Eurex Tutorial dt T7 V2.5 210915 Final

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Eurex Handbuch Eurex-Händlerprüfung Tutorial-Handbuch Klassifizierung Unrestricted SW-Rel. No. Dok.-Ref. No. Version T7 2.5 Datum 18.09.2015 © Eurex 2011 Die Deutsche Börse AG (DBAG), die Clearstream Banking AG (Clearstream), die Eurex Frankfurt AG, die Eurex Clearing AG (Eurex Clearing) sowie die Eurex Bonds GmbH (Eurex Bonds) und die Eurex Repo GmbH (Eurex Repo) sind gemäß deutschem Recht eingetragene Kapitalgesellschaften. Die Eurex Zürich AG ist eine gemäß schweizerischem Recht eingetragene Aktiengesellschaft. Die Clearstream Banking S.A. (Clearstream) ist eine gemäß luxemburgerischem Recht eingetragene Aktiengesellschaft. Die U.S. Exchange Holdings, Inc. und die International Securities Exchange Holdings, Inc. (ISE) sind gemäß amerikanischem Recht eingetragene Aktiengesellschaften. Die Trägergesellschaft der Eurex Deutschland ist die Eurex Frankfurt AG (Eurex). Eurex Deutschland und Eurex Zürich AG werden nachfolgend als die „Eurex-Börsen” bezeichnet. Das gesamte geistige Eigentum, geschützte und andere Rechte sowie Rechtsstellungen an dieser Publikation und ihrer Thematik (mit Ausnahme bestimmter, unten aufgeführter Handels- und Dienstleistungsmarken) stehen im Eigentum der DBAG und ihrer verbundenen Unternehmen; dazu gehören unter anderem alle Patente, eingetragene Gebrauchsmus- ter, Urheberrechte, Handels- und Dienstleistungsmarkenrechte. Obwohl bei der Erstellung dieser Publikation angemessene Sorgfalt verwendet wurde, deren Einzelheiten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung richtig und nicht irreführend darzustellen, geben DBAG, Clearstream, Eurex, Eurex Clearing, Eurex Bonds, Eurex Repo sowie die Eurex-Börsen und ihre jeweiligen Angestellten und Vertreter (a) keinerlei ausdrückliche oder konkludente Zusicherungen oder Gewährleistungen im Hinblick auf die in dieser Publikation enthaltenen Informationen ab; dies gilt unter anderem für jegliche stillschweigende Gewährleistung der allgemeinen Tauglichkeit zum gewöhnlichen Gebrauch oder der Eignung zu einem bestimmten Zweck sowie jegliche Gewährleistung im Hinblick auf die Genauigkeit, Richtigkeit, Qualität, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und sind (b) in keinem Fall verantwortlich oder haftbar für die Verwendung oder den Gebrauch der in dieser Publikation enthaltenen Informationen durch Dritte im Rahmen deren Tätigkeit oder für etwaige in dieser Publikation enthaltene Fehler oder Auslassungen. Diese Publikation dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Diese Publikation ist nicht für Werbungszwecke bestimmt, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information. Alle Beschreibungen, Beispiele und Berechnungen in dieser Publikation dienen lediglich der Veranschaulichung. Eurex und Eurex Clearing bieten Teilnehmern der Eurex-Börsen beziehungsweise Clearing-Mitgliedern von Eurex Clearing Dienstleistungen direkt an. Diejenigen, welche die über die Eurex-Börsen erhältlichen Produkte handeln oder solche Produkte anderen anbieten und verkaufen möchten oder die in den Besitz einer Clearing-Lizenz von Eurex Clearing gelangen möchten, um an dem durch Eurex Clearing angebotenen Clearing-Prozess teilzunehmen, sollten im Vorfeld die rechtlichen und regulatorischen Erfordernisse der für sie anwendbaren Rechtsordnungen sowie die mit solchen Produkten verbundenen Risiken berücksichtigen. Eurex-Derivate (mit Ausnahme der EURO STOXX 50® Index Futures- Kontrakte, der EURO STOXX® Select Dividend 30 Index Futures-Kontrakte, der STOXX® Europe 50 Index Futures-Kontrakte, der STOXX® Europe 600 Index Futures-Kontrakte, der STOXX® Europe Large/Mid/Small 200 Index Futures-Kontrakte, der EURO STOXX® Banks Futures-Kontrakte, der STOXX® Europe 600 Banks/Industrial Goods & Services/ Insurance/Media/Personal & Household Goods/Travel & Leisure/Utilities Futures-Kontrakte, der Dow Jones Global Titans 50 IndexSM Futures-Kontrakte, der DAX®-Futures-Kontrakte, der MDAX®-Futures-Kontrakte, der TecDAX®-Futures-Kontrakte, der SMIM®-Futures-Kontrakte, der SLI Swiss Leader Index® Futures-Kontrakte, der Eurex Inflations-/Rohstoff-/Wetter- /Immobilien- und Zinsderivate) stehen derzeit nicht zum Angebot, Verkauf oder Handel in den Vereinigten Staaten oder durch Steuerbürger der Vereinigten Staaten zur Verfügung. Handels- und Dienstleistungsmarken Buxl®, DAX®, DivDAX®, eb.rexx®, Eurex®, Eurex Bonds®, Eurex Repo®, Eurex Strategy WizardSM, Euro GC Pooling®, FDAX®, FWB®, GC Pooling®, GCPI®, MDAX®, ODAX®, SDAX®, TecDAX®, USD GC Pooling®, VDAX®, VDAX-NEW® und Xetra® sind eingetragene Handelsmarken der Deutsche Börse AG. Phelix Base® und Phelix Peak® sind eingetragene Handelsmarken der European Energy Exchange AG (EEX). Die Dienstleistungsmarken MSCI Russia und MSCI Japan sind exklusives Eigentum von MSCI Barra. iTraxx® ist eine eingetragene Handelsmarke der International Index Company Limited (IIC) und zur Verwendung durch Eurex lizenziert worden. Weder Eurex noch iTraxx® Europe 5- year Index Futures, iTraxx® Europe HiVol 5-year Index Futures sowie iTraxx® Europe Crossover 5-year Index Futures werden von IIC gesponsert, empfohlen oder vermarktet.

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Eurex Handbuch

Eurex-Händlerprüfung Tutorial-Handbuch Klassifizierung Unrestricted SW-Rel. No. Dok.-Ref. No. Version T7 2.5 Datum 18.09.2015

© Eurex 2011 Die Deutsche Börse AG (DBAG), die Clearstream Banking AG (Clearstream), die Eurex Frankfurt AG, die Eurex Clearing AG (Eurex Clearing) sowie die Eurex Bonds GmbH (Eurex Bonds) und die Eurex Repo GmbH (Eurex Repo) sind gemäß deutschem Recht eingetragene Kapitalgesellschaften. Die Eurex Zürich AG ist eine gemäß schweizerischem Recht eingetragene Aktiengesellschaft. Die Clearstream Banking S.A. (Clearstream) ist eine gemäß luxemburgerischem Recht eingetragene Aktiengesellschaft. Die U.S. Exchange Holdings, Inc. und die International Securities Exchange Holdings, Inc. (ISE) sind gemäß amerikanischem Recht eingetragene Aktiengesellschaften. Die Trägergesellschaft der Eurex Deutschland ist die Eurex Frankfurt AG (Eurex). Eurex Deutschland und Eurex Zürich AG werden nachfolgend als die „Eurex-Börsen” bezeichnet. Das gesamte geistige Eigentum, geschützte und andere Rechte sowie Rechtsstellungen an dieser Publikation und ihrer Thematik (mit Ausnahme bestimmter, unten aufgeführter Handels- und Dienstleistungsmarken) stehen im Eigentum der DBAG und ihrer verbundenen Unternehmen; dazu gehören unter anderem alle Patente, eingetragene Gebrauchsmus-ter, Urheberrechte, Handels- und Dienstleistungsmarkenrechte. Obwohl bei der Erstellung dieser Publikation angemessene Sorgfalt verwendet wurde, deren Einzelheiten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung richtig und nicht irreführend darzustellen, geben DBAG, Clearstream, Eurex, Eurex Clearing, Eurex Bonds, Eurex Repo sowie die Eurex-Börsen und ihre jeweiligen Angestellten und Vertreter (a) keinerlei ausdrückliche oder konkludente Zusicherungen oder Gewährleistungen im Hinblick auf die in dieser Publikation enthaltenen Informationen ab; dies gilt unter anderem für jegliche stillschweigende Gewährleistung der allgemeinen Tauglichkeit zum gewöhnlichen Gebrauch oder der Eignung zu einem bestimmten Zweck sowie jegliche Gewährleistung im Hinblick auf die Genauigkeit, Richtigkeit, Qualität, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und sind (b) in keinem Fall verantwortlich oder haftbar für die Verwendung oder den Gebrauch der in dieser Publikation enthaltenen Informationen durch Dritte im Rahmen deren Tätigkeit oder für etwaige in dieser Publikation enthaltene Fehler oder Auslassungen. Diese Publikation dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Diese Publikation ist nicht für Werbungszwecke bestimmt, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information. Alle Beschreibungen, Beispiele und Berechnungen in dieser Publikation dienen lediglich der Veranschaulichung. Eurex und Eurex Clearing bieten Teilnehmern der Eurex-Börsen beziehungsweise Clearing-Mitgliedern von Eurex Clearing Dienstleistungen direkt an. Diejenigen, welche die über die Eurex-Börsen erhältlichen Produkte handeln oder solche Produkte anderen anbieten und verkaufen möchten oder die in den Besitz einer Clearing-Lizenz von Eurex Clearing gelangen möchten, um an dem durch Eurex Clearing angebotenen Clearing-Prozess teilzunehmen, sollten im Vorfeld die rechtlichen und regulatorischen Erfordernisse der für sie anwendbaren Rechtsordnungen sowie die mit solchen Produkten verbundenen Risiken berücksichtigen. Eurex-Derivate (mit Ausnahme der EURO STOXX 50® Index Futures-Kontrakte, der EURO STOXX® Select Dividend 30 Index Futures-Kontrakte, der STOXX® Europe 50 Index Futures-Kontrakte, der STOXX® Europe 600 Index Futures-Kontrakte, der STOXX® Europe Large/Mid/Small 200 Index Futures-Kontrakte, der EURO STOXX® Banks Futures-Kontrakte, der STOXX® Europe 600 Banks/Industrial Goods & Services/ Insurance/Media/Personal & Household Goods/Travel & Leisure/Utilities Futures-Kontrakte, der Dow Jones Global Titans 50 IndexSM Futures-Kontrakte, der DAX®-Futures-Kontrakte, der MDAX®-Futures-Kontrakte, der TecDAX®-Futures-Kontrakte, der SMIM®-Futures-Kontrakte, der SLI Swiss Leader Index® Futures-Kontrakte, der Eurex Inflations-/Rohstoff-/Wetter-/Immobilien- und Zinsderivate) stehen derzeit nicht zum Angebot, Verkauf oder Handel in den Vereinigten Staaten oder durch Steuerbürger der Vereinigten Staaten zur Verfügung. Handels- und Dienstleistungsmarken Buxl®, DAX®, DivDAX®, eb.rexx®, Eurex®, Eurex Bonds®, Eurex Repo®, Eurex Strategy WizardSM, Euro GC Pooling®, FDAX®, FWB®, GC Pooling®, GCPI®, MDAX®, ODAX®, SDAX®, TecDAX®, USD GC Pooling®, VDAX®, VDAX-NEW® und Xetra® sind eingetragene Handelsmarken der Deutsche Börse AG. Phelix Base® und Phelix Peak® sind eingetragene Handelsmarken der European Energy Exchange AG (EEX). Die Dienstleistungsmarken MSCI Russia und MSCI Japan sind exklusives Eigentum von MSCI Barra. iTraxx® ist eine eingetragene Handelsmarke der International Index Company Limited (IIC) und zur Verwendung durch Eurex lizenziert worden. Weder Eurex noch iTraxx® Europe 5-year Index Futures, iTraxx® Europe HiVol 5-year Index Futures sowie iTraxx® Europe Crossover 5-year Index Futures werden von IIC gesponsert, empfohlen oder vermarktet.

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Die alleinige Verantwortung für die Entwicklung der Eurex iTraxx® Credit Futures-Kontrakte sowie für den Handel und die Marktüberwachung liegt bei Eurex. Die Verwendung der Produkte wird von der ISDA® weder gesponsert noch empfohlen. ISDA® ist eine eingetragene Handelsmarke der International Swaps and Derivatives Association, Inc. IPD UK Annual All Property Index ist eine eingetragene Handelsmarke der Investment Property Databank Limited (IPD) und zur Verwendung durch Eurex für Derivate lizenziert worden. SLI®, SMI® und SMIM® sind eingetragene Handelsmarken der SIX Swiss Exchange AG. Die STOXX® Indizes, die darin enthaltenen Daten und die im Indexnamen verwendeten Marken sind geistiges Eigentum der STOXX Limited und/oder ihrer Lizenzgeber, welches unter Lizenz gebraucht wird. Die auf den Indizes basierenden Derivate von Eurex sind in keiner Weise von STOXX und ihren Lizenzgebern gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und weder STOXX noch ihre Lizenzgeber tragen diesbezüglich irgendwelche Haftung. Dow Jones, Dow Jones Global Titans 50 IndexSM und Dow Jones Sector Titans IndexesSM sind Dienstleistungsmarken der Dow Jones & Company, Inc. Dow Jones-UBS Commodity IndexSM und alle zugehörigen Sub-Indizes sind Dienstleistungsmarken der Dow Jones & Company, Inc. und der UBS AG. Alle Derivate auf Grundlage dieser Indizes werden nicht von Dow Jones & Company, Inc. oder UBS AG gesponsert, befürwortet, verkauft oder gefördert, und die Parteien sichern in keiner Weise die Ratsamkeit eines Handels mit solchen Produkten oder der Anlage in solche Produkte zu. Sämtliche Verweise auf Preise resultierend aus dem Fixing am Londoner Gold- und Silbermarkt erfolgen mit Erlaubnis von The London Gold Market Fixing Limited sowie The London Silver Market Fixing Limited, die der Klarheit halber keine Beteiligung an und keinerlei Verantwortung für einen Basiswert übernehmen, auf den sich Fixing-Preise beziehen könnten. PCS® und Property Claim Services® sind eingetragene Handelsmarken der ISO Services, Inc. Korea Exchange, KRX, KOSPI und KOSPI 200 sind eingetragene Handelsmarken der Korea Exchange, Inc. BSE und SENSEX sind Handels- bzw. Dienstleistungsmarken der Bombay Stock Exchange (BSE); alle daraus entstehenden Rechte, gesetzlicher oder sonstiger Natur, verbleiben vollständig bei der BSE. Jedwede Verletzung derselben bedeutet ein Verstoß nach indischem Recht und internationaler Verträge, die gleichen Sachverhalt betreffen. Die Namen anderer Gesellschaften und Produkte Dritter können die Handels- oder Dienstleistungsmarken ihrer jeweiligen Eigentümer sein.

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Inhalt

1. Einführung 6 1.1. Übersicht 6 1.2. Einzelheiten zum Prüfungsablauf 8 1.3. Annahmen und Fehlerquellen für die vollständige Prüfung 10 1.4. Zusätzliche Lernunterlagen 12

2. Handel und Clearing 13 2.1. Übersicht 13 2.2. Börsenordnung 15 2.2.1. Organisation und Struktur 15 2.2.2. Zulassung zum Börsenhandel 17 2.2.3. Ruhen der Börsenzulassung und Ausschluss vom Börsenhandel 21 2.2.4. Zulassung von Termingeschäften 22 2.2.5. Positionslimite 23 2.2.6. Ablauf des Terminhandels 25 2.3. Das Eurex-Marktmodell 27 2.3.1. Bedingungen für den Handel und Kontraktspezifikationen 27 2.3.2. Orderarten und Matching-Regeln 29 2.3.3. Clearing-Bedingungen 37 2.3.4. Die Mistrade-Regeln 41 2.3.5. „Trading On Behalf“ 42 2.4. Verwendung von Eurex Exchange’s T7 44 2.4.1. „Eurex Trader and Admin GUI – Manual“ 44 2.4.2. Eingabearten 46 2.4.3. Überprüfung der Angemessenheit des Preises („Price Reasonability Check“) 46 2.4.4. Orderattribute 46 2.4.5. Zusätzliche Funktionen bei der Ordereingabe 47 2.4.6. Steuerung der Handelsberechtigung 47 2.4.7. Aufbau einer Benutzer-ID 47 2.4.8. Automatisierte Ausübung von Optionen 48 2.4.9. Handel von komplexen Instrumenten 48 2.4.10. Weitere wichtige Punkte in der Zusammenfassung 48 2.5. Abschließende Hinweise 50

3. Die Produkte im Detail 51 3.1. Übersicht 51 3.2. Aktienoptionen 52 3.3. Aktienindex-Futures 54 3.4. Fixed-Income-Futures 57 3.5. Aktienindex-Optionen 59 3.6. Fixed-Income-Optionen 61 3.7. Geldmarktprodukte 63 3.8. Abschließende Hinweise 64

4. Grundlagen zu Futures und Optionen 65 4.1. Übersicht 65 4.2. Derivate und ihre Basiswerte 65 4.2.1. Risiko und Volatilität 67 4.2.2. Abhängigkeit zwischen Kassa- und Derivatemärkten 67 4.2.3. Preisbildung bei Futures und Optionen 68

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4.2.4. Absicherung im Kassamarkt 71 4.2.5. Weitere Merkmale von Finanzderivaten 74 4.3. Grundlagen zu Futures 76 4.3.1. Cost-of-Carry und Basis 77 4.3.2. Konvertierungsfaktor 80 4.3.3. Cash-and-Carry / Reverse-Cash-and-Carry 82 4.3.4. Duration und Basispunktwert 87 4.4. Grundlagen zu Optionen 91 4.4.1. Die vier Grundpositionen im Optionshandel 92 4.4.2. Zeitwert und innerer Wert 95 4.4.3. Volatilität 97 4.4.4. Sensitivitätskennzahlen („Greeks“) 98 4.4.5. Put/Call-Parität 100 4.4.6. Optionspreismodelle 102 4.4.7. Strategien 105 4.4.8. Synthetische Positionen 108 4.5. Abschließende Hinweise 110

5. Eurex-Produkte in der Praxis 111 5.1. Übersicht 111 5.2. Aktienoptionen 112 5.2.1. Absicherungstechniken – Delta- und Gamma-Hedging 114 5.2.2. Arbitragestrategien mit Conversions und Reversals 115 5.3. Aktienindex-Futures 117 5.3.1. Verhältnis zwischen Kassa- und Terminpreis – negative Preisbasis 119 5.3.2. Portfolioabsicherung und Betafaktor 120 5.3.3. Anpassung des Portfolio-Betas mit Futures 122 5.3.4. Weitere Konzepte zur Risikosteuerung 122 5.4. Fixed-Income-Futures 123 5.4.1. Cash-and-Carry 124 5.4.2. Absicherung von Anleihen 126 5.4.3. Handelsstrategien zur Ausnutzung von Änderungen der Zinsstrukturkurve 129 5.5. Aktienindex-Optionen 130 5.5.1. Wert einer Box-Arbitrage 131 5.5.2. Kombinierte Absicherung mit Beta- und Deltafaktor 133 5.6. Fixed-Income-Optionen 134 5.6.1. „Future-Style“-Marginverfahren 134 5.6.2. Arbitragestrategie 135 5.6.3. Futures Spread Trading 137 5.7. Geldmarktprodukte 139 5.8. Abschließende Hinweise 141

6. Anhang 142 6.1. Definitionen und Annahmen 142 6.1.1. Variablen 142 6.1.2. Grundlagen der Rechenoperationen 144 6.1.3. Formeln 145 6.2. Glossar 149 6.3. Vorbereitungsmaterial 163 6.3.1. Download 163 6.3.2. Matrix Vorbereitungsmaterial 164 6.4. Literaturempfehlung 165

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1. Einführung

1.1. Übersicht

Um die Handelszulassung für die Eurex-Börsen zu erlangen, müssen angehende Händler um ihre fachlichen Kenntnisse nachzuweisen die Eurex Händlerprüfung bestehen, die wiederum nur im Rahmen eines laufenden Zulassungsverfahrens als Eurex Händler abgelegt werden kann. Diese öffentlich-rechtliche Eurex Händlerprüfung umfasst lediglich die Themenbereiche Regelwerk der Eurex Börsen und Funktionsweise des elektronischen Handels.

Die theoretischen Grundlagen zu Futures und Optionen und deren praktische Anwendung sind nicht Bestandteil der öffentlich rechtlichen Eurex Händlerprüfung.

Um dem Bedarf des Marktes nach einer aussagekräftigen Händlerqualifizierung für den professio-nellen Umgang mit Financial Futures und Optionen gerecht zu werden, bietet die Capital Markets Academy den Zertifikatslehrgang zum Börsenhändler Eurex an. Der Besuch dieses Lehrgangs mit bestandener Abschlussprüfung wird als Nachweis sowohl für die praktische Erfahrung als auch für die fachlichen Kenntnisse anerkannt und gilt somit als Zulassung zum Börsenhandel an der Eurex.

Dieses Handbuch dient Ihnen zur Kurs begleitenden Vorbereitung auf die Abschlussprüfung des Lehrgangs zum zertifizierten Börsenhändler Eurex. Die Abschlussprüfung umfasst die folgenden Themenbereiche:

§ Der Börsenbetrieb – einschließlich der Eurex Regelwerke – und die Rahmenbedingungen für die Handhabung von Orders und das Zustandekommen von Geschäften.

§ Die Spezifikation der an Eurex gehandelten Kontrakte.

§ Die theoretischen Grundlagen für Futures und Optionen.

§ Die praktische Anwendung von Futures und Optionen, also das Eingehen bzw. die Absicherung von Risiken.

Im Rahmen des Handbuchs wird zunächst das behandelte Thema beschrieben, gefolgt von bei-spielhaften Fragestellungen und Hinweisen zur Problemlösung. Etwa ein Drittel des Prüfungsfra-genkatalogs ist öffentlich zugänglich; die Auswahl ist repräsentativ für den gesamten Katalog. Ein Teil der veröffentlichten Fragen befindet sich im Handbuchtext (jeweils im Anschluss an die Dis-kussion einer Fragestellung bzw. eines Themenbereichs); die restlichen dieser Fragen werden während des Kurses in einer separaten Fragenliste ausgeteilt.

Einige Themenbereiche, die in anderen Veröffentlichungen der Eurex (siehe Kapitel 6.3 Vorberei-tungsmaterial) detailliert behandelt werden, sind im Rahmen dieses Handbuchs nur ansatzweise, aber mit einem Querverweis auf die jeweilige Informationsquelle, wiedergegeben. Das Handbuch geht detaillierter auf Themen (und die dazu gehörenden Fragestellungen) ein, für die nicht ohne weiteres Erläuterungen aus anderen Quellen verfügbar sind. Die grundlegende Intention des Handbuchs ist es, Ihr Verständnis für die Konzepte zu unterstützen, auf denen die vier Prüfungs-abschnitte aufgebaut sind. Das Handbuch soll Ihnen außerdem umfangreiches Mitschreiben wäh-rend des Kurses ersparen, so dass Sie ihre Aufmerksamkeit ganz auf die Ausführungen der Refe-renten richten und konzentriert an Fallbeispielen und Übungen teilnehmen können.

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Zum erfolgreichen Ablegen der Prüfung sollten Sie eine Reihe von Themenbereichen bearbeiten und verstehen. Hierzu gehören insbesondere die Regelwerke und Produktspezifikationen, das the-oretische Grundgerüst für Derivate sowie die Anwendung der korrekten Formeln beim Handel bzw. der Absicherung mit dem jeweiligen Produkt. Das Mitführen dieses Handbuchs (oder anderer Vor-bereitungsmaterialien) in die Prüfung ist nicht gestattet.

Neben dem Nachweis der Kenntnis und des allgemeinen Verständnisses der Konzepte müssen Sie auch deren Anwendung in praxisnahen Fallbeispielen nachweisen. Dazu werden Ihnen die De-tails einer Transaktion und/oder einer Marktsituation vorgestellt. Ihre Aufgabe besteht darin, eines der Elemente (wie z.B. das Hedge Ratio, die Breakeven-Punkte oder die erforderliche Kontraktan-zahl) zu berechnen. Dabei nimmt die Komplexität mit zunehmendem Umfang an Material ebenfalls zu. Natürlich kann auch ein Teil der im Rahmen der Fragestellung gegebenen Informationen re-dundant sein – Sie müssen also auch erkennen, welche Details zu ignorieren sind.

Sie sollten dieses Handbuch nach Beendigung des Lehrgangs mehrmals durcharbeiten. Das Handbuch stellt die prüfungsrelevanten Themenbereiche vor und befasst sich mit den wichtigsten Einzelthemen. Analysieren Sie die Lösungen der Beispielfragen, und nutzen Sie den Rest der ver-öffentlichten Fragen, um Ihren Lernerfolg zu überprüfen. Schließlich sollten Sie dieses Handbuch als letzte „Etappe” verwenden, um festzustellen, ob Sie wirklich bereit für die Abschlussprüfung sind.

Wir gehen von einer durchschnittlichen Vorbereitungszeit von zwei bis vier Wochen aus (wobei sich im Einzelfall natürlich Abweichungen hiervon ergeben können). Sie sollten jeden Tag einen bestimmten Zeitraum für die Prüfungsvorbereitung reservieren. Jede(r) angehende Eurex-Händler(in) ist dafür verantwortlich, dass er/sie am Tag der Prüfung entsprechend vorbereitet ist.

Wenn alle Aussagen in der nachstehenden Tabelle für Sie zutreffen, dürften Sie gut vorbereitet sein:

Ich habe die Eurex-Regelwerke vollständig durchgearbeitet und kann ihren Inhalt gut nachvollziehen.

Ich kenne die Vorschriften für die Leitung und Überwachung des Eurex-Börsenbetriebs, und ich kenne die grundlegenden Funktionen von Eurex Exchange’s T7.

Ich kann die Lösungswege und Erläuterungen für die Beispielfragen im Handbuch nachvollziehen. Ich habe die zusätzlichen veröffentlichten Fragen durchgearbeitet und würde sie in einer Prüfungssituation genauso beantworten.

Ich habe die Eurex-Kontraktspezifikationen im Detail durchgearbeitet und kenne die unterschiedlichen Produktgruppen. Dabei habe ich mich auf die Produkte mit den höchsten Handelsvolumina konzentriert.

Ich verstehe die für die unterschiedlichen Produktarten verwendeten Formeln sowie die zugrunde liegenden Konzepte. Damit bin ich in der Lage, mithilfe der Formeln die kor-rekten Ergebnisse zu ermitteln.

Tabelle1.1-1: Selbstüberprüfung

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1.2. Einzelheiten zum Prüfungsablauf

Im Rahmen der vollständig computergestützten Prüfung sind 147 zufällig aus einem Fragenkatalog ausgewählte Fragen zu verschiedenen Themen aus dem Futures- und Optionshandel zu beant-worten. Der Zufallsgenerator wählt nach folgendem Schema die Fragen aus:

Inhalt TF MR TXT Fragen gesamt

1.0 Regelwerk und Marktmodell 17 28 2 47

1.1. Rechtliche Grundlagen der Eurex-Börsen 3 4 0 7

1.2. Handelsbedingungen 3 4 0 7

1.3. Clearingbedingungen 2 4 0 6

1.4. Grundfunktionalitäten der Eurex Exchange’s T7 2 4 0 6

1.5. Ablauf des Handels an den Eurex-Börsen 3 6 0 9

1.6. Matching-Regeln an den Eurex-Börsen 2 2 2 6

1.7. Besondere Regelungen des Handels an den Eurex-Börsen 2 4 0 6

2.0 Produkte 7 8 7 22

2.1. Aktienprodukte 2 2 2 6

2.2. Futures auf Indices 1 1 1 3

2.3. Kapitalmarkt-Futures 1 2 1 4

2.4. Optionen auf Indices 1 1 1 3

2.5. Optionen auf Futures 1 1 1 3

2.6. Geldmarktprodukte 1 1 1 3

3.0 Grundlagen Optionen/Futures 11 20 6 37

3.1. Kassa- und Derivativmärkte 3 6 0 9

3.2. Options 5 8 3 16

3.3. Futures 3 6 3 12

4.0 Anwendung der Eurex-Produkte 13 15 13 41

4.1. Aktienprodukte 3 3 3 9

4.2. Futures auf Indices 2 3 2 7

4.3. Kapitalmarkt-Futures 3 3 2 8

4.4. Optionen auf Indices 2 2 2 6

4.5. Optionen auf Futures 1 2 2 5

4.6. Geldmarktprodukte 2 2 2 6

48 71 28 147

Tabelle1.2-1: Übersicht Fragenverteilung pro Kapitel

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Drei Arten von Fragen können gestellt werden:

§ Auswahlfragen “Richtig/Falsch” (mit zwei Punkt bewertet),

§ Auswahlfragen/“Multiple-Choice”-Fragen – (mit vier Punkten bewertet), oder

§ Freiformat-Fragen, bei denen ein Antwortfeld auszufüllen ist (mit sechs Punkten bewertet).

Bei „Richtig/Falsch“-Fragen liegt der Fragetext generell in Form einer Aussage vor, bei der Sie feststellen müssen, ob sie zutrifft oder nicht.

Bei Multiple-Choice-Fragen können mehrere Antworten korrekt sein (bis hin zu allen vier Antwor-ten). Zur richtigen Beantwortung müssen Sie alle richtigen Antwortmöglichkeiten auswählen und die Inkorrekten auslassen. Für nicht angekreuzte richtige und für angekreuzte falsche Antwortmög-lichkeiten gibt es jeweils ein Punkte Abzug. Negative Punkte sind nicht möglich. Der größte Teil des Fragenkatalogs besteht aus Auswahlfragen.

Bei Freiformat-Fragen wird meistens ein numerisches Ergebnis einer Fragestellung gesucht. So-fern der gesuchte Wert positiv oder negativ sein kann, ist ein negativer Wert durch ein Minuszei-chen anzugeben – kein Zeichen bedeutet eine positive Zahl. Bei einer Frage nach dem Ergebnis einer Handelsstrategie sind Gewinne grundsätzlich positiv, Verluste grundsätzlich negativ – beach-ten Sie aber im Einzelfall den genauen Text der Fragestellung.

Zum Bestehen der Prüfung sind 75% der Gesamtpunktzahl erforderlich.

Zur Lösung der Fragen stehen Ihnen drei Stunden zur Verfügung.

Die Verwendung eines nicht programmierbaren Rechners ist zulässig – steht im Prüfungspro-gramm zur Verfügung.

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1.3. Annahmen und Fehlerquellen für die vollständige Prüfung

Grundlegende mathematische Kenntnisse werden vorausgesetzt. Insbesondere erfordern die Vor-bereitungsmaterialien wie auch die Prüfung selbst die Verwendung mehrerer algebraischer For-meln.

Darüber hinaus werden allgemeine Kenntnisse der Markt- und Handelsterminologie sowie einfa-cher Anwendungen von Futures und Optionen vorausgesetzt. Falls Sie diesbezüglich noch Nach-holbedarf haben, sollten Sie Ihre Vorbereitung mit dem Lernprogramm “Online-Einführung in Fu-tures und Optionen“ beginnen. Dies finden Sie auf Eurex Webseite unter Training > Online-Learning http://www.eurexchange.com/static/dav/Web_based_training/Futures_optionen/index.html

(Siehe hierzu auch die nachstehenden Abschnitte 1.4 Zusätzliche Lernunterlagen und 6.3 Vorbe-reitungsmaterial).

Für die Prüfung gelten die in der folgenden Übersicht dargestellten Annahmen

Geld kann für einen gegebenen Zeitraum zum gleichen Zinssatz ausgeliehen und angelegt werden. Die Geld-/Brief-Spanne bei Zinsquotierungen wird ignoriert. Wird Ihnen beispielswei-se ein Zinssatz von 4% genannt, können Sie davon ausgehen, zu diesem Satz Geld anzule-gen oder auszuleihen.

Bei Angabe eines einzelnen Marktpreises dient dieser sowohl als Kauf- als auch als Ver-kaufspreis. Wird z.B. ein Marktpreis von 525 angegeben, können Sie zu diesem Preis kaufen oder verkaufen.

Wird Ihnen allerdings eine Preisspanne genannt (z.B. 13-15), sollten Sie sich die Frage genau durchlesen, um festzustellen, ob das der Frage zugrunde liegende Geschäft aus Sicht eines Anlegers oder eines Market-Makers zu sehen ist.

Als Anleger kaufen Sie zum höheren Preis (in diesem Fall also zu 15) bzw. verkaufen zum niedrigeren Preis (13). Market-Maker können jedoch zum niedrigeren Preis kaufen und zum höheren Preis verkaufen. Bei Fragen, in denen die Sichtweise nicht eindeutig festgelegt ist, können Sie von der Anlegerperspektive ausgehen.

Es wird bei allen Dividendenzahlungen eine einheitliche Dividende für alle Marktteilnehmer angenommen, die der reinvestierten Dividende entspricht.

Auch Provisionen bleiben unberücksichtigt.

Tabelle1.3-1: Annahmen

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Um unnötige Punktabzüge zu vermeiden, sollten Sie sich die folgenden potenziellen Fehlerquellen gut einprägen:

Vergessen Sie nicht das Minuszeichen bei einem negativen Ergebnis (wie z.B. dem Delta einer Long-Put-Position oder einem wirtschaftlichen Verlust).

Bei Fragen nach dem Marktwert ist der Gesamtwert der Transaktion (Preis mal Stückzahl) gesucht, nicht nur der Preis.

Für die Prüfung wird die Basis nach Maßgabe der folgenden Konvention definiert:

Futures-Preis < Kassapreis entspricht positiver Basis

Futures-Preis > Kassapreis entspricht negativer Basis

In einigen älteren Versionen der Strategiebroschüren wird die Basis entgegengesetzt defi-niert (die Broschüren weisen jedoch auf die Abweichung hin). Verwenden Sie in der Prüfung auf jeden Fall die obige Definition.

Bei Optionspositionen wird anhand der Prämienzahlung definiert, ob es sich um eine Long- oder Short-Position handelt. Da Bull- und Bear-Spreads sowohl mit Netto-Long- als auch Netto-Short-Prämien gebildet werden können, wird hier der Ausdruck Long- oder Short-Position im Strategienamen vermieden. Beispielsweise ist die Gegenposition zu einem Bull Call Spread nicht eine Short-Position in einem Bull Call Spread, sondern ein Bear Call Spread. Strategien sollten Sie immer aus Sicht des Positionsinhabers betrachten, nicht aus Sicht des Kontrahenten.

Tabelle 1.3-2: Potenzielle Fehlerquellen

Die im Regelwerk der Eurex-Börsen verwendete Terminologie kann vom Sprachgebrauch im Markt abweichen. Daneben sind Ihnen möglicherweise unterschiedliche Begriffe für den gleichen Sach-verhalt bekannt, ohne dass sich hieraus eine inhaltliche Differenzierung ergibt. Die wichtigsten Bei-spiele hierfür sind:

§ Orders werden auch als Aufträge bezeichnet, der Ausübungspreis von Optionen wird auch als Basispreis bzw. Strikepreis bezeichnet,

§ das zur Definition von Stop Orders verwendete Limit wird als Auslösepreis, alternativ aber auch als Triggerpreis bezeichnet,

§ der im deutschen Markt gebräuchliche Begriff Stückzinsen wird in der Schweiz als Marchzinsen bezeichnet.

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1.4. Zusätzliche Lernunterlagen

Die nachfolgend aufgeführten Publikationen sind direkt von Eurex erhältlich (Einzelheiten hierzu sowie eine vollständige Liste der Lernunterlagen befinden sich im Anhang). Da diese Publikationen einen wichtigen Teil Ihrer Vorbereitung darstellen, finden Sie im Handbuch zahlreiche Querver-weise darauf. Für diese Verweise werden die in der rechten Spalte gezeigten Kurzbezeichnungen verwendet.

Dokumente / Web based Trainings Kurzbezeichnung

Eurex Risk-Based-Margining-Broschüre RBM-Broschüre

Zins-Derivate – Fixed-Income-Handelsstrategien Strategiebroschüre Fixed Income

Aktien- und Aktienindex-Derivate - Handelsstrategien Strategiebroschüre Aktien/Index

Aktien- und Aktienindex-Derivate – Handelsstrategien – Fragen und Fallstudien

Fallstudien Aktien/Index

Eurex-Produkte Eurex-Produkte

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Online-Einführung in Futures und Optionen WBT

Tabelle 1.4-1: Definitionen zum Vorbereitungsmaterial

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2. Handel und Clearing

2.1. Übersicht

Der erste Prüfungsabschnitt bezieht sich auf die folgenden drei Hauptbereiche:

§ Die für den Betrieb der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (zusammen als „die Eurex-Börsen“ bzw. einfach nur als „Eurex“ bezeichnet) maßgeblichen Regelwerke, inklusive anderer wichtiger Vorschriften zum Börsenbetrieb

§ Das Eurex-Marktmodell

§ Die Eurex Exchange’s T7 Handelssystem

Beginnen wir mit einer Zusammenfassung der Regelwerksbestandteile, mit denen Sie vertraut sein müssen.

Teil des Regelwerks Offizielle Bezeichnung Kerninhalt

Börsenordnung Börsenordnung

Organisation der Eurex

Regeln für die Zulassung von Teilnehmern und Produkten zum Börsenhandel

Positionslimite

Handelsbedingungen Bedingungen für den Han-del an den Eurex-Börsen

Regeln für Orders und Quotes

Kontraktspezifikationen Kontraktspezifikationen Details zu einzelnen Produk-ten

Clearing-Bedingungen Clearing-Bedingungen Regeln für die Abwicklung (in Geld und in Wertpapieren) und Sicherheitsleistungen

Gebührenordnung Gebührenordnung

Regelung der Zulassungs-, Handels- und Kommunika-tionsgebühren sowie von Ge-bühren für technische Umstel-lungen und Händlerprüfungen

Tabelle2.1-1: Regelwerksbestandteile

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In diesem ersten Prüfungsabschnitt werden überwiegend Sachfragen zu den Regelwerken und zur Nutzung der Eurex-Handelsoberfläche gestellt. Einige Testfragen beziehen sich jedoch auch auf die Anwendung der Matching-Regeln.

Zum leichteren Verständnis der Regelwerke haben wir für Sie einen großen Teil der Börsenord-nung sowie andere Rechtsverordnungen in diesem Handbuch inhaltlich neu aufbereitet. Sie sollten sich jedoch im Klaren sein, dass dieses Kapitel des Handbuchs zur Vorbereitung allein nicht aus-reichend ist. Um alle Fragen beantworten zu können, sollten Sie die einzelnen Regelwerksbe-standteile selbst eingehend studieren und verinnerlichen. Das Handbuch und einige der von Eurex zur Verfügung gestellten Broschüren werden sich im Rahmen Ihrer Prüfungsvorbereitung als äu-ßerst hilfreiche Informationsquellen erweisen.

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2.2. Börsenordnung

Wir beginnen mit der Börsenordnung, die fünf wesentliche Themenbereiche abdeckt:

§ Organisation und Struktur der Eurex

§ Regeln für die Zulassung zum und den Ausschluss vom Börsenhandel

§ Regeln für die Zulassung von Produkten zum Börsenhandel

§ Positionslimite

§ Ablauf des Terminhandels

Kenntnis und Verstehen der Börsenordnung ist für Händler von großer Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die einzelnen Aufgaben der wichtigsten (internen und externen) Börsenorgane so-wie die Grundregeln für die Teilnahme am Eurex-Handel. Wir werden auch einige Konzepte und Definitionen erläutern, die die Grundlage für weitere Ausführungen in nachfolgenden Kapiteln die-ses Handbuchs bilden.

Organisation und Struktur

Die Eurex besteht seit 1998; sie ging aus dem Zusammenschluss der DTB (Deutsche Terminbör-se) und der SOFFEX (Swiss Options and Financial Futures Exchange) hervor.

Abbildung 2.2.1-1: Organisationsstruktur der Eurex quelle: http://www.eurexchange.com/exchange-de/ueber-uns/das-

unternehmen/organisationsstruktur/139888/

Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen der Eurex Deutschland, die als Börsenorganisation im Geltungsbereich des öffentlichen Rechts steht, und der privatrechtlichen Trägergesellschaft Eu-rex Frankfurt AG, die diese Börse betreibt.

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2.2.1.1. Umfang der Eurex Aktivitäten

§ Die Eurex-Börsen verfügen über eine vollelektronische Handelsplattform für den Abschluss von Geschäften, insbesondere von standardisierten Terminkontrakten, wie Optionen und Futures.

§ Die in das Eurex®-System eingegebenen Orders und Quotes werden dort automatisch zuge-ordnet und zusammengeführt.

§ Geschäfte, die über diese Handelsplattform zustande kommen, sind Geschäfte an der Eurex Deutschland und, sofern beide an einem solchen Geschäft beteiligten Börsenteilnehmer an der Eurex Zürich zum Handel zugelassen sind, auch Geschäfte an der Eurex Zürich.

§ Die Eurex Clearing AG als Clearingstelle wird bei jedem zustande gekommenen Terminge-schäft Vertragspartner. Sie fungiert somit als zentrale Gegenpartei zwischen den Kontrahenten der Geschäfte und nimmt eine Zentralfunktion in der Risikosteuerung ein.

2.2.1.2. Börsenorgane

Die nachstehende Tabelle fasst die Beziehungen zwischen den einzelnen internen und externen Eurex-Organen zusammen. Diese sind verantwortlich für den Börsenbetrieb bzw. die Überwa-chung des börslichen Geschäftsablaufs und befassen sich mit Verletzungen bestehender Rege-lungen. Deutschland (Eurex Deutschland) und die Schweiz (Eurex Zürich) sind jeweils in einer ge-trennten Spalte aufgeführt, da die für die beiden Länder gültigen Organstrukturen trotz weitgehen-der Ähnlichkeit verschieden sind:

Allgemeine Be-zeichnung

Funktion Deutschland Schweiz

Börsenaufsichts-behörden

Aufsicht über die jewei-lige Eurex-Börse

Zuständige oberste Landesbehörde des Landes Hessen

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

Börsenrat/ Verwal-tungsrat

Aufsicht über die jewei-lige Geschäftsführung

Börsenrat Verwaltungsrat

Geschäftsführung Kontrolle über Organi-sation und Geschäfts-ablauf der jeweiligen Eurex-Börse

Geschäftsführung Geschäftsführung

Marktüberwachung Überwachung der Handels- und Abwick-lungsaktivitäten in Futures und Optionen, Erfassung von Daten

Handelsüber-wachungsstelle

Unabhängige Eurex-Überwachungsstelle

Sanktionsausschuss

Beschwerdeinstanz

Untersuchung und Bestrafung bei Verstoß gegen börsenrelevante Gesetze und Verletzung des kaufmännischen Vertrauens

Sanktionsausschuss Beschwerdeinstanz (Kümmert sich im Kern um Zulassungs-probleme)

Tabelle 2.2.1.2-1: Eurex-Börsenorgane

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Obwohl die allgemeinen Aufgaben der Geschäftsführung in der Börsenordnung (§§ 5 und 9) be-schrieben sind, werden speziellere Aufgaben mitunter nur in den relevanten Abschnitten anderer Rechtsverordnungen genauer erläutert, beispielsweise in den Clearing-Bedingungen.

Entsprechend sind die allgemeinen Aufgaben der für die jeweilige Eurex-Börse zuständigen Markt-überwachung ebenfalls in der Börsenordnung festgeschrieben (§§ 6 und 10), während speziellere Aufgaben an anderer Stelle (z.B. § 62) genauer erläutert werden. Zusätzlich ist die Marktüberwa-chung bei Verletzungen bestehender Regelungen oder ein auffälliges Handelsverhalten in be-stimmten Kontrakten in Kenntnis zu setzen.

Frage: 1.1-006

Die Geschäftsführungen der Eurex-Börsen haben gemäß Börsenordnung die Aufgabe, die Organisation und den Ge-schäftsablauf der Terminbörse zu regeln, nicht jedoch die Handelszeiten.

korrekte Antwort: Falsch

Kommentar:

Nach § 5 (3) der Börsenordnung gehört zu den Aufgaben der Geschäftsführung, „die Organisation und den Geschäftsab-lauf der Eurex Deutschland sowie die Handelszeiten zu regeln.“ Prüfen Sie hierzu auch § 9 (3) der Börsenordnung in Bezug auf Eurex Zürich.

Frage: 1.1-003

Welche(s) Organ(e) überwacht(en) das ordnungsgemäße Zustandekommen der Börsenpreise an der Eurex Deutsch-land?

Auswahlmöglichkeiten:

A. Die Marktaufsicht

B. Der Börsenrat

C. Die Handelsüberwachungsstelle

D. Die Geschäftsführung der jeweiligen Eurex-Börse

Korrekte Antwort:

C. Die Handelsüberwachungsstelle

Kommentar:

Nach § 62 der Börsenordnung überwacht die Handelsüberwachungsstelle der Eurex Deutschland beziehungsweise die Überwachungsstelle der Eurex Zürich das ordnungsgemäße Zustandekommen der Börsenpreise.

2.2.2. Zulassung zum Börsenhandel

In diesem Abschnitt gehen wir auf die verschiedenen Arten der Eurex-Teilnahme ein. Hierzu gehö-ren auch Definitionen für zahlreiche Begriffe, die Sie für die Prüfung kennen müssen.

Für eine Teilnahme am Terminhandel müssen Unternehmen (Börsenteilnehmer) und Einzelperso-nen (Börsenhändler) als Mitglieder an der Eurex Deutschland bzw. sowohl an der Eurex Zürich als auch an der Eurex Deutschland zugelassen sein.

Börsenteilnehmer können nur solche Unternehmen werden, die bei Termingeschäften gewerbs-mäßig Geschäftsabschlüsse für eigene Rechnung (Eigengeschäfte) oder im eigenen Namen für fremde Rechnung (Kundengeschäfte) vornehmen.

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Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten, um am Eurex-Handel teilzunehmen:

Arten der Clearing-Mitgliedschaft Hauptmerkmale

General-Clearing-Mitglied (GCM)

Sowohl GCMs als auch DCMs dürfen das Clea-ring für ihre eigenen Geschäfte, die ihrer Kunden sowie die kon-zernverbundener Un-ternehmen durchführen.

Sitz in der EU oder Schweiz oder bedingt auch außerhalb EU.

Ein GCM darf ebenfalls die Geschäfte eines jeden ihm angeschlossenen NCM ab-wickeln.

Direkt-Clearing-Mitglied (DCM)

Nicht-Clearing-Mitglied (NCM)

NCMs dürfen für eigene oder für fremde Rech-nung getätigte Geschäf-te ausführen. Die Ab-wicklung der Geschäfte ist ihnen jedoch unter-sagt. Entsprechend benötigen sie eine Clea-ring-Vereinbarung mit einem GCM oder einem DCM.

Mitglieder aus Ländern au-ßerhalb der EU oder der Schweiz können meist nur als NCMs zugelassen wer-den.

Tabelle 2.2.2-1: Arten der Clearing-Mitgliedschaft

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Teilnahme an der Eurex und einer Börsenmitglied-schaft im Sinne einer Beteiligung an der Börse. Die Teilnahmeberechtigung wird von der Börse im Rahmen der Zulassung gewährt und ist nicht übertragbar. Es existiert dementsprechend – im Ge-gensatz zu US-Terminbörsen, bei denen die Teilnahme den Erwerb eines „Sitzes“ erfordert – kein Markt für Eurex-Mitgliedschaften.

Um als Börsenteilnehmer zum Handel zugelassen werden zu können, müssen folgende Voraus-setzungen erfüllt sein:

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§ GCMs und DCMs müssen eine Clearing-Lizenz nachweisen können (für Einzelheiten hierzu siehe Clearing-Bedingungen).

§ NCMs müssen eine NCM-GCM- bzw. NCM-DCM-Vereinbarung nachweisen können. Es be-steht die Möglichkeit mit bis zu drei Clearing-Mitgliedern Vereinbarungen für unterschiedliche Produktgruppen einzugehen.

§ NCMs, die kein Finanzdienstleister sind müssen ein Mindestkapital von € 50.000 nachweisen.

§ Mindestens eine Person ist berechtigt, an der Eurex Termingeschäfte abzuschließen (Börsen-händler).

§ Jeder Börsenteilnehmer muss mindestens einen ausreichend qualifizierten Mitarbeiter im Back-office (QBO) registrieren lassen (Prüfung des Marktmoduls Eurex Exchanges bestanden).

§ CMs müssen, wenn sie als Börenteilnehmer zugelassen werden wollen, darüber hinaus noch mindestens einen Mitarbeiter registrieren lassen, der die Basismodulprüfung bestanden hat (Qualified Clearing Staff - QCS).

§ CMs müssen einen Mitarbeiter benennen und registrieren lassen, der als Ansprechpartner für Notfälle während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar und in der Lage sein muss, in Notfäl-len die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

§ Die technischen Anforderungen zum Anschluss an das Eurex-System sind erfüllt.

§ Die ordnungsgemäße Abwicklung der Termingeschäfte ist sichergestellt, einschließlich der Be-reitstellung ausreichender technischer Einrichtungen und des erforderlichen Personals (siehe hierzu §§ 20 und 27 (1) Börsenordnung).

2.2.2.1. Technische Anforderungen

In ihrer Eigenschaft als elektronische Börse muss die Eurex sicher stellen, dass das nachfolgend aufgeführte Grundkonzept des Eurex®-Systems und die technischen Anforderungen für eine An-bindung daran von allen Börsenhändlern verstanden werden.

Was umfasst das Eurex®-System?

Das Netzwerk der Eurex-Börsen, einschließlich der Kommunikationsarchitektur

Die Eurex-Handels- und Clearing-Software

Was bedeutet es, die techni-schen Anforderungen für eine Anbindung an das Eurex®-System zu erfüllen?

Die ordnungsgemäße Abwicklung der in das Eurex®-System eingegebenen Geschäfte

Die ordnungsgemäße technische Anbindung an die Han-dels-EDV der Eurex-Börsen sowie ein geschlossener Eurex Anschlussvertrag

Der ordnungsgemäße Handelsbetrieb auf der Basis des Eurex®-Systems

Tabelle 2.2.2.1-1: Technische Anforderungen

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Frage:

Eine Zulassung zum Börsenterminhandel setzt gemäß Börsenordnung unter anderem voraus, dass die technischen An-forderungen zum Anschluss an das EDV-System der Eurex-Börsen erfüllt sind.

Korrekte Antwort: Richtig

Kommentar:

Prüfen Sie hierzu die einzelnen Voraussetzungen für eine Zulassung zum Handel als Börsenteilnehmer in Abschnitt 2.2.2 (Siehe auch § 31 der Börsenordnung).

2.2.2.2. Börsenteilnehmer und Börsenhändler

Bisher haben wir uns vorwiegend auf die Zulassung von Unternehmen zum Börsenhandel kon-zentriert. Nun beschäftigen wir uns mit Personen, die als Börsenhändler zugelassen werden.

Ein Börsenhändler ist eine Person, die berechtigt ist, für einen Börsenteilnehmer Termingeschäfte an der Eurex abzuschließen.

Um als Börsenhändler zugelassen werden zu können, müssen diese Personen ihre berufliche Eig-nung nachweisen. Die berufliche Eignung setzt sich zusammen aus fachlichen Kenntnissen und praktischer Erfahrung. Der Nachweis über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse wird durch die Ablegung der Eurex-Händlerprüfung erbracht. Praktische Erfahrung ist gegeben, wenn der Antrag-steller erfolgreich an einer Eurex Systemschulung teilgenommen hat. Ein alternativer Nachweis besteht in der Zulassung zum Handel von mindestens sechs Monaten innerhalb der letzten zwei Jahre an einer von der Eurex anerkannten Börse. Der Besuch dieses Lehrgangs mit bestandener Abschlussprüfung wird als Nachweis sowohl für die praktische Erfahrung als auch für die fachli-chen Kenntnisse anerkannt.

Eine Person kann jeweils nur für einen Börsenteilnehmer als Börsenhändler zugelassen werden. Für jeden Börsenhändler sowie für jede andere Person, die einen Zugang zum Eurex®-System benötigt (hierzu gehören auch Systemadministratoren, Sicherheitsbeauftragte und Backoffice-Personal), ist ein eigener Zugangscode (Benutzer-ID) erforderlich.

Händler dürfen weder unter der Benutzer-ID eines anderen Händlers handeln, noch dürfen sie ei-nem anderen Händler gestatten, unter ihrer Benutzer-ID zu handeln.

Frage: 1.1-015

Für welche Personen besteht gemäß Börsenordnung die Verpflichtung, einen persönlichen Zugangscode zum Eurex®-System zu beantragen?

Auswahlmöglichkeiten:

A. Alle Börsenhändler

B. Alle Personen, die mit Back-Office- und Sicherheitsbeauftragten-Tätigkeiten betraut sind

C. Nur für die Chefhändler

D. Nur für Börsenhändler ausländischer Tochtergesellschaften

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Korrekte Antwort:

A. Alle Börsenhändler

B. Alle Personen, die mit Back-Office- und Sicherheitsbeauftragten-Tätigkeiten betraut sind

Kommentar:

Siehe oben sowie § 55 der Börsenordnung („Beantragung von Zugangscodes“). Sowohl Antwort A als auch Antwort B sind in diesem Fall korrekt. Denken Sie daran, dass Sie für jede gewählte richtige Antwort und für jede nicht gewählte falsche Antwort Punkte bekommen (wenn Sie keine der zur Auswahl stehenden Antworten als richtig oder falsch gewählt haben, erhalten Sie null Punkte).

2.2.3. Ruhen der Börsenzulassung und Ausschluss vom Börsenhandel

Die Voraussetzungen für den Ausschluss eines Börsenteilnehmers oder Börsenhändlers vom Handel wird an verschiedenen Stellen des Regelwerks vorschriftsmäßig abgedeckt. Nachstehende Tabelle bietet eine entsprechende Übersicht:

Gründe für das Ruhen der Börsenzulas-sung bzw. den Ausschluss vom Handel Dauer des Ruhens bzw. Ausschlusses

Wenn der begründete Verdacht besteht, dass eine der Voraussetzungen für die Zulassung nicht mehr vorliegt, kann die Geschäftsfüh-rung der jeweiligen Eurex-Börse das Ruhen der Zulassung des Börsenteilnehmers bzw. des Börsenhändlers anordnen

Maximal sechs Monate

Bei Zahlungsverzug von gemäß der Gebüh-renordnung festgesetzten Gebühren (hierun-ter fallen nicht die monatlich zu entrichtenden Transaktionsgebühren)

Für die Dauer des Zahlungsverzugs

Wenn ein GCM oder DCM die ihm gegenüber festgesetzte Sicherheitsleistung oder tägliche Abrechnungszahlung nicht fristgerecht er-bringt bzw. eine fällige Zahlung oder Lieferung gegenüber der Eurex Clearing AG unterlässt

Für die Dauer der Nichtleistung der Si-cherheit bzw. für die Dauer der Unterlas-sung

(Im Fall eines GCM sind im Grund-Clearing-Modell auch alle angeschlosse-nen NCMs von dem Ausschluss betroffen. Ihnen steht jedoch frei, mit einem anderen GCM eine neue Vereinbarung abzuschlie-ßen.)

Wenn ein NCM die ihm gegenüber festgesetz-te Sicherheitsleistung oder tägliche Abrech-nungszahlung nicht fristgerecht erbringt bzw. eine fällige Zahlung oder Lieferung gegenüber der Eurex Clearing AG unterlässt

Für die Dauer der Nichtleistung der Si-cherheit bzw. für die Dauer der Unterlas-sung

(auf Antrag des zugehörigen GCM)

Tabelle 2.2.3-1: Gründe für das Ruhen der Börsenzulassung bzw. den Ausschluss vom Börsenhandel

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Bitte beachten Sie auch, dass GCMs verpflichtet sind, die nicht fristgerechte Erfüllung von Sicher-heitsleistungen oder täglichen Abrechnungszahlungen durch ihre angeschlossenen NCMs der Eu-rex unverzüglich mitzuteilen.

Es ist Aufgabe des Sanktionsausschusses, bei Verdacht der Zuwiderhandlung eines Börsenteil-nehmers gegen börsenrechtliche Vorschriften oder Anordnungen, die zur Sicherstellung der ord-nungsgemäßen Durchführung des Handels bzw. der Abwicklung von Börsengeschäften erlassen wurden, entsprechende Untersuchungen anzustellen. Untersuchungen sind auch dann anzustel-len, wenn der begründete Verdacht besteht, dass in Verbindung mit einer Zuwiderhandlung aner-kannte Prinzipien des kaufmännischen Vertrauens verletzt oder der Ruf eines anderen Handels-teilnehmers geschädigt wurde. Je nach Art und Schwere der Zuwiderhandlung kann der Sankti-onsausschuss dem betreffenden Börsenteilnehmer einen Verweis erteilen, ihn mit einer Geldstrafe belegen oder aber vom Handel ausschließen.

Die Folgen des Ruhens der Börsenzulassung bzw. des Handelsausschlusses sind unter § 46 der Börsenordnung aufgeführt.

Ein weiterer wesentlicher Punkt: Beginnt der Terminhandel vor dem Zeitpunkt, zu dem die Sicher-heitsleistung oder tägliche Abrechnungszahlung zu erfüllen ist, darf ein Börsenteilnehmer den Terminhandel nicht beginnen, wenn die Gefahr der nicht fristgerechten Erfüllung der ihm gegen-über festgesetzten Sicherheitsleistung oder täglichen Abrechnungszahlung besteht. Der Bör-senteilnehmer ist verpflichtet, die Geschäftsführung der zuständigen Eurex-Börse über einen sol-chen Umstand zu unterrichten. (Siehe auch § 34 (3) Börsenordnung)

Frage:

Erbringt ein General-Clearing-Mitglied eine fällige Zahlung oder Lieferung nicht fristgerecht, können gemäß Börsenord-nung alle ihm angeschlossenen Nicht-Clearing-Mitglieder von der Geschäftsführung der jeweiligen Eurex-Börse für die Dauer der Unterlassung vom Handel ausgeschlossen werden.

Korrekte Antwort: Richtig

Kommentar:

Die Formulierung wurde fast wörtlich aus der Börsenordnung übernommen (siehe § 43 (2) – „Handelsausschluss bei Verzug von CMs...“). Siehe hierzu auch die dritte Zeile der obigen Tabelle.

2.2.4. Zulassung von Termingeschäften

Die Geschäftsführung der jeweiligen Eurex-Börse entscheidet über die Zulassung von Terminge-schäften zum Handel.

Voraussetzung der Zulassung eines Produktes ist, dass die Kontraktspezifikationen in derart aus-gestaltet sind, dass ein ordnungsgemäßer Terminhandel zu erwarten ist. Dies ist im Börsengesetz verankert.

(Bei „Produkten“ handelt es sich um Futures bzw. Optionen mit dem gleichen Basiswert, die zum Handel an der Eurex zugelassen wurden.) Mit Einführung von Eurex Exchange’s T7 wurde die Be-zeichnung von Produkten neu kategorisiert. Als „Simple instrument types“ werden einzelne Kon-trakte, wie ein bestimmter Futures Verfall (z.B. FDAX DEC15) oder eine konkrete Optionsserie be-zeichnet. Produktkombinationen werden „Complex instrument types“ genannt, und beinhalten bei-spielsweise Futures Kalender Spreads und Optionsvolatilitätsstrategien. (s. auch Handelsbedin-gungen § 1.3)

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Zur Aufrechterhaltung geordneter Marktverhältnisse kann die Geschäftsführung bei Fälligkeit von Futures-Kontrakten den Ausschluss effektiver Lieferung bzw. bei Ausübung von Aktienoptionen anstelle effektiver Lieferung einen Barausgleich anordnen. Bei Futures gelten alle gegenseitigen Rechte und Pflichten aus den entsprechenden Kontrakten mit der letzten täglichen Abrechnungs-zahlung als erfüllt. Bei Optionen bestimmt sich der Barausgleichsbetrag nach dem Kassapreis der jeweils zugrunde liegenden Aktie. Einzelheiten zum Thema Barausgleich anstelle effektiver Liefe-rung finden Sie in der Börsenordnung unter § 15.

Wird die Notierung einer Aktie eingestellt, die Basiswert eines an der Eurex gehandelten Options-kontrakts ist, können Börsenteilnehmer innerhalb einer Frist von fünf Börsentagen nach Einstellung des Handels in den entsprechenden Optionsserien ihre Kontrakte ausüben (gegen Barausgleich).

Frage:

Welche Voraussetzungen müssen gemäß Börsengesetz für die Zulassung von Termingeschäften zum Optionshandel er-füllt sein?

Auswahlmöglichkeiten:

A. Gewährleistung eines effizienten Market-Making

B. Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Terminhandels

C. Der Basiswert muss eine deutsche oder schweizerische Aktie sein

D. Der Basiswert muss am Handelsstart der entsprechenden Optionen über EUR 10,00 notieren

Korrekte Antwort:

B. Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Terminhandels

Frage:

Bei Aussetzung des Handels für ein Produkt werden normalerweise alle bestehenden Orders des Produktes gelöscht.

Korrekte Antwort: Richtig

Kommentar:

Unter § 16 der Börsenordnung heißt es klar: „Wird der Terminhandel in bestimmten zugelassenen Termingeschäften... ausgesetzt, ..können...keine weiteren Aufträge und Quotes eingegeben,….werden. Alle bestehenden Aufträge und Quo-tes werden gelöscht.“

2.2.5. Positionslimite

Die Eurex-Geschäftsführung kann Positionslimite festsetzen, um den ordnungsgemäßen Termin-handel sicher zu stellen, und um Gefahren für die Kassamärkte abzuwenden. Ein Positionslimit ist eine Höchstzahl von Kontrakten, die ein NCM/CM für einen seiner Kunden oder für eigene Rech-nung halten darf (§ 14 Börsenordnung).

Auf Positionslimite werden auch solche Positionen angerechnet, die auf Grund von Absprachen mit Dritten zu einem gemeinsamen Zweck gehalten werden. Ein NCM/CM darf nicht für eigene Rech-nung oder für Rechnung eines Kunden Transaktionen an der Eurex tätigen, wenn er oder sein Kunde, ob allein oder zusammen mit anderen, (als Folge der Transaktion) eine Gesamtposition kontrollieren würde, die über die festgesetzten Positionslimite hinausgeht.

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Im Fall einer Überschreitung des Positionslimits muss der Börsenteilnehmer die Position umge-hend auf das Positionslimit reduzieren. Ist der Börsenteilnehmer nicht in der Lage die Position in der vorgegebenen Zeitspanne zu reduzieren kann die Geschäftsführung der Eurex Börsen die Po-sition durch Eingaben in das Eurex Handelssystem soweit wie erforderlich zurückführen.

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Seite 25

2.2.6. Ablauf des Terminhandels

Mit Einführung von Eurex Exchange’s T7 wurden die bestehenden Handelsphasen in Produktperi-oden geändert und zusätzlich Instrumentphasen eingeführt. Die Produktphasen sind unabhängig von den Instrumentphasen und werden primär für die Kontrolle der Übergänge von Instrumentpha-sen genutzt. In nachstehender Tabelle sind die einzelnen Produktphasen eines Handelstages an der Eurex zusammengefasst:

Produktphasen Mögliche Aktionen

Pre-Trading Vor Eröffnung oder Wiederaufnahme des Terminhandels können Aufträge und Quotes bis zu dem von den Ge-schäftsführungen der Eurex-Börsen festgesetzten Zeit-punkt in das System der Eurex-Börsen eingegeben, geändert, deaktiviert oder gelöscht werden. .

Trading Die Trading-Periode gliedert sich in die Auktionsphase und den fortlaufenden Handel. Der Terminhandel be-ginnt mit einer Eröffnungsauktion für das jeweilige In-strument, die der Ermittlung des Eröffnungspreises dient.

Closing Zur Ermittlung eines täglichen Schlusspreises kann im Anschluss an die Trading Periode für bestimmte Produk-te von den Geschäftsführungen der Eurex-Börsen fest-gesetzt werden, dass eine Schlussauktion stattfindet

Post Trading – Post Trading Full

Das Eurex®-System steht sowohl für die Eingabe als auch Abfrage von Daten zur Verfügung.

Post Trading – Post Trading Restricted

Nur die Abfrage von Daten ist möglich. Phase wird in T7 nicht angezeigt.

Tabelle 2.2.6-1: Produktphasen

Frage:

An den Eurex-Börsen wird der Handel für einen Kontrakt nur dann eröffnet, wenn ein Eröffnungspreis vorliegt.

Korrekte Antwort: Falsch

Kommentar:

Gemäß Unterabschnitt 1.4(2) der Handelsbedingungen „endet die Auktionsphase ohne Ermittlung eines Eröffnungsprei-ses“, wenn kein Geschäft zustande kommt.

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Frage:

Welche Möglichkeit hat ein Börsenteilnehmer, seine persistenten Orders bei einem Ausfall des EDV-Systems der Eurex-Börsen vor Wiederaufnahme des Handels im System zu löschen?

Auswahlmöglichkeiten:

A. In der Pre-Trading-Periode, mit der die Wiederaufnahme des Handels grundsätzlich beginnt

B. Eine Löschung ist nicht möglich

C. Durch Antrag an den Börsen-/Verwaltungsrat

D. Durch Antrag an den Handelsausschuss

Korrekte Antwort:

A. In der Pre-Trading-Periode, mit der die Wiederaufnahme des Handels grundsätzlich beginnt

Kommentar:

Für den Fall von Handelsunterbrechungen sollten Sie folgendes wissen: „Die Wiederaufnahme des Terminhandels... be-ginnt mit einer erneuten Pre-Trading-Periode. [“. Hieraus wird deutlich, dass Orders während der Pre-Trading-Periode geändert, deaktiviert oder gelöscht werden können, Quotes können ebenfalls gelöscht werden (Siehe obige Tabelle zu Produktphasen.)

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2.3. Das Eurex-Marktmodell

2.3.1. Bedingungen für den Handel und Kontraktspezifikationen

Die Handelsbedingungen und Kontraktspezifikationen beinhalten detaillierte Vorschriften für alle an der Eurex getätigten Geschäfte. Sie müssen sich vollständig mit dem Inhalt der Handelsbedingun-gen vertraut machen. Bei den Kontraktspezifikationen sollten Sie sich auf die speziellen Vorschrif-ten für den Handel in Aktienoptionen konzentrieren (praktisch beschränkt sich dies auf den Unter-abschnitt 2.6 – “Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte und Low Exercise Price Options auf Aktien”.

Nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss darüber, an welcher Stelle Sie bestimmte Informationen aus den Handelsbedingungen sonst noch finden können:

Relevanter Abschnitt in den Handels-bedingungen

Informationsquelle(n)

1.4 Ablauf des Terminhandels (Han-delsphasen)

Tabelle in Abschnitt 2.2.6

Eurex Exchange’s T7 – Functional and Inter-face Overview

2.4 Aufträge und Quotes im Auftrags-buch

Nur Handelsbedingungen

2.5 Zustandekommen von Geschäften Eurex Exchange’s T7 - Functional Reference

2.6 Cross- und Pre-Arranged-Trades Handelsbedingungen; Eurex Exchange’s T7 - Functional Reference

3 Auftragsarten und deren Ausfüh-rung

Eurex Exchange’s T7 - Functional Reference (insbes. Kapitel 4)

4 Positionskonten der Börsenteilneh-mer

Handelsbedingungen

4.4 Kontenführung Nur Handelsbedingungen

Abschnitt Kontraktspezifikationen

2.1.3 Ausübungszeit Nur Kontraktspezifikationen

2.1.5 Zuteilung Nur Kontraktspezifikationen

2.6 Spezifikationen für Aktienoptio-nen

Eurex-Produkte

2.6.9 Einführung neuer Optionsserien Nur Kontraktspezifikationen

2.6.10 Veränderungen der Ausübungs-preise und Verfalltage

Nur Kontraktspezifikationen

Tabelle 2.3.1-1: Handelsbedingungen – Querverweise

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Seite 28

Frage: 1.2-001

Quotes im Orderbuch können für ein Produkt geändert, nicht aber gelöscht werden.

Korrekte Antwort: Falsch

Kommentar:

Prüfen Sie hierzu Nummer (3) des Teilabschnitts 2.4 der Handelsbedingungen („Aufträge und Quotes im Auftragsbuch”). An Fragen wie dieser zeigt sich die Bedeutung der gründlichen Vorbereitung auf Basis der Regelwerke.

Frage:

Durch welche Orderart können potenzielle Verluste bei Eurex-Futures-Positionen beschränkt werden?

Auswahlmöglichkeiten:

A. Limitorders

B. Stop Market Orders

C. GTC Orders

D. „Hold and Sell“ Orders

Korrekte Antwort:

B. Stop Market Orders

Kommentar:

Stop Market Orders werden nur aktiviert, wenn im laufenden Handel das für die Order angegebene Triggerpreis (Auslö-sepreis) erreicht wurde und dadurch automatisch eine unlimitierte Order ausgelöst wird. Stop Orders werden oft zum Zweck der Verlustbegrenzung eingesetzt. Verlust bringende Positionen werden dabei automatisch glatt gestellt.

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Seite 29

2.3.2. Orderarten und Matching-Regeln

Da viele Fragen auf der Grundlage der nachstehenden Tabelle korrekt beantwortet werden müs-sen, haben wir sie für Sie hier noch einmal abgedruckt.

Übersicht Orderarten:

Orderarten Optionen Strategien Futures Futures-Kombinationen

Limit Order

Restricted

IOC (Immediate-or-cancel) Y Y Y Y

BOC (Book-or-cancel) N N Y N

Unrestricted

GFD (Good-for-Day)

GTC (Good-till-cancelled)

GTD (Good-till-date)

Y

Y

Y

Y

Y

Y

Y

Y

Y

Y

Y

Y

CLA (Closing Auction Only) N N Y* N

Market Order Y N Y N

IOC (Immediate-or-cancel) Y N Y N

Stop Market Order (STP)

Buy/Sell Stop Market Order N N Y N

Kombinierte Limit + Stop Order

OCO (One-Cancels-the-Other)

N N Y N

Tabelle 2.3.2-1: Orderarten

* Nur für Futures, die nach Preis-Zeit-Priorität zusammengeführt werden (Ausnahme: Aktien-Futures)

Y = Ja, Orderart möglich N = Nein, Orderart nicht möglich Hinweis:

Produkte mit Orderausführung nach dem Zeit-Pro rata-Allokationsprinzip unterliegen etwas ande-ren Regelungen. Die neuen Handelsmöglichkeiten für EURIBOR-Futures (z.B. Packs, Bundles, Stripes, Butterflies, Condors) sind hier nicht berücksichtigt.

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Seite 30

Frage: 1.5-012

Welche der folgenden Orders können in einem FDAX-Kontrakt an den Eurex-Börsen erteilt werden unter der Vorausset-zung, dass der letzte gehandelte Preis im entsprechenden FDAX-Kontrakt 5056,5 beträgt?

Auswahlmöglichkeiten:

A. Kauf 10 Market IOC

B. Kauf 10 STP zu 5123,5

C. Verkauf 10 STP zu 5066,0

D. Verkauf 10 zu 5090,0 GTC

Korrekte Antwort:

A. Kauf 10 Market IOC

B. Kauf 10 STP zu 5123,5

D. Verkauf 10 zu 5090,0 GTC

Kommentar:

IOC-Orders für Futures-Kontrakte (“FDAX” ist der Produktcode für den DAX®-Futures-Kontrakt) sind in T7 für unlimitierte Orders zulässig. Im bisherigen Eurex System war diese Beschränkung/Gültigkeit für unlimitierte Orders für gewisse Pro-dukte (z.B. FDAX) nicht gestattet. Somit kann in T7 die Beschränkung/Gültigkeit „IOC“ für alle Produkte ausgewählt wer-den. Triggerpreise für Kauf-Stop Marketorders müssen über dem zuletzt gehandelten Preis, Triggerpreise für Verkauf-Stop-Marketorders unter dem zuletzt gehandelten Preis liegen.

2.3.2.1. Allokationsmethoden

Im Handbuch Eurex Exchange’s T7 – Functional Reference werden die für an der Eurex gehandel-te Produkte verwendeten Allokationsmethoden für das Zusammenführen von Orders und Quotes eingehend beschrieben. Für die Mehrheit der Produkte wird die Preis-Zeit-Methode (Time Allocati-on) verwendet. Die Ausnahme bilden Futures auf kurzfristige Zinsen (Geldmarkt-Futures), die dem Prinzip der Zeit-Pro rata-Allokation (Time-Pro-Rata-Allocation) folgen. Für einen geringen Teil der Produkte findet die Zusammenführung von Orders und Quotes nach der Pro-Rata-Allokation statt (Optionen auf iShares ETFs und einige GMEX IRS Futures). Diese Methode ist für Ihre Prüfungs-vorbereitung irrelevant.

Neben den vorwiegend theoretischen Prüfungsfragen werden auch einige praxisbezogene Fragen zum Thema Allokationsmethoden gestellt. Auf der Basis eines Ihnen gezeigten Orderbuchs müs-sen Sie dabei entscheiden, zu welchem Ergebnis die Eingabe einer bestimmten Order führt. Be-züglich der sehr komplexen Zeit-Pro rata-Allokation müssen keine Fragen zu Orderbuchsituationen beantwortet werden.

Bei der Preis-Zeit-Allokation wird unter den preisbesten Aufträgen die Order mit der ältesten Zeit-priorität zuerst zugeteilt. Unlimitierte Aufträge haben hierbei Vorrang vor limitierten Aufträgen.

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Frage: 1.6-006

Welche Ausführung(en) ergeben (ergibt) sich u.a., wenn bei folgender Orderbuchsituation in einem Options-Kontrakt auf die Nokia-Aktie in der Trading-Periode die folgende Order eingegeben wird: Kauf 20 Kontrakte zu 4,11? Der letzt bezahl-te Preis in dem Optionskontrakt war 4,08.

Auswahlmöglichkeiten:

A. 17 Kontrakte zu 3,15

B. 2 Kontrakte zu 3,16

C. 1 Kontrakt zu 4,05

D. 20 Kontrakte zu 4,05

Korrekte Antwort:

A. 17 Kontrakte zu 3,15

B. 2 Kontrakte zu 3,16

C. 1 Kontrakt zu 4,05

Kommentar:

Das Prinzip ist folgendes: Sobald eine neue Order eingegeben wurde, wird diese im Eurex®-System nach vorheriger Überprüfung des Orderbuchs zunächst gegen die dort vorliegenden Orders mit dem jeweils besten Preislimit ausgeführt. Entsprechend erfolgt zuerst eine Ausführung für 17 Kontrakte zu 3,15 (A). Von den ursprünglich 20 zu 4,11 in Auftrag gegebenen Kontrakten bleiben noch drei offen. Systemseitig werden dann sofort zwei weitere Kontrakte zum verbleiben-den besten Angebotspreis, d.h. 3,16, ausgeführt (B). Der nunmehr letzte Kontrakt zum Nachfragepreis von 4,11 wird schließlich gegen einen der 30 Kontrakte mit Angebotspreis 4,05 ausgeführt (C). Die Information hinsichtlich des zuletzt bezahlten Preises ist für die Beantwortung dieser Aufgabe irrelevant .

Die Zeit-Pro rata-Allokation kombiniert die Aspekte der Preis-Zeit- und der Pro rata-Allokation (ähn-lich wie wir sie früher für Geldmarktprodukte hatten). Die Allokation einer Order basiert auf ihrer Größe und ihrem Zeitstempel. Unter den preisbesten Aufträgen erhält die Order mit der ältesten Eingabezeit die höchste Zuteilung (zu Lasten der Order mit der niedrigsten Zeitpriorität). In T7 fin-det diese Methode derzeit nur für Geldmarkt-Futures Anwendung.

2.3.2.2. Market Order Matching Range (Matchingspanne für unlimitierte Orders)

Grundsätzlich wird eine unlimitierte Order während der Trading-Periode schnellstmöglich zum je-weils bestmöglichen Preis ausgeführt. Zum Schutz dieser unlimitierten Order ist eine Ausführung jedoch nur möglich, wenn der Unterschied zwischen dem besten Kauf-und Verkaufspreis (Bid-Ask-Spread) kleiner oder gleich der Market Order Matching Range (MOMR) ist. Diese spezifische Preisspanne ist für jedes Produkt vorgegebenen. Der maximale Ausführungspreis einer eingehen-den unlimitierten Kauf-Order ist der beste Preis auf der Kaufseite (Best Bid) zuzüglich der MOMR. Für eingehende unlimitierte Verkaufs-Orders ist der minimale Ausführungspreis der beste Preis auf der Verkaufsseite (Best Ask) abzüglich der MOMR. Unlimitierte Oders, die nicht sofort ausgeführt werden können (weil es keinen entsprechenden Gegenauftrag/-quote gibt oder weil der Preis au-ßerhalb der vorgegebenen Preisspanne liegen würde), werden in das Orderbuch eingestellt.

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Frage: 1.6-005

Welche Ausführung(en) ergeben (ergibt) sich u.a., wenn bei folgender Orderbuchsituation in einem DAX®-Futures-Kontrakt in der Trading-Periode die folgende Order eingegeben wird: Kauf 30 Kontrakte unlimitiert? Der letzte Kontrakt-preis im entsprechenden DAX®-Futures-Kontrakt war 5210 und die Market-Order-Matching-Range beträgt 10 Punkte.

Auswahlmöglichkeiten:

A. Keine Ausführung

B. 11 Kontrakte zu 5213,0

C. 29 Kontrakt zu 5213,0

D. 1 Kontrakt zu 5260,0

Korrekte Antwort:

A. Keine Ausführung

Kommentar:

In T7 spielt der letzte Kontraktpreis als Referenz für die MOMR keine Rolle mehr. Zunächst muss geprüft werden, ob der Bid-Ask-Spread kleiner gleich der MOMR (AP-BP <=MOMR) ist. Da kein Bid-Preis vorhanden ist, geht diese unlimitierte Order ins Orderbuch.

Für den Fall, dass eine unlimitierte Order ins Orderbuch geschrieben wird ist eine Ausführung die-ser Order erst dann möglich, wenn auf der gleichen Seite des Orderbuchs eine limitierte Order ein-geht und es so zu einem gekreuzten Orderbuch kommt. In diesem Fall wird die eingehende Limito-rder zunächst zurückgestellt und stattdessen die im Buch befindliche unlimitierte Order zuerst be-rücksichtigt. Der sich durch die ursprünglich eingehende limitierte Order neu ergebende Bid-Ask Spread wird nun als Grundlage für die Ausführung der ausgelösten unlimitierten Order benutzt. Da das Buch gekreuzt ist, gilt hier bester Verkaufspreis abzüglich bester Kaufpreis kleiner gleich 0 (AP-BP<=0). Der maximale Ausführungspreis bestimmt sich demnach anders als bei noch nicht im Buch befindlichen unlimitierten Orders. Bei unlimitierten Kauforders liegt der maximale Ausfüh-rungspreis bei dem höheren dieser beiden entweder a) Preis der eingehenden limitierten Kauforder oder b) Preis der besten Verkaufsorder zzgl. MOMR (MAX{BPinc, AP+MOMR}). Bei unlimitierten Verkaufsorders liegt der minimale Ausführungspreis bei dem niedrigeren dieser beiden entweder a) Preis der eingehenden Verkaufsorder oder b) Preis der besten Kauforder abzgl. MOMR (MIN{APinc, BP-MOMR}).

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Frage:

Welche Aussage(n) zu unlimitierten Kauforders in Optionsprodukten, die während der Trading-Periode erteilt werden, ist (sind) richtig?

Auswahlmöglichkeiten:

A. Unlimitierte Kauforders werden immer sofort ausgeführt, sofern im Orderbuch eine Verkaufsorder vorhanden ist

B. Unlimitierte Kauforders werden sofort ausgeführt, sofern die Differenz zwischen besten Verkaufs-und besten Kaufpreis kleiner ist als der Quote Spread (MOMR)

C. Unlimitierte Kauforders können nur IOC (Immediate-or-cancel) erteilt werden

D. Unlimitierte Kauforders haben gegenüber limitierten Kauforders bei der Ausführung Priorität

Korrekte Antwort:

B. Unlimitierte Kauforders werden sofort ausgeführt, sofern die Differenz zwischen besten Verkaufs-und besten Kaufpreis kleiner ist als der Quote Spread (MOMR)

D. Unlimitierte Kauforders haben gegenüber limitierten Kauforders bei der Ausführung Priorität

Kommentar:

Unlimitierte Orders unterliegen einem besonderen Schutz. Zunächst wird geprüft, ob der Bid-Ask-Spread (Limitorder o-der Quote) kleiner gleich der MOMR (bei Optionen spricht man eher vom maximalen Quote Spread) ist. Ist dies nicht der Fall oder fehlt eine Seite völlig, geht die Marketorder ins Orderbuch. Falls der Unterschied zwischen dem aktuell besten Kauf-und besten Verkaufslimit kleiner gleich dem Quote Spread ist, kommt eine Ausführung der unlimitierten Order in Betracht. Allerdings nur bis zu einem bestimmten maximalen bzw. minimalen Preis. Siehe dazu bitte 2.3.2.2, 1. Absatz. Im Vergleich zu limitierten Orders genießen unlimitierte Orders jedoch eine höhere Ausführungspriorität. Entsprechend würde bei Eingabe einer handelbaren limitierten Order in das Orderbuch die unlimitierte Order vorrangig ausgeführt wer-den. Beachten Sie, dass unlimitierte Orders über Optionskontrakte keine Restriktion erfordern.

2.3.2.3. Orderausführung während der Eröffnungsauktion (Netting)

Die Ermittlung der Eröffnungspreise während der Auktionsphase erfolgt nicht auf der Grundlage des Preis-Zeit-Matching-Algorithmus. Vielmehr wird hier im Rahmen eines Auktionsverfahrens der Preis ermittelt, der zu einer maximalen ausführbaren Kontraktanzahl führt. Beim Auktionsverfahren haben Orders mit höherem Geld- bzw. niedrigerem Brieflimit Ausführungspriorität; gleichermaßen werden bei gleichem Preislimit früher eingegebene Orders bevorzugt. Market Orders haben Priori-tät vor Limitorders.

Betrachten wir folgendes Orderbuch für einen Futures-Kontrakt in der Eröffnungsauktion:

NACHFRAGE KUMULIERT GELD LIMIT BRIEF ANGEBOT

KUMULIERT AUSFÜHRB. VOLUMEN

105,00 10 80

10 10 104,85 70 10

60 50 104,50 55 70 60

95 35 104,35 15 15 15

195 100 103,50

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Das in der ganz rechten Spalte angezeigte ausführbare Volumen weist für jedes Preisniveau die jeweils niedrigere Nachfrage- bzw. Angebotsmenge aus. In dem vorliegenden Beispiel liegt die maximale ausführbare Kontraktanzahl bei 60 Kontrakten, bei einem Preis von 104,50. Dabei wür-den folgende Orders zu diesem Preis ausgeführt:

§ Kauf 10 / Limit 104,85

§ Kauf 50 / Limit 104,50

§ Verkauf 15 / Limit 104,35

§ Verkauf 45 / Limit 104,50 (somit würden 10 Kontrakte mit Limit 104,50 in der Auktion nicht ausgeführt)

Hier nun ein anderes Orderbuch:

NACHFRAGE KUMULIERT GELD LIMIT BRIEF ANGEBOT

KUMULIERT AUSFÜHRB. VOLUMEN

30 30 5850 80 30

40 10 5840 20 80 40

40 5830 30 60 40

45 5 5820 20 30 30

80 35 5800 10 10 10

In diesem Fall tritt die maximal ausführbare Kontraktanzahl von jeweils 40 Kontrakten bei zwei ver-schiedenen Preisniveaus auf. Tritt bei mehreren Preisen das gleiche ausführbare Volumen auf, wird der Preis ausgewählt auf den die nachfolgenden zwei Bedingungen zutreffen:

1. nach dem Eröffnungsgeschäft dürfen keine zwei Orders im Orderbuch übrig sein, die gegenei-nander ausführbar wären. Daraus folgt, dass der beste verfügbare Verkaufspreis nach der Er-öffnung immer höher sein muss, als der beste verfügbare Kaufpreis (Auflösung von sich über-schneidenden Orderbuchseiten).

2. Der Preis, der in der Eröffnungsauktion festgestellt wird, darf nicht größer sein, als das beste Angebot auf der Verkaufsseite und nicht kleiner, als das beste Angebot auf der Kaufseite direkt nach Abschluss der Auktion (Preiskontinuität).

In dem obigen Beispiel würde nach Anwendung dieser zwei Bedingungen nur 5.830 als Eröff-nungspreis (EP) in Frage kommen, denn nach der Auktion wäre das beste Verkaufslimit 5.830 (und somit wäre der EP nicht größer als das beste Verkaufsangebot nach Abschluss der Auktion). Bei einem Eröffnungspreis von 5840 wäre die Bedingung der Preiskontinuität nicht erfüllt.

Für den seltenen Fall, dass beide vorstehenden Bedingungen erfüllt sind und daher daraus kein eindeutiger Eröffnungspreis abgeleitet werden kann, findet eine besondere Formel zur Bestim-mung des Eröffnungspreises Anwendung (Bei Bedarf, siehe dazu Eurex Exchange’s T7 - Functio-nal Reference 7.4.2 Auction Price Determination).

Wie bereits zuvor dargestellt, haben Market Orders immer Vorrang gegenüber Limitorders. Beim Zusammenstellen einer Tabelle zur Bestimmung des Auktionspreises werden Market Orders der Kaufseite über dem höchsten Orderlimit eingetragen – Verkauf-Market-Orders unter dem niedrigs-ten Limit. Im Ausgleichsprozess findet das Prinzip der Market Order Matching Range keine Be-rücksichtigung.

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Frage: 1.6-010

Welcher Eröffnungspreis ergibt sich aus folgender Orderbuchsituation in der Eröffnungsauktion in einem DAX®-Futures-Kontrakt?

Korrekte Antwort: 5057.0

Kommentar:

Lassen Sie uns die maximale ausführbare Kontraktanzahl mit Hilfe der nachstehenden Tabelle errechnen:

NACHFRAGE KUMULIERT GELD LIMIT BRIEF ANGEBOT

KUMULIERT AUSFÜHRB. VOLUMEN

7 7 M 23 7

13 6 5109,0 8 23 13

13 5057,0 5 15 13

13 5056,0 3 10 10

18 5 5055,0 7 7

22 4 5053,0 7 7

22 M 7 7 7

Beachten Sie die Behandlung unlimitierter Orders – das Billigst-Gebot liegt über dem höchsten Preislimit der Nachfra-geseite, während das Bestens-Gebot unterhalb des Marktes eingetragen wird. Unlimitierte Orders werden im Aus-gleichsprozess mit Priorität behandelt. Es kann aber durchaus sein, dass nicht alle in der Auktion ausgeführt werden können. Sowohl bei 5.109 als auch bei 5.057 wären 13 Kontrakte handelbar. Der Eröffnungspreis wird mit 5.057 festge-stellt, da nur dieser Preis den Grundsatz der Preiskontinuität erfüllt.

2.3.2.4. Komplexe Instrumente

Der Handel von komplexen Instrumenten umfasst den Kombinationshandel für Futures-Produkte sowie den Handel von Optionsstrategien. Im Wesentlichen handelt es sich bei Futures-Kombinationen um Futures Kalender Spread (Time Spreads), bei denen der Käufer den vorderen (früheren) Liefermonat kauft und den hinteren (späteren) Liefermonat verkauft.

Der Strategiehandel für Optionen steht für vielfältige Varianten zur Verfügung. Es gibt drei ver-schiedene Strategiekategorien: standardisierte Options- und Volatilitätsstrategien sowie nicht stan-dardisierte Strategien (Non-standard options strategy – NOS). Bei den standardisierten Strategien stellt eine Strategie den gleichzeitigen Kauf und/oder Verkauf von bis zu vier verschiedenen Kon-trakten auf den gleichen Basiswert dar. Bei Orders in Optionsstrategien wird die gleiche Kontrak-tanzahl für alle Teile der Strategie ausgeführt. Es sind derzeit über 50 vordefinierte Strategienarten auswählbar. Eine nicht standardisierte Strategie kann aus bis zu fünf Komponenten bestehen.

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Nachstehend eine Auswahl der im System verwendeten Strategiekürzel für Optionsstrategien:

Strategie-kürzel

Strategiebezeichnung Struktur der Strategie (Kaufseite)

BUL Call Spread Kauf einer Calls bei gleichzeitigem Verkauf einer Calls mit höherem Ausübungspreis, aber gleichem Verfalltermin

BER Put Spread Kauf eines Puts bei gleichzeitigem Verkauf eines Puts mit niedrigerem Ausübungspreis

BLT Call Calendar Spread Verkauf eines Calls mit kürzerer Laufzeit bei gleich-zeitigem Kauf eines Calls mit längerer Laufzeit, aber gleichem Ausübungspreis

BRT Put Calendar Spread Verkauf eines Puts mit kürzerer Laufzeit bei gleich-zeitigem Kauf eines Puts mit längerer Laufzeit, aber gleichem Ausübungspreis

STD Straddle Kauf eines Calls bei gleichzeitigem Kauf einer Puts mit gleichem Ausübungspreis und Verfalltermin

STG Strangle Kauf eines Puts bei gleichzeitigem Kauf eines Calls mit höherem Ausübungspreis, aber gleichem Verfall-termin

CNV Conversion/Reversal

Kauf eines Calls bei gleichzeitigem Verkauf eines Puts mit gleichem Ausübungspreis und Verfalltermin

Tabelle 2.3.2.4-1: Strategiearten für Optionen

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Seite 37

2.3.3. Clearing-Bedingungen

Die Clearing-Bedingungen beinhalten detaillierte Vorschriften für das Clearing von an der Eurex abgeschlossenen Geschäften. Dies umfasst folgende Themen:

§ Voraussetzungen für und Pflichten von Clearing-Mitglieder/n

§ Abwicklung von Geschäften

§ Ermittlung und Einzug von Sicherheiten („Margining“)

§ Verzug bei Lieferung oder bei Zahlung

Bevor wir näher auf die Clearing-Bedingungen eingehen, sollten Sie die in Tabelle 2.2.2-1 auf Sei-te 18 beschriebenen Rechtsbeziehungen zwischen Clearing-Mitgliedern (GCMs und DCMs) und Nicht-Clearing-Mitgliedern (NCMs) sowie die in Tabelle 2.2.3-1 auf Seite 21 aufgeführten Regelun-gen für den Ausschluss von Clearing-Mitgliedern wiederholen. Wichtig ist auch nachstehender Grundsatz, der Ihnen aus den Handelsbedingungen (Teilabschnitt 2.3 (1) + (2)) bereits bekannt sein sollte:

§ Geschäfte an der Eurex werden nur zwischen der Eurex Clearing AG und einem Unterneh-men, das im Besitz einer Clearing-Lizenz ist abgeschlossen.

§ Ist ein Börsenmitglied selbst nicht zum Clearing berechtigt („nachfolgend „Nicht Clearing-Mitglied“ genannt), kommen Geschäfte nur über das General-Clearing-Mitglied …. zustande, über das er seine Geschäfte an den Eurex-Börsen abwickelt.

Mögliche Vertragsbeziehungen bei Geschäftsabschluss

Abbildung 2.3.3-1: Vertragsbeziehungen bei Geschäftsabschluss

GCMs sind zur Erfüllung aller Verbindlichkeiten verpflichtet, die sich aus ihren eigenen Geschäften sowie denen verbundener NCMs ergeben.

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Grundsätzlich sollten Sie die Clearing-Bedingungen vollständig in Ihre Prüfungsvorbereitung ein-beziehen. Es ist jedoch zweckmäßig, sich auf folgende Abschnitte zu konzentrieren:

Clearing-Bedingungen

Titel Worauf Sie sich konzentrieren soll-ten...

Kap. I, Abschnitt 1,

Ziff. 3

Margin Verpflichtung zur Sicherheitsleistung

Grundlagen der Sicherheitenermittlung

Abschnitt 1

Ziff. 4

Konten der Clearing-Mitglieder Alles

Abschnitt 1

Ziff. 6

Clearing-Fonds Wer leistet Beiträge zum Clearing-Fonds?

Wie werden die Beiträge verwertet?

Abschnitt 1, Ziff. 7.2 Beendigungsgründe (Verzug) Eintritt des Verzugs

Kap.II, Abschnitt 2,

Ziff 2.3

Abwicklung von Euro-Bund-Futures-Kontrakten

Alles

Kap. II, Abschnitt 3,

Ziff. 3.6

Abwicklung von Kontrakten über deutsche Aktienoptionen

Alles

Tabelle 2.3.3-2: Clearing-Bedingungen – Querverweise

Frage: 1.3-010

Welche Werte werden bei der Berechnung der Sicherheitenanforderungen berücksichtigt?

Auswahlmöglichkeiten:

A. Eigenkapital des Clearing-Mitglieds

B. Beitrag zum Clearing-Fonds

C. Einlagen des Instituts bei der Deutschen Bundesbank/Schweizer Nationalbank

D. Wertpapiere im Pfanddepot bei der Clearstream Banking AG/SegaIntersettle AG

Korrekte Antwort:

D. Wertpapiere im Pfanddepot bei der Clearstream Banking AG/SegaIntersettle AG

Kommentar:

Die richtige Antwort finden Sie in Kapitel I, Abschnitt 2, Ziffer 6.6 der Clearing-Bedingungen. Sie hätten diese Frage aber auch mit Hilfe von Tabelle 2.3.3.1-2: Arten zulässiger Sicherheiten beantworten können. Antwort C ist falsch, weil das bloße Unterhalten von Barbeständen im eigenen Namen nicht ausreicht; für Marginzwecke müssen Bestände im Eurex-Clearing-Pfanddepot gehalten werden.

Damit Sie wissen, worauf es bei diesem Thema hauptsächlich ankommt, betrachten wir nachste-hend für Sie einige der grundlegenden Konzepte.

2.3.3.1. Sicherheitsleistung

Jedes Clearing-Mitglied hat zur Besicherung seiner gesamten Kontraktverpflichtungen börsentäg-lich in der von der Eurex Clearing AG festgelegten Höhe Sicherheiten zu leisten.

Studieren Sie sorgfältig die einzelnen Regelungen über die Verpflichtung zur Sicherheitsleistung sowie die Grundlagen der Sicherheitenermittlung. Schauen Sie sich in diesem Zusammenhang auch den relevanten Bereich in den produktspezifischen Unterabschnitten an.

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Folgende Punkte sollten Sie sich als Grundsätze zum Thema Sicherheitsleistung einprägen:

§ Bei Futures und Optionen auf Futures müssen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer Ad-ditional Margin hinterlegen.

§ Nur der Verkäufer (Stillhalter) eines Optionskontrakts mit „traditioneller“ Prämienzahlung ist zur Sicherheitsleistung (Premium Margin) verpflichtet.

§ Die Sicherheitsleistung für einen Futures Time Spread ist geringer, als dies für jede der bei-den Einzelkomponenten der Fall wäre.

§ Obwohl das RBM-Konzept auf den gleichen Grundlagen basiert wie die Marginsysteme an-derer bedeutender Clearinghäuser, gibt es terminologische Unterschiede; so wird die Additi-onal Margin beispielsweise in anderen Märkten als „Initial Margin“ bezeichnet.

Viele der für die Sicherheitenermittlung maßgeblichen Konzepte lassen sich eventuell leichter an-hand der RBM-Broschüre nachvollziehen. Für die Prüfung müssen Sie jedoch den Inhalt der rele-vanten Passagen in den Clearing-Bedingungen kennen.

In nachstehender Tabelle sind die verschiedenen, für Eurex relevanten Arten der Sicherheitsleis-tung zusammengefasst:

Gestern bis heute Heute bis morgen

Eurex-Produkte Premium Margin

Variation Margin

Additional Margin Futures Spread Margin

Aktien- und Indexoptionen

ja + ja

Futures ja + ja

(für Nicht-Spread-Pos.)

ja

(Spreads)

Optionen auf Futures

ja + ja

Tabelle 2.3.3.1 - 1: Für Eurex relevante Margin-Arten

Bitte beachten Sie, dass die Variation Margin (tägliche Gewinne und Verluste aus offenen Positio-nen) in den Clearing-Bedingungen nicht den Sicherheitsleistungen, sondern der täglichen Abrech-nungszahlung zugeordnet wird. Für Prüfungszwecke wird die Variation Margin analog zur obigen Tabelle jedoch als Teil der allgemeinen Marginberechnung behandelt.

Eurex Clearing führt derzeit eine neue Margin-Methode, Eurex Clearing Prisma, in mehreren Schritten ein. Im Gegensatz zur RBM-Methode werden die Margin-Anforderungen bei Eurex Clea-ring Prisma auf Portfoliobasis ermittelt. Eine Kompensation mit etwaigen Beständen in OTC-Produkten ist möglich. Der überarbeitete Default Management-Prozess ist Grundlage für die neue Methode. Für die Prüfung sind nur Fragen zur bisherigen RBM-Methode zu erwarten.

Frage: 1.3-004

Bei der Berechnung von Spread-Margins für Positionen aus Futures-Kontrakten wird eine Netto-Long-Position soweit wie möglich gegen eine auf den gleichen Basiswert laufende Netto-Short-Position in einem Kontrakt mit unterschiedlicher Laufzeit verrechnet.

Korrekte Antwort: Richtig

Kommentar:

Die Futures Spread Margin wird in der RBM-Broschüre behandelt.

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Folgende Sicherheiten werden akzeptiert:

Art der Sicherheit... ...und wo sie zu hinterlegen ist:

Bargeld „RTGS“-Konto innerhalb des TARGET2-Systems bzw. Konto des Clearing-Mitglieds bei der Schweizer Nationalbank mit gültigen Abbuchungsaufträgen zugunsten der Eurex Clearing AG

Wertpapiere Pfanddepot des Clearing-Mitglieds bei der Clearstream Banking AG / SegaIntersettle AG Wertrechte

Tabelle 2.3.3.1-2: Arten zulässiger Sicherheiten

2.3.3.2. Margin-Intervalle

Das Thema „Margin-Intervalle“ wird in den Clearing-Bedingungen nicht erwähnt, wohl aber in der RBM-Broschüre.

Das für jede Margin-Klasse gesondert ermittelte Margin-Intervall stellt die für den nächsten Han-delstag zu erwartende ungünstigste Preisentwicklung für den Basiswert dieser Margin-Klasse dar.

Es dient als Grundlage für die Berechnung der Additional Margin, die zur Abdeckung möglicher Glattstellungskosten herangezogen wird. Solche potenziellen Glattstellungskosten entstünden dann, wenn die ungünstigste Preisentwicklung für die in dieser Klasse enthaltenen Positionen bis zur nächsten Marginberechnung eintreten würde.

2.3.3.3. Notifizierung und Zuordnung

Im Rahmen Ihrer Prüfungsvorbereitung sollten Sie sich auch auf die Passagen der Clearing-Bedingungen konzentrieren, die sich mit der Erfüllung von Kontrakten befassen. Im Folgenden möchten wir Ihnen das für alle Fixed-Income-Futures geltende Verfahren der Anzeige und Zuord-nung näher erläutern.

Notifizierung

Gilt für offene Short-Positionen

Erfolgt zwei Börsentage vor dem 10. Kalendertag des Liefermonats

(Letzter Handelstag = Anzeigetag)

Beinhaltet die zur Lieferung vorgesehenen Schuldverschreibungen

Zuordnung („Allocation“)

Gilt für offene Long-Positionen

Basiert auf einem Zufallsverfahren

Clearing-Mitglieder mit offenen Long-Positionen werden über die ihnen zugeordneten Schuldverschreibungen informiert

Tabelle 2.3.3.3-1: Notifizierung / Zuordnung

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Frage: 1.3-009

Wie ordnet die Eurex Clearing AG den Clearing-Mitgliedern mit offenen Long-Positionen im Euro-Bund-Futures die zur Lieferung angezeigten Bundesanleihen am Ende der Laufzeit des Euro-Bund-Futures zu?

Auswahlmöglichkeiten:

A. First in – First out (FIFO)

B. Last in – First out (LIFO)

C. Zufallsverfahren

D. Highest in – First out (HIFO)

Korrekte Antwort:

C. Zufallsverfahren

Kommentar:

Das Prinzip, nach dem notifizierte Short-Positionen offenen Long-Positionen zugeordnet werden, basiert auf einem, die Neutralität des Zuordnungsvorgangs gewährleistenden, Auswahlverfahrens (siehe Abschnitt 2, Ziffer 2.3.4 (3) der Clea-ring-Bedingungen).

2.3.4. Die Mistrade-Regeln

Die Mistrade-Regeln wurden mit Wirkung zum 2. Januar 2009 geändert und werden nun in den Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich, Ziffer 2.8 behandelt.

Der Verursacher eines Mistrades kann von der Aufhebung des jeweiligen Geschäfts ausgehen, wenn

§ die Antragstellung innerhalb von 30 Minuten nach Geschäftsabschluss und vor Ablauf von 30 Minuten nach Beendigung der Trading-Periode des jeweiligen Produktes an dem Handelstag, an dem das Geschäft zustande kam erfolgt und

§ der Preis des jeweiligen Geschäftes erheblich und offenkundig von dem zum Zeitpunkt des Zustandekommens des jeweiligen Geschäftes gültigen Marktpreises („Referenzpreis“) ab-weicht.

Für die Anwendung der neuen Mistrade-Regelungen wird eine „irrtümlich unrichtige“ Eingabe in das Eurex®-System nicht mehr, wie bisher, vorausgesetzt.

Treffen die oben genannten Umstände nicht zu, kann der betroffene Börsenteilnehmer unter be-stimmten Voraussetzungen eine Aufhebung oder Preiskorrektur des jeweiligen Geschäfts erwar-ten. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Voraussetzungen:

§ die Antragstellung muss nach Ablauf von 30 Minuten, jedoch nicht später als 3 Stunden seit dem Geschäftsabschluss und vor Ablauf von 30 Minuten nach Beendigung der Trading-Periode des jeweiligen Produkts an dem Handelstag, an dem dieses Geschäft zustande kam erfolgen,

§ der Preis des jeweiligen Geschäftes muss erheblich und offenkundig von dem zum Zeitpunkt des Zustandekommens des jeweiligen Geschäftes gültigen Marktpreises („Referenzpreis“) abweichen und

§ der für den Antragsteller resultierende Gesamtverlust aus den jeweiligen Geschäften, auf die sich dessen Antrag bezieht und die aufgrund der Ausführung (Matching) eines einzelnen Auf-trages oder Quotes abgeschlossen wurden, muss einen Betrag in Höhe von EUR 25.000,00 überschreiten.

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Sind diese Voraussetzungen gegeben kann der begünstigte Börsenteilnehmer zwischen der Auf-hebung des Geschäftes oder der Preiskorrektur wählen. Dieses Wahlrecht muss er unverzüglich ausüben, sonst werden die jeweiligen Geschäfte aufgehoben.

Eine erhebliche Abweichung vom Referenzpreis ist gegeben, wenn der Preis des jeweiligen Ge-schäftes um mehr als die von den Geschäftsführungen bestimmte Mistrade-Range von dem zum Zeitpunkt des Zustandekommens dieses Geschäftes maßgeblichen Referenzpreis abweicht. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung des Referenzpreises ist in Ziffer 2.8.6 der Handelsbedin-gungen festgelegt.

Die Geschäftsführungen der jeweiligen Eurex-Börsen können, wenn dies zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Börsenhandels erforderlich ist, Geschäfte von Amts wegen aufheben (siehe hierzu auch Ziffer 2.8.1 der Handelsbedingungen).

Der Mistrade Antrag muss telefonisch unter

Tel. +49-69-211-1 12 10 oder +49-69-211-1 12 40, per Telefax unter +49-69-211-1 43 45 oder in elektronischer Form per E-Mail an [email protected] gestellt werden.

Für einen Börsenteilnehmer, der Teilnehmer beider Eurex-Börsen ist, gilt ein gegenüber einer der Geschäftsführungen der Eurex-Börsen gestellter Antrag als gegenüber den Geschäftsführungen beider Eurex-Börsen gestellt.

Frage:

Sofern sich für die Beurteilung von Fehleingaben kein Referenzpreis auf der Grundlage im Markt zustandegekommener Preise errechnen lässt, kann Eurex einen Referenzpreis auf der Basis der von Eurex-Händlern berechneten Preise für den jeweiligen Kontrakt ermitteln.

Antwort: Richtig

Kommentar:

In den Handelsbedingungen wird das Verfahren zur Ermittlung eines Referenzpreises erläutert. Dies umfasst auch die Vorgehensweise für den Fall, dass kein den fairen Marktverhältnissen entsprechender Preis ermittelt werden kann.

2.3.5. „Trading On Behalf“

Im Fall einer technischen Störung auf Teilnehmerseite bietet die Eurex dem jeweiligen Börsenteil-nehmer die Möglichkeit an, in seinem Namen Orders in das System einzugeben (so genanntes „“Trading On behalf“). Jeder Börsenteilnehmer muss die Eurex unverzüglich benachrichtigen (ins-besondere den Technical Helpdesk und den Trading Helpdesk), wenn der Handel oder die Aus-übung von Kontrakten im Sinne des entsprechenden Abschnitts der Handelsbedingungen beein-trächtigt oder vereitelt wird.

Alle Orders für „Trading On behalf” müssen telefonisch erteilt werden. Sie werden anschließend von Mitarbeitern der Eurex in das System eingegeben. Die Bestätigung solcher Aufträge muss un-verzüglich elektronisch oder per Fax erfolgen. Eurex stellt zu diesem Zweck besondere Fax-Formulare bereit. Der Händler muss seinen elf Zeichen umfassenden Zugangscode (Benutzer-ID) angeben. Dieser setzt sich zusammen aus der Mitglieds-ID mit fünf Buchstaben (z.B. ABCFR) und der sechsstelligen personenspezifischen ID (z.B. TRD001).

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Folgende „On behalf“-Aufträge werden akzeptiert:

A1-Positionskonten: Eröffnung/Glattstellung; Änderung und Löschung von Aufträgen

P1-/P2-Positionskonten: Nur Glattstellungsaufträge; Änderung und Löschung von Aufträgen

M1-/M2-Positionskonten: Nur Glattstellungsaufträge; Änderung und Löschung von Aufträgen, Löschung von Quotes

Ausübungsinstruktionen werden für alle Positionskonten akzeptiert.

„On Behalf“ Orders sind nur für den jeweils aktuellen Handelstag gültig.

Sobald der betroffene Börsenteilnehmer den Handel wieder eigenständig durchführen kann, muss er die Eurex unverzüglich darüber in Kenntnis setzen.

Frage: 1.7-009

Welche Aussagen zum „Trading On behalf“ Verfahren sind richtig?

Auswahlmöglichkeiten:

A. Die Orders werden per Telefon einem Mitarbeiter der Eurex-Börsen erteilt

B. Alle Orders müssen nach telefonischer Erteilung per E-Mail oder per Telefax bestätigt werden

C. Alle Orders im „Trading On behalf“ Verfahren werden außerhalb des Orderbuchs abgewickelt

D. Alle Orders im „Trading On behalf“ Verfahren werden in das Eurex®-System eingestellt

Korrekte Antwort:

A. Die Orders werden per Telefon einem Mitarbeiter der Eurex-Börsen erteilt

B. Alle Orders müssen nach telefonischer Erteilung per E-Mail oder per Telefax bestätigt werden

D. Alle Orders im „Trading On behalf“ Verfahren werden in das Eurex®-System eingestellt

Kommentar:

Sollten Sie mit Ihrer Antwort falsch gelegen haben, lesen Sie obigen Abschnitt zu diesem Thema nochmals durch.

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2.4. Verwendung von Eurex Exchange’s T7

Unabhängig davon, ob Sie die Eurex Exchange’s T7 GUI oder eine andere Software zur Eingabe Ihrer Orders in das Eurex®-System verwenden – es wird erwartet, dass Sie über ein solides Grundwissen in der Verwendung der Eurex-Software verfügen. Neben ihrer Funktion als Backup für eventuell genutzte Drittlösungen ist sie ein genaues Abbild des für die Eurex gültigen Marktmo-dells.

Da die rein theoretische Vorbereitung auf die systemrelevanten Prüfungsfragen problematisch ist, empfehlen wir vor der Prüfung die Teilnahme an der Eurex®-Systemschulung Handel. Darüber hinaus sollten Sie ggf. die Eurex-Simulationsumgebung zur Vorbereitung heranziehen, in der Sie die Eingabe und Ausführung von Geschäften in Echtzeit üben können.

2.4.1. „Eurex Trader and Admin GUI – Manual“

Die wohl wichtigste Informationsquelle für die Vorbereitung in Bezug auf Eurex Exchange’s T7 ist das bereits angesprochene Handbuch Eurex Trader and Admin GUI.

Anhand der nachstehenden Tabelle können Sie ersehen, worauf Sie sich bei der Vorbereitung auf diesen Teil der Prüfung schwerpunktmäßig konzentrieren sollten:

Relevantes Kapitel im Handbuch Worauf Sie sich konzentrieren sollten

Configuration Menu Wozu dient das Fenster „Text Field Configuration“? Wozu dient das Fenster „Net Position Configuration“?

Profiles Was ist ein Profil, und wie wird es verwendet? Wie kann ein Profil geändert werden? Wie kann man ein Profil mit Kollegen teilen?

Market Information; Market und Market Depth

Was wird im Fenster „Market View“ angezeigt? Wie können Sie schnell auf andere Fenster zugreifen? Wie findet man die Markttiefe?

Trading und Order Entry Welchem Zweck dienen die einzelnen Felder im Fenster „Order Entry“? Welche Felder können vom Händler individuell konfiguriert werden? Welche Felder sind Pflichtfelder?

Own Orders and Trades Display; Orders; Trades Time & Sales

Was wird im Fenster „Orders View“ angezeigt? Welche Parameter einer nicht ausgeführten Order können geändert werden? Wie können Sie eine oder mehrere Orders löschen? Was wird im Fenster „Trades View“ angezeigt? Was wird auf dem Fenster „Time & Sales“ angezeigt?

Eurex Trade Entry Services (TES)

Welche Arten von TES-Geschäften stehen zur Verfügung? Wo und wie werden TES-Geschäfte angezeigt?

Info & Support Was wird im Fenster „News Board“ angezeigt“? Was wird im Fenster „Risk Controls“ eingestellt?

Tabelle 2.4.1-1: Eurex Trader and Admin GUI - Manual

Frage:

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Welche Orders werden angezeigt, wenn ein Händler das Fenster „Orders View“ öffnet?

Auswahlmöglichkeiten:

A. Alle offenen Orders des betreffenden Teilnehmers

B. Alle offenen Orders der betreffenden Usergroup des Händlers

C. Alle offenen Orders des betreffenden Teilnehmers gemäß des ausgewählten Profils

D. Alle offenen Orders des Händler gemäß des ausgewählten Profils/Produkts

Korrekte Antwort:

D. Alle offenen Orders des Händler gemäß des ausgewählten Profils/Produkts

Kommentar: ´

Ein Händler sieht in T7 zunächst nur seine eigenen Orders. Selbst wenn er einer Usergroup angehört ändert sich daran nichts. Orders anderer Händler werden nur angezeigt, wenn der entsprechende Händler mindestens das Level „Head Trader“ hat. Ein „Head Trader“ wiederum, der keiner Usergroup angehört sieht nur seine eigenen Aufträge.

Frage:

Welche Aussagen zu EFP-Fin Trades ist (sind) zutreffend?

Auswahlmöglichkeiten:

A. Bei einem EFP-Fin Trade werden im Eurex®-System nur die gehandelten Futures-Kontrakte auf dem ent-sprechenden Positionskonto verbucht

B. EFP-Fin Trades können für Futures und Optionen durchgeführt werden

C. Die Anzahl der gehandelten Futures-Kontrakte ist unabhängig vom Nominalwert des zugrunde liegenden Kassageschäftes

D. Bei dem Kassamarktgeschäft eines EFP-Fin Trade muss es sich um eine Anleihe mit einem Kupon von 6 Prozent handeln

Korrekte Antwort:

A. Bei einem EFP-Fin Trade werden im Eurex®-System nur die gehandelten Futures-Kontrakte auf dem ent-sprechenden Positionskonto verbucht

Kommentar:

Bei einem EFP-Fin Trade muss das Futures-Geschäft zusammen mit dem gegenläufigen Kassaanleihe-Geschäft einge-geben werden. Das heißt, zuerst wird die Kasse gehandelt und dann die jeweilige Futures-Position mit Hilfe des Fenster "EFP-Fin Trade Entry" eingegeben. Die Zahl der Futures-Kontrakte ist abhängig von dem Nominalwert der entsprechen-den Kassaanleihe und der gewählten Art der Hedgeberechnung.

Um Ihnen bei der Organisation der für diesen Abschnitt relevanten Informationen behilflich zu sein, haben wir für Sie einige nützliche Listen, Tabellen und andere Fakten zusammengestellt.

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2.4.2. Eingabearten

Eurex Exchange’s T7 unterstützt folgende Eingabearten:

n Orders über Optionen, Futures und komplexe Instrumente (Futures-Kombinationen, Options-strategien)

n Quote-Requests

n Cross Requests

n Eurex Trade Entry Services

Überprüfung der Angemessenheit des Preises („Price Reasonability Check“)

Bei Eingabe einer limitierten Order in das Eurex®-System wird systemseitig sofort überprüft, ob sich das eingegebene Limit innerhalb der von der Börse festgelegten Spanne um den zuletzt ge-handelten Preis befindet. Liegt dieses Limit außerhalb der vorgegebenen Spanne, erhält der Händ-ler die Warnmeldung „Price not reasonable“. Die Order bleibt jedoch weiterhin im Fenster „Order Entry“ sichtbar. Bei wiederholter Bestätigung der Eingabe wird die Order ins System eingestellt. Diese Überprüfung steht nur in der Instrumentphase „Continuous“ zur Verfügung.

Durch zusätzliche Prüfmechanismen im System werden unlimitierte oder Stop Market Orders zu-rückgewiesen, deren Stückzahl bestimmte börsenseitig festgelegte Höchstgrenzen überschreitet. Das Gleiche gilt für limitierte Orders, deren Limit zu stark vom aktuellen Marktniveau abweicht; auch hier legt die Börse die maximale Abweichung fest.

2.4.4. Orderattribute

Mit diesen Kennzeichen können die Attribute einer Order festgelegt werden: Feld Kenn-

zeichen Bedeutung

O/C O

C

Eröffnungsgeschäft („Opening“)

Glattstellungsgeschäft („Closing“)

Res (Restriktion) BOC

STP

OCO

CLA

BOC („Book-or-cancel”)

Stop

One-Cancels-the-Other

Closing Auction only

Act (Kontoart) A1-A7, A9

G1

G2

P1, P2

M1, M2

Kundenpositionskonto („Agent“)

Auf Kundenkonto (A1) gebucht, zum Give-up vorgemerkt

Auf Kundenkonto (A1) gebucht, zum Give-up freigegeben

Eigenhandelskonten („Proprietary“)

Market-Maker-Positionskonten

Validity (Gültigkeit) GFD

GTD

GTC

IOC

Tagesgültig („Good-for-Day“)

Gültig bis („Good-till-date“)

Gültig bis Widerruf („Good-till-cancelled“)

IOC („Immediate-or-cancel“)

Tabelle 2.4.5-1: Kennzeichen für Orderattribute

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Über das Eurex Exchange’s T7 GUI eingegebene Orders können nur persistent eingegeben wer-den. Bei jeder Ordereingabe, die ein Händler über andere Applikationen (nicht über das Eurex-GUI vornimmt, kann er entscheiden, ob seine Order persistent oder nicht-persistent sein soll.

Nicht persistente Orders sowie Quotes werden im Falle eine Handelsunterbrechung nicht auf dem Eurex-Backend gespeichert. Persistente Order verfügen über einen speziellen Wiederherstel-lungsmechanismus der im Falle eines „Market Resets“ vor Datenverlust schützt. Bitte sehen Sie sich dazu auch die Rubrik Marktmodell, Orderverarbeitung auf der Eurex-Website an.

Zusätzliche Funktionen bei der Ordereingabe

Bei der Ordereingabe über das Eurex Exchange’s T7 GUI hat man im Fenster Order Entry die Möglichkeit, im unteren Bereich das Symbol „TopOfBook“ anzuklicken. Dadurch erscheint noch ei-ne weitere Zeile mit Informationen zum ausgewählten Kontrakt (Bid, BidQty, LstPrc, Ask; AskQty und NetPos). Außerdem werden farbige Kästchen für die Funktionen Bid, Hit, Take und Ask sicht-bar. Wenn man bspw. auf „Bid“ klickt bereitet man eine Kauforder vor und der aktuelle Geldpreis eines Instruments –zu dem man sich dazustellt- wird in das Limitfeld des Fensters Order Entry übernommen. Klickt man dagegen auf „Take“ wird eine Kauforder zum besten Preis zu dem man derzeit kaufen kann (best Ask) vorbereitet. Des Weiteren kann man sich im Feld „NetPos“ die Net-toposition in diesem Instrument anzeigen lassen, vorausgesetzt man hat sie zuvor über Configura-tion > Net Position definiert.

Steuerung der Handelsberechtigung

Ein Börsenteilnehmer kann festlegen, welche Produkte der jeweilige Benutzer handeln darf. Um eine Order oder einen Quote für ein bestimmtes Instrument eingeben zu können, muss der Händ-ler für den Handel in diesem Produkt autorisiert sein und die entsprechende Rolle (Händler oder Market Maker) inne haben. Beispielsweise ist es möglich, dass ein Benutzer in einigen Fixed-Income-Futures Händler und in ausgewählten Aktienoptionen Market Maker ist. Ob ein Händler nur die von ihm eingegebenen Aufträge oder auch die seiner Kollegen sehen, und wenn nötig ändern kann, hängt von seinem Level ab. Die Benutzerhierachie in Eurex Exchange’s T7 sieht drei Ebe-nen vor. Ein Händler (Trader-User) hat nur Zugriff auf Orders, die er selbst eingegeben hat. Ein Chefhändler (Head Trader-User) kann zusätzlich Orders von Händlern, die in seiner Händlergrup-pe (User Group) sind pflegen und ggf. löschen. Der höchsten Stufe, dem Supervisor User, ist es gestattet, auf Orders aller Händler -unabhängig von der Händlergruppe (User Group)- in seiner Business Unit zuzugreifen. Zusätzlich kann die Eingabe von Orders auf bestimmte Produkte be-schränkt werden. Im Zuge der händlerspezifischen Produktzuweisung bedarf es auch der Festle-gung von maximalen Orderstückzahlen (Transaction Size Limits). Dies ist separat möglich für regu-läre Orders und für Futures-Kombinationsorders (Time Spreads/Calendar Spreads). Die maxima-len Ordergrößen für den Off-Book-Handel (z.B. für Block Trades) werden weiterhin im bisherigen Eurex®-System gepflegt. Grundsätzlich kann die für den jeweiligen Händler festgelegte maximale Orderstückzahl die des Teilnehmers nicht übersteigen.

Aufbau einer Benutzer-ID

Der elf Zeichen umfassende Zugangscode (Benutzer-ID) eines Börsenmitglieds beinhaltet eine Reihe von Informationen. Zur Veranschaulichung haben wir für Sie die fiktive Benutzer-ID ABCFRTRD001 gewählt:

Börsenmitglied Mitglieds-standort

UserID

ABC FR TRD001

Abbildung 2.4.8-1: Aufbau einer Benutzer-ID

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2.4.8. Automatisierte Ausübung von Optionen

Börsenteilnehmer können für sämtliche Optionsprodukte individuelle Mindestbeträge “im Geld” festlegen, entweder als Prozentsatz des Ausübungspreises oder als absoluter Geldbetrag pro Kon-trakt. Wird am Verfalltag der im Voraus festgelegte Mindestbetrag überschritten, werden automa-tisch Ausübungsinstruktionen für die entsprechenden Optionen erzeugt.

Falls teilnehmerseitig keine Ausübungsparameter definiert wurden, findet am Verfalltag für „im Geld“ liegende Optionen eine automatisierte Ausübung seitens der Eurex statt. Näheres entneh-men Sie bitte dem Rundschreiben Nr. 295/11. Eine solche automatisierte Ausübung kann über die zweite neue Funktion („Abandon“) entsprechend verhindert werden, mit der die Möglichkeit einer automatisierten Ausübung für bestimmte Positionen ausgeschlossen wird. Automatisierte Aus-übungen werden nur am Verfalltag vorgenommen – dies gilt gleichermaßen für europäische und amerikanische Optionen.

Handel von komplexen Instrumenten

Mit Einführung von Eurex Exchange’s T7 wurde ein neuer Handelsmechanismus für komplexe Op-tionsstrategien mit mehreren Einzelkomponenten sowie für Volatilitätsstrategien mit einer Position im zugrunde liegenden Futures-Kontrakt eingeführt. Jeder Handelsteilnehmer kann auf Basis eines breiten Spektrums vordefinierter Strategiearten eigene Strategien zum Handel eingeben bzw. von anderen Teilnehmern eingegebene Strategien handeln. Darüber hinaus steht dem Händler frei, nicht-standardisierte Optionsstrategien („NOS“) anzulegen. Diese Strategien werden in eigenen Orderbüchern gehandelt, die nicht in die Orderbücher ihrer Einzelkomponenten integriert sind. Am Ende des Handelstages werden nur die Strategieorderbücher gelöscht, für die keine offene Order mehr vorhanden ist. Mittlerweile wird auch der Handel von EURIBOR-Futures-Strategien, wie But-terfly und Condor unterstützt.

Weitere wichtige Punkte in der Zusammenfassung

§ Eine gelöschte Order kann nicht mehr reaktiviert werden.

§ Sofern eine unlimitierte Order über ein Optionsprodukt nicht sofort ausgeführt werden kann, kommt es zur automatischen Generierung eines Quote Request.

§ Im Fenster „Orders View“ werden nur offene (=noch nicht ausgeführte) Orders angezeigt. Im Fenster „Trades View“ werden nur abgeschlossene Geschäfte angezeigt. Eine komplette Übersicht über sämtliche Orders und abgeschlossener Geschäfte wird dem Börsenteilneh-mer in einem Report am jeweils darauf folgenden Börsentag zur Verfügung gestellt.

§ Über das Fenster „Ticker Board“ können Preisinformationen für nicht an der Eurex gehandel-te Basiswerte angezeigt werden (z.B. Aktien, auf die an der Eurex Optionen gehandelt wer-den).

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Frage:

Mit welchen Restriktionen (Feld „Res") bzw. Gültigkeiten (Feld „Validity“) kann ein Händler im Fenster „Order Entry“ eine unlimitierte Order in Geldmarkt-Futures eingeben?

Auswahlmöglichkeiten:

A. IOC (Immediate-or-cancel)

B. BOC (Book -or-cancel)

C. STP (Stop Order)

D. Keine

Korrekte Antwort:

A. IOC (Immediate-or-cancel)

Kommentar:

Mit der Einführung von T7 ist „IOC“ als Gültigkeit (Feld „Validity“) für unlimitierte Aufträge in allen Futures-Kontrakten wählbar.

Frage:

Auf welchem Positionskonto wird ein Geschäft gebucht, wenn bei Erteilung der Order das Konto „G1“ spezifiziert wurde?

Auswahlmöglichkeiten:

A. Kundenkonto (A1)

B. Geschäftskundenkonto (B1)

C. Eigenhandelskonto (P1)

D. Market-Maker-Konto (M1)

Korrekte Antwort:

A. Kundenkonto (A1)

Kommentar:

Das Kennzeichen „G1“ dient der Vormerkung von Give-up-Geschäften (Geschäfte, die an einen anderen Teilnehmer ab-gegeben werden sollen) im Kundenkonto.

Frage:

Eine unlimitierte Order wird immer gelöscht, wenn sie nicht unmittelbar ausgeführt werden kann.

Korrekte Antwort: Falsch

Kommentar:

Unlimitierte Orders können im Orderbuch eingestellt bleiben, wenn es auf der Gegenseite keine ausführbaren Orders gibt oder wenn wegen der vorgegebenen Market Order Matching Range eine sofortige Ausführung nicht möglich ist.

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2.5. Abschließende Hinweise

Dieser Prüfungsteil erfordert in erster Linie das Einprägen aller relevanten Details. Wir empfehlen Ihnen daher, zunächst die einzelnen Bestimmungen sowie unsere Ausführungen zum Thema Marktmodell und Handelsoberfläche durchzulesen. Dann sollten Sie für sich entsprechende Listen und Tabellen erstellen, damit Ihnen die Informationen besser im Gedächtnis bleiben. (Die von uns in diesem Arbeitsbuch gelieferten Gedächtnisstützen sind lediglich als Grundlage zu verstehen und sollten von Ihnen entsprechend ergänzt werden.)

Bisher haben wir uns vorwiegend auf allgemeine Vorschriften und weniger auf spezifische Produk-te bzw. Kontrakte konzentriert. Damit beschäftigen wir uns im nun folgenden Kapitel.

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3. Die Produkte im Detail

3.1. Übersicht

Eines der wichtigsten über die Eurex-Website erhältlichen Dokumente ist die Eurex Produkte-Broschüre, die die Spezifikationen für alle an Eurex gehandelten Produkte beinhaltet. Nachstehen-de Tabelle beschreibt die vier Produktgruppen. Daneben finden Sie in der Tabelle Anhaltspunkte (siehe rechte Spalte), worauf Sie sich im Rahmen Ihrer Prüfungsvorbereitung besonders konzent-rieren sollten. Anders ausgedrückt: Lesen Sie sich die komplette Broschüre durch. Fokussieren Sie Ihre Vorbereitung auf die in der Spalte „Lernschwerpunkte“ aufgeführten Inhalte.

Produktgruppe Beschreibung Lernschwerpunkte

Indexprodukte Futures und Optionen auf wichtige europäische Aktienindizes

DAX®, SMI® und Euro STOXX 50®

Aktienprodukte Optionen auf Einzelwerte aus ver-schiedenen Ländern

Optionen auf deutsche und Schweizer Basiswerte

Geldmarktprodukte Dreimonats-EURIBOR-Future und -Option

Alles

Fixed-Income-Produkte

Futures auf kurz-, mittel- und lang-fristige Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland sowie Optionen auf diese Futures; dane-ben auch Futures auf langfristige Schuldverschreibungen der Schweizerischen Eidgenossen-schaft

Euro-Schatz Euro-Bobl Euro-Bund CONF

(Futures und Optionen)

Tabelle 3.1: Eurex-Produkte

Um diesen Prüfungsabschnitt gut bestehen zu können, müssen Sie nicht nur die einzelnen Kon-traktspezifikationen kennen; für eine richtige Beantwortung der Fragen aus den beiden folgenden Prüfungsabschnitten sollten Ihnen beispielsweise auch die Tickwerte und Kontraktgröße geläufig sein. In der Eurex Produkte-Broschüre steht nichts, was nicht von Belang wäre. Allerdings bezieht sich der Großteil der für diesen Abschnitt relevanten Prüfungsfragen auf die umsatzstärksten Kon-trakte, die an Eurex gehandelt werden.

In diesem Prüfungsabschnitt werden zwei verschiedene Grundtypen von Frage gestellt: Ein Teil der Fragen bezieht sich direkt auf die einzelnen Kontraktspezifikationen („Auf welcher minimalen Preisveränderung basiert der Euro-Bund-Futures?“), während der andere Teil der Fragen Detail-kenntnisse in den Kontraktspezifikationen sowie ein Basiswissen zu Futures und Optionen erfor-dert („Ein Anleger kauft einen SMI®-Futures-Kontrakt zu 5925, der bei 5900 schließt. Wie hoch ist der Gewinn bzw. Verlust?“). Sofern Sie mit der Funktionsweise von Futures und Optionen nicht vertraut sind oder das Gefühl haben, ihre Kenntnisse auffrischen zu müssen, empfehlen wir Ihnen die in der Einführung genannten CDs.

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3.2. Aktienoptionen

Eine ausführlichere Behandlung der Grundlagen zum Thema Optionen finden Sie in Kapitel 4.4 dieses Handbuchs. An dieser Stelle möchten wir uns darauf beschränken, Ihnen die Ähnlichkeiten zwischen den verschiedenen handelbaren Optionskontrakten aufzuzeigen. Abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen teilen sie sich folgende Gemeinsamkeiten:

Kontraktgröße In der Regel beziehen sich die Kontrakte auf 100 Aktien des zugrunde liegenden Basiswerts

Minimale Preisveränderung EUR 0,01 (bei Schweizer Basiswerten CHF 0,01 bzw. für bestimmte Produkte zwischen CHF 0,10 und CHF 1,00)

Erfüllung Physische Lieferung von Aktien – Kein Barausgleich

Letzter Handelstag Der dritte Freitag eines Verfallmonats, sofern dieser ein Börsentag ist, andernfalls der davor liegende Börsentag. Dies gilt für alle angebotenen Kontrakte.

Ausübungszeit

Ausübungen sind an jedem Börsentag während der Lauf-zeit der Option möglich (amerikanische Art). Bei deutschen Aktienoptionen ist am Tag des Dividendenbeschlusses (Hauptversammlung) keine Ausübung möglich. Nähere Erläuterungen finden Sie in Kapitel 4.

Tabelle 3.2: Kontraktspezifikationen bei Aktienoptionen

Nahezu die Hälfte der für diesen Abschnitt relevanten Prüfungsfragen bezieht sich auf die Kon-traktspezifikationen. Die hierfür notwendigen Informationen befinden sich ausnahmslos in der Eu-rex Produkte-Broschüre. Lesen Sie diese unter Beachtung der jeweils geltenden Ausnahmen (sie-he oben) sorgfältig durch. Konzentrieren Sie sich dabei auf die Bereiche Aktienoptionen auf deut-sche Basistitel und Aktienoptionen auf Schweizer Basistitel.

Frage: 2.1-005

Welche Anzahl von verschiedenen Fälligkeiten wird beim Handel von deutschen Aktienoptionen zu jedem Zeitpunkt min-destens gehandelt?

Auswahlmöglichkeiten:

A. Drei

B. Fünf

C. Vier

D. Sechs

Korrekte Antwort:

D. Sechs

Kommentar:

Während für Optionen auf deutsche und Schweizer Aktien nun jeweils mindestens acht Verfallmonate zur Verfügung stehen, werden bei allen anderen Aktienoptionen weiterhin sechs Verfalltermine gehandelt: die nächsten drei Monate sowie die darauf folgenden drei Quartalsmonate.

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Frage: 2.1-003

Der letzte Handelstag für Aktienoptionen ist in der Regel der dritte Freitag des Verfallmonats.

Korrekte Antwort: Richtig

Kommentar: Dies trifft auf alle Aktienoptionen zu.

Der zweite große Fragenkomplex basiert auf spezifikationsrelevanten Informationen und be-schreibt Situationen aus der Praxis, die Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Aktienoptionen erfor-dern. Entsprechend müssen sie die einzelnen Verpflichtungen kennen, die der Käufer bzw. Ver-käufer einer Option zu erfüllen hat. (Wer ist zur Lieferung bzw. wer ist zur Abnahme des Basiswerts verpflichtet? Welche Zahlungen sind zu leisten? Letztere Frage bezieht sich sowohl auf die Opti-onsprämie als auch auf die Gesamthöhe des Verkaufspreises).

Frage: 2.1-011

Ein Anleger nimmt eine Short-Position in schweizerischen Aktienoptionen bei einer Quotierung von 23,00-25,00 ein. Ei-nige Tage danach stellt er seine Position bei einer Quotierung von 26,00-28,00 glatt. Welches Ergebnis erzielt er, wenn er 3 Kontrakte handelt (Kontraktgröße 10; ohne Berücksichtigung von Gebühren)?

Korrekte Antwort: -CHF 150.00

Kommentar:

23,00 – 28,00 = -5,00. -5,00 x 10 Aktien = -50 x 3 Kontrakte = Verlust in Höhe von CHF 150,00 (= -150,00). Denken Sie daran, dass der Anleger stets zum höheren Preis der Quotierung kauft und zum niedrigeren Preis verkauft.

Frage: 2.1-008

Welchen Betrag muss der Käufer eines Kontraktes einer Put-Option auf die Aktie ABC (Kontraktgröße 100) bei einer Quotierung von 7,00-8,00 bezahlen (ohne Berücksichtigung von Gebühren)?

Auswahlmöglichkeiten:

A. EUR 400,00

B. EUR 700,00

C. EUR 800,00

D. EUR 850,00

Korrekte Antwort:

C. EUR 800,00

Kommentar:

EUR 8,00 je Aktie x 100 Aktien = EUR 800,00. Wenn der Käufer kein Market-Maker ist, wird angenommen, dass es sich um einen Anleger handelt.

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3.3. Aktienindex-Futures

Analog zu Abschnitt 3 erfordert dieser Abschnitt in erster Linie fundierte Kenntnisse in den für die Aktienindex-Futures der Eurex relevanten Kontraktspezifikationen. Zur Lösung einer Reihe anderer Probleme benötigen Sie neben diesem Wissen auch Kenntnisse zu Futures. Die für die einzelnen Indexprodukte relevanten Kontraktspezifikationen sind in der Eurex Produkte-Broschüre enthalten. Für den Moment brauchen Sie sich nur um den Bereich der Index-Futures zu kümmern – mit Opti-onen beschäftigen wir uns in einem späteren Abschnitt. Machen Sie sich mit den verschiedenen Indexfuture-Produkten vertraut. Richten Sie dabei Ihr besonderes Augenmerk auf die Indizes DAX® (der als Performanceindex bis zum Jahr 1981 zurückgerechnet wird), DJ Euro STOXX 50® und den Swiss Market Index (SMI®).

Die Hauptkriterien für die Aufnahme eines Unternehmens in einen Index sind die Marktkapitalisie-rung im Aktienstreubesitz (Free Float) und die Liquidität.

Einige wichtige Details zu den am aktivsten gehandelten Aktienindizes:

Index Anzahl der Indexwerte Land/Region Indexart Gewichtung

DAX® 30 Deutschland Performance-Index

Marktkapitalisierung (“Free Float”)

SMI® 26 (bis zu 30) Schweiz Echtzeit-Preisindex

Marktkapitalisierung (“Free Float”)

Euro Stoxx 50®

50 Euroraum Echtzeit-Preisindex

Marktkapitalisierung (“Free Float”)

Tabelle 3.3: Indexeigenschaften

Einige Definitionen zu den in der Tabelle verwendeten Begriffen:

• Ein Performanceindex beruht auf der Annahme, dass alle Dividenden, sonstige Ausschüt-tungen und Kapitalveränderungen in den Index reinvestiert werden. Somit wird ein Perfor-manceindex von einer Dividendenzahlung nicht beeinflusst (Steuern bleiben hierbei außer Acht, führen aber in der Realität zu Divergenzen).

• Bei einem Preisindex wird bei Sonderdividenden und Kapitalveränderungen eine Indexan-passung vorgenommen, nicht jedoch bei einer normalen Dividende. Somit dürfte ein Preis-index (bei ansonsten unveränderten Parametern) am Dividenden-Ex-Tag für einen oder mehrere Indexwerte fallen.

• Bei allen in der obigen Tabelle aufgeführten Indizes werden die Indexwerte nach dem „Free Float“ gewichtet. Dabei wird die Marktkapitalisierung für das Grundkapital der im Index ent-haltenen Aktiengattung um große, langfristig gehaltene Aktienpakete bereinigt.

Vergessen Sie nicht, dass für sämtliche Aktienindex-Futures der Eurex die Erfüllung durch Bar-ausgleich (keine physische Lieferung) erfolgt. Bei Fälligkeit wird die Future-Position zum jeweils gültigen Schlussabrechnungspreis bewertet. Auf der Grundlage dieser Bewertung werden schließ-lich entsprechende Barbeträge entweder gutgeschrieben oder belastet. Die Indexwerte werden während des gesamten Handelstages sekündlich berechnet.

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Frage: 2.2-004

Welchem Wert entspricht ein Tick beim DAX®-Future-Kontrakt?

Auswahlmöglichkeiten:

A. EUR 12,50

B. EUR 25,00

C. EUR 50,00

D. EUR 100,00

Korrekte Antwort:

A. EUR 12,50

Kommentar:

Der Tick-Wert ist der Geldwert der kleinsten Preisveränderung (die beim DAX®-Kontrakt 0,5 Indexpunkte beträgt). Siehe Eurex Produkte-Broschüre.

Darüber hinaus sind einige Fragen darauf ausgerichtet, zusätzlich Ihre Grundkenntnisse auf dem Gebiet Futures zu prüfen. So könnte von Ihnen beispielsweise verlangt werden, den Gewinn bzw. Verlust für 10 DAX®-Future-Kontrakte zu ermitteln, die zu einem bestimmten Preis gekauft und zu einem anderen Preis verkauft wurden.

Frage: 2.2-006

Ein Investor hat ESX®-Futures zu 2925 gekauft gekauft. Bei Fälligkeit des Futures wird ein Schlussabrechnungspreis von 2950 ermittelt. Wie hoch ist sein Gewinn (ohne Berücksichtigung von Gebühren)?

Auswahlmöglichkeiten:

A. EUR 3.750,00

B. EUR 375,00

C. EUR 3.710,00

D. EUR 371,00

Korrekte Antwort:

A. EUR 3.750,00

Kommentar:

2950,0 – 2925,0 = 25,0 Indexpunkte. Jeder Indexpunkt im EUROSTOXX-Future (FESX) entspricht EUR 10,00. 25,0 x 10,00 = EUR 250,00 x 15 Kontrakte = EUR 3.750,00.

Frage: 2.2-009

Ein Anleger hält eine Short-Position von 14 ESX--Futures. Er stellt seine Position zu 3087 glatt und erzielt dabei einen Gewinn in Höhe von EUR 4.760,00. Zu welchem Preis hatte er ursprünglich die Futures verkauft (ohne Berücksichtigung von Gebühren)?

Korrekte Antwort: 3121 Punkte

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Kommentar:

EUR 4.760,00 / 14 Kontrakte = Gewinn in Höhe von EUR 340,00 je Kontrakt. 1 Indexpunkt entspricht EUR 10,00. Somit ergibt sich für dieses Geschäft ein Gewinn von 34 Indexpunkten. Der Anleger kaufte bei 3087,0 und verkaufte daher bei 3121,0: 3121,0 – 34,0 = 3087,0.

Frage: 2.2-002

Die Höhe der Marginverpflichtungen beim DAX®-Future-Kontrakt sind für Investoren mit Long- oder Short-Positionen identisch.

Korrekte Antwort: Richtig

Kommentar:

Wie Sie bereits aus Kapitel 2 wissen, ist das Risiko für beide Seiten gleich groß. Entsprechend müssen auch jeweils die gleichen Sicherheitsleistungen gestellt werden. Siehe hierzu den Abschnitt „Margins“ in der Strategiebroschüre Ak-tien/Index.

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3.4. Fixed-Income-Futures

Bei den Fixed-Income-Futures handelt es sich um Kontrakte, denen Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Schweizerischen Eidgenossenschaft (nur für den CONF-Future) zugrunde liegen.

Fixed-Income-Future-Kontrakt

Basiswert(e) Restlaufzeit (am Liefertag)

Euro-Buxl® Bundesanleihen 20 - 30,5 Jahre

Euro-Bund Bundesanleihen 8,5 -10,5 Jahre

Euro-Bobl Bundesanleihen

Bundesobligationen 4,5 -5,5 Jahre

Euro-Schatz

Bundesobligationen

Bundesanleihen

Bundesschatzanweisungen

1,75 -2,25 Jahre

CONF Anleihen der Schweizerischen Eidgenossenschaft

8 -13 Jahre

Tabelle 3.4: Eurex-Fixed-Income-Futures

Die Spezifikationen der Fixed-Income-Futures auf deutsche Basiswerte sind strukturell sehr ähnlich (natürlich abgesehen von der unterschiedlichen Restlaufzeit). Der Schweizer Kontrakt unterschei-det sich im Wesentlichen darin, dass dieser auf Schweizer Franken und nicht auf Euro lautet. Ler-nen Sie die für die Fixed-Income-Futures relevanten Kontraktspezifikationen anhand der Eurex Produkte-Broschüre, und konzentrieren Sie sich dabei besonders auf den Euro-Bund-Future. Im Rahmen Ihrer Prüfungsvorbereitung sollten Sie u.a. sämtliche Aspekte hervorheben, die für alle Fi-xed-Income-Futures gleich sind – z.B. liegt der letzte Handelstag für alle Kontrakte zwei Börsenta-ge vor dem Liefertag, bei dem es sich wiederum um den zehnten Kalendertag des jeweiligen Lie-fermonats handelt.

Frage: 2.3-002

Als eine der Methoden zur Feststellung des täglichen Abrechnungspreises beim Euro-BUND-Future-Kontrakt wird übli-cher Weise der Durchschnitt sämtlicher innerhalb der letzten Minute der Handelszeit zustande gekommenen Preise be-nutzt.

Korrekte Antwort: Richtig

Kommentar: Siehe Eurex Produkte-Broschüre.

Frage: 2.3-004

Die Notierung des Euro-Bobl-Future-Kontraktes erfolgt in Prozent auf zwei Dezimalstellen pro EUR 100,00 Nominalwert.

Korrekte Antwort: Richtig

Kommentar: Siehe Eurex Produkte-Broschüre.

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Um einige Fragen korrekt beantworten zu können, müssen Sie neben den Kontraktspezifikationen auch die Grundlagen zum Thema Futures kennen.

Frage: 2.3-012

Ein Anleger hat Euro-Schatz-Futures (FGBS) zu 106,70 gekauft. Bei Börsenschluss beträgt der Abrechnungspreis des des FGBS-Future 105,40. Wie viele Kontrakte hält der Anleger, wenn er einen Verlust in Höhe von EUR 84.500,00 erleidet (ohne Berücksichtigung von Gebühren)?

Korrekte Antwort: 65

Kommentar:

106,70 – 105,40 = 130 Ticks. Jeder Tick entspricht EUR 10,00 bzw. EUR 1.300,00 je Kontrakt. Gesamtverlust in Höhe von EUR 84.500,00 / EUR 1.300,00 = 65 Kontrakte.

Frage: 2.3-007

Ein Investor nimmt eine Short Euro-Bund-Future-Position 98.093,60 FGBL) bei einem Preis von 152,50 ein. Einige Tage später schließt der Markt bei einem Preis von 154,40. Wie hoch ist der akkumulierte Gewinn oder Verlust pro Kontrakt im Marginkonto (ohne Berücksichtigung von Gebühren)?

Auswahlmöglichkeiten:

A. EUR 4.750,00

B. EUR -4.750,00

C. EUR 1.900,00

D. EUR -1.900,00

Korrekte Antwort:

D. EUR -1.900,00

Kommentar:

152,50 – 154,40 = -1,90. Jeder Tick (0,01 Punkte) entspricht EUR 10,00. Entsprechend ergibt sich ein Gesamtverlust in Höhe von EUR 1.900,00. Lassen Sie sich durch die Erwähnung des Marginkontos nicht verunsichern.

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3.5. Aktienindex-Optionen

Merken Sie sich in jedem Fall, dass für sämtliche Aktienindex-Optionen der Eurex die Erfüllung durch Barausgleich erfolgt. Ihnen sollte auch bewusst sein, dass diesen Optionen kein bestimmter Future, sondern der eigentliche Basiswert (Index) zugrunde liegt.

Die von der Eurex angebotenen Aktienindex-Optionen können grundsätzlich nur am letzten Han-delstag ausgeübt werden (europäische Optionen).

Die relevanten Kontraktspezifikationen finden Sie in der Eurex Produkte-Broschüre. Lesen Sie die-se sorgfältig durch, und merken Sie sich alle wichtigen Details. Richten Sie dabei Ihr besonderes Augenmerk auf die DAX®-, Euro Stoxx 50®- und SMI®-Optionen. Für eine Reihe weiterer Fragen zu diesem Abschnitt müssen Sie neben den Kontraktspezifikationen auch Grundlagen zu Optionen kennen (z.B. den Wert eines Ticks).

Frage: 2.4-001

Der Verkäufer einer Call-Indexoption hat bei Fälligkeit des Kontraktes die Verpflichtung, den Differenzbetrag zwischen dem Ausübungspreis und dem Schlussabrechnungspreis des Index zu zahlen, wenn die Option ausgeübt wird.

Korrekte Antwort: Richtig

Kommentar:

Indexoptionen werden mittels Barausgleich erfüllt. Kommt es zur Ausübung der Option, verliert in diesem Fall der Opti-onsverkäufer. Er muss die Differenz zwischen Schlussabrechnungspreis und Ausübungspreis zahlen.

Frage: 2.4-005

Der Inhaber eines Calls SMI® Mai 8850, den er zu 132,0 gekauft hatte, übt seine Option im April aus. Welches Nettoer-gebnis erzielt er, wenn der SMI®-Index im Kassamarkt zu 8964,0 notiert (ohne Berücksichtigung von Gebühren)?

Auswahlmöglichkeiten:

A. CHF 280,00

B. CHF -180,00

C. CHF 275,00

D. Der Inhaber des Calls ist nicht berechtigt, seine Option im April auszuüben

Korrekte Antwort:

D. Der Inhaber des Calls ist nicht berechtigt, seine Option im April auszuüben

Kommentar:

Indexoptionen sind die einzigen Eurex-Optionen, die grundsätzlich nur am letzten Handelstag – in diesem Fall der dritte Freitag des jeweiligen Verfallmonats – ausgeübt werden können (europäische Option). Entsprechend kann eine Option mit Verfall Mai nur am dritten Freitag im Mai (nicht April!) ausgeübt werden.

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Frage: 2.4-003

Es ist Ende November; die DAX®-Optionen mit der Laufzeit November sind bereits verfallen. Welche Verfallmonate ha-ben die gehandelten Kontrakte der DAX®-Option?

Auswahlmöglichkeiten:

A. Dezember, März, Juni und September

B. Dezember, Januar, Februar, März, Juni, September, Dezember, Juni, Dezember, Juni, Dezember, Dezember

C. Dezember, März, Juni, September und Dezember

D. Dezember, Januar, Februar, März, April, Juni, September und Dezember

Korrekte Antwort:

B. Dezember, Januar, Februar, März, Juni, September, Dezember, Juni, Dezember, Juni, Dezember, Dezember

Kommentar: Siehe Eurex Produkte-Broschüre.

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3.6. Fixed-Income-Optionen

Wir beschäftigen uns hier mit Optionen, denen ein bestimmter Future-Kontrakt als Basiswert zu-grunde liegt („Futures-Optionen“). Bei Fixed-Income-Optionen erfolgt die Erfüllung nicht durch Bar-ausgleich. Vielmehr resultiert die Ausübung einer Option auf einen Fixed-Income-Future für den Käufer sowie für den zugeteilten Verkäufer in einer entsprechenden Future-Position. Da weder auf den CONF-Future noch auf den Euro-Buxl®-Future Optionen gehandelt werden, ver-bleiben Optionen auf den Euro-Schatz-, Euro-Bobl- und Euro-Bund-Future. Abgesehen von den unterschiedlichen Ausübungspreisabständen sind die Kontraktspezifikationen für alle an Eurex gehandelten Fixed-Income-Optionen gleich. Die genauen Spezifikationen finden Sie in der Eurex-Produkte-Broschüre.

Frage: 2.5-002

Das Ausübungspreisintervall bei der Euro-Bobl-Futures-Option ist standardisiert und beträgt 0,25 Punkte.

Korrekte Antwort: Richtig

Kommentar: Siehe Eurex Produkte-Broschüre.

Frage: 2.5-001

Bei der Euro-Bund-Future-Option handelt es sich um eine europäische Option.

Korrekte Antwort: Falsch

Kommentar:

Die meisten an Eurex gehandelten Optionen (und somit auch Fixed-Income-Optionen)können an jedem Börsentag wäh-rend der Laufzeit ausgeübt werden (amerikanische Art). Ausnahmen hiervon sind: Optionen auf russische Aktien, Aktien-index-Optionen, Rohstoff Optionen und Optionen auf EUA-Futures. Diese können nur am letzten Handelstag ausgeübt werden (Euopäische Art)

Mit den nachfolgend dargestellten Fragen werden Ihre Kenntnisse in Bezug auf Optionen geprüft, die über die Kontraktspezifikationen hinausgehen. Im Wesentlichen geht es dabei um die Berech-nung erzielter Gewinne oder Verluste.

Frage: 2.5-005

Ein Investor nimmt eine Long Position in Euro-Bobl-Future-Calls bei einer Notierung von 5,45 - 5,60 ein und schließt die Position bei einer Notierung von 6,15 - 6,25. Wie ist das Ergebnis pro Kontrakt (ohne Berücksichtigung von Gebühren)?

Korrekte Antwort: EUR 550,00

Kommentar:

Kauf zu 5,60 vs. Verkauf zu 6,15 = Gewinn in Höhe von 55 Ticks. Jeder Tick entspricht EUR 10,00. 55 x 10,00 = Gewinn in Höhe von EUR 550,00.

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Frage: 2.5-004

Welchem Wert entspricht die Prämie beim Verkauf von drei Kontrakten bei einer Quotierung für eine Euro-Bobl-Futures-Option von 5,00 - 6,50?

Auswahlmöglichkeiten:

A. EUR 19.500,00

B. EUR 37.500,00

C. EUR 15.000,00

D. EUR 2.250,00

Korrekte Antwort:

C. EUR 15.000,00

Kommentar:

Optionspreise werden in Prozentpunkten (0,01) des Nominalwerts ausgedrückt. Die Prämie für 1 Kontrakt ist gleich 5,00 (der Verkaufspreis) x EUR 100.000 x 0,01 bzw. EUR 5.000,00. Für 3 Kontrakte sind das EUR 15.000,00.

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3.7. Geldmarktprodukte

Dieser Abschnitt behandelt den Future und die Option auf den Dreimonats-EURIBOR.

Der EURIBOR (EURopean InterBank Offered Rate) ist der Durchschnitts-Referenzzins, zu dem sich Banken kurzfristig Geld ausleihen. Der Referenzzins wird auf Basis der Quotierungen von füh-renden, in der EU-Zone ansässigen Banken ermittelt, von denen die meisten in Mitgliedsstaaten der EWWU angesiedelt sind.

Die für diesen Abschnitt relevanten Prüfungsfragen sind so verschiedenartig, dass Sie diese drei Kontrakte im Detail kennen müssen (siehe hierzu Eurex Produkte-Broschüre). Die Option auf den Dreimonats-EURIBOR-Future kann an jedem Börsentag während der Laufzeit ausgeübt werden (amerikanische Option).

Frage: 2.6-003

Welche Anzahl an verschiedenen Fälligkeiten für den Handel mit Dreimonats-EURIBOR-Future-Kontrakten stehen je-derzeit zur Verfügung?

Auswahlmöglichkeiten:

A. Acht

B. Zehn

C. Zwölf

D. Zwanzig

Korrekte Antwort:

D. Zwanzig

Kommentar: Siehe Eurex Produkte-Broschüre.

Frage: 2.6-004

Der EURIBOR für Dreimonatsgeld wird mit 0,675 Prozent fixiert. Wie notiert der Dreimonats-EURIBOR-Future-Kontrakt auf Basis dieses Wertes am letzten Handelstag?

Korrekte Antwort: 99,325

Kommentar:

Die Preisermittlung beim EURIBOR-Future erfolgt in Prozent auf drei Dezimalstellen auf der Basis 100 abzüglich gehan-delten Zinssatzes. Siehe Eurex Produkte-Broschüre.

Frage: 2.6-005

Um 10:42 Uhr wird ein Dreimonats-EURIBOR-Future-Kontrakt zu 99,695 verkauft. Der tägliche Abrechnungspreis wird mit 99,745 errechnet. Wie hoch ist das Ergebnis des Verkäufers (ohne Berücksichtigung von Gebühren)?

Korrekte Antwort: EUR -125,00

Kommentar:

99,695 – 99,745 = Verlust von 0,050 bzw. 10 Ticks. 1 Tick entspricht EUR 12,50. Entsprechend: EUR 12,50 x -10 = EUR -125,00. Dies entspricht einem annualisierten Verlust in Höhe von 5 Basispunkten auf ein Dreimonats-EURIBOR-Future-Geschäft im Wert von EUR 1 Mio.

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3.8. Abschließende Hinweise

Die Kontrakterfüllung und der optionsspezifische Ausübungsmodus sind wichtige Punkte, die Sie sich unbedingt einprägen sollten. Nachstehende Tabelle fasst für Sie noch einmal die unterschied-lichen Kontraktarten nebst Erfüllungs- und Ausübungsmodus zusammen. Dadurch können Sie sich einen groben Überblick über die einzelnen Produktgruppen verschaffen.

ALLGEMEINE REGELN

ERFÜLLUNG AUSÜBUNG

(OPTIONEN)

INDEX Futures Barausgleich

Optionen Barausgleich Europäisch

AKTIEN Futures n/v

Optionen Physische Lieferung Amerikanisch1

GELD-MARKT

Futures Barausgleich

Optionen Eröffnung einer Future-Position Amerikanisch

FIXED INCOME

Futures Physische Lieferung

Optionen Eröffnung einer Future-Position Amerikanisch

Tabelle 3.8 - 1: Grundlegende Spezifikationen nach Produktgruppen

1 Ausser russichen Aktien

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4. Grundlagen zu Futures und Optionen

4.1. Übersicht

Financial Futures und Finanzoptionen sind derivative Finanzinstrumente, d.h. ihr Preis basiert auf einem zu Grunde liegenden Vermögenswert, der meist als „Basiswert“ bezeichnet wird. In diesem Kapitel betrachten wir die grundlegenden Konzepte, die das Eingehen bzw. die Absicherung von Risiken mit Futures und Optionen beschrieben. Das Kapitel unterteilt sich in drei Unterabschnitte:

§ Im Abschnitt 4.2 wird das Verhältnis zwischen Kassa- und Terminmärkten behandelt.

§ Abschnitt 4.3 befasst sich mit der Anwendung von Futures.

§ Abschnitt 4.4 betrachtet die Einsatzmöglichkeiten von Optionen.

Zur Beantwortung der meisten Fragen in diesem Kapitel wird die Kenntnis der beiden Strategie-broschüren (Fixed-Income / Aktien/Index) vorausgesetzt, die durch das Material in diesem Hand-buch ergänzt werden.

4.2. Derivate und ihre Basiswerte

Der Einsatz von Derivaten im Risikomanagement erfordert das Verständnis der zugrunde liegen-den Kassamärkte. Die nachstehende Tabelle setzt die vier Eurex-Produktgruppen in Beziehung zu den jeweiligen Kassamärkten:

Produktgruppe Basiswert(e)

Indexprodukte Bestehende Aktienindizes oder festgelegte Körbe aus globalen Aktienwerten

Aktienprodukte Optionen basieren auf einzelnen globalen Aktienwerten oder GDRs2

Geldmarktprodukte Grundlage für Futures und Optionen sind der Drei-Monats-EURIBOR-Referenzzinssatz sowie der Einmonats-EONIA-Future

Fixed-Income-Produkte Futures auf kurz-, mittel- und langfristige Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland sowie Optionen auf diese Fu-tures; daneben auch Future auf langfristige Schuldverschreibun-gen der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Tabelle 4.2 - 1: Produktgruppen und Basiswerte

Im letzten Kapitel wurden bereits die Spezifikationen der Eurex-Produkte behandelt. Genau so wichtig ist jedoch die Funktionsweise der zu Grunde liegenden Kassamärkte.

Die als Basiswerte für Aktienoptionen gehandelten Aktienwerte werden fortlaufend gehandelt. So sind immer Marktkurse zur Bewertung verfügbar.

2 Global Depository Receipts

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Informationen zu Fixed-Income-Produkten finden Sie im Abschnitt über Merkmale festverzinslicher Wertpapiere in der Strategiebroschüre Fixed-Income-Produkte.

Frage: 3.1-013

Wie wirkt sich eine Dividendenzahlung in einem DAX-Wert auf den Index aus, wenn alle anderen Variablen gleich blei-ben?

Auswahlmöglichkeiten:

A. fällt

B. steigt

C. bleibt gleich

D. ässt sich nicht bestimmen

Korrekte Antwort:

B. steigt

Kommentar:

Der DAX® ist ein Performance-Index (auch als „Total-Return-Index“ bezeichnet). Daher werden Dividenden in den Index eingerechnet und so angesehen, als würden sie in den Index reinvestiert.

Frage: 3.1-014

Für welche Art(en) von Märkten bieten die Eurex-Börsen derivative Produkte an?

Auswahlmöglichkeiten:

A. Devisenmarkt

B. Aktienmarkt

C. Rentenmarkt

D. Edelmetallmarkt

Korrekte Antwort:

B. Aktienmarkt

C. Rentenmarkt

D. Edelmetallmarkt

Kommentar:

Aktuell gibt es keine Devisen-Derivate an der Eurex.

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Risiko und Volatilität

Auf den folgenden Seiten dieses Kapitels behandeln wir die Steuerung von Risiken in der Praxis. Zuerst möchten wir jedoch auf einige allgemeine Konzepte eingehen.

Mit Futures und Optionen kann man sowohl bewusst und spekulativ Risiken eingehen als auch Risiken absichern.

Das Risiko eines Portfolios ist in der Regel mathematisch als Standardabweichung der erwarteten Erträge definiert. Dabei sollten Sie beachten, dass das Risiko durch die Schwankungsbreite und -intensität („Volatilität“) der Erträge bestimmt wird, nicht durch die absolute Höhe der Erträge. Ein garantierter, stabiler Ertrag von 10% beinhaltet ein geringeres Risiko als ein durchschnittlicher Er-trag in gleicher Höhe, der jedoch auf Ertragsschwankungen zwischen minus 40% bis plus 60% ba-siert. Selbst bei einem garantiert über der stabilen Ertragsquelle liegenden Ertrag von 40% bis 50% ist das Risiko angesichts der höheren Ertragsschwankungen größer. Außerdem kann zwar regel-mäßig die historische Volatilität eines Portfolios ermittelt werden, nicht jedoch dessen künftige Er-träge.

Mit einem anderen Konzept wird ein effizientes Portfolio angestrebt, und zwar mit höchstmögli-chem erwartetem Ertrag bei gegebenem Risiko bzw. niedrigstmöglichem erwartetem Risiko bei gegebenem Ertrag. Bei einem ineffizienten Portfolio besteht entweder die Möglichkeit zur Senkung des Risikos (bei unveränderter Ertragserwartung) oder zur Steigerung der Ertragserwartungen (bei unverändertem Risikoniveau).

Eine Möglichkeit zur Reduzierung des Portfoliorisikos besteht in der Streuung der Anlagen („Diver-sifikation“), die das unsystematische Risiko eines Portfolios verringert. Hierunter versteht man das Risiko, dass sich ein Wertpapier im Portfolio deutlich schlechter entwickelt als der Gesamtmarkt. Der Unterschied zwischen systematischem und unsystematischem Risiko wird durch einen Ver-gleich von Aktienoptionen und Indexprodukten verdeutlicht: Mit Aktienoptionen kann der Anleger das Risiko einer einzelnen Aktie steuern, selbst auf der Grundlage komplexer Erwartungen zur Marktentwicklung. Mit Indexfutures und -optionen hingegen wird das systematische Risiko des Portfolios in Bezug zum Gesamtmarkt gesteuert.

Frage: 3.1-004

Das Schwankungsrisiko der Rendite eines Portfolios lässt sich historisch eindeutig ermitteln.

Korrekte Antwort: Richtig

Kommentar:

Die historische Volatilität wird anhand vergangenheitsbezogener Daten berechnet und entspricht der Standardabwei-chung der täglichen Erträge des Basiswertes. Sie kann genau bestimmt werden.

4.2.2. Abhängigkeit zwischen Kassa- und Derivatemärkten

Grundvoraussetzung für die Risikosteuerung mit Optionen und Futures ist das Verständnis der ma-thematischen Beziehungen zwischen Kassamärkten und den jeweiligen Derivaten. In diesem Ab-schnitt behandeln wir diese Beziehungen sowie den Betafaktor und die Zinsstrukturkurve. Erkennt man erst einmal die Zusammenhänge zwischen den Kassamärkten und den jeweiligen Derivaten, wird auch die Funktionsweise der unterschiedlichen Handels-, Sicherungs- und Arbitragestrategien transparent. Hierzu sollten Sie die beiden Strategiebroschüren verinnerlicht haben.

In diesem Abschnitt des Handbuchs verdeutlichen wir die Erläuterungen meist mit einer oder zwei typischen Beispielfragen.

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Seite 68

4.2.3. Preisbildung bei Futures und Optionen

In diesem Abschnitt wird die Preisbildung von Futures und Optionen im Verhältnis zum Kassamarkt dargestellt. Die folgende Tabelle führt die entsprechenden Abschnitte der Strategiebroschüren auf:

Produkt / Konzept Abschnitt der Strategiebroschüre

Fixed-Income-Futures Der Future-Preis – Fair Value Cost-of-Carry und Basis

Geldmarktfutures

Aktienindex-Futures Der Future-Preis

Aktienoptionen Der Optionspreis

Tabelle 4.1.3 - 1: Informationen zur Preisbildung

Angesichts der Wechselbeziehungen in der Preisbildung von Derivaten und der jeweiligen Basis-werte muss ein Gleichgewicht zwischen Kassa- und Terminmarkt existieren. Dieses wird durch Ar-bitragetransaktionen hergestellt, die kurzfristige Ungleichgewichte ausnutzen.

Frage: 3.1-020

Falls der Preis des Euro-Bund-Future-Kontraktes aufgrund erwarteter Zinssteigerungen fällt, wie verhalten sich die Prei-se der lieferbaren Anleihen im Kassamarkt?

Auswahlmöglichkeiten:

A. Konstant

B. Steigen

C. Fallen

D. Nicht bestimmbar

Korrekte Antwort:

C. Fallen

Kommentar:

Kassa- und Terminkurse entwickeln sich aufgrund von Arbitrageaktivitäten parallel, wenn auch gegebenenfalls mit zeitli-cher Verzögerung.

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Seite 69

4.2.3.1. Zinstermingeschäfte

Eurex-Dreimonats-EURIBOR-Futures gehören zu den Zinstermingeschäften. Hierbei handelt es sich um Festsatzgeschäfte, die erst zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft beginnen. Um die Preisbildung bei diesen Produkten verstehen zu können, muss man die Laufzeitenstruktur von Zinssätzen betrachten.

Stellen wir uns eine Situation vor, in der mit einer einjährigen Anlage ab heute eine Rendite von 6 % p.a. erzielt werden kann, und mit einer zweijährigen Anlage eine Rendite von 10 % p.a.. (Zwar legen wir in der Regel für die Aufnahme und Ausleihung von Geldern den gleichen Zinssatz zu Grunde, über unterschiedliche Zeiträume können jedoch unterschiedliche Zinssätze gelten.) Neh-men wir an, dass jemand Geld für ein Jahr ausleihen und den Zinssatz für diesen Kredit festlegen möchte. Das Geld erhält er jedoch erst in einem Jahr (ab heute). Welcher Zinssatz sollte hierfür gelten?

Wir können diese Frage beantworten, indem wir eine Arbitrage auf der Grundlage der zuvor ange-sprochenen ein- und zweijährigen Transaktionen (und der entsprechenden Zinssätze) aufbauen. (Für die Zwecke dieses Beispiels nehmen wir an, dass für die Ausreichung von Krediten über ei-nen bestimmten Zeitraum der gleiche Zinssatz berechnet wird wie für die Kreditaufnahme, und dass die Wiederanlage von Zinsen für längerfristige Transaktionen zum längerfristigen Zinssatz er-folgt.) Die Cash Flows für einen Einjahres-Forward mit einer Laufzeit von einem Jahr können alter-nativ durch die Aufnahme eines Kredites über zwei Jahre dargestellt werden, bei dem der aufge-nommene Betrag im ersten Jahr wieder angelegt (ausgeliehen) wird.

Die Cash Flows für eine hypothetische Transaktion im Wert von 1.000,00 € sind wie folgt:

Zeitpunkt Kreditaufnahme zu 10% Kreditausreichung zu 6% Netto

Heute +1.000,00 -1.000,00 0

In einem Jahr +1.060,00 +1.060,00

In zwei Jah-ren

-1.210,00 -1.210,00

Tabelle 4.2.3.1 -1: Cashflows bei einem Zinsgeschäft auf Termin

Beachten Sie die Spalte „Netto“ in der obigen Tabelle. Es erfolgt kein Cashflow zum gegenwärti-gen Zeitpunkt, sondern in einem Jahr (Zufluss von 1.060,00 €) sowie in zwei Jahren (Abfluss von 1.210,00 €). Dies entspricht wirtschaftlich einer Kreditaufnahme für ein Jahr, die von heute ab ge-rechnet in einem Jahr beginnt. Wo müsste die Verzinsung einer solchen Kreditaufnahme liegen? Grundsätzlich ist der Einjahres-Zinssatz in einem Jahr (im Markt auch als „1-Jahres- vs. 2-Jahres-Forward“ bezeichnet) genau der Satz, zu dem der Gesamterlös der Ausreichung für ein Jahr (1.060,00 €) angelegt werden muss, um die Summe aus Nennwert und Zinsen für die zweijährige Kreditaufnahme (1.210,00 €) zurückzahlen zu können: 14,15%.

Als Formel ausgedrückt lässt sich dies wie folgt darstellen:

Einjahresrendite = R1Y

Zweijahresrendite = R2Y

Einjahresrendite in einem Jahr = R1YF1Y

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Es gilt Folgendes:

( ) ( ) ( ) ( )Y2R1Y2R1Y1YF1R1Y1R1 +×+=+×+

oder

( ) ( ) ( )Y1R1

Y2R1Y2R1Y1YF1R1+

+×+=+

Mit den Werten aus obiger Tabelle ergibt dies:

( ) 1415.106.121.1Y1YF1R1 =÷=+

R1YF1Y = 14,15 %

Die Auflösung einer Gleichung nach einer Variablen wird im Abschnitt 6.1.2.2 im Anhang erläutert.

Grafisch lässt sich dieses Beispiel wie folgt darstellen:

Abbildung 4.2.3.1- 2: Berechnung des Terminzinssatzes

Dieses Prinzip kann auf unterschiedliche Zeiträume angewendet werden, und durch die Kombina-tion mehrerer Zinstermingeschäfte können auch längere Zeiträume abgedeckt werden. Wie ein-gangs erwähnt, sind EURIBOR-Kontrakte Zinstermingeschäfte, da mit diesen Kontrakten heute ein Kassazinssatz für einen bestimmten zukünftigen Termin (den letzten Handelstag des Kontrakts) festgelegt werden kann.

Beim Einsatz von EURIBOR-Futures werden häufig Dreimonatskontrakte verkettet, um synthetisch Forward-Transaktionen mit längerer Laufzeit zu generieren. So schafft man beispielsweise mit ei-ner „Kette“ von vier aufeinander folgenden Dreimonatsfutures ein (synthetisches) Einjahres-Termingeschäft.

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Frage: 3.1-021

Eine einjährige Geldanlage hat eine Rendite von 5 Prozent, während eine zweijährige Geldanlage eine Rendite von 7 Prozent p.a. hat (Zinszahlung jeweils bei Fälligkeit). Wie hoch ist die implizite Einjahresrendite in einem Jahr?

Auswahlmöglichkeiten:

A. 5%

B. 6%

C. 9,04%

D. 12,00%

Korrekte Antwort:

C. 9,04%

Kommentar:

1+R = (1,07)x(1,07)/1,05 = 1,0904. R= 9,04%

4.2.4. Absicherung im Kassamarkt

Wir betrachten nur eine Reihe von Themen, die im Zusammenhang mit der Absicherung von Kas-sainstrumenten von Bedeutung sind. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um:

• die Zinsstrukturkurve,

• perfekte Absicherung vs. Cross-Hedge

• den Betafaktor.

4.2.4.1. Die Zinsstrukturkurve

Anleiherenditen haben eine Laufzeitenstruktur; diese wird durch die Abbildung der Zinsstrukturkur-ve (auch als „Zinskurve“ oder „Renditekurve“ bezeichnet) ausgedrückt. (Siehe Abschnitt „Die Zins-strukturkurve“ in der Fixed-Income-Strategiebroschüre.) Bei einer so genannten „normalen“ Zins-strukturkurve liegen die Renditen im langfristigen Bereich über den kurzfristigen. Eine „inverse“ Zinsstrukturkurve weist dagegen einen Abwärtstrend auf, d.h. längerfristige Renditen sind niedriger als kürzerfristige. Eine flache Zinsstrukturkurve bildet einen Verlauf ohne nennenswerte Krümmung ab – kurzfristige und langfristige Renditen liegen annähernd auf gleichem Niveau.

Bei einer normalen (ansteigenden) Zinsstrukturkurve liegen die durch die Kurve implizierten Ter-minzinssätze über dem Niveau der Zinsstrukturkurve; bei weiter entfernt liegenden Fälligkeiten vergrößert sich dieser Abstand. Nehmen wir eine Einjahresrendite von 5% und eine Zweijahres-rendite von 5,5% an. Der Einjahres-Terminsatz in einem Jahr liegt mit 6% über dem Satz von 5,5%. Auf der Basis eines Dreijahressatzes von 6% líegt der implizite Einjahres-Terminsatz in zwei Jahren bei 7%. Der Terminsatz steigt somit schneller an als die Zinsstrukturkurve selbst.

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Abbildung 4.2.4.1 - 1: Zinsstrukturkurve (YTM) und Terminrenditen (1 Year FWD)

Da die verschiedenen Euro-Fixed-Income-Produkte auf Anleihen mit unterschiedlichen Laufzeiten basieren, können mit ihnen Risiken gesteuert werden, die auf Veränderungen oder Verschiebun-gen der Zinsstrukturkurve zurückzuführen sind.

Frage: 3.1-003

Bei einer normalen Zinsstrukturkurve verläuft die Kurve der impliziten Terminzinssätze (Forward Rates) oberhalb der Zinsstrukturkurve und fällt leicht.

Korrekte Antwort: Falsch

Kommentar:

Die impliziten Forward-Sätze liegen über der Zinsstrukturkurve; der Abstand zur Kurve vergrößert sich für längere Fällig-keiten zunehmend.

4.2.4.2. Perfekte Absicherung vs. Cross-Hedge

Eine Absicherung, die genau die Gewinne und Verluste eines Vermögenswertes oder Portfolios von Vermögenswerten absichert, wird auch als „perfekte“ Absicherung oder „Perfect Hedge“ be-zeichnet. In der Realität ist ein perfektes Absicherungsgeschäft kaum möglich. Bedingt durch stan-dardisierte Kontraktgrößen und Termine, die eine genaue Abbildung der Eigenschaften des abzu-sichernden Vermögenswertes verhindern, oder durch Unterschiede zwischen dem eingesetzten Derivat und dem abzusichernden Vermögenswert verbleibt – trotz gewünschter Vollabsicherung – ein Restrisiko. Diese Art von Absicherung wird als „Cross Hedge“ bezeichnet.

(Siehe hierzu auch das Kapitel zu Absicherungsstrategien in der Fixed-Income-Strategiebroschüre.)

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Seite 73

Frage: 3.1-017

Ein Cross Hedge zeichnet sich unter anderem durch das Vorliegen folgender Merkmale aus:

Auswahlmöglichkeiten:

A. Basisrisiko

B. Unterschied zwischen Laufzeit des Absicherungsinstrumentes und Halteperiode des Basiswertes

C. Abweichung zwischen abzusicherndem Basiswert und dem Absicherungsinstrument

D. Ein Cross Hedge ist immer ein perfekter Hedge

Korrekte Antwort:

A. Basisrisiko

B. Unterschied zwischen Laufzeit des Absicherungsinstrumentes und Halteperiode des Basiswertes

C. Abweichung zwischen abzusicherndem Basiswert und dem Absicherungsinstrument

Kommentar:

Eine perfekte Absicherung ist kaum umsetzbar. Die unvollständige Sicherungsbeziehung („Cross Hedge“ - im Gegensatz zum „Perfect Hedge“) kann ein Basisrisiko (das Absicherungsrisiko bei ähnlichen, aber nicht identischen Fixed-Income-Instrumenten) und/oder unterschiedliche Laufzeiten von gesichertem Instrument und Sicherungsgeschäft aufweisen.

4.2.4.3. Betafaktor

Der Betafaktor ist die Maßgröße für das systematische Risiko eines Wertpapiers. Beta drückt aus, wie der Wert einer Einzelanlage auf Veränderungen der Benchmark (Index) reagiert. In Deutsch-land wird die Volatilität einer Aktie oft am DAX® gemessen. Wenn der DAX® in einem Jahr um 20 Prozent steigt und eine Aktie oder ein Portfolio um 10 Prozent im Wert zunimmt, hat diese Aktie (bzw. das Portfolio) ein Beta von 0,5. Wenn sich die Aktie oder das Portfolio ebenfalls um 20 % nach oben bewegen, liegt das Beta bei 1,0. Man spricht in diesem Falle auch von „Tracking“: Die Aktie bzw. das Portfolio bilden den DAX® genau nach. Wenn die Steigerung bei 40 % liegt, beträgt das Beta 2,0.

In der Eurex-Händlerprüfung kommt grundsätzlich der DAX® als Benchmark zum Tragen. Prägen Sie sich den Begriff Nachbildung („Tracking“) ein – bei einem Portfolio, das die Benchmark nach-bildet, liegt Beta bei 1,0. (Siehe hierzu auch das Kapitel zu Absicherungsstrategien in der Strate-giebroschüre Aktien/Index.)

Frage: 3.1-022

Wie hoch ist der Korrelationskoeffizient einer Aktie, deren Entwicklung vollkommen parallel zu der des Marktes erfolgt?

Auswahlmöglichkeiten:

A. +0,1

B. +0,5

C. +1

D. -1

Korrekte Antwort: C. +1

Kommentar:

Wenn die Entwicklung der Aktie vollständig parallel zum Markt verläuft, so bildet sie den Markt nach, und das Beta be-trägt 1,0.

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Seite 74

Weitere Merkmale von Finanzderivaten

Beide Strategiebroschüren beinhalten eine kurze Darstellung der wichtigsten Eigenschaften von Finanzderivaten. Hier konzentrieren wir uns auf einige der wichtigsten Aspekte.

4.2.5.1. Hebelwirkung

Beide Strategiebroschüren beinhalten eine kurze Darstellung der wichtigsten Eigenschaften von Finanzderivaten – hierzu gehört unter anderem die Hebelwirkung.

Bei Eingehen einer Long- oder Short-Position in Futures ist eine Einschussleistung (Margin) zahl-bar, die mit ca. 5% des zugrunde liegenden Kontraktwertes deutlich geringer ist als der Nominal-wert des gehandelten Kontraktes. Zwischen der Direktanlage im Kassamarkt und dem Kauf einer entsprechenden Position am Terminmarkt bestehen erhebliche Unterschiede. Bei einer Investition von z.B. EUR 100.000 ist beim Erwerb im Kassamarkt die volle Summe aufzubringen, während für einen Future-Kontrakt (beispielhaft) nur EUR 5.000 erforderlich sind. (Hierbei bleiben Gebühren sowohl auf der Kassa- als auch auf der Futures-Seite unberücksichtigt.) Bei einem gleich großen Wertzuwachs von EUR 10.000 für Kassa- und Terminposition erzielt die Direktanlage einen Ge-winn von 10%, während auf dem Futureskonto ein Gewinn von 200% zu verzeichnen ist.

Dieser Effekt, bei gegebener Marktbewegung den gleichen Gewinn mit einer geringeren Anfangsi-nvestition zu erreichen, wird als Hebelwirkung oder „Leverage" bezeichnet. Diesem Potenzial ste-hen natürlich auch Risiken in gleicher Höhe gegenüber.

Der Hebeleffekt entsteht bei Futures und Optionen.

4.2.5.2. Kreditrisiko

Zum Glück ist das Bonitätsrisiko beim Handel von Eurex-Derivaten kein Thema mehr.

Auf Basis des Marginsystems zieht die Börse die erforderlichen Sicherheiten ein, um die Erfüllung der Verpflichtungen der Kontrahenten garantieren zu können. Durch die Standardisierung der Eu-rex-Kontrakte kann eine Partei ihre Verpflichtungen glatt stellen, ohne dies mit dem gleichen Kon-trahenten neu aushandeln zu müssen.

Durch die Eingabe von Off-Book-Geschäften an Eurex (wobei die Preise für Eurex-Standardkontrakte außerhalb des Orderbuchs vereinbart werden und Eurex Clearing AG das Clea-ring übernimmt) können Teilnehmer ebenfalls von dem System der Sicherheitsleistungen profitie-ren. Sie verzichten hierbei jedoch auf die Liquidität des transparenten Handels von standardisier-ten Kontrakten.

4.2.5.3. Operationelle Überlegungen

Derivate können auch in Bezug auf die zu Grunde liegenden Kassamärkte für operative Effizienz sorgen. Futures ermöglichen Anlegern beispielsweise das Eingehen von Risiken in unterschiedli-chen Märkten, ohne die physische Erfüllung der Basiswerte in Kauf nehmen zu müssen. Kontrakte mit effektiver Lieferung vorsehen, können durch einen so genannten “Roll-over” – die gleichzeitige Schließung eines fällig werdenden Kontrakts und Eröffnung eines längerfristigen Kontrakts auf den gleichen Basiswert – prolongiert werden. Auch dies dient der Vermeidung der Lieferung. Stattdes-sen werden die tatsächlichen oder potenziellen Gewinne oder Verluste durch Einschusszahlungen, die in der Regel in bar erfolgen, dargestellt. Futures können auch zur Erzielung eines vom zugrun-de liegenden Kassamarkt abweichenden Abwicklungstages eingesetzt werden.

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Frage: 3.1-008

Das für Investoren mit Positionen im Future-Markt verbundene Risiko ergibt sich u.a. aus der mit Futures-Positionen ver-bundenen Hebelwirkung.

Korrekte Antwort: Richtig

Kommentar:

Dank der Hebelwirkung können höhere Erträge erzielt werden. Das Risiko ist jedoch ebenfalls größer.

Frage: 3.1-024

Ein Anleger vergleicht folgende Möglichkeiten einer Anlage von EUR 50.000,00: (A) Kauf eines Aktienportfolios, das in seiner Zusammensetzung dem DAX®-Index entspricht oder (B) Hinterlegung des Betrages als Additional Margin, um die entsprechende Long-Position in DAX®-Futures eingehen zu können. Welche Aussage(n) ist (sind) richtig?

Auswahlmöglichkeiten:

A. Bei Möglichkeit A riskiert der Anleger, im ungünstigsten Fall EUR 5.000,00 zu verlieren

B. Bei Möglichkeit B muss der Anleger potenziell weitere Sicherheiten (Margin) nachschießen

C. Möglichkeit B ermöglicht dem Anleger bei positivem Kursverlauf einen erheblich höheren prozentualen Ge-winn

D. Möglichkeit A und B unterscheiden sich lediglich hinsichtlich der Transaktionsgebühren

Korrekte Antwort:

B. Bei Möglichkeit B muss der Anleger potenziell weitere Sicherheiten (Margin) nachschießen

C. Möglichkeit B ermöglicht dem Anleger bei positivem Kursverlauf einen erheblich höheren prozentualen Ge-winn

Kommentar:

A ist falsch, da der Anleger die gesamte Anlage von EUR 50.000,00 verlieren könnte. D ist falsch, da bei der Alternative (A) keine Hebelwirkung erzielt wird, bei (B) hingegen sehr wohl.

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4.3. Grundlagen zu Futures

In diesem Abschnitt werden Themen behandelt, die jeder professionelle Futures-Händler beherr-schen sollte. Sie sollten die beiden Strategiebroschüren durcharbeiten.

Dabei sollten Sie besonderes Augenmerk auf folgende Themen legen:

• Definition und Differenzierung von Futures und außerbörslich gehandelten Termingeschäften („Forwards“).

• Erwartungshaltung eines Anlegers beim Eingehen einer Long- oder Short-Position (höhere bzw. niedrigere Kurse).

Beachten Sie, dass der Kauf eines Terminkontraktes wirtschaftlich einer Kombination aus Kauf des Basiswertes und Kreditaufnahme für diesen Kauf entspricht.

§ Long Futures = Long Basiswert + Kreditaufnahme

Entsprechend macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob man Terminkontrakte verkauft oder den Basiswert verkauft und die Erlöse aus dem Verkauf am Geldmarkt anlegt.

§ Short Futures = Short Basiswert + Kreditvergabe

Frage: 3.3-001

Ein Future beinhaltet lediglich das zeitlich begrenzte Recht zum Kauf oder Verkauf eines Instrumentes oder Gegenstan-des.

Korrekte Antwort: Falsch

Kommentar:

Ein Future-Kontrakt beinhaltet eine Verpflichtung.

Frage: 3.3-008

Welche(r) Faktor(en) ist (sind) bei der Bewertung eines Future-Kontraktes zu berücksichtigen?

Auswahlmöglichkeiten:

A. Fälligkeit

B. Zinssatz

C. Ausschüttungen des Basiswertes

D. Handelsvolumen

Korrekte Antwort:

A. Fälligkeit

B. Zinssatz

C. Ausschüttungen des Basiswertes

Kommentar:

Das Handelsvolumen ist zwar im Zusammenhang mit der Beurteilung der Markttendenz von Bedeutung, spielt jedoch bei der Bewertung eines Future-Kontraktes keine Rolle.

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Frage: 3.3-002

Eine Long Future-Position entspricht einer Long Basiswert-Position, die vollständig fremdfinanziert wird.

Korrekte Antwort: Richtig

Kommentar:

Bitte schauen Sie sich nochmals die obige Formel an: Long-Futures = Long Basiswert + Kreditaufnahme.

4.3.1. Cost-of-Carry und Basis

Bei der Berechnung des Terminkurses für einen Basiswert sind alle während der Haltefrist auftre-tenden Mittelzuflüsse und -abflüsse zu berücksichtigen. Der Unterschied zwischen den Mittelzu-flüssen (Erträge) und Mittelabflüssen (Aufwendungen) eines Basiswertes wird als Haltekosten oder Cost-of-Carry bezeichnet.

Die Cost-of-Carry wird auch häufig Basis genannt.

Cost-of-Carry = Erträge – Aufwendungen = Kassakurs – Terminkurs = Basis

Sind die Erträge höher als die Aufwendungen, spricht man von positiven Cost-of-Carry (auch als „positive Basis“ oder „positive Carry-Basis“ bezeichnet); in dieser Situation liegt der Terminkurs un-ter dem aktuellen Kassakurs. Sind im umgekehrten Fall die Aufwendungen höher sind die Erträge, spricht man von negativen Cost-of-Carry (alternativ „negative Basis“ oder „negative Carry-Basis“), und der Terminkurs liegt über dem aktuellen Kassakurs. Ein Terminkontrakt auf einen Ba-siswert mit positiven (negativen) Cost-of-Carry wird mit einem Abschlag (einer Prämie) zum Kas-sakurs gehandelt. Bei Cost-of-Carry von Null entspricht der Terminkurs dem Kassakurs.

Die an Eurex gehandelten Kontrakte sind sowohl Financial Futures als auch Warentermingeschäf-te auf z.B. Getreide. Die theoretische Basis bei Eurex-Finanz-Kontrakten hängt nur von zwei Fak-toren ab:

• die Kosten der Kreditaufnahme für den Kauf eines Basiswertes am Kassamarkt, und

• Mittelzuflüsse aus dem Basiswert (Dividenden und Zinsen).

Bei den Warentermingeschäften gibt es keine Mittelzuflüsse. Dafür kommen zusätzlich zu den Kos-ten der Kreditaufnahme noch Lagerhaltungs- und Versicherungskosten dazu sowie abhängig vom Basiswert evtl. weitere Kosten.

Cost-of-Carry für einen Terminkontrakt = Kassakurs - Terminkurs.

Ohne Zinsaufwand (-) und Dividendenerträge (+) würden Eurex-Terminkontrakte und die jeweiligen Basiswerte ungefähr auf demselben Niveau gehandelt.

Bevor wir diese Thematik vertiefen, möchten wir einen wichtigen prüfungsrelevanten Aspekt er-wähnen.

Für die Lösung einiger Fragen zum Test wird ein Zinssatz benötigt. Bei einigen Fragen ist dieser direkt angegeben, z.B.: „Der Zinssatz beträgt 8 Prozent p.a.“ (per annum). Bei einem so angege-benen annualisierten Zinssatz ist zunächst zu ermitteln, wie lange das Geld benötigt wird. Hat ein Terminkontrakt beispielsweise eine Laufzeit von sechs Monaten, ist der jährliche Zinssatz auf den Halbjahreszeitraum umzurechnen. In diesem Beispiel ist der Jahreszins durch zwei zu dividieren, um den Periodenzinssatz von 4 % zu erhalten

In anderen Fragen wird der Periodenzinssatz direkt vorgegeben. Hier sollten Sie prüfen, ob Sie den richtigen Zinssatz verwenden.

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4.3.1.1. Beispiele für positive und negative Carry

Zinsen werden gezahlt, wenn zum Kauf des Basiswertes am Kassamarkt ein Kredit aufgenommen werden muss. Diese Zinsen werden in der Differenz zwischen dem Terminkurs und dem Kassa-kurs reflektiert. Das nachstehende Diagramm stellt die Beziehung zwischen Kassa- und Termin-markt über einen Zeitraum von sechs Monaten dar. Der Kassakurs liegt bei 100, und der Perio-denzinssatz bei 3 %. Daher dürfte der ursprüngliche Preis des Terminkontraktes bei 103 liegen. Während der Laufzeit des Kontraktes nähern sich die beiden Kurse langsam an und treffen sich bei Fälligkeit. Die Carry-Basis ist negativ. Dies beschreibt eine Situation, in der die Aufwendungen die Erträge übersteigen (letztere liegen in diesem Fall bei Null). Im Falle einer negativen Basis ver-einnahmt der Verkäufer eines Terminkontraktes letzten Endes 3% ein.

Abbildung 4.3.1.1 -1: Negative Cost-of-Carry

Wir haben bisher noch nicht erwähnt, um welchen Basiswert es sich in obigem Beispiel handelte. Sagen wir, es ist ein Index aus Aktien mit hoher Dividendenrendite. Als einziger Unterschied gene-rieren die im Index enthaltenen Aktienwerte zusammen einen Ertrag von 10% p.a. bzw. 5% über die Laufzeit des Kontraktes. Jetzt haben wir einen Mittelzufluss und somit auch eine positive Basis, bei der die Erträge (5%) über den Aufwendungen (3%) liegen. Der Terminkontrakt notiert anfangs unter dem Kassakurs und steigt langsam im Wert, bis die beiden bei Fälligkeit konvergieren. In diesem Fall vereinnahmt der Inhaber der Long-Position in Futures die Basis. Das folgende Dia-gramm veranschaulicht die ursprüngliche Differenz von 2%.

Abbildung 4.3.1.1. - 2: Positive Cost-of-Carry

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Zur Wiederholung: Basis = Kassakurs - Terminkurs

Da die Finanzierungskosten unmittelbar von den Geldmarktsätzen abhängen, kann man sagen, dass der Geldmarkt das Bindeglied zwischen Kassamarkt und Terminmarkt darstellt.

Die Dividenden der DAX®-Werte gehen nicht in die Berechnung der Basis für den DAX® ein, da der DAX® ein Performanceindex ist und die Dividenden der Indexwerte hypothetisch reinvestiert werden.

Diese Konzepte sind wichtig.

Frage: 3.1-005

Negative Cost-of-Carry ergeben sich bei Finanzprodukten, wenn die Finanzierungskosten unter den Ausschüttungen des Basiswertes liegen.

Korrekte Antwort: Falsch

Kommentar:

Wenn die Erträge (Ausschüttungen bzw. Dividenden) über den Aufwendungen liegen, impliziert dies positive Cost-of-Carry.

Frage: 3.3-003

Je höher die Finanzierungskosten für Investitionen im Basiswert, desto höher ist der Preis eines Future-Kontraktes auf diesen Basiswert.

Korrekte Antwort: Richtig

Kommentar:

Finanzierung ist ein anderer Begriff für Zinsaufwendungen. Je höher die Zinsaufwendungen, desto teurer die Cost-of-Carry und somit auch der Preis des Terminkontraktes.

Frage: 3.3-011

Was bedeuten negative Cost-of-Carry?

Auswahlmöglichkeiten:

A. Finanzierungskosten sind höher als die Erlöse

B. Erlöse sind höher als die Finanzierungskosten

C. Erlöse sind geringer als die Lagerhaltungskosten

D. Lagerhaltungskosten sind größer als die Versicherungskosten

Korrekte Antwort:

A. Finanzierungskosten sind höher als die Erlöse

Kommentar:

Negative Cost-of-Carry könnten auch als „Auszahlung“ ohne Erlöse angesehen werden. Negative Cost-of-Carry (oder negative Basis) entstehen, wenn die Finanzierungskosten die Erlöse (Dividenden) übersteigen, oder überhaupt keine Er-löse erzielt werden.

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Frage: 3.3-010

Die Ausschüttungen eines Basiswertes erhöhen sich für die Laufzeit eines entsprechenden Future-Kontraktes. Welche Auswirkung hat dies auf den Preis des Future-Kontraktes?

Auswahlmöglichkeiten:

A. Future-Preis steigt

B. Future-Preis fällt

C Future-Preis bleibt konstant

D. Die Auswirkungen sind nicht bestimmbar

Korrekte Antwort: B. Future-Preis fällt

Kommentar:

Schauen Sie sich Abbildung 4.3.1.1. - 2: Positive Cost-of-Carry nochmals genau an. Erhöhen wir die Dividende von 5 % über die Laufzeit des Kontraktes auf 8 %. Der ursprüngliche Terminkurs würde statt bei 98 bei 95 notieren. Der Termin-kurs sinkt, wenn sich die erwarteten Ausschüttungen erhöhen.

Frage: 3.3-017

Der Preis eines Basiswertes beträgt EUR 350,00. Das Instrument hat positive Cost-of-Carry von 3 Prozent p.a. Wie hoch ist der Preis des entsprechenden Future-Kontraktes mit einer Laufzeit von sechs Monaten?

Korrekte Antwort: EUR 344,75

Kommentar:

Betrachten Sie das Abbildung 4.3.1.1. - 2: Positive Cost-of-Carry. Der Kassakurs notiert über dem Terminkurs, wobei der Terminkurse bis zur Konvergenz bei Fälligkeit an Boden gewinnt. In unserem Beispiel ist der Unterschied zwischen den Erträgen und den für die Cost-of-Carry gezahlten Zinsen positiv und liegt bei 3% p.a. Die Laufzeit wurde mit sechs Mo-naten angegeben. Das ergibt einen Periodenzinssatz von 1,5 %. EUR 350,00 X 1, 5 % (0,015) = EUR 5,25. Der Basis-wert wird zu EUR 350,00 gehandelt, also muss der Terminkurs geringer notieren, und zwar um den positiven Cash Flow von EUR 5,25, oder EUR 344,75.

Hinweis: Bei Fragen zu positiver oder negativer Basis hilft das Zeichnen der obigen Diagramme bei der Visualisierung des Lösungsweges. Als Gedächtnisstütze kann man sich auch leicht die positive Basis merken. Sie hat einen POSITIVEN Cash Flow (Dividenden) – daher muss der Terminkurs unter dem Kassakurs notieren.

Konvertierungsfaktor

Die meisten Fixed-Income-Futures der Eurex basieren auf fiktiven Anleihen mit einer Verzinsung von 6% (Buxl 4%). Es können jedoch auch Anleihen mit einem anderen Kupon geliefert werden; insgesamt werden diese Anleihen als „Lieferkorb“ bezeichnet. Zur Abrechnung der Lieferung wer-den alle Anleihen im Korb so über einen Konversionsfaktor (auch als „Preisfaktor“ bezeichnet) an-gepasst, dass sie eine Rendite von 6% (Buxl 4%) abwerfen.

Bei Fälligkeit des Futures und Veröffentlichung des Schlussabrechnungspreises kann dieser mit dem Konvertierungsfaktor einer Anleihe multipliziert werden, um neben den Stückzinsen (in der Schweiz als „Marchzinsen“ bezeichnet) den Lieferpreis zu bestimmen, den der Verkäufer bei Liefe-rung dieser Anleihen erhält. Zinszahlungen auf deutsche Staatsanleihen erfolgen jährlich am 31. Dezember. Bei Lieferung in den Juni-Kontrakt belaufen sich die Stückzinsen (Marchzinsen) auf die

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Hälfte der jährlichen Zinszahlungen. Je höher der Zinssatz der Anleihe, desto höher der Konversi-onsfaktor – und desto höher der Lieferpreis. Bei einer Anleihe mit einem 6%-Kupon liegt der Faktor etwa bei Eins.

Lieferpreis = [(Schlussabrechnungspreis x Konversionsfaktor) + Stückzinsen] x 1.000

Folgende Aspekte sind für die Prüfung von Bedeutung:

• Häufig wird statt des Lieferpreises vom „Rechnungsbetrag“ gesprochen.

• Stückzinsen (Marchzinsen) bleiben manchmal unberücksichtigt, damit ein Vergleich mit den Marktpreisen der zu liefernden Anleihen möglich ist.

• Der Kontraktmultiplikator ist 1.000.

Wir betrachten nunmehr die prüfungsrelevanten Konzepte und ergänzen die Informationen jeweils mit einer Beispielfrage:

Frage: 3.3-020

Der Rechnungsbetrag (exklusive Stück-/Marchzinsen) einer in den Euro-Bund-Futures-Kontrakt gelieferten Obligation ist EUR EUR 98.093,60. Der Schlussabrechnungspreis des Future-Kontraktes ist 156,20. Wie hoch ist der Konvertierungs-faktor (auf drei Dezimalstellen gerundet) der gelieferten Obligation (ohne Berücksichtigung von Gebühren)?

Korrekte Antwort: 0, 628

Kommentar:

Stückzinsen (Marchzinsen) werden hier nicht berücksichtigt. Daher beträgt der Rechnungsbetrag: [Schlussabrechungspreis x Konvertierungsfaktor] x 1.000 oder KF = [Rechnungsbetrag / Schlussabrechungspreis ] / 1.000. 98.093,60 / 156,20 = 628,00. 628,00/1.000 = 0,628.

Der Verkäufer hat das Recht zur Auswahl, welche Anleihen er liefern möchte. Das Konzept des Konversionsfaktors ist nicht perfekt, da es weder unterschiedliche Renditen noch die Steigung der Zinskurve berücksichtigt. Somit besteht ein gewisser Spielraum bei der Ermittlung der vorteilhaftesten Anleihe. Das nennt man die Bestimmung der günstigsten lie-ferbaren Anleihe – im Markt allgemein als „Cheapest to Deliver“ oder kurz „CTD“ bekannt. Viele Fragen beziehen sich einfach auf die CTD-Anleihe. Dies bezieht sich auf die Anleihe, mit der bei Lieferung der größte Gewinn oder der ge-ringste Verlust entsteht. Konversionsfaktor und CTD werden in der Fixed-Income-Strategiebroschüre (Einführung in Fi-xed-Income-Futures) erläutert.

Einige der wichtigsten Konzepte zur CTD-Anleihe:

§ Die CTD-Anleihe lässt sich auch als die Anleihe mit dem höchsten impliziten Refinanzie-rungssatz interpretieren.

§ Die Preisentwicklung des Future-Kontrakts korreliert enger mit der CTD-Anleihe als mit ande-ren Anleihen.

§ Im Zeitablauf kann sich die CTD-Anleihe für einen Kontrakt ändern, insbesondere wenn die Marktrendite das zur Berechnung der Konversionsfaktoren verwendete Nominalzinsniveau von 6% über- bzw. unterschreitet.

Auch bei Emission einer neuen lieferbaren Anleihe – deren Lieferung in den Future-Kontrakt güns-tiger ist – kann sich die CTD-Anleihe ändern. In diesem Fall passt sich der Future-Preis an die niedrigere Bewertung an und folgt der neuen CTD.

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Frage: 3.3-005

Alle lieferbaren Anleihen für den Euro-Bund-Future-Kontrakt wären CTD-Anleihen, wenn die Zinsstrukturkurve horizontal bei 6 Prozent verlaufen würde und die Marktpreise der lieferbaren Anleihen ihren theoretischen Werten entsprechen würden.

Korrekte Antwort: Richtig

Kommentar:

Unter den genannten Umständen könnten alle Anleihen mit einer Rendite von 6% geliefert werden – bedingt durch den Konversionsfaktor wären alle Anleihen gleich attraktiv („CTD“).

Mit der vorgenannten Formel lässt sich ermitteln, welche Titel voraussichtlich geliefert werden. Un-ter Berücksichtigung des für die Anleihe gezahlten Betrages lassen sich Anleihen vergleichen und ein Vorteil oder Nachteil (Gewinn oder Verlust) feststellen. Die Formel, mit der der für die Anleihe gezahlte Betrag ermittelt wird, lautet wie folgt:

Einstandskurs = [Kurs der CTD-Anleihe + Stückzinsen] x 1.000

Frage: 3.3-019

Der Schlussabrechnungspreis des Euro-Bund-Future ist 155,00. Die CTD-Anleihe mit einem Konvertierungsfaktor von 0,63 und einem Marktpreis von 97,50 wird geliefert. Die Stück-/Marchzinsen betragen EUR 2,45. Wie hoch ist der Ge-winn oder Verlust pro Kontrakt bei Lieferung der CTD-Anleihe (ohne Berücksichtigung von Gebühren)?

Korrekte Antwort: EUR 150,00

Kommentar:

Berechnen Sie zuerst, was Sie gezahlt haben: [CTD mit 97,50 plus Stückzinsen von 2,45 = 99,95] x 1.000 = 99.950,00 Dann ermitteln Sie, was Sie eingenommen haben: [Schlussabrechnungspreis 155,00 x Konv.‘faktor 0,63 = 97,65 plus 2,45 Stückzinsen = 100,10] x 1.000 = 100.100,00 Sie erhielten EUR 100.100,00, abzüglich der von Ihnen gezahlten EUR 99.950,00 = EUR 150,00

Cash-and-Carry / Reverse-Cash-and-Carry

Generell ist Arbitrage definiert als die Generierung von risikofreien Positionen, durch die Kursun-terschiede zwischen Derivaten oder Wertpapieren ausgenutzt werden. Leider gibt es keine „perfek-ten“ risikolosen Geschäfte, aber man kann diesem Ziel recht nahe kommen.

Gehen wir zurück zum Beispiel der negativen Basis. Wir hatten eine Situation, in der der Kassa-kurs bei 100,00 lag, der Future bei 103,00, keine Ausschüttungen, und ein Zinsniveau von 3 % für die Laufzeit des Geschäfts (6 Monate). Wie hoch wäre der Gewinn bzw. Verlust beim Kauf des Ba-siswertes (zum Kassakurs) und Verkauf des Futures, wenn die Position erst bei Fälligkeit ge-schlossen würde? Die Antwort lautet: Null. Der Grund ist wie folgt:

Zum Kauf der Position im Kassamarkt ist eine Kreditaufnahme von 100,00 notwendig (die Wäh-rung ist hier unerheblich), für die 3% Zinsen für sechs Monate zu zahlen sind. Die Long-Position am Kassamarkt kostet also in Wirklichkeit 103,00. Genau diesem Preis wurde sie auch wieder ver-kauft. Unter Berücksichtigung von Transaktionskosten wäre sogar ein geringer Verlust entstanden.

Wenn aber der Kassakurs bei 100,00 bleibt und der Terminkurs auf 104,00 steigt, ergibt sich die Möglichkeit zur Arbitrage.

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4.3.3.1. Cash-and-Carry

Als Cash-and-Carry bezeichnet man eine Strategie, bei der ein Kassa-Instrument (ein Basiswert) gekauft und der entsprechende Terminkontrakt verkauft wird.

Dieses Geschäft wird abgeschlossen, wenn der Terminkurs über dem theoretischen Wert liegt oder wenn der implizite Refinanzierungssatz (siehe unten) über den Marktsätzen liegt.

Cash-and-Carry-Position: Long Kassamarkt / Short Future

Frage: 3.3-013

Welche Risiken können bei einer Cash-and-Carry-Arbitrage entstehen?

Auswahlmöglichkeiten:

A. Veränderung des Tagesgeldzinssatzes

B. Tägliche Gewinn- und Verlustabrechnungen

C. Veränderung der CTD-Anleihe

D. Hohe Volatilität des Basiswertes

Korrekte Antwort:

A. Veränderung des Tagesgeldzinssatzes

B. Tägliche Gewinn- und Verlustabrechnungen

Kommentar:

Da in der Cash-and-Carry-Arbitrage eine Future-Short-Position gehalten wird, unterliegt diese dem Risiko einer täglichen Verlustabrechnung (B). Die für diese potentiellen Verluste vorgehaltene Liquidität unterliegt dem Tagesgeldzinssatz (A). C stellt kein Risiko dar, da Future-Short das Wahlrecht der zu liefernden Anleihe hat.

4.3.3.2. Reverse-Cash-and-Carry

Als Reverse-Cash-and-Carry bezeichnet man eine Strategie, bei der ein Terminkontrakt gekauft und das entsprechende Kassainstrument verkauft wird. Dieses Geschäft wird abgeschlossen, wenn der Terminkurs unter dem theoretischen Wert liegt oder wenn der implizite Refinanzierungs-satz (siehe unten) unter den Marktsätzen liegt.

Reverse-Cash-and-Carry-Position: Short Kassamarkt / Long Future

4.3.3.3. Impliziter Refinanzierungssatz

Die bei der Wertpapierleihe gezahlten Sätze werden im Markt als „Reposätze“ bezeichnet. Der im-plizite Refinanzierungssatz („Implied Repo Rate“ oder „impliziter Reposatz“) ist der Zinssatz, der durch das Verhältnis von Terminkurs zu Kassakurs impliziert wird. Schauen wir uns noch mal das Beispiel an, in dem der Terminkurs von 103,00 auf 104,00 steigt: Auch wenn im entsprechenden Zeitraum das tatsächliche Zinsniveau bei 3 % liegt, impliziert die Tatsache, dass ein Kauf zum Kassakurs von 100,00 und gleichzeitig ein Verkauf zum Terminkurs von 104,00 möglich ist, dass die Zinsen bei 4% liegen. Daher beträgt der implizite Refinanzierungssatz 4 %.

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Zu niedriger impliziter Refinanzierungssatz

Liegt der Terminkurs unter seinem theoretischen Wert, dann ist der implizite Refinanzierungssatz geringer als der aktuelle Marktsatz. Dementsprechend bietet sich hier ein Reverse-Cash-and-Carry-Geschäft an (Short Kassamarkt / Long Future), um einen Arbitragegewinn zu erzielen. Wirt-schaftlich ist eine Reverse-Cash-and-Carry-Transaktion eine Kreditaufnahme, bei dem man Geld zum impliziten Refinanzierungssatz aufnimmt und dasselbe Geld wieder zu aktuellen Marktzinsen verleiht.

Zu hoher impliziter Refinanzierungssatz

Liegt der Terminkurs über seinem theoretischen Wert, dann ist der implizite Refinanzierungssatz höher als der aktuelle Marktsatz. Dementsprechend bietet sich hier ein Cash-and-Carry-Geschäft an (Long Kassamarkt / Short Future), um einen Arbitragegewinn zu erzielen. Wirtschaftlich ist eine Cash-and-Carry-Transaktion eine Geldanlage, bei dem man Geld zum impliziten Refinanzierungs-satz verleiht und dasselbe Geld wieder zu aktuellen Marktzinsen aufnimmt.

4.3.3.4. Synthetische Geldmarktpositionen / Nullkuponanleihen

Cash-and-Carry-Geschäfte sind im Wesentlichen synthetische Long-Positionen im Geld-markt oder in Nullkuponanleihen.

Beim Abschluss einer Cash-and-Carry-Transaktion wird ein Geldbetrag für einen bestimmten Zeit-raum verliehen; bei Glattstellung der Position wird der Kreditbetrag plus Zinsen zurückgezahlt. Der anwendbare Zinssatz wird durch die bei Abschluss des Geschäfts geltende Differenz zwischen den Termin- und Kassakursen bestimmt.

Reverse-Cash-and-Carry-Geschäfte sind im Wesentlichen synthetische Short-Positionen im Geldmarkt oder in Nullkuponanleihen.

Beim Abschluss einer Reverse-Cash-and-Carry-Transaktion wird ein Geldbetrag für einen be-stimmten Zeitraum aufgenommen; bei Glattstellung der Position wird der Kreditbetrag plus Zinsen zurückgezahlt. Der anwendbare Zinssatz wird durch die bei Abschluss des Geschäfts geltende Dif-ferenz zwischen den Kassa- und Terminkursen bestimmt.

4.3.3.5. Reine Arbitrage

Da eine Cash-and-Carry (oder Reverse-Cash-and-Carry)-Transaktion eine synthetische Position im Geldmarkt oder in Nullkuponanleihen darstellt, muss der „reine Arbitrageur“ alle diesen Posi-tionen inhärenten Risiken absichern. Dies erreicht er durch einfaches Eingehen der umgekehrten Position im Geldmarkt bzw. Anleihemarkt. Bei der Prüfung achten Sie bitte auf die Worte „reine Ar-bitrage“ oder „reiner Arbitrageur“. Das heißt, Sie müssen nicht nur die Komponenten Ihrer Transak-tion im Terminmarkt und im Kassamarkt berücksichtigen, sondern auch noch im Geldmarkt aktiv sein, um die Zinssätze abzusichern. Hier eine kleine Gedächtnisstütze:

Im Geldmarkt gehen Sie die gleiche Position ein wie auf der Terminseite des Geschäfts.

Lassen Sie sich nicht von der Verwendung der Begriffe „Kassamarkt“ und „Geldmarkt“ verwirren. Der Begriff Kassamarkt bezieht sich auf den Basiswert und deutet nicht auf den Geldmarkt hin.

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Beispiel: Bei einer reinen Cash-and-Carry-Arbitrage hat man eine Long-Position im Kassamarkt und ist im Termin- sowie im Geldmarkt short.

Ursprüngliche Position Synthetisches Äquivalent

Sicherungs-geschäft

Insgesamt abgesi-cherte Position

Cash-and-Carry (+ Kassa / - Future)

+ Geldmarkt (oder Nullkuponanleihe)

- Geldmarkt (oder Nullkuponanleihe)

+ Kassa / - Future / - Geldmarkt

Reverse-Cash-and-Carry (- Kassa / + Future)

- Geldmarkt (oder Nullkuponanleihe)

+ Geldmarkt (oder Nullkuponanleihe)

- Kassa / + Future / + Geldmarkt

Tabelle 4.3.3.5 - 1: Cash-and-Carry / Reverse-Cash-and-Carry

Die Operatoren + und – stehen für Long- bzw. Short-Positionen.

Frage: 3.3-014

Aus welchen Komponenten setzt sich eine reine Reverse-Cash-and-Carry-Arbitrageposition zusammen?

Auswahlmöglichkeiten:

A. Short Kassa/Short Geldmarkt/Long Future

B. Long Kassa/Short Geldmarkt/Long Future

C. Short Kassa/Long Geldmarkt/Long Future

D. Long Kassa/Long Geldmarkt/Short Future

Korrekte Antwort:

C. Short Kassa/Long Geldmarkt/Long Future

Kommentar:

Im Falle eines Reverse-Cash-and-Carry-Geschäfts verkauft man im Kassamarkt und kauft im Terminmarkt. Um eine „reine“ Arbitrage-Position aufzubauen, müssen Sie im Geldmarkt die gleiche Position einnehmen wie im Terminmarkt – LONG.

Frage: 3.3-021

Ein Future hat eine Quotierung von 1.030-1.040. Der entsprechende Basiswert wird mit 990-1.000 quotiert. Wie hoch ist der Periodenzinssatz für eine Reverse-Cash-and-Carry Position?

Korrekte Antwort: 5.05%

Kommentar:

Im Falle eines Reverse-Cash-and-Carry-Geschäfts verkauft man im Kassamarkt und kauft im Terminmarkt. Für das Kas-sainstrument haben sie 990 erhalten. Den Terminkontrakt haben Sie für 1040 gekauft. 1040 – 990=50. 50/990 = 0,0505 oder 5,05%.

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4.3.3.6. Berechnung von Gewinn und Verlust aus Cash-and-Carry-Geschäften

Zur Berechnung des Gewinns bzw. Verlusts aus Cash-and-Carry- bzw. Reverse-Cash-and-Carry-Transaktionen zieht man die Kosten von den Erträgen ab und multipliziert sie mit dem Multiplikator des Terminkontrakts. Der Multiplikator des Kontrakts ist bei Indexfutures gleich dem Kontraktwert je Indexpunkt und bei Kapital- und Geldmarktfutures gleich dem Wert eines Ticks.

Gewinn oder Verlust aus einer Cash-and-Carry-Position:

( )[ ] Mnr1SFL/P ×+−=

Gewinn oder Verlust aus einer Cash-and-Carry-Position mit Dividendenzahlung:

( ) ( )[ ] Mnd1Dn

r1SFL/P ×+++−=

Wobei: F = Future-Preis S = Kassapreis r = annualisierter Zinssatz (dezimale Darstellung) M = Kontraktmultiplikator n = Anzahl der Zinsperioden im Jahr* D = Ertragszufluss d = annualisierte Dividende (dezimale Darstellung)

Hinweis: Die Berechnung von (1+r/n) ist nur erforderlich, wenn ein Jahreszinssatz und die Laufzeit des Ter-minkontraktes angegeben wurde, z.B. ein Zinssatz von 8% p.a. und ein Terminkontrakt mit einer Laufzeit von 90 Tagen. In diesem Fall wandeln Sie die 8% in eine Dezimalzahl um (0,08). N gibt an, wie viele 90-Tageszeiträume ein Jahr hat: rund 4. Daher 0,08/4 = 0,02. Addiert man hierzu 4, ergibt der Wert in der Klammer 0,02. Addiert man hierzu 1, ergibt der Wert in der Klammer 1,02. Das ist die Berechnung des Periodenzinssatzes. Wurde dieser direkt vorgegeben, so wandeln Sie ihn einfach in eine Dezimalzahl um und addieren die Zahl 1 hinzu.

Wenn wir von dem in Abschnitt 4.3.3.3 dargestellten Beispiel ausgehen und annehmen, es bezieht sich auf eine Anleihe mit einem Multiplikator von 1.000, können wir den Gewinn und Verlust wie folgt berechnen:

[104,00 – 100,00 (1,03)] x 1.000 = EUR 1.000,00 Gewinn.

Bei direkter Angabe der Cost-of-Carry kann eine vereinfachte Version der oben gezeigten Formeln eingesetzt werden:

P/L = F – S - CC

Hierbei entspricht CC dem in Preiseinheiten ausgedrückten Saldo aus Finanzierungskosten minus etwaiger Erträge (Ausschüttungen). Der Gewinn bzw. Verlust wird hier in Preiseinheiten ausge-drückt; zur Berechnung absoluter Beträge sind diese mit dem Multiplikator zu multiplizieren.

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Frage: 3.3-022

Für das Halten einer Kassa-Position fallen Finanzierungskosten in Höhe von EUR 2,50 an. Die Ausschüttungen des Ba-siswertes betragen EUR 2,00. Bei einem Future-Preis von 101,00 kann mit einer Cash-and-Carry-Arbitrage ein Gewinn von EUR 0,50 erzielt werden (ohne Berücksichtigung von Gebühren). Wie hoch ist der entsprechende Preis des Basis-wertes?

Korrekte Antwort: 100,00

Kommentar:

Die vereinfachte Formel für den Gewinn oder Verlust aus einer Cash-and-Carry-Arbitrage lautet P/L = F-S+CC. (Den Multiplikator können wir hier ignorieren.) Wir kennen alle Größen außer dem Kassakurs. 0,50 = 101 – S – (2,5 – 2), oder S = 101 – (--0,50) - -0,50 Daher ist S = 100,00.

Frage: 4.3-013

Eine lieferbare Anleihe (Basiswert) wird zu 89,55 und der entsprechende Future-Kontrakt zu 91,40 gehandelt. Der für die Laufzeit des Future relevante Periodenzinssatz ist 2 Prozent. Der Kontrakt hat einen Multiplikator von 1.000. Wie hoch ist das Ergebnis einer Cash-and-Carry-Arbitrage am Liefertag des Futures (ohne Berücksichtigung von Gebühren)?

Korrekte Antwort: 59,00

Kommentar:

Kassakurs (89,55) multipliziert mit 1 plus dem als Dezimalzahl ausgedrückten Periodenzinssatz (1,02) = 91,341. Future (91,40) minus Kasse (91,341) = 0,059. 0,059 x Multiplikator 1.000 = 59,00.

Die Lösung solcher Fragen kann man vereinfachen. Alle obigen Formeln gelten zwar nur für Cash-and-Carry-Transaktionen. Den Gewinn und Verlust einer Reverse-Cash-and-Carry-Transaktion be-rechnet man jedoch trotzdem einfach mit einer der obigen Formeln und ändert dann das Vorzei-chen. Daher setzen Sie zur Berechnung des Reverse-Cash-and-Carry die entsprechenden Werte in die Formel für Cash-and-Carry-Transaktionen ein. Wenn das Resultat beispielsweise EUR 200,00 lautet, ändern Sie den Wert in EUR –200,00.

4.3.4. Duration und Basispunktwert

Die Duration und der Basispunktwert sind zwei Konzepte zur Beschreibung des Verhältnisses zwi-schen Preisveränderungen einer Anleihe (bzw. Wertveränderungen eines Portfolios) und Marktzinsveränderungen.

Bei der Ermittlung der Duration werden die Cashflows einer Anleihe mit dem Zeitpunkt ihrer Zah-lung gewichtet, also mit der Zeit, die man warten muss, bis man den Cashflow erhält. Die Duration zeigt die Sensitivität einer Anleihe gegenüber einer bestimmten Änderung der Zinssätze.

Es gibt zwei Arten von Durationswerten, die Macaulay-Duration und die modifizierte Duration. Beide werden in der Fixed-Income-Strategiebroschüre („Merkmale festverzinslicher Wertpapiere“) besprochen.

Die Macaulay-Duration ist eine komparative Zahl, mit der zwei Anleihen oder zwei Anleiheportfo-lios verglichen werden können. Anhand dieser Werte wird bestimmt, welche Anleihe bzw. welches Portfolio stärker auf eine bestimmte Zinsänderung reagiert.

Die Macaulay-Duration ist der zeitgewichtete Durchschnitt des Barwertes aller auf die Anleihe er-folgenden Zahlungen.

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Der Barwert ist der heutige Wert eines zukünftigen Zahlungsstroms. Der Barwert eines Wertpa-piers wird bestimmt durch die Summe seiner abgezinsten zukünftigen Zahlungen. Das Barwert-konzept ist einfach. Wenn man den aktuellen Zinssatz kennt, so kann man mit Hilfe des Barwert-konzepts herausfinden, ob es besser ist, einen bestimmten Geldbetrag in der Zukunft zu erhalten oder einen niedrigeren Betrag heute, der für die Zeit bis zu der zukünftigen Geldzahlung zu dem Zinssatz angelegt werden kann.

Ein Beispiel: Jemand schuldet Ihnen 10.000 Euro. Der Schuldner muss das Geld in einem Jahr zurückzahlen. Alternativ bietet er Ihnen an, heute 9.200 Euro zu zahlen. Welche Möglichkeit ist für Sie besser?

§ Barwert = Zukünftige Zahlung/(1+r n )

§ Der aktuelle Zinssatz ist 6%.

§ Barwert = EUR 10,000/(1+.06 1)

§ Barwert = EUR 10,000/1.06

§ Barwert = EUR 9,433.00

In diesem Falle wäre es also besser, ein Jahr zu warten und dann 10.000 Euro zu erhalten als heute die Zahlung von 9.200 Euro zu akzeptieren. Heute gleichwertig wären 9.433 Euro.

Betrachten wir eine Anleihe mit einem Kupon von 3% bei einer Rendite bis Endfälligkeit von 5%.

Zeitpunkt (T) des Cash-flows (in Jah-ren)

Cashflow Barwert des Cash-flows (mit 5% abgezinst)

PV (CF) x T

1 30,00 28,60 28,60

2 30,00 27,20 54,40

3 1.030,00 889,80 2.669,40

Gesamt 945,60 2.752,40

Tabelle 4.3.4 -1: Berechnung der Macaulay-Duration

Die Macaulay-Duration wäre hier: 2.752,40 / 945,60 = 2,91 Jahre.

Wenn eine Anleihe A eine Macaulay-Duration von 5,5 Jahren hat und eine Anleihe B eine Macaulay-Duration von 7,2 Jahren, reagiert Anleihe B auf Zinsänderungen mit stärkeren Kurs-schwankungen. Bedenken Sie, dass die Macaulay-Duration nichts über das Ausmaß der Kurs-schwankungen aussagt, sondern nur einen Hinweis darauf gibt, welche Anleihen am stärksten schwanken werden. Das Ausmaß der Schwankung gibt die modifizierte Duration an.

Frage: 3.3-007

Die Macaulay-Duration einer Nullkupon-Anleihe entspricht ihrer Restlaufzeit.

Korrekte Antwort: Richtig

Kommentar:

Die Duration misst den Cashflow einer Anleihe im Zeitablauf. Bei einer Nullkuponanleihe fällt der gesamte Cashflow bei Fälligkeit an. Daher entspricht die Duration einer Nullkuponanleihe ihrer Restlaufzeit.

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Die modifizierte Duration ist eine Maßzahl für den Einfluss einer Veränderung der Zinssätze auf den Kurs von Anleihen. Sie wird in der Regel wegen der gegenläufigen Entwicklung von Anleihe-kursen und Marktzinssätzen als negative Zahl dargestellt. Die modifizierte Duration wird in der Re-gel als Prozentsatz ausgedrückt, um den sich der Kurs einer Anleihe je 1% (100 Basispunkte) Än-derung der Zinssätze ändert.

Eine Anleiherendite von 6% entspricht einem Dezimalwert von 0,06. 0,06 + 1 = 1,06. Teilt man die Macaulay-Duration in diesem Fall durch 1,06, erhält man die modifizierte Duration: den Wert (aus-gedrückt in Prozent), um den der Preis einer Anleihe bei einer Veränderung der Zinssätze um 1% steigt oder fällt.

)y(DurationMacaulayDurationteModifizier

+−

=1

Frage: 3.3-016

Eine Anleihe hat eine modifizierte Duration von -5,68. In welchem Szenario steigt der Kurs der Anleihe um 5,68 Prozent?

Auswahlmöglichkeiten:

A. Wenn die Laufzeit um 1 Jahr verlängert wird

B. Wenn der Kupon um 1,00 Prozentpunkt gesenkt wird

C. Wenn die Rendite um 1,00 Prozentpunkt ansteigt

D. Wenn die Rendite um 1,00 Prozentpunkt abnimmt

Korrekte Antwort:

D. Wenn die Rendite um 1,00 Prozentpunkt abnimmt

Kommentar:

Die modifizierte Duration gibt an, um wie viel Prozent sich der Kurs ändert, wenn die Rendite um 1,00% steigt oder fällt. Ein Renditerückgang um 1,00% würde bei der Anleihe eine Kurssteigerung von 5,68% bewirken.

Der Basispunktwert (BPW) gibt an, um welchen Wert sich ein Vermögenswert oder Portfolio bei ei-ner Änderung der angegebenen Rendite von 0,01% verändert. Der BPW einer Anleihe wird durch Multiplikation des Anleihewertes mit der modifizierten Duration ermittelt:

AnleiheeisPr100

DurationteModifizierBPjerungeisverändePr ×=

Merkmale der Duration

Die Duration einer Nullkuponanleihe entspricht ihrer Restlaufzeit.

Bei konstanter Restlaufzeit ist die Duration einer Anleihe mit niedrigerem Kupon höher.

Bei konstantem Kupon gilt: je länger die Restlaufzeit, desto länger ist die Duration der Anleihe.

Ceteris paribus ist die Duration einer Kuponanleihe höher, je niedriger die Rendite bis Endfälligkeit.

Bei steigender Marktrendite sinkt die Duration.

Bei fallender Marktrendite steigt die Duration.

Tabelle 4.3.4. - 2: Merkmale der Duration

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Denken Sie daran, dass das Verhältnis zwischen Marktzinsen und dem Barwert einer Anleihe ge-genläufig ist. Steigen die Zinsen, so sinkt der Kurs der Anleihe – und umgekehrt.

Frage: 3.3-015

Welche Einflüsse hat eine Erhöhung des Marktzinssatzes?

Auswahlmöglichkeiten:

A. Verringerung der Basispunktwerte von Anleihen

B. Verringerung der Duration von Anleihen

C. Verringerung der Marktpreise von Anleihen

D. Erhöhung der Marktpreise von Anleihen

Korrekte Antwort:

A. Verringerung der Basispunktwerte von Anleihen

B. Verringerung der Duration von Anleihen

C. Verringerung der Marktpreise von Anleihen

Kommentar:

Mit steigenden Zinsen werden spätere Cashflows stärker abgezinst als früheren Cashflows. Somit reduziert sich sowohl der Basispunktwert als auch die Duration von Anleihen. Steigende Marktzinsen führen zu sinkenden

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4.4. Grundlagen zu Optionen

Kommen wir nun zur Praxis des Optionseinsatzes, und den damit zusammenhängenden grundle-genden Aspekten. Bei Bedarf schauen Sie sich bitte nochmal die Abschnitte über Optionsgrundla-gen und die vier Grundpositionen in den beiden Strategiebroschüren an. Sie sollten wissen, welche Rechte und Verpflichtungen mit den vier Grundpositionen im Optionshandel (Long Put, Long Call, Short Put, Short Call) verbunden sind, und welche Erwartungen Anleger mit dem Einsatz von Opti-onen verbinden könnten.

Beachten Sie, dass Dividendenerhöhungen die Prämie des mit dem Wertpapier verbunde-nen Calls sinken und dabei die Prämie des Put steigen lassen.

Die Dividende kann als Ausschüttung von Vermögenswerten aus einem Unternehmen gesehen werden und reduziert den Wert der zugrunde liegenden Aktie. Die Prämien der Calls und Puts entwickeln sich entsprechend.

Frage: 3.2-018

Ein Investor verkauft eine Put-Aktienoption (Kontraktgröße 100) mit einem Ausübungspreis von EUR 200,00 und einer Quotierung von 33,00 - 35,00. Bei welchem Schlusskurs des Basiswertes am Verfalltag wird der Breakeven-Punkt er-reicht (ohne Berücksichtigung von Gebühren)?

Auswahlmöglichkeiten:

A. EUR 165,00

B. EUR 167,00

C. EUR 200,00

D. EUR 233,00

Korrekte Antwort

B. EUR 167,00

Kommentar:

Der Anleger verkauft zu 33,00 – das ist die Prämie, die er einnimmt. Er übernimmt die Verpflichtung, die Aktie zum Kurs von 200,00 zu kaufen. Den Breakeven erreicht der Anleger, wenn der Schlusskurs des Basiswertes bei 167,00 notiert (Ausübungspreis 200,00 – Kurs bei Verfall 167,00 = eingenommene Prämie 33,00).

Frage: 3.2-001

Der Verkäufer einer Aktienoption übernimmt die potentielle Verpflichtung, den Basiswert gegen Erhalt oder Zahlung des Ausübungspreises zu liefern oder anzunehmen.

Korrekte Antwort: Richtig

Kommentar:

Beim Verkauf einer Call-Option liefern sie (bei Ausübung) den Basiswert und erhalten den Ausübungspreis. Wenn Sie einen Put verkaufen, nehmen Sie (bei Ausübung) die Lieferung ab und zahlen den Ausübungspreis.

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4.4.1. Die vier Grundpositionen im Optionshandel

Das sichere Erkennen der vier Grundpositionen im Optionshandel anhand ihrer grafischen Darstel-lung ist von zentraler Bedeutung.

4.4.1.1. Call-Optionen

Der Kauf eines Call stellt ein Recht, jedoch keine Verpflichtung zum Kauf eines Basiswertes zu einem festen Preis (E) innerhalb eines bestimmten Zeitraums (T) dar.

Für den Käufer (Long Call)

Risiko Begrenzt auf die gezahlte Prämie (P)

Chancen Unbegrenzt

Breakeven-Punkt Ausübungspreis (E) + Prämie (P)

Gewinn oder Verlust (P/L) bei Verfall Innerer Wert (I) – Prämie (P)

Abbildung 4.4.1.1 - 1: Long Call

Der Verkauf eines Calls beinhaltet die Verpflichtung zur Lieferung des Basiswertes zu einem fes-ten Preis (E) innerhalb eines bestimmten Zeitraums (T), sofern der Käufer den Call ausübt.

Für den Verkäufer (Short Call)

Risiko Unbegrenzt

Chancen Begrenzt auf die erhaltene Prämie (P)

Breakeven-Punkt Ausübungspreis (E) + Prämie (P)

Gewinn oder Verlust (P/L) bei Verfall Prämie (P) – Innerer Wert (I)

Abbildung 4.4.1.1 - 2: Short Call

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4.4.1.2. Put Option

Der Kauf eines Put stellt ein Recht, jedoch keine Verpflichtung zum Verkauf eines Basiswertes zu einem festen Preis (E) innerhalb eines bestimmten Zeitraums (T) dar.

Für den Käufer (Long Put)

Risiko Begrenzt auf die gezahlte Prämie (P)

Chancen Begrenzt auf einen Betrag zwischen Null und [Ausübungspreis (E) – Prämie (P)]

Breakeven-Punkt Ausübungspreis (E) - Prämie (P)

Gewinn oder Verlust (P/L) bei Verfall Innerer Wert (I) – Prämie (P)

Abbildung 4.4.1.2 - 1: Long Put

Der Verkauf eines Put beinhaltet die Verpflichtung zum Kauf eines Basiswertes zu einem festen Preis (E) innerhalb eines bestimmten Zeitraums (T) dar sofern der Käufer den Put ausübt.

Für den Verkäufer (Short Put)

Risiko Begrenzt auf einen Betrag zwischen Null und [Ausübungspreis (E) – Prämie (P)]

Chancen Begrenzt auf die erhaltene Prämie (P)

Breakeven-Punkt Ausübungspreis (E) - Prämie (P)

Gewinn oder Verlust (P/L) bei Verfall Prämie (P) – Innerer Wert (I)

Abbildung 4.4.1.2 - 2: Short Put

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Für die Identifikation der jeweiligen Grundposition gibt es einige Hinweise. Wenn die „Grundlinie“ (Prämie) unter der Nulllinie (Breakeven) liegt, müssen Sie die Prämie gezahlt haben und daher Käufer gewesen sein, Sie halten eine Long-Position. Wenn sie über der Nulllinie liegt, müssen Sie die Prämie erhalten haben und somit die Option verkauft haben – in diesem Fall halten Sie eine Short-Position.

Frage: 3.2-022

Welche Position wird im Gewinn/Verlust-Diagramm dargestellt?

Auswahlmöglichkeiten:

A. Short Call

B. Long Put

C. Short Put

D. Long Call

Korrekte Antwort: B. Long Put

Kommentar:

Die Grundlinie beginnt unter der Breakeven-Linie, also dürften Sie Prämie gezahlt haben. Sie haben die Option also ge-kauft und halten eine Long-Position. Ein solches Diagramm lässt sich gut analysieren, in dem Sie oben links ein „P“ und oben rechts ein „C“ eintragen. Die Diagonale des Diagramms verlässt die Grundlinie und bewegt sich in Richtung „P“, al-so handelt es sich um eine Put-Option. Sie halten eine Long-Position in einem Put.

Frage:

Die Grafik zeigt das Gewinn-/Verlust-Diagramm eines Long Call.

Korrekte Antwort: Falsch

Kommentar:

An der Grundlinie sehen Sie, dass Sie ursprünglich über der Breakeven-Linie gestartet sind, das heißt, Sie haben ver-kauft und sind short. Die Diagonale verlässt die Grundlinie und geht in die Richtung des Diagramms, in der Sie das P no-tiert haben. Daher handelt es sich hier um einen Put. Sie halten also eine Short-Put-Position, keine Long-Call-Position.

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Frage: 3.2-004

Der maximale Verlust pro Kontrakt (Kontaktgröße 100) am Verfalltag beim Kauf einer Call-Aktienoption mit einem Aus-übungspreis von EUR 450,00 und einer Quotierung von 5,00-6,00 beträgt für einen Anleger EUR 500,00 (ohne Berück-sichtigung von Gebühren).

Korrekte Antwort: Falsch

Kommentar:

Der maximale Verlust beim Kauf einer Option ist die gezahlte Prämie. Als Anleger kaufen Sie zum höheren Preis der Quotierung, also zu EUR 6,00. 6,00 EUR x 100 Aktien = EUR 600,00 (nicht EUR 500,00).

Frage: 3.2-019

Welche Markterwartungen werden mit dem Verkauf von DAX®-Put-Optionen ausgedrückt?

Auswahlmöglichkeiten:

A. Erwartung fallender Indexnotierungen

B. Erwartung einer verringerten impliziten Volatilität

C. Erwartung einer erhöhten impliziten Volatilität

D. Erwartungen rückläufiger Zinsen für die Laufzeit des Put

Korrekte Antwort:

B. Erwartung einer verringerten impliziten Volatilität

Kommentar:

Je höher die Volatilität ist, desto höher ist auch der Optionspreis. Umgekehrt gilt: je geringer die Volatilität ist, desto nied-riger ist auch der Optionspreis. Beim Verkauf eines Put erwartete der Anleger einen geringeren Optionspreis und damit auch eine niedrigere Volatilität. Dem Verkauf von Puts liegt eine positive Einschätzung der Indexentwicklung zugrunde, also ist (A) falsch. Zinsen haben minimale direkte Auswirkungen auf den Wert des DAX®-Index.

4.4.2. Zeitwert und innerer Wert

Die Optionsprämie ist die Summe aus innerem Wert und Zeitwert. Diese Begriffe definieren und beschreiben wir kurz im Folgenden.

Innerer Wert = der Betrag, um den eine Option „im Geld“ ist.

§ Bei Calls ist das Aktienkurs – Ausübungspreis.

§ Bei Puts ist das Ausübungspreis – Aktienkurs.

Der innere Wert einer Option kann nicht unter Null fallen.

Zeitwert = Der Preis (Prämie) einer Option minus deren innerer Wert. Der Zeitwert setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Versicherungswert und Zinswert.

Der Versicherungswert ist die Komponente des Zeitwertes, die auf der Wahrscheinlichkeit ba-siert, dass der Basiswert den Ausübungspreis erreicht.

Der Zinswert ist die Zinskomponente des Zeitwertes auf Basis der Cost-of-Carry des Basiswertes. Der Zinswert kann sowohl positiv als auch negativ sein.

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Optionsprämie (Preis) = Innerer Wert + Zeitwert

= Innerer Wert + (Versicherungswert + Zinswert)

Im Folgenden haben wir inneren Wert und Zeitwert einer Call-Option grafisch gegenübergestellt.

Abbildung 4.4.2.1 - 1: Innerer Wert (Intrinsic Value) vs. Zeitwert (Time Value)

Im Allgemeinen ist der Zinswert bei Call-Optionen auf Aktien und Indizes positiv, während Put-Optionen einen negativen Zinswert haben. (Darin wird die grundlegende Annahme bei Optionsmo-dellen reflektiert, dass die künftige Aktienkurs-Performance mindestens der risikofreien Rendite entspricht – was den Wert der Put reduziert – sowie der Barwert-Effekt in Bezug auf den inneren Wert von europäischen Optionen).

Wegen des negativen Zeitwertes können europäische Puts (wie z.B. Puts auf den DAX®) sogar unter ihrem inneren Wert gehandelt werden, selbst wenn sie weit im Geld sind. Bei amerikanischen Optionen tritt diese Situation nicht auf, da deren innerer Wert über eine Ausübung immer sofort re-alisiert werden kann.

Eine detailliertere Beschreibung der Konzepte Zeitwert und innerer Wert finden Sie in den Strate-giebroschüren (im Abschnitt über den Optionspreis).

Frage: 3.2-005

Eine Put-Option mit einem höheren Ausübungspreis hat im Vergleich zu einer ansonsten identischen Put-Option nie ei-nen geringeren Marktpreis.

Korrekte Antwort: Richtig

Kommentar:

Bei einer Option im Geld bedeutet der höhere Ausübungspreis einen größeren inneren Wert. Bei Optionen, die nicht im Geld sind, ist die Chance größer, „ins Geld zu laufen“, daher würden sie niemals zu einem geringeren Kurs gehandelt werden.

Frage: 3.2-038 3.2-117

Eine DAX®-Put-Option mit einem Ausübungspreis von 12.000,0 wird bei einem Indexstand von 11.500,0 zu 485,0 ge-handelt. Wie hoch ist der Zeitwert der Put-Option?

Korrekte Antwort: -15,0

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Kommentar:

Optionsprämie (85,0) = Innerer Wert von 500,0 (Ausübungspreis 12.000,0 minus Indexniveau von 11.500,0) + Zeitwert –15,0. Der Zeitwert kann eine positive oder eine negative Zahl sein.

Frage: 3.2-006

Call-Optionen haben einen inneren Wert, wenn der Ausübungspreis der Option unter dem Preis des Basiswertes liegt.

Korrekte Antwort: Richtig

Kommentar:

Call-Optionen haben immer einen inneren Wert, wenn der Ausübungspreis unter dem Marktkurs liegt. Beachten Sie, dass es keinen negativen inneren Wert gibt. Er ist immer positiv oder gleich Null.

4.4.3. Volatilität

Die historische Volatilität entspricht der Standardabweichung der logarithmischen Kursänderun-gen eines Vermögenswertes oder anderen Basiswertes. Sie wird in der Regel als jährliche Volatili-tät ausgedrückt.

Die erwartete oder künftige Volatilität bezeichnet die Kursspanne, mit der Marktteilnehmer nach vernünftigem Ermessen für die Aktie im Laufe des nächsten Jahres rechnen können. Wie funktio-niert das? Ein Basiswert wird zu EUR 70,00 gehandelt. Die künftige oder erwartete Volatilität liegt bei 20%. Das bedeutet, dass die Aktie mit einer Wahrscheinlichkeit von 68% (eine Standardabwei-chung der Normalverteilung oder „Gaußsche Glockenkurve“) innerhalb der nächsten 12 Monate um 20% über oder unter EUR 70,00 gehandelt wird, in anderen Worten in einer Kursspanne zwi-schen EUR 56,00 und EUR 84,00. Hierbei handelt es sich zwar „nur“ um eine Erwartung, die sich aber in der Optionsprämie niederschlägt. Wenn die Volatilität auf 30% steigt, rechnet der Markt mit einer höheren Volatilität der Aktie rechnet – jetzt besteht eine 68%ige Wahrscheinlichkeit, dass die Aktie zwischen EUR 49,00 und EUR 91,00 gehandelt wird.

Mit zunehmender Volatilität steigt auch die Optionsprämie. Hierfür gibt es zwei Gründe: Einerseits weitet sich die erwartete Preisspanne aus – dadurch steigt sowohl die Chance, dass die Option im Geld verfällt, aber auch der Betrag, um den die Option bei Verfall im Geld liegt, ist potenziell höher. Beides sind Gründe für den Verkäufer, eine höhere Prämie zu verlangen. Eine solche Steigerung (bzw. ein Rückgang) der Optionsprämie aus diesem Grund wirkt sich über den Zeitwert aus. Um-gekehrt sinkt der Optionspreis mit geringerer erwarteter Volatilität.

Die im Kurs einer bestimmten Option eingepreiste Volatilität nennt man implizite Volatilität.

Das Thema Volatilität wird kurz in der Fixed-Income-Strategiebroschüre behandelt.

Frage: 3.2-027

Der heutige Marktpreis eines Basiswertes mit einer Volatilität von 25 Prozent liegt bei EUR 1.000,00. Zwischen welchen Grenzwerten liegt der Marktpreis des Basiswertes in einem Jahr mit einer Wahrscheinlichkeit von ca. 68 Prozent?

Auswahlmöglichkeiten:

A. EUR 250,00 und EUR 1.750,00

B. EUR 750,00 und EUR 1.250,00

C. EUR 900,00 und EUR 1.100,00

D. EUR 975,00 und EUR 1.025,00

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Korrekte Antwort:

B. EUR 750,00 und EUR 1.250,00

Kommentar:

Es besteht eine 68%ige Wahrscheinlichkeit, dass der Basiswert innerhalb der durch die Volatilität bestimmte Preisspan-ne bleibt. Daher gilt 0,25 x 1.000,00 = 250,00. Der Preis kann um 250,00 über ODER unter dem aktuellen Kursniveau liegen, also zwischen EUR 750,00 und EUR 1.250,00.

Frage: 3.2-026

Welche spezifische Bezeichnung hat die für die Vergangenheit gemessene Standardabweichung der Preisveränderun-gen eines Basiswertes?

Auswahlmöglichkeiten:

A. Implizite Volatilität

B. Historische Volatilittät

C. Theoretische Volatilität

D. Dafür gibt es keine spezifische Bezeichnung

Korrekte Antwort:

B. Historische Volatilittät

Kommentar:

Die historische Volatilität basiert auf vergangenheitsbezogenen Daten und repräsentiert die Standardabweichung der täglichen Erträge des Basiswertes.

4.4.4. Sensitivitätskennzahlen („Greeks“)

Dieses Thema wird ausführlich in den Strategiebroschüren unter dem Thema „Wichtige Risiko-kennzahlen – ‚Greeks‘“ behandelt. Als die wichtigsten Kennzahlen entfällt der Großteil der diesbe-züglichen Fragen auf Delta und Gamma. Omega (Hebelwirkung) ist ein weitere wichtige Größe, die in der Strategiebroschüre Aktien/Index behandelt wird.

Daneben sind einige weitere Aspekte von Bedeutung:

n Delta drückt allgemein die erwartete Wertveränderung der Option bei einer Preisänderung des Basiswertes um eine Einheit aus. Bei Call-Optionen kann das Delta nur zwischen 0 und 1 liegen, bei Puts zwischen 0 und –1. Wenn die Kurse des Basiswertes steigen, geht das Delta des Calls gegen 1 und das Delta des Puts nähert sich dem Wert 0. Bei fallenden Kursen fällt das Call-Delta gegen 0, während sich das Put-Delta –1 annähert. Beachten Sie, dass das Delta bei Puts negativ ist.

n Theta misst den Zeitwertverfall der Prämie. Diese Kennzahl indiziert, um wie viel sich die Op-tionsprämie verringert, wenn sich die Restlaufzeit um einen Tag verkürzt. Als Beispiel nehmen wir eine Out-of-the-Money-Call-Option mit einem Ausübungspreis von

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50,00 an, während der Basiswert bei 30,00 notiert. Der Preis der Call-Option ist EUR 2,00; der Verfalltag ist in 20 Tagen. Da der Marktkurs des Basiswertes deutlich unter 50,00 bleibt, geht der Wert der Call-Option mit jedem Tag weiter gegen Null. Das ist die Auswirkung des Theta. Theta wirkt sich positiv für den Stillhalter der Option aus, da dies der Wert ist, den der Stillhal-ter mit jedem weiteren Tag verdient. Für den Käufer der Option ist es negativ.

n Gamma misst die Veränderung des Deltas einer Option für eine bestimmte Kursänderung des Basiswertes. (In der Eurex-Händlerprüfung ist Gamma auf Basis einer Kursänderung des Ba-siswertes um einen Punkt definiert.) Bei einer Call-Option am Geld mit einem Delta von 0,50 und einem Gamma von 0,05 müsste Gamma bei einer Preissteigerung des Basiswerts um einen Punkt auf 0,55 ansteigen. Das Gamma ist sozusagen das Delta des Deltas. Long-Positionen in Optionen haben ein positives Gamma, Short-Positionen ein negatives. Das Gamma erreicht seinen höchsten Wert bei Optionen am Geld unmittelbar vor dem Verfall. Das Gamma einer Option steigt bei ansonsten unveränderten Parametern mit abnehmender Restlaufzeit bzw. bei fallender Volatilität an.

n Omega (der Hebel oder auch „Leverage“) vergleicht prozentuale Veränderungen der Options-prämie mit der prozentualen Veränderung im Kurs des Basiswertes. Es wird auch als Maß für die „Elastizität“ der Option bezeichnet. Die einfache Berechnungsformel für den Optionshebel ist:

Hebel = (Basiswertpreis / Optionspreis) x Delta der Option

n Das Vega einer Option sagt aus, wie sich der theoretische Wert einer Option ändert, wenn sich die Volatilität um einen Prozentpunkt verändert.

Frage: 3.2-040

Der Delta-Wert einer Call-Option bei einem Marktpreis des Basiswertes von 100 ist 0,65. Der Delta Wert der gleichen Call-Option bei einem Marktpreis des Basiswertes von 105 liegt bei 0,8. Welchen Wert hat der durchschnittliche Gamma-Faktor?

Korrekte Antwort: 0.03

Kommentar:

Gamma ist die Änderung des Deltas für eine Kursänderung im Basiswert um eine Einheit. In obigem Beispiel veränderte sich der Marktpreis des Basiswertes um 5 Einheiten. Das Delta stieg von 0,65 auf 0,80 oder insgesamt um 15 Einheiten. Daher: (0,80 – 0,65)/5 = 0,03

Frage: 3.2-028

Bei welcher (welchen) Gegebenheit(en) steigt der Delta-Wert einer Long-Call-Position immer?

Auswahlmöglichkeiten:

A. Preisanstieg im Basiswert

B. Verringerung der Volatilittät

C. Verlängerung der Laufzeit der Option

D. Erhöhung des Ausübungspreises

Korrekte Antwort:

A. Preisanstieg im Basiswert

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Kommentar:

Bei steigenden Kursen des Basiswertes steigt das Delta einer Call-Option immer gegen 1. Bei einem Put gilt genau das Gegenteil.

Frage: 3.2-009

Eine Long-Call-Position auf die Aktie ABC wird durch einen positiven Theta-Wert gekennzeichnet.

Korrekte Antwort: Falsch

Kommentar:

Theta gibt den Zeitwertverfall einer Option an; es ist negativ für Long-Positionen in Optionen (Calls und Puts) und positiv für Short-Positionen.

4.4.5. Put/Call-Parität

Die Put/Call-Parität ist ein grundlegendes Gleichgewicht, das zwischen den Prämien einer Call-Option und denen einer Put-Option auf denselben Basiswert, mit demselben Ausübungspreis und Verfalldatum herrschen muss. Wir können diese Aussage mit dem Prinzip der Arbitrage untermau-ern.

Nehmen wir beispielsweise einen Long Call und einen Short Put mit einer Restlaufzeit von einem Jahr und demselben Basiswert und Ausübungspreis. Die Kombination Long Call / Short Put ent-spricht dem Kauf der Aktie auf Termin ein Jahr zum Ausübungspreis. Liegt der Aktienkurs in einem Jahr über dem Ausübungspreis, wird der Call ausgeübt – andernfalls werden die Aktien dem Put-Verkäufer angedient. In jedem Fall kauft der Besitzer der Kombination aus Long-Call und Short-Put bei Verfall die Aktie. (Da es bei einem Aktienkurs, der genau auf dem Ausübungspreis liegt, keinen wirtschaftlichen Unterschied zwischen Kauf und Nichterwerb gibt, können wir diesen Fall außer Acht lassen.)

Nach dem Prinzip der Arbitrage muss das (positive oder negative) Nettoergebnis aus dem Kauf der Call-Option und Verkauf der Put-Option gleich dem Barwert eines Termingeschäfts mit einjähriger Laufzeit sein. Dieses Verhältnis besteht unabhängig vom Aktienkurs des Basiswertes. Der Barwert lässt sich über einen Vergleich der Marktkurse des Basiswertes mit dem abgezinsten Wert des Ausübungspreises ermitteln. Der Ausübungspreis wird abgezinst, weil die aus der Ausübung resul-tierenden Zahlungen erst am Verfalltermin fällig werden.

Nachstehende Tabelle zeigt Call- und Put-Prämien für Dreimonats-Optionen, berechnet mit dem Black-Scholes-Modell auf Basis einer implizierten Volatilität von 20%.

Aktienkurs 64,50 68,00 71,50 75,00 78,50 82,00 85,50

3-Monats Call / 75 0,27 0,79 1,84 3,53 5,86 8,69 11,85

3-Monats Put / 75 9,67 6,69 4,24 2,43 1,26 0,59 0,25

Call - Put -9,40 -5,90 -2,40 1,10 4,60 8,10 11,60

Tabelle 4.4.5 - 1: Put/Call-Parität (1)

Beachten Sie hierbei die Parallelität der Veränderung der Optionsprämien: der Saldo aus Call- und Put-Prämie entspricht der Differenz zwischen dem Aktienkurs und dem abgezinsten Ausübungs-preis (ca. 73,90). Bei kurzfristigen Optionen, bei denen der Abzinsungseffekt des Ausübungsprei-ses minimal ist, nähert sich der Saldo aus Call- und Put-Prämie dem Betrag an, um den der Call bzw. Put jeweils im Geld ist.

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Zwar lässt sich der Saldo aus Call- und Put-Prämie über die Put/Call-Parität ableiten; es ist jedoch nicht möglich, die einzelnen Optionspreise zu ermitteln. Die nachstehende Tabelle entspricht der vorhergehenden, basiert aber auf einer Volatilität von 50%:

Aktienkurs 64,50 68,00 71,50 75,00 78,50 82,00 85,50

3-Monats Call / 75 3,13 4,45 6,05 7,92 10,05 12,41 14,99

3-Monats Put / 75 12,53 10,35 8,45 6,82 5,45 4,31 3,38

Call - Put -9,40 -5,90 -2,40 1,10 4,60 8,10 11,60

Tabelle 4.4.5 - 2: Put/Call-Parität (2)

Obwohl sich die einzelnen Preise deutlich von denen aus der ersten Tabelle unterscheiden, bleibt das Verhältnis von Call- zu Put-Prämien erhalten. Die Put/Call-Parität beschreibt somit nur das konstante Verhältnis zwischen Call- und Put-Prämien, definiert aber nicht die einzelnen Prämien für sich.

In Abschnitt 4.4.2 wurde der Optionspreis in die Komponenten innerer Wert und Zeitwert unterteilt. Wie bereits ausgeführt, nähert sich zum Verfall hin der Saldo aus Call- und Put-Prämie dem Betrag an, um den der Call bzw. Put jeweils im Geld ist. Die Zeitwerte der beiden Optionen gleichen sich praktisch gegeneinander aus. (Ein eventuell bestehender Zeitwertsaldo entspricht dem Abzin-sungseffekt des Ausübungspreises.)

Angesichts der leicht unterschiedlichen Ausprägungen der verschiedenen Arten von Optionspro-dukten unterscheiden sich die durch Put/Call-Parität beschriebenen Beziehungen. Die mathemati-schen Formeln für die unterschiedlichen Optionsarten lauten wie folgt (eine Restlaufzeit von unter einem Jahr unterstellt):

Optionsart Formel

Aktienoptionen C – P = S – E/(1+r/n) Call-Prämie minus Put-Prämie gleich Kassakurs (Spot) des Basiswertes minus Barwert des Ausübungspreises.

Aktienindex-Optionen

C – P = I – E/(1+r/n) Call-Prämie minus Put-Prämie gleich Index minus Barwert des Ausübungs-preises.

Optionen auf Fixed-Income-Futures

C – P = IF – E Call-Prämie minus Put-Prämie gleich dem impliziten Future-Preis bei Verfall der Option minus Ausübungspreis.

Tabelle 4.4.5 - 3: Put/Call-Parität – Formeln

Wir verwenden für Fixed-Income-Futures den implizierten Future-Preis (d.h. den erwarteten Fu-ture-Preis am Verfalltag der Option), da die täglichen Cost-of-Carry der Anleihe (trotz der inhären-ten Abzinsung bei Optionen mit „Future-Style“-Prämienzahlung) im Preis des Future reflektiert werden. Der Future unterliegt daher täglichen Preisänderungen aufgrund dieses Effekts; der impli-zierte Future-Preis quantifiziert die Auswirkung dieser geringfügigen Anpassungen bis zum Verfall. In der Praxis kann der tatsächliche Future-Preis verwendet werden.

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Frage: 3.2-030

Euro-Bund-Future-Optionen haben eine Restlaufzeit von drei Monaten. Der relevante Zinssatz beträgt 10 Prozent p.a. und der implizite Future-Preis für die Laufzeit der Option steht bei 145,00. Eine Call-Option hat einen Wert von 12,00. Die entsprechende Put-Option hat einen Wert von 7,00. Welchen Wert hat der Ausübungspreis der Option?

Auswahlmöglichkeiten:

A. 142,25

B. 145,00

C. 140,00

D. 147,375

Korrekte Antwort: C. 140,00

Kommentar:

Wir kennen die Formel für den Euro-Bund-Future (und die anderen Fixed-Income-Futures): C - P = IF - E. C-P = 12,00 – 7,00 = 5,00. IF = 145,00, also muss E = 140,00 sein.

Frage: 3.2-011

Der Wert einer DAX®-Call-Option steigt bei einem konstanten DAX®-Niveau um 10,0. Der relevante Zinssatz beträgt 10 Prozent p.a. Gemäß der Put-Call-Parität muss der Wert der entsprechenden Put-Option um 10,0 fallen.

Korrekte Antwort: Falsch

Kommentar:

Der Trick hierbei ist, zu erkennen, dass sich bei der Gleichung C – P = I – E/(1+r/n) auf der rechten Seite der Gleichung nichts ändert. Der Call steigt um 10,0; C – P kann nur konstant bleiben, wenn der Put ebenfalls um 10,0 steigt. Das entspricht einem Umfeld, in dem die impliziten Volatilitäten (und somit auch die Optionspreise) trotz neutraler Märkte steigen.

4.4.6. Optionspreismodelle

Mit Optionspreismodellen können Anleger zukunftsorientiert handeln und die Bewertung von Opti-onen prüfen. Um in diesem Prüfungsteil gut abschneiden zu können, müssen Sie wissen, was ein Optionspreismodell ist und wie es funktioniert. Eine weitere Voraussetzung ist die Kenntnis der beiden bekanntesten Optionspreismodelle, das Black-Scholes-Model und das von Cox, Ross und Rubenstein entwickelte Binominalmodell. Die folgenden Stichpunkte sollen noch einmal der Zu-sammenfassung dienen.

Optionspreismodelle sind Formeln, die zur Schätzung des Wertes einer Option entwickelt wurden.

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Die jeweilige Formel berücksichtigt bei der Ermittlung des Wertes einer Option zahlreiche Variablen:

Variablen der Optionspreisbewertung

Kassakurs/-preis

Zeit bis Verfall (Restlaufzeit)

Zinssatz

Dividenden (nur beim Binominalmodell)

Ausübungspreis

Volatilität

Tabelle 4.4.6 - 2: Variablen der Optionspreisbewertung

Optionspreismodelle basieren auf verschiedenen Annahmen. Einige davon gelten nicht unbedingt in der Realität, aber sie ermöglichen die Funktion des Modells.

Annahmen von Optionspreismodellen

Reibungslose Märkte, Wertpapiere können ohne Ein-schränkung ge- und verkauft werden.

Die Zinsen bleiben über die Laufzeit der Option konstant.

Die Volatilität bleibt über die Laufzeit der Option konstant.

Es besteht ein fortlaufender Handel.

Provisionen fallen nicht an.

Steuern fallen nicht an.

Die Volatilität ist unabhängig vom Kurs-/ Preisniveau.

Die Kurse bzw. Preise sind lognormal verteilt.

Die im theoretischen Optionspreismodell verwendete Volatilität entspricht der erwarteten Volatilität während der Laufzeit der Option.

Tabelle 4.4.6 - 2: Annahmen von Optionspreismodellen

Die Hauptunterschiede zwischen den beiden Modellformen sind, dass das Black-Scholes-Modell keine Dividendenzahlungen berücksichtigt, während bei der Berechnung mit dem Binominalmodell Dividendenzahlungen einbezogen werden können. Daher kann mit dem Binominalmodell das Merkmal der vorzeitigen Ausübung von amerikanischen Optionen eingerechnet werden, das sich nur dann auf die Kurse auswirkt, wenn auf die Basiswerte Dividenden gezahlt werden.

Somit gilt:

§ Das Black-Scholes-Modell ist am besten für europäische Optionen auf Wertpapiere geeignet, auf die keine Dividende gezahlt wird.

§ Das Binominalmodell hingegen ist am besten für amerikanische Optionen auf dividendenbe-rechtigte Wertpapiere geeignet.

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Frage: 3.2-031

Welche Annahmen liegen dem Black-Scholes-Modell zugrunde?

Auswahlmöglichkeiten:

A. Preise des Basiswertes sind logarithmisch normalverteilt

B. Zinssätze sind konstant

C. Kontinuierliche Rendite des Basiswertes ist normalverteilt

D. Futures- und Optionspreise bewegen sich parallel

Korrekte Antwort:

A. Preise des Basiswertes sind logarithmisch normalverteilt

B. Zinssätze sind konstant

C. Kontinuierliche Rendite des Basiswertes ist normalverteilt

Kommentar:

Die Preisentwicklung von Futures und Optionen verläuft nicht unbedingt parallel.

Frage: 3.2-032

Welchen Wert haben im ursprünglichen Black-Scholes-Modell die während der Laufzeit der Option ausgeschütteten Dividenden?

Auswahlmöglichkeiten:

A. 5 %

B. 10 %

C. US $ 2,00

D. 0

Korrekte Antwort:

D. 0

Kommentar:

Das Black-Scholes-Modell basiert auf der Annahme, dass keine Dividendenausschüttungen erfolgen. (Wie bereits aus-geführt, ist das Black-Scholes-Modell am besten für europäische Optionen auf Wertpapiere geeignet, auf die keine Divi-dende gezahlt wird.)

Frage: 3.2-013

Für die Bewertung von amerikanischen Optionen ist das Binomiale Modell besonders geeignet.

Korrekte Antwort: Richtig

Merke: Binomialmodell für amerikanische Optionen, Black-Scholes-Modell für europäische Optionen.

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4.4.7. Strategien

Bei der Verwendung von Optionen für Handels- oder Absicherungszwecke kommen unterschiedli-che Kombinationen zum Einsatz. (Die genannten Kombinationsstrategien entsprechen nicht unbe-dingt der Definition von Kombinationen zur Ordereingabe im Eurex-System.)

Kombination Struktur

Bull Call Spread Long 1 Call mit E1 Short 1 Call mit E2

E1 < E2 Gleicher Verfalltermin

Bear Call Spread Short 1 Call mit E1 Long 1 Call mit E2

E1 < E2 Gleicher Verfalltermin

Bull Put Spread Short 1 Put mit E2 Long 1 Put mit E1

E1 < E2 Gleicher Verfalltermin

Bear Put Spread Long 1 Put mit E2 Short 1 Put mit E1

E1 < E2 Gleicher Verfalltermin

Straddle Long 1 Call mit E1 Long 1 Put mit E1

Gleicher Verfalltermin

Strangle Long 1 Call mit E1 Long 1 Put mit E2

E1 ≠ E2 Gleicher Verfalltermin

Time Spread Short 1 Call mit kürzerer Laufzeit und E1 Long 1 Call mit längerer Laufzeit und E1

Butterfly (Calls) Long 1 Call mit E1 Short 2 Calls mit E2 Long 1 Call mit E3

E1 < E2 < E3 Gleicher Verfalltermin

Butterfly (Puts) Long 1 Put mit E1 Short 2 Puts mit E2 Long 1 Put mit E3

E1 < E2 < E3

Gleicher Verfalltermin

Box Long 1 Call mit E1 Short 1 Call mit E2 Long 1 Put mit E2 Short 1 Put mit E1

E1 < E2 Gleicher Verfalltermin

Tabelle 4.4.7 - 1: Gebräuchliche Strategien

Der Wert einer Box ist der Barwert von E2 – E1 (vgl. Abschnitt 5.5.1). Kombinationen aus Aktien-optionen und Indexoptionen müssen um die Cost-of-Carry bereinigt werden (diskontiert).

Daneben sollten Sie sich mit einer als "Condor" bezeichneten Strategie vertraut machen. Diese ähnelt von der Struktur einem Butterfly (und weist auch weitgehend ähnliche Eigenschaften auf), allerdings werden zwei Optionen mit unterschiedlichen Ausübungspreisen verkauft.

Sie sollten ebenfalls wissen, wie das höchste Gewinn- und Verlustniveau sowie die Breakeven-Punkte für die unterschiedlichen Kombinationen berechnet werden. Diese Informationen finden Sie unter Tabelle 4.4.7 - 2.

Die Time Spreads in der Tabelle entsprechen den horizontalen Spreads, die in Tabelle 2.4.5-1 auf Seite 46 erwähnt werden.

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Kombination Maximales Risiko

Maximaler Ertrag Breakeven-Punkt(e)

Bull Call Spread Gezahlte Prämie Differenz der Aus-übungspreise minus gezahlte Prämie

Niedrigerer Ausübungspreis plus gezahlte Prämie

Bear Call Spread Differenz der Aus-übungspreise minus erhaltene Prämie

Erhaltene Prämie Niedrigerer Ausübungspreis plus erhaltene Prämie

Bull Put Spread Differenz der Aus-übungspreise minus erhaltene Prämie

Erhaltene Prämie Höherer Ausübungspreis minus erhaltene Prämie

Bear Put Spread Gezahlte Prämie Differenz der Aus-übungspreise minus gezahlte Prämie

Höherer Ausübungspreis minus gezahlte Prämie

Long Straddle Gezahlte Prämie Unbegrenzt Ausübungspreis plus oder minus gezahlte Prämie

Short Straddle Unbegrenzt Erhaltene Prämie Ausübungspreis plus oder minus erhaltene Prämie

Long Strangle Gezahlte Prämie Unbegrenzt

Höherer Ausübungspreis plus gezahlte Prämie

Niedrigerer Ausübungspreis minus gezahlte Prämie

Short Strangle Unbegrenzt Erhaltene Prämie

Höherer Ausübungspreis plus erhaltene Prämie

Niedrigerer Ausübungspreis minus erhaltene Prämie

Long Time Spread Gezahlte Prämie Nicht feststellbar Nicht feststellbar

Short Time Spread Nicht feststellbar Erhaltene Prämie Nicht feststellbar

Long Call Butterfly Gezahlte Nettoprämie E2 - E1 minus gezahlte Nettoprä-mie

E1 plus/E3 minus gezahlte Nettoprämie

Short Call Butterfly E2 - E1 minus erhal-tene Nettoprämie

Erhaltene Netto-prämie

E1 plus/E3 minus erhaltene Nettoprämie

Tabelle 4.4.7 - 2: Merkmale von Strategien

Frage: 3.2-014

Eine Long Time Spread-Position besteht aus zwei Optionsserien, bei der die Short-Position in der Option mit der kürze-ren Laufzeit und die Long-Position in der Option mit der längeren Laufzeit besteht.

Korrekte Antwort: Richtig

Kommentar:

Ein Long Time Spread wird auch als „horizontaler Spread“ bezeichnet: Long-Position in einer Option, Short-Position in einer Option gleichen Typs mit früherem Verfall und gleichem Ausübungspreis.

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Frage:

Welchen Breakeven-Punkt hat ein EUR 100,00-110,00 Bull Put Spread mit einer Nettoprämie von EUR 6,00?

Korrekte Antwort: EUR 104,00

Kommentar:

Der Breakeven-Punkt eines Bull-Put-Spread ist der höhere Ausübungspreis abzüglich der erhaltenen Prämie. EUR 110,00 – EUR 6,00 = EUR 104,00.

Betrachten wir das Gewinn-/Verlustprofil eines Bull-Put-Spread (die Prämie für den Put 110 ist EUR 7,80, für den Put 100 EUR 1,80):

Abbildung 4.4.7 -3: Bull-Put-Spread

Zur Analyse von Strategien sind die Gewinn-/Verlustprofile besonders geeignet – hier sehen Sie zwei Beispiele für komplexere Kombinationsstrategien:

Abbildung 4.4.7 - 4: Butterfly-Spread

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Abbildung 4.4.7 - 5: Box

4.4.8. Synthetische Positionen

In den Überlegungen zur Put/Call-Parität wurde dargelegt, wie das wirtschaftliche Ergebnis eines Terminkaufs durch eine Kombination aus Long Call und Short Put nachgebildet werden kann. Kombinationen, die die Charakteristika anderer Positionen nachbilden, werden als „synthetische Position“ bezeichnet. Das Verständnis synthetischer Positionen ist wichtig beim Einsatz von Optio-nen in der Steuerung von Risiken.

Synthetische Positionen können auf unterschiedlichstem Wege geschaffen werden. Die sechs grundlegenden synthetischen Positionen sind:

§ Die Kombination aus Long Call und Short Put (gleicher Ausübungspreis, gleicher Verfall) ent-spricht einer synthetischen Long-Position in der Aktie bzw. dem Basiswert.

+C –P = +U

§ Die Kombination aus Short Call und Long Put (gleicher Ausübungspreis, gleicher Verfall) ent-spricht einer synthetischen Short-Position in der Aktie bzw. dem Basiswert.

-C +P = -U

§ Dasselbe Verhältnis kann man auch aus einer anderen Perspektive betrachten. Die Kombi-nation aus einer Long-Position in Aktien und einem Long Put schafft einen synthetischen Long Call. (Wenn Sie jeweils noch eine Short-Put-Position eingehen, erhalten Sie eine Long-Position in Aktien.)

+U +P = +C

§ Die Kombination aus einer Short-Position in Aktien und einem Short Put entspricht einem synthetischen Short Call.

-U –P = -C

§ Die Kombination aus einer Short-Position in Aktien und einem Long Call entspricht einem synthetischen Long Put.

-U +C = +P

§ Die Kombination aus einer Long-Position in Aktien und einem Short Call entspricht einem synthetischen Short Put.

+U –C = -P

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Es gibt zwei andere synthetische Positionen, die Sie betrachten sollten:

§ Eine Konversion (Long Aktie / Short Call / Long Put) ist eine synthetische Variante einer Nullkuponanleihe. (Die Zahlung erfolgt zu Beginn und wird bei Verfall der Option zurück-gezahlt, die im Geld ist.)

§ Bei einem Reversal (Short Aktie / Long Call / Short Put) erzeugt man eine synthetische Kreditaufnahme.

Komplexere Positionen wie z.B. Straddles und Strangles können mit Hilfe synthetischer Kombinati-onen aus Basiswert- und Optionspositionen nachgebildet werden.

Frage: 3.2-037

Welche Bezeichnung trägt die folgende Position: Short Aktie/Short Put?

Auswahlmöglichkeiten:

A. Kombinationsposition

B. Synthetischer Long Call

C. Synthetischer Long Put

D. Synthetischer Short Call

Korrekte Antwort:

D. Synthetischer Short Call

Kommentar:

Eine Short-Position in Aktien kann synthetisch aus Long Put und Short Call erzeugt werden. Die Short-Put-Position gleicht den Long Put aus – übrig bleibt der Short Call.

Hinweis:

Zum leichteren Erlernen der hier erläuterten Gleichungen sollten Sie sich eine Gleichung einprägen (z.B. +C – P = +U) und ggf. alle anderen Gleichungen durch algebraische Auflösung daraus ablei-ten (siehe hierzu Abschnitt 6.1.2.2 im Anhang).

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4.5. Abschließende Hinweise

Wir haben umfangreiches Material zur Beziehung zwischen den Kassamärkten und Derivaten be-handelt und einige Wege zur Absicherung des Portfoliorisikos mit Futures und Optionen aufge-zeigt. In folgenden zwei Tabellen werden die wichtigsten Determinanten der Preiszusammenhänge zwischen Futures und Optionen und deren Basiswerten zusammengefasst.

Negative Cost-of-Carry Positive Cost-of-Carry

Die Finanzierungskosten sind höher als eventuelle Erträge aus dem zugrunde liegenden Vermögenswert. Der Terminmarktkurs liegt daher über dem Niveau des Basiswertes oder des Index (Aufschlag).

Die Erträge aus dem zugrunde liegenden Vermö-genswert sind höher als die Finanzierungskosten. Der Terminmarktkurs liegt daher unter dem Niveau des Basiswertes oder des Index (Abschlag).

Hier spricht man von einer negativen Basis. Hier spricht man von einer positiven Basis.

Je höher der Finanzierungszinssatz, desto negativer die Basis. Je niedriger der Finanzierungszinssatz, desto weniger negativ die Basis.

Je höher der Finanzierungszinssatz, desto weniger positiv die Basis. Je niedriger der Finanzierungszinssatz, desto positiver die Basis.

Je höher die Dividende, desto weniger negativ die Basis. Je niedriger die Dividende, desto negativer die Basis.

Je höher die Dividende, desto positiver die Basis. Je niedriger die Dividende, desto weniger positiv die Basis.

Tabelle 4.5 - 1: Einflussgrößen für die Basis eines Terminkontrakts

Die Call-Prämie ist um so höher, Die Call-Prämie ist um so niedriger,

je höher der Kurs des Basiswertes, je niedriger der Kurs des Basiswertes,

je niedriger der Ausübungspreis, je höher der Ausübungspreis,

je länger die Restlaufzeit, je kürzer die Restlaufzeit,

je höher die Volatilität. je niedriger die Volatilität.

Die Put-Prämie ist um so höher, Die Put-Prämie ist um so niedriger,

je niedriger der Kurs des Basiswertes, je höher der Kurs des Basiswertes,

je höher der Ausübungspreis, je niedriger der Ausübungspreis,

je länger die Restlaufzeit, je kürzer die Restlaufzeit,

je höher die Volatilität. je niedriger die Volatilität.

Tabellen 4.5 - 2: Einflussgrößen für die Optionsprämie

Im nächsten Kapitel werden wir die hier entwickelten Konzepte in Praxissituationen bei der Steue-rung von Risiken mit Eurex-Produkten betrachten.

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5. Eurex-Produkte in der Praxis

5.1. Übersicht

Während sich die vorangegangenen Kapitel dieses Handbuchs primär zur Unterstützung Ihrer Prü-fungsvorbereitung bzw. zur Erläuterung der dazu benötigten Konzepte dienten, betrachten wir in diesem Teil die praktische Umsetzung dieser Konzepte im Handel.

Die meisten Prüfungsfragen dieses Abschnitts lassen sich in drei große Themenbereiche einteilen:

Mathematische Konzepte bei Handel und Absicherung

Hierzu gehören Fragen nach Gewinn bzw. Verlust aus mehreren Handelsgeschäften und/oder Er-eignissen (z.B. Szenarien bei Optionsverfall) oder nach den Breakeven-Punkten einer Strategi. Dabei kommt es durchaus vor, dass die jeweiligen Gleichungen umzustellen sind, wie z.B. bei der Berechnung des gehandelten Preises aus einer Liste von Geschäftsdetails einschließlich des Ge-winns bzw. Verlustes.

Je nach Art der Fragestellung wird die Lösung auf Basis des Gesamtwertes des Geschäfts gesucht (beispielsweise der Gesamtgewinn bzw. –verlust in Euro) oder als Wert pro Aktie bzw. pro Kon-trakt.

Neben den Multiplikatoren und Tickgrößen der wichtigen Kontrakte sollten Ihnen auch die in Tabel-le 4.4.7 -1 und Tabelle 4.4.7 - 2 enthaltenen Informationen geläufig sein.

Prägen Sie sich den Zusammenhang zwischen Multiplikator, Tickgröße und Tickwert ein:

Multiplikator = Tickwert / Tickgröße

Strategien

Händler sollten in der Lage sein, ihre Markterwartungen in spezifischen Positionen umzusetzen. Für die Prüfung heißt dies, dass Sie die richtige Handelsstrategie für eine vorgegebene Erwartung auswählen müssen.

Die meisten Strategiefragen sind relativ direkt zu beantworten – insbesondere vor dem Hintergrund der ausführlichen Darstellung der relevanten Inhalte in den Strategiebroschüren. Die gängigsten Strategien sind in der nachfolgenden Tabelle nach Markterwartungen aufgeführt:

Preis-/Volatilitäts-erwartung

Niedrigere Volatilität

Konstante Volatilität Höhere Volatilität

Preisanstieg (bzw. Renditerückgang)

Bull Put Spread Long Futures Long Call

Bull Call Spread

Konstante Preise Short Straddle Short Strangle

Long Straddle Long Strangle

Preisrückgang (bzw. Renditeanstieg)

Bear Call Spread

Short Futures Long Put

Bear Put Spread

Tabelle 5.1 - 1: Optionsstrategien

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Seite 112

Absicherung und Arbitrage

In Kapitel 4 haben wir uns mit den grundlegenden Konzepten für Absicherungsgeschäfte und Arbit-ragetransaktionen wie z.B. dem Betafaktor, der Put/Call-Parität und der Duration beschäftigt. In diesem Kapitel liegt der Schwerpunkt auf der Anwendung dieser Konzepte in realitätsnahen Sze-narien. Zum Teil werden hierbei zusätzliche Konzepte vorgestellt bzw. die bereits behandelten wei-ter entwickelt.

Das Kapitel ist nach Eurex-Produktgruppen strukturiert; neben einer Übersicht der prüfungsrele-vanten mathematischen Konzepte für jede Produktgruppe werden wichtige Inhalte und typische Prüfungsfragen diskutiert. Die Erläuterungen umfassen auch Hinweise zum Lösungsweg bei ma-thematischen Fragen. Produktspezifische Hinweise zu den jeweils relevanten Absicherungs- und Arbitragestrategien runden die vermittelten Inhalte ab.

5.2. Aktienoptionen

Dieser Abschnitt behandelt den Einsatz von Aktienoptionen sowohl als Einzelinstrument als auch in Form von Strategien bzw. in Verbindung mit dem jeweiligen Basiswert. Sofern erforderlich, wird die Kontraktgröße in der Frage vorgegeben.

Lerninhalte Einzelheiten

Finanzmathematische Grundlagen für Optionen

Berechnungen mit und ohne Basiswert Berechnungen pro Aktie, pro Kontrakt oder für das Gesamtgeschäft

Strategien

Bull/Bear-Spreads mit Calls/Puts Strangle und Straddle Butterfly-Spread mit Calls/Puts Conversion/Reversal

Berechnungen Maximaler Gewinn / Verlust Breakeven-Punkt(e)

Tabelle 5.2: Übersicht der Berechnungen für Aktienoptionen

Frage: 4.1-007

Ein Investor kauft eine Put-Aktienoption (Kontraktgröße 100) bei einem quotierten Marktpreis von 30,00-32,00. Am Ver-falltag liegt der Verlust pro Kontrakt bei EUR 2.000,00 und der Schlusskurs des Basiswertes liegt bei EUR 238,00. Wel-chem Wert entspricht der Ausübungspreis der Put-Option?

Auswahlmöglichkeiten:

A. EUR 250,00

B. EUR 248,00

C. EUR 252,00

D. Mit den Angaben lässt sich der Ausübungspreis der Put-Option nicht berechnen

Korrekte Antwort:

A. EUR 250,00

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Kommentar:

Zunächst ist zu beachten, dass sich die Frage auf einen Wert pro Aktie bezieht, auch wenn der Verlust pro Kontrakt an-gegeben wird. Ein Anleger kauft immer zum höheren Preis (Angebotspreis); in diesem Fall also zu EUR 32,00. Bei einer Kontraktgröße von 100 Aktien betrug der Verlust EUR 2.000,00 – also EUR 20,00 pro Aktie. Bei Verfall muss der Preis der Put-Option somit auf EUR 12,00 gefallen sein. Bei einem Kassakurs bei Verfall von EUR 238,00 ergibt sich hieraus ein Ausübungspreis von EUR 250,00.

Frage: 4.1-001

Der parallele Verkauf von Call- und Put-Optionen auf die Aktie ABC mit identischen Laufzeiten und unterschiedlichen Ausübungspreisen wird als Short Strangle bezeichnet.

Korrekte Antwort: Richtig

Kommentar:

Zur Lösung solcher Fragen müssen Sie die in Tabelle 4.4.7 - 2 auf Seite 106 genannten Strategien kennen und dazu je-weils das maximale Risiko- und Ertragspotenzial sowie die Breakeven-Punkte bestimmen können. Siehe hierzu auch den Abschnitt zu Handelsstrategien in der Strategiebroschüre Aktien/Index.

Frage: 4.1-015

Welchen maximalen Verlust pro Kontrakt realisiert ein 400-440 Bull Put Spread auf die Aktie ABC (Kontraktgröße 100) bei einer Nettoprämie von EUR 2.100,00 am letzten Handelstag (ohne Berücksichtigung von Gebühren)?

Korrekte Antwort: EUR 1900,00

Kommentar:

In diesem Fall ist der Wert pro Kontrakt gefragt. Zur Beantwortung müssen Sie die Definition eines Bull Put Spread (Ver-kauf eines Put zum höheren Ausübungspreis – Kauf eines Put zum niedrigeren Ausübungspreis) sowie das maximale Verlustpotenzial (Differenz der Ausübungspreise minus erhaltene Prämie) kennen. Die Differenz der Ausübungspreise beträgt EUR 40,00 pro Aktie bzw. EUR 4.000,00 pro Kontrakt. Die erhaltene Prämie beträgt EUR 21,00 pro Aktie bzw. EUR 2.100,00 pro Kontrakt. Daraus ergibt sich: -EUR 4.000,00 + EUR 2.100,00 = - EUR 1.900,00.

Sie sollten die Beweggründe für einfache Optionsstrategien wie. z.B. Long Call und komplexere Kombinationen wie einen Short Butterfly kennen. Hierzu finden Sie in der Strategiebroschüre Ak-tien/Index umfangreiche Informationen.

Eine der einfachsten Strategien für Anleger im Aktienmarkt ist die Absicherung der gehaltenen Po-sitionen gegen Kursverluste durch Kauf einer Put-Option auf die Aktien. Betrachten wir zunächst den Kauf einer Put-Option, deren Ausübungspreis dem aktuellen Kursniveau entspricht. Falls der Aktienkurs zum Verfalltermin der Option unter den Ausübungspreis gefallen ist, wird der Aktienver-lust durch den Gewinn der Optionsposition neutralisiert. Man kann die Option als Versicherung für den Aktienkurs betrachten – aus dieser inhaltlichen Parallelität erklärt sich auch die verwendete Terminologie der Optionsprämie, die die Kosten dieser Absicherung darstellt.

Der Kauf einer Put-Option entspricht dem Abschluss einer Versicherung für die zugrunde liegenden Aktien.

Die Verwendung einer Put-Option, die aus dem Geld liegt, entspricht dem Abschluss einer Versi-cherungspolice mit Selbstbeteiligung, die sich aus dem Abstand zwischen dem aktuellen Marktni-veau und dem Ausübungspreis der Option ergibt.

Wenn in der Eurex-Händlerprüfung eine Optionsposition „zur Absicherung“ eingegangen wird, kön-nen Sie davon ausgehen, dass die Größe der Optionsposition der Größe der abzusichernden Posi-tion entspricht. Dies gilt sowohl für den Kauf einer Put-Option (Versicherung) als auch beispiels-weise für den Verkauf einer Call-Option, mit dem durch Aufgabe von Gewinnpotenzial Zusatzein-kommen generiert wird.

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5.2.1. Absicherungstechniken – Delta- und Gamma-Hedging

Dieser Abschnitt behandelt einige Absicherungs- und Arbitragestrategien, bei denen Aktienoptio-nen eingesetzt werden.

Das so genannte Delta-Hedging ist eines der meist verwendeten Konzepte. Delta drückt allgemein die erwartete Wertveränderung der Option bei einer bestimmten Preisänderung des Basiswertes aus.

Calls/Puts im Geld („in-the-money“ – ITM) à Deltawert höher als +/-0,50

Calls/Puts am Geld („at-the-money“ – ATM) à Deltawert +/-0,50

Calls/Puts aus dem Geld („out-of-the-money“ – OTM) à Deltawert geringer als +/-0,50

Tabelle 5.3: Deltafaktoren bei Optionen im/am/aus dem Geld

Beim Studium der oben genannten Eigenschaften sollten Sie beachten, dass eine Long-Put-Position ein negatives Delta hat (umgekehrt ist das Delta beim Short Put positiv). Die verwendeten Begriffe „höher als“ bzw. „geringer als“ beziehen sich auf den absoluten Deltawert. „Höher als 0,50“ bedeutet demnach beispielsweise ein Delta von 0,60 oder 0,75 (das bei einem Long Put natürlich -0,60 wäre). Das Delta von Optionen am Geld kann leicht von 0,50 abweichen. Dessen ungeachtet haben Optionen im Geld ein höheres, und Optionen aus dem Geld ein niedrigeres Delta als 0,50.

Beim Delta-Hedge wird die Größe der zur Absicherung benötigten Optionsposition wird über den Kehrwert des Deltafaktors berechnet:

ößeKontraktgr1

Delta1AnzahlAnzahl AktienOptionen ××=

Angesichts des Deltafaktors von etwa 0,50 bei ATM-Optionen ist ein Delta-Hedge mit der doppel-ten Anzahl von Optionen im Vergleich zur zugrunde liegenden Aktienposition durchaus nicht un-gewöhnlich.

Der Deltafaktor selbst verändert sich bei Kursänderungen der zugrunde liegenden Aktie. (Diese Delta-Änderung ist eine weitere Sensivititätskennzahl und wird als Gammafaktor bezeichnet.) Um die Delta-neutrale Absicherung beizubehalten, muss diese bei einem neuen Kursniveau auf den neuen Deltafaktor angepasst werden. Zwar verbessert eine möglichst häufige Anpassung der Ab-sicherung deren Genauigkeit, allerdings zeigt sich hierbei auch schnell ein Nachteil dieser dynami-schen Absicherung: die damit verbundene Transaktionskostenbelastung.

Die Gamma-Problematik lässt sich aber auch über einen Gamma-Hedge lösen. Der Gammafaktor ist für Long-Positionen in Optionen positiv, und für Short-Positionen negativ – dies gilt gleicherma-ßen für Calls als auch für Puts. Bei einem Call steigt das Delta bei einem Kursanstieg der zugrunde liegenden Aktien (aufgrund des positiven Gammas) an. Bei einem Put sinkt das Delta bei einem Kursanstieg der zugrunde liegenden Aktien. Der Ablauf eines Gamma-Hedge ähnelt der Vorge-hensweise beim Delta. Das Gamma einer Optionsposition lässt sich durch Multiplikation des Gammafaktors mit der Gesamtanzahl der Aktien der Position errechnen. Eine Position aus 15 Kon-trakten mit jeweils 100 Aktien in einer Position mit einem Gammafaktor von 0,03 hätte ein Positi-onsgamma von 15 x 100 x 0,03 = 45. Analog bestimmt man das Gamma eines Optionsportfolios durch Addition der einzelnen Positionsgammas.

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Frage: 4.1-016

Ein Investor sichert seinen Bestand an ABC-Aktien, die einen Marktwert von EUR 13.680.000,00 haben, mittels eines Delta-Hedge ab. Die hierfür verwendete am Geld liegende Put-Option (Kontraktgröße 100) mit einem Ausübungspreis von 380 wird mit EUR 12,80 notiert. Ein deltaneutraler Hedge erfordert den Kauf von 750 Put-Optionen. Welchen Delta-Wert hat der verwendete Put?

Korrekte Antwort: -0,48

Kommentar:

Bei langen Textfragen ist es wichtig, zunächst alle Informationen auszufiltern, die nicht für die Lösung des Problems re-levant sind. Zur Lösung der hier gestellten Frage benötigen Sie folgende Details:

§ Kontraktanzahl = 750

§ Anzahl der Aktien = Gesamtmarktwert / Marktkurs = EUR 13.680.000,00 / EUR 380,00 = 36.000

§ Kontraktgröße = 100 Aktien

(Beachten Sie, dass die Put-Prämie dabei irrelevant ist. Der Marktkurs der Aktie lässt sich über den Ausübungspreis der ATM-Option ableiten.)

Wir verwenden die zuvor gezeigte Formel wie folgt:

§ 750 = 36.000 x (-1/Delta) x (1/100)

§ Beide Seiten werden mit (Delta x 100) multipliziert:

§ Delta x 75.000 = -36.000

§ Delta = -0,48

Wie zuvor ausgeführt, ist das Delta beim Long Put negativ.

Oftmals ist es sinnvoll, zunächst die geeignete Formel auszuwählen und aufzuschreiben, damit Sie dann nur noch die Zahlenwerte einsetzen müssen.

Eine Übersicht der verwendeten Formeln befindet sich im Abschnitt 6.1 Definitionen und Annahmen.

5.2.2. Arbitragestrategien mit Conversions und Reversals

Im Abschnitt 4.4.8 haben wir uns mit synthetischen Transaktionen beschäftigt. Hierzu gehören auch die Strategien Conversion und Reversal.

Synthetische Positionen werden oft von Arbitrageuren eingesetzt, um Preisungleichgewichte zwi-schen unterschiedlichen Instrumenten auszunutzen. So lässt sich beispielsweise eine profitable Reversal-Strategie (Short Aktie + Long Call + Short Put) aufbauen, wenn die Call-Option im Ver-hältnis zur Aktie und zur Put-Option unterbewertet ist.

Darüber hinaus kann der Aufbau bestimmter Positionen unter gewissen Bedingungen vorteilhaft sein; so ist z.B. der Aufbau eines Reversal dann einfacher, wenn die Aktie bereits im Portfolio ge-halten wird. In diesem Fall ist der Verkauf der Aktie einfacher als ein Leerverkauf, der die Leihe der verkauften Wertpapiere erfordern würde, was aufgrund der Angebotssituation oder rechtlicher Be-schränkungen erschwert werden kann.

Preisungleichgewichte lassen sich auch über einen Vergleich der durch unterschiedliche Positio-nen implizierten Zinssätze analysieren. Die Profitabilität einer Conversion-Strategie (Long Aktie + Short Call + Long Put) ergibt sich beispielsweise aus dem Verhältnis der tatsächlichen Finanzie-rungskosten für die Aktienposition zum implizierten Zinsgewinn der Optionsposition.

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Betrachten wir eine Conversion auf Basis einer Aktie (ohne Dividendenzahlung) zum Kurs von 50 und identischer Prämien für Short Call und Long Put mit einem Ausübungspreis von 55 und einer Laufzeit von einem Jahr. Aus der Formel für die Put/Call-Parität bei Aktienoptionen ergibt sich ein implizierter Finanzierungssatz von 10%. Kann die Aktienposition zu einem Zinssatz unter 10% fi-nanziert werden, ist die Conversion-Strategie profitabel – bei einem Finanzierungssatz über 10% entsteht ein Verlust.

Beim Aufbau von Conversion- und Reversal-Strategien mit amerikanischen Aktienoptionen muss allerdings das Risiko der vorzeitigen Ausübung beachtet werden. Betrachten Sie nochmals die im vorhergehenden Absatz verwendete Conversion-Strategie und überlegen Sie die Konsequenzen der Ausübung des Short Call vor dem Verfalltermin. Obwohl dies durch die vorzeitige Einnahme des Zeitwertes vordergründig gewinnbringend wäre, wird der Inhaber dieser Position daraus völlig neuen Risiken ausgesetzt, deren Steuerung unter Umständen zusätzliche Kosten verursacht:

§ Durch die Lieferung der Aktien gegen die ausgeübte Call-Position verbleibt dem Positionsin-haber lediglich der Long Put.

§ Wurde die ursprüngliche Aktienposition für die Optionslaufzeit finanziert, müssen die Erlöse der Optionsausübung reinvestiert werden.

§ Falls die ursprüngliche Aktienposition unter einem längerfristigen Anlagehorizont gehalten wurde, war der Verkauf möglicherweise nicht beabsichtigt (d.h. die Strategie zielte auf Glatt-stellung vor Verfall ab). In diesem Fall muss die Position neu aufgebaut werden.

Ein zusätzlicher Risikofaktor für Strategien wie z.B. Conversion- oder Reversal-Strategien wird als „Pin Risk“ bezeichnet. Dieses Risiko tritt auf, wenn der Preis des Basiswertes bei Verfall der Option gleich (oder fast gleich) dem Ausübungspreis einer Option ist und der Stillhalter insofern nicht si-cher sein kann, ob eine Option am Geld tatsächlich ausgeübt wird. Hier kann es zu einer unbeab-sichtigten (und unerwünschten) Aktienposition kommen, wenn eine Short-Optionsposition im Ge-gensatz zur Erwartung des Stillhalters nicht ausgeübt wird bzw. eine leicht aus dem Geld liegende Option dennoch ausgeübt wird.

Frage: 4.1-010

Wann erscheint eine Conversion unter anderem für den Arbitrageur gewinnbringend?

Auswahlmöglichkeiten:

A. Basiswert relativ überbewertet

B. Call-Option relativ überbewertet

C. Put-Option relativ überbewertet

D. Call-Option relativ unterbewertet

Korrekte Antwort:

B. Call-Option relativ überbewertet

Kommentar:

Eine Conversion-Strategie besteht aus einer Long-Position in Aktien, einem Short Call und einem Long Put. Diese Stra-tegie ist profitabel, wenn entweder die Aktie oder die Put-Option unterbewertet bzw. wenn die Call-Option überbewertet ist.

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5.3. Aktienindex-Futures

Grundsätzlich sollten Sie für die hier besprochenen Prüfungsfragen die Spezifikationen von Index-produkten kennen (insbesondere die Multiplikatoren). Auch Grundkenntnisse im Handel sind not-wendig. Sofern nichts anderes ausgesagt wird, sind die Fragen aus Sicht des Anlegers zu sehen. Das heißt, dass Sie zum höheren Preis der Quotierung (Angebotspreis) kaufen und zum niedrige-ren Preis (Nachfragepreis) verkaufen. Für diese einfachen Fragen werden keine Formeln benötigt.

Lerninhalte Einzelheiten

Finanzmathematische Grundlagen für Futures

Multiplikatoren DAX® => EUR 25 pro Indexpunkt ESX => EUR 10 pro Indexpunkt SMI® => CHF 10 pro Indexpunkt

Minimale Preisveränderung (Tickgröße)

DAX® => 0,5 Indexpunkte ESX => 1 Indexpunkt SMI® =>1 Indexpunkt

Besonderheiten Stop Orders Periodenzinssätze vs. annualisierte Zinssätze

Berechnungen

Gewinn/Verlust (manchmal als „Netto-Variation-Margin“ bezeichnet) Breakeven-Punkt(e) Aufschlag/Abschlag zum Kassaindex

Tabelle 5.4: Übersicht der Berechnungen für Indexfutures

Hinweis: Der Code „ESX“ bezieht sich auf den DJ Euro Stoxx 50®-Index FESX ist der Code für den dazu gehörenden Future, OESX für die Option.

Stop Orders werden an Eurex in der Form von Stop-Market-Orders erteilt, die erst durch einen ge-handelten Preis (nicht durch die Veränderung der jeweils aktuellen Geld-/ Brief-Spanne) aktiviert und als unlimitierte Order ins System eingestellt werden. Dementsprechend kann die Ausführung ausgelöster Stop Orders zu Preisen erfolgen, die sich vom vorgegebenen Triggerpreis (Auslöse-preis) unterscheiden.

Frage: 4.2-006

Ein Investor nimmt eine Long Euro Stoxx 50®-Future-Position von einem Kontrakt bei einer Notierung von 3.611,0-3.614,0 ein. Zwei Wochen später stellt er die Position bei einer Notierung von 3.701,0-3.707,0 glatt. Sein Gewinn beträgt EUR 2.200,00 (ohne Berücksichtigung von Gebühren).

Korrekte Antwort: Falsch

Kommentar:

Sie haben 1 Euro-STOXX®-Future zu 3.614,0 gekauft und zu 3.701,0 wieder glatt gestellt – daraus ergibt sich ein Gewinn von 87,0 Indexpunkten. Jeder Indexpunkt hat einen Gegenwert von EUR 10,00. 87,0 x EUR 10,00 = EUR 870,00 (nicht EUR 2.200,00).

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Frage: 4.2-009

Ein Investor nimmt eine Short DAX®-Future-Position bei einer Notierung von 10.817,0-10.820,0 ein. Zwei Wochen spä-ter wird die Position glatt gestellt. Der Verlust pro Kontrakt beläuft sich auf EUR 375,00. Zu welchem Preis erfolgte die Glattstellung (ohne Berücksichtigung von Gebühren)?

Auswahlmöglichkeiten:

A. 10.802,0

B. 10.805,0

C. 10.832,0

D. 10.835,0

Korrekte Antwort: C. 10.832,0

Kommentar:

Jeder Indexpunkt hat beim DAX®-Future einen Gegenwert von EUR 25,00. Bei einem Verlust von EUR 375,00 hat der Anleger somit 15 Indexpunkte eingebüßt. Wenn er die Short-Position bei 10.817,0 eingegangen ist, erfolgte die Glattstel-lung zum Angebotspreis von 10.832,0.

Frage: 4.2-014

Ein Investor nimmt eine Long DAX®-Future-Spread-Position bei einer Notierung von 15,0-18,0 ein. Einige Tage später wird die Position bei einer Notierung von 23,0-25,0 glatt gestellt. Wie hoch ist der Gewinn/Verlust pro Kontrakt (ohne Be-rücksichtigung von Gebühren)?

Korrekte Antwort: EUR 125,00

Kommentar:

Obwohl ein Spread aus zwei Kontrakten verschiedener Fälligkeiten besteht, kann man die Berechnung analog zur Vor-gehensweise für einen einzelnen Kontrakt durchführen. Der Spread wird zu 18,0 gekauft und bei 23,0 mit einem Gewinn von 5 Indexpunkten glatt gestellt. Jeder Indexpunkt entspricht EUR 25,00. 5 x EUR 25,00 = EUR 125,00.

Frage: 4.2-018

Ein Anleger geht eine Long-Position im DAX®-Future mit 5 Kontrakten bei einer Quotierung von 9.192,0 -9.192,5 ein. Zur Begrenzung seiner Verluste gibt er eine Stop-loss-Order mit einem ‚Triggerpreis‘ (Auslösepreis) von 15 Punkten un-ter dem Einstandskurs ein. Der Markt fällt und die Stop Order wird ausgelöst, wobei 2 Kontrakte zum Kurs des ‚Trigger-preises‘ (Auslösepreises) und der Rest einen Tick darunter ausgeführt werden. Wie hoch ist der entstandene Gewinn oder Verlust (ohne Berücksichtigung von Gebühren)?

Korrekte Antwort: EUR -1912,50

Kommentar:

Es wurden 5 Kontrakte zu 9.192,5 gekauft. 2 Kontrakte wurden bei 9177,5 (9192,5 - 15,0) mit einem Verlust von 30 Indexpunkten verkauft. Ein Tick im DAX®-Future entspricht 0,5 Indexpunkten – dementsprechend wurden die restlichen 3 Kontrakte bei 9177,0 verkauft (Gesamtverlust von 46,5 Indexpunkten). Der gesamte Verlust beläuft sich auf 76,5 Indexpunkte. Jeder Indexpunkt hat beim DAX®-Future einen Gegenwert von EUR 25,00. Daher beträgt der Verlust -76,5 x EUR 25,00 = EUR -1.912,50.

Hinweis: Die Berechnungen fallen Ihnen möglicherweise leichter, wenn Sie Gewinne und Verluste durch-gängig in Indexpunkten durchführen und erst zum Schluss in Euro umrechnen.

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Frage: 4.2-019

Ein Anleger geht eine Long-Position im Euro Stoxx 50®-Future mit 8 Kontrakten bei einer Quotierung von 3.061,0 - 3.062,0 ein. Zur Begrenzung seiner Verluste gibt er eine Stop-loss-Order mit einem ‚Triggerpreis‘ (Auslösepreis) von 8 Punkten unter dem Einstandskurs ein. Der Markt fällt und die Stop Order wird ausgelöst, wobei 5 Kontrakte zum Kurs des ‚Triggerpreises‘ (Auslösepreises) und der Rest einen Tick darunter ausgeführt werden. Wie hoch ist der entstandene Gewinn oder Verlust (ohne Berücksichtigung von Gebühren)?

Korrekte Antwort: EUR -670,00

Kommentar:

Es wurden 8 Kontrakte zu 3.062,0 gekauft. 5 Kontrakte werden bei 3.054,0 mit einem Verlust von 40 Indexpunkten verkauft. Die restlichen drei werden bei 3.053,0 (Tickgröße von einem Indexpunkt) mit einem Verlust von 27 Indexpunkten ver-kauft. Der Gesamtverlust beträgt somit 67 Indexpunkte. Bei einem Gegenwert von EUR 10,00 pro Indexpunkt beträgt der Verlust somit EUR 670,00.

5.3.1. Verhältnis zwischen Kassa- und Terminpreis – negative Preisbasis

Die nachfolgend dargestellten Formeln zu den Wechselbeziehungen zwischen dem Basiswert im Kassamarkt (hier: dem Index), dem Future-Kontrakt und dem Zinssatz sollten Ihnen geläufig und verständlich sein.

Ein Performanceindex verhält sich wie folgt zum entsprechenden Future-Kontrakt:

( )nr1FS +÷=

Zur Berechnung des Kassaniveaus wird hier lediglich der Future-Preis mit dem annualisierten Zinssatz abgezinst.

Für den Future-Kontrakt auf einen Performanceindex gilt diese Formel:

( )nr1SF +×=

Der Future-Preis zu einem Basisindex wird durch Addition der erwarteten Cost-of-Carry für die An-fangsinvestition errechnet.

Eine weitere Berechnungsmöglichkeit aus dieser Formel ist der (einfache) annualisierte Zinssatz:

( ) n1SFr ×−=

Wobei:

F = Future-Preis S = Kassakurs (Indexniveau)

r = Annualisierter Zinssatz n = Anzahl der Zinsperioden im Jahr

Sind sowohl der Kassapreis als auch der Preis für den Future-Kontrakt bekannt, lässt sich der im-plizierte Zinssatz p.a. berechnen. Liegt zum Beispiel der Kassakurs einer Aktie ohne Dividenden-zahlung bei 100 und der Future-Preis bei 104, ist der Periodenzinssatz 4%. Bei einer Restlaufzeit des Terminkontraktes von sechs Monaten wäre der annualisierte Zinssatz 8%.

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Diese Formel wirkt sich unter anderem dahingehend aus, dass der Preis eines Aktienindex-Futures generell über dem Index liegt. Der Grund für diese negative Preisbasis liegt in der Tatsache, dass die Cost-of-Carry nur noch aus den Finanzierungskosten bestehen, da die Dividenden bereits im Performance-Index reinvestiert werden (steuerliche Unterschiede zwischen den Marktteilnehmern werden hierbei vereinfacht nicht berücksichtigt).

Frage: 4.2-001

Der DAX®-Index steht bei 11.800,0. Der Zinssatz ist 2 Prozent p.a. Der theoretische Preis eines DAX®-Future-Kontraktes mit einer Laufzeit von drei Monaten liegt bei 11.859,0.

Korrekte Antwort: Richtig

Kommentar:

Hierzu muss die Formel nach dem Future-Preis aufgelöst werden: F = S (1+r/n). Zunächst berechnen wir den Ausdruck innerhalb der Klammer. Der annualisierte Zinssatz beträgt als Dezimalzahl 0,04. Eine dreimonatige Laufzeit kommt vier Mal pro Jahr vor. Daraus ergibt sich 0,02 / 4 = 0,005; zu 1 addiert ergibt sich 1,005. 11.800,0 x 1,005 = 11.859,0

5.3.2. Portfolioabsicherung und Betafaktor

Die Absicherung von Portfolios mit Eurex-Aktienindex-Futures wird detailliert in der Strategiebro-schüre Aktien/Index (Strategien mit Indexfutures) beschrieben.

Zur Absicherung eines Portfolios mit Indexfutures wird das Verhältnis zwischen Veränderungen im Index und der Wertveränderung des Portfolios benötigt. Dieses Verhältnis ist das Portfolio-Beta (siehe Abschnitt 4.2.4.3). Wenn der Betafaktor bekannt ist, lässt sich die Hedge Ratio (d.h. die op-timale Anzahl von Future-Kontrakte für die Absicherung der Kassaposition) errechnen.

Die Formel hierfür ist:

torMultiplikaIndexBetaertPortfoliowRatioHedge

××

=

Beachten Sie dabei, dass sich das Indexniveau in der hier verwendeten Version auf den Kassain-dex bezieht – nicht auf den Future.

Frage: 4.2-015

Ein Investor hält ein diversifiziertes Aktienportfolio mit einem Marktwert von EUR 5.000.000,00. Der Beta-Faktor des Portfolios ist 1,5; der gegenwärtige DAX®-Future-Preis liegt bei 10.200,0 und notiert damit im Vergleich zum DAX®-Kassapreis mit einem Aufschlag von 2 Prozent. Wie hoch ist die optimale Anzahl der zwecks Absicherung zu verkaufen-den DAX®-Future-Kontrakte?

Korrekte Antwort: 30

Kommentar:

Aus dem angegebenen DAX®-Future-Preis ist zunächst der Kassaindex zu errechnen. 10.200 entspricht einem Aufschlag von 2%: 10.200,0 = 102%. 10.200,0 / 1,02 = 10.000,0 (100% = Kassaniveau).

5.000.000,00 x 1,5 = 7.500.000,00 10.000,0 x 25,00 = 250.000,00 7.500.000,00 / 250.000,00 = 30

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Frage: 4.2-016

Ein Investor hält ein diversifiziertes Aktienportfolio mit einem Marktwert von EUR 7.983.383,33. Der Beta-Faktor des Portfolios ist 1,5 und der gegenwärtige DAX®-Future-Preis liegt bei 11.800,0. Die optimale Anzahl der zwecks Absiche-rung zu verkaufenden DAX®-Future-Kontrakte beträgt 41. Mit welchem prozentualen Aufschlag für die Laufzeit des Fu-ture wird der DAX®-Future im Vergleich zum DAX®-Kassapreis gehandelt?

Korrekte Antwort: 1 %

Kommentar:

Hier ist die Formel nach dem Kassa- DAX® aufzulösen. Der Vergleich des so erhaltenen Wertes mit dem Future-Preis ergibt den prozentualen Aufschlag.

7983.383,33 x 1,5 = 11.975.075 11.975.075/ 41 / 41 = 292.075 292.075 / 25,00 = 11.683.

Der Kassa-DAX® liegt bei 11.683, 11.800,0 / 11.683 = 1,01 – der DAX®-Future entspricht 1,01 des Kassaindex, was einem Aufschlag von 1% entspricht.

Wenn Sie Ihre Antwort nochmals überprüfen möchten, geben Sie diese nochmals in die Formel ein und lösen Sie diese nach der Hedge Ratio auf.

Frage: 4.2-011

Ein Investor hält ein diversifiziertes Aktienportfolio mit einem Marktwert von EUR 500.000,00 und einem Beta-Faktor von 1,2. Er will dieses Portfolio mit EURO STOXX 50®-Future-Kontrakten absichern. Der EURO STOXX 50®-Future-Preis wird im Vergleich zum Kassapreis mit einem Aufschlag von 5 Prozent gehandelt und steht bei 3.000,0. Welche Anzahl an EURO STOXX 50®-Future-Kontrakten sollte der Investor verkaufen?

Auswahlmöglichkeiten:

A. 15

B. 16

C. 20

D. 21

Korrekte Antwort:

D. 21

Kommentar:

Auch hier ist zunächst das Kassaniveau zu ermitteln. 3.000,0 (Future-Preis) = 105%. 3.000,0 / 1,05 = 2.857,0 (100% = Kassaniveau). Zurück zur Formel:

500.000,00 x 1,2 = 600.000,00 2857,0 x 10,00 (Gegenwert eines Indexpunkts beim Euro- STOXX®-Future) = 28.570,00 600.000,00 / 28.570,00 = 21.

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5.3.3. Anpassung des Portfolio-Betas mit Futures

Die Verwendung des Betafaktors zur Strukturierung von Sicherungsgeschäften wurde bereits be-trachtet. Mit dem gleichen Konzept können auch Futures zur Veränderung des Betafaktors eines bestehenden Portfolios eingesetzt werden, ohne die Kassaposition verändern zu müssen.

Betrachten wir hierzu ein Portfolio mit einem Gesamtwert von EUR 7.000.000,00, das einen Be-tafaktor von 0,5 zur Euro- STOXX®-Index aufweist. Der Index liegt bei 3.500,0. Kauft der Inhaber des Portfolios 100 Euro- STOXX®-Futures, verdoppelt er das gesamte Portfolio-Beta (einschließ-lich Futures) bei gleichbleibendem Anlagevolumen. (Hierbei wurden die Sicherheitsleistungen für die Futuresposition außer Acht gelassen.)

5.3.4. Weitere Konzepte zur Risikosteuerung

Bislang wurde primär der Einsatz von Futures zur Steuerung der Risiken von Long-Positionen, d.h. bestehender Portfolios, betrachtet. Futures können aber auch zur Absicherung von Short-Positionen eingesetzt werden. Die Kombination einer Short-Position im Basiswert mit einer Absi-cherung mittels einer Long-Position im Future wird als „Long-Futures-Hedge“ bezeichnet.

In dieser Weise ist es möglich, das Risiko künftiger Ereignisse zu neutralisieren. Ist beispielsweise eine Anlage zu einem zukünftigen Zeitpunkt geplant, lässt sich der Kurs dieser Anlage durch den vorgezogenen Kauf eines Future-Kontraktes festschreiben. Diese Position wird als „antizipierter Long-Futures-Hedge“ bezeichnet.

Bei den meisten Prüfungsfragen ist die Absicherungsperiode kongruent zur Laufzeit des Siche-rungsinstrumentes. In der Realität weicht dagegen die Laufzeit der zu sichernden Anlage regelmä-ßig von der Laufzeit des verwendeten Future-Kontraktes ab.

5.3.4.1. Nachgezogene Stop Orders

Eine weitere Technik zur Risikoreduzierung ist der Einsatz nachgezogener Stop Orders, so ge-nannter „Trailing Stops“. Sobald eine Position schwebende Gewinne aufweist, kann der Anleger eine Stop Order auf der Verkaufseite einstellen. Um sicher zu stellen, dass ein Gewinn im Falle ei-ner Umkehr der Markttendenz zumindest teilweise realisiert wird, wird eine Stop Order zum Ver-kauf eingestellt – meist liegt dabei der Auslösebetrag um einen festgelegten Prozentsatz unter dem aktuellen Marktniveau. Laufen weitere Gewinne auf, wird die Stop Order durch eine neue Order er-setzt, die wiederum um den bestimmten Prozentsatz unter dem aktuellen Niveau liegt. Mit anderen Worten wird die Stop Order nachgezogen – die Stop Orders liegen immer um eine gewisse Band-breite unter dem Marktniveau und werden erst dann ausgelöst, sobald der Aufwärtstrend an Dy-namik verliert und sich umkehrt.

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5.4. Fixed-Income-Futures

In diesem Teil der Prüfung werden Sie zunächst mit einfacheren Fragen konfrontiert; die Komplexi-tät steigt jedoch an. Zur Vorbereitung sollten Sie neben den Kontraktspezifikationen für Fixed-Income-Produkte die Fixed-Income-Strategiebroschüre heranziehen.

Lerninhalte Einzelheiten

Finanzmathematische Grundlagen für Futures

Multiplikatoren

Euro-Bund => EUR 10 pro Tick Euro-Bobl => EUR 10 pro Tick Euro-Schatz => EUR 5 pro Tick CONF => CHF 10 pro Tick

Minimale Preis-veränderung (Tickgröße)

Euro-Bund => 0,01 Euro-Bobl => 0,01 Euro-Schatz => 0,005 CONF => 0,01

Besonderheiten CTD und Konversionsfaktor Stop Orders Periodenzinssätze vs. annualisierte Zinssätze

Berechnungen

Gewinn/Verlust (manchmal als „Netto-Variation-Margin“ bezeichnet) Breakeven-Punkt(e) Aufschlag/Abschlag zum Kassamarkt

Tabelle 5.4 - 1: Übersicht der Berechnungen für Fixed-Income-Futures

Ein Großteil der Fragen bezieht sich auf die in Abschnitt 4.2 behandelten Themen Lieferung bei Bund-Futures, Absicherung mit Bund-Futures und die Berechnung von Gewinn bzw. Verlust.

Frage: 4.3-016

Ein Anleger geht eine Long-Position im Euro-Bund-Future mit 8 Kontrakten bei einer Quotierung von 147,91 - 147,92 ein. Zur Begrenzung seiner Verluste gibt er eine Stop-loss-Order mit einem ‚Triggerpreis‘ (Auslösepreis) von 50 Ticks unter dem Einstandskurs ein. Der Markt fällt und die Stop Order wird ausgelöst, wobei 5 Kontrakte zum Kurs des ‚Triggerprei-ses' (Auslösepreis) und der Rest einen Tick darunter ausgeführt werden. Wie hoch ist der entstandene Gewinn oder Ver-lust (ohne Berücksichtigung von Gebühren)?

Korrekte Antwort: EUR -4030,00

Kommentar:

Es wurden 8 Euro-Bund-Futures zu 147,92 gekauft. 5 Kontrakte werden 50 Ticks unter dem Einstandskurs mit einem Verlust von 250 Ticks verkauft. Die restlichen 3 Kontrakte werden mit einem Verlust von jeweils 51 Ticks bzw. einem Gesamtverlust von 153 Ticks ver-kauft. Der Gesamtverlust der Position beläuft sich auf 403 Ticks. Der Tickwert im Euro-Bund-Future ist EUR 10. Entsprechend -403 x EUR 10,00 = EUR –4.030,00.

Hinweis: Achten Sie bei der Beantwortung der Frage auf das Minuszeichen – die Antwort „4.030,00“ ist falsch.

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Frage: 4.3-018

Ein Anleger geht eine Long-Position von 6 Kontrakten im Euro-Bund-Future bei einer Quotierung von 147,30 -147,31 ein. Im Gegenzug nimmt er eine Short-Position von 9 Kontrakten im Euro-Bobl-Future bei einer Quotierung von 126,45 -126,46 ein. Der Settlementpreis am Ende des Handelstages beträgt 147,42 im Euro-Bund-Future und 126,54 im Euro-Bobl-Future. Wie hoch ist die Netto-Variation-Margin, die sich aus dieser Position ergibt?

Korrekte Antwort: EUR - 150,00

Kommentar:

Bei beiden Kontrakten ist der Tick-Wert EUR 10. Die Long-Position von 6 Euro-Bund-Futures zu 147,31 wirft bei einem Abrechnungspreis von 147,42 66 Ticks Gewinn ab (147,42 - 147,31 = 11 Ticks x 6 Kontrakte). Bei der Short-Position von 9 Euro-Bobl-Futures zu 126,45 entsteht bei einem Abrechnungspreis von 126,54 ein Verlust von 81 Ticks (126,45 - 126,54 = 9 Ticks x 9 Kontrakte). Ein Verlust von 81 Ticks verrechnet mit einem Gewinn von 66 Ticks ergibt einen Nettoverlust von 15 Ticks.

-15 x EUR 10, 00 = EUR -150,00.

5.4.1. Cash-and-Carry

Sie werden zum Einsatz von Bond-Kontrakten einige Cash-and-Carry-Fragestellungen lösen müs-sen. (Dieser Themenbereich wurde in Abschnitt 4.3.1 behandelt.) Der Multiplikator (M) für Renten-futures ist 1.000. Bei Fragen zu Reverse-Cash-and-Carry-Positionen empfiehlt es sich, die Formel für Cash-and-Carry zu verwenden und das Vorzeichen für die Antwort umzukehren. Die Formel lautet wie folgt:

( )[ ] Mnr1SFL/P ×+−=

Das Ergebnis einer Cash-and-Carry-Arbitrage ergibt sich, indem der Kassakurs mit dem Zinsfaktor (1+r/n) multipliziert, vom Future-Preis abgezogen und die Differenz mit dem Kontraktmultiplikator multipliziert wird. Durch Umkehrung des Vorzeichens erhält man die entsprechende Lösung für ei-ne Reverse-Cash-and-Carry-Position.

Frage: 4.3-013

Eine lieferbare Anleihe (Basiswert) wird zu 89,55 und der entsprechende Future-Kontrakt zu 91,40 gehandelt. Der für die Laufzeit des Futures relevante Periodenzinssatz ist 2 Prozent. Der Kontrakt hat einen Multiplikator von 1.000. Wie hoch ist das Ergebnis einer Reverse-Cash-and-Carry Arbitrage am Liefertag des Futures (ohne Berücksichtigung von Gebüh-ren)?

Korrekte Antwort: EUR -59,00

Kommentar:

Durch die Angabe des Periodenzinssatzes kann der Wert in der Klammer durch 1,02 ersetzt werden. Der Kassakurs von 89,55 wird mit 1,02 multipliziert: 91,341. 91,40 (Future) - 91,341 (Kassakurs x Zinsfaktor) = 0,059. 0,059 x 1.000 (M) = 59. Da es sich hier aber um eine Reverse-Cash-and-Carry-Position handelt, ist das richtige Ergebnis –59,00.

Hinweis: Sie erhalten eine falsche Lösung, wenn Sie die Berechnung der Formel mit der Subtraktion des Kassakurses vom Future-Preis begonnen haben.

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Seite 125

5.4.1.1. Berechnungen bei Liefergeschäften

Für Liefergeschäfte bei Anleihefutures benötigen Sie die beiden in Abschnitt 4.3.2 vorgestellten Formeln. Mit der Formel für den Lieferpreis (auch als „Rechnungsbetrag“ bezeichnet) errechnen Sie den bei Lieferung erhaltenen Betrag:

Lieferpreis = [(Schlussabrechnungspreis x Konvertierungsfaktor) + Stückzinsen] x Multiplikator

Wenn der erhaltene Betrag bekannt ist, wird dieser zur Errechnung von Gewinn bzw. Verlust mit dem gezahlten Betrag verglichen:

Einstandskurs = [Kurs der CTD-Anleihe + Stückzinsen] x Multiplikator

Betrachten wir ein Beispiel, bei dem der Abrechnungspreis des Future bei 101,50 liegt, der Kon-versionsfaktor gleich 1,10 ist und die Stückzinsen EUR 4,00 betragen. Der Rechnungsbetrag liegt damit bei 115,65 x 1.000, oder EUR 115.650,00. Liegt der Preis für die CTD-Anleihe bei 108,00 und die Stückzinsen (Marchzinsen) bei EUR 4,00, ergeben sich Einstandskosten von insgesamt EUR 112.000,00 ([Kurs der CTD + Stückzinsen] x 1.000). Das Ergebnis dieses Beispiels ist ein Gewinn in Höhe von EUR 3.650,00.

Frage: 4.3-001

Der Schlussabrechnungspreis des Euro-Bund-Futures ist 154,80. Die CTD-Anleihe mit einem Konvertierungsfaktor von 0,67 und einem Marktpreis von 103,95 wird geliefert. Die Stück-/ Marchzinsen betragen EUR 0,14. Bei einer Position von 10 Kontrakten beträgt der Gesamtgewinn der Transaktion EUR 5.000,00 (ohne Berücksichtigung von Gebühren).

Korrekte Antwort: Falsch

Kommentar:

154,80 (Schlussabrechnungspreis) x 067 (Konversionsfaktor) = 103,72 + 0,14 (Stückzinsen) = 103,86. 103,86 x 1.000 (Multiplikator) = 104.090,00 (der bei Lieferung erhaltene Betrag).

103,95 (Preis der CTD) + 0,14 (Stückzinsen) = 104,09. 104,09 x 1.000 = 104.090,00 das ist der gezahlte Betrag. Daraus ergibt sich ein Verlust von EUR 230,00 pro Kontrakt (103.860 - 104.090) für 10 Kontrakte EUR 2.300,00. Die Aussage ist somit falsch.

Frage: 4.3-012

Bei Fälligkeit eines CONF-Future notiert der Marktpreis einer CTD-Anleihe zu 103,50. Der Konversionsfaktor liegt bei 0,69932 und die Stück-/Marchzinsen betragen CHF 25,00. Wie hoch ist der Schlussabrechnungspreis des CONF-Futures, wenn aus der Transaktion weder ein Gewinn noch ein Verlust resultiert (ohne Berücksichtigung von Gebühren)?

Auswahlmöglichkeiten:

A. 147,75

B. 148,00

C. 148,25

D. 148,50

Korrekte Antwort: B. 148,00

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Seite 126

Kommentar:

Bei der Transaktion entstand weder Gewinn noch Verlust. Betrachten wir die Einstandskosten der Anleihe (die demnach gleich dem Lieferpreis sind): 103,50 + 25,00 = 128,50.

Lieferpreis = Schlussabrechnungspreis x Konversionsfaktor + Stückzinsen 128,50 = SP x 0,69932 + 25,00 Wir ziehen 25,00 von 128,50 ab und erhalten 103,50. 103,50 / / 0,69932 = 148,00.

Zur Probe: 128,50 = 148,00 x 0,69932 + 25,00

5.4.2. Absicherung von Anleihen

Die Absicherung von Rentenwerten gehört zu den komplexeren Themenbereichen der Prüfung. Es gibt eine Reihe von Strategien und eine entsprechende Vielzahl von Formeln. Einige Formeln wer-den in der Fixed-Income-Strategiebroschüre beschrieben. Alle Formeln werden hier behandelt. Die Anwendung jeder dieser Formeln auf der Grundlage entsprechender Informationen ist für die Prü-fung erforderlich.

Die einfachste Methode ist die so genannte Nominalwertmethode, bei der der Nominal- bzw. Marktwert der abzusichernden Anleihen durch den Nominalwert (auch hier: Marktwert) eines Fu-ture-Kontraktes dividiert wird. Ergebnis ist die so genannte Hedge-Ratio – die zur Absicherung be-nötigte Kontraktanzahl:

1000icePrMktValue

HRFuture

PFBond

×=

Leider ist die Nominalwertmethode ungenau. Zur Ableitung einer ‚optimalen‘ Hedge-Ratio kann man eine genauere Formel einsetzen. („Optimierung“ ist hier als die Feinabstimmung der Hedge Ratio definiert, mit der die Übereinstimmung zwischen Gewinn bzw. Verlust des Basiswertes und dem entsprechenden Verlust bzw. Gewinn aus der Absicherung verbessert wird.) Alle nachfolgend in diesem Abschnitt gezeigten Formeln dienen zur Berechnung ‚optimaler‘ Hedge-Ratios; obwohl sie zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, stellen sie sämtlich eine Verbesserung gegenüber der Nominalwertmethode dar.

Eine solche Verbesserung ist die Division der mithilfe der Nominalwertmethode errechneten Hedge-Ratio durch den Konvertierungsfaktor der abzusichernden Anleihe. (Dies ist insbesondere zur Absicherung von Anleihen geeignet ist, die in den als Sicherungsinstrument verwendeten Fu-ture-Kontrakt lieferbar sind.) Diese Methode können wir als „Kassa-äquivalente Methode“ bezeich-nen:

Wobei:

KF = Konvertierungsfaktor

Hier gehen wir davon aus, dass der Kurs der Anleihe dem aus der im vorhergehenden Abschnitt dargestellten Formel für den Lieferpreis des Futures abgeleiteten Preis entspricht.

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Ein besserer Ansatz als die bloße Benutzung von Marktwerten (bzw. implizierten Marktwerten) als Grundlage für die Bestimmung der Hedge-Ratio ist der Versuch, die Sensitivität der Absicherung auf die Sensitivität des Anleiheportfolios bei Marktzinsveränderungen abzustimmen. Wie in Ab-schnitt 4.3.4 dargestellt, können wir die Preissensitivität eines Portfolios bei Zinsveränderungen mithilfe der modifizierten Duration abschätzen. Daher bezeichnen wir diese Methode auch als mo-difizierte Durationsmethode:

In einer anderen Version dieser Formel wird der Preis der CTD (dividiert durch deren Konvertie-rungsfaktor) gegen den Future-Preis ausgetauscht:

CTD

BondPF

Future

BondPF

nModDurationModDuratio

1000icePrMktValueHR ×

×=

Dies basiert auf der Annahme, dass der Preis des Future-Kontrakts dem Preis der CTD, dividiert durch den CTD-Konvertierungsfaktor, entspricht – eine im Vergleich zur obigen Annahme, die sich auf jede beliebige lieferbare Anleihe bezog, etwas weitergefasste Ausgangsbasis.

Die letzte hier betrachtete Methode wird aus der modifizierten Durationsmethode hergeleitet, lässt sich aber einfacher anwenden. Bei diesem als Basispunktwert- oder Sensitivitäts-Methode be-zeichneten Ansatz wird sowohl für das abzusichernde Anleihen-Portfolio als auch für die CTD-Anleihe des Futures die Wertveränderung bei einer Veränderung der Rendite bis Endfälligkeit um einen Basispunkt berechnet. Hierbei lässt sich die Hedge-Ratio einfach wie folgt ausdrücken:

CTD

PFBond

BPVBPV

HR =

Es existiert eine weitere Verbesserungsmöglichkeit. In den bislang gezeigten Formeln für die modi-fizierte Durations- und Basispunktwert-Methode wurde die modifizierte Duration der CTD-Anleihe mit der modifizierten Duration des Futures gleich gesetzt. Mathematisch genauer ist es jedoch, zur Ermittlung der modifizierten Duration des Future-Kontraktes die modifizierte Duration der CTD durch Division durch ihren Konvertierungsfaktor anzupassen. Eine verbesserte Version der Basis-punktwert-Methode stellt sich insofern wie folgt dar:

CTDCTD

PFBond CFBPV

BPVHR ×=

Alle vorgestellten Formeln lassen die zeitliche Komponente der Absicherung außer Acht. In der Praxis stimmt die Absicherungsperiode jedoch nicht unbedingt mit der Fälligkeit des verwendeten Future-Kontraktes überein. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Absicherung vor der Fu-tures-Fälligkeit aufgelöst werden soll. Hierbei ist der Zeitunterschied zur Optimierung der Absiche-

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Seite 128

rung zu berücksichtigen. Dazu wird die Hedge-Ratio durch den Zinssatz für die Inkongruenzperio-de zwischen dem Zieltermin der Absicherung und der Futures-Fälligkeit dividiert.

Zur Entscheidung, welche Formel zur Lösung einer bestimmten Fragestellung heran zu ziehen ist, sollte man sich auf die jeweils komplexeste Formel konzentrieren, für die alle erforderlichen Variab-len zur Verfügung stehen.

Etwas Hilfestellung darüber hinaus:

§ Stehen Basispunktwerte zur Verfügung, sollten die entsprechenden Formeln verwendet wer-den. (Die zweite Formel ist dann sinnvoll, wenn auch der Konvertierungsfaktor angegeben ist.)

§ Wird die modifizierte Duration (MD) genannt, ist bei Bereitstellung von Preis und Konvertie-rungsfaktor der CTD-Anleihe die erste MD-Formel zu verwenden – andernfalls die zweite auf Basis des Future-Preises.

§ Werden weder Basispunktwerte noch modifizierte Durationswerte genannt, ist die Nominal-wertmethode zu verwenden, bzw. bei Nennung des Konversionsfaktors die Kassa-äquivalente Methode.

Frage: 4.3-002

Bei der Nutzung von Euro-Bund-Futures-Kontrakten zur optimalen Absicherung eines Anleihe-Portfolios müssen lediglich die nominellen Werte der Anleihen im Portfolio mit dem nominellen Wert des Euro-Bund-Futures-Kontraktes verglichen werden.

Korrekte Antwort: Falsch

Kommentar:

Der Abgleich von Nominalwerten reicht bei weitem nicht aus. Hier sind die Verhältnisse der Duration der im abzusichern-den Portfolio enthaltenen Anleihen sowie die Duration der CTD-Anleihe für den jeweiligen Future-Kontrakt zu berücksich-tigen.

Frage: 4.3-015

Ein Investor hat ein Anleihen-Portfolio mit einem Marktwert von EUR 10.000.000,00 und einer Duration von 5,55 Jahren. Die CTD-Anleihe hat eine Duration von 7,0 Jahren, eine Preisnotierung von 102,61 und einen Konvertierungsfaktor von 0,6729. Der Euro-Bund-Future notiert mit 154,50. Wie viele Euro-Bund-Futures-Kontrakte sollte der Investor zur Absiche-rung seines Portfolios verkaufen?

Korrekte Antwort: 52

Kommentar:

Da hier die modifizierten Durationswerte sowie Preis und Konvertierungsfaktor der CTD-Anleihe genannt werden, ist fol-gende Formel zu verwenden:

Jetzt sind nur noch die Zahlen einzusetzen: 10.000.000,00/102.610,00 = 97,4563. 5,55/7,0 = 0,79285. 97,4563 x 0,79285 x 0,6729 = 52

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5.4.3. Handelsstrategien zur Ausnutzung von Änderungen der Zinsstrukturkurve

Eurex bietet eine Reihe von Fixed-Income-Futures auf deutsche Staatsanleihen mit unterschiedli-chen Fälligkeitsbereichen an. Eine Möglichkeit zum Einsatz dieser unterschiedlichen Produkte ist die Umsetzung von Markterwartungen zur Ausprägung der Zinsstrukturkurve. Erwartet man bei-spielsweise eine Abflachung einer normalen (aufsteigenden) Zinsstrukturkurve, könnte man das längere Ende der Kurve (Euro-Bund-Future) kaufen und das kürzere Ende (Euro-Schatz-Future) verkaufen. Hierbei handelt es sich um einen „Inter-Contract- Spread-Trade“(Inter-Product-Spread-Trade).

Eine weite Möglichkeit besteht in der Anwendung von „Intra-Contract-Spread-Trades“ (Time-Spreads-Trades). Dabei wird auf die Veränderung der Nettohaltekosten in den unterschiedlichen Laufzeiten der Futures gesetzt (siehe Kapitel 5.6.3)

Es ist üblich, fallende Zinsen als bullishe Situation zu bezeichnen und die Erwartung steigender Zinsen als bearish. Außerdem ist die Verstärkung der Basis („strengthening“) gleichbedeutend mit einer steiler werdenden Zinskurve unabhängig von normaler oder inverser Ausgangssituation.

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5.5. Aktienindex-Optionen

Die meisten Themenbereiche in diesem Zusammenhang wurden bereits in den vorhergehenden Abschnitten dieses Kapitels zu Aktienoptionen und Indexfutures behandelt. Daher gehen wir hier auf die Bewertung einer Box-Arbitrage ein und diskutieren eine Beispielfrage, die auf die Kombina-tion des Delta-Hedging mit Optionen und der Risikosteuerung von Aktienportfolios mithilfe des Be-tafaktors eingeht.

Lerninhalte Einzelheiten

Finanzmathematische Grundlagen für Optionen

Lösung pro Kontrakt oder für das gesamte Geschäft

Multiplikatoren DAX® => EUR 5 pro Indexpunkt ESX => EUR 10 pro Indexpunkt SMI® =>CHF 10 pro Indexpunkt

Minimale Preisverän-derung (Tickgröße)

DAX® => 0,1 Indexpunkte ESX => 0,1 Indexpunkte SMI® => 0,1 Indexpunkte

Strategien

Bull/Bear-Spreads mit Calls/Puts Strangle und Straddle Butterfly-Spread mit Calls/Puts Conversion/Reversal Box-Arbitrage

Berechnungen Maximaler Gewinn / Verlust Breakeven-Punkt(e)

Tabelle 5.5: Übersicht der Berechnungen für Indexoptionen

Auch hier sollten Sie die Strategien und die Gründe für deren Einsatz kennen. Im Gegensatz zu Aktienoptionen, bei denen die Kontraktgröße angegeben wird, müssen Sie auch die Multiplikatoren der Indexoptionen kennen.

In diesem Zusammenhang sollten Sie den unterschiedlichen Einfluss von Dividendenzahlungen auf Preisindizes und Performance-Indizes kennen. Zumindest aus theoretischer Sicht verändert sich ein Performance-Index bei Zahlung der Bardividende (aufgrund der Thesaurierung aller Divi-denden) nicht unmittelbar. Im Gegensatz hierzu sinkt ein Preisindex bei Dividendenzahlung (an-sonsten unveränderte Parameter unterstellt).

Frage: 4.4-013

Ein Investor kauft eine DAX®-Call-Option mit einem Ausübungspreis von 5.000 und einer quotierten Prämie von 60,0-62,0. Der gegenwärtige Kassakurs liegt bei 4.975,0 und der DAX®-Future-Preis liegt bei 4.993,0. Bei welchem Indexwert im Kassamarkt bei Verfall der Option liegt der Breakeven-Punkt (ohne Berücksichtigung von Gebühren)?

Korrekte Antwort: 5062,0

Kommentar:

Die Erfüllung der DAX®-Option erfolgt durch Barausgleich auf Basis der Differenz zwischen dem Kassaindex bei Verfall und dem Ausübungspreis. Beim Breakeven-Punkt muss der Betrag, um den die Option im Geld ist, genau die gezahlte Prämie von 62,0 abdecken (der Anleger kauft zum höheren Preis der Quotierung). Dementsprechend liegt der Breakeven-Punkt bei einem Kassaindex von 5.062,0 bei Verfall der Option.

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Frage: 4.4-008

Eine 400 Put-Option wird mit 25,00-26,00 und eine 420 Call-Option mit 30,00-31,00 notiert. Wie lauten die Breakeven-Punkte eines 400-420 Short Strangle (ohne Berücksichtigung von Gebühren)?

Auswahlmöglichkeiten:

A. 375,00 und 450,00

B. 374,00 und 451,00

C. 343,00 und 477,00

D. 345,00 und 475,00

Korrekte Antwort:

D. 345,00 und 475,00

Kommentar:

Die Breakeven-Punkte eines Short Strangle sind der höhere Ausübungspreis plus erhaltene Prämie sowie der niedrigere Ausübungspreis minus erhaltene Prämie. Die erhaltene Prämie ist 25,00 + 30,00 = 55,00 (der Anleger erhält den niedri-geren Nachfragepreis). Daraus ergeben sich die Breakeven-Punkte wie folgt: 400,00 – 55,00 = 345,00 / 420,00 + 55,00 = 475,00.

Die Berechnung der Breakeven-Punkte ist auch aus Tabelle 4.4.7 - 2: Merkmale von Strategien auf Seite 106 ersichtlich.

5.5.1. Wert einer Box-Arbitrage

In Abschnitt 4.4.7 wurde der Aufbau einer Box-Arbitrage aus vier einzelnen Optionspositionen defi-niert: Long Call plus Short Put zum niedrigeren Ausübungspreis und Short Call plus Long Put zum höheren Ausübungspreis (alle Optionen mit gleichem Verfalltermin). Eine Reihe von Fragen be-fasst sich mit der Bewertung einer Box-Arbitrage.

Eine Box lässt sich auch als Kombination einer synthetischen Long-Position zum niedrigeren Aus-übungspreis und einer synthetischen Short-Position zum höheren Ausübungspreis betrachten.

Der Wert einer Long-Position in einer Box basiert demnach auf der Differenz der Ausübungspreise, die den Nettoertrag bei Verfall angibt. Da dieser Ertrag bei Indexoptionen erst am Verfalltermin entsteht, entspricht der aktuelle Wert der Box dem abgezinsten Wert der Differenz der Ausübungs-preise.

nr1

1E2EWert Box+

−=

Wobei: E1 = Niedrigerer Ausübungspreis E2 = Höherer Ausübungspreis

r = Annualisierter Zinssatz n = Anzahl Zinsperioden pro Jahr

Als weitere Alternative lässt sich eine Box-Arbitrage als Kombination aus einem Short Strangle E1-E2 und einem Long Strangle E2-E1 betrachten.

Dabei wird der Put-Ausübungspreis zuerst genannt, dann der Call-Ausübungspreis. Beachten Sie dabei, dass Strangles zwar üblicherweise aus OTM-Optionen bestehen, aber auch mit ITM-Optionen konstruiert werden können.

Der Wert der Box entspricht der Wertdifferenz der beiden Strangles:

Page 131: Eurex Tutorial dt T7 V2.5 210915 Final

Seite 132

Abbildung 5.1: Wert einer Box-Arbitrage bei Verfall

Frage: 4.4-011

Wie hoch ist der theoretische Preisunterschied zwischen einem 9000-9200 und einem 9200-9000 Strangle mit DAX®-Optionen bei einer Laufzeit von sechs Monaten und einem Zinssatz von 6 Prozent p.a. (auf eine Dezimalstelle gerun-det)?

Korrekte Antwort: 194,2

Kommentar:

Die theoretische Preisdifferenz zwischen den beiden Strangles entspricht dem Wert der Box. (Um dies nachzuvollziehen, prüfen Sie die zur Umwandlung eines 9000-9200 Strangle in einen 9200-9000 Strangle erforderlichen Transaktionen und vergleichen Sie diese mit der Struktur einer Box.) Der Wert der Box errechnet sich aus (9200 – 9000) / (1 + 0,06 / 2) = 200 / 1,03 = 194,2. Denken Sie daran, dass der Zinssatz von 6% auf ein halbes Jahr anzupassen ist.

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Seite 133

5.5.2. Kombinierte Absicherung mit Beta- und Deltafaktor

Der Einsatz des Deltafaktors für Absicherungsstrategien mit Optionen wurde in Abschnitt 5.2.1 be-schrieben. Abschnitt 5.3.2 behandelte die Verwendung des Betafaktors zur Berechnung der Fu-ture-Kontrakte für eine Absicherung. Diese beiden Konzepte können auch kombiniert eingesetzt werden. Zunächst wird das abzusichernde Portfolio mithilfe des Betafaktors auf eine indexäquiva-lente Position umgerechnet, um dann über den Deltafaktor die zur Absicherung benötigte Anzahl von Optionskontrakten zu ermitteln.

Beginnen wir mit der Gleichung für einen Delta-Hedge mit Aktienoptionen:

ößeKontraktgr1

Delta1AnzahlAnzahl AktienOptionen ××=

Diese Formel muss mehrmals umgestellt werden. Bringen wir also zunächst die wichtigen Kompo-nenten in den Zähler:

AktienOptionen AnzahlößeKontraktgrDeltaAnzahl =××

Nun werden der Multiplikator durch die Kontraktgröße und die Anzahl der Aktien durch Indexeinhei-ten ersetzt (eine Einheit entspricht den im Index enthaltenen Aktienwerten). Danach werden beide Seiten der Gleichung mit dem Indexniveau multipliziert:

IndexAnzahlDeltaIndextorMultiplikaAnzahl itenIndexeinheOptionen ×=×××

ertPortfoliowDeltaIndextorMultiplikaAnzahlOptionen =×××

Diese Gleichung ist für ein Portfolio mit einem Betafaktor von 1 korrekt. Bei einem Betafaktor un-gleich 1 ist der Portfoliowert mit dem Betafaktor zu multiplizieren:

BetaertPortfoliowDeltaIndextorMultiplikaAnzahlOptionen ×=×××

Frage: 4.4-015

Ein Investor sichert sein diversifiziertes Aktienportfolio mittels eines Delta-Hedges mit DAX®-Put-Optionen ab. Das Port-folio-Beta beträgt 1,5. Der DAX-Kassapreis liegt bei 12.000,0 und der DAX®-Future-Preis bei 12.060,0. Die für den Hedge verwandte 11.800 DAX®-Put-Option weist einen Delta-Wert von -0,25 auf. Wie hoch ist der Marktwert des Akti-enportfolios, wenn ein deltaneutraler Hedge den Kauf von 8.000 Kontrakten dieser DAX®-Put-Option erfordert?

Korrekte Antwort: EUR 80.000.000,00

Kommentar:

Gefragt ist nach dem Portfoliowert vor Betaanpassung. Verwenden wir also unsere Formel:

BetaertPortfoliowDeltaIndextorMultiplikaAnzahlOptionen ×=×××

Zur Lösung ist die linke Seite der Gleichung zu berechnen und dann durch das Portfolio-Beta zu dividieren.

8.000 Put-Optionen x EUR 5,00 x 12.000 (Kassaindex) x Optionsdelta 0,25. 8.000 x 5,00 x 12.000 x 0,25 = 120.000.000,00. 120.000.000,00 dividiert durch den Betafaktor von 1,5 = 80.000.000,00.

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Seite 134

5.6. Fixed-Income-Optionen

Für die Fragen zu Fixed-Income-Optionen sind sowohl Optionsmerkmale als auch die Konzepte zum Einsatz von Fixed-Income-Futures zur Absicherung von Rentenportfolios von Bedeutung. Da-bei gehen die Fragestellungen über die einfache Berechnung von Gewinn bzw. Verlust hinaus und basieren auf Arbitragestrategien.

Lerninhalte Einzelheiten

Finanzmathematische Grundlagen für Optionen

Lösung pro Kontrakt oder für das gesamte Geschäft

Multiplikator-en

Euro-Bund-Future-Option => EUR 10 pro Tick Euro-Bobl-Future-Option => EUR 5 pro Tick Euro-Schatz-Future-Option => EUR 5 pro Tick

Minimale Preisverän-derung (Tickgröße)

Euro-Bund => 0,01 Euro-Bobl => 0,005 Euro-Schatz => 0,005

Strategien

Bull/Bear-Spreads mit Calls/Puts Strangle und Straddle Butterfly-Spread mit Calls/Puts Conversion/Reversal Box-Arbitrage

Berechnungen Maximaler Gewinn / Verlust Breakeven-Punkt(e) Arbitragegewinn

Tabelle 5.6: Übersicht der Berechnungen für Fixed-Income-Optionen

5.6.1. „Future-Style“-Marginverfahren

Ein herausragendes Merkmal von Fixed-Income-Optionen ist das so genannte „Future-Style“-Marginverfahren, bei dem bei Abschluss eines Optionsgeschäfts keine Prämienzahlung erfolgt, sondern Nettogewinne und –verluste dem Positionsinhaber in Form von Variation Margin gutge-schrieben bzw. belastet werden.

Als Konsequenz dieser Clearingvariante sind – angesichts der fehlenden Prämienzahlung – bei diesen Optionen keine Cost-of-Carry zu berücksichtigen. Dies wird anhand der drei in Abschnitt 4.4.5 angegebenen Formeln für die Put/Call-Parität deutlich; die Formel für Fixed-Income-Optionen ist die einzige, bei der der Abzinsungsfaktor fehlt.

Auch beim Vergleich der Bewertung einer Box-Arbitrage mit Indexoption mit einer Strategie auf Basis von Fixed-Income-Optionen ist dieser Effekt erkennbar. In Abschnitt 5.5.1 wurde der Wert einer Box wie folgt definiert:

nr1

1E2EWert Box+

−=

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Seite 135

Bei Optionen auf Fixed-Income-Futures wird aufgrund des „Future-Style“-Marginverfahren bei Ab-schluss des Geschäfts keine Optionsprämie gezahlt (die dem abgezinsten Wert der Box per Verfall entspräche). Der Wert der Box lässt sich daher einfach darstellen:

1E2EWert Box −=

5.6.2. Arbitragestrategie

Als Neuerung kommen in diesem Prüfungsteil Fragen zu Arbitragestrategien hinzu, bei denen po-tenzielle Transaktionen in Bezug auf maximale Profitabilität zu untersuchen sind. Wo ist grundsätz-lich von potenziellen Arbitragegewinnen auszugehen?

§ Short-Positionen in Optionsstrategien, bei denen die Differenz der Ausübungspreise (die das maximale Verlustpotenzial darstellt) geringer ist als die erhaltene Nettoprämie.

§ Futures im Vergleich zu synthetischen Positionen (Long Call / Short Put).

Frage: 4.5-008

Ein Anleger sieht folgende Preise im Markt: Euro-Bund-Future MAR 148,02 - 148,03; Euro-Bund-Future-Call-Option MAR 148.00 1,13-1,15; Euro-Bund-Future-Put-Option MAR 148.00 1,19-1,21. Wie viele Ticks Gewinn kann der Anleger bei diesen Preisen mit der richtigen Arbitragestrategie erwirtschaften, wenn er jeweils nur einen Kontrakt handelt (ohne Berücksichtigung von Gebühren)?

Korrekte Antwort: 6

Kommentar:

Hier kommen zwei Vergleiche in Frage: Long Future vs. Short synthetische Position bzw. Short Future vs. Long syntheti-sche Position.

Eine Long-Future-Position kann bei 148,03 aufgebaut werden. Die Nettokosten für eine synthetische Short-Position betragen 8 Ticks (+1,13 - 1,21); auf Basis des Ausübungspreises von 148 entspricht dies einem Nettoerlös von 147,92 (148,00 - 0,08). Die Arbitragestrategie ergibt einen Nettoverlust von 11 Ticks.

Die Short-Position im Future kann zu 148,02 aufgebaut werden. Der Nettoertrag der synthetischen Long-Position beträgt 4 Ticks (-1,15 + 1,19); damit wird ein effektiver Preis von 147,96 erzeugt. Die Arbitragestrategie bringt einen Nettogewinn von 6 Ticks.

Schauen Sie sich gegebenen falls nochmals Abschnitt 4.4.8 Synthetische Positionen an.

Daneben werden in diesem Zusammenhang Fragen nach Glattstellungsmöglichkeiten gestellt. Al-ternativen zur Schließung einer Position sind

§ Glattstellung (durch ein Gegengeschäft), oder

§ Ausübung,

§ Handel einer ähnlichen Option (generell mit gleichem Verfalltermin, aber unterschiedlichem Ausübungspreis). Beispielsweise kann das Verlustrisiko einer Short-Position in einer OGBL-Option MAR 107,50 durch den Kauf einer OGBL-Option MAR 108,00 neutralisiert werden, sofern dieser Kauf zu attraktiveren Konditionen möglich ist.

Page 135: Eurex Tutorial dt T7 V2.5 210915 Final

Seite 136

Frage: 4.5-005

Ein Anleger hat die Euro-Bund-Future-Put-Option MAR 145.00 zu 2,33 gekauft. Kurz vor dem Verfalltermin der Option möchte er diese Position glatt stellen. Welche der folgenden Transaktionen bringt für ihn das beste Ergebnis (ohne Be-rücksichtigung von Gebühren)?

Auswahlmöglichkeiten:

A. Ausübung der Option und Verkauf Euro-Bund-Future MAR zu 143,01

B. Ausübung der Option und Kauf Euro-Bund-Future MAR zu 144,01

C. Verkauf der Euro-Bund-Future-Put-Option MAR 145.00 zu 0,97

D. Verkauf der Euro-Bund-Future-Put-Option MAR 144.00 zu 0,37

Korrekte Antwort:

B. Ausübung der Option und Kauf Euro-Bund-Future MAR zu 144,01

Kommentar:

Durch die Ausübung der Put-Option entsteht eine Short-Position im Future; damit wird Antwort A ausgeschlossen.

Mit Alternative B entsteht ein Gewinn von 0,99 im Future (145,00 - 144,01); zusammen mit dem Verlust der Optionsprä-mie beträgt der Gesamtverlust +0,99 – 2,33 = -1,34.

Bei Alternative C entsteht ein Nettoverlust von –2,33 + 0,97 = -1,36.

Bei Antwort D entsteht ein Bear Put Spread, aber die Position wird nicht glatt gestellt.

Alternative B ist daher die beste Wahl.

Bei Verwendung von Fixed-Income-Futures und –optionen ist es nicht erforderlich, Zukunftswerte abzuzinsen.

Frage: 4.5-009

Ein 123,50-125,50 Bull Call Spread in Euro-Bobl-Futures-Optionen mit einer Laufzeit von drei Monaten hat einen Wert von 1,18. Der für die Laufzeit der Optionen relevante Zinssatz beträgt 6 Prozent p.a. Welchen Wert hat ein 123,50-125,50 Bear Put Spread mit der gleichen Laufzeit (auf zwei Dezimalstellen gerundet)?

Korrekte Antwort: 0,82

Kommentar:

Aus der Kombination von Bull Call Spread und Bear Put Spread entsteht eine Long-Position in einer Box:

Bull Call Spread Long 1 Call mit E1 Short 1 Call mit E2

E1 < E2 Gleicher Verfalltermin

Bear Put Spread Long 1 Put mit E2 Short 1 Put mit E1

E1 < E2 Gleicher Verfalltermin

Box Long 1 Call mit E1 Short 1 Call mit E2 Long 1 Put mit E2 Short 1 Put mit E1

E1 < E2 Gleicher Verfalltermin

Der Wert einer Box-Arbitrage aus Fixed-Income-Optionen entspricht genau der Differenz der Ausübungspreise, hier also 125,50 - 123,50 = 2,00. (Beim Aufbau einer Box mit Fixed-Income-Optionen muss kein Barwert berechnet werden – zum

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Seite 137

Vergleich siehe Abschnitt 5.5.1 zur Bewertung einer Box auf Basis von Indexoptionen.) Wenn der Bull Call Spread einen Wert von 1,18 hat, muss der Bear Put Spread 0,82 wert sein.

5.6.3. Futures Spread Trading

Produktübergreifend wie Arbitrage gibt es noch die Futures-Spread-Trading-Strategien. Sie ma-chen sich Veränderungen in der Basis zunutze.

Die Basis kann sich aus verschiedenen Gründen verändern:

§ - Veränderung der verbleibenden Restlaufzeit (Basiskonvergenz)

§ - Angebot- und Nachfrageveränderungen

§ - Veränderungen der Haltekostenkomponenten (Finanzierungskosten, Dividenden, aufgelau-fene Stückzinsen etc.)

Eine Basisveränderung beeinflusst Hedge-Ergebnisse und kann für Trading-Strategien verwendet werden.

5.6.3.1. Verstärkung

Eine Verstärkung („strengthening“) der Basis bedeutet, dass sie positiver wird bzw. weniger nega-tiv. Bei der positiven Basis weitet sich der Abstand aus („widening“). Bei der negativen Basis ver-engt er sich („narrowing“).

Basis wird positiver:

Juni-Future September-Future Basis

heute 116,30 116,15 +15

morgen 115,73 115,50 +23

Basis wird weniger negativ:

Juni-Future September-Future Basis

heute 4950,0 4975,0 -25,0

morgen 5130,5 5149,0 -18,5

5.6.3.2. Abschwächung

Eine Abschwächung („weakening“) der Basis bedeutet, dass sie negativer wird bzw. weniger posi-tiv. Bei der positiven Basis verengt sich der Abstand aus („narrowing“). Bei der negativen Basis weitet er sich aus („widening“).

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Basis wird negativer:

Juni-Future September-Future Basis

heute 4100 4140 -40

morgen 4020 4070 -50

Basis wird weniger positiv:

Juni-Future September-Future Basis

heute 108,30 108,00 +30

morgen 108,40 108,20 +20

5.6.3.3. Trading-Strategien

Die Namensgebung der Strategien bezieht sich auf die Position des vorderen Futures, der i.d.R. li-quider ist. ist er long, wird der Spread gekauft. Ist er short, handelt es sich um einen verkauften Spread.

Wird erwartet, dass die Basis sich verstärkt (strengthening), dann wird der Spread gekauft (vorne long, hinten short).

Wird erwartet, dass die Basis sich abschwächt (weakening), dann wird der Spread verkauft (vorne short, hinten long).

Überblick:

Haltekosten Abstand Basis Handel

positiv weiter Verstärkung Kauf

positiv enger Abschwächung Verkauf

negativ enger Verstärkung Kauf

negativ weiter Abschwächung Verkauf

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Seite 139

5.7. Geldmarktprodukte

Für diesen Abschnitt sind nur zwei Kontrakte relevant: der Dreimonats-EURIBOR-Future sowie die Option auf den Dreimonats-EURIBOR-Future.

Lerninhalte Einzelheiten

Finanzmathematische Grundlagen für Futures

Kontraktgröße 3-Monats-Euribor => EUR 1.000.000

Minimale Preisveränderung (Tickgröße)

0,005

Basispunktwert (0,01%) Tickwert

EUR 25,00 EUR 12,50

Besonderheiten Inverse Preisquotierung (100 – Zinssatz p.a.) Periodenzinssätze vs. annualisierte Zinssätze

Berechnungen Gewinn/Verlust (manchmal als „Netto-Variation-Margin“ bezeichnet) Absicherung

Tabelle 5.7: Übersicht der Berechnungen für Geldmarktprodukte

Bei diesen Produkten gilt es zu beachten, dass die Quotierung invertiert (100 minus Zinssatz) er-folgt, in Prozent mit drei Nachkommastellen erfolgt. Ein Future-Preis von 95,155 entspricht also ei-nem annualisierten Zinssatz von 4,845%. Steigende Zinsen entsprechen fallenden Future-Preisen, und umgekehrt.

Außerdem gilt der Zinssatz nur für die Kontraktlaufzeit. Die als Veränderungen des annualisierten Zinssatzes ausgedrückten Preisdifferenzen müssen also beim 3-Monats-Kontrakt durch 4 dividiert werden, um den Satz zeitanteilig anzugleichen.

Darüber hinaus sollten Sie die Erwartungshaltungen eines Anlegers bzw. Absicherers bei Einge-hen eines Geschäfts (steigende bzw. fallende Zinsen) verinnerlichen.

Der Basiswert der Geldmarkt-Futures ist der zukünftige Geldmarktzinssatz für die Zinsperiode nach Fälligkeit des Futures. Dieser entspricht dem Terminzinssatz („Forward“) für diese Periode.

Frage: 4.6-001

Die Einnahme einer Short-Position im Dreimonats-EURIBOR-Future Kontrakt ist mit der Erwartung steigender Renditen im Geldmarkt verbunden.

Korrekte Antwort: Richtig

Kommentar:

Das Eingehen einer Short-Position basiert auf der Erwartung niedrigerer Future-Preise. Diese wiederum entsprechen höheren Zinsen.

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Seite 140

Frage: 4.6-003

Um sich als Kreditnehmer gegen steigende Geldmarktzinsen abzusichern, kann man Dreimonats-EURIBOR-Future Kon-trakte verkaufen.

Korrekte Antwort: Richtig

Kommentar:

Steigende Zinsen resultieren in fallenden Future-Preisen; eine Short-Position schützt insofern vor steigenden Zinsen.

Frage: 4.6-004

Ein Kreditgeber, der in einem Jahr einen Kredit für drei Monate vergeben wird, möchte sich gegen das Zinsänderungsri-siko absichern. Mit welchen Eurex-Produkten kann er diese Strategie umsetzen?

Auswahlmöglichkeiten:

A. Mit Euro-Bund-Futures

B. Mit Optionen auf den Euro-Bund-Future

C. Mit Dreimonats-EURIBOR-Futures

D. Mit Optionen auf den Dreimonats-EURIBOR-Future

Korrekte Antwort:

C. Mit Dreimonats-EURIBOR-Futures

D. Mit Optionen auf den Dreimonats-EURIBOR-Future

Kommentar:

Der Kreditgeber beabsichtigt die Ausreichung für einen Zeitraum von drei Monaten. Der Euro-Bund-Future und die ent-sprechende Option sind langfristige Zinsinstrumente. Für den Kreditgeber sind in diesem Fall der Dreimonats-EURIBOR-Future und die darauf basierende Option am besten geeignet.

Die minimale Preisveränderung ist für beide Futures identisch: 0,005 Prozent oder EUR 12,50. Beachten Sie dabei, dass die Wertveränderung um einen Basispunkt (also z.B. von 97,000 auf 97,010) EUR 25,00 ausmacht.

Frage: 4.6-007

Ein Investor geht eine Short-Position im Dreimonats-EURIBOR-Future bei einer Notierung von 98,920 - 98,950 ein. Er stellt die Position bei einer Notierung von 99,020-99,050 glatt. Wie hoch ist sein Gewinn oder Verlust pro Kontrakt (ohne Berücksichtigung von Gebühren)?

Korrekte Antwort: EUR -325,00

Kommentar:

Ein Kontrakt wird zu 98,920 verkauft und zu 99,050 zurückgekauft. Die Differenz zwischen 98,920 und 98,930 entspricht zwei Ticks – nicht einem Tick (auch ein Preis von 98,925 ist han-delbar). Der Verlust beläuft sich somit auf insgesamt 26 Ticks zu jeweils EUR 12,50 = EUR -325,00.

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Frage: 4.6-009

Es ist Dezember, ein Kredit über EUR 20.000.000,00, der auf Basis des EURIBOR Dreimonats-Zinses indexiert ist, wird in 9 Monaten das nächste Mal angepasst. Der Kreditgeber sichert sich gegen fallende Zinsen ab und kauft die entspre-chende Anzahl Dreimonats-EURIBOR-Future-Kontrakte. Der Dreimonats-EURIBOR fällt in den 9 Monaten tatsächlich von 1,5% auf 0,5%. Wie viel Gewinn erzielt der Kreditgeber aus der Terminmarkttransaktion (ohne Berücksichtigung von Gebühren)?

Korrekte Antwort: EUR 50000,00

Kommentar:

Eine Transaktionsgröße von EUR 20 Mio. entspricht im Dreimonats-EURIBOR-Future (mit einem Nominalwert von EUR 1.000.000) 20 Kontrakten. Bei einem Zinsrückgang von 1,5% auf 0,5% steigt der Future-Preis von 98,500 auf 99,500 – also um 200 Tick 200 x EUR 12,50 = EUR 2.500,00. Für 20 Kontrakte: EUR 2.500,00 x 20 = EUR 50.000,00

Frage: 4.6-008

Es ist September, ein Kredit über EUR 15.000.000,00, der auf Basis des EURIBOR Dreimonats-Zinses indexiert ist, wird in 9 Monaten das nächste Mal angepasst. Der Kreditnehmer sichert sich gegen steigende Zinsen ab und verkauft die entsprechende Anzahl Dreimonats-EURIBOR-Future-Kontrakte. Der Dreimonats-EURIBOR steigt in den 9 Monaten tat-sächlich von 0,5% auf 1,5%. Wie viel Gewinn erzielt der Kreditnehmer aus der Terminmarkttransaktion (ohne Berück-sichtigung von Gebühren)?

Korrekte Antwort: EUR 37500,00

Kommentar:

Eine Transaktionsgröße von EUR 15 Mio. entspricht im Dreimonats-EURIBOR-Future 15 Kontrakten. Bei einem Zinsanstieg von 0,5% auf 1,5% fällt der Future-Preis von 99,500 auf 98,500. Der Verkäufer profitierte davon – 200 Ticks Gewinn pro Kontrakt. 200 x EUR 12,50 = EUR 2.500,00. EUR 2.500,00 x 15 Kontrakte = EUR 37.500,00.

5.8. Abschließende Hinweise

Wie am Anfang des Kapitels ausgeführt, lassen sich die meisten Prüfungsfragen dieses Abschnitts in drei große Kategorien einteilen:

• Mathematische Konzepte bei Handel und Absicherung

• Strategien

• Absicherung in Theorie und Praxis

Der Schwerpunkt dieses Kapitels lag auf Beispielen für die mathematischen Fragen sowie in der Hilfestellung zum Lösungsweg und zur Vermeidung typischer Fehlerquellen.

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Seite 142

6. Anhang

6.1. Definitionen und Annahmen

6.1.1. Variablen

Die nachstehende Tabelle führt die im Handbuch und in den Formeln (siehe Abschnitt 6.1.3 ver-wendeten Variablen auf.)

Abkürzung Bedeutung

BPW Basispunktwert einer Anleihe

C Call-Option

CF Cashflow

CFt Kuponzahlung / Cashflow zum Zeitpunkt t

CTD Cheapest-to-Deliver (“CTD-Anleihe”)

D Ertragszufluss

d Annualisierte Dividende (dezimale Darstellung)

d1 Anzahl der Tage in der laufenden Periode (bei Berechnung des kurzfristigen Terminzinssatzes)

d2 Anzahl der Tage in der zukünftigen Periode (bei Berechnung des kurzfristigen Terminzinssatzes)

E Ausübungspreis einer Option

E1 Niedrigerer Ausübungspreis

E2 Höherer Ausübungspreis

Summe

F Future-Preis

M Kontraktmultiplikator

Gesamtanzahl der Cashflows bis Fälligkeit (bei Durationsformeln)

n Anzahl der Zinsperioden im Jahr

P Put-Option

∆P / P Prozentuale Preisveränderung

Page 142: Eurex Tutorial dt T7 V2.5 210915 Final

Seite 143

Abkürzung Bedeutung

P/L Gewinn / Verlust

PV Barwert

r Annualisierter Zinssatz

r1 Annualisierter Zinssatz der laufenden Periode (bei Berechnung des kurzfristigen Terminzinssatzes)

r2 Annualisierter Zinssatz der zukünftigen Periode (bei Berechnung des kurzfristigen Terminzinssatzes)

r3 Annualisierter Zinssatz der Gesamtperiode (laufend plus zukünftig) (bei Berechnung des kurzfristigen Terminzinssatzes)

R1Y Einjahresrendite

R1YF1Y Einjahresrendite in einem Jahr

R2Y Zweijahresrendite

S Kassakurs/-preis

T Zeit (in Jahren)

Tt Zeit (in Jahren) bis zum Cashflow

t Zeitpunkt der Dividendenzahlung bzw. Ausschüttung

y Rendite bis Endfälligkeit

Tabelle 6.1: Variablen

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Seite 144

6.1.2. Grundlagen der Rechenoperationen

6.1.2.1. Reihenfolge von Rechenoperationen

Bei der Lösung algebraischer Formeln sind die enthaltenen mathematischen Funktionen nach ihrer Priorität durchzuführen, anstatt alle Ausdrücke einfach von links nach rechts durchzurechnen. Die Priorität ist wie folgt festgelegt:

Klammern

Exponenten

Multiplikation

Division

Addition

Subtraktion

6.1.2.2. Umkehrung der Vorzeichen

Um ein Element einer Gleichung von einer Seite auf die andere Seite zu transportieren, sind die Vorzeichen umzukehren – aus Addition wird Subtraktion, Multiplikation wird zu Division.

Nehmen wir diese Gleichung als Beispiel:

( )nr1FS +÷=

Wenn wir diese Gleichung nach F auflösen, wird aus der Division durch (1+r/n) eine Multiplikation:

( )nr1SF +×=

Genau genommen werden beide Seiten der Gleichung mit (1+r/n) multipliziert. Dadurch wird die linke Seite zu S (1+r/n). Auf der rechten Seite der Gleichung verbleibt nur F, da die Division durch (1+r/n) aufgrund der Multiplikation mit dem gleichen Ausdruck verschwindet. Damit erhalten wir

( ) Fnr1S =+×

oder korrekt formuliert:

( )nr1SF +×=

Page 144: Eurex Tutorial dt T7 V2.5 210915 Final

Seite 145

6.1.3. Formeln

6.1.3.1. Terminpreisbildung

Barwert eines Cashflow in der Zukunft

( )t

nr1CFPV +÷=

Zinstermingeschäft („Forward“-Transaktion)

( ) ( ) ( ) ( )Y2R1Y2R1Y1YF1R1Y1R1 +×+=+×+

Formel für den Terminzinssatz

( )

211

213

2 d1003601

100x360dr1

100360ddr1

r ××−

×+×

+×+

=

6.1.3.2. Hebeleffekt (Leverage)

Futures (einfacher Hebel)

Hebel = Wert des Basiswerts / Additional Margin

Optionen (Omega)

Hebel = (Basiswertpreis / Optionspreis) x Delta der Option

6.1.3.3. Cost-of-Carry und Basis

Terminpreis

Terminpreis = Kassapreis + Finanzierungskosten – Erträge

Kosten der Anlage

Cost-of-Carry für einen Terminkontrakt = Terminkurs – Kassakurs

Cost-of-Carry / Basis

Cost-of-Carry = Erträge – Aufwendungen

Basis = Kassakurs – Terminkurs = Erträge – Aufwendungen = Cost-of-Carry

Page 145: Eurex Tutorial dt T7 V2.5 210915 Final

Seite 146

6.1.3.4. Gewinn und Verlust aus Geschäften mit Fixed-Income-Kontrakten

Berechnung des Lieferpreises (Rechnungsbetrag) über den Konversionsfaktor

Lieferpreis = [(Schlussabrechnungspreis x Konversionsfaktor) + Stückzinsen] x 1.000

Kauf der Anleihe im Markt

Einstandskurs = [Kurs der CTD-Anleihe + Stückzinsen] x 1.000

Gewinn oder Verlust aus einer Cash-and-Carry-Position

( )[ ] Mnr1SFL/P ×+−=

Gewinn oder Verlust aus einer Cash-and-Carry-Position mit Dividendenzahlung

( ) ( )[ ] Mnd1Dn

r1SFL/P ×+++−=

6.1.3.5. Duration und Basispunktwert (BPW)

Preis einer Anleihe

( ) tT

M

tt

y1

CFicePrDirty

+=

Macaulay-Duration

( )

( )∑

=

=

+

+

×

=−

1t Tt

M

1tT

tt

t

t

y1CFy1CFT

DurationMacaulay

Modifizierte Duration

yP/P

y1DurationMacaulayDurationteModifizier

∆∆

=+−

=

Basispunktwert

icePrDirty100

DurationteModifizierBPW ×=

Page 146: Eurex Tutorial dt T7 V2.5 210915 Final

Seite 147

6.1.3.6. Hedge-Ratio

Hedge-Ratio-Berechnung für ein Rentenportfolio mittels Duration

CTDCTD

BondPF

CTD

BondPF KFnModDuratio

nModDuratio1000eisPr

MarktwertHR ×××

=

Hedge-Ratio-Berechnung für ein Anleiheportfolio mittels Basispunktwert (BPW)

CTDCTD

AnlPF

Future

AnlPF KFBPW

BPWalminNoalminNoHR ××=

6.1.3.7. Verhältnis zwischen Performanceindex und Indexfuture

Kassaindex

( )nr1FS +÷=

Future

( )nr1SF +×=

Annualisierter (einfacher) Zinssatz

( ) n1SFr ×−=

6.1.3.8. Portfolioabsicherung und Betafaktor

Berechnung des Hedge Ratio

torMultiplikaIndexBetaertPortfoliowRatioHedge

××

=

6.1.3.9. Optionen und Delta-Hedge

Innerer Wert (Call) = Aktienkurs – Ausübungspreis (innerer Wert ≥ 0)

Innerer Wert (Put) = Ausübungspreis – Aktienkurs (innerer Wert ≥ 0)

Optionsprämie (Preis) = Innerer Wert + Zeitwert

= Innerer Wert + (Versicherungswert + Zinswert)

Page 147: Eurex Tutorial dt T7 V2.5 210915 Final

Seite 148

6.1.3.10. Absicherung mit Aktienoptionen:

ößeKontraktgr1

Delta1AnzahlAnzahl AktienOptionen ××=

6.1.3.11. Kombinierte Absicherung mit Beta- und Deltafaktor

BetaertPortfoliowDeltaIndextorMultiplikaAnzahlOptionen ×=×××

6.1.3.12. Put/Call-Parität

Aktienoptionen

nr1

ESPC+

−=−

Aktienindex-Optionen

nr1

EIPC+

−=−

Optionen auf Fixed-Income-Futures

C – P = IF – E

6.1.3.13. Wert einer Box-Abitrage

Aktienindex-Optionen

nr1

1E2EWert Box+

−=

Optionen auf Fixed-Income-Futures

1E2EWert Box −=

Page 148: Eurex Tutorial dt T7 V2.5 210915 Final

Seite 149

6.2. Glossar

Absicherung („Hedging“)

Strategie zur Absicherung eines bestehenden Portfolios bzw. einer geplanten Anlage gegen nach-teilige Kurs-/Preisveränderungen.

Abzinsung

Berechnung des Barwertes für einen oder mehrere Cashflows in der Zukunft.

Additional Margin

Die Additional Margin deckt die potenziellen zusätzlichen Glattstellungskosten ab, die beim Eintre-ten der ungünstigsten erwarteten Marktentwicklung („Worst-Case-Verlust“) innerhalb der nächsten 24 Stunden auf Portfoliobasis anfallen. Additional Margin wird bei Optionen auf Futures (die nach dem „Future-Style“-Verfahren abgerechnet werden) und bei nicht durch eine Gegenposition ge-deckten Future-Positionen erhoben.

Aktienprodukte

Optionen auf Einzelwerte aus verschiedenen Ländern.

Amerikanische Option

Eine Option, die bis zu ihrem Verfalltermin jederzeit ausgeübt werden kann.

Anleihe

Instrument zur Aufnahme von Geldern im Kapitalmarkt, bei dem die Forderungen der Gläubiger in Form von Wertpapieren verbrieft werden. Auch als „Schuldtitel“ oder „Rentenwert“ bezeichnet.

Arbitrage

Handelsstrategie zur Ausnutzung von Preisungleichgewichten bei zwei oder mehreren Instrumen-ten untereinander. Eine „reine“ Arbitrage ist völlig ohne Risiko; oftmals werden aber auch risikoar-me Strategien als Arbitrage bezeichnet.

Ausschluss vom Börsenhandel

Permanenter Entzug der Handelszulassung für einen Börsenteilnehmer bzw. einen Börsenhändler.

Ausübung

Erklärung des Optionsinhabers zum Erwerb (Call-Option) bzw. Verkauf (Put-Option) des Basiswer-tes zu den im Optionskontrakt festgelegten Bedingungen.

Ausübungspreis

Preis, zu dem der Basiswert bei Ausübung einer Option erworben bzw. geliefert wird (auch als „Basispreis“ bezeichnet).

Barausgleich

Erfüllung eines Kontraktes durch Zahlung bzw. Erhalt eines Betrages in bar an Stelle effektiver Lie-ferung des Basiswertes. Bei Finanzterminkontrakten wie z.B. dem EURIBOR-Future wird die Höhe des Barausgleichs auf Basis des Schlussabrechnungspreises ermittelt.

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Seite 150

Barwert

Barwert („Gegenwartswert“) eines Cashflow in der Zukunft. Der Barwert eines Wertpapiers ent-spricht dem Gesamtwert der abgezinsten Rückzahlungsansprüche.

Basis

Die Differenz zwischen dem Kassapreis des Basiswertes und dem Preis des entsprechenden Fu-tures. Die in diesem Handbuch verwendete Basisdefinition ist:

Basis = Kassakurs – Terminkurs/-preis

Bei Fixed-Income-Futures ist der Future-Preis mit dem Konversionsfaktor zu multiplizieren.

Basispunktwert

Die Wertveränderung eines Vermögenswertes oder Portfolios bei einer Renditeänderung von 0,01%.

Basiswert

Wertpapier, Index oder sonstiges Finanzinstrument, auf dem eine Option oder ein Future basiert.

Betafaktor

Koeffizient zur Sensitivitätsmessung einer Aktie (bzw. eines Portfolios) im Verhältnis zur Gesamt-marktentwicklung.

Binomialmodell

Für amerikanische Optionen geeignetes Optionspreismodell, bei dem ein binomialer Entschei-dungsbaum zur Projektion wahrscheinlicher Ergebnisse und zur Berechnung der Optionsprämie verwendet wird. Der Entscheidungsbaum bildet eine Reihe von Zeiträumen ab, in denen jeweils nur eine von zwei Preisbewegungen eintritt. Das Binomialmodell ist auch als Cox-Ross-Rubenstein-Modell bekannt.

Black-Scholes-Modell

Optionspreismodell, das am besten für europäische Optionen auf Wertpapiere geeignet ist, auf die keine Dividende gezahlt wird.

BOC-Order („Book-or-cancel“)

Orders mit der Restriktion „BOC“ werden sofort ins Orderbuch geschrieben; falls dies nicht möglich ist, werden sie sofort gelöscht.

Börsenteilnehmer

Unternehmen, das bei Termingeschäften gewerbsmäßig Geschäftsabschlüsse für eigene Rech-nung (Eigengeschäfte) oder im eigenen Namen für fremde Rechnung (Kundengeschäfte) tätigt und zum Handel an Eurex zugelassen wurde. In der Praxis werden Eurex-Börsenteilnehmer oft auch als „Mitglieder“ bezeichnet; „Börsenteilnehmer“ ist jedoch der rechtlich korrekte Begriff.

Börsenhändler

Person, die berechtigt ist, für einen Börsenteilnehmer Termingeschäfte an Eurex abzuschließen.

Page 150: Eurex Tutorial dt T7 V2.5 210915 Final

Seite 151

Call-Option (Kaufoption)

Recht zum Kauf eines Vermögenswertes zu einem bestimmten Preis, an einem bestimmten Ter-min bzw. innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Optionen auf Fixed-Income-Futures beinhalten das Recht, innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine Long-Position im zugrunde liegenden Fu-ture-Kontrakt zu einem festgelegten Preis einzugehen. Bei Optionen mit Barausgleich verschafft eine Call-Option das Recht auf Barausgleich, falls der Schlussabrechnungspreis höher ist als der Ausübungspreis der Option.

Cash-and-Carry-Arbitrage

Risikofreie bzw. neutrale Position aus dem gleichzeitigen Kauf von Vermögenswerten und Verkauf des entsprechenden Terminkontraktes. Die Strategie wird meist zur Ausnutzung von Preisun-gleichgewichten im Kassa- und/oder Terminmarkt eingesetzt. Die Gegenposition wird als „Reverse-Cash-and-Carry“-Arbitrage bezeichnet.

Cheapest-to-Deliver (“CTD-Anleihe”)

In einen Future-Kontrakt lieferbare Anleihe, deren Lieferung am kostengünstigsten ist.

Clean Price

Barwert einer Anleihe abzüglich Stückzinsen (Marchzinsen). Die Preisquotierung bei Anleihen ist üblicherweise der Clean Price.

Closing Auction (Schlussauktion)

Auktionsprozess am Ende der Trading-Phase zur Feststellung des Schlusspreises für einige aus-gewählte Produkte.

Conversion

Arbitragestrategie, bei der eine synthetische Short-Position aus dem Verkauf von Call-Optionen und dem Kauf von Put-Optionen mit gleichem Ausübungspreis und Verfalltermin mit dem „echten“ Kauf des entsprechenden Basiswertes bzw. Future-Kontraktes verbunden wird.

Die Gegenstrategie wird als Reversal-Strategie bezeichnet.

Cost-of-Carry

Differenz zwischen den auf eine Kassaposition anfallenden Finanzierungskosten und dem Ertrag aus der Position (Nettofinanzierungskosten).

Cox-Ross-Rubenstein-Modell

Siehe unter „Binomialmodell“.

Cross Request

Anzeige einer beabsichtigten Cross- oder Prearranged-Transaktion nach Maßgabe der Bedingun-gen für den Handel an den Eurex-Börsen vor Ausführung eines solchen Geschäftes.

DAX® (Deutscher Aktienindex)

Index aus 30 deutschen Standardwerten („Blue Chips“), die auf Basis von Börsenumsatz und Marktkapitalisierung des Streubesitzes gewichtet werden. Der DAX® wird als Kurs-und Perfor-manceindex aus Xetra® -Kursen sekündlich berechnet.

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Seite 152

Deltafaktor

Veränderung der Optionsprämie bei Kurs-/Preisänderung des Basiswertes um eine Einheit.

Deltaneutral

Portfolio bzw. Position mit einem Delta von Null, das daher nicht auf geringfügige Kurs-/ Preisände-rungen im Basiswert reagiert.

Derivat

Finanzinstrument, dessen Wert auf einem zugrunde liegenden Vermögenswert bzw. Finanzinstru-ment (Basiswert) basiert.

Designated Market Maker

Für einige Future-Produkte wird zur Unterstützung der Liquidität in den ersten Monaten nach Pro-dukteinführung das so genannte „Designated-Market-Making“ eingesetzt. Dabei verpflichten sich Market-Maker zur Quotierung für einen bestimmten Anteil der Gesamthandelszeit.

Direkt-Clearing-Mitglied (DCM)

Clearingmitglied mit Berechtigung zum Clearing seiner eigenen Transaktionen sowie der Transak-tionen seiner Kunden und von konzernverbundenen Börsenteilnehmern ohne Clearing-Lizenz.

Dirty Price

Barwert einer Anleihe einschließlich Stückzinsen (Marchzinsen). Die Preisquotierung bei Anleihen ist üblicherweise der Clean Price.

Duration

Kennzahl, bei der die Cashflows einer Anleihe mit dem Zeitpunkt ihrer Zahlung gewichtet werden, also mit der Zeit, die man warten muss, bis man den Cashflow erhält. Die Duration zeigt die Sensi-tivität einer Anleihe gegenüber einer bestimmten Änderung der Zinssätze.

Dynamische Absicherung

Prozess der laufenden Anpassung eines Portfolios, um eine deltaneutrale Position beizubehalten.

Eurex-Marktaufsicht

Die für die Beaufsichtigung aller Handelsaktivitäten im Eurex-System verantwortliche Abteilung der Börse.

Eurex Trade Entry Services (TES)

Im Kontext der Eurex-Transaktionen in Eurex-Produkten, bei denen der Preis außerhalb des Or-derbuchs ausgehandelt wurde und die Transaktion nachträglich in das Clearing-System der Börse eingegeben wurde. Eurex unterstützt sechs Arten von TES-Geschäften: Block Trades (für Aktien- und Aktienindexderivate, Volatilitätsindexderivate, Exchange Traded Funds®-Derivate sowie Zinsderivate), Vola Trades (für Kombinationen von Futures und Optionen auf Aktienindexderivate sowie Fixed Income-Derivate), Exchange for Physicals for Index Futures Trades (EFPI Trades, für Kombinationen von Aktienindex-Futures und Aktienkörben), Flexible Contracts, Exchange for Phy-sicals for Fixed Income Futures Trades (EFP Trades, für Kombinationen von Fixed Income Futures und Schuldverschreibungen) sowie Exchange for Swaps Trades (EFS Trades, für Kombinationen von Fixed Income Futures und OTC-Zins-Swaps).

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Seite 153

EURIBOR

EURopean InterBank Offered Rate: der Durchschnitts-Referenzzins, zu dem sich Banken für einen bestimmten Zeitraum Geld ausleihen. Der Referenzzinssatz wird aus Quotierungen von insgesamt 57 Banken errechnet. Der EURIBOR wird häufig als Referenzzinssatz für Cashflows in Euro sowie für Derivate eingesetzt.

Europäische Option

Option, die nur am letzten Handelstag ausgeübt werden kann.

EURO STOXX® / STOXX®-Indizes

Als die Blue-Chip-Indizes der STOXX®-Indexfamilie umfassen der STOXX 50®- bzw. Euro STOXX 50®-Index jeweils die 50 Aktienwerte mit der größten Marktkapitalisierung aus ganz Europa bzw. aus dem Euroraum.

Fälligkeit

Datum der Fälligkeit der aus einem Kontrakt erwachsenden Hauptverpflichtungen (Lieferung / Bar-ausgleich).

Fälligkeitsbereich

Einteilung lieferbarer Anleihen nach ihrer Restlaufzeit.

Fast Market

Optionale, produktbezogene Handelsphase. Der Fast-Market-Status kann bei Erwartung markt-sensibler Nachrichten oder bei starker Marktvolatilität durch die Eurex-Marktaufsicht aktiviert wer-den.

Finanzterminkontrakt („Financial Future“)

Standardisierter Kontrakt zur Lieferung bzw. Abnahme eines festgelegten Betrages eines Finan-zinstruments zu einem vereinbarten Preis an einem bestimmten Termin in der Zukunft.

Fixed-Income-Produkte

Futures auf kurz-, mittel- und langfristige Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland sowie Optionen auf diese Futures; daneben auch Future auf langfristige Schuldverschreibungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Forward-Forward-Transaktion

Zinstermingeschäft – laufzeitbezogene Transaktion (wie z.B. Kreditaufnahme oder –ausreichung), die zu einem festgelegten Zeitpunkt in der Zukunft beginnt. Bei den Eurex-Dreimonats-EURIBOR-Futures handelt es sich um Forward-Forward-Transaktionen.

Future-Kontrakt

Kontrakt, der den Inhaber zum Kauf oder Verkauf eines Vermögenswertes zu einem festgelegten Preis und an einem festgelegten Termin in der Zukunft verpflichtet.

Futures Spread Margin

Zur Deckung des maximalen erwarteten Verlustes auf eine Future-Spreadposition in einem Future-Kontrakt innerhalb der nächsten 24 Stunden zu hinterlegende Sicherheitsleistung.

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„Future-Style“-Marginverfahren

Methode der Eurex Clearing AG zum Clearing von Optionen auf Futures. Bei Abschluss des Ge-schäftes erfolgt keine Prämienzahlung. Die Optionen werden täglich zu Marktpreisen bewertet. Ad-ditional Margin ist zu hinterlegen, und Gewinne bzw. Verluste werden über Variation Margin aus-geglichen.

Gammafaktor

Veränderung des Deltafaktors einer Option bei Kurs-/Preisänderung des Basiswertes um eine Ein-heit.

Gedeckte Call-Option („Covered Call“)

Short-Position in einer Call-Option auf einen Basiswert in Verbindung mit einer Long-Position in diesem Basiswert.

Geldmarktprodukte

Einmonats-EONIA-Future, Dreimonats-EURIBOR-Future, einjährige Mid-Curve Option auf den Dreimonats-EURIBOR-Future sowie Option auf den Dreimonats-EURIBOR-Future.

General-Clearing-Mitglied (GCM)

Clearingmitglied mit Berechtigung zum Clearing seiner eigenen Transaktionen sowie der Transak-tionen seiner Kunden und von Börsenteilnehmern ohne Clearing-Lizenz (Nicht-Clearing-Mitglieder).

Geschäftsführung

Das für die Kontrolle über Organisation und Geschäftsablauf der jeweiligen Eurex-Börse verant-wortliche Gremium.

Glattstellung

Schließung einer Short- bzw. Long-Position in Futures oder Optionen durch Eingehen einer gleich-artigen Gegenposition (auch als „Close-out“ oder „Closing“ bezeichnet).

GTC (Good-till-cancelled)

Die Gültigkeit einer GTC-Order endet bei Ausführung, durch Löschung durch den eingebenden Börsenteilnehmer, bei Verfall bzw. Fälligkeit des Kontraktes oder maximal ein Jahr nach Orderein-gabe.

Hebelwirkung

Effekt, der es Terminmarktteilnehmern den Aufbau großer Positionen im Basiswert mit einer relativ geringen Investition ermöglicht. Aufgrund der Hebelwirkung übersteigen Gewinne und Verluste auf Futures- und Optionspositionen die entsprechende Veränderung im Basiswert prozentual.

Hedge Ratio

Absicherungsverhältnis; das Verhältnis der Position im Absicherungsinstrument zur abgesicherten Position.

Historische Volatilität

Aus Vergangenheitsdaten ermittelte Standardabweichung der täglichen Erträge eines Basiswertes.

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Horizontaler Spread

Strategie aus zwei Optionen des gleichen Typs mit gleichem Ausübungspreis, aber unterschiedli-chen Verfallterminen.

Impliziter Refinanzierungssatz („Implied Repo Rate“)

Durch das Verhältnis von Terminkurs zu Kassakurs implizierter Refinanzierungssatz.

Implizite Volatilität

Ausmaß der vorhergesagten Kurs-/Preisveränderungen eines Basiswertes, das durch aktuelle Op-tionsprämien impliziert wird und aus diesen errechnet werden kann.

Indexprodukte

Eurex-Futures und –Optionen auf wichtige Aktienindizes.

Intraday-Margin

Zusätzliche Sicherheitsleistung, die bei starker Marktvolatilität im Tagesverlauf zu hinterlegen ist.

Inter-Product-Spread

Siehe unter Spreadposition.

Innerer Wert

Differenz zwischen dem aktuellen Kurs-/Preis des Basiswertes und dem Ausübungspreis einer Op-tion. Der innere Wert ist immer größer oder gleich Null.

IOC-Order („Immediate-or-cancel“)

Orders mit der Restriktion (Gültigkeit) „IOC“ werden sofort – soweit möglich – ausgeführt; nicht ausgeführte Orderteile werden sofort gelöscht.

Konversionsfaktor

Der zum Ausgleich der unterschiedlichen Ausstattungsmerkmale der in einen Future-Kontrakt lie-ferbaren Anleihen bzw. zur Angleichung an die zugrunde liegende fiktive Anleihe verwendete Fak-tor (auch als „Preisfaktor“ bezeichnet). Der Konversionsfaktor wird mit dem Future-Preis multipli-ziert, um den tatsächlichen Lieferpreis für eine lieferbare Anleihe zum Liefertermin des jeweiligen Kontraktes zu ermitteln.

Alternativ kann der Konversionsfaktor als Preis einer lieferbaren Anleihe bei einer Marktrendite von 6% am Liefertag interpretiert werden.

Konvexität

Parameter zur Berücksichtigung der Nichtlinearität des Verhältnisses zwischen Kurs und Rendite bei der Sensitivitätsanalyse von Anleihen.

Kontrahent

Gegenpartei eines Finanzgeschäftes. Der Kontrahent des Käufers eines Kontraktes ist der Verkäu-fer dieses Kontraktes.

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Kupon

Nominalverzinsung einer Anleihe.

Teil des Anleihezertifikats, mit dem das Recht auf Verzinsung verbrieft wird.

Kursindex

Index, der die reine Kursentwicklung eines bestimmten Portfolios von Wertpapieren wiedergibt (Gegenteil: Performance-Index).

Laufzeit

Zeitraum bis zum Verfall einer Option.

Long-Position

Offene Position eines Kontraktkäufers.

Macaulay-Duration

Kennzahl für die Zinssensitivität von Anleihen, basierend auf der Annahme einer flachen Zinsstruk-turkurve und einer linearen Korrelation von Kursen und Renditen.

Margin

Zur Sicherung der Kontrakterfüllung zu hinterlegende Sicherheiten (Additional Margin / Futures Spread Margin) bzw. täglicher Ausgleich von Gewinnen bzw. Verlusten (Variation Margin). Die Si-cherheitsleistungen an Eurex werden mithilfe des „Risk Based Margining“-Systems berechnet.

Margin-Klasse

Gruppierung aller Derivate mit dem gleichen Basiswert zur Berechnung der Sicherheitsleistung.

Marchzinsen

Siehe unter

Stückzinsen.

Margin-Intervall

Die für den nächsten Handelstag nach Einschätzung der Eurex Clearing AG zu erwartende un-günstigste Preisentwicklung für den Basiswert dieser Margin-Klasse dar. Das Margin-Intervall wird für jede Margin-Klasse gesondert ermittelt.

„Mark-to-Market“-Bewertung

Tägliche Neubewertung von Positionen in Futures und Optionen auf Futures zum Handelsschluss zur Berechnung des auf diese Positionen angefallenen Gewinns bzw. Verlustes.

Market-Maker

Ein Eurex-Market-Maker ist verpflichtet, während der Börsenzeit auf Anforderung unverzüglich Quotes für die Nachfrage- und Angebotsseite von Optionen zu stellen und zu diesen Geschäftsab-schlüsse zu tätigen.

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Market Order Matching Range (Matching-Spanne für unlimitierte Orders)

Preisspanne außerhalb der eine unlimitierte Order nicht ausgeführt werden kann.

Marktrisiko

Siehe unter systematisches Risiko.

Marktüberwachung

Sammelbegriff für die mit der Überwachung von Handel und Abwicklung, Sammlung relevanter Da-ten und Durchführung von Prüfungen an den Eurex-Börsen betrauten Einheiten.

Mistrade

Geschäft, das falsch in das System eingegeben wurde und dessen Preis erheblich vom Marktpreis (Referenzpreis) abweicht.

Modifizierte Duration

Als Prozentsatz angegebene Kennzahl für die Zinssensitivität einer Anleihe, die die proportionale Veränderung im Kurs der Anleihe für eine Veränderung der Marktrendite angibt.

Netting

Aufrechnung offener Long- gegen offene Short-Positionen zur Ermittlung der Netto-Long- bzw. Net-to-Short-Position.

Prozess im Rahmen der Markteröffnung bei dem ausführbare Orders zum Eröffnungspreis ausge-führt werden.

Nicht-Clearing-Mitglied (NCM)

Börsenteilnehmer ohne Clearing-Lizenz, der eine Clearingvereinbarung mit einem General-Clearing-Mitglied bzw. einem konzernverbundenen Direkt-Clearing-Mitglied eingehen muss.

Non-Spread-Future-Position

Nach Aufrechnung gegenläufiger Positionen mit unterschiedlicher Laufzeit verbleibende Long- bzw. Short-Position, für die Additional Margin zu hinterlegen ist.

Notifizierung

Lieferanzeige auf Basis einer Short-Position in einem Future-Kontrakt; dabei zeigt der Inhaber der Short-Position an, welche lieferbare Anleihe zur Erfüllung geliefert werden soll.

Omega

Omega (der Hebel oder auch „Leverage“) vergleicht prozentuale Veränderungen der Optionsprä-mie mit der prozentualen Veränderung im Kurs des Basiswertes. Es wird auch als Maß für die „Elastizität“ der Option bezeichnet.

OMXH 25-Index

Kapitalgewichteter Kursindex, der fortlaufend aus den Kursen von 25 an den Helsinki Exchanges (HEX) gehandelten Standardwerten berechnet wird.

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Open Interest

Gesamtanzahl der in einem Future- oder Optionskontrakt bestehenden offenen Positionen.

Option

Das Recht (nicht die Verpflichtung), eine bestimmte Menge/Stückzahl eines bestimmten Basiswer-tes zu einem festgelegten Preis an einem bestimmten Termin bzw. während eines bestimmten Zeitraumes zu kaufen (Kaufoption/Call-Option) bzw. zu verkaufen (Verkaufsoption/Put-Option).

Option am Geld („At-the-Money-Option“)

Option, deren Ausübungspreis gleich dem Kurs/Preis des Basiswertes ist.

Option aus dem Geld („Out-of-the-Money-Option“)

Call-Option, deren Basiswert unter dem Ausübungspreis gehandelt wird. Put-Option, deren Basis-wert über dem Ausübungspreis gehandelt wird.

Option im Geld („In-the-Money-Option“)

Option mit einem inneren Wert, der größer ist als Null.

Optionsprämie

Der für das Recht zum Kauf bzw. Verkauf gezahlte Preis.

Optionspreismodell

Formel zur Bestimmung des theoretischen Wertes einer Optionsprämie auf Basis von Faktoren wie z.B. Volatilität, Zinsen, Ausübungspreis und Restlaufzeit.

Optimierung

Feinabstimmung der Hedge Ratio, mit der die Übereinstimmung zwischen Gewinn bzw. Verlust des Basiswertes und dem entsprechenden Verlust bzw. Gewinn aus der Absicherung verbessert wird.

Performance-Index

Wiederanlage aller Dividenden und Zinszahlungen wird angenommen. Performance-Index wird um solche Ausschüttungen und um Kapitalveränderungen bereinigt (Gegenteil: Kursindex).

Positionslimit

Höchstzahl von Kontrakten, die von einem Börsenteilnehmer oder einem Kunden für eigene Rech-nung gehalten werden darf.

Prämie

Siehe unter Optionsprämie.

Premium Margin

Vom Stillhalter einer Option mit „normaler“ Prämienzahlung zu hinterlegende Sicherheitsleistung, die bis zur Ausübung bzw. zum Verfall der Option laufend angepasst wird und die potenziellen Glattstellungskosten des Stillhalters auf Basis des Abrechnungspreises abdeckt. Der Käufer einer Option mit „normaler“ Prämienzahlung braucht keine Margin zu hinterlegen, da er mit Zahlung der

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Optionsprämie ein Recht erworben hat, aber keine Verpflichtung eingegangen ist und sein maxi-males Risiko aus dem wertlosen Verfall der Option besteht.

Da bei Optionen auf Futures keine Prämienzahlung erfolgt, fällt auch keine Premium Margin an (siehe „Future-Style“-Marginverfahren).

Price Reasonability Check

Bei Ordereingabe in das Eurex-System wird das Orderlimit mit einer börsenseitig definierten Span-ne um den zuletzt gehandelten Preis verglichen. Liegt das Limit außerhalb dieser Spanne, wird die Order nicht unmittelbar eingestellt, sondern ist zu prüfen und die Eingabe ggf. zu wiederholen.

Put-Option

Recht zum Verkauf eines Vermögenswertes zu einem bestimmten Preis, an einem bestimmten Termin bzw. innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Optionen auf Fixed-Income-Futures beinhalten das Recht, innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine Short-Position im zugrunde liegenden Fu-ture-Kontrakt zu einem festgelegten Preis einzugehen. Bei Optionen mit Barausgleich verschafft eine Put-Option das Recht auf Barausgleich, falls der Schlussabrechnungspreis geringer ist als der Ausübungspreis der Option.

Put/Call-Parität

Grundlegendes Gleichgewicht, das zwischen den Prämien einer Call-Option und denen einer Put-Option auf denselben Basiswert, mit demselben Ausübungspreis und Verfalldatum herrschen muss.

Quote-Request

Aufforderung an alle Market-Maker in einem Kontrakt zur Stellung von Geld-/Brief-Quotes.

Rechnungsbetrag

Der an den Inhaber einer Short-Position in einem Fixed-Income-Future-Kontrakt bei Lieferung einer Kassaanleihe gegen diese Position zahlbare Betrag (einschließlich Stückzinsen bzw. Marchzin-sen).

Restlaufzeit

Der verbleibende Zeitraum bis zum Verfall bzw. zur Fälligkeit von Futures- bzw. Optionskontrakten.

Repogeschäft

Kreditaufnahme über den Verkauf eines Vermögenswertes (meist eine Anleihe) in Verbindung mit einer Rückkaufsverpflichtung über den gleichen Vermögenswert zu einem späteren Zeitpunkt, zu einem etwas höheren Preis, in dem der Kreditzinssatz reflektiert wird.

Reversal-Strategie

Arbitragestrategie, bei der eine synthetische Long-Position aus dem Kauf von Call-Optionen und dem Verkauf von Put-Optionen mit gleichem Ausübungspreis und Verfalltermin mit dem „echten“ Verkauf des entsprechenden Basiswertes bzw. Future-Kontraktes verbunden wird.

Die Gegenstrategie wird als Conversion bezeichnet.

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Reverse-Cash-and-Carry-Arbitrage

Risikoarme bzw. neutrale Position aus dem gleichzeitigen Verkauf von Vermögenswerten und Kauf des entsprechenden Terminkontraktes. Die Strategie wird meist zur Ausnutzung von Preisun-gleichgewichten im Kassa- und/oder Terminmarkt eingesetzt.

Die Gegenstrategie wird als Cash-and-Carry-Arbitrage bezeichnet.

Risikokennzahlen („Greeks“)

Risikoparameter (Sensitivitätskennzahlen) bei Optionen, die mit Buchstaben aus dem griechischen Alphabet bezeichnet werden. In diesem Handbuch werden Delta, Gamma und Theta behandelt.

Risk Based Margining

Berechnungsmethodik der Eurex zur Bestimmung der zur Risikoabdeckung erforderlichen Sicher-heiten.

Ruhen der Börsenzulassung

Vorübergehender Entzug der Handelszulassung für einen Börsenteilnehmer bzw. einen Börsen-händler.

Sanktionsausschuss

Börsengremium zur Untersuchung und Bestrafung von Verstößen gegen börsenrelevante Gesetze und Verletzungen des kaufmännischen Vertrauens.

Schlussabrechnungspreis

Der am letzten Handelstag von Eurex nach bestimmten Regeln und Richtlinien festgelegte Preis.

Short-Position

Offene Position eines Kontraktverkäufers.

SMI® (Swiss Market Index)

Kapitalgewichteter Aktienindex aus bis zu 20 fortlaufend gehandelten, liquiden Aktienwerten der Schweizer Unternehmen mit der höchsten Marktkapitalisierung.

Spreadposition

Bei Optionen der gleichzeitige Kauf und Verkauf von Optionskontrakten mit unterschiedlichen Aus-übungspreisen und/oder unterschiedlichen Verfallterminen.

Bei Futures der gleichzeitige Kauf und Verkauf von Future-Kontrakten mit dem gleichen Basiswert, aber unterschiedlicher Fälligkeit („Time Spread“) bzw. unterschiedlicher Future-Kontrakte („Inter-Product-Spread“).

Stillhalter

Verkäufer der Option; der Kontrahent des Optionskäufers. Gegen Erhalt der Optionsprämie ver-pflichtet sich der Stillhalter zur Lieferung (Call-Option) bzw. zur Abnahme (Put-Option) des Basis-wertes bei Ausübung der Option.

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Straddle

Kauf bzw. Verkauf der gleichen Anzahl von Call- und Put-Optionen auf den gleichen Basiswert, mit gleichem Ausübungspreis und Verfalltermin.

Strangle

Kauf bzw. Verkauf der gleichen Anzahl von Call- und Put-Optionen auf den gleichen Basiswert, mit gleichem Verfalltermin, aber unterschiedlichen Ausübungspreisen.

Stückzinsen

Auch als „Marchzinsen“ bezeichnet. Der für eine Anleihe vom letzten Kupontermin bis zum Bewer-tungstag angefallene Zins.

Synthetische Position

Reproduktion einer Option, eines Future oder einer Position im Basiswert über andere Derivate.

Systematisches Risiko

Gesamtmarktrisiko, das nicht durch die Diversifizierung des Portfolios reduziert oder eliminiert wer-den kann.

Tagesgültige Order („Good-for-Day“)

Tagesgültige Orders werden am Ende des Handelstages im Eurex-System aus dem Orderbuch ge-löscht.

Täglicher Abrechnungspreis

Täglich von Eurex festgestellter Bewertungspreis für Futures und Optionen, auf dem die Berech-nung der Sicherheitsleistung basiert.

TecDAX®

Der TecDAX® bildet die Wertentwicklung der 30 größten Technologiewerte des Prime Standard unterhalb der 30 DAX®-Werte (gemessen nach Orderbuchumsätzen und Marktkapitalisierung) ab.

Termingültige Order (Good-till-date)

Die Gültigkeit einer termingültigen Order endet mit dem angegebenen Gültigkeitszeitraum (maxi-mal ein Jahr nach Ordereingabe), bei Ausführung, durch Löschung durch den eingebenden Bör-senteilnehmer, oder bei Verfall bzw. Fälligkeit des Kontraktes.

Tickwert

Gegenwert einer Preisveränderung von einem Tick bei einem Future bzw. einer Option.

Time Spread

Siehe unter Spreadposition.

Trading

Handelsabschnitt im Anschluss an die Eröffnung, in dem alle Kontrakte fortlaufend gehandelt wer-den.

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Unsystematisches Risiko

Anteil des Gesamtrisikos, der nicht durch Schwankungen des Gesamtmarktes erklärbar ist.

Variation Margin

Gewinn bzw. Verlust aus der täglichen Neubewertung von Futures oder Optionen auf Futures („Mark-to-Market“-Bewertung).

Verfall

Der Termin, an dem das Optionsrecht verfällt.

Vertikaler Spread

Gleichzeitiger Kauf und Verkauf von Optionen gleichen Typs (d.h. Calls oder Puts) mit gleichem Verfall, aber unterschiedlichen Ausübungspreisen.

Volatilität

Ausmaß der tatsächlichen oder prognostizierten Schwankungen eines Finanzinstrumentes (Basis-wert). Die Volatilität eines Finanzinstrumentes kann je nach dem gewählten Betrachtungszeitraum unterschiedlich hoch sein. Im Markt sind die Volatilität auf Basis der Kurs-/Preisentwicklung der Vergangenheit („historische Volatilität“) sowie die durch die im Markt gehandelten Optionsprämien implizierte Volatilität („implizite Volatilität“) von Bedeutung.

Vorzeitige Ausübung

Ausübung einer amerikanischen Option vor ihrem Verfalltag.

„Worst-Case“-Verlust

Der (durch die Additional Margin abgedeckte) maximale potenzielle Glattstellungsverlust bis zum nächsten Börsentag.

Zeitwert

Der Teil der Optionsprämie, der der Eintrittswahrscheinlichkeit der Anlegererwartungen für die Restlaufzeit entspricht.

Zinsstrukturkurve

Grafische Darstellung des Verhältnisses zwischen Restlaufzeit und Rendite von Anleihen.

Zuordnung („Allocation“)

Der Prozess, durch den die Inhaber von Long-Positionen in Kontrakten mit effektiver Lieferung nach einem Zufallsverfahren ausgewählt und über die abzunehmenden Stücke informiert werden.

Zuteilung („Assignment“)

Der Prozess, durch den die Inhaber von Short-Positionen in Optionskontrakten bei Ausübung durch den Optionsinhaber nach einem Zufallsverfahren ausgewählt und entsprechend informiert werden.

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6.3. Vorbereitungsmaterial

Hier finden Sie eine Aufstellung des prüfungsrelevanten Lernmaterials.

6.3.1. Download

Dieses Material kann von den kursiv dargestellten Abschnitten der Eurex-Website unter http://www.eurexchange.com heruntergeladen werden:

Eurex-Regelwerk

Dokumente > Regelwerke

• Börsenordnung

• Handelsbedingungen

• Kontraktspezifikationen

• Clearing-Bedingungen

• Gebührenordnung

Eurex-Broschüren

Dokumente > Publikationen >Auswahl nach Inhalt => Clearing

• Eurex Risk-Based-Margining-Broschüre

• Eurex Quick Reference Guide Clearing, Release 11.0 (nur auf Englisch verfügbar)

Dokumente > Publikationen >Auswahl nach Inhalt => Handel

• Eurex-Produkte

• Zins-Derivate – Fixed-Income-Handelsstrategien

• Aktien-/Aktienindexprodukte – Handelsstrategien

T7 System Dokumentation

Technology > System Documentation (nur auf englisch verfügbar)

• Overview and Functionality – Functional Reference

• Eurex GUI Solutions - Eurex Trader and Admin GUI

Eurex-Lernprogramm

Training > Online-Learning

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6.3.2. Matrix Vorbereitungsmaterial

Die nachstehende Tabelle setzt die für jeden Abschnitt der Prüfung relevanten Vorbereitungsmate-rialien in Beziehung zu den Kapiteln dieses Handbuchs.

Kapitel Vorbereitungsmaterial

2 Handel und Clearing Eurex-Regelwerk (siehe auch die Liste in Abschnitt 6.3.1)

Eurex Exchange’s T7 - Trader and Admin GUI Manual

Eurex Exchange’s T7 - Functional Reference

RBM-Broschüre

Eurex-Produkte

3 Die Produkte im Detail Eurex-Produkte

4 Grundlagen zu Futures und Optionen

Strategiebroschüre Fixed Income

Strategiebroschüre Aktien/Index

RBM-Broschüre

5 Eurex-Produkte in der Praxis Strategiebroschüre Fixed Income

Strategiebroschüre Aktien/Index

Tabelle 6.3 - 1: Vorbereitungsmaterial – Querverweise

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6.4. Literaturempfehlung

Zur Unterstützung Ihrer Prüfungsvorbereitung empfehlen wir Ihnen folgende Publikationen:

Publikationen in deutscher Sprache

Uszczapowski, Igor (1999) Optionen und Futures verstehen. Grundlagen und neuere Entwicklungen. Beck-DTV (ISBN 3423058080)

Eck, Christian / Riechert, Mathias (2002) Professionelles Eurex Trading. Grundlagen, Strategien und Chancen mit Optionen und Futures FinanzBuch Verlag (ISBN 3932114418)

Bloss Michael / Ernst Dietmar (2008) Derivate Oldenbourg (ISBN 978 – 3-486—58354-0)

Publikationen in englischer Sprache

Cuthbertson, Keith / Nitzsche, Dirk (2001) Financial Engineering / Derivatives and Risk Management John Wiley & Sons, New York (ISBN 0471495840)

Fabozzi, Frank J. (1998) Valuation of Fixed Income Securities and Derivatives”, 3rd Edition John Wiley & Sons, New York (ISBN 1883249252)

Hull, John C. (1997) Introduction to Futures and Options Markets, 3rd Edition Prentice-Hall, Upper Saddle River, New Jersey (ISBN 0138891486)

Hull, John C. (2000) Options, Futures and Other Derivatives”, 4th Edition Prentice-Hall, Upper Saddle River, New Jersey (ISBN 0130224448)

Hull, John C.(2000) Solutions Manual to Accompany Options, Futures and Other Derivatives (4th Edition) Prentice-Hall, Upper Saddle River, New Jersey (ISBN 0130148199)

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Seite 166

Jordan, Lenny (2000) Options Plain & Simple: Successful Strategies Without Rocket Science Financial Times Prentice Hall, London (ISBN 0273638785)

Kolb, Robert W. (1999) Futures, Options and Swaps Blackwell Publishers, Oxford / Malden (MA) (ISBN 06312149929

Natenberg, Sheldon (1994) Option Volatility & Pricing: Advanced Trading Strategies and Techniques McGraw Hill, New York (ISBN 155738486X)

Williams, Michael S. and Hoffman, Amy (2001) Fundamentals of the Options Market McGraw Hill, New York (ISBN 0071363181)