EU - Fördermöglich- keiten mit aktuellen Beispielen.

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EU - Fördermöglich- keiten mit aktuellen Beispielen

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EU - Fördermöglich-

keiten mit aktuellen Beispielen

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Philosophie der EU-FörderungPhilosophie der EU-Förderung

„Die EU agiert nur im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten (EG- und EU-Vertrag).“

„Die EU fördert im Sinne des Subsidiaritätsprinzips (Unterstützung, Ergänzung).“

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1. Was fördert die EU?1. Was fördert die EU?

Projekte im Sinne von

• zeitlich begrenzten Unternehmen,

• mit klaren Zielen,

• begrenzten Kosten,

• komplexer Struktur und

• festem Mitarbeiterteam,

• die in dieser Form einmalig durchgeführt werden.

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2. Die Arten der EU-Förderung2. Die Arten der EU-Förderung

• Fonds (Strukturfonds, Flüchtlingsfonds)

• Gemeinschaftsinitiativen (INTERREG, EQUAL, TACIS, PHARE, CARDS..)

• Förderprogramme (z.B. Jugend, Gesundheit, LEONARDO)

• Pilotaktionen und Haushaltslinien

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2.1. Strukturfonds2.1. Strukturfonds

• Ziel 1: Regionen mit Entwicklungsrückstand

• Ziel 2: Regionen im Strukturwandel

• Ziel 3: Beschäftigungsförderung

• ESF: Europäischer Sozialfonds

• EFRE: Europäischer Regionalfonds

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2.2. Europäischer Flüchtlingsfond2.2. Europäischer Flüchtlingsfond

• Unterstützung und Förderung von Leistungen im Zusammenhang • mit der Aufnahme, • Integration und

• freiwilligen Rückführung von Flüchtlingen, Vertriebenen und Asylbewerbern.

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• INTERREG - Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

• EQUAL - Bekämpfung von Diskriminierung am Arbeitsmarkt

• TACIS - Antrieb des Entwicklungsprozesses in 12 Ländern Osteuropas und Zentralasien

• CARDS - Förderung der lokalen Zivilgesellschaft in den Balkan-Staaten

2.3. Gemeinschaftsinitiativen2.3. Gemeinschaftsinitiativen

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• Mehrjährige Laufzeit (z.B. 2003 - 2008)

• Förderung in bestimmten Bereichen, z.B.• Jugendarbeit - JUGEND FÜR EUROPA • Bildung - LEONARDO • Gesundheit - ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT

• Verwaltung über „Nationale Agenturen“

2.4. Förderprogramme2.4. Förderprogramme

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• Pilotaktionen:• Vorbereitung mehrjähriger

Förderprogramme• Haushaltslinien:

• Förderung kleineren Umfangs,• jährliche Änderung durch neue Haushalts-

linienbeschlüsse durch EU,• z.B. B7-700 Unterstützung der Demokratie in

mittel- und osteuropäischen Ländern

2.5. Pilotaktionen und Haushaltslinien

2.5. Pilotaktionen und Haushaltslinien

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3. Umfang der EU-Förderung3. Umfang der EU-Förderung

• Strukturfonds 2000-2006 195 Mrd. EUR

• Flüchtlingsfonds 2000-2004 200 Mio. EUR

• Gemeinschaftsinitiativen 10 Mrd. EUR

• Förderprogramme ca. 1-4 Mrd. EUR

• Pilotaktionen und Haushaltslinien ca. 3-10 Mio. EUR

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4. Verfahren der EU-Förderung4. Verfahren der EU-Förderung

• im Rahmen der EU-Politikim Rahmen der EU-Politik::

Strukturfonds, Gemeinschaftsinitiativen

Kofinanzierung: Staat

Vergabe:Staat

• im Rahmen gemeinsamer u. koordinierter Politikim Rahmen gemeinsamer u. koordinierter Politik::

Förderprogramme, Pilotaktionen, Haushaltslinien

Kofinanzierung: Drittmittel, Eigenmittel etc.

Vergabe: Kommission, Nationale Agenturen

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5. Förderungskriterien5. Förderungskriterien

• Europäische Dimension

• „Bottom-up“-Ansatz

• Vernetzung und Partnerschaften

• Transnationalität

• Kofinanzierung

• Innovation, Multiplikatorwirkung

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6. Aktuelle Beispiele6. Aktuelle Beispiele

• Daphne II • Aktionsprogramm Öffentliche

Gesundheit• TACIS• Leonardo II• Sokrates II - Flankierenden

Maßnahmen

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6. Aktuelle Beispiele6. Aktuelle Beispiele

• Aktionsprogramm zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Diskriminierungen

• Artikel 6 - Maßnahmen: Innovative Ansätze zur Bewältigung des Wandels (ESF)

• INTERREG III• Phare

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• Programm zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche, Frauen sowie Schutz von Gewaltopfern und gefährdeten Gruppen

• zwei Förderschwerpunkte:

» 1. „Spezielle kofinanzierte Projekte“

» 2. „Verbreitung und Nutzung vorliegender Ergebnisse“

DAPHNE IIDAPHNE II

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Spezielle kofinanzierte Projekte:

• Förderschwerpunkte :

• Grenzübergreifende Maßnahmen wie z.B.: die Errichtung von Netzwerken, Erweiterung der Wissensgrundlagen, Informationsaustausch,

• Ermittlung und Verbreitung bewährter Praktiken,• Sensibilisierung der Zielgruppen und Untersuchung von

Gewaltphänomenen und Methoden zur Gewaltverhinderung,• Vergleichende Erhebungen, Studien und

Forschungsarbeiten.

DAPHNE IIDAPHNE II

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DAPHNE IIDAPHNE II

• Projektvoraussetzung:• An den Projekten müssen mind. zwei Organisationen aus zwei

verschiedenen Mitgliedstaaten beteiligt sein. • Laufzeit 12 oder 24 Monate

• Förderung:• bis zu 80 % der förderfähigen Kosten werden übernommen (bei

einem Betrag zwischen 30 000 € bzw. 125 000 € pro Projekt/ 12 Monate,

• 20 % Eigenbeteiligung

• Frist: • voraussichtlich, nach Aufruf im Nov. 04: 28. Februar 2005

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Verbreitung und Nutzung vorliegender Ergebnisse

• Förderschwerpunkte:• Direkte Anwendung oder Verbreitung von bereits

vorliegender good practice,• Entwicklung von Indikatoren zu „Gewalt“und zugehörige

Datensammlung,• Syntheseberichte und Extraktion von Policy-Themen und

potentiellen Richtungen, die durch geförderte Daphne-Projekte erreicht wurden.

DAPHNE IIDAPHNE II

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• Projektvoraussetzung:• An den Projekten müssen mind. zwei Organisationen aus

zwei verschiedenen Mitgliedstaaten beteiligt sein • Laufzeit max. 12 Monate

• Förderung:• Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten werden

übernommen bei einer Höhe von bis zu 100.000 Euro• Frist:

• voraus. nach Aufruf im Nov. 04: 28. Februar 2005

DAPHNE IIDAPHNE II

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Aktionsprogramm: Öffentliche Gesundheit

Aktionsprogramm: Öffentliche Gesundheit

• Ziel: Erreichen eines hohen Gesundheitsschutzniveaus

• Förderungswürdige Maßnahmen:

• Maßnahmen, die auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung menschlicher Erkrankungen und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der menschlichen Gesundheit gerichtet sind

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Aktionsprogramm: Öffentliche Gesundheit

Aktionsprogramm: Öffentliche Gesundheit

• Förderschwerpunkte:

• Verbesserung des Informations- und Wissensstands im Interesse der Weiterentwicklung des öffentlichen Gesundheitswesens,

• Verbesserung der Fähigkeit zur schnellen und koordinierten Reaktion auf Gesundheitsgefahren,

• Gesundheitsförderung und Verhütung von Krankheiten durch Berücksichtigung gesundheitsrelevanter Faktoren in allen Politiken und Tätigkeiten,

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• Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus durch die Förderung einer integrierten und sektorübergreifenden Gesundheitsstrategie bei der Festlegung und Durchführung sämtlicher Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen,

• Abbau von Ungleichheiten im Gesundheitsbereich.

Aktionsprogramm: Öffentliche Gesundheit

Aktionsprogramm: Öffentliche Gesundheit

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• Projektvoraussetzungen:– Laufzeit: 01.01.2003 bis zum 31.12.2008, max. 3 Jahre– Möglichst viele Partner aus den Mitgliedsstaaten

• Förderung:• grds. bis zu 60 % der Gesamtkosten des jeweiligen Projekts• Kofinanzierung: mind.40 %der Gesamtkosten für das Projekt

aus anderen Mitteln als dem Programm.

• Antragsfrist: • nächster Aufruf: voraus. April 2005• jährliche Aufrufe /Jahresarbeitspläne

Aktionsprogramm: Öffentliche Gesundheit

Aktionsprogramm: Öffentliche Gesundheit

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• Ziel: Unterstützung des "Institution Building" - Prozesses:

• Förderung des Aufbaus der Strukturen und Kompetenzen für den Übergang zur Marktwirtschaft durch die Kooperation von:

• NGOs, • gemeinnützigen Organisationen (NPO) und • lokalen und regionalen Behörden aus der EU mit ihren

Counterparts in den ehemaligen GUS-Staaten und der Mongolei.

TACIS - Unterstützung der Zivilgesellschaft und Lokaler Initiativen

TACIS - Unterstützung der Zivilgesellschaft und Lokaler Initiativen

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• Zielgruppen: • Benachteiligte Gruppen (beispielhafte Aufzählung):

• Frauen, die Opfer von Mißhandlung, Mißbrauch oder Frauenhandel sind,

• Minderheiten,

• Behinderte,

• ältere Menschen,

• Obdachlose, Straßenkinder,

• Analphabeten,

• Arbeitslose,

• Sucht- oder Aidskranke,

• Gewaltopfer.

TACIS - Unterstützung der Zivilgesellschaft und Lokaler Initiativen

TACIS - Unterstützung der Zivilgesellschaft und Lokaler Initiativen

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• Förderungswürdige Maßnahmen:• Aufbau von NGOs und Organisationen der Zivilgesellschaft,• Entwicklung eines nachhaltigen Gesundheitssystems (auch

Gesundheitsversorgung bestimmter Zielgruppen),• soziale Integration benachteiligter Personengruppen,• Jugendarbeit.

• Förderungsvoraussetzung: • Partnerschaften und Zusammenarbeit mit EU-

Mitgliedsstaaten und Belarus (mind. 2 Partner - Belarus und ein EU-25-Mitglied)

TACIS - Unterstützung der Zivilgesellschaft und Lokaler Initiativen

TACIS - Unterstützung der Zivilgesellschaft und Lokaler Initiativen

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• Förderung:• Die Förderquote beträgt max. 80%• Mindestzuschuss der EU = 100 000 € - max. 200 000 €• mind. 20 % Kofinanzierung

• Fördergebiete: • jährliche Ausschreibung (Fördergebietsänderung!)

• Laufzeit und Fristen: • Laufzeit: ab 2002 / jährliche Aufrufe• Laufzeit des Projekts: mind. 18 Monate bis max. 24 Monate • nächste Antragsfrist: voraus. Mitte 2005

TACIS - Unterstützung der Zivilgesellschaft und Lokaler Initiativen

TACIS - Unterstützung der Zivilgesellschaft und Lokaler Initiativen

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LEONARDO II / PILOTPROJEKTE, THEMATISCHE NETZWERKE

LEONARDO II / PILOTPROJEKTE, THEMATISCHE NETZWERKE

• Förderschwerpunkte:

• Förderung von Pilotprojekten auf der Grundlage grenzüberschreitender Partnerschaften mit den Zielen

• Innovationsförderung und Qualitätssteigerung bei der Berufsbildung,

• Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes der Informations- und Kommunikationstechnologien in der Berufsbildung.

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LEONARDO II / PILOTPROJEKTE, THEMATISCHE NETZWERKE

LEONARDO II / PILOTPROJEKTE, THEMATISCHE NETZWERKE

• im einzelnen:

• Die Pilotprojekte müssen den Innovationsprozess und die Qualitätsverbesserung von Berufsbildung und Berufsberatung unterstützen.

• Sie müssen konkrete Produkte entwickeln, die möglichst die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen.

• Besonders gefördert werden eine begrenzte Anzahl von Projekten zu „Thematische Aktionen“, die sich auf Themen von besonderem gemeinschaftlichem Interesse beziehen.

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• Projektförderung:

• Pilotprojekte: 75%durch EU (max. 200 000 € pro Jahr und Projekt)• Thematische Aktionen: 75%durch EU (max. 300 000 € pro

Jahr und Projekt, wenn Projekt dies rechtfertigt - idR. max. 200 000 € pro Jahr und Projekt)

• Antragsvoraussetzungen:

• Projekthöchstdauer liegt bei max. zwei Jahren

LEONARDO II / PILOTPROJEKTE, THEMATISCHE NETZWERKE

LEONARDO II / PILOTPROJEKTE, THEMATISCHE NETZWERKE

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LEONARDO II / PILOTPROJEKTELEONARDO II / PILOTPROJEKTE

• Antragsfrist:• Pilotprojekte: Zwei Schritte der Projektauswahl:

• 1. Die Projektträger reichen bis zum 30.09.2005 bei der zuständigen Nationalen Agentur einen Erstvorschlag ein.

• 2. Antragsteller, die von der ihrer Nationalen Agentur (DAAD, BIBB, InWEnt) eine Benachrichtigung über die Auswahl ihres Erstvorschlags erhalten, reichten bis zum 10.02.2006 einen Vollantrag ein.

• Die Nationalen Agenturen schließen die Projektauswahl im Mai 2005 / 2006 ab und benachrichtigt die Antragsteller bis Ende Juni über die Auswahl bzw. Ablehnung ihres Projektvorschlags.

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• Antragsfrist:• Thematische Aktionen: zwei Schritte der Projektauswahl:

• 1. Die Projektträger reichen bis zum 30.09.2005 bei der Europäischen Kommission einen Erstvorschlag ein, der in Kopie an die Nationale Agentur geschickt wird.

• 2. Antragsteller, die von der Europäischen Kommission eine Benachrichtigung über die Auswahl ihres Erstvorschlags erhalten, reichten bis zum 10.02.2006 einen Vollantrag ein.

• Die Europäische Kommission schließen die Projektauswahl im Mai 2005 / 2006 ab und benachrichtigt die Antragsteller bis Ende Juni über die Auswahl bzw. Ablehnung ihres Projektvorschlags.

LEONARDO II / THEMATISCHE NETZWERKE

LEONARDO II / THEMATISCHE NETZWERKE

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• Ziel: Unterstützung von Bildungsmaßnahmen, welche nicht direkt unter anderen Bildungsprogrammen (Leonardo II, Sokrates II etc.) zuschussfähig sind, aber zur Erreichung der Programmziele führen

• Förderungsfähige Maßnahmen:• Projekte, die möglichst viele Akteure und Netzwerke im

Bildungsbereich sowie Studenten, NRO und Medien einbeziehen, um aktuelle Themen oder europäische Angelegenheiten zu erörtern oder untersuchen und die Demokratie innerhalb der zivilen Gesellschaft fördern

• z.B. Workshops, Debatten, EU-Simulationen

SOKRATES II - Flankierende Maßnahmen

SOKRATES II - Flankierende Maßnahmen

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• Antragsberechtigte:• u.a. lokale und regionale Einrichtungen und Organisationen

• Förderung:• Zuschüsse zwischen 20 000 - 75 000 €

• Fristen:• Nächste Antragsfristen: 01.04. 2005, 01.10. 2005

SOKRATES II - Flankierende Maßnahmen

SOKRATES II - Flankierende Maßnahmen

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AKTIONSPROGRAMM ZUR BEKÄMPFUNG DER SOZIALEN

AUSGRENZUNG 2002-2006

AKTIONSPROGRAMM ZUR BEKÄMPFUNG DER SOZIALEN

AUSGRENZUNG 2002-2006

• Zielsetzung:

• Förderung einer Zusammenarbeit, die die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten befähigt, die Effektivität und Effizienz der Maßnahmen zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung zu steigern

• Zielgruppe:

• von sozialer Ausgrenzung Betroffene, potentielle Opfer der Ausgrenzung, Sozialpartner, NRO und andere gesellschaftliche Akteure, die sich für die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung einsetzen

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AKTIONSPROGRAMM ZUR BEKÄMPFUNG DER SOZIALEN

AUSGRENZUNG 2002-2006

AKTIONSPROGRAMM ZUR BEKÄMPFUNG DER SOZIALEN

AUSGRENZUNG 2002-2006• Arbeitsplan für 2004: Jährliche Arbeitspläne!

• Hervorhebung der Bedeutung die allgemeinen Öffentlichkeit über den EU-Prozess im Bereich sozialer Integration zu informieren

• Bewußtseinsbildung durch Verstärkung von europäischen Netzwerkarbeiten und Verbreitung von erzielten Ergebnissen

• Sensibilisierung der Öffentlichkeit

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AKTIONSPROGRAMM ZUR BEKÄMPFUNG DER SOZIALEN

AUSGRENZUNG 2002-2006

AKTIONSPROGRAMM ZUR BEKÄMPFUNG DER SOZIALEN

AUSGRENZUNG 2002-2006• Förderung:

• max. 80 % des Projekts, 20 % Kofinanzierung in Geldleistung,

• Details bei einzelnen Ausschreibungen beachten!

• Antragsfrist:

• nächster Aufruf: voraus. Ende 2004 (mit Arbeitsplan)

• wechselnde Aktionen - kleinere Aufrufe beachten

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AKTIONSPROGRAMM ZUR BEKÄMPFUNG VON

DISKRIMINIERUNGEN (2001-2006)

AKTIONSPROGRAMM ZUR BEKÄMPFUNG VON

DISKRIMINIERUNGEN (2001-2006)• Zielsetzung:

• Förderung der Maßnahmen zur Bekämpfung direkter oder indirekter Diskriminierungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung

• Förderung:

• max. 90 % der Kosten durch EU getragen, 10 % Kofinanzierung in Geldleistung

• Mindesteinlage etc. bei einzelnen Aufrufen beachten

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Artikel 6 - Maßnahmen: Innovative Ansätze zur Bewältigung des

Wandels (2004-2006) - ESF

Artikel 6 - Maßnahmen: Innovative Ansätze zur Bewältigung des

Wandels (2004-2006) - ESF• Ziel:

• Bewältigung des demographischen Wandels mit dem Ziel, innovative Initiativen zur Förderung des aktiven Alterns und zur Steigerung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer zu unterstützen

• Förderung: max. 75 % der Kosten durch EU getragen (mind. 300 000 € = Mindestsumme für Antrag! bis max. 3 Mio. €), 25 % des Gesamthaushaltsplanes als Kofinanzierung in Geldleistung

• Antragsfrist: Januar 2005 und Januar 2006

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INTERREG III (2000-2006)INTERREG III (2000-2006)

• Ziel:

• Ausrichtung A: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit,

• Ausrichtung B: Förderung der transnationalen Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen und lokalen Behörden,

• Ausrichtung C: Interregionale Zusammenarbeit

• Förderung:

• in der Regel zwischen 50 - 75 % der Kosten durch EU, differiert nach Programm/ Ausrichtung

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Phare (2004-2006)Phare (2004-2006)

• Ziel:

• Finanzielle Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung, des administrativen Umbaus, der gesellschaftlichen Umgestaltung sowie legislativer Maßnahmen, um die beitrittswilligen Länder in die Lage zu versetzen, die Kriterien für die Mitgliedschaft in der EU zu erfüllen

• Fördergebiete:

• Bulgarien, Rumänien

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InformationsbeschaffungInformationsbeschaffung

• Das EU-Förderinformationssystem• www.europa.eu.int (EU)• www.esc.eu.int (WSA)• http://europa.eu.int/comm (Kommission)• www.redcrosseu.net (RK-Büro Brüssel)