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– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 03/17 • 19.01.2017 – 1 EU-Wochenspiegel Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt Ausgabe: 03/17 • 19.01.2017

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– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 03/17 • 19.01.2017 –

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EU-Wochenspiegel Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt

Ausgabe: 03/17 • 19.01.2017

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Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Leserinnen und Leser,

In dieser Woche tagt das Plenum des

Europäischen Parlaments in Straßburg.

Mit Spannung erwartet wurde die Wahl zum

Präsidenten des EU-Parlaments am Dienstag.

Nach dem vierten Wahlgang war klar: Antonio

Tajani (EVP, Italien) gewinnt mit 351 Stimmen

vor Gianni Pitella (S&D, Italien), für den 282

Abgeordnete gestimmt hatten, die Wahl um

das Präsidentenamt. Der 63jährige ehemalige

EU-Industriekommissar wird damit Nachfolger

von Martin Schulz.

Nach der Wahl des neuen Präsidenten haben

die Abgeordneten dann am Mittwoch in zwei

Wahlgängen 14 Vizepräsidenten gewählt. Die

neu gewählten Vizepräsidenten, deren

Rangfolge der Anzahl der erhaltenen Stimmen

entspricht, kommen aus sechs verschiedenen

Fraktionen LINK.

Weitere Themen der aktuellen Plenarsitzung

sind u.a. eine Debatte zum Programm des

maltesischen Ratsvorsitzes mit Premier-

minister Muscat, eine Abstimmung über die

Verschärfung der schwarzen Liste von Ländern

mit Geldwäscherisiko und eine Debatte mit

dem Kommissionspräsidenten Juncker und

dem Präsidenten des Europäischen Rats Tusk

zu den Ergebnissen des Europäischen Rats und

Herausforderungen des Jahres 2017.

Mit besten Grüßen

Dr. Henrike Franz

Leiterin der Landesvertretung

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort .................................................................................................................... 2

Aus den Institutionen ............................................................................................. 4

Europäisches Parlament – Antonio Tajani ist neuer Präsident

Europäischer Rechnungshof legt Bericht zur Bekämpfung der

Lebensmittelverschwendung vor

Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates des Europäischen Forschungsrates

benannt

Aus den Fachbereichen .......................................................................................... 6

Bürgerinitiative zum Verbot von Glyphosat kann registriert werden

Europäische Datenwirtschaft: EU-Kommission stellt Konzept für Daten-

Binnenmarkt vor

Digitaler Binnenmarkt - Kommission stärkt Datenschutz und Datenwirtschaft

EBBA Public Choice Award 2017

Monti legt Bericht zur künftigen Finanzierung der EU vor

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz - Kommission legt Grenzwerte für sieben

krebserregende Chemikalien vor

EU und USA halten den letzten Stand der TTIP-Verhandlungen fest

Was, wann, wo ...................................................................................................... 11

Neujahrsempfang der Jungen Europäischen Föderalisten (JEF) Sachsen-Anhalt e.V.

und der Europa-Union Deutschland (EUD), Landesverband Sachsen-Anhalt

EU-Kommissare Hogan und Andriukaitis auf der Grünen Woche

Ausschreibungen .................................................................................................. 13

EPSO – Auswahlverfahren

KOM – Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse (2)

KOM – END

KOM – Brennstoffzellen und Wasserstoff 2

Programm „Junior Professional Officer“

Ausschreibung: Europe for Festivals, Festivals for Europe (EFFE) Label 2017-2018

Zweite Ausschreibung der europäischen Urban Innovative Actions

Kontaktbörse ......................................................................................................... 19

Europäische Projekte – Diverse Partnergesuche

Büro intern / Tipp ................................................................................................. 20

Tipp – „Das unbekannte Mädchen“ in deutschen Kinos

GOEUROPE - Quizfragen

Ihr Kontakt zu uns ................................................................................................ 23

Impressum ............................................................................................................. 24

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Aus den Institutionen

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Europäisches Parlament – Antonio Tajani ist neuer Präsident

Antonio Tajani (EVP, IT) hat am 17. Januar die Wahl zum

Präsidenten des Europäischen Parlaments gewonnen. Mit 351

Stimmen lag er im vierten Wahlgang vor Gianni Pittella (S&D,

IT), für den 282 Abgeordnete gestimmt hatten.

Gültige abgegebene Stimmen: 633

Enthaltungen: 80

Alle abgegebenen Stimmen: 713

Keiner der sechs angetretenen Kandidaten hat in den ersten drei Wahlgängen die absolute

Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Die Wahl des neuen Präsidenten des

Europäischen Parlaments hat mit jeweils dreiminütigen Ansprachen der sechs Kandidaten

begonnen, in denen sie ihre Ideen und ihr Programm, wie sie in den nächsten zweieinhalb

Jahren das Parlament lenken wollen, vorstellten. Guy Verhofstadt (ALDE, BE) hat seine

Kandidatur vor der Abstimmung zurückgezogen.

Die Videos der Ansprachen sind unter den folgenden Links verfügbar:

Laurentiu Rebega (ENF, RO)

Jean Lambert (Grüne/EFA, UK)

Eleonora Forenza (GUE/NLG, IT)

Helga Stevens (EKR, BE)

Gianni Pittella (S&D, IT)

Antonio Tajani (EVP, IT)

“I believe in Europe. But we need to change”, war im Statement von Tajani zu hören.

• eag Quelle: PM EP

Diese Pressemitteilung online mit weiterführenden Links und Informationen: Link

Das EP auf Facebook: Link

Europäischer Rechnungshof legt Bericht zur Bekämpfung der

Lebensmittelverschwendung vor

In seinem am 17.1.2017 vorgelegten Sonderbericht ging der Europäische Rechnungshof (ERH)

der Frage nach, ob die EU die Lebensmittelverschwendung wirksam bekämpfe und damit zu

einer ressourceneffizienten Lebensmittelversorgungskette beitrage. Im Mittelpunkt seiner

Untersuchungen standen Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensmitteverschwendung sowie

die Erleichterung von Lebensmittelspenden. Der Rechnungshof kommt zu dem Schluss, dass

bisher nicht genug getan worden sei und die Kommission ihre diesbezüglichen Ambitionen im

Laufe der Zeit verringert habe. Sie empfiehlt u. a., dass die Kommission ihre Politiken besser

koordinieren müsse. U. a. solle das Thema in Folgenabschätzungen berücksichtigt werden und

die Kommission durch Auslegung von Rechtsvorschriften das Spenden von Lebensmitteln

erleichtern. Der Bericht enthält bereits die Antwort der Europäischen Kommission. • ms

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Kommission benennt Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates des

Europäischen Forschungsrates

Am 13. Januar 2017 hat die Kommission einen vom Forschungskommissar Carlos Moedas

unterzeichneten Beschluss im Amtsblatt der EU veröffentlicht, der die Mitglieder des

Wissenschaftlichen Rates des Europäischen Forschungsrates offiziell bekannt gibt. Das 22-

köpfige unabhängige Komitee hat nun vier neue Mitglieder bis Ende 2020 bekommen,

während die vier weitere Mitglieder für eine verlängerte Amtszeit von zwei Jahren ernannt

wurden. Aufgabe des Wissenschaftlichen Rates ist die strategische Leitung des Europäischen

Forschungsrates und die Auswahl der Gutachter für Forschungsanträge.

Neu sind Paolo Bovolenta (Professor für Molekularbiologie an der CSIC-UAM in Madrid, ES),

Eveline Crone (Professorin für Entwicklungspsychologie an der Universität Leiden, NL), Andrzej

Jajszczyk (Professor an der Universität Krakau, PL) und Giulio Superti-Furga (Professor für

medizinische Systembiologie an der medizinischen Universität zu Wien, AT).

Für weitere zwei Jahre sind Klaus Bock (Präsident der dänischen Forschungsstiftung), Athene

Donald (Professorin für Physik an der Universität zu Cambridge, UK), Éva Kondorosi (Professorin

für Biologie von der ungarischen Akademie der Wissenschaften) und Reinhilde Veugelers

(Professorin für Wirtschaftswissenschaften an der Katholischen Universität zu Leuven, BE)

ernannt worden. •df

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

Den Beschluss der Kommission finden Sie unter folgendem Link.

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Aus den Fachbereichen

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Bürgerinitiative zum Verbot von Glyphosat kann registriert werden

Eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) zum Verbot von Glyphosat

kann registriert werden. Dies hat die EU-Kommission am 10. Januar

beschlossen. Die Bürgerinitiative hat die Kommission gebeten, „den

Mitgliedstaaten ein Verbot für Glyphosat vorzuschlagen, das

Zulassungsverfahren für Pestizide zu überarbeiten und EU-weit

verbindliche niedrigere Ziele für den Einsatz von Pestiziden festzulegen“.

Bei dem Entschluss der zuständigen Kommissionsmitglieder, die Bürgerinitiative zum Verbot

von Glyphosat zu registrieren, handelt es sich zunächst nur um eine Bestätigung der rechtlichen

Zulässigkeit der Initiative. Den Inhalt der Initiative hat die Kommission bislang noch nicht

überprüft. Am 25. Januar 2017 findet die offizielle Registrierung der Initiative statt. Danach

beginnt eine einjährige Frist, während der die Organisatoren Unterschriften für ihre

Bürgerinitiative sammeln.

Sollte es ihnen gelingen, innerhalb dieser Zeit eine Million Unterschriften aus mindestens

sieben EU-Mitgliedstaaten zu erhalten, ist die Kommission verpflichtet, innerhalb von drei

Monaten Stellung zu nehmen. Es ist der Kommission überlassen, die Bürgerinitiative

anzunehmen oder abzulehnen. In beiden Fällen muss sie jedoch ihre Beweggründe darlegen.

Das Instrument der europäischen Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon

eingeführt. Seit dem Inkrafttreten der EBI-Verordnung im April 2012 haben EU-Bürger die

Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen

zu lassen. • eag Quelle: PM KOM

Weitere Informationen:

Vollständiger Wortlaut der vorgeschlagenen EBI „Ban Glyphosate“ (verfügbar ab 25.

Januar 2017) Link

Website der EBI-Organisatoren Link

Weitere Europäische Bürgerinitiativen, für die derzeit Unterstützungsbekundungen

gesammelt werden Link

EBI-Website Link

EBI-Verordnung Link

Europäische Datenwirtschaft: EU-Kommission stellt Konzept für Daten-

Binnenmarkt vor

Die EU-Kommission will den freien, grenzüberschreitenden

Datenfluss in der EU möglich machen und die bestehenden

ungerechtfertigten Beschränkungen abschaffen. Dafür hat sie am 10.

Januar in Brüssel politische und rechtliche Konzepte vorgeschlagen,

mit denen Europas Digitalwirtschaft vorangebracht werden soll.

Die veröffentlichte Mitteilung befasst sich mit nationalen Vorschriften und Regeln, die den

freien Datenverkehr behindern, und stellt Lösungswege vor, mit denen ungerechtfertigte oder

unverhältnismäßige Beschränkungen beseitigt werden können.

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Die Kommission gibt außerdem einen Überblick über rechtliche Probleme im Zusammenhang

mit Datenzugang und Datenübermittlung, Datenübertragbarkeit und der Haftung bei nicht

personenbezogenen, maschinengenerierten digitalen Daten. Sie hat zu diesen Themen zwei

öffentliche Konsultationen eingeleitet und Gespräche mit den Mitgliedstaaten und anderen

Interessenträgern aufgenommen.

Die Konsultation zur Schaffung der europäischen Datenwirtschaft wird bis zum 26. April 2017

laufen und in die für später im Jahr geplante Initiative der Kommission zur europäischen

Datenwirtschaft einfließen. Die Konsultation zur Bewertung der Richtlinie über die Haftung für

fehlerhafte Produkte endet am 14. April 2017. Sie richten sich an Akteure, die nicht

personenbezogene Daten erzeugen und erheben sowie an die Nutzer solcher Daten

(insbesondere von Maschinen oder Sensoren erzeugte Rohdaten). Hierzu gehören

Unternehmen aller Größenordnungen, Hersteller und Nutzer von vernetzten Geräten, Betreiber

und Nutzer von Online-Plattformen, Informationsbroker sowie Behörden,

Nichtregierungsorganisationen, Forschungseinrichtungen und Verbraucher.

• eag Quelle: PM KOM

Weitere Informationen:

Eine europäische Datenwirtschaft schaffen – Fragen und Antworten Link

Mitteilung „Eine europäische Datenwirtschaft schaffen“ Link

Website – Öffentliche Anhörung LInk

Digitaler Binnenmarkt - Kommission stärkt Datenschutz und Datenwirtschaft

Die EU-Kommission hat am 10. Januar überarbeitete Vorschriften für

die Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation zusammen mit

politischen und rechtlichen Konzepten für Europas Digitalwirtschaft

vorgelegt. „Um das Potenzial der Datenwirtschaft auszuschöpfen,

brauchen wir einen koordinierten, europäischen Ansatz, der auf

wirksamen EU-Vorschriften zum Schutz von Privatsphäre und personenbezogenen Daten

beruht“, sagte Vizepräsident Andrus Ansip. Die Vorschläge sind Teil der im Mai 2015

vorgestellten Strategie für einen digitalen Binnenmarkt.

Mit ihren Vorschlägen zum Datenschutz will die Kommission die geltenden Regeln

modernisieren und ihren Anwendungsbereich auf alle Anbieter elektronischer Kommunikation

ausweiten. Zudem sollen sie neue Möglichkeiten für die Verarbeitung von

Kommunikationsdaten eröffnen und das Vertrauen in den digitalen Binnenmarkt stärken.

Gleichzeitig werden mit dem Vorschlag die Vorschriften für die elektronische Kommunikation

auf das Niveau der Datenschutz-Grundverordnung angehoben.

Zudem hat die Kommission neue Regeln vorgeschlagen, mit denen gewährleistet werden soll,

dass personenbezogene Daten, die von Organen und Einrichtungen der EU verarbeitet werden,

genauso geschützt werden, wie dies in den Mitgliedstaaten unter der Datenschutz-

Grundverordnung der Fall ist. Außerdem hat sie ein strategisches Konzept für Fragen im

Zusammenhang mit der internationalen Weitergabe personenbezogener Daten vorgelegt.

Im Zuge der Vorlage der Vorschläge ruft die Kommission das Europäische Parlament und den

Rat auf, die Arbeiten zügig abzuschließen, damit die Legislativvorschläge bis zum 25. Mai 2018

– dem Beginn der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung – angenommen werden

können. Dadurch soll den Bürgern und Unternehmen ab diesem Zeitpunkt ein ausgereifter,

vollständiger Rechtsrahmen für den Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen

Daten in Europa zur Verfügung gestellt werden. • eag Quelle: PM KOM

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Weitere Informationen:

Wirksamerer Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation – Fragen

und Antworten Link

Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation Link

Informationen zum e-Datenschutz Link

EBBA Public Choice Award 2017

Die zehn Gewinner des European Border Breakers Award (kurz EBBA) 2017 stehen fest. Unter

den EBBA-Preisträgern ist auch die deutsche Künstlerin Namika, die für ihren Erfolg mit der

Single "Lieblingsmensch" über Deutschland hinaus ausgezeichnet wird. Weitere Gewinner sind

u.a. Alan Walker (NO), Jaakko Eino Kalevi (FI), Walking On Cars (IE), Hinds (ES) und Jain (FR). Die

Preisverleihung fand am 11. Januar 2017 am Eröffnungsabend des Eurosonic Noorderslag im

niederländischen Groningen statt. Der EBBA ist Teil des Programms KREATIVES EUROPA

KULTUR und geht jährlich an die besten neuen Pop-, Rock- und

Dance-Acts aus Europa, die grenzüberschreitende Chart-Erfolge

feiern konnten. Gleichzeitig würdigt er die kulturelle und sprachliche

Vielfalt europäischer Musik. Die EBBA-Awards bieten dem Publikum

die Chance, europäische Newcomer zu entdecken und machen neue

Musik in ganz Europa bekannt. Zu den bisherigen Preisträgern

zählen inzwischen etablierte Künstler wie Adele oder Mumford &

Sons. 2007 hat die aus Sachsen-Anhalt stammende Band „Tokio Hotel“ den Preis gewonnen.

• eag Quelle: Creative Europe Desk Newsletter 12/2016

Weitere Informationen: European Border Breakers Award Link

Monti legt Bericht zur künftigen Finanzierung der EU vor

Wie die EU in Zukunft durch Eigenmittel finanziert werden könnte, hat

am 17. Januar eine unabhängige Expertengruppe unter dem Vorsitz

des ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten und ehemaligen

EU-Kommissars Mario Monti der EU-Kommission vorgestellt. Der

Bericht zeigt, dass es notwendig ist, den EU-Haushalt sowohl auf der

Einnahmenseite als auch auf der Ausgabenseite zu reformieren. Die Kommission nimmt die

Schlussfolgerungen zur Kenntnis und wird sie bei den Vorarbeiten für den nächsten

mehrjährigen Finanzrahmen berücksichtigen.

Die interinstitutionelle Gruppe wurde im Februar 2014 gegründet. Ihre Aufgaben war es, über

transparente, einfache, faire und demokratische neue Wege zur Finanzierung des europäischen

Projekts nachzudenken. Die Persönlichkeiten, die in dieser Gruppe mitwirkten, hatten das

Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission ernannt. Die Mitgliedstaaten

hatten unter anderem Clemens Fuest, heute Präsident des ifo-Instituts in München, in die

Gruppe berufen.

Bei den Eigenmitteln handelt es sich um die Einnahmen der EU. Den jährlichen Ausgaben

müssen jährliche Einnahmen in derselben Höhe gegenüberstehen. Die Bestimmungen über die

verschiedenen Arten von Eigenmitteln und die Methoden zu deren Berechnung sind im

Eigenmittelbeschluss des Rates festgelegt. Darin werden auch die Eigenmittel, die die EU

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während eines Jahres insgesamt erheben darf, auf 1,23 Prozent des Bruttonationaleinkommens

(BNE) der EU beschränkt.

Es gibt drei Arten von Eigenmitteln:

Traditionelle Eigenmittel: Dabei handelt es sich in erster Linie um Zölle auf Importe aus

Nicht-EU-Staaten und um Zuckerabgaben. Die EU-Länder behalten 20 Prozent der Beträge

als Erhebungskosten ein.

Auf der Mehrwertsteuer (MwSt.) basierende Eigenmittel: Auf die harmonisierte MwSt.-

Bemessungsgrundlage jedes EU-Landes wird ein einheitlicher Satz von 0,3 Prozent

angewandt.

Auf dem Bruttonationaleinkommen (BNE) basierende Eigenmittel: Jedes EU-Land überträgt

einen Standard-Prozentsatz seines Bruttonationaleinkommens an die EU.

• eag Quelle: PM KOM

Weitere Informationen zu den Empfehlungen der hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“

finden Sie in der Pressemitteilung, diesem Memo und einem Factsheet.

Mehrjähriger Finanzrahmen

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz - Kommission legt Grenzwerte für sieben

krebserregende Chemikalien vor

Die Europäische Kommission hat am 10. Januar Initiativen zur

Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer

verabschiedet. Dazu gehört die Festlegung von

Arbeitsplatzgrenzwerten für sieben krebserregende chemische Stoffe.

Krebs ist die häufigste arbeitsbedingte Todesursache in der EU.

Investitionen in den Arbeitsschutz verbessern das Leben der Menschen, da damit Unfälle und

arbeitsbedingte Erkrankungen vermieden werden können. Die neue Initiative der Kommission

baut auf den bisherigen Arbeiten in diesem Bereich auf und zielt darauf ab, Arbeitnehmer

besser vor arbeitsbedingten Krebserkrankungen zu schützen, Unternehmen – insbesondere

KMU und Kleinstunternehmen – bei ihren Bemühungen zur Einhaltung des bestehenden

Rechtsrahmens zu unterstützen und die Verfahren ergebnisorientierter und weniger

bürokratisch zu gestalten.

Vor 25 Jahren wurde die erste EU-Richtlinie in diesem Bereich angenommen – seitdem hat die

EU mit hohen Standards beim Schutz der Arbeitnehmer vor Gesundheits- und

Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz stets eine Vorreiterrolle gespielt. Seit 2008 ging die Zahl der

tödlichen Arbeitsunfälle um nahezu ein Viertel zurück, und der Anteil der Arbeitnehmer in der

EU mit mindestens einem gesundheitlichen Problem, das durch ihre Arbeit verursacht oder

verschlimmert wurde, sank um fast 10 Prozent.

Dennoch gibt es weiterhin große Herausforderungen: Schätzungsweise 160.000 Menschen

sterben in Europa jedes Jahr an arbeitsbedingten Krankheiten. Es gehört zu den obersten

Prioritäten, die hohen europäischen Standards zu wahren und zu aktualisieren und so die

Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

• eag Quelle: PM KOM

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Kommission startet neue Initiative zur Verbesserung der Gesundheit

und Sicherheit der Arbeitnehmer Link

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Häufig gestellte Fragen zum Schutz der Arbeitnehmer vor krebserregenden

Chemikalien Link

Häufig gestellte Fragen zur neuen Strategie für Gesundheit und Sicherheit am

Arbeitsplatz Link

EU und USA halten den letzten Stand der TTIP-Verhandlungen fest

Die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und der US-

Handelsbeauftragte Michael Froman haben am 17. Januar eine

gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie die Fortschritte

bewerten, die seit Beginn der Verhandlungen über die

Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) im Juli

2013 erzielt wurden.

In dem gemeinsamen Bericht der EU und der USA werden die Fortschritte in sämtlichen

Verhandlungsbereichen – Verbesserung des Marktzugangs für Unternehmen auf beiden

Seiten, Vereinfachung technischer Vorschriften ohne gleichzeitige Absenkung von Standards,

globale Handelsregeln – dargelegt. Abgedeckt werden dabei auch die Themen nachhaltige

Entwicklung, Arbeit und Umwelt sowie kleinere Unternehmen, wobei letzteren ein eigenes

Kapitel gewidmet ist.

Es werden aber nicht nur die Bereiche aufgeführt, in denen eine Einigung erzielt wurde, sondern

auch jene, in denen noch viel Arbeit vor uns liegt, um bestehende Differenzen beizulegen. Dazu

gehört es, den Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten zu erleichtern, für einen

starken Investitionsschutz zu sorgen, der das Recht der Regierungen auf Regulierung schützt,

und die unterschiedlichen Ansätze bei Marken und geografischen Angaben miteinander in

Einklang zu bringen.

Seit einigen Jahren veröffentlicht die Kommission die von der EU in die Verhandlungen

eingebrachten Textvorschläge, die Berichte über die Verhandlungsrunden sowie die

Positionspapiere und führt umfassende Konsultationen der Zivilgesellschaft durch. Das macht

die gemeinsamen Handelsverhandlungen der EU und der USA zu den transparentesten

bilateralen Verhandlungen, die je geführt wurden.

Infolge der Gespräche wurden auch die EU-Bestimmungen zum Investitionsschutz in

Handelsabkommen überarbeitet. Grundlage dafür war ein eingehender Dialog mit

Interessenträgern, einschließlich einer öffentlichen Konsultation. Im November 2015 legte die

Kommission einen neuen Vorschlag vor, um das überholte Modell der Investor-Staat-

Streitbeilegung (ISDS) durch ein modernes und transparentes Investitionsgerichtssystem

(Investment Court System – ICS) zu ersetzen, das nicht nur Investitionen effektiv schützt,

sondern auch das Recht der Regierungen auf Regulierung.

• eag Quelle: PM KOM

Weitere Informationen:

Vollständiger Wortlaut der gemeinsamen Erklärung Link

TTIP-Website der Europäischen Kommission Link

Datentool: Handel zwischen der EU und den USA in Ihrer Stadt Link (siehe auch WS

02/17)

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Was, wann, wo

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Neujahrsempfang der Jungen Europäischen Föderalisten (JEF) Sachsen-

Anhalt e.V. und der Europa-Union Deutschland (EUD), Landesverband

Sachsen-Anhalt

Der Neujahrsempfang der Jungen Europäischen Föderalisten (JEF) Sachsen-Anhalt e.V. und der

Europa-Union Deutschland (EUD), Landesverband Sachsen-Anhalt, findet am Donnerstag, dem

23. Februar 2017, um 19:00 Uhr im Stadtmuseum Halle, Christian-Wolff-Haus, Große

Märkerstraße 10, 06108 Halle (Saale) statt.

Als Gastrednerin wird Gabriele Brakebusch, Landtagspräsidentin und Präsidentin der

Europäischen Bewegung Sachsen-Anhalt, begrüßt. Weiterhin wird der stellvertretende

Landesvorsitzenden der Europa-Union und Mitglied des Europäischen Parlaments Arne Lietz

(SPD, S&D) erwartet.

Die Veranstaltung findet mit Unterstützung der Europäischen Bewegung Sachsen-Anhalt e.V.

statt. Im Anschluss an die Reden und Grußworte besteht Gelegenheit zu Gesprächen bei einem

Imbiss im zwanglosen Rahmen.

Auskünfte erteilen:

David Horn

Landesvorsitzender JEF Sachsen-Anhalt e.V.

Stadtvorsitzender JEF Halle (und

Hochschulgruppe) Mitglied des Präsidiums

der Europäischen Bewegung Sachsen-

Anhalt e.V.

Mail: [email protected]

und

Thomas Rieke

Landesvorsitzender Europa-Union Sachsen-Anhalt

E-Mail: [email protected]

• Gastartikel

Mehr erfahren Sie hier:

Website JEF Sachsen-Anhalt: https://sachsen-anhalt.jef.de/

Twitter: @jef_saan und @jef_halle

Facebook JEF LSA: https://www.facebook.com/JefSachsenAnhalt

Facebook JEF Halle: https://www.facebook.com/jefhallesaale

Unsere Termine: http://sachsen-anhalt.jef.de/terminuebersicht/

Webseite der Europa-Union Sachsen-Anhalt: www.sachsen-anhalt.europa-union.de

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Berlin - EU-Kommissare Hogan und Andriukaitis auf der Grünen Woche

EU-Landwirtschaftskommissar Phil Hogan kommt am 19. Januar

zusammen mit EU-Kommissar für Gesundheit und

Lebensmittelsicherheit Vytenis Andriukaitis anlässlich der

Internationalen Grünen Woche nach Berlin. Vorab diskutiert

Andriukaitis bei einem Bürgerdialog am Vormittag von 10 bis 11:30

Uhr über die Zukunft Europas. Die Debatte in der Ausstellung „Erlebnis Europa“ im

Europäischen Haus Berlin ist publikumsoffen und wird im Internet live übertragen. Hogan gibt

um 16 Uhr eine Pressekonferenz bei der Grünen Woche. Beide Kommissare haben in den

kommenden Tagen eine Reihe von bilateralen Treffen mit Bundesministern, internationalen

Politikern und Interessenvertretern.

Am 20. Januar debattiert Hogan gemeinsam mit Bundeslandwirtschaftsminister Christian

Schmidt zur Cork 2.0-Erklärung „Ein besseres Leben in ländlichen Gegenden“. Mehr dazu hier.

Außerdem nimmt Hogan am „Global Forum for Food and Agriculture (GFFA)“ teil, einer

internationalen Konferenz zu Zukunftsfragen der globalen Land- und Ernährungswissenschaft,

zum Motto „Landwirtschaft und Wasser – Schlüssel zur Welternährung“. Am 22. Januar wird er

bei dem Treffen der G20-Agrarminister anwesend sein. Außerdem sind eine Reihe bilateraler

Treffen geplant, u.a. mit dem Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes Joachim Rukwied

und NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Die Generaldirektion Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung (DG AGRI) der EU Kommission

ist auf der Grünen Woche mit einem Stand im Erlebnisbauernhof zum Thema „Vom Erzeuger

zum Verbraucher, nachhaltige Lebensmittel für unsere Zukunft“ vertreten. Dort wird am 23.

Januar zum dritten Mal der Preis für die Förderung der Anwendung von Satellitentechnologien

in der Landwirtschaft („Farming By Satellite Prize”) vergeben. Bei dem Wettbewerb werden

Studenten und junge Landwirte mit innovativen Ideen für die Nutzung von Satellitentechnik

zur Verbesserung landwirtschaftlicher Produktion und Effizienz ausgezeichnet. Die Award-

Zeremonie mit der Bekanntgabe der Gewinner findet um 14:00 Uhr statt. Weitere

Informationen hier. • eag Quelle: PM KOM

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Ausschreibungen

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Gegenstand:

EUROPÄISCHES AMT FÜR PERSONALAUSWAHL (EPSO)

Bekanntmachung allgemeiner Auswahlverfahren

Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt folgende

allgemeine Auswahlverfahren durch:

EUIPO/AD/01/17 — BEAMTE (m/w) DER FUNKTIONSGRUPPE

ADMINISTRATION (AD 6) und

EUIPO/AST/02/17 — BEAMTE (m/w) DER FUNKTIONSGRUPPE

ASSISTENZ (AST 3)

im Bereich geistiges Eigentum

Fundstelle: Abl.

C 009 vom 12. Januar 2017

http://eur-lex.europa.eu/legal-

content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C:2017:009:FULL&from=DE

C 009 A vom 12. Januar 2017

http://eur-lex.europa.eu/legal-

content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C:2017:009A:FULL&from=DE

Bewerbungsfrist:

14. Februar 2017

Antragsunterlagen:

Weitere Informationen finden Sie auf der EPSO-Website:

http://blogs.ec.europa.eu/eu-careers.info/.

Gegenstand:

EUROPÄISCHE KOMMISSION

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2017 —

Einzellandprogramme — Finanzhilfen für Informations- und

Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im

Binnenmarkt und in Drittländern gemäß Verordnung (EU) Nr.

1144/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates

Fundstelle: Abl.

C 009 vom 12. Januar 2017

http://eur-lex.europa.eu/legal-

content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C:2017:009:FULL&from=DE

Bewerbungsfrist:

20. April 2017

Antragsunterlagen:

Die Anträge sind vom Koordinator online über das

Teilnehmerportal einzureichen (das elektronische

Einreichungssystem finden Sie unter:

https://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/op

portunities/agrip/index.html

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Gegenstand: EUROPÄISCHE KOMMISSION

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2017 —

Mehrländerprogramme — Finanzhilfen für Informations- und

Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im

Binnenmarkt und in Drittländern gemäß Verordnung (EU) Nr.

1144/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates

Fundstelle: Abl. C 009 vom 12. Januar 2017

http://eur-lex.europa.eu/legal-

content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C:2017:009:FULL&from=DE

Bewerbungsfrist: 20. April 2017

Antragsunterlagen: Die Anträge sind vom Koordinator online über das

Teilnehmerportal einzureichen (das elektronische

Einreichungssystem finden Sie unter:

https://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/op

portunities/agrip/index.html

Gegenstand:

EUROPÄISCHE KOMMISSION

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und damit

zusammenhängende Tätigkeiten im Rahmen des

Arbeitsprogramms 2017 des Gemeinsamen Unternehmens

Brennstoffzellen und Wasserstoff 2

Fundstelle: Abl.

C 015 vom 17. Januar 2017

http://eur-lex.europa.eu/legal-

content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C:2017:015:FULL&from=DE

Antragsunterlagen:

Im Rahmen des Arbeitsprogramms 2017 des Gemeinsamen

Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ (FCH 2 JU)

wurden eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und

damit zusammenhängende Tätigkeiten veröffentlicht.

Dieses Arbeitsprogramm, einschließlich der Fristen und Mittel

für die Tätigkeiten, ist auf der Website des Teilnehmerportals

http://ec.europa.eu/research/participants/portal verfügbar, wo

Sie auch Informationen zu den Modalitäten dieser Aufforderung

und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie

Hilfestellung für Antragsteller zur Einreichung der Vorschläge

finden. Sämtliche Informationen werden bei Bedarf auf dem

genannten Teilnehmerportal aktualisiert.

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– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 03/17 • 19.01.2017 –

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Gegenstand: Europäische Kommission – Stellenausschreibungen für nationale

Sachverständige END

Die Kommission sucht 15 nationale Sachverständige für Abordnungen in ihren nachstehend

aufgeführten Generaldirektionen.

Nr. GD Anmerkungen Einsendefrist

Bewerbungen

01 CNECT-B-2 27/03/2017

02 COMP-G-2 27/03/2017

03 COMP-H-5 verkürzte Zeit 27/02/2017

04 DEVCO-A-3 27/03/2017

05 DEVCO-B-1 27/03/2017

06 ECFIN-G-3 verkürzte Zeit 27/02/2017

07 EMPL-E-2 27/03/2017

08 EMPL-E-4 27/03/2017

09 ENV-C-1 Unentgeltlich 27/03/2017

10 ESTAT-F-4 27/03/2017

11 FISMA-C-3 verkürzte Zeit 27/02/2017

12 FISMA-D-1 verkürzte Zeit 27/02/2017

13 JUST-C-3 27/03/2017

14 TAXUD-A-2 27/03/2017

15 TAXUD-C-2 27/03/2017

Fundstelle: Rundschreiben der Ständigen Vertretung vom Länderbeobachter

Alle aktuellen Vakanzen für Nationale Sachverständige finden Sie auch auf der Website der

Ständigen Vertretung bei der EU in Brüssel:

http://www.bruessel-eu.diplo.de/Vertretung/bruessel__eu/de/04-Service-und-

Karriere/Arbeiten-bei-EU/03-02-END/02-END.html. Diese Stellen werden daher nicht im

Internationalen Stellenpool aufgenommen.

Bewerbungsfrist: siehe Tabelle

Die Bewerbungsunterlagen müssen zur Prüfung bei der Ständigen Vertretung (StäV) in Brüssel

3 Tage vor der in der Ausschreibung genannten Frist unter der Emailadresse: pol-eu2-30-

[email protected] eingehen.

Für nach genannter Frist eingehende Bewerbungen kann die StäV die fristgerechte

Weiterleitung nicht garantieren. Bewerber/innen laufen u.U. dann Gefahr, dass Ihre Bewerbung

nicht mehr berücksichtigt werden kann.

Die Bewerbungsunterlagen müssen unbedingt per E-Mail versandt werden, zunächst durch

den Kandidaten oder die entsendende Behörde an die genannte E-Mail-Adresse in der StäV.

Von hier werden die Bewerbungsunterlagen nach Prüfung per E-Mail an die Generaldirektion

Humanressourcen (GD HR) bzw. die ausschreibende EU-Dienststelle weitergeleitet.

Jeder Bewerbungseingang wird von der StäV per E-Mail bestätigt. Sollten Sie keine Bestätigung

erhalten, erkundigen Sie sich bitte noch einmal.

Auskunft erteilt: Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU

Frau Pilarski,

Tel.: ++32-2-787.10.39

E-Mail: [email protected] / [email protected]

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– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 03/17 • 19.01.2017 –

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Bewerbungsunterlagen:

Die GD HR/ausschreibende EU-Dienststelle benötigt den Lebenslauf im Europass-Format sowie

ein Motivationsschreiben. Die Bewerbungsunterlagen können grundsätzlich in den drei EU-

Arbeitssprachen (Deutsch, Englisch und Französisch) eingereicht werden. Bitte nennen Sie im

Betreff Ihrer E-Mail die folgenden Informationen:

Ausschreibende EU-Dienstelle

Bewerbungsfrist

Name(n), Vorname(n) des Bewerbers/der Bewerberin

entsendende Behörde/Referat

Zusage der Kostenübernahme:

Für die Weiterleitung der Bewerbungsunterlagen an die GD HR/ausschreibende EU-

Dienststelle benötigt die StäV unbedingt die Zusage des Dienstherren über die Fortzahlung

der Bezüge/des Gehalts. Die entsendende Behörde kann entweder bei Weiterleitung der

Bewerbungsunterlagen an die StäV diese Zusage formlos in der E-Mail angeben oder in einem

Schreiben die Fortzahlung der Bezüge/ des Gehalts für die/den Bewerber/-in bestätigen.

Bekommt die GD HR/ ausschreibende EU-Dienststelle eine Bewerbung von einer Ständigen

Vertretung eines Mitgliedstaates zugeleitet, wird davon ausgegangen, dass die entsendende

Behörde die Fortzahlung der bisherigen Bezüge zugesagt hat. Die Prüfung dieser

Voraussetzung obliegt der StäV. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann die StäV die

Bewerbung daher nicht weiterleiten.

Weitere Unterlagen:

Erst bei erfolgreicher Bewerbung werden den Bewerber/innen seitens der GD HR Formulare

zur verwaltungstechnischen Vorbereitung der END-Entsendung (Secondment request forms)

mit der Bitte um Rücksendung zugehen.

Drei Tipps für Ihre Bewerbung:

Informieren Sie sich am besten bereits im Vorfeld der Erstellung Ihrer

Bewerbungsunterlagen über die EU-Behörde/Dienstelle, von der die END-Position

ausgeschrieben wird. Hilfreich hierbei ist auch ein Blick in das amtliche Verzeichnis der

Europäischen Union. Hier finden Sie in einer hierarchische Navigation zur organisationalen

Struktur der EU-Organe:

Prüfen sie die Stellenbeschreibungen genau und passen Sie Ihr Motivationsschreiben dem

Anforderungsprofil der END-Stelle an. Hinweise zur Erstellung eines Motivationsschreibens

sowie Formulierungsvorschläge finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts. Dort

können Sie auch Musterbeispiele herunterladen.

Gestalten Sie Ihren Lebenslauf so aussagekräftig wie möglich. Stellen Sie speziell für die

angestrebte END-Stelle Fähigkeiten und Erfahrungen heraus, die Sie mitbringen. Durch das

Europass-Format ist es möglich, zu jeder beruflichen Station ihres Werdegangs auch

genauer über die dabei erlernten Fähigkeiten zu berichten.

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Programm „Junior Professional Officer“

++ #berlin#brüssel#new york#jpo-programm#karriere#international#nachwuchskräfte ++

Schon immer von einer Karriere bei der UNO, der ILO oder der WHO geträumt? Die

Bundesregierung unterstützt Sie dabei!

Im Programm „Junior Professional Officer“ wird qualifizierten Hochschulabsolventen deutscher

Staatsbürgerschaft der Weg in die internationalen Organisationen geebnet.

Die Bewerbungsfrist für das JPO-Programm 2017 läuft noch bis zum 24. Februar 2017!

Werden Sie Nachwuchskraft in einer internationalen Organisation!

Aktuelle Infos gibt es unter:

https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/service/Ueberuns/WeitereDienststellen/Zen

traleAuslandsundFachvermittlung/Ueberuns/BFIO/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022D

STBAI532794

• eag Quelle: Auswärtiges Amt Team der Koordinatorin für internationale Personalpolitik

Rundmail vom 13. Januar 2017

Ausschreibung: Europe for Festivals, Festivals for Europe (EFFE) Label 2017-

2018

Festivals jeglicher Größe aus dem Kulturbereich können

sich um das EFFE Label 2017-2018 bewerben. Folgende

Kriterien müssen von den Bewerbern erfüllt sein:

künstlerisches Engagement und Innovation, Beteiligung

der lokalen Bevölkerung, Europäische und Globale

Dimension. Zusätzlich zum EFFE Label wird eine

internationale Jury den EFFE Award an Festivals verleihen,

die international Trends setzen. Das EFFE Label ist ein

Qualitätslabel, das internationale Anerkennung für die

exzellente Arbeit von Festivals bietet. Für 2015-2016

haben 761 Festivals in 31 Ländern das Label erhalten, 12

erhielten den Award. EFFE ist eine Initiative der

Europäischen Union. Träger ist die European Festivals

Association (EFA). Bewerbungsschluss: 17. Februar 2017

• eag Quelle: Creative Europe Desk Newsletter 12/2016

Zur Ausschreibung: Link

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Zweite Ausschreibung der europäischen Urban Innovative Actions

Seit Dezember 2016 läuft nun die zweite Ausschreibung der Urban Innovative Actions (UIA) der

Kommission. Frist für die Einreichung aussagekräftiger Projektanträge ist der 14. April 2017, 14

Uhr. Die aktuelle Ausschreibung umfasst die Themen Kreislaufwirtschaft, Städtemobilität sowie

die Inklusion von Migranten und Flüchtlingen.

Die UIA ist eine Initiative der Kommission, die die Erprobung neuer und innovativer

Lösungsansätze für städtische Problemlagen in den europäischen Städten und

Ballungsgebieten fördern will. Gemäß Art. 8 EFRE-Verordnung verfügen die UIA über ein

Gesamtbudget von 372 Mio. Euro für den Zeitraum 2014–2020.

UIA zeichnen sich insbesondere durch Ausschreibungen aus, die den Antragstellern die

Durchführung von risikoreichen und experimentellen Vorhaben erlauben. Dies soll die

Entwicklung innovativer Lösungsansätze und deren Erprobung in der Praxis ermöglichen, um

den hochkomplexen Problemstellungen der heutigen Gesellschaft zu begegnen.

Antragsberechtigt sind die Behörden von Städten oder Städtebündnissen, die mehr als 50.000

Einwohner aufweisen und sich in den 28 EU-Mitgliedstaaten befinden. Die Anträge sollten sich

nicht nur durch innovative Ansätze, sondern auch durch eine Bereitschaft zur Einbeziehung

aller relevanten Stakeholder auszeichnen. UIA bieten eine Kofinanzierungsrate von 80 % und

Fördersummen von bis zu 5 Mio. Euro für jedes Projekt.

Weiterführende Informationen zur aktuellen zweiten UIA-Ausschreibung finden Sie unter

folgendem Link.

Sämtliche relevanten Antragsunterlagen finden Sie unter folgendem Link.

Anträge können über folgenden Link eingereicht werden. • df

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Kontaktbörse

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Europäische Projekte - Diverse Partnergesuche

Projektname

Programm

Land

Kontakt und Details Kurzbeschreibung / Stichworte

Erasmus+

KA 2

France

For more information, please

contact asap (before January

30th at the latest) by email:

[email protected],

[email protected],

[email protected].

Gironde County Council (France) is searching

for European partners in the frame of the

ERASMUS+ Call for proposals "Key action 2 –

Strategic partnership in the exchange of

good practices". This Programme aims to

develop the exchange of good practices,

innovative methods or initiatives through

cooperation between European partners.

Gironde County Council's project is called

"European exchanges on Family Group

Conferencing".

As a local authority, we are looking for

European partners -local authorities or

NGOs, foundations...- who are already

familiar with the Family Group Conferencing

methodology.

The Programme's final submission date is 29

March 2017.

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– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 03/17 • 19.01.2017 –

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Büro intern / Tipp

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Tipp – „Das unbekannte Mädchen“ in deutschen Kinos

Am 6. Dezember 2016 fand zum Abschluss der Französischen Filmwoche im Cinéma Paris in

Berlin die Deutschlandpremiere des neuen Films der Brüder Dardenne mit dem Titel „La Fille

inconnue“ statt. Der Vertretung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Föderation

Wallonie-Brüssel und der Wallonie und Temperclayfilm gelang es, die beiden Brüder zur

Premiere in Berlin begrüßen zu dürfen. Seit dem 15. Dezember

2016 wird der Film unter dem Titel „Das unbekannte

Mädchen“ in den deutschen Kinos gezeigt.

Der zehnte Spielfilm der Brüder Dardenne erzählt die

Geschichte der jungen Ärztin Jenny, gespielt von Adèle

Haenel, die von Schuldgefühlen geplagt wird, nachdem sie

eines Abends nach Sprechstundenende trotz Klingelns die

Praxis nicht mehr öffnete. Am nächsten Tag erfährt Jenny, dass

eine junge, unbekannte Frau an der Tür war, die Schutz

gesucht hat und nun tot aufgefunden wurde, ohne Hinweise

auf ihre Identität. Geplagt von Schuldgefühlen fängt die junge

Ärztin an, selbst zu ermitteln, um mehr über die Identität der

verstorbenen Frau herauszufinden.

Der Film hatte seine Weltpremiere im offiziellen Wettbewerb

von Cannes 2016 und ist für den europäischen Filmpreis 2016 nominiert. Die Brüder Dardenne,

die die meisten ihrer Filme gemeinsam produzieren, wuchsen in einem Industrievorort von

Seraing in der belgischen Provinz Lüttich auf. Ihre Filme spielen oft im sozial schwachen Milieu

der Wallonie.

Die beiden Brüder wurden schon mehrfach ausgezeichnet für ihre Filme. Für „Rosetta“ (1999)

und „L’Enfant“ (2005) erhielten sie sogar die Goldene Palme.

• eag Quelle: Nachbar Belgien Januar / Februar 2017

GOEUROPE! die Jugendberatungsstelle

GOEUROPE! Europäisches Jugend Kompetenz

Zentrum Sachsen-Anhalt ist die

Jugendberatungsstelle für Fragen zu

europäischen Mobilitätsprogrammen sowie in

der Vermittlung europäischer Themen und

Kompetenzen an junge Menschen in Sachsen-Anhalt.

Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt im

Rahmen des Programms „Sachsen-Anhalt Transnational“ hat sich das Europäische Jugend

Kompetenz Zentrum Sachsen-Anhalt zum Ziel gesetzt, die beruflichen Chancen und die

Beschäftigungsfähigkeit junger Sachsen-Anhalter durch die Vermittlung europäischer

Kompetenzen zu steigern.

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In Trägerschaft des DRK Landesverbandes Sachsen-Anhalt e.V. wird GOEUROPE! gefördert aus

Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des

Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen des Programms

“Sachsen-Anhalt transnational”.

Aus aktuellem Anlaß befasst sich das heutige Europaquiz mit dem Europäischen Parlament und

dessen Präsidentschaft. Präsident des Europaparlaments ist seit 17. Januar 2017 Antonio Tajani.

1. Seit der Gründung des Parlaments 1952 hatte dieses schon einige Präsidentinnen und

Präsidenten.

Der wievielte Präsident/in ist Antonio Tajani seit dieser Woche?

a) der 30.

b) der 31.

c) der 32.

2. Für den unwahrscheinlichen Fall eines Gleichstands der Stimmen im vierten Wahlgang, in

welchem die einfache Mehrheit reicht wird die Entscheidung des Gewinners wie getroffen?

a) Im Losverfahren beim dem Sekundanten des jeweiligen gegnerischen Lagers die Lose ziehen

b) durch das weltweit verbreitete Schere, Stein, Papier-Spiel (auch Schnick, Schnack, Schnuck;

Ching, Chang, Chong; Klick, Klack, Kluck; Stein schleift Schere; Schnibbeln, Knobeln oder

Schniekern genannt)

c) durch das bloße Vergleichen des Alters, bei dem der Ältere gewinnt

3. In puncto Geschlechtergerechtigkeit zeichnet sich das Europaparlament leider nicht als

Musterschüler aus. Wie viele Präsidentinnen hatte das Europäische Parlament bisher?

a) 2

b) 5

c) 8

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Antwort 1: Alle 3 Antworten sind unter bestimmten Maßstäben richtig. Er wäre der Dreißigste,

wenn man die zwei Präsidentschaften von Martin Schulz zusammenzählt und Gianni Pittella

nicht mit hinzurechnet, welcher zwischen den Amtszeiten von Martin Schulz interimistisch das

Amt übernahm. Zählt man Pittella mit, wäre er der einunddreißigste und trennt man die 2

Amtszeiten von Martin Schulz kommt man insgesamt auf 32 Präsidentschaften.

Antwort 2: Bei Stimmengleichheit im 4. Wahlgang würde der ältere Kandidat gewinnen.

Antwort 3: Bisher wurden nur die beiden französischen Politikerinnen, die liberale Simone Veil

(1979-1982) und die liberal-konservative Nicole Fontaine (1999-2000) zu Präsidentinnen des

Europaparlaments gewählt.

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Unsere Anschrift Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt

bei der Europäischen Union

80, Boulevard Saint Michel

B – 1040 Brüssel

Belgien

E-Mail-Adresse [email protected]

Telefon (Sekretariat) +32 2 741 09 31

Telefon (direkt) +32 2 741 09 – Durchwahl

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Haushalt, Veranstaltungen ...33 E-Mail

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Christine Kuhn (CK) Gesundheit, Soziales und Arbeit ...16 E-Mail

Martina Lehnart (ML) Justiz und Innenpolitik ...18 E-Mail

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Industriepolitik, Tourismus, Standortmarketing …19 E-Mail

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Regionalpolitik …10 E-Mail

Andreas Schweitzer (AS) Ausschuss der Regionen, Demografie, EU-

Förderprogramme, Verkehr …38 E-Mail

Elke Andrea Große (EAG) Redaktion EU-Wochenspiegel, Veranstaltungen ...32 E-mail

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Uwe Kalmbach (UK) Hospitant MI …23 E-Mail Chris Madleen Heilmann (CH) Praktikantin …22 E-Mail

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