Eures Aufenthalt d
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Transcript of Eures Aufenthalt d
-
Wichtige Adressen
Staatssekretariat fr Wirtschaft
(SECO) Direktion fr Arbeit / EURES
Effingerstrasse 31
3003 Bern/Schweiz
www.eures.chwww.treffpunkt-arbeit.ch
Hotline: +41 31 323 25 25
Bundesamt fr Migration (BFM)
EURESQuellenweg 63003 Bern-Wabern/Schweiz
www.bfm.admin.ch
Die kulturelle Vielfltigkeit der Schweiz reflektiert ihren Platz im Herzen Europas.
Dr. Peter Elford, Biologe, Vereinigtes Knigreich
+ LAnd + GESChiChtE + pOLitiSChES SyStEM ++ LEutE + AuFEnthALt + REChtE + BEWiLLiGunGEn +
LEBEn und ARBEitEn in dER SChWEiz
123196
-
dAS LAnd
Der offizielle Name der Schweiz, Con-
foederatio Helvetica (Schweizer Eidge-
nossenschaft) wird im Lateinischen
gebraucht und erklrt die Landesab-
krzung CH. Die Schweiz liegt in Euro-
pas Mitte und grenzt an fnf Lnder: Im
Sden an Italien, im Osten an ster-
reich und das Frstentum Liechten-
stein, im Norden an Deutschland und
im Westen an Frankreich. Als Binnen-
staat hat sie keinen direkten Zugang
zum Meer. Die Bodenflche betrgt
ca. 41300 km2.
Aus wirtschaftlicher Sicht ist das Land
sehr wettbewerbsfhig. Es verdankt
seinen Wohlstand dem industriellen
Sektor mit seiner Spitzentechnologie,
der chemisch-pharmazeutischen In-
dustrie sowie ihrem Dienstleistungs-
sektor, der namentlich von einem hoch
entwickelten Banken- und Versiche-
rungswesen geprgt ist.
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I VIII
Universitten/ETH
Pdagogische Hochschulen
Andere tertire Institutionen
Zusammenarbeit in der Lehrerbildung
Pdagogische Hochschule mit verschiedenen Standorten
Institutionen, die zu Fachhochschulen gehren
Fachhochschulen
Sportwissenschaft
Institut fr Sport und Sportwissenschaften (ISSW) Universitt Basel
Institut fr Sportwissenschaft (ISPW) Universitt Bern
Institut fr Sport Universitt Freiburg / Institut du sport Universit Fribourg
Institut des Sciences du Mouvement et de la Mdecine du Sport (ISMMS/ EEPS) Universit Genve
Institut des sciences du sport et de l'ducation physique (ISSEP) Universit Lausanne
Institut fr Bewegungswissenschaften und Sport (IBWS) ETH Zrich
Eidgenssische Hochschule fr Sport EHSM Magglingen
Lehrerbildung mit Fachbereich Sport
Haute Ecole Pdagogique BEJUNE Porrentruy, Biel, Delmont
Pdagogische Hochschule Bern (PH)
Pdagogische Hochschule Graubnden (PHGR) Chur
Pdagogische Hochschule FHNW Standorte Brugg, Zofingen, Aarau, Solothurn, Liestal, Basel
Pdagogische Hochschule Freiburg (PH) / Haute cole pdagogique fribourgoise (HEP)
Pdagogische Hochschule Thurgau (PH TG) Kreuzlingen
Haute cole pdagogique du canton de Vaud (HEP) Lausanne
Alta Scuola Pedagogica (ASP) Locarno
Pdagogische Hochschule des Kantons St. Gallen (PHSG) St. Gallen, Rorschach
Pdagogische Hochschule Schaffhausen (PHSH)
Pdagogische Hochschule Wallis (PHVS) Brig / Haute cole pdagogique du Valais (HEPVS) St. Maurice
Pdagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ) Hochschule Luzern, Hochschule Zug, Hochschule Schwyz
Pdagogische Hochschule Zrich (PHZH)
Institut Unterstrass an der Pdagogischen Hochschule Zrich
Institut de formation des matresses et des matres de l'enseignement secondaire (IFMES) Genve
(wird 2009 abgelst durch Institut Universitaire pour la Formation des Enseignant (IUFE))
Zrcher Hochschulinstitut fr Schulpdagogik und Fachdidaktik (ZHSF) Zrich
Sportwissenschaft und Lehrerbildung mit Fachbereich Sport
Institut fr Sport und Sportwissenschaften (ISSW) Universitt Basel
Institut fr Sportwissenschaft (ISPW) Universitt Bern
Institut fr Sport Universitt Freiburg / Institut du sport Universit Fribourg
Institut des Sciences du Mouvement et de la Mdecine du Sport (ISMMS/ EEPS) Universit Genve
Facult de psychologie et des sciences de l'ducation (FPSE) Universit Genve
Institut des sciences du sport et de l'ducation physique (ISSEP) Universit Lausanne
Sciences et pratique du sport (SEPS) Universit Neuchtel
Institut fr Bewegungswissenschaften und Sport (IBWS) ETH Zrich
Eidgenssische Hochschule fr Sport EHSM Magglingen
Hochschulen ohne Studienbereich SportEPFL Lausanne
Universit della Svizzera italiana Lugano
Universitt Luzern
Universitt St. Gallen
Universitt Zrich
Interkantonale Hochschule fr Heilpdagogik Zrich (HfH)
Berner Fachhochschule BFH (BE)
Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW (BS, BL, AG, SO)
Fachhochschule Ostschweiz FHO (SG, GR)
Hochschule Luzern (LU)
Haute Ecole Spcialise de Suisse occidentale HES-SO (JU, NE, GE, FR, VD, VS)
Scuola universitaria professionale della Svizzera italiana SUPSI (TI, VS)
Zricher Fachhochschule ZFH (ZH)
Fachhochschule Kalaidos FH KAL (ZH, AG)
Waadt
Genf
Freiburg
Neuen-burg
Bern
Zrich
Luzern
Obwalden
Nid-walden
St. Gallen
Appenzell AusserrhodenAppenzell Innerrhoden
Basel Stadt Basel Land
Schwyz
Uri
Glarus
Zug
Schaffhausen
Graubnden
Thurgau
Tessin
Jura Solothurn
Aargau
Wallis
dAS pOLitiSChE SyStEM
Die Schweiz ist ein Bundesstaat souve-
rner Gliedstaaten. Der ewige Bund der
drei Urkantone Uri, Schwyz und Unter-
walden im Jahr 1291 wurde als Geburts-
stunde der Schweiz gewhlt. Bern ist
die Verwaltungshauptstadt der Schwei-
zerischen Eidgenossenschaft.
Die Souvernitt, und damit die hchs-
te politische Autoritt, liegt gemss
Bundesverfassung bei der stimmbe-
rechtigten Bevlkerung. Sie whlt das
Parlament, das seinerseits die sieben
Mitglieder der Regierung, des Bundes-
rats, whlt. Gesetzgebendes Organ ist
die Bundesversammlung mit zwei
gleichberechtigten Kammern: dem
Stnderat (46 Vertreterinnen und Ver-
treter der Kantone) und dem National-
rat (200 Abgeordnete nach Partei-
enstrke).
Die 26 Kantone haben eigene Verfas-
sungen, Parlamente, Regierungen und
Gerichte. Die Aufteilung der Zustndig-
keiten zwischen Bund und Kantonen
wird durch die Bundesverfassung ge-
regelt.
Die Schweiz ist nicht Teil der Europ-
ischen Union (EU), jedoch Mitglied der
Europischen Freihandelsassoziation
(EFTA). 1992 lehnten die Schweizer
Stimmbrgerinnen und Stimmbrger
den Beitritt zum Europischen Wirt-
schaftsraum (EWR) ab. Die Schweiz
handelte aber Abkommen mit der EU
aus, die Mitte 2002 / 2006 / 2009 in
Kraft getreten sind.
diE BEvLkERunG
Die Schweiz ist nicht nur ein multikul-
turelles Land, weil mehrere Sprachen
gesprochen werden, sondern auch we-
gen der bis heute in den zahlreichen
Alpentlern bewahrten Traditionen
und Besonderheiten der einheimi-
schen Bevlkerung.
Ende 2012 umfasste die Wohnbevlke-
rung 8 Millionen Personen; ber 22%
davon sind auslndische Staatsangeh-
rige. Zudem arbeiteten rund 260000
Grenzgngerinnen und Grenzgnger
in der Schweiz, die vor allem entlang
der Schweizer Grenze wohnen. Der An-
teil der Bevlkerung auslndischer Her-
kunft ist in den grossen Stdten hoch.
+ diE SChWEiz +
-
Die Schweiz ist ein offenes Land, weshalb ich mich hier zuhause fhle.
Ruzena Vojacek-Dermek, Coiffeuse, Tschechien
In Genf, Zrich oder Bern leben Staats-
angehrige aus mehr als hundert ver-
schiedenen Lndern.
Vier Landessprachen sind anerkannt:
Deutsch, Franzsisch, Italienisch und
Rtoromanisch. Rund 70% der Bevl-
kerung sprechen einen der zahl-
reichen schweizerdeutschen Dialekte
(vor allem in der Nord-, Zentral- und
Ostschweiz). 20% sprechen Franz-
sisch. Dieser Teil der Bevlkerung lebt
in der Romandie genannten West-
schweiz. Die Bevlkerung des Tessins
auf der Alpensdseite spricht Italie-
nisch. Ein Teil der Bevlkerung spricht
auch italienische Dialekte. Rtoroma-
nisch wird nur in bestimmten Tlern
des Kantons Graubnden gesprochen.
In der Schweiz geschieht die soziale In-
tegration vorwiegend ber die Arbeit.
Die Schweizerinnen und Schweizer
stehen im Ruf, arbeitsam, gewissenhaft
und pnktlich zu sein.
diE WhRunG
Die Schweiz gehrt nicht zur Euro-
Zone. Ihre Whrung ist der Schweizer
Franken (CHF).
Banknoten:
CHF 10, 20, 50, 100, 200 und 1000
Mnzen:
5, 10, 20 und 50 Rappen sowie CHF 1, 2, 5
Neben Schweizer Franken werden Euro
in den Geschften immer mehr akzep-
tiert. Viele Geschfte geben die Preise
sogar in Franken und Euro an.
-
Ich bin 1995 als Archeologiestudentin in die Schweiz gekommen. An der Uni habe ich meinen zuknftigen Mann kennengelernt, mit dem ich drei Kinder habe vier gute Grnde, dieses Land nicht mehr zu verlassen.
Carmen Defferrard-Buda, Archologin, Rumnien
+ AuFEnthALt in dER SChWEiz +
1 Belgien, Dnemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, sterreich, Portugal, Schweden, Spanien, Vereinigtes Knigreich, Zypern und Malta
2 Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn
3 Island, Liechtenstein und Norwegen
4 Um eine Aufenthaltsbewilligung zu erlangen, mssen den zustndigen Behrden folgende Dokumente vorgewiesen werden: eine gltige Identittskarte, der Arbeitsvertrag, eine Kopie des Mietvertrags, Foto im Passformat.
WELChE BEWiLLiGunGEn
BRAuChEn BRGERinnEn und
BRGER dER Eu/EFtA FR diE
ARBEit und dEn AuFEnthALt
in dER SChWEiz?
BRGERinnEn und BRGER dER
Eu-171, dER Eu-82 und dER EFtA3-
StAAtEn
Arbeitskrfte aus der EU-17, der EU-8
und den EFTA-Staaten profitieren von
der vollen Personenfreizgigkeit.
Sie drfen sich whrend drei Monaten
ohne Bewilligung in der Schweiz aufhal-
ten und hier eine Erwerbsttigkeit auf-
nehmen. Es besteht lediglich eine Mel-
depflicht bei den zustndigen Behrden.
Dauert die Erwerbsttigkeit lnger als
drei Monate, mssen sie sich bei der
Wohngemeinde anmelden und eine
Aufenthaltsbewilligung beantragen 4.
www Meldeverfahren:
www.bfm.admin.ch > Themen > Freier Personenverkehr
Schweiz EU/EFTA
+ Bundesrat ruft ventilklausel fr Eu-17 und Eu-8 Staa-ten an +
Der Bundesrat hat beschlossen, die im Freizgigkeitsab-kommen vorgesehene Ventilklausel in Anspruch zu neh-men. Per 1. Mai 2013 wird deshalb die Kontingentierung der B-Bewilligung (Aufenthaltsbewilligung von fnf Jah-ren Dauer) fr Angehrige der osteuropischen EU-8-Staaten fortgesetzt und per 1. Juni 2013 auf B-Bewilli-gungen fr Erwerbsttige aus EU-17-Staaten ausgedehnt. Die Massnahme wird whrend eines Jahres gelten.
Davon betroffen sind Personen, welche mit jhrigem,
www Weitere Informationen zur Ventilklausel finden Sie unter: www.bfm.admin.ch
> Themen > Freier Personenverkehr Schweiz EU/EFTA
berjhrigem oder unbefristetem Arbeitsvertrag in der Schweiz eine Stelle antreten wollen und dafr eine Auf-enthaltsbewilligung B als Erwerbsttige beantragen. Dasselbe gilt fr selbstndig Erwerbende, die sich in der Schweiz niederlassen mchten.
+ AChtunG: StAAtSAnGEhRiGE Eu-17 und Eu-8 +
-
chenen Aufenthalt von zehn Jahren er-
teilt werden. Zustndig fr das Ausstel-
len der Bewilligungen sind die Kantone.
GREnzGnGERinnEn und GREnz-
GnGER dER Eu-17/Eu-8 und dER
EFtA
Fr Brgerinnen und Brger der EU-17,
EU-8 und der EFTA-Staaten gelten kei-
ne Grenzzonen mehr. Sie knnen ber-
all in der Schweiz eine unselbststndi-
ge oder selbststndige Erwerbsttigkeit
ausben (vollstndige geografische
und berufliche Mobilitt) unter Beibe-
halt ihres Hauptwohnsitzes in einem
beliebigen EU-/EFTA-Staat. Die Mg-
lichkeit des Wochenaufenthalts in der
Schweiz besteht weiterhin. Hierfr ist
BRGERinnEn und BRGER AuS
BuLGARiEn und RuMniEn (Eu-2)
Fr Staatsangehrige von Bulgarien
und Rumnien wird die Ausbung
einer unselbststndigen Erwerbsttig-
keit in der Schweiz unter folgenden
bergangsbestimmungen bewilligt:
Vorrang einheimischer Arbeits-
krfte (Inlndervorrang)
Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbe-
dingungen
Kontingente fr Daueraufenthalts-
und Kurzaufenthaltsbewilligungen
Diese Zulassungsbeschrnkungen kn-
nen bis 2016 aufrecht erhalten werden.
AuFEnthALtSBEWiLLiGunGEn
kuRzAuFEnthALtSBEWiLLiGunG
(Ausweis L EU/EFTA): Die Gltigkeits-
dauer dieser Bewilligung entspricht
derjenigen des Arbeitsvertrags. Sie
kann bis zu einer Gesamtdauer von
12 Monaten ausgestellt werden und
wird an Personen erteilt, deren befriste-
tes Arbeitsverhltnis weniger als ein
Jahr dauert. Stellensuchende erhalten
ab 3 Monaten ebenfalls eine Bewilli-
gung L EU/EFTA. Der Wechsel des
Wohn- und Arbeitsortes ist frei.
AuFEnthALtSBEWiLLiGunG
(Ausweis B EU/EFTA): Diese Aufent-
haltsbewilligung wird Personen erteilt,
welche eine Einstellungserklrung des
Arbeitgebers oder eine Arbeitsbeschei-
nigung fr ein unbefristetes oder min-
destens 12 Monate dauerndes Arbeits-
verhltnis vorlegen. Die Aufenthalts-
bewilligung hat eine Gltigkeitsdauer
von fnf Jahren. Sie wird ohne weitere
Formalitten um fnf Jahre verlngert.
niEdERLASSunGSBEWiLLiGunG
(Ausweis C EU/EFTA): Staatsangehrige
der EU-15 und der EFTA erhalten diese
unbefristete Bewilligung nach einem
ordentlichen und ununterbrochenen
Aufenthalt von fnf Jahren in der
Schweiz. Angehrigen der brigen EU-
Staaten kann sie in der Regel erst nach
einem ordentlichen und ununterbro-
www Aufenthalt in der Schweiz:
www.bfm.admin.ch > Themen
www Kantonale Migrationsbehrden:
www.bfm.admin.ch > Das BFM > Kontakt > Kantonale Behrden
jedoch eine Anmeldung bei der Wohn-
gemeinde ntig. Arbeitsverhltnisse
unter 3 Monaten sind bewilligungsfrei
und mssen lediglich den zustndigen
Behrden gemeldet werden (online
Meldeverfahren).
Eine lnger als 3 Monate dauernde Er-
werbsttigkeit in der Schweiz unter-
steht weiterhin der Bewilligungspflicht
fr Grenzgngerinnen und Grenzgn-
ger (Ausweis G EU/EFTA). Diese Per-
sonen mssen demnach bei den Mi-
grationsbehrden ihres Arbeitsorts um
eine Bewilligung ersuchen. Fr die
Einreichung des Gesuchs wird eine
gltige Identittskarte oder ein gl-
tiger Pass bentigt. www www.bfm.admin.ch
> Themen > Personenfreizgigkeit > EU/EFTA Brger
> Bulgarien/Rumnien
www Meldeverfahren:
www.bfm.admin.ch > Themen > Freier Personenverkehr
Schweiz EU/EFTA > Meldeverfahren fr kurzfristige
Erwerbsttigkeit
-
Ich habe in der Schweiz viele sehr glubige Personen getroffen. Das htte ich mir nicht vorstellen knnen!
Jean-Pierre Rchal, Pfarrer, Frankreich
GREnzGnGER AuS BuLGARiEn
und RuMniEn
Staatsangehrige von Bulgarien und
Rumnien, die ihren Wohnsitz in einer
auslndischen Grenzzone haben und
in einer benachbarten Grenzzone der
Schweiz arbeiten, knnen ein Gesuch
um eine Grenzgngerbewilligung G
EU/EFTA einreichen. Die Bewilligung,
die sie erhalten, ist nur fr die Grenz-
zonen der Schweiz gltig.
Fr Grenzgnger gelten folgende ber-
gangsbestimmungen:
Vorrang einheimischer Arbeits-
krfte (Inlndervorrang)
Kontrolle der Lohn- und Arbeits-
bedingungen
Kontingente fr Daueraufenthalts-
und Kurzaufenthaltsbewilligungen
Diese Zulassungsbeschrnkungen kn-
nen bis 2016 aufrecht erhalten werden.
diEnStLEiStunGSERBRinGERin-
nEn und diEnStLEiStunGSER-
BRinGER dER Eu-17/Eu-8 und dER
EFtA-StAAtEn
Staatsangehrige der EU-17, der EU-8 und
der EFTA-Staaten haben das Recht, bewil-
ligungsfrei Dienstleistungen bis zu 90
Arbeitstagen pro Person/Ent sende firma
und Kalenderjahr zu erbringen. Es be-
steht jedoch eine Meldepflicht, welche in
der Regel online wahrgenommen wird.
diEnStLEiStunGSERBRinGERin-
nEn und diEnStLEiStunGSER-
BRinGER AuS BuLGARiEn und
RuMniEn
Staatsangehrige von Bulgarien und Ru-
mnien haben das Recht, bewilligungs-
frei Dienstleistungen bis zu 90 Arbeits-
tagen pro Person/Entsendefirma und
Kalenderjahr zu erbringen. Es besteht
jedoch eine Meldepflicht, welche in der
Regel online wahrgenommen wird.
Achtung: Staatsangehrige von Bulga-
rien und Rumnien, die in einer der
www Meldeverfahren:
www.bfm.admin.ch > Themen > Freier Personenverkehr
Schweiz EU/EFTA > Meldeverfahren fr kurzfristige
Erwerbsttigkeit
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Ich liebe es, mit Schweizern in der Schweiz zu arbeiten: Die Arbeitsbedingungen sind hervorragend, und ich schtze den Wert, der der Arbeit beigemessen wird, die kon-struktive Stimmung und den Teamgeist.
Magdalena Zajac, Kommunikationsfachfrau, Polen
Achtung: Selbststndigerwerbende, die
nicht mehr fr ihren eigenen Lebensun-
terhalt aufkommen knnen und Sozial-
hilfe beantragen, verlieren ihr Aufent-
haltsrecht. dies gilt fr alle Selbststn-
digerwerbenden aus Eu/EFtA-Lndern.
folgenden vier Branchen arbeiten
mchten, bentigen vom ersten Ar-
beitstag an eine Kurzaufenthaltsbe-
willigung. Diese muss bei der zustndi-
gen Migrationsbehrde angefordert
werden:
Bauhaupt- und Baunebengewerbe
Pflanzen- und Gartenbau
Reinigungsgewerbe in der Industrie
und in Betrieben
Bewachungs- und Sicherheitsdienst
Diese Zulassungsbeschrnkungen kn-
nen bis 2016 aufrecht erhalten werden.
SELBStStndiGERWERBEndE
Staatsangehrige der EU-17/EU-8/EU-2*
und EFTA haben das Recht, in der
Schweiz eine selbststndige Erwerbst-
tigkeit auszuben. Dazu mssen sie sich
bei Ihrer Wohngemeinde anmelden
und eine Aufenthaltsbewilligung fr
Selbststndigerwerbende beantragen.
Wenn sie nachweisen knnen, dass sie
tatschlich eine selbststndige Erwerbs-
ttigkeit ausben werden, welche es ih-
nen erlaubt, den eigenen Unterhalt zu
bestreiten, wird eine Aufenthaltsbewil-
ligung fr fnf Jahre ausgestellt.
www Meldeverfahren:
www.bfm.admin.ch > Themen > Freier Personenverkehr
Schweiz EU/EFTA > Meldeverfahren fr kurzfristige
Erwerbsttigkeit
* Bulgarien und Rumnien
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Ich habe in der Schweiz die Liebe meines Lebens getroffen.
Giovanni Ascione, Chef de Rang, Italien
www KMU-Portal:
www.kmu.admin.ch > KMU-Themen > Firmengrndung > Unternehmensgrndung durch auslndische Staatsangehrige
www Die Kantone online:
www.ch.ch > Behrdenverzeichnis
www Kantonale Migrationsbehrden:
www.bfm.admin.ch > Das BFM > Kontakt > Kantonale Behrden
Fotos & Design: eisbreche
r-exp
edition
.ch
gebsst werden. Vergessen Sie nicht,
dass Sie ohne Bewilligung auch keine
Sozialleistungen erhalten!
Ihr Arbeitgeber muss die Vorschriften
des Bundesgesetzes gegen die Schwarz-
arbeit ebenfalls befolgen auch er
kann bestraft werden.
FAMiLiEnnAChzuG
Staatsangehrige der EU-/EFTA, die
das Aufenthaltsrecht der Schweiz er-
worben haben, drfen die Familien-
mitglieder in direkter Linie, denen
sie Unterhalt gewhren, nachziehen.
ARBEit OhnE BEWiLLiGunG
Es ist verboten, in der Schweiz ohne
Bewilligung einer Erwerbsttigkeit
nachzugehen. Nehmen Sie also keine
Stelle an, bevor Sie sicher sind, eine Ar-
beitsbewilligung zu erhalten. Falls Sie
ohne Bewilligung arbeiten, knnen Sie
www Schwarzarbeit:
www.seco.admin.ch > Themen > Arbeit > Schwarzarbeit
www Familiennachzug:www.bfm.admin.ch
> Themen > Personenfreizgigkeit Schweiz - EU/EFTA
> EU/EFTA-Brger in der Schweiz > Fact sheets > Familiennachzug