKoelnerWirtschGesch HA Kraneinnahmen

13

den 70er zu den 80er Jahren. Hier kann man einen eindeutigen Grund nachweisen, die

Höhe der Pachtgebühr. Bevor wir diese genauer betrachten, sollen einige Worte über die

Verpachtung städtischer Akzisen verloren werden.

Die erste überlieferte Verpachtung einer Akzise durch die Stadt Köln datiert auf das Jahr

1309.57 Die Stadt verpachtete nur an finanziell gut situierte Bürger, sicherte jedoch

zusätzlich ab, indem die Pächter zusätzlich zwei haftbare Bürger angeben mussten.58 Die

wichtigen Akzisen wurden in der Regel für zwei Jahre verpachtet, manche kleinere

Akzisen auch für längere Zeit. Dies hatte für die Stadt den Vorteil, bei entsprechend

günstiger Konjunktur die Pachtsätze anpassen zu können. Ausgeschlossen von der Pacht

waren die Mitglieder des engen Rates, ab 1372 auch die des weiten Rates. So sollte bei

Festlegung der Abgaben Unparteilichkeit und Uneigennützigkeit bewahrt werden.59 Die

Verpachtung brachte der Stadt einige Vorteile. Die Unbequemlichkeit der Steuererhebung

wurde abgegeben, die Stadt musste keine Beamten bezahlen und die Stadt konnte

wöchentlich mit festen Einnahmen rechnen und war somit von Schwankungen

unabhängig.60 Für das Jahr 1374 ist zum Beispiel ein Hochwasser mit einem Pegelstand

von über 9 Metern überliefert. Da jedoch zu diesem Zeitpunkt die Kraneinnahmen

verpachtet wurden, gereichte dies nicht zum Schaden der Stadt, sondern des Pächters.61

Auch waren die Pächter in der Regel an der Durchsetzung der jeweiligen Verordnungen

interessiert, und die Stadt förderte diesen Eifer, indem sie den Pächtern manchmal einen

Anteil an den Strafgeldern zugestand.62

In den Einnahmen der Mittwochsrentkammer finden sich folgende Einträge, die die Höhe

der Pacht und häufig auch den Pächter benennen.

Die oben vorgestellten Kranordnungen legen nahe,

dass mit der Verpachtung der Krane erst zum unten angeführten Zeitpunkt begonnen

wurde, da sich erst in der späteren genaue Instruktionen für die Pächter finden.

57 Lau 1898, S.354. 58 Ibid. S.355. 59 Ibid. 60 Ibid. S.355-356. 61 Looz-Corswarem 1991, S.97. 62 Lau 1898, S.355.

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Jahr Pächter Pachtgebühr pro Woche

1370/71 – 1372/73 Kein Pächter Keine Pachtgebühr

1373/74 – 1380/8163 Heinrich Moelenpesch 80 M.

1381/82 – 1382/8364 k.A. 102 M.

1383/84 – 1384/8565 H.Moelenpesch (C. Ploch/H. Krichel) 94 M.

1385/86 – 1386/8766 k.A. 103 M.

1387/88 – 1388/8967 H.Moelenpesch/A. v. Busti 110 M.

1389/90 – 1390/9168 k.A. 107 M.

1391/92 – 1392/9369 H. Lantzkrone 109 M.

Der Anstieg der Kraneinnahmen nach 1381 lässt sich dementsprechend durch einen

Anstieg der Pachtgebühren erklären (Warum die Pachtgebühren stiegen, darüber soll

weiter unten nachgedacht werden). Dass in den Jahren 70 – 73 kein Pächter vorhanden war

und die Stadt die Kraneinnahmen selber einzog, erklärt zum einen, dass die Stadt Köln im

Jahr 71/72 in der Lage war, die Einnahmen zur Schuldentilgung zu verwenden, und zum

anderen könnte es eine Erklärung für die hohen Einnahmen des Jahres 72/73 sein, da

sämtliche Einnahmen direkt in die Stadtkasse wanderten. Dies könnte allerdings ein cum

hoc ergo propter hoc Fehlschluss sein, da keine weiteren Informationen zu diesem Jahr

verfügbar sind.

Das bringt uns zu dem Problem, wie die hohen Einnahmen des Jahres 83/84 zu erklären

sind, wo doch ein Pächter mit dem festen wöchentlichen Satz von 94 Mark überliefert ist.

Betrachten wir hierzu eine Tabelle, die die Besonderheit des Jahres 83/84 noch

unterstreicht. Wir sehen eine Gegenüberstellung der aufgezeichneten Kraneinnahmen und

der errechneten Pachteinnahmen für das jeweilige Jahr (Sitzungen der

Mittwochsrentkammer im Jahr x Wöchentliche Pachtgebühr), sowie deren Differenz. Nicht

berücksichtigt wurde, dass die zweijährigen Pachtverträge in der Regel im Juli

unterschrieben wurden, während sich die Jahresrechnungen nach dem Fastensonntag im

Februar/März richteten (und dementsprechend in manchen Jahren zwei unterschiedlich

hohe Pachtgebühren einkamen):

63 Knipping 1897-98, S. 20, Die Pacht wurde in den Jahren 1375 (S. 23) für zwei Jahre, 1377 für vier Jahre (S.28) zum Gleichen Satz verlängert. 64 Ibid, S. 36. 65 Ibid, S.40. 66 Ibid, S.43. 67 Ibid, S.47. 68 Ibid, S.51. 69 Ibid, S.56.

Page 16: ESKoelnerWirtschGesch HA Kraneinnahmen

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Jahr Kraneinnahmen Pachtgebühr xWochen Errechnete Pachteinnahmen Differenz

1373 – 1374 3954 M. 80x50 4000 -46

1374 – 1375 4400 M. 80x55 4400 0

1375 – 1376 4024 M. 80x51 4080 -56

1376 - 1377 2468 M. 80x50 4000 -1532

1377 – 1378 4334 M. 80x55 4400 -66

1378 – 1379 4080 M. 80x51 4080 0

1379 – 1380 4000 M. 80x50 4000 0

1380 – 1381 4400 M. 80x55 4400 0

1381 – 1382 4784 M. 102x51 5202 -418

1382 – 1383 4911 M. 102x50 5100 -189

1383 – 1384 6793 M. 94x55 5170 1623

1384 – 1385 5967 M. 94x52 4888 1079

1385 – 1386 5485 M. 103x55 5665 -180

1386 – 1387 5150 M. 103x50 5150 0

1387 – 1388 5625 M. 110x51 5610 15

1388 – 1389 6050 M. 110x55 6050 0

1389 – 1390 5402 M. 107x50 5350 52

1390 – 1391 5457 M. 107x51 5457 0

1391 – 1392 5670 M. 109x55 5995 -335

1392 – 1393 5559 M. 109x51 5559 0

Die Tabelle zeigt, dass i.d.R. Kraneinnahmen und Pachtgebühr grob übereinstimmen. Nur

zu Beginn der 80er Jahre (und dem Jahr 91/92), kommt es zu groben Abweichungen. Das

von uns bereits angesprochen Jahr 1383/1384 bildet hierbei den Höhepunkt. Die Erklärung

hierfür findet sich bei Knipping. Für das Jahr 1383 finden sich Einträge, die darauf

verweisen, dass in diesem und dem folgendem Jahr die Kraneinnahmen (94 M. wöch.) und

der sog. Wollpfennig (23 M.) gemeinsam gepachtet und gezahlt wurden. Zu den

Kraneinnahmen müssen also für die Jahre 83/84 und 84/85 noch die Einnahmen aus dem

Wollpfennig gerechnet werden. 83/84 sind dies ca. 1260 M. (23x55) für das kürzere

Verwaltungsjahr 84/85 ca. 1196 M (23x55). So erhält man für das Jahr 83/84 Einnahmen

aus Krangeld und Wollpfennig von 6435 M., für 84/85 6084 M. Zwar sind Kraneinkünfte

und Pachtbeträge noch immer nicht ganz stimmig, es ist jedoch hinreichend um zu sagen,

dass für die Jahre 83/84 und 84/85 die kurzfristige Zusammenlegung von Kran- und

Wollpfennigpacht für die hohen Kraneinnahmen dieser Jahre verantwortlich sind.

Logischerweise finden sich in den Eintragungen der Mittwochsrentkammer keine

Einkünfte aus dem Wollpfennig für die Jahre 83/84 und 84/85.

Page 17: ESKoelnerWirtschGesch HA Kraneinnahmen

16

5.2 Überlegungen über mögliche Gründe zur Erhöhung der Pachtgebühren

Kommen wir nun zurück zum Phänomen der Pachterhöhung und der damit verbundenen

erhöhten Einkünfte aus dem Krangeld. Die Erhöhung der Pacht zum Jahr 1381 und das

anschließend hohe Niveau der Pachtgebühr deuten darauf hin, dass es in diesen Jahren

entweder eine anziehende Konjunktur oder eine Geldentwertung gab. Für letzteres sind

dem Autor keine Hinweise bekannt. Gegen eine Inflation spricht, dass zwar die

Pachtgebühren erhöht wurden, die Windegebühren an den Kranen jedoch zwischen 1380

und 1407 zum allergrößten Teil gleich geblieben sind (im Falle des großen Stahlfass sogar

sanken). Was spräche nun für eine gewachsene Wirtschaft im untersuchten Zeitraum? Vor

allem natürlich die Kraneinkünfte und Pachtgebühren an sich. Auch Schönfelder kommt

bei der Untersuchung derselben Quellen zu der Einschätzung, dass sich Köln und „alle am

Rheinhandel teilhabenden Städte und Regionen“ „im letzten Viertel des 14. Jahrhunderts“

in einem „Aufschwung“ befanden.70

Neben den Kriegen und Fehden, die immer wieder den Handel störten (z.B. der oben

behandelte Schöffenkrieg), war es vor allem die Belastung durch Zölle, die das

Transportwesen behinderten. Am Rhein gab es Ende des 14. Jahrhunderts etwa 50

Zollstationen.

71 Allerdings versuchte Kaiser Karl IV. kurz vor seinem Tod diesem Problem

ein wenig Abhilfe zu verschaffen. Im Juni 1378 wiederruft er alle von ihm auf Wiederruf

verliehenen Zölle auf dem Rhein und verbietet alle ohne seine Erlaubnis eingerichteten

Zölle. 72 Sein Sohn König Wenzel bestätigt diese Bestrebungen durch ähnliche Erlasse im

Februar 1379 und im April 1380.73 Eine erhebliche Verminderung der Rheinzölle wäre

eine adäquate Erklärung für die gestiegenen Kraneinnahmen, jedoch ist erstens nicht

sicher, inwieweit Karls und Wenzels Erlässe wirksam wurden und zweitens ob diese

Maßnahmen ausreichen würden, die Kraneinnahmen um ca. 32 Prozent74

Eine andere Erklärung für das gestiegene Wirtschaftsaufkommen könnte das bereits in den

Konflikten rund um den Weberaufstand angesprochene neue Selbstbewusstsein der Bürger

sein. Die Alten Familien, und besonders die Geschlechter, hatten sich zum untersuchten

Zeitpunkt größtenteils aus dem Fernhandel zurückgezogen, wurden aber durch neue

Familien ersetzt.

zu steigern.

75

70 Schönfelder 1970, S.20.

So waren um 1360 kaum Fernhändler im weiten Rat vertreten, doch

71 Vgl. Kellenbenz 1977, S. 175. 72 Die Regesten des Erzbischofs 1981, S.528. 73 Ibid, S. 568, S. 624. 74 Hier ist der Unterschied zwischen den oben vorgestellten arithmetischen Mitteln gemeint. 75 Militzer 1980, S.85.

Page 18: ESKoelnerWirtschGesch HA Kraneinnahmen

17

zwischen 1372 und 1388 war schon ein Drittel aller Ratsherren Fernhändler.76

Endgültig schlüssig lässt sich aber ein Grund für den „Aufschwung“ nicht geben. Sicher

ist, dass die Pachteinnahmen darauf hindeuten, dass es während der 70er Jahre des 14.

Jahrhunderts zu einer erheblichen Steigerung des Handelsvolumen gekommen sein könnte,

was die oben gezeigten Erhöhungen der Pachtgebühren rechtfertigen würde. Allerdings

könnten auch ganz andere Entwicklungen für diese Erhöhung verantwortlich sein, von

denen in den Quellen keine Rede ist. So ließe sich spekulieren, dass Entwicklungen wie

eine Änderung der Pachtvergabepraxis, nicht bekannte Absprachen oder neue

Verhandlungspartner bei der Vergabe der Pacht dazu führten, dass die Pachtgebühren

stiegen.

Die

zunehmende politische Macht einer neuen Klasse von Kaufleuten, in Verbindung mit der

neuen Organisationsform der Gaffel, könnten darauf hindeuten, dass diese aufstrebende

Schicht auch für das vermutlich gestiegene Handelsvolumen am Kölner Hafen

verantwortlich war.

6. Überlegungen zur relativen Höhe und Bedeutung der Kraneinnahmen

Zum Abschluss sollen im Folgenden noch einige Überlegungen vorgestellt werden, die

sich mit der Bedeutung der Kraneinnahmen für den Kölner Stadthaushalt beschäftigen.

Die Stadt Köln nahm im untersuchten Zeitraum rund 110 946 Mark aus dem Krangeld ein,

durschnittlisch 4824 Mark. Dies entsprach. ca. 4,7 Prozent der gesamten städtischen

Einnahmen.77 Wenn man bedenkt, dass in der Periode von 1370 – 1381 die jährlichen

Ausgaben der Stadt zwischen 80 000 und 150 000 Mark lagen78

Anstatt zu versuchen, diese und weiter oben angegebene Zahlen in heutige Währung

umzurechnen, sollen stattdessen einige quellennahe Beispiele aufgezeigt werden, die die

Höhe der Kraneinnahmen anschaulicher machen.

, sind die Kraneinkünfte

also tatsächlich ein nicht zu vernachlässigender Teil des städtischen Haushalts.

Stelzmann bereitet eine Anordnung des Rates aus dem Jahre 1374 auf, welche die

Tageslöhne von Bauhandwerkern reguliert. Demnach bezog ein Zimmermann oder

Steinmetz täglich acht Schilling ohne Kost oder sechs Schilling mit einer Suppe.79

76 Militzer 1980, S.155.

Die

Gebühr für das Verladen eines „stůck“ Weins bis zu sieben Ohm, bzw. eines Fasses Stahl,

77 Matheus 1985, S. 42. 78 Knipping 1993, S.189. 79 Stelzmann 1984, S.168.

Page 19: ESKoelnerWirtschGesch HA Kraneinnahmen

18

das zwei Personen tragen konnten, 2 Schillinge, entsprach also ungefähr dem Gegenwert

einer Suppe bzw. dem Viertel eines Tageslohnes eines Zimmermanns.

Ebenfalls zur Anschaulichkeit beitragen könnten die Aufzeichnungen der Kölner

Hansefahrt des Jahres 1399. Diese Unternehmung, getragen von Johann Overstolz,

Hermann uppen Velde und Ailf Bruwer, kann zwar wegen ihres diplomatischen Auftrages

nicht als für den Handel typisch gelten, doch zeigt sie die Kosten, die für das Beladen eines

Schiffes damals veranschlagt wurden. Für das Verladen von u.a „eyn stucke wijns

haldende 6 1/8 ame 6 quartalem“, und „2 tonnen roitz wins haldende 1 ½ ame und 1

quartals“ zahlten die Herren damals in Köln „30 s. to kranegelde“.80

Wir wollen noch eine weitere Rechnung anstellen. Wolfgang Herborn und Klaus Militzer

errechnen in ihrem Werk „Der Kölner Weinhandel: seine sozialen und politischen

Auswirkungen im ausgehenden 14. Jarhhundert“, dass vom Oktober 1390 bis zum Oktober

1391 ca. 23 729 Fuder Wein in Köln versteuert wurden. Ein Fuder entspricht 6 Ohm.

Desweitern berechnen sie, unter Vorbehalt, dass im selben Zeitraum ungefähr 800

Schiffsladungen Wein zu je 30 Fudern (30 x 800 = 24000) angelandet wurden

81. Nehmen

wir nun einfach an (genauere Daten sind nicht verfügbar), dass sämtlicher Wein zu genau

einem Fuder bzw. sechs Ohm „verpackt“ war, und somit zwei Schillinge Krangebühren zu

verrichten waren. Jedes Schiff müsste in diesem Szenario 60 Schillinge Krangebühren

zahlen. 800 Schiffe hätten demnach von Oktober 90 bis Oktober 91 48 000 Schilling bzw.

4000 Mark gezahlt. Der Pächter des Kranengeldes dieses Jahres hätte also mehr als zwei

Drittel (37 Wochen) seiner Pachtgebühr nur durch Wein eingenommen. Es sei daran

erinnert, dass diese Rechnung auf einer Reihe von Annahmen beruht. Desweiteren war der

von Herborn/Militzer untersuchte Zeitraum ein exorbitant gutes Jahr gewesen. So gibt

Irsigler für die Jahre 1379 bis 1384 13 830 Fuder jährlich verzollte Einnahmen an, für 1393

errechnet er lediglich 8 550 Fuder. 82

7. Schluss

Neben der Zielsetzung, die Informationen aus Quellen und Sekundärliteratur zum Thema

Hafenkrane und Kraneinnahmen auf die Stadt Köln und auf die Jahre 1370 – 1392

verdichtet darzustellen, sollte vor allem überprüft werden, ob die Höhe der Kraneinkünfte

ein guter Indikator dafür sind, um externe und interne Einflüsse auf das Handelsvolumen

nachzuvollziehen. Die oben gemachten Erkenntnisse bestätigen Matheus These nur zum

80 Höhlbaum 1886, S.81. 81 Herborn, Militzer 1980, S. 10. 82 Irsigler 1979, S.243,245.

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19

Teil. Zwar zeigt sich die gröbste aller Handelsstörungen der Zeit, die Verpfählung des

Rheins im Jahre 1376, sehr deutlich in den Kraneinnahmen, andere Störungen des Handels,

zum Beispiel das Hochwasser des Jahres 1374, hinterlassen aber keine nachvollziehbaren

Schwankungen der Kraneinkünfte. Hierfür verantwortlich ist das System der Verpachtung,

das der Stadt Köln eben solche Schwankungen der Einnahmen ersparen sollte.

Dementsprechend sind also nicht die Kraneinnahmen ein Indikator für Handelsstörungen

und Handelsvolumen, sondern die Höhe der Pachtgebühr. Die Erhöhung der

Pachtgebühren ab dem Jahr 1381 sorgt für die erhöhten Einnahmen der nachfolgenden

Jahre, und interne administrative Einflüsse auf die Pacht, wie die Zusammenlegung von

Kraneinnahmen und Wollpfennig im Jahr 83/84, sind verantwortlich für die

Schwankungen der Einkünfte. Wie wir gesehen haben, könnte die Erhöhung der

Pachtgebühren durchaus eine Folge eines gestiegenen Handelsvolumen sein,

möglicherweise begünstigt durch wegfallende Handelshemmnisse (Zölle) oder eine bessere

Organisation der Kaufmannsschicht. Genauso gut könnten aber auch unbekannte Köln-

interne Vorgänge für die Erhöhung der Pachtgebühr verantwortlich sein, denn die genaue

Vorgehensweise bei der Pachtvergabe bzw. der Ablauf über Verhandlungen über die Höhe

der Pacht sind nicht bekannt. Man könnte z.B. spekulieren, dass ab dem Jahr 1381 ein

anderer Verhandlungspartner Heinrich Moelenpesch gegenübersaß oder das System der

Ermittlung der Pachthöhe sich geändert haben mochte.

Absolut bestätigen lässt sich dagegen Matheus These des relativen Gewichts der

Kraneinkünfte im Stadthaushalt. Als Import- Exportabgabe auf praktisch alle am Hafen

verladenen Güter sorgten die Kräne für fast 5 % der städtischen Einkünfte und war zudem

ein wichtiger Teil des städtischen Steuerkontrollsystems.

Die zuletzt vorgestellten Rechnungen mit den Zahlen von Herborn/Militzer und Irsigler

zeigen desweiteren, dass es anscheinend erhebliche Schwankungen zumindest im

Handelsvolumen mit Wein gegeben haben musste. Durch das Verpachtungssystem sind

derartige Schwankungen aber nicht in den städtischen Kraneinnahmen nachzuvollziehen.

Eine tiefere Untersuchung der Kraneinnahmen verlangt daher nach der Suche nach neuen

Quellen, z.B. den Aufzeichnungen der Kranmeister oder den privaten Aufzeichnungen der

Pächter.

Page 21: ESKoelnerWirtschGesch HA Kraneinnahmen

20

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